Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 30.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 22.07.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 22.07.2016

(Unverändert gültig seit: 22.07.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise

Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin am 20. Juli 2016 den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser gilt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden.

Reisenden in der Türkei wird dringend empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

Reisenden wird außerdem enger Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie empfohlen. Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen kommen.

Für Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, kann die Notstandsregelung unter Umständen Reisebeschränkungen oder die Einberufung zum türkischen Militärdienst bedeuten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, kein konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen.

Aus anderen Teilen des Landes, insbesondere von der Mittelmeerküste, wurden keine besonderen Ereignisse gemeldet.
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise


Terrorismus
Am 28. Juni 2016 wurde am internationalen Flughafen Istanbul Atatürk (IST) ein schwerer Terroranschlag verübt, bei dem zahlreiche Menschen ums Leben kamen oder verletzt wurden. Seit Januar 2015 kam es auch in der Istanbuler Innenstadt wiederholt zu schweren Attentaten mit zahlreichen Verletzten und Toten (zuletzt am 12. Januar 2016, 19. März 2016 und 7. Juni 2016). Die Hauptstadt Ankara war ebenfalls von Anschlägen betroffen: Dort detonierten am 17. Februar und am 13. März 2016 Autobomben.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden. In Folge des gescheiterten Staatsstreichs soll es vereinzelt zu aggressiven Übergriffen von Anhängern politischer Lager gegen auch vermeintlich Andersdenkende kommen. Es wird dringend geraten, auf solche Eskalationen zu achten und sich umgehend zu entfernen und einen sicheren Ort aufzusuchen. Zudem sollte die Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß eingeschränkt werden.

Deutschen, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, wird empfohlen, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren (unter: http://elefand.diplo.de ) und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.

Generell wird geraten, den Anweisungen der türkischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Seit Juli 2015 kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der terroristischen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und ihrer Splitterorganisationen. Seit Mitte Dezember 2015 haben die türkischen Sicherheitskräfte Operationen gegen die PKK verstärkt. Insbesondere in grenznahen Regionen und Städten im Südosten des Landes muss mit längeren Ausgangssperren und bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden.

Reisen über Land

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK haben sich seit Mitte Dezember verschärft. In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden (ansonsten s. unter „Aktuelle Hinweise“). Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.

In den letzten Monaten wurden mehrfach „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und Ausgangssperren verhängt, darunter in Cizre, Silopi, Nusaybin, in Stadtteilen von Diyarbakır und in Silvan. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten, eine Verletzung der Ausgangssperren kann im Falle von Kampfhandlungen lebensgefährlich sein. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.

Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 25.07.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 25.07.2016 (Unverändert gültig seit: 25.07.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin am 20. Juli 2016 den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser gilt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden.

Reisenden in der Türkei wird dringend empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

Reisenden wird außerdem enger Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie empfohlen. Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen kommen.

Für Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, kann die Notstandsregelung unter Umständen Reisebeschränkungen bei der Ausreise bedeuten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, kein konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen.

Aus anderen Teilen des Landes, insbesondere von der Mittelmeerküste, wurden keine besonderen Ereignisse gemeldet.
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 30.08.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 30.08.2016 (Unverändert gültig seit: 30.08.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Hinweise
Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser gilt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Reisenden in der Türkei wird dringend empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

Reisenden wird außerdem enger Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie empfohlen. Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei hat sich die Zahl der Anschläge in den letzten Wochen erhöht. Die Kurdische Arbeiterpartei PKK hat im August 2016 landesweite Anschläge angekündigt.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise


Terrorismus
Am 28. Juni 2016 wurde am internationalen Flughafen Istanbul Atatürk (IST) ein schwerer Terroranschlag verübt, bei dem zahlreiche Menschen ums Leben kamen oder verletzt wurden. Seit Januar 2015 kam es auch in der Istanbuler Innenstadt wiederholt zu schweren Attentaten mit zahlreichen Verletzten und Toten (zuletzt am 12. Januar 2016, 19. März 2016 und 7. Juni 2016). Die Hauptstadt Ankara war ebenfalls von Anschlägen betroffen: Dort detonierten am 17. Februar und am 13. März 2016 Autobomben.

Am 20. August 2016 wurden bei einem Anschlag auf eine Hochzeitsfeier in Gaziantep mehr als 50 Personen getötet und rund 200 Personen verletzt.

Aus den touristischen Reisezielen entlang der Mittelmeerküste wurden bislang keine sicherheitsrelevanten Ereignisse gemeldet, bei denen ausländische Touristen zu Schaden gekommen sind.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden. In Folge des gescheiterten Staatsstreichs soll es vereinzelt zu aggressiven Übergriffen von Anhängern politischer Lager gegen auch vermeintlich Andersdenkende kommen. Es wird dringend geraten, auf solche Eskalationen zu achten und sich umgehend zu entfernen und einen sicheren Ort aufzusuchen. Zudem sollte die Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß eingeschränkt werden.

Deutschen, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, wird empfohlen, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren (unter: http://elefand.diplo.de ) und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.

Generell wird geraten, den Anweisungen der türkischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Seit Juli 2015 kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der terroristischen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und ihrer Splitterorganisationen. Seit Mitte Dezember 2015 haben die türkischen Sicherheitskräfte Operationen gegen die PKK verstärkt. Insbesondere in grenznahen Regionen und Städten im Südosten des Landes muss mit längeren Ausgangssperren und bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden.

Reisen über Land
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK haben sich seit Mitte Dezember verschärft. In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden (ansonsten s. unter „Aktuelle Hinweise“). Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.

In den letzten Monaten wurden mehrfach „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und Ausgangssperren verhängt, darunter in Cizre, Silopi, Nusaybin, in Stadtteilen von Diyarbakır und in Silvan. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten, eine Verletzung der Ausgangssperren kann im Falle von Kampfhandlungen lebensgefährlich sein. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.

Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: grundsätzlich ja, Einschränkungen s. u.
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Empfehlungen
Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Bei der Einreise kann der Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Personalausweis oder der Kinderreisepass auch seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein, nicht jedoch der vorläufige Personalausweis.

Dies gilt für die folgenden Grenzübergänge:

- am griechisch-türkischen Grenzübergang
- an den Grenzübergängen in Istanbul, Izmir, Çanakkale, Muğla, Antalya, Mersin, Iskenderun und Aydın
- an den Flughäfen Yeşilköy (Istanbul) und Esenboğa (Ankara).

Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Reisenden wird empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern.

Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, so dass die Einreise damit nicht weiter empfohlen werden kann.

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.
Reisenden wird empfohlen, sich stets ausweisen zu können.

Visum
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.

Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist seit dem 1. Februar 2012 nicht mehr möglich.

Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 90 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit ein Visum zur Besteigung des Ararat eingeholt haben, benötigen für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die umgehend nach Ende der Bergtour bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (il emniyet müdürülüğü) einzuholen ist.

Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist. Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist zwar möglich, die Ausreise aus der Türkei mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass dagegen nicht immer.

Bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden. In Serbien sind seit dem 12.06.2010 eine Einreise und ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit dem Bundespersonalausweis möglich.
Hinweise zur Einreise von Minderjährigen

Besondere Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.

Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.

Weiterreise in Drittländer
Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.

Für Reisende, die über die Türkei nach Afghanistan, Indien, Pakistan, Nigeria oder Tadschikistan reisen möchten, teilte das Gesundheitsministeriums der Türkei im Juli 2011 mit, dass aufgrund der hohen Anzahl an Polioerkrankungen (= Kinderlähmung) in den entsprechenden Ländern der o. g. Personenkreis eine Dosis Schluckimpfung (zwei Tropfen) gegen Polio bei der Ausreise erhalten soll, sofern nicht bescheinigt werden kann, dass innerhalb des letzten Monats vor Reisebeginn eine solche Impfung bereits vorgenommen wurde. Wenn die Impfung abgelehnt wird, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben. Eine Ablehnung der Impfung kann die Verweigerung der (Wieder)Einreise zur Folge haben.

Weiterreise nach Georgien
Die Reise von der Türkei nach Georgien ist nur mit einem gültigen Reisepass möglich.

Weiterreise in den Irak
Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig.

Weiterreise nach Syrien
Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien warnt das Auswärtige Amt ausdrücklich vor Reisen in dieses Land. Es wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Syrien hingewiesen. Aktuellen Nachrichten zufolge hat die syrische Regierung im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern.

Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.

Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind
Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z. B. Irak) sind, nur mit dem Reisepass möglich.

Einreise mit dem Pkw
Bei der Einreise in die Türkei mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.

Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, kann eine Versicherung an der Grenze für die Dauer von mindestens 30 Tagen abgeschlossen werden. Die Kosten variieren je nach Versicherungsdauer und Fahrzeugtyp. Sinnvoll ist auch, sich bereits vor Antritt der Reise mit dem eigenen Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob die Reise in den asiatischen Teil der Türkei nicht bereits in der eigenen Kfz-Versicherung enthalten ist oder gegen Aufpreis für den Zeitraum inkludiert werden kann.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
In der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze. Für das Führen von Lastkraftwagen, PKW mit Anhänger und Bussen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) gilt eine 0,0 Promillegrenze. Die Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch erhöht.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 14.10.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 14.10.2016 (Unverändert gültig seit: 14.10.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 14. Oktober 2016 ist es zwischen Antalya und Kemer zu einem Anschlag ohne Personenschaden gekommen. Nähere Hintergründe sind noch nicht bekannt, es gibt jedoch keine Hinweise auf eine Angriffsabsicht auf ausländische oder touristische Ziele.

Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser gilt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Reisenden in der Türkei wird dringend empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

Reisenden wird außerdem enger Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie empfohlen. Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei hat sich die Zahl der Anschläge in den letzten Wochen erhöht. Die Kurdische Arbeiterpartei PKK hat im August 2016 landesweite Anschläge angekündigt.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 18.10.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 18.10.2016
(Unverändert gültig seit: 18.10.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 14. Oktober 2016 ist es zwischen Antalya und Kemer zu einem Anschlag ohne Personenschaden gekommen. Nähere Hintergründe sind noch nicht bekannt, es gibt jedoch keine Hinweise auf eine Angriffsabsicht auf ausländische oder touristische Ziele.
Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser galt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Im Oktober wurde die Verlängerung des Ausnahmezustands, über den 18.10.2016 hinaus, um weitere drei Monate beschlossen. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Reisenden in der Türkei wird dringend empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.
Reisenden wird außerdem enger Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie empfohlen. Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei hat sich die Zahl der Anschläge in den letzten Wochen erhöht. Die Kurdische Arbeiterpartei PKK hat im August 2016 landesweite Anschläge angekündigt.
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
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Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 25.10.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 25.10.2016
(Unverändert gültig seit: 25.10.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 25. Oktober 2016 kam es in Antalya zu einem Anschlag mit mehreren verletzten Personen. Nähere Hintergründe sind noch nicht bekannt, es gibt jedoch keine Hinweise auf eine Angriffsabsicht auf ausländische oder touristische Ziele. Bereits am 14. Oktober 2016 ist es zwischen Antalya und Kemer zu einem Anschlag ohne Personenschaden gekommen.
Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser galt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Im Oktober wurde die Verlängerung des Ausnahmezustands, über den 18.10.2016 hinaus, um weitere drei Monate beschlossen. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Reisenden in der Türkei wird dringend empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.
Reisenden wird außerdem enger Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie empfohlen. Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei hat sich die Zahl der Anschläge in den letzten Wochen erhöht. Die Kurdische Arbeiterpartei PKK hat im August 2016 landesweite Anschläge angekündigt.
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 24.11.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 24.11.2016 (Unverändert gültig seit: 24.11.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 24. November 2016 kam es nahe des Gouverneursamts in Adana zu einem Anschlag auch mit Todesopfern, am 25. Oktober 2016 in Antalya zu einer Explosion mit Verletzten. Nähere Hintergründe sind nicht bekannt, es gibt jedoch keine Hinweise auf eine Angriffsabsicht auf ausländische oder touristische Ziele.

Bereits am 14. Oktober 2016 ist es zwischen Antalya und Kemer zu einem Anschlag ohne Personenschaden gekommen.
Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser galt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Im Oktober wurde die Verlängerung des Ausnahmezustands, über den 18.10.2016 hinaus, um weitere drei Monate beschlossen. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Reisenden in der Türkei wird dringend empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

Reisenden wird außerdem enger Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie empfohlen. Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei hat sich die Zahl der Anschläge in den letzten Wochen erhöht. Die Kurdische Arbeiterpartei PKK hat im August 2016 landesweite Anschläge angekündigt.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 10.12.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 10.12.2016 (Unverändert gültig seit: 10.12.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 10. Dezember 2016 wurden in der Istanbuler Innenstadt zwei schwere Sprengstoffanschläge verübt. Reisenden in der Stad‎t wird empfohlen, vorerst in ihren Hotels und Unterkünften zu bleiben und sich über die Medien und diese Reisehinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten.

Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser galt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Im Oktober wurde die Verlängerung des Ausnahmezustands, über den 18.10.2016 hinaus, um weitere drei Monate beschlossen. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Reisenden in der Türkei wird dringend empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

Reisenden wird außerdem enger Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie empfohlen. Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei hat sich die Zahl der Anschläge in den letzten Wochen erhöht. Die Kurdische Arbeiterpartei PKK hat im August 2016 landesweite Anschläge angekündigt.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 11.12.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 11.12.2016 (Unverändert gültig seit: 11.12.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 10. Dezember 2016 wurden in der Istanbuler Innenstadt zwei schwere Sprengstoffanschläge verübt. Reisenden in der Stad‎t wird empfohlen, sich umsichtig zu bewegen und über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise informiert zu halten.

Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser galt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Im Oktober wurde die Verlängerung des Ausnahmezustands, über den 18.10.2016 hinaus, um weitere drei Monate beschlossen. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Reisenden in der Türkei wird dringend empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

Reisenden wird außerdem enger Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie empfohlen. Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei hat sich die Zahl der Anschläge in den letzten Wochen erhöht. Die Kurdische Arbeiterpartei PKK hat im August 2016 landesweite Anschläge angekündigt.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 21.12.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 21.12.2016 (Unverändert gültig seit: 21.12.2016)

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Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise

Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser galt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Im Oktober wurde die Verlängerung des Ausnahmezustands, über den 18.10.2016 hinaus, um weitere drei Monate beschlossen. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der tür kischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Reisenden wird zu besonderer Wachsamkeit und Vorsicht geraten und empfohlen, sich über die Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.

Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.

Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei hat sich die Zahl der Anschläge in den letzten Wochen erhöht. Die Kurdische Arbeiterpartei PKK hat im August 2016 landesweite Anschläge angekündigt.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise


Terrorismus
Es ist wiederholt zu Anschlägen gekommen.

Am 28. Juni 2016 wurde am internationalen Flughafen Istanbul Atatürk (IST) ein schwerer Terroranschlag verübt, bei dem zahlreiche Menschen ums Leben kamen oder verletzt wurden. Seit Januar 2015 kam es auch in der Istanbuler Innenstadt wiederholt zu schweren Attentaten mit zahlreichen Verletzten und Toten (zuletzt am 10. Dezember 2016 durch zwei schwere Sprengstoffanschläge).

Die Hauptstadt Ankara war ebenfalls von Anschlägen betroffen: Dort detonierten am 17. Februar und am 13. März 2016 Autobomben.

Aus den touristischen Reisezielen entlang der Mittelmeerküste wurden bislang keine sicherheitsrelevanten Ereignisse gemeldet, bei denen ausländische Touristen zu Schaden gekommen sind.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden. In Folge des gescheiterten Staatsstreichs soll es vereinzelt zu aggressiven Übergriffen von Anhängern politischer Lager gegen auch vermeintlich Andersdenkende kommen. Es wird dringend geraten, auf solche Eskalationen zu achten und sich umgehend zu entfernen und einen sicheren Ort aufzusuchen. Zudem sollte die Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß eingeschränkt werden.

Deutschen, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, wird empfohlen, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren (unter: http://elefand.diplo.de ) und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.

Generell wird geraten, den Anweisungen der türkischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Seit Juli 2015 kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der terroristischen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und ihrer Splitterorganisationen. Seit Mitte Dezember 2015 haben die türkischen Sicherheitskräfte Operationen gegen die PKK verstärkt. Insbesondere in grenznahen Regionen und Städten im Südosten des Landes muss mit längeren Ausgangssperren und bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden.

Reisen über Land

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK haben sich seit Mitte Dezember verschärft. In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden (ansonsten s. unter „Aktuelle Hinweise“). Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.

In den letzten Monaten wurden mehrfach „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und Ausgangssperren verhängt, darunter in Cizre, Silopi, Nusaybin, in Stadtteilen von Diyarbakır und in Silvan. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten, eine Verletzung der Ausgangssperren kann im Falle von Kampfhandlungen lebensgefährlich sein. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.

Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 22.12.2016

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Stand 22.12.2016 (Unverändert gültig seit: 22.12.2016)

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Medizinische Hinweise

Impfschutz

Es sind keine Impfungen bei Einreise vorgeschrieben.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Malaria
Die Türkei ist nahezu malariafrei, vor allem die touristischen Regionen im Süden und Westen des Landes. Nur in den Grenzregionen zu Syrien und Irak ist ein minimales Malariarisiko (Plasmodium vivax) von Mai bis Oktober nicht sicher auszuschließen.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Besonders in ländlichen Gebieten treten gelegentlich Fälle von Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber auf, eine von Zecken übertragene Viruserkrankung, die tödlich verlaufen kann.

Aufgrund der insektengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in die Risikogebiete empfohlen:

- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Die HIV Inzidenz ist in der Türkei allerdings sehr gering (< 0,01 % der Bevölkerung).

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

Medizinische Versorgung
Die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten in den Großstädten des Landes sowie in den touristischen Regionen sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Insbesondere die große Anzahl privater Krankenhäuser bieten ein annähernd europäisches Niveau. Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Ein evtl. vorhandener gültiger Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenschein) ist oft nicht ausreichend. Es wird daher dringend angeraten, eine private Reisekrankenversicherung und eine zuverlässige Reiserückholversicherung abzuschließen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den heißen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bei Einführung von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den eigenen Bedarf ist es ratsam, eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mit sich zu führen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 28.12.2016

Beitrag von Birgitt »

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- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Aktuelle Hinweise
In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Es ist nicht auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich gezielt auch gegen Ausländer richten. Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden. Die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und Festlichkeiten an Silvester und Neujahr sollte verantwortungsvoll geprüft werden.
Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem gewaltsamen Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser galt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Im Oktober wurde die Verlängerung des Ausnahmezustands, über den 18.10.2016 hinaus, um weitere drei Monate beschlossen. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnah men der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Reisenden wird zu besonderer Wachsamkeit und Vorsicht geraten und empfohlen, sich über die Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.
Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei verübt die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) seit Mitte 2015 regelmäßig Anschläge. Im August 2016 hat sie landesweite Anschläge angekündigt.
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus

Seit Ende 2015 waren unter anderem der internationale Flughafen Istanbul Atatürk sowie wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen. Aus den touristischen Reisezielen entlang der Mittelmeerküste wurden bislang keine sicherheitsrelevanten Ereignisse gemeldet, bei denen ausländische Touristen zu Schaden gekommen sind.
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden. In Folge des gescheiterten gewaltsamen Putschversuchs soll es vereinzelt zu aggressiven Übergriffen von Anhängern politischer Lager gegen vermeintlich Andersdenkende kommen. Es wird dringend geraten, auf solche Eskalationen zu achten und sich umgehend zu entfernen und einen sicheren Ort aufzusuchen. Zudem sollte die Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß eingeschränkt werden. Vorsicht ist auch geboten bei Zufallsbekanntschaften in Bars oder Restaurants.
Deutschen, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, wird empfohlen, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren (unter: http://elefand.diplo.de ) und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten.
Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.
Generell wird geraten, den Anweisungen der türkischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
Seit Juli 2015 kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der als terroristische Vereinigung gelisteten PKK und ihrer Splitterorganisationen. Seit Mitte Dezember 2015 haben die türkischen Sicherheitskräfte Operationen gegen die PKK verstärkt. Insbesondere in grenznahen Regionen und Städten im Südosten des Landes muss mit längeren Ausgangssperren und bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden.
Reisen über Land
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.
Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK haben sich seit Mitte Dezember verschärft. In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden (ansonsten s. unter „Aktuelle Hinweise“). Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.
In den letzten Monaten wurden mehrfach „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und Ausgangssperren verhängt, darunter in Cizre, Silopi, Nusaybin, in Stadtteilen von Diyarbakır und in Silvan. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten, eine Verletzung der Ausgangssperren kann im Falle von Kampfhandlungen lebensgefährlich sein. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.
Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen grundsätzlich herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.
Militärische Sperrgebiete, Sicherheitszonen und -einrichtungen
Militärsperrgebiete sind nicht immer eindeutig gekennzeichnet und unterliegen Anpassungen. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Reisenden, die beabsichtigen, die entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu bereisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen. Von Reisen in bestimmte Gebiete im Südosten des Landes wird dringend abgeraten (s. Sicherheitshinweise).
Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Das gilt insbesondere für Grenzanlagen. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen absehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
Umgang mit sexuellen Minderheiten
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. An der jährlich stattfindenden Pride Parade in Istanbul nahmen bis 2014 mehrere zehntausend Menschen teil. 2015 und 2016 ist die Parade von den türkischen Behörden jedoch untersagt worden.Es wird auf Vorfälle von Gewalt nicht-staatlicher Seite hingewiesen, bei denen es zu Übergriffen auf LGBTI Personen gekommen ist. Mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber dieser Personengruppe in der türkischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.
Zahlungsmittel
In vielen Gebieten der Türkei, selbst in größeren Städten, ist es problematisch Reiseschecks einzulösen. Allerdings lässt sich mit einer deutschen EC-Karte in Verbindung mit der PIN an Geldautomaten problemlos Geld abheben (wenn beide mit dem Symbol „Maestro“ versehen sind).
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. In den meisten Fällen muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.
Taxi
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird. Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.
Straßenverkehr
Der türkische Straßenverkehr, vor allen Dingen in den Städten, ist meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Man sollte sich defensiv verhalten und sich nicht auf Auseinandersetzungen einlassen, da bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer drohen können.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden, gerade auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung, und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.
Bahnreisen
Die kürzlich eröffnete Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Ankara und Istanbul wurde trotz Warnungen von Experten bereits für den Zugverkehr geöffnet, ist jedoch bisher nicht völlig fertiggestellt. Deswegen besteht auf dieser Strecke derzeit noch ein erhöhtes Risiko von Zugausfällen und Unfällen.
Hinweise für Menschen mit Behinderungen:
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.
Ausflüge
Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.
Alkohol
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, ist in Istanbul weiterhin hoch. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, besonders geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
In Istanbul kommt es immer wieder zu Passdiebstählen. Reisende sollten Pässe bzw. Personalausweise aufgrund des Ausnahmezustands stets mit sich führen und Kopien anfertigen.
Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Informationen der deutschen Botschaft Ankara zufolge sind deutsche Türkei-Urlauber nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet in letzter Zeit Opfer von Betrugsfällen geworden. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union Transfer in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage. Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 01.01.2017
(Unverändert gültig seit: 01.01.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Kurz nach Mitternacht ereignete sich am 01.01.2017 ein Terroranschlag auf den Nachtclub "Reina" in Istanbul. Es gab Tote und Verletzte. Reisenden in Istanbul wird empfohlen, sich weiterhin umsichtig in der Stadt zu bewegen, vorerst Menschenansammlungen und größere Veranstaltungen zu meiden und die weitere Entwicklung in den Medien und diesen Sicherheitshinweisen zu verfolgen.

In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Es ist nicht auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich gezielt auch gegen Ausländer richten. Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden. Die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und Festlichkeiten an Silvester und Neujahr sollte verantwortungsvoll geprüft werden.
Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem gewaltsamen Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser galt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Im Oktober wurde die Verlängerung des Ausnahmezustands, über den 18.10.2016 hinaus, um weitere drei Monate beschlossen. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnah men der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Reisenden wird zu besonderer Wachsamkeit und Vorsicht geraten und empfohlen, sich über die Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.
Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei verübt die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) seit Mitte 2015 regelmäßig Anschläge. Im August 2016 hat sie landesweite Anschläge angekündigt.
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 05.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 05.01.2017 (Unverändert gültig seit: 05.01.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

In Izmir ist es heute gegen 16 Uhr 15 Oz zu einem Bombenanschlag auf das Justizgebäude in Bayrakli gekommen. Nach ersten Meldungen gab es zahlreiche Verletzte und auch Todesopfer. Der Stadtteil Bayrakli und die angrenzenden Gebiete sollten vorerst gemieden und die weitere Entwicklung in den Medien und diesen Reise- und Sicherheitshinweisen verfolgt werden.

Am 01.01.2017 ereignete sich ein Terroranschlag auf den Nachtclub "Reina" in Istanbul. Es gab Tote und Verletzte. Reisenden in Istanbul wird empfohlen, sich weiterhin umsichtig in der Stadt zu bewegen und Menschenansammlungen und größere Veranstaltungen zu meiden.

In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Es ist nicht auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich gezielt auch gegen Ausländer richten. Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden. Die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und Festlichkeiten an Silvester und Neujahr sollte verantwortungsvoll geprüft werden.

Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem gewaltsamen Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser galt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Im Oktober wurde die Verlängerung des Ausnahmezustands, über den 18.10.2016 hinaus, um weitere drei Monate beschlossen. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnah men der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Reisenden wird zu besonderer Wachsamkeit und Vorsicht geraten und empfohlen, sich über die Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.

Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.

Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei verübt die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) seit Mitte 2015 regelmäßig Anschläge. Im August 2016 hat sie landesweite Anschläge angekündigt.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 05.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 05.01.2017 (Unverändert gültig seit: 05.01.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

In Izmir wurde am 05.01.2017 ein Bombenanschlag auf das Justizgebäude in Bayrakli verübt. Nach ersten Meldungen gab es zahlreiche Verletzte und auch Todesopfer. Der Stadtteil Bayrakli und die angrenzenden Gebiete sollten vorerst gemieden und die weitere Entwicklung in den Medien und diesen Reise- und Sicherheitshinweisen verfolgt werden.

Am 01.01.2017 ereignete sich ein Terroranschlag auf den Nachtclub "Reina" in Istanbul. Es gab Tote und Verletzte. Reisenden in Istanbul wird empfohlen, sich weiterhin umsichtig in der Stadt zu bewegen und Menschenansammlungen und größere Veranstaltungen zu meiden.

In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Es ist nicht auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich gezielt auch gegen Ausländer richten. Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.

Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem gewaltsamen Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser galt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Im Oktober wurde die Verlängerung des Ausnahmezustands, über den 18.10.2016 hinaus, um weitere drei Monate beschlossen. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnah men der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Reisenden wird zu besonderer Wachsamkeit und Vorsicht geraten und empfohlen, sich über die Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.

Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.

Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei verübt die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) seit Mitte 2015 regelmäßig Anschläge. Im August 2016 hat sie landesweite Anschläge angekündigt.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
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