Teilreisewarnung Armenien 17.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 08.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 08.09.2015
(Unverändert gültig seit: 08.09.2015)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Nordosten Armeniens verläuft die Landstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/ Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Da es an diesem Teil der Landesgrenze immer wieder – seit Anfang September verstärkt - zu Schusswechseln gekommen ist, wird Reisenden empfohlen, die westlich davon gelegene Straße über Vanadzor und Alaverdi zur armenisch-georgischen Grenze zu nutzen.
Bei einem Aufenthalt in Eriwan wird zudem empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, insbesondere Protestaktionen vor Regierungsgebäuden.

Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)
Es wird von Reisen in die Region abgeraten.
Die Bundesregierung erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 16.03.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Armenien:

Stand 16.03.2016 (Unverändert gültig seit: 16.03.2016)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen


Kommunikation
Die armenischen Mobilfunkanbieter Beeline und Vivacell haben laut den Angaben auf ihren Internetseiten http://www.beeline.am/ und http://www.vivacell.am/ Roamingabkommen mit den folgenden deutschen Anbietern abgeschlossen: E-plus, O2, O2-3G, T-Mobile und Vodafone (Beeline); E-plus, T-Mobile und Vodafone (Vivacell). Ob Sie die Roamingfunktionalität mit Ihrem Handy in Armenien nutzen können, erfahren Sie von Ihrem deutschen Mobilfunkanbieter; Roaming muss evtl. erst freigeschaltet werden.

Für längere Aufenthalte kann für wenige Euro eine armenische Prepaid-SIM-Karte gekauft werden, die allerdings registriert werden muss. Darüber hinaus ist es möglich, von Postämtern oder Internetcafés aus Auslandsgespräche zu führen.

Geld, Kreditkarten
US$-Noten neueren Datums und Euro können getauscht werden. Beim Rücktausch von Landeswährung in Euro sollten die Euro-Noten sorgfältig geprüft werden, da Fälschungen im Umlauf sein sollen. Hinweise zur Erkennung von gefälschten

Euro-Noten finden Sie hier:
http://www.bundesbank.de
http://www.ecb.int

Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, so dass die Bezahlung in der armenischen Landeswährung „Dram“ (AMD) zu erfolgen hat. Manche Geschäfte, die hochwertige Waren anbieten, haben eigene Wechselstuben und akzeptieren Kreditkarten (i. d. R. Master-/Visa-Card).

In der Eriwaner Innenstadt gibt es zahlreiche Geldautomaten. Die Geldversorgung – auch über EC/Maestro-Karte - ist möglich.

Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden. Es wird daher empfohlen, Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven anzutreten. Standorte von Geldautomaten des Visa- und des MasterCard/Maestro-Netzwerks können folgenden Webseiten entnommen werden:

http://www.mastercard.com
http://www.visa.com

Einige Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten. Es kommt jedoch – besonders außerhalb der Hauptstadt – gelegentlich zu technischen Schwierigkeiten; in diesen Fällen ist nur Barzahlung möglich.

Geldversorgung im Notfall
Sie können sich auf folgenden Wegen Geld aus Deutschland überweisen lassen:

• Seit Ende August 2008 nehmen armenische Banken nicht mehr am "Western Union" Geldtransfersystem teil. Alternativen sind unter anderem: "MoneyGram" "Anelik", "Unistream" und "Private Money".
• per SWIFT-Überweisung an eine armenische Bank (Dauer ca. 2-3 Tage)

Fast alle Banken in Armenien sind an das SWIFT-Netzwerk angeschlossen. Sie sollten sich vorher bei der empfangenden Bank informieren, ob Ihnen dorthin Geld überwiesen werden kann und welche Angaben (u. a. SWIFT-Adresse, auch BIC genannt) erforderlich sind.

Straßenverkehr
Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000,-- € für Sachschäden, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten. Reisende sollten daher darauf achten, selbst über ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung) zu verfügen. Außerdem empfiehlt es sich, äußerst vorsichtig und defensiv zu fahren.

Obwohl der Zustand der Straßen vor allem in Eriwan langsam besser wird, gibt es im ganzen Land nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, fehlende Kanaldeckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken, sowie Erdrutsche, die besonders in den Wintermonaten nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden.
Die landesweite Notrufnummer lautet 911.

Kriminalität
Armenien zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus.

Naturkatastrophen
Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Hinweise zum Verhalten bei Erdbeben finden Sie z. B. im Internetangebot des Geoforschungszentrums Potsdam unter:
http://www.gfz-potsdam.de
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 04.04.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Armenien:

Stand 04.04.2016 (Unverändert gültig seit: 04.04.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Aufgrund der am 2.April 2016 ausgebrochenen Kampfhandlungen wird von Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar dringend abgeraten.


Mit Schusswechseln muss auch an der armenisch-aserbaidschanischen Landesgrenze gerechnet werden.

Seit Januar 2016 ist in Armenien eine Zunahme der Aktivität der Grippeviren, insbesondere vom Typ H1N1 (sog. Schweinegrippe) zu beobachten. Besonders für Reisende mit chronischen Erkrankungen, ggf. auch für gesunde Personen, kann es sinnvoll sein, den Impfschutz gegen Grippe überprüfen- und auffrischen zu lassen. Der aktuelle Grippeimpfstoff schützt auch gegen H1N1. Darüber hinaus sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten (siehe auch: http://www.rki.de).
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 06.04.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 06.04.2016
(Unverändert gültig seit: 06.04.2016)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Impfvorschriften bei Einreise aus Deutschland bestehen nicht.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfung werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Im Januar 2016 war in Armenien eine Zunahme der Aktivität der Grippeviren, insbesondere vom Typ H1N1 (sog. Schweinegrippe) zu beobachten. Besonders für Reisende mit chronischen Erkrankungen, ggf. auch für gesunde Personen, kann es deshalb sinnvoll sein, den Impfschutz gegen Grippe überprüfen- und ggf. auffrischen zu lassen. Der aktuelle Grippeimpfstoff schützt auch gegen H1N1. Darüber hinaus sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten (siehe auch: www.rki.de ).
Malaria
Sehr geringes Risiko herdförmig von Juni bis Oktober im westlichen Tiefland (Ararat-Tal, Masis-Distrikt). Ausschließlich Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Da Malaria durch den Stich blutsaugender Mücken (Anopheles) übertragen wird, sollten bei Aufenthalten in Endemiegebieten Mückenstiche vermieden werden (Anwendung von Repellentien, angepasster Kleidung, Moskitonetze). Malaria tertiana ist meist nicht tödlich, kann aber noch Monate nach der Infektion auftreten. Bei hohem Fieber nach einem Aufenthalt in Malariagebieten sollte auch an diese dort sehr seltene Erkrankung gedacht werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt.
Einige Apotheken haben rund um die Uhr geöffnet. Bestimmte Medikamente aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland, der Türkei und Osteuropa sind in Armenien erhältlich. Es sind jedoch auch gefälschte, minderwertige bzw. wirkungslose Medikamente im Umlauf. Es empfiehlt sich daher, ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs mitzubringen. Im Normalfall dürfen bis zu zehn verschiedene Medikamente für den Eigenbedarf eingeführt werden, und zwar in einer Menge, die für den geplanten Aufenthalt in Armenien, höchstens aber für 6 Wochen, ausreicht. Eine ärztliche Bescheinigung in russischer oder armenischer Sprache mit Angabe der Gründe für die Verschreibung der Medikamente muss den Zollbehörden vorgezeigt werden. Bestehen Zweifel, dass ein Medikament nach Armenien eingeführt werden darf (z. B. bei Medikamenten, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen), so wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Armenien in Berlin (Anschrift siehe oben unter Einreisebestimmungen) empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 28.07.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Armenien:

Stand 28.07.2016 (Unverändert gültig seit: 28.07.2016)

Letzte Änderungen:

Aktuelle Hinweise
Am 17. Juli 2016 kam es zur Besetzung und Geiselnahme in einer Polizeistation im Eriwaner Bezirk Erebuni. Am 23. Juli 2016 wurde die Geiselnahme beendet, die Besetzer verschanzen sich dort aber nach wie vor. Es ist in Eriwan zu Demonstrationen mit mehreren Tausend Teilnehmern gekommen. Weitere Kundgebungen sind zu erwarten. Es wird geraten, die unmittelbare Umgebung der Polizeistation und Massenkundgebungen zu meiden sowie Anweisungen der Sicherheitskräften Folge zu leisten.

Aufgrund der am 2. April 2016 ausgebrochenen Kampfhandlungen wird von Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar dringend abgeraten.

Mit Schusswechseln muss auch an der armenisch-aserbaidschanischen Landesgrenze gerechnet werden.

Seit Januar 2016 ist in Armenien eine Zunahme der Aktivität der Grippeviren, insbesondere vom Typ H1N1 (sog. Schweinegrippe) zu beobachten. Besonders für Reisende mit chronischen Erkrankungen, ggf. auch für gesunde Personen, kann es sinnvoll sein, den Impfschutz gegen Grippe überprüfen- und auffrischen zu lassen. Der aktuelle Grippeimpfstoff schützt auch gegen H1N1. Darüber hinaus sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten (siehe auch: www.rki.de).
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 28.07.2016

Beitrag von Ralf Kiefer »

Die Warnung zu Bergkarabach bezieht sich auf Anfang April. Dieser aserbeidschanische Überfall wird als 4-Tage-Krieg bezeichnet, AFAIK. Der sollte schon lange beendet sein.

Gruß, Ralf
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 02.08.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Armenien:

Stand 02.08.2016 (Unverändert gültig seit: 02.08.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Am 17. Juli 2016 kam es zur Besetzung und Geiselnahme in einer Polizeistation im Eriwaner Bezirk Erebuni, die am 31.07. beendet wurde.

Es kommt in Eriwan weiterhin zu Großdemonstrationen Es wird geraten, Massenkundgebungen zu meiden sowie Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Aufgrund der am 2. April 2016 ausgebrochenen Kampfhandlungen wird von Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar dringend abgeraten.

Mit Schusswechseln muss auch an der armenisch-aserbaidschanischen Landesgrenze gerechnet werden.

Seit Januar 2016 ist in Armenien eine Zunahme der Aktivität der Grippeviren, insbesondere vom Typ H1N1 (sog. Schweinegrippe) zu beobachten. Besonders für Reisende mit chronischen Erkrankungen, ggf. auch für gesunde Personen, kann es sinnvoll sein, den Impfschutz gegen Grippe überprüfen- und auffrischen zu lassen. Der aktuelle Grippeimpfstoff schützt auch gegen H1N1. Darüber hinaus sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten (siehe auch: www.rki.de).
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 26.09.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Armenien:

Stand 26.09.2016 (Unverändert gültig seit: 26.09.2016)
Letzte Änderungen:

Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise

Anfang April 2016 kam es zu Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach. Es wird nach wie vor von Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar dringend abgeraten.

Seit Januar 2016 ist in Armenien eine Zunahme der Aktivität der Grippeviren, insbesondere vom Typ H1N1 (sog. Schweinegrippe) zu beobachten. Besonders für Reisende mit chronischen Erkrankungen, ggf. auch für gesunde Personen, kann es sinnvoll sein, den Impfschutz gegen Grippe überprüfen- und auffrischen zu lassen. Der aktuelle Grippeimpfstoff schützt auch gegen H1N1. Darüber hinaus sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten (siehe auch: www.rki.de).

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Nordosten Armeniens verläuft die Landstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/ Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Da es an diesem Teil der Landesgrenze in der Vergangenheit immer wieder zu Schusswechseln gekommen ist, sollte die Lage genau beobachtet werden und – soweit möglich - Ausweichrouten zur armenisch-georgischen Grenze genutzt werden. Die westlich davon gelegene Straße über Vanadzor und Alaverdi ist allerdings wegen Ausbesserungsarbeiten auf unbestimmte Zeit nicht nutzbar.
Bei einem Aufenthalt in Eriwan wird zudem empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, insbesondere Protestaktionen vor Regierungsgebäuden.

Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)

Von Reisen in die Region Bergkarabach wird dringend abgeraten.

Die Bundesregierung erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 07.10.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Armenien:

Stand 10.10.2016 (Unverändert gültig seit: 07.10.2016)

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Allgemeine Reiseinformationen
Besondere Zollvorschriften

Allgemeine Reiseinformationen
Albanien verfügt über einen internationalen Flughafen (Rinas) nahe Tirana. Der Fährschiffhafen (Pkw-/Lkw-Fähren) Durres ist von Bari, Ancona bzw. Triest zu erreichen. Ferner verkehren Fähren von Brindisi nach Vlora sowie in den Sommermonaten zwischen Saranda und Korfu. Daneben gibt es Grenzübergänge zu den Nachbarländern, von denen die wichtigsten Muriqan und Han i Hotit (nach Montenegro), Qafe Morine (nach Kosovo), Qafe Thane (in die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien), Kapshtice und Kakavije (nach Griechenland) sind.

Reisen über Land/ Straßenverkehr
Der Zustand vieler Straßen in Albanien ist unbefriedigend. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen; kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Reisende müssen daher mit vielen, oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen rechnen. Werkstätten der gängigsten Pkw-Marken sind im Raum Tirana/Durres vorhanden; problematisch sind notwendig werdende Reparaturen an der Fahrzeugelektronik. Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie Schlaglöcher, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollten Reise so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Bleifreies Benzin und Dieselkraftstoff sind überall erhältlich. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den F ührerschein im Scheckkartenformat mitzuführen. Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert die Einhaltung des Tempolimits.

Kriminalität
Fälle von Gewaltanwendung bei Klein- und Straßenkriminalität sind relativ selten. Gleichwohl wird zu Wachsamkeit und vorsichtigem Verhalten geraten.

Naturkatastrophen
In den Sommermonaten kommt es in Albanien aufgrund der klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, ganzjährig gelegentlich auch zu Überschwemmungen. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

Geldversorgung und Bezahlung
Üblich sind Barzahlungen in albanischen Lek, Euro werden nur äußerst selten angenommen. Kartenzahlung ist eher die Ausnahme. Die Bargeldbeschaffung ist an Geldautomaten verschiedener Bankinstitute in den größeren Städten in der Regel problemlos möglich.

Besondere Zollvorschriften
Wie auch andere Länder verbietet Albanien die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornographischem Schriftgut. Die Einfuhr von größeren Bargeldbeträgen ist anzumelden. Private Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können in Albanien für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten (180 Tage) gefahren werden. Bei längerer Nutzung werden hohe Zollgebühren fällig.
Ergänzende Hinweise zu besonderen Zollvorschriften können auf der Website der albanischen Zollbehörde, die auch in englischer Sprachfassung zur Verfügung steht, unter folgendem Link gefunden werden: http://www.dogana.gov.al/en/node/371

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 06.03.2017

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Stand 06.03.2017 (Unverändert gültig seit: 06.03.2017)

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Bei einem Aufenthalt in Eriwan wird zudem empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, insbesondere Protestaktionen vor Regierungsgebäuden.

Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)

Von Reisen in die Region Bergkarabach wird dringend abgeraten.

Die Bundesregierung erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Geb iete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.
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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 25.07.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben: Armenien:
Stand 25.07.2017
(Unverändert gültig seit: 25.07.2017)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Impfvorschriften bei Einreise aus Deutschland bestehen nicht.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (http://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfung werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Malaria
Sehr geringes Risiko herdförmig von Juni bis Oktober im westlichen Tiefland (Ararat-Tal, Masis-Distrikt). Ausschließlich Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Da Malaria durch den Stich blutsaugender Mücken (Anopheles) übertragen wird, sollten bei Aufenthalten in Endemiegebieten Mückenstiche vermieden werden (Anwendung von Repellentien, angepasster Kleidung, Moskitonetze). Malaria tertiana ist meist nicht tödlich, kann aber noch Monate nach der Infektion auftreten. Bei hohem Fieber nach einem Aufenthalt in Malariagebieten sollte auch an diese dort sehr seltene Erkrankung gedacht werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt.
Einige Apotheken haben rund um die Uhr geöffnet. Bestimmte Medikamente aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland, der Türkei und Osteuropa sind in Armenien erhältlich. Es sind jedoch auch gefälschte, minderwertige bzw. wirkungslose Medikamente im Umlauf. Es empfiehlt sich daher, ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs mitzubringen. Im Normalfall dürfen bis zu zehn verschiedene Medikamente für den Eigenbedarf eingeführt werden, und zwar in einer Menge, die für den geplanten Aufenthalt in Armenien, höchstens aber für 6 Wochen, ausreicht. Eine ärztliche Bescheinigung in russischer oder armenischer Sprache mit Angabe der Gründe für die Verschreibung der Medikamente muss den Zollbehörden vorgezeigt werden. Bestehen Zweifel, dass ein Medikament nach Armenien eingeführt werden darf (z. B. bei Medikamenten, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen), so wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Armenien in Berlin (Anschrift siehe oben unter Einreisebestimmungen) empfohlen.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 21.04.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Armenien:

Stand: 21.04.2018 (Unverändert gültig seit: 21.04.2018)

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Aktuelle Hinweise

In den vergangenen Tagen kam es vor allem in Eriwan aber auch in anderen großen Städten zu Kundgebungen und Demonstrationen. Reisende sollten sich möglichst über lokale Medien informiert halten und größere Menschenansammlungen meiden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben: Armenien:
Stand 22.04.2018
(Unverändert gültig seit: 22.04.2018)

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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In den vergangenen Tagen kam es vor allem in Eriwan aber auch in anderen großen Städten zu Kundgebungen und Demonstrationen. Mit weiteren Protestaktionen muss auch in den nächsten Tagen gerechnet werden.
Reisenden wird geraten, die lokalen Medien zu verfolgen, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 02.05.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben: Armenien:
Stand 02.05.2018
(Unverändert gültig seit: 02.05.2018)

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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Seit dem 13. April 2018 kommt es vor allem in Eriwan, aber auch in anderen großen Städten zu Kundgebungen und Demonstrationen. Mit Verkehrsbehinderungen sowohl im Straßen- als auch öffentlichen Nahverkehr ist zu rechnen. Insbesondere für Fahrten zum Flughafen sollten längere Anfahrtszeiten eingeplant und ggfs. mit Reiseveranstaltern bzw. Fluggesellschaften enger Kontakt gehalten werden.
Reisende sollten sich möglichst über lokale Medien auch hinsichtlich eventuell gesperrter Straßen informiert halten, größere Menschenansammlungen meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge leisten.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 03.05.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben: Armenien:
Stand 03.05.2018
(Unverändert gültig seit: 03.05.2018)

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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Seit Mitte April 2018 hat es vor allem in der Hauptstadt Eriwan, aber auch in anderen großen Städten immer wieder Demonstrationen und Straßenblockaden der Opposition gegeben. Auch wenn sich die Lage seit dem 2. Mai 2018 insgesamt beruhigt hat, kann es weiterhin zu Protestaktionen kommen, insbesondere am 8. Mai 2018, wenn die nächste Wahl des Premierministers ansteht. Mit Verkehrsbehinderungen sowohl im Straßen- als auch öffentlichen Nahverkehr ist erneut zu rechnen.
Reisende sollten sich nach wie vor möglichst über lokale Medien auch hinsichtlich eventuell gesperrter Straßen informiert halten, größere Menschenansammlungen meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge leisten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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