Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 17.03.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 30.07.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Tadschikistan:
Stand: 30.07.2018

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 29. Juli 2018 ist unweit der Gebietshauptstadt Dangara, im Süden von Tadschikistan, ein Pkw in eine Gruppe von Radtouristen gefahren. Dabei wurden vier Reisende getötet und zwei verletzt. Die Hintergründe des Vorfalls sind noch unklar, ein Verkehrsdelikt wird jedoch ausgeschlossen. Insbesondere Reisenden, die im Süden des Landes als Wanderer oder als Radtouristen unterwegs sind, wird empfohlen, besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein.
Aufgrund von verstärkten und voraussichtlich andauernden Kampfhandlungen im Großraum Faizabad (Afghanische Provinz Badachschan) wird bis auf weiteres von Reisen in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomer Oblast Gorno Badachshan) abgeraten.
Zudem kann es an der Grenze zu Afghanistan vereinzelt zu Schusswechseln zwischen afghanischen Drogenschmugglern und Angehörigen der tadschikischen Grenztruppen und der Drogenkontrollbehörde kommen.
Fahrten nahe der Grenze zu Afghanistan sollten nur nach vorheriger Information über die aktuelle Sicherheitslage und unter größtmöglicher Umsicht durchgeführt werden. Es wird dringend davor gewarnt, die unzureichend demarkierte und bisweilen ungesicherte afghanisch-tadschikische Grenze illegal zu überschreiten, um z.B. auf afghanischem Territorium Fotos für Soziale Netzwerke zu erstellen, siehe auch Reisewarnung Afghanistan .
Darüber hinaus ist es seit Anfang 2014 im Grenzgebiet zwischen Tadschikistan und Kirgisistan wiederholt zu bewaffneten Auseinandersetzungen teilweise mit Todesopfern gekommen. Ausländische Reisende waren zwar nicht betroffen, dennoch sind auch hier Vorsicht und Wachsamkeit geboten.

Reisen in den Autonomen Oblast Gorno Badachshan (GBAO)/Bergtourismus im Pamir-Gebirge:
Die Notwendigkeit von Reisen in den Autonomen Oblast Gorno Badachshan (GBAO) ist gut zu überlegen; Reisen sind gut zu planen. Im Falle eines Unfalls oder einer sonstigen Notsituation kann aufgrund der schlechten Infrastruktur und der nicht flächendeckend gesicherten medizinischen Versorgung Hilfe – auch konsularischer Art – häufig nicht zeitnah oder nicht internationalen Standards entsprechend erfolgen. Viele Bergrouten sind nicht oder nur langsam per Kfz passierbar, der Zugang ist auch für ausländische Diplomaten nur mit mehrtägiger Vorlaufzeit möglich.

Im Pamir-Gebirge können zahlreiche Herausforderungen auftreten. Mit plötzlichen Wetterumschwüngen, Erdbeben, Erdrutschen und Minustemperaturen auch im Sommer ist zu rechnen. Mobile Geräte haben zum Teil nur sehr eingeschränkten Empfang, daher ist die Verwendung von Satellitentelefonen zu empfehlen. Reisen sollten nur mit lokalen, ortskundigen Führern erfolgen.

Im Falle einer Evakuierung oder sogar Luftrettung können Rettungsflugzeuge aus Deutschland/Europa die Flugplätze in Khorog und Murghab nicht anfliegen, so dass ein inländischer Flug (üblicherweise mit nicht medizinisch ausgestattetem Fluggerät) aus GBAO in die Hauptstadt Duschanbe erforderlich werden kann. Die Kosten für solche Flüge können 20.000 Euro übersteigen und sind nicht immer durch Reisekrankenversicherungen abgedeckt. Reisenden wird dringend empfohlen, die Frage zur Deckung und Modalitäten für eine solche tadschikisch-inländische Luftrettung vor Reiseantritt mit der Versicherung zu klären.

Terrorismus
Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen.

Naturkatastrophen
Tadschikistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam .

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Auswärtiges Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 31.07.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Tadschikistan:
Stand: 31.07.2018

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 29. Juli 2018 ist unweit der Gebietshauptstadt Dangara, im Süden von Tadschikistan, eine Gruppe von Radtouristen attackiert worden. Dabei wurden vier Reisende getötet und zwei verletzt. Die Hintergründe des Vorfalls sind noch unklar, ein terroristischer Hintergrund kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Reisenden wird empfohlen, besonders wachsam und vorsichtig zu sein.

Aufgrund von verstärkten und voraussichtlich andauernden Kampfhandlungen im Großraum Faizabad (Afghanische Provinz Badachschan) wird bis auf weiteres von Reisen in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomer Oblast Gorno Badachshan) abgeraten.

Zudem kann es an der Grenze zu Afghanistan vereinzelt zu Schusswechseln zwischen afghanischen Drogenschmugglern und Angehörigen der tadschikischen Grenztruppen und der Drogenkontrollbehörde kommen.

Fahrten nahe der Grenze zu Afghanistan sollten nur nach vorheriger Information über die aktuelle Sicherheitslage und unter größtmöglicher Umsicht durchgeführt werden. Es wird dringend davor gewarnt, die unzureichend demarkierte und bisweilen ungesicherte afghanisch-tadschikische Grenze illegal zu überschreiten, um z.B. auf afghanischem Territorium Fotos für Soziale Netzwerke zu erstellen, siehe auch Reisewarnung Afghanistan .

Darüber hinaus ist es seit Anfang 2014 im Grenzgebiet zwischen Tadschikistan und Kirgisistan wiederholt zu bewaffneten Auseinandersetzungen teilweise mit Todesopfern gekommen. Ausländische Reisende waren zwar nicht betroffen, dennoch sind auch hier Vorsicht und Wachsamkeit geboten.

Reisen in den Autonomen Oblast Gorno Badachshan (GBAO)/Bergtourismus im Pamir-Gebirge:
Die Notwendigkeit von Reisen in den Autonomen Oblast Gorno Badachshan (GBAO) ist gut zu überlegen; Reisen sind gut zu planen. Im Falle eines Unfalls oder einer sonstigen Notsituation kann aufgrund der schlechten Infrastruktur und der nicht flächendeckend gesicherten medizinischen Versorgung Hilfe – auch konsularischer Art – häufig nicht zeitnah oder nicht internationalen Standards entsprechend erfolgen. Viele Bergrouten sind nicht oder nur langsam per Kfz passierbar, der Zugang ist auch für ausländische Diplomaten nur mit mehrtägiger Vorlaufzeit möglich.

Im Pamir-Gebirge können zahlreiche Herausforderungen auftreten. Mit plötzlichen Wetterumschwüngen, Erdbeben, Erdrutschen und Minustemperaturen auch im Sommer ist zu rechnen. Mobile Geräte haben zum Teil nur sehr eingeschränkten Empfang, daher ist die Verwendung von Satellitentelefonen zu empfehlen. Reisen sollten nur mit lokalen, ortskundigen Führern erfolgen.

Im Falle einer Evakuierung oder sogar Luftrettung können Rettungsflugzeuge aus Deutschland/Europa die Flugplätze in Khorog und Murghab nicht anfliegen, so dass ein inländischer Flug (üblicherweise mit nicht medizinisch ausgestattetem Fluggerät) aus GBAO in die Hauptstadt Duschanbe erforderlich werden kann. Die Kosten für solche Flüge können 20.000 Euro übersteigen und sind nicht immer durch Reisekrankenversicherungen abgedeckt. Reisenden wird dringend empfohlen, die Frage zur Deckung und Modalitäten für eine solche tadschikisch-inländische Luftrettung vor Reiseantritt mit der Versicherung zu klären.

Terrorismus
Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 15.10.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Tadschikistan:
Stand: 15.10.2018

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Eine von Staatspräsident Rahmon gesetzte Frist zur energischen Bekämpfung der Kriminalität im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan (GBAO) läuft am 16. Oktober 2018 ab. Infolgedessen ist mit Operationen von Polizei und Streitkräften in GBAO und vor allem der Hauptstadt Chorog zu rechnen. Von nicht erforderlichen Reisen nach GBAO wird daher derzeit abgeraten.
Reisende vor Ort sollten besonders vorsichtig sein und Menschansammlungen meiden.
Auswärtiges Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 04.02.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tadschikistan
Stand 04.02.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Entfall)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage/Terrorismus
Am 29. Juli 2018 wurde unweit der Gebietshauptstadt Dangara, im Süden von Tadschikistan, eine Gruppe von Radtouristen angegriffen. Dabei wurden vier Reisende getötet und zwei verletzt. Die Tat hatte einen terroristischen Hintergrund. Reisenden wird empfohlen, besonders wachsam und vorsichtig zu sein.
Von Reisen in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomer Oblast Gorno Badachshan - GBAO) wird bis auf weiteres aufgrund von verstärkten und voraussichtlich andauernden Kampfhandlungen im Großraum Faizabad (Afghanische Provinz Badachschan) dringend abgeraten.
Von nicht erforderlichen Reisen in übrige Regionen von GBAO wird abgeraten.
Reisende vor Ort sollten besonders vorsichtig sein, stets ihr Umfeld beobachten und Menschansammlungen meiden.
Zudem kann es an der Grenze zu Afghanistan vereinzelt zu Schusswechseln zwischen afghanischen Drogenschmugglern und tadschikischen Grenztruppen bzw. der Drogenkontrollbehörde kommen.
Fahrten nahe der Grenze zu Afghanistan sollten nur nach vorheriger Information über die aktuelle Sicherheitslage und unter größtmöglicher Umsicht durchgeführt werden. Es wird dringend davor gewarnt, die unzureichend demarkierte und bisweilen ungesicherte afghanisch-tadschikische Grenze illegal zu überschreiten, um z.B. auf afghanischem Territorium Fotos für Soziale Netzwerke zu erstellen, siehe auch Reisewarnung Afghanistan. Eine konsularische Betreuung ist in diesen Gebieten nicht möglich.
Darüber hinaus ist es seit Anfang 2014 im Grenzgebiet zwischen Tadschikistan und Kirgisistan wiederholt zu bewaffneten Auseinandersetzungen teilweise mit Todesopfern gekommen. Ausländische Reisende waren zwar nicht betroffen, dennoch sind auch hier, besonders in den Grenzgebieten im Ferganatal, Vorsicht und Wachsamkeit geboten.
Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen.

Kriminalität
Reisende sollten aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle die übliche Vorsicht walten lassen. Auf das Mitführen von Wertgegenständen sollte verzichtet werden. Nach Einbruch der Dunkelheit wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Auch gab es vereinzelte Raubüberfälle, unter anderem auf zivile Fahrzeuge, die Strecken nahe der afghanischen Grenze befahren haben. Derartige Fahrten sollten, wenn überhaupt, nur mit größtmöglicher Vor- und Umsicht und keinesfalls allein durchgeführt werden. Im Falle eines Überfalls sollte aufgrund der Gefahr von Schusswaffengebrauch auf jeglichen Widerstand verzichtet werden.

Minengefahr
An der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog gibt es zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder, die oft schlecht markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan sowie in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich nicht gekennzeichnete Minenfelder.

Naturkatastrophen
Tadschikistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr geht von Schnee- und Schlammlawinen eine erhöhte Gefahr aus. Im Sommer kann es infolge anhaltend hoher Temperaturen im Pamir zu Überschwemmungen, Erdrutschen und Schlammlawinen mit großen Schäden an der Infrastruktur kommen.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Bei Inlandsflügen, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Verspätungen.
Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse abgeraten. Bei Überlandfahrten wird davon abgeraten, die üblichen öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, da diese in sehr schlechtem technischem Zustand sind.
Der Straßenverkehr ist gefährlich, Straßen sind meistens nicht in gutem Zustand. Von September bis März ist in den höheren Lagen mit heftigen Schneefällen zu rechnen, die zu Straßensperrungen und nicht befahrbaren Pässen führen können. Davon sind regelmäßig auch die Hauptverkehrswege betroffen.
Bei Personenkontrollen sollten sich Reisende immer kooperativ verhalten. Die tadschikischen Sicherheitskräfte haben das Recht, Ausweisdokumente und Visum zu überprüfen. Reisende ohne gültige Dokumente können festgehalten werden. Entsprechende Dokumente sollten daher mitgeführt werden. Leider kam es bereits vor, dass Touristen und ihr Gepäck unverhältnismäßigen Kontrollen unterzogen, mit der Forderung von „Gebühren“ konfrontiert oder unter Druck gesetzt wurden. In der jüngeren Vergangenheit lagen entsprechende Berichte über Kontrollpunkte im Pamir, v.a. Chargusch /Kargoosh, vor. Es wird empfohlen, entlegene Gebiete nach Möglichkeit nicht alleine zu bereisen und ggf. Zweckgemeinschaften mit anderen Touristen zu bilden. Gegenüber Staatsvertretern sollten Reisende höflich, aber selbstbewusst auftreten und notfalls auf ihre Rechte hinweisen, aber eine Eskalation vermieden werden. Die deutsche Botschaft in Duschanbe nimmt im Notfall Beschwerden auf und meldet sie an die tadschikischen Behörden.

Reisen in den Autonomen Oblast Gorno Badachshan (GBAO)/Bergtourismus im Pamir-Gebirge:
Die Notwendigkeit von Reisen in den Autonomen Oblast Gorno Badachshan (GBAO) ist gut zu überlegen. Notwendige Reisen sind gut zu planen. Im Falle eines Unfalls oder einer sonstigen Notsituation kann aufgrund der schlechten Infrastruktur und der nicht flächendeckend gesicherten medizinischen Versorgung Hilfe - auch konsularischer Art - häufig nicht zeitnah oder nicht internationalen Standards entsprechend erfolgen. Viele Bergrouten sind nicht oder nur langsam per Kfz passierbar, der Zugang ist auch für ausländische Diplomaten nur mit mehrtägiger Vorlaufzeit möglich.
Im Pamir-Gebirge können zahlreiche Herausforderungen auftreten. Mit plötzlichen Wetterumschwüngen, Erdbeben, Erdrutschen und Minustemperaturen auch im Sommer ist zu rechnen. Mobile Geräte haben zum Teil nur sehr eingeschränkten Empfang, daher ist die Mitnahme von Satellitentelefonen zu empfehlen. Reisen sollten nur mit lokalen, ortskundigen Führern erfolgen.
Im Falle einer Evakuierung oder notwendiger Luftrettung können Rettungsflugzeuge aus Deutschland/Europa die Flugplätze in Khorog und Murghab nicht anfliegen, so dass ein inländischer Flug (üblicherweise mit nicht medizinisch ausgestattetem Fluggerät) aus GBAO in die Hauptstadt Duschanbe erforderlich werden kann. Die Kosten für solche Flüge können 20.000 Euro übersteigen und sind nicht immer durch Reisekrankenversicherungen abgedeckt. Reisenden wird dringend empfohlen, die Frage zur Deckung und Modalitäten für eine solche tadschikisch-inländische Luftrettung vor Reiseantritt mit der Versicherung zu klären.

Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Somoni (TJS). Bargeldabhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in der Hauptstadt Duschanbe inzwischen vielerorts möglich. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich unbedingt die Mitnahme von Euro oder US-Dollar. Ein Umtausch ist in größeren Städten möglich.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland sowie innertadschikische Evakuierungsflüge zu den Flughäfen Duschanbe bzw. Chudschand abdeckt.
Die ärztliche Versorgung in Tadschikistan ist mangelhaft oder gar nicht vorhanden, siehe auch Medizinische Versorgung. Reisende sollten sich des hohen Risikos im Falle einer Notlage bewusst sein. Auch einfache Unfallhilfe ist oft nicht gewährleistet. Besonders bei Notfällen im Zusammenhang mit Bergwanderungen ist eine schnelle Hilfe oft nicht möglich, da ein erheblicher Teil der zahlreichen bei Bergsteigern und Wanderern beliebten Strecken auch nicht per Hubschrauber erreichbar ist. Die Kommunikationsmöglichkeiten sind wegen des nur zum Teil funktionierenden Mobiltelefonempfangs sehr eingeschränkt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 12.09.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Tadschikistan:
Stand: 12.09.2019

Letzte Änderungen:
Sicherheit


Von Reisen in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomer Oblast Gorno Badachshan - GBAO) wird dringend abgeraten.
Auswärtiges Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 30.04.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tadschikistan
Stand 30.04.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Grenzkonflikt mit Kirgisistan)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Grenzkonflikt mit Kirgisistan

An der nördlichen Grenze zu Kirgisistan ist es am 28. und 29. April 2021 zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen tadschikischen und kirgisischen Sicherheitskräften mit Todesopfern und Verletzten gekommen.
  • Meiden Sie die tadschikisch-kirgisische Grenzregion sowie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die politische Lage ist insgesamt ruhig, Demonstrationen und Proteste können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

In Gorno Badachschan bzw. an der Grenze zu Kirgisistan im Ferganatal gibt es Auseinandersetzungen, die aber bisher nie Ausländer betroffen haben.

Nahe der Grenze zu Afghanistan (Autonomer Oblast Gorno Badachshan - GBAO) erfolgen Kampfhandlungen und Schusswechsel zwischen Drogenschmugglern und Grenztruppen. Es gibt zudem Minenfelder, die schlecht markiert sind. Die afghanisch-tadschikische Grenze ist unzureichend markiert und bisweilen ungesichert, der Übertritt illegal, für Afghanistan gilt eine Reisewarnung. Eine konsularische Betreuung ist in diesen Gebieten nicht möglich.

An der nördlichen Grenze zu Kirgistan (Bezirk Isfara) kommt es derzeit verstärkt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften, die auch Todesopfer forderten. Weitere Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie den Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomer Oblast Gorno Badachshan - GBAO)
  • Führen Sie unvermeidbare Fahrten nahe der Grenze zu Afghanistan nur nach vorheriger Information über die aktuelle Sicherheitslage und unter größtmöglicher Umsicht durch.
  • Überschreiten Sie keinesfalls die unzureichend demarkierte und bisweilen ungesicherte afghanisch-tadschikische Grenze, um z.B. auf afghanischem Territorium zu fotografieren.
  • Verzichten Sie auf Reisen an die nördliche Grenze zu Kirgisistan.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Tadschikistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 07.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tadschikistan
Stand 07.07.2021

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Lage an der Grenze zu Afghanistan)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Lage an der Grenze zu Afghanistan

Die Sicherheitslage an der Grenze zu Afghanistan ist in allen tadschikischen Grenzbezirken unübersichtlich und kritisch. Die Anzahl von Flüchtlingen aus Afghanistan nimmt zu, darunter befinden sich auch afghanische Militärangehörige.
  • Von Reisen in die tadschikisch-afghanische Grenzregion wird dringend abgeraten.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die politische Lage ist insgesamt ruhig, Demonstrationen und Proteste können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

In Gorno Badachschan bzw. an der Grenze zu Kirgisistan im Ferganatal gibt es Auseinandersetzungen, die aber bisher nie Ausländer betroffen haben.

Nahe der Grenze zu Afghanistan (Autonomer Oblast Gorno Badachshan - GBAO) erfolgen Kampfhandlungen und Schusswechsel zwischen Drogenschmugglern und Grenztruppen. Es gibt zudem Minenfelder, die schlecht markiert sind. Auch in den Grenzbezirken im Dreiländereck Tadschikistan-Usbekistan-Afghanistan besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch Drogenschmuggel, das durch unkontrollierte Flüchtlingsbewegungen aus Afghanistan verstärkt wird. Die afghanisch-tadschikische Grenze ist unzureichend markiert und bisweilen ungesichert, der Übertritt illegal, für Afghanistan gilt eine Reisewarnung. Eine konsularische Betreuung ist in diesen Gebieten nicht möglich.

An der nördlichen Grenze zu Kirgistan (Bezirk Isfara) kam es in der jüngeren Vergangenheit zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften, die auch Todesopfer forderten. Weitere Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie den Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomer Oblast Gorno Badachshan - GBAO) und alle weiteren Grenzbezirke zu Afghanistan.
  • Verzichten Sie auf Reisen an die nördliche Grenze zu Kirgisistan.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 08.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tadschikistan
Stand 08.11.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen kann es online (e-Visa), für längere Aufenthalte muss es vorab bei der Botschaft Tadschikistans beantragt werden.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 wird Tadschikistan deutschen Staatsangehörigen für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen eine visumsfreie Einreise gewähren.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 06.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tadschikistan
Stand 06.05.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus; redaktionelle Änderungen)


Sicherheit
Von Reisen in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomer Oblast Gorno Badachshan - GBAO) und in alle Grenzbezirke zu Afghanistan wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Das Risiko von Anschlägen auf westliche Ziele erscheint weiterhin gering, sie können aber nicht ausgeschlossen werden.

Am 6. November 2019 wurden bei einem bewaffneten Angriff auf den tadschikischen Grenzposten Ischkobod an der Grenze zu Usbekistan im Distrikt Kobodiyon im Gebiet Khatlon, etwa 70 Kilometer südwestlich von Duschanbe, mindestens 17 Menschen getötet. Die tadschikische Regierung macht den IS/Daesh für den Anschlag verantwortlich.

Ende Juli 2018 wurde unweit der Gebietshauptstadt Dangara, im Süden von Tadschikistan, eine Gruppe von Radtouristen aus westlichen Ländern angegriffen. Dabei wurden vier Reisende getötet und zwei verletzt. Die Tat hatte einen terroristischen Hintergrund.
  • Seien Sie besonders aufmerksam und vorsichtig an vorrangig von Ausländern frequentierten Orten wie Shopping Malls, Supermärkten, internationalen Hotels, Restaurants und Bars.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 23.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tadschikistan
Stand 23.05.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Lage in der Autonomen Region Berg-Badachschan)


Aktuelles
Lage in der Autonomen Provinz Berg-Badachschan (GBAO)

Die bestehenden Spannungen zwischen tadschikischer Zentralregierung und einem Teil der lokalen Bevölkerung in GBAO führen wieder vermehrt zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften. Bei Unruhen im Mai 2022 gab es mehrere Todesopfer und Verletzte. Die Lage ist unübersichtlich. Ausländischen Staatsangehörigen kann der Zugang in das Gebiet untersagt werden. Mit Straßenblockaden und weiteren Einschränkungen ist zu rechnen. Auch im Bereich Mobilfunk- und Internetverbindungen kann es zu Unterbrechungen kommen.
  • Von Reisen in die Region GBAO wird dringend abgeraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 06.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tadschikistan
Stand 06.07.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die politische Lage ist insgesamt ruhig, Demonstrationen und Proteste können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

In der Autonomen Provinz Berg-Badachschan (GBAO) bzw. an der Grenze zu Kirgisistan im Ferganatal gibt es Auseinandersetzungen, die aber bisher nie Ausländer betroffen haben.

Nahe der Grenze zu Afghanistan (Autonome Provinz Berg-Badachschan) erfolgen Kampfhandlungen und Schusswechsel zwischen Drogenschmugglern und Grenztruppen. Es gibt zudem Minenfelder, die schlecht markiert sind. Auch in den Grenzbezirken im Dreiländereck Tadschikistan-Usbekistan-Afghanistan besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch Drogenschmuggel, das durch unkontrollierte Flüchtlingsbewegungen aus Afghanistan verstärkt wird. Die afghanisch-tadschikische Grenze ist unzureichend markiert und bisweilen ungesichert, der Übertritt illegal, für Afghanistan gilt eine Reisewarnung. Eine konsularische Betreuung ist in diesen Gebieten nicht möglich.

An der nördlichen Grenze zu Kirgistan (Bezirk Isfara) kam es in der jüngeren Vergangenheit zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften, die auch Todesopfer forderten. Weitere Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden.

Im Mai 2022 haben die bestehenden Spannungen zwischen tadschikischer Zentralregierung und einem Teil der lokalen Bevölkerung in der Autonomen Provinz Berg-Badachschan (GBAO) erneut zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften geführt. Dabei gab es mehrere Todesopfer und Verletzte. Die Lage ist derzeit ruhig. Weitere Auseinandersetzungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Diese könnten erneut insbesondere zu Zugangsbeschränkungen für Ausländer, Straßenblockaden und Einschränkungen im Bereich Mobilfunk- und Internetverbindungen führen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie den Grenzbezirk Ischkaschim (Autonome Provinz Berg-Badachschan - GBAO) und alle weiteren Grenzbezirke zu Afghanistan.
  • Verzichten Sie auf Reisen an die nördliche Grenze zu Kirgisistan.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Hinweise zum Corona-Virus in Tadschikistan siehe:
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Teilreisewarnung Tadschikistan 17.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tadschikistan
Stand 17.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Grenzkonflikt mit Kirgisistan)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Grenzkonflikt mit Kirgisistan
Von Reisen in die Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd) wird gewarnt.

In der Grenzregion zu Kirgisistan ist es im September 2022 zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften zu bewaffneten Auseinandersetzung mit Todesopfern und Verletzten gekommen. Weitere Kämpfe und Schusswechsel sind nicht ausgeschlossen.

Sicherheit
Teilreisewarnung

Von Reisen in die Grenzregion zu Kirgisistan (Region Sughd) wird gewarnt.

Von Reisen in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonome Provinz Berg Badachschan - GBAO) und in alle Grenzbezirke zu Afghanistan wird dringend abgeraten.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Tadschikistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Tadschikistan 28.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tadschikistan
Stand 28.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Präzisierung der Teilreisewarnung)
- Aktuelles (Auseinandersetzungen in der Grenzregion zu Kirgisistan)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Vor Reisen in die Grenzregion zu Kirgisistan (grenznahe Gebiete der Bezirke Bobojon Ghafurov, Konibodom, Isfara einschließlich der Exklave Vorukh in der Region Sughd) wird gewarnt.

Auseinandersetzungen in der Grenzregion zu Kirgisistan

In der Grenzregion zu Kirgisistan ist es im September 2022 zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit Todesopfern und Verletzten gekommen. Weitere Kämpfe und Schusswechsel sind nicht ausgeschlossen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Reisen Sie nicht in die betroffenen Gebiete.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Teilreisewarnung

Vor Reisen in die Grenzregion zu Kirgisistan (grenznahe Gebiete der Bezirke Bobojon Ghafurov, Konibodom, Isfara einschließlich der Exklave Vorukh in der Region Sughd) wird gewarnt.

Von Reisen in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomes Gebiet Berg Badachschan - GBAO) und in alle Grenzbezirke zu Afghanistan wird dringend abgeraten.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Tadschikistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 20.01.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tadschikistan
Stand 20.01.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entfall Auseinandersetzungen)
- Sicherheit (Entfall Teilreisewarnung; Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Visum; Registrierung nach Einreise)


Aktuelles
Von Reisen in die Grenzregion zu Kirgisistan (grenznahe Gebiete der Bezirke Bobojon Ghafurov, Konibodom, Isfara einschließlich der Exklave Vorukh in der Region Sughd) und in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomes Gebiet Berg Badachschan - GBAO) und in alle Grenzbezirke zu Afghanistan wird dringend abgeraten, s. Sicherheit.


Sicherheit
Von Reisen
  • in die Grenzregion zu Kirgisistan (grenznahe Gebiete der Bezirke Bobojon Ghafurov, Konibodom, Isfara einschließlich der Exklave Vorukh in der Region Sughd)
  • in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomes Gebiet Berg Badachschan - GBAO) und in alle Grenzbezirke zu Afghanistan
wird dringend abgeraten.

Innenpolitische Lage
Die politische Lage ist insgesamt ruhig, Demonstrationen und Proteste können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan (GBAO) bzw. an der Grenze zu Kirgisistan im Ferganatal gibt es Auseinandersetzungen, die aber bisher nie Ausländer betroffen haben.

Nahe der Grenze zu Afghanistan (Autonomes Gebiet Berg-Badachschan) erfolgen Kampfhandlungen und Schusswechsel zwischen Drogenschmugglern und Grenztruppen. Es gibt zudem Minenfelder, die schlecht markiert sind. Auch in den Grenzbezirken im Dreiländereck Tadschikistan-Usbekistan-Afghanistan besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch Drogenschmuggel, das durch unkontrollierte Flüchtlingsbewegungen aus Afghanistan verstärkt wird. Die afghanisch-tadschikische Grenze ist unzureichend markiert und bisweilen ungesichert, der Übertritt illegal, für Afghanistan gilt eine Reisewarnung. Eine konsularische Betreuung ist in diesen Gebieten nicht möglich.

Im September 2022 kam es in der nördlichen Region Sughd erneut zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen tadschikischen und kirgisischen Sicherheitskräften mit Todesopfern und Verletzten. Weitere Kämpfe und Schusswechsel im Grenzgebiet können nicht ausgeschlossen werden.

Im Mai 2022 haben die bestehenden Spannungen zwischen tadschikischer Zentralregierung und einem Teil der lokalen Bevölkerung im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan (GBAO) erneut zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften geführt. Dabei gab es mehrere Todesopfer und Verletzte. Die Lage ist derzeit ruhig. Weitere Auseinandersetzungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Diese könnten erneut insbesondere zu Zugangsbeschränkungen für Ausländer, Straßenblockaden und Einschränkungen im Bereich Mobilfunk- und Internetverbindungen führen.
  • Seien Sie bei Reisen innerhalb Tadschikistan und insbesondere in den Grenzregionen besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie die Grenzregion zu Kirgisistan weiträumig.
  • Meiden Sie den Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomes Gebiet Berg-Badachschan - GBAO) und alle weiteren Grenzbezirke zu Afghanistan.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Visum

Seit Anfang 2022 gewährt Tadschikistan deutschen Staatsangehörigen für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eine visumfreie Einreise. Für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen kann dieses online (e-Visa), für längere Aufenthalte muss es vorab bei der Botschaft Tadschikistans beantragt werden.

Im Fall des Passverlusts, während des Aufenthalts in Tadschikistan, ist in jedem Fall bei der Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums ein Ausreisevisum zu beantragen, auch wenn die ursprüngliche Einreise visumfrei erfolgt ist.

Online-Visum (e-Visa)
Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen, mit einmaliger Ein- und Ausreise, ist online ein elektronisches Visum, e-Visa , zu beantragen. Es ist auf die korrekte Angabe der Nummer des deutschen Reisepasses zu achten (deutsche Pässe enthalten ausschließlich Nullen, nicht den Buchstaben O!). Das kostenpflichtige E-Visum wird als E-Mail versandt, das auszudrucken und während der Reise mitzuführen ist. Die Reise sollte keinesfalls angetreten werden, wenn das Visum nicht ausgestellt wurde. Ein E-Visum kann während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht verlängert werden.

Visum vor der Einreise
Für längere Aufenthalte oder Aufenthalte, die mehrmalige Ein- und Ausreisen erfordern, ist ein Visum über das „Tajikistan Visa Electronic Application Center “ zu beantragen. Es handelt sich dabei ebenfalls um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Der Antrag wird online gestellt, ist gebührenpflichtig und wird zunächst vorgeprüft. Danach ist die Vorsprache bei der Tadschikischen Botschaft in Berlin erforderlich, um Fingerabdrücke abzugeben und ein biometrisches Foto fertigen zu lassen.
Ausführliche Informationen zum Visumverfahren bietet die tadschikische Botschaft in Berlin.

Visum bei Einreise („on arrival“)
Es ist weiterhin nicht möglich, Visa bei der Einreise über Land an den Grenzübergängen (z.B. zu Usbekistan bzw. Kirgisistan) zu erhalten. Lehnen Sie eventuelle Angebote von Gefälligkeitszahlungen an Grenzbeamte ab, da in einem solchen Fall trotz anderweitiger mündlicher Zusagen die Möglichkeit der Festnahme nach illegalem Grenzübertritt besteht.

Sondergenehmigung für das Autonome Gebiet Berg-Badachschan
Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Pamir-Gebirge, offiziell: (Autonomes Gebiet Berg-Badachschan -GBAO) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung erst in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.

Registrierung nach Einreise
Ausländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums. Ein E-Visum kann nicht verlängert werden.

Auch bei visumfreier Einreise hat eine Registrierung zu erfolgen. Laut Auskunft der Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums hat diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Einreise zu erfolgen.

Für Inhaber von E-Visa besteht keine Registrierungspflicht innerhalb der maximalen 45-tägigen Aufenthaltsdauer.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Tadschikistan 16.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tadschikistan
Stand 16.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tadschikistans.

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.

Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.

Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen. Die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln wird empfohlen.

Empfehlungen
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tadschikischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und prüfen Sie die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
  • Prüfen Sie vor Ein-/Ausreise auf dem Landweg die Einreise- bzw. Transitregelungen des betreffenden Nachbarlandes.
Einreise und Zoll
Visum

Seit Anfang 2022 gewährt Tadschikistan deutschen Staatsangehörigen für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eine visumfreie Einreise. Für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen kann dieses online (e-Visa), für längere Aufenthalte muss es vorab bei der Botschaft Tadschikistans beantragt werden.

Ist die Einreise nach Tadschikistan visumfrei erfolgt und kann die Ausreise, z.B. auf Grund eines Passverlusts, während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht innerhalb der 30 Tage erfolgen, so ist bei der Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums zusätzlich ein Ausreisevisum zu beantragen. Gleiches gilt bei einem Passverlust, wenn die Einreise auf Grundlage eines Visums erfolgt ist (z.B. e-Visa oder längerfristiges Visum).

Online-Visum (e-Visa)
Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen, mit einmaliger Ein- und Ausreise, ist online ein elektronisches Visum, e-Visa , zu beantragen. Es ist auf die korrekte Angabe der Nummer des deutschen Reisepasses zu achten (deutsche Pässe enthalten ausschließlich Nullen, nicht den Buchstaben O!). Das kostenpflichtige E-Visum wird als E-Mail versandt, das auszudrucken und während der Reise mitzuführen ist. Die Reise sollte keinesfalls angetreten werden, wenn das Visum nicht ausgestellt wurde. Ein E-Visum kann während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht verlängert werden.

Visum vor der Einreise
Für längere Aufenthalte oder Aufenthalte, die mehrmalige Ein- und Ausreisen erfordern, ist ein Visum über das „Tajikistan Visa Electronic Application Center “ zu beantragen. Es handelt sich dabei ebenfalls um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Der Antrag wird online gestellt, ist gebührenpflichtig und wird zunächst vorgeprüft. Danach ist die Vorsprache bei der Tadschikischen Botschaft in Berlin erforderlich, um Fingerabdrücke abzugeben und ein biometrisches Foto fertigen zu lassen.
Ausführliche Informationen zum Visumverfahren bietet die tadschikische Botschaft in Berlin.

Visum bei Einreise („on arrival“)
Es ist weiterhin nicht möglich, Visa bei der Einreise über Land an den Grenzübergängen (z.B. zu Usbekistan bzw. Kirgisistan) zu erhalten. Lehnen Sie eventuelle Angebote von Gefälligkeitszahlungen an Grenzbeamte ab, da in einem solchen Fall trotz anderweitiger mündlicher Zusagen die Möglichkeit der Festnahme nach illegalem Grenzübertritt besteht.

Sondergenehmigung für das Autonome Gebiet Berg-Badachschan
Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Pamir-Gebirge, offiziell: (Autonomes Gebiet Berg-Badachschan -GBAO) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung erst in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.
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