Sicherheitshinweis / Reisewarnung Jemen 23.11.2005 - 20.04.2012

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reisewarnung Jemen 22.03.2011 | Ausreiseaufforderung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 22.03.2011
(Unverändert gültig seit: 22.03.2011)

Reisewarnung
  • Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
  • Deutsche Staatsangehörige in Jemen werden nachdrücklich aufgefordert, das Land zu verlassen.
  • Auch in Jemen wird derzeit in zahlreichen Städten und Distrikten des Landes demonstriert. Etliche Opfer sind bereits zu beklagen. Davon ist auch die Hauptstadt Sanaa nicht ausgenommen. Am 18. März 2011 wurde von der Regierung ein landesweiter Ausnahmezustand verhängt.
  • Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der intern ationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 6. Oktober 2010 wurde in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits­lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Vis umspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe d er Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
  • Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
  • Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
  • Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
  • Güter, die in Israel produziert wurden
  • Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
  • Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
  • Gebrauchte persönliche Gegenstände
  • Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
  • persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
  • Goldschmuck bis zu 350 Gramm
  • Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen b zw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Reisewarnung Jemen 26.05.2011 | Ausreiseaufforderung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 26.05.2011
(Unverändert gültig seit: 26.05.2011)

Reisewarnung
  • Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
  • Deutsche Staatsangehörige in Jemen werden nachdrücklich aufgefordert, das Land unverzüglich zu verlassen.
  • In Jemen wird weiterhin in zahlreichen Städten und Distrikten des Landes demonstriert. Dabei ist es auch zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten gekommen. Etliche Opfer sind bereits zu beklagen. Auch die Hauptstadt Sanaa ist von der Protestwelle nicht ausgenommen. Am 18. März 2011 wurde von der Regierung ein landesweiter Ausnahmezustand verhängt.
  • Seit dem 23. Mai 2011 ist es in Sanaa mehrfach zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften von miteinander rivalisierenden Parteien im innerjemenitischen Machtgefüge gekommen. Auch schwere Waffen wurden eingesetzt. Es kam zu etlichen Toten und Verletzten. Eine weitere Zuspitzung der Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen.
  • Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Mariti me Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 6. Oktober 2010 wurde in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits­lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Vis umspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe d er Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
  • Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
  • Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
  • Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
  • Güter, die in Israel produziert wurden
  • Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
  • Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
  • Gebrauchte persönliche Gegenstände
  • Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
  • persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
  • Goldschmuck bis zu 350 Gramm
  • Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen b zw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Birgitt
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Reisewarnung Jemen 06.06.2011 | Ausreiseaufforderung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 06.06.2011
(Unverändert gültig seit: 06.06.2011)

Reisewarnung
  • Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
  • Deutsche Staatsangehörige in Jemen werden nachdrücklich aufgefordert, das Land unverzüglich zu verlassen.
  • Die deutsche Botschaft in Sanaa ist seit dem 04.06.2011 vorübergehend geschlossen. Eine Hilfestellung vor Ort ist daher nicht möglich. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
  • Seit dem 23. Mai 2011 ist es in Sanaa mehrfach zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften von miteinander rivalisierenden Parteien im innerjemenitischen Machtgefüge gekommen. Auch schwere Waffen wurden eingesetzt. Es kam zu etlichen Toten und Verletzten. Präsident Saleh wurde am 3.6. bei einem Angriff verletzt und befindet sich derzeit zur medizinischen Behandlung im Ausland. In Sanaa ist es zwischenzeitlich zu einer Waffenruhe gekommen, über deren Bestand jedoch keine belastbare Aussage getroffen werden kann. Die Auseinandersetzungen können jederzeit erneut ausbrechen.
  • Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen.
  • In Jemen wird weiterhin in zahlreichen Städten und Distrikten des Landes demonstriert. Dabei ist es auch zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten gekommen. Etliche Opfer sind bereits zu beklagen. Auch die Hauptstadt Sanaa ist von der Protestwelle nicht ausgenommen. Der am 18. März 2011 von der Regierung verhängte landesweite Ausnahmezustand ist weiterhin in Kraft.
  • Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung d er Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 6. Oktober 2010 wurde in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits­lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Vis umspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe d er Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
  • Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
  • Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
  • Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
  • Güter, die in Israel produziert wurden
  • Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
  • Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
  • Gebrauchte persönliche Gegenstände
  • Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
  • persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
  • Goldschmuck bis zu 350 Gramm
  • Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen b zw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Reisewarnung Jemen 29.07.2011 | Ausreiseaufforderung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 29.07.2011
(Unverändert gültig seit: 29.07.2011)

Reisewarnung
Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige in Jemen werden nachdrücklich aufgefordert, das Land unverzüglich zu verlassen.
Die deutsche Botschaft in Sanaa ist seit dem 04.06.2011 vorübergehend geschlossen. Eine Hilfestellung vor Ort ist daher nicht möglich. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
Ende Mai 2011 ist es in Sanaa mehrfach zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften von miteinander rivalisierenden Parteien im innerjemenitischen Machtgefüge gekommen. Auch schwere Waffen wurden eingesetzt. Es kam zu etlichen Toten und Verletzten. Präsident Saleh wurde am 3.6. bei einem Angriff verletzt und befindet sich derzeit zur medizinischen Behandlung im Ausland. In Sanaa ist es zwischenzeitlich zu einer brüchigen Waffenruhe gekommen, über deren Bestand keine belastbare Aussage getroffen werden kann. Die Auseinandersetzungen können jederzeit erneut ausbrechen.
Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen.
Auch in anderen Landesteilen Jemens kommt es weiterhin zu teils heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen von miteinander rivalisierenden Parteien, auch im Rahmen von Demonstrationen. Insbesondere die Stadt Taiz ist betroffen. Der am 18. März 2011 von der Regierung verhängte landesweite Ausnahmezustand ist weiterhin in Kraft.
In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen finden Kämpfe militanter Kräfte gegen Regierungstruppen statt, bei denen auch um die Kontrolle einzelner Kommunen und Stadtgebiete gerungen wird. Am 24.7.2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20.7.2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger vermutlich durch eine Autobombe ums Leben.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.

Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 24.7.2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20.7.2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger vermutlich durch eine Autobombe ums Leben.
Am 6. Oktober 2010 wurde in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.Die Sicherheitslage in den Südprovinzen hat sich zuletzt verschärft bis hin zu Kampfhandlungen zwischen militanten Kräften und Regierungstruppen, v.a. in der Region Abyan.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits­lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Vis umspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe d er Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
  • Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
  • Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
  • Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
  • Güter, die in Israel produziert wurden
  • Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
  • Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
  • Gebrauchte persönliche Gegenstände
  • Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
  • persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
  • Goldschmuck bis zu 350 Gramm
  • Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen b zw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reisewarnung Jemen 22.09.2011 | Ausreiseaufforderung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 22.09.2011
(Unverändert gültig seit: 22.09.2011)

Reisewarnung
Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige in Jemen werden nachdrücklich aufgefordert, das Land unverzüglich zu verlassen.
Die deutsche Botschaft in Sanaa ist seit dem 04.06.2011 vorübergehend geschlossen. Eine Hilfestellung vor Ort ist daher nicht möglich. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
Am 18.9. sind in Sanaa erneut gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Opposition ausgebrochen. Auch sind Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstranten vorgegangen. Trotz eines brüchigen Waffenstillstands gibt es weiterhin Meldungen über lokale Waffengefechte im Stadtgebiet. Etliche Tote und Verletzte sind zu beklagen. Eine weitere Eskalation ist nicht auszuschließen. Schon im Mai 2011 war es mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Auch schwere Waffen wurden eingesetzt. Präsident Saleh wurde am 3.6. bei einem Angriff verletzt und befindet sich derzeit zur medizinischen Behandlung im Ausland.
Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen.
Auch in anderen Landesteilen Jemens kommt es weiterhin zu teils heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen von miteinander rivalisierenden Parteien, auch im Rahmen von Demonstrationen. Insbesondere die Stadt Taiz ist betroffen. Der am 18. März 2011 von der Regierung verhängte landesweite Ausnahmezustand ist weiterhin in Kraft.
In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen finden Kämpfe militanter Kräfte gegen Regierungstruppen statt, bei denen auch um die Kontrolle einzelner Kommunen und Stadtgebiete gerungen wird. Am 24.7.2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20.7.2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger vermutlich durch eine Autobombe ums Leben.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.

Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 24.7.2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20.7.2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger vermutlich durch eine Autobombe ums Leben.
Am 6. Oktober 2010 wurde in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.Die Sicherheitslage in den Südprovinzen hat sich zuletzt verschärft bis hin zu Kampfhandlungen zwischen militanten Kräften und Regierungstruppen, v.a. in der Region Abyan.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits­lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Vis umspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe d er Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
  • Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
  • Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
  • Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
  • Güter, die in Israel produziert wurden
  • Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
  • Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
  • Gebrauchte persönliche Gegenstände
  • Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
  • persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
  • Goldschmuck bis zu 350 Gramm
  • Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen b zw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Gruß
Birgitt
Alexander
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Reisewarnung Jemen 26.09.2011 | Ausreiseaufforderung

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 26.09.2011 (Unverändert gültig seit: 26.09.2011)

Reisewarnung
Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige in Jemen werden nachdrücklich aufgefordert, das Land unverzüglich zu verlassen.
Die deutsche Botschaft in Sanaa ist seit dem 04.06.2011 vorübergehend geschlossen. Eine Hilfestellung vor Ort ist daher nicht möglich. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
Am 18.9. sind in Sanaa erneut gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Opposition ausgebrochen. Auch sind Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstranten vorgegangen. Die Meldungen über Waffengefechte im Stadtgebiet halten an. Etliche Tote und Verletzte sind zu beklagen. Schon im Mai 2011 war es mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Auch schwere Waffen wurden eingesetzt. Präsident Saleh wurde am 3.6. bei einem Angriff verletzt. Er ist am 23.9. nach einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Saudi-Arabien nach Sanaa zurückgekehrt. Eine weitere Eskalation ist nicht auszuschließen.
Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen.
Auch in anderen Landesteilen Jemens kommt es weiterhin zu teils heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen von miteinander rivalisierenden Parteien, auch im Rahmen von Demonstrationen. Insbesondere die Stadt Taiz ist betroffen. Der am 18. März 2011 von der Regierung verhängte landesweite Ausnahmezustand ist weiterhin in Kraft.
In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen finden Kämpfe militanter Kräfte gegen Regierungstruppen statt, bei denen auch um die Kontrolle einzelner Kommunen und Stadtgebiete gerungen wird. Am 24.7.2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20.7.2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger vermutlich durch eine Autobombe ums Leben.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter http://www.mschoa.org dringend empfohlen.
In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.

Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 24.7.2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20.7.2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger vermutlich durch eine Autobombe ums Leben.
Am 6. Oktober 2010 wurde in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.Die Sicherheitslage in den Südprovinzen hat sich zuletzt verschärft bis hin zu Kampfhandlungen zwischen militanten Kräften und Regierungstruppen, v.a. in der Region Abyan.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits¬lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Vis umspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe d er Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs¬ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen b zw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reisewarnung Jemen 21.10.2011 | Ausreiseaufforderung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 21.10.2011
(Unverändert gültig seit: 21.10.2011)

Reisewarnung
Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige in Jemen werden nachdrücklich aufgefordert, das Land unverzüglich zu verlassen.
Die deutsche Botschaft in Sanaa ist seit dem 04.06.2011 vorübergehend geschlossen. Eine Hilfestellung vor Ort ist daher nicht möglich. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
Am 18.9. sind in Sanaa erneut gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Opposition ausgebrochen. Auch gehen Sicherheitskräfte regelmäßig gewaltsam gegen Demonstranten vor. Die Meldungen über Waffengefechte im Stadtgebiet halten an. Etliche Tote und Verletzte sind zu beklagen. Schon im Mai 2011 war es mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Auch schwere Waffen wurden eingesetzt. Präsident Saleh wurde am 3.6. bei einem Angriff verletzt. Er ist am 23.9. nach einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Saudi-Arabien nach Sanaa zurückgekehrt. Eine weitere Eskalation ist nicht auszuschließen.
Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen.
Auch in anderen Landesteilen Jemens kommt es weiterhin zu teils heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen von miteinander rivalisierenden Parteien, auch im Rahmen von Demonstrationen. Insbesondere die Stadt Taiz ist betroffen. Der am 18. März 2011 von der Regierung verhängte landesweite Ausnahmezustand ist weiterhin in Kraft.
In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen finden Kämpfe militanter Kräfte gegen Regierungstruppen statt, bei denen auch um die Kontrolle einzelner Kommunen und Stadtgebiete gerungen wird. Am 24.7.2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20.7.2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger vermutlich durch eine Autobombe ums Leben.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter http://www.mschoa.org dringend empfohlen.
In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.

Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 24.7.2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20.7.2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger durch eine Autobombe ums Leben.
Am 6. Oktober 2010 wurde in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Interne Konflikte
Die Zentralregierung hat in den vergangenen Monaten die Kontrolle über weite Landesteilen verloren oder übt diese nur noch unzureichend aus. Die gesamte Provinz Sa'ada und Teile der Provinz al-Dschauf sind nicht mehr unter Regierungskontrolle. In einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Die Stadt Taiz im Südwesten Jemens ist durch das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten gekennzeichnet, das wiederholt zu Straßenschlachten unter Einsatz von schweren Schusswaffen geführt hat. In den Südprovinzen, insbesondere in der Region Abyan, finden seit Monaten immer wieder heftige Kampfhandlungen zwischen militanten Kräften, die al-Qaida nahestehen, und Regierungstruppen statt.
Darüber hinaus strebt die südjemenitische Bewegung („al-hirak al-ganubi“) weiterhin die Unabhängigkeit bzw. Autonomie des seit 1990 mit dem Nordjemen vereinigten Südens an. Ein erneuter Waffengang in diesem Konflikt (zuletzt 1994) zeichnet sich derzeit nicht ab. Die Spannungen zwischen Nord- und Südjemen tragen jedoch weiter zu Instabilität des Landes bei.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist derzeit von Europa aus nur noch mit wenigen, zumeist nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg wird zur Zeit dringend abgeraten. Die Grenze nach Saudi-Arabien ist derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist möglich. Die Sicherheitslage in den Grenzregionen ist jedoch derzeit nicht überschaubar.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Vis umspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe d er Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
  • Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
  • Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
  • Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
  • Güter, die in Israel produziert wurden
  • Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
  • Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
  • Gebrauchte persönliche Gegenstände
  • Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
  • persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
  • Goldschmuck bis zu 350 Gramm
  • Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen b zw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
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Reisewarnung Jemen 13.12.2011 | Ausreiseaufforderung

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 13.12.2011 (Unverändert gültig seit: 13.12.2011)

Letzte Änderung:
Reisewarnung


Reisewarnung
Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige in Jemen werden nachdrücklich aufgefordert, das Land unverzüglich zu verlassen.
Die deutsche Botschaft in Sanaa ist vorübergehend geschlossen. Eine Hilfestellung vor Ort ist daher nicht möglich. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
In Sanaa kam es in den letzten Monaten seit Mai immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Opposition, bei denen auch schwere Infanteriewaffen eingesetzt wurden. Auch gehen Sicherheitskräfte regelmäßig gewaltsam gegen Demonstranten vor. Der Konflikt ist derzeit weitgehend auf den Norden Sanaas beschränkt, Sicherheitsvorfälle in anderen Stadtgebieten können jedoch nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Nach monatelangen Verhandlungen wurde am 23.11. ein Machttransferabkommen zwischen der Regierung und der Opposition unterzeichnet, das Neuwahlen am 21.02.2012 vorsieht. Am 7.12. wurde eine Übergangsregierung einberufen. Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheitslage steht noch aus.
Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind vor diesem Hintergrund weiterhin nicht auszuschließen.
Auch in anderen Landesteilen Jemens kommt es weiterhin zu teils heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen von miteinander rivalisierenden Parteien, auch im Rahmen von Demonstrationen. Insbesondere die Stadt Taiz ist betroffen. Der am 18. März 2011 von der Regierung verhängte landesweite Ausnahmezustand ist weiterhin in Kraft.
In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen finden Kämpfe militanter Kräfte gegen Regierungstruppen statt, bei denen auch um die Kontrolle einzelner Kommunen und Stadtgebiete gerungen wird. Auch terroristisch motivierte Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter http://www.mschoa.org dringend empfohlen.
In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.


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Reisewarnung Jemen 09.01.2012 | Ausreiseaufforderung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen: Stand 09.01.2012
(Unverändert gültig seit: 09.01.2012)

Letzte Änderung:
Reisewarnung - umfassende Überarbeitung


Reisewarnung
Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige in Jemen werden nachdrücklich aufgefordert, das Land unverzüglich zu verlassen.
Die deutsche Botschaft in Sanaa ist vorübergehend geschlossen. Eine Hilfestellung vor Ort ist daher nicht möglich. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
In Sanaa kommt es seit Mai 2011 immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Opposition, bei denen auch schwere Infanteriewaffen eingesetzt werden. Auch gehen Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstranten vor. Der Konflikt ist derzeit weitgehend auf den Norden Sanaas beschränkt, Sicherheitsvorfälle in anderen Stadtgebieten und im Umland können jedoch nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Nach monatelangen Verhandlungen wurde am 23. November 2011 ein Machttransferabkommen zwischen der Regierung und der Opposition unterzeichnet, das Neuwahlen am 21. Februar 2012 vorsieht. Am 7. Dezember 2011. wurde eine Übergangsregierung einberufen. Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheitslage steht noch aus. Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen. Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind vor diesem Hintergrund weiterhin nicht auszuschließen.
Auch in anderen Landesteilen Jemens kommt es weiterhin zu teils heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen von miteinander rivalisierenden Parteien, auch im Rahmen von Demonstrationen. Der am 18. März 2011 von der Regierung verhängte landesweite Ausnahmezustand ist weiterhin in Kraft. In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen finden Kämpfe militanter Kräfte gegen Regierungstruppen statt, bei denen auch um die Kontrolle einzelner Kommunen und Stadtgebiete gerungen wird. Auch terroristisch motivierte Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.

Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 4. Januar 2012 stürmten islamistische Militante ein Hotel in Aden, in dem Alkohol ausgeschenkt worden sein soll. Es kam zu zwei Todesopfern und mehreren Verletzten. Am 24. Juli .2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20. Juli 2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger durch eine Autobombe ums Leben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet, im Jahr 2010 kam es zu zwei Anschlägen auf Fahrzeuge der britischen Botschaft.
Interne Konflikte
Die Zentralregierung hat die Kontrolle über weite Landesteilen verloren oder übt diese nur noch unzureichend aus.
Die gesamte Provinz Sa'ada und Teile der Provinz al-Dschauf sind nicht mehr unter Regierungskontrolle. In den letzten Monaten kam es zu gewaltsamen Angriffen der Al-Houthi-Rebellen gegen Salafisten und Anhänger der Islah-Partei. In einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Arhab, ca. 20km nördlich der Hauptstadt Sanaa gelegen, war in den letzten Monaten mehrfach Schauplatz von Auseinandersetzungen von Al-Qaida-nahen Kräften (vermutlich unterstützt von dem abtrünnigen General Ali Muhsin) mit den Republikanischen Garden, deren zwei Kasernen sie zu stürmen versuchten.
Die Stadt Taiz im Südwesten Jemens ist durch das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten sowie Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Stammeskriegern gekennzeichnet: wiederholt kam es zu Straßenschlachten unter Einsatz von schweren Schusswaffen
In den Südprovinzen, insbesondere in der Region Abyan, finden seit Monaten immer wieder heftige Kampfhandlungen zwischen militanten Kräften, die al-Qaida nahestehen, und Regierungstruppen statt. Darüber hinaus strebt die südjemenitische Bewegung („al-hirak al-ganubi“) weiterhin die Unabhängigkeit bzw. Autonomie des seit 1990 mit dem Nordjemen vereinigten Südens an. Die Spannungen zwischen Nord- und Südjemen tragen zur Instabilität des Landes bei.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Im Mai 2011 wurden drei französische Staatsangehörige im Hadramaut verschleppt und für mehrere Monate festgehalten.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”.
Auswärtiges Amt

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Achim Vogt
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Re: Reisewarnung Jemen 09.01.2012

Beitrag von Achim Vogt »

Wichtig für Reisende ist noch dieser Hinweis in den oben erwähnten Reisehinweisen des AA:
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg wird zur Zeit dringend abgeraten. Die Grenze nach Saudi-Arabien ist derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist möglich. Die Sicherheitslage in den Grenzregionen ist jedoch derzeit nicht überschaubar.
Unklar ist dabei, ob Saudi-Arabien oder der Jemen keine privaten Reisenden durchlassen wollen. In Jordanien tauchen jedenfalls in den letzten Wochen verstärkt jemenitische Privatfahrzeuge auf. Irgendwoher müssen die ja kommen.

Aber egal wie: der Jemen ist derzeit definitiv kein Reiseland, denn auch im Landesinnern ist die Situation weiter sehr angespannt. So ist nur die Grenze auf der Küstenstraße nördlich von Hodeidah geöffnet. Die Weiterfahrt von Hodeidah nach Sana'a beispielsweise ist jedoch wegen anhaltender bewaffneter Auseinandersetzungen auf der Strecke faktisch unmöglich. Außerdem bleibt die Fahrt von Sana'a nach Aden ein sehr hohes Risiko, die Weiterfahrt von Aden über Mukalla nach Oman ist nur mit Militärbegleitung möglich.

Viele Grüße
Achim
Birgitt
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Reisewarnung Jemen 02.02.2012 | Ausreiseaufforderung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 02.02.2012
(Unverändert gültig seit: 02.02.2012)

Letzte Änderung:
Reisewarnung - umfassende Überarbeitung Entführungen


Reisewarnung
Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige in Jemen werden nachdrücklich aufgefordert, das Land unverzüglich zu verlassen.
Die deutsche Botschaft in Sanaa wird derzeit schrittweise wiedereröffnet und kann nur in Notfällen konsularische Hilfestellung leisten. Die Visastelle bleibt bis auf weiteres geschlossen. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch interne Konflikte, terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen. Im Januar 2012 sind sechs Mitarbeiter der Vereinten Nationen, darunter ein Deutscher, im Jemen verschleppt worden.
In Sanaa und in anderen Landesteilen Jemens
ist es seit Mai 2011 immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Opposition gekommen, bei denen auch schwere Infanteriewaffen eingesetzt wurden. Auch sind Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstranten vorgegangen.
Nach monatelangen Verhandlungen wurde am 23. November 2011 ein Machttransferabkommen zwischen der Regierung und der Opposition unterzeichnet, das nun schrittweise umgesetzt wird. Vorzeitige Präsidentschaftswahlen sind für den 21. Februar 2012 angekündigt. Am 7. Dezember 2011 wurde eine Übergangsregierung einberufen. Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheitslage steht noch aus. Der am 18. März 2011 von der Regierung verhängte landesweite Ausnahmezustand ist weiterhin in Kraft.
In der Hauptstadt Sanaa ist die Konfliktlage derzeit weitgehend auf den Norden Sanaas beschränkt. Sicherheitsvorfälle in anderen Stadtgebieten können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen auch im Umland Sanaas vor. Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen.
Auch in anderen Landesteilen Jemens kommt es weiterhin zu teils heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen von miteinander rivalisierenden Parteien, auch im Rahmen von Demonstrationen.
In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen finden Kämpfe militanter Kräfte gegen Regierungstruppen statt, bei denen auch um die Kontrolle einzelner Kommunen und Stadtgebiete gerungen wird.
Auch terroristisch motivierte Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.

Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 4. Januar 2012 stürmten islamistische Militante ein Hotel in Aden, in dem Alkohol ausgeschenkt worden sein soll. Es kam zu zwei Todesopfern und mehreren Verletzten. Am 24. Juli 2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20. Juli 2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger durch eine Autobombe ums Leben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet, im Jahr 2010 kam es zu zwei Anschlägen auf Fahrzeuge der britischen Botschaft.
Interne Konflikte
Die Zentralregierung hat die Kontrolle über weite Landesteilen verloren oder übt diese nur noch unzureichend aus.
Die gesamte Provinz Sa'ada und Teile der Provinz al-Dschauf sind nicht mehr unter Regierungskontrolle. In den letzten Monaten kam es zu gewaltsamen Angriffen der Al-Houthi-Rebellen gegen Salafisten und Anhänger der Islah-Partei. In einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Arhab, ca. 20km nördlich der Hauptstadt Sanaa gelegen, war in den letzten Monaten mehrfach Schauplatz von Auseinandersetzungen von Al-Qaida-nahen Kräften (vermutlich unterstützt von dem abtrünnigen General Ali Muhsin) mit den Republikanischen Garden, deren zwei Kasernen sie zu stürmen versuchten.
Die Stadt Taiz im Südwesten Jemens ist durch das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten sowie Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Stammeskriegern gekennzeichnet: wiederholt kam es zu Straßenschlachten unter Einsatz von schweren Schusswaffen.
In den Südprovinzen, insbesondere in der Region Abyan, finden seit Monaten immer wieder heftige Kampfhandlungen zwischen militanten Kräften, die al-Qaida nahestehen, und Regierungstruppen statt. Darüber hinaus strebt die südjemenitische Bewegung („al-hirak al-ganubi“) weiterhin die Unabhängigkeit bzw. Autonomie des seit 1990 mit dem Nordjemen vereinigten Südens an. Die Spannungen zwischen Nord- und Südjemen tragen zur Instabilität des Landes bei.
Gewaltsame Auseinandersetzungen können auch in anderen Landesteilen aufflammen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Häufig versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Im Januar 2012 ist eine Gruppe von Mitarbeitern der Vereinten Nationen, darunter ein Deutscher, 50 km nordwestlich von Sanaa verschleppt worden. Kurz zuvor war ein norwegischer VN-Mitarbeiter in Sanaa entführt und knapp zwei Wochen später wieder freigelassen worden.
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
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Reisewarnung Jemen 28.02.2012 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 28.02.2012
(Unverändert gültig seit: 28.02.2012)

Letzte Änderung:
Reisewarnung


Reisewarnung
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Jemen. Die Lage im ganzen Land ist weiterhin unübersichtlich. Es bestehen erhebliche Risiken durch interne Konflikte, terroristische Anschläge und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen. Zudem besteht in ganz Jemen die Gefahr, Opfer einer Entführung zu werden. Auch deutsche Staatsangehörige waren hiervon mehrfach betroffen.
Für deutsche Staatsangehörige gilt daher unverändert, dass sie sich nicht in Jemen aufhalten sollten.Wer dennoch reist, muss sich der eigenen Gefährdung und der hohen Sicherheitsrisiken im ganzen Land bewusst sein. Es wird empfohlen, bei unaufschiebbaren Reisen nach Jemen möglichst schon vor Abreise mit der Deutschen Botschaft oder dem Auswärtigen Amt Verbindung aufzunehmen und sich mit den geplanten Aufenthaltsdaten in die Deutschenliste [Botschaft Sanaa: https://service.diplo.de/elefandextern/ ... orm.action einzutragen. Allen Deutschen vor Ort wird zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Grundlage einer Reise sollte ein tragfähiges Sicherheitskonzept sein. Vor Überlandfahrten wird dringend gewarnt.
Die Deutsche Botschaft in Sanaa wird derzeit schrittweise wiedereröffnet und ist nur mit einem begrenzten Stab besetzt. Sie kann nur in dringenden Notfällen konsularische Hilfestellung leisten. Die Visastelle bleibt bis auf weiteres geschlossen. Visa können derzeit nur für Antragsteller, deren Aufenthalt in Deutschland aus übergeordneten politischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder humanitären Gründen erforderlich ist, erteilt werden. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
In Sanaa und in anderen Landesteilen Jemens
ist es seit Mai 2011 immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Opposition gekommen. Dabei kamen auch schwere Infanteriewaffen zum Einsatz. Auch sind Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstranten vorgegangen.
Nach monatelangen Verhandlungen wurde am 23. November 2011 ein Machttransferabkommen zwischen der Regierung und der Opposition unterzeichnet, das nun schrittweise umgesetzt wird. Bei den vorzeitigen Präsidentschaftswahlen am 21. Februar 2012 ist der bisherige Vize-Präsident Hadi zum neuen Staatspräsidenten Jemens gewählt worden; am 27.2.2012 ist er in sein Amt eingeführt worden. Bereits am 7. Dezember 2011 wurde eine paritätisch besetzte Übergangsregierung einberufen. Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheitslage steht noch aus. Die staatlichen Sicherheitsorgane sind nur bedingt funktionsfähig und können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren.
In der Hauptstadt Sanaa und auch im Umland Sanaas kann es weiterhin zu Auseinandersetzungen kommen. Die Konfliktlage war zuletzt weitgehend auf den Norden Sanaas beschränkt, Sicherheitsvorfälle in anderen Stadtgebieten können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen auch im Umland Sanaas vor. Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind nicht auszuschließen.
Auch in anderen Landesteilen Jemens kommt es weiterhin zu gewaltsamen Auseinandersetzungen von miteinander rivalisierenden Parteien, auch im Rahmen von Demonstrationen.
In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen finden Kämpfe militanter Kräfte gegen Regierungstruppen statt, bei denen unter anderem auch um die Kontrolle einzelner Kommunen und Stadtgebiete gerungen wird. Im Zuge der Wahlvorbereitungen und am Wahltag selbst kam es zu Anschlägen auf Wahlbüros im Süden durch separatistische Extremisten.
Auch terroristisch motivierte Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.

Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 4. Januar 2012 stürmten islamistische Militante ein Hotel in Aden, in dem Alkohol ausgeschenkt worden sein soll. Es kam zu zwei Todesopfern und mehreren Verletzten. Am 24. Juli 2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20. Juli 2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger durch eine Autobombe ums Leben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet, im Jahr 2010 kam es zu zwei Anschlägen auf Fahrzeuge der britischen Botschaft.
Interne Konflikte
Die Zentralregierung hat die Kontrolle über weite Landesteilen verloren oder übt diese nur noch unzureichend aus.
Die gesamte Provinz Sa'ada und Teile der Provinz al-Dschauf sind nicht mehr unter Regierungskontrolle. In den letzten Monaten kam es zu gewaltsamen Angriffen der Al-Houthi-Rebellen gegen Salafisten und Anhänger der Islah-Partei. In einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Arhab, ca. 20km nördlich der Hauptstadt Sanaa gelegen, war in den letzten Monaten mehrfach Schauplatz von Auseinandersetzungen von Al-Qaida-nahen Kräften (vermutlich unterstützt von dem abtrünnigen General Ali Muhsin) mit den Republikanischen Garden, deren zwei Kasernen sie zu stürmen versuchten.
Die Stadt Taiz im Südwesten Jemens war in den letzten Monaten durch das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten sowie Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Stammeskriegern gekennzeichnet: wiederholt kam es zu Straßenschlachten unter Einsatz von schweren Schusswaffen.
In den Südprovinzen, insbesondere in der Region Abyan, finden seit Monaten immer wieder heftige Kampfhandlungen zwischen militanten Kräften, die al-Qaida nahestehen, und Regierungstruppen statt. Darüber hinaus strebt die südjemenitische Bewegung („al-hirak al-ganubi“) weiterhin die Unabhängigkeit bzw. Autonomie des seit 1990 mit dem Nordjemen vereinigten Südens an. Die Spannungen zwischen Nord- und Südjemen tragen zur Instabilität des Landes bei.
Gewaltsame Auseinandersetzungen können auch in anderen Landesteilen aufflammen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Häufig versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Im Januar 2012 ist eine Gruppe von Mitarbeitern der Vereinten Nationen, darunter ein Deutscher, 50 km nordwestlich von Sanaa verschleppt und zwei Tage später wieder freigelassen worden. Kurz zuvor war ein norwegischer VN-Mitarbeiter in Sanaa entführt und knapp zwei Wochen später wieder freigekommen.
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
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Reisewarnung Jemen 08.03.2012 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 08.03.2012
(Unverändert gültig seit: 08.03.2012)

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Reisewarnung - Deutsche Botschaft


Reisewarnung
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Jemen. Die Lage im ganzen Land ist weiterhin unübersichtlich. Es bestehen erhebliche Risiken durch interne Konflikte, terroristische Anschläge und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen. Zudem besteht in ganz Jemen die Gefahr, Opfer einer Entführung zu werden. Auch deutsche Staatsangehörige waren hiervon mehrfach betroffen.
Für deutsche Staatsangehörige gilt daher unverändert, dass sie sich nicht in Jemen aufhalten sollten.Wer dennoch reist, muss sich der eigenen Gefährdung und der hohen Sicherheitsrisiken im ganzen Land bewusst sein. Es wird empfohlen, bei unaufschiebbaren Reisen nach Jemen möglichst schon vor Abreise mit der Deutschen Botschaft oder dem Auswärtigen Amt Verbindung aufzunehmen und sich mit den geplanten Aufenthaltsdaten in die Deutschenliste [Botschaft Sanaa: https://service.diplo.de/elefandextern/ ... orm.action einzutragen. Allen Deutschen vor Ort wird zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Grundlage einer Reise sollte ein tragfähiges Sicherheitskonzept sein. Vor Überlandfahrten wird dringend gewarnt.
Die Deutsche Botschaft in Sanaa ist seit dem 31. Januar 2012 wiedereröffnet. Sie ist nur mit einem begrenzten Stab besetzt und kann nur in dringenden Notfällen konsularische Hilfestellung leisten. Visa können derzeit nur für Antragsteller, deren Aufenthalt in Deutschland aus übergeordneten politischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder humanitären Gründen erforderlich ist, erteilt werden. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
In Sanaa und in anderen Landesteilen Jemens
ist es seit Mai 2011 immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Opposition gekommen. Dabei kamen auch schwere Infanteriewaffen zum Einsatz. Auch sind Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstranten vorgegangen.
Nach monatelangen Verhandlungen wurde am 23. November 2011 ein Machttransferabkommen zwischen der Regierung und der Opposition unterzeichnet, das nun schrittweise umgesetzt wird. Bei den vorzeitigen Präsidentschaftswahlen am 21. Februar 2012 ist der bisherige Vize-Präsident Hadi zum neuen Staatspräsidenten Jemens gewählt worden; am 27.2.2012 ist er in sein Amt eingeführt worden. Bereits am 7. Dezember 2011 wurde eine paritätisch besetzte Übergangsregierung einberufen. Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheitslage steht noch aus. Die staatlichen Sicherheitsorgane sind nur bedingt funktionsfähig und können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren.
In der Hauptstadt Sanaa und auch im Umland Sanaas kann es weiterhin zu Auseinandersetzungen kommen. Die Konfliktlage war zuletzt weitgehend auf den Norden Sanaas beschränkt, Sicherheitsvorfälle in anderen Stadtgebieten können jedoch nicht ausgeschlossen werden und kommen auch im Umland Sanaas vor. Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind nicht auszuschließen.
Auch in anderen Landesteilen Jemens kommt es weiterhin zu gewaltsamen Auseinandersetzungen von miteinander rivalisierenden Parteien, auch im Rahmen von Demonstrationen.
In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen finden Kämpfe militanter Kräfte gegen Regierungstruppen statt, bei denen unter anderem auch um die Kontrolle einzelner Kommunen und Stadtgebiete gerungen wird. Im Zuge der Wahlvorbereitungen und am Wahltag selbst kam es zu Anschlägen auf Wahlbüros im Süden durch separatistische Extremisten.
Auch terroristisch motivierte Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter http://www.mschoa.org dringend empfohlen.

Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 4. Januar 2012 stürmten islamistische Militante ein Hotel in Aden, in dem Alkohol ausgeschenkt worden sein soll. Es kam zu zwei Todesopfern und mehreren Verletzten. Am 24. Juli 2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20. Juli 2011 kam in Aden ein britischer Staatsangehöriger durch eine Autobombe ums Leben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet, im Jahr 2010 kam es zu zwei Anschlägen auf Fahrzeuge der britischen Botschaft.
Interne Konflikte
Die Zentralregierung hat die Kontrolle über weite Landesteilen verloren oder übt diese nur noch unzureichend aus.
Die gesamte Provinz Sa'ada und Teile der Provinz al-Dschauf sind nicht mehr unter Regierungskontrolle. In den letzten Monaten kam es zu gewaltsamen Angriffen der Al-Houthi-Rebellen gegen Salafisten und Anhänger der Islah-Partei. In einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Arhab, ca. 20km nördlich der Hauptstadt Sanaa gelegen, war in den letzten Monaten mehrfach Schauplatz von Auseinandersetzungen von Al-Qaida-nahen Kräften (vermutlich unterstützt von dem abtrünnigen General Ali Muhsin) mit den Republikanischen Garden, deren zwei Kasernen sie zu stürmen versuchten.
Die Stadt Taiz im Südwesten Jemens war in den letzten Monaten durch das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstranten sowie Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Stammeskriegern gekennzeichnet: wiederholt kam es zu Straßenschlachten unter Einsatz von schweren Schusswaffen.
In den Südprovinzen, insbesondere in der Region Abyan, finden seit Monaten immer wieder heftige Kampfhandlungen zwischen militanten Kräften, die al-Qaida nahestehen, und Regierungstruppen statt. Darüber hinaus strebt die südjemenitische Bewegung („al-hirak al-ganubi“) weiterhin die Unabhängigkeit bzw. Autonomie des seit 1990 mit dem Nordjemen vereinigten Südens an. Die Spannungen zwischen Nord- und Südjemen tragen zur Instabilität des Landes bei.
Gewaltsame Auseinandersetzungen können auch in anderen Landesteilen aufflammen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Häufig versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Im Januar 2012 ist eine Gruppe von Mitarbeitern der Vereinten Nationen, darunter ein Deutscher, 50 km nordwestlich von Sanaa verschleppt und zwei Tage später wieder freigelassen worden. Kurz zuvor war ein norwegischer VN-Mitarbeiter in Sanaa entführt und knapp zwei Wochen später wieder freigekommen.
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
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Reisewarnung Jemen 20.03.2012 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 20.03.2012 (Unverändert gültig seit: 20.03.2012)

Letzte Änderung: Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Im Jemen findet sich überwiegend die Malaria tropica in Gebieten unter 2.000 Metern und besonders in den Küstenregionen, verstärkt von September bis Februar. Es besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Dengue, Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten akuten Notfälle ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reisewarnung Jemen 20.04.2012 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 20.04.2012
(Unverändert gültig seit: 20.04.2012)

Letzte Änderung:
Reisewarnung


Reisewarnung
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Jemen. Die Lage im ganzen Land ist weiterhin unübersichtlich. Es bestehen erhebliche Risiken durch interne Konflikte, terroristische Anschläge und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen. Zudem besteht in ganz Jemen die Gefahr, Opfer einer Entführung zu werden. Auch deutsche Staatsangehörige waren hiervon mehrfach betroffen.
Für deutsche Staatsangehörige gilt daher unverändert, dass sie sich nicht in Jemen aufhalten sollten.Wer dennoch reist, muss sich der eigenen Gefährdung und der hohen Sicherheitsrisiken im ganzen Land bewusst sein. Es wird empfohlen, bei unaufschiebbaren Reisen nach Jemen möglichst schon vor Abreise mit der Deutschen Botschaft oder dem Auswärtigen Amt Verbindung aufzunehmen und sich mit den geplanten Aufenthaltsdaten in die Deutschenliste https://service.diplo.de/elefandextern/ ... orm.action einzutragen. Allen Deutschen vor Ort wird zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Grundlage einer Reise sollte ein tragfähiges Sicherheitskonzept sein. Vor Überlandfahrten wird dringend gewarnt.
Die Deutsche Botschaft in Sanaa ist seit dem 31. Januar 2012 wiedereröffnet. Sie ist nur mit einem begrenzten Stab besetzt und kann nur in dringenden Notfällen konsularische Hilfestellung leisten. Visa können derzeit nur für Antragsteller, deren Aufenthalt in Deutschland aus übergeordneten politischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder humanitären Gründen erforderlich ist, erteilt werden. Anfragen zu Jemen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
In Sanaa und in anderen Landesteilen Jemens
ist es seit Mai 2011 immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der bewaffneten Opposition gekommen. Dabei kamen auch schwere Infanteriewaffen zum Einsatz. Auch sind Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstranten vorgegangen.
Nach monatelangen Verhandlungen wurde am 23. November 2011 ein Machttransferabkommen zwischen der Regierung und der Opposition unterzeichnet, das nun schrittweise umgesetzt wird. Bei den vorzeitigen Präsidentschaftswahlen am 21. Februar 2012 ist der bisherige Vize-Präsident Hadi zum neuen Staatspräsidenten Jemens gewählt worden; am 27.2.2012 hat er sein Amt angetreten. Bereits am 7. Dezember 2011 wurde eine paritätisch besetzte Übergangsregierung einberufen. Eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheitslage steht noch aus. Die staatlichen Sicherheitsorgane sind nur bedingt funktionsfähig und können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren.
In der Hauptstadt Sanaa und auch im Umland Sanaas kann es weiterhin zu Auseinandersetzungen kommen. Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs sind nicht auszuschließen.
Auch in anderen Landesteilen Jemens kommt es weiterhin zu gewaltsamen Auseinandersetzungen von miteinander rivalisierenden Parteien, auch im Rahmen von Demonstrationen.
In einigen Gebieten der ehemaligen Südprovinzen finden Kämpfe militanter Kräfte gegen Regierungstruppen statt, bei denen unter anderem um die Kontrolle einzelner Kommunen und Stadtgebiete gerungen wird.
Auch terroristisch motivierte Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.

Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 18. März 2012 kam in der Stadt Taiz ein US-Staatsbürger ums Leben. Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel bekannte sich zu dem Anschlag.
In Aden haben terroristische Anschläge im Laufe des letzten Jahres stark zugenommen:
Am 4. Januar 2012 stürmten islamistische Militante ein Hotel, in dem Alkohol ausgeschenkt worden sein soll. Es kam zu zwei Todesopfern und mehreren Verletzten. Am 24. Juli .2011 wurden bei einem Selbstmordanschlag in Aden mindestens acht Soldaten durch eine Autobombe in unmittelbarer Nähe eines Armeecamps getötet. Am 20. Juli 2011 kam ein britischer Staatsangehöriger in Aden durch eine Autobombe ums Leben.
In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet, im Jahr 2010 kam es in Sanaa zu zwei Anschlägen auf Fahrzeuge der britischen Botschaft.
Interne Konflikte
Die Zentralregierung hat die Kontrolle über weite Landesteilen verloren oder übt diese nur noch unzureichend aus.
Die gesamte Provinz Sa'ada und Teile der Provinz al-Dschauf sind nicht mehr unter Regierungskontrolle. . In den letzten Monaten kam es zu gewaltsamen Angriffen der Al-Houthi-Rebellen gegen Salafisten und Anhängern der Islah-Partei. In einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Arhab, ca. 20km nördlich der Hauptstadt Sanaa gelegen, war in den letzten Monaten mehrfach Schauplatz von Auseinandersetzungen von Al-Qaida-nahen Kräften (vermutlich unterstützt von dem abtrünnigen General Ali Muhsin) mit den Republikanischen Garden, deren zwei Kasernen sie zu stürmen versuchten.
Die Stadt Taiz im Südwesten Jemens war in den letzten Monaten Schauplatz von Demonstrationen und heftigen Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Stammeskriegern. Wiederholt kam es zu Straßenschlachten unter Einsatz von schweren Schusswaffen.
In den Südprovinzen, insbesondere in der Region Abyan, finden seit Monaten immer wieder heftige Kampfhandlungen zwischen militanten Kräften, die al-Qaida nahestehen, und Regierungstruppen statt. Darüber hinaus strebt die südjemenitische Bewegung („al-hirak al-ganubi“) weiterhin die Unabhängigkeit bzw. Autonomie des seit 1990 mit dem Nordjemen vereinigten Südens an. Die Spannungen zwischen Nord- und Südjemen tragen zur Instabilität des Landes bei. Insbesondere in der Stadt Aden hat sich in den letzten Monaten die Sicherheitslage deutlich verschlechtert.
Gewaltsame Auseinandersetzungen können auch in anderen Landesteilen aufflammen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Häufig versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Im Januar 2012 ist eine Gruppe von Mitarbeitern der Vereinten Nationen, darunter ein Deutscher, 50 km nordwestlich von Sanaa verschleppt und zwei Tage später wieder freigelassen worden. Kurz zuvor war ein norwegischer VN-Mitarbeiter in Sanaa entführt und knapp zwei Wochen später wieder freigekommen. Am 12. März wurden in al Hodeidah eine Schweizerin und am 28. März ein saudischer Staatsangehöriger in Aden entführt.
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

MODERATOR-NOTE:   Die Reise-/Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnung Jemen wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reisewarnung Jemen ab 12.07.2012

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