Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 10.03.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Birgitt
Moderator
Beiträge: 35276
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 16.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 16.05.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum: E-Gate/Autogate)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Berufstätigkeit kein Visum.

Seit Dezember 2023 ist die elektronische Anmeldung über die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) innerhalb von drei Tagen vor Einreise erforderlich. Bei geplanter Einreise über die Flughäfen KLIA1 und KLIA2 in Kuala Lumpur haben Angehörige bestimmter Staaten (darunter Deutschland) die Möglichkeit, sich vorher für die Nutzung des "E-Gate/Autogate" zu registrieren (laut malaysischem Flughafenpersonal ist die Auswahl „DGR - Deutschland“ zwingend, da es ansonsten zu Problemen kommen kann). Nur so können längere Wartezeiten bei der Passkontrolle vermieden werden. Nach erfolgreicher Erstregistrierung ist die Nutzung des „E-Gate/Autogate“ ab der ersten Einreise möglich.

Bei der Passkontrolle muss auch die Bordkarte vorgelegt werden. Außerdem können bei Einreise von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreisetickets und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden. Reisende sollten unbedingt darauf achten, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten, da andernfalls Probleme wegen unklarer Aufenthaltsdauer bei Ausreise auftreten können.

Bei der Einreise in die ostmalaysischen Bundesstaaten Sabah (siehe Sicherheit) und Sarawak auf Borneo wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist. Es ist auch hier unbedingt darauf zu achten, dass tatsächlich ein entsprechender Stempel im Pass angebracht wird. Das Fehlen dieses Stempels kann zu Problemen bei Polizeikontrollen führen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35276
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 27.08.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 27.08.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum: E-Gate/Autogate; Einfuhrbestimmungen)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr und der Besitz jeglicher Art von Drogen (auch Cannabis) und Rauschmitteln sind strikt verboten und werden mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Für den Handel mit Rauschgift kann die Todesstrafe verhängt werden; als Handel wird bereits der Besitz von bestimmten Mengen an Betäubungsmitteln gewertet. Für weitere schwere Straftaten kann ebenfalls die Todesstrafe verhängt werden. Einige Straftaten werden mit Prügelstrafen geahndet.

Alle Strafbestimmungen werden in der Praxis und in vollem Umfang auch auf ausländische Besucher angewandt.

Für Muslime gilt im familienrechtlichen Bereich das Scharia-Recht.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Berufstätigkeit kein Visum.

Seit Dezember 2023 ist die elektronische Anmeldung über die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) innerhalb von drei Tagen vor Einreise erforderlich. Bei geplanter Einreise über die Flughäfen KLIA1 und KLIA2 in Kuala Lumpur haben Angehörige bestimmter Staaten (darunter Deutschland) die Möglichkeit das „E-Gate/Autogate“ zu nutzen und so ggf. längere Wartezeiten bei der Passkontrolle vermeiden.

Bei der Passkontrolle muss auch die Bordkarte vorgelegt werden. Außerdem können bei Einreise von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreisetickets und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden.

Bei Einreise in die ostmalaysischen Bundesstaaten Sabah (siehe Sicherheit) und Sarawak auf Borneo wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist. Es ist auch hier unbedingt darauf zu achten, dass tatsächlich ein entsprechender Stempel im Pass angebracht wird. Das Fehlen dieses Stempels kann zu Problemen bei Polizeikontrollen führen.

Einfuhrbestimmungen
Reisende, die Beträge über 10.000 USD ein- oder ausführen wollen, müssen dies mit einem hierfür vorgesehenen und am Flughafen erhältlichen Formblatt anmelden. Nähere Informationen erteilt das Royal Malaysian Customs Department.

Der Transport lebendiger oder ausgestopfter Tiere sowie Muschelgehäusen oder auch Bekleidung und Gegenständen, die aus den Häuten geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sowohl der Export aus Malaysia als auch der Import nach Deutschland sind unter hohe Strafen gestellt.

Dies gilt auch für andere Gegenstände, z. B. Waffen (Messer, Schlagringe etc), die mitunter als Souvenirs verkauft werden.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Personen zu erbringen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufhalten. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Pertussis sichergestellt werden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und insbesondere bei einfachem Reisestil auch gegen Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35276
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 12.11.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 12.11.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Abschnitt Sicherheit; Terrorismus)
- Einreise und Zoll (Visum; Aufenthaltsgenehmigung bei Arbeitsaufnahme)


Sicherheit
Vor Reisen in das sich von den Süd-Philippinen und bis in den Nordosten von Sabah erstreckende Sulu-Archipel und das dazwischenliegende Seegebiet wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung – Philippinen.

Von Durchfahrten der Küsten vor Nord- und Ost-Sabah mit privaten (Segel)schiffen wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen auf die Inseln und in die Tauchgebiete vor der Ostküste von Sabah (zwischen Terusan bis Tawau) wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen an die Ostküste des Bundesstaats Sabah (von Terusan bis Tawau inklusive Sandakan, Lahad Dahu und Semporna) wird abgeraten.

Von Reisen zwischen Malaysia und Thailand auf dem Landweg wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In Malaysia besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge.

Nach dem Eindringen philippinischer Rebellen in die östlichen Bezirke des auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah und der Entführung von Touristen u. a. auf Semporna, Übergriffen auf Polizeikräfte u. a. auf Mabul und der Ermordung eines Touristen auf der Insel Pom-Pom wurde eine Sicherheitszone (Eastern Sabah Safety Zone –ESS ZONE -) eingerichtet, in der mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär zu rechnen ist.
Die Zone umfasst die Distrikte Kota Marudu, Pitas, Beluran, Sandakan, Kinabatanga, Lahad Datu, Kunak, Tawau und Semporna sowie die vor der Küste gelegenen Inseln einschließlich der Insel Sipadan.

Eine Gefährdung der touristischen Ziele und somit das Risiko von Überfällen und Entführungen bleibt in der ESS grundsätzlich bestehen, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit an der Küste zwischen Terusan und Tawau und auf den Inseln.

Für Wasserfahrzeuge aller Art gilt für die an die ESS ZONE angrenzenden Küstengewässer bis drei Seemeilen Entfernung von der Küste ein nächtliches Fahrverbot von 18 Uhr bis 6 Uhr. Überfahrten zwischen der Küste von Ost-Sabah und den Inseln sollten nur mit Booten etablierter Anbieter, die mit den lokalen Behörden zusammenarbeiten, und nicht nachts erfolgen.

In der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia, insbesondere in der Straße von Malakka, gibt es Fälle von Piraterie.

In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung von nächtlichen Ausgangssperren kommen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand.
  • Beachten Sie die geltenden Sicherheitshinweise.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und informieren Sie sich zu den geltenden Sicherheitsempfehlungen der malaysischen Behörden.
  • Sehen Sie von Schiffsreisen in das Gebiet des Sulu-Archipels ab und beachten Sie die Teilreisewarnung im Reise- und Sicherheitshinweis Philippinen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes und unternehmen Sie keine individuellen Ausflüge in der Straße von Malakka.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Berufstätigkeit kein Visum.

Seit Dezember 2023 ist die elektronische Anmeldung über die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) innerhalb von drei Tagen vor Einreise erforderlich. Bei geplanter Einreise über die Flughäfen KLIA1 und KLIA2 in Kuala Lumpur haben Angehörige bestimmter Staaten (darunter Deutschland) die Möglichkeit das „E-Gate/Autogate“ zu nutzen und so ggf. längere Wartezeiten bei der Passkontrolle vermeiden.

Bei der Passkontrolle muss auch die Bordkarte vorgelegt werden. Außerdem können bei Einreise von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreisetickets und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden.

Bei Einreise in die ostmalaysischen Bundesstaaten Sabah (siehe Sicherheit) und Sarawak auf Borneo wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist.

Aufenthaltsgenehmigung bei Arbeitsaufnahme
Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen.

Die nötige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis muss vor der Einreise bei der malaysischen Botschaft im Wohnortland oder online über den zukünftigen Arbeitgeber beantragt werden.

Für das Erbringen von Dienstleistungen auch im Rahmen eines Kurzaufenthaltes muss vorab ein „Professional Visit Pass“ beantragt werden.

Die malaysischen Einwanderungsbehörden gehen energisch gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige „Immigration“ kontaktiert werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35276
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 10.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 10.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelle Einschränkungen im Flugverkehr)


Aktuelles
Aktuelle Einschränkungen im Flugverkehr

Malaysia ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen und der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) direkt auf Flugverbindungen von und nach Malaysia aus. Es werden allerdings in Malaysia weiterhin kommerzielle Flugverbindungen auch nach Europa angeboten.

Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und informieren Sie sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten.
  • Ziehen Sie auch Verbindungen in Betracht, die einen oder mehrere Umstiege erfordern. Informieren Sie sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu den jeweiligen Transitbedingungen.
  • Sollten Sie eine Reiseverbindung über Flughäfen im Nahen und Mittleren Osten nutzen wollen, informieren Sie sich vorab in den jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweisen - für zahlreiche Staaten in der betroffenen Region gilt aktuell eine Reisewarnung.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, ELEFAND, einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Antworten