Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tadschikistan:
Stand 28.11.2017
(Unverändert gültig seit: 28.11.2017)
Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aufgrund von verstärkten und voraussichtlich andauernden Kampfhandlungen im Großraum Faizabad (Afghanische Provinz Badachschan) wird bis auf Weiteres von Reisen in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomer Oblast Gorno Badachshan) abgeraten.
Zudem kann es an der Grenze zu Afghanistan vereinzelt zu Schusswechseln zwischen afghanischen Drogenschmugglern und tadschikischen Vertretern der Grenztruppen und der Drogenkontrollbehörde kommen.
Fahrten nahe der Grenze zu Afghanistan sollten nur nach vorheriger Information über die aktuelle Sicherheitslage und unter größtmöglicher Umsicht durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist es seit Anfang 2014 im Grenzgebiet zwischen Tadschikistan und Kirgisistan wiederholt zu bewaffneten Auseinandersetzungen teilweise mit Todesopfern gekommen. Ausländische Reisende waren zwar nicht betroffen, dennoch sind auch hier Vorsicht und Wachsamkeit geboten.
Reisen in den Autonomen Oblast Gorno Badachshan (GBAO)/Bergtourismus im Pamir-Gebirge:
Die Notwendigkeit von Reisen in den Autonomen Oblast Gorno Badachshan (GBAO) ist gut zu überlegen; Reisen sind gut zu planen. Im Falle eines Unfalls oder einer sonstigen Notsituation kann aufgrund der schlechten Infrastruktur und der nicht flächendeckend gesicherten medizinischen Versorgung Hilfe häufig nicht zeitnah oder nicht internationalen Standards entsprechend erfolgen. Die Infrastruktur in der Region ist schlecht, viele Bergrouten sind nicht oder nur langsam per Kfz passierbar und medizinische Versorgung kann nicht flächendeckend gewährleistet werden.
Im Pamir-Gebirge können zahlreiche Herausforderungen auftreten. Mit Naturkatastrophen, Erdbeben, plötzlichen Wetterumschwüngen, Erdrutschen und Minustemperaturen auch im Sommer ist zu rechnen. Mobile Geräte empfangen zum Teil nur sehr eingeschränkt ein Signal, daher ist die Verwendung von Satellitentelefonen zu empfehlen. Reisen sollten nur mit lokalen, ortskundigen Guides erfolgen.
Im Falle einer Evakuierung oder sogar Luftrettung können Rettungsflugzeuge aus Deutschland/Europa die Flugplätze in Khorog und Murghab nicht anfliegen, so dass ein inländischer Flug (üblicherweise mit nicht medizinisch ausgestattetem Fluggerät) aus GBAO in die Hauptstadt Duschanbe erforderlich werden kann. Die Kosten für solche Flüge können 20.000 Euro übersteigen und sind nicht immer durch Reisekrankenversicherungen abgedeckt. Reisenden wird dringend empfohlen, die Frage zur Deckung und Modalitäten für eine solche inländische Luftrettung vor Reiseantritt mit der Versicherung zu klären.
Bei Reisen nach GBAO ist außerdem zu beachten, dass konsularische Hilfe durch die zuständige deutsche Botschaft Duschanbe in diesem Gebiet nur sehr eingeschränkt möglich ist, da der Zugang für ausländische Diplomaten in der Regel nur mit mehrtägiger Vorlaufzeit möglich ist. Die deutsche Botschaft kann daher im Notfall vor Ort nicht helfen.
Terrorismus
Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen.
Reisen über Land
An der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog zwischen Kalaikum und Khorog gibt es beiderseits der Straße Minenfelder, die oft schlecht markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan und in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich Minenfelder. Auch gab es vereinzelt Berichte über Raub-Übergriffe, unter anderem auf zivile Fahrzeuge, die Strecken nahe der afghanischen Grenze befahren haben. Derartige Fahrten sollten, wenn überhaupt, nur mit größtmöglicher Vor- und Umsicht durchgeführt werden. Auf den im nachstehenden Abschnitt befindlichen Hinweis betreffend die Vermeidung von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit (s.u.) wird hingewiesen.
Von September bis März ist in den höheren Lagen mit heftigen Schneefällen zu rechnen, welche zu Straßensperrungen und nicht befahrbaren Pässen führen können. Davon sind regelmäßig auch die Hauptverkehrswege betroffen. Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr besteht eine erhöhte Gefahr von Schnee- und Schlammlawinen, wodurch Überlandfahrten zu einem großen Risiko werden können. Im Sommer 2015 kam es infolge anhaltend hoher Temperaturen im Pamir zu Überschwemmungen und Schlammlawinen mit großen Schäden an der Infrastruktur, Anfang 2017 auf den Hauptverkehrsachsen im Bergland zu Schneelawinen mit mehreren Todesopfern.
Naturkatastrophen
Tadschikistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Sämtliche Reisedokumente sollten noch mindestens sechs Monate nach der geplanten Einreise gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige unterliegen der Visumspflicht.
Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen (mit einmaliger Ein- und Ausreise) ist ein Visum über die Internetseite
http://www.evisa.tj zu beantragen. Es handelt sich dabei um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Es wird ein sog. E-Visum ausgestellt und als E-Mail versandt, das auszudrucken und während der Reise mitzuführen ist. Inhaber eines E-Visums dürfen sich ohne Der Status des Visumantrags kann auf
http://www.evisa.tj unter „Manage my application“ eingesehen werden. Die Reise sollte keinesfalls angetreten werden, wenn das Visum nicht ausgestellt wurde.
Meldeformalitäten in Tadschikistan aufhalten. Ein E-Visum kann während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht verlängert werden.
Für längere Aufenthalte oder Aufenthalte, die mehrmalige Ein- und Ausreisen erfordern, ist ein Visum über die Internetseite
http://www.visa.gov.tj zu beantragen. Es handelt sich dabei ebenfalls um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Der Antrag wird zunächst vorgeprüft; danach muss der Antragsteller persönlich bei der Tadschikischen Botschaft in Berlin vorsprechen, um Fingerabdrücke abzugeben und ein biometrisches Foto fertigen zu lassen.
Es ist möglich, ein über
http://www.visa.gov.tj beantragtes Visum – vorbehaltlich der positiv abgeschlossenen Vorprüfung – bei Ankunft an einem Internationalen Flughafen in Tadschikistan ausstellen zu lassen. Die entsprechende ausstellende Behörde muss im Online-Antrag ausgewählt werden.
Es ist auf die korrekte Angabe der Nummer des deutschen Reisepasses zu achten. Die 9-stellige Nummer besteht aus Ziffern und Buchstaben, wobei Vokale (A, E, I, O, U) nicht benutzt werden. (Bei der 10. Ziffer handelt es sich um eine Prüfziffer, die nicht Teil der Passnummer ist.) Sollte die Nummer im Visumantrag falsch angegeben sein, so kann das E-Visum im System nicht gefunden werden und es ist mit Problemen bei der Ausreise zu rechnen.
Ausführliche Informationen zum Visumverfahren sind auf der Webseite der tadschikischen Botschaft in Berlin zu finden.
Es ist weiterhin nicht möglich, Visa bei der Einreise über Land an den Grenzübergängen (z.B. zu Usbekistan bzw. Kirgisistan) zu erhalten. Eventuelle Angebote von Gefälligkeitszahlungen an Grenzbeamte sollten Reisende ablehnen, da in einem solchen Fall trotz anderweitiger mündlicher Zusagen die Möglichkeit der Festnahme nach illegalem Grenzübertritt besteht.
Ausländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums. Ein E-Visum kann nicht verlängert werden.
Für Inhaber von E-Visa besteht keine Registrierungspflicht innerhalb der maximalen 45-tägigen Aufenthaltsdauer.
Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Pamir-Gebirge, offiziell: Autonome Provinz Berg-Badachschan-GBAO) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.
Weiterreise nach Kirgisistan und Usbekistan
An den Grenzübergängen zu den Nachbarländern Kirgisistan und Usbekistan kann es zeitweise zu unangekündigten Schließungen kommen. Reisenden wird dringend geraten, sich tagesaktuell über die jeweilige Situation an den Grenzübergängen bei den zuständigen Grenzbehörden zu erkundigen. Nicht alle Grenzübergänge sind für internationale Reisende geöffnet, so z.B. der Grenzübergang nach Kirgisistan im Rasht-Tal (offen nur für Tadschiken und Kirgisen).
Der in der Nähe von Duschanbe gelegene tadschikisch-usbekische Grenzübergang Denau-Turzunzoda wird nur selten von Touristen genutzt. Diese werden daher auf beiden Seiten der Grenze genauestens überprüft und es besteht die Möglichkeit einer nicht angemessenen Behandlung. Touristen wird empfohlen, den im nördlichen Tadschikistan in der Nähe von Chudschand gelegenen tadschikisch-usbekischen Grenzübergang Oybek-Buston zu nutzen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.