Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 21.10.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einreiseregelungen für ausschließliche Aufenthalte im Westjordanland)
- Sicherheit (Palästinensische Gebiete: Gazastreifen, Westjordanland)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen; Ein- und Ausreise ins Westjordanland, Besondere Hinweise)
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gaza-Streifen)
Aktuelles
Einreiseregelungen für ausschließliche Aufenthalte im Westjordanland
Zum 20. Oktober 2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten. Gemäß dieser Regelungen ist vor Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen. Die Regelungen gelten ausdrücklich nicht bei einem Aufenthalt in Israel mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland. Weitere Informationen zu den Regelungen im Abschnitt Einreise und Zoll Ein- und Ausreise in das Westjordanland.
Sicherheit
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.
Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen und in den dazugehörigen Küstengewässern praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Gleiches gilt für die Ausreise aus dem Gazastreifen.
Die öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung wurde in den letzten Jahren durch militärische Konflikte beschädigt.
Die Versorgungslage im Gazastreifen ist schwierig. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Das Grundwasser gilt als belastet. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleistungen, wie Kläranlagen, aus.
Die Einreise in den Gazastreifen auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen.
Der Zugang zum Gazastreifen über den Grenzübergang Erez ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen stark eingeschränkt. Der Personenverkehr von und nach Israel wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt. Mit kurzfristigen Schließungen muss gerechnet werden.
Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Deutschen mit palästinensischer ID nur mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gazastreifen bedarf es der Genehmigung der zuständigen Grenzbehörden. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden. Für die Ein- und Ausreise muss zwingend derselbe Grenzübergang genutzt werden.
Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.
Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Dabei werden u.a. Fahrzeuge mit Steinen oder Molotow-Cocktails beworfen, sowohl durch Palästinenser als auch durch israelische Siedler.
Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden.Reguläre Checkpoints können jederzeit vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder Demonstrationen kommen.
Besuche in den von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städten Bethlehem, Beit Sahour, Beit Jalla, Jericho, Taybe, Al-Bireh und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Die Nutzung israelischer Mietwagen in diesen Städten, die im sogenannten A- und B-Gebiet liegen, ist nicht zulässig.Einreise und Zoll
- Bereisen Sie das Westjordanland grundsätzlich nicht ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung.
- Kleiden Sie sich aufgrund der größtenteils konservativen Gesellschaft stets angemessen und verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.
- Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
- Seien Sie bei der Benutzung der Straße 60 im Westjordanland besonders vorsichtig, insbesondere um Hebron, um die sogenannte Gush-Etzion-Kreuzung sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.
- Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
- Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
- Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe unten.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Ein- und Ausreise in das Westjordanland
Zum 20. Oktober 2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten, die für eine „Pilotphase“ von zwei Jahren gelten sollen. Danach ist vor der Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.
Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare sind hier abrufbar. Gerade in der Anlaufphase ist mit Schwierigkeiten bei der Bearbeitung zu rechnen. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.
Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über den Allenby-Übergang zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Es wurde angekündigt, dass der Allenby-Übergang mit Wirkung vom 24. Oktober 2022 an sieben Tagen pro Woche für 24 Stunden geöffnet sein solle. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.
Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.
Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind, bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen
Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien (Allenby-Brücke) in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.
Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.
Hinweise zum Corona-Virus in Israel und den Palästinensischen Gebieten siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt




