Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Malawi
Stand 12.10.2026
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Ein-/Ausfuhrbestimmungen)
Einreise und Zoll
Ein-/Ausfuhrbestimmungen
Fremdwährung darf uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Seit September 2026 gilt die gesetzliche Vorgabe, dass Fremdwährung nur bis zu einem Betrag in Höhe von max. 1.000 USD pro Person (bzw. Gegenwert in anderer Fremdwährung) aus Malawi ausgeführt oder überwiesen werden darf.
Auch der Besitz von Bargeld in Fremdwährung ist innerhalb Malawis auf 1.000 USD pro Person (bzw. Gegenwert in einer anderen Fremdwährung) begrenzt.
Bei Nichtbeachtung drohen Konfiszierung des Bargeldes und strafrechtliche Folgen.
Die Ausfuhr der lokalen Währung MWK ist für jeden Reisenden auf max. 100 USD (Gegenwert in MWK) begrenzt.
Gruß
Birgitt




