Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 07.08.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 28.06.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 28.06.2018

Letzte Änderungen:
Besondere Zollvorschriften


Besorndere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, aber ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar deklarationspflichtig.
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR erlaubt und bei höheren Beträgen deklarationspflichtig.
Die Ausfuhr von Rand ist auf 5.000 ZAR beschränkt, von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag.
Gebrauchte persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden.
Bei der Einfuhr von Jagd- und Sportwaffen nach Südafrika treten in jüngster Zeit vermehrt Schwierigkeiten auf. Reisende sollten sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung setzen und möglichst dafür sorgen, dass ihr Reiseveranstalter vor Ort bei der Einfuhr Unterstützung leistet.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 03.01.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand: 03.01.2019

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen (Wasserknappheit in der Kapregion)

Infolge von Niederschlagsmangel in den Jahren 2015 bis 2018 und einer dadurch bedingten schwerwiegenden Wasserknappheit in der Kapregion gelten in Kapstadt weiterhin Wasserrestriktionen, zuletzt der Stufe 3. Für Privathaushalte wird damit das monatliche Limit auf einen Verbrauch von 105 Liter pro Person/Tag beschränkt. Privathaushalte, Besucher, Unternehmer und die Landwirtschaft bleiben weiterhin verpflichtet, sich an die Restriktionen zu halten. Durch Informationskampagnen werden auch Reisende auf Einschränkungen hingewiesen und zu einem sparsamen und bewussten Umgang mit Wasser aufgefordert.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 09.04.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand: 09.04.2019

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Ein- und Ausreise von Minderjährigen)

Auch wenn seit Dezember 2018 die Grenzpolizei nicht mehr lückenlos danach fragt, müssen Personen unter 18 Jahren bei der Ein- und Ausreise grundsätzlich eine Geburtsurkunde mitführen.
Diese kann nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden wird daher bis auf weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigten Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass jeder nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), die nicht älter als sechs Monate ist, mit beglaubigter Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.

Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs und die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 03.05.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 03.05.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Am 8. Mai 2019 finden in Südafrika Parlamentswahlen statt. Vor, während und nach den Wahlen kann es zu Kundgebungen und Demonstrationen kommen.
Reisende werden gebeten, die lokalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen zu meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise Reisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen, das im innerstädtischen Bereich nicht sichtbar getragen werden sollte. Notrufnummern: Polizei: 10 111, Rettungsdienste: 10 177 oder 112.
Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elizabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
In jüngster Zeit sind vermehrt Reisende bzw. Reisegruppen, die auf dem Weg von und zu den Flughäfen Johannesburg und Kapstadt waren, angehalten und ausgeraubt worden. Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. In einer solchen Situation sollte keine Gegenwehr geleistet werden, da die Täter bewaffnet sein könnten. Zudem sollte auf das Tragen größerer, wertvoller Handtaschen möglichst verzichtet werden. Taschen sollten niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Selbst in Hotelrestaurants und –zimmern gibt es Diebstähle. Wertsachen sollten nicht offen getragen bzw. zur Schau gestellt werden.
Township-Besuche sollten nur in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollten keine einsam gelegenen Wanderwege benutzt und unbelebte Gegenden gemieden werden. Ausflüge sollten nur in Gruppen unternommen werden. Einzelreisenden wird empfohlen, Anschluss bei größeren Reisegruppen zu suchen.
Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu einem Blitzeinbruch, sog. „smash-and-grab“: Überfälle, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
Bei der Autobahnfahrt im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z. B. Kapstadt: N2 zwischen Flughafen und Stellenbosch, Pretoria: Fahrten zum Pilanesberg) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Stoning“, d. h. Fahrzeuge werden durch Steinwürfe und/oder Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen, um die Situation zum Überfall auf die Insassen zu nutzen.
Bei einem Überfall sollte auf jede Gegenwehr verzichtet werden.

Naturkatastrophen
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Südafrika aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Eine Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten ist in diesen Fällen nicht ausgeschlossen. Reisende sollten sich über entsprechende Meldungen in den aktuellen Medien informieren und ggf. den Hinweisen der lokalen Behörden folgen.
Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen in Nationalparks (wie im Krüger-Nationalpark) führen. Reisenden wird empfohlen, insbesondere in der Regenzeit Januar bis März aktuelle Informationen bei SAN-Parks (South African National Parks) abzurufen.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 02.09.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand: 02.09.2019

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll (Mindestrestgültigkeit Reisedokumente, Korrektur)

Reisedokumente müssen noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen.
Auch bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Stempel vorhanden sein.
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 13.12.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand: 13.12.2019

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll (Minderjährige)

Minderjährige deutsche Staatsangehörige, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, benötigen seit November 2019 lediglich einen gültigen Reisepass für die Ein- und Ausreise. Dennoch wird geraten, eine Geburtsurkunde mitzuführen sowie eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile mitreisen

Reist ein Minderjähriger ohne Eltern, sind neben dem gültigen Pass folgende Unterlagen mitzuführen:

• Internationale Geburtsurkunde (oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung),
• Zustimmungserklärung der Eltern,
• Passkopien der Eltern/Sorgeberechtigten (bei Alleinsorge Gerichtsbeschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils),
• Kontaktdetails der Eltern/Sorgeberechtigten,
• Bestätigungsschreiben und Kontaktdaten sowie Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll.
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 20.12.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand: 20.12.2019

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Einreise und Zoll (Minderjährige)


Sicherheit (Kriminalität)
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Gewalttaten wie Raubüberfälle, Vergewaltigungen und Mord ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität findet in Gegenden und unter Umständen statt, von denen Reisende nicht betroffen sind. Sie können dennoch Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.

Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. Auch in Hotelrestaurants und -zimmern treten Diebstähle auf. An Geldautomaten kommt es immer wieder zu Manipulationen oder versuchtem Trickbetrug durch Personen, die vorgeben beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Bank-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen oder die PIN zu erschleichen. Auch andere Betrugsmaschen und Kreditkartenmissbrauch sind verbreitet.

Reisende bzw. Reisegruppen werden auf Autobahnen oder -zufahrten angehalten und ausgeraubt, indem sie z.B. eingekeilt oder vereinzelt durch Fahrzeuge angehalten werden, die sich fälschlicherweise als Polizei ausgeben. Die Strecken von und zu den Flughäfen in Johannesburg und Pretoria sind hiervon besonders betroffen.

In dichtem Verkehr und an roten Ampeln erfolgen häufiger Blitzeinbrüche, sog. „smash-and-grab“- Überfälle, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Nach Einbruch der Dunkelheit besteht an weniger befahrenen Straßenkreuzungen die Gefahr von Fahrzeugentführungen (sog. „carjackings“).

Bei der Autobahnfahrt im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z.B. Kapstadt: N2 Weg zum und vom Flughafen, Strecke Kapstadt – Stellenbosch/Somerset West-Kapstadt; Pretoria: Fahrten auf der N4 zum Pilanesberg oder zum Flughafen Lanseria auf der N14) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Stoning“, d.h. Fahrzeuge werden durch Steinwürfe oder Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen, um die Situation zum Überfall auf die Insassen zu nutzen.

• Verzichten Sie bei einem Überfall auf jede Gegenwehr, die Täter könnten bewaffnet sein.
• Führen Sie während Ihres Aufenthalts ein Mobiltelefon mit, tragen Sie dieses im innerstädtischen Bereich nicht sichtbar. Notrufnummern: Polizei 10 111, Rettungsdienste 10 177 oder 112.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Tragen Sie Wertsachen nicht zur Schau; verzichten Sie möglichst auf große, wertvolle Handtaschen.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Lassen Sie Ihre Kreditkarte nie aus den Augen, sondern bestehen Sie auf ein portables Lesegerät.
• Wählen Sie keine Geldautomaten auf offener Straße, sondern in Einkaufszentren, Supermärkten oder Banken und lassen Sie sich nie von Fremden beobachten oder helfen.
• Meiden Sie nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit die Innenstädte von Johannesburg, Kapstadt, Pretoria, Durban, Port Elizabeth und anderer großer Städte; an Sonn- und Feiertagen sollten Sie sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Lassen Sie auch tagsüber Vorsicht walten.
• Halten Sie Autofenster immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt.
• Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone etc. sollten Sie nie sichtbar im Auto liegen lassen, sondern diese im Kofferraum transportieren.
• Achten Sie bei Wartezeiten an großen Kreuzungen aufmerksam auf Ihre Umgebung und halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen.
• Unternehmen Sie Ausflüge am besten nur in Gruppen. Wenn Sie alleine reisen, suchen Sie möglichst Anschluss an größere Reisegruppen.
• Nutzen Sie bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten keine einsam gelegenen Wanderwege und meiden Sie unbelebte Gegenden.
• Unternehmen Sie Wanderungen und Trekking-Touren wie in und um den Tafelberg nicht allein, sondern nur in größeren Gruppen und möglichst mit einem ortskundigen Führer.
• Unternehmen Sie auch Township-Besuche nur in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung.
• Achten Sie als Rucksacktouristen auf sichere Unterkünfte. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab, trotzdem ist Vorsicht geboten.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Einreise und Zoll (Minderjährige)
Minderjährige deutsche Staatsangehörige, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, benötigen seit November 2019 nur noch einen gültigen Reisepass. Das Mitführen einer Geburtsurkunde sowie einer Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile mitreisen, ist aber weiterhin empfehlenswert.

Reist ein Minderjähriger ohne Begleitung eines Erwachsenen, sind neben dem gültigen Pass folgende Unterlagen mitzuführen:

- Internationale Geburtsurkunde (oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung),

- Zustimmungserklärung der Eltern in englischer Sprache, z.B. mittels Muster „Parental consent letter“ ,

- Passkopien der Eltern/Sorgeberechtigten, bei Alleinsorge Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils jeweils mit Übersetzung in die englische Sprache,

- Kontaktdetails der Eltern/Sorgeberechtigten,

- Bestätigungsschreiben in englischer Sprache und Kontaktdaten sowie Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll.

Weitere Informationen bieten das Department of Home Affairs und die südafrikanische Vertretungen in Deutschland.
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 25.01.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika
Stand 25.01.2021

Letzte Änderungen:
- Natur und Klima
- Gesundheit (Aktuelles, Impfschutz)


Natur und Klima
Das Klima ist trocken bis subtropisch feucht. Vor allem in den Nordhalbkugel-Sommermonaten kommt es immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Eine Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in den Tourismusgebieten ist in diesen Fällen nicht ausgeschlossen.

Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen führen, auch in Nationalparks (wie z.b. dem Krüger-Nationalpark).

Im Meer gibt es teilweise starke (Unter-)Strömungen, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Badeunfällen. Auch Haie stellen eine potentielle Gefahr für Badende dar.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen, sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über aktuelle Meldungen. Informationen zu Überschwemmungen können Sie insbesondere in der Regenzeit (Januar bis März) bei SAN-Parks (South African National Parks) abrufen.
  • Beachten Sie in der Kapregion mögliche Hinweise auf Wasserrestriktionen.
  • Erkundigen Sie sich immer, wo das Baden im Meer sicher ist und halten Sie sich an bewachten Stränden auf.
Gesundheit
Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die Intensität und Dynamik der „2. Welle“, die das Land derzeit trifft, hat das Gesundheitssystem inzwischen hart an seine Belastungsgrenze geführt. Behandlungsbedürftige können besonders in den Hot-Spot-Provinzen nicht mehr überall verlässlich sicher sein, zeitnah ein Krankenhausbett zu bekommen bzw. intensivmedizinisch versorgt zu werden.
  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19 , auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Bitte beachten Sie die Hinweise des RKI zur neuen Virusvariante.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Allerdings ist bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen (z.B. Selbstfahrer unter Campingbedingungen, Kontakt zu Wildtieren oder Projektarbeit im Tierschutz).
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Hinweise zum Corona-Virus in Südafrika siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 12.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika
Stand 12.07.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Hinweis auf Ausschreitungen)


Aktuelles
Ausschreitungen

In mehreren Großstädten ist es nach der Verhaftung des ehemaligen Präsidenten Zuma zu Ausschreitungen gekommen. Eine vorübergehende Ausweitung ist nicht ausgeschlossen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Südafrika siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 14.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika
Stand 14.07.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Hinweis auf Ausschreitungen)


Aktuelles
Ausschreitungen


In mehreren Großstädten führen seit der Verhaftung des ehemaligen Präsidenten Zuma Protestaktionen zu gewalttätigen Ausschreitungen mit Plünderungen und Brandstiftungen. Die Ausschreitungen konzentrieren sich auf einzelne Städte der Provinzen KwaZulu Natal und Gauteng. Dies hat punktuell zu Schließungen von Geschäften und Tankstellen geführt. In den genannten Provinzen sind vorübergehende Versorgungsengpässe vor allem bei Treibstoffen nicht ausgeschlossen. Eine Ausweitung der Ausschreitungen auf andere Regionen ist möglich.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Hinweise zum Corona-Virus in Südafrika siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 05.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika
Stand 05.10.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)


Sicherheit
Kriminalität
Mit der deutlichen Zunahme des internationalen Tourismus in Südafrika nach Wegfall der COVID-19 bedingten Einschränkungen wächst die Wahrscheinlichkeit, dass auch Touristen wieder Opfer krimineller Handlungen im Land werden.


Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Gewalttaten wie Raubüberfälle, Vergewaltigungen und Mord ein. Ein großer Teil der Gewaltkriminalität findet in Gegenden und unter Umständen statt, von denen Reisende nicht betroffen sind. Dennoch werden auch Reisende gelegentlich zufällig oder gezielte Opfer von Raub, Kurzzeitentführungen, Diebstählen, Einbrüchen und ähnlichen Delikten.

Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. Auch in Hotelrestaurants und -zimmern treten Diebstähle auf. An Geldautomaten kommt es immer wieder zu Manipulationen oder versuchtem Trickbetrug durch Personen, die vorgeben beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Bank-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen oder die PIN zu erschleichen. Auch andere Betrugsmaschen und Kreditkartenmissbrauch sind verbreitet.

Reisende bzw. Reisegruppen werden auf Autobahnen oder -zufahrten angehalten und ausgeraubt, indem sie z.B. eingekeilt oder vereinzelt durch Fahrzeuge angehalten werden, die sich fälschlicherweise als Polizei ausgeben. Die Strecken von und zu den Flughäfen in Johannesburg und Pretoria sind hiervon besonders betroffen.

In dichtem Verkehr und an roten Ampeln erfolgen häufiger Blitzeinbrüche, sog. „smash-and-grab“- Überfälle, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Nach Einbruch der Dunkelheit besteht an weniger befahrenen Straßenkreuzungen die Gefahr von Fahrzeugentführungen (sog. „carjackings“).

Bei der Autobahnfahrt im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z.B. Kapstadt: N2 Weg zum und vom Flughafen, Strecke Kapstadt – Stellenbosch/Somerset West-Kapstadt; Pretoria: Fahrten auf der N4 zum Pilanesberg oder zum Flughafen Lanseria auf der N14) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Stoning“, d.h. Fahrzeuge werden durch Steinwürfe oder Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen, um die Situation zum Überfall auf die Insassen zu nutzen.
  • Verzichten Sie bei einem Überfall auf jede Gegenwehr, die Täter könnten bewaffnet sein und Stich- oder Schusswaffen ohne Zögern einsetzen.
  • Führen Sie während Ihres Aufenthalts ein Mobiltelefon mit, tragen Sie dieses im innerstädtischen Bereich nicht sichtbar. Notrufnummern: Polizei 10 111, Rettungsdienste 10 177 oder 112.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Tragen Sie Wertsachen nicht zur Schau; verzichten Sie möglichst auf große, wertvolle Handtaschen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie Ihre Kreditkarte nie aus den Augen, sondern bestehen Sie auf ein portables Lesegerät.
  • Wählen Sie keine Geldautomaten auf offener Straße, sondern in Einkaufszentren, Supermärkten oder Banken und lassen Sie sich nie von Fremden beobachten oder helfen.
  • Meiden Sie nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit die Innenstädte von Johannesburg, Kapstadt, Pretoria, Durban, Port Elizabeth und anderer großer Städte; an Sonn- und Feiertagen sollten Sie sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Lassen Sie auch tagsüber Vorsicht walten.
  • Halten Sie Autofenster immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt.
  • Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone etc. sollten Sie nie sichtbar im Auto liegen lassen, sondern diese im Kofferraum transportieren.
  • Achten Sie bei Wartezeiten an großen Kreuzungen aufmerksam auf Ihre Umgebung und halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen.
  • Unternehmen Sie Ausflüge am besten nur in Gruppen. Wenn Sie alleine reisen, suchen Sie möglichst Anschluss an größere Reisegruppen.
  • Nutzen Sie bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten keine einsam gelegenen Straßen oder Wanderwege und meiden Sie unbelebte Gegenden.
  • Unternehmen Sie Wanderungen und Trekking-Touren wie in und um den Tafelberg nicht allein, sondern nur in größeren Gruppen und möglichst mit einem ortskundigen Führer.
  • Unternehmen Sie auch Township-Besuche nur in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung.
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  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
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- Aktuelles (Krüger Nationalpark)


Aktuelles
Krüger Nationalpark

Die Südafrikanische Nationalparkverwaltung empfiehlt Reisenden aus Sicherheitsgründen, von der Nutzung des sog. Numbi-Gates bei Einfahrt in den Krüger Nationalpark abzusehen und alternative Einfahrtstore zu nutzen.
  • Beachten Sie die Empfehlungen im Abschnitt Kriminalität.
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 25.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika
Stand 25.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einreise mit Kinderreisepässen)


Aktuelles
Einreise mit Kinderreisepässen

In den vergangenen Monaten konnten Familien mit Kindern wiederholt nicht nach Südafrika einreisen, weil die Kinder lediglich über - von Südafrika nicht anerkannte - verlängerte Kinderreisepässe verfügten.
  • Beachten Sie die Einreisebestimmungen und Anforderungen an die Reisedokumente, s. Einreise und Zoll.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Südafrika siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
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Achim Vogt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 27.10.2022

Beitrag von Achim Vogt »

Die amerikanische Botschaft warnt vor einem möglichen Terroranschlag an diesem Wochenende in Johannesburg:
The U.S. government has received information that terrorists may be planning to conduct an attack targeting large gatherings of people at an unspecified location in the greater Sandton area of Johannesburg, South Africa, on 29 October 2022. There is no further information regarding the timing, method, or target of the potential attack. The U.S. Embassy has advised staff to avoid crowds of people and other large public gatherings in the greater Sandton area of Johannesburg during the weekend of 29-30 October 2022.
(Quelle: Sicherheitshinweis der amerikanischen Botschaft, 26. Oktober 2022)

Inwieweit dies möglicherweise mit der für Samstag geplanten "Johannesburg Pride" Parade der LGBTIQ-Community zusammenhängt, ist unklar.

Viele Grüße
Achim
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 18.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika
Stand 18.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Addo Elephant Park)


Aktuelles
Addo Elephant Park

Die Südafrikanische Nationalparkverwaltung empfiehlt Reisenden aus Sicherheitsgründen, bei einer Anfahrt von Port Elizabeth (Gqeberha) von der Nutzung der R335 über Motherwell abzusehen und alternativ die N2 über Colchester für die Anfahrt zum Addo Elephant Park zu nutzen.
  • Beachten Sie die Empfehlungen im Abschnitt Kriminalität.
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Hinweise zum Corona-Virus in Südafrika siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
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