Reisewarnung Russische Föderation 30.06.2026 | Ausreiseempfehlung

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Russische Föderation 12.11.2024 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 12.11.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage; Geldversorgung)
- Einreise und Zoll (Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise)


Aktuelles
Sicherheitslage

Teile Russlands und die Stadt Moskau sind vermehrt Ziel von Drohnenangriffen.

Die Stadt Moskau und vor allem das südliche Umland, aber auch andere Orte in Russland waren in den letzten Wochen und Monaten Ziel von Drohnenangriffen. Diese haben bisher begrenzte Sachschäden verursacht. Das Abwehrsystem um Moskau wurde deutlich ausgebaut. Möglich bleiben auch Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr. In Verwaltungsgebieten entlang der russisch-ukrainischen Grenze (insb. in der Oblast Kursk) finden derzeit Kampfhandlungen statt. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete wird gewarnt.

In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam, da diese sich sehr kurzfristig ändern können.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Geldversorgung
Die Nutzung deutscher Kreditkarten, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation oder andere Möglichkeiten der Geldbeschaffung sind praktisch unmöglich.

Es ist daher dringend erforderlich, bereits bei Einreise den benötigten Bedarf in bar mit sich zu führen und vor Ort in Rubel (RUB) zu tauschen. Dabei ist auch eine ausreichende Reserve z. B. für medizinische Notfälle, einzuplanen.

Bezüglich der Einfuhr von Euro (EUR) in die Russische Föderation ist zu beachten:

Nach der EU-Verordnung EU833/2014 ist die Mitnahme von Bargeld in der amtlichen Währung eines EU-Mitgliedstaates in die Russische Föderation und gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 nach Belarus verboten.

Ausgenommen sind nur Beträge, die für den persönlichen Gebrauch Reisender und deren mitreisender unmittelbarer Familienangehöriger benötigt werden. Die Höhe des Betrages ist nicht genau festgelegt, wird aber eng ausgelegt und im Einzelfall von den Zollbehörden entschieden. Erfahrungsgemäß wird maximal ein Betrag im unteren bis höchstens mittleren dreistelligen Bereich gestattet.

Bei einem durch das Zollamt am Ort der Ausreise festgestellten Versuch der Ausfuhr von EUR müssen Reisende grundsätzlich neben der Beschlagnahmung des Geldes auch mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) rechnen.

Die Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen (z.B. USD oder CHF) unterliegt hingegen nicht den Sanktionsbestimmungen und ist im Rahmen der allgemeinen Regelungen grundsätzlich möglich.

Einreise und Zoll
Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise

Bei der Einreisekontrolle erhalten Reisende vom Grenzdienst eine Migrationskarte mit Einreisestempel ausgehändigt, die bei der Ausreise wieder abgeben werden muss. Der Verlust der Migrationskarte sollte unbedingt vermieden werden.

Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen besteht eine Anmeldepflicht für Ausländer.
Hotels und vergleichbare Einrichtungen übernehmen die Anmeldungen bereits am ersten Tag nach der Anreise. In anderen Fällen muss der Gastgeber, z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros, die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ) anzeigen. Der ausländische Gast darf seine Ankunft nur im Ausnahmefall auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.

Für Verletzungen der An- und Abmeldepflicht ist grundsätzlich der Einlader/Gastgeber verantwortlich und muss Geldstrafen übernehmen. Auch für Reisende drohen allerdings Konsequenzen wie eine Ausweisung und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren.
  • Vermeiden Sie unbedingt den Verlust der Migrationskarte.
  • Vergewissern Sie sich unverzüglich nach Ankunft bei dem im Visum angegebenen Einlader/Gastgeber über die Verfahrensweise der An- und Abmeldung.
  • Fotokopieren Sie den Reisepass samt Visum, die Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars. Bewahren Sie diese sicher auf, um im Verlustfall die Anmeldung nachweisen zu können.
  • Melden Sie sich im Fall einer mehrtägigen Reise bzw. einem Ausflug vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort bei den Migrationsbehörden ab.
  • Melden Sie sich bei einem Aufenthalt an einem anderen Ort von mehr als sieben Tagen separat an – und bei Abreise wieder ab.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Russische Föderation 09.12.2024 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 09.12.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Ein- und Ausreisekontrolle/Einreisesperren)


Einreise und Zoll
Ein- und Ausreisekontrolle/Einreisesperren

Bei Überschreiten der Außengrenze wird eine eingehende Kontrolle durchgeführt, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.

Seit 1. Dezember 2024 werden an internationalen Moskauer Flughäfen (Scheremetjewo, Domodedowo, Wnukowo und Schukowski) sowie am Grenzübergang Maschtakowo biometrische Daten von Ein- und Ausreisenden aufgenommen und gesammelt. Die Maßnahme soll ab dem 30. Juni 2025 auf alle Grenzübergangsstellen nach Russland ausgeweitet werden.

Reisende müssen unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.
Es werden keine elektronischen Bordkarten z.B. auf Mobiltelefonen, sondern nur als Papierausdruck akzeptiert. Ein Ausdruck ist am Check-In-Automat im Terminal möglich.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder wenn eine Einreisesperre besteht, wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten, sog. „Administrative Strafen“, u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche, begangen wurden, und zwar unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.

Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten wie Steuern, Strafgebühren, Unterhaltszahlungen, Kredite bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Die Deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation sind grundsätzlich nicht in der Lage, außerhalb der Dienstzeiten Passersatzdokumente zu erteilen oder bei Problemen mit Visa, deren Gültigkeit abgelaufen ist, zu helfen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Russische Föderation 23.01.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 23.01.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Reisen aus oder in die Republik Belarus)
- Einreise und Zoll (Visaabkommen Russland - Belarus)


Reiseinfos
Reisen aus oder in die Republik Belarus

Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Im Reiseverkehr über die Republik Belarus dürfen Drittstaater nur die unter Einreise und Zoll - Visaabkommen für den Landweg vorgesehenen Grenzübergänge nutzen.

Einreise und Zoll
Visaabkommen Russland - Belarus

Die Republik Belarus und die Russische Föderation erkennen gegenseitig die erteilten Visa an, die zur Einreise und zum Aufenthalt in ihrem jeweiligen Staatsgebiet berechtigen.

Deutsche Staatsangehörige benötigen bis einschließlich 31. Dezember 2025 für die Einreise nach Belarus für bis zu 30 Tage kein Visum. Für Reisen von Belarus in die Russische Föderation ist auch weiterhin ein Visum für die Russische Föderation erforderlich.

Für die Ein- und Ausreise über die Außengrenzen beider Vertragsstaaten dürfen nur die folgenden zugelassenen Grenzübergänge genutzt werden.
  • Juchowitschi – Doloszy (A-117)
  • Eserischtsche – Newel (M-20)
  • Liosno – Kruglowka (A-141)
  • Redki – Krasnaja Gorka (M-1)
  • Zwentschatka – Dubowitschka (A-101)
  • Selischtsche – Nowosybkow (M-13).
Einreise- oder Ausreisestempel werden zum Grenzübertritt an den Außengrenzen beider Staaten gegenseitig anerkannt.
  • Informieren Sie sich frühzeitig zu den für Sie relevanten Visabestimmungen.
  • Russland und Belarus akzeptieren nur die blaue Kfz-Versicherungskarte der beiden Länder, siehe Einreise und Zoll – Einreise mit dem Kfz.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Russische Föderation 30.01.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 30.01.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater)


Aktuelles
Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater

Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit, auch aufgrund konstruierter Vorwände, erfolgen. Sie können als politisches Druckmittel dienen; lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich. Strafrechtliche Vorschriften sind zum Teil bewusst vage formuliert und können alltägliche Verhaltensweisen erfassen, die in Deutschland nicht strafbewehrt sind.

Die Benutzung des Internets unterliegt in Russland mittlerweile sehr starken Einschränkungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Kommunikation führen können.

Einige Social-Media Plattformen – u.a. Facebook, Instagram und YouTube – funktionieren nur noch mit einem Virtual Private Network (VPN). Eine Sperrung von WhatsApp wird momentan diskutiert.

Die Benutzung eines VPNs zur Umgehung der Internetsperrungen ist in Russland nicht untersagt. Seit November 2024 ist die öffentliche Weitergabe von Informationen über VPN-Apps und über andere Möglichkeiten zur Umgehung von Internetsperrungen jedoch verboten. Dies gilt auch in privaten Internetgruppen und -foren. Russische Internetprovider sind gesetzlich verpflichtet, der russischen Telekommunikationsaufsichtsbehörde Roskomnadzor weitreichende Angaben über ihre Benutzer zugänglich zu machen.

Persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos, Messenger-Dienste, soziale Medien und private Korrespondenz können, selbst nach Löschung auf dem Handy, nachverfolgt, wiederhergestellt und ausgewertet und – gerade mit Blick auf regierungskritische Äußerungen – gegen Betroffene verwendet werden.

Auch aus diesem Grund wird von Reisen in die Russische Föderation dringend abgeraten.

In Zusammenhang mit nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massivem, zum Teil gewaltsamem Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen.

Der russische Präsident Putin hat im September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die deutschen Vertretungen in Russland können ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.
  • Seien Sie bei politischen Äußerungen in Gesprächen und Sozialen Medien äußerst vorsichtig und beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
    Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Russische Föderation 04.03.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 04.03.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten: Aufenthaltsstatus)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Hinsichtlich weiterer rechtlicher Besonderheiten, siehe Aktuelles.

Ausländer, die bis zum 30. April 2025 keinen geregelten Aufenthaltsstatus in der Russischen Föderation haben, werden laut Präsidialerlass Nr. 1126 der Russischen Föderation ab dem 1. Mai 2025 gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren ausgewiesen und erhalten eine Einreisesperre.
  • Falls Ihr Aufenthaltsstatus in der Russischen Föderation ungeklärt ist, bemühen Sie sich zeitnah bei den zuständigen russischen Behörden um eine Lösung oder verlassen Sie die Russische Föderation bis zum 30. April 2025.
  • Für Rückfragen stehen die Deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation zur Verfügung.
Der Besitz von Betäubungsmitteln sowie die Ein- und Ausfuhr auch geringer Mengen kann in Russland langjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Als Drogen gelten auch in Deutschland legal erworbene Produkte, die Substanzen aus Cannabis enthalten, wie zum Beispiel cannabishaltige Gummibärchen, Medikamente oder Kosmetika. Auch andere in Deutschland legal erhältliche Medikamente können dem Einfuhrverbot unterliegen.

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote gesondert ausgeschildert sind. Militärische Einrichtungen und technische Produktionsstätten sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und zunehmend behindert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Seit 2022 gilt in der Russischen Föderation außerdem ein Mediengesetz (sog. Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung geraten.

Das Unternehmen Meta und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil im März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

Die Listung als „extremistische“ oder auch als „unerwünschte“ Organisation in der Russischen Föderation betrifft auch Organisationen mit Sitz in Deutschland. Dies geht jeweils mit strafbewehrten Tätigkeits-, Unterstützungs- und Kontaktverboten einher und kann daher zu willkürlichen Festnahmen auf dem Gebiet der Russischen Föderation und gegebenenfalls hohen Haftstrafen führen.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und soziale Medien durchsucht wurden.

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen aus nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 16.04.2025 | Ausreiseempfehlung

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 16.04.2025

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Medizinische Versorgung)


Gesundheit
Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte entspricht oft nicht der Versorgung in Mitteleuropa. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.

Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Kenntnisstand oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 (vom Mobiltelefon: 112) gerufen werden. In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein Vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (derzeit nur bar) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Blitzüberweisung) treffen. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden. Die Bargeldversorgung und die Zahlung mit Kreditkarte sind derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.

Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.

Aufgrund von Transportschwierigkeiten kommt es häufig zu Einschränkungen in der Versorgung mit Medikamenten, medizinischen Verbrauchsmaterialien und Impfstoffen. Es wird empfohlen entsprechend Vorsorge zu treffen, insbesondere Personen, welche auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Aktuell kommt es jedoch zu Einschränkungen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 04.06.2025 | Ausreiseempfehlung

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 04.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage; Beschränkungen für Neuerwerb und Weiternutzung von SIM-Karten; Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater; Geldversorgung)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Aktuelles
Sicherheitslage

Teile Russlands und das Stadtgebiet Moskau sind vermehrt Ziel von Drohnenangriffen.

Das Stadtgebiet Moskau und vor allem das südliche Umland, aber auch andere Orte in Russland waren in den letzten Tagen und Wochen Ziel von Drohnenangriffen. Das Abwehrsystem um Moskau wurde zwar deutlich ausgebaut; dennoch können Schäden durch Drohnenangriffe oder aufgrund herabfallender Wrackteile nicht ausgeschlossen werden. Es kommt auch immer wieder zur mehrstündigen Sperrung von Flughäfen. Reisende sollten mögliche Verzögerungen bei ihren Planungen berücksichtigen. Auch Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr, können nicht ausgeschlossen werden. In Verwaltungsgebieten entlang der russisch-ukrainischen Grenze (insbesondere in der Oblast Kursk) finden derzeit Kampfhandlungen statt. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete wird gewarnt.

In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam, da diese sich sehr kurzfristig ändern können.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Beschränkungen für Neuerwerb und/Weiternutzung von SIM-Karten
Zum 1. Juli 2025 werden in Russland für Ausländer weitreichende Beschränkungen bzgl. des Neuerwerbs und der Weiternutzung bereits erworbener russischer SIM-Karten eingeführt. Ausländer, die eine russische SIM-Karte erwerben bzw. weiterbenutzen möchten, müssen zukünftig einen umfangreichen Identifizierungsprozess durchlaufen. Erforderlich sind unter anderem der Erwerb der SNILS-Nummer (einer Art Sozialversicherungsnummer), die Eröffnung eines GosUslugi-Kontos (zentrale Online-Plattform für die meisten staatlichen Dienstleistungen) und biometrische Identifikation. Dieses Verfahren gilt unabhängig von der Aufenthaltsdauer oder Visumskategorie.
  • Schließen Sie möglichst vor Einreise nach Russland einen Roaming-Vertrag mit Ihrem bisherigen (z. B. deutschen) Mobilnetzbetreiber ab oder erwerben Sie eine sog. „Travel-eSIM“. Für beide Varianten gelten die vorgenannten Beschränkungen nicht.
Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die besonderen Risiken eines Russlandaufenthalts für Doppelstaater hin.


Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse- und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit, auch aufgrund konstruierter Vorwände, erfolgen. Sie können als politisches Druckmittel dienen; lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich. Strafrechtliche Vorschriften sind zum Teil bewusst vage formuliert und können alltägliche Verhaltensweisen erfassen, die in Deutschland nicht strafbewehrt sind.

In Zusammenhang mit nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massivem, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstrierende kommen.

Der russische Präsident Putin hat im September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.

Persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos, Messenger-Dienste, soziale Medien und private Korrespondenz können, selbst nach Löschung auf dem Handy, nachverfolgt, wiederhergestellt und ausgewertet und – gerade mit Blick auf regierungskritische Äußerungen – gegen Betroffene verwendet werden (siehe Rechtliche Besonderheiten - Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks). Es erfolgten bereits Verurteilungen russischer Bürger für im Ausland verfasste Beiträge in den sozialen Medien.

Reisende, insbesondere deutsch-russische Doppelstaater, sollten im eigenen Interesse größte Zurückhaltung bei der Interaktion mit politischen Inhalten in den sozialen Medien walten lassen.

Auch aus diesem Grund wird von Reisen in die Russische Föderation dringend abgeraten.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die deutschen Vertretungen in Russland können ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.
  • Seien Sie bei politischen Äußerungen in Gesprächen und Sozialen Medien äußerst vorsichtig und beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Geldversorgung
Die Nutzung deutscher Kreditkarten, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation oder andere Möglichkeiten der Geldbeschaffung sind praktisch unmöglich.

Es ist daher dringend erforderlich, bereits bei Einreise den benötigten Bedarf in bar mit sich zu führen und vor Ort in Rubel (RUB) zu tauschen. Dabei ist auch eine ausreichende Reserve z. B. für medizinische Notfälle, einzuplanen.

Bezüglich der Einfuhr von Euro (EUR) in die Russische Föderation ist zu beachten:

Nach der EU-Verordnung EU833/2014 ist die Mitnahme von Bargeld in der amtlichen Währung eines EU-Mitgliedstaates in die Russische Föderation und gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 nach Belarus verboten.

Ausgenommen sind nur Beträge, die für den persönlichen Gebrauch Reisender und deren mitreisender unmittelbarer Familienangehöriger benötigt werden. Die Höhe des Betrages ist nicht genau festgelegt, wird aber eng ausgelegt und im Einzelfall von den Zollbehörden entschieden. Erfahrungsgemäß wird maximal ein Betrag im unteren bis höchstens mittleren dreistelligen Bereich gestattet.

Bei einem durch das Zollamt am Ort der Ausreise nach Russland festgestellten Versuch der Ausfuhr von EUR müssen Reisende grundsätzlich neben der Beschlagnahmung des Geldes auch mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) rechnen.

Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Hinsichtlich weiterer rechtlicher Besonderheiten, siehe Aktuelles.

Ausländer, die am 30. April 2025 keinen geregelten Aufenthaltsstatus in der Russischen Föderation hatten, werden laut Präsidialerlass Nr. 1126 der Russischen Föderation seit dem 1. Mai 2025 gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren ausgewiesen und erhalten eine Einreisesperre.
  • Für Rückfragen stehen die Deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation zur Verfügung.
Der Besitz von Betäubungsmitteln sowie die Ein- und Ausfuhr auch geringer Mengen kann in Russland langjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Als Drogen gelten auch in Deutschland legal erworbene Produkte, die Substanzen aus Cannabis enthalten, wie zum Beispiel cannabishaltige Gummibärchen, Medikamente oder Kosmetika. Auch andere in Deutschland legal erhältliche Medikamente können dem Einfuhrverbot unterliegen.

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote gesondert ausgeschildert sind. Militärische Einrichtungen und technische Produktionsstätten sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Listung als „extremistische“ oder auch als „unerwünschte“ Organisation in der Russischen Föderation betrifft auch Organisationen mit Sitz in Deutschland. Dies geht jeweils mit strafbewehrten Tätigkeits-, Unterstützungs- und Kontaktverboten einher und kann daher zu willkürlichen Festnahmen auf dem Gebiet der Russischen Föderation und gegebenenfalls hohen Haftstrafen führen.

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen aus nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.

Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks
Die Nutzung des Internets unterliegt in Russland mittlerweile sehr starken Einschränkungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Kommunikation führen können, siehe Aktuelles.

Einige Social-Media Plattformen – u.a. Facebook, Instagram und YouTube – funktionieren nur noch mit einem Virtual Private Network (VPN). Eine Sperrung von WhatsApp wird momentan diskutiert.

Die Nutzung eines VPNs zur Umgehung der Internetsperrungen ist in Russland nicht untersagt, sie wird jedoch kontrolliert und zunehmend behindert; die Nutzung eines nicht verifizierten VPNs ist strafbar. Seit 2024 ist die öffentliche Weitergabe von Informationen über VPN-Apps und über andere Möglichkeiten zur Umgehung von Internetsperrungen verboten. Dies gilt auch in privaten Internetgruppen und -foren. Russische Internetprovider sind gesetzlich verpflichtet, der russischen Telekommunikationsaufsichtsbehörde Roskomnadzor weitreichende Angaben über ihre Benutzer zugänglich zu machen.

Seit 2022 gilt in der Russischen Föderation zudem ein Mediengesetz (sog. Fake-News-Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung geraten.

Das Unternehmen Meta und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil im März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und sozialen Medien durchsucht wurden.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Beiträge: 35254
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Russische Föderation 09.07.2025 | Ausreiseempfehlung

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 09.07.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben und unbeschädigt sein; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Restgültigkeit akzeptiert, auf jeden Fall aber muss der Pass noch mindestens drei Monategültig sein. Auf die gesonderten Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsch-russische Doppelstaater wird hingewiesen.

Beschädigte Reisedokumente werden von den russischen Behörden und den Fluggesellschaften regelmäßig am Flughafen zurückgewiesen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Ausländer, die für eine Einreise nach Russland nicht der Visumpflicht unterliegen, müssen sich spätestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise nach Russland im Einheitlichen Identifikations- und Authentifikationssystem registrieren und in der mobilen App „ruID“ die Einreise in die Russische Föderation anmelden. Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige, die als Doppelstaater zugleich die Staatsangehörigkeit eines für die Russische Föderation nicht visumpflichtigen Landes innehaben und mit dem entsprechenden Reisedokument dieses Landes einreisen möchten. Auf ausschließlich deutsche Staatsangehörige findet diese Regelung keine Anwendung – diese unterliegen der Visumspflicht.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 21.07.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 21.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Teile Russlands und das Stadtgebiet Moskau sind vermehrt Ziel von Drohnenangriffen.

Das Stadtgebiet Moskau, die weitere Umgebung und andere Orte in Russland sind vermehrt Ziel von massiven Drohnenangriffen, siehe auch Sicherheit - Drohnen. Das Abwehrsystem um Moskau wurde zwar deutlich ausgebaut; dennoch können Schäden durch Drohnenangriffe oder aufgrund herabfallender Wrackteile nicht ausgeschlossen werden. Es kommt aus Sicherheitsgründen immer wieder zur mehrstündigen Sperrung von Flughäfen, die ggf. zur Annullierung hunderter Flüge und zu chaotischen Verhältnissen an allen Moskauer Flughäfen führen können. Reisende sollten mögliche erhebliche Verzögerungen bei ihren Planungen berücksichtigen. Auch Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr, können nicht ausgeschlossen werden. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete wird gewarnt.

In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam, da diese sich sehr kurzfristig ändern können.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 29.09.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 29.09.2025

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Weitere Gesundheitsgefahren)


Gesundheit
Weitere Gesundheitsgefahren

Im Allgemeinen wird vor dem Genuss von alkoholhaltigen Produkten unbekannter Herkunft bzw. aus privater Herstellung gewarnt, da es dadurch regelmäßig zu Methanolvergiftungen mit teilweise letalem Ausgang kommt.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 27.10.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 27.10.2025

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Weitere Gesundheitsgefahren)


Gesundheit
Weitere Gesundheitsgefahren

Im Allgemeinen wird vor dem Genuss von alkoholhaltigen Produkten unbekannter Herkunft bzw. aus privater Herstellung gewarnt, da es dadurch regelmäßig zu Methanolvergiftungen mit teilweise letalem Ausgang kommt.

Bei Fertigprodukten sind wiederholt bakterielle Kontaminationen nachgewiesen worden.
  • Beachten Sie Warnungen von lokalen Behörden.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 25.11.2025 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 25.11.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Beschränkungen für Nutzung und Erwerb von SIM-Karten)


Aktuelles
Beschränkungen für Nutzung und Erwerb von SIM-Karten

Nach Ankündigung der russischen Behörden sollen SIM-Karten, die aus dem Ausland in die Russische Föderation verbracht werden, demnächst für 24 Stunden nach Einreise für die Verwendung von mobilen Internetdiensten und SMS-Versand blockiert werden. Dies soll auch für SIM-Karten gelten, die 72 Stunden inaktiv waren und reaktiviert werden. Nutzer russischer SIM-Karten sollen eine SMS ihres Netzanbieters mit Instruktionen zur Aufhebung der Sperre erhalten. Die gegenwärtig in einer Testphase laufende Maßnahme soll die missbräuchliche Verwendung von SIM-Karten verhindern. Für Nutzer ausländischer SIM-Karten kam es zuletzt teilweise auch zu dauerhaften Einschränkungen der Nutzung des mobilen Internets und der SMS-Funktion über das Roaming in Russland.

Seit 1. Juli 2025 gelten in Russland für Ausländer überdies weitreichende Beschränkungen bzgl. des Neuerwerbs und der Weiternutzung bereits erworbener russischer SIM-Karten. Ausländer, die eine russische SIM-Karte erwerben bzw. weiterbenutzen möchten, müssen zukünftig einen umfangreichen Identifizierungsprozess durchlaufen. Erforderlich sind unter anderem der Erwerb der SNILS-Nummer (einer Art Sozialversicherungsnummer), die Eröffnung eines GosUslugi-Kontos (zentrale Online-Plattform für die meisten staatlichen Dienstleistungen) und biometrische Identifikation. Dieses Verfahren gilt unabhängig von der Aufenthaltsdauer oder Visumskategorie.
  • Stellen Sie sich auf mögliche Einschränkungen der Nutzung von mobilen Internetdiensten und SMS nach Ihrer Einreise in die Russische Föderation ein, z.B. bei der Nutzung von Taxi-Apps am Flughafen oder Online-Kartendienstleistern.
  • Kümmern Sie sich z.B. bei Ihrem Hotel vorab um die Organisation Ihrer Abholung vom Flughafen.
  • Schließen Sie möglichst vor Einreise nach Russland einen Roaming-Vertrag mit Ihrem bisherigen (z. B. deutschen) Mobilnetzbetreiber ab oder erwerben Sie eine sog. „Travel-eSIM“.
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Teilreisewarnung Russische Föderation 22.04.2026 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 22.04.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage; Beschränkungen des Internets)
- Sicherheit (Drohnen; Kriminalität)
- Reiseinfos (LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (E-Visa; Visaabkommen Russland - Belarus)


Aktuelles
Sicherheitslage

Teile Russlands und das Stadtgebiet Moskau sind vermehrt Ziel von Drohnenangriffen.

Das Stadtgebiet Moskau, die weitere Umgebung und andere Orte in Russland, wie u.a. die Umgebung von St. Petersburg sowie der Leningrader Oblast, sind vermehrt Ziel von massiven Drohnenangriffen, siehe auch Sicherheit - Drohnen. Das Abwehrsystem um Moskau wurde zwar deutlich ausgebaut; dennoch können Schäden durch Drohnenangriffe oder aufgrund herabfallender Wrackteile nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere im Westen der Russischen Föderation, aber auch bis weit in die Mitte sowie den Süden des Landes kommt es immer wieder zur mehrstündigen Sperrung von Flughäfen aus Sicherheitsgründen. Dies kann ggf. zur Annullierung hunderter Flüge und zu chaotischen Verhältnissen an betroffenen Flughäfen führen. Reisende sollten mögliche erhebliche Verzögerungen bei ihren Planungen berücksichtigen. Auch Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr, können nicht ausgeschlossen werden. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete wird gewarnt.

In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse regelmäßig und aufmerksam.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Beschränkungen des Internets und der Nutzung sozialer Medien und Kommunikationsdienste
Aktuell kommt es regelmäßig zu Internetsperren, -shutdowns und Geschwindigkeitsdrosselungen, die meist auf einzelne Städte, Stadtteile (auch Moskaus und St. Petersburgs) bzw. Regionen begrenzt bleiben. Die Ausfälle betreffen in erster Linie das mobile Internet, aber auch Internetverbindungen über terrestrische Leitungen. Auch VPN-Dienste funktionieren im Falle einer Internetsperre bzw. eines -shutdowns oft nicht. Mit weiteren Einschränkungen ist zu rechnen.

Auch bei funktionierender Internetverbindung ist die Nutzung der Sozialen Medien und Kommunikationsdienste, wie beispielsweise WhatsApp, etc. stark eingeschränkt (siehe Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks).

Sicherheit
Drohnen

Das Stadtgebiet Moskau, die weitere Umgebung und andere Orte in Russland, wie u.a. die Umgebung von St. Petersburg wie der Leningrader Oblast, sind vermehrt Ziel von massiven Drohnenangriffen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Flugverkehr, mit Flugausfällen und -verspätungen ist vermehrt zu rechnen.
  • Suchen Sie bei Einschlägen oder Explosionen sofort einen sicheren Ort auf (z.B. Metrostationen, Tiefgaragen).
  • Entfernen Sie sich umgehend von Glasfassaden. Rechnen Sie damit, dass Trümmerteile herabstürzen können.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Kriminalität
In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Metro kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.

Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten und vereinzelt dem Einsatz von K.-o.-Tropfen kommen. Bewusstlose Personen können Opfer sexueller Gewalt werden oder sich im Freien wiederfinden, was in den Wintermonaten lebensgefährlich sein kann.

In nur offiziell aussehenden, aber nicht lizensierten Taxis sind Touristen Opfer von Straftaten geworden.

Fälle von Internetbetrug, in denen Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert werden, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher länger angebahnter Liebesbeziehungen Geldzahlungen zu veranlassen, kommen vor. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen, siehe auch Merkblatt der Deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Wählen Sie Taxis sorgsam aus, nutzen Sie möglichst nur registrierte Taxiunternehmen, benutzen Sie Apps oder bestellen Sie Taxis bereits im Hotel.
  • Notieren Sie bei Nachtfahrten vor dem Einsteigen in ein Taxi sichtbar das Kennzeichen als erkennbare Sicherheitsmaßnahme.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Lassen Sie Getränke und Nahrungsmittel in Bars und Clubs nie unbeaufsichtigt und kaufen Sie sie möglichst selbst.
  • Achten Sie auch bei der Auswahl Ihrer Unterkunft auf Sicherheitsaspekte.
  • Leisten Sie aufgrund der möglichen Verwendung von Schusswaffen bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Bargeldlose Zahlungen mit in Deutschland gebräuchlichen Karten (z.B. VISA, Mastercard) und Bezahlapps sind derzeit nicht möglich, siehe Aktuelles.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in der Russischen Föderation zwar nicht strafbar, allerdings ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft sehr gering. Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, z.B. bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung.

Menschenrechtswidrig unter Strafe gestellt ist die sog. „Propaganda“ „nicht traditioneller“ sexueller Beziehungen oder Lebensformen. Der Begriff wird sehr weit ausgelegt und kann jede Erwähnung, Weitergabe von Informationen oder Zurschaustellung von LGBTIQ-Themen und -symbolen (z.B. Regenbogenfahne) umfassen. Ausländern drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 400.000 RUB, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation. Darüber hinaus ist die „internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch eingestuft und verboten worden. Zunehmend gehen die Behörden gegen LGBTIQ-Unterstützerorganisationen und Einzelpersonen wegen angeblicher „Extremismusvorwürfe“ strafrechtlich vor. Willkürliche Festnahmen und ggf. hohe Haftstrafen sind möglich.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Hinsichtlich weiterer rechtlicher Besonderheiten, siehe Aktuelles.

Der Besitz von Betäubungsmitteln sowie die Ein- und Ausfuhr auch geringer Mengen kann in Russland langjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Als Drogen gelten auch in Deutschland legal erworbene Produkte, die Substanzen aus Cannabis enthalten, wie zum Beispiel cannabishaltige Gummibärchen, Medikamente oder Kosmetika. Auch andere in Deutschland legal erhältliche Medikamente können dem Einfuhrverbot unterliegen.

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote gesondert ausgeschildert sind. Militärische Einrichtungen und technische Produktionsstätten sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Listung als „extremistische“ oder auch als „unerwünschte“ Organisation in der Russischen Föderation betrifft auch Organisationen mit Sitz in Deutschland, deren Tätigkeit nach deutschem Recht nicht strafbewehrt ist. Dies betrifft auch Organisationen im wissenschaftlichen Bereich und des internationalen Austauschs, wie z.B. Deutscher Akademischer Austauschdienst, Deutsche Welle, Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung oder die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde. Die Listung beinhaltet nach russischem Recht u.a. strafbewehrte Tätigkeits-, Unterstützungs- und Kontaktverbote; dies kann zu willkürlichen Festnahmen auf dem Gebiet der Russischen Föderation und gegebenenfalls hohen Haftstrafen führen.

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen aus nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.

Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks
Die Nutzung des Internets unterliegt in Russland mittlerweile sehr starken Einschränkungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Kommunikation führen können, siehe Aktuelles.

Einige Social-Media Plattformen – u.a. Facebook, Instagram, YouTube, WhatsApp, FaceTime, Signal und viele Funktionen von Telegram – funktionieren nur noch mit einem Virtual Private Network (VPN).

Die Nutzung eines VPNs ist in Russland nicht untersagt, sie wird jedoch kontrolliert und zunehmend behindert; die Nutzung eines nicht verifizierten VPNs ist strafbar. Seit 2024 ist die öffentliche Weitergabe von Informationen über VPN-Apps und über andere Möglichkeiten zur Umgehung von Internetsperrungen verboten. Dies gilt auch in privaten Internetgruppen und -foren. Russische Internetprovider sind gesetzlich verpflichtet, der russischen Telekommunikationsaufsichtsbehörde Roskomnadzor weitreichende Angaben über ihre Benutzer zugänglich zu machen.

Seit 2022 gilt in der Russischen Föderation zudem ein Mediengesetz (sog. Fake-News-Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung geraten.

Das Unternehmen Meta und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil im März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

Reisende werden an Flughäfen mitunter aufgefordert, den Sicherheitsbehörden Zugang zu ihren elektronischen Geräten (Handys, Tablets und Laptops) zu gewähren. Bei Fund aus russischer Sicht verdächtiger bzw. rechtswidriger Inhalte drohen Einreiseverweigerung oder Verhaftung. Auch in der Moskauer Innenstadt kommt es zu polizeilichen Kontrollen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und sozialen Medien durchsucht werden. In St. Petersburg werden Handys teils in der Metro kontrolliert.

Einreise und Zoll
E-Visa

Russland stellt in einem vereinfachten Verfahren E-Visa für Staatsangehörige aus zahlreichen Ländern, darunter auch Deutschland, aus. Diese berechtigen in der Regel zu einem Kurzaufenthalt in Russland bis zu max. 30 Tagen. Anreise- und Abreisetag gelten dabei jeweils als ganzer Tag.

Die Erteilung eines E-Visums durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.

Die Ein- und Ausreise mit E-Visum ist nur an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Nähere Auskünfte zum Verfahren sowie weitere Informationen zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.

Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.

Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.

Visaabkommen Russland - Belarus
Die Republik Belarus und die Russische Föderation erkennen gegenseitig die erteilten Visa an, die zur Einreise und zum Aufenthalt in ihrem jeweiligen Staatsgebiet berechtigen.

Deutsche Staatsangehörige benötigen bis einschließlich 31. Dezember 2026 für die Einreise nach Belarus für bis zu 30 Tage kein Visum. Für eine Reise aus Belarus in die Russische Föderation ist bei einer visumsfreien Einreise nach Belarus auch weiterhin ein Visum für die Russische Föderation erforderlich.

Für die Ein- und Ausreise über die Außengrenzen beider Vertragsstaaten dürfen nur die folgenden zugelassenen Grenzübergänge genutzt werden.
  • Juchowitschi – Doloszy (A-117)
  • Eserischtsche – Newel (M-20)
  • Liosno – Kruglowka (A-141)
  • Redki – Krasnaja Gorka (M-1)
  • Zwentschatka – Dubowitschka (A-101)
  • Selischtsche – Nowosybkow (M-13).
Einreise- oder Ausreisestempel werden zum Grenzübertritt an den Außengrenzen beider Staaten gegenseitig anerkannt.
  • Informieren Sie sich frühzeitig zu den für Sie relevanten Visabestimmungen.
  • Russland und Belarus akzeptieren nur die blaue Kfz-Versicherungskarte der beiden Länder, siehe Einreise und Zoll – Einreise mit dem Kfz.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Russische Föderation 08.05.2026 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 08.05.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Teile Russlands und das Stadtgebiet Moskau sind vermehrt Ziel von Drohnenangriffen.

Das Stadtgebiet Moskau, die weitere Umgebung und andere Orte in Russland, wie u.a. die Umgebung von St. Petersburg sowie der Leningrader Oblast, sind vermehrt Ziel von massiven Drohnenangriffen, siehe auch Sicherheit - Drohnen. Das Abwehrsystem um Moskau wurde zwar deutlich ausgebaut; dennoch können Schäden durch Drohnenangriffe oder aufgrund herabfallender Wrackteile nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere im Westen der Russischen Föderation, aber auch bis weit in die Mitte sowie den Süden des Landes kommt es immer wieder zur mehrstündigen Sperrung von Flughäfen aus Sicherheitsgründen. Dies kann ggf. zur Annullierung hunderter Flüge und zu chaotischen Verhältnissen an betroffenen Flughäfen führen. Reisende sollten mögliche erhebliche Verzögerungen bei ihren Planungen berücksichtigen. Auch Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr, können nicht ausgeschlossen werden. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete wird gewarnt.

In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse regelmäßig und aufmerksam.
  • Beachten Sie Drohnenwarnungen (auch auf Ihrem Mobiltelefon) und verhalten Sie sich vorsichtig.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen – auch im Umfeld des bevorstehenden russischen Feiertags am 9. Mai – weiträumig.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
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Reisewarnung Russische Föderation 30.06.2026 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Russische Föderation
Stand 30.06.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Reisewarnung; Drohnen)


Aktuelles
Vor Reisen in die Russische Föderation wird gewarnt.

In der Russischen Föderation ist mit erheblicher Gefährdung durch Drohnen bzw. Drohnen-Trümmerteile zu rechnen.

Für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater besteht die Gefahr willkürlicher Festnahmen.

Sicherheitslage

Teile Russlands und das Stadtgebiet Moskau sind vermehrt Ziel von Drohnenangriffen.

Das Stadtgebiet und die weitere Umgebung von Moskau, die Umgebung von St. Petersburg sowie die Leningrader Oblast und andere Orte in Russland sind vermehrt Ziel von massiven Drohnenangriffen, siehe auch Sicherheit - Drohnen. Das Abwehrsystem um Moskau wurde zwar deutlich ausgebaut; dennoch ist es infolge von Drohnenangriffen bzw. aufgrund herabfallender Wrackteile zu teilweise erheblichen Schäden gekommen.
Insbesondere im Westen der Russischen Föderation, aber auch bis weit in die Mitte sowie den Süden des Landes kommt es aus Sicherheitsgründen immer wieder zur mehrstündigen Sperrung von Flughäfen. Dies kann ggf. zur Annullierung hunderter Flüge und zu chaotischen Verhältnissen an betroffenen Flughäfen führen.
Aufgrund von Beschädigungen russischer Raffinerien kommt es zu Engpässen in der Kraftstoffversorgung; teilweise gibt es Mengenbeschränkungen bei der Kraftstoffausgabe, auch in Moskau. Ferner können Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr, nicht ausgeschlossen werden.

Die Gefahren sind besonders hoch in den an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebieten (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar).

In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse regelmäßig und aufmerksam.
  • Beachten Sie Drohnenwarnungen (auch auf Ihrem Mobiltelefon) und verhalten Sie sich vorsichtig.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen – auch im Umfeld von Feiertagen – weiträumig.
  • Rechnen Sie bei Fahrten mit dem Kfz damit, dass Sie unterwegs ggf. keinen bzw. nicht ausreichend Kraftstoff für das Erreichen Ihres Zieles erwerben können.
  • Berücksichtigen Sie mögliche Verzögerungen aufgrund der Sperrung von Flughäfen und Stornierung von Flügen bei der Reiseplanung.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Sicherheit
Vor Reisen in die Russische Föderation wird gewarnt.

In der Russischen Föderation ist mit erheblicher Gefährdung durch Drohnen bzw. Drohnen-Trümmerteile zu rechnen.

Für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater besteht die Gefahr willkürlicher Festnahmen, siehe Aktuelles.

Drohnen

Das Stadtgebiet und die weitere Umgebung von Moskau, die Umgebung von St. Petersburg sowie die Leningrader Oblast und andere Orte in Russland sind vermehrt Ziel von massiven Drohnenangriffen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Flugverkehr, mit Flugausfällen und -verspätungen ist vermehrt zu rechnen. Mit Fortdauer des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist auch zukünftig mit erheblicher Gefährdung durch Drohnen bzw. Drohnen-Trümmerteile in der Russischen Föderation zu rechnen.

In der Regel gibt es keine Vorwarnzeiten bei Drohnenangriffen und nur selten wird Luftalarm (Sirenen) ausgelöst. Bei Luftalarm, wahrnehmbaren Drohnengeräuschen (propellerartige Fluggeräusche, „Sirren“), Explosionen oder sonstigen Anzeichen eines Angriffs mit Luftwirkmitteln:
  • Suchen Sie sofort einen sicheren Ort auf (z.B. Metrostationen, Tiefgaragen).
  • Entfernen Sie sich umgehend von Glasfassaden. Rechnen Sie damit, dass Trümmerteile herabstürzen können.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
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