Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 18.01.2006 Unverändert gültig seit: 18.01.2006
Nach den teilweise erheblichen Unruhen Ende April/Anfang Mai 2005 im Zusammenhang mit den umstrittenen Präsidentenwahlen , bei denen es auch zu Übergriffen auf Eigentum ausländischer Staatsangehöriger und auf das Goethe-Institut gekommen war, hat sich die Lage im Land inzwischen wieder normalisiert. Dennoch bleibt erhöhte Wachsamkeit angesagt.
Reisenden wird geraten, sich bei der Konsularabteilung der Botschaft registrieren zu lassen.
Im Großraum Lomé kommt es nach wie vor zu kriminellen Übergriffen, überwiegend Kleinkriminalität.
Der Strand von Lomé ist besonders zu meiden. Da er wenig besucht wird, sehr weitläufig und schwer einsehbar ist, besteht auch tagsüber ein erhöhtes Risiko krimineller Übergriffe. Baden ist wegen der im Meer herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, unbedingt zu unterlassen.
Reisen sollten so geplant werden, dass sie weder nach Einbruch der Dunkelheit durchgeführt noch fortgesetzt werden. Ferner wird auf häufige und unregelmäßige Kontrollposten des Militärs hingewiesen. Für diese Sicherheitskontrollen ist der Pass oder eine Passkopie mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich zu führen.
Bei einem Unfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren.
Die Deutsche Botschaft in Lomé erreichen Sie wie folgt:
Telefon: 00228 - 221 23 38 oder 221 23 70
Fax: 00228 - 222 18 88.
e-mail: amballtogo@cafe.tg
Reise-/Sicherheitshinweis Togo 18.01.2006 - 26.10.2011
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Sicherheitshinweis Togo 16.02.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 16.02.2006 Unverändert gültig seit: 16.02.2006
Nach den teilweise erheblichen Unruhen Ende April/Anfang Mai 2005 im Zusammenhang mit den umstrittenen Präsidentenwahlen, bei denen es auch zu Übergriffen auf Eigentum ausländischer Staatsangehöriger und auf das Goethe-Institut gekommen war, hat sich die Lage im Land inzwischen wieder normalisiert. Dennoch bleibt erhöhte Wachsamkeit angesagt.
Reisenden wird geraten, sich bei der Konsularabteilung der Botschaft registrieren zu lassen.
Im Großraum Lomé kommt es nach wie vor zu kriminellen Übergriffen, überwiegend Kleinkriminalität.
Der Strand von Lomé ist besonders zu meiden. Da er wenig besucht wird, sehr weitläufig und schwer einsehbar ist, besteht auch tagsüber ein erhöhtes Risiko krimineller Übergriffe. Baden ist wegen der im Meer herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, unbedingt zu unterlassen.
Reisen sollten so geplant werden, dass sie weder nach Einbruch der Dunkelheit durchgeführt noch fortgesetzt werden. Ferner wird auf häufige und unregelmäßige Kontrollposten des Militärs hingewiesen. Für diese Sicherheitskontrollen ist der Pass oder eine Passkopie mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich zu führen.
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Sicherheitshinweis Togo 30.08.2006
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 30.08.2006 (Unverändert gültig seit: 30.08.2006)
Nach den erheblichen Unruhen Ende April/Anfang Mai 2005 im Zusammenhang mit den umstrittenen Präsidentenwahlen, bei denen es auch zu Übergriffen auf Eigentum ausländischer Staatsangehöriger und auf das Goethe-Institut gekommen war, hat sich die Lage im Land inzwischen wieder normalisiert.
Reisenden wird gleichwohl geraten, sich bei der Konsularabteilung der Botschaft registrieren zu lassen, besonders bei einem längeren Aufenthalt im Lande.
Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität.
Die Botschaft empfiehlt, den Strand von Lomé zu meiden. Da er wenig besucht wird, sehr weitläufig und schwer einsehbar ist, besteht auch tagsüber ein erhöhtes Risiko krimineller Übergriffe. Baden ist wegen der im Meer herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, unbedingt zu unterlassen.
Reisen im Land sollten so geplant werden, dass sie weder nach Einbruch der Dunkelheit durchgeführt noch fortgesetzt werden. Die Straßen sind in den letzten Jahren so schlecht geworden, dass erhöhte Unfallgefahr besteht. Darüber hinaus finden während der Nachtzeit häufige und unregelmäßige Kontrollen des Militärs statt. Für diese Sicherheitskontrollen ist der Pass oder eine Passkopie mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich zu führen.
Bei einem Unfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren.
Die Deutsche Botschaft in Lomé erreichen Sie wie folgt:
Telefon: 00228 - 221 23 38 oder 221 23 70
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Reise-/Sicherheitshinweis Togo 28.02.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 28.02.2007 (Unverändert gültig seit: 28.02.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach den erheblichen Unruhen Ende April/Anfang Mai 2005 im Zusammenhang mit den umstrittenen Präsidentenwahlen, bei denen es auch zu Übergriffen auf Eigentum ausländischer Staatsangehöriger und auf das Goethe-Institut gekommen war, hat sich die Lage im Land wieder normalisiert.
Reisenden wird geraten, sich bei der Konsularabteilung der Botschaft registrieren zu lassen. Dies gilt insbesondere bei längeren Aufenthalten.
Während der Nachtzeit finden häufig Kontrollen des Militärs statt. Für diese Sicherheitskontrollen ist der Pass oder eine Passkopie mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich zu führen.
Kriminalität: Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität.
Es wird empfohlen, den Strand von Lomé zu meiden. Er ist wenig besucht, sehr weitläufig und schwer einsehbar. Es besteht daher auch tagsüber ein erhöhtes Risiko krimineller Übergriffe.
Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lome – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Baden ist wegen der im Meer herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, unbedingt zu unterlassen.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Straßen und Fahrzeuge sind generell in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern auf der Fahrbahn, fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Vorsicht walten lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland als auch bei der Einreise am Flughafen beantragt werden. Ein am Flughafen erteiltes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt und die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA. Es wird daher zur Einreise mit einem Visum geraten, das für die Dauer des gesamten Aufenthalts gültig ist.
Deutsche Kinderausweise der alten Fassung und auch neue Kinderreisepässe werden uneingeschränkt anerkannt. Es wird jedoch auch bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr empfohlen, den Kinderausweis alter Fassung mit einem Lichtbild versehen zu lassen.
Der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) ist ebenfalls ausreichend.
Kinder, auch wenn sie im Pass der Eltern eingetragen sind, benötigen ein eigenes Visum. Da der Platz für Visa – insbesondere für die Verlängerung von Einreisevisa am Flughafen – bei Kinderausweisen der alten Form begrenzt ist, wird für die Einreise von Kindern ein Kinderreisepass empfohlen.
Strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak, Frauen: 100 Zigaretten
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber: Im Jahr 2001 wurden 8 Gelbfiebererkrankungen und 3 Erkrankungen im Jahr 2006 in Dankpen und Oti im Norden des Landes bestätigt.
Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Meningokokken-Krankheit: Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 26.04.2007 (Unverändert gültig seit: 26.04.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach den erheblichen Unruhen Ende April/Anfang Mai 2005 im Zusammenhang mit den umstrittenen Präsidentenwahlen, bei denen es auch zu Übergriffen auf Eigentum ausländischer Staatsangehöriger und auf das Goethe-Institut gekommen war, hat sich die Lage im Land wieder normalisiert.
Reisenden wird geraten, sich bei der Konsularabteilung der Botschaft registrieren zu lassen. Dies gilt insbesondere bei längeren Aufenthalten.
Während der Nachtzeit finden häufig Kontrollen des Militärs statt. Für diese Sicherheitskontrollen ist der Pass oder eine Passkopie mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich zu führen.
Kriminalität: Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität.
Es wird empfohlen, den Strand von Lomé zu meiden. Er ist wenig besucht, sehr weitläufig und schwer einsehbar. Es besteht daher auch tagsüber ein erhöhtes Risiko krimineller Übergriffe.
Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lome – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Baden ist wegen der im Meer herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, unbedingt zu unterlassen.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Straßen und Fahrzeuge sind generell in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern auf der Fahrbahn, fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Vorsicht walten lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland als auch bei der Einreise am Flughafen beantragt werden. Ein am Flughafen erteiltes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt und die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA. Es wird daher zur Einreise mit einem Visum geraten, das für die Dauer des gesamten Aufenthalts gültig ist.
Deutsche Kinderausweise der alten Fassung und auch neue Kinderreisepässe werden uneingeschränkt anerkannt. Es wird jedoch auch bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr empfohlen, den Kinderausweis alter Fassung mit einem Lichtbild versehen zu lassen.
Der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) ist ebenfalls ausreichend.
Kinder, auch wenn sie im Pass der Eltern eingetragen sind, benötigen ein eigenes Visum. Da der Platz für Visa – insbesondere für die Verlängerung von Einreisevisa am Flughafen – bei Kinderausweisen der alten Form begrenzt ist, wird für die Einreise von Kindern ein Kinderreisepass empfohlen.
Strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak, Frauen: 100 Zigaretten
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber: Im Jahr 2001 wurden 8 Gelbfiebererkrankungen und 3 Erkrankungen im Jahr 2006 in Dankpen und Oti im Norden des Landes bestätigt. Da im Frühjahr 2007 zwei weitere Fälle in Mittel-Togo und in der Nähe von Lome auftraten, wurde eine Impfkampagne der WHO gestartet, die noch nicht beendet ist.
Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Meningokokken-Krankheit: Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Togo 10.07.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 10.07.2007 (Unverändert gültig seit: 10.07.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach den erheblichen Unruhen Ende April/Anfang Mai 2005 im Zusammenhang mit den umstrittenen Präsidentenwahlen, bei denen es auch zu Übergriffen auf Eigentum ausländischer Staatsangehöriger und auf das Goethe-Institut gekommen war, hat sich die Lage im Land wieder normalisiert.
Reisenden wird geraten, sich bei der Konsularabteilung der Botschaft registrieren zu lassen. Dies gilt insbesondere bei längeren Aufenthalten.
Während der Nachtzeit finden häufig Kontrollen des Militärs statt. Für diese Sicherheitskontrollen ist der Pass oder eine Passkopie mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich zu führen.
Kriminalität: Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität.
Es wird empfohlen, den Strand von Lomé zu meiden. Er ist wenig besucht, sehr weitläufig und schwer einsehbar. Es besteht daher auch tagsüber ein erhöhtes Risiko krimineller Übergriffe.
Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lome – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Baden ist wegen der im Meer herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, unbedingt zu unterlassen.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Straßen und Fahrzeuge sind generell in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern auf der Fahrbahn, fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Vorsicht walten lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland als auch bei der Einreise am Flughafen beantragt werden. Ein am Flughafen erteiltes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt und die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA. Es wird daher zur Einreise mit einem Visum geraten, das für die Dauer des gesamten Aufenthalts gültig ist.
Deutsche Kinderausweise der alten Fassung und auch neue Kinderreisepässe werden uneingeschränkt anerkannt. Es wird jedoch auch bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr empfohlen, den Kinderausweis alter Fassung mit einem Lichtbild versehen zu lassen.
Der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) ist ebenfalls ausreichend.
Kinder, auch wenn sie im Pass der Eltern eingetragen sind, benötigen ein eigenes Visum. Da der Platz für Visa – insbesondere für die Verlängerung von Einreisevisa am Flughafen – bei Kinderausweisen der alten Form begrenzt ist, wird für die Einreise von Kindern ein Kinderreisepass empfohlen.
Strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak, Frauen: 100 Zigaretten
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_006/nn_975940/DE/ ... .pdf/30_06) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber: Im Jahr 2001 wurden 8 Gelbfiebererkrankungen und 3 Erkrankungen im Jahr 2006 in Dankpen und Oti im Norden des Landes bestätigt.
Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, erstmalig im Juni 2007, bisher keine menschlichen Erkrankungsfälle. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Weitere Infektionskrankheiten:
Meningokokken-Krankheit: Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Togo 09.11.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Togo:
Stand 09.11.2007 (Unverändert gültig seit: 09.11.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisenden wird geraten, sich bei der Konsularabteilung der Botschaft registrieren zu lassen. Dies gilt insbesondere bei längeren Aufenthalten.
Während der Nachtzeit finden häufig Kontrollen des Militärs statt. Für diese Sicherheitskontrollen ist der Pass oder eine Passkopie mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich zu führen.
Kriminalität
Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität. Die Botschaft rät, Wertgegenstände (Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) nicht offen zur Schau zu stellen.
Es wird empfohlen, den Strand von Lomé zu meiden. Er ist wenig besucht, sehr weitläufig und schwer einsehbar. Es besteht daher auch tagsüber ein erhöhtes Risiko krimineller Übergriffe. In einem solchen Fall ist es ratsam, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen.
Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lome – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Baden ist wegen der im Meer herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, unbedingt zu unterlassen.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Straßen und Fahrzeuge sind generell in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern auf der Fahrbahn, fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Vorsicht walten lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.
Reisedokumente
Deutsche Kinderausweise der alten Fassung und auch neue Kinderreisepässe werden uneingeschränkt anerkannt. Es wird jedoch auch bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr empfohlen, den Kinderausweis alter Fassung mit einem Lichtbild versehen zu lassen.
Der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) ist ebenfalls ausreichend. Kinder, auch wenn sie im Pass der Eltern eingetragen sind, benötigen ein eigenes Visum. Da der Platz für Visa – insbesondere für die Verlängerung von Einreisevisa am Flughafen – bei Kinderausweisen der alten Form begrenzt ist, wird für die Einreise von Kindern ein Kinderreisepass empfohlen.
Impfvorschriften
Gelbfieberimpfung ist zur Einreise zwar vorgeschrieben, wird jedoch nach Kenntnis der Botschaft nicht kontrolliert.
Strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak, Frauen: 100 Zigaretten
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_006/nn_975940/DE/ ... .pdf/30_06) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber: Im Jahr 2001 wurden 8 Gelbfiebererkrankungen und 3 Erkrankungen im Jahr 2006 in Dankpen und Oti im Norden des Landes bestätigt.
Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, erstmalig im Juni 2007, bisher keine menschlichen Erkrankungsfälle. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Weitere Infektionskrankheiten:
Meningokokken-Krankheit: Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Reise-/Sicherheitshinweis Togo 14.10.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Togo:
Stand 14.10.2008 (Unverändert gültig seit: 14.10.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisenden wird geraten, sich bei der Konsularabteilung der Botschaft registrieren zu lassen. Dies gilt insbesondere bei längeren Aufenthalten.
Während der Nachtzeit finden häufig Kontrollen des Militärs statt. Für diese Sicherheitskontrollen ist der Pass oder eine Passkopie mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich zu führen.
Kriminalität
Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen und den Strand von Lomé zu meiden. Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt an den belebten Stellen des Strandes keine Bedenken.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Baden ist, außer an bewachten Stränden, wegen der im Meer herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, unbedingt zu unterlassen.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Straßen und Fahrzeuge sind generell in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern auf der Fahrbahn, fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Vorsicht walten lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.
Reisedokumente
Deutsche Kinderausweise der alten Fassung und auch neue Kinderreisepässe werden uneingeschränkt anerkannt. Es wird jedoch auch bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr empfohlen, den Kinderausweis alter Fassung mit einem Lichtbild versehen zu lassen.
Der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) ist ebenfalls ausreichend. Kinder, auch wenn sie im Pass der Eltern eingetragen sind, benötigen ein eigenes Visum. Da der Platz für Visa – insbesondere für die Verlängerung von Einreisevisa am Flughafen – bei Kinderausweisen der alten Form begrenzt ist, wird für die Einreise von Kindern ein Kinderreisepass empfohlen.
Impfvorschriften
Gelbfieberimpfung ist zur Einreise zwar vorgeschrieben, wird jedoch nach Kenntnis der Botschaft nicht kontrolliert.
Strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak,
Frauen: 100 Zigaretten
Geld
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_006/nn_975940/DE/ ... .pdf/30_06) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
Im Jahr 2001 wurden 8 Gelbfiebererkrankungen und 3 Erkrankungen im Jahr 2006 in Dankpen und Oti im Norden des Landes bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe
Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, zuletzt im September 2008. Bisher sind keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt geworden. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Togo 16.07.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Togo:
Stand 16.07.2009 (Unverändert gültig seit: 16.07.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Seit einiger Zeit ist insbesondere im Großraum Lomé nach Einbruch der Dunkelheit ein Anstieg bewaffneter Überfälle sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft durch bewaffnete Gruppen von Motorradfahrern festzustellen. Es wird daher insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen sowie den Strand von Lomé zu meiden, sich nur im Auto zu fortzubewegen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen (z.B. Wahl unterschiedlicher Fahrtstrecken, Vorsicht beim Ein- und Aussteigen, Achten auf das eigene Fahrzeug verfolgende Motorräder).
Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt im Freien und an den belebten Stellen des Strandes im Allgemeinen keine Bedenken.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, und der starken Brandung dringend abgeraten.
Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Nachtfahrten möglichst ganz unterbleiben bzw. mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Zumindest sollte, auch wenn keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Offiziell müssen die Halter der Motorrad-Taxis über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall, so dass in der Regel kein Versicherungsschutz besteht.
Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.
Reisedokumente
Deutsche Kinderausweise der alten Fassung, soweit sie ein Foto enthalten, und neue Kinderreisepässe werden uneingeschränkt anerkannt.
Der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) ist ebenfalls ausreichend. Kinder, auch wenn sie im Pass der Eltern eingetragen sind, benötigen ein eigenes Visum. Da der Platz für Visa – insbesondere für die Verlängerung von Einreisevisa am Flughafen – bei Kinderausweisen der alten Form begrenzt ist, wird für die Einreise von Kindern ein Kinderreisepass empfohlen.
Impfvorschriften
Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak,
Frauen: 100 Zigaretten
Geld
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_006/nn_975940/DE/ ... .pdf/30_06) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
Auch wenn keine aktuellen Informationen zu Gelbfiebererkrankungen vorliegen, sollte ausreichender Gelbfieberschutz vorliegen.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe
Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, zuletzt im September 2008. Bisher sind keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt geworden. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Togo 23.02.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Togo:
Stand 23.02.2010 (Unverändert gültig seit: 23.02.2010)
Aktuelle Hinweise
Am 4. März 2010 werden zum ersten Mal nach dem Machtwechsel von 2005 Präsidentenwahlen stattfinden. Der Sohn und Nachfolger des langjährigen Präsidenten Eyadéma Gnassingbé, Faure Essozimna Gnassingbé, stellt sich gegen sechs weitere Kandidaten zur Wiederwahl. Zurzeit gibt es keine konkreten Hinweise auf eine Wiederholung der schweren Unruhen, wie sie nach den Wahlen 2005 stattgefunden haben. Bisher ist der Wahlkampf ohne Zwischenfälle verlaufen. Auch sonst ist die Lage in Togo zurzeit völlig ruhig. Die Regierung hat erhebliche Anstrengungen unternommen, einen gewaltfreien Ablauf der Wahlen sicherzustellen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass es mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu gewalttätigen Aktionen kommen kann, wenn das Wahlergebnis nicht den Vorstellungen einer der zur Wahl angetretenen Parteien entspricht.
Reisende sollten dies bei einer geplanten Fahrt nach und durch Togo berücksichtigen.
Ohnehin ist zu berücksichtigen, dass die Regierung angekündigt hat, die Grenzen am Wahltag und möglicherweise darüber hinaus zu schließen, wie dies in der Region bei Wahlen allgemein üblich ist.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Seit einiger Zeit ist insbesondere im Großraum Lomé nach Einbruch der Dunkelheit ein Anstieg bewaffneter Überfälle sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft durch bewaffnete Gruppen von Motorradfahrern festzustellen. Es wird daher insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen sowie den Strand von Lomé zu meiden, sich nur im Auto zu fortzubewegen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen (z.B. Wahl unterschiedlicher Fahrtstrecken, Vorsicht beim Ein- und Aussteigen, Achten auf das eigene Fahrzeug verfolgende Motorräder).
Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt im Freien und an den belebten Stellen des Strandes im Allgemeinen keine Bedenken.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, und der starken Brandung dringend abgeraten.
Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Nachtfahrten möglichst ganz unterbleiben bzw. mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Zumindest sollte, auch wenn keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Offiziell müssen die Halter der Motorrad-Taxis über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall, so dass in der Regel kein Versicherungsschutz besteht.
Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, sofern gültig
vorläufiger Reisepass ja, sofern gültig
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
weitere Anmerkungen Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, sofern gültig
Reisepass ja, sofern gültig
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) nein
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, sofern mit Foto versehen und gültig
weitere Anmerkungen jedes Reisedokument muss, unabhängig vom Alter des Passinhabers, mit einem Passfoto versehen sein.
Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak,
Frauen: 100 Zigaretten
Geld
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
Auch wenn keine aktuellen Informationen zu Gelbfiebererkrankungen vorliegen, sollte ausreichender Gelbfieberschutz vorliegen.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe
Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, zuletzt im September 2008. Bisher sind keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt geworden. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Togo 08.03.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Togo:
Stand 08.03.2010
(Unverändert gültig seit: 08.03.2010)
Aktuelle Hinweise
Am 4. März 2010 haben zum ersten Mal nach dem Machtwechsel von 2005 Präsidentenwahlen stattgefunden. Nach dem am 06.03.2010 verkündeten vorläufigen Wahlergebnis ist der Sohn und Nachfolger des langjährigen Präsidenten Eyadéma Gnassingbé, Faure Essozimna Gnassingbé, mit 60,92% der gültigen Stimmen wiedergewählt worden. Der Kandidat der größten Oppositionspartei UFC, Jean-Pierre Fabre, unterlag mit 33,94% der gültigen Stimmen überraschend deutlich. Er hat angekündigt, das Wahlergebnis anfechten zu wollen.
Die übrigen fünf Kandidaten kamen zusammen auf 5,17%. der gültigen Stimmen.
Am Samstag und Sonntag, 06. und 07.03.2010, gab es in wenigen Stadtteilen von Lomé z.T. gewalttätige Proteste gegen den Wahlausgang. Die Sicherheitslage in Lomé ist weiterhin angespannt, aber unter Kontrolle der Sicherheitskräfte. Über die Sicherheitslage außerhalb der Hauptstadt liegen der Botschaft keine Informationen vor.
Reisende sollten dies bei einer geplanten Fahrt nach und durch Togo berücksichtigen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Seit einiger Zeit ist insbesondere im Großraum Lomé nach Einbruch der Dunkelheit ein Anstieg bewaffneter Überfälle sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft durch bewaffnete Gruppen von Motorradfahrern festzustellen. Es wird daher insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen sowie den Strand von Lomé zu meiden, sich nur im Auto zu fortzubewegen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen (z.B. Wahl unterschiedlicher Fahrtstrecken, Vorsicht beim Ein- und Aussteigen, Achten auf das eigene Fahrzeug verfolgende Motorräder).
Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt im Freien und an den belebten Stellen des Strandes im Allgemeinen keine Bedenken.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, und der starken Brandung dringend abgeraten.
Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Nachtfahrten möglichst ganz unterbleiben bzw. mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Zumindest sollte, auch wenn keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Offiziell müssen die Halter der Motorrad-Taxis über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall, so dass in der Regel kein Versicherungsschutz besteht.
Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene
Reisepass - ja, sofern gültig
vorläufiger Reisepass - ja, sofern gültig
weitere Anmerkungen
Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass - ja, sofern gültig
Reisepass - ja, sofern gültig
weitere Anmerkungen
jedes Reisedokument muss, unabhängig vom Alter des Passinhabers, mit einem Passfoto versehen sein.
Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak,
Frauen: 100 Zigaretten
Geld
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
Auch wenn keine aktuellen Informationen zu Gelbfiebererkrankungen vorliegen, sollte ausreichender Gelbfieberschutz vorliegen.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
* Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
* ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
* ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe
Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, zuletzt im September 2008. Bisher sind keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt geworden. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Reise-/Sicherheitshinweis Togo 11.03.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Togo:
Stand 11.03.2010
(Unverändert gültig seit: 11.03.2010)
Aktuelle Hinweise
Am 4. März 2010 haben zum ersten Mal nach dem Machtwechsel von 2005 Präsidentenwahlen stattgefunden. Nach dem am 06.03.2010 verkündeten vorläufigen Wahlergebnis ist der Sohn und Nachfolger des langjährigen Präsidenten Eyadéma Gnassingbé, Faure Essozimna Gnassingbé, mit 60,92% der gültigen Stimmen wiedergewählt worden. Der Kandidat der größten Oppositionspartei UFC, Jean-Pierre Fabre, unterlag mit 33,94% der gültigen Stimmen überraschend deutlich. Er hat das Wahlergebnis nicht anerkannt, sich zum wahren Gewinner der Wahl erklärt und zu Protestaktionen der Bevölkerung aufgerufen.
Die übrigen fünf Kandidaten kamen zusammen auf 5,17%. der gültigen Stimmen.
Am 06., 07.03. und erneut am 09.03.2010 gab es in wenigen Stadtteilen von Lomé z.T. gewalttätige Proteste gegen den Wahlausgang, die von den Sicherheitskräften z.T. unter Einsatz von Tränengas unter Kontrolle gebracht werden konnten. Derzeit ist die Sicherheitslage in Lomé weiterhin angespannt. Für den 13.03.2010 hat die Opposition zu einer Demonstration gegen das Wahlergebnis aufgerufen.
Über die Sicherheitslage außerhalb der Hauptstadt liegen der Botschaft keine Informationen vor.
Reisende sollten dies bei einer geplanten Fahrt nach und durch Togo berücksichtigen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Seit einiger Zeit ist insbesondere im Großraum Lomé nach Einbruch der Dunkelheit ein Anstieg bewaffneter Überfälle sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft durch bewaffnete Gruppen von Motorradfahrern festzustellen. Es wird daher insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen sowie den Strand von Lomé zu meiden, sich nur im Auto zu fortzubewegen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen (z.B. Wahl unterschiedlicher Fahrtstrecken, Vorsicht beim Ein- und Aussteigen, Achten auf das eigene Fahrzeug verfolgende Motorräder).
Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt im Freien und an den belebten Stellen des Strandes im Allgemeinen keine Bedenken.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, und der starken Brandung dringend abgeraten.
Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Nachtfahrten möglichst ganz unterbleiben bzw. mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Zumindest sollte, auch wenn keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Offiziell müssen die Halter der Motorrad-Taxis über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall, so dass in der Regel kein Versicherungsschutz besteht.
Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, sofern gültig
vorläufiger Reisepass ja, sofern gültig
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
weitere Anmerkungen Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, sofern gültig
Reisepass ja, sofern gültig
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) nein
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, sofern mit Foto versehen und gültig
weitere Anmerkungen jedes Reisedokument muss, unabhängig vom Alter des Passinhabers, mit einem Passfoto versehen sein.
Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak,
Frauen: 100 Zigaretten
Geld
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
Auch wenn keine aktuellen Informationen zu Gelbfiebererkrankungen vorliegen, sollte ausreichender Gelbfieberschutz vorliegen.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe
Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, zuletzt im September 2008. Bisher sind keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt geworden. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Togo 15.03.2010
Quelle: Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Togo:
Stand 15.03.2010
(Unverändert gültig seit: 15.03.2010)
Aktuelle Hinweise
Am 4. März 2010 haben zum ersten Mal nach dem Machtwechsel von 2005 Präsidentenwahlen stattgefunden. Nach dem am 06.03.2010 verkündeten vorläufigen Wahlergebnis ist der Sohn und Nachfolger des langjährigen Präsidenten Eyadéma Gnassingbé, Faure Essozimna Gnassingbé, mit 60,92% der gültigen Stimmen wiedergewählt worden. Der Kandidat der größten Oppositionspartei UFC, Jean-Pierre Fabre, unterlag mit 33,94% der gültigen Stimmen überraschend deutlich. Er hat das Wahlergebnis nicht anerkannt, sich zum wahren Gewinner der Wahl erklärt und zu Protestaktionen der Bevölkerung aufgerufen.
Die übrigen fünf Kandidaten kamen zusammen auf 5,17%. der gültigen Stimmen.
Am 06., 07.03. und erneut am 09.03.2010 gab es in wenigen Stadtteilen von Lomé z.T. gewalttätige Proteste gegen den Wahlausgang, die von den Sicherheitskräften z.T. unter Einsatz von Tränengas unter Kontrolle gebracht werden konnten. Am 13.03.2010 hat in Lomé eine friedlich verlaufene Demonstration der Opposition gegen das Wahlergebnis stattgefunden Seither hat sich die Sicherheitslage in Lomé deutlich entspannt. Allerdings sind für die folgenden Samstage weitere Demonstrationen gegen das Wahlergebnis angekündigt. Das offizielle Wahlergebnis wurde bisher nicht bekannt gegeben.
Reisende sollten dies bei einer geplanten Fahrt nach und durch Togo berücksichtigen.
Über Protestaktionen außerhalb der Hauptstadt ist nichts bekannt geworden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Seit einiger Zeit ist insbesondere im Großraum Lomé nach Einbruch der Dunkelheit ein Anstieg bewaffneter Überfälle sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft durch bewaffnete Gruppen von Motorradfahrern festzustellen. Es wird daher insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen sowie den Strand von Lomé zu meiden, sich nur im Auto zu fortzubewegen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen (z.B. Wahl unterschiedlicher Fahrtstrecken, Vorsicht beim Ein- und Aussteigen, Achten auf das eigene Fahrzeug verfolgende Motorräder).
Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt im Freien und an den belebten Stellen des Strandes im Allgemeinen keine Bedenken.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, und der starken Brandung dringend abgeraten.
Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Nachtfahrten möglichst ganz unterbleiben bzw. mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Zumindest sollte, auch wenn keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Offiziell müssen die Halter der Motorrad-Taxis über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall, so dass in der Regel kein Versicherungsschutz besteht.
Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, sofern gültig
vorläufiger Reisepass ja, sofern gültig
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
weitere Anmerkungen Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, sofern gültig
Reisepass ja, sofern gültig
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) nein
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, sofern mit Foto versehen und gültig
weitere Anmerkungen jedes Reisedokument muss, unabhängig vom Alter des Passinhabers, mit einem Passfoto versehen sein.
Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak,
Frauen: 100 Zigaretten
Geld
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
Auch wenn keine aktuellen Informationen zu Gelbfiebererkrankungen vorliegen, sollte ausreichender Gelbfieberschutz vorliegen.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe
Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, zuletzt im September 2008. Bisher sind keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt geworden. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Reise-/Sicherheitshinweis Togo 08.04.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Togo:
Stand 08.04.2010 (Unverändert gültig seit: 08.04.2010)
Aktuelle Hinweise
Am 4. März 2010 haben zum ersten Mal nach dem Machtwechsel von 2005 Präsidentenwahlen stattgefunden. Nach dem am 18.03.2010 verkündeten endgültigen Wahlergebnis ist der Sohn und Nachfolger des langjährigen Präsidenten Eyadéma Gnassingbé, Faure Essozimna Gnassingbé, mit 60,88% der gültigen Stimmen wiedergewählt worden. Der Kandidat der größten Oppositionspartei UFC, Jean-Pierre Fabre, unterlag mit 33,93% der gültigen Stimmen überraschend deutlich. Er hat das Wahlergebnis nicht anerkannt, sich zum wahren Gewinner der Wahl erklärt und zu Protestaktionen der Bevölkerung aufgerufen.
Daraufhin kam es am 06., 07., 09.,13., 20., 24.03.und 03.04.2010 in Lomé zu z.T. gewalttätigen, zuletzt aber friedlichen Protesten gegen den Wahlausgang. Die gewalttätig verlaufenen Proteste wurden von den Sicherheitskräften z.T. unter Einsatz von Tränengas unter Kontrolle gebracht.
Insgesamt ist die Sicherheitslage in Lomé und im Rest des Landes entspannt. Allerdings sind für die folgenden Samstage weitere Demonstrationen, auch außerhalb Lomés, gegen das Wahlergebnis angekündigt.
Reisende sollten dies bei einer geplanten Fahrt nach und durch Togo berücksichtigen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Seit einiger Zeit ist insbesondere im Großraum Lomé nach Einbruch der Dunkelheit ein Anstieg bewaffneter Überfälle sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft durch bewaffnete Gruppen von Motorradfahrern festzustellen. Es wird daher insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen sowie den Strand von Lomé zu meiden, sich nur im Auto zu fortzubewegen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen (z.B. Wahl unterschiedlicher Fahrtstrecken, Vorsicht beim Ein- und Aussteigen, Achten auf das eigene Fahrzeug verfolgende Motorräder).
Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt im Freien und an den belebten Stellen des Strandes im Allgemeinen keine Bedenken.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, und der starken Brandung dringend abgeraten.
Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Nachtfahrten möglichst ganz unterbleiben bzw. mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Zumindest sollte, auch wenn keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Offiziell müssen die Halter der Motorrad-Taxis über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall, so dass in der Regel kein Versicherungsschutz besteht.
Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, sofern gültig
vorläufiger Reisepass ja, sofern gültig
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
weitere Anmerkungen Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, sofern gültig
Reisepass ja, sofern gültig
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) nein
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, sofern mit Foto versehen und gültig
weitere Anmerkungen jedes Reisedokument muss, unabhängig vom Alter des Passinhabers, mit einem Passfoto versehen sein.
Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak,
Frauen: 100 Zigaretten
Geld
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
Auch wenn keine aktuellen Informationen zu Gelbfiebererkrankungen vorliegen, sollte ausreichender Gelbfieberschutz vorliegen.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe
Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, zuletzt im September 2008. Bisher sind keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt geworden. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Togo 27.04.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Togo:
Stand 27.04.2010
(Unverändert gültig seit: 27.04.2010)
Aktuelle Hinweise
Am 4. März 2010 haben zum ersten Mal nach dem Machtwechsel von 2005 Präsidentenwahlen stattgefunden. Nach dem am 18.03.2010 verkündeten endgültigen Wahlergebnis ist der Sohn und Nachfolger des langjährigen Präsidenten Eyadéma Gnassingbé, Faure Essozimna Gnassingbé, mit 60,88% der gültigen Stimmen wiedergewählt worden. Der Kandidat der größten Oppositionspartei UFC, Jean-Pierre Fabre, unterlag mit 33,93% der gültigen Stimmen überraschend deutlich. Er hat das Wahlergebnis nicht anerkannt, sich zum wahren Gewinner der Wahl erklärt und zu Protestaktionen der Bevölkerung aufgerufen.
Daraufhin kommt es seit dem 6.März 2010 in Lomé mindestens einmal pro Woche zu Protestaktionen gegen den Wahlausgang, die von den Behörden z.T. geduldet werden und friedlich verlaufen, die z.T. aber auch ohne förmliches Verbot gewaltsam unterdrückt werden und Leicht- aber auch Schwerverletzte unter den Demonstranten zurücklassen. Tote hat es bislang nicht gegeben.
Die Spannung im Lande nimmt eher zu als ab. Insgesamt ist die Sicherheitslage in Lomé und im Rest des Landes ruhig und unter der Kontrolle der Sicherheitskräfte. Allerdings sind auch für die Zukunft weitere Proteste gegen das Wahlergebnis angekündigt.
Reisende sollten dies bei einer geplanten Fahrt nach und durch Togo berücksichtigen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.
Seit einiger Zeit ist insbesondere im Großraum Lomé nach Einbruch der Dunkelheit ein Anstieg bewaffneter Überfälle sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft durch bewaffnete Gruppen von Motorradfahrern festzustellen. Es wird daher insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen sowie den Strand von Lomé zu meiden, sich nur im Auto zu fortzubewegen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen (z.B. Wahl unterschiedlicher Fahrtstrecken, Vorsicht beim Ein- und Aussteigen, Achten auf das eigene Fahrzeug verfolgende Motorräder).
Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt im Freien und an den belebten Stellen des Strandes im Allgemeinen keine Bedenken.
Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, und der starken Brandung dringend abgeraten.
Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.
Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Nachtfahrten möglichst ganz unterbleiben bzw. mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.
Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Zumindest sollte, auch wenn keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Offiziell müssen die Halter der Motorrad-Taxis über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall, so dass in der Regel kein Versicherungsschutz besteht.
Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, sofern gültig
vorläufiger Reisepass ja, sofern gültig
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
weitere Anmerkungen Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, sofern gültig
Reisepass ja, sofern gültig
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) nein
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, sofern mit Foto versehen und gültig
weitere Anmerkungen jedes Reisedokument muss, unabhängig vom Alter des Passinhabers, mit einem Passfoto versehen sein.
Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.
Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bestraft werden.
Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:
Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak,
Frauen: 100 Zigaretten
Geld
Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.
Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
Auch wenn keine aktuellen Informationen zu Gelbfiebererkrankungen vorliegen, sollte ausreichender Gelbfieberschutz vorliegen.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe
Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, zuletzt im September 2008. Bisher sind keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt geworden. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).




