Teilreisewarnung Libanon 02.12.2005 - 10.07.2013

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reisewarnung Libanon 07.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 07.05.2008 (Unverändert gültig seit: 07.05.2008)

Aktueller Hinweis
Am 7. Mai 2008 kam es im Rahmen eines Generalstreiks zu Auseinandersetzungen zwischen Anhängern von Regierung und Opposition. Dadurch gibt es derzeit Sperrungen der Zugänge des Flughafens sowie Flugausfälle und -verschiebungen. Weitere Entwicklungen sind schwer abzusehen. Reisende im Lande, besonders in West- und Südbeirut, werden dringend gebeten, sich über die Medien über die aktuelle Situation zu informieren und den Bereich Südbeirut und Flughafen wenn möglich zu meiden, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten und zu Hause oder im Hotel zu bleiben.
Besonders betroffen sind konfessionell gemischte Gebiete wie Ras el-Nabaa, Mousaitbeh, Jnah, Cola und Corniche Mazraa in Beirut. Die christlichen Gebiete Ostbeiruts, des Metn und des Kesrwan, der gesamte Norden und der Süden sind bisher kaum betroffen. Auch hier sollte man sich allerdings immer über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Landesspezifischer Sicherheitshinweis sowie Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Von nicht erforderlichen Reisen in den Libanon wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgeraten.
Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, in das Flüchtlingslager Ain al-Helweh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.

Terrorismus
Im Libanon besteht ein erhöhtes Risiko von Anschlägen gegen Personen, Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Es wird empfohlen, solche Ziele und größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Bei verschiedenen gezielten Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut sind seit dem Frühsommer 2007 zahlreiche Menschen getötet oder verletzt worden. Zuletzt ereigneten sich im Raum Beirut zwei Autobombenattentate im Januar 2008 und ein Anschlag im Dezember 2007. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe dieser Anschläge sind bisher nicht geklärt.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten in der Region Tripoli wurden zwischen Ende Mai 2007 und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen über Land
Die Sicherheitslage im Libanon ist weiterhin sehr angespannt. Die politische Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition hält an, die Wahl eines neuen Staatspräsidenten ist noch nicht gelungen. Dadurch kann sich die Sicherheitslage vorübergehend immer wieder verschlechtern.
Während der kriegerischen Auseinandersetzungen des Sommers 2006 wurden Infrastruktureinrichtungen bombardiert und zerstört. Besonders betroffen waren die schiitischen Vororte im Süden Beiruts sowie die Gebiete südlich des Litani-Flusses. Der Wiederaufbau der Infrastruktur ist zwar weitgehend abgeschlossen, gleichwohl wird von Besuchen der genannten Gebiete wegen der noch vorhandenen Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten.
Besonders in grenznahen Gebieten im Süd-Libanon ist die Lage weiterhin nicht vollkommen stabil (vgl. Teilreisewarnung). Neben der Anschlagsgefahr besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen, die weiterhin regelmäßig Verletzte und in Einzelfällen auch Todesopfer fordern.
Generell abgeraten wird vor
Reisen in den Nordlibanon insbesondere die Stadt Tripoli Tarabulus sowie die Verwaltungsbezirke Akkar und Diniyye.
Gewarnt wird vor
• Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon (ausgenommen Wiederaufbauprojekte in Abstimmung mit der deutschen Botschaft und UNRWA),
• Reisen in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek (Verwaltungsbezirk Hermel); auch die weiter südlich gelegenen Orte Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel sollten gemieden werden.
• dem Besuch des Flüchtlingslagers Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida) sowie vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel. Reisen in die Gebiete südlich von Tyros / Sur können zudem nur mit Genehmigung der libanesischen Sicherheitskräfte durchgeführt werden.
Dennoch unternommene Reisen (Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche) sollten sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vorab vom Organisator bzw. vom Reisenden mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden. Erhöhte Aufmerksamkeit wird dringend angeraten. Dies gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung abgedeckten Flüchtlingslager und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen ständig informiert zu halten und möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird (Die Adresse und die Rufnummern der Botschaft Beirut sind im linken Menüfeld unter „Deutsche Vertretungen“ verfügbar).
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Der Betrieb des internationalen Flughafens der Hauptstadt Beirut verläuft normal, eine zeitweilige Beeinträchtigung des Flugverkehrs durch örtliche Ereignisse kann aber nicht ausgeschlossen werden.
Die Grenzübergänge nach Syrien sind geöffnet (die Übergänge an der Nordgrenze zu Syrien, die nach dem 20. Mai 2007 vorübergehend geschlossen wurden, sind seit 18. September 2007 wieder offen).

Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, und Sidon können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt.
Zur Zeit gelten für Visa für deutsche Staatsangehörige folgende Tarife: für ein bei der libanesischen Botschaft in Berlin beantragtes Visum mit einer Dauer von bis zu einem Monat und einfacher Einreise 50.000,- LL. Bei Einreise über den Flughafen Beirut oder die syrisch-libanesische Grenze sind Transitvisa sowie Visa für touristische Reisen bis zu vier Wochen, einfache Einreise, kostenfrei. Visa für Familienbesuch oder Geschäftsreise kosten 25.000,- LL für einen Aufenthalt von 15 Tagen, einfache Einreise, bzw. 50.000,- LL für dreißig Tage, einfache Einreise. Eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis zu sechs Monaten, mehrfache Einreise, kostet 100.000,- LL. Diese Aufenthaltsgenehmigung ist allerdings nicht an den Grenzen erhältlich. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisedokumente
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die Botschaft erfragt werden. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet.
Impfungen sind gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A sinnvoll. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz kann das Risiko von Durchfällen und eventuell gefährlichen Infektionskrankheiten verringert werden. Mückenschutz heißt u.a. Repellentien, bedeckende Kleidung, ggf. Mückennetz. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Tierhaltung u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reisewarnung Libanon 10.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 10.05.2008 (Unverändert gültig seit: 10.05.2008)

Aktueller Hinweis
Vor Reisen in den Libanon wird dringend abgeraten.

Lage vor Ort
Seit Mittwoch 07. Mai 2008 kommt es in einigen Teilen des Landes zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Anhängern von Regierung und Opposition, mit Sperrungen der Zugänge des Flughafens Beirut, anderer Straßen sowie Flugausfällen und -verschiebungen. Aktuell ist der Flughafen geschlossen. Seit Mittag des 9. Mai flauen die Kämpfe ab. Dennoch ist die Lage vor allem in West-Beirut weiterhin unübersichtlich.
Ein anhaltende Beruhigung der Lage ist noch nicht absehbar. Mit einer Blockade des Flughafens Beirut auf unbestimmte Zeit ist zu rechnen.
Von den Auseinandersetzungen bisher besonders betroffen waren konfessionell gemischte Gebiete in Beirut wie Ras el-Nabaa, Mousaitbeh, Jnah, Cola und Corniche Mazraa. Auch in der zentralen Bekaa-Ebene kam es zu Auseinandersetzungen und Straßensperrungen. Die libanesische Armee hat mehrere Straßensperren beseitigt, dennoch bleibt die Lage volatil.
Der Südlibanon (alle Gebiete südlich von Saida) ist von den Auseinandersetzungen nicht betroffen, allerdings waren die Verkehrswege nach Beirut und über die Bekaa nach Norden immer wieder unterbrochen, eine erneute Unterbrechung ist im Bereich des möglichen.
Die nördliche Bekaa-Ebene (Bezirke Baalbek und Hermel) ist weitgehend ruhig geblieben.
Verhaltensempfehlungen für Deutsche
Derzeit sind sowohl der Flughafen wie auch einige Landgrenzübergänge nicht gefahrlos zu erreichen. Den hier befindlichen Deutschen wird angeraten, dort zu bleiben, wo sie sich derzeit befinden, insbesondere in den sicheren Gebieten nördlich Beirut, oder über Syrien auszureisen. Der Grenzübergang Masnaa ist nicht benutzbar, die Zufahrtstrasse noch teilweise gesperrt. Die beiden Grenzübergänge Abudiyeh und Al Arida im Norden von Tripolis, die am 9.5. zeitweilig blockiert waren, sind derzeit wieder geöffnet, die Straßen dorthin sind benutzbar.
Da die weitere Entwicklung schwer vorhersehbar ist, wird Reisenden in Ostbeirut und im christlichen Kernland (Metn, Kesrwan, Jbeil, Batroun, Koura) und im Nordlibanon (Tripolis und Umgebung; nördliche Bekaa-Ebene mit den Bezirken Baalbek und Hermel) empfohlen, sich mit Taxis oder den weiterhin verkehrenden Bussen (regulär oder privater Charter) über die nördlichen Grenzübergänge (Arida, Aboudieh) nach Syrien zu begeben und von dort auszureisen. Ein syrisches Transitvisum ist an der Grenze normalerweise erhältlich. Die Botschaft kann im Bedarfsfall einen sogenannten Schutzschein ausstellen und Reisewilligen die Kopie einer Bitte an das syrische Außenministerium aushändigen, bei der Visumsvergabe für Syrien in solchen Fällen großzügig zu verfahren.
Die Hotelkapazitäten in Damaskus sind ausgebucht. Wer nicht privat in Damaskus unterkommen kann, sollte ggf. eine Weiterreise nach Amman oder über die Türkei planen. Der Flughafen in Damaskus ist derzeit ebenfalls überlastet, mehrtägige Wartezeiten müssen einkalkuliert werden.
Für die Umbuchung der Flüge ist der einzelne Reisende verantwortlich.
Angespannt bleibt die Lage in West- und Südbeirut. Den hier temporär befindlichen Deutschen (Geschäftsreisenden, Touristen) wird dringend empfohlen, sich über die Medien über die aktuelle Situation zu informieren, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten und zu Hause oder im Hotel zu bleiben. Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben wird darüber hinaus empfohlen, ihren Aufenthaltsort und ihre Erreichbarkeit der Botschaft Beirut telefonisch (04-929 600), per Fax oder per Mail mitzuteilen.
Im Südlibanon (alle Gebiete südlich von Saida) befindlichen Deutschen wird geraten, die weiteren Entwicklungen abzuwarten und sich ebenfalls bei der Deutschen Botschaft registrieren zu lassen. Die Straße von Saida nach Beirut ist seit dem 9.5. abends wieder geöffnet.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Die Botschaft wird dafür auch über das Pfingstwochenende geöffnet sein. Öffnungszeiten können über den Bereitschaftsdienst erfragt werden.

Landesspezifischer Sicherheitshinweis sowie Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Von Reisen in den Libanon wird dringend abgeraten (siehe „Aktueller Hinweis“).
Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, in das Flüchtlingslager Ain al-Helweh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.

Terrorismus
Im Libanon besteht ein erhöhtes Risiko von Anschlägen gegen Personen, Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Es wird empfohlen, solche Ziele und größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Bei verschiedenen gezielten Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut sind seit dem Frühsommer 2007 zahlreiche Menschen getötet oder verletzt worden. Zuletzt ereigneten sich im Raum Beirut zwei Autobombenattentate im Januar 2008 und ein Anschlag im Dezember 2007. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe dieser Anschläge sind bisher nicht geklärt.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten in der Region Tripoli wurden zwischen Ende Mai 2007 und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen über Land
Die Sicherheitslage im Libanon ist weiterhin sehr angespannt. Die politische Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition hält an, die Wahl eines neuen Staatspräsidenten ist noch nicht gelungen. Dadurch kann sich die Sicherheitslage vorübergehend immer wieder verschlechtern.
Während der kriegerischen Auseinandersetzungen des Sommers 2006 wurden Infrastruktureinrichtungen bombardiert und zerstört. Besonders betroffen waren die schiitischen Vororte im Süden Beiruts sowie die Gebiete südlich des Litani-Flusses. Der Wiederaufbau der Infrastruktur ist zwar weitgehend abgeschlossen, gleichwohl wird von Besuchen der genannten Gebiete wegen der noch vorhandenen Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten.
Besonders in grenznahen Gebieten im Süd-Libanon ist die Lage weiterhin nicht vollkommen stabil (vgl. Teilreisewarnung). Neben der Anschlagsgefahr besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen, die weiterhin regelmäßig Verletzte und in Einzelfällen auch Todesopfer fordern.
Generell abgeraten wird vor Reisen in den Nordlibanon insbesondere die Stadt Tripoli / Tarabulus sowie die Verwaltungsbezirke Akkar und Diniyye.
Gewarnt wird vor
• Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon (ausgenommen Wiederaufbauprojekte in Abstimmung mit der deutschen Botschaft und UNRWA),
• Reisen in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek (Verwaltungsbezirk Hermel); auch die weiter südlich gelegenen Orte Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel sollten gemieden werden.
• dem Besuch des Flüchtlingslagers Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida) sowie vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel. Reisen in die Gebiete südlich von Tyros / Sur können zudem nur mit Genehmigung der libanesischen Sicherheitskräfte durchgeführt werden.
Dennoch unternommene Reisen (Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche) sollten sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vorab vom Organisator bzw. vom Reisenden mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden. Erhöhte Aufmerksamkeit wird dringend angeraten. Dies gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung abgedeckten Flüchtlingslager und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen ständig informiert zu halten und möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird (Die Adresse und die Rufnummern der Botschaft Beirut sind im linken Menüfeld unter „Deutsche Vertretungen“ verfügbar).
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Der Betrieb des internationalen Flughafens der Hauptstadt Beirut verläuft normal, eine zeitweilige Beeinträchtigung des Flugverkehrs durch örtliche Ereignisse kann aber nicht ausgeschlossen werden.
Die Grenzübergänge nach Syrien an der Nordgrenze sind geöffnet. Der Grenzübergang Masnaa nach Damaskus ist seit dem 08. Mai bis auf weiteres geschlossen.

Allgemeine Reiseinformationen

Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, und Sidon können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt.
Zur Zeit gelten für Visa für deutsche Staatsangehörige folgende Tarife: für ein bei der libanesischen Botschaft in Berlin beantragtes Visum mit einer Dauer von bis zu einem Monat und einfacher Einreise 50.000,- LL. Bei Einreise über den Flughafen Beirut oder die syrisch-libanesische Grenze sind Transitvisa sowie Visa für touristische Reisen bis zu vier Wochen, einfache Einreise, kostenfrei. Visa für Familienbesuch oder Geschäftsreise kosten 25.000,- LL für einen Aufenthalt von 15 Tagen, einfache Einreise, bzw. 50.000,- LL für dreißig Tage, einfache Einreise. Eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis zu sechs Monaten, mehrfache Einreise, kostet 100.000,- LL. Diese Aufenthaltsgenehmigung ist allerdings nicht an den Grenzen erhältlich. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisedokumente
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die Botschaft erfragt werden. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet.
Impfungen sind gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A sinnvoll. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz kann das Risiko von Durchfällen und eventuell gefährlichen Infektionskrankheiten verringert werden. Mückenschutz heißt u.a. Repellentien, bedeckende Kleidung, ggf. Mückennetz. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Tierhaltung u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
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Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 12.05.2008 (Unverändert gültig seit: 12.05.2008)

Aktueller Hinweis
Vor Reisen in den Libanon wird dringend abgeraten.

Lage vor Ort
Seit Mittwoch 07. Mai 2008 kommt es in verschiedenen Teilen des Landes zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Anhängern von Regierung und Opposition, mit Sperrungen der Zugänge des Flughafens Beirut und mehrerer Straßenverbindungen. Aktuell ist der Flughafen geschlossen, Ausreisen auf dem Landweg sind zur Zeit nicht sicher, es wird deshalb aktuell dringend davon abgeraten.
Eine anhaltende Beruhigung der Lage ist noch nicht absehbar. Mit einer Blockade des Flughafens Beirut auf unbestimmte Zeit ist zu rechnen. Lufthansa hat alle Flüge bis Mittwoch, 14. Mai einschließlich, gestrichen.
Von den Auseinandersetzungen bisher besonders betroffen waren konfessionell gemischte Gebiete in Beirut wie Ras el-Nabaa, Mousaitbeh, Jnah, Cola und Corniche Mazraa. Derzeit kommt es insbesondere in der zentralen Bekaa-Ebene, im Schuf, in Tripoli und im Norden zu Auseinandersetzungen und Straßensperrungen. Die libanesische Armee hat mehrere Straßensperren beseitigt, dennoch bleibt die Lage volatil.
Der Südlibanon (alle Gebiete südlich von Saida) ist von den Auseinandersetzungen nicht betroffen, allerdings waren die Verkehrswege nach Beirut und über die Bekaa nach Norden immer wieder unterbrochen, eine erneute Unterbrechung ist im Bereich des möglichen.
Die nördliche Bekaa-Ebene (Bezirke Baalbek und Hermel) ist weitgehend ruhig geblieben.
Verhaltensempfehlungen für Deutsche
Grundsätzlich wird Ausreisewilligen angeraten, zunächst am Aufenthaltsort zu bleiben und in Ruhe abzuwarten, dass sich die Ausreisemöglichkeiten verbessern.
Der Grenzübergang Masnaa ist offen, dieser ist jedoch ebenso wie die Zufahrtstrasse nicht sicher passierbar und teilweise gesperrt. Von Versuchen, über Masnaa auszureisen, wird derzeit abgeraten.
Die beiden Grenzübergänge Abudiyeh und Al Arida im Norden von Tripoli, sind grundsätzlich geöffnet, jedoch sind die Zufahrtstraßen derzeit nicht passierbar. Ausreisewilligen wird geraten, sich kurzfristig bei der Botschaft über die aktuelle Lage zu informieren. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten.
Reisende, die sich in ruhigen Gebieten befinden, wird nach einer Beruhigung der Lage im Norden empfohlen, eine Ausreise mit Taxis oder Bussen (regulär oder privater Charter) über die nördlichen Grenzübergänge (Arida, Aboudieh) nach Syrien in Erwägung zu ziehen. Ein syrisches Transitvisum ist an der Grenze normalerweise erhältlich. Die Botschaft kann im Bedarfsfall einen sogenannten Schutzschein ausstellen und Reisewilligen eine Bitte an das syrische Außenministerium aushändigen, bei der Visumsvergabe für Syrien großzügig zu verfahren.
Die Hotelkapazitäten in Damaskus sind ausgebucht. Der Flughafen in Damaskus ist derzeit ebenfalls überlastet, mehrtägige Wartezeiten müssen einkalkuliert werden. Auf die Möglichkeit der Weiterreise über Amman oder über die Türkei wird hingewiesen.
Für die Umbuchung der Flüge ist der einzelne Reisende verantwortlich.
Angespannt bleibt die Lage in West- und Südbeirut. Den hier befindlichen Deutschen wird dringend empfohlen, sich über die Medien über die aktuelle Situation zu informieren, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten und zu Hause oder im Hotel zu bleiben. Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben wird darüber hinaus empfohlen, ihren Aufenthaltsort und ihre Erreichbarkeit der Botschaft Beirut telefonisch (04-929 600), per Fax oder per Mail mitzuteilen.
Im Südlibanon (alle Gebiete südlich von Saida) befindlichen Deutschen wird geraten, die weiteren Entwicklungen abzuwarten und sich ebenfalls bei der Deutschen Botschaft registrieren zu lassen. Die Autobahn von Saida nach Beirut ist derzeit unsicher, von einer Benutzung wird abgeraten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Die Botschaft ist über das Pfingstwochenende geöffnet . Öffnungszeiten können über den Bereitschaftsdienst erfragt werden.

Landesspezifischer Sicherheitshinweis sowie Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Von Reisen in den Libanon wird dringend abgeraten (siehe „Aktueller Hinweis“).
Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, in das Flüchtlingslager Ain al-Helweh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.

Terrorismus
Im Libanon besteht ein erhöhtes Risiko von Anschlägen gegen Personen, Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Es wird empfohlen, solche Ziele und größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Bei verschiedenen gezielten Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut sind seit dem Frühsommer 2007 zahlreiche Menschen getötet oder verletzt worden. Zuletzt ereigneten sich im Raum Beirut zwei Autobombenattentate im Januar 2008 und ein Anschlag im Dezember 2007. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe dieser Anschläge sind bisher nicht geklärt.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten in der Region Tripoli wurden zwischen Ende Mai 2007 und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen über Land
Die Sicherheitslage im Libanon ist weiterhin sehr angespannt. Die politische Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition hält an, die Wahl eines neuen Staatspräsidenten ist noch nicht gelungen. Dadurch kann sich die Sicherheitslage vorübergehend immer wieder verschlechtern.
Während der kriegerischen Auseinandersetzungen des Sommers 2006 wurden Infrastruktureinrichtungen bombardiert und zerstört. Besonders betroffen waren die schiitischen Vororte im Süden Beiruts sowie die Gebiete südlich des Litani-Flusses. Der Wiederaufbau der Infrastruktur ist zwar weitgehend abgeschlossen, gleichwohl wird von Besuchen der genannten Gebiete wegen der noch vorhandenen Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten.
Besonders in grenznahen Gebieten im Süd-Libanon ist die Lage weiterhin nicht vollkommen stabil (vgl. Teilreisewarnung). Neben der Anschlagsgefahr besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen, die weiterhin regelmäßig Verletzte und in Einzelfällen auch Todesopfer fordern.
Generell abgeraten wird vor Reisen in den Nordlibanon insbesondere die Stadt Tripoli / Tarabulus sowie die Verwaltungsbezirke Akkar und Diniyye.
Gewarnt wird vor
• Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon (ausgenommen Wiederaufbauprojekte in Abstimmung mit der deutschen Botschaft und UNRWA),
• Reisen in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek (Verwaltungsbezirk Hermel); auch die weiter südlich gelegenen Orte Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel sollten gemieden werden.
• dem Besuch des Flüchtlingslagers Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida) sowie vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel. Reisen in die Gebiete südlich von Tyros / Sur können zudem nur mit Genehmigung der libanesischen Sicherheitskräfte durchgeführt werden.
Dennoch unternommene Reisen (Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche) sollten sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vorab vom Organisator bzw. vom Reisenden mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden. Erhöhte Aufmerksamkeit wird dringend angeraten. Dies gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung abgedeckten Flüchtlingslager und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen ständig informiert zu halten und möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird (Die Adresse und die Rufnummern der Botschaft Beirut sind im linken Menüfeld unter „Deutsche Vertretungen“ verfügbar).
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, und Sidon können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt.
Zur Zeit gelten für Visa für deutsche Staatsangehörige folgende Tarife: für ein bei der libanesischen Botschaft in Berlin beantragtes Visum mit einer Dauer von bis zu einem Monat und einfacher Einreise 50.000,- LL. Bei Einreise über den Flughafen Beirut oder die syrisch-libanesische Grenze sind Transitvisa sowie Visa für touristische Reisen bis zu vier Wochen, einfache Einreise, kostenfrei. Visa für Familienbesuch oder Geschäftsreise kosten 25.000,- LL für einen Aufenthalt von 15 Tagen, einfache Einreise, bzw. 50.000,- LL für dreißig Tage, einfache Einreise. Eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis zu sechs Monaten, mehrfache Einreise, kostet 100.000,- LL. Diese Aufenthaltsgenehmigung ist allerdings nicht an den Grenzen erhältlich. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisedokumente
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die Botschaft erfragt werden. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet.
Impfungen sind gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A sinnvoll. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz kann das Risiko von Durchfällen und eventuell gefährlichen Infektionskrankheiten verringert werden. Mückenschutz heißt u.a. Repellentien, bedeckende Kleidung, ggf. Mückennetz. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Tierhaltung u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reisewarnung Libanon 13.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 13.05.2008 (Unverändert gültig seit: 13.05.2008)

Aktueller Hinweis
Vor Reisen in den Libanon wird dringend abgeraten.

Lage vor Ort
Seit Mittwoch 07. Mai 2008 kam es in verschiedenen Teilen des Landes zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Anhängern von Regierung und Opposition, mit Sperrungen der Zugänge des Flughafens Beirut und mehrerer Straßenverbindungen. Die Kämpfe sind in Beirut seit Freitag, im Chouf seit gestern und in Tripolis seit heute morgen beendet. Dennoch kann gerade im Bereich Tripolis ein Wiederaufflammen nicht ausgeschlossen werden.
Aktuell ist der Flughafen geschlossen. Es ist nicht absehbar, wann er wieder geöffnet wird. Ausreisen auf dem Landweg sind möglich, sollten aber gut vorbereitet und mit großer Vorsicht durchgeführt werden.
Eine dauerhafte Beruhigung der Sicherheitssituation und der politischen Lage ist noch nicht absehbar. Mit einer Blockade des Flughafens Beirut auf unbestimmte Zeit ist zu rechnen. Lufthansa hat zunächst alle Flüge bis Mittwoch, 14. Mai einschließlich, gestrichen.
Von den Auseinandersetzungen besonders betroffen waren konfessionell gemischte Gebiete in Beirut, die Region Chouf und Aley, die mittlere Bekaa, sowie bestimmte Gebiete der Stadt Tripolis. Die libanesische Armee hat mehrere Straßensperren beseitigt, dennoch bleibt die Lage unübersichtlich..
Der Südlibanon (alle Gebiete südlich von Saida) war und ist von den Auseinandersetzungen nicht betroffen, allerdings waren die Verkehrswege nach Beirut und über die Bekaa nach Norden immer wieder unterbrochen, eine erneute Unterbrechung ist nicht auszuschließen..
Die nördliche Bekaa-Ebene (Bezirke Baalbek und Hermel) ist weitgehend ruhig geblieben.
Verhaltensempfehlungen für Deutsche
Grundsätzlich wird Ausreisewilligen angeraten, zunächst am Aufenthaltsort zu bleiben und in Ruhe abzuwarten, dass sich die Ausreisemöglichkeiten weiter verbessern.
Der Grenzübergang Masnaa ist offen, dieser ist jedoch ebenso wie die Zufahrtstrasse nicht sicher passierbar und teilweise gesperrt. Von Versuchen, über Masnaa auszureisen, wird derzeit abgeraten.
Die beiden Grenzübergänge Abudiyeh und Al Arida im Norden von Tripolis, sind grundsätzlich geöffnet, die Zufahrtstraßen derzeit passierbar. Aufgrund immer wieder aufflammender Probleme in Tripolis wird Ausreisewilligen geraten, sich kurzfristig bei der Botschaft über die aktuelle Lage zu informieren. Von Nachtfahrten wird abgeraten.
Der Übergang in el-Qaa in der Nordbekaa ist nur eingeschränkt geöffnet, der Zugangsweg problematisch, so dass eine Benutzung aktuell nur Ortskundigen aus der Nordbekaa möglich sein dürfte.
Reisende, die sich in ruhigen Gebieten befinden und ausreisen wollen, wird empfohlen, eine Ausreise mit Taxis oder Bussen (regulär oder privater Charter) über die nördlichen Grenzübergänge (Arida, Aboudieh) nach Syrien in Erwägung zu ziehen. Ein syrisches Transitvisum ist an der Grenze normalerweise erhältlich. Die Botschaft kann im Bedarfsfall einen sogenannten Schutzschein ausstellen und Reisewilligen eine Bitte an das syrische Außenministerium aushändigen, bei der Visumsvergabe für Syrien großzügig zu verfahren.
Die Hotelkapazitäten in Damaskus sind ausgebucht. Der Flughafen in Damaskus ist derzeit ebenfalls überlastet, mehrtägige Wartezeiten müssen einkalkuliert werden. Auf die Möglichkeit der Weiterreise über Amman, den Flughafen Aleppo oder über die Türkei wird hingewiesen. Möglich ist auch eine Ausreise auf dem Seeweg vom Hafen in Tripoli nach Larnaca, Zypern.
Für die Umbuchung der Flüge ist der einzelne Reisende verantwortlich.
Die Lage in West- und Südbeirut hat sich entspannt, bleibt aber unsicher. Den hier befindlichen Deutschen wird dringend empfohlen, sich über die Medien über die aktuelle Situation zu informieren, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten und zu Hause oder im Hotel zu bleiben. Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird darüber hinaus empfohlen, ihren Aufenthaltsort und ihre Erreichbarkeit der Botschaft Beirut telefonisch (04-929 600), per Fax oder per Mail mitzuteilen.
Im Südlibanon (alle Gebiete südlich von Saida) befindlichen Deutschen wird geraten, die weiteren Entwicklungen abzuwarten und sich ebenfalls bei der Deutschen Botschaft registrieren zu lassen. Die Autobahn von Saida nach Beirut ist wieder geöffnet. Vor einer Benutzung sollte man sich aber über die aktuelle Situation informieren.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Die Botschaft ist weiterhin normal geöffnet.
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Landesspezifischer Sicherheitshinweis sowie Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Von Reisen in den Libanon wird dringend abgeraten (siehe „Aktueller Hinweis“).
Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, in das Flüchtlingslager Ain al-Helweh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.

Terrorismus
Im Libanon besteht ein erhöhtes Risiko von Anschlägen gegen Personen, Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Es wird empfohlen, solche Ziele und größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Bei verschiedenen gezielten Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut sind seit dem Frühsommer 2007 zahlreiche Menschen getötet oder verletzt worden. Zuletzt ereigneten sich im Raum Beirut zwei Autobombenattentate im Januar 2008 und ein Anschlag im Dezember 2007. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe dieser Anschläge sind bisher nicht geklärt.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten in der Region Tripoli wurden zwischen Ende Mai 2007 und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen über Land
Die Sicherheitslage im Libanon ist weiterhin sehr angespannt. Die politische Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition hält an, die Wahl eines neuen Staatspräsidenten ist noch nicht gelungen. Dadurch kann sich die Sicherheitslage vorübergehend immer wieder verschlechtern.
Während der kriegerischen Auseinandersetzungen des Sommers 2006 wurden Infrastruktureinrichtungen bombardiert und zerstört. Besonders betroffen waren die schiitischen Vororte im Süden Beiruts sowie die Gebiete südlich des Litani-Flusses. Der Wiederaufbau der Infrastruktur ist zwar weitgehend abgeschlossen, gleichwohl wird von Besuchen der genannten Gebiete wegen der noch vorhandenen Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten.
Besonders in grenznahen Gebieten im Süd-Libanon ist die Lage weiterhin nicht vollkommen stabil (vgl. Teilreisewarnung). Neben der Anschlagsgefahr besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen, die weiterhin regelmäßig Verletzte und in Einzelfällen auch Todesopfer fordern.
Generell abgeraten wird vor Reisen in den Nordlibanon insbesondere die Stadt Tripoli / Tarabulus sowie die Verwaltungsbezirke Akkar und Diniyye.
Gewarnt wird vor
• Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon (ausgenommen Wiederaufbauprojekte in Abstimmung mit der deutschen Botschaft und UNRWA),
• Reisen in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek (Verwaltungsbezirk Hermel); auch die weiter südlich gelegenen Orte Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias und Britel sollten gemieden werden.
• dem Besuch des Flüchtlingslagers Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida) sowie vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel. Reisen in die Gebiete südlich von Tyros / Sur können zudem nur mit Genehmigung der libanesischen Sicherheitskräfte durchgeführt werden.
Dennoch unternommene Reisen (Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche) sollten sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vorab vom Organisator bzw. vom Reisenden mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden. Erhöhte Aufmerksamkeit wird dringend angeraten. Dies gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung abgedeckten Flüchtlingslager und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen ständig informiert zu halten und möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird (Die Adresse und die Rufnummern der Botschaft Beirut sind im linken Menüfeld unter „Deutsche Vertretungen“ verfügbar).
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
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Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, und Sidon können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt.
Zur Zeit gelten für Visa für deutsche Staatsangehörige folgende Tarife: für ein bei der libanesischen Botschaft in Berlin beantragtes Visum mit einer Dauer von bis zu einem Monat und einfacher Einreise 50.000,- LL. Bei Einreise über den Flughafen Beirut oder die syrisch-libanesische Grenze sind Transitvisa sowie Visa für touristische Reisen bis zu vier Wochen, einfache Einreise, kostenfrei. Visa für Familienbesuch oder Geschäftsreise kosten 25.000,- LL für einen Aufenthalt von 15 Tagen, einfache Einreise, bzw. 50.000,- LL für dreißig Tage, einfache Einreise. Eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis zu sechs Monaten, mehrfache Einreise, kostet 100.000,- LL. Diese Aufenthaltsgenehmigung ist allerdings nicht an den Grenzen erhältlich. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisedokumente
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
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Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die Botschaft erfragt werden. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet.
Impfungen sind gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A sinnvoll. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz kann das Risiko von Durchfällen und eventuell gefährlichen Infektionskrankheiten verringert werden. Mückenschutz heißt u.a. Repellentien, bedeckende Kleidung, ggf. Mückennetz. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Tierhaltung u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.
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Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reisewarnung Libanon 30.06.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 30.06.2008 (Unverändert gültig seit: 30.06.2008)

Aktueller Hinweis
Von Reisen in den Libanon wird abgeraten.

Lage vor Ort
Nach den bewaffneten Auseinandersetzungen in verschiedenen Teilen des Landes zwischen 7. und 13. Mai 2008 (verbunden mit Sperrungen der Zugänge des Flughafens Beirut und mehrerer Straßenverbindungen) hat sich die Lage im Lande wieder weitgehend normalisiert.
Alle Außengrenzen und der Flughafen sind geöffnet.
Trotz der innerlibanesischen Einigung ist aber zur Zeit noch nicht absehbar, ob diese Beruhigung dauerhaft sein wird. Es bestehen weiterhin latente Spannungen zwischen konfessionellen Gruppen. Mit dem Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen muss gerechnet werden.
Allen Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, ihren Aufenthaltsort und ihre Erreichbarkeit der Botschaft Beirut telefonisch (04-929 600), per Fax oder per Mail mitzuteilen.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.

Landesspezifischer Sicherheitshinweis sowie Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Von Reisen in den Libanon wird abgeraten.
Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, in das Flüchtlingslager Ain al-Helweh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.

Terrorismus
Im Libanon besteht ein erhöhtes Risiko von Anschlägen gegen Personen, Gebäude oder Einrichtungen, die aus der Sicht von Extremisten als Ziele mit Symbolcharakter angesehen werden könnten. Es wird empfohlen, solche Ziele und größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Bei verschiedenen gezielten Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut sind seit dem Frühsommer 2007 zahlreiche Menschen getötet oder verletzt worden. Zuletzt ereigneten sich im Raum Beirut zwei Autobombenattentate im Januar 2008 und ein Anschlag im Dezember 2007. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe dieser Anschläge sind bisher nicht geklärt.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten in der Region Tripoli wurden zwischen Ende Mai 2007 und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Die Kämpfe zwischen Regierungs- und Oppositionsanhängern im Mai 2008 in Beirut, in Tripoli und im Schuf forderten über 60 Todesopfer.
Reisen über Land
Die Sicherheitslage im Libanon ist weiterhin sehr angespannt.
Während der kriegerischen Auseinandersetzungen des Sommers 2006 wurden Infrastruktureinrichtungen bombardiert und zerstört. Besonders betroffen waren die schiitischen Vororte im Süden Beiruts sowie die Gebiete südlich des Litani-Flusses. Der Wiederaufbau der Infrastruktur ist zwar weitgehend abgeschlossen, gleichwohl wird von Besuchen der genannten Gebiete wegen der noch vorhandenen Kriegsschäden und der damit verbundenen Gefahren (Einsturzgefahr von Häusern, Gefahr herabstürzender Bauteile) weiterhin abgeraten.
Besonders in grenznahen Gebieten im Süd-Libanon ist die Lage weiterhin nicht vollkommen stabil (vgl. Teilreisewarnung). Neben der Anschlagsgefahr besteht Gefahr durch nicht explodierte Munition und teilweise durch Minen, die weiterhin regelmäßig Verletzte und in Einzelfällen auch Todesopfer fordern.
Generell abgeraten wird vor Reisen in den Nordlibanon insbesondere die Stadt Tripoli / Tarabulus sowie die Verwaltungsbezirke Akkar und Diniyye.
Gewarnt wird vor
• Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon (ausgenommen Wiederaufbauprojekte in Abstimmung mit der deutschen Botschaft und UNRWA),
• Reisen in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek (Verwaltungsbezirk Hermel); auch die weiter südlich gelegenen Orte Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel sollten gemieden werden.
• dem Besuch des Flüchtlingslagers Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida) sowie vor Reisen in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel. Reisen in die Gebiete südlich von Tyros / Sur können zudem nur mit Genehmigung der libanesischen Sicherheitskräfte durchgeführt werden.
Dennoch unternommene Reisen (Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche) sollten sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vorab vom Organisator bzw. vom Reisenden mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden. Erhöhte Aufmerksamkeit wird dringend angeraten. Dies gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung abgedeckten Flüchtlingslager und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen ständig informiert zu halten und möglichst Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die ständig aktualisiert wird (Die Adresse und die Rufnummern der Botschaft Beirut sind im linken Menüfeld unter „Deutsche Vertretungen“ verfügbar).
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.


Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, und Sidon können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt.
Zur Zeit gelten für Visa für deutsche Staatsangehörige folgende Tarife: für ein bei der libanesischen Botschaft in Berlin beantragtes Visum mit einer Dauer von bis zu einem Monat und einfacher Einreise 50.000,- LL. Bei Einreise über den Flughafen Beirut oder die syrisch-libanesische Grenze sind Transitvisa sowie Visa für touristische Reisen bis zu vier Wochen, einfache Einreise, kostenfrei. Visa für Familienbesuch oder Geschäftsreise kosten 25.000,- LL für einen Aufenthalt von 15 Tagen, einfache Einreise, bzw. 50.000,- LL für dreißig Tage, einfache Einreise. Eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Aufenthalt bis zu sechs Monaten, mehrfache Einreise, kostet 100.000,- LL. Diese Aufenthaltsgenehmigung ist allerdings nicht an den Grenzen erhältlich. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisedokumente
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen(siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

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Teilreisewarnung Libanon 16.10.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 16.10.2008 (Unverändert gültig seit: 16.10.2008)

Landesspezifischer Sicherheitshinweis sowie Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Bei Reisen in den Libanon wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi (bei Tripoli / Tarabulus) und Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida), in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.

Lage vor Ort
Nach den bewaffneten Auseinandersetzungen im Mai 2008 hat sich die Lage im Lande wieder normalisiert. Alle Grenzübergänge nach Syrien und der Flughafen Beirut sind geöffnet.
Trotz der vollzogenen Regierungsbildung und einer allgemeinen politischen Entspannung mit einhergehender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage bestehen weiterhin latente Spannungen zwischen konfessionellen Gruppen. Auch der Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann dabei nicht ausgeschlossen werden (problematische Gebiete s. u.).
Terrorismus
In der Innenstadt von Tripoli kam es am 13. August 2008 zu einem Sprengstoffanschlag auf einen hauptsächlich von Armeeangehörigen genutzten Minibus, dem 14 Menschen zum Opfer fielen. Zwischen Frühsommer 2007 und Anfang 2008 sind bei verschiedenen gezielten Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut zahlreiche Menschen getötet oder verletzt worden. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe des jüngsten Anschlags und der früheren Anschläge sind bisher nicht geklärt.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet. Spannungen zwischen dem Lager und seiner Umgebung bestehen fort.
Politisch motivierte Gewalt
Die Kämpfe zwischen Regierungs- und Oppositionsanhängern im Mai 2008 in Beirut, in Tripoli und im Schufgebirge forderten über 60 Todesopfer. Während sich die Lage durch das Abkommen von Doha vom 21. Mai 2008 beruhigt hat, scheinen die Nachwehen dieses Konflikts insbesondere in der nördlichen Hafenstadt Tripoli noch nicht überwunden und haben dort immer wieder zu kurzfristigen Ausbrüchen von Straßenkämpfen geführt.
Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Gewalttaten, insbesondere gegen Vertreter und Einrichtungen oder Gebäude libanesischer Parteien.
Reisen im Land
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, in das Flüchtlingslager Ain al-Helweh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye).
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden.
Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuchen, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen ständig informiert zu halten und ggfs. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, ihren Aufenthaltsort und ihre Erreichbarkeit der Botschaft Beirut telefonisch (04-929 600), per Fax oder per Mail mitzuteilen.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, und Sidon können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
http://www.general-security.gov.lb/Engl ... +Of+Visas/
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisedokumente
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen(siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
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Alexander
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Teilreisewarnung Libanon 29.12.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 29.12.2008 (Unverändert gültig seit: 29.12.2008)

Aktueller Hinweis
Die gegenwärtige Eskalation im Gazastreifen führt seit Sonntag, dem 28.12.2008, vor allem in den Nachbarstaaten Israels (Ägypten, Jordanien, Syrien, Libanon) und im Westjordanland zu Protestkundgebungen. Vereinzelt kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und den Ordnungskräften. Die allgemeine Sicherheitslage in den betreffenden Ländern und Gebieten ist derzeit unverändert. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich über die jeweilige Lage am geplanten Reiseziel unterrichtet zu halten und die Medienberichterstattung über die Entwicklungen im Gazastreifen aufmerksam zu verfolgen. Die Umgebung palästinensischer Flüchtlingslager sowie größere Menschenansammlungen oder Demonstrationen sollten gemieden werden.

Landesspezifischer Sicherheitshinweis sowie
Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Bei Reisen in den Libanon wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi (bei Tripoli / Tarabulus) und Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida), in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.

Lage vor Ort
Trotz der seit Mai / Juni 2008 erfolgten allgemeinen politischen Entspannung mit einhergehender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage bestehen weiterhin latente Spannungen zwischen konfessionellen Gruppen. Auch der Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann dabei nicht ausgeschlossen werden (problematische Gebiete s. u.).
Terrorismus
In der Innenstadt von Tripoli kam es am 13. August und 29. September 2008 zu Sprengstoffanschlägen auf hauptsächlich von Armeeangehörigen genutzte Minibusse, denen insgesamt 20 Menschen zum Opfer fielen. Zwischen Frühsommer 2007 und Anfang 2008 sind bei verschiedenen gezielten Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut zahlreiche Menschen getötet oder verletzt worden. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe der verschiedenen Anschläge sind bisher nur teilweise geklärt.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet. Spannungen zwischen dem Lager und seiner Umgebung bestehen fort.
Politisch motivierte Gewalt
Die Kämpfe zwischen Regierungs- und Oppositionsanhängern im Mai 2008 in Beirut, in Tripoli und im Schufgebirge forderten über 60 Todesopfer. Während sich die Lage durch das Abkommen von Doha vom 21. Mai 2008 beruhigt hat, wurden die Spannungen in der Folge dieses Konflikts insbesondere in der nördlichen Hafenstadt Tripoli nur oberflächlich überwunden und haben dort mehrfach zu kurzfristigen Ausbrüchen von Kämpfen zwischen Anhängern beider Seiten geführt.
Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Gewalttaten, insbesondere gegen Vertreter und Einrichtungen oder Gebäude libanesischer Parteien.
Reisen im Land
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, in das Flüchtlingslager Ain al-Helweh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Dringend abgeraten
wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye).
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden.
Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuchen, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen ständig informiert zu halten und ggfs. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, ihren Aufenthaltsort und ihre Erreichbarkeit der Botschaft Beirut telefonisch (04-929 600), per Fax oder per Mail mitzuteilen.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.


Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, und Sidon können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
http://www.general-security.gov.lb/Engl ... +Of+Visas/
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisedokumente
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen(siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Jürgen
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Registriert: Mo 1. Aug 2005, 12:37

Reise-/Sicherheitshinweis/Teilwarnung Libanon 16.01.2009

Beitrag von Jürgen »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 16.01.2009

Aktueller Hinweis
Die gegenwärtige Eskalation im Gazastreifen führt seit Sonntag, dem 28.12.2008, vor allem in den Nachbarstaaten Israels (Ägypten, Jordanien, Syrien, Libanon) und im Westjordanland zu Protestkundgebungen. Vereinzelt kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und den Ordnungskräften. Am 8. und am 14. Januar 2009 kam es zu Beschuss von Nordisrael mit Kleinraketen aus dem Südlibanon. Israel hat darauf mit Beschuss der Abschussstellen reagiert. Die allgemeine Sicherheitslage in den betreffenden Ländern und Gebieten ist derzeit unverändert. Reisenden wird jedoch dringend empfohlen, sich über die jeweilige Lage am geplanten Reiseziel unterrichtet zu halten und die Medienberichterstattung über die Entwicklungen im Gazastreifen aufmerksam zu verfolgen.

Landesspezifischer Sicherheitshinweis sowie
Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Bei Reisen in den Libanon wird zu erhöhter Vorsicht geraten.

Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi (bei Tripoli / Tarabulus) und Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida), in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.


Lage vor Ort

Trotz der seit Mai / Juni 2008 erfolgten allgemeinen politischen Entspannung mit einhergehender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage bestehen weiterhin latente Spannungen zwischen konfessionellen Gruppen. Auch der Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann dabei nicht ausgeschlossen werden (problematische Gebiete s. u.).

Terrorismus

In der Innenstadt von Tripoli kam es am 13. August und 29. September 2008 zu Sprengstoffanschlägen auf hauptsächlich von Armeeangehörigen genutzte Minibusse, denen insgesamt 20 Menschen zum Opfer fielen. Zwischen Frühsommer 2007 und Anfang 2008 sind bei verschiedenen gezielten Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut zahlreiche Menschen getötet oder verletzt worden. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe der verschiedenen Anschläge sind bisher nur teilweise geklärt.
Auswärtige Amt
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!

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Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider :!:
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Libanon 12.03.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 12.03.2009 (Unverändert gültig seit: 12.03.2009)

Landesspezifischer Sicherheitshinweis sowie
Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Bei Reisen in den Libanon wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi (bei Tripoli / Tarabulus) und Ain al-Helweh (bei Sidon / Saida), in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.

Lage vor Ort
Trotz der seit Mai / Juni 2008 anhaltenden politischen Entspannung mit einhergehender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage bestehen weiterhin latente Spannungen zwischen konfessionellen Gruppen. Auch der Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann dabei nicht ausgeschlossen werden (problematische Gebiete s. u.). Diese Gefahr besteht grundsätzlich fort und könnte sich im unmittelbaren Vorfeld der Parlamentswahlen (am 7. Juni 2009 landesweit) evtl. weiter verschärfen.
Terrorismus
In der Innenstadt von Tripoli kam es am 13. August und 29. September 2008 zu Sprengstoffanschlägen auf hauptsächlich von Armeeangehörigen genutzte Minibusse, denen insgesamt 20 Menschen zum Opfer fielen. Zwischen Frühsommer 2007 und Anfang 2008 sind bei verschiedenen gezielten Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut zahlreiche Menschen getötet oder verletzt worden. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe der verschiedenen Anschläge sind bisher nur teilweise geklärt.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet. Spannungen zwischen dem Lager und seiner Umgebung bestehen fort.
Politisch motivierte Gewalt
Die Kämpfe zwischen Regierungs- und Oppositionsanhängern im Mai 2008 in Beirut, in Tripoli und im Schufgebirge forderten über 60 Todesopfer. Während sich die Lage durch das Abkommen von Doha vom 21. Mai 2008 beruhigt hat, wurden die Spannungen in der Folge dieses Konflikts insbesondere in der nördlichen Hafenstadt Tripoli nur oberflächlich überwunden und haben dort mehrfach zu kurzfristigen Ausbrüchen von Kämpfen zwischen Anhängern beider Seiten geführt.
Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Gewalttaten, insbesondere gegen Vertreter und Einrichtungen oder Gebäude libanesischer Parteien.
Reisen im Land
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, in das Flüchtlingslager Ain al-Helweh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Dringend abgeraten
wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye).
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden.
Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuchen, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen ständig informiert zu halten und ggfs. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, ihren Aufenthaltsort und ihre Erreichbarkeit der Botschaft Beirut telefonisch (04-929 600), per Fax oder per Mail mitzuteilen.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, und Sidon können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
http://www.general-security.gov.lb/Engl ... +Of+Visas/
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten. Wird die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung überschritten, ohne dass die Ausreise erfolgte, hängt die Strafgebühr vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Soll die Ausreise innerhalb eines Monats nach Ablauf des Visums erfolgen, kann der Fehler bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Bei illegalem Aufenthalt von mehr als einem Monat muss vor der Ausreise ein Ausreisevisum bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Wendet man sich nicht unaufgefordert an die Ausländerbehörde, sondern wird z.B. am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken.
Reisedokumente
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen(siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Libanon 23.03.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 23.03.2009 (Unverändert gültig seit: 23.03.2009)

Sicherheitshinweise sowie
Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Bei Reisen in den Libanon wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi (bei Tripoli / Tarabulus) sowie Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh (bei Sidon / Saida), in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.

Lage vor Ort
Trotz der seit Mai / Juni 2008 anhaltenden politischen Entspannung mit einhergehender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage bestehen weiterhin latente Spannungen zwischen konfessionellen Gruppen. Auch der Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann dabei nicht ausgeschlossen werden (problematische Gebiete s. u.). Diese Gefahr besteht grundsätzlich fort und könnte sich im unmittelbaren Vorfeld der Parlamentswahlen (am 7. Juni 2009 landesweit) evtl. weiter verschärfen.
Terrorismus
In der Innenstadt von Tripoli kam es am 13. August und 29. September 2008 zu Sprengstoffanschlägen auf hauptsächlich von Armeeangehörigen genutzte Minibusse, denen insgesamt 20 Menschen zum Opfer fielen. Zwischen Frühsommer 2007 und Anfang 2008 sind bei verschiedenen gezielten Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut zahlreiche Menschen getötet oder verletzt worden. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe der verschiedenen Anschläge sind bisher nur teilweise geklärt.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet. Spannungen zwischen dem Lager und seiner Umgebung bestehen fort.
Politisch motivierte Gewalt
Die Kämpfe zwischen Regierungs- und Oppositionsanhängern im Mai 2008 in Beirut, in Tripoli und im Schufgebirge forderten über 60 Todesopfer. Während sich die Lage durch das Abkommen von Doha vom 21. Mai 2008 beruhigt hat, wurden die Spannungen in der Folge dieses Konflikts insbesondere in der nördlichen Hafenstadt Tripoli nur oberflächlich überwunden und haben dort mehrfach zu kurzfristigen Ausbrüchen von Kämpfen zwischen Anhängern beider Seiten geführt.
Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Gewalttaten, insbesondere gegen Vertreter und Einrichtungen oder Gebäude libanesischer Parteien.
Reisen im Land
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu densüdlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Dringend abgeraten
wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye).
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden.
Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuchen, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen ständig informiert zu halten und ggfs. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, ihren Aufenthaltsort und ihre Erreichbarkeit der Botschaft Beirut telefonisch (04-929 600), per Fax oder per Mail mitzuteilen.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.


Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, und Sidon können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter
http://www.general-security.gov.lb/Engl ... +Of+Visas/
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen(siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Libanon 20.07.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 20.07.2009 (Unverändert gültig seit: 20.07.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Bei Reisen in den Libanon wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi (bei Tripoli / Tarabulus) sowie Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh (bei Sidon / Saida), in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.
Lage vor Ort
Trotz der seit Mai / Juni 2008 anhaltenden politischen Entspannung mit einhergehender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage bestehen weiterhin latente Spannungen zwischen konfessionellen Gruppen. Auch der Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann dabei nicht ausgeschlossen werden (problematische Gebiete s. u.). Diese Gefahr besteht grundsätzlich fort und könnte sich im unmittelbaren Vorfeld der Parlamentswahlen (am 7. Juni 2009 landesweit) evtl. weiter verschärfen.
Terrorismus
In der Innenstadt von Tripoli kam es am 13. August und 29. September 2008 zu Sprengstoffanschlägen auf hauptsächlich von Armeeangehörigen genutzte Minibusse, denen insgesamt 20 Menschen zum Opfer fielen. Zwischen Frühsommer 2007 und Anfang 2008 sind bei verschiedenen gezielten Sprengstoffanschlägen im Raum Beirut zahlreiche Menschen getötet oder verletzt worden. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe der verschiedenen Anschläge sind bisher nur teilweise geklärt.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet. Spannungen zwischen dem Lager und seiner Umgebung bestehen fort.
Politisch motivierte Gewalt
Die Kämpfe zwischen Regierungs- und Oppositionsanhängern im Mai 2008 in Beirut, in Tripoli und im Schufgebirge forderten über 60 Todesopfer. Während sich die Lage durch das Abkommen von Doha vom 21. Mai 2008 beruhigt hat, wurden die Spannungen in der Folge dieses Konflikts insbesondere in der nördlichen Hafenstadt Tripoli nur oberflächlich überwunden und haben dort mehrfach zu kurzfristigen Ausbrüchen von Kämpfen zwischen Anhängern beider Seiten geführt.
Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Gewalttaten, insbesondere gegen Vertreter und Einrichtungen oder Gebäude libanesischer Parteien.
Reisen im Land
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Dringend abgeraten
wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye).
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden.
Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuchen, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen ständig informiert zu halten und ggfs. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, ihren Aufenthaltsort und ihre Erreichbarkeit der Botschaft Beirut telefonisch (04-929 600), per Fax oder per Mail mitzuteilen.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Tyros, Anjar, und Sidon können besichtigt werden. Allerdings ist die touristische Infrastruktur in der Umgebung (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) wenig entwickelt. Strände sind überwiegend felsig, oft in Privatbesitz und daher nicht zugänglich. An einigen Sandstränden bestehen Badeanlagen; die Benutzung kostet zwischen 6 und 12 Euro.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
http://www.general-security.gov.lb/Engl ... +Of+Visas/
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Libanon 28.07.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 28.07.2009 (Unverändert gültig seit: 28.07.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie
Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Bei Reisen in den Libanon wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi (bei Tripoli / Tarabulus) sowie Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh (bei Sidon / Saida), in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.

Lage vor Ort
Seit Mai / Juni 2008 hält die politische Entspannung an, mit einhergehender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage. Im Mai 2008 wurde ein neuer Präsident gewählt, am 7. Juni 2009 gingen die Parlamentswahlen im ganzen Land friedlich von statten.
Dennoch bestehen weiterhin gewisse latente Spannungen zwischen konfessionellen und politischen Gruppen, so dass ein zeitweiliger Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen nicht ausgeschlossen werden kann (problematische Gebiete s. u.).
Terrorismus
In der Innenstadt von Tripoli kam es am 13. August und 29. September 2008 zu Sprengstoffanschlägen auf hauptsächlich von Armeeangehörigen genutzte Minibusse, denen insgesamt 20 Menschen zum Opfer fielen. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe der verschiedenen Anschläge sind bisher nur teilweise geklärt.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Politisch motivierte Gewalt
Die Kämpfe zwischen Regierungs- und Oppositionsanhängern im Mai 2008 in Beirut, in Tripoli und im Schufgebirge forderten über 60 Todesopfer. Durch das Abkommen von Doha vom 21. Mai 2008 beruhigte sich die Lage in den meisten Teilen des Landes. Lediglich in der nördlichen Hafenstadt Tripoli kam es bis in den Herbst 2008 mehrfach zu kurzfristigen Ausbrüchen von Kämpfen zwischen Anhängern politischer Lager.
Darüber hinaus kann es immer wieder zu Gewalttaten, insbesondere gegen Vertreter und Einrichtungen oder Gebäude libanesischer Parteien kommen.
Reisen im Land
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Dringend abgeraten
wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye).
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden.
Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuchen, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggfs. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter http://www.general-security.gov.lb/Engl ... +Of+Visas/
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Minderjährige können mit eigenem Reisedokument einreisen. In diesem Fall können sie alleine reisen, allerdings ist in jedem Fall die Zustimmung des Vaters zur Reise des Kindes erforderlich. Kinderausweise und Kinderpässe werden so, wie sie von deutschen Passbehörden ausgestellt sind, akzeptiert, d.h. die Kinderausweise nach altem Muster bis zum 10. Lebensjahr auch ohne Lichtbild. Der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Das Einreisedokument muss nicht zwingend eine Mindestgültigkeitsdauer nach Einreisedatum aufweisen. Die Gültigkeitsdauer des Einreisedokuments sollte die voraussichtliche Aufenthaltsdauer in Libanon um mindestens einen Monat übersteigt.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (Einreisestempel o.ä.), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de

Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Libanon 16.10.2009

Beitrag von Birgitt »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 16.10.2009 (Unverändert gültig seit: 16.10.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon

Bei Reisen in den Libanon wird zu erhöhter Vorsicht geraten.
Gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi (bei Tripoli / Tarabulus) sowie Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh (bei Sidon / Saida), in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek, die südliche Bekaa-Ebene und das Grenzgebiet zu Israel.

Lage vor Ort
Seit Mai / Juni 2008 hält die politische Entspannung an, mit einhergehender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage. Im Mai 2008 wurde ein neuer Präsident gewählt, am 7. Juni 2009 gingen die Parlamentswahlen im ganzen Land friedlich von statten.
Dennoch bestehen weiterhin gewisse latente Spannungen zwischen konfessionellen und politischen Gruppen, so dass ein zeitweiliger Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen nicht ausgeschlossen werden kann (problematische Gebiete s. u.).
Terrorismus
In der Innenstadt von Tripoli kam es am 13. August und 29. September 2008 zu Sprengstoffanschlägen auf hauptsächlich von Armeeangehörigen genutzte Minibusse, denen insgesamt 20 Menschen zum Opfer fielen. Ein am 24. Juni 2007 auf eine spanische Patrouille der im Südlibanon stationierten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNIFIL) verübter Anschlag forderte sechs Todesopfer. Die Hintergründe der verschiedenen Anschläge sind bisher nur teilweise geklärt.
Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Politisch motivierte Gewalt
Die Kämpfe zwischen Regierungs- und Oppositionsanhängern im Mai 2008 in Beirut, in Tripoli und im Schufgebirge forderten über 60 Todesopfer. Durch das Abkommen von Doha vom 21. Mai 2008 beruhigte sich die Lage in den meisten Teilen des Landes. Lediglich in der nördlichen Hafenstadt Tripoli kam es bis in den Herbst 2008 mehrfach zu kurzfristigen Ausbrüchen von Kämpfen zwischen Anhängern politischer Lager.
Darüber hinaus kann es immer wieder zu Gewalttaten, insbesondere gegen Vertreter und Einrichtungen oder Gebäude libanesischer Parteien kommen.
Reisen im Land
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye).

Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden.
Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuchen, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten nur in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten. Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggfs. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de, die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter http://www.general-security.gov.lb/Engl ... +Of+Visas/
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Bei deutsch-libanesischen Doppelstaatern, die mit deutschen Reisepässen reisen, ist eine Einreise auch mit abgelaufenen Pässen möglich.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Libanon 22.01.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libanon:
Stand 22.01.2010 (Unverändert gültig seit: 22.01.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel..
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.

Lage vor Ort
Seit Mai / Juni 2008 hält die politische Entspannung an, mit einhergehender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage. Im Mai 2008 wurde ein neuer Präsident gewählt, am 7. Juni 2009 gingen die Parlamentswahlen im ganzen Land friedlich von statten, seit 10. Dezember 2009 ist die neue Allparteienregierung vom Parlament bestätigt und im Amt.
Dennoch können weiterhin gewisse Spannungen zwischen konfessionellen und politischen Gruppen bestehen, auch ein zeitweiliger Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden.
Deshalb wird trotz deutlich verbesserter Sicherheitslage bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen. (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschlag auf UNIFIL im Süden 2007), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-)Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de , die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv. Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen). Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter http://www.general-security.gov.lb/Engl ... +Of+Visas/
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate
Weitere Anmerkungen Bei deutsch-libanesischen Doppelstaatern, die mit deutschen Reisepässen reisen, ist eine Einreise auch mit abgelaufenen Pässen möglich.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarung Libanon 28.01.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Libanon:
Stand 28.01.2010
(Unverändert gültig seit: 28.01.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel..
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.

Lage vor Ort
Seit Mai / Juni 2008 hält die politische Entspannung an, mit einhergehender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage. Im Mai 2008 wurde ein neuer Präsident gewählt, am 7. Juni 2009 gingen die Parlamentswahlen im ganzen Land friedlich von statten, seit 10. Dezember 2009 ist die neue Allparteienregierung vom Parlament bestätigt und im Amt.
Dennoch können weiterhin gewisse Spannungen zwischen konfessionellen und politischen Gruppen bestehen, auch ein zeitweiliger Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden.
Deshalb wird trotz deutlich verbesserter Sicherheitslage bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen. (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschlag auf UNIFIL im Süden 2007), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-)Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de , die im Krisenfall ständig aktualisiert wird.
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter http://www.general-security.gov.lb/Engl ... +Of+Visas/
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene
Reisepass - Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Vorläufiger Reisepass - Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass - Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Reisepass - Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate
Weitere Anmerkungen
Bei deutsch-libanesischen Doppelstaatern, die mit deutschen Reisepässen reisen, ist eine Einreise auch mit abgelaufenen Pässen möglich.
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.

Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster. Die Einfuhr von Personenkraftwagen mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zur Zeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Quelle: Auswärtiges Amt
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