Teilreisewarnung Pakistan 11.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 11.06.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Pakistan seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 27.12.2007 - 25.06.2013 findet ihr unter: Teilreisewarnung Pakistan 27.12.2007 - 25.06.2013

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 20.03.2014

Letzte Änderung:
Änderungen gab es in allen Kapiteln


Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA)und nach Belutschistanwird gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten.
Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage an den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten. Die Sicherheitsvorkehrungen in vielen Städten und öffentlichen Gebäuden sind deutlich verschärft worden. Reisende müssen daher mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen.
Entführungen
In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Anfang Juli 2011 wurde ein schweizer Ehepaar entführt, das mit einem Auto in Belutschistan unterwegs war. Das Ehepaar konnte erst am 17. März 2012 in die Schweiz zurückkehren. Ein Anfang Januar 2012 entführter britischer Mitarbeiter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Quetta wurde am 29. April 2012 ermordet aufgefunden. Am 13. März 2013 wurden in Belutschistan zwei tschechische Touristinnen, die von Iran auf dem Landweg nach Pakistan eingereist waren, entführt. Auch in anderen Landesteilen ist es zu Entführungen von Ausländern gekommen. Am 13. August 2011 wurden ein US-Bürger in Lahore, am 19. Januar 2012 ein deutscher und ein italienischer Staatsangehöriger in Multan (Süd-Punjab) verschleppt.
Terrorismus
Die Gefährdung durch terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban (TTP) und mit den Taliban verbundener Gruppen, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, bleibt in Pakistan hoch. Daneben besteht weiterhin die Gefahr religiös motivierter Terroranschläge durch radikale Gruppierungen. Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt sehr deutlich in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten FATA und in Belutschistan; dort sind auch die meisten Opfer zu beklagen. Anfang 2014 kam es jedoch auch wieder zu Terroranschlägen in den Städten Islamabad und Rawalpindi.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen:
  • Streitkräfte (u. a. Anschlag auf einen Militärkonvoi in Bannu mit mindestens 25 Toten am 19.01.2014)
  • Sicherheitsdienste und Polizei (u. a. Angriff auf ein Gefängnis in Dera Ismail Khan mit Befreiung von 253 Gefangenen am 29./30.07.2013, Anschlag auf einen Polizeibus in Karachi mit mind. 13 Toten am 13.02.2014),
  • religiöse Stätten (u. a. Anschlag auf die Allerheiligen-Kirche in Peshawar mit über 80 Toten am 22.09.2013, auf ein Sufi-Heiligtum in Karachi mit mind. 9 Toten am 09.02.2014), religiöse Veranstaltungen und. Prozessionen (u. a. Zusammenstöße anlässlich einer Ashuraprozession in Rawalpindi mit mindestens 10 Toten am 15.11.2013, Anschlag auf einen Bus mit aus Iran zurückkehrenden schiitischen Pilgern bei Quetta mit mind. 29 Toten am 21.01.2014).
Gelegentlich kommt es auch zu Anschlägen auf Märkten, (u. a. in Peshawar mit mind. 43 Toten am 29.09.2013, in Rawalpindi in der Nähe des Armeehauptquartiers am 20.01.2014), Infrastruktureinrichtungen (u. a. mehrere Anschläge auf Züge in den Provinzen Punjab, Sindh und Belutschistan mit zahlreichen Toten, Sprengung einer Haupt-Gaspipeline in Süd-Punjab am 09.02.2014) und öffentliche Gebäude (u. a. 2 Anschläge mit insgesamt mind. 16 Toten auf Kinos in Peshawar am 02. und 11.02.2014, Anschlag auf ein Distriktgericht in Islamabad mit 12 Toten am 03.03.2014). Häufig sind auch Anschläge im Zusammenhang mit Polio-Impfkampagnen.
Wenngleich es seit Sommer 2013 keine Anschläge gezielt gegen westliche Ausländer gegeben hat, können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. 2008 war ein internationales Hotel in Islamabad, 2009 eines in Peshawar das Ziel von Bombenanschlägen. In Islamabad sprengte sich 2009 ein Selbstmordattentäter im Bürogebäude des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in die Luft. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, am 20. Mai 2011 und am 3. September 2012 waren jeweils PKWs des US-Generalkonsulats in Peschawar Ziele von Anschlägen, im Februar 2014 gab es einen Anschlagsversuch auf das iranische Generalkonsulat in Peshawar.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere nach Peshawar, in das Swat-Tal und in den Distrikt Swabi, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Insbesondere in FATA kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager, Trainingscenter und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In jüngster Zeit wurden auch wieder islamistisch-extremistische Drohungen gegen die einer Naturreligion anhängende Volksgruppe der Kalash sowie gegen die der schiitischen Glaubensrichtung zuzuordnenden Ismailiten im Norden Pakistans laut.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Westliche Ausländer waren bislang nicht Ziel dieser Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Am 3. April 2012 wurde in der Stadt Gilgit durch das pakistanische Militär eine Ausgangssperre verhängt, um religiös motivierte Unruhen, die zuvor 14 Tote und über 50 Verletzte gefordert hatten, einzudämmen. Zudem wurden das Mobilfunknetz in Gilgit abgeschaltet und der Karakorum Highway gesperrt; die pakistanische Fluglinie PIA stellte ihre regulären Flüge nach Gilgit ein. Als Vorsichtsmaßnahme flog die pakistanische Luftwaffe ca. 120 ausländische Touristen nach Islamabad aus. Aus dem Jahr 2013 wurden Vorfälle dieser Art allerdings nicht bekannt.
In der Nacht vom 22. auf den 23. Juni 2013 wurden in einem Basiscamp, das zum Nanga Parbat führt, zehn ausländische Bergsteiger sowie ein pakistanischer Begleiter durch Terroristen ermordet. Die pakistanische Regierung hatte daraufhin die Evakuierung der sich am Nanga Parbat aufhaltenden ausländischen Bergsteiger eingeleitet. Zudem wurden die Sicherheitsmaßnahmen der pakistanischen Regierung zum Schutz ausländischer Touristen in der Region um den Nanga Parbat und in anderen Teilen von Gilgit-Baltistan deutlich verstärkt. Das Auswärtige Amt rät dazu, sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans sollten bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen. Der Karakorum Highway erlaubt u.a. wegen laufender Bauarbeiten und Erdrutschen nach Monsunregenfällen, in weiten Abschnitten nur eine geringe Reisegeschwindigkeit. Kriminelle Übergriffe auf Touristen sind in den vergangenen Monaten nicht bekannt geworden, wohl aber religiös motivierte Angriffe auf Schiiten, die auf dem Karakorum Highway unterwegs waren.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan) wurde der Hunza-Fluss aufgestaut und bildete einen See von ca. 20 km Länge. Der Damm hat sich bisher als stabil erwiesen. Durch den See ist ein Abschnitt des Karakorum Highway überflutet worden, wodurch die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China unterbrochen wurde. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Fährbooten erreicht werden. Wann der Karakorum Highway – und damit die Straßenverbindung nach China – in diesem Bereich wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht absehbar. Es wird empfohlen, sich vor Reisen in diese Gegend bei Reiseunternehmen und den pakistanischen Behörden zur aktuellen Lage zu informieren.
Vor Reisen nach Belutschistan wird gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Im Grenzgebiet zu Iran operieren sunnitische anti-iranische Aufständische. Auch Aktivitäten afghanischer und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es auch zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras.
In Karachi kommt es häufig zu innenpolitisch, religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten. Wegen der angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalität sollte vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort oder mit dem deutschen Generalkonsulat in Karachi. Auch im inneren Sindh besteht eine Gefährdung durch hohe Kriminalität.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Islamabad stellt keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.

Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der Reisewarnung für die Provinz Belutschistan werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Für weitere Informationen stehen die Deutsche Botschaft Islamabad und das Deutsche Generalkonsulat Karachi zur Verfügung.

Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.
In den meisten Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden.
Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in weiten Teilen Pakistans streng eingehalten, was erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben hat.
Beim Umgang der Behörden des Landes mit ausländischen Besuchern ist in letzter Zeit aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden
Einrichtungen aller Sicherheitskräfte sollten nicht fotografiert werden, um nicht in Spionageverdacht zu geraten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, aber nur mit Lichtbild
Anmerkungen: Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert unter http://www.dgip.gov.pk
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: +49 30 21 24 40
Fax: +49 30 21 24 42 10
E-Mail: mail@pakemb.de
http://www.pakemb.de/
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 69867850
Fax: +49 69 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
http://www.pakmissionfrankfurt.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll http://www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Straftaten wie Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte werden mit hohen Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Homosexualität gilt gem. § 377 des pakistanischen Strafgesetzbuches als "widernatürliche Handlung" und ist strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe http://www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: http://www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie unten für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue-Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 2.000 Metern vor. Davon sind die großen Städte nicht ausgenommen! Insbesondere in Islamabad und Lahore waren 2011 vermehrt Dengue-Erkrankungen zu verzeichnen.
Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u.a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
Außer in Höhenlagen über circa 2.000 Meter besteht in Pakistan ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. Das Risiko nimmt von Norden nach Süden hin zu und ist in der Indus-Tiefebene und im Sindh, im Südosten, am höchsten. Dabei handelt es sich landesweit in circa einem Drittel der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien, das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen tagsüber auch vor anderen Stechmücken-übertragenen Erkrankungen wie Dengue-Fieber, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis.
Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (http://www.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Pakistan, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Pakistan ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert sein, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewasche n oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Cholera tritt in Pakistan, vor allem nach Überschwemmungen, immer wieder auf, ist in aller Regel für Reisende und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.
Polio (Kinderlähmung)
Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen immer noch regelmäßig Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel. Ein ausreichender Impfschutz wird dringend empfohlen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Pakistan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann meist vor Ort - z.B. in den großen Kliniken der Metropolen - erfolgen.
Leishmaniose
Insbesondere die Haut-Leishmaniose (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz tagsüber sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Pakistan Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniose gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!
Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Pakistan vor allem in den Wintermonaten und im Norden. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: http://www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen u .s. w.) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
In Pakistan sind in der Vergangenheit Fälle von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) bei Tieren und in wenigen Einzelfällen auch bei Menschen aufgetreten, zuletzt im Jahr 2008. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Der Verzehr gut durchgegarter Geflügelprodukte ist unbedenklich. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter http://www.bmelv.de).
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es bei Einzelnen, besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen.
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben, treffen. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet, Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Pakistan nicht durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden immer wieder missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte oder während des Monsuns verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. In verschiedenen Landesteilen besteht zudem eine große Gefahr, Opfer von Gewaltdelikten zu werden. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, ang emessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren. Gehwege sind häufig nicht existent oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort wird ggf. vom Patienten erwartet, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines durchschnittlichen Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Pakistan bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.
Die Deutsche Botschaft in Islamabad und das Generalkonsulat in Karachi verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org oder: http://www.frm-web.de).
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Teilreisewarnung Pakistan 04.06.2014

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 04.06.2014
(Unverändert gültig seit: 04.06.2014)

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Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Am 3.6.2014 wurde der Führer der in Karachi einflussreichen Partei MQM, Altaf Hussain, verhaftet. In den kommenden Tagen ist in Karachi mit Demonstrationen und Unruhen zu rechnen. Daher wird von nicht zwingend notwendigen Reisen nach Karachi abgeraten. Im Falle unaufschiebbarer Reisen sollte das Generalkonsulat vorher kontaktiert werden.
Die WHO hat am 05.05.2014 Pakistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Reisenden, die das Land verlassen, über ein gültiges, internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung verfügen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung darf für diese Bescheinigung gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und muss spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar.
Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Pakistan 10.06.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 10.06.2014
(Unverändert gültig seit: 10.06.2014)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung


Aktueller Hinweis
Am 3.6.2014 wurde der Führer der in Karachi einflussreichen Partei MQM, Altaf Hussain, verhaftet. In den kommenden Tagen ist in Karachi mit Demonstrationen und Unruhen zu rechnen. Daher wird von nicht zwingend notwendigen Reisen nach Karachi abgeraten. Im Falle unaufschiebbarer Reisen sollte das Generalkonsulat vorher kontaktiert werden.
Die WHO hat am 05.05.2014 Pakistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Reisenden, die das Land verlassen, über ein gültiges, internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung verfügen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung darf für diese Bescheinigung gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und muss spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar.
Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam. Wird die Impfung in Pakistan durchgeführt, ist darauf zu achten, dass sie von einer staatlich autorisierten Stelle vorgenommen und im internationalen Impfzertifikat bescheinigt wird.
Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.

Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA)und nach Belutschistanwird gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten.
Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Reisende müssen im Übrigen mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen. Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen und - insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Entführungen
In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Zuletzt wurden am 13. März 2013 in Belutschistan zwei tschechische Touristinnen, die von Iran auf dem Landweg nach Pakistan eingereist waren, entführt. Auch in anderen Landesteilen ist es zu Entführungen von Ausländern gekommen. Am 13. August 2011 wurden ein US-Bürger in Lahore, am 19. Januar 2012 ein deutscher und ein italienischer Staatsangehöriger in Multan (Süd-Punjab) entführt.
Terrorismus
Die Gefährdung durch terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban (TTP) und mit den Taliban verbundener Gruppen, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, bleibt in Pakistan hoch. Daneben besteht weiterhin die Gefahr religiös motivierter Terroranschläge durch radikale Gruppierungen. Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt sehr deutlich in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten FATA und in Belutschistan; dort sind auch die meisten Opfer zu beklagen. Anfang 2014 kam es jedoch auch wieder zu Terroranschlägen in den Städten Islamabad und Rawalpindi.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste und Polizei sowie religiöse Stätten.
Gelegentlich kommt es auch zu Anschlägen auf Märkten, Infrastruktureinrichtungen und öffentliche Gebäude wie zuletzt Anfang Juni auf den Flughafen Karachi.
Wenngleich es seit Sommer 2013 keine Anschläge gezielt gegen westliche Ausländer gegeben hat, können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen und westlichen Lebensstil stehen.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere nach Peshawar, in das Swat-Tal und in den Distrikt Swabi, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Insbesondere in FATA kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager, Trainingscenter und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In jüngster Zeit wurden auch wieder islamistisch-extremistische Drohungen gegen die einer Naturreligion anhängende Volksgruppe der Kalash sowie gegen die der schiitischen Glaubensrichtung zuzuordnenden Ismailiten im Norden Pakistans laut.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Westliche Ausländer waren bislang nicht Ziel dieser Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Am 3. April 2012 wurde in der Stadt Gilgit durch das pakistanische Militär eine Ausgangssperre verhängt, um religiös motivierte Unruhen, die zuvor 14 Tote und über 50 Verletzte gefordert hatten, einzudämmen. Zudem wurden das Mobilfunknetz in Gilgit abgeschaltet und der Karakorum Highway gesperrt; die pakistanische Fluglinie PIA stellte ihre regulären Flüge nach Gilgit ein. Als Vorsichtsmaßnahme flog die pakistanische Luftwaffe ca. 120 ausländische Touristen nach Islamabad aus. Aus dem Jahr 2013 wurden Vorfälle dieser Art allerdings nicht bekannt.
In der Nacht vom 22. auf den 23. Juni 2013 wurden in einem Basiscamp, das zum Nanga Parbat führt, zehn ausländische Bergsteiger sowie ein pakistanischer Begleiter durch Terroristen ermordet. Die pakistanische Regierung hatte daraufhin die Evakuierung der sich am Nanga Parbat aufhaltenden ausländischen Bergsteiger eingeleitet. Zudem wurden die Sicherheitsmaßnahmen der pakistanischen Regierung zum Schutz ausländischer Touristen in der Region um den Nanga Parbat und in anderen Teilen von Gilgit-Baltistan deutlich verstärkt. Das Auswärtige Amt rät dazu, sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans sollten bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen. Kriminelle Übergriffe auf Touristen sind in den vergangenen Monaten nicht bekannt geworden, wohl aber religiös motivierte Angriffe auf Schiiten, die auf dem Karakorum Highway unterwegs waren.
Vor Reisen nach Belutschistan wird gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Im Grenzgebiet zu Iran operieren sunnitische anti-iranische Aufständische. Auch Aktivitäten afghanischer und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es auch zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras.
In Karachi kommt es häufig zu innenpolitisch, religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten. Wegen der angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalität sollte vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort oder mit dem deutschen Generalkonsulat in Karachi. Auch im inneren Sindh besteht eine Gefährdung durch hohe Kriminalität.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen das Landes. Über Land Reisende sollten sich vorab bei den pakistanischen Behörden darüber informieren, ob sie für ihre Reiseroute oder ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung (Non-Objection-Certificate) beantragen müssen. In der jüngeren Vergangenheit wurden Reisende, die sich ohne Genehmigung in solchen Gebieten aufhielten, wiederholt für mehrere Tage in Haft genommen.

Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Islamabad stellt keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.

Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Für weitere Informationen stehen die Deutsche Botschaft Islamabad und das Deutsche Generalkonsulat Karachi zur Verfügung.
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Teilreisewarnung Pakistan 16.06.2014

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 16.06.2014
(Unverändert gültig seit: 16.06.2014)

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Aktuelle Hinweise


Aktueller Hinweis
Die WHO hat am 05.05.2014 Pakistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Reisenden die das Land verlassen, über ein gültiges internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung verfügen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung darf für diese Bescheinigung gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und muss spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar. Wird die Impfung in Pakistan durchgeführt, ist darauf zu achten, dass sie von einer staatlich autorisierten Stelle vorgenommen und im internationalen Impfzertifikat bescheinigt wird.Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
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Teilreisewarnung Pakistan 17.06.2014

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 17.06.2014
(Unverändert gültig seit: 17.06.2014)

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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben am 15. Juni 2014 in Nord-Wasiristan eine groß angelegte Militäraktion gegen die Pakistanischen Taliban und andere Extremisten und Militante begonnen. In der Vergangenheit haben solche Operationen zu einer Zunahme der Gefahr von Terroranschlägen im ganzen Land geführt. Die Pakistanischen Taliban haben darüber hinaus am 16. Juni 2014 eine generelle Drohung gegen Ausländer in Pakistan ausgesprochen. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb, in den kommenden Tagen und Wochen bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung zu schenken und Reisen, die nicht unbedingt notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Die WHO hat am 05. Mai 2014 Pakistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Reisenden die das Land verlassen, über ein gültiges internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung verfügen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung darf für diese Bescheinigung gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und muss spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar. Wird die Impfung in Pakistan durchgeführt, ist darauf zu achten, dass sie von einer staatlich autorisierten Stelle vorgenommen und im internationalen Impfzertifikat bescheinigt wird.Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
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Teilreisewarnung Pakistan 25.06.2014

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 25.06.2014
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Aktuelle Hinweise
Am 24. Juni wurde ein Linienflugzeug beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Es handelte sich um den dritten Vorfall dieser Art seit Anfang des Jahres. In Ergänzung zur generellen Reisewarnung für die Provinz Khyber-Pakthunkhwa und die Stadt Peshawar wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen.
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben am 15. Juni 2014 in Nord-Wasiristan eine groß angelegte Militäraktion gegen die Pakistanischen Taliban und andere Extremisten und Militante begonnen. In der Vergangenheit haben solche Operationen zu einer Zunahme der Gefahr von Terroranschlägen im ganzen Land geführt. Die Pakistanischen Taliban haben darüber hinaus am 16. Juni 2014 eine generelle Drohung gegen Ausländer in Pakistan ausgesprochen. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb, in den kommenden Tagen und Wochen bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung zu schenken und Reisen, die nicht unbedingt notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Die WHO hat am 05. Mai 2014 Pakistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Reisenden die das Land verlassen, über ein gültiges internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung verfügen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung darf für diese Bescheinigung gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und muss spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar. Wird die Impfung in Pakistan durchgeführt, ist darauf zu achten, dass sie von einer staatlich autorisierten Stelle vorgenommen und im internationalen Impfzertifikat bescheinigt wird.Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
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Teilreisewarnung Pakistan 13.08.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 13.08.2014
(Unverändert gültig seit: 13.08.2014)

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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Ab dem 13. August ist in Islamabad, Lahore und anderen pakistanischen Großstädten mit Demonstrationen und Sperrungen bestimmter Viertel zu rechnen. Rund um den Unabhängigkeitstag am 14. August haben verschiedene Politiker zu Großkundgebungen aufgerufen. Entsprechend werden die Zu- und Abgänge zum Benazir-Bhutto-Flughafen in Islamabad ab 13.08. mittags bis auf weiteres gesperrt. Auch Fahrten von und nach Islamabad werden durch Straßensperren erheblich behindert und sollten vermieden werden.
Am 24. Juni wurde ein Linienflugzeug beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Es handelte sich um den dritten Vorfall dieser Art seit Anfang des Jahres. In Ergänzung zur generellen Reisewarnung für die Provinz Khyber-Pakthunkhwa und die Stadt Peshawar wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen.
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben am 15. Juni 2014 in Nord-Wasiristan eine groß angelegte Militäraktion gegen die Pakistanischen Taliban und andere Extremisten und Militante begonnen. In der Vergangenheit haben solche Operationen zu einer Zunahme der Gefahr von Terroranschlägen im ganzen Land geführt. Die Pakistanischen Taliban haben darüber hinaus am 16. Juni 2014 eine generelle Drohung gegen Ausländer in Pakistan ausgesprochen. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb, in den kommenden Tagen und Wochen bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung zu schenken und Reisen, die nicht unbedingt notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Die WHO hat am 05. Mai 2014 Pakistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Reisenden die das Land verlassen, über ein gültiges internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung verfügen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung darf für diese Bescheinigung gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und muss spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar. Wird die Impfung in Pakistan durchgeführt, ist darauf zu achten, dass sie von einer staatlich autorisierten Stelle vorgenommen und im internationalen Impfzertifikat bescheinigt wird.Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
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Teilreisewarnung Pakistan 20.08.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 20.08.2014
(Unverändert gültig seit: 20.08.2014)

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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In Islamabad kommt es weiterhin zu Demonstrationen und Sperrungen bestimmter Viertel. Fahrten von und nach Islamabad werden durch Straßensperren erheblich behindert und sollten vermieden werden.
Am 24. Juni wurde ein Linienflugzeug beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Es handelte sich um den dritten Vorfall dieser Art seit Anfang des Jahres. In Ergänzung zur generellen Reisewarnung für die Provinz Khyber-Pakthunkhwa und die Stadt Peshawar wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen.
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben am 15. Juni 2014 in Nord-Wasiristan eine groß angelegte Militäraktion gegen die Pakistanischen Taliban und andere Extremisten und Militante begonnen. In der Vergangenheit haben solche Operationen zu einer Zunahme der Gefahr von Terroranschlägen im ganzen Land geführt. Die Pakistanischen Taliban haben darüber hinaus am 16. Juni 2014 eine generelle Drohung gegen Ausländer in Pakistan ausgesprochen. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb, in den kommenden Tagen und Wochen bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung zu schenken und Reisen, die nicht unbedingt notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Die WHO hat am 05. Mai 2014 Pakistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Reisenden die das Land verlassen, über ein gültiges internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung verfügen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung darf für diese Bescheinigung gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und muss spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar. Wird die Impfung in Pakistan durchgeführt, ist darauf zu achten, dass sie von einer staatlich autorisierten Stelle vorgenommen und im internationalen Impfzertifikat bescheinigt wird.Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre w irksam.
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Re: Teilreisewarnung Pakistan 02.10.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
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In Islamabad kommt es weiterhin zu Demonstrationen und Sperrungen bestimmter Viertel. Fahrten von und nach Islamabad werden durch Straßensperren erheblich behindert und sollten vermieden werden.
Am 24. Juni wurde ein Linienflugzeug beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Es handelte sich um den dritten Vorfall dieser Art seit Anfang des Jahres. In Ergänzung zur generellen Reisewarnung für die Provinz Khyber-Pakthunkhwa und die Stadt Peshawar wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen.

Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben am 15. Juni 2014 in Nord-Wasiristan eine groß angelegte Militäraktion gegen die Pakistanischen Taliban und andere Extremisten und Militante begonnen. In der Vergangenheit haben solche Operationen zu einer Zunahme der Gefahr von Terroranschlägen im ganzen Land geführt. Die Pakistanischen Taliban haben darüber hinaus am 16. Juni 2014 eine generelle Drohung gegen Ausländer in Pakistan ausgesprochen. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb, in den kommenden Tagen und Wochen bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung zu schenken und Reisen, die nicht unbedingt notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

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Aktuelle Hinweise
Die WHO hat am 05.Mai 2014 Pakistan aufgefordert sicherzustellen, daß alle Reisenden die das Land verlassen, über ein gültiges internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung verfügen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung darf für diese Bescheinigung gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und muß spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar. Wird die Impfung in Pakistan durchgeführt, ist darauf zu achten, daß sie von einer staatlich autorisierten Stelle vorgenommen wird. Sie sollte im internationalen Impfzertifikat (ggf. unter der Gelbfieberimpfung) als separate Impfung (auch bei Verwendung von Kombinationsimpfstoff en) und somit für das Flughafenpersonal erkennbar in dem vorgesehen Feld eingetragen werden.
Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe http://www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: http://www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.

Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie unten für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue-Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 2.000 Metern vor. Davon sind die großen Städte nicht ausgenommen! Insbesondere in Islamabad und Lahore waren 2011 vermehrt Dengue-Erkrankungen zu verzeichnen.

Malaria
Außer in Höhenlagen über circa 2.000 Meter besteht in Pakistan ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen. Besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. Das Risiko nimmt von Norden nach Süden hin zu und ist in der Indus-Tiefebene und im Sindh, im Südosten, am höchsten. Dabei handelt es sich landesweit in circa einem Drittel der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich.
Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate (insbesondere Malaria tertiana) nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil wird deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) erhältlich; sie sollten aus Deutschland mitgebracht werden. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle, ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue, Chikungunya), in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.

Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert sein, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewasche n oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.

Cholera tritt in Pakistan, vor allem nach Überschwemmungen, immer wieder auf, ist in aller Regel für Reisende und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.

Polio (Kinderlähmung)
Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen immer noch regelmäßig Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel. Ein ausreichender Impfschutz wird dringend empfohlen (siehe aktuellen Hinweis).

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Pakistan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann meist vor Ort - z.B. in den großen Kliniken der Metropolen - erfolgen.

Leishmaniasis
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz tagsüber sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Pakistan Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniasis gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.

Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!

Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor.

Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes.

Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Pakistan vor allem in den Wintermonaten und im Norden. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: http://www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen u .s. w.) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.

Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
In Pakistan sind in der Vergangenheit Fälle von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) bei Tieren und in wenigen Einzelfällen auch bei Menschen aufgetreten, zuletzt im Jahr 2008. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Der Verzehr gut durchgegarter Geflügelprodukte ist unbedenklich. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter http://www.bmelv.de).

Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es bei Einzelnen, besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen.

Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben, treffen. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet, Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.

Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.

Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Pakistan nicht durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden immer wieder missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte oder während des Monsuns verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. In verschiedenen Landesteilen besteht zudem eine große Gefahr, Opfer von Gewaltdelikten zu werden. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, ang emessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren. Gehwege sind häufig nicht existent oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort wird ggf. vom Patienten erwartet, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines durchschnittlichen Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Pakistan bewusst sein.

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.
Die Deutsche Botschaft in Islamabad und das Generalkonsulat in Karachi verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org oder: http://www.frm-web.de).
Auswärtige Amt
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Alexander
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Teilreisewarnung Pakistan 06.10.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Pakistan:

Stand 06.10.2014 (Unverändert gültig seit: 06.10.2014)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen / Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Allgemeine Reiseinformationen

Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.

In den meisten Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss insbesondere bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden, um der vielfach religiös-konservativen Grundeinstellung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in weiten Teilen Pakistans streng eingehalten, was erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben hat. Im Ramadan sollte während der Stunden des Tages, in denen die Bevölkerung das Fastengebot einhält, unbedingt auf den Genuss von Speisen und Getränken verzichtet werden.

Beim Umgang der Behörden mit ausländischen Besuchern ist in letzter Zeit aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):
Ja, aber nur mit Lichtbild

Anmerkungen: Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert unter http://www.dgip.gov.pk

Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: +49 30 21 24 40
Fax: +49 30 21 24 42 10
E-Mail: mail@pakemb.de
http://www.pakemb.de/
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 69867850
Fax: +49 69 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
http://www.pakmissionfrankfurt.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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markus-1969
Beiträge: 609
Registriert: So 17. Apr 2011, 21:36

Re: Teilreisewarnung Pakistan 06.10.2014

Beitrag von markus-1969 »

Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: +49 30 21 24 40
Fax: +49 30 21 24 42 10
E-Mail: mail@pakemb.de
http://www.pakemb.de/
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
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Tel.: +49 69 69867850
Fax: +49 69 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
http://www.pakmissionfrankfurt.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Wer ein pakistanisches Visum beantragt, tut dies in Berlin. Ich (aus Bayern) bin hingefahren und hatte (Paßbilder, Schreiben eines pakistanischen Reiseveranstalters, Bankbeleg über die Einzahlung) mein Visum am gleichen Tag.

Andere Mitreisende (aus England) berichteten von erheblichen Schwierigkeiten mit dem dortigen Konsulat. Das Problem ist, daß das Konsulat bei kleinsten Problemen darauf angewiesen ist, mit Islamabad Rücksprache zu halten, während die Botschaft in eigener Verantwortung und ohne Rücksprache mit Islamabad Visa ausstellen kann.

Was die Sicherheitslage angeht, so schimpfen hier alle Pakistanis (ich bin in organisierter Tour den Karakorum Highway hochgefahren - und zwar per Fahrrad) über die schlechte Darstellung Pakistans / der Sicherheitslage in den Medien und der Botschaften.

Von Problemen mit pakistanischen Behörden kann ich nichts berichten; die Grenzer bei der Einreise am Flughafen in Lahore waren extrem freundlich; sicher haben sie mich ausgefragt (was machen Sie in unserem Land ?) doch hatte dies - schließlich war ich der letzte in der Schlange und wurde zuvor an den Schalter für pakistanische Staatsangehörige verwiesen - eher mit Freundlichkeit und Interesse zu tun als mit dienstlicher Neugier - obgleich sie die genaue Schreibweise des Hotels haben wollten).
Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 05.11.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 05.11.2014
(Unverändert gültig seit: 05.11.2014)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise/Teilreisewarnugn
- Allgemeine Reiseinformationen
- Besondere strafrechtliche Vorschriften (redaktionell)


Aktuelle Hinweise
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben am 15. Juni 2014 in Nord-Wasiristan eine groß angelegte Militäraktion gegen die Pakistanischen Taliban und andere Extremisten und Militante begonnen, die inzwischen auf andere Teile der Stammesgebiete ausgedehnt wurde. In der Vergangenheit haben solche Operationen zu einer Zunahme der Gefahr von Terroranschlägen im ganzen Land geführt. Die Pakistanischen Taliban haben darüber hinaus am 16. Juni 2014 eine generelle Drohung gegen Ausländer in Pakistan ausgesprochen. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb, aktuell bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung zu schenken und Reisen, die nicht unbedingt notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) und nach Belutschistanwird gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten.
Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Reisende müssen im Übrigen mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen. Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen und - insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Entführungen
In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Zuletzt wurden am 13. März 2013 in Belutschistan zwei tschechische Touristinnen, die von Iran auf dem Landweg nach Pakistan eingereist waren, entführt. Auch in anderen Landesteilen ist es zu Entführungen von Ausländern gekommen. Am 13. August 2011 wurden ein US-Bürger in Lahore, am 19. Januar 2012 ein deutscher und ein italienischer Staatsangehöriger in Multan (Süd-Punjab) entführt.
Terrorismus
Die Gefährdung durch terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban (TTP) und mit den Taliban verbundener Gruppen, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, bleibt in Pakistan hoch. Daneben besteht weiterhin die Gefahr religiös motivierter Terroranschläge durch radikale Gruppierungen. Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten FATA und in Belutschistan; dort sind auch die meisten Opfer zu beklagen.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste und Polizei sowie religiöse Stätten.
Gelegentlich kommt es auch zu Anschlägen auf Märkten, Infrastruktureinrichtungen und öffentliche Gebäude wie zuletzt Anfang Juni auf den Flughafen Karachi.
2014 kam es erneut zu Terroranschlägen in den Städten Islamabad und Rawalpindi, die Todesopfer unter der Zivilbevölkerung forderten. Am 02.11.2014 kamen bei einem Selbstmordanschlag am indisch-pakistanischen Grenzübergang Wagah bei Lahore über 55 Menschen, überwiegend Besucher der allabendlichen traditionellen Flaggenzeremonie, ums Leben.
Wenngleich es seit Sommer 2013 keine Anschläge gezielt gegen westliche Ausländer gegeben hat, können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen und westlichen Lebensstil stehen.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere nach Peshawar, in das Swat-Tal und in den Distrikt Swabi, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Insbesondere in FATA kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager, Trainingscenter und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In den vergangenen Monaten wurden mehrmals Flugzeuge beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Es wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen.
In den vergangenen Monaten wurden auch wieder islamistisch-extremistische Drohungen gegen die einer Naturreligion anhängende Volksgruppe der Kalash sowie gegen die der schiitischen Glaubensrichtung zuzuordnenden Ismailiten im Norden Pakistans laut.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Westliche Ausländer waren bislang nicht Ziel dieser Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Am 3. April 2012 wurde in der Stadt Gilgit durch das pakistanische Militär eine Ausgangssperre verhängt, um religiös motivierte Unruhen, die zuvor 14 Tote und über 50 Verletzte gefordert hatten, einzudämmen. Zudem wurden das Mobilfunknetz in Gilgit abgeschaltet und der Karakorum Highway gesperrt; die pakistanische Fluglinie PIA stellte ihre regulären Flüge nach Gilgit ein. Als Vorsichtsmaßnahme flog die pakistanische Luftwaffe ca. 120 ausländische Touristen nach Islamabad aus. Aus dem Jahr 2013 wurden Vorfälle dieser Art allerdings nicht bekannt.
In der Nacht vom 22. auf den 23. Juni 2013 wurden in einem Basiscamp, das zum Nanga Parbat führt, zehn ausländische Bergsteiger sowie ein pakistanischer Begleiter durch Terroristen ermordet. Die pakistanische Regierung hatte daraufhin die Evakuierung der sich am Nanga Parbat aufhaltenden ausländischen Bergsteiger eingeleitet. Zudem wurden die Sicherheitsmaßnahmen der pakistanischen Regierung zum Schutz ausländischer Touristen in der Region um den Nanga Parbat und in anderen Teilen von Gilgit-Baltistan deutlich verstärkt. Das Auswärtige Amt rät dazu, sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans sollten bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen. Kriminelle Übergriffe auf Touristen sind in den vergangenen Monaten nicht bekannt geworden, wohl aber religiös motivierte Angriffe auf Schiiten, die auf dem Karakorum Highway unterwegs waren.
Vor Reisen nach Belutschistan wird gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Im Grenzgebiet zu Iran operieren sunnitische anti-iranische Aufständische. Auch Aktivitäten afghanischer und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es auch zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras.
In Karachi kommt es häufig zu innenpolitisch, religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten. Wegen der angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalität sollte vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort oder mit dem deutschen Generalkonsulat in Karachi. Auch im inneren Sindh besteht eine Gefährdung durch hohe Kriminalität.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen das Landes. Über Land Reisende sollten sich vorab bei den pakistanischen Behörden darüber informieren, ob sie für ihre Reiseroute oder ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung (Non-Objection-Certificate) beantragen müssen. In der jüngeren Vergangenheit wurden Reisende, die sich ohne Genehmigung in solchen Gebieten aufhielten, wiederholt für mehrere Tage in Haft genommen.

Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Islamabad stellt keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.

Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Für weitere Informationen stehen die Deutsche Botschaft Islamabad und das Deutsche Generalkonsulat Karachi zur Verfügung.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.
In den meisten Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss insbesondere bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden, um der vielfach religiös-konservativen Grundeinstellung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in weiten Teilen Pakistans streng eingehalten, was erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben hat. Im Ramadan sollte während der Stunden des Tages, in denen die Bevölkerung das Fastengebot einhält, unbedingt auf den Genuss von Speisen und Getränken in der Öffentlichkeit verzichtet werden.
Beim Umgang der Behörden mit ausländischen Besuchern ist in letzter Zeit aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Pakistan ist ein islamisches Land. Im Strafrecht gilt zum Teil auch die Scharia. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Schariatsgesetzgebung (z.B. zu Körperstrafen) verurteilt worden sind. Straftaten wie Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte werden mit hohen Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet.
Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehende Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden.
Homosexualität gilt nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch als "widernatürliche Handlung" und ist strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.
Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen etc. ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, auch durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 19.01.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 19.01.2015
(Unverändert gültig seit: 19.01.2015)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise/Teilreisewarnung


Aktuelle Hinweise
Auch in Pakistan ist es im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Karikaturen durch die französische Zeitschrift Charlie Hebdo landesweit zu Demonstrationen gekommen, die in einigen Fällen gewalttätig waren. Es ist damit zu rechnen, dass es in den kommenden Tagen landesweit zu weiteren Protesten kommen wird, die sich generell gegen westliche Interessen richten könnten. In diesem Zusammenhang wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Nach dem schweren Terroranschlag auf eine Schule in Peshawar, bei dem am 16. Dezember 2014 über 140 Menschen ums Leben kamen, haben die pakistanischen Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land deutlich verschärft. Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums für Terrorismus-Straftatbestände am 17. Dezember 2014 wurden bereits mehr als 20 Menschen hingerichtet. Die Operationen der Sicherheitskräfte gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund Racheanschläge terroristischer Elemente nicht ausgeschlossen werden können, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung geschenkt werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) und nach Belutschistanwird gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten.
Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Reisende müssen im Übrigen mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen. Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen und - insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Entführungen
In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Zuletzt wurden am 13. März 2013 in Belutschistan zwei tschechische Touristinnen, die von Iran auf dem Landweg nach Pakistan eingereist waren, entführt. Auch in anderen Landesteilen ist es zu Entführungen von Ausländern gekommen. Am 13. August 2011 wurden ein US-Bürger in Lahore, am 19. Januar 2012 ein deutscher und ein italienischer Staatsangehöriger in Multan (Süd-Punjab) entführt.
Terrorismus
Die Gefährdung durch terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban (TTP) und mit den Taliban verbundener Gruppen, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, bleibt in Pakistan hoch. Daneben besteht weiterhin die Gefahr religiös motivierter Terroranschläge durch radikale Gruppierungen. Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten FATA und in Belutschistan; dort sind auch die meisten Opfer zu beklagen.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste und Polizei sowie religiöse Stätten.
Gelegentlich kommt es auch zu Anschlägen auf Märkte, Infrastruktureinrichtungen und öffentliche Gebäude wie zuletzt Anfang Juni auf den Flughafen Karachi.
2014 kam es erneut zu Terroranschlägen in den Städten Islamabad und Rawalpindi, die Todesopfer unter der Zivilbevölkerung forderten. Am 02.11.2014 kamen bei einem Selbstmordanschlag am indisch-pakistanischen Grenzübergang Wagah bei Lahore über 55 Menschen, überwiegend Besucher der allabendlichen traditionellen Flaggenzeremonie, ums Leben.
Am 16. Dezember 2014 kam es zu einem schweren Terroranschlag auf eine Schule in Peshawar, bei dem über 140 Menschen, die meisten darunter Kinder, ums Leben kamen.
Wenngleich es seit Sommer 2013 keine Anschläge gezielt gegen westliche Ausländer gegeben hat, können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen und westlichen Lebensstil stehen.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere nach Peshawar, in das Swat-Tal und in den Distrikt Swabi, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Insbesondere in FATA kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager, Trainingscenter und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In den vergangenen Monaten wurden mehrmals Flugzeuge beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Es wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen.
In den vergangenen Monaten wurden auch wieder islamistisch-extremistische Drohungen gegen die einer Naturreligion anhängende Volksgruppe der Kalash sowie gegen die der schiitischen Glaubensrichtung zuzuordnenden Ismailiten im Norden Pakistans laut.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Westliche Ausländer waren bislang nicht Ziel dieser Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Am 3. April 2012 wurde in der Stadt Gilgit durch das pakistanische Militär eine Ausgangssperre verhängt, um religiös motivierte Unruhen, die zuvor 14 Tote und über 50 Verletzte gefordert hatten, einzudämmen. Zudem wurden das Mobilfunknetz in Gilgit abgeschaltet und der Karakorum Highway gesperrt; die pakistanische Fluglinie PIA stellte ihre regulären Flüge nach Gilgit ein. Als Vorsichtsmaßnahme flog die pakistanische Luftwaffe ca. 120 ausländische Touristen nach Islamabad aus. Aus dem Jahr 2013 wurden Vorfälle dieser Art allerdings nicht bekannt.
In der Nacht vom 22. auf den 23. Juni 2013 wurden in einem Basiscamp, das zum Nanga Parbat führt, zehn ausländische Bergsteiger sowie ein pakistanischer Begleiter durch Terroristen ermordet. Die pakistanische Regierung hatte daraufhin die Evakuierung der sich am Nanga Parbat aufhaltenden ausländischen Bergsteiger eingeleitet. Zudem wurden die Sicherheitsmaßnahmen der pakistanischen Regierung zum Schutz ausländischer Touristen in der Region um den Nanga Parbat und in anderen Teilen von Gilgit-Baltistan deutlich verstärkt. Das Auswärtige Amt rät dazu, sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans sollten bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen. Kriminelle Übergriffe auf Touristen sind in den vergangenen Monaten nicht bekannt geworden, wohl aber religiös motivierte Angriffe auf Schiiten, die auf dem Karakorum Highway unterwegs waren.
Vor Reisen nach Belutschistan wird gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Im Grenzgebiet zu Iran operieren sunnitische anti-iranische Aufständische. Auch Aktivitäten afghanischer und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es auch zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras.
In Karachi kommt es häufig zu innenpolitisch, religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten. Wegen der angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalität sollte vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort oder mit dem deutschen Generalkonsulat in Karachi. Auch im inneren Sindh besteht eine Gefährdung durch hohe Kriminalität.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen das Landes. Über Land Reisende sollten sich vorab bei den pakistanischen Behörden darüber informieren, ob sie für ihre Reiseroute oder ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung (Non-Objection-Certificate) beantragen müssen. In der jüngeren Vergangenheit wurden Reisende, die sich ohne Genehmigung in solchen Gebieten aufhielten, wiederholt für mehrere Tage in Haft genommen.

Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Islamabad stellt keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.

Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Für weitere Informationen stehen die Deutsche Botschaft Islamabad und das Deutsche Generalkonsulat Karachi zur Verfügung.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Pakistan 09.03.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 09.03.2015
(Unverändert gültig seit: 09.03.2015)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Aktueller Hinweis zu Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Die WHO hat am 05. Mai 2014 Pakistan aufgefordert sicherzustellen, dass alle Reisenden, die das Land verlassen, über ein gültiges internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung verfügen. Die Impfpflicht bleibt nach den jüngsten Revisionen vom November 2014 und März 2015 weiter in Kraft. Sie gilt für alle, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung darf für diese Bescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein und soll spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Die Polio-Schutzimpfungen sollen möglichst mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen, der jedoch in Deutschland nicht mehr verfügbar ist. Bei der Ausreise von Ausländern werden Impfungen mit injizierbarem Impfstoff (IPV) akzeptiert. Wird die Impfung in Pakistan durchgeführt, ist darauf zu achten, dass sie von einer staatlich autorisier ten Stelle vorgenommen wird. Sie soll im internationalen Impfzertifikat (ggf. unter der Gelbfieberimpfung) als separate Impfung (auch bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen) und somit für das Flughafenpersonal erkennbar in dem vorgesehen Feld eingetragen werden.
Die Pflichtimpfung bei Ausreise soll den Poliovirus-Export aus Pakistan in Drittländer verhindern. Aber auch innerhalb Pakistans ist der Polio-Impfschutz dringend zu empfehlen. Auffrischimpfungen gegen Polio sind regulär 10 Jahre wirksam.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung gegen die Dengue-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie unten für Malaria beschrieben, ist die beste Schutzmaßnahme. Dengue-Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 2.000 Metern vor. Davon sind die großen Städte nicht ausgenommen. Auch in Islamabad und Lahore waren in den letzten Jahren Ausbrüche zu verzeichnen.
Malaria
Unterhalb einer Höhe von 2.000 Metern besteht in Pakistan ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malaria mit saisonalen Schwankungen. Besonders während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen. Das Risiko nimmt von Norden nach Süden zu und ist in der Indus-Tiefebene und im Sindh, am höchsten. In circa einem Drittel der Fälle handelt es sich um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken.
Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate (insbesondere Malaria tertiana) nach dem Aufenthalt ausbrechen. Je nach Reiseprofil wird neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfohlen. Verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) sollten aus Deutschland mitgebracht werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle, ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue, Chikungunya), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Leitungswasser kann mit fäkalen Keimen kontaminiert sein. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Cholera tritt in Pakistan, vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.
Polio (Kinderlähmung)
Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen immer noch regelmäßig Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel. Ein ausreichender Impfschutz wird dringend empfohlen (siehe aktuellen Hinweis).
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. . Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich. Zuverlässigen Schutz bietet nur die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Pakistan eine besondere Bedeutung zu. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
Leishmaniasis
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Insektenschutz tagsüber sollte deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Pakistan Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniasis gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.
Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes.
Grippe (Saisonale Influenza)
Saisonale Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Pakistan vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen u .s. w.) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen.
Die Höhenkrankheit ist eine potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es, wenn Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Von der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird abgeraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergungsrisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Pakistan bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.
Die Deutsche Botschaft in Islamabad und das Generalkonsulat in Karachi verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Teilreisewarnung Pakistan 26.08.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 26.08.2015
(Unverändert gültig seit: 26.08.2015)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Besondere strafrechtliche Bestimmungen


Aktuelle Hinweise
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land deutlich verschärft. Insbesondere die Operationen gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund mit Racheanschlägen terroristischer Elemente zu rechnen ist, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung geschenkt werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) und nach Belutschistan wird gewarnt.

Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Reisende müssen im Übrigen mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen.
Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und - insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Entführungen

In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.
Zuletzt wurden im Mai 2014 ein chinesischer Fahrradtourist in Khyber-Pakhtunkhwa und im März 2013 in Belutschistan zwei tschechische Touristinnen, die von Iran auf dem Landweg nach Pakistan eingereist waren, entführt. Auch in anderen Landesteilen (Lahore, Süd-Punjab) ist es vor längerer Zeit zu Entführungen von Ausländern gekommen.
Terrorismus
Die Gefährdung durch terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban und mit den Taliban verbundener Gruppen, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, bleibt in Pakistan hoch.
Daneben besteht weiterhin die Gefahr religiös motivierter Terroranschläge durch radikale Gruppierungen. Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge mit den meisten Opfern liegt in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten FATA und in Belutschistan.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste und Polizei sowie religiöse Stätten.
Anfang 2015 kamen bei mehreren Anschlägen auf schiitische Verehrungsstätten in verschiedenen Teilen des Landes zahlreiche Menschen ums Leben. Der Doppelanschlag auf zwei christliche Kirchen im Stadtteil Yohanabad von Lahore im März und der Terrorangriff auf einen mit Angehörigen der religiösen Minderheit der Ismailiten besetzten Bus in Karachi im Mai 2015 forderten viele Todesopfer.
Gelegentlich kommt es auch zu Anschlägen auf Märkte, Infrastruktureinrichtungen und öffentliche Gebäude wie zuletzt im Juni 2014 auf den Flughafen Karachi.
2014 kam es zu mehreren Terroranschlägen mit Todesopfern unter der Zivilbevölkerung, u.a. in Islamabad und Rawalpindi, am indisch-pakistanischen Grenzübergang Wagah bei Lahore sowie auf eine Schule in Peshawar.
Wenngleich es seit Sommer 2013 keine Anschläge gezielt gegen westliche Ausländer gegeben hat, können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen und westlichen Lebensstil stehen.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere nach Peshawar und in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.

Insbesondere in FATA kommt es weiter zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager, Trainingscenter und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
2014 wurden mehrmals Flugzeuge beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt.
Es wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Westliche Ausländer waren bislang nicht Ziel dieser Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden.
Im Juni 2013 wurden in einem Basiscamp, das zum Nanga Parbat führt, zehn ausländische Bergsteiger sowie ein pakistanischer Begleiter durch Terroristen ermordet. Seither wurden die Sicherheitsmaßnahmen der pakistanischen Regierung zum Schutz ausländischer Touristen in der Region um den Nanga Parbat und in anderen Teilen von Gilgit-Baltistan deutlich verstärkt. Das Auswärtige Amt rät dazu, sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans sollten aus Sicherheitsgründen bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen.
Vor Reisen nach Belutschistan wird gewarnt.
Aufständische und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Im Grenzgebiet zu Iran operieren sunnitische anti-iranische Aufständische. Auch Aktivitäten afghanischer und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras.
In Karachi kommt es immer wieder zu innenpolitisch, religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und Auseinandersetzungen. Die Sicherheitskräfte führen zahlreiche Operationen gegen terroristische Gruppen und Strukturen der organisierten Kriminalität durch. Wegen der angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalität sollte vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort oder mit dem deutschen Generalkonsulat in Karachi. Auch im inneren Sindh besteht eine Gefährdung durch hohe Kriminalität.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen das Landes. Über Land Reisende sollten sich vorab bei den pakistanischen Behörden darüber informieren, ob sie für ihre Reiseroute oder ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung (Non-Objection-Certificate) beantragen müssen. In der jüngeren Vergangenheit wurden Reisende, die sich ohne Genehmigung in solchen Gebieten aufhielten, wiederholt für mehrere Tage in Haft genommen.

Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.

Die Deutsche Botschaft Islamabad stellt keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Für weitere Informationen stehen die Deutsche Botschaft Islamabad und das Deutsche Generalkonsulat Karachi zur Verfügung.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.
In den meisten Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.
Hinsichtlich der Kleidung (z. B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss insbesondere bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden, um der vielfach religiös-konservativen Grundeinstellung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in weiten Teilen Pakistans streng eingehalten, was erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben hat. Im Ramadan sollte während der Stunden des Tages, in denen die Bevölkerung das Fastengebot einhält, unbedingt auf den Genuss von Speisen und Getränken und auf das Rauchen in der Öffentlichkeit verzichtet werden.
Beim Umgang der Behörden mit ausländischen Besuchern ist in letzter Zeit aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Pakistan ist ein islamisches Land. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Schariatsgesetzgebung (z.B. zu Körperstrafen) verurteilt worden sind. Straftaten wie Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte werden mit hohen Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet.
Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums im Dezember 2014 für Terrorismus-Straftatbestände und im März 2015 für alle mit der Todesstrafe bewehrten Straftatbestände, gab es bereits zahlreiche Hinrichtungen.
Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehende Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden.
Homosexualität gilt nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch als "widernatürliche Handlung" und ist strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.
Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen etc. ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, auch durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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