Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ukraine:
Stand 21.02.2014 (Unverändert gültig seit: 21.02.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
In Kiew und anderen Städten der Ukraine finden seit Ende November zeitweise massive Demonstrationen statt.
Zwischen dem 19. und 23. Januar gab es gewalttätige Auseinandersetzungen erstmals mit Todesopfern. Seit 18. Februar 2014 sind die Auseinandersetzungen erneut eskaliert , und es waren eine Vielzahl Toter und Verletzter zu beklagen. Am 21. Februar 2014 haben Regierung und Opposition ein Abkommen unterzeichnet, das zu einem Ende der Gewalt führen und einen politischen Prozess einleiten soll.
Reisenden wird jedoch weiterhin dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten, vor allem aber von Demonstrationen, von Menschenansammlungen, Regierungsgebäuden und Orten mit hoher Polizeipräsenz fern zu halten, da ein Wiederausbruch von Gewalt nicht ausgeschlossen werden kann. Die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise sollten aufmerksam verfolgt werden.
Deutschen die in die Ukraine reisen oder dort leben, wird weiterhin geraten, sich über http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kie ... liste.html in die Deutschenliste einzutragen.
Reisewarnung Ukraine 05.08.2026
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 05.05.2014
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 24.02.2014
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 24.02.2014
(Unverändert gültig seit: 24.02.2014)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
In Kiew und anderen Städten der Ukraine fanden seit Ende November zeitweise massive Demonstrationen statt.
Seit Mitte Januar kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die bis zum 20. Februar mit einer Vielzahl Toter und Verletzter eskalierten. Am 21. Februar 2014 haben Regierung und Opposition ein Abkommen unterzeichnet. Seitdem ist es in Kiew zu einem politischen Umbruch und zu einem Ende der Gewalt gekommen. Reisenden wird jedoch weiterhin dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten.Die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise sollten aufmerksam verfolgt werden.
Deutschen, die in die Ukraine reisen oder dort leben, wird geraten, sich über http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kie ... liste.html in die Deutschenliste einzutragen.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 28.02.2014
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ukraine:
Stand 28.02.2014 (Unverändert gültig seit: 28.02.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Die Lage auf der Halbinsel Krim ist zurzeit angespannt. Es gibt Berichte über Besetzungen beider Flughäfen durch bewaffnete Personen. Von nicht erforderlichen Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten. Es wird weiterhin empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
In Kiew und anderen Städten der Ukraine fanden seit Ende November zeitweise massive Demonstrationen statt.
Seit Mitte Januar kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die bis zum 20. Februar mit einer Vielzahl Toter und Verletzter eskalierten. Am 21. Februar 2014 haben Regierung und Opposition ein Abkommen unterzeichnet. Seitdem ist es in Kiew zu einem politischen Umbruch und zu einem Ende der Gewalt gekommen. Reisenden wird jedoch weiterhin dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten. Die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise sollten aufmerksam verfolgt werden.
Deutschen, die in die Ukraine reisen oder dort leben, wird geraten, sich über http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kie ... liste.html in die Deutschenliste einzutragen.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 01.03.2014
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ukraine:
Stand 01.03.2014 (Unverändert gültig seit: 01.03.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Die Lage auf der Halbinsel Krim ist zurzeit sehr angespannt. Es gibt u. a. Berichte über Besetzungen der beiden wichtigsten Flughäfen durch bewaffnete Personen. Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.
In der östlichen Ukraine ist die Lage gegenwärtig angespannt. Vor Reisen in die östlichen Landesteile wird daher dringend abgeraten.
Es wird weiterhin empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
In Kiew und anderen Städten der Ukraine fanden seit Ende November 2013 zeitweise massive Demonstrationen statt.
Seit Mitte Januar kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die bis zum 20. Februar 2014 mit einer Vielzahl Toter und Verletzter eskalierten. Am 21. Februar 2014 haben Regierung und Opposition ein Abkommen unterzeichnet. Seitdem ist es in Kiew zu einem politischen Umbruch und zu einem Ende der Gewalt gekommen. Reisenden wird jedoch weiterhin dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten. Die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise sollten aufmerksam verfolgt werden.
Deutschen, die in die Ukraine reisen oder dort leben, wird geraten, sich über http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kie ... liste.html in die Deutschenliste einzutragen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 05.03.2014
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 05.03.2014
(Unverändert gültig seit: 05.03.2014)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Die Lage auf der Halbinsel Krim ist zurzeit sehr angespannt. Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.
In der östlichen Ukraine ist die Lage gegenwärtig angespannt. Vor Reisen in die östlichen Landesteile wird daher dringend abgeraten.
Es wird weiterhin empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden.
In Kiew und anderen Städten der Ukraine fanden seit Ende November 2013 zeitweise massive Demonstrationen statt.
Seit Mitte Januar kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die bis zum 20. Februar 2014 mit einer Vielzahl Toter und Verletzter eskalierten. Am 21. Februar 2014 haben Regierung und Opposition ein Abkommen unterzeichnet. Seitdem ist es in Kiew zu einem politischen Umbruch und zu einem Ende der Gewalt gekommen. Reisenden wird jedoch weiterhin dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten. Die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise sollten aufmerksam verfolgt werden.
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Stand 14.03.2014 (Unverändert gültig seit: 14.03.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Die Lage auf der Halbinsel Krim und in der östlichen Urkaine ist zurzeit sehr angespannt. Am 13.03.2014 kam es in Donezk zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten, bei denen es nach offiziellen Angaben mindestens ein Todesopfer und zahlreiche Verletzte gegeben hat. In zeitlichem Umfeld vor und nach dem für den 16.03.2014 vorgesehenen Referendum auf der Halbinsel Krim könnte sich die Situation weiter verschärfen.
Von Reisen auf die Halbinsel Krim und in die östlichen Landesteile wird daher dringend abgeraten.
In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen. Ein Wiederaufflammen der Unruhen in Kiew und anderen Städten infolge politischer Entwicklungen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
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Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 18.03.2014
(Unverändert gültig seit: 18.03.2014)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
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Die Lage auf der Halbinsel Krim und in der östlichen Urkaine ist zurzeit sehr angespannt. Es kommt immer wieder zu Demonstrationen.
Von Reisen auf die Halbinsel Krim und in die östlichen Landesteile wird daher dringend abgeraten.
In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen. Ein Wiederaufflammen der Unruhen in Kiew und anderen Städten infolge politischer Entwicklungen kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Deutschen, die in die Ukraine reisen oder dort leben, wird geraten, sich über http://service.diplo.de/registrierungav in die Deutschenliste einzutragen.
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand 31.03.2014 (Unverändert gültig seit: 31.03.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Die Lage auf der Halbinsel Krim und in der östlichen Urkaine ist zurzeit sehr angespannt. Es kommt immer wieder zu Demonstrationen.
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird daher dringend abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht notwendigen Reisen in die östlichen Landesteile wird ebenfalls abgeraten.
In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen. Ein Wiederaufflammen der Unruhen in Kiew und anderen Städten infolge politischer Entwicklungen kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
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Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 09.04.2014
(Unverändert gültig seit: 09.04.2014)
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Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.
Die Krim gehört aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. KonsularischerSchutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Die Lage in der östlichen Ukraine ist zurzeit sehr angespannt. Es kommt immer wieder zu Demonstrationen.
Von touristischen und anderen nicht notwendigen Reisen in die östlichen Landesteile wird ebenfalls abgeraten.
In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen. Ein Wiederaufflammen der Unruhen in Kiew und anderen Städten infolge politischer Entwicklungen kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
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Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 16.04.2014
(Unverändert gültig seit: 16.04.2014)
Letzte Änderung:
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Aktuelle Hinweise
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.
Die Krim gehört aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. KonsularischerSchutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Die Lage in der östlichen Ukraine ist zurzeit sehr angespannt. Es mehren sich Fälle bewaffneter Besetzungen staatlicher Einrichtungen.
Von touristischen und anderen nicht notwendigen Reisen in die östlichen Landesteile wird ebenfalls dringend abgeraten.
In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen. Ein Wiederaufflammen der Unruhen in Kiew und anderen Städten infolge politischer Entwicklungen kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Deutschen, die in die Ukraine reisen oder dort leben, wird geraten, sich über http://service.diplo.de/registrierungav in die Deutschenliste einzutragen.
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand 27.04.2014 (Unverändert gültig seit: 27.04.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten:
Die Krim gehört aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Von Reisen in östliche Landesteile wird ebenfalls dringend abgeraten:
Die Lage in der östlichen Ukraine ist zurzeit sehr angespannt. Es mehren sich Fälle bewaffneter Besetzungen staatlicher Einrichtungen. In den Bezirken Donezk und Lugansk dauern diese Besetzungen bereits über einen längeren Zeitraum an. Teilweise wurden in diesen Regionen auch Kontrollpunkte und Straßensperren errichtet, die von irregulären bewaffneten Kräften betrieben werden. Es kam dort bereits zu Festsetzungen von Ausländern.
Deutschen Staatsangehörigen, die sich in den betroffenen Regionen aufhalten, wird geraten zu prüfen, ob ihr Aufenthalt dort dringend erforderlich ist.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen muss davon ausgegangen werden, dass Medienvertreter besondere Gefahr laufen, von separatistischen Kräften festgehalten oder festgenommen zu werden.
In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen. Ein Wiederaufflammen der Unruhen in Kiew und anderen Städten infolge politischer Entwicklungen kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
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Stand 04.05.2014 (Unverändert gültig seit: 04.05.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten:
Die Krim gehört aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Von Reisen in östliche und südliche Landesteile wird ebenfalls dringend abgeraten:
Die Lage in der östlichen und südlichen Ukraine ist zurzeit sehr angespannt. Es mehren sich Fälle bewaffneter Besetzungen staatlicher Einrichtungen. In den Bezirken Donezk und Lugansk dauern diese Besetzungen bereits über einen längeren Zeitraum an; die Lage hat sich dort erneut verschärft. Teilweise wurden in diesen Regionen auch Kontrollpunkte und Straßensperren errichtet, die von irregulären bewaffneten Kräften betrieben werden. Es kam dort bereits zu Festsetzungen von Ausländern. Auch in Odessa kam es zu gewaltsamen Ausschreitungen.
Deutschen Staatsangehörigen, die sich in den betroffenen Regionen aufhalten, wird geraten zu prüfen, ob ihr Aufenthalt dort dringend erforderlich ist.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen muss davon ausgegangen werden, dass Medienvertreter besondere Gefahr laufen, von separatistischen Kräften festgehalten oder festgenommen zu werden.
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Stand 05.05.2014 (Unverändert gültig seit: 05.05.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.
Die Krim gehört aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Von Reisen in östliche und südliche Landesteile wird ebenfalls dringend abgeraten. Deutschen Staatsangehörigen, die sich in diesen Landesteilen aufhalten, wird die Ausreise empfohlen.
Die Lage in der östlichen und südlichen Ukraine ist zurzeit sehr angespannt. Es mehren sich Fälle bewaffneter Besetzungen staatlicher Einrichtungen. In den Bezirken Donezk und Lugansk dauern diese Besetzungen bereits über einen längeren Zeitraum an, die Lage hat sich dort nach Beginn der Anti-Terror-Operation der ukrainischen Sicherheitskräfte weiter verschärft. Teilweise wurden in diesen Regionen auch Kontrollpunkte und Straßensperren errichtet, die von irregulären bewaffneten Kräften betrieben werden. Es kam dort bereits zu Festsetzungen von Ausländern. Auch in Odessa kam es zu gewaltsamen Ausschreitungen.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen muss davon ausgegangen werden, dass Medienvertreter besondere Gefahr laufen, von separatistischen Kräften festgehalten oder festgenommen zu werden.
In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen. Ein Wiederaufflammen der Unruhen in Kiew und anderen Städten infolge politischer Entwicklungen kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Deutschen, die in die oben nicht genannten Landesteile der Ukraine reisen oder dort leben, wird weiter geraten, sich über http://service.diplo.de/registrierungav in die Deutschenliste einzutragen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 04.06.2014
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(Unverändert gültig seit: 04.06.2014)
Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen – Kriminalität
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Reisen auf die Krim
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h. Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Kriminalität
Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Insgesamt ist im Zuge der jüngsten Entwicklungen ein gewisses Ansteigen der Gewaltkriminalität, insbesondere an schlecht einsehbaren und unübersichtlichen Orten, wie etwa Metrostationen, festgestellt worden. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen. Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder durchwühlten Koffern, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Boryspil. Es wird daher dringend empfohlen, bei Reisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren.
Sicherheitsbehörden
Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 4.000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Kopien angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
Leihmutterschaft
Falls Sie erwägen, in der Ukraine ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, beachten Sie bitte den entsprechenden Hinweis auf der Website der Botschaft Kiew.
Hinweise für Behinderte
In der Ukraine gibt es im Allgemeinen keine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Sonstiges
Haben Sie immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen eine Gültigkeit von mindestens einem Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine haben.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim
Gemäß dem am 09.05.2014 in Kraft getretenen Gesetz „Über die Gewährleistung der Rechte und Freiheiten von Bürgern sowie über das Rechtsregime in dem vorübergehend besetzten Gebiet der Ukraine“ dürfen nicht-ukrainische Staatsangehörige und Staatenlose in das bzw. aus dem vorübergehend besetzten Gebiet durch entsprechende Kontrollstellen nur mit Sondergenehmigung ein- bzw. ausreisen. Eine Verfahrensordnung wird derzeit noch ausgearbeitet. Die Ein- bzw. Ausreise in das bzw. aus dem besetzten Gebiet mit dem Ziel, den ukrainischen Interessen zu schaden, ist strafbar.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können sich als Touristen oder zu Besuchszwecken bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer aber als Tourist oder zu Besuchszwecken länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt ein Visum, das vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger nicht als Tourist in die Ukraine einreisen möchte, sondern beispielsweise zur Arbeitsaufnahme oder zu anderen Zwecken, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die für seinen Wohnort in Deutschland zuständige ukrainische Auslandsvertretung. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin, Tel: +49 30 28 88 72 20, Fax: +49 30 28 88 7 219, www.mfa.gov.ua/germany/ger/
Aufenthaltsverlängerung
Touristen, die ohne touristisches Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Ausländische Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.
Finanzierungsnachweis
Seit Dezember 2013 müssen Ausländer bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt. Nachgewiesen werden müssen genug Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage. Daraus ergibt sich ein Betrag von ca. 2.300,- Euro monatlich oder ca. 80,- Euro pro Tag + ca. 400,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung. Da die Botschaft über keine Erfahrungswerte über den praktischen Vollzug dieser Bestimmung durch die ukrainischen Behörden verfügt, wird angeraten, jedenfalls geeignete Nachweise mit sich zu führen.
Krankenversicherungspflicht
Nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) besteht für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.
Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt.
HIV-Test
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.
Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das Auswärtige Amt rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Deutsche Staatsangehöriger können einen PKW mit deutscher Zulassung bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern der Aufenthalt länger als 2 Monate dauert, erteilen die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ) weitere Auskünfte. Falls das Fahrzeug nicht vom Fahrzeugeigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung ins Ukrainische. Ukrainische Staatsangehörige können einen PKW mit deutscher Zulassung nur bis zu 10 Tagen in der Ukraine fahren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 17.06.2014
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 17.06.2014
(Unverändert gültig seit: 17.06.2014)
Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Anmerkungen
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Einreisedokumente müssen am Tag der Einreise gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim
Gemäß dem am 09.05.2014 in Kraft getretenen Gesetz „Über die Gewährleistung der Rechte und Freiheiten von Bürgern sowie über das Rechtsregime in dem vorübergehend besetzten Gebiet der Ukraine“ dürfen nicht-ukrainische Staatsangehörige und Staatenlose in das bzw. aus dem vorübergehend besetzten Gebiet durch entsprechende Kontrollstellen nur mit Sondergenehmigung ein- bzw. ausreisen. Eine Verfahrensordnung wird derzeit noch ausgearbeitet. Die Ein- bzw. Ausreise in das bzw. aus dem besetzten Gebiet mit dem Ziel, den ukrainischen Interessen zu schaden, ist strafbar.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können sich als Touristen oder zu Besuchszwecken bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer aber als Tourist oder zu Besuchszwecken länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt ein Visum, das vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger nicht als Tourist in die Ukraine einreisen möchte, sondern beispielsweise zur Arbeitsaufnahme oder zu anderen Zwecken, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die für seinen Wohnort in Deutschland zuständige ukrainische Auslandsvertretung. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin, Tel: +49 30 28 88 72 20, Fax: +49 30 28 88 7 219, www.mfa.gov.ua/germany/ger/
Aufenthaltsverlängerung
Touristen, die ohne touristisches Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Ausländische Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.
Finanzierungsnachweis
Seit Dezember 2013 müssen Ausländer bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt. Nachgewiesen werden müssen genug Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage. Daraus ergibt sich ein Betrag von ca. 2.300,- Euro monatlich oder ca. 80,- Euro pro Tag + ca. 400,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung. Da die Botschaft über keine Erfahrungswerte über den praktischen Vollzug dieser Bestimmung durch die ukrainischen Behörden verfügt, wird angeraten, jedenfalls geeignete Nachweise mit sich zu führen.
Krankenversicherungspflicht
Nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) besteht für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.
Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt.
HIV-Test
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.
Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das Auswärtige Amt rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Deutsche Staatsangehöriger können einen PKW mit deutscher Zulassung bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern der Aufenthalt länger als 2 Monate dauert, erteilen die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ) weitere Auskünfte. Falls das Fahrzeug nicht vom Fahrzeugeigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung ins Ukrainische. Ukrainische Staatsangehörige können einen PKW mit deutscher Zulassung nur bis zu 10 Tagen in der Ukraine fahren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt


