Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Ägypten - Ergänzung:
Ägypten wird ab dem 21. September Hochzeitszeremonien und kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel ermöglichen. Hochzeiten unter freiem Himmel sollen in Touristen- und Hoteleinrichtungen gestattet werden, die Gesundheitsschutzzertifikate für maximal 300 eingeladene Personen erhalten haben. Diese Einrichtungen könnten auch Tagungen und Konferenzen mit nicht mehr als 150 Teilnehmern abhalten, hieß es. Kulturausstellungen, einschließlich Buchmessen, unter freiem Himmel sollen mit einer maximalen Besucherzahl von 50 Prozent der Kapazität erlaubt sein. Quelle: Aljazeera
Australien - Ergänzung:
Die Behörden in der australischen Millionen-Metropole Melbourne haben einen seit sechs Wochen geltenden strikten Corona-Lockdown am Montag leicht gelockert. Aufatmen können vor allem allein lebende Bürgerinnen und Bürger, die bislang von fast jeglichem persönlichen Kontakt mit anderen Menschen abgeschnitten waren. Sie dürfen ab sofort einen sogenannten Bubble Buddy bestimmen - einen Freund oder Verwandten, der zu Besuch kommen darf und mit dem so eine Art Corona-Blase gebildet wird. Zudem wurde die seit Anfang August geltende nächtliche Ausgangssperre um eine Stunde verkürzt und die Zeit für sportliche Aktivitäten von einer auf zwei Stunden pro Tag verlängert. Quelle: tagesschau.de
Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Verwaltungsbezirk (Oblast) Blagoevgrad wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 inzwischen wieder weniger betroffen. Derzeit gibt es noch einen regionalen Infektionsherd in Blagoevgrad mit einer Inzidenz von bisher mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses Gebiet zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein kostenloser verpflichtender COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung . In den übrigen Landesteilen bewegen sich die Infektionszahlen wieder auf niedrigerem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. September 2020 ist u.a. allen EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikanstaat und deren Familienangehörigen die Einreise ohne Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests gestattet. Personen mit o.a. Staatsangehörigkeiten, deren Reiseausgangspunkt in einem Drittstaat liegt, dürfen nur unter Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses einreisen. Der Test darf bei Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Alternativ gilt für Einreisende ohne Test eine 14-tägige verpflichtende häusliche Quarantäne.
Befreit von der Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests sind u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen siehe Infrastruktur/Verkehr.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Es gibt aktuell keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.
•Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Finnland - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Finnland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Helsinki (Region Uusimaa). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Frage der Einreise nach Finnland hängt vom Infektionsgeschehen ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 8 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf.
Seit dem 24. August 2020 gelten Einreisebeschränkungen Nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland sind seitdem nicht mehr gestattet. Für andere Personengruppen gelten seit 24. August 2020 Quarantäneregelungen nach Einreise. Die Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Deutschland sollen zum 19. September 2020 aufgehoben werden.
Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bietet der finnische Grenzschutz.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Aufhebung dieser Beschränkungen wurde zum 19. September 2020 angekündigt. Die Rückkehr in oder durch einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengenstaaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengenstaat Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel haben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen. Restaurants müssen Ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, Masken zu tragen. Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet, ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Die COVID-19-Tracing App für Finnland „Koronavilkku“ ist jetzt verfügbar: Koronavilkku wurde auf Finnisch und Schwedisch veröffentlicht. Eine englische Version der App soll später im Herbst veröffentlicht werden.
Die finnische Gesundheitsbehörde THL empfiehlt, die App herunterzuladen und gemeinsam die Verbreitung von COVID-19 zu bekämpfen.
•Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland.
Israel und Palästinensische Gebiete - Lockdown ab dem 18.09.2020:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel weiterhin gewarnt.
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisende direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in sog. grünen Ländern aufgehalten haben, zu denen derzeit auch Deutschland gehört, entfällt derzeit die Quarantäne. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Nach einem Beschluss des israelischen Kabinetts vom 13. September 2020 soll es ab dem 18. September 2020 um 14 Uhr eine dreiwöchige Ausgangssperre („lockdown“) geben, die zunächst bis zum 11. Oktober 2020 andauern soll. Schulen und nicht als essenziell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr werden geschlossen, Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet. Es gelten Bewegungsbeschränkungen auf einen Radius von maximal 500 Metern im Umkreis der eigenen Wohnung. Verkehr zwischen Städten und Kommunen ist weitestgehend verboten. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt.
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen zur Einreisesperre bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien, insbesondere zu den geltenden Ausgangssperren im Land.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Italien - Änderung Besonderheiten in den Regionen – Notwendigkeit eines COVID-19-Tests zu Einreise nach Sardinien:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet; siehe auch Besonderheiten in den Regionen.
Für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien und Kroatien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Schulen, Kindergärten und Universitäten nehmen unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wieder auf. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann). Im öffentlichen Raum gilt an Orten, an denen sich Menschen versammeln können, von 18 Uhr bis 6 Uhr eine generelle Maskenpflicht. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In der Lombardei gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mitzuführen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Seit dem 14. September 2020 gilt in Sardinien eine neue Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, das bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein darf. Haben Reisende den Test gemacht, aber das Testergebnis noch nicht erhalten, müssen sie online eine „autocertificazione“ (Eigenerklärung) ausfüllen und angeben, wann und bei welcher Einrichtung ein Test gemacht wurde. Wurde kein COVID-19-Test durchgeführt, kann ein solcher bei Einreise nachgeholt werden. Bis zum Eintreffen des Testergebnisses (bis zu 48 Stunden) müssen sich Reisende in häusliche Isolation begeben. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
•Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
•Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
•Konsultieren Sie die Website der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia). Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
•Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Jordanien - Ergänzung:
In Jordanien werden Restaurants, Moscheen, Straßenmärkte und die meisten Schulen für zwei Wochen geschlossen bleiben. Diese "präventiven Maßnahmen" sollen ab Donnerstag gelten und dazu beitragen, eine totale Abriegelung zu vermeiden. Die meisten Schülerinnen und Schüler sollen dann online unterrichtet werden, Cafés und Restaurants dürfen nur noch liefern oder Essen zur Mitnahme zubereiten. Die Regierung werde außerdem diejenigen bestrafen, die große Versammlungen abhielten, sagte der Sprecher in einer Fernsehansprache. Das gelte auch für Hochzeiten und Beerdigungen, die für den Anstieg der Coronavirus-Fälle mitverantwortlich sein sollen. Wer gegen die neuen Regeln verstoße, müsse daher mit einer 14-tägigen Haftstrafe rechnen. Quelle: tagesschau.de
Litauen - Änderung Einreise; Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Auch Litauen ist von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Für Reisende mit Wohnsitz oder letztem Aufenthalt in Deutschland oder den anderen EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise grundsätzlich gestattet.
Reisende aus diesen Ländern sind nur von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Land aufgehalten haben, im dem weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner diagnostiziert wurden. Deutschland hat derzeit einen Wert von unter 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, eine Quarantäne ist bei Einreise aus Deutschland daher nicht vorgesehen. Die Durchreise durch ein Land mit einem Wert von über 25 Neuinfektionen führt zur Quarantänepflicht und Vorlagepflicht eines negativen COVID-19-Tests, außer die Anreise erfolgt per Flugzeug und der Transit-Bereich des Flughafens wurde nicht verlassen.
Bei Einreise aus einem Land mit einer Inzidenz über 25 je 100.000 Einwohner, muss bei Einreise ein höchstens 72 Stunden alter, negativer COVID-19-Testbefund vorgelegt werden. Ohne negative Bescheinigung wird die Einreise verweigert. Eine Testung vor Ort ist nicht möglich. Zusätzlich zu der Vorlage des COVID-19-Testbefundes ist eine Quarantäne einzuhalten. Die Quarantäne dauert grundsätzlich 14 Tage, kann aber mit einem erneuten COVID-19-Test nach frühestens 8 Tagen auf 10 Tage verkürzt werden. Um den Quarantäneort für die Testabnahme verlassen zu dürfen, benötigt man eine Sondergenehmigung des litauischen Gesundheitsdienstes. Die Länderliste veröffentlicht die litauische Regierung unter dem Link Koronastop.
Reisende, die vor dem 14. September 2020 aus Deutschland nach Litauen eingereist sind und sich derzeit in häuslicher Quarantäne befinden, dürfen die Quarantäne nicht abbrechen. Die zum Zeitpunkt der Einreise gültigen Regelungen gelten fort. Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Eine Verkürzung der Quarantänedauer durch einen negativen COVID-19-Test für Personen, welche vor dem 14. September 2020 in Litauen eingereist sind, ist nicht möglich. Während der Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür auf der Website des litauischen nationalen Zentrums für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich auf der Website der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, aber auch hierfür ist eine vorherige Registrierung notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Ein gültiges Reisedokument ist mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr hat sich normalisiert.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen u.a. Einrichtungen zu Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Seit dem 1. August 2020 ist ein Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, verpflichtend. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurant und Sportveranstaltungen. Vor dem Betreten von Geschäften und Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie ein gültiges Reisedokument mit.
Neuseeland - Ergänzung:
Neuseeland hebt mit Ausnahme für die Stadt Auckland alle Beschränkungen zur Eindämmung des Virus ab dem 21. September auf. Ab sofort seien alle Abstandsregeln in Passagierflugzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln aufgehoben. Die Maßnahmen für Auckland würden kommende Woche überprüft, sagte Premierministerin Jacinda Ardern. Quelle: tagesschau.de
Portugal - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stärker betroffen und erlebt seit Kurzem eine moderat steigende Zahl an Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon, gefolgt vom Norden des Landes. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38° C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen mehr. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Viele der bislang allein für den Großraum Lissabon geltenden Maßnahmen werden ab dem 15. September auf das gesamte Festland ausgeweitet (estado de contingência). Über die Schließzeiten von Cafés, Bars und Diskotheken entscheiden die einzelnen Gemeinden (município) selbstständig, diese müssen allerdings zwischen 20 und 23 Uhr liegen. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind auf 10 Personen begrenzt. Es gilt eine Höchstgrenze von vier Personen pro Gruppe in Restaurants und Cafés, die 300 m von Schulen entfernt sind. Die gleiche Höchstgrenze von vier Personen gilt für Gruppen im Essensbereich von Einkaufszentren. Auch dürfen gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) nicht vor 10 Uhr öffnen. Insgesamt ist das öffentliche Leben in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden weiterhin ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien. Auf einigen Azoreninseln gelten u.a. eingeschränkte Öffnungszeiten siehe Beschränkungen im Land.
Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss zudem 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein COVID-19-Test. Eine vorherige Testung und vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen COVID-19-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein COVID-19-Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer COVID-19-Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer.
Schweiz - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kantone Genf und Waadt (Vaud) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch seit Mitte Juni eine Zunahme von Neuinfektionen. Besonders betroffen sind seit einiger Zeit die Kantone Genf und Waadt (Vaud). In diesen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auch der Kanton Freiburg (Fribourg) verzeichnet gerade eine erhöhte Anzahl von Infektionen. Die aktuelle Lage findet sich beim Bundesamt für Gesundheit. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Grenzen zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Liechtenstein, auch auf dem Luftweg zu Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind wieder vollständig geöffnet. Detaillierte Informationen finden sich beim Staatssekretariat für Migration SEM.
Seit dem 6. Juli 2020 gilt für Reisende aus Risikoländern grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer, darunter Kosovo, Nordmazedonien, Spanien inkl. Balearen und Kanaren, Kroatien und Tschechien, wird vom Bundesamt für Gesundheit geführt und regelmäßig aktualisiert.
Seit dem 14. September 2020 gelten diese Regelungen auch für einzelne Regionen der Nachbarländer, insbesondere für Frankreich, darunter u.a. die Regionen Île-de-France, Normandie und Provence-Alpes-Côte d‘Azur sowie Österreich mit dem Bundesland Wien.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Zugverkehr ist wieder im Regelbetrieb, der Flugplan noch ausgedünnt. Auch Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19. Juni 2020 beendet. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende September 2020 verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Hygieneregeln
Seit dem 6. Juli 2020 gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen.
•Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
•Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
•Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
•Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
•Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Slowakei - Ergänzung:
Die Slowakei hat Tschechien zum Corona-Risikoland erklärt. Einreisende aus dem Nachbarland müssen künftig einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder eine mindestens fünftägige Heimquarantäne antreten. Die Vorschrift tritt am Freitag in Kraft. Für die Nachbarländer Österreich und Ungarn gab die Kommission die Empfehlung aus, nicht notwendige Reisen dorthin zu vermeiden. Ob die Grenze zur Ukraine geschlossen wird, wie vielfach erwartet, ist noch nicht entschieden worden. Quelle: tagesschau.de
Slowenien - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 wenig betroffen. Am stärksten betroffen waren die statistischen Regionen Osrednjeslovenska (mit Ljubljana) und Savinjska. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Quarantänepflicht nach Slowenien einreisen, solange es sich bei ihrem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste („green list“) der vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (NIJZ) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland, und die Einreise nach Slowenien aus einem der in der Länderliste genannten Länder erfolgt.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten, die in der o.g. Länderliste („green list“) geführt werden, haben, unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Zu dieser Pflicht gibt es allerdings Ausnahmen.
Eine 10-tägige Quarantänepflicht besteht nach wie vor für Reisende, die sich unmittelbar vor Einreise nach Slowenien in einem Landaufgehalten haben, das auf einer weiteren Länderliste (sogenannte „red list“) der slowenischen Behörden als Risikoland eingestuft ist, darunter u.a. Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Nordmazedonien und Serbien.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Derzeit ist mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, zu rechnen. Aktuelle Informationen zur Verkehrslage stehen (auch in englischer Sprache) auf der Website www.promet.si zur Verfügung.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich. Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen. Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige, wohnsitzunabhängig, stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Hotels und andere Unterkünfte sowie Gaststätten, Cafés etc. dürfen wieder öffnen. Gleiches gilt für Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Ausgangssperren bestehen nicht.
Hygieneregeln
Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten. Versammlungen mit mehr als 10 Personen sind grundsätzlich verboten. Werden Namens- und Kontaktlisten geführt, sind als Ausnahme auch Versammlungen mit bis zu 50 Personen erlaubt.
In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Tragepflicht besteht außerdem im öffentlichen Personenverkehr.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
•Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen per E-Mail werden unter info.koronavirus@policija.si beantwortet.
•Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
•Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
•Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
Tschechien - Ergänzung:
Trotz steigender Neuinfektionen lockert Tschechien seine Quarantänebestimmungen. Wer mit einem Infizierten in Kontakt gekommen ist und keine Symptome zeigt, muss nicht mehr automatisch in häusliche Isolierung, wenn beide Seiten einen Mundschutz getragen haben. Diese Kontaktpersonen müssten vom Dienstag an nur noch ihren Gesundheitszustand beobachten, gab Gesundheitsminister Adam Vojtech bekannt. Quelle: tagesschau.de
Zypern - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) wird derzeit vor dem Hintergrund von Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen als andere Länder in Europa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden COVID-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein COVID-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zusätzlich zu einem verpflichtenden und kostenpflichtigen COVID-19-Test zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein Nachweis für einen COVID-19-Test bei Einreise vorzulegen, der das Datum der Abnahme, die Testmethode, den Namen der Getesteten und das Ergebnis enthalten muss. Je nachdem, wo die letzten 14 Tage vor Einreise verbracht wurden, kann auch eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise vorgeschrieben werden.
Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) waren seit dem 1. Juli 2020 für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, ausschließlich über den Flughafen Ercan wieder möglich. Der Flughafen wurde jedoch am 9. September 2020 bis zunächst zum 16. September 2020 aus Vorsorgegründen geschlossen. Da die Einreise über den Flughafen Ercan zwingend über die Türkei stattfindet, müssen Reisende einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 120 Stunden sein darf. Alle Reisenden ohne Daueraufenthalt, Touristen (mit Ausnahme von Rückkehrern von einer medizinischen Behandlung), müssen nach einem weiteren Test nach Einreise anschließend sieben Tage zentral in einem Quarantänezentrum (Studierende in ihrer Studentenunterkunft) bleiben. Am Ende der Quarantäne wird erneut getestet. Die Kosten für die Quarantäne und die Tests muss der Reisende tragen.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeiter und Studierende. Es muss ein negativer COVID-19-Test (s.o.) vorgelegt werden. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, Reisebeschränkungen (außer Überqueren der Demarkationslinie) und Schließung touristischer Infrastruktur sind derzeit nicht vorgesehen.
Hygieneregeln
Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
•Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
•Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
•Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Ägypten wird ab dem 21. September Hochzeitszeremonien und kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel ermöglichen. Hochzeiten unter freiem Himmel sollen in Touristen- und Hoteleinrichtungen gestattet werden, die Gesundheitsschutzzertifikate für maximal 300 eingeladene Personen erhalten haben. Diese Einrichtungen könnten auch Tagungen und Konferenzen mit nicht mehr als 150 Teilnehmern abhalten, hieß es. Kulturausstellungen, einschließlich Buchmessen, unter freiem Himmel sollen mit einer maximalen Besucherzahl von 50 Prozent der Kapazität erlaubt sein. Quelle: Aljazeera
Australien - Ergänzung:
Die Behörden in der australischen Millionen-Metropole Melbourne haben einen seit sechs Wochen geltenden strikten Corona-Lockdown am Montag leicht gelockert. Aufatmen können vor allem allein lebende Bürgerinnen und Bürger, die bislang von fast jeglichem persönlichen Kontakt mit anderen Menschen abgeschnitten waren. Sie dürfen ab sofort einen sogenannten Bubble Buddy bestimmen - einen Freund oder Verwandten, der zu Besuch kommen darf und mit dem so eine Art Corona-Blase gebildet wird. Zudem wurde die seit Anfang August geltende nächtliche Ausgangssperre um eine Stunde verkürzt und die Zeit für sportliche Aktivitäten von einer auf zwei Stunden pro Tag verlängert. Quelle: tagesschau.de
Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Verwaltungsbezirk (Oblast) Blagoevgrad wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 inzwischen wieder weniger betroffen. Derzeit gibt es noch einen regionalen Infektionsherd in Blagoevgrad mit einer Inzidenz von bisher mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses Gebiet zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein kostenloser verpflichtender COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung . In den übrigen Landesteilen bewegen sich die Infektionszahlen wieder auf niedrigerem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. September 2020 ist u.a. allen EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikanstaat und deren Familienangehörigen die Einreise ohne Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests gestattet. Personen mit o.a. Staatsangehörigkeiten, deren Reiseausgangspunkt in einem Drittstaat liegt, dürfen nur unter Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses einreisen. Der Test darf bei Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Alternativ gilt für Einreisende ohne Test eine 14-tägige verpflichtende häusliche Quarantäne.
Befreit von der Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests sind u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen siehe Infrastruktur/Verkehr.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Es gibt aktuell keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.
•Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Finnland - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Finnland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Helsinki (Region Uusimaa). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Frage der Einreise nach Finnland hängt vom Infektionsgeschehen ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 8 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf.
Seit dem 24. August 2020 gelten Einreisebeschränkungen Nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland sind seitdem nicht mehr gestattet. Für andere Personengruppen gelten seit 24. August 2020 Quarantäneregelungen nach Einreise. Die Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Deutschland sollen zum 19. September 2020 aufgehoben werden.
Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bietet der finnische Grenzschutz.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Aufhebung dieser Beschränkungen wurde zum 19. September 2020 angekündigt. Die Rückkehr in oder durch einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengenstaaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengenstaat Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel haben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen. Restaurants müssen Ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, Masken zu tragen. Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet, ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Die COVID-19-Tracing App für Finnland „Koronavilkku“ ist jetzt verfügbar: Koronavilkku wurde auf Finnisch und Schwedisch veröffentlicht. Eine englische Version der App soll später im Herbst veröffentlicht werden.
Die finnische Gesundheitsbehörde THL empfiehlt, die App herunterzuladen und gemeinsam die Verbreitung von COVID-19 zu bekämpfen.
•Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland.
Israel und Palästinensische Gebiete - Lockdown ab dem 18.09.2020:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel weiterhin gewarnt.
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisende direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in sog. grünen Ländern aufgehalten haben, zu denen derzeit auch Deutschland gehört, entfällt derzeit die Quarantäne. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Nach einem Beschluss des israelischen Kabinetts vom 13. September 2020 soll es ab dem 18. September 2020 um 14 Uhr eine dreiwöchige Ausgangssperre („lockdown“) geben, die zunächst bis zum 11. Oktober 2020 andauern soll. Schulen und nicht als essenziell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr werden geschlossen, Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet. Es gelten Bewegungsbeschränkungen auf einen Radius von maximal 500 Metern im Umkreis der eigenen Wohnung. Verkehr zwischen Städten und Kommunen ist weitestgehend verboten. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt.
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen zur Einreisesperre bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien, insbesondere zu den geltenden Ausgangssperren im Land.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Italien - Änderung Besonderheiten in den Regionen – Notwendigkeit eines COVID-19-Tests zu Einreise nach Sardinien:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet; siehe auch Besonderheiten in den Regionen.
Für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien und Kroatien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Schulen, Kindergärten und Universitäten nehmen unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wieder auf. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann). Im öffentlichen Raum gilt an Orten, an denen sich Menschen versammeln können, von 18 Uhr bis 6 Uhr eine generelle Maskenpflicht. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In der Lombardei gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mitzuführen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Seit dem 14. September 2020 gilt in Sardinien eine neue Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, das bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein darf. Haben Reisende den Test gemacht, aber das Testergebnis noch nicht erhalten, müssen sie online eine „autocertificazione“ (Eigenerklärung) ausfüllen und angeben, wann und bei welcher Einrichtung ein Test gemacht wurde. Wurde kein COVID-19-Test durchgeführt, kann ein solcher bei Einreise nachgeholt werden. Bis zum Eintreffen des Testergebnisses (bis zu 48 Stunden) müssen sich Reisende in häusliche Isolation begeben. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
•Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
•Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
•Konsultieren Sie die Website der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia). Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
•Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Jordanien - Ergänzung:
In Jordanien werden Restaurants, Moscheen, Straßenmärkte und die meisten Schulen für zwei Wochen geschlossen bleiben. Diese "präventiven Maßnahmen" sollen ab Donnerstag gelten und dazu beitragen, eine totale Abriegelung zu vermeiden. Die meisten Schülerinnen und Schüler sollen dann online unterrichtet werden, Cafés und Restaurants dürfen nur noch liefern oder Essen zur Mitnahme zubereiten. Die Regierung werde außerdem diejenigen bestrafen, die große Versammlungen abhielten, sagte der Sprecher in einer Fernsehansprache. Das gelte auch für Hochzeiten und Beerdigungen, die für den Anstieg der Coronavirus-Fälle mitverantwortlich sein sollen. Wer gegen die neuen Regeln verstoße, müsse daher mit einer 14-tägigen Haftstrafe rechnen. Quelle: tagesschau.de
Litauen - Änderung Einreise; Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Auch Litauen ist von COVID-19 betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Für Reisende mit Wohnsitz oder letztem Aufenthalt in Deutschland oder den anderen EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise grundsätzlich gestattet.
Reisende aus diesen Ländern sind nur von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Land aufgehalten haben, im dem weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner diagnostiziert wurden. Deutschland hat derzeit einen Wert von unter 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, eine Quarantäne ist bei Einreise aus Deutschland daher nicht vorgesehen. Die Durchreise durch ein Land mit einem Wert von über 25 Neuinfektionen führt zur Quarantänepflicht und Vorlagepflicht eines negativen COVID-19-Tests, außer die Anreise erfolgt per Flugzeug und der Transit-Bereich des Flughafens wurde nicht verlassen.
Bei Einreise aus einem Land mit einer Inzidenz über 25 je 100.000 Einwohner, muss bei Einreise ein höchstens 72 Stunden alter, negativer COVID-19-Testbefund vorgelegt werden. Ohne negative Bescheinigung wird die Einreise verweigert. Eine Testung vor Ort ist nicht möglich. Zusätzlich zu der Vorlage des COVID-19-Testbefundes ist eine Quarantäne einzuhalten. Die Quarantäne dauert grundsätzlich 14 Tage, kann aber mit einem erneuten COVID-19-Test nach frühestens 8 Tagen auf 10 Tage verkürzt werden. Um den Quarantäneort für die Testabnahme verlassen zu dürfen, benötigt man eine Sondergenehmigung des litauischen Gesundheitsdienstes. Die Länderliste veröffentlicht die litauische Regierung unter dem Link Koronastop.
Reisende, die vor dem 14. September 2020 aus Deutschland nach Litauen eingereist sind und sich derzeit in häuslicher Quarantäne befinden, dürfen die Quarantäne nicht abbrechen. Die zum Zeitpunkt der Einreise gültigen Regelungen gelten fort. Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Eine Verkürzung der Quarantänedauer durch einen negativen COVID-19-Test für Personen, welche vor dem 14. September 2020 in Litauen eingereist sind, ist nicht möglich. Während der Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür auf der Website des litauischen nationalen Zentrums für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich auf der Website der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, aber auch hierfür ist eine vorherige Registrierung notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Ein gültiges Reisedokument ist mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr hat sich normalisiert.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen u.a. Einrichtungen zu Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Seit dem 1. August 2020 ist ein Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, verpflichtend. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurant und Sportveranstaltungen. Vor dem Betreten von Geschäften und Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie ein gültiges Reisedokument mit.
Neuseeland - Ergänzung:
Neuseeland hebt mit Ausnahme für die Stadt Auckland alle Beschränkungen zur Eindämmung des Virus ab dem 21. September auf. Ab sofort seien alle Abstandsregeln in Passagierflugzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln aufgehoben. Die Maßnahmen für Auckland würden kommende Woche überprüft, sagte Premierministerin Jacinda Ardern. Quelle: tagesschau.de
Portugal - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stärker betroffen und erlebt seit Kurzem eine moderat steigende Zahl an Neuinfektionen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Lissabon, gefolgt vom Norden des Landes. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38° C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen mehr. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Viele der bislang allein für den Großraum Lissabon geltenden Maßnahmen werden ab dem 15. September auf das gesamte Festland ausgeweitet (estado de contingência). Über die Schließzeiten von Cafés, Bars und Diskotheken entscheiden die einzelnen Gemeinden (município) selbstständig, diese müssen allerdings zwischen 20 und 23 Uhr liegen. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Spontane private Versammlungen ohne Einhaltung von Abstandsregeln sind auf 10 Personen begrenzt. Es gilt eine Höchstgrenze von vier Personen pro Gruppe in Restaurants und Cafés, die 300 m von Schulen entfernt sind. Die gleiche Höchstgrenze von vier Personen gilt für Gruppen im Essensbereich von Einkaufszentren. Auch dürfen gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) nicht vor 10 Uhr öffnen. Insgesamt ist das öffentliche Leben in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden weiterhin ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien. Auf einigen Azoreninseln gelten u.a. eingeschränkte Öffnungszeiten siehe Beschränkungen im Land.
Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss zudem 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein COVID-19-Test. Eine vorherige Testung und vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen COVID-19-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein COVID-19-Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer COVID-19-Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer.
Schweiz - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kantone Genf und Waadt (Vaud) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch seit Mitte Juni eine Zunahme von Neuinfektionen. Besonders betroffen sind seit einiger Zeit die Kantone Genf und Waadt (Vaud). In diesen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auch der Kanton Freiburg (Fribourg) verzeichnet gerade eine erhöhte Anzahl von Infektionen. Die aktuelle Lage findet sich beim Bundesamt für Gesundheit. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Grenzen zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Liechtenstein, auch auf dem Luftweg zu Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind wieder vollständig geöffnet. Detaillierte Informationen finden sich beim Staatssekretariat für Migration SEM.
Seit dem 6. Juli 2020 gilt für Reisende aus Risikoländern grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer, darunter Kosovo, Nordmazedonien, Spanien inkl. Balearen und Kanaren, Kroatien und Tschechien, wird vom Bundesamt für Gesundheit geführt und regelmäßig aktualisiert.
Seit dem 14. September 2020 gelten diese Regelungen auch für einzelne Regionen der Nachbarländer, insbesondere für Frankreich, darunter u.a. die Regionen Île-de-France, Normandie und Provence-Alpes-Côte d‘Azur sowie Österreich mit dem Bundesland Wien.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Zugverkehr ist wieder im Regelbetrieb, der Flugplan noch ausgedünnt. Auch Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19. Juni 2020 beendet. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende September 2020 verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Hygieneregeln
Seit dem 6. Juli 2020 gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen.
•Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
•Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
•Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
•Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
•Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Slowakei - Ergänzung:
Die Slowakei hat Tschechien zum Corona-Risikoland erklärt. Einreisende aus dem Nachbarland müssen künftig einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder eine mindestens fünftägige Heimquarantäne antreten. Die Vorschrift tritt am Freitag in Kraft. Für die Nachbarländer Österreich und Ungarn gab die Kommission die Empfehlung aus, nicht notwendige Reisen dorthin zu vermeiden. Ob die Grenze zur Ukraine geschlossen wird, wie vielfach erwartet, ist noch nicht entschieden worden. Quelle: tagesschau.de
Slowenien - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Slowenien ist von COVID-19 wenig betroffen. Am stärksten betroffen waren die statistischen Regionen Osrednjeslovenska (mit Ljubljana) und Savinjska. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Quarantänepflicht nach Slowenien einreisen, solange es sich bei ihrem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste („green list“) der vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (NIJZ) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland, und die Einreise nach Slowenien aus einem der in der Länderliste genannten Länder erfolgt.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten, die in der o.g. Länderliste („green list“) geführt werden, haben, unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Zu dieser Pflicht gibt es allerdings Ausnahmen.
Eine 10-tägige Quarantänepflicht besteht nach wie vor für Reisende, die sich unmittelbar vor Einreise nach Slowenien in einem Landaufgehalten haben, das auf einer weiteren Länderliste (sogenannte „red list“) der slowenischen Behörden als Risikoland eingestuft ist, darunter u.a. Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Nordmazedonien und Serbien.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Derzeit ist mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, zu rechnen. Aktuelle Informationen zur Verkehrslage stehen (auch in englischer Sprache) auf der Website www.promet.si zur Verfügung.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich. Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen. Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige, wohnsitzunabhängig, stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Hotels und andere Unterkünfte sowie Gaststätten, Cafés etc. dürfen wieder öffnen. Gleiches gilt für Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Ausgangssperren bestehen nicht.
Hygieneregeln
Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten. Versammlungen mit mehr als 10 Personen sind grundsätzlich verboten. Werden Namens- und Kontaktlisten geführt, sind als Ausnahme auch Versammlungen mit bis zu 50 Personen erlaubt.
In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Tragepflicht besteht außerdem im öffentlichen Personenverkehr.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
•Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen per E-Mail werden unter info.koronavirus@policija.si beantwortet.
•Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
•Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
•Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
Tschechien - Ergänzung:
Trotz steigender Neuinfektionen lockert Tschechien seine Quarantänebestimmungen. Wer mit einem Infizierten in Kontakt gekommen ist und keine Symptome zeigt, muss nicht mehr automatisch in häusliche Isolierung, wenn beide Seiten einen Mundschutz getragen haben. Diese Kontaktpersonen müssten vom Dienstag an nur noch ihren Gesundheitszustand beobachten, gab Gesundheitsminister Adam Vojtech bekannt. Quelle: tagesschau.de
Zypern - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) wird derzeit vor dem Hintergrund von Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 derzeit weniger betroffen als andere Länder in Europa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A und Einreisende aus Deutschland unterliegen damit grundsätzlich keinen Einschränkungen. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden COVID-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein COVID-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zusätzlich zu einem verpflichtenden und kostenpflichtigen COVID-19-Test zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein Nachweis für einen COVID-19-Test bei Einreise vorzulegen, der das Datum der Abnahme, die Testmethode, den Namen der Getesteten und das Ergebnis enthalten muss. Je nachdem, wo die letzten 14 Tage vor Einreise verbracht wurden, kann auch eine zweiwöchige Quarantäne nach Einreise vorgeschrieben werden.
Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) waren seit dem 1. Juli 2020 für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, ausschließlich über den Flughafen Ercan wieder möglich. Der Flughafen wurde jedoch am 9. September 2020 bis zunächst zum 16. September 2020 aus Vorsorgegründen geschlossen. Da die Einreise über den Flughafen Ercan zwingend über die Türkei stattfindet, müssen Reisende einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 120 Stunden sein darf. Alle Reisenden ohne Daueraufenthalt, Touristen (mit Ausnahme von Rückkehrern von einer medizinischen Behandlung), müssen nach einem weiteren Test nach Einreise anschließend sieben Tage zentral in einem Quarantänezentrum (Studierende in ihrer Studentenunterkunft) bleiben. Am Ende der Quarantäne wird erneut getestet. Die Kosten für die Quarantäne und die Tests muss der Reisende tragen.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeiter und Studierende. Es muss ein negativer COVID-19-Test (s.o.) vorgelegt werden. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, Reisebeschränkungen (außer Überqueren der Demarkationslinie) und Schließung touristischer Infrastruktur sind derzeit nicht vorgesehen.
Hygieneregeln
Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
•Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
•Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
•Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Bahrain - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain weiterhin gewarnt.
Die mit Beginn der COVID-19-Pandemie erlassene Aussetzung der Erteilung von Visa bei Ankunft (‚visa upon arrival‘) am Flughafen in Manama wurde mit Wirkung vom 5. September 2020 wieder aufgehoben. Es gelten jetzt wieder die ursprünglichen Einreiseregeln für Bahrain, siehe Einreise und Zoll.
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein weiterer Test erfolgt nach 10 Tagen. Für beide vorgeschriebenen COVID-19-Tests sind je 30 BHD (ca. 75 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bisher zwingend vorgeschriebene Quarantäne ist seit dem 21. August 2020 entfallen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie ggf. Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft auf.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bahrainischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Bolivien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien weiterhin gewarnt.
Einreisen sind nur auf dem Luftweg und nur unter strengen Auflagen gestattet. Eine Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich. Das Reisen im Land ist nur sehr eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit dem 22. März 2020 geltenden Maßnahmen wurden gelockert. Vom 1. bis 30. September 2020 gelten folgende Beschränkungen: Im Allgemeinen gilt von Montag bis Freitag eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr. Am Wochenende gilt die Ausgangssperre von 16 bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden. In La Paz ist der Ausgang montags bis freitags nur jeden zweiten Tag erlaubt, abhängig von der letzten Ziffer der Ausweisnummer (gerade bzw. ungerade).
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
•Verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Behörden und halten Sie die Ausgangssperre ein.
•Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.
Dänemark - Ergänzung:
Die dänische Regierung hat angeordnet, die Vorsichtsmaßnahmen in der Hauptstadt Kopenhagen und ihren Vororten wieder zu verschärfen. Bars und Restaurants müssen wieder um 22 Uhr schließen, jeder Gast sowie das Personal müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Wer sich Gäste nach Hause einlädt, muss diese ebenfalls um 22 Uhr nach Hause schicken. Im übrigen Dänemark dürfen Bars und Restaurants bis 2 Uhr geöffnet bleiben, außer in der Stadt Odense. Hier ist um Mitternacht Schluss. Die neuen Regelungen sollen vorerst bis Anfang Oktober gelten. Quelle: tagesschau.de
Frankreich - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Île-de-France, Provence-Alpes-Côte-d’Azur, Auvergne-Rhône-Alpes, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine sowie Corse (Korsika) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guyana, St. Martin und Guadeloupe wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet steigende COVID-19 Infektionszahlen. Besonders betroffen sind die Regionen Île-de-France, Auvergne-Rhône-Alpes, Nouvelle-Aquitaine, Occitanie, Provence-Alpes-Côte d’Azur (PACA) sowie Corse (Insel Korsika). In diesen Regionen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden.
Auch in der Region Hauts-de-France sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen.
Die französische Regierung hat ihrerseits eine Reihe von Départements als Gebiete mit erhöhter Virusverbreitung eingestuft, mit der Folge, dass die dortigen Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken können.
Dies sind derzeit die Departements: Ain 01, Alpes-Maritimes 06, Aude 11, Bouches-du-Rhône 13, Corse-du-Sud 2A, Haute-Corse 2B, Côte-d‘Or 21, Essonne 91, Gard 30, Haute-Garonne 31, Hauts-de-Seine 92, Gironde 33, Hérault 34, Ille-et-Vilaine 35, Isère 38, Loire 42, Loire-Atlantique 44, Loiret 45, Maine-et-Loire 49, Nord 59, Paris 75, Pas-de-Calais 62, Puy-de-Dôme 63, Pyrénées-Atlantiques 64, Pyrénées-Orientales 66, Bas-Rhin 67, Rhône 69, Sarthe 72, Seine-Maritime 76, Seine-et-Marne 77, Seine-Saint-Denis 93, Tarn-et-Garonne 82, Val-de-Marne 94, Val-d'Oise 95, Var 83, Vaucluse 84, Yvelines 78 im europäischen Teil, Guadeloupe 971, Saint Barthélemy 977, Saint-Martin 978, Martinique 972 und La Réunion 974 in Übersee. Für die Überseegebiete Französisch-Guyana und Mayotte gelten wegen erhöhter Virusverbreitung Einreisebeschränkungen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus alle weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium stetig aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) La Réunion und Französisch Polynesien ist kein triftiger Grund mehr erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen angeordnet werden. Dies ist angesichts derzeit hoher Verbreitungszahlen für Marseille (Bouches-du-Rhône), Bordeaux (Gironde) und Guadeloupe der Fall.
In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Landesweit dürfen bis auf Weiteres grundsätzlich keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Banken, Geschäfte, überdachte Märkte, Sehenswürdigkeiten). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht möglich. Auch die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
In Französisch-Guyana, St. Martin und Guadeloupe überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit.
Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Website des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Website des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Website der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Griechenland - Ergänzung:
Die griechischen Behörden haben die Beschränkungen im Großraum Athen, Präfektur Attika, verschärft. Durch die neuen Maßnahmen wird der Betrieb von Einrichtungen für Live-Musik für 14 Tage eingestellt und das Tragen von Masken in allen geschlossenen privaten und öffentlichen Arbeitsbereichen vorgeschrieben. Quelle: Aljazeera
Hongkong - Ergänzung:
Hongkong lockert nach einem Corona-Massentest von 1,8 Millionen Menschen - das ist fast ein Viertel der Bevölkerung - die Schutzvorschriften. Von Freitag an dürfen Bars, Schwimmbäder und Freizeitparks unter Auflagen wieder öffnen, teilt Gesundheitsministerin Sophia Chan mit. Allerdings bleiben die Strände weiter gesperrt und Versammlungen mit mehr als vier Personen verboten. Chan rief die Bevölkerung auf, wachsam zu blieben. Quelle: tagesschau.de
Irland - Ergänzung:
Wegen eines Anstiegsder Infektionsfälle bleiben Pubs in der irischen Hauptstadt Dublin bis auf weiteres geschlossen. Im restlichen Land dürften sie ab kommenden Montag wieder öffnen. Quelle: tagesschau.de
Italien - Änderung Besonderheiten in den Regionen – Sardinien:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet; siehe auch Besonderheiten in den Regionen.
Für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien und Kroatien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Schulen, Kindergärten und Universitäten nehmen unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wieder auf. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann). Im öffentlichen Raum gilt an Orten, an denen sich Menschen versammeln können, von 18 Uhr bis 6 Uhr eine generelle Maskenpflicht. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In der Lombardei gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mitzuführen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Seit dem 14. September 2020 gilt in Sardinien eine neue Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Haben Reisende den Test gemacht, aber das Testergebnis noch nicht erhalten, müssen sie online eine "autocertificazione" (Eigenerklärung) ausfüllen und angeben, wann und bei welcher Einrichtung ein Test gemacht wurde. Wurde kein COVID-19-Test durchgeführt, kann ein solcher bei Einreise nachgeholt werden. Bis zum Eintreffen des Testergebnisses (bis zu 48 Stunden) müssen sich Reisende in häusliche Isolation begeben. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Website der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia). Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Kanada - Ergänzung:
Die Vereinigten Staaten und Kanada werden lt. gut informierten Quellen die Grenzbeschränkungen voraussichtlich bis mindestens Ende November verlängern. Die derzeitigen Beschränkungen laufen am 21. September aus. Geplant ist nun eine Verlängerung bis Thanksgiving, 26. November. Quelle: Aljazeera
Lettland - Ergänzung:
Lettland schickt Neuankömmlinge und Heimkehrer aus Risikogebieten künftig nur noch zehn statt 14 Tage in Corona-Quarantäne. Bislang mussten sich Menschen, die aus Ländern mit hohen Infektionsraten in das baltische EU-Land einreisen, für zwei Wochen isolieren. Ausgenommen von der Verkürzung sind Personen, die in Kontakt mit einem Corona-Infizierten waren - sie müssen weiterhin 14 Tage in Quarantäne. Das gilt grundsätzlich auch für Mitarbeiter von Gesundheits-, Sozial- und Bildungseinrichtungen, die in engem Kontakt mit anderen Menschen sind. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda weiterhin gewarnt.
Seit 1. August 2020 ist eine Einreise über den Flughafen Kigali auch für Touristen grundsätzlich wieder möglich. Touristen benötigen für die Einreise Nachweise von verbindlichen Reservierungen der Unterkünfte. Alle Reisenden müssen einen negativen RT-PCR-Test vorweisen, der bei Abreise nach Ruanda nicht älter als 5 Tage sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel , wo ein zweiter COVID-19-Test auf eigene Kosten (60 USD) erfolgt. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt.
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 5 Tagen vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 USD) vorbuchen. Der Test sollte mindestens 48 h vor dem Abflug erfolgen. Für den Transfer zum Flughafen muss eine Fahrerlaubnis beantragt werden entweder online oder telefonisch unter *127#.
Der öffentliche Verkehr zwischen Kigali und den Provinzen ist bis auf weiteres eingestellt. Es gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Ein-Tages-Reisen (mit Rückkehr nach Beginn der Ausgangssperre) und Reisen in Gruppen bzw. mit gemietetem Auto müssen bei RDB (Rwanda Development Board) angemeldet werden. Reisen in den Distrikt Rusizi sind nicht erlaubt. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen einer Maske.
• Informieren Sie sich über die Website der deutschen Botschaft in Ruanda.
• Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden und informieren Sie sich über lokale Medien.
Rumänien - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kreise Argeș, Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, Dâmbovița, Iaşi, Ilfov, Prahova, Vâlcea und Vaslui sowie die Hauptstadt Bukarest wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch in vielen Landesteilen inzwischen eine Zunahme von Neuinfektionen. Es gibt mehrere Kreise mit Infektionsherden. In Argeș, Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, , Dâmbovița, Iaşi Ilfov, Prahova, Vâlcea und Vaslui sowie in der Hauptstadt Bukarest (București) liegt die Inzidenz um oder über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Gebiete zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche Quarantänemaßnahmen zutreffen („zona galbenea – gelbe Zone“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Reisende, die aus einem dieser Länder einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum 14. Oktober 2020, 23:59 Uhr. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Nach einer Ankündigung der rumänischen Regierung kann es jedoch je nach Entwicklung der Infektionszahlen insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet. Freizeitaktivitäten im Freien (Radfahren, Wandern, Klettern, Jagd, Angeln etc.) mit bis zu 10 Personen sind erlaubt, auch wenn diese nicht derselben Familie angehören.
Restaurants und Kaffeehäuser können seit dem 1. September 2020 unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen auch im Innenbereich wieder geöffnet werden. Clubs, Diskotheken und Bars bleiben im Innenbereich weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Einzelne Landkreise haben teilweise die Maskenpflicht im Freien in einigen Bereichen eingeführt. In Bukarest gilt dies z.B. an stark frequentierten Orten wie Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs, aber auch in Bereichen der Altstadt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.
Sri Lanka - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka weiterhin gewarnt.
Der internationale Flughafen in Colombo ist seit dem 19. März 2020 bis auf weiteres für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark abgenommen hat.
Die Gültigkeit von erteilten Visa wird seit dem 11.Juli 2020 nicht weiter automatisch verlängert. Ausländer, deren Visa abläuft, müssen ausreisen oder umgehend online einen Termin beim sri lankischen Department of Immigration and Emigration buchen, um eine Verlängerung zu beantragen.
•Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Website der Deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
•Bitte beachten Sie, dass Ausgangssperren zur Eindämmung von COVID-19 zum Teil mit sehr kurzem Vorlauf verhängt werden.
•Bitte halten Sie während der Fahrt zum Flughafen Ihren Reisepass und Ihre Flugreservierung für eventuelle Kontrollen bereit.
•Folgen Sie stets den Anweisungen der örtlichen Behörden, und informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen beim sri lankischen Gesundheitsministerium.
USA / Vereinigte Staaten - Ergänzung:
Die Vereinigten Staaten und Kanada werden lt. gut informierten Quellen die Grenzbeschränkungen voraussichtlich bis mindestens Ende November verlängern. Die derzeitigen Beschränkungen laufen am 21. September aus. Geplant ist nun eine Verlängerung bis Thanksgiving, 26. November. Quelle: Aljazeera
Zimbabwe - Ergänzung:
Simbabwe hat das Reiseverbot zwischen den Städten aufgehoben, auch die Arbeitszeiten wurden wieder ausgedehnt. Quelle: Aljazeera
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain weiterhin gewarnt.
Die mit Beginn der COVID-19-Pandemie erlassene Aussetzung der Erteilung von Visa bei Ankunft (‚visa upon arrival‘) am Flughafen in Manama wurde mit Wirkung vom 5. September 2020 wieder aufgehoben. Es gelten jetzt wieder die ursprünglichen Einreiseregeln für Bahrain, siehe Einreise und Zoll.
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein weiterer Test erfolgt nach 10 Tagen. Für beide vorgeschriebenen COVID-19-Tests sind je 30 BHD (ca. 75 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bisher zwingend vorgeschriebene Quarantäne ist seit dem 21. August 2020 entfallen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
•Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie ggf. Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft auf.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bahrainischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Bolivien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien weiterhin gewarnt.
Einreisen sind nur auf dem Luftweg und nur unter strengen Auflagen gestattet. Eine Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich. Das Reisen im Land ist nur sehr eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit dem 22. März 2020 geltenden Maßnahmen wurden gelockert. Vom 1. bis 30. September 2020 gelten folgende Beschränkungen: Im Allgemeinen gilt von Montag bis Freitag eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr. Am Wochenende gilt die Ausgangssperre von 16 bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden. In La Paz ist der Ausgang montags bis freitags nur jeden zweiten Tag erlaubt, abhängig von der letzten Ziffer der Ausweisnummer (gerade bzw. ungerade).
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
•Verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Behörden und halten Sie die Ausgangssperre ein.
•Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.
Dänemark - Ergänzung:
Die dänische Regierung hat angeordnet, die Vorsichtsmaßnahmen in der Hauptstadt Kopenhagen und ihren Vororten wieder zu verschärfen. Bars und Restaurants müssen wieder um 22 Uhr schließen, jeder Gast sowie das Personal müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Wer sich Gäste nach Hause einlädt, muss diese ebenfalls um 22 Uhr nach Hause schicken. Im übrigen Dänemark dürfen Bars und Restaurants bis 2 Uhr geöffnet bleiben, außer in der Stadt Odense. Hier ist um Mitternacht Schluss. Die neuen Regelungen sollen vorerst bis Anfang Oktober gelten. Quelle: tagesschau.de
Frankreich - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Île-de-France, Provence-Alpes-Côte-d’Azur, Auvergne-Rhône-Alpes, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine sowie Corse (Korsika) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guyana, St. Martin und Guadeloupe wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet steigende COVID-19 Infektionszahlen. Besonders betroffen sind die Regionen Île-de-France, Auvergne-Rhône-Alpes, Nouvelle-Aquitaine, Occitanie, Provence-Alpes-Côte d’Azur (PACA) sowie Corse (Insel Korsika). In diesen Regionen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden.
Auch in der Region Hauts-de-France sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen.
Die französische Regierung hat ihrerseits eine Reihe von Départements als Gebiete mit erhöhter Virusverbreitung eingestuft, mit der Folge, dass die dortigen Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken können.
Dies sind derzeit die Departements: Ain 01, Alpes-Maritimes 06, Aude 11, Bouches-du-Rhône 13, Corse-du-Sud 2A, Haute-Corse 2B, Côte-d‘Or 21, Essonne 91, Gard 30, Haute-Garonne 31, Hauts-de-Seine 92, Gironde 33, Hérault 34, Ille-et-Vilaine 35, Isère 38, Loire 42, Loire-Atlantique 44, Loiret 45, Maine-et-Loire 49, Nord 59, Paris 75, Pas-de-Calais 62, Puy-de-Dôme 63, Pyrénées-Atlantiques 64, Pyrénées-Orientales 66, Bas-Rhin 67, Rhône 69, Sarthe 72, Seine-Maritime 76, Seine-et-Marne 77, Seine-Saint-Denis 93, Tarn-et-Garonne 82, Val-de-Marne 94, Val-d'Oise 95, Var 83, Vaucluse 84, Yvelines 78 im europäischen Teil, Guadeloupe 971, Saint Barthélemy 977, Saint-Martin 978, Martinique 972 und La Réunion 974 in Übersee. Für die Überseegebiete Französisch-Guyana und Mayotte gelten wegen erhöhter Virusverbreitung Einreisebeschränkungen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus alle weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium stetig aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) La Réunion und Französisch Polynesien ist kein triftiger Grund mehr erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen angeordnet werden. Dies ist angesichts derzeit hoher Verbreitungszahlen für Marseille (Bouches-du-Rhône), Bordeaux (Gironde) und Guadeloupe der Fall.
In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Landesweit dürfen bis auf Weiteres grundsätzlich keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Banken, Geschäfte, überdachte Märkte, Sehenswürdigkeiten). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht möglich. Auch die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
In Französisch-Guyana, St. Martin und Guadeloupe überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit.
Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Website des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Website des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Website der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Griechenland - Ergänzung:
Die griechischen Behörden haben die Beschränkungen im Großraum Athen, Präfektur Attika, verschärft. Durch die neuen Maßnahmen wird der Betrieb von Einrichtungen für Live-Musik für 14 Tage eingestellt und das Tragen von Masken in allen geschlossenen privaten und öffentlichen Arbeitsbereichen vorgeschrieben. Quelle: Aljazeera
Hongkong - Ergänzung:
Hongkong lockert nach einem Corona-Massentest von 1,8 Millionen Menschen - das ist fast ein Viertel der Bevölkerung - die Schutzvorschriften. Von Freitag an dürfen Bars, Schwimmbäder und Freizeitparks unter Auflagen wieder öffnen, teilt Gesundheitsministerin Sophia Chan mit. Allerdings bleiben die Strände weiter gesperrt und Versammlungen mit mehr als vier Personen verboten. Chan rief die Bevölkerung auf, wachsam zu blieben. Quelle: tagesschau.de
Irland - Ergänzung:
Wegen eines Anstiegsder Infektionsfälle bleiben Pubs in der irischen Hauptstadt Dublin bis auf weiteres geschlossen. Im restlichen Land dürften sie ab kommenden Montag wieder öffnen. Quelle: tagesschau.de
Italien - Änderung Besonderheiten in den Regionen – Sardinien:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet; siehe auch Besonderheiten in den Regionen.
Für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien und Kroatien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Schulen, Kindergärten und Universitäten nehmen unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wieder auf. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann). Im öffentlichen Raum gilt an Orten, an denen sich Menschen versammeln können, von 18 Uhr bis 6 Uhr eine generelle Maskenpflicht. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In der Lombardei gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mitzuführen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Seit dem 14. September 2020 gilt in Sardinien eine neue Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Haben Reisende den Test gemacht, aber das Testergebnis noch nicht erhalten, müssen sie online eine "autocertificazione" (Eigenerklärung) ausfüllen und angeben, wann und bei welcher Einrichtung ein Test gemacht wurde. Wurde kein COVID-19-Test durchgeführt, kann ein solcher bei Einreise nachgeholt werden. Bis zum Eintreffen des Testergebnisses (bis zu 48 Stunden) müssen sich Reisende in häusliche Isolation begeben. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Website der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia). Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Kanada - Ergänzung:
Die Vereinigten Staaten und Kanada werden lt. gut informierten Quellen die Grenzbeschränkungen voraussichtlich bis mindestens Ende November verlängern. Die derzeitigen Beschränkungen laufen am 21. September aus. Geplant ist nun eine Verlängerung bis Thanksgiving, 26. November. Quelle: Aljazeera
Lettland - Ergänzung:
Lettland schickt Neuankömmlinge und Heimkehrer aus Risikogebieten künftig nur noch zehn statt 14 Tage in Corona-Quarantäne. Bislang mussten sich Menschen, die aus Ländern mit hohen Infektionsraten in das baltische EU-Land einreisen, für zwei Wochen isolieren. Ausgenommen von der Verkürzung sind Personen, die in Kontakt mit einem Corona-Infizierten waren - sie müssen weiterhin 14 Tage in Quarantäne. Das gilt grundsätzlich auch für Mitarbeiter von Gesundheits-, Sozial- und Bildungseinrichtungen, die in engem Kontakt mit anderen Menschen sind. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ruanda weiterhin gewarnt.
Seit 1. August 2020 ist eine Einreise über den Flughafen Kigali auch für Touristen grundsätzlich wieder möglich. Touristen benötigen für die Einreise Nachweise von verbindlichen Reservierungen der Unterkünfte. Alle Reisenden müssen einen negativen RT-PCR-Test vorweisen, der bei Abreise nach Ruanda nicht älter als 5 Tage sein darf. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Im Anschluss an die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel , wo ein zweiter COVID-19-Test auf eigene Kosten (60 USD) erfolgt. Reisende dürfen das Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses nicht verlassen. Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt.
Die Landgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres für Touristen geschlossen.
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 5 Tagen vor Abflug einen RT-PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 USD) vorbuchen. Der Test sollte mindestens 48 h vor dem Abflug erfolgen. Für den Transfer zum Flughafen muss eine Fahrerlaubnis beantragt werden entweder online oder telefonisch unter *127#.
Der öffentliche Verkehr zwischen Kigali und den Provinzen ist bis auf weiteres eingestellt. Es gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Ein-Tages-Reisen (mit Rückkehr nach Beginn der Ausgangssperre) und Reisen in Gruppen bzw. mit gemietetem Auto müssen bei RDB (Rwanda Development Board) angemeldet werden. Reisen in den Distrikt Rusizi sind nicht erlaubt. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können ruandische Behörden in einzelnen Gebieten erweiterte Ausgangssperren anordnen.
Im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen einer Maske.
• Informieren Sie sich über die Website der deutschen Botschaft in Ruanda.
• Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden und informieren Sie sich über lokale Medien.
Rumänien - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kreise Argeș, Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, Dâmbovița, Iaşi, Ilfov, Prahova, Vâlcea und Vaslui sowie die Hauptstadt Bukarest wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch in vielen Landesteilen inzwischen eine Zunahme von Neuinfektionen. Es gibt mehrere Kreise mit Infektionsherden. In Argeș, Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, , Dâmbovița, Iaşi Ilfov, Prahova, Vâlcea und Vaslui sowie in der Hauptstadt Bukarest (București) liegt die Inzidenz um oder über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Gebiete zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche Quarantänemaßnahmen zutreffen („zona galbenea – gelbe Zone“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Reisende, die aus einem dieser Länder einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum 14. Oktober 2020, 23:59 Uhr. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Nach einer Ankündigung der rumänischen Regierung kann es jedoch je nach Entwicklung der Infektionszahlen insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet. Freizeitaktivitäten im Freien (Radfahren, Wandern, Klettern, Jagd, Angeln etc.) mit bis zu 10 Personen sind erlaubt, auch wenn diese nicht derselben Familie angehören.
Restaurants und Kaffeehäuser können seit dem 1. September 2020 unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen auch im Innenbereich wieder geöffnet werden. Clubs, Diskotheken und Bars bleiben im Innenbereich weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Einzelne Landkreise haben teilweise die Maskenpflicht im Freien in einigen Bereichen eingeführt. In Bukarest gilt dies z.B. an stark frequentierten Orten wie Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs, aber auch in Bereichen der Altstadt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.
Sri Lanka - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka weiterhin gewarnt.
Der internationale Flughafen in Colombo ist seit dem 19. März 2020 bis auf weiteres für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark abgenommen hat.
Die Gültigkeit von erteilten Visa wird seit dem 11.Juli 2020 nicht weiter automatisch verlängert. Ausländer, deren Visa abläuft, müssen ausreisen oder umgehend online einen Termin beim sri lankischen Department of Immigration and Emigration buchen, um eine Verlängerung zu beantragen.
•Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Website der Deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
•Bitte beachten Sie, dass Ausgangssperren zur Eindämmung von COVID-19 zum Teil mit sehr kurzem Vorlauf verhängt werden.
•Bitte halten Sie während der Fahrt zum Flughafen Ihren Reisepass und Ihre Flugreservierung für eventuelle Kontrollen bereit.
•Folgen Sie stets den Anweisungen der örtlichen Behörden, und informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen beim sri lankischen Gesundheitsministerium.
USA / Vereinigte Staaten - Ergänzung:
Die Vereinigten Staaten und Kanada werden lt. gut informierten Quellen die Grenzbeschränkungen voraussichtlich bis mindestens Ende November verlängern. Die derzeitigen Beschränkungen laufen am 21. September aus. Geplant ist nun eine Verlängerung bis Thanksgiving, 26. November. Quelle: Aljazeera
Zimbabwe - Ergänzung:
Simbabwe hat das Reiseverbot zwischen den Städten aufgehoben, auch die Arbeitszeiten wurden wieder ausgedehnt. Quelle: Aljazeera
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Australien - Ergänzung:
Der erweiterte Lockdown in Melbourne soll gelockert werden. Ende September sollen Baustellen, Produktionsstätten, Lagerhäuser und Kinderbetreuungseinrichtungen wieder öffnen. Mehr als 100.000 Angestellte sollen an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. In einem ersten Schritt dürfen sich ab heute wieder bis zu zehn Personen im Freien treffen, Cafés dürfen ihre Terrassen für bis 50 Personen öffnen. Quelle: tagesschau.de
Dänemark - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Dänemark verzeichnet ein vergleichsweise niedriges COVID-19-Infektionsgeschehen. Regionaler Schwerpunkt mit einem hohen Infektionsaufkommen ist derzeit die Region Hovedstaden einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, wie z.B. Deutschland, ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Für die Einreise wird ein gültiger Pass oder Personalausweis und ein Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung) benötigt. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen.
Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land, dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bieten die dänischen Behörden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist wieder an allen Grenzübergängen möglich. Kontrollen werden nur stichprobenartig durchgeführt. Die Einreisekontrollen an den internationalen Flughäfen werden aufrecht erhalten. Bei Einreisen aus Ländern des Schengenraums, die nicht als Risikogebiet eingestuft sind, wird ebenfalls stichprobenartig kontrolliert.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist für Reisende aus einem als „offen“ klassifizierten Land nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land erlaubt. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Im Großraum Kopenhagen dürfen Gaststättenbetriebe nur bis 22 Uhr geöffnet sein. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab November 2020 wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen im Großraum Kopenhagen und der Gemeinde Odense bzw. von mehr als 100 Personen im übrigen Dänemark. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
In ganz Dänemark gilt an Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich sowie im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Im Großraum Kopenhagen gilt dies außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Einreisen auf die Färöer sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Je nach Reiseziel ist ggf. zusätzlich eine mehrtägige häusliche Selbstisolation und ein erneuter Test nach fünf Tagen notwendig. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Frankreich - Ausweitung der Reisewarnung auf die Region Hauts-de-France und das Überseegebiet La Réunion; Änderung Epidemiologische Lage; Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Île-de-France, Provence-Alpes-Côte-d’Azur, Auvergne-Rhône-Alpes, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine, Hauts-de-France sowie Corse (Korsika) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guyana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet steigende COVID-19 Infektionszahlen. Besonders betroffen sind die Regionen Île-de-France, Auvergne-Rhône-Alpes, Nouvelle-Aquitaine, Occitanie, Provence-Alpes-Côte d’Azur (PACA), Hauts-de-France sowie Corse (Insel Korsika). In diesen Regionen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Die französische Regierung hat ihrerseits eine Reihe von Départements als Gebiete mit erhöhter Virusverbreitung eingestuft, mit der Folge, dass die dortigen Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken können.
Dies sind derzeit die Départements Ain 01, Alpes-Maritimes 06, Aveyron 12, Bouches-du-Rhône 13, Corse-du-Sud 2A, Haute-Corse 2B, Côte-d‘Or 21, Essonne 91, Gard 30, Haute-Garonne 31, Haute-Marne 52, Hauts-de-Seine 92, Gironde 33, Hérault 34, Indre et Loire 37, Ille-et-Vilaine 35, Isère 38, Landes 40, Loire 42, Loire-Atlantique 44 , Loiret 45, Maine-et-Loire 49, Marne 51, Nord 59, Paris 75, Pas-de-Calais 62, Puy-de-Dôme 63, Pyrénées-Atlantiques 64, Pyrénées-Orientales 66, Rhône 69, Sarthe 72, Seine-et-Marne 77, Seine-Saint-Denis 93, Tarn-et-Garonne 82, Val-de-Marne 94, Val-d'Oise 95, Var 83, Vaucluse 84, Yvelines 78 im europäischen Teil, Guadeloupe 971, Saint Barthélemy 977, Saint-Martin 978 und Martinique 972 in Übersee. Für die Überseegebiete Französisch-Guyana und Mayotte gelten wegen erhöhter Virusverbreitung Einreisebeschränkungen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus alle weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium stetig aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) La Réunion und Französisch Polynesien ist kein triftiger Grund mehr erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen angeordnet werden. Dies ist angesichts derzeit hoher Verbreitungszahlen für Marseille (Bouches-du-Rhône), Bordeaux (Gironde) und Guadeloupe der Fall.
In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Landesweit dürfen bis auf weiteres grundsätzlich keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Banken, Geschäfte, überdachte Märkte, Sehenswürdigkeiten). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht möglich. Auch die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
In Französisch-Guyana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser PCR-Test sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit.
Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Website des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Website des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Website der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Georgien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien weiterhin gewarnt.
Georgien ist von COVID-19 vergleichsweise weniger stark betroffen. Allerdings bewegt sich die Zahl der täglichen Neuinfektionen derzeit im unteren dreistelligen Bereich, was zu einem neuen Höchststand an aktiven Krankheitsfällen Mitte September geführt hat. Regionale Schwerpunkte liegen derzeit in Westgeorgien, wobei besonders die Region Adjara (Batumi) betroffen ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Georgien erlaubt seit dem 8. Juli 2020 die uneingeschränkte Einreise von Personen aus Deutschland, Frankreich, Estland, Lettland und Litauen. Voraussetzung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Vorlage einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung bei der Einreise. Andere Nachweise des gewöhnlichen Aufenthalts werden nach Auskunft der georgischen Behörden nicht akzeptiert.
Vor der Reise muss in einem elektronischen Formular der Aufenthalt in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen angegeben werden sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien.
Erfolgt die Einreise per Direktflug aus einem der fünf o.g. Länder, besteht keine Quarantänepflicht. Jedoch ist seit dem 15. September 2020 die Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests erforderlich, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alternativ kann der COVID-19-PCR-Test nach Ankunft am Flughafen Tiflis durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des Ergebnisses (innerhalb von 8 Stunden) muss sich der Reisende in einem Hotel oder einer Privatwohnung selbst isolieren.
Erfolgt die Einreise über ein anderes Land oder hat sich die reisende Person in den 14 Tagen vor der geplanten Einreise nach Georgien in einem anderen Land aufgehalten, wird ein COVID-19-PCR-Test durchgeführt und unabhängig vom Ergebnis eine 8-tägige Quarantäne angeordnet. Dasselbe gilt, wenn bei Einreise am Flughafen eine Körpertemperatur von über 37,0 °C gemessen wird. Das Verlassen der Quarantäne ist nur durch den Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Tests am 8. Tag möglich. Am 12. Tag des Aufenthaltes in Georgien besteht eine erneute Pflicht zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests.
Für eine Reihe von Staaten gilt weiterhin eine Einreisesperre. Auch die Landgrenzen sind weiterhin geschlossen.
Ausnahmen gelten nur für wenige Personengruppen:
•Georgische Staatsangehörige und deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder), unabhängig von deren Staatsagehörigkeit;
•In Georgien akkreditierte Vertreter diplomatischer Missionen sowie Internationalen Organisationen und deren Familienangehörige;
•Offizielle Delegationen, unter der Voraussetzung der vorherigen Genehmigung durch die georgischen Behörden;
•Familienzusammenführungen zu georgischer Referenzperson bei vorheriger Genehmigung durch die georgischen Behörden.
Auch Personen mit georgischem (Dauer-)Aufenthaltstitel aus Ländern, für die weiterhin eine Einreisesperre gilt, können bislang nicht ohne vorherige Genehmigung der georgischen Behörden einreisen.
Nach genehmigter Einreise nach Georgien gilt eine 8-tägige Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten hier für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können anstatt Quarantäne alle 72 Stunden einen COVID-19-PCR-Test ablegen.
Eine Durch- und Weiterreise ist nicht möglich.
Die Einschränkungen im regulären Flug- und Reiseverkehr bleiben bis Ende Oktober 2020 bestehen. Lufthansa, Air France und Air Baltic fliegen Georgien wieder mit reduziertem Flugplan an. Darüber hinaus gibt es weiterhin vereinzelte Charter-Flüge aus und nach Europa.
Im Land selbst gibt es nur kleinere Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr (geänderte Zeitpläne, Frequenz der Verbindungen, eingeschränkte Passagierzahlen).
Ausgangssperren und Reisebeschränkungen innerhalb des Landes aufgrund von COVID-19 bestehen derzeit nur in der Region Niederswanetien. Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage. Taxis befördern unter Einhaltung der Hygieneregeln maximal zwei Personen.
Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien sind auf 200 Teilnehmer begrenzt. Innerhalb geschlossener Räume gilt ein Durchführungsverbot. Hochzeits- und Trauerfeiern dürfen von maximal 10 Personen besucht werden.
In Georgien gilt Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen sowie in ÖPNV, Taxen und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden.
Ein Abstand von 2 Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen bei den georgischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der georgischen Botschaft in Berlin. Beachten Sie, dass bei Einreise aus Drittstaaten abweichende Regelungen gelten können.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter der Rufnummer 112.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen bei der zuständigen georgischen Auslandsvertretung.
Griechenland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19, trotz zuletzt steigender Neuinfektionszahlen, auch weiterhin relativ moderat betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und, geringer ausgeprägt, Thessaloniki/Zentralmakedonien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Einige Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 09:00 bis 21:00 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist möglich. Für Reisende aus Griechenland nach Italien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Transitreisende sollen von dem Testerfordernis ausgenommen sein, wenn sie innerhalb von 36 Stunden aus Italien ausreisen. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen seit dem 1. August 2020 die Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo anlaufen. Kreuzfahrtpassagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen COVID-19-PCR-Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt.
Sportboote dürfen Griechenland anlaufen, sofern die Transportkapazität von 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt. Einreisende mit Sportbooten oder anderen privaten Schiffen benötigen keinen QR-Code. Eine Anmeldung über das Online-Anmeldeformular ist nicht notwendig.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular. Zusätzlich ist ein negativer COVID-19-PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergänge Kakavia und Krystallopigi) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular. Zusätzlich ist ein negativer COVID-19-PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr von Deutschland mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Der innergriechische Flug- und Fährverkehr findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Die Höchstteilnehmerzahl bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen ist auf 50 Personen begrenzt. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z. B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln öffnen; in weiten Landesteilen sind die Öffnungszeiten jedoch auf Mitternacht beschränkt.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen wieder öffnen. Über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Friseursalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen sind geöffnet.
Open Air-Veranstaltungen wie Kino und Theater sind gestattet; Veranstaltungen mit Stehplätzen z.B. Konzerte, sowie Jahrmärkte und Kirchweihfeste sind landesweit verboten.
Bei Steigerungen der Fallzahlen muss mit örtlichen weitergehenden Maßnahmen gerechnet werden. Aktuell sind z.B. die Regionalbezirke Chania und Heraklion (Kreta), Mykonos, Zakynthos, Lesbos, Paros und Antiparos, Chalkidiki, Pella, Pieria, Imathia, Kilkis von solchen Sondermaßnahmen betroffen. Die Einschränkungen umfassen die Pflicht, auch im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, ein Verbot von allen öffentlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften von mehr als neun Personen und eine Schließung der Wochenmärkte. In Restaurants darf pro Tisch nur eine Familie sitzen (vier, maximal sechs Personen).
In der Hauptstadtregion Attika müssen Lokalitäten mit Livemusik ihren Betrieb seit 16. September 2020 für 14 Tage einstellen. Konzerte unter freiem Himmel sowie Wochenmärkte dürfen maximal mit 50%, Kinos und Theater mit 60% Auslastung betrieben werden, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist dabei verpflichtend.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz bei allen öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in Kirchen getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für die Hauptstadtregion Attika gilt seit 16. September 2020 die Pflicht, am Arbeitsplatz einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Weitere zusätzliche Tragepflichten in der Hauptstadtregion und den Regionalbezirken finden sich im Abschnitt Beschränkungen im Land.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert. In Bars, Clubs, Cafés und Restaurants ist der Aufenthalt im Stehen verboten.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Wales, der Norden von England, Birmingham, Blackburn; Leicester, Luton und Northampton, und der Westen von Schottland (Glasgow, East und West Dunbartonshire sowie Renfrewshire und East Renfrewshire) sowie North und South Larnakshire. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Website der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 3). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Die britische Regierung hat die Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufgehoben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland, Nordirland und Wales. Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Einreise in das Vereinigte Königreich nach einem Transit durch Länder, die nicht unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind, gilt folgendes:
Belgien, Frankreich, Luxemburg, Monaco und die Niederlande befinden sich derzeit nicht auf der Liste der Länder, die von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen sind. Seit 15. August 2020 müssen sich alle Reisenden, die aus diesen Ländern nach Großbritannien einreisen, nach Einreise unverzüglich für 14 Tage selbst isolieren. Davon ausgenommen sind Transitreisende, die unmittelbar aus Ländern kommen, für die keine Quarantäneverpflichtung besteht, und die während des Transits durch ein Land, für das eine Quarantäneverpflichtung besteht, mit keinerlei Personen in Berührung gekommen sind. Dies gilt für Transitreisende in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Züge) sowie privaten Kraftfahrzeugen. Das bedeutet, dass nur solche Transitreisende von der Quarantänepflicht ausgenommen sein dürften, die:
•entweder während des Transits überhaupt nicht angehalten haben und bei der Überquerung des Kanals den Eurotunnel nutzen, bei dem das Aussteigen derzeit nicht erlaubt ist,
•oder die bei einem Halt mit niemandem in Berührung gekommen sind, niemand während des Halts eingestiegen ist und bei der Überquerung des Kanals der Eurotunnel genutzt wurde.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland.
In England ist es erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal sechs Personen zu treffen. Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten, Schulen und Sporteinrichtungen. Hochzeiten und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten und Geschäften vorgeschrieben.
Darüber hinaus gibt es in Nord-England, Birmingham, Blackburn, Leicester, Luton, und Northampton weitere Beschränkungen. In den betroffenen Regionen dürfen sich bspw. Mitglieder verschiedener Haushalte nicht mehr in Innenräumen und Privatgärten treffen. Sie dürfen auch nicht mehr gemeinsam Pubs und Restaurants besuchen.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der britischen Regierung.
In Schottland ist es erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal sechs Angehörigen aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der zwei Meter–Abstandsregel zu treffen. Kinder unter 12 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Kinder und Jugendliche gelten erleichterte Bestimmungen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Gastronomieeinrichtungen verpflichtend.
Die Unterbringung in Selbstverpflegungsunterkünften ist wieder zulässig; Hotels und weitere Unterkünfte sowie Museen, Galerien, Kinos, Büchereien, Friseure, Einkaufszentren dürfen wieder öffnen, ebenso Restaurants, Pubs und Cafés unter Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen sowie Zutrittsbegrenzungen. Viele Läden, Restaurants und Geschäfte haben jedoch weiterhin ganz oder teilweise (noch) geschlossen.
Wegen erhöhter Infektionszahlen wurden in Glasgow, East und West Dunbartonshire sowie Renfrewshire und East Renfrewshire sowie in North und East Lanarkshire Beschränkungen verfügt: Treffen unterschiedlicher Haushalte in privaten Innenräumen sind nicht mehr erlaubt, Besuche in Krankhäusern und Pflegeeinrichtungen werden stark eingeschränkt. Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet, ebenso Hotels und Ferienwohnungen. Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis maximal sechs Personen aus vier Haushalten zu treffen. Kinder unter 12 Jahren werden nicht auf die Gesamtzahl angerechnet. Im Freien dürfen sich weiterhin bis zu 30 Personen treffen, solange die soziale Distanz gewahrt bleibt. Es gilt der Mindestabstand von 2 Metern.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der walisischen Regierung.
In Nordirland ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Derzeit können sich in Nordirland bis zu 15 Personen im Freien treffen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sollten Gesichtsmasken im öffentlichen Bereich genutzt werden, in England und Schottland sind sie im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften, in England darüber hinaus auch in Restaurants zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt in England eine Abstandsregel von einem Meter+, also zwei Meter wenn möglich, mindestens aber mehr als ein Meter. In Schottland gilt grundsätzlich (von einigen Ausnahmen abgesehen) weiterhin die zwei Meter-Abstandsregel.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine siebentägige verpflichtende Quarantäne, bei Einreise aus Hochrisiko-Ländern weiterhin eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem Covid-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
In Gibraltar überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb es zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Kanalinseln, die Isle of Man und in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
•Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
•Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
•Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
•Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
Haiti - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Haiti weiterhin gewarnt.
Flugverbindungen sind derzeit nur sehr wenige vorhanden.
Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein Nachweis über einen maximal 72 Stunden zuvor erfolgten negativen COVID-19-PCR-Test vorgelegt werden, andernfalls eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben ist.
In allen geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen (Geschäfte, Behörden, etc.) gilt eine Maskenpflicht. In der Zeit von Mitternacht bis 4 Uhr morgens besteht eine Ausgangssperre.
Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle weiterhin nur unzureichend vorbereitet.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.
Italien - Änderung Besonderheiten in den Regionen:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet; siehe auch Besonderheiten in den Regionen.
Für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien und Kroatien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Schulen, Kindergärten und Universitäten nehmen unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wieder auf. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann). Im öffentlichen Raum gilt an Orten, an denen sich Menschen versammeln können, von 18 Uhr bis 6 Uhr eine generelle Maskenpflicht. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In der Lombardei gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mitzuführen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Seit dem 14. September 2020 gilt in Sardinien eine neue Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht. Der Zeitpunkt des Tests darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise liegen. Haben Reisende den Test gemacht und das Resultat des negativen Testergebnises erhalten, die schriftliche Bestätigung allerdings (noch) nicht vorliegen, müssen sie online eine "autocertificazione" (Eigenerklärung) ausfüllen und angeben, wann und bei welcher Einrichtung ein Test gemacht wurde. Wurde kein COVID-19-Test durchgeführt, muss ein solcher bis 48 Stunden nach Einreise nachgeholt werden. Bis zum Eintreffen des Testergebnisses müssen sich Reisende in häusliche Isolation begeben. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Website der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia). Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Der erweiterte Lockdown in Melbourne soll gelockert werden. Ende September sollen Baustellen, Produktionsstätten, Lagerhäuser und Kinderbetreuungseinrichtungen wieder öffnen. Mehr als 100.000 Angestellte sollen an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. In einem ersten Schritt dürfen sich ab heute wieder bis zu zehn Personen im Freien treffen, Cafés dürfen ihre Terrassen für bis 50 Personen öffnen. Quelle: tagesschau.de
Dänemark - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Dänemark verzeichnet ein vergleichsweise niedriges COVID-19-Infektionsgeschehen. Regionaler Schwerpunkt mit einem hohen Infektionsaufkommen ist derzeit die Region Hovedstaden einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, wie z.B. Deutschland, ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Für die Einreise wird ein gültiger Pass oder Personalausweis und ein Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung) benötigt. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen.
Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land, dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bieten die dänischen Behörden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist wieder an allen Grenzübergängen möglich. Kontrollen werden nur stichprobenartig durchgeführt. Die Einreisekontrollen an den internationalen Flughäfen werden aufrecht erhalten. Bei Einreisen aus Ländern des Schengenraums, die nicht als Risikogebiet eingestuft sind, wird ebenfalls stichprobenartig kontrolliert.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist für Reisende aus einem als „offen“ klassifizierten Land nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land erlaubt. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Im Großraum Kopenhagen dürfen Gaststättenbetriebe nur bis 22 Uhr geöffnet sein. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab November 2020 wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen im Großraum Kopenhagen und der Gemeinde Odense bzw. von mehr als 100 Personen im übrigen Dänemark. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
In ganz Dänemark gilt an Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich sowie im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Im Großraum Kopenhagen gilt dies außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Einreisen auf die Färöer sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Je nach Reiseziel ist ggf. zusätzlich eine mehrtägige häusliche Selbstisolation und ein erneuter Test nach fünf Tagen notwendig. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Frankreich - Ausweitung der Reisewarnung auf die Region Hauts-de-France und das Überseegebiet La Réunion; Änderung Epidemiologische Lage; Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Île-de-France, Provence-Alpes-Côte-d’Azur, Auvergne-Rhône-Alpes, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine, Hauts-de-France sowie Corse (Korsika) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guyana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet steigende COVID-19 Infektionszahlen. Besonders betroffen sind die Regionen Île-de-France, Auvergne-Rhône-Alpes, Nouvelle-Aquitaine, Occitanie, Provence-Alpes-Côte d’Azur (PACA), Hauts-de-France sowie Corse (Insel Korsika). In diesen Regionen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Die französische Regierung hat ihrerseits eine Reihe von Départements als Gebiete mit erhöhter Virusverbreitung eingestuft, mit der Folge, dass die dortigen Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken können.
Dies sind derzeit die Départements Ain 01, Alpes-Maritimes 06, Aveyron 12, Bouches-du-Rhône 13, Corse-du-Sud 2A, Haute-Corse 2B, Côte-d‘Or 21, Essonne 91, Gard 30, Haute-Garonne 31, Haute-Marne 52, Hauts-de-Seine 92, Gironde 33, Hérault 34, Indre et Loire 37, Ille-et-Vilaine 35, Isère 38, Landes 40, Loire 42, Loire-Atlantique 44 , Loiret 45, Maine-et-Loire 49, Marne 51, Nord 59, Paris 75, Pas-de-Calais 62, Puy-de-Dôme 63, Pyrénées-Atlantiques 64, Pyrénées-Orientales 66, Rhône 69, Sarthe 72, Seine-et-Marne 77, Seine-Saint-Denis 93, Tarn-et-Garonne 82, Val-de-Marne 94, Val-d'Oise 95, Var 83, Vaucluse 84, Yvelines 78 im europäischen Teil, Guadeloupe 971, Saint Barthélemy 977, Saint-Martin 978 und Martinique 972 in Übersee. Für die Überseegebiete Französisch-Guyana und Mayotte gelten wegen erhöhter Virusverbreitung Einreisebeschränkungen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus alle weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium stetig aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) La Réunion und Französisch Polynesien ist kein triftiger Grund mehr erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen angeordnet werden. Dies ist angesichts derzeit hoher Verbreitungszahlen für Marseille (Bouches-du-Rhône), Bordeaux (Gironde) und Guadeloupe der Fall.
In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Landesweit dürfen bis auf weiteres grundsätzlich keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Banken, Geschäfte, überdachte Märkte, Sehenswürdigkeiten). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht möglich. Auch die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
In Französisch-Guyana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser PCR-Test sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit.
Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Website des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Website des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Website der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Georgien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien weiterhin gewarnt.
Georgien ist von COVID-19 vergleichsweise weniger stark betroffen. Allerdings bewegt sich die Zahl der täglichen Neuinfektionen derzeit im unteren dreistelligen Bereich, was zu einem neuen Höchststand an aktiven Krankheitsfällen Mitte September geführt hat. Regionale Schwerpunkte liegen derzeit in Westgeorgien, wobei besonders die Region Adjara (Batumi) betroffen ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Georgien erlaubt seit dem 8. Juli 2020 die uneingeschränkte Einreise von Personen aus Deutschland, Frankreich, Estland, Lettland und Litauen. Voraussetzung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Vorlage einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung bei der Einreise. Andere Nachweise des gewöhnlichen Aufenthalts werden nach Auskunft der georgischen Behörden nicht akzeptiert.
Vor der Reise muss in einem elektronischen Formular der Aufenthalt in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen angegeben werden sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien.
Erfolgt die Einreise per Direktflug aus einem der fünf o.g. Länder, besteht keine Quarantänepflicht. Jedoch ist seit dem 15. September 2020 die Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests erforderlich, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alternativ kann der COVID-19-PCR-Test nach Ankunft am Flughafen Tiflis durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des Ergebnisses (innerhalb von 8 Stunden) muss sich der Reisende in einem Hotel oder einer Privatwohnung selbst isolieren.
Erfolgt die Einreise über ein anderes Land oder hat sich die reisende Person in den 14 Tagen vor der geplanten Einreise nach Georgien in einem anderen Land aufgehalten, wird ein COVID-19-PCR-Test durchgeführt und unabhängig vom Ergebnis eine 8-tägige Quarantäne angeordnet. Dasselbe gilt, wenn bei Einreise am Flughafen eine Körpertemperatur von über 37,0 °C gemessen wird. Das Verlassen der Quarantäne ist nur durch den Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Tests am 8. Tag möglich. Am 12. Tag des Aufenthaltes in Georgien besteht eine erneute Pflicht zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests.
Für eine Reihe von Staaten gilt weiterhin eine Einreisesperre. Auch die Landgrenzen sind weiterhin geschlossen.
Ausnahmen gelten nur für wenige Personengruppen:
•Georgische Staatsangehörige und deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder), unabhängig von deren Staatsagehörigkeit;
•In Georgien akkreditierte Vertreter diplomatischer Missionen sowie Internationalen Organisationen und deren Familienangehörige;
•Offizielle Delegationen, unter der Voraussetzung der vorherigen Genehmigung durch die georgischen Behörden;
•Familienzusammenführungen zu georgischer Referenzperson bei vorheriger Genehmigung durch die georgischen Behörden.
Auch Personen mit georgischem (Dauer-)Aufenthaltstitel aus Ländern, für die weiterhin eine Einreisesperre gilt, können bislang nicht ohne vorherige Genehmigung der georgischen Behörden einreisen.
Nach genehmigter Einreise nach Georgien gilt eine 8-tägige Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten hier für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können anstatt Quarantäne alle 72 Stunden einen COVID-19-PCR-Test ablegen.
Eine Durch- und Weiterreise ist nicht möglich.
Die Einschränkungen im regulären Flug- und Reiseverkehr bleiben bis Ende Oktober 2020 bestehen. Lufthansa, Air France und Air Baltic fliegen Georgien wieder mit reduziertem Flugplan an. Darüber hinaus gibt es weiterhin vereinzelte Charter-Flüge aus und nach Europa.
Im Land selbst gibt es nur kleinere Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr (geänderte Zeitpläne, Frequenz der Verbindungen, eingeschränkte Passagierzahlen).
Ausgangssperren und Reisebeschränkungen innerhalb des Landes aufgrund von COVID-19 bestehen derzeit nur in der Region Niederswanetien. Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage. Taxis befördern unter Einhaltung der Hygieneregeln maximal zwei Personen.
Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien sind auf 200 Teilnehmer begrenzt. Innerhalb geschlossener Räume gilt ein Durchführungsverbot. Hochzeits- und Trauerfeiern dürfen von maximal 10 Personen besucht werden.
In Georgien gilt Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen sowie in ÖPNV, Taxen und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden.
Ein Abstand von 2 Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen bei den georgischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der georgischen Botschaft in Berlin. Beachten Sie, dass bei Einreise aus Drittstaaten abweichende Regelungen gelten können.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter der Rufnummer 112.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen bei der zuständigen georgischen Auslandsvertretung.
Griechenland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19, trotz zuletzt steigender Neuinfektionszahlen, auch weiterhin relativ moderat betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und, geringer ausgeprägt, Thessaloniki/Zentralmakedonien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Einige Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 09:00 bis 21:00 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist möglich. Für Reisende aus Griechenland nach Italien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Transitreisende sollen von dem Testerfordernis ausgenommen sein, wenn sie innerhalb von 36 Stunden aus Italien ausreisen. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen seit dem 1. August 2020 die Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo anlaufen. Kreuzfahrtpassagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen COVID-19-PCR-Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt.
Sportboote dürfen Griechenland anlaufen, sofern die Transportkapazität von 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt. Einreisende mit Sportbooten oder anderen privaten Schiffen benötigen keinen QR-Code. Eine Anmeldung über das Online-Anmeldeformular ist nicht notwendig.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular. Zusätzlich ist ein negativer COVID-19-PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergänge Kakavia und Krystallopigi) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das Online-Anmeldeformular. Zusätzlich ist ein negativer COVID-19-PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr von Deutschland mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Der innergriechische Flug- und Fährverkehr findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Die Höchstteilnehmerzahl bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen ist auf 50 Personen begrenzt. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z. B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln öffnen; in weiten Landesteilen sind die Öffnungszeiten jedoch auf Mitternacht beschränkt.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen wieder öffnen. Über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Friseursalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen sind geöffnet.
Open Air-Veranstaltungen wie Kino und Theater sind gestattet; Veranstaltungen mit Stehplätzen z.B. Konzerte, sowie Jahrmärkte und Kirchweihfeste sind landesweit verboten.
Bei Steigerungen der Fallzahlen muss mit örtlichen weitergehenden Maßnahmen gerechnet werden. Aktuell sind z.B. die Regionalbezirke Chania und Heraklion (Kreta), Mykonos, Zakynthos, Lesbos, Paros und Antiparos, Chalkidiki, Pella, Pieria, Imathia, Kilkis von solchen Sondermaßnahmen betroffen. Die Einschränkungen umfassen die Pflicht, auch im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, ein Verbot von allen öffentlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften von mehr als neun Personen und eine Schließung der Wochenmärkte. In Restaurants darf pro Tisch nur eine Familie sitzen (vier, maximal sechs Personen).
In der Hauptstadtregion Attika müssen Lokalitäten mit Livemusik ihren Betrieb seit 16. September 2020 für 14 Tage einstellen. Konzerte unter freiem Himmel sowie Wochenmärkte dürfen maximal mit 50%, Kinos und Theater mit 60% Auslastung betrieben werden, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist dabei verpflichtend.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz bei allen öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in Kirchen getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für die Hauptstadtregion Attika gilt seit 16. September 2020 die Pflicht, am Arbeitsplatz einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Weitere zusätzliche Tragepflichten in der Hauptstadtregion und den Regionalbezirken finden sich im Abschnitt Beschränkungen im Land.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert. In Bars, Clubs, Cafés und Restaurants ist der Aufenthalt im Stehen verboten.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königreich - Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Wales, der Norden von England, Birmingham, Blackburn; Leicester, Luton und Northampton, und der Westen von Schottland (Glasgow, East und West Dunbartonshire sowie Renfrewshire und East Renfrewshire) sowie North und South Larnakshire. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Website der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 3). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Die britische Regierung hat die Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufgehoben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland, Nordirland und Wales. Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Einreise in das Vereinigte Königreich nach einem Transit durch Länder, die nicht unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind, gilt folgendes:
Belgien, Frankreich, Luxemburg, Monaco und die Niederlande befinden sich derzeit nicht auf der Liste der Länder, die von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen sind. Seit 15. August 2020 müssen sich alle Reisenden, die aus diesen Ländern nach Großbritannien einreisen, nach Einreise unverzüglich für 14 Tage selbst isolieren. Davon ausgenommen sind Transitreisende, die unmittelbar aus Ländern kommen, für die keine Quarantäneverpflichtung besteht, und die während des Transits durch ein Land, für das eine Quarantäneverpflichtung besteht, mit keinerlei Personen in Berührung gekommen sind. Dies gilt für Transitreisende in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Züge) sowie privaten Kraftfahrzeugen. Das bedeutet, dass nur solche Transitreisende von der Quarantänepflicht ausgenommen sein dürften, die:
•entweder während des Transits überhaupt nicht angehalten haben und bei der Überquerung des Kanals den Eurotunnel nutzen, bei dem das Aussteigen derzeit nicht erlaubt ist,
•oder die bei einem Halt mit niemandem in Berührung gekommen sind, niemand während des Halts eingestiegen ist und bei der Überquerung des Kanals der Eurotunnel genutzt wurde.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland.
In England ist es erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal sechs Personen zu treffen. Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten, Schulen und Sporteinrichtungen. Hochzeiten und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten und Geschäften vorgeschrieben.
Darüber hinaus gibt es in Nord-England, Birmingham, Blackburn, Leicester, Luton, und Northampton weitere Beschränkungen. In den betroffenen Regionen dürfen sich bspw. Mitglieder verschiedener Haushalte nicht mehr in Innenräumen und Privatgärten treffen. Sie dürfen auch nicht mehr gemeinsam Pubs und Restaurants besuchen.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der britischen Regierung.
In Schottland ist es erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal sechs Angehörigen aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der zwei Meter–Abstandsregel zu treffen. Kinder unter 12 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Kinder und Jugendliche gelten erleichterte Bestimmungen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Gastronomieeinrichtungen verpflichtend.
Die Unterbringung in Selbstverpflegungsunterkünften ist wieder zulässig; Hotels und weitere Unterkünfte sowie Museen, Galerien, Kinos, Büchereien, Friseure, Einkaufszentren dürfen wieder öffnen, ebenso Restaurants, Pubs und Cafés unter Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen sowie Zutrittsbegrenzungen. Viele Läden, Restaurants und Geschäfte haben jedoch weiterhin ganz oder teilweise (noch) geschlossen.
Wegen erhöhter Infektionszahlen wurden in Glasgow, East und West Dunbartonshire sowie Renfrewshire und East Renfrewshire sowie in North und East Lanarkshire Beschränkungen verfügt: Treffen unterschiedlicher Haushalte in privaten Innenräumen sind nicht mehr erlaubt, Besuche in Krankhäusern und Pflegeeinrichtungen werden stark eingeschränkt. Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet, ebenso Hotels und Ferienwohnungen. Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis maximal sechs Personen aus vier Haushalten zu treffen. Kinder unter 12 Jahren werden nicht auf die Gesamtzahl angerechnet. Im Freien dürfen sich weiterhin bis zu 30 Personen treffen, solange die soziale Distanz gewahrt bleibt. Es gilt der Mindestabstand von 2 Metern.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der walisischen Regierung.
In Nordirland ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Derzeit können sich in Nordirland bis zu 15 Personen im Freien treffen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sollten Gesichtsmasken im öffentlichen Bereich genutzt werden, in England und Schottland sind sie im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften, in England darüber hinaus auch in Restaurants zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt in England eine Abstandsregel von einem Meter+, also zwei Meter wenn möglich, mindestens aber mehr als ein Meter. In Schottland gilt grundsätzlich (von einigen Ausnahmen abgesehen) weiterhin die zwei Meter-Abstandsregel.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine siebentägige verpflichtende Quarantäne, bei Einreise aus Hochrisiko-Ländern weiterhin eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem Covid-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
In Gibraltar überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb es zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Kanalinseln, die Isle of Man und in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
•Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
•Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
•Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
•Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
Haiti - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Haiti weiterhin gewarnt.
Flugverbindungen sind derzeit nur sehr wenige vorhanden.
Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein Nachweis über einen maximal 72 Stunden zuvor erfolgten negativen COVID-19-PCR-Test vorgelegt werden, andernfalls eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben ist.
In allen geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen (Geschäfte, Behörden, etc.) gilt eine Maskenpflicht. In der Zeit von Mitternacht bis 4 Uhr morgens besteht eine Ausgangssperre.
Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle weiterhin nur unzureichend vorbereitet.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.
Italien - Änderung Besonderheiten in den Regionen:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet; siehe auch Besonderheiten in den Regionen.
Für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien und Kroatien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Schulen, Kindergärten und Universitäten nehmen unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wieder auf. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann). Im öffentlichen Raum gilt an Orten, an denen sich Menschen versammeln können, von 18 Uhr bis 6 Uhr eine generelle Maskenpflicht. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In der Lombardei gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mitzuführen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Seit dem 14. September 2020 gilt in Sardinien eine neue Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht. Der Zeitpunkt des Tests darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise liegen. Haben Reisende den Test gemacht und das Resultat des negativen Testergebnises erhalten, die schriftliche Bestätigung allerdings (noch) nicht vorliegen, müssen sie online eine "autocertificazione" (Eigenerklärung) ausfüllen und angeben, wann und bei welcher Einrichtung ein Test gemacht wurde. Wurde kein COVID-19-Test durchgeführt, muss ein solcher bis 48 Stunden nach Einreise nachgeholt werden. Bis zum Eintreffen des Testergebnisses müssen sich Reisende in häusliche Isolation begeben. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Website der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia). Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Kroatien - Ausweitung der Reisewarnung auf die Gespanschaften Brod-Posavina und Virovitica-Podravina; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gespanschaften Zadar, Šibenik-Knin, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Brod-Posavina und Virovitica-Podravina wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Kroatien nimmt weiterhin stark zu. In den Gespanschaften Zadar, Šibenik-Knin, Split-Dalmatien Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Brod-Posavina und Virovitica-Podravina liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auch in der Gespanschaft Lika-Senj sind die Infektionszahlen weiterhin erhöht.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Für Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staatenbesteht derzeit keine 14-tägige häusliche Quarantänepflicht. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses/einer COVID-19-Negativbescheinigung ist bei Einreise aus den vorgenannten Staaten ebenfalls nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht.
Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet wieder statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen liegt unter der Frequenz in den Sommermonaten vergangener Jahre. Auf der Website des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie für im Gastgewerbe tätige Personen.
In der Gespanschaft Split-Dalmatien gilt die Maskenpflicht auch für Besucher von Cafés und Bars, Ausstellungen, Gottesdiensten und anderen sozialen Begegnungen. In geschlossenen Räumen, in denen sich mehr als drei Personen befinden, ist ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; Fitnesszentren sind derzeit geschlossen und organisierte Sportveranstaltungen verboten.
Reisenden wird grundsätzlich empfohlen, außerhalb der Unterkunft einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Dritten zu halten und sich regelmäßig die Hände zu waschen; soziale Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Niederlande - Ausweitung der Reisewarnung auf die Provinzen Nord- und Südholland; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Nordholland (Noord-Holland) und Südholland (Zuid-Holland) sowie nach Aruba und nach St. Maarten wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Provinzen Nordholland (mit der Stadt Amsterdam) und Südholland (mit den Städten Den Haag und Rotterdam) liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Überseegebieten.
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist als gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. Seit 5. August 2020 gilt in Teilen von Amsterdam und Rotterdam eine Maskenpflicht auch im Freien; für Kinder gilt dies ab einem Alter von 13 Jahren. Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Auf Aruba und St. Maarten überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb die Inseln zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden, beachten Sie insbesondere die für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Maskenpflicht in Teilen von Amsterdam und Rotterdam; nähere Informationen bietet die Stadt Amsterdam und die Stadt Rotterdam.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Österreich - Reisewarnung für das Bundesland Wien; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Bundesland Wien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Österreich nimmt derzeit zu. Im Bundesland Wien liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Bundesland zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auch das Bundesland Tirol, hier insbesondere die Stadt Innsbruck, verzeichnet stark steigende Infektionszahlen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Die Einreise auch aus allen anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Kroatien, Portugal, Rumänien, Spanien -außer Kanaren - und Schweden) sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist uneingeschränkt möglich, wenn die einreisenden Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus den übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen COVID-19-PCR-Test attestiert. Seit 24. Juli 2020 muss der PCR-Test bei Einreise aus einem zertifizierten Labor stammen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zu Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, ist aufgrund einer geänderten Verordnung mit neuen Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Seit 24. Juli 2020 erweitert Österreich die Bereiche, in denen Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht: die Pflicht gilt im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt die Pflicht einen MNS zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich im Bundesland Wien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Polen - Änderung Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen. Infektionsschwerpunkte sind derzeit nur noch in einzelnen Kreisen zu verzeichnen, insbesondere in der Wojewodschaft Kleinpolen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Frankreich und Spanien) und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 30 Länder gilt bis zunächst 29. September 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Seit 8. August 2020 ist das Land in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Erkrankungen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Die Aufzählung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlicht das polnische Gesundheitsministerium über Twitter und, zeitlich verzögert, auf der Website der polnischen Regierung, wo auch die mit der Einstufung verbundenen Maßnahmen erläutert werden. Die wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt:
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt in der grünen und gelben Zone die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. In der roten Zone dürfen 30% aller Sitz- und Stehplätze belegt werden oder 50% aller Sitzplätze, dabei müssen 50% aller Sitzplätze unbelegt bleiben. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl in der grünen Zone 150, in der gelben 100 und in der roten 50. Bei religiösen Veranstaltungen gelten ebenfalls gestaffelte Höchstgrenzen. In der grünen Zone sind Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit der Einschränkung, dass nur jeder zweite Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. In der gelben Zone sind diese Aktivitäten nur mit weiteren Einschränkungen möglich, in der roten Zone besteht ein Verbot der meisten Veranstaltungen, andere Aktivitäten sind nur stark eingeschränkt und mit räumlichen Auflagen gestattet.
Das Betreiben von Diskotheken und Clubs ist verboten.
Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines Abstands von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. Seit 8. August 2020 besteht in roten Zonen grundsätzlich auch im Freien und bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m Maskenpflicht. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden, Gleiches gilt bei privaten Veranstaltungen in der roten Zone. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
•Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
•Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf die seit 8. August 2020 gültigen Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
Rumänien - Ausweitung der Reisewarnung auf die Kreise Caraș-Severin und Neamț; Aufhebung der Reisewarnung für die Kreise Argeș und Dâmbovița; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kreise Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, Caraș-Severin, Iaşi, Ilfov, Neamț, Prahova, Vâlcea und Vaslui sowie die Hauptstadt Bukarest wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch in vielen Landesteilen eine Zunahme von Neuinfektionen. Es gibt mehrere Kreise mit Infektionsherden. In Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, Caraș-Severin, Iaşi Ilfov, Neamț, Prahova, Vâlcea und Vaslui sowie in der Hauptstadt Bukarest (București) liegt die Inzidenz um oder über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Gebiete zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche Quarantänemaßnahmen zutreffen („zona galbenea – gelbe Zone“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Reisende, die aus einem dieser Länder einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum 14. Oktober 2020, 23:59 Uhr. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Nach einer Ankündigung der rumänischen Regierung kann es jedoch je nach Entwicklung der Infektionszahlen insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet. Freizeitaktivitäten im Freien (Radfahren, Wandern, Klettern, Jagd, Angeln etc.) mit bis zu 10 Personen sind erlaubt, auch wenn diese nicht derselben Familie angehören.
Restaurants und Kaffeehäuser können seit dem 1. September 2020 unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen auch im Innenbereich wieder geöffnet werden. Clubs, Diskotheken und Bars bleiben im Innenbereich weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Einzelne Landkreise haben teilweise die Maskenpflicht im Freien in einigen Bereichen eingeführt. In Bukarest gilt dies z.B. an stark frequentierten Orten wie Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs, aber auch in Bereichen der Altstadt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.
Schweiz - Ausweitung der Reisewarnung auf den Kanton Freiburg; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kantone Genf, Waadt (Vaud) und Freiburg (Fribourg) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch seit Mitte Juni eine Zunahme von Neuinfektionen. Besonders betroffen sind seit einiger Zeit die Kantone Genf, Waadt (Vaud) und Freiburg (Fribourg). In diesen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Die aktuelle Lage findet sich beim Bundesamt für Gesundheit. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Grenzen zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Liechtenstein, auch auf dem Luftweg zu Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind wieder vollständig geöffnet. Detaillierte Informationen finden sich beim Staatssekretariat für Migration SEM.
Seit dem 6. Juli 2020 gilt für Reisende aus Risikoländern grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer, darunter Kosovo, Nordmazedonien, Spanien inkl. Balearen und Kanaren, Kroatien und Tschechien, wird vom Bundesamt für Gesundheit geführt und regelmäßig aktualisiert.
Seit dem 14. September 2020 gelten diese Regelungen auch für einzelne Regionen der Nachbarländer, insbesondere für Frankreich, darunter u.a. die Regionen Île-de-France, Normandie und Provence-Alpes-Côte d‘Azur sowie Österreich mit dem Bundesland Wien.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Zugverkehr ist wieder im Regelbetrieb, der Flugplan noch ausgedünnt. Auch Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19. Juni 2020 beendet. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende September 2020 verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Hygieneregeln
Seit dem 6. Juli 2020 gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Slowakei - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Durch- und Weiterreise:
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weniger stark betroffen als andere EU-Länder. In den vergangenen Wochen stiegen die Fallzahlen jedoch wieder an. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Pressburg/Bratislava, Preschau/Prešov und Trentschin/Trenčin. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind ohne jegliche Einschränkungen möglich. Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach 5 Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests auf.
Ab 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik als neues Risikoland. Weiterhin sind folgende EU-Länder als Risikoländer eingestuft: Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Rumänien, Schweden und Spanien.
Grenzkontrollen finden nur noch an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, Tschechische Republik und Ungarn sind problemlos möglich. Ab dem 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik für die Slowakei als Risikoland. Transitreisen von Deutschland über die Tschechische Republik in die Slowakei sind weiterhin ohne Einhaltung einer Quarantäne bzw. negativen COVID-19-PCR-Test möglich, sofern die Reise auf direktem Wege erfolgt und keine Zwischenaufenthalte in der Tschechischen Republik stattfinden. Ein Wechsel des Verkehrsmittels bei Umsteigeverbindungen ist zulässig, allerdings nur ohne Zwischenübernachtungen in die Tschechischen Republik. Die Ukraine hat am 28. August 2020 ein Einreiseverbot für Ausländer erlassen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen werden schrittweise wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Für Reisen in der Slowakei gibt es keine besonderen Beschränkungen. Die touristische Infrastruktur ist weitgehend wieder geöffnet. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume weiterhin für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Pressburg.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Webseite zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Spanien - Ergänzung:
Die spanische Hauptstadt Madrid verhängt in Stadtteilen mit einer schnellen Ausbreitung des Coronavirus einen Lockdown. Von den Maßnahmen seien wahrscheinlich südliche Arbeiterviertel betroffen, in denen die Ansteckungsraten seit August ständig zugenommen hätten, teilte der stellvertretende Gesundheitschef der Region, Antonio Zapatero, mit. Dazu gehörten Beschränkungen der Bewegungsfreiheit. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Ergänzung:
Am Wochenende sollen in Südafrika zahlreiche Corona-Auflagen gelockert werden. So will das Land wieder Ein- und Ausreisen erlauben, sowohl für Geschäftsreisen als auch für Freizeiturlaube. Allerdings gelten für die Reisenden strikte Auflagen. So müssen Staatsangehörige aus anderen Ländern einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem sollen Versammlungen zu religiösen, politischen oder sozialen Zwecken wieder gestattet werden, an denen in Innenräumen maximal 250 Personen und im Freien bis zu 500 Personen teilnehmen können. Theater und Fitness-Center sollen wieder öffnen dürfen, allerdings mit sehr eingeschränkter Zahl an zugelassenen Besuchern. Sportliche Veranstaltungen bleiben aber weiterhin verboten. Quelle: tagesschau.de
Tschechische Republik - Ausweitung der Reisewarnung auf die Mittelböhmische Region; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Prag sowie in die Mittelböhmische Region (Středočeský) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Besonders betroffen sind derzeit die Hauptstadt Prag sowie die Mittelböhmische Region (Středočeský). Dort liegt die Zahl der Neuinfektionen bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auch in den meisten anderen Landesteilen Tschechiens einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen.
Seit dem 3. August 2020 werden die tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation in ein vierstufiges Ampelsystem eingestuft. In roten Regionen (kumulative Zahl der Neuinfektionen übersteigt innerhalb von 7 Tagen 25/100.000 Einwohner) werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr ergriffen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In der Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Einreise ist für Deutsche und alle Reisenden mit ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Land der grünen Kategorie gemäß dem Mitte Juni eingeführten Ampel-System ohne Angabe von Gründen grundsätzlich möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie und einem von Deutschland oder einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
Tschechen, EU-Staatsangehörige und Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die aus einem Land oder Landesteil der roten Kategorie einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mehr als 12 Stunden dort aufgehalten haben, müssen innerhalb von 72 Stunden ein regionales Hygieneinstitut zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests aufsuchen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Das Ampel-System wird in wöchentlichen Abständen epidemiologisch bewertet und ggf. angepasst; grün bedeutet geringes und rot hohes Risiko.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün oder rot kategorisierten Land gemäß dem seit Mitte Juni 2020 eingeführten Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr wird wieder aufgenommen. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet. Die Öffnungszeiten von Bars und anderen Nachtlokalen sind eingeschränkt (Schließung von 0 Uhr bis 6 Uhr).
Hygieneregeln
Seit dem 10. September 2020 gilt in ganz Tschechien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Es besteht eine Teilnehmerbegrenzung von 1.000 Personen im Freien und 500 Personen in geschlossenen Räumen für Feiern, Theater- und Filmvorführungen, Sport- und anderen Veranstaltungen sowie auf Märkten.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Website in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
•Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Tschechien hat strengere Regeln verhängt. Gaststätten, Cafés, Bars, Nachtclubs und ähnliche Einrichtungen dürfen nur noch so viele Menschen einlassen wie sie Sitzplätze haben. Das gab das Gesundheitsministerium in Prag bekannt. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als zehn Leuten muss jedem Besucher künftig ein Sitzplatz zugeordnet sein. Dadurch solle eine "gewisse Distanz" geschaffen werden, hieß es. Ausnahmen gelten für Ausstellungen und Messen. Quelle: tagesschau.de
Ungarn - Reisewarnung für die Hauptstadt Budapest; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Budapest wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird aufgrund wieder eingeführter Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Ungarn war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet jedoch derzeit einen deutlichen Anstieg der Neuinfektionen. In der Hauptstadt Budapest liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn zunächst bis 1. Oktober 2020 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
• die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
• die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
• die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
• die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
• die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Eine Einreise für maximal 72 Stunden ist ebenfalls möglich für Zuschauer internationaler Sportereignisse und kultureller Veranstaltungen. Für Künstler, Sportler und Zuschauer genügt ein negativer COVID-19-PCR-Test innerhalb von drei Tagen vor der Einreise, der auf Englisch oder Ungarisch nachzuweisen ist. Zuschauer müssen zusätzlich die Eintrittskarte vorweisen und werden ggfls. medizinisch untersucht. Bei Infektionsverdacht ist eine Einreise ausgeschlossen.
Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind zu 14-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet. Ausgenommen davon sind Personen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten bereits an COVID-19 erkrankt waren.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative COVID-19-PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen COVID-19-PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
• den Güterverkehr,
• Geschäftsreisen,
• Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal 24 Stunden,
• Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
• Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
• Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
• Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
• Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
• Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
• Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
• Betreuung und Pflege von Familienangehörigen,
• Teilnahme an einer internationalen Sport-, Kultur- bzw. kirchlichen Veranstaltung.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt keinen Beschränkungen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, jedoch ist der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV .
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kneipen und Clubs dürfen öffnen. Kinos, Theater, Museen, Bäder und andere öffentliche Einrichtungen befinden sich im Prozess der Wiedereröffnung.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien sind bis zu einer Gästezahl von 500 Personen zugelassen.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie für das Personal im Gastgewerbe besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Meter.
• Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die ungarische Botschaft in Berlin, erteilen.
• Wenn Sie sich touristisch in der Hauptstadt Budapest aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest .
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Venezuela - Ergänzung:
Vor Reisen nach Venezuela wird gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen, die nicht dauerhaft in Venezuela wohnen, wird die Ausreise empfohlen.
Der internationale Flugverkehr von und nach Venezuela ist bis auf weiteres eingestellt, das gesamte Land ist seit 17. März 2020 von Quarantänemaßnahmen betroffen. Das öffentliche Leben ist weitgehend zum Erliegen gekommen, Schulen und öffentliche Gebäude sind geschlossen.
Aufgrund der prekären Lage des öffentlichen Gesundheitssystems sind sowohl die medizinische Versorgung als auch die zuverlässige Information über den Ausbreitungsgrad als völlig unzureichend einzuschätzen.
Vietnam - Ergänzung:
Vietnam wird ab Freitag den kommerziellen internationalen Flugverkehr wieder aufnehmen. Die Flüge sind jedoch vietnamesischen Staatsangehörigen, Diplomaten, Experten, Managern, Facharbeitern, Investoren und ihren Familien vorbehalten. Sie sind noch nicht für Touristen verfügbar. Quelle: Aljazeera
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gespanschaften Zadar, Šibenik-Knin, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Brod-Posavina und Virovitica-Podravina wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Kroatien nimmt weiterhin stark zu. In den Gespanschaften Zadar, Šibenik-Knin, Split-Dalmatien Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Brod-Posavina und Virovitica-Podravina liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auch in der Gespanschaft Lika-Senj sind die Infektionszahlen weiterhin erhöht.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Für Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staatenbesteht derzeit keine 14-tägige häusliche Quarantänepflicht. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses/einer COVID-19-Negativbescheinigung ist bei Einreise aus den vorgenannten Staaten ebenfalls nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht.
Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet wieder statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen liegt unter der Frequenz in den Sommermonaten vergangener Jahre. Auf der Website des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie für im Gastgewerbe tätige Personen.
In der Gespanschaft Split-Dalmatien gilt die Maskenpflicht auch für Besucher von Cafés und Bars, Ausstellungen, Gottesdiensten und anderen sozialen Begegnungen. In geschlossenen Räumen, in denen sich mehr als drei Personen befinden, ist ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; Fitnesszentren sind derzeit geschlossen und organisierte Sportveranstaltungen verboten.
Reisenden wird grundsätzlich empfohlen, außerhalb der Unterkunft einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Dritten zu halten und sich regelmäßig die Hände zu waschen; soziale Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Niederlande - Ausweitung der Reisewarnung auf die Provinzen Nord- und Südholland; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Nordholland (Noord-Holland) und Südholland (Zuid-Holland) sowie nach Aruba und nach St. Maarten wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Provinzen Nordholland (mit der Stadt Amsterdam) und Südholland (mit den Städten Den Haag und Rotterdam) liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) . Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Überseegebieten.
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist als gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. Seit 5. August 2020 gilt in Teilen von Amsterdam und Rotterdam eine Maskenpflicht auch im Freien; für Kinder gilt dies ab einem Alter von 13 Jahren. Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Auf Aruba und St. Maarten überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb die Inseln zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden, beachten Sie insbesondere die für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Maskenpflicht in Teilen von Amsterdam und Rotterdam; nähere Informationen bietet die Stadt Amsterdam und die Stadt Rotterdam.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Österreich - Reisewarnung für das Bundesland Wien; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Bundesland Wien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Österreich nimmt derzeit zu. Im Bundesland Wien liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Bundesland zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auch das Bundesland Tirol, hier insbesondere die Stadt Innsbruck, verzeichnet stark steigende Infektionszahlen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Die Einreise auch aus allen anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Kroatien, Portugal, Rumänien, Spanien -außer Kanaren - und Schweden) sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist uneingeschränkt möglich, wenn die einreisenden Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus den übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen COVID-19-PCR-Test attestiert. Seit 24. Juli 2020 muss der PCR-Test bei Einreise aus einem zertifizierten Labor stammen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zu Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, ist aufgrund einer geänderten Verordnung mit neuen Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Seit 24. Juli 2020 erweitert Österreich die Bereiche, in denen Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht: die Pflicht gilt im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt die Pflicht einen MNS zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich im Bundesland Wien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Polen - Änderung Reiseverbindungen:
Epidemiologische Lage
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen. Infektionsschwerpunkte sind derzeit nur noch in einzelnen Kreisen zu verzeichnen, insbesondere in der Wojewodschaft Kleinpolen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Frankreich und Spanien) und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 30 Länder gilt bis zunächst 29. September 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Seit 8. August 2020 ist das Land in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Erkrankungen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Die Aufzählung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlicht das polnische Gesundheitsministerium über Twitter und, zeitlich verzögert, auf der Website der polnischen Regierung, wo auch die mit der Einstufung verbundenen Maßnahmen erläutert werden. Die wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt:
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt in der grünen und gelben Zone die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. In der roten Zone dürfen 30% aller Sitz- und Stehplätze belegt werden oder 50% aller Sitzplätze, dabei müssen 50% aller Sitzplätze unbelegt bleiben. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl in der grünen Zone 150, in der gelben 100 und in der roten 50. Bei religiösen Veranstaltungen gelten ebenfalls gestaffelte Höchstgrenzen. In der grünen Zone sind Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit der Einschränkung, dass nur jeder zweite Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. In der gelben Zone sind diese Aktivitäten nur mit weiteren Einschränkungen möglich, in der roten Zone besteht ein Verbot der meisten Veranstaltungen, andere Aktivitäten sind nur stark eingeschränkt und mit räumlichen Auflagen gestattet.
Das Betreiben von Diskotheken und Clubs ist verboten.
Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines Abstands von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. Seit 8. August 2020 besteht in roten Zonen grundsätzlich auch im Freien und bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m Maskenpflicht. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden, Gleiches gilt bei privaten Veranstaltungen in der roten Zone. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
•Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
•Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf die seit 8. August 2020 gültigen Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
Rumänien - Ausweitung der Reisewarnung auf die Kreise Caraș-Severin und Neamț; Aufhebung der Reisewarnung für die Kreise Argeș und Dâmbovița; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kreise Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, Caraș-Severin, Iaşi, Ilfov, Neamț, Prahova, Vâlcea und Vaslui sowie die Hauptstadt Bukarest wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch in vielen Landesteilen eine Zunahme von Neuinfektionen. Es gibt mehrere Kreise mit Infektionsherden. In Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, Caraș-Severin, Iaşi Ilfov, Neamț, Prahova, Vâlcea und Vaslui sowie in der Hauptstadt Bukarest (București) liegt die Inzidenz um oder über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Gebiete zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Seit dem 15. Juni 2020 ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche Quarantänemaßnahmen zutreffen („zona galbenea – gelbe Zone“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Reisende, die aus einem dieser Länder einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum 14. Oktober 2020, 23:59 Uhr. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Nach einer Ankündigung der rumänischen Regierung kann es jedoch je nach Entwicklung der Infektionszahlen insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die rumänischen Schwarzmeerstrände sind unter Einhaltung der Hygieneregeln und u.a. zwei Meter Mindestabstand zwischen Liegen von Personen unterschiedlicher Familien, geöffnet. Freizeitaktivitäten im Freien (Radfahren, Wandern, Klettern, Jagd, Angeln etc.) mit bis zu 10 Personen sind erlaubt, auch wenn diese nicht derselben Familie angehören.
Restaurants und Kaffeehäuser können seit dem 1. September 2020 unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen auch im Innenbereich wieder geöffnet werden. Clubs, Diskotheken und Bars bleiben im Innenbereich weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Einzelne Landkreise haben teilweise die Maskenpflicht im Freien in einigen Bereichen eingeführt. In Bukarest gilt dies z.B. an stark frequentierten Orten wie Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs, aber auch in Bereichen der Altstadt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.
Schweiz - Ausweitung der Reisewarnung auf den Kanton Freiburg; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kantone Genf, Waadt (Vaud) und Freiburg (Fribourg) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz war von COVID-19 zunächst weniger stark betroffen, erlebt jedoch seit Mitte Juni eine Zunahme von Neuinfektionen. Besonders betroffen sind seit einiger Zeit die Kantone Genf, Waadt (Vaud) und Freiburg (Fribourg). In diesen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb sie zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Die aktuelle Lage findet sich beim Bundesamt für Gesundheit. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Grenzen zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Liechtenstein, auch auf dem Luftweg zu Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sind wieder vollständig geöffnet. Detaillierte Informationen finden sich beim Staatssekretariat für Migration SEM.
Seit dem 6. Juli 2020 gilt für Reisende aus Risikoländern grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer, darunter Kosovo, Nordmazedonien, Spanien inkl. Balearen und Kanaren, Kroatien und Tschechien, wird vom Bundesamt für Gesundheit geführt und regelmäßig aktualisiert.
Seit dem 14. September 2020 gelten diese Regelungen auch für einzelne Regionen der Nachbarländer, insbesondere für Frankreich, darunter u.a. die Regionen Île-de-France, Normandie und Provence-Alpes-Côte d‘Azur sowie Österreich mit dem Bundesland Wien.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Zugverkehr ist wieder im Regelbetrieb, der Flugplan noch ausgedünnt. Auch Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19. Juni 2020 beendet. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende September 2020 verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Hygieneregeln
Seit dem 6. Juli 2020 gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Slowakei - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Durch- und Weiterreise:
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weniger stark betroffen als andere EU-Länder. In den vergangenen Wochen stiegen die Fallzahlen jedoch wieder an. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Pressburg/Bratislava, Preschau/Prešov und Trentschin/Trenčin. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind ohne jegliche Einschränkungen möglich. Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach 5 Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests auf.
Ab 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik als neues Risikoland. Weiterhin sind folgende EU-Länder als Risikoländer eingestuft: Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Rumänien, Schweden und Spanien.
Grenzkontrollen finden nur noch an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, Tschechische Republik und Ungarn sind problemlos möglich. Ab dem 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik für die Slowakei als Risikoland. Transitreisen von Deutschland über die Tschechische Republik in die Slowakei sind weiterhin ohne Einhaltung einer Quarantäne bzw. negativen COVID-19-PCR-Test möglich, sofern die Reise auf direktem Wege erfolgt und keine Zwischenaufenthalte in der Tschechischen Republik stattfinden. Ein Wechsel des Verkehrsmittels bei Umsteigeverbindungen ist zulässig, allerdings nur ohne Zwischenübernachtungen in die Tschechischen Republik. Die Ukraine hat am 28. August 2020 ein Einreiseverbot für Ausländer erlassen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen werden schrittweise wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Für Reisen in der Slowakei gibt es keine besonderen Beschränkungen. Die touristische Infrastruktur ist weitgehend wieder geöffnet. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume weiterhin für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Pressburg.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Webseite zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Spanien - Ergänzung:
Die spanische Hauptstadt Madrid verhängt in Stadtteilen mit einer schnellen Ausbreitung des Coronavirus einen Lockdown. Von den Maßnahmen seien wahrscheinlich südliche Arbeiterviertel betroffen, in denen die Ansteckungsraten seit August ständig zugenommen hätten, teilte der stellvertretende Gesundheitschef der Region, Antonio Zapatero, mit. Dazu gehörten Beschränkungen der Bewegungsfreiheit. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Ergänzung:
Am Wochenende sollen in Südafrika zahlreiche Corona-Auflagen gelockert werden. So will das Land wieder Ein- und Ausreisen erlauben, sowohl für Geschäftsreisen als auch für Freizeiturlaube. Allerdings gelten für die Reisenden strikte Auflagen. So müssen Staatsangehörige aus anderen Ländern einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem sollen Versammlungen zu religiösen, politischen oder sozialen Zwecken wieder gestattet werden, an denen in Innenräumen maximal 250 Personen und im Freien bis zu 500 Personen teilnehmen können. Theater und Fitness-Center sollen wieder öffnen dürfen, allerdings mit sehr eingeschränkter Zahl an zugelassenen Besuchern. Sportliche Veranstaltungen bleiben aber weiterhin verboten. Quelle: tagesschau.de
Tschechische Republik - Ausweitung der Reisewarnung auf die Mittelböhmische Region; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Prag sowie in die Mittelböhmische Region (Středočeský) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Besonders betroffen sind derzeit die Hauptstadt Prag sowie die Mittelböhmische Region (Středočeský). Dort liegt die Zahl der Neuinfektionen bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auch in den meisten anderen Landesteilen Tschechiens einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen.
Seit dem 3. August 2020 werden die tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation in ein vierstufiges Ampelsystem eingestuft. In roten Regionen (kumulative Zahl der Neuinfektionen übersteigt innerhalb von 7 Tagen 25/100.000 Einwohner) werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr ergriffen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In der Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Einreise ist für Deutsche und alle Reisenden mit ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Land der grünen Kategorie gemäß dem Mitte Juni eingeführten Ampel-System ohne Angabe von Gründen grundsätzlich möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie und einem von Deutschland oder einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
Tschechen, EU-Staatsangehörige und Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die aus einem Land oder Landesteil der roten Kategorie einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mehr als 12 Stunden dort aufgehalten haben, müssen innerhalb von 72 Stunden ein regionales Hygieneinstitut zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests aufsuchen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Das Ampel-System wird in wöchentlichen Abständen epidemiologisch bewertet und ggf. angepasst; grün bedeutet geringes und rot hohes Risiko.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün oder rot kategorisierten Land gemäß dem seit Mitte Juni 2020 eingeführten Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr wird wieder aufgenommen. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet. Die Öffnungszeiten von Bars und anderen Nachtlokalen sind eingeschränkt (Schließung von 0 Uhr bis 6 Uhr).
Hygieneregeln
Seit dem 10. September 2020 gilt in ganz Tschechien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Es besteht eine Teilnehmerbegrenzung von 1.000 Personen im Freien und 500 Personen in geschlossenen Räumen für Feiern, Theater- und Filmvorführungen, Sport- und anderen Veranstaltungen sowie auf Märkten.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Website in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
•Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Tschechien hat strengere Regeln verhängt. Gaststätten, Cafés, Bars, Nachtclubs und ähnliche Einrichtungen dürfen nur noch so viele Menschen einlassen wie sie Sitzplätze haben. Das gab das Gesundheitsministerium in Prag bekannt. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als zehn Leuten muss jedem Besucher künftig ein Sitzplatz zugeordnet sein. Dadurch solle eine "gewisse Distanz" geschaffen werden, hieß es. Ausnahmen gelten für Ausstellungen und Messen. Quelle: tagesschau.de
Ungarn - Reisewarnung für die Hauptstadt Budapest; Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Budapest wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird aufgrund wieder eingeführter Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Ungarn war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet jedoch derzeit einen deutlichen Anstieg der Neuinfektionen. In der Hauptstadt Budapest liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn zunächst bis 1. Oktober 2020 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
• die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
• die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
• die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
• die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
• die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Eine Einreise für maximal 72 Stunden ist ebenfalls möglich für Zuschauer internationaler Sportereignisse und kultureller Veranstaltungen. Für Künstler, Sportler und Zuschauer genügt ein negativer COVID-19-PCR-Test innerhalb von drei Tagen vor der Einreise, der auf Englisch oder Ungarisch nachzuweisen ist. Zuschauer müssen zusätzlich die Eintrittskarte vorweisen und werden ggfls. medizinisch untersucht. Bei Infektionsverdacht ist eine Einreise ausgeschlossen.
Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind zu 14-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet. Ausgenommen davon sind Personen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten bereits an COVID-19 erkrankt waren.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative COVID-19-PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen COVID-19-PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
• den Güterverkehr,
• Geschäftsreisen,
• Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal 24 Stunden,
• Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
• Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
• Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
• Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
• Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
• Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
• Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
• Betreuung und Pflege von Familienangehörigen,
• Teilnahme an einer internationalen Sport-, Kultur- bzw. kirchlichen Veranstaltung.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt keinen Beschränkungen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, jedoch ist der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV .
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kneipen und Clubs dürfen öffnen. Kinos, Theater, Museen, Bäder und andere öffentliche Einrichtungen befinden sich im Prozess der Wiedereröffnung.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien sind bis zu einer Gästezahl von 500 Personen zugelassen.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie für das Personal im Gastgewerbe besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Meter.
• Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die ungarische Botschaft in Berlin, erteilen.
• Wenn Sie sich touristisch in der Hauptstadt Budapest aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest .
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Venezuela - Ergänzung:
Vor Reisen nach Venezuela wird gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen, die nicht dauerhaft in Venezuela wohnen, wird die Ausreise empfohlen.
Der internationale Flugverkehr von und nach Venezuela ist bis auf weiteres eingestellt, das gesamte Land ist seit 17. März 2020 von Quarantänemaßnahmen betroffen. Das öffentliche Leben ist weitgehend zum Erliegen gekommen, Schulen und öffentliche Gebäude sind geschlossen.
Aufgrund der prekären Lage des öffentlichen Gesundheitssystems sind sowohl die medizinische Versorgung als auch die zuverlässige Information über den Ausbreitungsgrad als völlig unzureichend einzuschätzen.
Vietnam - Ergänzung:
Vietnam wird ab Freitag den kommerziellen internationalen Flugverkehr wieder aufnehmen. Die Flüge sind jedoch vietnamesischen Staatsangehörigen, Diplomaten, Experten, Managern, Facharbeitern, Investoren und ihren Familien vorbehalten. Sie sind noch nicht für Touristen verfügbar. Quelle: Aljazeera
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Großbritannien - Ergänzung:
Ab Freitag gelten im Nordosten Englands strikte Ausgehregeln. Unter anderem dürfen die beliebten Pubs in der Städte wie Newcastle und Sunderland umfassenden Region nur noch bis 22 Uhr öffnen. Laut den neuen Regeln dürfen die Menschen im Nordosten Englands sich nur noch zu Hause oder innerhalb ihrer "sozialen Blase" treffen. Alle Restaurants oder Cafés dürfen nur noch direkt am Tisch servieren, Bars und Kneipen müssen um 22 Uhr schließen. Quelle: tagesschau.de
Slowenien und Guadaloupe wurden in die Liste der Länder aufgenommen, aus denen Reisende bei der Einreise nach England unter Quarantäne gestellt werden müssen. Jeder, der am Samstag nach 4 Uhr morgens aus beiden Ländern nach England kommt, muss sich 14 Tage lang selbst isolieren. Reisende aus Singapur und Thailand wurden jedoch in die Liste der englischen Reisekorridore aufgenommen, sodass sie bei ihrer Ankunft nicht mehr unter Quarantäne gestellt werden müssen. Quelle: Aljazeera
Irland - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. Derzeit steigen die Infektionszahlen landesweit, besonders aber im County Dublin. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Es kann aufgrund von lokal begrenzten Ausbrüchen von COVID-19 zu Bewegungseinschränkungen in einzelnen Countys kommen (siehe Beschränkungen im Land).
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Bei Einreisen u.a. aus Deutschland empfiehlt die irische Regierung weiterhin dringend, dass jeder Reisende, auch solche, die an ihren Wohnsitz in Irland zurückkehren, 14 Tage seine Bewegungen stark einschränkt, d.h. in dieser Zeit ununterbrochen und ohne Kontakt zu anderen an der im Formular angegebenen Wohnadresse im Haus bleibt („Restrict your movements“). Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung soll jedoch künftig häufiger, z.B. durch Anrufe von der Polizei, kontrolliert werden.
Rückkehrende aus Nordirland, sowie Ländern und Gebieten auf der „Green List" und Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen. Deutschland gehört derzeit nicht zu diesem Länderkreis. Die nächste Änderung wird zum 21. September 2020 wirksam. Auf Grundlage von ECDC-Kriterien umfasst die „Green List" künftig Länder mit einer Inzidenz von bis zu 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen. Reisende aus diesen Ländern sind künftig von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen. Dies könnte für Deutschland ab dem 21. September 2020 gelten.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 15. September 2020 gilt landesweit Level 2 des „Plan for Living with COVID-19". Das öffentliche Leben ist weitgehend normalisiert bei zahlreichen Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen. Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur dann genutzt werden, wenn zwingend notwendig. Die Kapazitäten sind auf 50% reduziert.
Aufgrund von lokal begrenzten Ausbrüchen von COVID-19 kommt es zu Bewegungseinschränkungen in einzelnen Countys, aktuell in County und Stadt Dublin. Nähere Informationen zu den betroffenen Countys und den Einschränkungen veröffentlichen die irischen Behörden.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Geschäften und Einkaufszentren sowie in Restaurants und Bars, sofern man nicht am Tisch sitzt, ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie bei künftigen Einreisen aus Ländern der "Green List", dass sich die Liste in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen dynamisch entwickeln kann. Quelle: AA
Irland hat Griechenland und Italien zur Liste der Länder hinzugefügt, aus denen Reisende bei ihrer Ankunft 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden müssen. Eine neue "Grüne Liste", die am Montag in Kraft tritt, ermöglicht es Reisenden aus nur sieben Ländern, die Quarantäne zu umgehen: Zypern, Finnland, Deutschland, Island, Lettland, Litauen und Polen. Quelle: Aljazeera
Italien - Änderung Besonderheiten in den Regionen - Sardinien:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet; siehe auch Besonderheiten in den Regionen.
Für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien und Kroatien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Schulen, Kindergärten und Universitäten nehmen unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wieder auf. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann). Im öffentlichen Raum gilt an Orten, an denen sich Menschen versammeln können, von 18 Uhr bis 6 Uhr eine generelle Maskenpflicht. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In der Lombardei gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mitzuführen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Die seit dem 14. September 2020 in Sardinien geltende Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, ist aufgrund eines Gerichtsurteils vom 17. September 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt. Quelle: AA
Für die Einreise auf die Insel Sardinien ist vorerst doch kein negativer Corona-Test mehr nötig. Wenige Tage nach der Einführung einer Corona-Testpflicht hat ein Gericht diese vorsorglich wieder gekippt. Das zuständige Verwaltungsgericht in Cagliari entschied, einem Einspruch der italienischen Regierung stattzugeben. Diese hatte durch die Testpflicht die Reisefreiheit eingeschränkt gesehen und war deshalb dagegen vorgegangen. Seit Montag waren ankommende Passagiere in Sardinien aufgerufen, einen negativen Corona-Test vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ konnten Einreisende auch online erklären, vor kurzem einen Corona-Test mit negativem Ergebnis durchgeführt zu haben, oder sich übergangsweise nach ihrer Ankunft vor Ort testen lassen. Quelle: tagesschau.de
Lettland - Änderung Einreise; Reiseverbindungen:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Riga. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 16 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Deutschland wird derzeit mit einem Wert geführt, der über dem o.a. Grenzwert liegt.
Seit dem 17. September 2020 gilt daher eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bieten die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. In der Anfangszeit wird die Registrierung per Fragebogen am Einreiseort vorgenommen, eine elektronische Registrierung ist bei den lettischen Behörden in Arbeit. Falls die Einreise per Pkw erfolgt und die ausgefüllten Formulare an der Grenze nicht entgegengenommen werden können, müssen diese eingescannt als PDF-Dokument an das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle per E-Mail übermittelt werden. Das elektronische Ausfüllen der Formulare und Übermittlung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Im Formular müssen die Daten der Ein- und Ausreise angegeben werden, diese werden an die Polizei weitergeleitet, die stichprobenartig die Einhaltung der Selbstisolation überprüft. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Formular für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Auskunft dazu erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das eine COVID-19-Inzidenz über dem Doppelten des jeweils am Freitag errechneten EU-Durchschnitts pro 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Staaten, deren Flüge gestrichen werden, finden Sie auf der Website des Lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle. Die Liste wird regelmäßig am Freitagnachmittag aktualisiert und gilt ab dem darauffolgenden Montag ab 0 Uhr. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Website entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den nationalen Notstand am 9. Juni 2020 aufgehoben; die meisten Beschränkungen wurden infolge aufgehoben.
Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Abstandspflicht von 2 Metern besteht wo immer möglich. In Innenräumen von Lokalen dürfen maximal 8 Personen an einem Tisch sitzen, im Außenbereich gibt es keine derartigen Einschränkungen mehr. Zwischen den Tischen soll jedoch ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Mexiko - Ergänzung:
Die Grenze Mexiko - USA bis zum 21. Oktober geschlossen bleiben. Quelle: Aljazeera
Moldau, Republik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau weiterhin gewarnt.
Die Einreise in die Republik Moldau ist seit 1. September 2020 ohne Einschränkung möglich, es sei denn, sie erfolgt aus einem der Länder, die das moldauische Gesundheitsministerium auf einer Liste benannt hat, die alle 14 Tage aktualisiert wird.
Für diese Länder gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern sie der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden, mit folgenden Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• bei der Wahlkommission für die Präsidentschaftswahl im November 2020 akkreditierte Wahlbeobachter, Vertreter internationaler Organisationen, ausländischer Regierungen und Nichtregierungsorganisationen sowie Wahlrechtsexperten,
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Aufnahme des Studiums oder zu dessen Abschluss in die Republik Moldau einreisen oder in Zusammenhang mit dem Studium reisen (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich)“.
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, an Botschaften und Konsulaten akkreditiertes Personal, Personal internationaler Organisationen und Missionen, sowie deren Familienangehörige und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau wurde seit 15. Juni 2020 wieder aufgenommen. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten.
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand nicht weiter verlängert, es gilt jedoch ein „Gesundheitsnotstand“ (code red). Die zur Vermeidung einer Weiterverbreitung von COVID-19 getroffenen Eindämmungsmaßnahmen werden schrittweise gelockert.
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufsgeschäften) und überall im öffentlichen Bereich, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Website des moldauischen Gesundheitsministeriums, aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
Namibia - Ergänzung:
Namibia hat angekündigt, ab dem 18. September internationale Reisen zuzulassen und den sechsmonatigen Ausnahmezustand zu beenden. Kontaktsportarten dürfen wieder aufgenommen werden, Glücksspielhäuser und Casinos können wiedereröffnet werden und Versammlungen dürfen entweder bis zu 50 Prozent der Kapazität eines Veranstaltungsortes oder maximal 50 Personen sein. Quelle: Aljazeera
Niederlande - Änderung Hygieneregeln: Entfall Maskenpflicht Amsterdam, Rotterdam:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Nordholland (Noord-Holland) und Südholland (Zuid-Holland) sowie nach Aruba und nach St. Maarten wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Provinzen Nordholland (mit der Stadt Amsterdam) und Südholland (mit den Städten Den Haag und Rotterdam) liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Überseegebieten.
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist als gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Auf Aruba und St. Maarten überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb die Inseln zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden, beachten Sie insbesondere die für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Österreich - Ergänzung:
Sämtliche private Feiern und Zusammenkünfte sollen ab kommenden Montag auf zehn Personen beschränkt werden. Darüber hinaus darf in Lokalen und Restaurants nur noch im Sitzen konsumiert werden. Maximal zehn Personen dürfen an einem Tisch sitzen. Darüber hinaus muss nun zusätzlich auf Märkten, in Kirchen und beim Betreten und Verlassen von Restaurants ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Quelle: tagesschau.de
Panama - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama weiterhin gewarnt.
Panama hat Mitte März den Ausnahmezustand verhängt. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 21. September 2020 vollständig eingestellt.
Es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte humanitäre Flüge und für Flüge mit Zwischenlandung in Panama für einen Weiterflug. Verbindliche Informationen zu den Flugverbindungen kann nur die betreffende Fluggesellschaft geben. Einreisen sind nur für panamaische Staatsangehörige und Residenten erlaubt. Für die Einreise sind aktuell ein COVID-19-PCR-Test (mind. 96 Stunden vor Einreise) und eine anschließende 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr, am Sonntag gilt eine generelle Ausgangssperre. In einzelnen Provinzen kann es in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage zu abweichenden Einschränkungen kommen.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Bis auf weiteres gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Nichtbeachtung mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann. Alle Schulen und Universitäten in Panama bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Strände, Museen, Bars, Badeflüsse und Nationalparks sind geschlossen, ebenso ist ein Großteil der Hotels vorübergehend geschlossen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus anbieten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Personen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können bei COVID-19-Symptomen oder einer bestätigten Infektion mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit COVID-19-Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
•Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Panama, und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.
•Informieren Sie sich über die Entwicklung beim Gesundheitsministerium Panamas und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
•Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.
Polen - Änderung Epidemiologische Lage:
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen. Erhöhte Infektionszahlen finden sich derzeit insbesondere in den Kreisen Bytów (Pommern), Kluczbork (Oppeln) und Milicz (Niederschlesien). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Frankreich und Spanien) und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 30 Länder gilt bis zunächst 29. September 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Seit 8. August 2020 ist das Land in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Erkrankungen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Die Aufzählung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlicht das polnische Gesundheitsministerium über Twitter und, zeitlich verzögert, auf der Website der polnischen Regierung, wo auch die mit der Einstufung verbundenen Maßnahmen erläutert werden. Die wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt:
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt in der grünen und gelben Zone die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. In der roten Zone dürfen 30% aller Sitz- und Stehplätze belegt werden oder 50% aller Sitzplätze, dabei müssen 50% aller Sitzplätze unbelegt bleiben. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl in der grünen Zone 150, in der gelben 100 und in der roten 50. Bei religiösen Veranstaltungen gelten ebenfalls gestaffelte Höchstgrenzen. In der grünen Zone sind Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit der Einschränkung, dass nur jeder zweite Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. In der gelben Zone sind diese Aktivitäten nur mit weiteren Einschränkungen möglich, in der roten Zone besteht ein Verbot der meisten Veranstaltungen, andere Aktivitäten sind nur stark eingeschränkt und mit räumlichen Auflagen gestattet.
Das Betreiben von Diskotheken und Clubs ist verboten.
Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines Abstands von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. Seit 8. August 2020 besteht in roten Zonen grundsätzlich auch im Freien und bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m Maskenpflicht. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden, Gleiches gilt bei privaten Veranstaltungen in der roten Zone. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf die seit 8. August 2020 gültigen Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
Spanien - Änderung Epidemiologische Lage; Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln):
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war und ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es landesweit, insbesondere in der Hauptstadtregion Madrid, den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Kantabrien, Kastilien La Mancha, Kastilien und Léon, La Rioja, Navarra, im Baskenland und in Melilla.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein kostenloser verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden, das auch bei Einreise erhältlich ist.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen. Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Begrenzung der Öffnungszeiten im Gastronomiebereich auf spätestens 1 Uhr nachts, Begrenzung der maximalen Personenzahl an einem Tisch im Restaurant auf 10, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen untersagt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierungen aller Autonomen Gemeinschaften haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsaufkommens ergriffen. Auch Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalbehörden angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Die Regionalregierung der Balearen hat die Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma bis zum 30. September 2020 verlängert. Darüber hinaus gelten lokale Ausgangssperren in Gemeinden, Stadtteilen oder Wohngebieten mit hohen Infektionszahlen so z.B. in besonders betroffenen Stadtteilen in Palma und ab 18. September 2020 auch auf Ibiza.
•Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
•Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
•Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Budapest wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund wieder eingeführter Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Ungarn war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet jedoch derzeit einen deutlichen Anstieg der Neuinfektionen. In der Hauptstadt Budapest liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn zunächst bis 1. Oktober 2020 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
•die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
•die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
•die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
•die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
•die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Eine Einreise für maximal 72 Stunden ist ebenfalls möglich für Zuschauer internationaler Sportereignisse und kultureller Veranstaltungen. Für Künstler, Sportler und Zuschauer genügt ein negativer COVID-19-PCR-Test innerhalb von drei Tagen vor der Einreise, der auf Englisch oder Ungarisch nachzuweisen ist. Zuschauer müssen zusätzlich die Eintrittskarte vorweisen und werden ggfls. medizinisch untersucht. Bei Infektionsverdacht ist eine Einreise ausgeschlossen.
Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind zu 14-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet. Ausgenommen davon sind Personen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten bereits an COVID-19 erkrankt waren.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative COVID-19-PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen COVID-19-PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
•den Güterverkehr,
•Geschäftsreisen,
•Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal 24 Stunden,
•Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
•Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
•Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
•Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
•Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
•Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
•Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
•Betreuung und Pflege von Familienangehörigen,
•Teilnahme an einer internationalen Sport-, Kultur- bzw. kirchlichen Veranstaltung.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt keinen Beschränkungen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, jedoch ist der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kneipen und Clubs müssen um 23 Uhr schließen.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Kinos, Theatern, Gesundheits- und Senioreneinrichtungen sowie für das Personal im Gastgewerbe besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Ab dem 1. Oktober 2020 dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen.
•Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die ungarische Botschaft in Berlin, erteilen.
•Wenn Sie sich touristisch in der Hauptstadt Budapest aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
•Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
USA / Vereinigte Staaten - Ergänzung:
Die Grenze Mexiko - USA bis zum 21. Oktober geschlossen bleiben. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung für Abu Dhabi:
Laut Etihad Airways müssen internationale Passagiere, die am Flughafen Abu Dhabi angekommen, jetzt während der obligatorischen 14-tägigen häuslichen Quarantäne ein Ortungsgerät tragen. Dazu werden sie bei Ankunft am Flughafen Abu Dhabi mit einem medizinisch zugelassenen Armband ausgestattet, das am Ende der 14-tägigen Quarantäne entfernt wird. Quelle: Aljazeera
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Ab Freitag gelten im Nordosten Englands strikte Ausgehregeln. Unter anderem dürfen die beliebten Pubs in der Städte wie Newcastle und Sunderland umfassenden Region nur noch bis 22 Uhr öffnen. Laut den neuen Regeln dürfen die Menschen im Nordosten Englands sich nur noch zu Hause oder innerhalb ihrer "sozialen Blase" treffen. Alle Restaurants oder Cafés dürfen nur noch direkt am Tisch servieren, Bars und Kneipen müssen um 22 Uhr schließen. Quelle: tagesschau.de
Slowenien und Guadaloupe wurden in die Liste der Länder aufgenommen, aus denen Reisende bei der Einreise nach England unter Quarantäne gestellt werden müssen. Jeder, der am Samstag nach 4 Uhr morgens aus beiden Ländern nach England kommt, muss sich 14 Tage lang selbst isolieren. Reisende aus Singapur und Thailand wurden jedoch in die Liste der englischen Reisekorridore aufgenommen, sodass sie bei ihrer Ankunft nicht mehr unter Quarantäne gestellt werden müssen. Quelle: Aljazeera
Irland - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. Derzeit steigen die Infektionszahlen landesweit, besonders aber im County Dublin. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Es kann aufgrund von lokal begrenzten Ausbrüchen von COVID-19 zu Bewegungseinschränkungen in einzelnen Countys kommen (siehe Beschränkungen im Land).
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Bei Einreisen u.a. aus Deutschland empfiehlt die irische Regierung weiterhin dringend, dass jeder Reisende, auch solche, die an ihren Wohnsitz in Irland zurückkehren, 14 Tage seine Bewegungen stark einschränkt, d.h. in dieser Zeit ununterbrochen und ohne Kontakt zu anderen an der im Formular angegebenen Wohnadresse im Haus bleibt („Restrict your movements“). Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung soll jedoch künftig häufiger, z.B. durch Anrufe von der Polizei, kontrolliert werden.
Rückkehrende aus Nordirland, sowie Ländern und Gebieten auf der „Green List" und Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen. Deutschland gehört derzeit nicht zu diesem Länderkreis. Die nächste Änderung wird zum 21. September 2020 wirksam. Auf Grundlage von ECDC-Kriterien umfasst die „Green List" künftig Länder mit einer Inzidenz von bis zu 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen. Reisende aus diesen Ländern sind künftig von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen. Dies könnte für Deutschland ab dem 21. September 2020 gelten.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 15. September 2020 gilt landesweit Level 2 des „Plan for Living with COVID-19". Das öffentliche Leben ist weitgehend normalisiert bei zahlreichen Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen. Öffentliche Verkehrsmittel sollten nur dann genutzt werden, wenn zwingend notwendig. Die Kapazitäten sind auf 50% reduziert.
Aufgrund von lokal begrenzten Ausbrüchen von COVID-19 kommt es zu Bewegungseinschränkungen in einzelnen Countys, aktuell in County und Stadt Dublin. Nähere Informationen zu den betroffenen Countys und den Einschränkungen veröffentlichen die irischen Behörden.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Geschäften und Einkaufszentren sowie in Restaurants und Bars, sofern man nicht am Tisch sitzt, ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie bei künftigen Einreisen aus Ländern der "Green List", dass sich die Liste in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen dynamisch entwickeln kann. Quelle: AA
Irland hat Griechenland und Italien zur Liste der Länder hinzugefügt, aus denen Reisende bei ihrer Ankunft 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden müssen. Eine neue "Grüne Liste", die am Montag in Kraft tritt, ermöglicht es Reisenden aus nur sieben Ländern, die Quarantäne zu umgehen: Zypern, Finnland, Deutschland, Island, Lettland, Litauen und Polen. Quelle: Aljazeera
Italien - Änderung Besonderheiten in den Regionen - Sardinien:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind die Lombardei, gefolgt von Piemont, Emilia Romagna und Venezien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet; siehe auch Besonderheiten in den Regionen.
Für Einreisen aus Bulgarien und Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien und Kroatien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik und Serbien.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Schulen, Kindergärten und Universitäten nehmen unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wieder auf. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben (z.B. in Geschäften; immer wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann). Im öffentlichen Raum gilt an Orten, an denen sich Menschen versammeln können, von 18 Uhr bis 6 Uhr eine generelle Maskenpflicht. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In der Lombardei gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mitzuführen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Die seit dem 14. September 2020 in Sardinien geltende Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, ist aufgrund eines Gerichtsurteils vom 17. September 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt. Quelle: AA
Für die Einreise auf die Insel Sardinien ist vorerst doch kein negativer Corona-Test mehr nötig. Wenige Tage nach der Einführung einer Corona-Testpflicht hat ein Gericht diese vorsorglich wieder gekippt. Das zuständige Verwaltungsgericht in Cagliari entschied, einem Einspruch der italienischen Regierung stattzugeben. Diese hatte durch die Testpflicht die Reisefreiheit eingeschränkt gesehen und war deshalb dagegen vorgegangen. Seit Montag waren ankommende Passagiere in Sardinien aufgerufen, einen negativen Corona-Test vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ konnten Einreisende auch online erklären, vor kurzem einen Corona-Test mit negativem Ergebnis durchgeführt zu haben, oder sich übergangsweise nach ihrer Ankunft vor Ort testen lassen. Quelle: tagesschau.de
Lettland - Änderung Einreise; Reiseverbindungen:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Lettland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Riga. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 16 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Deutschland wird derzeit mit einem Wert geführt, der über dem o.a. Grenzwert liegt.
Seit dem 17. September 2020 gilt daher eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bieten die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. In der Anfangszeit wird die Registrierung per Fragebogen am Einreiseort vorgenommen, eine elektronische Registrierung ist bei den lettischen Behörden in Arbeit. Falls die Einreise per Pkw erfolgt und die ausgefüllten Formulare an der Grenze nicht entgegengenommen werden können, müssen diese eingescannt als PDF-Dokument an das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle per E-Mail übermittelt werden. Das elektronische Ausfüllen der Formulare und Übermittlung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Im Formular müssen die Daten der Ein- und Ausreise angegeben werden, diese werden an die Polizei weitergeleitet, die stichprobenartig die Einhaltung der Selbstisolation überprüft. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Formular für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Auskunft dazu erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das eine COVID-19-Inzidenz über dem Doppelten des jeweils am Freitag errechneten EU-Durchschnitts pro 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Staaten, deren Flüge gestrichen werden, finden Sie auf der Website des Lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle. Die Liste wird regelmäßig am Freitagnachmittag aktualisiert und gilt ab dem darauffolgenden Montag ab 0 Uhr. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Website entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den nationalen Notstand am 9. Juni 2020 aufgehoben; die meisten Beschränkungen wurden infolge aufgehoben.
Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Abstandspflicht von 2 Metern besteht wo immer möglich. In Innenräumen von Lokalen dürfen maximal 8 Personen an einem Tisch sitzen, im Außenbereich gibt es keine derartigen Einschränkungen mehr. Zwischen den Tischen soll jedoch ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Mexiko - Ergänzung:
Die Grenze Mexiko - USA bis zum 21. Oktober geschlossen bleiben. Quelle: Aljazeera
Moldau, Republik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau weiterhin gewarnt.
Die Einreise in die Republik Moldau ist seit 1. September 2020 ohne Einschränkung möglich, es sei denn, sie erfolgt aus einem der Länder, die das moldauische Gesundheitsministerium auf einer Liste benannt hat, die alle 14 Tage aktualisiert wird.
Für diese Länder gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern sie der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden, mit folgenden Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• bei der Wahlkommission für die Präsidentschaftswahl im November 2020 akkreditierte Wahlbeobachter, Vertreter internationaler Organisationen, ausländischer Regierungen und Nichtregierungsorganisationen sowie Wahlrechtsexperten,
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Aufnahme des Studiums oder zu dessen Abschluss in die Republik Moldau einreisen oder in Zusammenhang mit dem Studium reisen (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich)“.
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, an Botschaften und Konsulaten akkreditiertes Personal, Personal internationaler Organisationen und Missionen, sowie deren Familienangehörige und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau wurde seit 15. Juni 2020 wieder aufgenommen. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten.
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand nicht weiter verlängert, es gilt jedoch ein „Gesundheitsnotstand“ (code red). Die zur Vermeidung einer Weiterverbreitung von COVID-19 getroffenen Eindämmungsmaßnahmen werden schrittweise gelockert.
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufsgeschäften) und überall im öffentlichen Bereich, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Website des moldauischen Gesundheitsministeriums, aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
Namibia - Ergänzung:
Namibia hat angekündigt, ab dem 18. September internationale Reisen zuzulassen und den sechsmonatigen Ausnahmezustand zu beenden. Kontaktsportarten dürfen wieder aufgenommen werden, Glücksspielhäuser und Casinos können wiedereröffnet werden und Versammlungen dürfen entweder bis zu 50 Prozent der Kapazität eines Veranstaltungsortes oder maximal 50 Personen sein. Quelle: Aljazeera
Niederlande - Änderung Hygieneregeln: Entfall Maskenpflicht Amsterdam, Rotterdam:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Nordholland (Noord-Holland) und Südholland (Zuid-Holland) sowie nach Aruba und nach St. Maarten wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Provinzen Nordholland (mit der Stadt Amsterdam) und Südholland (mit den Städten Den Haag und Rotterdam) liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Überseegebieten.
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist als gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Auf Aruba und St. Maarten überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb die Inseln zu Risikogebieten eingestuft wurden. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden, beachten Sie insbesondere die für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Österreich - Ergänzung:
Sämtliche private Feiern und Zusammenkünfte sollen ab kommenden Montag auf zehn Personen beschränkt werden. Darüber hinaus darf in Lokalen und Restaurants nur noch im Sitzen konsumiert werden. Maximal zehn Personen dürfen an einem Tisch sitzen. Darüber hinaus muss nun zusätzlich auf Märkten, in Kirchen und beim Betreten und Verlassen von Restaurants ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Quelle: tagesschau.de
Panama - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama weiterhin gewarnt.
Panama hat Mitte März den Ausnahmezustand verhängt. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 21. September 2020 vollständig eingestellt.
Es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte humanitäre Flüge und für Flüge mit Zwischenlandung in Panama für einen Weiterflug. Verbindliche Informationen zu den Flugverbindungen kann nur die betreffende Fluggesellschaft geben. Einreisen sind nur für panamaische Staatsangehörige und Residenten erlaubt. Für die Einreise sind aktuell ein COVID-19-PCR-Test (mind. 96 Stunden vor Einreise) und eine anschließende 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr, am Sonntag gilt eine generelle Ausgangssperre. In einzelnen Provinzen kann es in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage zu abweichenden Einschränkungen kommen.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Bis auf weiteres gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Nichtbeachtung mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann. Alle Schulen und Universitäten in Panama bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Strände, Museen, Bars, Badeflüsse und Nationalparks sind geschlossen, ebenso ist ein Großteil der Hotels vorübergehend geschlossen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus anbieten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Personen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können bei COVID-19-Symptomen oder einer bestätigten Infektion mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit COVID-19-Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
•Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Panama, und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.
•Informieren Sie sich über die Entwicklung beim Gesundheitsministerium Panamas und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
•Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.
Polen - Änderung Epidemiologische Lage:
Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen. Erhöhte Infektionszahlen finden sich derzeit insbesondere in den Kreisen Bytów (Pommern), Kluczbork (Oppeln) und Milicz (Niederschlesien). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Frankreich und Spanien) und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 30 Länder gilt bis zunächst 29. September 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Seit 8. August 2020 ist das Land in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Erkrankungen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Die Aufzählung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlicht das polnische Gesundheitsministerium über Twitter und, zeitlich verzögert, auf der Website der polnischen Regierung, wo auch die mit der Einstufung verbundenen Maßnahmen erläutert werden. Die wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt:
Im öffentlichen Nahverkehr beträgt in der grünen und gelben Zone die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. In der roten Zone dürfen 30% aller Sitz- und Stehplätze belegt werden oder 50% aller Sitzplätze, dabei müssen 50% aller Sitzplätze unbelegt bleiben. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl in der grünen Zone 150, in der gelben 100 und in der roten 50. Bei religiösen Veranstaltungen gelten ebenfalls gestaffelte Höchstgrenzen. In der grünen Zone sind Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit der Einschränkung, dass nur jeder zweite Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. In der gelben Zone sind diese Aktivitäten nur mit weiteren Einschränkungen möglich, in der roten Zone besteht ein Verbot der meisten Veranstaltungen, andere Aktivitäten sind nur stark eingeschränkt und mit räumlichen Auflagen gestattet.
Das Betreiben von Diskotheken und Clubs ist verboten.
Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines Abstands von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. Seit 8. August 2020 besteht in roten Zonen grundsätzlich auch im Freien und bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m Maskenpflicht. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden, Gleiches gilt bei privaten Veranstaltungen in der roten Zone. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.
Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf die seit 8. August 2020 gültigen Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
Spanien - Änderung Epidemiologische Lage; Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln):
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war und ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es landesweit, insbesondere in der Hauptstadtregion Madrid, den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Kantabrien, Kastilien La Mancha, Kastilien und Léon, La Rioja, Navarra, im Baskenland und in Melilla.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein kostenloser verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden, das auch bei Einreise erhältlich ist.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit grundsätzlich entfallen. Ausnahmen von diesem Grundsatz regeln die Autonomen Gemeinschaften (s. unter Besonderheiten in den Regionen/ auf den Inseln), die auch Maßnahmen zur Regelung des öffentlichen Lebens treffen. Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Begrenzung der Öffnungszeiten im Gastronomiebereich auf spätestens 1 Uhr nachts, Begrenzung der maximalen Personenzahl an einem Tisch im Restaurant auf 10, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen untersagt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten in den Regionen/auf den Inseln
Die Regionalregierungen aller Autonomen Gemeinschaften haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsaufkommens ergriffen. Auch Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalbehörden angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Die Regionalregierung der Balearen hat die Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma bis zum 30. September 2020 verlängert. Darüber hinaus gelten lokale Ausgangssperren in Gemeinden, Stadtteilen oder Wohngebieten mit hohen Infektionszahlen so z.B. in besonders betroffenen Stadtteilen in Palma und ab 18. September 2020 auch auf Ibiza.
•Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
•Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
•Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Budapest wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund wieder eingeführter Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Ungarn war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet jedoch derzeit einen deutlichen Anstieg der Neuinfektionen. In der Hauptstadt Budapest liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn zunächst bis 1. Oktober 2020 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
•die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
•die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
•die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
•die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
•die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Eine Einreise für maximal 72 Stunden ist ebenfalls möglich für Zuschauer internationaler Sportereignisse und kultureller Veranstaltungen. Für Künstler, Sportler und Zuschauer genügt ein negativer COVID-19-PCR-Test innerhalb von drei Tagen vor der Einreise, der auf Englisch oder Ungarisch nachzuweisen ist. Zuschauer müssen zusätzlich die Eintrittskarte vorweisen und werden ggfls. medizinisch untersucht. Bei Infektionsverdacht ist eine Einreise ausgeschlossen.
Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind zu 14-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet. Ausgenommen davon sind Personen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten bereits an COVID-19 erkrankt waren.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative COVID-19-PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen COVID-19-PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
•den Güterverkehr,
•Geschäftsreisen,
•Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal 24 Stunden,
•Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
•Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
•Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
•Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
•Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
•Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
•Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
•Betreuung und Pflege von Familienangehörigen,
•Teilnahme an einer internationalen Sport-, Kultur- bzw. kirchlichen Veranstaltung.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt keinen Beschränkungen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, jedoch ist der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kneipen und Clubs müssen um 23 Uhr schließen.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Kinos, Theatern, Gesundheits- und Senioreneinrichtungen sowie für das Personal im Gastgewerbe besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Ab dem 1. Oktober 2020 dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen.
•Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die ungarische Botschaft in Berlin, erteilen.
•Wenn Sie sich touristisch in der Hauptstadt Budapest aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
•Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
USA / Vereinigte Staaten - Ergänzung:
Die Grenze Mexiko - USA bis zum 21. Oktober geschlossen bleiben. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung für Abu Dhabi:
Laut Etihad Airways müssen internationale Passagiere, die am Flughafen Abu Dhabi angekommen, jetzt während der obligatorischen 14-tägigen häuslichen Quarantäne ein Ortungsgerät tragen. Dazu werden sie bei Ankunft am Flughafen Abu Dhabi mit einem medizinisch zugelassenen Armband ausgestattet, das am Ende der 14-tägigen Quarantäne entfernt wird. Quelle: Aljazeera
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
- Achim Vogt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Südafrika - Ergänzung:
Südafrika will ab dem 21. September auf Level 1 des Lockdowns zurückstufen. Damit werden weitere Erleichterungen im Alltag einhergehen. Für internationale Reisende und Wüstenschiffer_innen ist allerdings noch wichtiger, dass damit - ab dem 1. Oktober - auch die Öffnung der Grenzen einhergehen soll. Derzeit warten Reisende wie Einheimische auf die Veröffentlichung einer Länderliste. Ob Deutschland nach dem jüngsten Anstieg der Fallzahlen auf der Positiv-Liste sein wird, bleibt abzuwarten ...
Viele Grüße
Achim
Südafrika will ab dem 21. September auf Level 1 des Lockdowns zurückstufen. Damit werden weitere Erleichterungen im Alltag einhergehen. Für internationale Reisende und Wüstenschiffer_innen ist allerdings noch wichtiger, dass damit - ab dem 1. Oktober - auch die Öffnung der Grenzen einhergehen soll. Derzeit warten Reisende wie Einheimische auf die Veröffentlichung einer Länderliste. Ob Deutschland nach dem jüngsten Anstieg der Fallzahlen auf der Positiv-Liste sein wird, bleibt abzuwarten ...
Viele Grüße
Achim
- Achim Vogt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Etwas zum Schmunzeln: Malta hat die Liste der Länder ergänzt, die einreisen dürfen. Darunter ist nun auch das Land "Truthahn". Wer den englischen Begriff kennt, wird wissen, welches Land gemeint ist
Viele Grüße
Achim
Viele Grüße
Achim
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Birgitt
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Truthahn
you made my day !!!
Lieben Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Belgien - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Brüssel wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich weiterhin relativ stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt in der Hauptstadt Brüssel bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Hauptstadtregion weiterhin als Risikogebiet eingestuft ist. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser PCR-Test sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Für die übrigen Regionen liegt die Zahl der Neuinfektionen weit niedriger, lediglich die Stadt Antwerpen hat noch eine erhöhte Anzahl von Infektionen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Regionen in EU-Ländern als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein. In Deutschland ist derzeit keine Region als „rot“ eingestuft. „Orange“ sind derzeit die Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Mittelfranken, Schwaben, Freiburg, Oberpfalz, Oberfranken, Ober- und Niederbayern, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Regionen Braunschweig, Hannover und Weser-Ems eingestuft. Einreisenden aus diesen Gebieten wird eine 14-tägige häusliche Quarantäne oder ein COVID-19-Test nach Einreise nach Belgien dringend empfohlen. Ausnahmen gelten für Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie bei bestimmten Reisegründen. Die belgischen Behörden haben dazu ausführliche Informationen unter FAQ Info-Coronavirus.be (International) veröffentlicht.
Für die Durchreise durch Belgien, auch für Reisende aus den o.a. Gebieten, gelten diese Regelungen nicht.
Für alle Einreisen aus Gebieten mit hohem Infektionsrisiko innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten und Großbritannien (=Rote Zone) gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht und die Verpflichtung, einen COVID-19-Test durchzuführen.
Für alle Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten außerhalb der Schengen-Zone und Großbritannien gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht und die Verpflichtung einen COVID-19-Test durchzuführen. Von der Quarantäne ausgenommen sind Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie eine Reihe von notwendigen Reisegründen, siehe FAQ Info-Coronavirus.be unter „International“.
Seit dem 1. August 2020 müssen Reisende nach Belgien 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen von Belgien in Drittstaaten (z.B. touristische Reisen über den Flughafen Brüssel nach Afrika) sind nicht gestattet. Es kann zu Zurückweisungen am Flughafen kommen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet. Seit 1. Juli 2020 sind Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. ebenfalls wieder geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind bis Ende September 2020 eingeschränkt auf jeweils bis zu fünf Personen pro Familie innerhalb von vier Wochen. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf zehn Personen beschränkt. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Beerdigungen bis zu einer max. Teilnehmerzahl von 50 Personen sind erlaubt. Für sonstige Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 200 Personen in geschlossenen Räumen oder 400 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.
Strandzugänge für Touristen können Beschränkungen unterliegen.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. In Brüssel gilt seit 12. August 2020 eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum; im Rest des Landes besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Einkäufe sind einzeln bzw. maximal zu zweit zu erledigen.
In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
Das Missachten der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in der Hauptstadt Brüssel aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Dänemark verzeichnet ein vergleichsweise niedriges COVID-19-Infektionsgeschehen. Regionaler Schwerpunkt mit einem hohen Infektionsaufkommen ist derzeit die Region Hovedstaden einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, wie z.B. Deutschland, ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Für die Einreise wird ein gültiger Pass oder Personalausweis und ein Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung) benötigt. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen.
Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land, dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bieten die dänischen Behörden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist wieder an allen Grenzübergängen möglich. Kontrollen werden nur stichprobenartig durchgeführt. Die Einreisekontrollen an den internationalen Flughäfen werden aufrecht erhalten. Bei Einreisen aus Ländern des Schengenraums, die nicht als Risikogebiet eingestuft sind, wird ebenfalls stichprobenartig kontrolliert.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist für Reisende aus einem als „offen“ klassifizierten Land nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt. Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land wird die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab November 2020 wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
In ganz Dänemark gilt an Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich sowie im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Einreisen auf die Färöer sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Je nach Reiseziel ist ggf. zusätzlich eine mehrtägige häusliche Selbstisolation und ein erneuter Test nach fünf Tagen notwendig. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Finnland - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa) und Jyväskylä. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Einreisen aus Deutschland sowie aus Estland, Lettland, Litauen, Norwegen, Schweden, Polen, Island und der Slowakei sind ab 19. September 2020 wieder uneingeschränkt möglich. Reisebeschränkungen und Quarantänevorschriften bestehen weiterhin bei der Einreise aus anderen europäischen Staaten.
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig und bei Überschreiten könnten erneute Reisebeschränkungen eingeführt werden.
Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bietet der finnische Grenzschutz .
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus Deutschland ist die Durch- und Weiterreise durch Finnland uneingeschränkt gestattet.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen. Restaurants müssen Ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, Masken zu tragen. Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet, ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Die COVID-19 Tracing App für Finnland "Koronavilkku" ist jetzt verfügbar: "Koronavilkku" wurde auf Finnisch und Schwedisch veröffentlicht. Eine englische Version der App soll später im Herbst veröffentlicht werden.
Die finnische Gesundheitsbehörde THL empfiehlt, die App herunterzuladen, um gemeinsam die Verbreitung von COVID-19 zu bekämpfen.
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland.
Frankreich - Ergänzung:
Nizza hat als dritte französische Stadt im Kampf gegen das Coronavirus strengere Regeln verhängt. So sind öffentliche Veranstaltungen künftig auf 1000 Personen beschränkt, Versammlungen von mehr als zehn Personen am Strand oder in Parks sind verboten, wie der zuständige Präfekt Bernard Gonzalez ankündigte. Frankreichs Regierung hatte Nizza und Lyon zuvor wegen der verschärften Corona-Lage aufgefordert, die Maßnahmen zu verschärfen. Marseille und Bordeaux hatten Anfang der Woche bereits ähnliche Regeln eingeführt. In Nizza seien der Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen und der Konsum auf öffentlichen Plätzen ab 20 Uhr verboten, so der Präfekt weiter. Quelle: tagesschau.de
Island - Ergänzung:
Island hat die Schließung von Vergnügungsstätten und Kneipen in der Region rund um die Hauptstadt Reykjavík angeordnet. Sie müssen zwischen dem 18. und 21. September für vier Tage schließen. Quelle: tagesschau.de
Israel und Palästinensische Gebiete - Lockdown ab 18.9.2020, 14.00 Uhr:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel weiterhin gewarnt.
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisende direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in sog. grünen Ländern aufgehalten haben, zu denen derzeit auch Deutschland gehört, entfällt derzeit die Quarantäne. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Seit dem 18. September 2020, 14 Uhr bis zunächst 11. Oktober 2020 gilt eine Ausgangssperre („lockdown“). Schulen und nicht als essenziell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr werden geschlossen, Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet. Es gelten Bewegungsbeschränkungen auf einen Radius von maximal 1000 Metern im Umkreis der eigenen Wohnung. Fahrten zur Arbeit sind möglich, wobei es insbesondere im öffentlichen Dienst Anwesenheitsbeschränkungen gibt. Verkehr zwischen Städten und Kommunen ist weitestgehend verboten. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt.
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen zur Einreisesperre bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien, insbesondere zu den geltenden Ausgangssperren im Land.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Jamaika - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jamaika weiterhin gewarnt.
Die Seehäfen sind für Touristen und Geschäftsreisende weiterhin geschlossen. Die Flughäfen sind für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika sowie Touristen und Geschäftsreisende geöffnet. Ausländische Residenten, Touristen und Geschäftsreisende müssen sich vor dem Check-in für ihren Flug eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einholen.
Eine mögliche Quarantäne nach der Einreise ist abhängig vom Reisegrund und von der Evaluierung der persönlichen Gesundheitssituation des Reisenden. Davon abhängig ist auch, ob ein COVID-19-Test bei Ankunft erfolgt oder nicht. Reisende aus den Vereinigten Staaten, Brasilien, der Dominikanischen Republik und Mexiko müssen vor Einreise einen aktuellen COVID-19-Test vorlegen, Transitaufenthalte sind davon ausgenommen. Obligatorisch bei der Einreise ist das Herunterladen einer COVID-19-App auf das Smartphone zur leichteren Kontaktaufnahme der Gesundheitsbehörden in einem Verdachtsfall. Reisende müssen sich während der Antragstellung für die Einreisegenehmigung mit dem Herunterladen der App einverstanden erklären.
Bis auf weiteres ist der Aufenthalt für Touristen beschränkt auf zwei von der Tourismusbehörde festgelegte Korridore entlang der Nord- und Südwestküste und nur auf solche Hotels, die zur Wiedereröffnung zertifiziert wurden, weil sie die verlangten COVID-19-Schutzmaßnahmen bereits beachten. Reisen quer durchs Land, im Landesinneren sind derzeit nicht möglich. Einige Stände und touristische Attraktionen sind gesperrt.
Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 70 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen sollen sich häuslich isoliert aufhalten und dürfen nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Auch dies kann deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen.
Bis auf weiteres gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr. Maximal erlaubt bei öffentlichen und privaten Zusammenkünften sind derzeit 15 Personen. Es ist zwingend vorgeschrieben, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Beim Betreten von Geschäften müssen Kunden ihre Hände desinfizieren und Fieber messen lassen.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Kingston.
Kolumbien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien weiterhin gewarnt.
Die touristische Einreise nach Kolumbien ist für die Dauer des sanitären Ausnahmezustandes nicht möglich. Einreisen dürfen nach Maßgabe der kolumbianischen Quarantäneregeln derzeit nur bestimmte kolumbianische Staatsangehörige sowie bestimmte Personen mit dauerhaftem Wohnsitz („residencia“ mit Visa R und M) in Kolumbien.
Gem. der Resolution 1627/2020 des kolumbianischen Gesundheitsministeriums müssen Einreisende folgende Regelungen beachten:
1. Bei Einreise nach Kolumbien muss ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgewiesen werden. Dieser darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein.
2. Bei internationalen Flügen ist vorab eine Registrierung über die App „Check-Mig“ erforderlich, welche von der Website der Migración Colombia heruntergeladen werden kann.
3. Des Weiteren müssen über die Anwendung CoronApp-Colombia Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden.
Es besteht keine Pflicht zur Quarantäne, sofern bei Einreise der o.g. negative COVID-19 PCR-Test vorgewiesen wurde.
Weitere Hinweise dazu bietet das kolumbianische Außenministerium.
Der reguläre internationale Flugverkehr nach Kolumbien soll schrittweise wiederaufgenommen werden. Es finden weiterhin vereinzelt humanitäre Sonderflüge statt. Der nationale Personenflugverkehr ist mit Wiederaufnahme vereinzelter Flugverbindungen im Pilotbetrieb.
Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist derzeit nur mit humanitären Sonderflügen möglich. Informationen zu Rückreisemöglichkeiten finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá und bei den entsprechenden Fluggesellschaften.
Die Weiterreise innerhalb Europas ist für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien kann regional eingeschränkt sein. Die bis 31. August 2020 geltende generelle Ausgangssperre mit etlichen Ausnahmeregeln für bestimmte Berufsgruppen und Aktivitäten wurde zwar nicht erneuert, allerdings sind, weiterhin regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig wieder eingeschränkt werden. Restaurants bleiben geschlossen und Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet. In Geschäften ist der Zugang geregelt nach der Endziffer des Ausweisdokuments (an geraden Tagen haben ungerade Nummern Zugang und umgekehrt).
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá.
• Bitte beachten Sie auch die aktuellen Einreisebestimmungen für Kolumbien unter www.migracioncolombia.gov.co oder kontaktieren Sie die zuständige kolumbianische Botschaft in Ihrem Aufenthaltsland.
• Wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen, informieren Sie sich über bestehende Flugmöglichkeiten auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá.
• Informieren Sie sich in der lokalen Presse bezüglich der Ausgangssperre, um Strafen für Übertretungen zu vermeiden.
• Folgen Sie den Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden.
Philippinen - Ergänzung:
Die philippinische Regierung hat den Mitte März ausgerufenen Corona-Notstand bis September 2021 verlängert. Quelle: tagesschau.de
Seychellen - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen gewarnt.
Seit dem 1. August 2020 erlauben die seychellischen Behörden wieder die Einreise aus Ländern mit niedrigem und mittleren COVID-19-Risiko, zu denen auch Deutschland zählt. Von allen Reisenden wird ein negativer COVID-19-PCR-Test verlangt, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Urlauber müssen einen Nachweis eine zertifizierte Unterkunft für den gesamten Aufenthalt sowie eine Reisekrankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt, vorweisen. Innerhalb der ersten sieben Aufenthaltstage dürfen maximal zwei verschiedene Unterkünfte bezogen werden. Eine obligatorische Gesundheitsgenehmigung muss bis zu 72 Stunden vor Abflug bei der seychellischen Regierung oder über die mobile App beantragt werden. Notwendig hierfür sind das Negativzertifikat, Reisepass, Reiseroute und Kredit- oder Debitkarte. Die Gebühr beträgt 50 $, in Not- und Eilfällen 150 $. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Der Umstieg auf Flughäfen in Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird.
Alle Arbeitserlaubnisse (Gainful Occupation Permits, GOP) ausländischer Arbeitnehmer, die sich aktuell im Ausland befinden, wurden am 3. August 2020 mit sofortiger Wirkung ungültig. Ausgenommen sind u.a. die Medizin-, Landwirtschafts- und Fischereibranchen, die Finanz- und Offshore-Wirtschaft sowie das Versicherungswesen. Bei Bedarf muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis neu beantragen. Wird sie bewilligt, muss sich der Inhaber nach Einreise 14 Tage in Heimquarantäne begeben.
Private Charterflüge und Yachten benötigen eine vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörden. Alle Passagiere und Crewmitglieder müssen einen negativen COVID-19-PCR-Test mitführen, der beim Einlaufen in seychellische Gewässer nicht älter als 48 Stunden bzw. beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein soll. Yachten müssen die Einreiseformalitäten im Hafen von Victoria erledigen. Ein Ausstieg von Crewmitgliedern oder Passagieren ist nur möglich, wenn das Boot mindestens 14 Tage auf See war und tägliche Temperaturmessungen durchgeführt und an die seychellischen Gesundheitsbehörden übermittelt worden sind. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Kreuzfahrtschiffe dürfen den Hafen von Victoria und andere Häfen der Seychellen vorerst bis Ende 2021 nicht anlaufen.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen von Urlaubern nicht genutzt werden. Versammlungen von mehr als 4 Personen an öffentlichen Plätzen sind nicht zulässig.
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen Sitzungsräume), in Verkehrsmitteln (u.a. Busse, Fähren, Taxis) und überall, wo ein Abstand von 1 m nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Nairobi.
• Beachten Sie die Listen zugelassener Herkunftsländer, Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe, Unterkünfte sowie die Hinweise des seychellischen Tourismusministeriums . Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und das Antragsformular für Flüge, Schiffe und Freizeitboote veröffentlichen die seychellischen Gesundheitsbehörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen auch bei der zuständigen seychellischen Auslandsvertretung.
Slowakei - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise:
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weniger stark betroffen als andere EU-Länder. In den vergangenen Wochen stiegen die Fallzahlen jedoch wieder an. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Pressburg/Bratislava, Preschau/Prešov und Trentschin/Trenčin. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung .
Einreise
Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind ohne jegliche Einschränkungen möglich. Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach 5 Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests auf.
Seit 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik als Risikoland. Weiterhin sind folgende EU-Länder als Risikoländer eingestuft: Belgien, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Rumänien und Spanien.
Grenzkontrollen finden nur noch an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, Tschechische Republik und Ungarn sind problemlos möglich. Seit dem 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik für die Slowakei als Risikoland. Transitreisen von Deutschland über die Tschechische Republik in die Slowakei sind weiterhin ohne Einhaltung einer Quarantäne bzw. negativen PCR-Tests möglich, sofern die Reise auf direktem Wege erfolgt und keine Zwischenaufenthalte in der Tschechischen Republik stattfinden. Ein Wechsel des Verkehrsmittels bei Umsteigeverbindungen ist zulässig, allerdings nur ohne Zwischenübernachtung in der Tschechischen Republik. An den Grenzübergängen zwischen der Tschechischen Republik und der Slowakei finden stichprobenartige Kontrollen statt, bei denen Reisende ggf. die Transitreise glaubhaft machen müssen (z.B. durch Vorzeigen einer Roaming-Hinweis-SMS im eigenen Mobiltelefon, aus der sich die Uhrzeit der Einreise in die Tschechische Republik ergibt). Die Ukraine hat ein Einreiseverbot für Ausländer erlassen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen werden schrittweise wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Für Reisen in der Slowakei gibt es keine besonderen Beschränkungen. Die touristische Infrastruktur ist weitgehend wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume weiterhin für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Pressburg .
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Brüssel wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich weiterhin relativ stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt in der Hauptstadt Brüssel bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Hauptstadtregion weiterhin als Risikogebiet eingestuft ist. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser PCR-Test sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung. Für die übrigen Regionen liegt die Zahl der Neuinfektionen weit niedriger, lediglich die Stadt Antwerpen hat noch eine erhöhte Anzahl von Infektionen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Regionen in EU-Ländern als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein. In Deutschland ist derzeit keine Region als „rot“ eingestuft. „Orange“ sind derzeit die Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Mittelfranken, Schwaben, Freiburg, Oberpfalz, Oberfranken, Ober- und Niederbayern, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Regionen Braunschweig, Hannover und Weser-Ems eingestuft. Einreisenden aus diesen Gebieten wird eine 14-tägige häusliche Quarantäne oder ein COVID-19-Test nach Einreise nach Belgien dringend empfohlen. Ausnahmen gelten für Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie bei bestimmten Reisegründen. Die belgischen Behörden haben dazu ausführliche Informationen unter FAQ Info-Coronavirus.be (International) veröffentlicht.
Für die Durchreise durch Belgien, auch für Reisende aus den o.a. Gebieten, gelten diese Regelungen nicht.
Für alle Einreisen aus Gebieten mit hohem Infektionsrisiko innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Schengen-Staaten und Großbritannien (=Rote Zone) gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht und die Verpflichtung, einen COVID-19-Test durchzuführen.
Für alle Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie aus Staaten außerhalb der Schengen-Zone und Großbritannien gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht und die Verpflichtung einen COVID-19-Test durchzuführen. Von der Quarantäne ausgenommen sind Berufspendler, Saisonarbeiter und Berufskraftfahrer sowie eine Reihe von notwendigen Reisegründen, siehe FAQ Info-Coronavirus.be unter „International“.
Seit dem 1. August 2020 müssen Reisende nach Belgien 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen von Belgien in Drittstaaten (z.B. touristische Reisen über den Flughafen Brüssel nach Afrika) sind nicht gestattet. Es kann zu Zurückweisungen am Flughafen kommen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Hotels, Cafés, Restaurants und Fitnessstudios sind, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet. Seit 1. Juli 2020 sind Kongresssäle, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Wellnesszentren, Freizeitparks u.ä. ebenfalls wieder geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Soziale Kontakte sind bis Ende September 2020 eingeschränkt auf jeweils bis zu fünf Personen pro Familie innerhalb von vier Wochen. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf zehn Personen beschränkt. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Beerdigungen bis zu einer max. Teilnehmerzahl von 50 Personen sind erlaubt. Für sonstige Veranstaltungen im öffentlichen Raum gelten Kapazitätsgrenzen von 200 Personen in geschlossenen Räumen oder 400 Personen im Freien; beide bedürfen der Erlaubnis der lokalen Behörden. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.
Strandzugänge für Touristen können Beschränkungen unterliegen.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. In Brüssel gilt seit 12. August 2020 eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum; im Rest des Landes besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Einkäufe sind einzeln bzw. maximal zu zweit zu erledigen.
In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
Das Missachten der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in der Hauptstadt Brüssel aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
Dänemark verzeichnet ein vergleichsweise niedriges COVID-19-Infektionsgeschehen. Regionaler Schwerpunkt mit einem hohen Infektionsaufkommen ist derzeit die Region Hovedstaden einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, wie z.B. Deutschland, ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Für die Einreise wird ein gültiger Pass oder Personalausweis und ein Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung) benötigt. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen.
Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land, dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bieten die dänischen Behörden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist wieder an allen Grenzübergängen möglich. Kontrollen werden nur stichprobenartig durchgeführt. Die Einreisekontrollen an den internationalen Flughäfen werden aufrecht erhalten. Bei Einreisen aus Ländern des Schengenraums, die nicht als Risikogebiet eingestuft sind, wird ebenfalls stichprobenartig kontrolliert.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist für Reisende aus einem als „offen“ klassifizierten Land nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt. Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land wird die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab November 2020 wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
In ganz Dänemark gilt an Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich sowie im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Einreisen auf die Färöer sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Je nach Reiseziel ist ggf. zusätzlich eine mehrtägige häusliche Selbstisolation und ein erneuter Test nach fünf Tagen notwendig. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Finnland - Änderung Einreise:
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa) und Jyväskylä. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Einreisen aus Deutschland sowie aus Estland, Lettland, Litauen, Norwegen, Schweden, Polen, Island und der Slowakei sind ab 19. September 2020 wieder uneingeschränkt möglich. Reisebeschränkungen und Quarantänevorschriften bestehen weiterhin bei der Einreise aus anderen europäischen Staaten.
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig und bei Überschreiten könnten erneute Reisebeschränkungen eingeführt werden.
Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bietet der finnische Grenzschutz .
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus Deutschland ist die Durch- und Weiterreise durch Finnland uneingeschränkt gestattet.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen. Restaurants müssen Ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, Masken zu tragen. Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet, ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Die COVID-19 Tracing App für Finnland "Koronavilkku" ist jetzt verfügbar: "Koronavilkku" wurde auf Finnisch und Schwedisch veröffentlicht. Eine englische Version der App soll später im Herbst veröffentlicht werden.
Die finnische Gesundheitsbehörde THL empfiehlt, die App herunterzuladen, um gemeinsam die Verbreitung von COVID-19 zu bekämpfen.
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland.
Frankreich - Ergänzung:
Nizza hat als dritte französische Stadt im Kampf gegen das Coronavirus strengere Regeln verhängt. So sind öffentliche Veranstaltungen künftig auf 1000 Personen beschränkt, Versammlungen von mehr als zehn Personen am Strand oder in Parks sind verboten, wie der zuständige Präfekt Bernard Gonzalez ankündigte. Frankreichs Regierung hatte Nizza und Lyon zuvor wegen der verschärften Corona-Lage aufgefordert, die Maßnahmen zu verschärfen. Marseille und Bordeaux hatten Anfang der Woche bereits ähnliche Regeln eingeführt. In Nizza seien der Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen und der Konsum auf öffentlichen Plätzen ab 20 Uhr verboten, so der Präfekt weiter. Quelle: tagesschau.de
Island - Ergänzung:
Island hat die Schließung von Vergnügungsstätten und Kneipen in der Region rund um die Hauptstadt Reykjavík angeordnet. Sie müssen zwischen dem 18. und 21. September für vier Tage schließen. Quelle: tagesschau.de
Israel und Palästinensische Gebiete - Lockdown ab 18.9.2020, 14.00 Uhr:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel weiterhin gewarnt.
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisende direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in sog. grünen Ländern aufgehalten haben, zu denen derzeit auch Deutschland gehört, entfällt derzeit die Quarantäne. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Seit dem 18. September 2020, 14 Uhr bis zunächst 11. Oktober 2020 gilt eine Ausgangssperre („lockdown“). Schulen und nicht als essenziell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr werden geschlossen, Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet. Es gelten Bewegungsbeschränkungen auf einen Radius von maximal 1000 Metern im Umkreis der eigenen Wohnung. Fahrten zur Arbeit sind möglich, wobei es insbesondere im öffentlichen Dienst Anwesenheitsbeschränkungen gibt. Verkehr zwischen Städten und Kommunen ist weitestgehend verboten. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt.
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen zur Einreisesperre bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien, insbesondere zu den geltenden Ausgangssperren im Land.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Jamaika - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jamaika weiterhin gewarnt.
Die Seehäfen sind für Touristen und Geschäftsreisende weiterhin geschlossen. Die Flughäfen sind für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika sowie Touristen und Geschäftsreisende geöffnet. Ausländische Residenten, Touristen und Geschäftsreisende müssen sich vor dem Check-in für ihren Flug eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einholen.
Eine mögliche Quarantäne nach der Einreise ist abhängig vom Reisegrund und von der Evaluierung der persönlichen Gesundheitssituation des Reisenden. Davon abhängig ist auch, ob ein COVID-19-Test bei Ankunft erfolgt oder nicht. Reisende aus den Vereinigten Staaten, Brasilien, der Dominikanischen Republik und Mexiko müssen vor Einreise einen aktuellen COVID-19-Test vorlegen, Transitaufenthalte sind davon ausgenommen. Obligatorisch bei der Einreise ist das Herunterladen einer COVID-19-App auf das Smartphone zur leichteren Kontaktaufnahme der Gesundheitsbehörden in einem Verdachtsfall. Reisende müssen sich während der Antragstellung für die Einreisegenehmigung mit dem Herunterladen der App einverstanden erklären.
Bis auf weiteres ist der Aufenthalt für Touristen beschränkt auf zwei von der Tourismusbehörde festgelegte Korridore entlang der Nord- und Südwestküste und nur auf solche Hotels, die zur Wiedereröffnung zertifiziert wurden, weil sie die verlangten COVID-19-Schutzmaßnahmen bereits beachten. Reisen quer durchs Land, im Landesinneren sind derzeit nicht möglich. Einige Stände und touristische Attraktionen sind gesperrt.
Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 70 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen sollen sich häuslich isoliert aufhalten und dürfen nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Auch dies kann deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen.
Bis auf weiteres gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr. Maximal erlaubt bei öffentlichen und privaten Zusammenkünften sind derzeit 15 Personen. Es ist zwingend vorgeschrieben, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Beim Betreten von Geschäften müssen Kunden ihre Hände desinfizieren und Fieber messen lassen.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Kingston.
Kolumbien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien weiterhin gewarnt.
Die touristische Einreise nach Kolumbien ist für die Dauer des sanitären Ausnahmezustandes nicht möglich. Einreisen dürfen nach Maßgabe der kolumbianischen Quarantäneregeln derzeit nur bestimmte kolumbianische Staatsangehörige sowie bestimmte Personen mit dauerhaftem Wohnsitz („residencia“ mit Visa R und M) in Kolumbien.
Gem. der Resolution 1627/2020 des kolumbianischen Gesundheitsministeriums müssen Einreisende folgende Regelungen beachten:
1. Bei Einreise nach Kolumbien muss ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgewiesen werden. Dieser darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein.
2. Bei internationalen Flügen ist vorab eine Registrierung über die App „Check-Mig“ erforderlich, welche von der Website der Migración Colombia heruntergeladen werden kann.
3. Des Weiteren müssen über die Anwendung CoronApp-Colombia Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden.
Es besteht keine Pflicht zur Quarantäne, sofern bei Einreise der o.g. negative COVID-19 PCR-Test vorgewiesen wurde.
Weitere Hinweise dazu bietet das kolumbianische Außenministerium.
Der reguläre internationale Flugverkehr nach Kolumbien soll schrittweise wiederaufgenommen werden. Es finden weiterhin vereinzelt humanitäre Sonderflüge statt. Der nationale Personenflugverkehr ist mit Wiederaufnahme vereinzelter Flugverbindungen im Pilotbetrieb.
Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist derzeit nur mit humanitären Sonderflügen möglich. Informationen zu Rückreisemöglichkeiten finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá und bei den entsprechenden Fluggesellschaften.
Die Weiterreise innerhalb Europas ist für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien kann regional eingeschränkt sein. Die bis 31. August 2020 geltende generelle Ausgangssperre mit etlichen Ausnahmeregeln für bestimmte Berufsgruppen und Aktivitäten wurde zwar nicht erneuert, allerdings sind, weiterhin regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig wieder eingeschränkt werden. Restaurants bleiben geschlossen und Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet. In Geschäften ist der Zugang geregelt nach der Endziffer des Ausweisdokuments (an geraden Tagen haben ungerade Nummern Zugang und umgekehrt).
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá.
• Bitte beachten Sie auch die aktuellen Einreisebestimmungen für Kolumbien unter www.migracioncolombia.gov.co oder kontaktieren Sie die zuständige kolumbianische Botschaft in Ihrem Aufenthaltsland.
• Wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen, informieren Sie sich über bestehende Flugmöglichkeiten auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá.
• Informieren Sie sich in der lokalen Presse bezüglich der Ausgangssperre, um Strafen für Übertretungen zu vermeiden.
• Folgen Sie den Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Informieren Sie sich auf der Seite des kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden.
Philippinen - Ergänzung:
Die philippinische Regierung hat den Mitte März ausgerufenen Corona-Notstand bis September 2021 verlängert. Quelle: tagesschau.de
Seychellen - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen gewarnt.
Seit dem 1. August 2020 erlauben die seychellischen Behörden wieder die Einreise aus Ländern mit niedrigem und mittleren COVID-19-Risiko, zu denen auch Deutschland zählt. Von allen Reisenden wird ein negativer COVID-19-PCR-Test verlangt, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Urlauber müssen einen Nachweis eine zertifizierte Unterkunft für den gesamten Aufenthalt sowie eine Reisekrankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt, vorweisen. Innerhalb der ersten sieben Aufenthaltstage dürfen maximal zwei verschiedene Unterkünfte bezogen werden. Eine obligatorische Gesundheitsgenehmigung muss bis zu 72 Stunden vor Abflug bei der seychellischen Regierung oder über die mobile App beantragt werden. Notwendig hierfür sind das Negativzertifikat, Reisepass, Reiseroute und Kredit- oder Debitkarte. Die Gebühr beträgt 50 $, in Not- und Eilfällen 150 $. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Der Umstieg auf Flughäfen in Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird.
Alle Arbeitserlaubnisse (Gainful Occupation Permits, GOP) ausländischer Arbeitnehmer, die sich aktuell im Ausland befinden, wurden am 3. August 2020 mit sofortiger Wirkung ungültig. Ausgenommen sind u.a. die Medizin-, Landwirtschafts- und Fischereibranchen, die Finanz- und Offshore-Wirtschaft sowie das Versicherungswesen. Bei Bedarf muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis neu beantragen. Wird sie bewilligt, muss sich der Inhaber nach Einreise 14 Tage in Heimquarantäne begeben.
Private Charterflüge und Yachten benötigen eine vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörden. Alle Passagiere und Crewmitglieder müssen einen negativen COVID-19-PCR-Test mitführen, der beim Einlaufen in seychellische Gewässer nicht älter als 48 Stunden bzw. beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein soll. Yachten müssen die Einreiseformalitäten im Hafen von Victoria erledigen. Ein Ausstieg von Crewmitgliedern oder Passagieren ist nur möglich, wenn das Boot mindestens 14 Tage auf See war und tägliche Temperaturmessungen durchgeführt und an die seychellischen Gesundheitsbehörden übermittelt worden sind. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Kreuzfahrtschiffe dürfen den Hafen von Victoria und andere Häfen der Seychellen vorerst bis Ende 2021 nicht anlaufen.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen von Urlaubern nicht genutzt werden. Versammlungen von mehr als 4 Personen an öffentlichen Plätzen sind nicht zulässig.
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen Sitzungsräume), in Verkehrsmitteln (u.a. Busse, Fähren, Taxis) und überall, wo ein Abstand von 1 m nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Nairobi.
• Beachten Sie die Listen zugelassener Herkunftsländer, Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe, Unterkünfte sowie die Hinweise des seychellischen Tourismusministeriums . Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und das Antragsformular für Flüge, Schiffe und Freizeitboote veröffentlichen die seychellischen Gesundheitsbehörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen auch bei der zuständigen seychellischen Auslandsvertretung.
Slowakei - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise:
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 weniger stark betroffen als andere EU-Länder. In den vergangenen Wochen stiegen die Fallzahlen jedoch wieder an. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Pressburg/Bratislava, Preschau/Prešov und Trentschin/Trenčin. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung .
Einreise
Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind ohne jegliche Einschränkungen möglich. Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach 5 Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests auf.
Seit 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik als Risikoland. Weiterhin sind folgende EU-Länder als Risikoländer eingestuft: Belgien, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Rumänien und Spanien.
Grenzkontrollen finden nur noch an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, Tschechische Republik und Ungarn sind problemlos möglich. Seit dem 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik für die Slowakei als Risikoland. Transitreisen von Deutschland über die Tschechische Republik in die Slowakei sind weiterhin ohne Einhaltung einer Quarantäne bzw. negativen PCR-Tests möglich, sofern die Reise auf direktem Wege erfolgt und keine Zwischenaufenthalte in der Tschechischen Republik stattfinden. Ein Wechsel des Verkehrsmittels bei Umsteigeverbindungen ist zulässig, allerdings nur ohne Zwischenübernachtung in der Tschechischen Republik. An den Grenzübergängen zwischen der Tschechischen Republik und der Slowakei finden stichprobenartige Kontrollen statt, bei denen Reisende ggf. die Transitreise glaubhaft machen müssen (z.B. durch Vorzeigen einer Roaming-Hinweis-SMS im eigenen Mobiltelefon, aus der sich die Uhrzeit der Einreise in die Tschechische Republik ergibt). Die Ukraine hat ein Einreiseverbot für Ausländer erlassen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen werden schrittweise wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Für Reisen in der Slowakei gibt es keine besonderen Beschränkungen. Die touristische Infrastruktur ist weitgehend wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume weiterhin für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Pressburg .
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Drei Wochen später -
es geht weiter
Hier die neuesten Entwicklungen:
Ägypten - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten weiterhin gewarnt.
(Die uneingeschränkte Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet und entlegene Gebiete der Sahara bleibt hiervon unberührt.)
Ägypten ist von COVID-19 stark betroffen. Die Testung auf COVID-19 erfolgt in Ägypten nicht risikoadaptiert und ist landesweit nicht einheitlich. Auch sind in vielen Fällen, in denen eine Behandlung von COVID-19 im ägyptischen Gesundheitssystem stattfindet, keine Test vorgesehen. Es ist daher von einer hohen Dunkelziffer sowie von unverändert hohen Infektionszahlen auszugehen.
An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, die auch Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt.
Für die Einreise nach Ägypten ist ein negativer COVID-19-PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, muss mit der Verweigerung der Einreise gerechnet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen COVID-19-PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Hierbei kann es wegen geringer Kapazitäten aber zu langen Wartezeiten kommen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer).
Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests geknüpft sein. Dies gilt insbesondere für Weiterreisen aus den Tourismusgebieten. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein. An öffentlichen Orten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“, und vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich große Zahlen von Menschen versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
Äthiopien - Änderung Einreise, Quarantänebestimmungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien weiterhin gewarnt.
Die Einreise ist auf dem Land- und Luftweg wieder gestattet. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Für die Einreise auf dem Luftweg müssen alle Reisenden über 10 Jahre bei Ankunft ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis eines zertifizierten Labors vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf bei Ankunft nicht mehr als fünf Tage zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt. Nach Ankunft wird allen Reisenden die Körpertemperatur gemessen und die Aufenthaltsadresse in Äthiopien registriert. Nach Einreise muss eine 7-tägige Quarantäne absolviert werden. Die Quarantäne kann in privater Unterkunft erfolgen. Reisende ohne private Unterkunft müssen die Quarantäne in einer von der äthiopischen Regierung vorgegebenen Quarantäneeinrichtung (z. B. Hotelunterkunft auf Selbstkostenbasis) verbringen. Die für alle Einreisenden geltende Quarantäne wird von den äthiopischen Behörden überwacht und ist strikt einzuhalten.
Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind von der Pflicht der Vorlage eine negativen PCR-Testergebnisses befreit, sie müssen sich aber ohne Vorlage eines negativen PCR Testergebnisses für 14 Tage in die Heimquarantäne begeben.
Für die Einreise auf dem Landweg müssen Reisende ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis vorlegen, Temperatur messen lassen und nach Registrierung der Aufenthaltsadresse eine 7-tägige Heimquarantäne absolvieren. Kann kein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur beschränkt möglich.
Für Transitpassagiere gilt: Die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests ist nicht erforderlich. Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen. Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug eine Unterbringung auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines nach Frankfurt.
In der Region Tigray wird bei Ankunft aus anderen Regionen des Landes verpflichtend ein COVID-19-Test durchgeführt. Die Weiterreise in der Region Tigray wird nur bei negativem Testergebnis erlaubt. Bis zum Erhalt des Ergebnisses können nach Auskunft der regionalen Gesundheitsbehörde in Mekelle 1-3 Tage vergehen.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des Ethiopian Public Health Institute und auch auf der COVID-19-Seite zu den aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Antigua und Barbuda - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Antigua und Barbuda wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Antigua und Barbuda war von COVID-19 bislang kaum betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage sein darf. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden isoliert untergebracht. Die Gesundheitsbehörde entscheidet über den Aufenthalt. Das lokale Gesundheitsamt behält sich innerhalb der ersten 14 Aufenthaltstage für alle Reisenden stichprobenartige Kontrollen und ggf. auch COVID-19-Tests vor. Bei Einreise mit dem Schiff ist eine Quarantäne gemäß der Vorgaben der lokalen Gesundheitsbehörde erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für eine Durchreise einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen ist seit dem 1. Juni 2020 wieder geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen im „Travel Advisory “ von Antigua und Barbuda.
• Beachten Sie ergänzende COVID-19-Informationen auf Antigua Nice und der Regierung von Antigua und Barbuda, auch über die häufig wechselnden Zeiten der Ausgangssperre.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Argentinien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen sind weiterhin geschlossen. Argentinische Staatsangehörige und Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) dürfen mit Sonderflügen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg ist zurzeit nur mit Sondergenehmigung möglich. Alle Einreisenden unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Der reguläre Flugverkehr nach Europa ist noch unterbrochen. Mit Sondergenehmigungen finden weiterhin vereinzelte kommerzielle Flüge statt, Informationen dazu werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften veröffentlicht.
Die Zahl der täglichen COVID-19-Neuinfektionen ist weiterhin hoch. Die seit dem 20. März geltende Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Arbeit, Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) sowie inzwischen für begrenzte und genau reglementierte Freizeitaktivitäten unterbrochen werden darf, ist vorerst bis zum 11. Oktober verlängert worden. Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung sind nur mit einer online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erlaubt. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung.
• Reisende in Argentinien informieren sich über die Deutsche Botschaft Buenos Aires.
• Bleiben Sie sich der Ansteckungsgefahr bewusst, auch wenn vor allem im Großraum Buenos Aires die Öffnung der meisten Geschäfte und Unternehmen und von Außenterrassen der Bars und Cafés zu einer sichtbaren Lockerung geführt haben.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste, und beachten Sie die allgemeinen Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft.
Armenien - Ergänzung:
Die Einreise von Reisenden aus Deutschland ist auf dem Luftweg wieder erlaubt. Einreisende müssen sich für 14 Tage nach der Einreise in Selbstquarantäne begeben oder sich nach der Einreise in Armenien einem PCR-Test unterziehen. Bei negativem Testergebnis entfällt die obligatorische Selbstquarantäne.
Alle Landesgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, der Flugverkehr ist stark reduziert. Der Flughafen Eriwan ist geöffnet.
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
Aserbaidschan - Verlängerung Quarantänebestimmungen:
Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen. Azerbaijan Airlines und Turkish Airlines führen seit Juli 2020 regelmäßige Charterflüge zwischen Baku und Berlin, Baku und Istanbul, sowie zwischen Baku und London durch. Flugreisende müssen den Airlines beim Check-in einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht eine 14-tägige Pflicht zur häuslichen Selbstisolation.
Das Quarantäne-Regime wurde vorläufig bis 2. November 2020 verlängert.
Aufgrund einer Anordnung der aserbaidschanischen Regierung ist das öffentliche Leben in Aserbaidschan in den Regionen Baku, Sumgavit und Absheron teilweise eingeschränkt. Der Betrieb der Bakuer Metro ist eingestellt.
Für die übrigen Regionen Aserbaidschans bestehen derzeit keine Beschränkungen.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen in Aserbaidschan über die lokalen Medien, bei der deutschen Botschaft in Baku sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Informieren Sie sich zu Flügen direkt auf den Webseiten der Fluggesellschaften.
• Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Australien - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Australien ist von COVID-19 bislang insgesamt weniger betroffen, mit Ausnahme des Bundesstaats Victoria. Derzeit werden nur in Victoria und New South Wales noch regelmäßig neue Infektionen registriert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das australische Gesundheitsministerium mit weiterführenden Links zu den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten und -territorien sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Insbesondere touristische Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern).
Bei Einreise gilt die Pflicht zu einer 14-tägigen, im Regelfall kostenpflichtigen Hotelquarantäne in designierten Unterkünften am Ankunftsflughafen. Eine unmittelbare Weiterreise zum Zielort in Australien ist nicht gestattet, auch nicht bei direktem Flughafentransit. Begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot nimmt das Department of Home Affairs entgegen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Einzelfallgenehmigung und/oder eines Transitvisums. Weitere Informationen zum Transit bieten das Government of Australia und die deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind weiterhin erheblich eingeschränkt.
Beschränkungen im Land und Hygieneregeln
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Diese umfassen u.a. innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben. Es gelten weiterhin landesweit die gängigen Abstands- und Hygienevorgaben und in Regionen und Gebieten mit erhöhtem Infektionsgeschehen eine Maskenpflicht und auch örtliche Bewegungseinschränkungen.
Besonderheiten in den Regionen
Über die landesweit einzuhaltenden Vorsichtsmaßnahmen gelten umfassendere Einschränkungen noch im Bundesstaat Victoria, dort insbesondere in Melbourne.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bahrain - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain weiterhin gewarnt.
Bahrain ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Bahrain ist mit Manama als Hauptstadt quasi ein "Stadt-Staat", insofern ist die Ausbreitung entsprechend flächendeckend. Bahrain ist als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender COVID-19-PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein weiterer Test erfolgt nach 10 Tagen. Für beide vorgeschriebenen COVID-19-Tests sind je 30 BHD (ca. 75 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bisher zwingend vorgeschriebene Quarantäne ist seit dem 21. August 2020 entfallen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Einreise über den Landweg aus Saudi-Arabien ist möglich. Es gelten die gleichen Bedingungen, wie bei der Einreise am Flughafen. Alternativ kann bei Einreise über Land ein negativer COVID-19-Test aus Saudi-Arabien vorgelegt werden. Dieser muss vom saudischen Gesundheitsministerium anerkannt und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Visa on Arrival wird auch am Causeway erteilt. Für die Ausreise aus Saudi-Arabien wird jedoch eine Ausreisegenehmigung benötigt.
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich. Neben den beiden wöchentlichen Gulf Air-Flügen nach Frankfurt stehen täglich Flüge mit Etihad Airways über Abu Dhabi sowie Emirates über Dubai als Verbindung nach Deutschland zur Verfügung. Neben Frankfurt fliegt Gulf Air London, Paris und Athen als Destinationen in Europa an.
Turn- und Sporthallen, Sportplätze und Schwimmbäder sowie Ausbildungseinrichtungen sind geöffnet. Restaurants und Cafés dürfen Essen und Getränke im Freien servieren. Es ist geplant, dass ab 24. Oktober 2020 alle Restaurants und Coffee-Shops wieder öffnen dürfen. Bereits seit dem 30. Juli 2020 ist es Restaurants mit Alkohollizenz erlaubt, max. eine Gruppe von bis zu 20 Personen im Innenraum zu bewirten.
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z.B. Laufen und Radfahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Barbados - Änderung Einreise: COVID-19 Test; Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Barbados ist von COVID-19 bislang kaum betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen aus Ländern mit mittlerem Infektionsrisiko, darunter derzeit Deutschland, sind grundsätzlich möglich. Reisende müssen mindestens 24 Stunden vor Einreise ein Online-Formular ausfüllen. Reisende müssen bei Einreise einen ersten negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise findet ein Gesundheitscheck statt. Reisenden ohne negativen COVID-19-Test wird die Einreise untersagt.
Reisende aus Ländern mit mittlerem Risiko werden bis zu 7 Tage täglich behördlich kontrolliert. 4 bis 5 Tage nach dem ersten Test, d.h. ca. 2 – 3 Tage nach Einreise, wird ein zweiter COVID-19-Test vorgenommen. Ist er negativ, endet die Kontrolle. Bei einem positivem Testergebnis erfolgt eine isolierte Unterbringung unter staatlicher Aufsicht. Alternativ können Reisende sich selbst in einem Hotel oder einer Privatunterkunft auf eigene Kosten in Selbstisolation begeben.
Bei Reiserouten mit Umstieg (auch Transit) in einem Drittland gilt für die Einreise das Land mit der höchsten Risikostufe gemäß der Barbados Travel Protocols.
Die epidemiologische Einstufung der Länder kann sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern und wird aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende aus Ländern mit mittlerem Infektionsrisiko, darunter derzeit Deutschland, müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise findet ein Gesundheitscheck und ggf. eine kurze behördliche Befragung statt. Durchreisenden ohne COVID-19-Testergebnis kann die Einreise verwehrt werden.
Reisende dürfen bei der Durchreise den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen und müssen daher Gepäck bis zum Reiseziel durchgecheckt haben. Wird der Transitbereich verlassen, gelten die gleichen Bestimmungen, wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Prüfen Sie rechtzeitig vor einer Reise die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung von Barbados.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Belgien - Erweiterung der Reisewarnung; Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land [Teilentfall], Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich weiterhin relativ stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
In Deutschland ist derzeit keine Region als „rot“, verschiedene Regionen sind jedoch als „orange“ eingestuft. Das belgische Außenministerium bittet eigene Staatsangehörige um erhöhte Wachsamkeit, wenn sie in diese Gebiete reisen bzw. weist auf mögliche lokale Auflagen für Reisende aus Belgien hin. Eine Quarantäne- oder Testpflicht nach Einreise nach Belgien für Personen, die aus diesen Gebieten kommen bzw. dort leben, besteht nicht.
Für alle Einreisen aus Gebieten mit hohem Infektionsrisiko (als Rote Zone auf der Website des belgischen Außenministeriums gekennzeichnet) gilt eine 7-tägige Quarantänepflicht und die Verpflichtung, nach 5 Tagen Quarantäne einen COVID-19-Test durchzuführen. Diese Regeln gelten nicht für Personen, die weniger als 48 Stunden in dem entsprechenden Gebiet verbracht haben.
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind seit 25. September 2020 nicht mehr verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Ab 9. Oktober 2020 sind enge Kontakte außerhalb der Familie auf 3 Personen pro Familienmitglied in einem Monat beschränkt. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf 4 Personen beschränkt, zuhause dürfen max. vier Gäste empfangen werden. Abstände sind hierbei einzuhalten oder ggf. Masken zu tragen. In Cafés und Bars dürfen max. 4 Personen an einem Tisch zusammensitzen, Ausnahmen bestehen, wenn mehr Personen zum Haushalt gehören. Cafés und Bars müssen um 23 Uhr schließen. Für Restaurants gelten diese Regeln nicht, dort dürfen bis zu 10 Personen an einem Tisch sitzen. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Für professionell organisierte Veranstaltungen wie etwa Hochzeitsfeiern gelten die sehr strengen Auflagen für die Gastronomie. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt. In Brüssel bleiben seit 8. Oktober 2020 alle Cafés, Bars und Festsäle für einen Monat geschlossen. Dies gilt auch für Bistros u.a. in Sport- und Kultureinrichtungen. Restaurants können geöffnet bleiben. Zudem gilt seitdem ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
Das Missachten der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Installieren Sie ggf. die belgische COVID-19-Warn-App.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Belize - Öffnung Flughafen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belize weiterhin gewarnt.
Seit dem 1. Oktober 2020 wurde der internationale Flughafen von Belize City wieder für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Einreisevoraussetzung für ausländische Reisende ist ein negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden ist, sowie die Registrierung auf der „Belize Health App". Der Aufenthalt und das Reisen im Land sind nur bei „Gold Standard Hotels“ bzw. im „Tourism Safe Corridor“ mit zertifizierten Reiseunternehmen gestattet. Entsprechende Reisebuchungen müssen bei der Einreise nachgewiesen werden.
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin für die Einreise von Ausländern geschlossen.
Für ausländische Personen mit Wohnsitz, Immobilien oder Geschäftsinteressen in Belize gibt es von den genannten Regelungen und Beschränkungen abweichende Regelungen.
In der Öffentlichkeit gilt die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Wahrung eines Mindestabstands von 2 Metern zu anderen Personen. Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens bestehen fort, z. B. Beschränkungen der Gästezahl in Restaurants und Reservierungspflicht, Schließung von Bars und „Rum-Shops“. Touristen dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
• Informieren Sie sich auch auf der Webseite des Belize Tourism Board.
Bolivien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien weiterhin gewarnt.
Einreisen sind nur auf dem Luftweg und nur unter strengen Auflagen gestattet. Eine Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich. Das Reisen im Land ist nur sehr eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit Ende März 2020 geltenden Maßnahmen werden weiter gelockert. Seit 1. Oktober 2020 gibt es folgende Beschränkungen: Es gilt von Montag bis Sonntag eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden. In La Paz gilt weiterhin von Montag bis Freitag eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 16 Uhr bis 5 Uhr. Der Ausgang ist montags bis freitags nur jeden zweiten Tag erlaubt, abhängig von der letzten Ziffer der Ausweisnummer (gerade bzw. ungerade).
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Behörden und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.
Botswana - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Botsuana wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Botsuana war bisher von COVID-19 kaum betroffen. Regionaler Schwerpunkt war der Großraum Gaborone. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die botsuanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Botsuana ist derzeit nur für botsuanische Staatsangehörige oder Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis möglich. Alle Reisenden müssen nach Ankunft für 14 Tage auf eigene Kosten in Quarantäne in dafür vorgesehene Hotels. Die Entlassung erfolgt nach negativem COVID-19-Test.
Durch- und Weiterreise
Sie ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr besteht nur über unregelmäßig stattfindende Repatriierungsflüge. Die Landgrenzen aller Nachbarländer mit Ausnahme von Sambia sind noch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Botsuana ist in neun verschiedene COVID-19-Zonen aufgeteilt. Für Reisen über die Grenzen dieser Zonen hinaus wird eine Erlaubnis benötigt. Viele Unterkünfte sind auch weiterhin mangels internationaler Gäste geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. An allen Orten an denen Menschen zusammenkommen können, inklusive Restaurants, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, muss ein Register geführt werden. Es finden Temperaturkontrollen statt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline unter 16649.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Brasilien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien weiterhin gewarnt.
Die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich wieder gestattet. Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind grundsätzlich weiterhin untersagt; Ausnahmen gelten u.a. für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Der zivile Inlandsflugverkehr besteht in eingeschränkter Form fort. So fliegen die brasilianischen Fluglinien weiterhin regelmäßig die Hauptstädte aller 26 Bundesstaaten sowie 19 weiterer wichtiger Städte an. Zwischen Brasilien und Europa bestehen weiterhin kommerzielle Flugverbindungen.
In Brasilien ist die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Nehmen Sie vor einem evtl. Reiseantritt nach Brasilien auf jeden Fall mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie in Fällen einer beabsichtigten Einreise auf dem Luftweg mit der Fluggesellschaft Kontakt auf.
• Folgen Sie den Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden.
Brunei Darussalam - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei Darussalam wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Brunei Darussalam ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle detaillierte Zahlen bieten das bruneiische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 24. März 2020 ist für ausländische Staatsangehörige grundsätzlich weder die Einreise noch der Transit nach/durch Brunei möglich. Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März 2020 eine Ausreisesperre. In begründeten Notfällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Seit dem 15. September 2020 sind dringend erforderliche Reisen nach Brunei wieder möglich, aber keine touristischen Reisen. Der hierzu erforderliche „Entry Travel Pass“ muss spätestens acht Arbeitstage vor Reisebeginn von der in Brunei ansässigen Firma/Agentur/Person online beim bruneiischen Prime Ministers Office gestellt werden. Zudem ist das Ergebnis eines innerhalb von 72 Stunden vor Abreise durchgeführten PCR-Tests zu übersenden.
Einreisende aus Deutschland müssen für maximal 14 Tage in Quarantäne (Hotelunterkunft) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen.
Durch- und Weiterreise
Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Restaurants, Sportanlagen, Moscheen und andere öffentliche Gebäude sind nur mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits-App möglich. An vielen Orten werden Temperaturkontrollen durchgeführt.
Hygieneregeln
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Maskenpflicht besteht nur für Dienstleister (z.B. Personal in Restaurants), aber nicht für Kunden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; Gesundheits-App) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bulgarien - Ausweitung der Reisewarnung auf den Verwaltungsbezirk Targowischte, Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Verwaltungsbezirke (Oblaste) Blagoevgrad und Targowischte wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Derzeit gibt es regionale Infektionsherde in Blagoevgrad und in Targowischte mit Inzidenzen von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Gebiete als Risikogebiete eingestuft wurden.
In den übrigen Landesteilen bewegen sich die Infektionszahlen weiter auf niedrigerem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. September 2020 ist u.a. allen EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikanstaat und deren Familienangehörigen die Einreise ohne Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests gestattet. Personen mit o.a. Staatsangehörigkeiten, deren Reiseausgangspunkt in einem Drittstaat liegt, dürfen in der Regel nur unter Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses einreisen. Der Test darf bei Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Alternativ gilt für Einreisende ohne Test eine 14-tägige verpflichtende häusliche Quarantäne.
Befreit von der Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests sind u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen siehe Infrastruktur/Verkehr.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Es gibt aktuell keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia , auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Burundi - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi weiterhin gewarnt.
Seit dem 22. März 2020 ist der Flughafen Bujumbura für den internationalen Flugverkehr bis auf weiteres geschlossen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Frachtflüge, sowie humanitäre und diplomatische Flüge mit Einzelfallgenehmigungen. Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives COVID-19-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Es erfolgt danach automatisch eine Unterbringung in einem der offiziellen Quarantänehotels und ein zusätzlicher Test durch die burundischen Gesundheitsbehörden (i.d.R. am Folgetag), der kostenpflichtig ist (50 USD). Die Einreise-Quarantäne im Hotel endet bei Vorliegen des negativen burundischen Test-Ergebnisses. Im Falle eines Infektionsfalls an Bord des Flugzeugs müssen alle einreisenden Passagiere eine zweiwöchige Quarantäne absolvieren. Ein negativer COVID-19-Test ist auch für die Ausreise aus Burundi erforderlich.
Die Grenzen zu Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen (außer für den Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft). Eine Ein- und Ausreise auf dem Landweg ist über die Landgrenze zwischen Burundi und Tansania möglich.
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten COVID-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des hiesigen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft Burundis zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich über die Seite des Ministère de la Santé Publique.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
es geht weiter
Hier die neuesten Entwicklungen:
Ägypten - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten weiterhin gewarnt.
(Die uneingeschränkte Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet und entlegene Gebiete der Sahara bleibt hiervon unberührt.)
Ägypten ist von COVID-19 stark betroffen. Die Testung auf COVID-19 erfolgt in Ägypten nicht risikoadaptiert und ist landesweit nicht einheitlich. Auch sind in vielen Fällen, in denen eine Behandlung von COVID-19 im ägyptischen Gesundheitssystem stattfindet, keine Test vorgesehen. Es ist daher von einer hohen Dunkelziffer sowie von unverändert hohen Infektionszahlen auszugehen.
An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, die auch Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt.
Für die Einreise nach Ägypten ist ein negativer COVID-19-PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, muss mit der Verweigerung der Einreise gerechnet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen COVID-19-PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Hierbei kann es wegen geringer Kapazitäten aber zu langen Wartezeiten kommen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer).
Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests geknüpft sein. Dies gilt insbesondere für Weiterreisen aus den Tourismusgebieten. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 statt. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein. An öffentlichen Orten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“, und vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich große Zahlen von Menschen versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
Äthiopien - Änderung Einreise, Quarantänebestimmungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien weiterhin gewarnt.
Die Einreise ist auf dem Land- und Luftweg wieder gestattet. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Für die Einreise auf dem Luftweg müssen alle Reisenden über 10 Jahre bei Ankunft ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis eines zertifizierten Labors vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf bei Ankunft nicht mehr als fünf Tage zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt. Nach Ankunft wird allen Reisenden die Körpertemperatur gemessen und die Aufenthaltsadresse in Äthiopien registriert. Nach Einreise muss eine 7-tägige Quarantäne absolviert werden. Die Quarantäne kann in privater Unterkunft erfolgen. Reisende ohne private Unterkunft müssen die Quarantäne in einer von der äthiopischen Regierung vorgegebenen Quarantäneeinrichtung (z. B. Hotelunterkunft auf Selbstkostenbasis) verbringen. Die für alle Einreisenden geltende Quarantäne wird von den äthiopischen Behörden überwacht und ist strikt einzuhalten.
Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen sind von der Pflicht der Vorlage eine negativen PCR-Testergebnisses befreit, sie müssen sich aber ohne Vorlage eines negativen PCR Testergebnisses für 14 Tage in die Heimquarantäne begeben.
Für die Einreise auf dem Landweg müssen Reisende ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis vorlegen, Temperatur messen lassen und nach Registrierung der Aufenthaltsadresse eine 7-tägige Heimquarantäne absolvieren. Kann kein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur beschränkt möglich.
Für Transitpassagiere gilt: Die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests ist nicht erforderlich. Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen. Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug eine Unterbringung auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.
Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines nach Frankfurt.
In der Region Tigray wird bei Ankunft aus anderen Regionen des Landes verpflichtend ein COVID-19-Test durchgeführt. Die Weiterreise in der Region Tigray wird nur bei negativem Testergebnis erlaubt. Bis zum Erhalt des Ergebnisses können nach Auskunft der regionalen Gesundheitsbehörde in Mekelle 1-3 Tage vergehen.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des Ethiopian Public Health Institute und auch auf der COVID-19-Seite zu den aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Antigua und Barbuda - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Antigua und Barbuda wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Antigua und Barbuda war von COVID-19 bislang kaum betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage sein darf. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden isoliert untergebracht. Die Gesundheitsbehörde entscheidet über den Aufenthalt. Das lokale Gesundheitsamt behält sich innerhalb der ersten 14 Aufenthaltstage für alle Reisenden stichprobenartige Kontrollen und ggf. auch COVID-19-Tests vor. Bei Einreise mit dem Schiff ist eine Quarantäne gemäß der Vorgaben der lokalen Gesundheitsbehörde erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für eine Durchreise einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen ist seit dem 1. Juni 2020 wieder geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen im „Travel Advisory “ von Antigua und Barbuda.
• Beachten Sie ergänzende COVID-19-Informationen auf Antigua Nice und der Regierung von Antigua und Barbuda, auch über die häufig wechselnden Zeiten der Ausgangssperre.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Argentinien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen sind weiterhin geschlossen. Argentinische Staatsangehörige und Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) dürfen mit Sonderflügen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg ist zurzeit nur mit Sondergenehmigung möglich. Alle Einreisenden unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Der reguläre Flugverkehr nach Europa ist noch unterbrochen. Mit Sondergenehmigungen finden weiterhin vereinzelte kommerzielle Flüge statt, Informationen dazu werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften veröffentlicht.
Die Zahl der täglichen COVID-19-Neuinfektionen ist weiterhin hoch. Die seit dem 20. März geltende Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Arbeit, Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) sowie inzwischen für begrenzte und genau reglementierte Freizeitaktivitäten unterbrochen werden darf, ist vorerst bis zum 11. Oktober verlängert worden. Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung sind nur mit einer online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erlaubt. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung.
• Reisende in Argentinien informieren sich über die Deutsche Botschaft Buenos Aires.
• Bleiben Sie sich der Ansteckungsgefahr bewusst, auch wenn vor allem im Großraum Buenos Aires die Öffnung der meisten Geschäfte und Unternehmen und von Außenterrassen der Bars und Cafés zu einer sichtbaren Lockerung geführt haben.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste, und beachten Sie die allgemeinen Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft.
Armenien - Ergänzung:
Die Einreise von Reisenden aus Deutschland ist auf dem Luftweg wieder erlaubt. Einreisende müssen sich für 14 Tage nach der Einreise in Selbstquarantäne begeben oder sich nach der Einreise in Armenien einem PCR-Test unterziehen. Bei negativem Testergebnis entfällt die obligatorische Selbstquarantäne.
Alle Landesgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, der Flugverkehr ist stark reduziert. Der Flughafen Eriwan ist geöffnet.
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
Aserbaidschan - Verlängerung Quarantänebestimmungen:
Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen. Azerbaijan Airlines und Turkish Airlines führen seit Juli 2020 regelmäßige Charterflüge zwischen Baku und Berlin, Baku und Istanbul, sowie zwischen Baku und London durch. Flugreisende müssen den Airlines beim Check-in einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht eine 14-tägige Pflicht zur häuslichen Selbstisolation.
Das Quarantäne-Regime wurde vorläufig bis 2. November 2020 verlängert.
Aufgrund einer Anordnung der aserbaidschanischen Regierung ist das öffentliche Leben in Aserbaidschan in den Regionen Baku, Sumgavit und Absheron teilweise eingeschränkt. Der Betrieb der Bakuer Metro ist eingestellt.
Für die übrigen Regionen Aserbaidschans bestehen derzeit keine Beschränkungen.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen in Aserbaidschan über die lokalen Medien, bei der deutschen Botschaft in Baku sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Informieren Sie sich zu Flügen direkt auf den Webseiten der Fluggesellschaften.
• Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Australien - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Australien wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Australien ist von COVID-19 bislang insgesamt weniger betroffen, mit Ausnahme des Bundesstaats Victoria. Derzeit werden nur in Victoria und New South Wales noch regelmäßig neue Infektionen registriert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das australische Gesundheitsministerium mit weiterführenden Links zu den Gesundheitsbehörden der Bundesstaaten und -territorien sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien. Insbesondere touristische Besuche sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind u.a. deutsche Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Australien und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Erziehungsberechtigte, nicht jedoch Eltern).
Bei Einreise gilt die Pflicht zu einer 14-tägigen, im Regelfall kostenpflichtigen Hotelquarantäne in designierten Unterkünften am Ankunftsflughafen. Eine unmittelbare Weiterreise zum Zielort in Australien ist nicht gestattet, auch nicht bei direktem Flughafentransit. Begründete Ausnahmen vom Einreiseverbot nimmt das Department of Home Affairs entgegen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. So besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer Einzelfallgenehmigung und/oder eines Transitvisums. Weitere Informationen zum Transit bieten das Government of Australia und die deutschen Auslandsvertretungen in Australien.
Reiseverbindungen
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind weiterhin erheblich eingeschränkt.
Beschränkungen im Land und Hygieneregeln
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Diese umfassen u.a. innerstaatliche Reisebeschränkungen und Verhaltensvorgaben. Es gelten weiterhin landesweit die gängigen Abstands- und Hygienevorgaben und in Regionen und Gebieten mit erhöhtem Infektionsgeschehen eine Maskenpflicht und auch örtliche Bewegungseinschränkungen.
Besonderheiten in den Regionen
Über die landesweit einzuhaltenden Vorsichtsmaßnahmen gelten umfassendere Einschränkungen noch im Bundesstaat Victoria, dort insbesondere in Melbourne.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bahrain - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain weiterhin gewarnt.
Bahrain ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Bahrain ist mit Manama als Hauptstadt quasi ein "Stadt-Staat", insofern ist die Ausbreitung entsprechend flächendeckend. Bahrain ist als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender COVID-19-PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein weiterer Test erfolgt nach 10 Tagen. Für beide vorgeschriebenen COVID-19-Tests sind je 30 BHD (ca. 75 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bisher zwingend vorgeschriebene Quarantäne ist seit dem 21. August 2020 entfallen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Einreise über den Landweg aus Saudi-Arabien ist möglich. Es gelten die gleichen Bedingungen, wie bei der Einreise am Flughafen. Alternativ kann bei Einreise über Land ein negativer COVID-19-Test aus Saudi-Arabien vorgelegt werden. Dieser muss vom saudischen Gesundheitsministerium anerkannt und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Visa on Arrival wird auch am Causeway erteilt. Für die Ausreise aus Saudi-Arabien wird jedoch eine Ausreisegenehmigung benötigt.
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich. Neben den beiden wöchentlichen Gulf Air-Flügen nach Frankfurt stehen täglich Flüge mit Etihad Airways über Abu Dhabi sowie Emirates über Dubai als Verbindung nach Deutschland zur Verfügung. Neben Frankfurt fliegt Gulf Air London, Paris und Athen als Destinationen in Europa an.
Turn- und Sporthallen, Sportplätze und Schwimmbäder sowie Ausbildungseinrichtungen sind geöffnet. Restaurants und Cafés dürfen Essen und Getränke im Freien servieren. Es ist geplant, dass ab 24. Oktober 2020 alle Restaurants und Coffee-Shops wieder öffnen dürfen. Bereits seit dem 30. Juli 2020 ist es Restaurants mit Alkohollizenz erlaubt, max. eine Gruppe von bis zu 20 Personen im Innenraum zu bewirten.
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z.B. Laufen und Radfahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Barbados - Änderung Einreise: COVID-19 Test; Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Barbados ist von COVID-19 bislang kaum betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen aus Ländern mit mittlerem Infektionsrisiko, darunter derzeit Deutschland, sind grundsätzlich möglich. Reisende müssen mindestens 24 Stunden vor Einreise ein Online-Formular ausfüllen. Reisende müssen bei Einreise einen ersten negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise findet ein Gesundheitscheck statt. Reisenden ohne negativen COVID-19-Test wird die Einreise untersagt.
Reisende aus Ländern mit mittlerem Risiko werden bis zu 7 Tage täglich behördlich kontrolliert. 4 bis 5 Tage nach dem ersten Test, d.h. ca. 2 – 3 Tage nach Einreise, wird ein zweiter COVID-19-Test vorgenommen. Ist er negativ, endet die Kontrolle. Bei einem positivem Testergebnis erfolgt eine isolierte Unterbringung unter staatlicher Aufsicht. Alternativ können Reisende sich selbst in einem Hotel oder einer Privatunterkunft auf eigene Kosten in Selbstisolation begeben.
Bei Reiserouten mit Umstieg (auch Transit) in einem Drittland gilt für die Einreise das Land mit der höchsten Risikostufe gemäß der Barbados Travel Protocols.
Die epidemiologische Einstufung der Länder kann sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern und wird aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende aus Ländern mit mittlerem Infektionsrisiko, darunter derzeit Deutschland, müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise findet ein Gesundheitscheck und ggf. eine kurze behördliche Befragung statt. Durchreisenden ohne COVID-19-Testergebnis kann die Einreise verwehrt werden.
Reisende dürfen bei der Durchreise den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen und müssen daher Gepäck bis zum Reiseziel durchgecheckt haben. Wird der Transitbereich verlassen, gelten die gleichen Bestimmungen, wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Prüfen Sie rechtzeitig vor einer Reise die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung von Barbados.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Belgien - Erweiterung der Reisewarnung; Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land [Teilentfall], Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich weiterhin relativ stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
In Deutschland ist derzeit keine Region als „rot“, verschiedene Regionen sind jedoch als „orange“ eingestuft. Das belgische Außenministerium bittet eigene Staatsangehörige um erhöhte Wachsamkeit, wenn sie in diese Gebiete reisen bzw. weist auf mögliche lokale Auflagen für Reisende aus Belgien hin. Eine Quarantäne- oder Testpflicht nach Einreise nach Belgien für Personen, die aus diesen Gebieten kommen bzw. dort leben, besteht nicht.
Für alle Einreisen aus Gebieten mit hohem Infektionsrisiko (als Rote Zone auf der Website des belgischen Außenministeriums gekennzeichnet) gilt eine 7-tägige Quarantänepflicht und die Verpflichtung, nach 5 Tagen Quarantäne einen COVID-19-Test durchzuführen. Diese Regeln gelten nicht für Personen, die weniger als 48 Stunden in dem entsprechenden Gebiet verbracht haben.
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind seit 25. September 2020 nicht mehr verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Ab 9. Oktober 2020 sind enge Kontakte außerhalb der Familie auf 3 Personen pro Familienmitglied in einem Monat beschränkt. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf 4 Personen beschränkt, zuhause dürfen max. vier Gäste empfangen werden. Abstände sind hierbei einzuhalten oder ggf. Masken zu tragen. In Cafés und Bars dürfen max. 4 Personen an einem Tisch zusammensitzen, Ausnahmen bestehen, wenn mehr Personen zum Haushalt gehören. Cafés und Bars müssen um 23 Uhr schließen. Für Restaurants gelten diese Regeln nicht, dort dürfen bis zu 10 Personen an einem Tisch sitzen. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Für professionell organisierte Veranstaltungen wie etwa Hochzeitsfeiern gelten die sehr strengen Auflagen für die Gastronomie. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt. In Brüssel bleiben seit 8. Oktober 2020 alle Cafés, Bars und Festsäle für einen Monat geschlossen. Dies gilt auch für Bistros u.a. in Sport- und Kultureinrichtungen. Restaurants können geöffnet bleiben. Zudem gilt seitdem ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
Das Missachten der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Installieren Sie ggf. die belgische COVID-19-Warn-App.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Belize - Öffnung Flughafen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belize weiterhin gewarnt.
Seit dem 1. Oktober 2020 wurde der internationale Flughafen von Belize City wieder für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Einreisevoraussetzung für ausländische Reisende ist ein negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden ist, sowie die Registrierung auf der „Belize Health App". Der Aufenthalt und das Reisen im Land sind nur bei „Gold Standard Hotels“ bzw. im „Tourism Safe Corridor“ mit zertifizierten Reiseunternehmen gestattet. Entsprechende Reisebuchungen müssen bei der Einreise nachgewiesen werden.
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin für die Einreise von Ausländern geschlossen.
Für ausländische Personen mit Wohnsitz, Immobilien oder Geschäftsinteressen in Belize gibt es von den genannten Regelungen und Beschränkungen abweichende Regelungen.
In der Öffentlichkeit gilt die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Wahrung eines Mindestabstands von 2 Metern zu anderen Personen. Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens bestehen fort, z. B. Beschränkungen der Gästezahl in Restaurants und Reservierungspflicht, Schließung von Bars und „Rum-Shops“. Touristen dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
• Informieren Sie sich auch auf der Webseite des Belize Tourism Board.
Bolivien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien weiterhin gewarnt.
Einreisen sind nur auf dem Luftweg und nur unter strengen Auflagen gestattet. Eine Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich. Das Reisen im Land ist nur sehr eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit Ende März 2020 geltenden Maßnahmen werden weiter gelockert. Seit 1. Oktober 2020 gibt es folgende Beschränkungen: Es gilt von Montag bis Sonntag eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden. In La Paz gilt weiterhin von Montag bis Freitag eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 16 Uhr bis 5 Uhr. Der Ausgang ist montags bis freitags nur jeden zweiten Tag erlaubt, abhängig von der letzten Ziffer der Ausweisnummer (gerade bzw. ungerade).
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Behörden und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.
Botswana - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Botsuana wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Botsuana war bisher von COVID-19 kaum betroffen. Regionaler Schwerpunkt war der Großraum Gaborone. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die botsuanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Botsuana ist derzeit nur für botsuanische Staatsangehörige oder Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis möglich. Alle Reisenden müssen nach Ankunft für 14 Tage auf eigene Kosten in Quarantäne in dafür vorgesehene Hotels. Die Entlassung erfolgt nach negativem COVID-19-Test.
Durch- und Weiterreise
Sie ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr besteht nur über unregelmäßig stattfindende Repatriierungsflüge. Die Landgrenzen aller Nachbarländer mit Ausnahme von Sambia sind noch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Botsuana ist in neun verschiedene COVID-19-Zonen aufgeteilt. Für Reisen über die Grenzen dieser Zonen hinaus wird eine Erlaubnis benötigt. Viele Unterkünfte sind auch weiterhin mangels internationaler Gäste geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. An allen Orten an denen Menschen zusammenkommen können, inklusive Restaurants, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, muss ein Register geführt werden. Es finden Temperaturkontrollen statt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline unter 16649.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Brasilien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien weiterhin gewarnt.
Die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich wieder gestattet. Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind grundsätzlich weiterhin untersagt; Ausnahmen gelten u.a. für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Der zivile Inlandsflugverkehr besteht in eingeschränkter Form fort. So fliegen die brasilianischen Fluglinien weiterhin regelmäßig die Hauptstädte aller 26 Bundesstaaten sowie 19 weiterer wichtiger Städte an. Zwischen Brasilien und Europa bestehen weiterhin kommerzielle Flugverbindungen.
In Brasilien ist die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Nehmen Sie vor einem evtl. Reiseantritt nach Brasilien auf jeden Fall mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie in Fällen einer beabsichtigten Einreise auf dem Luftweg mit der Fluggesellschaft Kontakt auf.
• Folgen Sie den Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden.
Brunei Darussalam - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brunei Darussalam wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Brunei Darussalam ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle detaillierte Zahlen bieten das bruneiische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 24. März 2020 ist für ausländische Staatsangehörige grundsätzlich weder die Einreise noch der Transit nach/durch Brunei möglich. Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März 2020 eine Ausreisesperre. In begründeten Notfällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Seit dem 15. September 2020 sind dringend erforderliche Reisen nach Brunei wieder möglich, aber keine touristischen Reisen. Der hierzu erforderliche „Entry Travel Pass“ muss spätestens acht Arbeitstage vor Reisebeginn von der in Brunei ansässigen Firma/Agentur/Person online beim bruneiischen Prime Ministers Office gestellt werden. Zudem ist das Ergebnis eines innerhalb von 72 Stunden vor Abreise durchgeführten PCR-Tests zu übersenden.
Einreisende aus Deutschland müssen für maximal 14 Tage in Quarantäne (Hotelunterkunft) und werden auf COVID-19 getestet. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen.
Durch- und Weiterreise
Land-, Luft- und Seegrenzen sind für touristische Reisen weiterhin geschlossen, Transit ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Restaurants, Sportanlagen, Moscheen und andere öffentliche Gebäude sind nur mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits-App möglich. An vielen Orten werden Temperaturkontrollen durchgeführt.
Hygieneregeln
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Maskenpflicht besteht nur für Dienstleister (z.B. Personal in Restaurants), aber nicht für Kunden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; Gesundheits-App) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bulgarien - Ausweitung der Reisewarnung auf den Verwaltungsbezirk Targowischte, Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Verwaltungsbezirke (Oblaste) Blagoevgrad und Targowischte wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Derzeit gibt es regionale Infektionsherde in Blagoevgrad und in Targowischte mit Inzidenzen von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Gebiete als Risikogebiete eingestuft wurden.
In den übrigen Landesteilen bewegen sich die Infektionszahlen weiter auf niedrigerem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. September 2020 ist u.a. allen EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikanstaat und deren Familienangehörigen die Einreise ohne Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests gestattet. Personen mit o.a. Staatsangehörigkeiten, deren Reiseausgangspunkt in einem Drittstaat liegt, dürfen in der Regel nur unter Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses einreisen. Der Test darf bei Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Alternativ gilt für Einreisende ohne Test eine 14-tägige verpflichtende häusliche Quarantäne.
Befreit von der Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests sind u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen siehe Infrastruktur/Verkehr.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Es gibt aktuell keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia , auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Burundi - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi weiterhin gewarnt.
Seit dem 22. März 2020 ist der Flughafen Bujumbura für den internationalen Flugverkehr bis auf weiteres geschlossen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Frachtflüge, sowie humanitäre und diplomatische Flüge mit Einzelfallgenehmigungen. Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives COVID-19-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Es erfolgt danach automatisch eine Unterbringung in einem der offiziellen Quarantänehotels und ein zusätzlicher Test durch die burundischen Gesundheitsbehörden (i.d.R. am Folgetag), der kostenpflichtig ist (50 USD). Die Einreise-Quarantäne im Hotel endet bei Vorliegen des negativen burundischen Test-Ergebnisses. Im Falle eines Infektionsfalls an Bord des Flugzeugs müssen alle einreisenden Passagiere eine zweiwöchige Quarantäne absolvieren. Ein negativer COVID-19-Test ist auch für die Ausreise aus Burundi erforderlich.
Die Grenzen zu Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen (außer für den Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft). Eine Ein- und Ausreise auf dem Landweg ist über die Landgrenze zwischen Burundi und Tansania möglich.
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten COVID-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des hiesigen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft Burundis zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich über die Seite des Ministère de la Santé Publique.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
China - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Zuletzt traten noch vereinzelte lokale Infektionswellen wie im Juni 2020 in Peking auf.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige wurde am 28. September 2020 etwas gelockert. Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung verfügen dürfen ohne Visum nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber gültiger Visa.
Grundsätzlich weiterhin möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Seit dem 1. September 2020 verlangen die chinesischen Auslandsvertretungen von Reisenden einen innerhalb von drei Tagen vor Abflug nach China absolvierten negativen Nukleinsäuretest und ein für nicht-chinesische Staatsangehörige auf dieser Grundlage von einer chinesischen Auslandsvertretung ausgestelltes Gesundheitszertifikat. Dies gilt auch für Fluggäste, die von Deutschland über ein Drittland nach China einreisen oder aus einem Drittland über Frankfurt nach China reisen. Ergebnisse von den Testcentern Centogene an den Flughäfen Frankfurt und Hamburg werden ohne weitere Beglaubigung durch die chinesischen Auslandsvertretungen anerkannt.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne.
Bei Einreisen aus Hongkong muss ebenfalls ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des chinesischen Verbindungsbüros in Hongkong.
Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von 2 Wochen, sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne-, Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende mit Krankheitssymptomen werden in Krankenhäuser isoliert und obligatorischen Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Gleiches kann für Personen gelten, die auf dem gleichen Flug eingereist sind wie eine Person, die z.B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird. In Einzelfällen kam es bereits zu einer Einweisung in ein Krankenhaus, nachdem in den Einreiseunterlagen wahrheitsgemäß eine frühere zurückliegende Corona-Erkrankung angegeben wurde, trotz Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Tests. Auch ein positiver COVID-19-Antikörpertest (anlässlich eines gewöhnlichen Bluttests) kann im Einzelfall zu entsprechenden medizinischen Maßnahmen führen. Im Fall einer positiven Testung eines Kindes kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Vermeidung der Ansteckung auch Minderjährige im Krankenhaus nicht von ihren Eltern persönlich betreut werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen. Frachtflüge sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Internationale Flüge nach Peking werden weiterhin auf andere Flughäfen umgeleitet, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen. Die Wiederaufnahme von Direktflügen zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden wurde zwar zu Anfang September 2020 angekündigt, jedoch erfolgte bisher nur eine teilweise Umsetzung.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
COVID-19 bedingte Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen sind derzeit nicht bekannt, eine kurzfristige Verhängung bei Auftreten lokaler Infektionen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländer kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Cookinseln - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Cookinseln wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Cookinseln waren von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Grenzschließung wurde zuletzt am 30. August 2020 verlängert. Die Einreise ist derzeit nur für Staatsangehörige der Cookinseln sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis der Cookinseln möglich. Eine Einreise ist nur mit vorheriger Einzelfallgenehmigung möglich. Alle Reisenden müssen die letzten 14 Tage vor Einreise in Neuseeland verbracht haben, einen max. 96 Stunden vor Abflug durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige staatlich kontrollierte Quarantäne in Rarotonga begeben.
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind möglich. Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Es gibt nur einmal wöchentlich eine Flugverbindung von Air New Zealand aus und nach Auckland. Kreuzfahrtschiffe und Yachten dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Mit Beschränkungen auch in der touristischen Infrastruktur muss gerechnet werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Cookinseln.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokale Telefonhotline.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Costa Rica - Änderung Einreise, Quarantänebestimmungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica weiterhin gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige, die sich vor der Reise mindestens 14 Tage in Deutschland aufgehalten haben, können auf dem Luftweg für touristische Zwecke nach Costa Rica reisen. Die Einreise ist über die internationalen Flughäfen in San José und in Liberia möglich.
Voraussetzung ist, dass das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online vorab ausgefüllt wurde (beachten Sie, dass im Feld „Second Last Name“ (zweiter Nachname) zwingend etwas eingetragen werden muss, da das Formular ansonsten nicht gespeichert werden kann, z.B. n/a). Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso sind ein negativer COVID-19-Test, für den die Probeentnahme max. 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde (Schnelltest wird nicht anerkannt) sowie eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, vorzulegen. Nachweise über diese Krankenversicherung und den durchgeführten Test müssen in englischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Die Einreise auf dem Landweg bleibt für Ausländer generell verboten.
Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 18. November 2020.
• Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.
Dänemark - Ausweitung der Reisewarnung auf die Region Hovedstaden einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen, Änderung Epidemiologische Lage, Quarantänebestimmungen, Hygieneregeln, Änderung Besonderheiten in den Regionen: Einreise nach Grönland:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Hovedstaden (einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Auch Dänemark ist inzwischen stärker von COVID-19 betroffen. In der Region Hovedstaden (einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen) beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Region zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein kostenloser verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung . Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, wie z.B. Deutschland, ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Für die Einreise wird ein gültiger Pass oder Personalausweis und ein Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung) benötigt. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen.
Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land, dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bieten die dänischen Behörden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist wieder an allen Grenzübergängen möglich. Kontrollen werden nur stichprobenartig durchgeführt. Die Einreisekontrollen an den internationalen Flughäfen werden aufrecht erhalten. Bei Einreisen aus Ländern des Schengenraums, die nicht als Risikogebiet eingestuft sind, wird ebenfalls stichprobenartig kontrolliert.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist für Reisende aus einem als „offen“ klassifizierten Land nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt. Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land wird die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab November 2020 wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
In ganz Dänemark gilt an Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich sowie im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, wird seitens der dänischen Gesundheitsbehörde die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen, wenn Abstandhalten nicht möglich ist. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Einreisen auf die Färöer sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in der Region Hovedstaden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Dschibuti - Verlängerung der Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dschibuti wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Dschibuti ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche. Die Luft- Land- und Seegrenzen von Dschibuti sind seit 17. Juli 2020 wieder geöffnet. Reisende sind verpflichtet, sich bei Einreise einem kostenpflichtigen COVID-19-Schnelltest mit Speichelprobe zu unterziehen. Die Kosten sind vom Reisenden zu tragen und belaufen sich auf 25,- Euro oder 5.000 DJF. Reisende mit positivem Testergebnis müssen sich zur weiteren medizinischen Betreuung in dafür eingerichtete lokale Behandlungszentren begeben.
Durch-und Weiterreise
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers von der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr für kommerzielle Flüge wurde wiederaufgenommen, jedoch erfolgte noch keine Wiederaufnahme des Personenzugverkehrs von und nach Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Alle mit Präsidialdekret vom 10. Mai 2020 festgelegten Schließungen bzw. Beschränkungen sind seit dem 1. September 2020 wieder aufgehoben.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen und privaten Raum ist Pflicht, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Für medizinische Fragen und bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Bei dringend notwendigen Reisen nach Dschibuti informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen dschibutischen Botschaft nach den gültigen Einreisebestimmungen und bei Ihrer Fluggesellschaft für aktuelle Fluginformationen.
Ecuador - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador weiterhin gewarnt.
Die Landgrenzen von Ecuador zu den Nachbarländern sind bis auf weiteres grundsätzlich geschlossen, die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Bei Einreisen nach Ecuador muss ein weniger als 10 Tage alter, negativer COVID-19-PCR-Test vorgelegt werden. Wird der Test nicht vorgelegt, besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht. Für die Einreise nach Galapagos bestehen gesonderte Regelungen, zu denen die Reiseveranstalter informieren können. Individualreisen ohne Vorausbuchung sind für Galapagos derzeit nicht möglich.
Einschränkungen im Land werden vom jeweiligen Bürgermeister festgelegt.
Landesweit gilt auch im Freien die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Verstöße gegen die Regelungen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
El Salvador - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador weiterhin gewarnt.
Die von El Salvador am 11. März 2020 erlassene Einreisesperre für alle Ausländer wurde am 19. September 2020 aufgehoben. Flüge werden weiterhin jedoch nur eingeschränkt angeboten. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros. Flüge aus dem Schengenraum über die USA können derzeit nur von Passagieren mit einem gültigen US-Visum genutzt werden. Das ESTA- Verfahren ist momentan ausgesetzt.
Fluggesellschaften sind seitens der Behörden von El Salvador angewiesen, nur Passagiere mit einem höchstens 72 Stunden alten negativen COVID-19-Testergebnis einchecken zu lassen.
Offizielle Beschränkungen für Geschäfte und den öffentlichen Transportsektor bestehen nicht mehr, allerdings sind weiterhin viele Geschäfte geschlossen.
Es herrscht Maskenpflicht im öffentlichen Raum sowie allen Restaurants, Banken und Geschäften. Fast alle Geschäfte und Restaurants haben zudem eigene Maßnahmen (Temperaturmessung, Handdesinfektion, desinfizierende Fußmatten) eingeführt.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien verkündet werden (Twitter).
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
• Bitte informieren Sie sich frühzeitig direkt bei den Fluggesellschaften über Buchungsmöglichkeiten und über mögliche besondere Erfordernisse zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests beim Check-in.
Estland - Reisewarnung für den Kreis Ida-Viru, Änderung Epidemiologische Lage:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Kreis Ida-Viru wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen bei Einreise aus Deutschland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Erstmals verzeichnet auch Estland erhöhte Infektionszahlen. Regionaler Schwerpunkt waren bisher die Hauptstadt Tallinn sowie die Insel Saaremaa und die Universitätsstadt Tartu. In der Region Ida-Viru beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Region zum Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan zwar möglich. Es gilt jedoch grundsätzlich eine Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 16 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt. Es gilt zusätzlich eine Toleranzgrenze von 10 %, also 17,6 Neuinfektionen für zwei Wochen. Die Liste der europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Deutschland hat die Toleranzgrenze überschritten. Somit besteht für Einreisende aus Deutschland seit 31. August 2020 eine 14-tägige Quarantänepflicht in Selbstisolation.
Seit dem 1. September 2020 dürfen sich Reisende aus gelisteten Ländern alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein 2. Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Lockerungen beschlossen, behält sich - je nach epidemiologischer Entwicklung – kurzfristige, lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor.
Lockerungen beinhalten u.a. die Erhöhung der Obergrenze für öffentliche Veranstaltungen auf bis zu 1.500, bei Sportveranstaltungen 2.000 Personen. Die 50%-Obergrenze für Bildungseinrichtungen wurde inzwischen aufgehoben. Restaurants, Theater, Konzerthallen und Kinos sind aufgefordert, für ausreichend Abstand und regelmäßige Desinfektion zu sorgen, als Obergrenze gilt die bestehende Bestuhlungsanzahl.
Hygieneregeln
Es besteht eine Empfehlung für das Tragen von Masken, jedoch keine Pflicht. Häufiges Händewaschen und Desinfektion werden weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“ , die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Eswatini (Swasiland) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Eswatini weiterhin gewarnt.
Die Regierung von Eswatini hat am 17. März 2020 den Notstand erklärt. Dieser wurde zwischenzeitlich bis 30. November 2020 verlängert. Seit dem 27. März 2020 gelten ein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot u.a. für Ausländer ohne Daueraufenthalt in Eswatini und eine eingeschränkte Ausgangssperre. Ins Land Zurückkehrende werden einer 14-tägigen Quarantäne oder Selbstisolation unterzogen. Inzwischen sind einige Lockerungen in Kraft getreten und bestimmte Wirtschaftszweige dürfen wieder arbeiten.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der eswatinischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung Eswatinis zu den aktuellen Bestimmungen.
Fidschi - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Fidschi wird derzeit aufgrund fortgestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Fidschi bewegt sich auf niedrigem Niveau. Bei allen aktuellen Fällen handelt es sich um sog. Grenzquarantänefälle.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit grundsätzlich nur Staatsangehörigen von Fidschi gestattet. Reisende müssen einen maximal 48 Stunden vor Einreise durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige, staatliche Quarantäne begeben; ausländische Staatsangehörige müssen die Kosten dafür selbst tragen. Einreise via "Blue Lane" für Boote und Yachten ist möglich, wenn die letzten 14 Tage ununterbrochen auf See verbracht wurden und ein negativer PCR-Test vorliegt. Diese Einreise muss vorher per E-Mail angefragt werden. Genaue Informationen bietet das Department of Immigration.
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind seit Ende April 2020 wieder möglich. Darüber hinaus gelten für die Durchreise die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Nadi International Airport ist seit Ende März 2020 für den Passagierverkehr geschlossen. Es gibt einige wenige internationale Flugverbindungen von und nach Neuseeland (Auckland). Einreise via "Blue Lane" für Boote und Yachten ist sehr eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 4 Uhr. Größere Veranstaltungen in Gebäuden dürfen mit einer Begrenzung von 50% der üblichen Kapazität stattfinden. Mit Beschränkungen auch in der touristischen Infrastruktur muss gerechnet werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Fidschi.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Covid Call Center.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Finnland - Änderung Einreise: Ausweitung der Einreisebeschränkungen, Quarantänebestimmungen; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Finnland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa) und Vaasa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Ab dem 12. Oktober 2020 gelten für alle Schengen-Staaten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Bereits seit dem 28. September 2020 gelten diese für die Einreise aus Deutschland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, Dienstreisende und Berufspendler,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehrs (z.B. dringende persönliche Gründe)
Für sie gilt eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Seit dem 1. Oktober 2020 kann auf die 14-tägige Selbstisolierung verzichtet werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative COVID-19-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Ab dem 12. Oktober 2020 wird die Selbstisolierung auf 10 Tage reduziert. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengenstaaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengenstaat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Seit dem 8. Oktober 2020 müssen alle Gastronomiebetriebe um 24 Uhr den Ausschank von Alkohol beenden und um 1 Uhr schließen. Weitere Einschränkungen könnten in Kürze folgen. Dann müssten Gastronomiebetriebe um 22 Uhr den Ausschank von Alkohol beenden und um 23 Uhr schließen. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen.
Detaillierte Informationen bietet die finnische Regierung. Es gelten regional unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn (VR) gilt ab dem 26. Oktober 2020 eine Maskenpflicht Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet, ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Die COVID-19 Tracing App "Koronavilkku" ist in Finnisch, Schwedisch und in Kürze auch auf Englisch verfügbar.
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
Frankreich - Aufhebung Reisewarnung Korsika, Erweiterung der Reisewarnung auf die Regionen Centre-Val-de-Loire, Normandie und Bretagne, Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich mit Ausnahme der Regionen Grand-Est und Corse (Insel Korsika) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet steigende COVID-19 Infektionszahlen. In allen Regionen außer Grand-Est überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Frankreich mit Ausnahme der Regionen Grand-Est und Corse (Insel Korsika) als Risikogebiet eingestuft wurde. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Die französische Regierung hat ihrerseits eine Reihe von Départements als Gebiete mit erhöhter Virusverbreitung eingestuft, mit der Folge, dass die dortigen Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken können.
Dies sind derzeit die Départements Ain 01, Alpes-de-Haute-Provence 04, Hautes-Alpes 05, Alpes-Maritimes 06, Ariège 09, Aude 11, Aveyron 12, Bouches-du-Rhône 13, Calvados 14, Charente 16, Corrèze 19, Corse-du-Sud 2A, Haute-Corse 2B, Côte-d‘Or 21, Doubs 25, Drôme 26, Eure 27, Gard 30, Haute-Garonne 31, Gers 32, Gironde 33, Hérault 34, Ille-et-Vilaine 35, Indre-et-Loire 37, Isère 38; Landes 40, Loire 42, Haute-Loire 43, Loire-Atlantique 44 ; Loiret 45, Lozère 48, Maine-et-Loire 49, Marne 51, Haute-Marne 52, Meurthe-et-Moselle 54, Morbihan 56, Nièvre 58, Nord 59, Oise 60, Pas-de-Calais 62, Paris 75, Puy-de-Dôme 63; Pyrénées-Atlantiques 64; Hautes-Pyrénées 65, Pyrénées-Orientales 66; Bas-Rhin 67, Rhône 69, Saône-et-Loire 71, Sarthe 72, Savoie 73, Seine-Maritime 76, Seine-et-Marne 77, Yvelines 78, Somme 80, Tarn 81, Tarn-et-Garonne 82, Var 83, Vaucluse 84, Vienne 86, Haute-Vienne 87, Yonne 89, Territoire de Belfort 90, Essonne 91, Hauts-de-Seine 92, Seine-Saint-Denis 93, Val-de-Marne 94, Val-d'Oise 95, im europäischen Teil, Mayotte 976, Guadeloupe 971, Guyana 973, Saint Barthélemy 977, Saint-Martin 978, Martinique 972 und La Réunion 974 in Übersee. Für die Überseegebiete Französisch-Guayana und Mayotte gelten wegen erhöhter Virusverbreitung Einreisebeschränkungen.
Am 24. September 2020 hat die französische Regierung eine neue COVID-19-bezogene Klassifizierung des Staatsgebietes verkündet: Alarm (alerte - A), verstärkter Alarm (alerte renforcée - AR) und maximaler Alarm (alerte maximale - AM). Sie orientiert sich vor allem an der allgemeinen 7-Tages-Inzidenz (A ≥ 50, AR ≥ 150, AM ≥ 250). Die Stufe AM gilt aktuell für das Stadtgebiet von Paris (75) und die umliegenden Departements Hauts-de-Seine (92), Seine-Saint-Denis (93) und Val-de-Marne (94), den Großraum Marseille/Aix-en-Provence, die Städte Lille, Grenoble, Lyon und Saint-Etienne und das Überseegebiet Guadeloupe.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus alle weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium stetig aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) La Réunion und Französisch Polynesien ist kein triftiger Grund mehr erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen.
Als Folge einer neuen COVID-19-bezogenen Klassifizierung sind seit 28. September 2020 in den Städten Marseille und Aix-en-Provence sowie im Überseegebiet Guadeloupe alle Gaststätten für zunächst zwei Wochen geschlossen.
Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen angeordnet werden. Dies ist angesichts derzeit hoher Verbreitungszahlen für Marseille (Bouches-du-Rhône), Bordeaux (Gironde) und Guadeloupe der Fall. Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen sind geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Landesweit dürfen bis auf weiteres grundsätzlich keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Banken, Geschäfte, überdachte Märkte, Sehenswürdigkeiten). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht möglich. Auch die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
In Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb sie als Risikogebiete eingestuft wurden.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit.
Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Website des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Zuletzt traten noch vereinzelte lokale Infektionswellen wie im Juni 2020 in Peking auf.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige wurde am 28. September 2020 etwas gelockert. Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung verfügen dürfen ohne Visum nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber gültiger Visa.
Grundsätzlich weiterhin möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Seit dem 1. September 2020 verlangen die chinesischen Auslandsvertretungen von Reisenden einen innerhalb von drei Tagen vor Abflug nach China absolvierten negativen Nukleinsäuretest und ein für nicht-chinesische Staatsangehörige auf dieser Grundlage von einer chinesischen Auslandsvertretung ausgestelltes Gesundheitszertifikat. Dies gilt auch für Fluggäste, die von Deutschland über ein Drittland nach China einreisen oder aus einem Drittland über Frankfurt nach China reisen. Ergebnisse von den Testcentern Centogene an den Flughäfen Frankfurt und Hamburg werden ohne weitere Beglaubigung durch die chinesischen Auslandsvertretungen anerkannt.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne.
Bei Einreisen aus Hongkong muss ebenfalls ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des chinesischen Verbindungsbüros in Hongkong.
Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von 2 Wochen, sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne-, Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende mit Krankheitssymptomen werden in Krankenhäuser isoliert und obligatorischen Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Gleiches kann für Personen gelten, die auf dem gleichen Flug eingereist sind wie eine Person, die z.B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird. In Einzelfällen kam es bereits zu einer Einweisung in ein Krankenhaus, nachdem in den Einreiseunterlagen wahrheitsgemäß eine frühere zurückliegende Corona-Erkrankung angegeben wurde, trotz Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Tests. Auch ein positiver COVID-19-Antikörpertest (anlässlich eines gewöhnlichen Bluttests) kann im Einzelfall zu entsprechenden medizinischen Maßnahmen führen. Im Fall einer positiven Testung eines Kindes kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Vermeidung der Ansteckung auch Minderjährige im Krankenhaus nicht von ihren Eltern persönlich betreut werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen. Frachtflüge sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Internationale Flüge nach Peking werden weiterhin auf andere Flughäfen umgeleitet, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen. Die Wiederaufnahme von Direktflügen zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden wurde zwar zu Anfang September 2020 angekündigt, jedoch erfolgte bisher nur eine teilweise Umsetzung.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
COVID-19 bedingte Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen sind derzeit nicht bekannt, eine kurzfristige Verhängung bei Auftreten lokaler Infektionen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländer kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Cookinseln - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Cookinseln wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Cookinseln waren von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Grenzschließung wurde zuletzt am 30. August 2020 verlängert. Die Einreise ist derzeit nur für Staatsangehörige der Cookinseln sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis der Cookinseln möglich. Eine Einreise ist nur mit vorheriger Einzelfallgenehmigung möglich. Alle Reisenden müssen die letzten 14 Tage vor Einreise in Neuseeland verbracht haben, einen max. 96 Stunden vor Abflug durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige staatlich kontrollierte Quarantäne in Rarotonga begeben.
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind möglich. Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Es gibt nur einmal wöchentlich eine Flugverbindung von Air New Zealand aus und nach Auckland. Kreuzfahrtschiffe und Yachten dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Mit Beschränkungen auch in der touristischen Infrastruktur muss gerechnet werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Cookinseln.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokale Telefonhotline.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Costa Rica - Änderung Einreise, Quarantänebestimmungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica weiterhin gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige, die sich vor der Reise mindestens 14 Tage in Deutschland aufgehalten haben, können auf dem Luftweg für touristische Zwecke nach Costa Rica reisen. Die Einreise ist über die internationalen Flughäfen in San José und in Liberia möglich.
Voraussetzung ist, dass das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online vorab ausgefüllt wurde (beachten Sie, dass im Feld „Second Last Name“ (zweiter Nachname) zwingend etwas eingetragen werden muss, da das Formular ansonsten nicht gespeichert werden kann, z.B. n/a). Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso sind ein negativer COVID-19-Test, für den die Probeentnahme max. 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde (Schnelltest wird nicht anerkannt) sowie eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, vorzulegen. Nachweise über diese Krankenversicherung und den durchgeführten Test müssen in englischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Die Einreise auf dem Landweg bleibt für Ausländer generell verboten.
Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 18. November 2020.
• Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.
Dänemark - Ausweitung der Reisewarnung auf die Region Hovedstaden einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen, Änderung Epidemiologische Lage, Quarantänebestimmungen, Hygieneregeln, Änderung Besonderheiten in den Regionen: Einreise nach Grönland:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Hovedstaden (einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Auch Dänemark ist inzwischen stärker von COVID-19 betroffen. In der Region Hovedstaden (einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen) beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Region zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein kostenloser verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung . Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher eingestuften Land, wie z.B. Deutschland, ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Für die Einreise wird ein gültiger Pass oder Personalausweis und ein Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung) benötigt. Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die Liste der als „offen“ klassifizierten Länder wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen.
Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land, dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bieten die dänischen Behörden.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist wieder an allen Grenzübergängen möglich. Kontrollen werden nur stichprobenartig durchgeführt. Die Einreisekontrollen an den internationalen Flughäfen werden aufrecht erhalten. Bei Einreisen aus Ländern des Schengenraums, die nicht als Risikogebiet eingestuft sind, wird ebenfalls stichprobenartig kontrolliert.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist für Reisende aus einem als „offen“ klassifizierten Land nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt. Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land wird die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab November 2020 wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
In ganz Dänemark gilt an Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich sowie im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, wird seitens der dänischen Gesundheitsbehörde die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen, wenn Abstandhalten nicht möglich ist. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Einreisen auf die Färöer sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei Einreise erfolgt ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in der Region Hovedstaden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Dschibuti - Verlängerung der Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dschibuti wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Dschibuti ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche. Die Luft- Land- und Seegrenzen von Dschibuti sind seit 17. Juli 2020 wieder geöffnet. Reisende sind verpflichtet, sich bei Einreise einem kostenpflichtigen COVID-19-Schnelltest mit Speichelprobe zu unterziehen. Die Kosten sind vom Reisenden zu tragen und belaufen sich auf 25,- Euro oder 5.000 DJF. Reisende mit positivem Testergebnis müssen sich zur weiteren medizinischen Betreuung in dafür eingerichtete lokale Behandlungszentren begeben.
Durch-und Weiterreise
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers von der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr für kommerzielle Flüge wurde wiederaufgenommen, jedoch erfolgte noch keine Wiederaufnahme des Personenzugverkehrs von und nach Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Alle mit Präsidialdekret vom 10. Mai 2020 festgelegten Schließungen bzw. Beschränkungen sind seit dem 1. September 2020 wieder aufgehoben.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen und privaten Raum ist Pflicht, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Für medizinische Fragen und bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Bei dringend notwendigen Reisen nach Dschibuti informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen dschibutischen Botschaft nach den gültigen Einreisebestimmungen und bei Ihrer Fluggesellschaft für aktuelle Fluginformationen.
Ecuador - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador weiterhin gewarnt.
Die Landgrenzen von Ecuador zu den Nachbarländern sind bis auf weiteres grundsätzlich geschlossen, die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Bei Einreisen nach Ecuador muss ein weniger als 10 Tage alter, negativer COVID-19-PCR-Test vorgelegt werden. Wird der Test nicht vorgelegt, besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht. Für die Einreise nach Galapagos bestehen gesonderte Regelungen, zu denen die Reiseveranstalter informieren können. Individualreisen ohne Vorausbuchung sind für Galapagos derzeit nicht möglich.
Einschränkungen im Land werden vom jeweiligen Bürgermeister festgelegt.
Landesweit gilt auch im Freien die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Verstöße gegen die Regelungen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
El Salvador - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador weiterhin gewarnt.
Die von El Salvador am 11. März 2020 erlassene Einreisesperre für alle Ausländer wurde am 19. September 2020 aufgehoben. Flüge werden weiterhin jedoch nur eingeschränkt angeboten. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros. Flüge aus dem Schengenraum über die USA können derzeit nur von Passagieren mit einem gültigen US-Visum genutzt werden. Das ESTA- Verfahren ist momentan ausgesetzt.
Fluggesellschaften sind seitens der Behörden von El Salvador angewiesen, nur Passagiere mit einem höchstens 72 Stunden alten negativen COVID-19-Testergebnis einchecken zu lassen.
Offizielle Beschränkungen für Geschäfte und den öffentlichen Transportsektor bestehen nicht mehr, allerdings sind weiterhin viele Geschäfte geschlossen.
Es herrscht Maskenpflicht im öffentlichen Raum sowie allen Restaurants, Banken und Geschäften. Fast alle Geschäfte und Restaurants haben zudem eigene Maßnahmen (Temperaturmessung, Handdesinfektion, desinfizierende Fußmatten) eingeführt.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien verkündet werden (Twitter).
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
• Bitte informieren Sie sich frühzeitig direkt bei den Fluggesellschaften über Buchungsmöglichkeiten und über mögliche besondere Erfordernisse zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests beim Check-in.
Estland - Reisewarnung für den Kreis Ida-Viru, Änderung Epidemiologische Lage:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Kreis Ida-Viru wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen bei Einreise aus Deutschland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Erstmals verzeichnet auch Estland erhöhte Infektionszahlen. Regionaler Schwerpunkt waren bisher die Hauptstadt Tallinn sowie die Insel Saaremaa und die Universitätsstadt Tartu. In der Region Ida-Viru beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Region zum Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan zwar möglich. Es gilt jedoch grundsätzlich eine Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 16 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt. Es gilt zusätzlich eine Toleranzgrenze von 10 %, also 17,6 Neuinfektionen für zwei Wochen. Die Liste der europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Deutschland hat die Toleranzgrenze überschritten. Somit besteht für Einreisende aus Deutschland seit 31. August 2020 eine 14-tägige Quarantänepflicht in Selbstisolation.
Seit dem 1. September 2020 dürfen sich Reisende aus gelisteten Ländern alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein 2. Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Lockerungen beschlossen, behält sich - je nach epidemiologischer Entwicklung – kurzfristige, lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor.
Lockerungen beinhalten u.a. die Erhöhung der Obergrenze für öffentliche Veranstaltungen auf bis zu 1.500, bei Sportveranstaltungen 2.000 Personen. Die 50%-Obergrenze für Bildungseinrichtungen wurde inzwischen aufgehoben. Restaurants, Theater, Konzerthallen und Kinos sind aufgefordert, für ausreichend Abstand und regelmäßige Desinfektion zu sorgen, als Obergrenze gilt die bestehende Bestuhlungsanzahl.
Hygieneregeln
Es besteht eine Empfehlung für das Tragen von Masken, jedoch keine Pflicht. Häufiges Händewaschen und Desinfektion werden weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“ , die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Eswatini (Swasiland) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Eswatini weiterhin gewarnt.
Die Regierung von Eswatini hat am 17. März 2020 den Notstand erklärt. Dieser wurde zwischenzeitlich bis 30. November 2020 verlängert. Seit dem 27. März 2020 gelten ein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot u.a. für Ausländer ohne Daueraufenthalt in Eswatini und eine eingeschränkte Ausgangssperre. Ins Land Zurückkehrende werden einer 14-tägigen Quarantäne oder Selbstisolation unterzogen. Inzwischen sind einige Lockerungen in Kraft getreten und bestimmte Wirtschaftszweige dürfen wieder arbeiten.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der eswatinischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung Eswatinis zu den aktuellen Bestimmungen.
Fidschi - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Fidschi wird derzeit aufgrund fortgestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Fidschi bewegt sich auf niedrigem Niveau. Bei allen aktuellen Fällen handelt es sich um sog. Grenzquarantänefälle.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit grundsätzlich nur Staatsangehörigen von Fidschi gestattet. Reisende müssen einen maximal 48 Stunden vor Einreise durchgeführten negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige, staatliche Quarantäne begeben; ausländische Staatsangehörige müssen die Kosten dafür selbst tragen. Einreise via "Blue Lane" für Boote und Yachten ist möglich, wenn die letzten 14 Tage ununterbrochen auf See verbracht wurden und ein negativer PCR-Test vorliegt. Diese Einreise muss vorher per E-Mail angefragt werden. Genaue Informationen bietet das Department of Immigration.
Durch- und Weiterreise
Inlandsreisen sind seit Ende April 2020 wieder möglich. Darüber hinaus gelten für die Durchreise die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Nadi International Airport ist seit Ende März 2020 für den Passagierverkehr geschlossen. Es gibt einige wenige internationale Flugverbindungen von und nach Neuseeland (Auckland). Einreise via "Blue Lane" für Boote und Yachten ist sehr eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 4 Uhr. Größere Veranstaltungen in Gebäuden dürfen mit einer Begrenzung von 50% der üblichen Kapazität stattfinden. Mit Beschränkungen auch in der touristischen Infrastruktur muss gerechnet werden.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Fidschi.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Covid Call Center.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Finnland - Änderung Einreise: Ausweitung der Einreisebeschränkungen, Quarantänebestimmungen; Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Finnland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa) und Vaasa. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Ab dem 12. Oktober 2020 gelten für alle Schengen-Staaten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Bereits seit dem 28. September 2020 gelten diese für die Einreise aus Deutschland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, Dienstreisende und Berufspendler,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehrs (z.B. dringende persönliche Gründe)
Für sie gilt eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Seit dem 1. Oktober 2020 kann auf die 14-tägige Selbstisolierung verzichtet werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative COVID-19-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Ab dem 12. Oktober 2020 wird die Selbstisolierung auf 10 Tage reduziert. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengenstaaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengenstaat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Seit dem 8. Oktober 2020 müssen alle Gastronomiebetriebe um 24 Uhr den Ausschank von Alkohol beenden und um 1 Uhr schließen. Weitere Einschränkungen könnten in Kürze folgen. Dann müssten Gastronomiebetriebe um 22 Uhr den Ausschank von Alkohol beenden und um 23 Uhr schließen. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen.
Detaillierte Informationen bietet die finnische Regierung. Es gelten regional unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn (VR) gilt ab dem 26. Oktober 2020 eine Maskenpflicht Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet, ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
Die COVID-19 Tracing App "Koronavilkku" ist in Finnisch, Schwedisch und in Kürze auch auf Englisch verfügbar.
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
Frankreich - Aufhebung Reisewarnung Korsika, Erweiterung der Reisewarnung auf die Regionen Centre-Val-de-Loire, Normandie und Bretagne, Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich mit Ausnahme der Regionen Grand-Est und Corse (Insel Korsika) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet steigende COVID-19 Infektionszahlen. In allen Regionen außer Grand-Est überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Frankreich mit Ausnahme der Regionen Grand-Est und Corse (Insel Korsika) als Risikogebiet eingestuft wurde. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Die französische Regierung hat ihrerseits eine Reihe von Départements als Gebiete mit erhöhter Virusverbreitung eingestuft, mit der Folge, dass die dortigen Behörden ausgewählte Bereiche des öffentlichen Lebens einschränken können.
Dies sind derzeit die Départements Ain 01, Alpes-de-Haute-Provence 04, Hautes-Alpes 05, Alpes-Maritimes 06, Ariège 09, Aude 11, Aveyron 12, Bouches-du-Rhône 13, Calvados 14, Charente 16, Corrèze 19, Corse-du-Sud 2A, Haute-Corse 2B, Côte-d‘Or 21, Doubs 25, Drôme 26, Eure 27, Gard 30, Haute-Garonne 31, Gers 32, Gironde 33, Hérault 34, Ille-et-Vilaine 35, Indre-et-Loire 37, Isère 38; Landes 40, Loire 42, Haute-Loire 43, Loire-Atlantique 44 ; Loiret 45, Lozère 48, Maine-et-Loire 49, Marne 51, Haute-Marne 52, Meurthe-et-Moselle 54, Morbihan 56, Nièvre 58, Nord 59, Oise 60, Pas-de-Calais 62, Paris 75, Puy-de-Dôme 63; Pyrénées-Atlantiques 64; Hautes-Pyrénées 65, Pyrénées-Orientales 66; Bas-Rhin 67, Rhône 69, Saône-et-Loire 71, Sarthe 72, Savoie 73, Seine-Maritime 76, Seine-et-Marne 77, Yvelines 78, Somme 80, Tarn 81, Tarn-et-Garonne 82, Var 83, Vaucluse 84, Vienne 86, Haute-Vienne 87, Yonne 89, Territoire de Belfort 90, Essonne 91, Hauts-de-Seine 92, Seine-Saint-Denis 93, Val-de-Marne 94, Val-d'Oise 95, im europäischen Teil, Mayotte 976, Guadeloupe 971, Guyana 973, Saint Barthélemy 977, Saint-Martin 978, Martinique 972 und La Réunion 974 in Übersee. Für die Überseegebiete Französisch-Guayana und Mayotte gelten wegen erhöhter Virusverbreitung Einreisebeschränkungen.
Am 24. September 2020 hat die französische Regierung eine neue COVID-19-bezogene Klassifizierung des Staatsgebietes verkündet: Alarm (alerte - A), verstärkter Alarm (alerte renforcée - AR) und maximaler Alarm (alerte maximale - AM). Sie orientiert sich vor allem an der allgemeinen 7-Tages-Inzidenz (A ≥ 50, AR ≥ 150, AM ≥ 250). Die Stufe AM gilt aktuell für das Stadtgebiet von Paris (75) und die umliegenden Departements Hauts-de-Seine (92), Seine-Saint-Denis (93) und Val-de-Marne (94), den Großraum Marseille/Aix-en-Provence, die Städte Lille, Grenoble, Lyon und Saint-Etienne und das Überseegebiet Guadeloupe.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus alle weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium stetig aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) La Réunion und Französisch Polynesien ist kein triftiger Grund mehr erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen.
Als Folge einer neuen COVID-19-bezogenen Klassifizierung sind seit 28. September 2020 in den Städten Marseille und Aix-en-Provence sowie im Überseegebiet Guadeloupe alle Gaststätten für zunächst zwei Wochen geschlossen.
Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.
Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen angeordnet werden. Dies ist angesichts derzeit hoher Verbreitungszahlen für Marseille (Bouches-du-Rhône), Bordeaux (Gironde) und Guadeloupe der Fall. Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen sind geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Landesweit dürfen bis auf weiteres grundsätzlich keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Banken, Geschäfte, überdachte Märkte, Sehenswürdigkeiten). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht möglich. Auch die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
In Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb sie als Risikogebiete eingestuft wurden.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit.
Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Website des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Georgien - Reisewarnung, Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Georgien war zunächst von COVID-19 weniger stark betroffen. Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist zuletzt allerdings sehr stark gestiegen. Regionale Schwerpunkte liegen in Westgeorgien, wobei besonders die Region Adscharien und dort der Großraum Batumi betroffen ist.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Georgien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise von Personen aus Deutschland, Frankreich, Estland, Lettland und Litauen ohne Verpflichtung zur Quarantäne, sofern die Einreise auf direkten Luftweg erfolgt und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ kann der PCR-Test nach Ankunft am Flughafen Tiflis durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des Ergebnisses (innerhalb von 8 Stunden) muss sich der Reisende in einem Hotel oder einer Privatwohnung selbst isolieren.
Aufenthalt in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien müssen vor der Reise in einem elektronischen Formular angegeben werden.
Voraussetzung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Vorlage einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bei der Einreise. EU-Bürger, die seit mindestens fünf Jahren einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in einem der o.g. fünf Länder haben, können mit der Aufenthaltskarte für EU-Bürger ebenfalls einreisen. Andere Nachweise des gewöhnlichen Aufenthalts wie z.B. Meldebescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Erfolgt die Einreise über ein anderes Land oder hat sich die reisende Person in den 14 Tagen vor der geplanten Einreise nach Georgien in einem anderen Land aufgehalten, wird ein PCR-Test durchgeführt und unabhängig vom Ergebnis eine achttägige Quarantäne angeordnet. Dasselbe gilt, wenn bei Einreise am Flughafen eine Körpertemperatur von über 37,0 °C gemessen wird. Das Verlassen der Quarantäne ist nur durch den Nachweis eines negativen PCR-Tests am 8. Tag nach der Einreise möglich. Am 12. Tag des Aufenthaltes in Georgien besteht eine erneute Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests.
Die Kosten der Quarantäne sowie der PCR-Tests hat der Reisende selbst zu tragen.
Für eine Reihe von Staaten gilt weiterhin eine Einreisesperre nach Georgien. Auch die Landgrenzen sind weiterhin geschlossen. Ausnahmen gelten nur für wenige Personengruppen:
• Georgische Staatsangehörige und deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder), unabhängig von deren Staatsagehörigkeit;
• In Georgien akkreditierte Vertreter diplomatischer Missionen sowie Internationaler Organisationen und deren Familienangehörige;
• Offizielle Delegationen, unter der Voraussetzung der vorherigen Genehmigung durch die georgischen Behörden;
• Familienzusammenführungen zu georgischer Referenzperson bei vorheriger Genehmigung durch die georgischen Behörden.
Auch Personen mit georgischem (Dauer-)Aufenthaltstitel in Ländern, für die weiterhin eine Einreisesperre gilt, können bislang nicht ohne vorherige Genehmigung der georgischen Behörden einreisen. Auch bei genehmigter Einreise nach Georgien gilt die achttägige Quarantänepflicht.
Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können anstelle der Quarantäne alle 72 Stunden auf eigene Kosten einen PCR-Test ablegen. Geschäftsreisende müssen sich mittels eines eigens für sie bereitgestellten elektronischen Formulars registrieren und die Einreise genehmigen lassen.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Einschränkungen im regulären Flug- und Reiseverkehr bleiben mindestens bis Ende Oktober 2020 bestehen. Lufthansa, Air France und Air Baltic fliegen Georgien wieder mit reduziertem Flugplan an. Darüber hinaus gibt es weiterhin vereinzelte Charterflüge aus und nach Europa.
Beschränkungen im Land
In der Region Adscharien wurde der Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel eingestellt. Restaurants sind tagsüber geöffnet, müssen aber ab 22 Uhr schließen. Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
In den übrigen Landesteilen gibt es nur kleinere Einschränkungen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (geänderte Zeitpläne, Frequenz der Verbindungen, eingeschränkte Passagierzahlen). Aufgrund steigender Infektionszahlen kann es aber jederzeit, auch kurzfristig, zu weiteren Beschränkungen kommen.
Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien sind auf 200 Teilnehmer begrenzt. Innerhalb geschlossener Räume gilt ein Durchführungsverbot. Hochzeits- und Trauerfeiern dürfen von maximal 10 Personen besucht werden.
Hygieneregeln
In Georgien gilt Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen sowie in ÖPNV, Taxis und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von zwei Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
• Seien Sie bei Reisen nach Georgien weiterhin besonders vorsichtig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Grenada - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grenada wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Grenada war bisher von COVID-19 kaum betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisemodalitäten sowie Test- und Quarantänepflichten hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab. Detaillierte Hinweise zum Verfahren bieten das Gesundheitsministerium von Grenada und die Grenada Tourism Authority.
Alle Reisenden müssen mindestens 24 Stunden vor Einreise online ein amtliches Einreise- und Gesundheitsformular ausfüllen und einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage alt sein darf. Reisende mit einem Voraufenthalt von 14 Tagen oder mehr in der sogenannten „CARICOM Blase“, bestehend aus Barbados, Dominica, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent, können uneingeschränkt ein- und durchreisen.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den aktuellen Einreisebestimmungen der Regierung von Grenada und den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut. Einreisebestimmungen können sich insbesondere wegen der Abhängigkeit zur epidemiologischen Lage im Herkunftsland kurzfristig ändern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19, trotz zuletzt steigender Neuinfektionszahlen, auch weiterhin relativ moderat betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und, geringer ausgeprägt, Thessaloniki/Zentralmakedonien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 09:00 bis 21:00 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist möglich. Für Reisende aus Griechenland nach Italien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Transitreisende sollen von dem Testerfordernis ausgenommen sein, wenn sie innerhalb von 36 Stunden aus Italien ausreisen. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen seit dem 1. August 2020 die Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo anlaufen. Kreuzfahrtpassagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt.
Sportboote dürfen Griechenland anlaufen, sofern die Transportkapazität von 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt. Einreisende mit Sportbooten oder anderen privaten Schiffen benötigen keinen QR-Code. Eine Anmeldung über das Online-Anmeldeformular ist nicht notwendig.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das „Passenger Locator Forrm" sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test (nicht älter als 72 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über das „Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergänge Kakavia und Krystallopigi) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr von Deutschland mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Der innergriechische Flug- und Fährverkehr findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Die Höchstteilnehmerzahl bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen ist auf 50 Personen begrenzt. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln öffnen; in weiten Landesteilen sind die Öffnungszeiten jedoch auf Mitternacht beschränkt.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Friseursalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen sind geöffnet.
Open Air-Veranstaltungen wie Kino und Theater sind gestattet; Veranstaltungen mit Stehplätzen z.B. Konzerte, sowie Jahrmärkte und Kirchweihfeste sind landesweit verboten.
Bei Steigerungen der Fallzahlen muss örtlichen mit weitergehenden Maßnahmen gerechnet werden. Aktuell sind z.B. die Regionalbezirke Chania und Heraklion (Kreta), Mykonos, Zakynthos, Lesbos, Paros und Antiparos, Chalkidiki, Pella, Pieria, Imathia, Kilkis von solchen Sondermaßnahmen betroffen. Die Einschränkungen umfassen die Pflicht, auch im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ein Verbot von allen öffentlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften von mehr als neun Personen und eine Schließung der Wochenmärkte. In Restaurants dürfen pro Tisch nur vier Personen sitzen (bei Familien max. sechs Personen).
Bis zunächst 12. Oktober 2020 gilt in der Hauptstadtregion Attika: kein Betrieb von Lokalitäten mit Livemusik, Kinos und Theatern; Konzerte unter freiem Himmel sind ausgesetzt. Für Freiluftkinos und -theater sowie Wochenmärkte gelten gesonderte Bestimmungen. In Restaurants dürfen maximal 6 Personen an einem Tisch sitzen. Die Höchstteilnehmerzahl für öffentliche und geschlossene Veranstaltungen ist auf 9 Personen begrenzt. Es gilt die Pflicht, auch im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz bei allen öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in Kirchen getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für die Hauptstadtregion Attika gilt seit 16. September 2020 die Pflicht, auch am Arbeitsplatz einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Weitere zusätzliche Tragepflichten in der Hauptstadtregion und den Regionalbezirken finden sich im Abschnitt Beschränkungen im Land.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert. In Bars, Clubs, Cafés und Restaurants ist der Aufenthalt im Stehen verboten.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Reisewarnung für Wales und Nordirland; Erweiterung der Reisewarnung auf North West, North East, Yorkshire and The Humber in England und Schottland; Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land: Schottland; Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen North West, North East, Yorkshire and The Humber in England, nach Schottland, Wales, Nordirland sowie Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. In den Regionen North West, North East, Yorkshire and The Humber in England, in Schottland, Wales und Nordirland beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Regionale Schwerpunkte sind insbesondere Greater Manchester, Leicester, North East, Lancashire, Blackpool und Blackburn mit Darwen, Merseyside, Halton und Warrington, West-Midlands, West-Yorkshire und der sog. Central Belt in Schottland (die Regionen Glasgow & Clyde, Lanarkshire, Ayrshire & Arran, Lothian und Forth Valley).
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Die britische Regierung hat die Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufgehoben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter "Travel Corridors" veröffentlicht sind. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland, Nordirland und Wales. Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Einreise in das Vereinigte Königreich nach einem Transit durch Länder, die nicht unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind, gilt folgendes:
Belgien, Frankreich, Luxemburg, Monaco und die Niederlande befinden sich derzeit nicht auf der Liste der Länder, die von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen sind. Seit 15. August 2020 müssen sich alle Reisenden, die aus diesen Ländern nach Großbritannien einreisen, nach Einreise unverzüglich für 14 Tage selbst isolieren. Davon ausgenommen sind Transitreisende, die unmittelbar aus Ländern kommen, für die keine Quarantäneverpflichtung besteht, und die während des Transits durch ein Land, für das eine Quarantäneverpflichtung besteht, mit keinerlei Personen in Berührung gekommen sind. Dies gilt für Transitreisende in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Züge) sowie privaten Kraftfahrzeugen. Das bedeutet, dass nur solche Transitreisende von der Quarantänepflicht ausgenommen sein dürften, die
• entweder während des Transits überhaupt nicht angehalten haben und bei der Überquerung des Kanals den Eurotunnel nutzen, bei dem das Aussteigen derzeit nicht erlaubt ist,
• oder die bei einem Halt mit niemandem in Berührung gekommen sind, niemand während des Halts eingestiegen ist und bei der Überquerung des Kanals der Eurotunnel genutzt wurde.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland .
In England ist es erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal sechs Personen zu treffen. Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben. Restaurants und Pubs schließen um 22 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Darüber hinaus gibt es im Nordosten und Nordwesten Englands, Leicester, Luton, Northampton, in West-Midlands und in West-Yorkshire weitere Beschränkungen. In den betroffenen Regionen dürfen sich bspw. Mitglieder verschiedener Haushalte nicht mehr in Innenräumen und Privatgärten treffen. Sie dürfen auch nicht mehr gemeinsam Pubs und Restaurants besuchen.
Verstöße gegen diese Beschränkungen können im schlimmsten Fall mit bis zu £ 3.200,-, Verstöße gegen Quarantänebestimmungen mit bis zu £ 10.000,- geahndet werden.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der britischen Regierung.
In Schottland sind Treffen von Personen aus verschiedenen Haushalten in privaten geschlossenen Räumen (von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen) derzeit nicht erlaubt. Im Freien und in öffentlichen geschlossenen Räumen wie z.B. Restaurants sind Treffen mit maximal sechs Angehörigen aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der vor Ort jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Kinder unter 12 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Im Freien und an den meisten anderen Orten muss, wenn nicht anders ausgewiesen, ein Abstand von 2 m eingehalten werden. Für Kinder und Jugendliche gelten erleichterte Bestimmungen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Gastronomieeinrichtungen verpflichtend. In den derzeit von Corona besonders betroffenen 5 Regionen Glasgow & Clyde, Lanarkshire, Ayrshire & Arran, Lothian und Forth Valley müssen alle Pubs, Bars und Restaurants vom 9. bis 25. Oktober 2020 schließen; lediglich Außer-Haus-Verkauf bleibt möglich. Hotelrestaurants dürfen ausschließlich Hotelgäste bewirten. Cafés ohne Alkohollizenz dürfen zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Freizeiteinrichtungen mit Innenbereichen wie z.B. Casinos und Bowlingclubs müssen in diesen Regionen ebenfalls schließen.
Im übrigen Schottland gilt: Kneipen, Bars, Cafés und Restaurants dürfen vom 9. bis 25. Oktober 2020 im Innenbereich nur noch zwischen 6 und 18 Uhr öffnen und keine alkoholischen Getränke anbieten; Ausnahmen gelten für Hotelrestaurants, die ihre Übernachtungsgäste auch nach 18 Uhr in Innenräumen bedienen dürfen. Außenbereiche dürfen weiterhin bis 22 Uhr geöffnet sein. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Grundsätzlich ist es Angehörigen zweier oder mehr unterschiedlicher Haushalte nicht erlaubt, gemeinsam im Auto zu reisen.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis maximal sechs Personen aus vier Haushalten zu treffen. Kinder unter 12 Jahren werden nicht auf die Gesamtzahl angerechnet. Im Freien dürfen sich weiterhin bis zu 30 Personen treffen, solange die soziale Distanz gewahrt bleibt. Es gilt der Mindestabstand von 2 Metern. Restaurants und Pubs schließen um 22:00 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der walisischen Regierung.
In Nordirland ist es verboten, sich in den eigenen vier Wänden mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Derzeit dürfen sich in Nordirland bis zu 15 Personen im Freien unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln treffen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine siebentägige verpflichtende Quarantäne, bei Einreise aus Hochrisiko-Ländern weiterhin eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem Covid-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
In Gibraltar überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb es zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert ein verpflichtender PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Kanalinseln, die Isle of Man und in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Die britische Regierung hat sieben griechische Inseln zu ihrer Quarantäne-Liste hinzugefügt. Das bedeutet, dass Reisende, die von diesen Inseln nach Großbritannien reisen, sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben müssen. Die Regelung gilt ab Mittwoch. Betroffen sind die Inseln Lesbos, Tinos, Serifos, Mykonos, Kreta, Santorini und Zakynthos. Quelle: tagesschau.de
Guatemala - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guatemala weiterhin gewarnt.
Die Grenzen Guatemalas sind auch für ausländische Reisende wieder geöffnet. Die internationalen Flugverbindungen von und nach Guatemala werden allmählich wieder aufgenommen.
Alle ausländischen Reisenden müssen bei Einreise das Ergebnis eines COVID-19-PCR-Tests nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Sie müssen sich mit einem Online-Formular der Regierung von Guatemala registrieren und dabei Angaben zum Reiseweg und allen Aufenthaltsorten der vergangenen 14 Tage machen. Weisen Reisende COVID-19-Symptome auf oder wird ein COVID-19-Test am Flughafen durchgeführt, kann es ersatzweise zur Anordnung einer Quarantäne durch die Behörden kommen.
Der Grenzübertritt nach Belize aus Guatemala ist für Ausländer ohne Wohnsitz in Belize derzeit nicht möglich.
Der Ausnahmezustand (Estado de Calamidad) dauert weiterhin an. Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr. Behörden und Institutionen arbeiten zum Teil mit beschränkter Kapazität und Öffnungszeiten. In vielen Geschäften und Behörden darf nur eine reduzierte Anzahl an Kunden eintreten. Öffentlicher Alkoholkonsum und –Verkauf ist nach 19 Uhr untersagt. Badestrände/-seen und sonstige touristische Ziele sind zum Teil gesperrt. Gottesdienste sind unter strengen Auflagen und nur mit sehr geringen Teilnehmerzahlen zugelassen. Schulen, Universitäten, Bars und einige Sportanlagen sind geschlossen. Sollten die Covid19-Fallzahlen wieder steigen, sind weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen.
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung.
Hongkong - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 25. März 2020 ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen nach Einreise eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne absolvieren. Diese Regelung gilt bis mindestens 31. Dezember 2020. Reisende müssen sich zudem bei Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo unterziehen. Das Testergebnis muss dort abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden ebenfalls im TSCC auf COVID-19 getestet, werden aber bis zum Vorliegen des Testergebnisses in das Regal Oriental Hotel (Kowloon) gebracht und verbleiben dort, bis das Testergebnis vorliegt. Der Transport vom Flughafen zum Hotel wird durch das Department of Health organisiert. Dieses informiert Betroffene umgehend, sofern ein positives Testergebnis vorliegt, um eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege zu leiten.
Einreisende aus Ländern, die von den Behörden Hongkongs als Risikogebiet eingestuft werden oder sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben, z.B. USA und Südafrika (s. aktuelle Länderliste), müssen außerdem bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test nachweisen.
Zu den Risikoländern gehört ab dem 1. Oktober 2020 Großbritannien als derzeit einziges europäisches Land. Bei Einreise über London nach Hongkong muss eine bestätigte Zimmerreservierung in englischer oder chinesischer Sprache in einem Hotel in Hongkong für mindestens 14 Tage ab dem Tag der Ankunft vorgelegt (s. Hotelliste), ein negativer COVID-19-Test mitgeführt und eine 14-tägige Hotel-Quarantäne absolviert werden. Im Einzelnen ist erforderlich, dass
• der Test negativ und in englischer oder chinesischer Sprache ausgestellt ist,
• die Schreibweise des Namens im Test und im Reisedokument identisch sind,
• der Test bestätigt, dass sich der Reisende einem Nukleinsäuretest auf COVID-19 unterzogen hat und dass die Probe innerhalb von 72 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des betreffenden Fluges entnommen wurde,
• ein Nachweis in englischer oder chinesischer Sprache, dass das Labor oder die Gesundheitseinrichtung nach ISO 15189 zertifiziert ist oder eine Bestätigung ausgestellt von der zuständigen Behörde der Regierung des Landes vorliegt, dass das Labor oder die Gesundheitseinrichtung anerkannt ist.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt. Auch die Ausreise aus Festlandchina über Hongkong ist derzeit möglich.
Der Transit ist allgemein nur möglich, wenn eine Boardingkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck ebenfalls bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Reiseverbindungen
Folgende sind geöffnet:
Der Hong Kong International Airport ist rund um die Uhr, die Grenzübergänge Shenzhen Bay von an der Hong Kong-Zhuhai-Macao-Brücke jeweils von 10 bis 20 Uhr geöffnet.
Aktuelle Informationen bietet das Government of Hong Kong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum. Gruppenzusammenkünfte von mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit sind verboten. Restaurants, Fitnesseinrichtungen, etc. sind wieder (eingeschränkt) geöffnet. Je nach Anstieg der Fallzahlen kann es erneut zu einer Verschärfung der Maßnahmen kommen.
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln des Government of Hong Kong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hong Kong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
• Beachten Sie, dass die Einreise auf dem Landweg nach Festlandlandchina derzeit stark eingeschränkt ist.
Iran - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Iran weiterhin gewarnt.
Iran ist von einer zweiten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der „Mask-App“ des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden.
Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt, jedoch soll in Kürze eine teilweise Wiederaufnahme erfolgen. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Derzeit erteilt Iran aufgrund der Corona-Pandemie keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses vorlegen, das bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf und von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt ist. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Deutsch-iranische Doppelstaater ohne Attest werden auf eigene Kosten in eine 14-tägige staatliche Quarantäne verbracht. Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und durch einen Desinfektionstunnel geschleust. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Deutsch-iranische Doppelstaater können sich stattdessen schriftlich einer häuslichen Quarantäne unterwerfen. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Kontrollen und Temperaturmessungen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Seit dem 5. Juli 2020 gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, mit Strafen bei Verstößen gegen die Auflagen ist zu rechnen.
Im Alltag ist nur noch teilweise mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. In den Provinzen können vorübergehend weitergehende Beschränkungen eingeführt werden. Davon ist auch Teheran betroffen; so dürfen vom 3. bis einschließlich 9. Oktober 2020 zahlreiche öffentliche Einrichtungen sowie Theater und Fitnessstudios etc. nicht für den Publikumsverkehr öffnen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in Parks bleibt grundsätzlich untersagt. Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa vier bis fünf Stunden vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus Iran möglich ist und beachten Sie die bei Einreise ggf. im Zielland geltenden Beschränkungen und Auflagen.
Irland - Erweiterung Reisewarnung; Änderung Einreise; Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Dublin (County Dublin) und die Border Region wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen für Reisen aus Deutschland derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. In der Hauptstadt Dublin (County Dublin bestehend aus der Stadt Dublin, Fingal, Dún Laoghaire-Rathdown und South Dublin) und in der Border Region (bestehend aus den Counties Donegal, Sligo, Leitrim, Cavan, Monaghan und Louth, einschließlich der Städte Dundalk und Drogheda) liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Grundsätzlich wird allen Einreisenden, auch Iren und Bürgern mit Wohnsitz in Irland, empfohlen, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken. Dies gilt seit dem 28. September 2020 erneut für Reisende aus Deutschland. Ausgenommen von dieser Auflage sind Reisende aus Ländern und Gebieten auf der "Green List", Rückkehrende aus Nordirland, sowie Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt).
Auf Grundlage von ECDC-Kriterien umfasst die "Green List" künftig Länder mit einer Inzidenz von bis zu 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen. Sie wird wöchentlich aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Seit 6. Oktober 2020 gilt grundsätzlich Level 3 des "Plan for Living with COVID-19" mit zusätzlichen Einschränkungen für die Counties Dublin und Donegal. Für das private und öffentliche Leben gelten danach zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen. So sollen Angehörige eines Haushalts nur bis zu 6 Personen eines anderen Haushalts treffen. Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50% reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. In Dublin gilt dies ganztägig. Das jeweilige County, in dem man sich aufhält, soll nicht verlassen werden. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben nur für Ortsansässige/Inländer weiterhin geöffnet.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Geschäften und Einkaufszentren sowie in Restaurants und Bars, sofern man nicht am Tisch sitzt, ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in einem Risikogebiet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung, dass sich die "Green List" in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen dynamisch entwickeln kann.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Island - Reisewarnung, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Quarantänebestimmungen, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 ist inzwischen stärker betroffen und verzeichnet aktuell einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Island als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 19. August 2020 hat Island alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden können wählen, ob sie sich in einer 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests und der Quarantäne ausgenommen.
Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für 5-6 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) COVID-19-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Für das Hauptstadtgebiet (Reykjavík, Seltjarnarnes, Mosfellsbær, Kjósarhreppur, Hafnarfjörður, Garðabær und Kópavogur) gelten weitere Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Friseursalons, Schwimmbäder und Fitness-Studios.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 20 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von einem Meter; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann.
Im Hauptstadtgebiet gelten eine Abstandsregel von zwei Metern und eine erweiterte Maskenpflicht, u. a. bei Arztbesuchen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Wenn Sie sich touristisch in Island aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene Covid-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes in den Fragen und Antworten ( FAQs ) sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Georgien war zunächst von COVID-19 weniger stark betroffen. Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist zuletzt allerdings sehr stark gestiegen. Regionale Schwerpunkte liegen in Westgeorgien, wobei besonders die Region Adscharien und dort der Großraum Batumi betroffen ist.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Georgien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise von Personen aus Deutschland, Frankreich, Estland, Lettland und Litauen ohne Verpflichtung zur Quarantäne, sofern die Einreise auf direkten Luftweg erfolgt und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ kann der PCR-Test nach Ankunft am Flughafen Tiflis durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des Ergebnisses (innerhalb von 8 Stunden) muss sich der Reisende in einem Hotel oder einer Privatwohnung selbst isolieren.
Aufenthalt in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien müssen vor der Reise in einem elektronischen Formular angegeben werden.
Voraussetzung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Vorlage einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bei der Einreise. EU-Bürger, die seit mindestens fünf Jahren einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in einem der o.g. fünf Länder haben, können mit der Aufenthaltskarte für EU-Bürger ebenfalls einreisen. Andere Nachweise des gewöhnlichen Aufenthalts wie z.B. Meldebescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Erfolgt die Einreise über ein anderes Land oder hat sich die reisende Person in den 14 Tagen vor der geplanten Einreise nach Georgien in einem anderen Land aufgehalten, wird ein PCR-Test durchgeführt und unabhängig vom Ergebnis eine achttägige Quarantäne angeordnet. Dasselbe gilt, wenn bei Einreise am Flughafen eine Körpertemperatur von über 37,0 °C gemessen wird. Das Verlassen der Quarantäne ist nur durch den Nachweis eines negativen PCR-Tests am 8. Tag nach der Einreise möglich. Am 12. Tag des Aufenthaltes in Georgien besteht eine erneute Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests.
Die Kosten der Quarantäne sowie der PCR-Tests hat der Reisende selbst zu tragen.
Für eine Reihe von Staaten gilt weiterhin eine Einreisesperre nach Georgien. Auch die Landgrenzen sind weiterhin geschlossen. Ausnahmen gelten nur für wenige Personengruppen:
• Georgische Staatsangehörige und deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder), unabhängig von deren Staatsagehörigkeit;
• In Georgien akkreditierte Vertreter diplomatischer Missionen sowie Internationaler Organisationen und deren Familienangehörige;
• Offizielle Delegationen, unter der Voraussetzung der vorherigen Genehmigung durch die georgischen Behörden;
• Familienzusammenführungen zu georgischer Referenzperson bei vorheriger Genehmigung durch die georgischen Behörden.
Auch Personen mit georgischem (Dauer-)Aufenthaltstitel in Ländern, für die weiterhin eine Einreisesperre gilt, können bislang nicht ohne vorherige Genehmigung der georgischen Behörden einreisen. Auch bei genehmigter Einreise nach Georgien gilt die achttägige Quarantänepflicht.
Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können anstelle der Quarantäne alle 72 Stunden auf eigene Kosten einen PCR-Test ablegen. Geschäftsreisende müssen sich mittels eines eigens für sie bereitgestellten elektronischen Formulars registrieren und die Einreise genehmigen lassen.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Einschränkungen im regulären Flug- und Reiseverkehr bleiben mindestens bis Ende Oktober 2020 bestehen. Lufthansa, Air France und Air Baltic fliegen Georgien wieder mit reduziertem Flugplan an. Darüber hinaus gibt es weiterhin vereinzelte Charterflüge aus und nach Europa.
Beschränkungen im Land
In der Region Adscharien wurde der Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel eingestellt. Restaurants sind tagsüber geöffnet, müssen aber ab 22 Uhr schließen. Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
In den übrigen Landesteilen gibt es nur kleinere Einschränkungen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (geänderte Zeitpläne, Frequenz der Verbindungen, eingeschränkte Passagierzahlen). Aufgrund steigender Infektionszahlen kann es aber jederzeit, auch kurzfristig, zu weiteren Beschränkungen kommen.
Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien sind auf 200 Teilnehmer begrenzt. Innerhalb geschlossener Räume gilt ein Durchführungsverbot. Hochzeits- und Trauerfeiern dürfen von maximal 10 Personen besucht werden.
Hygieneregeln
In Georgien gilt Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen sowie in ÖPNV, Taxis und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von zwei Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
• Seien Sie bei Reisen nach Georgien weiterhin besonders vorsichtig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Grenada - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grenada wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Grenada war bisher von COVID-19 kaum betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisemodalitäten sowie Test- und Quarantänepflichten hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab. Detaillierte Hinweise zum Verfahren bieten das Gesundheitsministerium von Grenada und die Grenada Tourism Authority.
Alle Reisenden müssen mindestens 24 Stunden vor Einreise online ein amtliches Einreise- und Gesundheitsformular ausfüllen und einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage alt sein darf. Reisende mit einem Voraufenthalt von 14 Tagen oder mehr in der sogenannten „CARICOM Blase“, bestehend aus Barbados, Dominica, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent, können uneingeschränkt ein- und durchreisen.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den aktuellen Einreisebestimmungen der Regierung von Grenada und den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut. Einreisebestimmungen können sich insbesondere wegen der Abhängigkeit zur epidemiologischen Lage im Herkunftsland kurzfristig ändern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19, trotz zuletzt steigender Neuinfektionszahlen, auch weiterhin relativ moderat betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen) und, geringer ausgeprägt, Thessaloniki/Zentralmakedonien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert um 00:10 Uhr per Email zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 09:00 bis 21:00 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist möglich. Für Reisende aus Griechenland nach Italien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Transitreisende sollen von dem Testerfordernis ausgenommen sein, wenn sie innerhalb von 36 Stunden aus Italien ausreisen. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen seit dem 1. August 2020 die Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo anlaufen. Kreuzfahrtpassagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt.
Sportboote dürfen Griechenland anlaufen, sofern die Transportkapazität von 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt. Einreisende mit Sportbooten oder anderen privaten Schiffen benötigen keinen QR-Code. Eine Anmeldung über das Online-Anmeldeformular ist nicht notwendig.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das „Passenger Locator Forrm" sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test (nicht älter als 72 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über das „Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergänge Kakavia und Krystallopigi) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr von Deutschland mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland wurde wieder aufgenommen, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Der innergriechische Flug- und Fährverkehr findet wieder statt.
Beschränkungen im Land
Die Höchstteilnehmerzahl bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen ist auf 50 Personen begrenzt. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln öffnen; in weiten Landesteilen sind die Öffnungszeiten jedoch auf Mitternacht beschränkt.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Friseursalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
Archäologische Stätten und Museen sind geöffnet.
Open Air-Veranstaltungen wie Kino und Theater sind gestattet; Veranstaltungen mit Stehplätzen z.B. Konzerte, sowie Jahrmärkte und Kirchweihfeste sind landesweit verboten.
Bei Steigerungen der Fallzahlen muss örtlichen mit weitergehenden Maßnahmen gerechnet werden. Aktuell sind z.B. die Regionalbezirke Chania und Heraklion (Kreta), Mykonos, Zakynthos, Lesbos, Paros und Antiparos, Chalkidiki, Pella, Pieria, Imathia, Kilkis von solchen Sondermaßnahmen betroffen. Die Einschränkungen umfassen die Pflicht, auch im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ein Verbot von allen öffentlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften von mehr als neun Personen und eine Schließung der Wochenmärkte. In Restaurants dürfen pro Tisch nur vier Personen sitzen (bei Familien max. sechs Personen).
Bis zunächst 12. Oktober 2020 gilt in der Hauptstadtregion Attika: kein Betrieb von Lokalitäten mit Livemusik, Kinos und Theatern; Konzerte unter freiem Himmel sind ausgesetzt. Für Freiluftkinos und -theater sowie Wochenmärkte gelten gesonderte Bestimmungen. In Restaurants dürfen maximal 6 Personen an einem Tisch sitzen. Die Höchstteilnehmerzahl für öffentliche und geschlossene Veranstaltungen ist auf 9 Personen begrenzt. Es gilt die Pflicht, auch im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz bei allen öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in Kirchen getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für die Hauptstadtregion Attika gilt seit 16. September 2020 die Pflicht, auch am Arbeitsplatz einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Weitere zusätzliche Tragepflichten in der Hauptstadtregion und den Regionalbezirken finden sich im Abschnitt Beschränkungen im Land.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
Für alle Restaurants (auch in Hotels) gelten Abstandsregeln zwischen den Tischen sowie eine Beschränkung der Personenzahl pro Tisch. Speisen werden am Tisch serviert. In Bars, Clubs, Cafés und Restaurants ist der Aufenthalt im Stehen verboten.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Reisewarnung für Wales und Nordirland; Erweiterung der Reisewarnung auf North West, North East, Yorkshire and The Humber in England und Schottland; Änderung Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land: Schottland; Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen North West, North East, Yorkshire and The Humber in England, nach Schottland, Wales, Nordirland sowie Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. In den Regionen North West, North East, Yorkshire and The Humber in England, in Schottland, Wales und Nordirland beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Regionale Schwerpunkte sind insbesondere Greater Manchester, Leicester, North East, Lancashire, Blackpool und Blackburn mit Darwen, Merseyside, Halton und Warrington, West-Midlands, West-Yorkshire und der sog. Central Belt in Schottland (die Regionen Glasgow & Clyde, Lanarkshire, Ayrshire & Arran, Lothian und Forth Valley).
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Die britische Regierung hat die Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufgehoben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter "Travel Corridors" veröffentlicht sind. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland, Nordirland und Wales. Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Einreise in das Vereinigte Königreich nach einem Transit durch Länder, die nicht unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind, gilt folgendes:
Belgien, Frankreich, Luxemburg, Monaco und die Niederlande befinden sich derzeit nicht auf der Liste der Länder, die von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen sind. Seit 15. August 2020 müssen sich alle Reisenden, die aus diesen Ländern nach Großbritannien einreisen, nach Einreise unverzüglich für 14 Tage selbst isolieren. Davon ausgenommen sind Transitreisende, die unmittelbar aus Ländern kommen, für die keine Quarantäneverpflichtung besteht, und die während des Transits durch ein Land, für das eine Quarantäneverpflichtung besteht, mit keinerlei Personen in Berührung gekommen sind. Dies gilt für Transitreisende in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Züge) sowie privaten Kraftfahrzeugen. Das bedeutet, dass nur solche Transitreisende von der Quarantänepflicht ausgenommen sein dürften, die
• entweder während des Transits überhaupt nicht angehalten haben und bei der Überquerung des Kanals den Eurotunnel nutzen, bei dem das Aussteigen derzeit nicht erlaubt ist,
• oder die bei einem Halt mit niemandem in Berührung gekommen sind, niemand während des Halts eingestiegen ist und bei der Überquerung des Kanals der Eurotunnel genutzt wurde.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland .
In England ist es erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal sechs Personen zu treffen. Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben. Restaurants und Pubs schließen um 22 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Darüber hinaus gibt es im Nordosten und Nordwesten Englands, Leicester, Luton, Northampton, in West-Midlands und in West-Yorkshire weitere Beschränkungen. In den betroffenen Regionen dürfen sich bspw. Mitglieder verschiedener Haushalte nicht mehr in Innenräumen und Privatgärten treffen. Sie dürfen auch nicht mehr gemeinsam Pubs und Restaurants besuchen.
Verstöße gegen diese Beschränkungen können im schlimmsten Fall mit bis zu £ 3.200,-, Verstöße gegen Quarantänebestimmungen mit bis zu £ 10.000,- geahndet werden.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der britischen Regierung.
In Schottland sind Treffen von Personen aus verschiedenen Haushalten in privaten geschlossenen Räumen (von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen) derzeit nicht erlaubt. Im Freien und in öffentlichen geschlossenen Räumen wie z.B. Restaurants sind Treffen mit maximal sechs Angehörigen aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der vor Ort jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Kinder unter 12 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Im Freien und an den meisten anderen Orten muss, wenn nicht anders ausgewiesen, ein Abstand von 2 m eingehalten werden. Für Kinder und Jugendliche gelten erleichterte Bestimmungen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Gastronomieeinrichtungen verpflichtend. In den derzeit von Corona besonders betroffenen 5 Regionen Glasgow & Clyde, Lanarkshire, Ayrshire & Arran, Lothian und Forth Valley müssen alle Pubs, Bars und Restaurants vom 9. bis 25. Oktober 2020 schließen; lediglich Außer-Haus-Verkauf bleibt möglich. Hotelrestaurants dürfen ausschließlich Hotelgäste bewirten. Cafés ohne Alkohollizenz dürfen zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Freizeiteinrichtungen mit Innenbereichen wie z.B. Casinos und Bowlingclubs müssen in diesen Regionen ebenfalls schließen.
Im übrigen Schottland gilt: Kneipen, Bars, Cafés und Restaurants dürfen vom 9. bis 25. Oktober 2020 im Innenbereich nur noch zwischen 6 und 18 Uhr öffnen und keine alkoholischen Getränke anbieten; Ausnahmen gelten für Hotelrestaurants, die ihre Übernachtungsgäste auch nach 18 Uhr in Innenräumen bedienen dürfen. Außenbereiche dürfen weiterhin bis 22 Uhr geöffnet sein. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Grundsätzlich ist es Angehörigen zweier oder mehr unterschiedlicher Haushalte nicht erlaubt, gemeinsam im Auto zu reisen.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis maximal sechs Personen aus vier Haushalten zu treffen. Kinder unter 12 Jahren werden nicht auf die Gesamtzahl angerechnet. Im Freien dürfen sich weiterhin bis zu 30 Personen treffen, solange die soziale Distanz gewahrt bleibt. Es gilt der Mindestabstand von 2 Metern. Restaurants und Pubs schließen um 22:00 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der walisischen Regierung.
In Nordirland ist es verboten, sich in den eigenen vier Wänden mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Derzeit dürfen sich in Nordirland bis zu 15 Personen im Freien unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln treffen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine siebentägige verpflichtende Quarantäne, bei Einreise aus Hochrisiko-Ländern weiterhin eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem Covid-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
In Gibraltar überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb es zum Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert ein verpflichtender PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Kanalinseln, die Isle of Man und in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Die britische Regierung hat sieben griechische Inseln zu ihrer Quarantäne-Liste hinzugefügt. Das bedeutet, dass Reisende, die von diesen Inseln nach Großbritannien reisen, sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben müssen. Die Regelung gilt ab Mittwoch. Betroffen sind die Inseln Lesbos, Tinos, Serifos, Mykonos, Kreta, Santorini und Zakynthos. Quelle: tagesschau.de
Guatemala - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guatemala weiterhin gewarnt.
Die Grenzen Guatemalas sind auch für ausländische Reisende wieder geöffnet. Die internationalen Flugverbindungen von und nach Guatemala werden allmählich wieder aufgenommen.
Alle ausländischen Reisenden müssen bei Einreise das Ergebnis eines COVID-19-PCR-Tests nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Sie müssen sich mit einem Online-Formular der Regierung von Guatemala registrieren und dabei Angaben zum Reiseweg und allen Aufenthaltsorten der vergangenen 14 Tage machen. Weisen Reisende COVID-19-Symptome auf oder wird ein COVID-19-Test am Flughafen durchgeführt, kann es ersatzweise zur Anordnung einer Quarantäne durch die Behörden kommen.
Der Grenzübertritt nach Belize aus Guatemala ist für Ausländer ohne Wohnsitz in Belize derzeit nicht möglich.
Der Ausnahmezustand (Estado de Calamidad) dauert weiterhin an. Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr. Behörden und Institutionen arbeiten zum Teil mit beschränkter Kapazität und Öffnungszeiten. In vielen Geschäften und Behörden darf nur eine reduzierte Anzahl an Kunden eintreten. Öffentlicher Alkoholkonsum und –Verkauf ist nach 19 Uhr untersagt. Badestrände/-seen und sonstige touristische Ziele sind zum Teil gesperrt. Gottesdienste sind unter strengen Auflagen und nur mit sehr geringen Teilnehmerzahlen zugelassen. Schulen, Universitäten, Bars und einige Sportanlagen sind geschlossen. Sollten die Covid19-Fallzahlen wieder steigen, sind weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen.
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung.
Hongkong - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 25. März 2020 ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen nach Einreise eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne absolvieren. Diese Regelung gilt bis mindestens 31. Dezember 2020. Reisende müssen sich zudem bei Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo unterziehen. Das Testergebnis muss dort abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden ebenfalls im TSCC auf COVID-19 getestet, werden aber bis zum Vorliegen des Testergebnisses in das Regal Oriental Hotel (Kowloon) gebracht und verbleiben dort, bis das Testergebnis vorliegt. Der Transport vom Flughafen zum Hotel wird durch das Department of Health organisiert. Dieses informiert Betroffene umgehend, sofern ein positives Testergebnis vorliegt, um eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege zu leiten.
Einreisende aus Ländern, die von den Behörden Hongkongs als Risikogebiet eingestuft werden oder sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben, z.B. USA und Südafrika (s. aktuelle Länderliste), müssen außerdem bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test nachweisen.
Zu den Risikoländern gehört ab dem 1. Oktober 2020 Großbritannien als derzeit einziges europäisches Land. Bei Einreise über London nach Hongkong muss eine bestätigte Zimmerreservierung in englischer oder chinesischer Sprache in einem Hotel in Hongkong für mindestens 14 Tage ab dem Tag der Ankunft vorgelegt (s. Hotelliste), ein negativer COVID-19-Test mitgeführt und eine 14-tägige Hotel-Quarantäne absolviert werden. Im Einzelnen ist erforderlich, dass
• der Test negativ und in englischer oder chinesischer Sprache ausgestellt ist,
• die Schreibweise des Namens im Test und im Reisedokument identisch sind,
• der Test bestätigt, dass sich der Reisende einem Nukleinsäuretest auf COVID-19 unterzogen hat und dass die Probe innerhalb von 72 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des betreffenden Fluges entnommen wurde,
• ein Nachweis in englischer oder chinesischer Sprache, dass das Labor oder die Gesundheitseinrichtung nach ISO 15189 zertifiziert ist oder eine Bestätigung ausgestellt von der zuständigen Behörde der Regierung des Landes vorliegt, dass das Labor oder die Gesundheitseinrichtung anerkannt ist.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt. Auch die Ausreise aus Festlandchina über Hongkong ist derzeit möglich.
Der Transit ist allgemein nur möglich, wenn eine Boardingkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck ebenfalls bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Reiseverbindungen
Folgende sind geöffnet:
Der Hong Kong International Airport ist rund um die Uhr, die Grenzübergänge Shenzhen Bay von an der Hong Kong-Zhuhai-Macao-Brücke jeweils von 10 bis 20 Uhr geöffnet.
Aktuelle Informationen bietet das Government of Hong Kong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum. Gruppenzusammenkünfte von mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit sind verboten. Restaurants, Fitnesseinrichtungen, etc. sind wieder (eingeschränkt) geöffnet. Je nach Anstieg der Fallzahlen kann es erneut zu einer Verschärfung der Maßnahmen kommen.
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln des Government of Hong Kong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hong Kong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
• Beachten Sie, dass die Einreise auf dem Landweg nach Festlandlandchina derzeit stark eingeschränkt ist.
Iran - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Iran weiterhin gewarnt.
Iran ist von einer zweiten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der „Mask-App“ des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden.
Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt, jedoch soll in Kürze eine teilweise Wiederaufnahme erfolgen. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Derzeit erteilt Iran aufgrund der Corona-Pandemie keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses vorlegen, das bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf und von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt ist. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Deutsch-iranische Doppelstaater ohne Attest werden auf eigene Kosten in eine 14-tägige staatliche Quarantäne verbracht. Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt und durch einen Desinfektionstunnel geschleust. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Deutsch-iranische Doppelstaater können sich stattdessen schriftlich einer häuslichen Quarantäne unterwerfen. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Kontrollen und Temperaturmessungen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Seit dem 5. Juli 2020 gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, mit Strafen bei Verstößen gegen die Auflagen ist zu rechnen.
Im Alltag ist nur noch teilweise mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. In den Provinzen können vorübergehend weitergehende Beschränkungen eingeführt werden. Davon ist auch Teheran betroffen; so dürfen vom 3. bis einschließlich 9. Oktober 2020 zahlreiche öffentliche Einrichtungen sowie Theater und Fitnessstudios etc. nicht für den Publikumsverkehr öffnen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in Parks bleibt grundsätzlich untersagt. Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa vier bis fünf Stunden vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus Iran möglich ist und beachten Sie die bei Einreise ggf. im Zielland geltenden Beschränkungen und Auflagen.
Irland - Erweiterung Reisewarnung; Änderung Einreise; Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Dublin (County Dublin) und die Border Region wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen für Reisen aus Deutschland derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. In der Hauptstadt Dublin (County Dublin bestehend aus der Stadt Dublin, Fingal, Dún Laoghaire-Rathdown und South Dublin) und in der Border Region (bestehend aus den Counties Donegal, Sligo, Leitrim, Cavan, Monaghan und Louth, einschließlich der Städte Dundalk und Drogheda) liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Grundsätzlich wird allen Einreisenden, auch Iren und Bürgern mit Wohnsitz in Irland, empfohlen, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken. Dies gilt seit dem 28. September 2020 erneut für Reisende aus Deutschland. Ausgenommen von dieser Auflage sind Reisende aus Ländern und Gebieten auf der "Green List", Rückkehrende aus Nordirland, sowie Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt).
Auf Grundlage von ECDC-Kriterien umfasst die "Green List" künftig Länder mit einer Inzidenz von bis zu 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen. Sie wird wöchentlich aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Seit 6. Oktober 2020 gilt grundsätzlich Level 3 des "Plan for Living with COVID-19" mit zusätzlichen Einschränkungen für die Counties Dublin und Donegal. Für das private und öffentliche Leben gelten danach zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen. So sollen Angehörige eines Haushalts nur bis zu 6 Personen eines anderen Haushalts treffen. Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50% reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. In Dublin gilt dies ganztägig. Das jeweilige County, in dem man sich aufhält, soll nicht verlassen werden. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben nur für Ortsansässige/Inländer weiterhin geöffnet.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Geschäften und Einkaufszentren sowie in Restaurants und Bars, sofern man nicht am Tisch sitzt, ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in einem Risikogebiet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung, dass sich die "Green List" in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen dynamisch entwickeln kann.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Island - Reisewarnung, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Quarantänebestimmungen, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 ist inzwischen stärker betroffen und verzeichnet aktuell einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Island als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 19. August 2020 hat Island alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden können wählen, ob sie sich in einer 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests und der Quarantäne ausgenommen.
Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für 5-6 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) COVID-19-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Für das Hauptstadtgebiet (Reykjavík, Seltjarnarnes, Mosfellsbær, Kjósarhreppur, Hafnarfjörður, Garðabær und Kópavogur) gelten weitere Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Friseursalons, Schwimmbäder und Fitness-Studios.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 20 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von einem Meter; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann.
Im Hauptstadtgebiet gelten eine Abstandsregel von zwei Metern und eine erweiterte Maskenpflicht, u. a. bei Arztbesuchen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Wenn Sie sich touristisch in Island aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene Covid-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes in den Fragen und Antworten ( FAQs ) sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Ein-/Ausreise, Beschränkungen im Land:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel weiterhin gewarnt.
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisende direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in sog. grünen Ländern aufgehalten haben, zu denen derzeit auch Deutschland gehört, entfällt derzeit die Quarantäne. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Seit dem 18. September 2020 bis voraussichtlich 14. Oktober 2020 gilt eine Ausgangssperre („lockdown“). Schulen und nicht als essenziell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr werden geschlossen, Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet. Es gelten Bewegungsbeschränkungen auf einen Radius von maximal 1000 Metern im Umkreis der eigenen Wohnung. Fahrten zur Arbeit sind grundsätzlich möglich, wobei viele Arbeitsstätten vom Lockdown betroffen sind. Verkehr zwischen Städten und Kommunen ist weitestgehend verboten. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt.
Es gibt nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland und es ist nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen des Lockdowns Ausreisemöglichkeiten nach Deutschland für einen gewissen Zeitraum stark eingeschränkt oder nicht mehr möglich sein werden. Seit dem 25. September 2020 bis voraussichtlich zum Ende der Ausgangssperre gelten verschärfte Ausreisebedingungen.
Alle Personen, die ihr Flugticket nach dem 25. September 2020 um 14 Uhr erworben haben, benötigen für die Ausreise aus Israel eine besondere Genehmigung. Die Ausreisegenehmigung kann über das israelische Transportministerium beantragt werden.
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen zur Einreisesperre bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien, insbesondere zu den geltenden Ausgangssperren im Land.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Italien - Änderung Einreise, Epidemiologische Lage, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind derzeit die Lombardei, Latium und Venetien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden, die auch bei Vorliegen eines negativen Tests nicht verkürzt wird. Für Einreisen aus Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien, Kroatien und seit 22. September 2020 aus Frankreich (hier: Paris, Île-de-France, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine, Auvergne-Rhône-Alpes, Korsika, Hauts-de-France) ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für alle Reisenden aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru und Dominikanische Republik.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Schulen, Kindergärten und Universitäten nehmen unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wieder auf. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist bereits in mehreren Regionen (Latium, Kampanien, Kalabrien, Sizilien) im öffentlichen Raum generell vorgeschrieben. Auch Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In der Lombardei gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mitzuführen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardigna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Die seit dem 14. September 2020 in Sardinien geltende Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, ist aufgrund eines Gerichtsurteils vom 17. September 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt. Quelle: AA
In Italien wurde eine landesweite Maskenpflicht im Freien beschlossen, die in Kürze wirksam werden soll. Quelle: diverse
Japan - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die japanische Regierung mahnt angesichts der steigenden Fallzahlen weiterhin zur Vorsicht und behält sich vor, bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems wieder zur Notstandssituation zurückzukehren. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 26. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Personen, die aufgrund von COVID-19 und den daraus resultierenden erschwerten Einreisebedingungen nicht in der Lage waren, vor Ablauf der „Re-entry Permit“ nach Japan zurückzukehren, können ihren Aufenthaltsstatus für Japan auf Antrag unter bestimmten Auflagen wiedererlangen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig.
Seit dem 1. Oktober 2020 können Visaanträge für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte sowie weitere mittel- und langfristige Aufenthalte bei den japanischen Auslandsvertretungen gestellt werden. Nähere Informationen hierzu bietet ebenfalls die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben die Form eines dringenden Appells, der zwar nicht rechtlich bindend ist, aber von weitgehender Befolgung durch die Bevölkerung ausgeht.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, unter welchen Umständen ein Transit über Japan möglich ist.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Jordanien - Reisewarnung für Jordanien, Änderung Epidemiologische Lage:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jordanien war zunächst von COVID-19 weniger stark betroffen, zuletzt stiegen die Fallzahlen jedoch sehr stark an. Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Jordanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus „grün“ eingestuften Ländern, darunter Deutschland, ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen sich vor Reiseantritt mit einem amtlichen Online-Formular registrieren und den damit generierten QR-Code beim Check-In vorzeigen. Sie müssen zudem ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 120 Stunden sein darf, und bei Einreise einen weiteren COVID-19-PCR-Test absolvieren. Nach Ankunft müssen sich Reisende aus „grün“ und „gelb“ eingestuften Ländern in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Die epidemiologische Einstufung kann sich, abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen, auch kurzfristig ändern.
Durch- und Weiterreise
Alle Landgrenzen Jordaniens sind für generellen Personenverkehr geschlossen, lediglich kommerzieller Transport ist erlaubt. Nähere Bestimmungen erteilen die örtlichen Behörden.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport ist seit September 2020 wieder geöffnet. Die internationalen Reiseverbindungen sind weiterhin sehr stark eingeschränkt und finden unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Ab 9. Oktober 2020 gilt in ganz Jordanien an allen Wochenenden eine landesweite, 48-stündige Ausgangssperre. Mehrere Stadtteile Ammans wurden darüber hinaus für die Dauer von einer Woche komplett isoliert. Weiterhin gilt eine generelle nächtliche Ausgangssperre, derzeit von 01:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Die Dauer der Ausgangssperre kann sich kurzfristig ändern und es kann jederzeit landesweit zu kurzfristig angeordneten, lokalen, ganztägigen Ausgangssperren kommen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern mit mehr als 20 Personen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich über die lokalen und sozialen Medien auf dem Laufenden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kambodscha - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Kambodscha bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für Touristen nach Kambodscha ist derzeit nicht möglich. Reisenden aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ist die Einreise gestattet. Die Einreiseformalitäten sind zu beachten. Es kann jederzeit zu Änderungen bei den Flugverbindungen bis hin zu Flugstreichungen kommen.
Alle Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Derzeit werden weder E-Visa, „Visa on arrival“ noch Visa zu touristischen Zwecken ausgestellt. Ausländer, die nach Kambodscha reisen, müssen bei Einreise neben der obligatorischen Einreiseerlaubnis ein Gesundheitszeugnis einer staatlichen Einrichtung, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, nachweisen. Zudem ist ein negativer PCR-Test vorzulegen.
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem COVID-19-Test unterziehen. Das Ergebnis ist in einem amtlich designierten Hotel abzuwarten. Die Auswertung der Tests kann bis zu 24 Stunden dauern. Bei auch nur einem positiven Ergebnis sind alle Einreisenden desselben Fluges zu einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtet. Sollten alle Reisenden negativ getestet werden, wird eine Heimquarantäne angeordnet und die Einhaltung durch die lokalen Behörden überprüft. Die Kosten des PCR-Tests sowie einer eventuellen Behandlung und der Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen. Hierfür ist eine Kaution von 2.000 US-$ in bar bei Einreise zu hinterlegen. Laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums sind zwischen 165 US-$ für einen COViD-19-Test und ca. 2.000 US-$ für eine mögliche Behandlung bzw. Quarantäne-Unterbringung zu bezahlen.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen wurden mehrere zwar wieder aufgenommen, aber zum Teil werden diese auch immer wieder kurzfristig verschoben. Auch auf feste Buchungen können sich Reisende nicht verlassen.
Beschränkungen im Land
Viele Geschäfte, Restaurants und Bars sind wieder geöffnet, wie auch Strände. Nachtclubs und Freizeitstätten wie Fitnessstudios bleiben meist noch geschlossen. Größere Veranstaltungen wie Hochzeiten werden möglichst auf Empfehlung der Behörden verschoben.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind Fiebermessung und Handhygiene am Eingang von Restaurants, Einkaufszentren u.a. vorgesehen. In der Praxis halten sich Betreiber allerdings nicht überall daran.
• Erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kanada - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kanada wird derzeit aufgrund fortgestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kanada war bisher mit Schwankungen innerhalb und zwischen den Provinzen in Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit die Provinzen Québec (insbesondere die Großräume Québec City und Montréal) sowie Ontario (Region Peel, Großräume Toronto und Ottawa).
Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für Kanada besteht derzeit grundsätzlich eine Einreisesperre. Ausgenommen davon sind nur kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner und Kinder), die die familiäre Beziehung erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen müssen. Ebenfalls ausgenommen sind akkreditierte Diplomaten und Flugzeug-Crews. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Alle international Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren. Bei Nichtbefolgung der Anweisung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie möglichst vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich sein kann. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die gemeinsame Grenze zwischen Kanada und den USA ist seit Ende März 2020 weitgehend geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Reiseverbindungen
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik, die noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in erheblich reduziertem Umfang durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Wegen zu geringer Auslastung der Flüge kann es auch kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
In mehreren Provinzen, u.a. Ontario, Quebec und British Columbia, gelten Einschränkungen für den Betrieb öffentlicher Einrichtungen einschl. Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften.
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, "social distancing" zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kasachstan - Änderung Einreise, Aufhebung der generellen Einreisesperre; Quarantänebestimmungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan weiterhin gewarnt.
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. November 2020 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Für bestimmte Visakategorien muss eine Sondergenehmigung der kasachischen Innenbehörde zur Einreise eingeholt werden. Die generelle Einreisesperre wurde für Staatsangehörige, mit deren Staaten Kasachstan den Flugverkehr wieder regulär aufgenommen hat (aktuell: Belarus, Deutschland, Niederlande, Südkorea, Türkei, Ukraine und die Vereinigten Arabischen Emirate), aufgehoben. Sollten Sie kein Staatsbürger der vorgenannten Staaten sein, müssen Sie zur Einreise über eine Sondergenehmigung der kasachischen Innenbehörden verfügen, auch wenn Sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
Für Reisende, die direkt aus Deutschland einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan in Deutschland oder einem anderen Land mit stabiler Infektionslage aufgehalten haben, ist die Vorlage des negativen COVID-19-Tests bei Einreise nicht erforderlich, Quarantänemaßnahmen entfallen. Nach Ankunft im Flughafen wird lediglich die Temperatur des Passagiers gemessen und der Reisende muss einen Fragebogen ausfüllen. Kasachstan bewertet folgende Staaten als Länder mit stabiler Infektionslage: Ägypten, Belarus, China, Deutschland, Georgien, Indien, Japan, Malaysia, Niederlande, Russland, Südkorea, Thailand, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Erfolgt die Einreise nach Kasachstan per Transitflug über ein Drittland, muss der Reisende einen negativen COVID-19-Test vorweisen. Bei bestimmten Einreisezwecken (z.B. Tourismus) ist es erforderlich, dass die Einreise per Direktflug aus Ihrem Heimatstaat erfolgt.
Die seit Anfang Juli bestehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Land wurden inzwischen gelockert. Bei Anstieg der Infektionszahlen können in verschiedenen Regionen erneut entsprechende Maßnahmen verhängt werden.
Das Gesundheitssystem des Landes ist stark belastet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können. Bei Aufenthalt in Kasachstan, vermeiden Sie derzeit Überlandfahrten.
• Befolgen Sie die Anweisungen der örtlichen Behörden.
Kirgisistan - Änderung Einreise, Quarantänebestimmungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kirgisistan weiterhin gewarnt.
Das im März verhängte generelle Einreiseverbot nach Kirgisistan zur Eindämmung von COVID-19-Infektionen wurde für deutsche Staatsangehörige aufgehoben. Gleiches gilt für Staatsangehörige aus 32 weiteren Ländern, in denen die epidemiologische Lage aktuell als stabil gilt. Sollte sich die Infektionslage in Deutschland verschlechtern, ist ein erneutes Einreiseverbot nicht auszuschließen.
Flugreisen nach Kirgisistan sind aktuell wieder möglich, allerdings nach wie vor eingeschränkt. Einreisen über die Landgrenzen sind theoretisch möglich.
Bei der Einreise ist ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden (drei Tage), vorzulegen. Falls der PCR-Test bei der Einreise älter als 72 Stunden ist, weil z.B. der Flug verspätet oder verschoben wurde, muss der Test bei Einreise durchgeführt werden.
Bei der Einreise auf dem Landweg ist ein negativer PCR-Test, nicht älter als 120 Stunden (fünf Tage) vorzulegen. Temperaturmessungen werden vorgenommen. Sollte der Test aufgrund von Reiseverzögerungen älter als 120 Stunden sein, muss ein Test am Zielort vorgenommen werden.
Personen ohne PCR-Test bzw. mit ausgeprägten Krankheitssymptomen dürfen nicht einreisen.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt, unter welchen Bedingungen eine Mitnahme durch die Fluggesellschaft möglich ist.
• Prüfen Sie vor Einreise auf dem Landweg, wie die Einreise-bzw. Transitregelungen des betreffenden Nachbarlandes sind, aus dem die Einreise erfolgen soll.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Kiribati - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kiribati wird derzeit aufgrund fortgestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kiribati war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist für Ausländer derzeit nicht möglich. Es bestehen zudem Einreisebeschränkungen für Reisende aus allen Ländern mit aktiver COVID-19-Übertragung, darunter Deutschland. Informationen bietet das Ministry of Health and Medical Services.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise über Kiribati ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt; Ausnahmen wären Repatriierungsflüge, die aber bisher nicht durchgeführt wurden.
Beschränkungen im Land
Seit dem 26. März 2020 gilt bis auf weiteres der Ausnahmezustand.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Kiribati.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kiribatischen Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kongo, Republik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Kongo weiterhin gewarnt.
Während See- und Landgrenzen weiterhin geschlossen bleiben, ist die Ein- und Ausreise per Flugzeug seit dem 24. August wieder möglich. Bei der Einreise ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests erforderlich. Folgende Einreisebestimmungen gelten in Abhängigkeit des Tests:
• Personen, deren negativer Test nicht älter als 72 Stunden ist, dürfen ohne erneuten Test einreisen und müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
• Personen, die einen Test vorlegen, der älter als 72 Stunden aber jünger als zehn Tage ist, werden bei Einreise getestet, und müssen sich dann in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
• Personen, die keinen Test oder einen Test vorlegen, der älter als 10 Tage ist, werden in eines der staatlichen Quarantänehotels gebracht. Nach einem negativen Test darf die anschließende 14-tägige häusliche Quarantäne abgeleistet werden. Im Falle eines positiven Tests erfolgt eine Überstellung an eine für COVID-19 Fälle zuständige Stelle.
Alle Kosten für Tests und Hotel sind von den Reisenden zu tragen. Kinder unter 11 Jahren sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.
Bei der Ausreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, falls das Reisezielland dies verlangt.
Seit 31. März 2020 besteht eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr. Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung bzw. Unterkunft. Die Maßnahmen werden von Militär und Polizei rigoros durchgesetzt. Reisen innerhalb des Landes sind nicht mehr möglich. Ausländern wird – als vermeintlichen Überträgern von Erkrankungen – mit wachsendem Misstrauen begegnet.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Für die Ausreise sollten Sie ebenfalls die jeweils gültigen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes mit sich zu führen.
Kroatien - Anpassung der Reisewarnung für die Gespanschaft Sibenik-Knin und Zadar, Ausweitung der Reisewarnung auf die Gespanschaften Lika-Senj, Vukovar-Syrmien, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje und Virovitica-Podravina, Aufhebung der Reisewanrung für die Gespanschaft Brod-Posavina, Änderung Epidemiologische Lage, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gespanschaften Lika-Senj, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Vukovar-Srijem, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje und Virovitica-Podravina wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Kroatien bewegt sich weiterhin auf recht hohem Niveau. In den Gespanschaften Lika-Senj, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Vukovar-Srijem, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje und Virovitica-Podravina liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Für Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staatenbesteht derzeit keine 14-tägige häusliche Quarantänepflicht. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses/einer COVID-19-Negativbescheinigung ist bei Einreise aus den vorgenannten Staaten ebenfalls nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht.
Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet wieder statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen liegt unter der Frequenz in den Sommermonaten vergangener Jahre. Auf der Website des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie für im Gastgewerbe tätige Personen.
Als Folge landesweit steigender Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Kuba - Änderung Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte der Ansteckungen sind zurzeit die Provinzen Havanna und Ciego de Ávila.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind für kommerzielle Flüge und den touristischen Schiffsverkehr bis mindestens 16. Oktober 2020 geschlossen. Ausnahmen gelten derzeit lediglich für touristische Reisen zu den Inseln Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist aufgrund der geschlossenen Landesgrenzen zurzeit nicht möglich.
Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer weiterhin möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Flüge und der touristische Schiffsverkehr sind bis 16. Oktober 2020 ausgesetzt. Es gibt nur einzelne Sonderflüge zwischen Kuba und Europa.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind zurzeit stark eingeschränkt. Die meisten Hotels sind geschlossen, auch andere touristische Dienstleistungen (Autovermietung, Ausflüge, Überlandreisen) werden derzeit nicht angeboten. Der öffentliche Verkehr zwischen Havanna und den umliegenden Provinzen ist eingestellt. Eine Ein- und Ausreise aus Havanna ist nur mit Sondergenehmigung in Ausnahmefällen möglich.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen hohe Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
Touristische Reisen auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz sind von Kanada aus möglich. Reisende müssen per Direktflug auf die jeweilige Insel anreisen und sich bei Einreise einem obligatorischen Corona-Schnelltest unterziehen.
Reisende sind in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Besuche auf der Hauptinsel sind nicht möglich. Eine konsularische Unterstützung ist dort nur begrenzt möglich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Laos - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte waren bisher Vientiane und Luang Prabang.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Seit dem 23. März 2020 sind alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen bestehen für laotische Arbeiter aus Thailand, Vietnam und China sowie für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend. Dieser Test ist bislang noch kostenlos.
Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt worden. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen, z.B. mit Lao Airlines über Seoul/ Südkorea möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Vor Ausreise müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese dem laotischen Außenministerium deren Ausreise notifizieren muss.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland (Flug, Bus oder Mietwagen) sind seit dem 22. Mai 2020 wieder ohne Einschränkungen möglich. Im Falle erhöhter Neuinfektionen sind jedoch kurzfristig auch wieder Beschränkungen (einschließlich Lockdown) und Kontrollen möglich, ggf. auch nur in einzelnen Provinzen.
Nachtklubs/Bars, Karaoke-Bars und Internet-Cafés sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt keine generelle Masken-/Handschuhpflicht, mit der Ausnahme von Inlandsflügen. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung dringend angeraten.
• Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Lettland - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Lettland war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber zuletzt stark ansteigende Zahlen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Riga. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 25 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Deutschland wird weiterhin mit einem Wert geführt, der über dem o.a. neuen Grenzwert liegt.
Es gilt daher eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. In der Anfangszeit wird die Registrierung per Fragebogen am Einreiseort vorgenommen, eine elektronische Registrierung ist bei den lettischen Behörden in Arbeit. Falls die Einreise per Pkw erfolgt und die ausgefüllten Formulare an der Grenze nicht entgegengenommen werden können, müssen diese eingescannt als PDF-Dokument an das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle per E-Mail übermittelt werden. Das elektronische Ausfüllen der Formulare und Übermittlung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Im Formular müssen die Daten der Ein- und Ausreise angegeben werden, diese werden an die Polizei weitergeleitet, die stichprobenartig die Einhaltung der Selbstisolation überprüft. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Formular für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Auskunft dazu erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das eine COVID-19-Inzidenz über dem Doppelten des jeweils am Freitag errechneten EU-Durchschnitts pro 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Staaten, deren Flüge gestrichen werden, finden Sie auf der Website des Lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle. Die Liste wird regelmäßig am Freitagnachmittag aktualisiert und gilt ab dem darauffolgenden Montag ab 0 Uhr. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Website entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den nationalen Notstand am 9. Juni 2020 aufgehoben; die meisten Beschränkungen wurden infolge aufgehoben.
Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 7. Oktober 2020 wieder Pflicht. Ein Abstand von 2 Metern ist wo immer möglich einzuhalten. In Innenräumen von Lokalen dürfen maximal 8 Personen an einem Tisch sitzen, im Außenbereich gibt es keine derartigen Einschränkungen mehr. Zwischen den Tischen soll jedoch ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Litauen - Ausweitung der Reisewarnung auf den Bezirk Kaunas und für die Region Šiauliai, Änderung Epidemiologische Lage, Änderung Einreise- Beschränkungen für die Einreise aus Deutschlan:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bezirke Šiauliai (Schaulen) und Kaunas (Kauen) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 derzeit ähnlich stark wie Deutschland betroffen. In den Bezirken Šiauliai und Kaunas beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb beide als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung .
Einreise
Bei Einreise aus einem Land mit einer Inzidenz über 25 je 100.000 Einwohner, darunter seit 28. September 2020 Deutschland besteht eine Quarantänepflicht. Die Quarantäne dauert grundsätzlich 14 Tage, kann aber mit einem erneuten COVID-19 Test nach frühestens 8 Tagen auf 10 Tage verkürzt werden, sofern der Testbefund negativ ist. Um den Quarantäneort für die Testabnahme verlassen zu dürfen benötigt man eine Sondergenehmigung des litauischen Gesundheitsdienstes. Die Länderliste veröffentlicht die litauische Regierung unter dem Link Koronastop.
Auch die Durchreise durch ein Land mit einem Wert von über 25 Neuinfektionen führt zur Quarantänepflicht, außer die Anreise erfolgt per Flugzeug und der Transit-Bereich des Flughafens wurde nicht verlassen. Weitere Ausnahmen gelten für den Transit durch Polen und Estland.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Während der Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende mit Wohnsitz oder letztem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland können grundsätzlich ohne Beachtung einer Quarantänepflicht einreisen, wenn sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Land aufgehalten haben, im dem weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner diagnostiziert wurden.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, aber auch hierfür ist eine vorherige Registrierung notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Ein gültiges Reisedokument ist stets mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr hat sich normalisiert.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen u.a. Einrichtungen zu Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Seit dem 1. August 2020 ist ein Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, verpflichtend. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurant und, Sportveranstaltungen. Vor dem Betreten von Geschäften, Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel weiterhin gewarnt.
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisende direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in sog. grünen Ländern aufgehalten haben, zu denen derzeit auch Deutschland gehört, entfällt derzeit die Quarantäne. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Seit dem 18. September 2020 bis voraussichtlich 14. Oktober 2020 gilt eine Ausgangssperre („lockdown“). Schulen und nicht als essenziell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr werden geschlossen, Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet. Es gelten Bewegungsbeschränkungen auf einen Radius von maximal 1000 Metern im Umkreis der eigenen Wohnung. Fahrten zur Arbeit sind grundsätzlich möglich, wobei viele Arbeitsstätten vom Lockdown betroffen sind. Verkehr zwischen Städten und Kommunen ist weitestgehend verboten. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt.
Es gibt nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland und es ist nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen des Lockdowns Ausreisemöglichkeiten nach Deutschland für einen gewissen Zeitraum stark eingeschränkt oder nicht mehr möglich sein werden. Seit dem 25. September 2020 bis voraussichtlich zum Ende der Ausgangssperre gelten verschärfte Ausreisebedingungen.
Alle Personen, die ihr Flugticket nach dem 25. September 2020 um 14 Uhr erworben haben, benötigen für die Ausreise aus Israel eine besondere Genehmigung. Die Ausreisegenehmigung kann über das israelische Transportministerium beantragt werden.
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen zur Einreisesperre bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien, insbesondere zu den geltenden Ausgangssperren im Land.
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
Italien - Änderung Einreise, Epidemiologische Lage, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen:
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen, wobei sich die Lage inzwischen verbessert hat. Regionale Schwerpunkte sind derzeit die Lombardei, Latium und Venetien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht wieder gestattet Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden, die auch bei Vorliegen eines negativen Tests nicht verkürzt wird. Für Einreisen aus Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien, Kroatien und seit 22. September 2020 aus Frankreich (hier: Paris, Île-de-France, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine, Auvergne-Rhône-Alpes, Korsika, Hauts-de-France) ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für alle Reisenden aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru und Dominikanische Republik.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht.
Der Grad der Öffnung von und Zugang zu touristischer Infrastruktur ist regional unterschiedlich. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen wieder öffnen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Schulen, Kindergärten und Universitäten nehmen unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wieder auf. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist bereits in mehreren Regionen (Latium, Kampanien, Kalabrien, Sizilien) im öffentlichen Raum generell vorgeschrieben. Auch Einweghandschuhe sind vielerorts vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
In der Lombardei gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel und im Freien, sofern der Sicherheitsabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht zur eigenen Familie gehören, nicht dauerhaft gewährleistet ist. Eine Maske ist daher stets mitzuführen.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardigna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Die seit dem 14. September 2020 in Sardinien geltende Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, ist aufgrund eines Gerichtsurteils vom 17. September 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt. Quelle: AA
In Italien wurde eine landesweite Maskenpflicht im Freien beschlossen, die in Kürze wirksam werden soll. Quelle: diverse
Japan - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die japanische Regierung mahnt angesichts der steigenden Fallzahlen weiterhin zur Vorsicht und behält sich vor, bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems wieder zur Notstandssituation zurückzukehren. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 26. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Personen, die aufgrund von COVID-19 und den daraus resultierenden erschwerten Einreisebedingungen nicht in der Lage waren, vor Ablauf der „Re-entry Permit“ nach Japan zurückzukehren, können ihren Aufenthaltsstatus für Japan auf Antrag unter bestimmten Auflagen wiedererlangen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig.
Seit dem 1. Oktober 2020 können Visaanträge für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte sowie weitere mittel- und langfristige Aufenthalte bei den japanischen Auslandsvertretungen gestellt werden. Nähere Informationen hierzu bietet ebenfalls die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben die Form eines dringenden Appells, der zwar nicht rechtlich bindend ist, aber von weitgehender Befolgung durch die Bevölkerung ausgeht.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, unter welchen Umständen ein Transit über Japan möglich ist.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Jordanien - Reisewarnung für Jordanien, Änderung Epidemiologische Lage:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jordanien war zunächst von COVID-19 weniger stark betroffen, zuletzt stiegen die Fallzahlen jedoch sehr stark an. Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Jordanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus „grün“ eingestuften Ländern, darunter Deutschland, ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen sich vor Reiseantritt mit einem amtlichen Online-Formular registrieren und den damit generierten QR-Code beim Check-In vorzeigen. Sie müssen zudem ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 120 Stunden sein darf, und bei Einreise einen weiteren COVID-19-PCR-Test absolvieren. Nach Ankunft müssen sich Reisende aus „grün“ und „gelb“ eingestuften Ländern in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Die epidemiologische Einstufung kann sich, abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen, auch kurzfristig ändern.
Durch- und Weiterreise
Alle Landgrenzen Jordaniens sind für generellen Personenverkehr geschlossen, lediglich kommerzieller Transport ist erlaubt. Nähere Bestimmungen erteilen die örtlichen Behörden.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport ist seit September 2020 wieder geöffnet. Die internationalen Reiseverbindungen sind weiterhin sehr stark eingeschränkt und finden unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Ab 9. Oktober 2020 gilt in ganz Jordanien an allen Wochenenden eine landesweite, 48-stündige Ausgangssperre. Mehrere Stadtteile Ammans wurden darüber hinaus für die Dauer von einer Woche komplett isoliert. Weiterhin gilt eine generelle nächtliche Ausgangssperre, derzeit von 01:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Die Dauer der Ausgangssperre kann sich kurzfristig ändern und es kann jederzeit landesweit zu kurzfristig angeordneten, lokalen, ganztägigen Ausgangssperren kommen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern mit mehr als 20 Personen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich über die lokalen und sozialen Medien auf dem Laufenden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kambodscha - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Kambodscha bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für Touristen nach Kambodscha ist derzeit nicht möglich. Reisenden aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ist die Einreise gestattet. Die Einreiseformalitäten sind zu beachten. Es kann jederzeit zu Änderungen bei den Flugverbindungen bis hin zu Flugstreichungen kommen.
Alle Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Derzeit werden weder E-Visa, „Visa on arrival“ noch Visa zu touristischen Zwecken ausgestellt. Ausländer, die nach Kambodscha reisen, müssen bei Einreise neben der obligatorischen Einreiseerlaubnis ein Gesundheitszeugnis einer staatlichen Einrichtung, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, nachweisen. Zudem ist ein negativer PCR-Test vorzulegen.
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem COVID-19-Test unterziehen. Das Ergebnis ist in einem amtlich designierten Hotel abzuwarten. Die Auswertung der Tests kann bis zu 24 Stunden dauern. Bei auch nur einem positiven Ergebnis sind alle Einreisenden desselben Fluges zu einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtet. Sollten alle Reisenden negativ getestet werden, wird eine Heimquarantäne angeordnet und die Einhaltung durch die lokalen Behörden überprüft. Die Kosten des PCR-Tests sowie einer eventuellen Behandlung und der Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen. Hierfür ist eine Kaution von 2.000 US-$ in bar bei Einreise zu hinterlegen. Laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums sind zwischen 165 US-$ für einen COViD-19-Test und ca. 2.000 US-$ für eine mögliche Behandlung bzw. Quarantäne-Unterbringung zu bezahlen.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen wurden mehrere zwar wieder aufgenommen, aber zum Teil werden diese auch immer wieder kurzfristig verschoben. Auch auf feste Buchungen können sich Reisende nicht verlassen.
Beschränkungen im Land
Viele Geschäfte, Restaurants und Bars sind wieder geöffnet, wie auch Strände. Nachtclubs und Freizeitstätten wie Fitnessstudios bleiben meist noch geschlossen. Größere Veranstaltungen wie Hochzeiten werden möglichst auf Empfehlung der Behörden verschoben.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind Fiebermessung und Handhygiene am Eingang von Restaurants, Einkaufszentren u.a. vorgesehen. In der Praxis halten sich Betreiber allerdings nicht überall daran.
• Erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kanada - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kanada wird derzeit aufgrund fortgestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kanada war bisher mit Schwankungen innerhalb und zwischen den Provinzen in Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit die Provinzen Québec (insbesondere die Großräume Québec City und Montréal) sowie Ontario (Region Peel, Großräume Toronto und Ottawa).
Aktuelle Daten stellt die kanadische Regierung zur Verfügung. Informationen zum Infektionsgeschehen bieten das kanadische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für Kanada besteht derzeit grundsätzlich eine Einreisesperre. Ausgenommen davon sind nur kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner und Kinder), die die familiäre Beziehung erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen müssen. Ebenfalls ausgenommen sind akkreditierte Diplomaten und Flugzeug-Crews. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Alle international Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren. Bei Nichtbefolgung der Anweisung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Kanada ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaats eine Einreise dort erlauben. Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA), die sie möglichst vor Flugbuchung beantragen sollen.
Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich sein kann. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die gemeinsame Grenze zwischen Kanada und den USA ist seit Ende März 2020 weitgehend geschlossen. Nur unbedingt notwendige Grenzübertritte werden erlaubt, Heimreisen kanadischer und US-amerikanischer Bürger sollen ermöglicht werden. Der für wichtige Lieferketten relevante Verkehr soll ebenfalls nicht beeinträchtigt werden.
Reiseverbindungen
Internationale Flüge dürfen nur noch auf folgenden vier Flughäfen landen: Toronto Pearson International, Montreal Pierre Elliott Trudeau, Vancouver International, Calgary International. Hiervon ausgenommen sind Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik, die noch auf allen Flughäfen landen können. Zahlreiche europäische Fluggesellschaften führen transatlantische Flüge nur in erheblich reduziertem Umfang durch. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Reisenden zu befördern, die COVID-19-Symptome aufweisen (einschl. kanadische Staatsangehörige). Wegen zu geringer Auslastung der Flüge kann es auch kurzfristig zu Änderungen und Stornierungen kommen. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
In mehreren Provinzen, u.a. Ontario, Quebec und British Columbia, gelten Einschränkungen für den Betrieb öffentlicher Einrichtungen einschl. Kultureinrichtungen, Restaurants und Geschäften.
Die kanadische Regierung empfiehlt dringend, "social distancing" zu betreiben und jede nicht unbedingt notwendige Reise zu vermeiden.
Hygieneregeln
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kasachstan - Änderung Einreise, Aufhebung der generellen Einreisesperre; Quarantänebestimmungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan weiterhin gewarnt.
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. November 2020 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Für bestimmte Visakategorien muss eine Sondergenehmigung der kasachischen Innenbehörde zur Einreise eingeholt werden. Die generelle Einreisesperre wurde für Staatsangehörige, mit deren Staaten Kasachstan den Flugverkehr wieder regulär aufgenommen hat (aktuell: Belarus, Deutschland, Niederlande, Südkorea, Türkei, Ukraine und die Vereinigten Arabischen Emirate), aufgehoben. Sollten Sie kein Staatsbürger der vorgenannten Staaten sein, müssen Sie zur Einreise über eine Sondergenehmigung der kasachischen Innenbehörden verfügen, auch wenn Sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
Für Reisende, die direkt aus Deutschland einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan in Deutschland oder einem anderen Land mit stabiler Infektionslage aufgehalten haben, ist die Vorlage des negativen COVID-19-Tests bei Einreise nicht erforderlich, Quarantänemaßnahmen entfallen. Nach Ankunft im Flughafen wird lediglich die Temperatur des Passagiers gemessen und der Reisende muss einen Fragebogen ausfüllen. Kasachstan bewertet folgende Staaten als Länder mit stabiler Infektionslage: Ägypten, Belarus, China, Deutschland, Georgien, Indien, Japan, Malaysia, Niederlande, Russland, Südkorea, Thailand, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Erfolgt die Einreise nach Kasachstan per Transitflug über ein Drittland, muss der Reisende einen negativen COVID-19-Test vorweisen. Bei bestimmten Einreisezwecken (z.B. Tourismus) ist es erforderlich, dass die Einreise per Direktflug aus Ihrem Heimatstaat erfolgt.
Die seit Anfang Juli bestehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Land wurden inzwischen gelockert. Bei Anstieg der Infektionszahlen können in verschiedenen Regionen erneut entsprechende Maßnahmen verhängt werden.
Das Gesundheitssystem des Landes ist stark belastet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können. Bei Aufenthalt in Kasachstan, vermeiden Sie derzeit Überlandfahrten.
• Befolgen Sie die Anweisungen der örtlichen Behörden.
Kirgisistan - Änderung Einreise, Quarantänebestimmungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kirgisistan weiterhin gewarnt.
Das im März verhängte generelle Einreiseverbot nach Kirgisistan zur Eindämmung von COVID-19-Infektionen wurde für deutsche Staatsangehörige aufgehoben. Gleiches gilt für Staatsangehörige aus 32 weiteren Ländern, in denen die epidemiologische Lage aktuell als stabil gilt. Sollte sich die Infektionslage in Deutschland verschlechtern, ist ein erneutes Einreiseverbot nicht auszuschließen.
Flugreisen nach Kirgisistan sind aktuell wieder möglich, allerdings nach wie vor eingeschränkt. Einreisen über die Landgrenzen sind theoretisch möglich.
Bei der Einreise ist ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden (drei Tage), vorzulegen. Falls der PCR-Test bei der Einreise älter als 72 Stunden ist, weil z.B. der Flug verspätet oder verschoben wurde, muss der Test bei Einreise durchgeführt werden.
Bei der Einreise auf dem Landweg ist ein negativer PCR-Test, nicht älter als 120 Stunden (fünf Tage) vorzulegen. Temperaturmessungen werden vorgenommen. Sollte der Test aufgrund von Reiseverzögerungen älter als 120 Stunden sein, muss ein Test am Zielort vorgenommen werden.
Personen ohne PCR-Test bzw. mit ausgeprägten Krankheitssymptomen dürfen nicht einreisen.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt, unter welchen Bedingungen eine Mitnahme durch die Fluggesellschaft möglich ist.
• Prüfen Sie vor Einreise auf dem Landweg, wie die Einreise-bzw. Transitregelungen des betreffenden Nachbarlandes sind, aus dem die Einreise erfolgen soll.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Kiribati - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kiribati wird derzeit aufgrund fortgestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Kiribati war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist für Ausländer derzeit nicht möglich. Es bestehen zudem Einreisebeschränkungen für Reisende aus allen Ländern mit aktiver COVID-19-Übertragung, darunter Deutschland. Informationen bietet das Ministry of Health and Medical Services.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise über Kiribati ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt; Ausnahmen wären Repatriierungsflüge, die aber bisher nicht durchgeführt wurden.
Beschränkungen im Land
Seit dem 26. März 2020 gilt bis auf weiteres der Ausnahmezustand.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Kiribati.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kiribatischen Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kongo, Republik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Kongo weiterhin gewarnt.
Während See- und Landgrenzen weiterhin geschlossen bleiben, ist die Ein- und Ausreise per Flugzeug seit dem 24. August wieder möglich. Bei der Einreise ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests erforderlich. Folgende Einreisebestimmungen gelten in Abhängigkeit des Tests:
• Personen, deren negativer Test nicht älter als 72 Stunden ist, dürfen ohne erneuten Test einreisen und müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
• Personen, die einen Test vorlegen, der älter als 72 Stunden aber jünger als zehn Tage ist, werden bei Einreise getestet, und müssen sich dann in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
• Personen, die keinen Test oder einen Test vorlegen, der älter als 10 Tage ist, werden in eines der staatlichen Quarantänehotels gebracht. Nach einem negativen Test darf die anschließende 14-tägige häusliche Quarantäne abgeleistet werden. Im Falle eines positiven Tests erfolgt eine Überstellung an eine für COVID-19 Fälle zuständige Stelle.
Alle Kosten für Tests und Hotel sind von den Reisenden zu tragen. Kinder unter 11 Jahren sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.
Bei der Ausreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, falls das Reisezielland dies verlangt.
Seit 31. März 2020 besteht eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr. Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung bzw. Unterkunft. Die Maßnahmen werden von Militär und Polizei rigoros durchgesetzt. Reisen innerhalb des Landes sind nicht mehr möglich. Ausländern wird – als vermeintlichen Überträgern von Erkrankungen – mit wachsendem Misstrauen begegnet.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Für die Ausreise sollten Sie ebenfalls die jeweils gültigen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes mit sich zu führen.
Kroatien - Anpassung der Reisewarnung für die Gespanschaft Sibenik-Knin und Zadar, Ausweitung der Reisewarnung auf die Gespanschaften Lika-Senj, Vukovar-Syrmien, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje und Virovitica-Podravina, Aufhebung der Reisewanrung für die Gespanschaft Brod-Posavina, Änderung Epidemiologische Lage, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gespanschaften Lika-Senj, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Vukovar-Srijem, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje und Virovitica-Podravina wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Kroatien bewegt sich weiterhin auf recht hohem Niveau. In den Gespanschaften Lika-Senj, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Vukovar-Srijem, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje und Virovitica-Podravina liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Für Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staatenbesteht derzeit keine 14-tägige häusliche Quarantänepflicht. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses/einer COVID-19-Negativbescheinigung ist bei Einreise aus den vorgenannten Staaten ebenfalls nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht.
Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet wieder statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen liegt unter der Frequenz in den Sommermonaten vergangener Jahre. Auf der Website des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie für im Gastgewerbe tätige Personen.
Als Folge landesweit steigender Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
• Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Kuba - Änderung Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte der Ansteckungen sind zurzeit die Provinzen Havanna und Ciego de Ávila.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen sind für kommerzielle Flüge und den touristischen Schiffsverkehr bis mindestens 16. Oktober 2020 geschlossen. Ausnahmen gelten derzeit lediglich für touristische Reisen zu den Inseln Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist aufgrund der geschlossenen Landesgrenzen zurzeit nicht möglich.
Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer weiterhin möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Flüge und der touristische Schiffsverkehr sind bis 16. Oktober 2020 ausgesetzt. Es gibt nur einzelne Sonderflüge zwischen Kuba und Europa.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind zurzeit stark eingeschränkt. Die meisten Hotels sind geschlossen, auch andere touristische Dienstleistungen (Autovermietung, Ausflüge, Überlandreisen) werden derzeit nicht angeboten. Der öffentliche Verkehr zwischen Havanna und den umliegenden Provinzen ist eingestellt. Eine Ein- und Ausreise aus Havanna ist nur mit Sondergenehmigung in Ausnahmefällen möglich.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen hohe Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
Touristische Reisen auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz sind von Kanada aus möglich. Reisende müssen per Direktflug auf die jeweilige Insel anreisen und sich bei Einreise einem obligatorischen Corona-Schnelltest unterziehen.
Reisende sind in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Besuche auf der Hauptinsel sind nicht möglich. Eine konsularische Unterstützung ist dort nur begrenzt möglich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Laos - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte waren bisher Vientiane und Luang Prabang.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Seit dem 23. März 2020 sind alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen bestehen für laotische Arbeiter aus Thailand, Vietnam und China sowie für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend. Dieser Test ist bislang noch kostenlos.
Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt worden. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen, z.B. mit Lao Airlines über Seoul/ Südkorea möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Vor Ausreise müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese dem laotischen Außenministerium deren Ausreise notifizieren muss.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland (Flug, Bus oder Mietwagen) sind seit dem 22. Mai 2020 wieder ohne Einschränkungen möglich. Im Falle erhöhter Neuinfektionen sind jedoch kurzfristig auch wieder Beschränkungen (einschließlich Lockdown) und Kontrollen möglich, ggf. auch nur in einzelnen Provinzen.
Nachtklubs/Bars, Karaoke-Bars und Internet-Cafés sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt keine generelle Masken-/Handschuhpflicht, mit der Ausnahme von Inlandsflügen. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung dringend angeraten.
• Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Lettland - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Lettland war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber zuletzt stark ansteigende Zahlen. Regionaler Schwerpunkt war bisher die Hauptstadt Riga. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 25 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Deutschland wird weiterhin mit einem Wert geführt, der über dem o.a. neuen Grenzwert liegt.
Es gilt daher eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. In der Anfangszeit wird die Registrierung per Fragebogen am Einreiseort vorgenommen, eine elektronische Registrierung ist bei den lettischen Behörden in Arbeit. Falls die Einreise per Pkw erfolgt und die ausgefüllten Formulare an der Grenze nicht entgegengenommen werden können, müssen diese eingescannt als PDF-Dokument an das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle per E-Mail übermittelt werden. Das elektronische Ausfüllen der Formulare und Übermittlung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Im Formular müssen die Daten der Ein- und Ausreise angegeben werden, diese werden an die Polizei weitergeleitet, die stichprobenartig die Einhaltung der Selbstisolation überprüft. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Formular für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Auskunft dazu erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das eine COVID-19-Inzidenz über dem Doppelten des jeweils am Freitag errechneten EU-Durchschnitts pro 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Staaten, deren Flüge gestrichen werden, finden Sie auf der Website des Lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle. Die Liste wird regelmäßig am Freitagnachmittag aktualisiert und gilt ab dem darauffolgenden Montag ab 0 Uhr. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Website entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat den nationalen Notstand am 9. Juni 2020 aufgehoben; die meisten Beschränkungen wurden infolge aufgehoben.
Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 7. Oktober 2020 wieder Pflicht. Ein Abstand von 2 Metern ist wo immer möglich einzuhalten. In Innenräumen von Lokalen dürfen maximal 8 Personen an einem Tisch sitzen, im Außenbereich gibt es keine derartigen Einschränkungen mehr. Zwischen den Tischen soll jedoch ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Litauen - Ausweitung der Reisewarnung auf den Bezirk Kaunas und für die Region Šiauliai, Änderung Epidemiologische Lage, Änderung Einreise- Beschränkungen für die Einreise aus Deutschlan:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bezirke Šiauliai (Schaulen) und Kaunas (Kauen) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 derzeit ähnlich stark wie Deutschland betroffen. In den Bezirken Šiauliai und Kaunas beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb beide als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung .
Einreise
Bei Einreise aus einem Land mit einer Inzidenz über 25 je 100.000 Einwohner, darunter seit 28. September 2020 Deutschland besteht eine Quarantänepflicht. Die Quarantäne dauert grundsätzlich 14 Tage, kann aber mit einem erneuten COVID-19 Test nach frühestens 8 Tagen auf 10 Tage verkürzt werden, sofern der Testbefund negativ ist. Um den Quarantäneort für die Testabnahme verlassen zu dürfen benötigt man eine Sondergenehmigung des litauischen Gesundheitsdienstes. Die Länderliste veröffentlicht die litauische Regierung unter dem Link Koronastop.
Auch die Durchreise durch ein Land mit einem Wert von über 25 Neuinfektionen führt zur Quarantänepflicht, außer die Anreise erfolgt per Flugzeug und der Transit-Bereich des Flughafens wurde nicht verlassen. Weitere Ausnahmen gelten für den Transit durch Polen und Estland.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Während der Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende mit Wohnsitz oder letztem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland können grundsätzlich ohne Beachtung einer Quarantänepflicht einreisen, wenn sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Land aufgehalten haben, im dem weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner diagnostiziert wurden.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, aber auch hierfür ist eine vorherige Registrierung notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Ein gültiges Reisedokument ist stets mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr hat sich normalisiert.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen u.a. Einrichtungen zu Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
Seit dem 1. August 2020 ist ein Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, verpflichtend. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurant und, Sportveranstaltungen. Vor dem Betreten von Geschäften, Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Luxemburg - Reisewarnung, Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund erneut hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen sind erneut stark gestiegen. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage wird wieder seit einiger Zeit überschritten, so dass das Robert-Koch-Institut Luxemburg erneut zum Risikogebiet erklärt hat.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg ansässige Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Fahrkarte, Hotelreservierung) für einen kostenlosen COVID-19-PCR-Test einschreiben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos und Kirchen sind offen. Oft ist eine Reservierung im Voraus verpflichtend. Die allgemeinen Hygieneauflagen müssen beachtet werden. Zuwiderhandeln kann scharfe Maßnahmen bis hin zur Schließung des Betriebs nach sich ziehen.
Bis zu zehn Gäste dürfen in einem Privathaushalt empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen höchstens zehn Menschen zusammenkommen, unter den üblichen Hygieneauflagen. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Supermärkten und Geschäften, sowie in öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Bürgerbüros etc.). Abstände von 2 Metern sind einzuhalten.
Mehr als zehn Gäste in Restaurants und Gaststätten müssen an Tischen sitzen und den Mindestabstand von 2 Metern zu fremden Personen strikt einhalten.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Macau - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Macau wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Macau bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 15. April 2020 ist Ausländern die Einreise verboten, auch wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Macau haben. Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen außerhalb von Festlandchina, Hongkong oder Taiwan aufgehalten haben, dürfen ebenfalls nicht nach Macau einreisen.
Die Einreise ist nur aus Festlandchina, Hongkong oder Taiwan erlaubt.
Einreisende aus Hongkong müssen einen nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden, Einreisende aus Festlandchina und Taiwan einen innerhalb der letzten sieben Tage vor Einreise durchgeführten COVID-19-Nukleinsäuretest mit negativem Ergebnis vorlegen darf und – mit Ausnahme der Einreise aus Festlandchina - eine14-tägige Quarantäne in einem hierfür vorgesehenen Hotel in Macau verbringen. Aktuelle Informationen bietet das Macao Tourism Office.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind über Macau nicht erlaubt.
Reiseverbindungen
Der Reiseverkehr mit Festlandchina und Hongkong wurde eingeschränkt und die Fährverbindungen eingestellt.
Lediglich die Hong Kong-Zhuhai-Macao-Brücke ist täglich von 10 bis 20 Uhr, für Privatfahrzeuge von 6 bis 22 Uhr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Macau bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Abstandsregeln gelten nur in geschlossenen Räumen.
• Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Madagaskar - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Madagaskar weiterhin gewarnt.
Der internationale Flughafen in Antananarivo ist weiterhin für Passagiermaschinen gesperrt. Seit dem 1. September 2020 sind bestimmte Inlandsflüge erlaubt (u.a. zwischen Antananarivo und Sambava, Taolagnaro, Nosy Be, Sainte-Marie, Maroantsetra, Morondava, Mahajanga, Toamasina u. Toliara). Voraussetzung für den Flugantritt ist der Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses.
Internationale Flüge mit dem Ziel Nosy Be sollen voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2020 wieder möglich sein, ebenso Regionalflüge im indischen Ozean. Kreuzfahrtschiffe dürfen nicht in Madagaskar anlegen.
Der Gesundheitsnotstand besteht nach wie vor, allerdings wurde er gelockert. In der Öffentlichkeit und in öffentlichen Transportmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den madagassischen Behörden oder der für Sie zuständigen madagassischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen
• Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
Malawi - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malawi weiterhin gewarnt.
Seit 1. September 2020 hat die Regierung Malawis eingeschränkten internationalen Flugverkehr wieder erlaubt.
Deutschland wird durch die malawischen Behörden neben zahlreichen anderen Ländern in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Reisenden aus Deutschland wird die Einreise nur gestattet, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurückkehren. Die Botschaft Malawis in Berlin und die Grenzbehörden am Flughafen Lilongwe erteilen derzeit - keine - Einreisevisa. Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, max. 10 Tage alt (Zeitpunkt der Probenentnahme). Bei COVID-19-Symptomen (Husten, erhöhte Temperatur) kann ein weiterer für den Reisenden kostenpflichtiger COVID-19-Test (100 US-$ für ausländische Reisende) unmittelbar bei Einreise angeordnet werden, dessen Ergebnis bis zu 48 Stunden in einer staatlichen Quarantäne-Einrichtung abgewartet werden muss. Für alle Einreisenden ist eine 14-tägige Selbstquarantäne verpflichtend.
Alle Regelungen zur COVID-19-Prävention der Regierung können sich jederzeit und ohne vorherige Ankündigung kurzfristig ändern.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien zu den aktuell geltenden Einschränkungen.
• Beachten Sie die geltenden Einschränkungen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
Malaysia - Ergänzung:
Von nicht notwendigen Reisen nach Malaysia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Malaysia bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 7. September 2020 gilt aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (MCO) ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Mitarbeiter/-innen von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft im Ausreiseland vorlegen.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich die App „MySejathera“ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich unmittelbar nach der Einreise zu registrieren.
Die Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden streng kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen einen negativen PCR-Test beim Check-In.
Reisende müssen sich nach Einreise in 14-tägige Quarantäne in eine von malaysischen Behörden bestimmte Quarantäneeinrichtung begeben. Kosten für Unterbringung und Verpflegung trägt der Reisende, der anhand eines Verpflichtungsschreibens (Letter of Undertaking, LoU) hierzu einwilligen muss. Derzeit betragen die Kosten pro Person RM 4.700,- (ca. 1000 EUR). Bei Einreise wird ein kostenpflichtiger COVID-19-Test durchgeführt; ein vor Einreise durchgeführter COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Grenzübergänge an den Landgrenzen werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei einem Transitaufenthalt auf der malaysischen Halbinsel mit anschließendem Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein COVID-19-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet. Andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren jedoch nicht in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Die überwiegende Anzahl der Museen sowie Bars und Clubs sind weiterhin geschlossen. Viele Restaurants schließen um 22 Uhr. Es gilt jedoch zu keiner Tageszeit eine Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen.
• Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Malediven - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Malediven weiterhin gewarnt.
Die Malediven sind bisher von COVID-19 im Verhältnis von Infektionen zur Gesamtbevölkerung stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist derzeit die Hauptstadt Malé.
Die Malediven sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender COVID-19-PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das maledivische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Die Einreise in die Malediven ist für Touristen seit dem 15. Juli 2020 grundsätzlich wieder möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Voraussetzung ist, dass eine Buchungsbestätigung in einem Resort über die gesamte Dauer des Aufenthalts vorgelegt werden kann.
Des Weiteren müssen Reisende seit dem 10. September 2020 bei Einreise einen negativen COVID-19-PCR-Test in englischer Sprache vorlegen können. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr. Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung verpflichtend. Diese muss innerhalb von 24 Stunden vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörde ausgefüllt werden.
Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem COVID-19-PCR-Test am Flughafen unterziehen. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden oder das Resort zu begleichen. Darüber hinaus behalten sich die maledivischen Behörden das Recht vor, stichprobenartig Tests durchzuführen. Die Kosten hierfür werden von den maledivischen Behörden getragen. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand und Entscheidung des Resorts, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Die Quarantäne dauert mindestens drei Tage bei Personen ohne Symptome und 14 Tage bei Personen mit Symptomen. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests können gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen werden, Erfahrungswerte zu den möglichen entstehenden Kosten liegen bisher nicht vor.
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Das maledivische Tourismusministerium gibt Auskunft, welche Transithotels genutzt werden können.
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufener öffentlicher Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter Split Stay beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Gasthäuser auf den lokalen Inseln sind zunächst bis zum 15. Oktober 2020 geschlossen. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen von den Resorts aus derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für erforderliche Transitübernachtungen in Malé.
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind. Auch am Flughafen gelten die üblichen Gesundheitsvorkehrungen (Maskenpflicht, Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen). Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App TraceEkee.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und geltende Maßnahmen auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums der Malediven und folgen Sie den Empfehlungen.
• Zeigen Sie Ihre Einreise innerhalb 24 Stunden vor Einreise auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörde an. Informieren Sie sich auch hier über die Reisebedingungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19 Hotline 1676.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Malta - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Malta war während der ersten Infektionswelle von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit Anfang Juli 2020 mehrfach deutlich angestiegen und bewegt sich nach derzeit erneut auf hohem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „Korridorländer“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, China (einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (außer Direktflüge aus Paris und Marseille), Griechenland, Großbritannien (einschließlich Gibraltar), Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Ruanda, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (außer aus den Regionen Barcelona, Girona und Madrid), Südkorea, Thailand, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Die folgenden Länder zählen zur sog. „gelben Liste“: Frankreich (alle Flughäfen in Paris und Marseille), Rumänien, Spanien (nur die Regionen Barcelona, Girona und Madrid), Tschechische Republik und Tunesien. Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per E-Mail stellen. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr wieder geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Seit 19. August 2020 sind Nachtklubs und Diskotheken erneut geschlossen. Bars und Klubs können unter Auflagen geöffnet werden. Auch der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Veranstaltungen sind nunmehr auf 15 Personen begrenzt.
Hygieneregeln
Kunden und Mitarbeiter in Geschäften, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Gesichtsschutz (Visier) zu tragen. Letzterer kann allein oder zusammen mit einem MNS getragen werden. Personen, die Banken besuchen, wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da MNS dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen des maltesischen Gesundheitsministeriums .
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Marokko - Änderung Einreise:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko weiterhin gewarnt.
Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt. Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder). Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige. Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu finden Sie in den Newstickern auf der Website der deutschen Botschaft in Rabat. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Seit dem 6. September 2020 sollen auch offiziell und geschäftlich Reisende auf Einladung eines marokkanischen Geschäftspartners unter Beachtung der geltenden Sanitärbestimmungen (Zur Einreise ist nur ein PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, ein serologisches Gutachten wird nicht mehr verlangt) mit den genannten Sonderflügen und unter bestimmten Bedingungen nach Marokko einreisen können. Die Einladung mit vollständigem Briefkopf der Firma und Unterschrift eines Firmenbevollmächtigten muss die ICE (= Identifiant commune d’entreprise) und die Nummer des RC (registre de commerce) sowie den Grund der Reise benennen, den vollständigen Namen sowie Pass- und Reisedaten des Geschäftsreisenden enthalten. Diese Regelung soll auch für nicht visapflichtige Ausländer gelten, die eine verbindliche Hotelreservierung vorlegen können. Zahlreiche Hotels bleiben allerdings weiterhin geschlossen.
Der Ausnahmezustand wurde verlängert und gilt vorerst bis zum 10. Oktober 2020 fort. Aufgrund des Infektionsgeschehens bestehen weiterhin Ausgangs- und Reisebeschränkungen. Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der (lokalen) Behörden möglich. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen, z.B. Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe und zur Fahrt zu Flug- bzw. Fährhäfen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Es ist weiterhin mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Die Einhaltung der o.a. Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) verstärkt kontrolliert.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften auch zur Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um künftig Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert. Quelle: AA
Der Gesundheitsnotstand in Marokko ist bis zum 10. November 2020 verlängert worden. Quelle: Maghreb Post
Marshallinseln - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Marshallinseln wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen auf den Marshallinseln bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das RMI Ministry of Health & Human Resources und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 8. März 2020 gilt ein Einreiseverbot u.a. für Reisende aus Deutschland; auch für Transitreisende über Deutschland.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise via die Marshallinseln ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist derzeit eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mauretanien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durchreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauretanien wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mauretanien war bislang von COVID-19 weniger stark betroffen.
Mauretanien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das mauretanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich wieder möglich, das Einreisevisum wird wie bisher bei Einreise am Flughafen erteilt. Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19-PCR-Test nachweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Die Landgrenzen Mauretaniens sind grundsätzlich geschlossen. Eine Einreise auf dem Landweg ist nur mit Sondergenehmigung und nicht für touristische Reisen möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr läuft derzeit allmählich wieder an. Air France und Turkish Airlines fliegen Nouakchott wieder mehrmals wöchentlich an, Royal Air Maroc will folgen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Beschränkungen. Es wird empfohlen, die bekannten Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.
Hygieneregeln
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mauritius - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauritius wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Mauritius war bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisesperre für Ausländer soll ab Oktober 2020 teilweise aufgehoben werden. Bewohner von Mauritius und eine begrenzte Personengruppe, z.B. Touristen mit mehr als 14 Tagen geplantem Aufenthalt, sollen dann wieder einreisen dürfen und hierfür einen negativen PCR-Test vorlegen müssen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Während einer 14-tägigen Quarantäne in einem staatlich bestimmten Hotel müssen sie sich am siebten und 14. Tag erneut einem PCR-Test unterziehen. Informationen hierzu bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr bleibt weiterhin eingestellt. Es finden weiterhin Sonderflüge zur Rückholung noch im Ausland befindlicher mauritischer Staatsangehöriger statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mikronesien - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mikronesien wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Mikronesien ist bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Aktuelle Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für Reisende, die aus oder über ein Land einreisen möchten, in dem es bestätigte COVID-19-Fälle gibt, darunter Deutschland.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise via Mikronesien ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Es gibt sehr sporadisch Flüge mit dem United Airlines Full Island Hopper Service.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Moldau, Republik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau weiterhin gewarnt.
Die Einreise in die Republik Moldau ist seit 1. September 2020 ohne Einschränkung möglich, es sei denn, sie erfolgt aus einem der Länder, die das moldauische Gesundheitsministerium auf einer Liste benannt hat, die alle 14 Tage aktualisiert wird.
Für diese Länder gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern sie der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden, mit folgenden Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• bei der Wahlkommission für die Präsidentschaftswahl im November 2020 akkreditierte Wahlbeobachter, Vertreter internationaler Organisationen, ausländischer Regierungen und Nichtregierungsorganisationen sowie Wahlrechtsexperten,
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Organisation, Aufnahme oder Abschluss eines Studiums sowie entsprechenden Aufnahme oder Abschlussprüfungen einreisen oder die bereits in einer moldauischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind; für die Organisation eines Studiums kann ein legaler Vertreter oder eine durch diesen bestimmte Begleitperson mitreisen,
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich)“.
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, an Botschaften und Konsulaten akkreditiertes Personal, Personal internationaler Organisationen und Missionen, sowie deren Familienangehörige und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau wurde Mitte Juni 2020 wieder aufgenommen. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten.
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand beendet. In Teilen des Landes kann jedoch ein „Gesundheitsnotstand“ (code red) ausgerufen werden.
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufsgeschäften) und überall im öffentlichen Bereich, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Webseite des moldauischen Gesundheitsministeriums, aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
Mongolei - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei weiterhin gewarnt.
In der Mongolei sind sämtliche internationale Flug- und Zugverbindungen weiterhin bis zum 31. Oktober 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landwege ist ebenfalls derzeit nicht möglich. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegmöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 340 € in Rechnung gestellt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Website der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Mosambik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Anfang September stark an, regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadt Maputo, gefolgt von der Provinz Maputo. Derzeit sind lt. Medien alle Krankenhauskapazitäten durch an COVID-19 erkrankten Patienten voll ausgelastet.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nicht-mosambikanische Staatsbürger, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (DIRE) oder eines Visums sind, können nun vorbehaltlich der unten genannten COVID-19-Testanforderung nach Mosambik einreisen, ohne eine spezielle Genehmigung des Innenministeriums einzuholen.
Ausländer ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, die sich in Mosambik aufhalten, wurde ihr mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder ihre mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung automatisch bis zum 30. September 2020 verlängert. Fragen zu einer darüber hinausgehenden Verlängerung beantwortet das mosambikanische Innenministerium.
Das Gesundheitsministerium (MISAU) hat an Flughäfen und anderen Einreisepunkten Kontrollen eingeführt, bei denen die Körpertemperatur aller Reisenden überprüft wird. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen, der maximal 72 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde. Alle Einreisenden müssen sich zudem in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben. Die Quarantäne kann vorzeitig nach 10 Tagen beendet werden, wenn ein erneuter COVID-19-Test vorgenommen wird.
Die Quarantäne kann bei Einreisenden mit einer eigenen Wohnung in Mosambik dort absolviert werden. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Quarantäneverpflichtung in einer staatlichen Institution führen.
Reiseverbindungen
Seit dem 12. Mai 2020 ist der reguläre internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Es gibt in unregelmäßigen Abständen Sonderflüge. Ab Oktober 2020 bieten Fluggesellschaften aus sechs Ländern (Portugal, Katar, Türkei, Äthiopien, Kenia und Südafrika) zweimal pro Woche Flüge nach Maputo und zurück an; Einzelheiten zu Flugplänen können auf den jeweiligen Websites der Fluggesellschaften abgerufen werden.
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der Katastrophenfall in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Der Präsident kündigte ein schrittweises Vorgehen zur Wiederaufnahme der wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten in Mosambik an.
Nach teilweiser Wiederaufnahme des Hochschulunterrichts und der Wiedereröffnung der Schulen ab Jahrgangsstufe 12 wurde Teilnahme an Bestattungen und Gottesdiensten mit stark eingeschränkter Personenanzahl erlaubt.
Seit 1. September dürfen Kinos, Theatern, Kasinos und Sporthallen unter staatlichen Hygieneschutzkontrollen wieder besucht werden.
Die Wiederaufnahme des regulären internationalen Flugverkehrs steht noch aus.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Myanmar - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar wird derzeit aufgrund fortgestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von der COVID-19-Pandemie mit ansteigenden Fallzahlen betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Provinz Rakhine und das Stadtgebiet von Rangun.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für Gesundheit und Sport und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) kontaktieren Sie bitte die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Einreisevisa werden bis 31. Oktober 2020 nur in dringenden Ausnahmefällen für einen eingeschränkten Personenkreis erteilt.
Bei Einreise muss ein COVID-19-Negativtest, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Der Binnenflugverkehr ist suspendiert.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis voraussichtlich 31. Oktober 2020 ausgesetzt; Inlandsflüge sind ebenfalls bis auf weiteres eingestellt. Auch die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist nur sehr eingeschränkt möglich.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Für das Stadtgebiet von Rangun gilt bis auf weiteres ein „Lockdown“, Bewegungen sind nur bestimmten Berufsgruppen zur Arbeit sowie einer Einzelperson zur Versorgung mit Nahrungsmitteln oder zum Arztbesuch gestattet; ergänzt durch eine nächtliche Ausgangssperre.
Reisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt; teilweise gibt es Quarantänevorschriften bei Reisen zwischen den Provinzen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Für COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund erneut hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen sind erneut stark gestiegen. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage wird wieder seit einiger Zeit überschritten, so dass das Robert-Koch-Institut Luxemburg erneut zum Risikogebiet erklärt hat.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg ansässige Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Fahrkarte, Hotelreservierung) für einen kostenlosen COVID-19-PCR-Test einschreiben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos und Kirchen sind offen. Oft ist eine Reservierung im Voraus verpflichtend. Die allgemeinen Hygieneauflagen müssen beachtet werden. Zuwiderhandeln kann scharfe Maßnahmen bis hin zur Schließung des Betriebs nach sich ziehen.
Bis zu zehn Gäste dürfen in einem Privathaushalt empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen höchstens zehn Menschen zusammenkommen, unter den üblichen Hygieneauflagen. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Supermärkten und Geschäften, sowie in öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Bürgerbüros etc.). Abstände von 2 Metern sind einzuhalten.
Mehr als zehn Gäste in Restaurants und Gaststätten müssen an Tischen sitzen und den Mindestabstand von 2 Metern zu fremden Personen strikt einhalten.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Macau - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Macau wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Macau bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 15. April 2020 ist Ausländern die Einreise verboten, auch wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Macau haben. Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen außerhalb von Festlandchina, Hongkong oder Taiwan aufgehalten haben, dürfen ebenfalls nicht nach Macau einreisen.
Die Einreise ist nur aus Festlandchina, Hongkong oder Taiwan erlaubt.
Einreisende aus Hongkong müssen einen nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden, Einreisende aus Festlandchina und Taiwan einen innerhalb der letzten sieben Tage vor Einreise durchgeführten COVID-19-Nukleinsäuretest mit negativem Ergebnis vorlegen darf und – mit Ausnahme der Einreise aus Festlandchina - eine14-tägige Quarantäne in einem hierfür vorgesehenen Hotel in Macau verbringen. Aktuelle Informationen bietet das Macao Tourism Office.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind über Macau nicht erlaubt.
Reiseverbindungen
Der Reiseverkehr mit Festlandchina und Hongkong wurde eingeschränkt und die Fährverbindungen eingestellt.
Lediglich die Hong Kong-Zhuhai-Macao-Brücke ist täglich von 10 bis 20 Uhr, für Privatfahrzeuge von 6 bis 22 Uhr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Macau bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Abstandsregeln gelten nur in geschlossenen Räumen.
• Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Madagaskar - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Madagaskar weiterhin gewarnt.
Der internationale Flughafen in Antananarivo ist weiterhin für Passagiermaschinen gesperrt. Seit dem 1. September 2020 sind bestimmte Inlandsflüge erlaubt (u.a. zwischen Antananarivo und Sambava, Taolagnaro, Nosy Be, Sainte-Marie, Maroantsetra, Morondava, Mahajanga, Toamasina u. Toliara). Voraussetzung für den Flugantritt ist der Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses.
Internationale Flüge mit dem Ziel Nosy Be sollen voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2020 wieder möglich sein, ebenso Regionalflüge im indischen Ozean. Kreuzfahrtschiffe dürfen nicht in Madagaskar anlegen.
Der Gesundheitsnotstand besteht nach wie vor, allerdings wurde er gelockert. In der Öffentlichkeit und in öffentlichen Transportmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den madagassischen Behörden oder der für Sie zuständigen madagassischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen
• Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
Malawi - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malawi weiterhin gewarnt.
Seit 1. September 2020 hat die Regierung Malawis eingeschränkten internationalen Flugverkehr wieder erlaubt.
Deutschland wird durch die malawischen Behörden neben zahlreichen anderen Ländern in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Reisenden aus Deutschland wird die Einreise nur gestattet, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurückkehren. Die Botschaft Malawis in Berlin und die Grenzbehörden am Flughafen Lilongwe erteilen derzeit - keine - Einreisevisa. Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, max. 10 Tage alt (Zeitpunkt der Probenentnahme). Bei COVID-19-Symptomen (Husten, erhöhte Temperatur) kann ein weiterer für den Reisenden kostenpflichtiger COVID-19-Test (100 US-$ für ausländische Reisende) unmittelbar bei Einreise angeordnet werden, dessen Ergebnis bis zu 48 Stunden in einer staatlichen Quarantäne-Einrichtung abgewartet werden muss. Für alle Einreisenden ist eine 14-tägige Selbstquarantäne verpflichtend.
Alle Regelungen zur COVID-19-Prävention der Regierung können sich jederzeit und ohne vorherige Ankündigung kurzfristig ändern.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien zu den aktuell geltenden Einschränkungen.
• Beachten Sie die geltenden Einschränkungen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
Malaysia - Ergänzung:
Von nicht notwendigen Reisen nach Malaysia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Malaysia bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 7. September 2020 gilt aufgrund des "Recovery Movement Control Order" (MCO) ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Mitarbeiter/-innen von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft im Ausreiseland vorlegen.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich die App „MySejathera“ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich unmittelbar nach der Einreise zu registrieren.
Die Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden streng kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen einen negativen PCR-Test beim Check-In.
Reisende müssen sich nach Einreise in 14-tägige Quarantäne in eine von malaysischen Behörden bestimmte Quarantäneeinrichtung begeben. Kosten für Unterbringung und Verpflegung trägt der Reisende, der anhand eines Verpflichtungsschreibens (Letter of Undertaking, LoU) hierzu einwilligen muss. Derzeit betragen die Kosten pro Person RM 4.700,- (ca. 1000 EUR). Bei Einreise wird ein kostenpflichtiger COVID-19-Test durchgeführt; ein vor Einreise durchgeführter COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Grenzübergänge an den Landgrenzen werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei einem Transitaufenthalt auf der malaysischen Halbinsel mit anschließendem Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein COVID-19-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet. Andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren jedoch nicht in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Die überwiegende Anzahl der Museen sowie Bars und Clubs sind weiterhin geschlossen. Viele Restaurants schließen um 22 Uhr. Es gilt jedoch zu keiner Tageszeit eine Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App "MySejahtera" erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen.
• Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Malediven - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Malediven weiterhin gewarnt.
Die Malediven sind bisher von COVID-19 im Verhältnis von Infektionen zur Gesamtbevölkerung stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist derzeit die Hauptstadt Malé.
Die Malediven sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender COVID-19-PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das maledivische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Die Einreise in die Malediven ist für Touristen seit dem 15. Juli 2020 grundsätzlich wieder möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Voraussetzung ist, dass eine Buchungsbestätigung in einem Resort über die gesamte Dauer des Aufenthalts vorgelegt werden kann.
Des Weiteren müssen Reisende seit dem 10. September 2020 bei Einreise einen negativen COVID-19-PCR-Test in englischer Sprache vorlegen können. Der Abstrich darf maximal 72 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr. Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung verpflichtend. Diese muss innerhalb von 24 Stunden vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörde ausgefüllt werden.
Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem COVID-19-PCR-Test am Flughafen unterziehen. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden oder das Resort zu begleichen. Darüber hinaus behalten sich die maledivischen Behörden das Recht vor, stichprobenartig Tests durchzuführen. Die Kosten hierfür werden von den maledivischen Behörden getragen. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand und Entscheidung des Resorts, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Die Quarantäne dauert mindestens drei Tage bei Personen ohne Symptome und 14 Tage bei Personen mit Symptomen. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests können gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen werden, Erfahrungswerte zu den möglichen entstehenden Kosten liegen bisher nicht vor.
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Das maledivische Tourismusministerium gibt Auskunft, welche Transithotels genutzt werden können.
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufener öffentlicher Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter Split Stay beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Gasthäuser auf den lokalen Inseln sind zunächst bis zum 15. Oktober 2020 geschlossen. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen von den Resorts aus derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für erforderliche Transitübernachtungen in Malé.
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind. Auch am Flughafen gelten die üblichen Gesundheitsvorkehrungen (Maskenpflicht, Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen). Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App TraceEkee.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und geltende Maßnahmen auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums der Malediven und folgen Sie den Empfehlungen.
• Zeigen Sie Ihre Einreise innerhalb 24 Stunden vor Einreise auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörde an. Informieren Sie sich auch hier über die Reisebedingungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19 Hotline 1676.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Malta - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Malta war während der ersten Infektionswelle von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit Anfang Juli 2020 mehrfach deutlich angestiegen und bewegt sich nach derzeit erneut auf hohem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Derzeit können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „Korridorländer“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, China (einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (außer Direktflüge aus Paris und Marseille), Griechenland, Großbritannien (einschließlich Gibraltar), Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Ruanda, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (außer aus den Regionen Barcelona, Girona und Madrid), Südkorea, Thailand, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Die folgenden Länder zählen zur sog. „gelben Liste“: Frankreich (alle Flughäfen in Paris und Marseille), Rumänien, Spanien (nur die Regionen Barcelona, Girona und Madrid), Tschechische Republik und Tunesien. Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per E-Mail stellen. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr wieder geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Seit 19. August 2020 sind Nachtklubs und Diskotheken erneut geschlossen. Bars und Klubs können unter Auflagen geöffnet werden. Auch der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Veranstaltungen sind nunmehr auf 15 Personen begrenzt.
Hygieneregeln
Kunden und Mitarbeiter in Geschäften, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Gesichtsschutz (Visier) zu tragen. Letzterer kann allein oder zusammen mit einem MNS getragen werden. Personen, die Banken besuchen, wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da MNS dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen des maltesischen Gesundheitsministeriums .
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Marokko - Änderung Einreise:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko weiterhin gewarnt.
Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt. Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder). Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige. Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu finden Sie in den Newstickern auf der Website der deutschen Botschaft in Rabat. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Seit dem 6. September 2020 sollen auch offiziell und geschäftlich Reisende auf Einladung eines marokkanischen Geschäftspartners unter Beachtung der geltenden Sanitärbestimmungen (Zur Einreise ist nur ein PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, ein serologisches Gutachten wird nicht mehr verlangt) mit den genannten Sonderflügen und unter bestimmten Bedingungen nach Marokko einreisen können. Die Einladung mit vollständigem Briefkopf der Firma und Unterschrift eines Firmenbevollmächtigten muss die ICE (= Identifiant commune d’entreprise) und die Nummer des RC (registre de commerce) sowie den Grund der Reise benennen, den vollständigen Namen sowie Pass- und Reisedaten des Geschäftsreisenden enthalten. Diese Regelung soll auch für nicht visapflichtige Ausländer gelten, die eine verbindliche Hotelreservierung vorlegen können. Zahlreiche Hotels bleiben allerdings weiterhin geschlossen.
Der Ausnahmezustand wurde verlängert und gilt vorerst bis zum 10. Oktober 2020 fort. Aufgrund des Infektionsgeschehens bestehen weiterhin Ausgangs- und Reisebeschränkungen. Die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech ist nur mit besonderer Genehmigung der (lokalen) Behörden möglich. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert. Die marokkanischen Behörden können eine Bescheinigung zum Verlassen des Quartiers in dringenden Fällen, z.B. Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe und zur Fahrt zu Flug- bzw. Fährhäfen ausstellen. Ein französischsprachiges Muster bietet die deutsche Botschaft in Rabat. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten soll weiter möglich sein.
Die öffentlichen Verkehrsmittel (Zug- und Busverbindungen, Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Es ist weiterhin mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Die Einhaltung der o.a. Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) verstärkt kontrolliert.
• Erkundigen Sie sich zu den jeweils geltenden Vorschriften auch zur Einreise bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen. Dies gilt vor allem, wenn Sie eine Reservierungsbestätigung für eine Fähre oder einen Flug haben.
• Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft, um künftig Reisemöglichkeiten zu prüfen.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert. Quelle: AA
Der Gesundheitsnotstand in Marokko ist bis zum 10. November 2020 verlängert worden. Quelle: Maghreb Post
Marshallinseln - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Marshallinseln wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen auf den Marshallinseln bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das RMI Ministry of Health & Human Resources und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 8. März 2020 gilt ein Einreiseverbot u.a. für Reisende aus Deutschland; auch für Transitreisende über Deutschland.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise via die Marshallinseln ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist derzeit eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mauretanien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durchreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauretanien wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mauretanien war bislang von COVID-19 weniger stark betroffen.
Mauretanien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das mauretanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich wieder möglich, das Einreisevisum wird wie bisher bei Einreise am Flughafen erteilt. Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19-PCR-Test nachweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Die Landgrenzen Mauretaniens sind grundsätzlich geschlossen. Eine Einreise auf dem Landweg ist nur mit Sondergenehmigung und nicht für touristische Reisen möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr läuft derzeit allmählich wieder an. Air France und Turkish Airlines fliegen Nouakchott wieder mehrmals wöchentlich an, Royal Air Maroc will folgen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Beschränkungen. Es wird empfohlen, die bekannten Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.
Hygieneregeln
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mauritius - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mauritius wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Mauritius war bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisesperre für Ausländer soll ab Oktober 2020 teilweise aufgehoben werden. Bewohner von Mauritius und eine begrenzte Personengruppe, z.B. Touristen mit mehr als 14 Tagen geplantem Aufenthalt, sollen dann wieder einreisen dürfen und hierfür einen negativen PCR-Test vorlegen müssen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Während einer 14-tägigen Quarantäne in einem staatlich bestimmten Hotel müssen sie sich am siebten und 14. Tag erneut einem PCR-Test unterziehen. Informationen hierzu bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr bleibt weiterhin eingestellt. Es finden weiterhin Sonderflüge zur Rückholung noch im Ausland befindlicher mauritischer Staatsangehöriger statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mikronesien - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mikronesien wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Mikronesien ist bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Aktuelle Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für Reisende, die aus oder über ein Land einreisen möchten, in dem es bestätigte COVID-19-Fälle gibt, darunter Deutschland.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise via Mikronesien ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Es gibt sehr sporadisch Flüge mit dem United Airlines Full Island Hopper Service.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Moldau, Republik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau weiterhin gewarnt.
Die Einreise in die Republik Moldau ist seit 1. September 2020 ohne Einschränkung möglich, es sei denn, sie erfolgt aus einem der Länder, die das moldauische Gesundheitsministerium auf einer Liste benannt hat, die alle 14 Tage aktualisiert wird.
Für diese Länder gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern sie der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden, mit folgenden Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• bei der Wahlkommission für die Präsidentschaftswahl im November 2020 akkreditierte Wahlbeobachter, Vertreter internationaler Organisationen, ausländischer Regierungen und Nichtregierungsorganisationen sowie Wahlrechtsexperten,
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Organisation, Aufnahme oder Abschluss eines Studiums sowie entsprechenden Aufnahme oder Abschlussprüfungen einreisen oder die bereits in einer moldauischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind; für die Organisation eines Studiums kann ein legaler Vertreter oder eine durch diesen bestimmte Begleitperson mitreisen,
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich)“.
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, an Botschaften und Konsulaten akkreditiertes Personal, Personal internationaler Organisationen und Missionen, sowie deren Familienangehörige und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau wurde Mitte Juni 2020 wieder aufgenommen. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten.
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand beendet. In Teilen des Landes kann jedoch ein „Gesundheitsnotstand“ (code red) ausgerufen werden.
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufsgeschäften) und überall im öffentlichen Bereich, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Webseite des moldauischen Gesundheitsministeriums, aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
Mongolei - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei weiterhin gewarnt.
In der Mongolei sind sämtliche internationale Flug- und Zugverbindungen weiterhin bis zum 31. Oktober 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landwege ist ebenfalls derzeit nicht möglich. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegmöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 340 € in Rechnung gestellt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Website der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Mosambik - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Anfang September stark an, regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadt Maputo, gefolgt von der Provinz Maputo. Derzeit sind lt. Medien alle Krankenhauskapazitäten durch an COVID-19 erkrankten Patienten voll ausgelastet.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nicht-mosambikanische Staatsbürger, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (DIRE) oder eines Visums sind, können nun vorbehaltlich der unten genannten COVID-19-Testanforderung nach Mosambik einreisen, ohne eine spezielle Genehmigung des Innenministeriums einzuholen.
Ausländer ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, die sich in Mosambik aufhalten, wurde ihr mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder ihre mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung automatisch bis zum 30. September 2020 verlängert. Fragen zu einer darüber hinausgehenden Verlängerung beantwortet das mosambikanische Innenministerium.
Das Gesundheitsministerium (MISAU) hat an Flughäfen und anderen Einreisepunkten Kontrollen eingeführt, bei denen die Körpertemperatur aller Reisenden überprüft wird. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzuweisen, der maximal 72 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde. Alle Einreisenden müssen sich zudem in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben. Die Quarantäne kann vorzeitig nach 10 Tagen beendet werden, wenn ein erneuter COVID-19-Test vorgenommen wird.
Die Quarantäne kann bei Einreisenden mit einer eigenen Wohnung in Mosambik dort absolviert werden. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Quarantäneverpflichtung in einer staatlichen Institution führen.
Reiseverbindungen
Seit dem 12. Mai 2020 ist der reguläre internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Es gibt in unregelmäßigen Abständen Sonderflüge. Ab Oktober 2020 bieten Fluggesellschaften aus sechs Ländern (Portugal, Katar, Türkei, Äthiopien, Kenia und Südafrika) zweimal pro Woche Flüge nach Maputo und zurück an; Einzelheiten zu Flugplänen können auf den jeweiligen Websites der Fluggesellschaften abgerufen werden.
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der Katastrophenfall in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Der Präsident kündigte ein schrittweises Vorgehen zur Wiederaufnahme der wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten in Mosambik an.
Nach teilweiser Wiederaufnahme des Hochschulunterrichts und der Wiedereröffnung der Schulen ab Jahrgangsstufe 12 wurde Teilnahme an Bestattungen und Gottesdiensten mit stark eingeschränkter Personenanzahl erlaubt.
Seit 1. September dürfen Kinos, Theatern, Kasinos und Sporthallen unter staatlichen Hygieneschutzkontrollen wieder besucht werden.
Die Wiederaufnahme des regulären internationalen Flugverkehrs steht noch aus.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Myanmar - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar wird derzeit aufgrund fortgestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von der COVID-19-Pandemie mit ansteigenden Fallzahlen betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Provinz Rakhine und das Stadtgebiet von Rangun.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für Gesundheit und Sport und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) kontaktieren Sie bitte die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Einreisevisa werden bis 31. Oktober 2020 nur in dringenden Ausnahmefällen für einen eingeschränkten Personenkreis erteilt.
Bei Einreise muss ein COVID-19-Negativtest, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Der Binnenflugverkehr ist suspendiert.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis voraussichtlich 31. Oktober 2020 ausgesetzt; Inlandsflüge sind ebenfalls bis auf weiteres eingestellt. Auch die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist nur sehr eingeschränkt möglich.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Für das Stadtgebiet von Rangun gilt bis auf weiteres ein „Lockdown“, Bewegungen sind nur bestimmten Berufsgruppen zur Arbeit sowie einer Einzelperson zur Versorgung mit Nahrungsmitteln oder zum Arztbesuch gestattet; ergänzt durch eine nächtliche Ausgangssperre.
Reisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt; teilweise gibt es Quarantänevorschriften bei Reisen zwischen den Provinzen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Für COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Nauru - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nauru wird derzeit aufgrund fortgestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Nauru war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine Einreisesperre für Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in bestimmten Ländern aufgehalten haben, darunter Deutschland und alle weiteren EU-Mitgliedstaaten. Reisende müssen eine 5½-tägige Quarantäne in von der Regierung vorgegebenen Unterkünften ableisten.
Reiseverbindungen
Ein Flug von/nach Brisbane (Australien) findet alle zwei Wochen statt.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde ausgerufen und gilt bis auf weiteres. Es gibt keine internen Bewegungseinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung von Nauru.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Nauru RON Hospital.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Nepal - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal weiterhin gewarnt.
Der internationale Flugverkehr für kommerzielle Flüge findet wieder statt. Neben nepalesischen Staatsangehörigen ist die Einreise nur Diplomaten und Beschäftigten der Vereinten Nationen und teilweise von, Hilfsorganisationen gestattet. Nach Einreise besteht eine 5-tägige Hotelquarantänepflicht, bevor ein PCR-Test durchgeführt werden kann. Die Einreise von Touristen ist bis auf weiteres nicht gestattet. Inlandsflüge sind seit dem 21. September 2020 wieder möglich.
Der am 20. August 2020 verhängte Lockdown wird graduell gelockert. Distriktübergreifende Fahrten sind wieder erlaubt. Nepalesische Regierungsinstitutionen nehmen ihre Arbeit mit reduzierter Kapazität wahr. Die Visastelle des Department of Immigration ist wieder geöffnet.
Die Abstandsregeln zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 gelten weiter.
Die deutsche Botschaft bleibt für den Besucherverkehr geschlossen. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die bestehenden Einschränkungen insbesondere die geltende Ausgangssperre. Die Deutsche Botschaft Kathmandu bleibt für die Dauer der Ausgangssperre für den Besucherverkehr geschlossen. In dringenden Fällen kontaktieren Sie den Bereitschaftsdienst.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Neuseeland - Änderung Einreise: neues „Managed Isolation Allocation System“; Beschränkungen im Land: Level 1 für das gesamte Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Neuseeland ist bisher von COVID-19 verhältnismäßig wenig betroffen. Derzeit gibt es unter 50 aktive Fälle, regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Auckland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). In allen anderen Fällen muss für die Einreise zwingend eine sog. "Border Exception" der Einwanderungsbehörde vorliegen.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Ab dem 3.November 2020 gilt verpflichtend für alle Reisenden das neu geschaffene „Managed Isolation Allocation System“. Danach muss vor Reiseantritt ein Voucher als Nachweis für einen bestätigten Platz in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung erworben werden, der der Fluggesellschaft vor Flugantritt nachgewiesen werden muss; andernfalls kann der Flug nicht angetreten werden. Die Voucher können online über das „Management Isolation Allocation System“ erworben werden. Bis zum 3. November 2020 gilt eine Übergangsfrist, in der die Vorlage des Vouchers noch nicht zwingend erforderlich ist, das neue „Managed Isolation Allocation System“ aber schon operabel ist. Danach wird die Vouchervorlage obligatorisch. Während der Quarantänezeit werden zwei obligatorische COVID-19 Tests durchgeführt.
Für einen Großteil der Fälle, in denen temporäre Visa von Ausländern mit Aufenthalt in Neuseeland zwischen dem 4. September und dem 31. Oktober 2020 ablaufen, hat die neuseeländische Regierung automatische Verlängerungsoptionen geschaffen. Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können seit Mitte September 2020 ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. New Zealand Immigration informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, u.a. sofern keine COVID-19-Symptome vorliegen, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden dauert und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 22. September 2020 gilt erneut Level 1 des vierstufigen nationalen COVID-19-Notfallsplans für das gesamte Land.
Alle Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen und die verpflichtend in allen Geschäften und öffentlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Nahverkehr angebrachten QR-Codes zur Aufenthaltserfassung zu scannen. Es besteht weiter die Empfehlung, eigene Übersichten über Aufenthaltsorte und Kontaktpersonen zu führen.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen bietet die neuseeländische Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln (einschl. Fähren und Flugzeugen) und im Einzelhandel wird im ganzen Land weiterhin empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Niederlande - Ausweitung der Reisewarnung, Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande mit Ausnahme der Provinz Zeeland sowie nach Aruba, Curaçao und nach St. Maarten wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In den Provinzen Nordholland (mit der Stadt Amsterdam), Südholland (mit den Städten Den Haag und Rotterdam), Limburg, Utrecht, Nord Brabant, Groningen, Gelderland, Flevoland, Drenhe, Overijssel und Friesland liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile als Risikogebiete eingestuft wurden.
Auch die verbleibende Provinz Zeeland verzeichnet derzeit ein erhöhtes Infektionsgeschehen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Überseegebieten.
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist als gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von steigenden Infektionszahlen haben die Provinzen und „Veiligheidsregios“ seit 29. September 2020 für zunächst drei Wochen unterschiedliche, strengere Maßnahmen sowohl für das öffentliche als auch das private Leben beschlossen. Restaurants und Cafés müssen nun um 22:00 Uhr schließen und dürfen ab 21:00 Uhr niemanden mehr einlassen. Tische gibt es nur auf Reservierung vorab oder an der Tür. Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf drei Gäste beschränkt. In anderen Gebäuden als der eigenen Wohnung können maximal vier Personen eine Gruppe bilden. Kinder bis einschließlich 12 Jahre zählen nicht. Das bedeutet, dass für einen Haushalt oder maximal vier Personen, ausgenommen Kinder, eine Reservierung in einem Kino oder Restaurant vorgenommen werden kann. Die Zahl von Veranstaltungsteilnehmern wird pro Raum auf 30 Personen beschränkt und weitere lokale Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Dazu gibt es aktuelle Informationen in niederländischer Sprache sowie Informationen auf Englisch für die Städte Amsterdam und Den Haag.
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Auf Aruba, Curaçao und St. Maarten überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb die Inseln als Risikogebiete eingestuft wurden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden, beachten Sie insbesondere die für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Nigeria - Änderung Einreise, Quarantänebestimmungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nigeria weiterhin gewarnt.
Die Flughäfen Abuja und Lagos sind seit dem 5. September 2020 wieder für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet. Nicht alle Fluggesellschaften haben eine Genehmigung erhalten, ab diesem Datum wieder Flüge nach und aus Nigeria durchzuführen. Mit kurzfristigen Stornierungen von Flügen und/oder Umbuchungen muss daher gerechnet werden. Derzeit können nur nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer gültigen Daueraufenthaltsgenehmigung für Nigeria und Diplomaten nach Nigeria einreisen; nach einer behördlichen Mitteilung sind die nigerianischen Auslandsvertretungen jedoch aufgefordert worden, die Erteilung regulärer Besuchsvisa wiederaufzunehmen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen bzw. der Nigerian Immigration Service.
Bei Einreise muss der Nachweis eines negativen PCR-Tests vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 120 Stunden sein darf und möglichst nicht jünger als 72 Stunden, in englischer Sprache. Kinder unter zehn Jahren sind davon ausgenommen. Ebenfalls müssen alle Einreisenden eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche zukünftig auch online zur Verfügung gestellt werden soll. Einreisende müssen sich anschließend in eine 7-tägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag der Selbstisolierung einem weiteren PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über einen bereits vereinbarten und bezahlten COVID-19-Test in Nigeria muss bei Einreise vorgelegt werden, ebenfalls die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt sein. Zu diesem Zweck hat die nigerianische Regierung das Onlineportal zur Buchung und Bezahlung dieser Tests eingerichtet. Teststationen sollen in allen Bundesstaaten zur Verfügung stehen. Für den Personenkreis der zum zweiten COVID-19-Test in Nigeria nicht erscheint, kündigt die nigerianische Regierung Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen an. Nach Vorliegen des zweiten negativen COVID-19-Tests, darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden.
Reisende, die bei Einreise COVID-19-Symptome aufweisen oder diese innerhalb der 7-tägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Mit kurzfristig angekündigten zusätzlichen Hygienemaßnahmen bei Einreise muss gerechnet werden.
Die nigerianischen Landgrenzen sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen, für die Seehäfen gelten restriktive Sonderregelungen.
Der Inlandsflugverkehr wurde am 8. Juli 2020 eingeschränkt wieder aufgenommen.
Seit 4. September 2020 gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum gilt weiterhin. Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen geöffnet. Freizeitparks, Fitnessstudios und Kinos dürfen bei halber Kapazität öffnen, Restaurants dürfen wieder im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs bleiben weiterhin geschlossen. Menschenansammlungen mit nun mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nigeria aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Vertretungen in Nigeria.
• Nehmen Sie vor der Ein- und Ausreise unbedingt Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Entwicklungen in Nigeria über die Website NCDC.
Norwegen - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Norwegen wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen bei Einreise aus Deutschland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen steigt die Zahl der COVID-19-Infektionen wieder an. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Stadt und Großraum Oslo sowie Bergen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. August 2020 gilt für Reisende aus Deutschland wieder eine Quarantänepflicht, da Norwegen Deutschland zum Risikogebiet erklärt hat. Nach Einreise ist eine zehntägige Quarantäne in einer geeigneten Unterkunft zu absolvieren. Bei Einreise ist eine feste Adresse und geeignete Unterkunft für die nächsten zehn Tage durch aussagekräftige Dokumente (z. B. Buchungsbestätigung) nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann die Einreise verweigert werden. Eine Unterkunft gilt dann als geeignet, wenn Kontakt mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts vermieden wird. Unterkünfte (auch Campingplätze) mit gemeinschaftlicher Nutzung von Waschräumen, Küchen usw. entsprechen daher nicht den Vorgaben. Personen in Quarantäne dürfen ihre Unterkunft nur in unbedingt nötigen Fällen verlassen, z. B. um dringende Lebensmitteleinkäufe zu tätigen. Bei Aufenthalten für einen kürzeren Zeitraum ist eine feste Unterkunft für den gesamten Aufenthalt nachzuweisen. Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Die Quarantäne darf bei Symptomfreiheit zum Zwecke der Heimreise verlassen werden.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Informationen zu Quarantänebestimmungen, auch zu Ausnahmetatbeständen, bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Bei einer Einreise über einen Flughafen in einem von Norwegen als quarantänepflichtig eingestuften Gebiet (z.B. Kopenhagen, Stockholm, Amsterdam) gilt ebenfalls die zehntägige Quarantänepflicht, auch wenn der Transitbereich des Flughafens nicht verlassen wurde.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise über Gebiete, die von Norwegen als quarantänepflichtig eingestuft werden, führt zu zehntägiger Quarantäne.
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort unmittelbar häusliche Quarantäne angetretene werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen sind größtenteils aktiv. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten.
Beschränkungen im Land
Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Die touristische Infrastruktur ist größtenteils zugänglich, operiert aber mitunter wegen der Abstands- und Hygieneregeln mit stark reduzierter Kapazität. Es kann zu längeren Wartezeiten, Ausfällen oder anderen Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
In Oslo gilt seit 29. September 2020 eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Zudem wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz immer dann zu tragen, wenn kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften), Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und –beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.
• Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
Österreich - Erweiterung Reisewarnung, Ausnahme von Kleinwalsertal und Jungholz von der Reisewarnung, Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bundesländer Wien, Tirol (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz) und Vorarlberg (mit Ausnahme des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Österreich nimmt derzeit zu. Die Inzidenzen in den Bundesländern Wien, Tirol und Vorarlberg überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Bundesländer (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) zu Risikogebieten eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Die Einreise auch aus allen anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Kroatien, Portugal, Rumänien, Spanien -außer Kanaren - und Schweden) sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist uneingeschränkt möglich, wenn die einreisenden Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus den übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen COVID-19-PCR-Test attestiert. Seit 24. Juli 2020 muss der PCR-Test bei Einreise aus einem zertifizierten Labor stammen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zu Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, ist aufgrund einer geänderten Verordnung mit neuen Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Seit 24. Juli 2020 erweitert Österreich die Bereiche, in denen Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht: die Pflicht gilt im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt die Pflicht einen MNS zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Oman - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für Tourismus- und Geschäftszwecke ist derzeit grundsätzlich nicht möglich. Einreise- und Besuchsvisa werden nicht erteilt. Seit 1. Oktober 2020 können Personen mit Wohnsitz und gültiger Aufenthaltserlaubnis für Oman (´Expats´) wieder einreisen; die Einholung einer Wiedereinreisegenehmigung beim Außenministerium ist nicht mehr erforderlich. Reisende müssen bei Ankunft am Flughafen einen kostenpflichtigen COVID-19-PCR-Test machen und eine App des omanischen Gesundheitsministeriums (Tarassud+) herunterladen. Das Testergebnis soll innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Reisende, die sich bis zu maximal sieben Tagen in Oman aufhalten, müssen sich über die Tarassud+ App registrieren, eine Servicegebühr von 25 OMR entrichten und während ihres Aufenthaltes ein Tracking-Armband tragen. Reisende, die sich länger als sieben Tage in Oman aufhalten wollen, müssen sich neben Registrierung und Tragen des Tracking-Armbandes zusätzlich umgehend für 14 Tage in Quarantäne begeben. Bei Einreise ist zudem für alle Einreisenden ein Nachweis der Unterkunft für die Dauer der Quarantäne und der Nachweis eines 30-tägigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle eine COVID-19-Infektion einschließt, vorzulegen.
Oman Air bietet aktuell einen kostenfreien Covid-19 Versicherungsschutz an, der automatisch bei allen Tickets gebucht ab dem 1. Oktober 2020 und allen Abreisen zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 inklusive ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei Oman Air (Link: https://www.omanair.com/gbl/en/omanair- ... assistance ). Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom COVID-19-PCR-Test bei Einreise ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman eingeschränkt möglich. Der Aufenthalt im Zielland muss mindestens 14 Tage betragen. Bei der Wiedereinreise nach Oman gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wird seit 1. Oktober 2020 wieder schrittweise und unter Auflagen aufgenommen. Flugziele in Deutschland bzw. Europa werden in eingeschränktem Umfang angeboten.
Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet nur sehr eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman stark eingeschränkt. Seit 11. Oktober 2020 bis zunächst 24. Oktober 2020 besteht landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Geschäfte und öffentliche Einrichtungen bleiben während der Ausgangssperre geschlossen. Der Aufenthalt an öffentlichen Stränden ist bis auf weiteres auch tagsüber untersagt. Es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und viele Hotels sind geschlossen.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter strengen Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarassud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Pakistan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Pakistan weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Es gibt regelmäßigen Flugverkehr von und nach Pakistan, allerdings mit niedrigerer Frequenz als vor Beginn der COVID-19-Pandemie. Kurzfristige, unvorhergesehene Streichungen von Flügen in beiden Richtungen sind jederzeit möglich.
Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende angehalten, die COVID-19-App, PakPass , auf dem Smartphone zu installieren und sich zu registrieren. Ab 5. Oktober 2020 müssen Reisende Installation und anschließende Registrierung bereits bei Check-In auf einen Flug mit Destination Pakistan vorzeigen. Alternativ können Reisende eine Online-Registrierung in PassTrack vornehmen und bei Check-In mit einem Ausdruck nachweisen.
Deutschland ist derzeit epidemiologisch als Land der Kategorie A eingestuft. Ein negatives COVID-19-Testergebnis ist für die Einreise nicht erforderlich. Einzelne Fluglinien können weiterhin auf Vorlage eines negativen Testergebnisses bestehen. Eine Überprüfung der Länderkategorien ist alle zwei Wochen vorgesehen.
Je nach Entwicklung der COVID-19-Pandemie kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Halten Sie sich über Informationen der deutschen Vertretungen in Pakistan informiert und Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen nach Pakistan, erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Airline zu den aktuell gültigen Beförderungsrichtlinien.
Palau - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Palau wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Palau ist bisher von COViD-19 nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Palau und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen zum Reiseantritt einen negativen PCR-Test, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor Abflug, vorlegen. Nach Ankunft besteht Quarantänepflicht in einer behördlichen Unterkunft. Die Dauer der Quarantäne variiert zwischen sieben und 14 Tagen, abhängig davon, ob die Einreise aus einem Risikogebiet erfolgt. Während der durch die Behörden überwachten Quarantäne erfolgen weitere PCR-Tests. Ausführlich informiert das Gesundheitsministerium von Palau.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise via Palau ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der palauischen Regierung auf der Seite des Gesundheitsministeriums von Palau.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Panama - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durchreise, Quarantänebestimmungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit besteht eine grundsätzliche Einreisesperre. Einreisen sind nur panamaischen Staatsangehörigen und Residenten erlaubt. Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der mindestens 96 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, und eine 14-tägige Quarantänepflicht beachten.
Ab dem 12. Oktober 2020 ist die Einreise auch wieder für Personen ohne Wohnsitz in Panama erlaubt. Panamaer, Residenten sowie Ausländer, die beabsichtigen, ab dem 12. Oktober 2020 einzureisen, müssen einen negativen COVID-19-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Reisende, die ohne negativen COVID-19-Test einreisen, müssen bei Ankunft einen Test auf eigene Kosten durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für sieben Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere sieben Tage in staatlicher Quarantäne verbringen.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis zunächst 11. Oktober 2020 vollständig eingestellt. Es gibt derzeit Ausnahmen für sogenannte humanitäre Flüge und für Flüge mit Zwischenlandung in Panama für einen Weiterflug. Verbindliche Informationen zu den Flugverbindungen kann nur die betreffende Fluggesellschaft geben.
Beschränkungen im Land
Panama hat Mitte März 2020 den Ausnahmezustand verhängt. Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr, an Sonntagen gilt eine generelle Ausgangssperre. In einzelnen Provinzen kann es in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage zu abweichenden Einschränkungen kommen.
Ein Großteil der Hotels, Museen sowie weitere touristische Sehenswürdigkeiten (z.B. Besucherzentrum Panama-Kanal) sind aktuell geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Papua-Neuguinea - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Papua-Neuguinea weiterhin gewarnt.
In Papua-Neuguinea gilt aufgrund von COVID-19 der öffentliche Notstand. Einreisen sind nur mit individueller Sondergenehmigung, bei Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses und unter Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne möglich. Die Einreise ist nur über den internationalen Flughafen Port Moresby oder eine eng begrenzte Zahl von Häfen erlaubt. Die Grenzen zu den Salomonen und Indonesien sind geschlossen.
Der internationale und nationale Flugverkehr sind stark eingeschränkt. Die nationale Fluggesellschaft Air Niugini betreibt eingeschränkte Dienste nach Brisbane und Cairns. Grundsätzlich müssen Passagiere sich Temperaturmessungen unterziehen und Masken während des Fluges tragen. Für Inlandsflüge müssen Passagiere ihren Reisezweck nachweisen können und sich für eine Genehmigung bewerben.
Mit den Notstandsverordnungen gehen u.a. auch erhebliche Reisebeschränkungen im Land einher. Es bestehen eine nächtliche Ausgangssperre und weitere Lockdown-Maßnahmen in Port Moresby. Es gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum sowie der Aufruf zur Einhaltung der Abstandsregeln.
• Beachten Sie aktuelle Informationen der Regierung von Papua-Neuguinea.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen papua-neuguineischen Auslandsvertretung über die aktuellen Einreisebestimmungen.
Peru - Änderung Reiseverbindungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru weiterhin gewarnt.
Der internationale Passagierverkehr auf dem Land-, und Wasserweg ist ausgesetzt. Eine allmähliche Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs hat am 5. Oktober 2020 begonnen. Angeflogen werden seitdem Kolumbien, Ecuador, Panama, Paraguay, Uruguay, Bolivien und Chile. Die Flugdauer darf 4 Stunden nicht überschreiten. Eine Wiederaufnahme des Tourismus ist damit nicht verbunden. Reisebüros dürfen seit 1. Oktober 2020 lediglich Reservierungen und damit verbundene Tätigkeiten wieder vornehmen.
Die peruanische Regierung hat den im März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich 31. Oktober 2020 verlängert. Es gilt in ganz Peru eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 23 Uhr bis 4 Uhr. Seit Mitte September dürfen an Sonntagen keine Privatwagen genutzt werden. Zudem gilt an allen Tagen ein Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen.
Für die Regionen Abancay (Apurímac), Huamanga (Ayacucho) und Huánuco (Huánuco) gilt im Rahmen der „Cuarentena Focalizada“ eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 4 Uhr, sonntags ganztägig. In den Regionen Cusco, Moquegua, Puno und Tacna gilt die komplette Ausgangssperre weiterhin sonntags.
In den übrigen Regionen gilt eine Verpflichtung zur Selbstisolierung nur noch für Kinder bis 12 Jahre und Personen, die älter als 65 Jahre sind, sowie für Personen, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören (z.B. mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herzerkrankungen, Lungenkrankheiten oder Krebs). Kinder bis 12 Jahren sollen das Haus nicht verlassen. Sie dürfen sich jedoch täglich in Begleitung eines Erwachsenen, der im selben Haushalt wohnt, für 60 Minuten im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung im Freien aufhalten. Sie müssen dabei eine Mund-Nasen-Maske tragen und eine Distanz von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
In der Öffentlichkeit müssen alle Personen eine Mund-Nasen-Maske tragen und eine Distanz von mindestens einem Meter zu anderen Personen einhalten.
• Informieren Sie sich zu den detaillierten Regelungen aus dem Regierungsdekret in spanischer Sprache.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Website der deutschen Botschaft in Lima.
• Halten Sie sich an die geltenden Bestimmungen im Land insbesondere an die Ausgangssperre.
Philippinen - Änderung Einreise, Epidemiologische Lage, Verlängerung der Reisewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue Visa werden derzeit nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeugbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz einzelner Kategorien von Langzeitvisa sind. Einreisende sind zur Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Tests oder zur Durchführung eines COVID-19-Tests am philippinischen Ankunftsflughafen verpflichtet und unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind nur eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer COVID-19-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen ändert die seit Mitte März 2020 geltenden landesweiten Quarantänemaßnahmen turnusmäßig im monatlichen Rhythmus, bei Bedarf auch sehr kurzfristig. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Räumen zusätzlich einen Gesichtsschutz. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine deutliche Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. Schwerpunkte befinden sich derzeit insbesondere in den Woiwodschaften Kujawien-Pommern, Pommern, Kleinpolen, Karpatenvorland, Podlachien und Heiligkreuz. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 28 Länder gilt bis zunächst 13. Oktober 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Seit 8. August 2020 ist das Land in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Erkrankungen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Die Aufzählung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlicht das polnische Gesundheitsministerium wöchentlich über Twitter und, zeitlich verzögert, auf der Webseite der polnischen Regierung, wo auch die mit der Einstufung verbundenen Maßnahmen erläutert werden.
Ab dem 10. Oktober 2020 gibt es landesweit ausschließlich gelbe und rote Zonen. Die wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt:
In gelben und roten Zonen besteht grundsätzlich Maskenpflicht, auch im Freien. Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl in der grünen Zone 150, in der gelben Zone 75 und in der roten Zone 50. Bei religiösen Veranstaltungen gelten ebenfalls gestaffelte Höchstgrenzen. In der grünen Zone sind Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit der Einschränkung, dass nur jeder zweite Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. In der gelben Zone sind diese Aktivitäten nur mit weiteren Einschränkungen möglich, in der roten Zone besteht ein Verbot der meisten Veranstaltungen, andere Aktivitäten sind nur stark eingeschränkt und mit räumlichen Auflagen gestattet.
Das Betreiben von Diskotheken und Clubs ist verboten.
Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen arbeiten grundsätzlich im Normalbetrieb. Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion überwiegend online aufnehmen.
Hygieneregeln
Ab dem 10. Oktober 2020 besteht in den gelben und roten Zonen eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst am Tisch entfernt werden, gleiches gilt bei privaten Veranstaltungen in der roten Zone. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien, insbesondere im Hinblick auf die für den 10. Oktober 2020 angekündigten weiteren Einschränkungen, und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nauru wird derzeit aufgrund fortgestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Nauru war von COVID-19 bislang nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine Einreisesperre für Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in bestimmten Ländern aufgehalten haben, darunter Deutschland und alle weiteren EU-Mitgliedstaaten. Reisende müssen eine 5½-tägige Quarantäne in von der Regierung vorgegebenen Unterkünften ableisten.
Reiseverbindungen
Ein Flug von/nach Brisbane (Australien) findet alle zwei Wochen statt.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde ausgerufen und gilt bis auf weiteres. Es gibt keine internen Bewegungseinschränkungen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung von Nauru.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Nauru RON Hospital.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Nepal - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal weiterhin gewarnt.
Der internationale Flugverkehr für kommerzielle Flüge findet wieder statt. Neben nepalesischen Staatsangehörigen ist die Einreise nur Diplomaten und Beschäftigten der Vereinten Nationen und teilweise von, Hilfsorganisationen gestattet. Nach Einreise besteht eine 5-tägige Hotelquarantänepflicht, bevor ein PCR-Test durchgeführt werden kann. Die Einreise von Touristen ist bis auf weiteres nicht gestattet. Inlandsflüge sind seit dem 21. September 2020 wieder möglich.
Der am 20. August 2020 verhängte Lockdown wird graduell gelockert. Distriktübergreifende Fahrten sind wieder erlaubt. Nepalesische Regierungsinstitutionen nehmen ihre Arbeit mit reduzierter Kapazität wahr. Die Visastelle des Department of Immigration ist wieder geöffnet.
Die Abstandsregeln zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 gelten weiter.
Die deutsche Botschaft bleibt für den Besucherverkehr geschlossen. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die bestehenden Einschränkungen insbesondere die geltende Ausgangssperre. Die Deutsche Botschaft Kathmandu bleibt für die Dauer der Ausgangssperre für den Besucherverkehr geschlossen. In dringenden Fällen kontaktieren Sie den Bereitschaftsdienst.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Neuseeland - Änderung Einreise: neues „Managed Isolation Allocation System“; Beschränkungen im Land: Level 1 für das gesamte Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Neuseeland ist bisher von COVID-19 verhältnismäßig wenig betroffen. Derzeit gibt es unter 50 aktive Fälle, regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Auckland.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). In allen anderen Fällen muss für die Einreise zwingend eine sog. "Border Exception" der Einwanderungsbehörde vorliegen.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Ab dem 3.November 2020 gilt verpflichtend für alle Reisenden das neu geschaffene „Managed Isolation Allocation System“. Danach muss vor Reiseantritt ein Voucher als Nachweis für einen bestätigten Platz in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung erworben werden, der der Fluggesellschaft vor Flugantritt nachgewiesen werden muss; andernfalls kann der Flug nicht angetreten werden. Die Voucher können online über das „Management Isolation Allocation System“ erworben werden. Bis zum 3. November 2020 gilt eine Übergangsfrist, in der die Vorlage des Vouchers noch nicht zwingend erforderlich ist, das neue „Managed Isolation Allocation System“ aber schon operabel ist. Danach wird die Vouchervorlage obligatorisch. Während der Quarantänezeit werden zwei obligatorische COVID-19 Tests durchgeführt.
Für einen Großteil der Fälle, in denen temporäre Visa von Ausländern mit Aufenthalt in Neuseeland zwischen dem 4. September und dem 31. Oktober 2020 ablaufen, hat die neuseeländische Regierung automatische Verlängerungsoptionen geschaffen. Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können seit Mitte September 2020 ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. New Zealand Immigration informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, u.a. sofern keine COVID-19-Symptome vorliegen, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden dauert und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 22. September 2020 gilt erneut Level 1 des vierstufigen nationalen COVID-19-Notfallsplans für das gesamte Land.
Alle Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen und die verpflichtend in allen Geschäften und öffentlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Nahverkehr angebrachten QR-Codes zur Aufenthaltserfassung zu scannen. Es besteht weiter die Empfehlung, eigene Übersichten über Aufenthaltsorte und Kontaktpersonen zu führen.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen bietet die neuseeländische Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln (einschl. Fähren und Flugzeugen) und im Einzelhandel wird im ganzen Land weiterhin empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Niederlande - Ausweitung der Reisewarnung, Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande mit Ausnahme der Provinz Zeeland sowie nach Aruba, Curaçao und nach St. Maarten wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In den Provinzen Nordholland (mit der Stadt Amsterdam), Südholland (mit den Städten Den Haag und Rotterdam), Limburg, Utrecht, Nord Brabant, Groningen, Gelderland, Flevoland, Drenhe, Overijssel und Friesland liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile als Risikogebiete eingestuft wurden.
Auch die verbleibende Provinz Zeeland verzeichnet derzeit ein erhöhtes Infektionsgeschehen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Überseegebieten.
Einreise
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist als gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von steigenden Infektionszahlen haben die Provinzen und „Veiligheidsregios“ seit 29. September 2020 für zunächst drei Wochen unterschiedliche, strengere Maßnahmen sowohl für das öffentliche als auch das private Leben beschlossen. Restaurants und Cafés müssen nun um 22:00 Uhr schließen und dürfen ab 21:00 Uhr niemanden mehr einlassen. Tische gibt es nur auf Reservierung vorab oder an der Tür. Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf drei Gäste beschränkt. In anderen Gebäuden als der eigenen Wohnung können maximal vier Personen eine Gruppe bilden. Kinder bis einschließlich 12 Jahre zählen nicht. Das bedeutet, dass für einen Haushalt oder maximal vier Personen, ausgenommen Kinder, eine Reservierung in einem Kino oder Restaurant vorgenommen werden kann. Die Zahl von Veranstaltungsteilnehmern wird pro Raum auf 30 Personen beschränkt und weitere lokale Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Dazu gibt es aktuelle Informationen in niederländischer Sprache sowie Informationen auf Englisch für die Städte Amsterdam und Den Haag.
Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Auf Aruba, Curaçao und St. Maarten überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb die Inseln als Risikogebiete eingestuft wurden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden, beachten Sie insbesondere die für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Nigeria - Änderung Einreise, Quarantänebestimmungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nigeria weiterhin gewarnt.
Die Flughäfen Abuja und Lagos sind seit dem 5. September 2020 wieder für den regulären internationalen Flugverkehr geöffnet. Nicht alle Fluggesellschaften haben eine Genehmigung erhalten, ab diesem Datum wieder Flüge nach und aus Nigeria durchzuführen. Mit kurzfristigen Stornierungen von Flügen und/oder Umbuchungen muss daher gerechnet werden. Derzeit können nur nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer gültigen Daueraufenthaltsgenehmigung für Nigeria und Diplomaten nach Nigeria einreisen; nach einer behördlichen Mitteilung sind die nigerianischen Auslandsvertretungen jedoch aufgefordert worden, die Erteilung regulärer Besuchsvisa wiederaufzunehmen.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen bieten die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen bzw. der Nigerian Immigration Service.
Bei Einreise muss der Nachweis eines negativen PCR-Tests vorgelegt werden, der bei Abflug nicht älter als 120 Stunden sein darf und möglichst nicht jünger als 72 Stunden, in englischer Sprache. Kinder unter zehn Jahren sind davon ausgenommen. Ebenfalls müssen alle Einreisenden eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche zukünftig auch online zur Verfügung gestellt werden soll. Einreisende müssen sich anschließend in eine 7-tägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag der Selbstisolierung einem weiteren PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über einen bereits vereinbarten und bezahlten COVID-19-Test in Nigeria muss bei Einreise vorgelegt werden, ebenfalls die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt sein. Zu diesem Zweck hat die nigerianische Regierung das Onlineportal zur Buchung und Bezahlung dieser Tests eingerichtet. Teststationen sollen in allen Bundesstaaten zur Verfügung stehen. Für den Personenkreis der zum zweiten COVID-19-Test in Nigeria nicht erscheint, kündigt die nigerianische Regierung Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen an. Nach Vorliegen des zweiten negativen COVID-19-Tests, darf die Selbstisolierung/Quarantäne beendet werden.
Reisende, die bei Einreise COVID-19-Symptome aufweisen oder diese innerhalb der 7-tägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Mit kurzfristig angekündigten zusätzlichen Hygienemaßnahmen bei Einreise muss gerechnet werden.
Die nigerianischen Landgrenzen sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen, für die Seehäfen gelten restriktive Sonderregelungen.
Der Inlandsflugverkehr wurde am 8. Juli 2020 eingeschränkt wieder aufgenommen.
Seit 4. September 2020 gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Beschäftigte in systemrelevanten Sektoren und aus dem Ausland Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum gilt weiterhin. Geschäfte, Banken, Märkte, Hotels und Unternehmen sind unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen geöffnet. Freizeitparks, Fitnessstudios und Kinos dürfen bei halber Kapazität öffnen, Restaurants dürfen wieder im Außenbereich bewirten. Bars und Nachtclubs bleiben weiterhin geschlossen. Menschenansammlungen mit nun mehr als 50 Personen bleiben grundsätzlich untersagt. Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 50 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen. Die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen. Einzelne Bundesstaaten haben Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nigeria aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Vertretungen in Nigeria.
• Nehmen Sie vor der Ein- und Ausreise unbedingt Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Entwicklungen in Nigeria über die Website NCDC.
Norwegen - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Hygieneregeln:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Norwegen wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen bei Einreise aus Deutschland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen steigt die Zahl der COVID-19-Infektionen wieder an. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Stadt und Großraum Oslo sowie Bergen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. August 2020 gilt für Reisende aus Deutschland wieder eine Quarantänepflicht, da Norwegen Deutschland zum Risikogebiet erklärt hat. Nach Einreise ist eine zehntägige Quarantäne in einer geeigneten Unterkunft zu absolvieren. Bei Einreise ist eine feste Adresse und geeignete Unterkunft für die nächsten zehn Tage durch aussagekräftige Dokumente (z. B. Buchungsbestätigung) nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann die Einreise verweigert werden. Eine Unterkunft gilt dann als geeignet, wenn Kontakt mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts vermieden wird. Unterkünfte (auch Campingplätze) mit gemeinschaftlicher Nutzung von Waschräumen, Küchen usw. entsprechen daher nicht den Vorgaben. Personen in Quarantäne dürfen ihre Unterkunft nur in unbedingt nötigen Fällen verlassen, z. B. um dringende Lebensmitteleinkäufe zu tätigen. Bei Aufenthalten für einen kürzeren Zeitraum ist eine feste Unterkunft für den gesamten Aufenthalt nachzuweisen. Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Die Quarantäne darf bei Symptomfreiheit zum Zwecke der Heimreise verlassen werden.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Informationen zu Quarantänebestimmungen, auch zu Ausnahmetatbeständen, bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Bei einer Einreise über einen Flughafen in einem von Norwegen als quarantänepflichtig eingestuften Gebiet (z.B. Kopenhagen, Stockholm, Amsterdam) gilt ebenfalls die zehntägige Quarantänepflicht, auch wenn der Transitbereich des Flughafens nicht verlassen wurde.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise über Gebiete, die von Norwegen als quarantänepflichtig eingestuft werden, führt zu zehntägiger Quarantäne.
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort unmittelbar häusliche Quarantäne angetretene werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen sind größtenteils aktiv. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten.
Beschränkungen im Land
Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Die touristische Infrastruktur ist größtenteils zugänglich, operiert aber mitunter wegen der Abstands- und Hygieneregeln mit stark reduzierter Kapazität. Es kann zu längeren Wartezeiten, Ausfällen oder anderen Einschränkungen kommen.
Hygieneregeln
In Oslo gilt seit 29. September 2020 eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Zudem wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz immer dann zu tragen, wenn kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften), Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und –beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Reiseveranstaltern, Flug- bzw. Fährgesellschaften auf.
• Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
Österreich - Erweiterung Reisewarnung, Ausnahme von Kleinwalsertal und Jungholz von der Reisewarnung, Änderung Epidemiologische Lage:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bundesländer Wien, Tirol (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz) und Vorarlberg (mit Ausnahme des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Österreich nimmt derzeit zu. Die Inzidenzen in den Bundesländern Wien, Tirol und Vorarlberg überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Bundesländer (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) zu Risikogebieten eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Die Einreise auch aus allen anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Kroatien, Portugal, Rumänien, Spanien -außer Kanaren - und Schweden) sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist uneingeschränkt möglich, wenn die einreisenden Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus den übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen COVID-19-PCR-Test attestiert. Seit 24. Juli 2020 muss der PCR-Test bei Einreise aus einem zertifizierten Labor stammen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zu Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, ist aufgrund einer geänderten Verordnung mit neuen Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Seit 24. Juli 2020 erweitert Österreich die Bereiche, in denen Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht: die Pflicht gilt im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt die Pflicht einen MNS zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Oman - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für Tourismus- und Geschäftszwecke ist derzeit grundsätzlich nicht möglich. Einreise- und Besuchsvisa werden nicht erteilt. Seit 1. Oktober 2020 können Personen mit Wohnsitz und gültiger Aufenthaltserlaubnis für Oman (´Expats´) wieder einreisen; die Einholung einer Wiedereinreisegenehmigung beim Außenministerium ist nicht mehr erforderlich. Reisende müssen bei Ankunft am Flughafen einen kostenpflichtigen COVID-19-PCR-Test machen und eine App des omanischen Gesundheitsministeriums (Tarassud+) herunterladen. Das Testergebnis soll innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Reisende, die sich bis zu maximal sieben Tagen in Oman aufhalten, müssen sich über die Tarassud+ App registrieren, eine Servicegebühr von 25 OMR entrichten und während ihres Aufenthaltes ein Tracking-Armband tragen. Reisende, die sich länger als sieben Tage in Oman aufhalten wollen, müssen sich neben Registrierung und Tragen des Tracking-Armbandes zusätzlich umgehend für 14 Tage in Quarantäne begeben. Bei Einreise ist zudem für alle Einreisenden ein Nachweis der Unterkunft für die Dauer der Quarantäne und der Nachweis eines 30-tägigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle eine COVID-19-Infektion einschließt, vorzulegen.
Oman Air bietet aktuell einen kostenfreien Covid-19 Versicherungsschutz an, der automatisch bei allen Tickets gebucht ab dem 1. Oktober 2020 und allen Abreisen zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 inklusive ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei Oman Air (Link: https://www.omanair.com/gbl/en/omanair- ... assistance ). Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom COVID-19-PCR-Test bei Einreise ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman eingeschränkt möglich. Der Aufenthalt im Zielland muss mindestens 14 Tage betragen. Bei der Wiedereinreise nach Oman gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wird seit 1. Oktober 2020 wieder schrittweise und unter Auflagen aufgenommen. Flugziele in Deutschland bzw. Europa werden in eingeschränktem Umfang angeboten.
Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet nur sehr eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman stark eingeschränkt. Seit 11. Oktober 2020 bis zunächst 24. Oktober 2020 besteht landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Geschäfte und öffentliche Einrichtungen bleiben während der Ausgangssperre geschlossen. Der Aufenthalt an öffentlichen Stränden ist bis auf weiteres auch tagsüber untersagt. Es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und viele Hotels sind geschlossen.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter strengen Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarassud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Pakistan - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Pakistan weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Es gibt regelmäßigen Flugverkehr von und nach Pakistan, allerdings mit niedrigerer Frequenz als vor Beginn der COVID-19-Pandemie. Kurzfristige, unvorhergesehene Streichungen von Flügen in beiden Richtungen sind jederzeit möglich.
Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende angehalten, die COVID-19-App, PakPass , auf dem Smartphone zu installieren und sich zu registrieren. Ab 5. Oktober 2020 müssen Reisende Installation und anschließende Registrierung bereits bei Check-In auf einen Flug mit Destination Pakistan vorzeigen. Alternativ können Reisende eine Online-Registrierung in PassTrack vornehmen und bei Check-In mit einem Ausdruck nachweisen.
Deutschland ist derzeit epidemiologisch als Land der Kategorie A eingestuft. Ein negatives COVID-19-Testergebnis ist für die Einreise nicht erforderlich. Einzelne Fluglinien können weiterhin auf Vorlage eines negativen Testergebnisses bestehen. Eine Überprüfung der Länderkategorien ist alle zwei Wochen vorgesehen.
Je nach Entwicklung der COVID-19-Pandemie kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Halten Sie sich über Informationen der deutschen Vertretungen in Pakistan informiert und Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen nach Pakistan, erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Airline zu den aktuell gültigen Beförderungsrichtlinien.
Palau - Ergänzung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Palau wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Palau ist bisher von COViD-19 nicht betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Palau und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen zum Reiseantritt einen negativen PCR-Test, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor Abflug, vorlegen. Nach Ankunft besteht Quarantänepflicht in einer behördlichen Unterkunft. Die Dauer der Quarantäne variiert zwischen sieben und 14 Tagen, abhängig davon, ob die Einreise aus einem Risikogebiet erfolgt. Während der durch die Behörden überwachten Quarantäne erfolgen weitere PCR-Tests. Ausführlich informiert das Gesundheitsministerium von Palau.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise via Palau ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist derzeit ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der palauischen Regierung auf der Seite des Gesundheitsministeriums von Palau.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Panama - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durchreise, Quarantänebestimmungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit besteht eine grundsätzliche Einreisesperre. Einreisen sind nur panamaischen Staatsangehörigen und Residenten erlaubt. Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der mindestens 96 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, und eine 14-tägige Quarantänepflicht beachten.
Ab dem 12. Oktober 2020 ist die Einreise auch wieder für Personen ohne Wohnsitz in Panama erlaubt. Panamaer, Residenten sowie Ausländer, die beabsichtigen, ab dem 12. Oktober 2020 einzureisen, müssen einen negativen COVID-19-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Reisende, die ohne negativen COVID-19-Test einreisen, müssen bei Ankunft einen Test auf eigene Kosten durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für sieben Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere sieben Tage in staatlicher Quarantäne verbringen.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis zunächst 11. Oktober 2020 vollständig eingestellt. Es gibt derzeit Ausnahmen für sogenannte humanitäre Flüge und für Flüge mit Zwischenlandung in Panama für einen Weiterflug. Verbindliche Informationen zu den Flugverbindungen kann nur die betreffende Fluggesellschaft geben.
Beschränkungen im Land
Panama hat Mitte März 2020 den Ausnahmezustand verhängt. Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr, an Sonntagen gilt eine generelle Ausgangssperre. In einzelnen Provinzen kann es in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage zu abweichenden Einschränkungen kommen.
Ein Großteil der Hotels, Museen sowie weitere touristische Sehenswürdigkeiten (z.B. Besucherzentrum Panama-Kanal) sind aktuell geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Papua-Neuguinea - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Papua-Neuguinea weiterhin gewarnt.
In Papua-Neuguinea gilt aufgrund von COVID-19 der öffentliche Notstand. Einreisen sind nur mit individueller Sondergenehmigung, bei Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses und unter Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne möglich. Die Einreise ist nur über den internationalen Flughafen Port Moresby oder eine eng begrenzte Zahl von Häfen erlaubt. Die Grenzen zu den Salomonen und Indonesien sind geschlossen.
Der internationale und nationale Flugverkehr sind stark eingeschränkt. Die nationale Fluggesellschaft Air Niugini betreibt eingeschränkte Dienste nach Brisbane und Cairns. Grundsätzlich müssen Passagiere sich Temperaturmessungen unterziehen und Masken während des Fluges tragen. Für Inlandsflüge müssen Passagiere ihren Reisezweck nachweisen können und sich für eine Genehmigung bewerben.
Mit den Notstandsverordnungen gehen u.a. auch erhebliche Reisebeschränkungen im Land einher. Es bestehen eine nächtliche Ausgangssperre und weitere Lockdown-Maßnahmen in Port Moresby. Es gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum sowie der Aufruf zur Einhaltung der Abstandsregeln.
• Beachten Sie aktuelle Informationen der Regierung von Papua-Neuguinea.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen papua-neuguineischen Auslandsvertretung über die aktuellen Einreisebestimmungen.
Peru - Änderung Reiseverbindungen:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru weiterhin gewarnt.
Der internationale Passagierverkehr auf dem Land-, und Wasserweg ist ausgesetzt. Eine allmähliche Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs hat am 5. Oktober 2020 begonnen. Angeflogen werden seitdem Kolumbien, Ecuador, Panama, Paraguay, Uruguay, Bolivien und Chile. Die Flugdauer darf 4 Stunden nicht überschreiten. Eine Wiederaufnahme des Tourismus ist damit nicht verbunden. Reisebüros dürfen seit 1. Oktober 2020 lediglich Reservierungen und damit verbundene Tätigkeiten wieder vornehmen.
Die peruanische Regierung hat den im März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich 31. Oktober 2020 verlängert. Es gilt in ganz Peru eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 23 Uhr bis 4 Uhr. Seit Mitte September dürfen an Sonntagen keine Privatwagen genutzt werden. Zudem gilt an allen Tagen ein Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen.
Für die Regionen Abancay (Apurímac), Huamanga (Ayacucho) und Huánuco (Huánuco) gilt im Rahmen der „Cuarentena Focalizada“ eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 4 Uhr, sonntags ganztägig. In den Regionen Cusco, Moquegua, Puno und Tacna gilt die komplette Ausgangssperre weiterhin sonntags.
In den übrigen Regionen gilt eine Verpflichtung zur Selbstisolierung nur noch für Kinder bis 12 Jahre und Personen, die älter als 65 Jahre sind, sowie für Personen, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören (z.B. mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herzerkrankungen, Lungenkrankheiten oder Krebs). Kinder bis 12 Jahren sollen das Haus nicht verlassen. Sie dürfen sich jedoch täglich in Begleitung eines Erwachsenen, der im selben Haushalt wohnt, für 60 Minuten im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung im Freien aufhalten. Sie müssen dabei eine Mund-Nasen-Maske tragen und eine Distanz von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
In der Öffentlichkeit müssen alle Personen eine Mund-Nasen-Maske tragen und eine Distanz von mindestens einem Meter zu anderen Personen einhalten.
• Informieren Sie sich zu den detaillierten Regelungen aus dem Regierungsdekret in spanischer Sprache.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Website der deutschen Botschaft in Lima.
• Halten Sie sich an die geltenden Bestimmungen im Land insbesondere an die Ausgangssperre.
Philippinen - Änderung Einreise, Epidemiologische Lage, Verlängerung der Reisewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue Visa werden derzeit nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeugbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz einzelner Kategorien von Langzeitvisa sind. Einreisende sind zur Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Tests oder zur Durchführung eines COVID-19-Tests am philippinischen Ankunftsflughafen verpflichtet und unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind nur eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer COVID-19-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen ändert die seit Mitte März 2020 geltenden landesweiten Quarantänemaßnahmen turnusmäßig im monatlichen Rhythmus, bei Bedarf auch sehr kurzfristig. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Räumen zusätzlich einen Gesichtsschutz. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine deutliche Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. Schwerpunkte befinden sich derzeit insbesondere in den Woiwodschaften Kujawien-Pommern, Pommern, Kleinpolen, Karpatenvorland, Podlachien und Heiligkreuz. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 28 Länder gilt bis zunächst 13. Oktober 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Seit 8. August 2020 ist das Land in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Erkrankungen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Die Aufzählung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlicht das polnische Gesundheitsministerium wöchentlich über Twitter und, zeitlich verzögert, auf der Webseite der polnischen Regierung, wo auch die mit der Einstufung verbundenen Maßnahmen erläutert werden.
Ab dem 10. Oktober 2020 gibt es landesweit ausschließlich gelbe und rote Zonen. Die wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt:
In gelben und roten Zonen besteht grundsätzlich Maskenpflicht, auch im Freien. Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl in der grünen Zone 150, in der gelben Zone 75 und in der roten Zone 50. Bei religiösen Veranstaltungen gelten ebenfalls gestaffelte Höchstgrenzen. In der grünen Zone sind Open-Air-Konzerte, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen mit der Einschränkung, dass nur jeder zweite Platz belegt wird, und unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen. Es bestehen Personenobergrenzen auf Sportanlagen, bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten (50% Auslastung, maximal 250 Personen) und bei Fitnesseinrichtungen. In der gelben Zone sind diese Aktivitäten nur mit weiteren Einschränkungen möglich, in der roten Zone besteht ein Verbot der meisten Veranstaltungen, andere Aktivitäten sind nur stark eingeschränkt und mit räumlichen Auflagen gestattet.
Das Betreiben von Diskotheken und Clubs ist verboten.
Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen arbeiten grundsätzlich im Normalbetrieb. Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion überwiegend online aufnehmen.
Hygieneregeln
Ab dem 10. Oktober 2020 besteht in den gelben und roten Zonen eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst am Tisch entfernt werden, gleiches gilt bei privaten Veranstaltungen in der roten Zone. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien, insbesondere im Hinblick auf die für den 10. Oktober 2020 angekündigten weiteren Einschränkungen, und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




