Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 05.08.2005 - 11.07.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 05.08.2005 - 11.07.2011

Beitrag von Alexander »

Stand:05.08.2005

Das Auswärtige Amt rät zur Zeit aufgrund von Unruhen nach dem Tod des Vize-Präsidenten und Präsidenten des Südsudan Dr. John Garang de Mabior von Reisen in den Sudan ab.

Dr. Garang kam am vergangenen Wochenende bei einem Hubschrauberabsturz ums Leben. Die Nachricht löste in der Hauptstadt Khartum sowie Juba und Malakal im Süden des Landes zum Teil gewalttätige Unruhen aus.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 10.08.2005

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Die Sicherheitslage hat sich nach den gewalttätigen Ausschreitungen Anfang August inzwischen wieder beruhigt. In Khartum gilt ab 24:00 Uhr weiterhin eine Ausgangssperre, die unbedingt eingehalten werden sollte. Kritische Gebiete, insbesondere die vorwiegend von Südsudanesen bewohnte Peripherie der Stadt, sollten auch tagsüber nicht aufgesucht werden.

Das Auswärtige Amt rät von Reisen in Regionen außerhalb Khartums und der nördlichen Bundesstaaten grundsätzlich ab.

Stammeskonflikte und Auseinandersetzungen zwischen örtlichen Stämmen und Regierungstruppen sowie deren Milizen in der Region Darfur (Nord-Darfur, Süd-Darfur, West-Darfur) dauern an. In Darfur tätigen Hilfsorganisationen wird dringend geraten, ihre Aktivitäten eng mit der Botschaft Khartum abzustimmen.

Es gibt erste Berichte über bewaffnete Aktionen auch in der an Darfur grenzenden Region West-Kordofan.

Auch die weitere Entwicklung in der im Osten des Sudan gelegenen Beja-Region wird aufmerksam beobachtet. Seit Januar ist es dort wiederholt zu Gewaltakten gekommen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 16.08.2005

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Die Sicherheitslage hat sich nach den gewalttätigen Ausschreitungen Anfang August inzwischen wieder beruhigt. Kritische Gebiete, insbesondere die vorwiegend von Südsudanesen bewohnte Peripherie der Stadt, sollten auch tagsüber nicht aufgesucht werden.

Das Auswärtige Amt rät von Reisen in Regionen außerhalb Khartums und der nördlichen Bundesstaaten grundsätzlich ab.

Stammeskonflikte und Auseinandersetzungen zwischen örtlichen Stämmen und Regierungstruppen sowie deren Milizen in der Region Darfur (Nord-Darfur, Süd-Darfur, West-Darfur) dauern an. In Darfur tätigen Hilfsorganisationen wird dringend geraten, ihre Aktivitäten eng mit der Botschaft Khartum abzustimmen.

Es gibt erste Berichte über bewaffnete Aktionen auch in der an Darfur grenzenden Region West-Kordofan.

Auch die weitere Entwicklung in der im Osten des Sudan gelegenen Beja-Region wird aufmerksam beobachtet. Seit Januar ist es dort wiederholt zu Gewaltakten gekommen.

Das Verhältnis zwischen der sudanesischen und der eritreischen Regierung bleibt angespannt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 22.02.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 22.02.2006 Unverändert gültig seit: 22.02.2006
Reisen im Sudan sind außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen nur eingeschränkt möglich. Ohne Einschränkungen bereist werden dürfen neben dem Großraum Khartum nur die nördlichen Bundesstaaten und die Landesmitte. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in andere Regionen grundsätzlich ab.

Reisen in den Darfur bedürfen der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungenen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an. Mitarbeiter im Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit der Mission "UNMIS" der Vereinten Nationen zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren.

Reisen in den Südsudan sind genehmigungsfrei nur auf dem Luftweg möglich. Im Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und – insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda – marodierende Bewaffnete der "Lord Resistance Army".

Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und derjenigen im Südsudan umstrittenen mittelsudanesischen Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahren ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel. Reisen im Ostsudan außerhalb des Gebietes der Hafenstadt Port Sudan unterliegen potentiellen Gefährdungen durch die in der "Eastern Front" vereinigten Rebellenbewegungen, insbesondere in der Region um Hamesh Kureib in der Provinz Kassala.

Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.
Auswärtiges Amt
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Reise/Sicherheitshinweis Sudan 02.01.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 02.01.2007 (Unverändert gültig seit: 03.01.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Ohne Einschränkungen bereist werden können nur die nördlichen Bundesstaaten und die Landesmitte. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in andere Regionen grundsätzlich ab.

Dies gilt insbesondere für die Region Darfur im Westen des Sudans, in der wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenwesen Lebensgefahr droht. In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungenen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an. Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UN-DSS (Department for Security Services) angeraten.

Reisen in den Südsudan sind genehmigungsfrei nur auf dem Luftweg möglich. Im Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und - insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda - marodierende Bewaffnete der "Lord Resistance Army". Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten.

Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittenen mittelsudanesischen Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahren ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel. Reisen im Ostsudan außerhalb des Gebietes der Hafenstadt Port Sudan unterliegen potentiellen Gefährdungen durch die in der "Eastern Front" vereinigten Rebellenbewegungen, insbesondere in der Region um Hamesh Kureib in der Provinz Kassala.

Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.

Die Infrastruktur im Sudan ist nur gering ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u.a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden.

Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs im Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an allen südlichen und östlichen Grenzen sowie des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.

Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Travel Permits mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Travel Permits bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.

Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenzen Sudan – Eritrea und Sudan – Tschad sind zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Aus bislang ungeklärter Ursache stürzte ein Flugzeug der Sudan Airways am 08.07.2003 ab. Über 100 Todesopfer waren zu beklagen. Bis zur Aufklärung der Absturzursache durch ein britisches Untersuchungsteam bleiben Fragen hinsichtlich der Sicherheit von Sudan Airways offen.

Es muss weithin mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane gerechnet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Als Gast sollte man sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Sudans anpassen. Angeraten wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.

Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.

Einreisebestimmungen
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten. Für die Einreise wird ein Visum benötigt, das bei der sudanesischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss. Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Größere Hotels (z.B. Khartum Hilton) übernehmen die Registrierung auf Anfrage ihrer Gäste gegen Gebühr.

Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands für weite Teile des Landes, sind für viele Orte und Regionen weiterhin gesonderte Reisegenehmigungen nötig. Entsprechende Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u.ä. ist verboten. Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (Elfenbein u. a., siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.

Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss. Kreditkarteneinsatz ist zur Zeit noch nicht möglich. Auch Geldautomaten existieren noch nicht. Reisende sollten in jedem Fall auf andere Zahlungsmittel zurückgreifen können.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen (auch Alkohol), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung (sehr kurze Hosen, Bikinioberteil), insbesondere bei Frauen, können nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und insbesondere auch Polio und Meningokokken-Meningitis ACWY, nachdem es in den ersten Monaten des Jahres 2005 zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes kam. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann auch Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.

Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Prophylaxe: Das Risiko für z. T. gefährliche Durchfälle (Salmonellen, Amöben, Lamblien) und andere Tropenkrankheiten (Malaria, Gelbfieber, Denguefieber) kann durch Vorsorgemaßnahmen (Mückenschutz, nur gut abgekochte oder geschälte Nahrung) deutlich verringert werden. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr u. a. der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionskrankheiten mit sehr unterschiedlicher Gefährdung für Reisende kommen eher selten vor.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen rechtlichen Vorbehalt den folgenden wichtigen Hinweis.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmässig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Auswärtige Amt
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Reise/Sicherheitshinweis Sudan 06.09.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 06.09.2007 (Unverändert gültig seit: 06.09.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Ohne Einschränkungen bereist werden können nur die nördlichen Bundesstaaten und die Landesmitte. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in andere Regionen grundsätzlich ab.

Die Infrastruktur im Sudan ist nur gering ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u.a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden.
Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane muss gerechnet werden.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs im Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an allen südlichen und östlichen Grenzen sowie des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Nordsudan
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Travel Permits mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Travel Permits bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Westsudan und Region Darfur
In der Region Darfur im Westen des Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenwesen Lebensgefahr.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungenen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an. Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UN-DSS (Department for Security Services) angeraten.
Südsudan
Reisen in den Südsudan sind seit August 2007 nicht mehr genehmigungsfrei. Genehmigungen erteilt die zuständige Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri, in der Nähe der US-Botschaft. Im Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und - insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda - marodierende Bewaffnete der "Lord Resistance Army". Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten.
Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittenen mittelsudanesischen Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahren ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel.
Die Grenze Sudan – Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Ostsudan
Reisen im Ostsudan außerhalb des Gebietes der Hafenstadt Port Sudan unterliegen potentiellen Gefährdungen durch die in der "Eastern Front" vereinigten Rebellenbewegungen, insbesondere in der Region um Hamesh Kureib in der Provinz Kassala.
Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.
Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan – Eritrea ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Flugreisen
Aus bislang ungeklärter Ursache stürzte ein Flugzeug der Sudan Airways am 08.07.2003 ab. Über 100 Todesopfer waren zu beklagen. Bis zur Aufklärung der Absturzursache durch ein britisches Untersuchungsteam bleiben Fragen hinsichtlich der Sicherheit von Sudan Airways offen.
Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Sudans anpassen. Angeraten wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.

Einreisebestimmungen
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten. Für die Einreise wird ein Visum benötigt, das bei der sudanesischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss. Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Größere Hotels (z.B. Khartum Hilton) übernehmen die Registrierung auf Anfrage ihrer Gäste gegen Gebühr.
Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands für weite Teile des Landes, sind für viele Orte und Regionen weiterhin gesonderte Reisegenehmigungen nötig. Entsprechende Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u.ä. ist verboten. Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (Elfenbein u. a., siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss. Kreditkarteneinsatz ist zur Zeit noch nicht möglich. Auch Geldautomaten existieren noch nicht. Reisende sollten in jedem Fall auf andere Zahlungsmittel zurückgreifen können.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen (auch Alkohol), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung (sehr kurze Hosen, Bikinioberteil), insbesondere bei Frauen, können nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und insbesondere auch Polio und Meningokokken-Meningitis ACWY, nachdem es in den ersten Monaten des Jahres 2005 zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes kam. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann auch Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe: Das Risiko für z. T. gefährliche Durchfälle (Salmonellen, Amöben, Lamblien) und andere Tropenkrankheiten (Malaria, Gelbfieber, Denguefieber) kann durch Vorsorgemaßnahmen (Mückenschutz, nur gut abgekochte oder geschälte Nahrung) deutlich verringert werden. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr u. a. der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionskrankheiten mit sehr unterschiedlicher Gefährdung für Reisende kommen eher selten vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
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Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweis Sudan 14.04.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Sudan:
Stand 14.04.2008 (Unverändert gültig seit: 14.04.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Erkenntnisse über zwei Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit in Khartum boten Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Botschaften der USA und Großbritanniens. Eine im August 2007 verhaftete Gruppe soll mit Planungen für einen Anschlag auf die genannten Botschaften befasst gewesen sein. In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug erschossen; ein terroristisches Motiv ist nicht auszuschließen. Gelegentliche Äußerungen gegen die im Sudan tätigen Vertreter der Vereinten Nationen sind Anlass für erhöhte Vorsichtsmaßnahmen dort. Eine terroristische Gefährdung Deutscher oder deutscher Einrichtungen im Sudan ist nicht auszuschließen. Derzeit liegen allerdings keine konkreten Hinweise auf eine solche Gefährdung vor.
Reisen über Land
Ohne Einschränkungen bereist werden können nur die nördlichen Bundesstaaten und die Landesmitte. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in andere Regionen grundsätzlich ab.
Die Infrastruktur im Sudan ist schlecht ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane muss gerechnet werden. Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs im Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Nordsudan
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Travel Permits mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Travel Permits bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Westsudan und Region Darfur
In der Region Darfur im Westen des Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UN-DSS (Department for Security Services) angeraten.
Südsudan
Reisen in den Südsudan sind seit August 2007 nicht mehr genehmigungsfrei. Genehmigungen erteilt die zuständige Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri, in der Nähe der US-Botschaft.
Im Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und - insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda und Demokratischer Republik Kongo - marodierende Bewaffnete der "Lord's Resistance Army". Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten.
Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs und einer hohen Präsenz von Truppen aus dem Nord- und Südsudan ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittene mittelsudanesische Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahren ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel.
Wegen verschiedener ungeklärter Zwischenfälle in Yambio (Westäquatoria) und dem Bundesstaat Jonglei, die möglicherweise mit Viehdiebstählen in Zusammenhang stehen, sollten diese Gegenden nicht bereist werden. Ostäquatoria ist zur Zeit ebenfalls nicht als sicher einzustufen. Der Weg von Grenze in Nadapal nach Lokichoggio in Kenia war in der Vergangenheit Schauplatz mehrer Überfälle durch Banditen. Für Fahrten von Lokichoggio zur Grenze und zurück wurden Polizeieskorten für UN-Reisende inzwischen zwingend vorgeschrieben.
Die Grenze Sudan - Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.
Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan - Eritrea ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Sudans anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
Flugreisen
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Reisegenehmigungen
Ungeachtet der offiziellen Aufhebung des Erfordernisses von Reisegenehmigungen für den gesamten Nordsudan mit Ausnahme der westlichen Darfur-Provinzen ist die polizeiliche Praxis im Land uneinheitlich. Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere im Osten und im Grenzgebiet zu Eritrea und Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist in Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin. Ungeachtet des rechtlich für das ganze Land geltenden Visumserfordernisses stellt die teilautonome Regierung des Südsudans über ihr Verbindungsbüro in Nairobi und an den Landgrenzen zum Südsudan „Einreisekarten“ aus, die faktisch Reisen in den Südsudan ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um ein „Visum“. Lediglich mit der Einreisekarte eingereiste Ausländer können nicht in Landesteile außerhalb des Südsudans reisen und laufen Gefahr, gegebenenfalls dort wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
Registrierung
Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u.ä. ist verboten.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (Elfenbein u. a., siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen (auch Alkohol), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung (sehr kurze Hosen, Bikinioberteil), insbesondere bei Frauen, können nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und insbesondere auch Polio und Meningokokken-Meningitis ACWY, nachdem es in den ersten Monaten des Jahres 2005 zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes kam. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann auch Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.
HIV / Aids
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Das Risiko für z. T. gefährliche Durchfälle (Salmonellen, Amöben, Lamblien) und andere Tropenkrankheiten (Malaria, Gelbfieber, Denguefieber) kann durch Vorsorgemaßnahmen (Mückenschutz, nur gut abgekochte oder geschälte Nahrung) deutlich verringert werden. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr u. a. der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionskrankheiten mit sehr unterschiedlicher Gefährdung für Reisende kommen eher selten vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Sudan 10.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Sudan:
Stand 10.05.2008 (Unverändert gültig seit: 10.05.2008)

Aktueller Hinweis
Am 10.05.2008 ist es am Stadtrand von Khartum/Omdurman zu Schießereien zwischen sudanesischen Sicherheitskräften und Rebellen gekommen. Zur Stunde ist die Innenstadt abgeriegelt, Brücken sind gesperrt. Die sudanesische Regierung hat eine Ausgangssperre von 17:00 Uhr bis Sonntag, 06:00 Uhr verhängt. Von nicht notwendigen Reisen nach Khartum wird bis auf weiteres abgeraten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Erkenntnisse über zwei Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit in Khartum boten Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Botschaften der USA und Großbritanniens. Eine im August 2007 verhaftete Gruppe soll mit Planungen für einen Anschlag auf die genannten Botschaften befasst gewesen sein. In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug erschossen; ein terroristisches Motiv ist nicht auszuschließen. Gelegentliche Äußerungen gegen die im Sudan tätigen Vertreter der Vereinten Nationen sind Anlass für erhöhte Vorsichtsmaßnahmen dort. Eine terroristische Gefährdung Deutscher oder deutscher Einrichtungen im Sudan ist nicht auszuschließen. Derzeit liegen allerdings keine konkreten Hinweise auf eine solche Gefährdung vor.
Reisen über Land
Ohne Einschränkungen bereist werden können nur die nördlichen Bundesstaaten und die Landesmitte. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in andere Regionen grundsätzlich ab.
Die Infrastruktur im Sudan ist schlecht ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane muss gerechnet werden. Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs im Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Nordsudan
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Travel Permits mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Travel Permits bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Westsudan und Region Darfur
In der Region Darfur im Westen des Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UN-DSS (Department for Security Services) angeraten.
Südsudan
Reisen in den Südsudan sind seit August 2007 nicht mehr genehmigungsfrei. Genehmigungen erteilt die zuständige Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri, in der Nähe der US-Botschaft.
Im Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und - insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda und Demokratischer Republik Kongo - marodierende Bewaffnete der "Lord's Resistance Army". Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten.
Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs und einer hohen Präsenz von Truppen aus dem Nord- und Südsudan ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittene mittelsudanesische Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahren ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel.
Wegen verschiedener ungeklärter Zwischenfälle in Yambio (Westäquatoria) und dem Bundesstaat Jonglei, die möglicherweise mit Viehdiebstählen in Zusammenhang stehen, sollten diese Gegenden nicht bereist werden. Ostäquatoria ist zur Zeit ebenfalls nicht als sicher einzustufen. Der Weg von Grenze in Nadapal nach Lokichoggio in Kenia war in der Vergangenheit Schauplatz mehrer Überfälle durch Banditen. Für Fahrten von Lokichoggio zur Grenze und zurück wurden Polizeieskorten für UN-Reisende inzwischen zwingend vorgeschrieben.
Die Grenze Sudan - Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.
Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan - Eritrea ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Sudans anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
Flugreisen
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Reisegenehmigungen
Ungeachtet der offiziellen Aufhebung des Erfordernisses von Reisegenehmigungen für den gesamten Nordsudan mit Ausnahme der westlichen Darfur-Provinzen ist die polizeiliche Praxis im Land uneinheitlich. Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere im Osten und im Grenzgebiet zu Eritrea und Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist in Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin. Ungeachtet des rechtlich für das ganze Land geltenden Visumserfordernisses stellt die teilautonome Regierung des Südsudans über ihr Verbindungsbüro in Nairobi und an den Landgrenzen zum Südsudan „Einreisekarten“ aus, die faktisch Reisen in den Südsudan ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um ein „Visum“. Lediglich mit der Einreisekarte eingereiste Ausländer können nicht in Landesteile außerhalb des Südsudans reisen und laufen Gefahr, gegebenenfalls dort wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
Registrierung
Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u.ä. ist verboten.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (Elfenbein u. a., siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen (auch Alkohol), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung (sehr kurze Hosen, Bikinioberteil), insbesondere bei Frauen, können nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und insbesondere auch Polio und Meningokokken-Meningitis ACWY, nachdem es in den ersten Monaten des Jahres 2005 zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes kam. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann auch Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.
HIV / Aids
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Das Risiko für z. T. gefährliche Durchfälle (Salmonellen, Amöben, Lamblien) und andere Tropenkrankheiten (Malaria, Gelbfieber, Denguefieber) kann durch Vorsorgemaßnahmen (Mückenschutz, nur gut abgekochte oder geschälte Nahrung) deutlich verringert werden. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr u. a. der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionskrankheiten mit sehr unterschiedlicher Gefährdung für Reisende kommen eher selten vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Sudan 11.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Sudan:
Stand 11.05.2008 (Unverändert gültig seit: 11.05.2008)

Aktueller Hinweis
Am 10.05.2008 ist es am Stadtrand von Khartum/Omdurman zu Gefechten zwischen sudanesischen Sicherheitskräften und Rebellen gekommen. Die am 10./11.05.2008 verhängte Ausgangssperre ist mittlerweile aufgehoben. Das Straßenbild hat sich weitgehend normalisiert, allerdings gibt es noch immer eine erhöhte Präsenz von Sicherheitskräften und verstärkte Kontrollen. Von unnötigen Fahrten im Stadtgebiet wird bis auf weiteres abgeraten, zu erhöhter Vorsicht wird geraten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Erkenntnisse über zwei Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit in Khartum boten Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Botschaften der USA und Großbritanniens. Eine im August 2007 verhaftete Gruppe soll mit Planungen für einen Anschlag auf die genannten Botschaften befasst gewesen sein. In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug erschossen; ein terroristisches Motiv ist nicht auszuschließen. Gelegentliche Äußerungen gegen die im Sudan tätigen Vertreter der Vereinten Nationen sind Anlass für erhöhte Vorsichtsmaßnahmen dort. Eine terroristische Gefährdung Deutscher oder deutscher Einrichtungen im Sudan ist nicht auszuschließen. Derzeit liegen allerdings keine konkreten Hinweise auf eine solche Gefährdung vor.
Reisen über Land
Ohne Einschränkungen bereist werden können nur die nördlichen Bundesstaaten und die Landesmitte. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in andere Regionen grundsätzlich ab.
Die Infrastruktur im Sudan ist schlecht ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane muss gerechnet werden. Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs im Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Nordsudan
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Travel Permits mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Travel Permits bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Westsudan und Region Darfur
In der Region Darfur im Westen des Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UN-DSS (Department for Security Services) angeraten.
Südsudan
Reisen in den Südsudan sind seit August 2007 nicht mehr genehmigungsfrei. Genehmigungen erteilt die zuständige Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri, in der Nähe der US-Botschaft.
Im Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und - insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda und Demokratischer Republik Kongo - marodierende Bewaffnete der "Lord's Resistance Army". Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten.
Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs und einer hohen Präsenz von Truppen aus dem Nord- und Südsudan ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittene mittelsudanesische Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahren ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel.
Wegen verschiedener ungeklärter Zwischenfälle in Yambio (Westäquatoria) und dem Bundesstaat Jonglei, die möglicherweise mit Viehdiebstählen in Zusammenhang stehen, sollten diese Gegenden nicht bereist werden. Ostäquatoria ist zur Zeit ebenfalls nicht als sicher einzustufen. Der Weg von Grenze in Nadapal nach Lokichoggio in Kenia war in der Vergangenheit Schauplatz mehrer Überfälle durch Banditen. Für Fahrten von Lokichoggio zur Grenze und zurück wurden Polizeieskorten für UN-Reisende inzwischen zwingend vorgeschrieben.
Die Grenze Sudan - Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.
Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan - Eritrea ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Sudans anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
Flugreisen
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Reisegenehmigungen
Ungeachtet der offiziellen Aufhebung des Erfordernisses von Reisegenehmigungen für den gesamten Nordsudan mit Ausnahme der westlichen Darfur-Provinzen ist die polizeiliche Praxis im Land uneinheitlich. Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere im Osten und im Grenzgebiet zu Eritrea und Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.

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Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist in Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin. Ungeachtet des rechtlich für das ganze Land geltenden Visumserfordernisses stellt die teilautonome Regierung des Südsudans über ihr Verbindungsbüro in Nairobi und an den Landgrenzen zum Südsudan „Einreisekarten“ aus, die faktisch Reisen in den Südsudan ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um ein „Visum“. Lediglich mit der Einreisekarte eingereiste Ausländer können nicht in Landesteile außerhalb des Südsudans reisen und laufen Gefahr, gegebenenfalls dort wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
Registrierung
Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u.ä. ist verboten.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (Elfenbein u. a., siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen (auch Alkohol), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung (sehr kurze Hosen, Bikinioberteil), insbesondere bei Frauen, können nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und insbesondere auch Polio und Meningokokken-Meningitis ACWY, nachdem es in den ersten Monaten des Jahres 2005 zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes kam. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann auch Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.
HIV / Aids
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Das Risiko für z. T. gefährliche Durchfälle (Salmonellen, Amöben, Lamblien) und andere Tropenkrankheiten (Malaria, Gelbfieber, Denguefieber) kann durch Vorsorgemaßnahmen (Mückenschutz, nur gut abgekochte oder geschälte Nahrung) deutlich verringert werden. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr u. a. der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionskrankheiten mit sehr unterschiedlicher Gefährdung für Reisende kommen eher selten vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweise Sudan 27.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 27.05.2008 (Unverändert gültig seit: 27.05.2008)

Aktuelle Hinweise
Khartum: Am 10.05.2008 haben bewaffnete Milizen aus dem Westsudan einen militärischen Angriff auf die Hauptstadt Khartum unternommen, der von sudanesischen Sicherheitskräften im Stadtteil Omdurman aufgehalten wurde. Das Straßenbild hat sich normalisiert, allerdings finden vor allem in Omdurman noch immer verstärkte polizeiliche Fahndungsmaßnahmen statt. Erhöhte Aufmerksamkeit bei Besuchen in Omdurman wird angeraten
Abyei: In der Stadt Abyei in der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan ist es seit dem 14.05.2008 zu Kämpfen zwischen Armee-Einheiten aus dem Nord- und dem Südsudan gekommen, die zur weitgehenden Zerstörung der Stadt und der Flucht der Zivilbevölkerung geführt haben. Die Kämpfe dauern noch an. Von Reisen nach Abyei wird dringend abgeraten.
Juba: Seit April 2008 sind in Juba, der Hauptstadt der quasiautonomen Region Südsudan, erhebliche Vorfälle bewaffneter Bandenkriminalität zu verzeichnen, die sich gezielt gegen westlich aussehende Ausländer richten. Die Täter dringen nachts in von Mitarbeitern internationaler Organisationen bewohnte, auch gesicherte Unterkünfte ein, um dort unter Waffenbedrohung Geld und Wertgegenstände zu erbeuten. Appelle an die Polizei in Juba haben bislang keine spürbare Verbesserung erwirken können. Von nicht notwendigen Reisen nach Juba wird abgeraten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Eine im August 2007 verhaftete Gruppe soll mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein. In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug erschossen; ein terroristisches Motiv ist nicht auszuschließen. Die Liegenschaften der in Khartum ansässigen Institutionen der Vereinten Nationen sind ebenso wie diplomatische Vertretungen stark gesichert. Es liegen keine konkreten Hinweise für eine terroristische Gefährdung Deutscher oder deutscher Einrichtungen im Sudan vor, jedoch lässt sich eine solche Gefährdung nicht völlig ausschließen.
Reisen über Land
Ohne Einschränkungen bereist werden können nur die nördlichen Bundesstaaten und die Landesmitte. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in andere Regionen grundsätzlich ab.
Die Infrastruktur im Sudan ist schlecht ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane muss gerechnet werden. Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs im Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Nordsudan
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Travel Permits mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Travel Permits bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Westsudan und Region Darfur
In der Region Darfur im Westen des Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UN-DSS (Department for Security Services) angeraten.
Südsudan
Reisen in den Südsudan sind seit August 2007 nicht mehr genehmigungsfrei. Genehmigungen erteilt die zuständige Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri, in der Nähe der US-Botschaft.
Im Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und - insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda und Demokratischer Republik Kongo - marodierende Bewaffnete der "Lord's Resistance Army". Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten.
Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs und einer hohen Präsenz von Truppen aus dem Nord- und Südsudan ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittene mittelsudanesische Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahren ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel.
Wegen verschiedener ungeklärter Zwischenfälle in Yambio (Westäquatoria) und dem Bundesstaat Jonglei, die möglicherweise mit Viehdiebstählen in Zusammenhang stehen, sollten diese Gegenden nicht bereist werden. Ostäquatoria ist zur Zeit ebenfalls nicht als sicher einzustufen. Der Weg von Grenze in Nadapal nach Lokichoggio in Kenia war in der Vergangenheit Schauplatz mehrer Überfälle durch Banditen. Für Fahrten von Lokichoggio zur Grenze und zurück wurden Polizeieskorten für UN-Reisende inzwischen zwingend vorgeschrieben.
Die Grenze Sudan - Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.
Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan - Eritrea ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Sudans anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
Flugreisen
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Reisegenehmigungen
Ungeachtet der offiziellen Aufhebung des Erfordernisses von Reisegenehmigungen für den gesamten Nordsudan mit Ausnahme der westlichen Darfur-Provinzen ist die polizeiliche Praxis im Land uneinheitlich. Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere im Osten und im Grenzgebiet zu Eritrea und Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist in Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin. Ungeachtet des rechtlich für das ganze Land geltenden Visumserfordernisses stellt die teilautonome Regierung des Südsudans über ihr Verbindungsbüro in Nairobi und an den Landgrenzen zum Südsudan „Einreisekarten“ aus, die faktisch Reisen in den Südsudan ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um ein „Visum“. Lediglich mit der Einreisekarte eingereiste Ausländer können nicht in Landesteile außerhalb des Südsudans reisen und laufen Gefahr, gegebenenfalls dort wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
Registrierung
Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u.ä. ist verboten.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (Elfenbein u. a., siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen (auch Alkohol), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung (sehr kurze Hosen, Bikinioberteil), insbesondere bei Frauen, können nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und insbesondere auch Polio und Meningokokken-Meningitis ACWY, nachdem es in den ersten Monaten des Jahres 2005 zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes kam. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann auch Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.
HIV / Aids
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Das Risiko für z. T. gefährliche Durchfälle (Salmonellen, Amöben, Lamblien) und andere Tropenkrankheiten (Malaria, Gelbfieber, Denguefieber) kann durch Vorsorgemaßnahmen (Mückenschutz, nur gut abgekochte oder geschälte Nahrung) deutlich verringert werden. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr u. a. der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionskrankheiten mit sehr unterschiedlicher Gefährdung für Reisende kommen eher selten vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Reise/Sicherheitshinweis Sudan 11.07.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 11.07.2008 (Unverändert gültig seit: 11.07.2008)

Aktuelle Hinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

Im Zuge einer möglichen Anklageerhebung vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen den Staatspräsidenten Bashir und weitere Regierungsmitglieder ist in den nächsten Tagen mit Protestdemonstrationen zu rechnen, die sich insbesondere gegen westliche Botschaften und andere ausländische Einrichtungen in Khartum und im Lande richten dürften. Mit einer verschlechterten Sicherheitslage für westliche Ausländer ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, auf jeden Fall Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, engen Kontakt zur Botschaft zu halten und deren Rat zu befolgen.
In der Stadt Abyei in der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan brachen am 14.05.2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und Südsudan aus, die erst nach mehreren Tagen zur Ruhe kamen und zur weitgehenden Zerstörung der Stadt und der Flucht der Zivilbevölkerung führten. Abyei ist derzeit eine humanitäre Krisenregion.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Eine im August 2007 verhaftete Gruppe soll mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein. In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug erschossen; ein terroristisches Motiv ist nicht auszuschließen. Die Liegenschaften der in Khartum ansässigen Institutionen der Vereinten Nationen sind ebenso wie diplomatische Vertretungen stark gesichert. Es liegen keine konkreten Hinweise für eine terroristische Gefährdung Deutscher oder deutscher Einrichtungen in Sudan vor, jedoch lässt sich eine solche Gefährdung nicht völlig ausschließen.
Reisen über Land
Ohne Einschränkungen bereist werden können nur die nördlichen Bundesstaaten und die Landesmitte. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in andere Regionen grundsätzlich ab.
Die Infrastruktur in Sudan ist schlecht ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden. Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Nordsudan
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten.
Westsudan und Region Darfur
In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security) angeraten.
Die Grenze Sudan - Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Südsudan
Reisen nach Südsudan müssen von der zuständigen Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri (in der Nähe der US-Botschaft) genehmigt werden.
In Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und – insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda und Demokratischer Republik Kongo – marodierende Bewaffnete der "Lord's Resistance Army".
Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs und einer hohen Präsenz von Truppen aus dem Nord- und Südsudan ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittene mittelsudanesische Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahr ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel.
Seit April 2008 war es in Juba, der Hauptstadt der quasiautonomen Region Südsudan, zu einer Reihe bewaffneter Raubüberfälle gekommen, u.a. auf Unterkünfte von Mitarbeitern von Hilfsorganisationen und das Büro von ECHO (Europäisches Amt für humanitäre Hilfe). Mittlerweile haben südsudanesische Regierung und UNMIS reagiert und führen nachts verstärkt Patrouillen durch. Weitere Überfälle können allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Bei Überlandfahrten in Südsudan wird empfohlen, sich zuvor mit UNDSS in Verbindung zu setzen und deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung zu befolgen. In weiten Teilen können gewaltsam ausgetragene Stammes- und andere Konflikte Reisende, die sich nicht an die UNDSS-Vorgaben halten, in Gefahr bringen.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.
Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan - Eritrea ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt (nicht in Südsudan).
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
Flugreisen
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Reisegenehmigungen
Ungeachtet der offiziellen Aufhebung des Erfordernisses von Reisegenehmigungen für den gesamten Nordsudan mit Ausnahme der westlichen Darfur-Provinzen ist die polizeiliche Praxis im Land uneinheitlich. Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere im Osten und im Grenzgebiet zu Eritrea und Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist in Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin. Ungeachtet des rechtlich für das ganze Land geltenden Visumserfordernisses stellt die teilautonome Regierung von Südsudan über ihre Verbindungsbüros (z. B. in Nairobi) und an den Landgrenzen zu Südsudan „Einreisekarten“ aus, die faktisch Reisen in den Südsudan ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um einen legalen Aufenthaltstitel. Ohne Visum eingereiste Ausländer können nicht in Landesteile außerhalb von Südsudan reisen und laufen Gefahr, gegebenenfalls dort wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
Registrierung
Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch (nicht für Südsudan) und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u. ä. ist verboten.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol (gilt allerdings nicht in Südsudan), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil (gilt nicht in Südsudan), können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität (gilt nicht in Südsudan). Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und insbesondere auch Polio und Meningokokken-Meningitis ACWY, nachdem es in den ersten Monaten des Jahres 2005 zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes kam. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u. a.) kann auch Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.
HIV/Aids
HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Das Risiko für z. T. gefährliche Durchfälle (Salmonellen, Amöben, Lamblien) und andere Tropenkrankheiten (Malaria, Gelbfieber, Denguefieber) kann durch Vorsorgemaßnahmen (Mückenschutz, nur gut abgekochte oder geschälte Nahrung) deutlich verringert werden. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr u. a. der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionskrankheiten mit sehr unterschiedlicher Gefährdung für Reisende kommen eher selten vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Sudan 15.07.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 15.07.2008 (Unverändert gültig seit: 15.07.2008)

Aktuelle Hinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

Nachdem am 14. Juli 2008 der Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof gegen den Staatspräsidenten Bashir einen internationalen Haftbefehl beantragte, ist in den nächsten Tagen mit Protestdemonstrationen zu rechnen, die sich insbesondere gegen westliche Botschaften und andere ausländische Einrichtungen in Khartum und im Lande richten dürften. Mit einer verschlechterten Sicherheitslage für westliche Ausländer ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, auf jeden Fall Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, engen Kontakt zur Botschaft zu halten und deren Rat zu befolgen.
In der Stadt Abyei in der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan brachen am 14.05.2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und Südsudan aus, die erst nach mehreren Tagen zur Ruhe kamen und zur weitgehenden Zerstörung der Stadt und der Flucht der Zivilbevölkerung führten. Abyei ist derzeit eine humanitäre Krisenregion.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Eine im August 2007 verhaftete Gruppe soll mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein. In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug erschossen; ein terroristisches Motiv ist nicht auszuschließen. Die Liegenschaften der in Khartum ansässigen Institutionen der Vereinten Nationen sind ebenso wie diplomatische Vertretungen stark gesichert. Es liegen keine konkreten Hinweise für eine terroristische Gefährdung Deutscher oder deutscher Einrichtungen in Sudan vor, jedoch lässt sich eine solche Gefährdung nicht völlig ausschließen.
Reisen über Land
Ohne Einschränkungen bereist werden können nur die nördlichen Bundesstaaten und die Landesmitte. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in andere Regionen grundsätzlich ab.
Die Infrastruktur in Sudan ist schlecht ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden. Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Nordsudan
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten.
Westsudan und Region Darfur
In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security) angeraten.
Die Grenze Sudan - Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Südsudan
Reisen nach Südsudan müssen von der zuständigen Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri (in der Nähe der US-Botschaft) genehmigt werden.
In Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und – insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda und Demokratischer Republik Kongo – marodierende Bewaffnete der "Lord's Resistance Army".
Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs und einer hohen Präsenz von Truppen aus dem Nord- und Südsudan ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittene mittelsudanesische Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahr ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel.
Seit April 2008 war es in Juba, der Hauptstadt der quasiautonomen Region Südsudan, zu einer Reihe bewaffneter Raubüberfälle gekommen, u.a. auf Unterkünfte von Mitarbeitern von Hilfsorganisationen und das Büro von ECHO (Europäisches Amt für humanitäre Hilfe). Mittlerweile haben südsudanesische Regierung und UNMIS reagiert und führen nachts verstärkt Patrouillen durch. Weitere Überfälle können allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Bei Überlandfahrten in Südsudan wird empfohlen, sich zuvor mit UNDSS in Verbindung zu setzen und deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung zu befolgen. In weiten Teilen können gewaltsam ausgetragene Stammes- und andere Konflikte Reisende, die sich nicht an die UNDSS-Vorgaben halten, in Gefahr bringen.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.
Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan - Eritrea ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt (nicht in Südsudan).
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
Flugreisen
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Reisegenehmigungen
Ungeachtet der offiziellen Aufhebung des Erfordernisses von Reisegenehmigungen für den gesamten Nordsudan mit Ausnahme der westlichen Darfur-Provinzen ist die polizeiliche Praxis im Land uneinheitlich. Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere im Osten und im Grenzgebiet zu Eritrea und Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist in Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin. Ungeachtet des rechtlich für das ganze Land geltenden Visumserfordernisses stellt die teilautonome Regierung von Südsudan über ihre Verbindungsbüros (z. B. in Nairobi) und an den Landgrenzen zu Südsudan „Einreisekarten“ aus, die faktisch Reisen in den Südsudan ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um einen legalen Aufenthaltstitel. Ohne Visum eingereiste Ausländer können nicht in Landesteile außerhalb von Südsudan reisen und laufen Gefahr, gegebenenfalls dort wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
Registrierung
Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch (nicht für Südsudan) und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u. ä. ist verboten.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol (gilt allerdings nicht in Südsudan), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil (gilt nicht in Südsudan), können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität (gilt nicht in Südsudan). Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und insbesondere auch Polio und Meningokokken-Meningitis ACWY, nachdem es in den ersten Monaten des Jahres 2005 zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes kam. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u. a.) kann auch Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.
HIV/Aids
HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Das Risiko für z. T. gefährliche Durchfälle (Salmonellen, Amöben, Lamblien) und andere Tropenkrankheiten (Malaria, Gelbfieber, Denguefieber) kann durch Vorsorgemaßnahmen (Mückenschutz, nur gut abgekochte oder geschälte Nahrung) deutlich verringert werden. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr u. a. der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionskrankheiten mit sehr unterschiedlicher Gefährdung für Reisende kommen eher selten vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
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Reise/Sicherheitshinweis Sudan 16.07.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Sudan:
Stand 16.07.2008 (Unverändert gültig seit: 16.07.2008)

Aktuelle Hinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

Nachdem am 14. Juli 2008 der Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof gegen den Staatspräsidenten Bashir einen internationalen Haftbefehl beantragte, ist in den nächsten Tagen mit Protestdemonstrationen zu rechnen, die sich insbesondere gegen westliche Botschaften und andere ausländische Einrichtungen in Khartum und im Lande richten dürften. Mit einer verschlechterten Sicherheitslage für westliche Ausländer ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, auf jeden Fall Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, engen Kontakt zur Botschaft zu halten und deren Rat zu befolgen.
In der Stadt Abyei in der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan brachen am 14.05.2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und Südsudan aus, die erst nach mehreren Tagen zur Ruhe kamen und zur weitgehenden Zerstörung der Stadt und der Flucht der Zivilbevölkerung führten. Abyei ist derzeit eine humanitäre Krisenregion.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

Terrorismus
Eine im August 2007 verhaftete Gruppe soll mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein. In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug erschossen; ein terroristisches Motiv ist nicht auszuschließen. Die Liegenschaften der in Khartum ansässigen Institutionen der Vereinten Nationen sind ebenso wie diplomatische Vertretungen stark gesichert. Es liegen keine konkreten Hinweise für eine terroristische Gefährdung Deutscher oder deutscher Einrichtungen in Sudan vor, jedoch lässt sich eine solche Gefährdung nicht völlig ausschließen.
Reisen über Land
Die Infrastruktur in Sudan ist schlecht ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden. Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Nordsudan
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten.
Westsudan und Region Darfur
In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security) angeraten.
Die Grenze Sudan - Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Südsudan
Reisen nach Südsudan müssen von der zuständigen Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri (in der Nähe der US-Botschaft) genehmigt werden.
In Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und – insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda und Demokratischer Republik Kongo – marodierende Bewaffnete der "Lord's Resistance Army".
Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs und einer hohen Präsenz von Truppen aus dem Nord- und Südsudan ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittene mittelsudanesische Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahr ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel.
Seit April 2008 war es in Juba, der Hauptstadt der quasiautonomen Region Südsudan, zu einer Reihe bewaffneter Raubüberfälle gekommen, u.a. auf Unterkünfte von Mitarbeitern von Hilfsorganisationen und das Büro von ECHO (Europäisches Amt für humanitäre Hilfe). Mittlerweile haben südsudanesische Regierung und UNMIS reagiert und führen nachts verstärkt Patrouillen durch. Weitere Überfälle können allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Bei Überlandfahrten in Südsudan wird empfohlen, sich zuvor mit UNDSS in Verbindung zu setzen und deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung zu befolgen. In weiten Teilen können gewaltsam ausgetragene Stammes- und andere Konflikte Reisende, die sich nicht an die UNDSS-Vorgaben halten, in Gefahr bringen.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.
Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan - Eritrea ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt (nicht in Südsudan).
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
Flugreisen
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Reisegenehmigungen
Ungeachtet der offiziellen Aufhebung des Erfordernisses von Reisegenehmigungen für den gesamten Nordsudan mit Ausnahme der westlichen Darfur-Provinzen ist die polizeiliche Praxis im Land uneinheitlich. Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere im Osten und im Grenzgebiet zu Eritrea und Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.

Einreisebestimmungen
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist in Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin. Ungeachtet des rechtlich für das ganze Land geltenden Visumserfordernisses stellt die teilautonome Regierung von Südsudan über ihre Verbindungsbüros (z. B. in Nairobi) und an den Landgrenzen zu Südsudan „Einreisekarten“ aus, die faktisch Reisen in den Südsudan ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um einen legalen Aufenthaltstitel. Ohne Visum eingereiste Ausländer können nicht in Landesteile außerhalb von Südsudan reisen und laufen Gefahr, gegebenenfalls dort wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
Registrierung
Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.
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Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch (nicht für Südsudan) und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u. ä. ist verboten.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol (gilt allerdings nicht in Südsudan), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil (gilt nicht in Südsudan), können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität (gilt nicht in Südsudan). Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und insbesondere auch Polio und Meningokokken-Meningitis ACWY, nachdem es in den ersten Monaten des Jahres 2005 zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes kam. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u. a.) kann auch Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.
HIV/Aids
HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Das Risiko für z. T. gefährliche Durchfälle (Salmonellen, Amöben, Lamblien) und andere Tropenkrankheiten (Malaria, Gelbfieber, Denguefieber) kann durch Vorsorgemaßnahmen (Mückenschutz, nur gut abgekochte oder geschälte Nahrung) deutlich verringert werden. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr u. a. der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionskrankheiten mit sehr unterschiedlicher Gefährdung für Reisende kommen eher selten vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 01.09.2008

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 01.09.2008 (Unverändert gültig seit: 01.09.2008)

Aktuelle Hinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Nordsudan wird derzeit abgeraten.

Nachdem am 14. Juli 2008 der Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof gegen den Staatspräsidenten Baschir einen internationalen Haftbefehl beantragte, ist die Lage in Nordsudan angespannt.
Es wird empfohlen, auf jeden Fall Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, engen Kontakt zur Botschaft zu halten und deren Rat zu befolgen. In der Stadt Abyei in der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan brachen am 14.05.2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und Südsudan aus, die erst nach mehreren Tagen zur Ruhe kamen und zur weitgehenden Zerstörung der Stadt und der Flucht der Zivilbevölkerung führten. Abyei ist derzeit eine humanitäre Krisenregion.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Nordsudan wird derzeit abgeraten.

Terrorismus
Eine im August 2007 verhaftete Gruppe soll mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein. In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug erschossen; ein terroristisches Motiv ist nicht auszuschließen. Die Liegenschaften der in Khartum ansässigen Institutionen der Vereinten Nationen sind ebenso wie diplomatische Vertretungen stark gesichert. Es liegen keine konkreten Hinweise für eine terroristische Gefährdung Deutscher oder deutscher Einrichtungen in Sudan vor, jedoch lässt sich eine solche Gefährdung nicht völlig ausschließen.
Reisen über Land
Die Infrastruktur in Sudan ist schlecht ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden. Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Nordsudan
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten.
Westsudan und Region Darfur
In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security) angeraten.
Die Grenze Sudan - Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Südsudan
Reisen nach Südsudan müssen von der zuständigen Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri (in der Nähe der US-Botschaft) genehmigt werden.
In Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und – insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda und Demokratischer Republik Kongo – marodierende Bewaffnete der "Lord's Resistance Army".
Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs und einer hohen Präsenz von Truppen aus dem Nord- und Südsudan ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittene mittelsudanesische Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahr ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel.
Seit April 2008 war es in Juba, der Hauptstadt der quasiautonomen Region Südsudan, zu einer Reihe bewaffneter Raubüberfälle gekommen, u.a. auf Unterkünfte von Mitarbeitern von Hilfsorganisationen und das Büro von ECHO (Europäisches Amt für humanitäre Hilfe). Mittlerweile haben südsudanesische Regierung und UNMIS reagiert und führen nachts verstärkt Patrouillen durch. Weitere Überfälle können allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Bei Überlandfahrten in Südsudan wird empfohlen, sich zuvor mit UNDSS in Verbindung zu setzen und deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung zu befolgen. In weiten Teilen können gewaltsam ausgetragene Stammes- und andere Konflikte Reisende, die sich nicht an die UNDSS-Vorgaben halten, in Gefahr bringen.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.
Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan - Eritrea ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Nordsudan wird derzeit abgeraten.

Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt (nicht in Südsudan).
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
Flugreisen
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Reisegenehmigungen
Ungeachtet der offiziellen Aufhebung des Erfordernisses von Reisegenehmigungen für den gesamten Nordsudan mit Ausnahme der westlichen Darfur-Provinzen ist die polizeiliche Praxis im Land uneinheitlich. Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere im Osten und im Grenzgebiet zu Eritrea und Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.

Einreisebestimmungen
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Nordsudan wird derzeit abgeraten.

Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist in Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin. Ungeachtet des rechtlich für das ganze Land geltenden Visumserfordernisses stellt die teilautonome Regierung von Südsudan über ihre Verbindungsbüros (z. B. in Nairobi) und an den Landgrenzen zu Südsudan „Einreisekarten“ aus, die faktisch Reisen in den Südsudan ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um einen legalen Aufenthaltstitel. Ohne Visum eingereiste Ausländer können nicht in Landesteile außerhalb von Südsudan reisen und laufen Gefahr, gegebenenfalls dort wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
Registrierung
Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch (nicht für Südsudan) und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u. ä. ist verboten.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol (gilt allerdings nicht in Südsudan), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil (gilt nicht in Südsudan), können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität (gilt nicht in Südsudan). Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Derzeit treten im Norden des Landes (Upper Nile State) epidemieartig Maserninfektionen auf; es gab mindestens 22 Todesfälle. Reisende sollten ihren Masernimpfschutz überprüfen: Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Deutschland lautet: Zwei Masern-Mumps-Röteln – Impfungen in der frühen Kindheit. Erwachsene, bei denen keine MMR – Impfung dokumentiert ist, sollten eine Schutzimpfung erhalten.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen. Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und iMeningokokken-Meningitis ACWY. Seit 2005 ist es immer wieder zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes gekommen.
Malaria
In den südlichen Landesteilen (Südsudan, Niltal, südl. Nasserstausee) gibt es ein ganzjährig hohes Malariarisiko! Im Norden, am Roten Meer, ist das Risiko gering. Khartoum und Port Sudan gelten als malariafrei. In den Hochrisikogebieten ist eine Malariaprophylaxe dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen, körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/Aids
HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Im Süden des Landes ist es zu Schlafkrankheitsinfektionen gekommen. Die Schlafkrankheit wird durch große Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Niltal) im Süden.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden incl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlange. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u.a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 03.11.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Sudan:
Stand 03.11.2008 (Unverändert gültig seit: 03.11.2008)

Aktuelle Hinweise
Es wird dringend abgeraten von Reisen in die Region Darfur sowie in das nördliche Grenzgebiet nach Ägypten, Libyen und Tschad. Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet zu Eritrea (Kassala), nach Südkordofan, in Gebiete südwestlich von Dschuba (Westäquatoria) sowie in die Regionen White Nile, Sennar und Abyei wird ebenfalls abgeraten.
Ebenso wird davon abgeraten, die Gegend um den neu errichteten Marawi-Staudamm am 4 Nilkatarakt wegen der derzeit stattfindenden Flutung des Stausees zu bereisen. Die Gegend ist zurzeit von der Regierung abgeriegelt. Proteste der Anwohner können zu Ausschreitungen führen.

In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
In Nordsudan bleibt die Lage nach dem Rebellenangriff auf Omdurman (Nachbarstadt von Khartum) im Mai 2008 und nach dem Antrag auf Haftbefehl gegen Staatspräsidenten Baschir beim Internationalen Strafgerichtshof am 14. Juli 2008 angespannt. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, engen Kontakt zur Botschaft zu halten und deren Rat zu befolgen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In mehreren Regionen des Langes bestehen gewaltsame Konflikte. Nach jahrzehntelangen Kämpfen in Südsudan ist die Lage dort seit dem Friedensabkommen 2005 vergleichsweise stabil, aber unvorhersehbar. Dagegen sind Darfur, Südkordofan und die Region Kassala an der Grenze zu Eritrea weiter Krisengebiete. In Südsudan kam es in diesem Jahr zu vereinzelten Übergriffen durch Kräfte der ugandischen Lord’s Resistance Army.
Terrorismus
Es besteht eine erhöhte Terrorismusgefahr in Sudan. Terroristische Gruppieren haben zum „Dschihad“ in Sudan aufgerufen und speziell westliche Einrichtungen als Ziele genannt.
Sudanesische Behörden verhafteten im August 2007 und Januar 2008 Mitglieder einer Gruppe, die mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein soll.
In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug erschossen; ein terroristisches Motiv ist nicht auszuschließen.
Die Liegenschaften der in Khartum ansässigen Institutionen der Vereinten Nationen sind ebenso wie diplomatische Vertretungen stark gesichert. Es liegen keine konkreten Hinweise für eine terroristische Gefährdung Deutscher oder deutscher Einrichtungen in Sudan vor, jedoch lässt sich eine solche Gefährdung nicht völlig ausschließen.
Reisen über Land
Die Infrastruktur in Sudan ist schlecht ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Nordsudan
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer schwer bewaffneten, kriminellen Bande im Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad festgehalten. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten.
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Westsudan und Region Darfur
In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an.
Am 26. August 2008 wurde ein Flugzeug der sudanesischen Gesellschaft Sun Air auf dem Weg von Nyala (Süddarfur) nach Khartum entführt und nach Libyen umgeleitet. Alle 95 Passagiere wurden unverletzt freigelassen.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security) angeraten.
Die Grenze Sudan - Tschad ist zurzeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Südsudan
Reisen nach Südsudan, die von Khartum aus angetreten werden, müssen von der zuständigen Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri (in der Nähe der US-Botschaft) genehmigt werden.
In der Stadt Abyei in der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan brachen am 14.05.2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und Südsudan aus, die erst nach mehreren Tagen zur Ruhe kamen und zur weitgehenden Zerstörung der Stadt und der Flucht der Zivilbevölkerung führten. In der Zwischenzeit ist die Mehrzahl der Flüchtlinge zurückgekehrt.
Das Konfliktpotenzial bleibt jedoch hoch wegen des zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittenen Grenzverlaufs und einer hohen Präsenz von Truppen aus dem Nord- und Südsudan. Von nicht notwendigen Reisen in die Region Abyei wird daher abgeraten.
In Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte und Landminen. In den vergangenenen Monaten kam es – insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda und Demokratischer Republik Kongo – zu Übergriffen durch marodierende Bewaffnete der ugandischen Lord's Resistance Army.
Seit April 2008 war es in Dschuba, der Hauptstadt der quasiautonomen Region Südsudan, zu einer Reihe bewaffneter Raubüberfälle gekommen, u. a. auf Unterkünfte von Mitarbeitern von Hilfsorganisationen und das Büro von ECHO (Europäisches Amt für humanitäre Hilfe). Mittlerweile haben südsudanesische Regierung und UNMIS reagiert und führen nachts verstärkt Patrouillen durch. Weitere Überfälle können allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Bei Überlandfahrten in Südsudan wird empfohlen, sich zuvor mit UNDSS in Verbindung zu setzen und deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung zu befolgen. In weiten Teilen können gewaltsam ausgetragene Stammes- und andere Konflikte Reisende, die sich nicht an die UNDSS-Vorgaben halten, in Gefahr bringen. OstsudanAuch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet zu Eritrea (Kassala) wird abgeraten. Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren. Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan - Eritrea ist zurzeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt (nicht in Südsudan).
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
Flugreisen
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Reisegenehmigungen
Ungeachtet der offiziellen Aufhebung des Erfordernisses von Reisegenehmigungen für den gesamten Nordsudan mit Ausnahme der westlichen Darfur-Provinzen ist die polizeiliche Praxis im Land uneinheitlich. Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere im Osten und im Grenzgebiet zu Eritrea und Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist in Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin. Ungeachtet des rechtlich für das ganze Land geltenden Visumserfordernisses stellt die teilautonome Regierung von Südsudan über ihre Verbindungsbüros (z. B. in Nairobi) und an den Landgrenzen zu Südsudan „Einreisekarten“ aus, die faktisch Reisen in den Südsudan ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um einen legalen Aufenthaltstitel. Ohne Visum eingereiste Ausländer können nicht in Landesteile außerhalb von Südsudan reisen und laufen Gefahr, gegebenenfalls dort wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
Registrierung
Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch (nicht für Südsudan) und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u. ä. ist verboten.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol (gilt allerdings nicht in Südsudan), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil , können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität (gilt nicht in Südsudan). Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Derzeit treten im Norden des Landes (Upper Nile State) epidemieartig Maserninfektionen auf; es gab mindestens 22 Todesfälle. Reisende sollten ihren Masernimpfschutz überprüfen: Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Deutschland lautet: Zwei Masern-Mumps-Röteln – Impfungen in der frühen Kindheit. Erwachsene, bei denen keine MMR – Impfung dokumentiert ist, sollten eine Schutzimpfung erhalten.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen. Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Meningitis ACWY. Seit 2005 ist es immer wieder zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes gekommen.
Malaria
In den südlichen Landesteilen (Südsudan, Niltal, südl. Nasserstausee) gibt es ein ganzjährig hohes Malariarisiko. Im Norden, am Roten Meer, ist das Risiko gering. Khartum und Port Sudan gelten als malariafrei. In den Hochrisikogebieten ist eine Malariaprophylaxe dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen, körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Dengue, s. u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/Aids
HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Im Süden des Landes kommt es zu Schlafkrankheitsinfektionen (westlicher Teil Zentraläquatorias und Westäquatoria). Die Schlafkrankheit wird durch große Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u. a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Niltal) im Süden.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden incl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlange. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z. B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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