Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 27.02.2014
(Unverändert gültig seit: 27.02.2014)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise
Bei vor allem in Istanbul und Ankara stattfindenden Demonstrationen kann es zum Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern, Festnahmen und Verkehrsbehinderungen kommen. Reisende werden gebeten, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten und Vorsicht walten zu lassen. Es wird zu besonders umsichtigem Verhalten aufgerufen. Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.
Es wird weiterhin empfohlen, sich nicht in der Nähe der türkisch-syrischen Grenze und in grenznahen Ortschaften aufzuhalten und insbesondere türkisch-syrische Grenzanlagen zu meiden (siehe auch bisherige weitergehende Hinweise unter Reisen über Land.)
Bei der Explosion einer Autobombe an dem türkisch-syrischen Grenzübergang Öncüpinar (Provinz Kilis) sind am 27. Februar 2014 mindestens 30 Menschen ums Leben gekommen.
Bereits am 20. Januar 2014 sind am syrisch-türkischen Grenzübergang Bab al-Hawa zwei Autobomben explodiert. Dabei sind mindestens 16 Menschen getötet worden. Der Anschlag geschah auf der syrischen Seite des Grenzübergangs.
Am 11. Mai 2013 wurden in der Stadt Reyhanlı durch zwei Autobomben mindestens 50 Personen getötet und viele weitere verletzt. Am 17. September wurden in der Nähe des türkisch-syrischen Grenzübergangs Reyhanli bei einem Autobombenanschlag 7 Menschen getötet und etwa 20 verletzt. Am 28. Oktober 2013 wurde in der Grenzstadt zu Syrien Ceylanpınar eine Person durch eine Granate getötet.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.
Zahlungsmittel
In vielen Gebieten der Türkei, selbst in größeren Städten, ist es problematisch Reiseschecks einzulösen. Allerdings lässt sich mit einer deutschen EC-Karte in Verbindung mit der PIN an Geldautomaten problemlos Geld abheben (wenn beide mit dem Symbol „Maestro“ versehen sind).
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. In den meisten Fällen muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.
Taxi
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z.T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird. Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.
Straßenverkehr
Der türkische Straßenverkehr, vor allen Dingen in den Städten, ist meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Man sollte sich defensiv verhalten und sich nicht auf Auseinandersetzungen einlassen, da bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer drohen können.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden, gerade auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung, und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.
Hinweise für Menschen mit Behinderungen:
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.
Ausflüge
Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.
Alkohol
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, ist in Istanbul weiterhin hoch. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, besonders geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
In Istanbul kommt es immer wieder zu zahlreichen Passdiebstählen. Das Auswärtige Amt empfiehlt Reisenden, Pässe und Ausweispapiere an sicherer Stelle zu verwahren (etwa im Hotel-Safe) und lediglich Kopien mitzuführen.
Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Informationen der deutschen Botschaft Ankara zufolge sind deutsche Türkei-Urlauber nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet in letzter Zeit Opfer von Betrugsfällen geworden. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union Transfer in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage. Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: grundsätzlich ja, Einschränkungen s.u.
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild, ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild notwendig
Anmerkungen:
Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten "Reiseausweis als Passersatz" (s. Muster unter
http://www.bundespolizei.de/ )
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Empfehlungen
Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Bei der Einreise kann der Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Personalausweis oder der Kinderreiseausweis auch seit höchstens
einem Jahr abgelaufen sein, nicht jedoch der vorläufige Personalausweis.
In der Praxis kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, jedoch zu Problemen kommen.
Es wird daher empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern.
Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es ebenfalls in der Vergangenheit Probleme gegeben.
Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Reisepass dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen muss.
In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet.
Visum
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.
Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist seit dem 1. Februar 2012 nicht mehr möglich.
Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 90 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.
Deutsche Staatsangehörige, die ein Visum zur Besteigung des Ararat eingeholt haben, benötigen für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die umgehend nach Ende der Bergtour bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (il emniyet müdürülüğü) einzuholen ist.
Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist. Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist zwar möglich, die Ausreise aus der Türkei mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass dagegen nicht immer.
Bitte beachten Sie, dass bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. In Serbien sind seit dem 12.06.2010 eine Einreise und ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit dem Bundespersonalausweis möglich.
Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.
Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis, Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
Weiterreise in Drittländer
Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.
Für Reisende, die über die Türkei nach Afghanistan, Indien, Pakistan, Nigeria oder Tadschikistan reisen möchten, teilte das Gesundheitsministeriums der Türkei im Juli 2011 mit, dass aufgrund der hohen Anzahl an Polioerkrankungen (=Kinderlähmung) in den entsprechenden Ländern der o.g. Personenkreis eine Dosis Schluckimpfung (zwei Tropfen) gegen Polio bei der Ausreise erhalten soll, sofern nicht bescheinigt werden kann, dass innerhalb des letzten Monats vor Reisebeginn eine solche Impfung bereits vorgenommen wurde. Wenn die Impfung abgelehnt wird, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben. Eine Ablehnung der Impfung kann die Verweigerung der (Wieder)Einreise zur Folge haben.
Weiterreise nach Georgien
Die Reise von der Türkei nach Georgien ist nur mit einem gültigen Reisepass gültig.
Weiterreise in den Irak
Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig.
Weiterreise nach Syrien
Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien warnt das Auswärtige Amt ausdrücklich vor Reisen in dieses Land. Es wird auf die
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Syrien hingewiesen. Aktuellen Nachrichten zufolge hat die syrische Regierung im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern.
Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.
Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind
Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z.B. Irak) sind, nur mit dem Reisepass möglich.
Einreise mit dem Pkw
Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden.
Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.
Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, kann eine Versicherung an der Grenze für die Dauer von mindestens 30 Tagen abgeschlossen werden. Die Kosten variieren je nach Versicherungsdauer und Fahrzeugtyp. Sinnvoll ist auch, sich bereits vor Antritt der Reise mit dem eigenen Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob die Reise in den asiatischen Teil der Türkei nicht bereits in der eigenen Kfz-Versicherung enthalten ist oder gegen Aufpreis für den Zeitraum inkludiert werden kann.
Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
In der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze. Für das Führen von Lastkraftwagen, PKW mit Anhänger und Bussen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) gilt eine 0,0 Promillegrenze. Die Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch erhöht.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.