Reise-/Sicherheitshinweis Oman 21.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 21.07.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Oman seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 26.02.2007 - 14.09.2011 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Oman 26.02.2007 - 14.09.2011

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 19.10.2011

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Erster Absatz Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen (Kriminalität)
- Verkehr


Landesspezifische Sicherheitshinweise
  • Die Protestwelle in der arabischen Welt im Frühjahr 2011 erfasste auch das Sultanat Oman. Auch wenn die Proteste inzwischen abgeebbt sind, kann es auch weiterhin zu einzelnen Kundgebungen kommen.Reisenden wird daher dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
  • Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens wird Reisenden in Oman geraten, in der Öffentlichkeit zurückhaltend aufzutreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht zu nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernzuhalten.
  • Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
    Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter http://www.mschoa.org dringend empfohlen.
Allgemeine Reiseinformationen
Kriminalität
Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Jedoch sollten Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden, da es dort in der Vergangenheit wiederholt zu Überfällen auf Alleinreisende gekommen ist.
Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate (mit tödlichem Ausgang) relativ hoch.

Daneben werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
  • Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.
  • Bei Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaft führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen, Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden. Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele) vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt
  • Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemess ene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sind unbedingt mitzuführen. Bei Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.
  • Bei Unwetterwarnungen sollten die Wadis schnellstmöglich verlassen werden, da diese sich bei Regenfällen schnell in reißende Flüsse verwandeln können.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz"
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormuz wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden."

Mietwagen
Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen (bei Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate auch mit dortiger Gültigkeit) geachtet werden.

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende in islamische Länder gelten, sollten auch in Oman berücksichtigt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Vorläufige grüne Reisepässe werden akzeptiert, müssen aber noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Restgültigkeit: 6 Monate nach Einreise.
Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, das man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja
Reisepass Ja
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinde rausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Restgültigkeit: 6 Monate nach Einreise .
Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, das man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann (siehe Anmerkungen unten).

Visum
Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat bei einer Einreise. Die Gebühr für dieses Visum beträgt 20 Omanische Rial (ca. 40 Euro), die bei der Einreise in ausländischer Währung entrichtet werden kann. Der bei der Umrechnung herangezogene Gebührenkurs kann vom allgemeinen Devisenkurs abweichen. Das Visum kann um einen Monat verlängert werden.
Bei einem bereits vorangegangenen Aufenthalt in Oman kann auch ein Visum zur mehrfachen Einreise beantragt werden. Es berechtigt innerhalb eines Gültigkeitszeitraums von 1 Jahr zu Aufenthalten von jeweils 3 Wochen, wobei zwischen den einzelnen Aufenthalten bis zur nächsten Einreise mindestens 3 Wochen vergangen sein müssen.
Die Gebühr für dieses Visum, das nicht verlängert werden kann, beträgt 50 Omanische Rial (ca. 100 Euro). Für den Reisepass ist bei Beantragung dieses Visums eine Mindestgültigkeitsdauer von 1 Jahr erforderlich.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Transitvisum (Gebühr: 5 Omanische Rial = ca. 10 EUR). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der osmanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind für Aufenthalte von max. 24 Stunden (z.B. im Rahmen eines Landganges) von der Visumpflicht befreit.

Oman/Katar
Aufgrund gemeinsamer Visaregelungen zwischen Oman und Katar sind Inhaber eines Visums von Oman oder Katar berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt.
Die Gültigkeitsdauer dieses Visums beträgt 1 Monat ohne Verlängerungsmöglichkeit.

Oman/Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum oder einen Einreisestempel des Emirats Dubai enthält. Eine zusätzliche Gebühr bei Einreise wird nicht erhoben. Die Dauer der Aufenthaltsberechtigung für Oman richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltsberechtigung für das Emirat Dubai.
Oman/Vereinigte Arabische Emirate (außer Dubai)
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden:
Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel.: 030-81 00 510
Fax: 030-81 00 51 96
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa finden sich auch auf der Webseite der omanischen Polizei unter http://www.rop.gov.om/

Besondere Zollvorschriften
Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.
Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als einer Flasche Alkoholika sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.
Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht nach dem omanischen Strafgesetzbuch seit Anfang 1999 die Todesstrafe.
Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten (Antidepressiva und andere Psychopharmaka) sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.
In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.
Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.
Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate hinaus auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Oman werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden. Beim Baden im Meer ist erhöhte Vorsicht wegen Feuerquallen, Wasserschlangen, Giftfischen, Rochen und Haien unerlässlich.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte, während die Versorgung in der Hauptstadt relativ gut ist. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Nahrungsmittel
Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen starker Erwärmung in den Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat es keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte gefiltert oder abgekocht werden. Einheimisches stilles Mineralwasser in Flaschen ist empfehlenswert.
Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist gut. Vorsicht beim Verzehr von nichtpasteurisierten Milch- und nicht abgekochten bzw. durchgebratenen Fisch- und Fleischprodukten ist angeraten. Außerhalb Maskats sollte man auf Eiswürfel im Getränk verzichten.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 18.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 18.01.2012

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen - Kriminalität


Landesspezifische Sicherheitshinweise
  • Reisende in Oman sollten generell, in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen fernhalten.
  • Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
    Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter http://www.mschoa.org dringend empfohlen.
Allgemeine Reiseinformationen
Kriminalität
Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Jedoch sollten Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman, sollten, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden.
Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate (mit tödlichem Ausgang) relativ hoch.

Daneben werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
  • Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.
  • Bei Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaft führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen, Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden. Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele) vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt
  • Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemess ene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sollte mitgeführt werden. Bei Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.
  • Bei Unwetterwarnungen sollten die Wadis schnellstmöglich verlassen werden, da diese sich bei Regenfällen schnell in reißende Flüsse verwandeln können.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz"
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormuz wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

Mietwagen
Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen (bei Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate auch mit dortiger Gültigkeit) geachtet werden.

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende in islamische Länder gelten, sollten auch in Oman berücksichtigt werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 27.02.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 27.02.2012

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Vorläufige grüne Reisepässe werden akzeptiert, müssen aber noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Restgültigkeit: 6 Monate nach Einreise.
Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, das man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja
Reisepass Ja
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinde rausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Restgültigkeit: 6 Monate nach Einreise .
Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, das man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann (siehe Anmerkungen unten).

Einreisevisum nach Oman
Deutsche Flugreisende können ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.

Folgende Besuchsvisa können beantragt werden:
  1. Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu zehn Tagen. Gebühr: 5 OMR = ca. 10 EUR. Verlängerungsmöglichkeit um weitere zehn Tage.
  2. Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu einem Monat. Gebühr: 20 OMR = ca. 40 EUR. Verlängerungsmöglichkeit um einen weiteren Monat.
  3. Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr. Gebühr: 50 OMR = ca. 100 EUR. Keine Verlängerungsmöglichkeit. Dieses Visum kann insbesondere Geschäftsleuten erteilt werden, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils bis zu drei Wochen. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der unter a) bis c) genannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10 OMR = ca. 20 EUR / Tag erhoben.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Transitvisum (Gebühr: 5 Omanische Rial = ca. 10 EUR). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der omanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind für Aufenthalte von max. 24 Stunden (z.B. im Rahmen eines Landganges) von der Visumpflicht befreit.

Einreise aus Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern das in Katar erteilte Visum eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist

Einreise aus dem Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai)
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden:
Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel.: 030-81 00 510
Fax: 030-81 00 51 96
Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa finden sich auch auf der Webseite der omanischen Polizei unter www.rop.gov.om/ oder der Flughafenbetreibergesellschaft www.omanairports.com
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 10.05.2012

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 10.05.2012

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe http://www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: http://www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anophelesmücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u.a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.

Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien, das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent unddas Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder der Aufenthalt in mückengeschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen tagsüber auch vor anderen von Stechmücken übertragenen Erkrankungen.

Außer in der vom eigentlichen Territorium des Oman durch eine Landbrücke der VAE getrennten Enclave Musandam im Norden besteht im Land kein Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen. In Musandam besteht ein insgesamt sehr geringes Risiko einer Übertragung nach Regenfällen. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird für den Oman nicht empfohlen (http://www.dtg.org). Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt im Oman ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem potentiellen Malariagebiet aber notwendig.

HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B-Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.

Durchfall- und Darmerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig möglich. Leitungswasser hat wegen der Zwischenlagerung in Tanks auf den Häuserdächern und der damit verbundenen starken Erwärmung keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen kann in aller Regel Leitungswasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein geringes Risiko für Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind im Oman außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Gebirge, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem möglichen Biss. Sie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann meist v or Ort - z.B. in den großen Kliniken in Maskat - erfolgen.

Leishmaniose
Insbesondere die Haut-Leishmaniose (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz tagsüber sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Oman Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniose gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.

Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren im Oman vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: http://www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen…) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.

Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern gerne unterschätzt und kann zu unangenehmen und langfristig gefährlichen Sonnenbränden führen. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden.
Gefährliche Strömungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Auf entsprechende Warnungen ist an den Stränden zu achten, Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen vermieden werden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich aber selten.

Weitere Gesundheitsgefahren
Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstrassen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte in Maskat oder während der seltenen, schweren Regenfälle verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen entspricht technisch-apparativ, hygienisch und organisatorisch nicht überall europäischem Standard. Sprachbarrieren können darüber hinaus die Kommunikation erheblich erschweren. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen Niveau und damit auch teuer, eine Verständigung in Englisch ist meist möglich.
Im Oman sind öffentliches Gesundheitswesen (Sicherstellung der medizinischen Versorgung von omanischen Staatsbürgern und Notfallversorgung aller Patienten) und Privat-Sektor der Medizin (für Ausländer die einzige Möglichkeit der medizinischen Versorgung außer bei Notfällen) weitgehend getrennt. Der Transport eines verletzten oder schwer erkrankten Ausländers erfolgt in jedem Fall zunächst in ein geeignetes öffentliches Krankenhaus. Dort wird der Patient stabilisiert. Besteht keine akute Lebensgefahr, wird er in eine geeignete, private medizinische Einrichtung weiterverlegt. Bei Vorstellungen, z.B. in der Notaufnahme, wegen einer akuten Erkrankung, nicht jedoch eines akuten Notfalls, wird der Patient ggf. ohne weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen an eine private Institution verwiesen. Fehlender Versicherungsschutz per se rechtfertigt keine Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem! Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom P atienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist deshalb dringend notwendig. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in den Oman bewusst sein. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de).

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mitbringen und sich ggf. für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Kliniken in Maskat bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Das Mitführen einer Reiseapotheke bei Aufenthalten außerhalb der Hauptstadt ist sinnvoll.
Die Deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org oder: http://www.frm-web.de).
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 13.05.2013

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- Medizinische Hinweise – Coronavirus


Medizinische Hinweise
Aktuell: Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/Co ... tzung.html.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 8.5.2013 unter http://www.ecdc.europa.eu ).

Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anophelesmücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u.a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.

Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien, das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent unddas Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder der Aufenthalt in mückengeschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen tagsüber auch vor anderen von Stechmücken übertragenen Erkrankungen.

Außer in der vom eigentlichen Territorium des Oman durch eine Landbrücke der VAE getrennten Enclave Musandam im Norden besteht im Land kein Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen. In Musandam besteht ein insgesamt sehr geringes Risiko einer Übertragung nach Regenfällen. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird für den Oman nicht empfohlen (www.dtg.org). Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt im Oman ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem potentiellen Malariagebiet aber notwendig.

HIV/ AIDS/ Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B-Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.

Durchfall- und Darmerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig möglich. Leitungswasser hat wegen der Zwischenlagerung in Tanks auf den Häuserdächern und der damit verbundenen starken Erwärmung keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen kann in aller Regel Leitungswasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein geringes Risiko für Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind im Oman außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Gebirge, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem möglichen Biss. Sie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann meist v or Ort - z.B. in den großen Kliniken in Maskat - erfolgen.

Leishmaniose
Insbesondere die Haut-Leishmaniose (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz tagsüber sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Oman Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniose gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.

Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren im Oman vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen…) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.

Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern gerne unterschätzt und kann zu unangenehmen und langfristig gefährlichen Sonnenbränden führen. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden.
Gefährliche Strömungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Auf entsprechende Warnungen ist an den Stränden zu achten, Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen vermieden werden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich aber selten.

Weitere Gesundheitsgefahren
Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstrassen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte in Maskat oder während der seltenen, schweren Regenfälle verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen entspricht technisch-apparativ, hygienisch und organisatorisch nicht überall europäischem Standard. Sprachbarrieren können darüber hinaus die Kommunikation erheblich erschweren. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen Niveau und damit auch teuer, eine Verständigung in Englisch ist meist möglich.
Im Oman sind öffentliches Gesundheitswesen (Sicherstellung der medizinischen Versorgung von omanischen Staatsbürgern und Notfallversorgung aller Patienten) und Privat-Sektor der Medizin (für Ausländer die einzige Möglichkeit der medizinischen Versorgung außer bei Notfällen) weitgehend getrennt. Der Transport eines verletzten oder schwer erkrankten Ausländers erfolgt in jedem Fall zunächst in ein geeignetes öffentliches Krankenhaus. Dort wird der Patient stabilisiert. Besteht keine akute Lebensgefahr, wird er in eine geeignete, private medizinische Einrichtung weiterverlegt. Bei Vorstellungen, z.B. in der Notaufnahme, wegen einer akuten Erkrankung, nicht jedoch eines akuten Notfalls, wird der Patient ggf. ohne weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen an eine private Institution verwiesen. Fehlender Versicherungsschutz per se rechtfertigt keine Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem! Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom P atienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist deshalb dringend notwendig. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in den Oman bewusst sein. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mitbringen und sich ggf. für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Kliniken in Maskat bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Das Mitführen einer Reiseapotheke bei Aufenthalten außerhalb der Hauptstadt ist sinnvoll.
Die Deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z.B.: www.dtg.org oder: www.frm-web.de).
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 11.03.2014

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 11.03.2014

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- Allgemeine Reiseinformationen (Besonderheit in der Meeresbucht um den Archipel der Churiya-Muriya Inseln)


Allgemeine Reiseinformationen
Kriminalität
Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman, sollten, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden.
Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate (mit tödlichem Ausgang) relativ hoch.

Daneben werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
  • Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.
  • Bei Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaft führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen, Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden. Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele) vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt
  • Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemess ene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sollte mitgeführt werden. Bei Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.
  • Bei Unwetterwarnungen sollten die Wadis schnellstmöglich verlassen werden, da diese sich bei Regenfällen schnell in reißende Flüsse verwandeln können.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz"
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormuz wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

Besonderheit in der Meeresbucht um den Archipel der Churiya-Muriya Inseln
Sämtliche touristische Aktivitäten (Bootsausflüge, Tauchgänge) bei den auch unter dem arabischen Namen Al Hallaniat bekannten Inseln sind verboten. Nach Auskunft omanischer Behörden haben Zuwiderhandlungen strafrechtliche Konsequenzen.

Mietwagen
Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen (bei Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate auch mit dortiger Gültigkeit) geachtet werden.

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende in islamische Länder gelten, sollten auch in Oman berücksichtigt werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 10.03.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 10.03.2015

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Flugreisende können ein Visum bei der Ankunft in Maskat erhalten. Dieses wird am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen erworben. Der bei der Devisenumrechnung herangezogene Gebührenkurs kann von dem allgemeinen Devisenkurs abweichen. Einzahlungsquittung und Reisepass müssen dann am Einreiseschalter dem Beamten vorgelegt werden, der den Reisepass abstempelt.

Folgende Besuchsvisa können beantragt werden:
  1. Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu zehn Tagen.
    Gebühr: 5,- OMR = ca. 12,- EUR. Verlängerungsmöglichkeit um weitere zehn Tage.
  2. Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu einem Monat.
    Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- EUR. Verlängerungsmöglichkeit um einen weiteren Monat.
  3. Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr. Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- EUR. Keine Verlängerungsmöglichkeit. Dieses Visum kann insbesondere Geschäftsleuten erteilt werden, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils bis zu drei Wochen. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der unter a) bis c) genannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- EUR / Tag erhoben.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Transitvisum (Gebühr: 5,- OMR = ca. 10,- EUR). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der omanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.

Einreise aus Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern das in Katar erteilte Visum eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist

Einreise aus dem Emirat Dubai
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist.

Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai)
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai) ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden:
Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel.: +49 30 81 00 510
Fax: +49 30 81 00 51 96

Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa finden sich auch auf der Webseite der omanischen Polizei unter http://www.rop.gov.om/ oder der Flughafenbetreibergesellschaft http://www.omanairports.co.om
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 01.04.2015

Beitrag von Alexander »

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Stand 01.04.2015

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- Besondere strafrechtliche Vorschriften


Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht nach dem omanischen Strafgesetzbuch seit Anfang 1999 die Todesstrafe. Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten (Antidepressiva und andere Psychopharmaka) sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden. Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.
Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen. Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 13.04.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 13.04.2015

Letzte Änderung
- Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Kriminalität

Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman, sollten, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden.
Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate (mit tödlichem Ausgang) relativ hoch.

Daneben werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
  • Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.
  • Vor dem Hintergrund der momentanen Lage im Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Land mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen – umsichtiges und kooperatives Verhalten empfiehlt sich.
  • Bei Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaft führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen, Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden. Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele) vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt
  • Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. Zuminde st sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sollte mitgeführt werden. Bei Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.
  • Bei Unwetterwarnungen sollten die Wadis schnellstmöglich verlassen werden, da diese sich bei Regenfällen schnell in reißende Flüsse verwandeln können.
Besonderheiten in der „Straße von Hormus"
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormus wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

Besonderheit in der Meeresbucht um den Archipel der Churiya-Muriya Inseln
Sämtliche touristische Aktivitäten (Bootsausflüge, Tauchgänge) bei den auch unter dem arabischen Namen Al Hallaniat bekannten Inseln sind verboten. Nach Auskunft omanischer Behörden haben Zuwiderhandlungen strafrechtliche Konsequenzen.

Mietwagen
Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen geachtet werden. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende in islamische Länder gelten, sollten auch in Oman berücksichtigt werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 01.11.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 01.11.2015

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Das Sturmtief Chapala wird in der Nacht vom 01.11. auf den 02.11. voraussichtlich auf die Region Dhofar/Salalah treffen. Reisenden wird empfohlen, sich möglichst nicht im Freien aufzuhalten sowie Gewässer und Wadis zu vermeiden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 16.02.2016

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
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Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die beiden emiratischen Checkpoints auf der Dubai-Hatta Road (E 44) sind bis auf weiteres für Ausländer geschlossen. Reisende, die über Hatta in die Vereinigten Arabischen Emirate fahren wollen, werden auf die Nutzung der Sharjah-Kalba Road (Umweg ca. 30 Minuten) verwiesen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 14.03.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 14.03.2016

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeinde Reiseinformationen
Kriminalität

Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman sollten, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden.
Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate (mit tödlichem Ausgang) relativ hoch.

Daneben werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
  • Reisende sollten Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.
  • Vor dem Hintergrund der momentanen Lage im Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Land mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen – umsichtiges und kooperatives Verhalten empfiehlt sich.
  • Bei Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaft führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen, Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden.
  • Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele) vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt
  • Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sollte mitgeführt werden. Bei Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.
  • Bei Unwetterwarnungen sollten die Wadis schnellstmöglich verlassen werden, da diese sich bei Regenfällen schnell in reißende Flüsse verwandeln können.
Besonderheiten in der „Straße von Hormus“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormus wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

Mietwagen
Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen geachtet werden. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende in islamische Länder gelten, sollten auch in Oman berücksichtigt werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Guido3

Re: Reise-/Sicherheitshinweis Oman 14.03.2016

Beitrag von Guido3 »

Alexander hat geschrieben:Bei Unwetterwarnungen sollten die Wadis schnellstmöglich verlassen werden, da diese sich bei Regenfällen schnell in reißende Flüsse verwandeln können.
In der letzten Woche gab es wieder heftige Regenfälle und Springfluten im Oman mit 8 Toten.

Beste Grüße

Guido
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 20.09.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 20.09.2016

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Entfall)
- Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Einreise aus und in die Vereinigten Arabischen Emirate
Die beiden emiratischen Checkpoints auf der Dubai-Hatta Road (E 44) sind bis auf weiteres für Ausländer geschlossen. Reisende, die über Hatta in die Vereinigten Arabischen Emirate fahren wollen, werden auf die Nutzung der Sharjah-Kalba Road (Umweg ca. 30 Minuten) verwiesen.

Kriminalität
Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman sollten, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden.
Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate (mit tödlichem Ausgang) relativ hoch.

Daneben werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
  • Reisende sollten Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.
  • Vor dem Hintergrund der momentanen Lage im Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Land mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen – umsichtiges und kooperatives Verhalten empfiehlt sich.
  • Bei Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaft führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen, Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden. Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele) vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt
  • Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sollte mitgeführt werden. Bei Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.
  • Bei Unwetterwarnungen sollten die Wadis schnellstmöglich verlassen werden, da diese sich bei Regenfällen schnell in reißende Flüsse verwandeln können.
Besonderheiten in der „Straße von Hormus“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormus wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

Mietwagen
Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen geachtet werden. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein. Der omanische Bußgeldkatalog wurde neu gefasst. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) kann empfindliche Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende in islamische Länder gelten, sollten auch in Oman berücksichtigt werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Oman 01.11.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Oman:
Stand 01.11.2016

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisende in Oman sollten in der Öffentlichkeit generell zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen fernhalten. Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert. Auch technisch einfache Wanderungen können mitunter durch so steiles Gelände führen, dass ein unkontrolliertes Stolpern an der falschen Stelle tödlich enden kann.

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Center unter www.mschoa.org dringend empfohlen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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