Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 12.11.2025
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Abschnitt Sicherheit; Terrorismus)
- Einreise und Zoll (Visum; Aufenthaltsgenehmigung bei Arbeitsaufnahme)
Sicherheit
Vor Reisen in das sich von den Süd-Philippinen und bis in den Nordosten von Sabah erstreckende Sulu-Archipel und das dazwischenliegende Seegebiet wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung – Philippinen.
Von Durchfahrten der Küsten vor Nord- und Ost-Sabah mit privaten (Segel)schiffen wird dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen auf die Inseln und in die Tauchgebiete vor der Ostküste von Sabah (zwischen Terusan bis Tawau) wird dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen an die Ostküste des Bundesstaats Sabah (von Terusan bis Tawau inklusive Sandakan, Lahad Dahu und Semporna) wird abgeraten.
Von Reisen zwischen Malaysia und Thailand auf dem Landweg wird dringend abgeraten.
Terrorismus
In Malaysia besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge.
Nach dem Eindringen philippinischer Rebellen in die östlichen Bezirke des auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah und der Entführung von Touristen u. a. auf Semporna, Übergriffen auf Polizeikräfte u. a. auf Mabul und der Ermordung eines Touristen auf der Insel Pom-Pom wurde eine Sicherheitszone (Eastern Sabah Safety Zone –ESS ZONE -) eingerichtet, in der mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär zu rechnen ist.
Die Zone umfasst die Distrikte Kota Marudu, Pitas, Beluran, Sandakan, Kinabatanga, Lahad Datu, Kunak, Tawau und Semporna sowie die vor der Küste gelegenen Inseln einschließlich der Insel Sipadan.
Eine Gefährdung der touristischen Ziele und somit das Risiko von Überfällen und Entführungen bleibt in der ESS grundsätzlich bestehen, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit an der Küste zwischen Terusan und Tawau und auf den Inseln.
Für Wasserfahrzeuge aller Art gilt für die an die ESS ZONE angrenzenden Küstengewässer bis drei Seemeilen Entfernung von der Küste ein nächtliches Fahrverbot von 18 Uhr bis 6 Uhr. Überfahrten zwischen der Küste von Ost-Sabah und den Inseln sollten nur mit Booten etablierter Anbieter, die mit den lokalen Behörden zusammenarbeiten, und nicht nachts erfolgen.
In der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia, insbesondere in der Straße von Malakka, gibt es Fälle von Piraterie.
In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung von nächtlichen Ausgangssperren kommen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand.
- Beachten Sie die geltenden Sicherheitshinweise.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und informieren Sie sich zu den geltenden Sicherheitsempfehlungen der malaysischen Behörden.
- Sehen Sie von Schiffsreisen in das Gebiet des Sulu-Archipels ab und beachten Sie die Teilreisewarnung im Reise- und Sicherheitshinweis Philippinen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Informieren Sie sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes und unternehmen Sie keine individuellen Ausflüge in der Straße von Malakka.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Einreise und Zoll
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Berufstätigkeit kein Visum.
Seit Dezember 2023 ist die elektronische Anmeldung über die
Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) innerhalb von drei Tagen vor Einreise erforderlich. Bei geplanter Einreise über die Flughäfen KLIA1 und KLIA2 in Kuala Lumpur haben Angehörige bestimmter Staaten (darunter Deutschland) die Möglichkeit das „E-Gate/
Autogate“ zu nutzen und so ggf. längere Wartezeiten bei der Passkontrolle vermeiden.
Bei der Passkontrolle muss auch die Bordkarte vorgelegt werden. Außerdem können bei Einreise von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreisetickets und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden.
Bei Einreise in die ostmalaysischen Bundesstaaten Sabah (siehe Sicherheit) und Sarawak auf Borneo wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist.
Aufenthaltsgenehmigung bei Arbeitsaufnahme
Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen.
Die nötige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis muss vor der Einreise bei der malaysischen Botschaft im Wohnortland oder
online über den zukünftigen Arbeitgeber beantragt werden.
Für das Erbringen von Dienstleistungen auch im Rahmen eines Kurzaufenthaltes muss vorab ein
„Professional Visit Pass“ beantragt werden.
Die malaysischen Einwanderungsbehörden gehen energisch gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige „Immigration“ kontaktiert werden.