Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 18.04.2021
Italien - Änderung Beschränkungen im Land
In Italien sind von morgen 19. April 2021 an nur noch drei Regionen als "Rote Zonen" ausgewiesen. Apulien, Sardinien und das Aosta-Tal werden weiterhin strenge Virus-Sperren beibehalten müssen. Das süditalienische Kampanien mit der Hafenstadt Neapel dagegen wechselt in die mittlere Risikozone ("Orange"). Viele Menschen freuen sich schon jetzt auf die folgende Woche ab 26. April: Die Regierung kündigt dann Öffnungsschritte wie den Start der Außengastronomie in bestimmten Regionen an. Vorgesehen ist ein Stufenplan mit Lockerungen von April bis Juli. Quelle: tagesschau.de
Slowenien - Änderung Durch- und WWeiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Dauer der Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Der Test wird anerkannt, wenn dieser in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz, Großbritannien (Vereinigtes Königreich) oder in den USA vorgenommen wurde. Ein Antigentest ist nicht ausreichend.
Von der Quarantänepflicht befreit sind darüber hinaus bei Vorlage entsprechender Nachweise Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind oder die sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben.
Für die Einreise nach Slowenien auf dem Landweg stehen nur folgende Grenzübergangsstellen uneingeschränkt allen Reisenden zur Verfügung:
- Österreich: die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel, Spielfeld (Autobahn), Bad Radkersburg und Sicheldorf.
- Italien: die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti und Škofije/Rabuiese.
- Ungarn: die Grenzübergangsstellen Dolga vas/Redics und Pince/Torniyszentmiklos.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Für eine Durchreise durch Slowenien auf dem Landweg stehen neben den o.g. Grenzübergangstellen zeitweise folgende weitere Grenzübergangsstellen zur Verfügung:
- Österreich: die Grenzübergangsstellen Grablach, Lavamünd, Spielfeld (Landstraße), Mureck, Langegg und Bonisdorf.
- Italien: die Grenzübergangsstellen Krvavi potok/Pesse, Robič/Stupizza, Predel/Predil, Nova Gorica (Solkan)/Gorizia (Vallico di Salcano), Neblo/Vallico di Venco und Rateče.
- Ungarn: die Grenzübergangsstellen Hodoš und Čepinci.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wiederaufgenommen. Busse und Bahnen verkehren eingeschränkt. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Beschränkungen im Land
Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.) sowie Gastronomiebetriebe sind in weiten Teilen des Landes geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Kontakte/Versammlungen sind nur im engsten Familienkreis erlaubt. Personen dürfen sich - mit Ausnahmen - nur innerhalb der Grenzen der statistischen Region, in der sie sich gewöhnlich aufhalten, bewegen.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
In Italien sind von morgen 19. April 2021 an nur noch drei Regionen als "Rote Zonen" ausgewiesen. Apulien, Sardinien und das Aosta-Tal werden weiterhin strenge Virus-Sperren beibehalten müssen. Das süditalienische Kampanien mit der Hafenstadt Neapel dagegen wechselt in die mittlere Risikozone ("Orange"). Viele Menschen freuen sich schon jetzt auf die folgende Woche ab 26. April: Die Regierung kündigt dann Öffnungsschritte wie den Start der Außengastronomie in bestimmten Regionen an. Vorgesehen ist ein Stufenplan mit Lockerungen von April bis Juli. Quelle: tagesschau.de
Slowenien - Änderung Durch- und WWeiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Dauer der Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können. Der Test wird anerkannt, wenn dieser in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz, Großbritannien (Vereinigtes Königreich) oder in den USA vorgenommen wurde. Ein Antigentest ist nicht ausreichend.
Von der Quarantänepflicht befreit sind darüber hinaus bei Vorlage entsprechender Nachweise Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind oder die sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben.
Für die Einreise nach Slowenien auf dem Landweg stehen nur folgende Grenzübergangsstellen uneingeschränkt allen Reisenden zur Verfügung:
- Österreich: die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel, Spielfeld (Autobahn), Bad Radkersburg und Sicheldorf.
- Italien: die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti und Škofije/Rabuiese.
- Ungarn: die Grenzübergangsstellen Dolga vas/Redics und Pince/Torniyszentmiklos.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Für eine Durchreise durch Slowenien auf dem Landweg stehen neben den o.g. Grenzübergangstellen zeitweise folgende weitere Grenzübergangsstellen zur Verfügung:
- Österreich: die Grenzübergangsstellen Grablach, Lavamünd, Spielfeld (Landstraße), Mureck, Langegg und Bonisdorf.
- Italien: die Grenzübergangsstellen Krvavi potok/Pesse, Robič/Stupizza, Predel/Predil, Nova Gorica (Solkan)/Gorizia (Vallico di Salcano), Neblo/Vallico di Venco und Rateče.
- Ungarn: die Grenzübergangsstellen Hodoš und Čepinci.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wiederaufgenommen. Busse und Bahnen verkehren eingeschränkt. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Beschränkungen im Land
Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.) sowie Gastronomiebetriebe sind in weiten Teilen des Landes geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Kontakte/Versammlungen sind nur im engsten Familienkreis erlaubt. Personen dürfen sich - mit Ausnahmen - nur innerhalb der Grenzen der statistischen Region, in der sie sich gewöhnlich aufhalten, bewegen.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 19.04.2021
Albanien - Änderung Einreise
Für Traveller, die aus Griechenland oder Nordmazedonien nach Albanien einreisen wollen, gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne. Die Regelung gilt ab dem 20. April 2021 bis zunächst 3. Mai. Weiterhin gilt eine landesweite Ausgangssperre von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die Bewohner dürfen ihre Häuser nur während der Sperrstunde für wichtige Arbeits- und Gesundheitsnotfälle verlassen. Darüber hinaus sind alle Bars, Restaurants und Cafés während der Ausgangssperre auf den Service zum Mitnehmen beschränkt. Versammlungen sind auf 10 Personen begrenzt. Gesichtsmasken sind in allen öffentlichen Innen- und Außenbereichen obligatorisch. Die Landgrenzen sind geöffnet, die Quarantäne gilt nur wie eingangs beschrieben für Traveller aus Griechenland und Nordmazedonien. Quelle: Garda World
Australien - Änderung Einreise
Seit heute 19. April 2021 sind wieder quarantänefreie Reisen zwischen Neuseeland und Australien möglich. Neuseeländer können bereits seit Oktober ohne Quarantänepflicht nach Australien reisen, mussten aber bislang bei der Rückreise zwei Wochen in Isolation. Quelle: tagesschau.de
Ägypten - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ägypten ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Dies gilt auch für die Region Rotes Meer/Hurghada. Ägypten ist daher als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen. An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, in der Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr findet wieder statt, jedoch nur in eingeschränktem Maße. Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests geknüpft sein.
Beschränkungen im Land
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Barbados - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Barbados war von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen sind aber wieder auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisebestimmungen sind je nach Einstufung des Herkunftslandes unterschiedlich Deutschland ist als Hochrisikoland eingestuft. Die epidemiologische Einstufung der Länder sowie die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern und werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Einreisen sind unter den dort aufgeführten Bedingungen (negativer PCR-Test, Einreiseformular vor Einreise, Liste zertifizierter Unterkünfte, Quarantäne und Möglichkeiten zur Freitestung) grundsätzlich möglich. Ab 8. Mai 2021 soll Personen, die nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, Erleichterungen bei den Einreisevorschriften eingeräumt werden.
Bei Reiserouten mit Umstieg (auch Transit) in einem Drittland gilt für die Einreise das Land mit der höchsten Risikostufe gemäß der Barbados Travel Protocols.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise findet ein Gesundheitscheck und ggf. eine kurze behördliche Befragung statt. Durchreisenden ohne COVID-19-Testergebnis kann die Einreise verwehrt werden.
Reisende dürfen bei der Durchreise den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen und müssen daher Gepäck bis zum Reiseziel durchgecheckt haben. Wird der Transitbereich verlassen, gelten die gleichen Bestimmungen, wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt, kurzfristige Flugausfälle sind aber jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Prüfen Sie rechtzeitig vor einer Reise die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung von Barbados.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Djibouti - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dschibuti wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Dschibuti ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen von Dschibuti sind wieder geöffnet. Die Einreise ist nur gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Er darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden und bei Ankunft nicht älter als 120 Stunden sein. Außerdem sind Reisende verpflichtet, sich bei Einreise einem kostenpflichtigen COVID-19-Schnelltest mit Speichelprobe zu unterziehen. Die Kosten sind vom Reisenden zu tragen und belaufen sich auf 25,- Euro oder 5.000 DJF. Reisende mit positivem Testergebnis müssen sich zur weiteren medizinischen Betreuung in dafür eingerichtete lokale Behandlungszentren begeben.
Durch-und Weiterreise
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers von der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr für kommerzielle Flüge wurde wieder aufgenommen, jedoch erfolgte noch keine Wiederaufnahme des Personenzugverkehrs von und nach Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten keine Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum sowie in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen mit Besucherverkehr ist Pflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei dringend notwendigen Reisen nach Dschibuti informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen dschibutischen Botschaft nach den gültigen Einreisebestimmungen und bei Ihrer Fluggesellschaft für aktuelle Fluginformationen.
• Für medizinische Fragen und bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Dominikanische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Dominikanische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Dominikanische Republik ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Grenzen der Dominikanischen Republik sind für die Einreise von Ausländern geöffnet. Die Zahl ankommender kommerzieller Flüge ist jedoch nach wie vor gering. Auch die Einreise per Schiff ist möglich.
Die Einreise aus Deutschland ist unter Bedingungen grundsätzlich möglich.
Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular ("E-Ticket") ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde.
Jeder Einreisende wird einer Temperaturmessung unterzogen, stichprobenartig werden Atemtests durchgeführt. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird eine PCR-Probe genommen. Positiv getestete Personen müssen zur Nachverfolgung Angaben zur Person, zur Unterkunft und Kontaktdaten hinterlassen. Alternativ besteht die Möglichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden).
Bei Einreise an den Flughäfen wird eine Temperaturmessung durchgeführt, stichprobenartig auch Atemtests. Reisende sind verpflichtet, an diesen Verfahren mitzuwirken. Alternativ kann bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Positiv getestete Personen müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen und sich in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsministerium hat zu diesem Zweck Isolierstationen eingerichtet.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr in die Dominikanische Republik ist möglich, jedoch ist die Zahl ankommender Flüge gering. Auch die Einreise per Schiff ist möglich. Reisen im Land selbst, z.B. per Bus oder Auto, sind (unter Beachtung der Sperrstunde) möglich.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand wurde verlängert. Bis zum 16. Mai 2021 gilt eine landesweite Ausgangssperre, unter der Woche von 21 bis 5 Uhr, an den Wochenenden von 19 bis 5 Uhr. An allen Wochentagen gilt eine Kulanzfrist von drei zusätzlichen Stunden für den Heimweg. Hotels, Gaststätten und Bars sind geöffnet, unterliegen besonderen Abstands- und Hygieneregeln und dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Gästen aufnehmen. Die geltenden Regelungen werden stets in den lokalen Medien wiedergegeben.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Abstandswahrung in der Öffentlichkeit sind Pflicht. Beim Betreten öffentlicher Orte werden Temperaturmessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der dominikanischen Regierung.
• Beachten Sie die Neuregelungen zur Ein-bzw. Ausreise seit dem 1. Januar 2021 ausschließlich per E-Ticket.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden auch im Hinblick auf Hygienemaßnahmen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline der dominikanischen Regierung unter der Rufnummer: *462 (spanischsprachig).
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die geltenden Regelungen zur Ausgangssperre und halten Sie sich an diese Bestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Hongkong - Änderung Reiseverbindungen
Hongkong setzt Flüge aus Indien, Pakistan und den Philippinen ab dem 20. April 2021 für zwei Wochen aus. Quelle: tagesschau.de
Indien - Änderung Beschränkungen im Land
In Indiens Hauptstadt Neu-Delhi gilt von heute 19. April 2021 an eine einwöchige Ausgangssperre. Mehrere andere Städte in dem 1,3-Milliarden-Einwohner-Land waren bereits am Wochenende in einen neuen Lockdown gegangen. Quelle: tagesschau.de
Montenegro - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Montenegro als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Einreisenden unabhängig von der Staatsangehörigkeit (auch Staatsangehörige Montenegros und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Montenegro) müssen bei der Einreise nach Montenegro einen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder einen positiven serologischen Antikörpertest (max. 30 Tage alt) oder einen Impfnachweis, bei dem die zweite Dosis mindestens sieben Tage vor Einreise geimpft wurde, vorlegen. Das gilt nicht bei der Einreise aus den Nachbarländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien für Personen, die dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Die Einreise aus Montenegro nach Serbien ist an den Grenzübergängen Vuca und Metaljka in der Zeit von 7 bis 19 Uhr möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite Sperrstunde von 24 bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zwei Personen gemeinsam bewegen, es sei denn, sie gehören zum gleichen Haushalt. Besuche in Privathaushalten sind untersagt, ebenso Feierlichkeiten unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. In Restaurants gelten eine Maskenpflicht und strenge Abstands- und Schutzregelungen mit maximal vier Personen an einem Tisch.
Der Verkehr zwischen den Gemeinden ist landesweit von Freitag, 21 Uhr bis Montag, 5 Uhr untersagt.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Neuseeland - Änderung Einreise
Seit heute 19. April 2021 sind wieder quarantänefreie Reisen zwischen Neuseeland und Australien möglich. Neuseeländer können bereits seit Oktober ohne Quarantänepflicht nach Australien reisen, mussten aber bislang bei der Rückreise zwei Wochen in Isolation. Quelle: tagesschau.de
Oman - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen und die Provinz North Sharqiyah.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Oman ist bis auf weiteres nur noch omanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis in Oman („Residents“) gestattet. Alle Landesgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen. Internationale Flüge und Einreisen aus derzeit zehn Ländern (u.a. Südafrika, Brasilien) sind bis auf weiteres ausgesetzt. Es besteht ein Einreiseverbot für alle Einreisen aus Großbritannien. Von dieser Regelung ausgenommen sind omanische Staatsangehörige.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist derzeit nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre, allein reisende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren sowie Familien und Elternteile mit Kindern unter 18 Jahren. Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, müssen die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die "Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman stark eingeschränkt. Ab 14. April 2021 besteht für die Dauer des Ramadan eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr, in der Provinz Dhofar (Salalah) von 18 bis 5 Uhr. In dieser Zeit sind bis auf wenige Ausnahmen auch alle wirtschaftlichen Aktivitäten und der Restaurantbetrieb verboten. Für Flugpassagiere und eine Begleitperson besteht bei Vorlage des Flugtickets für Fahrten zum und vom Flughafen eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre. Öffentliche Parks und zahlreiche Sporteinrichtungen (u.a. Fitnessstudios) sind bis auf weiteres geschlossen, für den öffentlichen und privaten Bereich sowie an Stränden bestehen Versammlungsverbote. Die Anzahl der Besucher ist in diversen Einrichtungen (z. B. Geschäfte, Einkaufsmalls, Restaurants) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen und Einlasskontrollen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Peru - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Peru ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa wurde wieder aufgenommen. Die Einreise von Personen aus dem Vereinigten Königreich, Brasilien und Südafrika kommend ist bis 9. Mai 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Alle anderen Einreisenden sind verpflichtet, ein negatives maximal 72 Stunden altes COVID-19-Testergebnis vorzulegen, sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen. Die 14-tägige Quarantäne kann vermieden werden, wenn ein negativer Antigentest vorgelegt wird. Dieser erfolgt bei Einreise, die Kosten müssen von den Reisenden getragen werden. Bei einem positiven Testergebnis ist eine 14-tägige Quarantäne in der sog. „Villa Panamericana“ verpflichtend (ursprünglich gebaut als Quartier für die Panamerikanischen Spiele 2019).
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich. Reisende mit einem Weiterflug in weniger als 16 Stunden, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, dürfen aber den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 16 Stunden weisen die Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort bis zum Abflug zu. Die Kosten hierfür sind von den Reisenden zu tragen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch noch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 31. Mai 2021 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. Bis voraussichtlich 9. Mai 2021 gilt für die Stadt Lima und den Großraum Lima ein nächtliches Ausgangsverbot von 21 bis 4 Uhr. Sonntags gilt eine ganztägige Ausgangssperre, Privat-Fahrzeuge dürfen nicht genutzt werden. Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Die Nutzung der Strände bleibt weiterhin untersagt. Je nach Einstufung in eine der 4 Alarmstufen variieren diese Beschränkungen in den verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Beim Betreten von Supermärkten, Märkten und Einkaufszentren ist zusätzlich ein Gesichtsvisier zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Philippinen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Ausländern ist die Einreise in die Philippinen bis zunächst 30. April 2021 landesweit verboten; davon ausgenommen sind nur Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen und ihre Familienangehörigen, die in den Philippinen akkreditiert und im Besitz gültiger 9(e)-Visa sind. Ausgenommen sind auch Inhaber von gültigen 47(a)2-Visa und deren Familienangehörige, durch das philippinische Außenministerium oder die Nationale Task Force genehmigte medizinische und humanitäre Notfälle, ausländische Seeleute mit 9(c)-Visa und Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) von philippinischen Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen gemeinsam einreisen und im Besitz gültiger Visa sind.
Reisende unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht, während derer am sechsten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind auf bestimmte Regionen beschränkt. Derzeit gilt im Großraum Manila die strengste Quarantänestufe mit umfangreichen Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 20 bis 5 Uhr.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit bereits ausgestelltem und noch gültigem Touristenvisum beantragen möchten-, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt .
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen sind jedoch rückläufig. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die USA als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die US-Regierung hat das geltende Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben, mit einer Presidential Proclamation bis auf weiteres erneuert. Es gelten zudem Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten im Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien und Südafrika. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exceptions (NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland .
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen, sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr bis auf weiteres geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Für Traveller, die aus Griechenland oder Nordmazedonien nach Albanien einreisen wollen, gilt eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne. Die Regelung gilt ab dem 20. April 2021 bis zunächst 3. Mai. Weiterhin gilt eine landesweite Ausgangssperre von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die Bewohner dürfen ihre Häuser nur während der Sperrstunde für wichtige Arbeits- und Gesundheitsnotfälle verlassen. Darüber hinaus sind alle Bars, Restaurants und Cafés während der Ausgangssperre auf den Service zum Mitnehmen beschränkt. Versammlungen sind auf 10 Personen begrenzt. Gesichtsmasken sind in allen öffentlichen Innen- und Außenbereichen obligatorisch. Die Landgrenzen sind geöffnet, die Quarantäne gilt nur wie eingangs beschrieben für Traveller aus Griechenland und Nordmazedonien. Quelle: Garda World
Australien - Änderung Einreise
Seit heute 19. April 2021 sind wieder quarantänefreie Reisen zwischen Neuseeland und Australien möglich. Neuseeländer können bereits seit Oktober ohne Quarantänepflicht nach Australien reisen, mussten aber bislang bei der Rückreise zwei Wochen in Isolation. Quelle: tagesschau.de
Ägypten - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ägypten ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Dies gilt auch für die Region Rotes Meer/Hurghada. Ägypten ist daher als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen. An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, in der Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr findet wieder statt, jedoch nur in eingeschränktem Maße. Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests geknüpft sein.
Beschränkungen im Land
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Barbados - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Barbados wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Barbados war von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen sind aber wieder auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisebestimmungen sind je nach Einstufung des Herkunftslandes unterschiedlich Deutschland ist als Hochrisikoland eingestuft. Die epidemiologische Einstufung der Länder sowie die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern und werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Einreisen sind unter den dort aufgeführten Bedingungen (negativer PCR-Test, Einreiseformular vor Einreise, Liste zertifizierter Unterkünfte, Quarantäne und Möglichkeiten zur Freitestung) grundsätzlich möglich. Ab 8. Mai 2021 soll Personen, die nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, Erleichterungen bei den Einreisevorschriften eingeräumt werden.
Bei Reiserouten mit Umstieg (auch Transit) in einem Drittland gilt für die Einreise das Land mit der höchsten Risikostufe gemäß der Barbados Travel Protocols.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise findet ein Gesundheitscheck und ggf. eine kurze behördliche Befragung statt. Durchreisenden ohne COVID-19-Testergebnis kann die Einreise verwehrt werden.
Reisende dürfen bei der Durchreise den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen und müssen daher Gepäck bis zum Reiseziel durchgecheckt haben. Wird der Transitbereich verlassen, gelten die gleichen Bestimmungen, wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt, kurzfristige Flugausfälle sind aber jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Es gibt diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien und an Stränden entfällt diese Pflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Prüfen Sie rechtzeitig vor einer Reise die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung von Barbados.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Djibouti - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dschibuti wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Dschibuti ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen von Dschibuti sind wieder geöffnet. Die Einreise ist nur gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Er darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden und bei Ankunft nicht älter als 120 Stunden sein. Außerdem sind Reisende verpflichtet, sich bei Einreise einem kostenpflichtigen COVID-19-Schnelltest mit Speichelprobe zu unterziehen. Die Kosten sind vom Reisenden zu tragen und belaufen sich auf 25,- Euro oder 5.000 DJF. Reisende mit positivem Testergebnis müssen sich zur weiteren medizinischen Betreuung in dafür eingerichtete lokale Behandlungszentren begeben.
Durch-und Weiterreise
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers von der Vorlage eines negativen COVID-19-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr für kommerzielle Flüge wurde wieder aufgenommen, jedoch erfolgte noch keine Wiederaufnahme des Personenzugverkehrs von und nach Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten keine Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum sowie in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen mit Besucherverkehr ist Pflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei dringend notwendigen Reisen nach Dschibuti informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen dschibutischen Botschaft nach den gültigen Einreisebestimmungen und bei Ihrer Fluggesellschaft für aktuelle Fluginformationen.
• Für medizinische Fragen und bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Dominikanische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Dominikanische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Dominikanische Republik ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Grenzen der Dominikanischen Republik sind für die Einreise von Ausländern geöffnet. Die Zahl ankommender kommerzieller Flüge ist jedoch nach wie vor gering. Auch die Einreise per Schiff ist möglich.
Die Einreise aus Deutschland ist unter Bedingungen grundsätzlich möglich.
Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular ("E-Ticket") ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde.
Jeder Einreisende wird einer Temperaturmessung unterzogen, stichprobenartig werden Atemtests durchgeführt. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird eine PCR-Probe genommen. Positiv getestete Personen müssen zur Nachverfolgung Angaben zur Person, zur Unterkunft und Kontaktdaten hinterlassen. Alternativ besteht die Möglichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden).
Bei Einreise an den Flughäfen wird eine Temperaturmessung durchgeführt, stichprobenartig auch Atemtests. Reisende sind verpflichtet, an diesen Verfahren mitzuwirken. Alternativ kann bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Positiv getestete Personen müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen und sich in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsministerium hat zu diesem Zweck Isolierstationen eingerichtet.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr in die Dominikanische Republik ist möglich, jedoch ist die Zahl ankommender Flüge gering. Auch die Einreise per Schiff ist möglich. Reisen im Land selbst, z.B. per Bus oder Auto, sind (unter Beachtung der Sperrstunde) möglich.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand wurde verlängert. Bis zum 16. Mai 2021 gilt eine landesweite Ausgangssperre, unter der Woche von 21 bis 5 Uhr, an den Wochenenden von 19 bis 5 Uhr. An allen Wochentagen gilt eine Kulanzfrist von drei zusätzlichen Stunden für den Heimweg. Hotels, Gaststätten und Bars sind geöffnet, unterliegen besonderen Abstands- und Hygieneregeln und dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Gästen aufnehmen. Die geltenden Regelungen werden stets in den lokalen Medien wiedergegeben.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Abstandswahrung in der Öffentlichkeit sind Pflicht. Beim Betreten öffentlicher Orte werden Temperaturmessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der dominikanischen Regierung.
• Beachten Sie die Neuregelungen zur Ein-bzw. Ausreise seit dem 1. Januar 2021 ausschließlich per E-Ticket.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden auch im Hinblick auf Hygienemaßnahmen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline der dominikanischen Regierung unter der Rufnummer: *462 (spanischsprachig).
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die geltenden Regelungen zur Ausgangssperre und halten Sie sich an diese Bestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Hongkong - Änderung Reiseverbindungen
Hongkong setzt Flüge aus Indien, Pakistan und den Philippinen ab dem 20. April 2021 für zwei Wochen aus. Quelle: tagesschau.de
Indien - Änderung Beschränkungen im Land
In Indiens Hauptstadt Neu-Delhi gilt von heute 19. April 2021 an eine einwöchige Ausgangssperre. Mehrere andere Städte in dem 1,3-Milliarden-Einwohner-Land waren bereits am Wochenende in einen neuen Lockdown gegangen. Quelle: tagesschau.de
Montenegro - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Montenegro als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Einreisenden unabhängig von der Staatsangehörigkeit (auch Staatsangehörige Montenegros und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Montenegro) müssen bei der Einreise nach Montenegro einen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder einen positiven serologischen Antikörpertest (max. 30 Tage alt) oder einen Impfnachweis, bei dem die zweite Dosis mindestens sieben Tage vor Einreise geimpft wurde, vorlegen. Das gilt nicht bei der Einreise aus den Nachbarländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien für Personen, die dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
Die Einreise aus Montenegro nach Serbien ist an den Grenzübergängen Vuca und Metaljka in der Zeit von 7 bis 19 Uhr möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite Sperrstunde von 24 bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zwei Personen gemeinsam bewegen, es sei denn, sie gehören zum gleichen Haushalt. Besuche in Privathaushalten sind untersagt, ebenso Feierlichkeiten unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. In Restaurants gelten eine Maskenpflicht und strenge Abstands- und Schutzregelungen mit maximal vier Personen an einem Tisch.
Der Verkehr zwischen den Gemeinden ist landesweit von Freitag, 21 Uhr bis Montag, 5 Uhr untersagt.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Neuseeland - Änderung Einreise
Seit heute 19. April 2021 sind wieder quarantänefreie Reisen zwischen Neuseeland und Australien möglich. Neuseeländer können bereits seit Oktober ohne Quarantänepflicht nach Australien reisen, mussten aber bislang bei der Rückreise zwei Wochen in Isolation. Quelle: tagesschau.de
Oman - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen und die Provinz North Sharqiyah.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Oman ist bis auf weiteres nur noch omanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis in Oman („Residents“) gestattet. Alle Landesgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen. Internationale Flüge und Einreisen aus derzeit zehn Ländern (u.a. Südafrika, Brasilien) sind bis auf weiteres ausgesetzt. Es besteht ein Einreiseverbot für alle Einreisen aus Großbritannien. Von dieser Regelung ausgenommen sind omanische Staatsangehörige.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist derzeit nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre, allein reisende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren sowie Familien und Elternteile mit Kindern unter 18 Jahren. Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, müssen die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die "Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman stark eingeschränkt. Ab 14. April 2021 besteht für die Dauer des Ramadan eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr, in der Provinz Dhofar (Salalah) von 18 bis 5 Uhr. In dieser Zeit sind bis auf wenige Ausnahmen auch alle wirtschaftlichen Aktivitäten und der Restaurantbetrieb verboten. Für Flugpassagiere und eine Begleitperson besteht bei Vorlage des Flugtickets für Fahrten zum und vom Flughafen eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre. Öffentliche Parks und zahlreiche Sporteinrichtungen (u.a. Fitnessstudios) sind bis auf weiteres geschlossen, für den öffentlichen und privaten Bereich sowie an Stränden bestehen Versammlungsverbote. Die Anzahl der Besucher ist in diversen Einrichtungen (z. B. Geschäfte, Einkaufsmalls, Restaurants) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen und Einlasskontrollen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Peru - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Peru ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin geschlossen – auch für den Warenverkehr. Der Flugverkehr mit Europa wurde wieder aufgenommen. Die Einreise von Personen aus dem Vereinigten Königreich, Brasilien und Südafrika kommend ist bis 9. Mai 2021 untersagt – dies gilt sowohl für Personen mit Wohnsitz in diesen Ländern als auch für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen dort aufgehalten haben oder durchgereist sind. Alle anderen Einreisenden sind verpflichtet, ein negatives maximal 72 Stunden altes COVID-19-Testergebnis vorzulegen, sich vor der Einreise elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen. Die 14-tägige Quarantäne kann vermieden werden, wenn ein negativer Antigentest vorgelegt wird. Dieser erfolgt bei Einreise, die Kosten müssen von den Reisenden getragen werden. Bei einem positiven Testergebnis ist eine 14-tägige Quarantäne in der sog. „Villa Panamericana“ verpflichtend (ursprünglich gebaut als Quartier für die Panamerikanischen Spiele 2019).
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen geschlossen. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich. Reisende mit einem Weiterflug in weniger als 16 Stunden, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, dürfen aber den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 16 Stunden weisen die Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort bis zum Abflug zu. Die Kosten hierfür sind von den Reisenden zu tragen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch noch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 31. Mai 2021 verlängert. Es gelten derzeit in ganz Peru nächtliche Ausgangssperren und Beschränkungen, die je nach Region variieren können. Bis voraussichtlich 9. Mai 2021 gilt für die Stadt Lima und den Großraum Lima ein nächtliches Ausgangsverbot von 21 bis 4 Uhr. Sonntags gilt eine ganztägige Ausgangssperre, Privat-Fahrzeuge dürfen nicht genutzt werden. Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Die Nutzung der Strände bleibt weiterhin untersagt. Je nach Einstufung in eine der 4 Alarmstufen variieren diese Beschränkungen in den verschiedenen Regionen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Beim Betreten von Supermärkten, Märkten und Einkaufszentren ist zusätzlich ein Gesichtsvisier zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Philippinen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Ausländern ist die Einreise in die Philippinen bis zunächst 30. April 2021 landesweit verboten; davon ausgenommen sind nur Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen und ihre Familienangehörigen, die in den Philippinen akkreditiert und im Besitz gültiger 9(e)-Visa sind. Ausgenommen sind auch Inhaber von gültigen 47(a)2-Visa und deren Familienangehörige, durch das philippinische Außenministerium oder die Nationale Task Force genehmigte medizinische und humanitäre Notfälle, ausländische Seeleute mit 9(c)-Visa und Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) von philippinischen Staatsangehörigen, wenn sie mit diesen gemeinsam einreisen und im Besitz gültiger Visa sind.
Reisende unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht, während derer am sechsten Tag ein PCR-Test durchgeführt werden muss.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind auf bestimmte Regionen beschränkt. Derzeit gilt im Großraum Manila die strengste Quarantänestufe mit umfangreichen Einschränkungen in der Versorgung und der Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 20 bis 5 Uhr.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Falls Sie im Besitz eines Langzeitvisums sind oder eine Sondereinreisegenehmigung mit bereits ausgestelltem und noch gültigem Touristenvisum beantragen möchten-, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft , ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Einreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt .
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen sind jedoch rückläufig. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die USA als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die US-Regierung hat das geltende Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor Einreise in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben, mit einer Presidential Proclamation bis auf weiteres erneuert. Es gelten zudem Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten im Vereinigten Königreich, Irland, Brasilien und Südafrika. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), enge Verwandte von US-Staatsbürgern, Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nähere Einzelheiten zu weiteren Ausnahmen und zur Ausstellung von National Interest Exceptions (NIE) veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland .
Reisende müssen der Fluggesellschaft vor Einreise in die USA einen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen (elektronisch oder in Papierform), der nicht älter als drei Tage sein darf. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit COVID-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen. Während des Fluges und an den Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise wird empfohlen. Dabei sind die Quarantäneempfehlungen, sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr bis auf weiteres geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.04.2021
Bangladesch - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 betroffen. Bangladesch ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für Passagiere aus europäischen Staaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches, ist bis einschließlich 28. April 2021 ausgesetzt. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Dhaka ist bis zum 28. April 2021 für sämtlichen Passagierverkehr geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Bis zum 28. April 2021 gilt ein landesweiter „Lockdown“. Reisen innerhalb des Landes sollten im genannten Zeitraum nicht unternommen werden. Alle öffentlichen Einrichtungen sind im genannten Zeitraum im Notbetrieb; Geschäfte, Shopping Malls, Banken und Moscheen sind während des „Lockdowns“ grundsätzlich geschlossen. Die örtliche Polizei hat angekündigt die Einhaltung der „Lockdown“-Regeln strikt zu kontrollieren.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Dominikanische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Dominikanische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Dominikanische Republik ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Grenzen der Dominikanischen Republik sind für die Einreise von Ausländern geöffnet. Die Zahl ankommender kommerzieller Flüge ist jedoch nach wie vor gering. Auch die Einreise per Schiff ist möglich.
Die Einreise aus Deutschland ist unter Bedingungen grundsätzlich möglich.
Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular ("E-Ticket") ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde.
Jeder Einreisende wird einer Temperaturmessung unterzogen, stichprobenartig werden Atemtests durchgeführt. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird eine PCR-Probe genommen. Positiv getestete Personen müssen zur Nachverfolgung Angaben zur Person, zur Unterkunft und Kontaktdaten hinterlassen. Alternativ besteht die Möglichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden).
Bei Einreise an den Flughäfen wird eine Temperaturmessung durchgeführt, stichprobenartig auch Atemtests. Reisende sind verpflichtet, an diesen Verfahren mitzuwirken. Alternativ kann bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Positiv getestete Personen müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen und sich in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsministerium hat zu diesem Zweck Isolierstationen eingerichtet.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr in die Dominikanische Republik ist möglich, jedoch ist die Zahl ankommender Flüge gering. Auch die Einreise per Schiff ist möglich. Reisen im Land selbst, z.B. per Bus oder Auto, sind (unter Beachtung der Sperrstunde) möglich.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand wurde verlängert. Bis zum 16. Mai 2021 gilt eine landesweite Ausgangssperre, unter der Woche von 21 bis 5 Uhr, an den Wochenenden von 19 bis 5 Uhr. An allen Wochentagen gilt eine Kulanzfrist von drei zusätzlichen Stunden für den Heimweg. Hotels, Gaststätten und Bars sind geöffnet, unterliegen besonderen Abstands- und Hygieneregeln und dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Gästen aufnehmen. Die geltenden Regelungen werden stets in den lokalen Medien wiedergegeben.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Abstandswahrung in der Öffentlichkeit sind Pflicht. Beim Betreten öffentlicher Orte werden Temperaturmessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der dominikanischen Regierung.
• Beachten Sie die Neuregelungen zur Ein-bzw. Ausreise seit dem 1. Januar 2021 ausschließlich per E-Ticket.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden auch im Hinblick auf Hygienemaßnahmen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline der dominikanischen Regierung unter der Rufnummer: *462 (spanischsprachig).
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die geltenden Regelungen zur Ausgangssperre und halten Sie sich an diese Bestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Guinea-Bissau - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea-Bissau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guinea-Bissau ist von COVID-19 betroffen und ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19 Kommission und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind grundsätzlich geschlossen, eine Einreise auf dem Landweg ist nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Zur Einreise ist ein negativer PCR-Test notwendig, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen und ihre persönlichen Daten und Reiseverläufe werden erfasst. Reisende mit Fieber werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Nach einem längeren Aufenthalt müssen Reisende für die Ausreise ein aktuelles negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. Flugreisende können sich in den staatlich anerkannten Labors testen lassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch in reduziertem Umfang. Der wöchentliche Fährverkehr zu den Bijagos Inseln hat seinen Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Der interregionale Verkehr ist erlaubt, solange PKW und Busse nur halb besetzt sind. Private Fahrzeuge dürfen nur mit max. 3 Personen besetzt sein. Hotels sind mit Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Landesweit besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine Abstandsregel von mind. einem Meter. Es wird empfohlen sich regelmäßig die Hände zu waschen, bei Betreten von öffentlichen Gebäuden und Geschäften ist dieses Pflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Guinea-Bissau.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indien - Überlastung des indischen Gesundheitssystems
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Aufgrund der derzeitigen Überlastung des indischen Gesundheitssystems ist der Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung vielerorts sehr stark eingeschränkt. In Indien befindliche Deutsche, insbesondere sofern sie noch nicht über eine COVID-19-Impfung verfügen, sollten eine temporäre Rückkehr nach Deutschland bis zur Stabilisierung der medizinischen Versorgungslage erwägen.
Epidemiologische Lage
Indien ist stark von COVID-19 betroffen und als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien und dem Nahen Osten verfügt, die teilweise in einer staatlichen Institution zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wiederzulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet. Die FRROs gehen mittlerweile dazu über, Touristenvisa nur noch in Form eines „Exit Permit“ zu verlängern, innerhalb dessen Gültigkeitszeitraum Indien verlassen werden muss.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen insbesondere von Lufthansa, Air France und KLM möglich. Die Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wiederaufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit - auch außerhalb der sogenannten Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) - orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Pandemie führen verschiedene Bundesstaaten zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen ein und machen Vorgaben für den Umgang mit der Pandemie. So werden vielerorts kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Bestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Italien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien, insbesondere die nördlichen Regionen sowie Apulien und Kampanien, ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt, siehe Beschränkungen im Land. Seit dem 19. April 2021 muss die Einreise über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung in Papierform vorgelegt werden. Außerdem ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Bis zum 30. April 2021 ist außerdem für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nach Italien, grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen der Eigenerklärung aus. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium .
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen (SBB). Informationen zu aktuellen Einschränkungen im Bahnverkehr der ÖBB finden Sie auf dieser Webseite.
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Es ist erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Die Einreise nach Sardinien ist für Reisende, die auf der Insel nicht ihren Wohnsitz haben, bis zunächst 30. April 2021 nur unter Nachweis triftiger beruflicher oder gesundheitlicher Gründe möglich. Das Aufsuchen einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Ausnahmegründen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Litauen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 stark betroffen, vor allem die Hauptstadt Vilnius. Litauen ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Einreisende aus allen Staaten weltweit, also auch aus Deutschland, unterliegen grundsätzlich einer Registrierungs-, Test- und Quarantänepflicht in Litauen.
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Die Einreise nach Litauen ist nur noch möglich, sofern ein bei Einreise höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorgelegt wird. Ausnahmen bestehen für wenige Personengruppen, u.a. für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben oder mit dem eigenen PKW einreisen. Über alle Ausnahmen und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Die Quarantäne dauert in der Regel zehn Tage, kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag allerdings verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich, Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen genesen sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne vorgesehen. Der entsprechende Nachweis des Arztes ist in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Die Befreiung von der Quarantänepflicht gilt auch für Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben und dies entsprechend belegen können.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern einreisen mit besonders starkem Infektionsgeschehen gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Bis zum 31. Mai 2021 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Treffen mit Personen aus anderen Familien oder Haushalten sind untersagt bzw. an strenge Bedingungen geknüpft. Ausnahmen bestehen bei Aufenthalten und Spaziergängen im Freien (bis max. 5 Personen).
Der Einzelhandel ist weitestgehend geöffnet. Es gelten weiterhin Mindestabstands- sowie Kapazitäts- und Hygieneauflagen. Dies gilt auch für den in Teilen wieder zugelassenen Kulturbetrieb. Körpernahe Dienstleister dürfen ihre Dienste mit Auflagen anbieten. In Restaurants ist nur der außer-Haus-Verkauf gestattet; gewisse Ausnahmen bestehen für Außenterrassen.
Der Umfang an Öffnungen hängt vom Infektionsgeschehen in der jeweiligen Stadt/Gemeinde ab. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies gilt landesweit, auch im Freien, sofern nicht mindestens zwei Meter Abstand zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt werden kann. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Nicaragua - Änderung Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nicaragua wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nicaragua ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise nach Nicaragua ist ein PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Honduras und Costa Rica sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Anfang April 2020 wurden alle regulären Flugverbindungen von und nach Nicaragua unterbrochen. Flüge nach Panama, San Salvador und Miami wurden zwischenzeitlich im begrenzten Umfang wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gelten keine besonderen Hygienemaßnahmen im Land. Es ist dennoch empfehlenswert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Niederlande lockert ab kommender Woche die Beschränkungen. Am 28. April 2021 sollen die seit drei Monaten gültigen nächtlichen Ausgangssperren aufgehoben werden. Restaurants und Bars wird erlaubt, Gäste in den Außenbereichen zu bewirten. Quelle: tagesschau.de
Nordmazedonien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist von COVID-19 stark betroffen. Nordmazedonien ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Es besteht derzeit weder eine Quarantänepflicht noch die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist außerhalb der von 20 bis 5 Uhr geltenden Ausgangssperre uneingeschränkt erlaubt. Reisende sollten sich vor Abreise jedoch erkundigen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Ausgangs- und Zielländer aktuell geöffnet sind.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die generelle Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr morgens wurde bis 27. April 2021 verlängert. Ausgenommen sind u.a. An- und Abfahrt zum Flughafen Skopje zwecks An- und Abreise (Nachweis durch Flugticket nötig) und medizinische Notfälle.
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe müssen schließen. Gaststätten jeder Art einschließlich Diskotheken und Bars sind ebenfalls geschlossen. Außerhausverkauf von Speisen per Lieferservice oder Abholung bleibt erlaubt.
Ansammlungen im Freien von mehr als vier Personen sind verboten. Zusätzliche zeitlich oder örtlich begrenzte Versammlungsbeschränkungen sind möglich. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein. Auf Ämtern und Behörden gelten Schicht- und Heimarbeit, wodurch deren Dienstleistungsangebot eingeschränkt ist. Auskünfte zu Öffnungszeiten und den Bedingungen des Besucherverkehrs können nur die jeweiligen Institutionen selbst erteilen. Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet. Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
Hygieneregeln
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt auch im Freien eine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Darüber hinaus wird empfohlen, Abstand zu Mitmenschen zu halten, regelmäßig die Hände zu waschen und wenn möglich zu desinfizieren.
Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Norwegen - Änderung Einreise
Norwegen hat die Einreisebeschränkungen verlängert. Das heißt, dass Touristen aus dem Ausland vorerst nicht ins Land gelassen werden. Die Regelung gilt zunächst bis zum 12. Mai 2021. Quelle: tagesschau.de
Panama - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 stark betroffen; zuletzt fielen die Zahlen aber deutlich. Regionale Schwerpunkte sind weiterhin die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Personen müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Reisende, die ohne oder mit veraltetem negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, werden Personen mit Symptomen oder Risikofaktoren zunächst für 14 Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Weitere Tests bei Vorliegen von Symptomen können durchgeführt werden.
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Für Reisende, die aus einem Land Südamerikas einreisen möchten oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Land in Südamerika aufgehalten haben, gelten zusätzliche Auflagen: Diese Personen sind zwingend verpflichtet, höchstens 48 Stunden vor der Abreise nach Panama einen PCR- oder Antigen-Test durchzuführen.
Ein weiterer Molekular-Test muss anschließend auf eigene Kosten am internationalen Flughafen Tocumen vor Einreise durchgeführt werden.
Anschließend muss bei einem negativen Testergebnis eine dreitägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder in einem Hotel für Reisende unter Aufsicht des panamaischen Gesundheitsministeriums absolviert werden. Nach Ablauf der dreitägigen Quarantäne erfolgt eine weitere Testung, um die Quarantäne bei einem negativen Testergebnis beenden zu können.
Bei einem positiven Testergebnis muss eine 14-tägige Quarantäne in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums absolviert werden.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen wieder möglich. Auch in diesem Fall muss ein höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer COVID-19-Test vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich. Derzeit ist lediglich die Einreise auf dem Landweg von Costa Rica nach Panama gestattet, jedoch nicht die Ausreise von Panama nach Costa Rica.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre zwischen 24 und 4 Uhr.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen, wie beispielsweise regionale Ausganssperren am Wochenende. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Hotels dürfen öffnen, einige Museen und andere touristische Einrichtungen sind noch temporär geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
Senegal - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Senegal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Senegal ist von COVID-19 betroffen, die Infektionszahlen sind aber derzeit konstant. Regionaler Schwerpunkt der erfassten Erkrankungsfälle ist der Großraum Dakar und Thiès.
Senegal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das senegalesische Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé et de l’Action sociale) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gelten weiterhin Einreisebeschränkungen für Reisende aus EU-Mitgliedstaaten. Zur Einreise berechtigt sind u.a. Angehörige der Streitkräfte und von Internationalen Organisationen, Diplomaten, in Senegal Studierende und Personen, die aus zwingenden familiären Gründen nach Senegal reisen müssen, sowie Geschäftsreisende mit entsprechender Sondergenehmigung der senegalischen Regierung. Die Einreise zu Tourismuszwecken ist derzeit nicht möglich. Nähere Informationen bietet die senegalesische Botschaft in Berlin.
Zur Einreise berechtigte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Möglichkeit der Testung nach Ankunft im Senegal besteht nicht. Reisende müssen vor Einreise ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit grundsätzlich nicht, sie kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Landesgrenze Senegals zu Gambia ist wieder geöffnet. Sonstige Landes- und Seegrenzen Senegals sind bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet wieder statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund zahlreicher Grenzschließungen auch in den Nachbarländern stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Der gesundheitliche Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Hygiene- und Abstandsregeln bestehen weiterhin.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Bereich insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln (auch im Privatwagen ab zwei Personen), Geschäften und Verwaltungsgebäuden besteht landesweit die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichteinhaltung soll konsequent bestraft werden. Abstandsregeln werden an Stränden und an öffentlichen Plätzen durch Polizei und Gendarmerie kontrolliert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Seychelllen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Seychellen sind von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Seychellen als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die seychellischen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Besucher aus allen Ländern mit Ausnahme von Südafrika dürfen in die Seychellen reisen und sich quarantänefrei aufhalten. Voraussetzung ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Alle Reisenden benötigen eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization). Sie muss vor Abflug über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis einer zugelassenen Unterkunft, negatives PCR-Testergebnis und Kredit- oder Bankkarte benötigt sowie der Impfnachweis oder eine Krankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt. Die Bearbeitung dauert bis zu sechs Stunden. Die Gebühr beträgt 50 USD. In Not- und Eilfällen wird ein Expressantrag gegen einen Expresszuschlag von 90 USD bearbeitet. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP) und Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen gelten besondere Regeln.
Für die Einreise mit privatem Flugzeug und auf dem Seeweg gelten ebenfalls besondere Regeln. Dazu ist ein spezielles Einreiseformular auszufüllen.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus (per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
- Dr. Jivan’s (Tel 4324008) –Antigen-Test
- EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
- Futurecare (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Test
- Victoria Health Centre (Tel 2441880 und 2511959) – Antigen-Test.
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen wieder anlaufen. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 4 Uhr. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen von Urlaubern nicht genutzt werden.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von 1 m nicht eingehalten werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums.
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
• Wenn Sie sich touristisch in den Seychellen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
Thailand - Änderung Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19-Fallzahlen bewegen sich im internationalen Vergleich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Seit 1. April 2021 beträgt die Quarantänezeit grundsätzlich 10 Tage. Mit dem Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 kann die Quarantäne auf 7 Tage verkürzt werden. Reisende aus einem Land, in dem nach Einstufung des thailändischen Gesundheitsministeriums vermehrt Virusvarianten auftreten, müssen 14 Tage in Quarantäne verbringen. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der An- und Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassenen Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen. In einzelnen Provinzen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit verpflichtend.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Tunesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist als Risikogebiet eingestuft. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich möglich, aus dem Vereinigten Königreich, Südafrika und Brasilien aber nur mit einer Sondergenehmigung des tunesischen Gesundheitsministeriums.
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen. Die Fluggesellschaften sind zur Kontrolle verpflichtet.
Für Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen. Die tunesische Regierung behält sich vor, stichprobenartige Tests bei Einreisenden vorzunehmen.
Für aus dem Ausland Einreisende gilt eine verpflichtende fünftägige Quarantäne. Für Pauschalreisende gilt eine Ausnahmeregelung von der Quarantäne. Dafür muss neben dem o.g. negativen PCR-Test der vom Reisebüro erhaltene Voucher (inkl. Flug, Transfer und Unterkunft) vorgelegt werden. Während des Aufenthalts soll man sich, sofern vorhanden, ausschließlich im Rahmen seiner Reisegruppe bewegen. Die geltenden Hygieneregeln sind zu beachten.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes, auch auf Facebook.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Der Flugverkehr mit Großbritannien und Südafrika ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Es gelten landesweit nächtliche Ausgangssperren zwischen 22 und 5 Uhr, die streng kontrolliert werden. Darüber hinaus gilt ein Fahrverbot für sämtliche private und öffentliche Verkehrsmittel zwischen 19 und 5 Uhr; außer in Notfällen. Die genauen Modalitäten der nächtlichen Ausgangssperren werden von den jeweiligen Gouvernoraten festgelegt. Notwendige Fahrten während der Ausgangssperre sind möglich, allerdings sind sie zu begründen.
Es gilt ein Reiseverbot zwischen den Gouvernoraten. Einzelne Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt werden.
Der Besuch von Gotteshäusern während der Gebetszeiten ist möglich. Für Cafés und Restaurants gelten beschränkte Öffnungszeiten und ein limitiertes Platzangebot. Versammlungen mit kulturellem, politischem, sportlichem oder wissenschaftlichen Hintergrund (Konferenzen, Foren, Seminare, etc.). sind verboten. Das gilt auch für Versammlungen mit mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit, außer im ÖPNV. Sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen sind verboten.
Der Service in der öffentlichen Verwaltung ist während des Fastenmonats Ramadan eingeschränkt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bangladesch wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bangladesch ist von COVID-19 betroffen. Bangladesch ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für Passagiere aus europäischen Staaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches, ist bis einschließlich 28. April 2021 ausgesetzt. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren. Nach Einreise müssen sich alle Reisenden für 14 Tage in institutionelle Quarantäne oder in ein Quarantänehotel begeben. Für die Ausreise wird von Staatsangehörigen Bangladeschs und Ausländern, die sich länger als 14 Tage im Land aufgehalten haben, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, verlangt. Der Test muss in einem Labor durchgeführt werden, das von der Regierung freigegeben worden ist.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Dhaka ist bis zum 28. April 2021 für sämtlichen Passagierverkehr geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Bis zum 28. April 2021 gilt ein landesweiter „Lockdown“. Reisen innerhalb des Landes sollten im genannten Zeitraum nicht unternommen werden. Alle öffentlichen Einrichtungen sind im genannten Zeitraum im Notbetrieb; Geschäfte, Shopping Malls, Banken und Moscheen sind während des „Lockdowns“ grundsätzlich geschlossen. Die örtliche Polizei hat angekündigt die Einhaltung der „Lockdown“-Regeln strikt zu kontrollieren.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Dominikanische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Dominikanische Republik wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Dominikanische Republik ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Grenzen der Dominikanischen Republik sind für die Einreise von Ausländern geöffnet. Die Zahl ankommender kommerzieller Flüge ist jedoch nach wie vor gering. Auch die Einreise per Schiff ist möglich.
Die Einreise aus Deutschland ist unter Bedingungen grundsätzlich möglich.
Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular ("E-Ticket") ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde.
Jeder Einreisende wird einer Temperaturmessung unterzogen, stichprobenartig werden Atemtests durchgeführt. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird eine PCR-Probe genommen. Positiv getestete Personen müssen zur Nachverfolgung Angaben zur Person, zur Unterkunft und Kontaktdaten hinterlassen. Alternativ besteht die Möglichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden).
Bei Einreise an den Flughäfen wird eine Temperaturmessung durchgeführt, stichprobenartig auch Atemtests. Reisende sind verpflichtet, an diesen Verfahren mitzuwirken. Alternativ kann bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Positiv getestete Personen müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen und sich in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsministerium hat zu diesem Zweck Isolierstationen eingerichtet.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr in die Dominikanische Republik ist möglich, jedoch ist die Zahl ankommender Flüge gering. Auch die Einreise per Schiff ist möglich. Reisen im Land selbst, z.B. per Bus oder Auto, sind (unter Beachtung der Sperrstunde) möglich.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand wurde verlängert. Bis zum 16. Mai 2021 gilt eine landesweite Ausgangssperre, unter der Woche von 21 bis 5 Uhr, an den Wochenenden von 19 bis 5 Uhr. An allen Wochentagen gilt eine Kulanzfrist von drei zusätzlichen Stunden für den Heimweg. Hotels, Gaststätten und Bars sind geöffnet, unterliegen besonderen Abstands- und Hygieneregeln und dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Gästen aufnehmen. Die geltenden Regelungen werden stets in den lokalen Medien wiedergegeben.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Abstandswahrung in der Öffentlichkeit sind Pflicht. Beim Betreten öffentlicher Orte werden Temperaturmessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der dominikanischen Regierung.
• Beachten Sie die Neuregelungen zur Ein-bzw. Ausreise seit dem 1. Januar 2021 ausschließlich per E-Ticket.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden auch im Hinblick auf Hygienemaßnahmen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline der dominikanischen Regierung unter der Rufnummer: *462 (spanischsprachig).
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die geltenden Regelungen zur Ausgangssperre und halten Sie sich an diese Bestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Guinea-Bissau - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea-Bissau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guinea-Bissau ist von COVID-19 betroffen und ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19 Kommission und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind grundsätzlich geschlossen, eine Einreise auf dem Landweg ist nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Zur Einreise ist ein negativer PCR-Test notwendig, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen und ihre persönlichen Daten und Reiseverläufe werden erfasst. Reisende mit Fieber werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Nach einem längeren Aufenthalt müssen Reisende für die Ausreise ein aktuelles negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. Flugreisende können sich in den staatlich anerkannten Labors testen lassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch in reduziertem Umfang. Der wöchentliche Fährverkehr zu den Bijagos Inseln hat seinen Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Der interregionale Verkehr ist erlaubt, solange PKW und Busse nur halb besetzt sind. Private Fahrzeuge dürfen nur mit max. 3 Personen besetzt sein. Hotels sind mit Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Landesweit besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine Abstandsregel von mind. einem Meter. Es wird empfohlen sich regelmäßig die Hände zu waschen, bei Betreten von öffentlichen Gebäuden und Geschäften ist dieses Pflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Guinea-Bissau.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indien - Überlastung des indischen Gesundheitssystems
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Aufgrund der derzeitigen Überlastung des indischen Gesundheitssystems ist der Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung vielerorts sehr stark eingeschränkt. In Indien befindliche Deutsche, insbesondere sofern sie noch nicht über eine COVID-19-Impfung verfügen, sollten eine temporäre Rückkehr nach Deutschland bis zur Stabilisierung der medizinischen Versorgungslage erwägen.
Epidemiologische Lage
Indien ist stark von COVID-19 betroffen und als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien und dem Nahen Osten verfügt, die teilweise in einer staatlichen Institution zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wiederzulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet. Die FRROs gehen mittlerweile dazu über, Touristenvisa nur noch in Form eines „Exit Permit“ zu verlängern, innerhalb dessen Gültigkeitszeitraum Indien verlassen werden muss.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen insbesondere von Lufthansa, Air France und KLM möglich. Die Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wiederaufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit - auch außerhalb der sogenannten Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) - orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Pandemie führen verschiedene Bundesstaaten zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen ein und machen Vorgaben für den Umgang mit der Pandemie. So werden vielerorts kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Bestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Italien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien, insbesondere die nördlichen Regionen sowie Apulien und Kampanien, ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt, siehe Beschränkungen im Land. Seit dem 19. April 2021 muss die Einreise über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung in Papierform vorgelegt werden. Außerdem ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Bis zum 30. April 2021 ist außerdem für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nach Italien, grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen der Eigenerklärung aus. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium .
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen (SBB). Informationen zu aktuellen Einschränkungen im Bahnverkehr der ÖBB finden Sie auf dieser Webseite.
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Es ist erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Die Einreise nach Sardinien ist für Reisende, die auf der Insel nicht ihren Wohnsitz haben, bis zunächst 30. April 2021 nur unter Nachweis triftiger beruflicher oder gesundheitlicher Gründe möglich. Das Aufsuchen einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Ausnahmegründen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Litauen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 stark betroffen, vor allem die Hauptstadt Vilnius. Litauen ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Einreisende aus allen Staaten weltweit, also auch aus Deutschland, unterliegen grundsätzlich einer Registrierungs-, Test- und Quarantänepflicht in Litauen.
Jeder Einreisende muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Die Einreise nach Litauen ist nur noch möglich, sofern ein bei Einreise höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder Antigen-Test in einer der EU-Amtssprachen vorgelegt wird. Ausnahmen bestehen für wenige Personengruppen, u.a. für COVID-19-Genesene bzw. Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben oder mit dem eigenen PKW einreisen. Über alle Ausnahmen und weitere Bedingungen informieren die litauischen Behörden.
Die Quarantäne dauert in der Regel zehn Tage, kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag allerdings verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich, Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen genesen sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne vorgesehen. Der entsprechende Nachweis des Arztes ist in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Die Befreiung von der Quarantänepflicht gilt auch für Personen, die bereits zwei Impfdosen erhalten haben und dies entsprechend belegen können.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit weitestgehend vermieden werden. Es ist gestattet, während der Quarantäne die Wohnung für einen Spaziergang in einem Umkreis von einem Kilometer zu verlassen. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet. Für Personen, die aus Ländern einreisen mit besonders starkem Infektionsgeschehen gelten Sonderbestimmungen.
Quarantänepflichtige Reisende, die vor Ablauf der Quarantäne aus Litauen ausreisen wollen, müssen hierfür vorab das nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit benachrichtigen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kommt es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen.
Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Bis zum 31. Mai 2021 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Treffen mit Personen aus anderen Familien oder Haushalten sind untersagt bzw. an strenge Bedingungen geknüpft. Ausnahmen bestehen bei Aufenthalten und Spaziergängen im Freien (bis max. 5 Personen).
Der Einzelhandel ist weitestgehend geöffnet. Es gelten weiterhin Mindestabstands- sowie Kapazitäts- und Hygieneauflagen. Dies gilt auch für den in Teilen wieder zugelassenen Kulturbetrieb. Körpernahe Dienstleister dürfen ihre Dienste mit Auflagen anbieten. In Restaurants ist nur der außer-Haus-Verkauf gestattet; gewisse Ausnahmen bestehen für Außenterrassen.
Der Umfang an Öffnungen hängt vom Infektionsgeschehen in der jeweiligen Stadt/Gemeinde ab. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Diese Quarantäne kann nicht verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies gilt landesweit, auch im Freien, sofern nicht mindestens zwei Meter Abstand zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt werden kann. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Nicaragua - Änderung Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nicaragua wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nicaragua ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise nach Nicaragua ist ein PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Honduras und Costa Rica sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Anfang April 2020 wurden alle regulären Flugverbindungen von und nach Nicaragua unterbrochen. Flüge nach Panama, San Salvador und Miami wurden zwischenzeitlich im begrenzten Umfang wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Beschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gelten keine besonderen Hygienemaßnahmen im Land. Es ist dennoch empfehlenswert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Niederlande lockert ab kommender Woche die Beschränkungen. Am 28. April 2021 sollen die seit drei Monaten gültigen nächtlichen Ausgangssperren aufgehoben werden. Restaurants und Bars wird erlaubt, Gäste in den Außenbereichen zu bewirten. Quelle: tagesschau.de
Nordmazedonien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist von COVID-19 stark betroffen. Nordmazedonien ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Es besteht derzeit weder eine Quarantänepflicht noch die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist außerhalb der von 20 bis 5 Uhr geltenden Ausgangssperre uneingeschränkt erlaubt. Reisende sollten sich vor Abreise jedoch erkundigen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Ausgangs- und Zielländer aktuell geöffnet sind.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die generelle Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr morgens wurde bis 27. April 2021 verlängert. Ausgenommen sind u.a. An- und Abfahrt zum Flughafen Skopje zwecks An- und Abreise (Nachweis durch Flugticket nötig) und medizinische Notfälle.
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe müssen schließen. Gaststätten jeder Art einschließlich Diskotheken und Bars sind ebenfalls geschlossen. Außerhausverkauf von Speisen per Lieferservice oder Abholung bleibt erlaubt.
Ansammlungen im Freien von mehr als vier Personen sind verboten. Zusätzliche zeitlich oder örtlich begrenzte Versammlungsbeschränkungen sind möglich. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein. Auf Ämtern und Behörden gelten Schicht- und Heimarbeit, wodurch deren Dienstleistungsangebot eingeschränkt ist. Auskünfte zu Öffnungszeiten und den Bedingungen des Besucherverkehrs können nur die jeweiligen Institutionen selbst erteilen. Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sowie Banken und Tankstellen sind geöffnet. Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte sind unter besonderen Auflagen geöffnet.
Hygieneregeln
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt auch im Freien eine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Darüber hinaus wird empfohlen, Abstand zu Mitmenschen zu halten, regelmäßig die Hände zu waschen und wenn möglich zu desinfizieren.
Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Norwegen - Änderung Einreise
Norwegen hat die Einreisebeschränkungen verlängert. Das heißt, dass Touristen aus dem Ausland vorerst nicht ins Land gelassen werden. Die Regelung gilt zunächst bis zum 12. Mai 2021. Quelle: tagesschau.de
Panama - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 stark betroffen; zuletzt fielen die Zahlen aber deutlich. Regionale Schwerpunkte sind weiterhin die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Personen müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Reisende, die ohne oder mit veraltetem negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, werden Personen mit Symptomen oder Risikofaktoren zunächst für 14 Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Weitere Tests bei Vorliegen von Symptomen können durchgeführt werden.
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Für Reisende, die aus einem Land Südamerikas einreisen möchten oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Land in Südamerika aufgehalten haben, gelten zusätzliche Auflagen: Diese Personen sind zwingend verpflichtet, höchstens 48 Stunden vor der Abreise nach Panama einen PCR- oder Antigen-Test durchzuführen.
Ein weiterer Molekular-Test muss anschließend auf eigene Kosten am internationalen Flughafen Tocumen vor Einreise durchgeführt werden.
Anschließend muss bei einem negativen Testergebnis eine dreitägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder in einem Hotel für Reisende unter Aufsicht des panamaischen Gesundheitsministeriums absolviert werden. Nach Ablauf der dreitägigen Quarantäne erfolgt eine weitere Testung, um die Quarantäne bei einem negativen Testergebnis beenden zu können.
Bei einem positiven Testergebnis muss eine 14-tägige Quarantäne in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums absolviert werden.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen wieder möglich. Auch in diesem Fall muss ein höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer COVID-19-Test vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich. Derzeit ist lediglich die Einreise auf dem Landweg von Costa Rica nach Panama gestattet, jedoch nicht die Ausreise von Panama nach Costa Rica.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt. Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre zwischen 24 und 4 Uhr.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen, wie beispielsweise regionale Ausganssperren am Wochenende. Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Hotels dürfen öffnen, einige Museen und andere touristische Einrichtungen sind noch temporär geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
Senegal - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Senegal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Senegal ist von COVID-19 betroffen, die Infektionszahlen sind aber derzeit konstant. Regionaler Schwerpunkt der erfassten Erkrankungsfälle ist der Großraum Dakar und Thiès.
Senegal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das senegalesische Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé et de l’Action sociale) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gelten weiterhin Einreisebeschränkungen für Reisende aus EU-Mitgliedstaaten. Zur Einreise berechtigt sind u.a. Angehörige der Streitkräfte und von Internationalen Organisationen, Diplomaten, in Senegal Studierende und Personen, die aus zwingenden familiären Gründen nach Senegal reisen müssen, sowie Geschäftsreisende mit entsprechender Sondergenehmigung der senegalischen Regierung. Die Einreise zu Tourismuszwecken ist derzeit nicht möglich. Nähere Informationen bietet die senegalesische Botschaft in Berlin.
Zur Einreise berechtigte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Möglichkeit der Testung nach Ankunft im Senegal besteht nicht. Reisende müssen vor Einreise ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit grundsätzlich nicht, sie kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Landesgrenze Senegals zu Gambia ist wieder geöffnet. Sonstige Landes- und Seegrenzen Senegals sind bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet wieder statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund zahlreicher Grenzschließungen auch in den Nachbarländern stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Der gesundheitliche Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Hygiene- und Abstandsregeln bestehen weiterhin.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Bereich insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln (auch im Privatwagen ab zwei Personen), Geschäften und Verwaltungsgebäuden besteht landesweit die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichteinhaltung soll konsequent bestraft werden. Abstandsregeln werden an Stränden und an öffentlichen Plätzen durch Polizei und Gendarmerie kontrolliert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Seychelllen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Seychellen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Seychellen sind von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Seychellen als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft sind. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die seychellischen Gesundheitsbehörden und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Besucher aus allen Ländern mit Ausnahme von Südafrika dürfen in die Seychellen reisen und sich quarantänefrei aufhalten. Voraussetzung ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Alle Reisenden benötigen eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization). Sie muss vor Abflug über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragt werden. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis einer zugelassenen Unterkunft, negatives PCR-Testergebnis und Kredit- oder Bankkarte benötigt sowie der Impfnachweis oder eine Krankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt. Die Bearbeitung dauert bis zu sechs Stunden. Die Gebühr beträgt 50 USD. In Not- und Eilfällen wird ein Expressantrag gegen einen Expresszuschlag von 90 USD bearbeitet. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP) und Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen gelten besondere Regeln.
Für die Einreise mit privatem Flugzeug und auf dem Seeweg gelten ebenfalls besondere Regeln. Dazu ist ein spezielles Einreiseformular auszufüllen.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit aus Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus (per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
- Dr. Jivan’s (Tel 4324008) –Antigen-Test
- EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
- Futurecare (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Test
- Victoria Health Centre (Tel 2441880 und 2511959) – Antigen-Test.
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen wieder anlaufen. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 4 Uhr. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen von Urlaubern nicht genutzt werden.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von 1 m nicht eingehalten werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums.
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
• Wenn Sie sich touristisch in den Seychellen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
Thailand - Änderung Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19-Fallzahlen bewegen sich im internationalen Vergleich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die thailändische Tourismusbehörde und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen möglich. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Außerdem ist bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Tests notwendig, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, sowie einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt. Weitere Hinweise zu den Einreisebestimmungen insbesondere zum Erfordernis eines Visums erhalten Reisende bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben.
Seit 1. April 2021 beträgt die Quarantänezeit grundsätzlich 10 Tage. Mit dem Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 kann die Quarantäne auf 7 Tage verkürzt werden. Reisende aus einem Land, in dem nach Einstufung des thailändischen Gesundheitsministeriums vermehrt Virusvarianten auftreten, müssen 14 Tage in Quarantäne verbringen. Bei Berechnung der Quarantänezeit werden der An- und Abreisetag nicht mitgerechnet. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die thailändische Botschaft.
Eine Liste zugelassenen Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden. Bei positivem PCR-Test erfolgt die weitere Isolierung und ggfs. Behandlung in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung sind kostenpflichtig. Eine Fortsetzung der Quarantäne im gebuchten Quarantänehotel ist dann nicht möglich. Die deutsche Botschaft hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich bereits vor Einreise über die Tracking-App „Thailand Plus“ zu registrieren. Die Registrierung erfolgt anhand der Daten im Certificate of Entry. Weitere Informationen bietet die Website des thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi unter strengen Auflagen möglich. Transitpassagiere müssen folgende Unterlagen vorlegen:
• Fit to fly certificate
• Nachweis eines negativen PCR-Tests, der bei Abflug im Herkunftsland nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssumme von mindestens 100.000 USD, die auch Behandlungen von COVID-19 abdeckt.
Die Transitzeit darf 12 Stunden nicht überschreiten. Ergänzende Informationen bietet die Civil Aviation Authority of Thailand.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung von COVID-19 unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit mit Einschränkungen möglich. Abhängig vom Infektionsgeschehen und Reiseverlauf sind bei Reisen über Provinzgrenzen hinweg u.a. die Anordnung von Quarantänemaßnahmen oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests möglich. Die Website der thailändischen Tourismusbehörde bietet Informationen zum Infektionsgeschehen in Thailand, zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen sowie Hinweise zum Reisen im Land. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden. Aufgrund ausbleibender ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung. Nationalparks sind teilweise geschlossen.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen. In einzelnen Provinzen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit verpflichtend.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie einen Transit am Flughafen Bangkok Suvarnabhumi planen, kontaktieren Sie vorab Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich der aktuellen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich über die Civil Aviation Authority of Thailand.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Tunesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist als Risikogebiet eingestuft. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich möglich, aus dem Vereinigten Königreich, Südafrika und Brasilien aber nur mit einer Sondergenehmigung des tunesischen Gesundheitsministeriums.
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen. Die Fluggesellschaften sind zur Kontrolle verpflichtet.
Für Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen. Die tunesische Regierung behält sich vor, stichprobenartige Tests bei Einreisenden vorzunehmen.
Für aus dem Ausland Einreisende gilt eine verpflichtende fünftägige Quarantäne. Für Pauschalreisende gilt eine Ausnahmeregelung von der Quarantäne. Dafür muss neben dem o.g. negativen PCR-Test der vom Reisebüro erhaltene Voucher (inkl. Flug, Transfer und Unterkunft) vorgelegt werden. Während des Aufenthalts soll man sich, sofern vorhanden, ausschließlich im Rahmen seiner Reisegruppe bewegen. Die geltenden Hygieneregeln sind zu beachten.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes, auch auf Facebook.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Der Flugverkehr mit Großbritannien und Südafrika ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Es gelten landesweit nächtliche Ausgangssperren zwischen 22 und 5 Uhr, die streng kontrolliert werden. Darüber hinaus gilt ein Fahrverbot für sämtliche private und öffentliche Verkehrsmittel zwischen 19 und 5 Uhr; außer in Notfällen. Die genauen Modalitäten der nächtlichen Ausgangssperren werden von den jeweiligen Gouvernoraten festgelegt. Notwendige Fahrten während der Ausgangssperre sind möglich, allerdings sind sie zu begründen.
Es gilt ein Reiseverbot zwischen den Gouvernoraten. Einzelne Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt werden.
Der Besuch von Gotteshäusern während der Gebetszeiten ist möglich. Für Cafés und Restaurants gelten beschränkte Öffnungszeiten und ein limitiertes Platzangebot. Versammlungen mit kulturellem, politischem, sportlichem oder wissenschaftlichen Hintergrund (Konferenzen, Foren, Seminare, etc.). sind verboten. Das gilt auch für Versammlungen mit mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit, außer im ÖPNV. Sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen sind verboten.
Der Service in der öffentlichen Verwaltung ist während des Fastenmonats Ramadan eingeschränkt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.04.2021 - Teil 1
Belgien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Nicht-essentielle Reisen nach Belgien und von Belgien ins Ausland sind wieder erlaubt. Die belgischen Behörden warnen jedoch vor nicht-essentiellen Reisen. Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
Ausgehend von der Einstufung auf der Webseite Re-open EU gilt Deutschland für Belgien als Risikogebiet/„rote Zone“. Personen, die aus einer „roten Zone“ nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Kinder unter 6 Jahren sind hiervon befreit.
Reisende erhalten grundsätzlich nach Auswertung des PLFs eine SMS der belgischen Behörden und müssen sich umgehend für mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben und am siebten Tag des Aufenthalts in Belgien erneut testen lassen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis.
Personen, die mit dem Auto, Bus oder der Bahn einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben, sind von der PCR-Test- und Quarantänepflicht befreit.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrumeingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die aus einer „roten Zone“ (Deutschland) kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden. Zusätzlich muss ggf. das „Passenger Locator Form" (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
In Flandern und der Wallonie gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Essentielle Geschäfte sind unter strikten Hygienebedingungen ohne Terminbuchung geöffnet. Bis 25. April 2021 dürfen nicht-essentielle Geschäfte Kunden nur nach vorheriger Terminabsprache und mit max. einer Begleitperson aus demselben Haushalt empfangen.
Ab dem 26. April 2021 sind alle Geschäfte ohne Terminvereinbarung geöffnet. Einkäufe dürfen mit einer weiteren Person desselben Hausstands erledigt werden.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. Private Zusammenkünfte im Freien sind bis 25. April 2021 auf vier, ab 26. April 2021 auf zehn Personen beschränkt.
Hotels und Ferienparks sind geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Discotheken sind geschlossen. Lieferdienste und Außer-Haus-Verkauf sind gestattet.
Ab dem 8. Mai 2021 sind weitere Lockerungsschritte vorgesehen wie die Öffnung von Außenterrassen der Restaurants und Cafés sowie Vergnügungsparks und Veranstaltungen im Freien für maximal 50 Personen.
In Brüssel gilt ein Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Dänemark - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland und den Färöern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grönland und den Färöern wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist weiterhin von COVID-19 betroffen. In allen Regionen mit Ausnahme von Grönland und den Färöern überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Seit dem 21. April wird die Liste der anerkennenswerten Gründe für die Einreise erweitert. Ab dem 1. Mai 2021 ist u.a. ein Wegfall der Test- und Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen aus EU- und Schengenländern vorgesehen, sofern die Risikobewertung des Landes dies zulässt - seit dem 21. April 2021 geht Dänemark zu einer nach Ländern und Regionen differenzierten Risikobewertung über, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Regeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt derzeit grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorzulegen, der maximal 24 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde. Ab dem 1. Mai 2021 wird die Frist auf maximal 48 Stunden vor Einreise verlängert. Bei Flugreisen darf dieser Test maximal 24 Stunden vor Einstieg in das Flugzeug des ersten Fluges auf der Flugroute vorgenommen worden sein. Kinder bis einschließlich 12 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und acht Wochen vor dem Flug vorgenommen wurde.
Weiterhin haben sich alle Einreisende einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation) zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativ ausfallenden PCR-Test verkürzt werden kann. Außerdem besteht für alle Einreisenden die Pflicht zur Durchführung eines COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. Von dieser Regel sind Kinder unter 15 Jahren ausgenommen.
Es gelten verschiedene Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht, u.a. für Bewohner des Grenzlandes (Schleswig-Holstein) und Grenzpendler. Bewohner des Grenzlandes dürfen bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest), der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden ist, ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen. Mit einem wichtigen Grund werden auch negative COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest) akzeptiert, die maximal 72 Stunden vor Einreise vorgenommenen wurden.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden nicht gestattet.
Ausländer, die aus einem wichtigen Grund nach Dänemark einreisen, wie z.B. Warentransport, dürfen die Quarantäne zur Wahrnehmung des anerkannten Zwecks verlassen.
Detaillierte Informationen zu wichtigen Gründen, sowie Ausnahme- und Sonderregelungen stellen die dänischen Behörden auf ihrem Informationsportal bereit.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit nur an folgenden Straßenübergängen möglich: Fröslee, Krusau, Pattburg und Sæd rund um die Uhr, Pebersmark im Zeitraum 10 bis 18 Uhr, nur für Fußgänger außerdem Skomagerhus im Zeitraum 10 bis 18 Uhr. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet. Nähere Informationen zur Vornahme von Tests findet man auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Im gesamten Land Dänemark gelten pandemiebedingte Einschränkungen ggf. mit regionalen Unterschieden. Für den Zeitraum bis 21. Mai 2021 liegt ein Öffnungsplan vor, der abhängig vom Infektionsgeschehen und ggf. mit lokalen Unterschieden schrittweise Lockerungen vorsieht. Die Öffnung geht einher mit der Einführung eines „Coronapasses“ (Dokument zu Test- bzw. Impfstatus) bzw. mit der Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises über eine erfolgte COVID-19-Impfung oder eines höchstens 72 Stunden alten negativen COVID-19-Testergebnisses, um z.B. Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder körpernahen Dienstleistungen zu erhalten.
Der Einzelhandel - auch Einkaufszentren ist geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen dürfen unter Auflagen angeboten werden. Restaurants, Cafés, Museen, Bibliotheken und Freizeiteinrichtungen, die Aktivitäten an der frischen Luft anbieten (z.B. Zoos, Vergnügungsparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen öffnen. Sportliche Aktivitäten an der frischen Luft sind mit beschränkter Anzahl an Personen möglich, Gottesdienste unter Auflagen erlaubt.
Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. An der frischen Luft dürfen sich max. 50 Personen zusammen aufhalten. Für Zusammenkünfte zuhause gilt die Empfehlung, diese auf max. zehn Personen zu beschränken. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen die Polizei Aufenthaltsverbote erlassen kann.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von zwei Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende ohne vollständigen Impfschutz verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind für Touristen bis 2. Mai 2021 nicht möglich. Die Ausreise aus Grönland ist weiterhin grundsätzlich möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung . und Visit Greenland.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Ecuador - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als drei Tage alten negativen PCR- oder Antigen-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen. Bei Einreise aus Europa sowie stichprobenartig aus anderen Ländern wird zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Reisende nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Die ecuadorianische Regierung hat in den folgenden acht Provinzen zunächst erneut den Ausnahmezustand verhängt: Azuay; El Oro; Esmeraldas; Guayas; Loja; Manabí; Pichincha; Santo Domingo. Dort gelten lokal erlassene Einschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren, Einschränkungen des privaten Autoverkehrs, sowie ein Versammlungsverbot.
In den weiteren Provinzen können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96 Stunden vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren durchgeführt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indonesien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien besteht weiter. Es sind jedoch Ausnahmen für bestimmte Reisezwecke vorgesehen, die auf der Homepage der indonesischen Immigration aufgeführt sind. Für diese Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien beantragt werden. Dieses e-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise und visa-on-arrival sind derzeit nicht möglich.
Reisende müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein bei Abflug maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Nach der Einreise erfolgt obligatorisch eine erneute kostenpflichtige PCR-Testung. Bei negativem Testergebnis erfolgt anschließend eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am Ende der fünftägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus auf eigene Kosten. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Ein Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich. Im Anschluss an die fünftägige Hotelquarantäne ist eine vierzehntägige Heimquarantäne einzuhalten.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung einer App „eHAC“ erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis oder PCR-Test verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Es gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Bis auf weiteres wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei einem PCR-Test darf das Testergebnis nicht älter als 72, bei einem Antigentest nicht älter als 48 Stunden alt sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Vom 6. Mai bis einschließlich 17. Mai 2021 sind Reisen innerhalb Indonesiens grundsätzlich untersagt. Ausnahmeregelungen (z. B. Tod eines nahen Angehörigen) sind sehr eng gefasst.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Irland - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland, mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West und South-East, wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen South-West, Mid-West und South-East wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den mehreren Landesteilen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Irland, mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West und South-East, als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung .
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Quarantäne aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
- Reisende aus Nordirland sofern die Reise dort beginnt,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten,
Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) in Ausübung ihrer Tätigkeit,
- Kinder unter 6 Jahren,
- Reisende in humanitären Notfällen (vor Reiseantritt ist eine Kontaktaufnahme mit der nächstgelegenen irischen diplomatischen Vertretung erforderlich).
Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Informationen zum Erfordernis der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach Einreise. Die Quarantäne muss in der im Passenger Locator-Formular angegebenen Anschrift absolviert werden. Ausgenommen von der Regelung sind:
- Reisende, die aus einem sogenannten Kategorie-2-Staat einreisen; für diese gilt eine zwingende Hotelquarantäne (s.u.),
- Reisende aus Nordirland, sofern die Reise dort beginnt,
- Patienten zur dringenden medizinischen Behandlung,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahme-Bescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- Transitreisende, die den (Flug-) Hafen nicht verlassen,
- wenige weitere Sonderfälle.
Während der Quarantäne darf das Haus nur in unvermeidbaren Notfällen zum Schutz der Gesundheit verlassen werden (weitere Hinweise zur Heimquarantäne ).
Verstöße gegen die Quarantänepflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Nach frühestens fünf Tagen kann das Haus für einen PCR-Test verlassen werden. Auf dem Weg zum Testzentrum muss die Terminbestätigung für mögliche polizeiliche Kontrollen mitgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Das Testergebnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.
Folgende Einreisende müssen auf eigene Kosten in eine 14-tägige, obligatorische Hotelquarantäne:
- Reisende, deren Reise in einem sog. Kategorie-2-Staat nach Einschätzung der irischen Behörden begann oder die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben bzw. durchgereist sind (auch bei Transit über einen (Flug-) Hafen). Deutschland gehört aktuell nicht zu dieser Länderkategorie.
- Reisende, die ohne negatives PCR-Testergebnis einreisen.
Ausgenommen von der Regelung sind:
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahmebescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- bei Einreise im Rahmen eines Haftbefehls, eines Auslieferungsverfahrens oder anderer rechtlicher Verpflichtungen,
- bei Einreise aus unvermeidbaren, zwingenden und dringenden medizinischen Gründen, bestätigt durch eine Bescheinigung eines approbierten Arztes oder einer Person mit vergleichbarer ausländischer Qualifikation,
- minderjährige Kinder, sofern sie allein reisen,
- wenige weitere Sonderfälle.
Folgende Personen sind von der Hotelquarantäne ausgenommen. Sie müssen jedoch die Heimquarantäne, siehe oben, absolvieren:
• Reisende, die bereits voll geimpft sind, sofern sie ein Impfzertifikat in englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorlegen können, nach einer Wartezeit von 7-15 Tagen im Anschluss an die zweite Impfung, nähere Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung,
• Reisende mit Neugeborenen, die jünger sind als 28 Tage,
• minderjährige Kinder, sofern sie allein reisen.
Die Unterkunft (Hotelquarantäne-Info) muss vor Reiseantritt gebucht und bezahlt werden. Die Einreise ohne eine entsprechende Buchung ist strafbar.
Nach frühestens zehn Tagen kann ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann das Hotel verlassen werden. Die 14-tägige Quarantäne muss jedoch in der endgültigen Unterkunft beendet werden.
Verstöße gegen die Hotelquarantäne können mit einer Geldstrafe von 2.000,- Euro und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat geahndet werden.
Ausführliche Informationen zur Quarantäneregelung bietet die irische Regierung auch in deutscher Sprache, sowie in einem FAQ Katalog.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird. Transitreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Durchreise nicht älter als 72 Stunden ist.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt uneingeschränkt Level 5 (Höchststufe) des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, zum Beispiel zu notwendigen Einkäufen (Lebensmittel, Medikamente), für Arzttermine, zur Kinderbetreuung sowie für den Weg zur Arbeit, soweit diese unverzichtbar ist. Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten verlassen werden. Fahrten innerhalb des eigenen County oder in einem 20-Kilometer-Radius des Zuhauses bei Überqueren von County-Grenzen sind möglich. Ausnahmen von den Mobilitätsbeschränkungen bestehen für (Pendel-) Fahrten zu klar definierten essentiellen Zwecken. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Die irische Polizei führt verstärkt Kontrollen durch.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten.
Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Italien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien, insbesondere die nördlichen Regionen sowie Apulien und Kampanien, ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt, siehe Beschränkungen im Land. Seit dem 19. April 2021 muss die Einreise über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden. Die Einreise ist dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Außerdem ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Bis zum 30. April 2021 ist außerdem für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nach Italien, grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen der Eigenerklärung aus. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium .
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen (SBB). Informationen zu aktuellen Einschränkungen im Bahnverkehr der ÖBB finden Sie auf dieser Webseite.
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Es ist erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Die Einreise nach Sardinien ist für Reisende, die auf der Insel nicht ihren Wohnsitz haben, bis zunächst 30. April 2021 nur unter Nachweis triftiger beruflicher oder gesundheitlicher Gründe möglich. Das Aufsuchen einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Ausnahmegründen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen zu den Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Alle Flugreisenden ab 13 Jahren müssen beim Einchecken nachweisen, dass sie negativ auf COVID-19 getestet wurden. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Nachweis kann entweder durch Vorlage eines negativen PCR-Tests erfolgen, der nicht später als 24 Stunden vor Boarding abgenommen wurde, oder aber durch Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft in den Niederlanden abgenommen wurde und zusätzlichen einem negativen Schnelltest, der nicht mehr als 24 Stunden vor Boarding abgenommen wurde. In den Niederlanden angekommen, sollen sich Reisende dringend in eine zehntägige Hausquarantäne begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache veröffentlicht die niederländische Regierung .
Flugreisende müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt, Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Ein negativer PCR-Test ist erforderlich (s. Einreise). Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Es gilt ein Lande- bzw. Anlegeverbot für Flüge und Schiffe aus Südafrika und diversen Ländern in Mittel- und Südamerika.
Beschränkungen im Land
Die landesweite Ausgangssperre zwischen 22 und 4.30 Uhr endet am Morgen des 28. April 2021.
Ab dem 28. April 2021 können nicht essentielle Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr mit limitierter Kundenzahl wieder öffnen. Außengastronomie ist ab diesem Zeitpunkt zwischen 12 und 18 Uhr wieder gestattet (max. zwei Personen aus verschiedenen Haushalten an einem Tisch). Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nur bedingt erlaubt. Gruppenbildungen sind mit maximal zwei Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt.
Informationen zu den Maßnahmen bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis einschließlich 15. Mai 2021 auf nicht notwendige Reisen und das Planen und Buchen derselben zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen.
Strandöffnungen sind abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Gemeinden. Campingplätze können geöffnet sein. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache.
Hygieneregeln
Der Abstand von 1,5 Metern ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen. Für Bonaire und Curaçao gilt jeweils ein Lockdown mit nächtlicher Ausgangssperre.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Verfolgen Sie bei einer geplanten Einreise aus Drittstaaten die aktuellen Meldungen und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen niederländischen Auslandsvertretung.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curação die Hinweise der Regierung von Curação.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curação.
• Achten Sie stets auf die Hinweise lokaler Behörden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Nicht-essentielle Reisen nach Belgien und von Belgien ins Ausland sind wieder erlaubt. Die belgischen Behörden warnen jedoch vor nicht-essentiellen Reisen. Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form" (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden, da Kontrollen möglich sind. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden. Einzelheiten, auch zur Frage, welcher Personenkreis das PLF ausfüllen muss, sind im Vorspann des Formulars erläutert.
Ausgehend von der Einstufung auf der Webseite Re-open EU gilt Deutschland für Belgien als Risikogebiet/„rote Zone“. Personen, die aus einer „roten Zone“ nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Kinder unter 6 Jahren sind hiervon befreit.
Reisende erhalten grundsätzlich nach Auswertung des PLFs eine SMS der belgischen Behörden und müssen sich umgehend für mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben und am siebten Tag des Aufenthalts in Belgien erneut testen lassen. Die Quarantäne endet mit einem negativen Testergebnis.
Personen, die mit dem Auto, Bus oder der Bahn einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben, sind von der PCR-Test- und Quarantänepflicht befreit.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38° C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrumeingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die aus einer „roten Zone“ (Deutschland) kommen und innerhalb von 48 Stunden durch Belgien durchreisen, benötigen keinen negativen PCR-Test. Wenn Fluggesellschaften oder das Zielland allerdings einen PCR-Test fordern, muss ein negativer PCR-Test beim Boarding vorgewiesen werden. Zusätzlich muss ggf. das „Passenger Locator Form" (PLF) ausgefüllt werden.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
In Flandern und der Wallonie gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Essentielle Geschäfte sind unter strikten Hygienebedingungen ohne Terminbuchung geöffnet. Bis 25. April 2021 dürfen nicht-essentielle Geschäfte Kunden nur nach vorheriger Terminabsprache und mit max. einer Begleitperson aus demselben Haushalt empfangen.
Ab dem 26. April 2021 sind alle Geschäfte ohne Terminvereinbarung geöffnet. Einkäufe dürfen mit einer weiteren Person desselben Hausstands erledigt werden.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. Private Zusammenkünfte im Freien sind bis 25. April 2021 auf vier, ab 26. April 2021 auf zehn Personen beschränkt.
Hotels und Ferienparks sind geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Discotheken sind geschlossen. Lieferdienste und Außer-Haus-Verkauf sind gestattet.
Ab dem 8. Mai 2021 sind weitere Lockerungsschritte vorgesehen wie die Öffnung von Außenterrassen der Restaurants und Cafés sowie Vergnügungsparks und Veranstaltungen im Freien für maximal 50 Personen.
In Brüssel gilt ein Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Dänemark - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland und den Färöern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grönland und den Färöern wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist weiterhin von COVID-19 betroffen. In allen Regionen mit Ausnahme von Grönland und den Färöern überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Seit dem 21. April wird die Liste der anerkennenswerten Gründe für die Einreise erweitert. Ab dem 1. Mai 2021 ist u.a. ein Wegfall der Test- und Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen aus EU- und Schengenländern vorgesehen, sofern die Risikobewertung des Landes dies zulässt - seit dem 21. April 2021 geht Dänemark zu einer nach Ländern und Regionen differenzierten Risikobewertung über, welche wöchentlich aktualisiert wird. Die jeweils geltenden Regeln und die Einstufung der Risikogebiete werden auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht. Für Einreisende - per Flugzeug, über Land und See - gilt derzeit grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorzulegen, der maximal 24 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde. Ab dem 1. Mai 2021 wird die Frist auf maximal 48 Stunden vor Einreise verlängert. Bei Flugreisen darf dieser Test maximal 24 Stunden vor Einstieg in das Flugzeug des ersten Fluges auf der Flugroute vorgenommen worden sein. Kinder bis einschließlich 12 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Personen, die von einer vorausgegangenen COVID-19-Infektion genesen sind, können auch einen positiven COVID-19-Test vorlegen, wenn dieser Test zwischen 14 Tagen und acht Wochen vor dem Flug vorgenommen wurde.
Weiterhin haben sich alle Einreisende einer 10-tägigen häuslichen Quarantäne (Selbstisolation) zu unterziehen, die frühestens vier Tage nach der Einreise durch einen weiteren, negativ ausfallenden PCR-Test verkürzt werden kann. Außerdem besteht für alle Einreisenden die Pflicht zur Durchführung eines COVID-19-Tests spätestens 24 Stunden nach Einreise. Bei Einreise auf dem Luftweg muss dieser Test vor Verlassen des Flughafens erfolgen. Von dieser Regel sind Kinder unter 15 Jahren ausgenommen.
Es gelten verschiedene Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht, u.a. für Bewohner des Grenzlandes (Schleswig-Holstein) und Grenzpendler. Bewohner des Grenzlandes dürfen bei Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest), der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden ist, ohne Nachweis eines wichtigen Grundes einreisen. Mit einem wichtigen Grund werden auch negative COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest) akzeptiert, die maximal 72 Stunden vor Einreise vorgenommenen wurden.
Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Einreisen zu touristischen Zwecken werden nicht gestattet.
Ausländer, die aus einem wichtigen Grund nach Dänemark einreisen, wie z.B. Warentransport, dürfen die Quarantäne zur Wahrnehmung des anerkannten Zwecks verlassen.
Detaillierte Informationen zu wichtigen Gründen, sowie Ausnahme- und Sonderregelungen stellen die dänischen Behörden auf ihrem Informationsportal bereit.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit nur an folgenden Straßenübergängen möglich: Fröslee, Krusau, Pattburg und Sæd rund um die Uhr, Pebersmark im Zeitraum 10 bis 18 Uhr, nur für Fußgänger außerdem Skomagerhus im Zeitraum 10 bis 18 Uhr. Es werden verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen wird die Einreise nach Dänemark auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes für die Reise verwehrt. Dies gilt auch, wenn ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird.
An Flughäfen, Grenzübergängen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind für Einreisende Testzentren eingerichtet. Nähere Informationen zur Vornahme von Tests findet man auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antigentest) gilt auch für Transitreisende, es sei denn, diese halten sich nur im Transitbereich des dänischen Flughafens auf. Weitere Informationen bieten die dänischen Behörden.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Im gesamten Land Dänemark gelten pandemiebedingte Einschränkungen ggf. mit regionalen Unterschieden. Für den Zeitraum bis 21. Mai 2021 liegt ein Öffnungsplan vor, der abhängig vom Infektionsgeschehen und ggf. mit lokalen Unterschieden schrittweise Lockerungen vorsieht. Die Öffnung geht einher mit der Einführung eines „Coronapasses“ (Dokument zu Test- bzw. Impfstatus) bzw. mit der Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises über eine erfolgte COVID-19-Impfung oder eines höchstens 72 Stunden alten negativen COVID-19-Testergebnisses, um z.B. Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder körpernahen Dienstleistungen zu erhalten.
Der Einzelhandel - auch Einkaufszentren ist geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen dürfen unter Auflagen angeboten werden. Restaurants, Cafés, Museen, Bibliotheken und Freizeiteinrichtungen, die Aktivitäten an der frischen Luft anbieten (z.B. Zoos, Vergnügungsparks) dürfen ebenfalls unter Auflagen öffnen. Sportliche Aktivitäten an der frischen Luft sind mit beschränkter Anzahl an Personen möglich, Gottesdienste unter Auflagen erlaubt.
Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. An der frischen Luft dürfen sich max. 50 Personen zusammen aufhalten. Für Zusammenkünfte zuhause gilt die Empfehlung, diese auf max. zehn Personen zu beschränken. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen die Polizei Aufenthaltsverbote erlassen kann.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von zwei Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen auf die Färöer sind grundsätzlich möglich. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende ohne vollständigen Impfschutz verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind für Touristen bis 2. Mai 2021 nicht möglich. Die Ausreise aus Grönland ist weiterhin grundsätzlich möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung . und Visit Greenland.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone. Alternativ können Sie die deutsche Corona-Warn-App benutzen, die mit der dänischen App kompatibel ist.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Ecuador - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als drei Tage alten negativen PCR- oder Antigen-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen. Bei Einreise aus Europa sowie stichprobenartig aus anderen Ländern wird zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Reisende nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Die ecuadorianische Regierung hat in den folgenden acht Provinzen zunächst erneut den Ausnahmezustand verhängt: Azuay; El Oro; Esmeraldas; Guayas; Loja; Manabí; Pichincha; Santo Domingo. Dort gelten lokal erlassene Einschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren, Einschränkungen des privaten Autoverkehrs, sowie ein Versammlungsverbot.
In den weiteren Provinzen können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96 Stunden vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren durchgeführt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indonesien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien besteht weiter. Es sind jedoch Ausnahmen für bestimmte Reisezwecke vorgesehen, die auf der Homepage der indonesischen Immigration aufgeführt sind. Für diese Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien beantragt werden. Dieses e-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise und visa-on-arrival sind derzeit nicht möglich.
Reisende müssen bei Einreise ein Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein bei Abflug maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Nach der Einreise erfolgt obligatorisch eine erneute kostenpflichtige PCR-Testung. Bei negativem Testergebnis erfolgt anschließend eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am Ende der fünftägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten kostenpflichtigen Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus auf eigene Kosten. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Ein Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich. Im Anschluss an die fünftägige Hotelquarantäne ist eine vierzehntägige Heimquarantäne einzuhalten.
Bei Einreise wird am Flughafen eine Registrierung im indonesischen „Health Portal“ verlangt, die durch die Nutzung einer App „eHAC“ erfolgen soll. In Einzelfällen wird aber auch das Ausfüllen eines bereitgestellten Formulars in Papierform akzeptiert.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis oder PCR-Test verlangt. Die meisten Fluggesellschaften verlangen jedoch bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Es gelten erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Bis auf weiteres wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei einem PCR-Test darf das Testergebnis nicht älter als 72, bei einem Antigentest nicht älter als 48 Stunden alt sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Vom 6. Mai bis einschließlich 17. Mai 2021 sind Reisen innerhalb Indonesiens grundsätzlich untersagt. Ausnahmeregelungen (z. B. Tod eines nahen Angehörigen) sind sehr eng gefasst.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Irland - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland, mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West und South-East, wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen South-West, Mid-West und South-East wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den mehreren Landesteilen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Irland, mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West und South-East, als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung .
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Quarantäne aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
- Reisende aus Nordirland sofern die Reise dort beginnt,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten,
Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) in Ausübung ihrer Tätigkeit,
- Kinder unter 6 Jahren,
- Reisende in humanitären Notfällen (vor Reiseantritt ist eine Kontaktaufnahme mit der nächstgelegenen irischen diplomatischen Vertretung erforderlich).
Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Informationen zum Erfordernis der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach Einreise. Die Quarantäne muss in der im Passenger Locator-Formular angegebenen Anschrift absolviert werden. Ausgenommen von der Regelung sind:
- Reisende, die aus einem sogenannten Kategorie-2-Staat einreisen; für diese gilt eine zwingende Hotelquarantäne (s.u.),
- Reisende aus Nordirland, sofern die Reise dort beginnt,
- Patienten zur dringenden medizinischen Behandlung,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahme-Bescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- Transitreisende, die den (Flug-) Hafen nicht verlassen,
- wenige weitere Sonderfälle.
Während der Quarantäne darf das Haus nur in unvermeidbaren Notfällen zum Schutz der Gesundheit verlassen werden (weitere Hinweise zur Heimquarantäne ).
Verstöße gegen die Quarantänepflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Nach frühestens fünf Tagen kann das Haus für einen PCR-Test verlassen werden. Auf dem Weg zum Testzentrum muss die Terminbestätigung für mögliche polizeiliche Kontrollen mitgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Das Testergebnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.
Folgende Einreisende müssen auf eigene Kosten in eine 14-tägige, obligatorische Hotelquarantäne:
- Reisende, deren Reise in einem sog. Kategorie-2-Staat nach Einschätzung der irischen Behörden begann oder die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben bzw. durchgereist sind (auch bei Transit über einen (Flug-) Hafen). Deutschland gehört aktuell nicht zu dieser Länderkategorie.
- Reisende, die ohne negatives PCR-Testergebnis einreisen.
Ausgenommen von der Regelung sind:
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahmebescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- bei Einreise im Rahmen eines Haftbefehls, eines Auslieferungsverfahrens oder anderer rechtlicher Verpflichtungen,
- bei Einreise aus unvermeidbaren, zwingenden und dringenden medizinischen Gründen, bestätigt durch eine Bescheinigung eines approbierten Arztes oder einer Person mit vergleichbarer ausländischer Qualifikation,
- minderjährige Kinder, sofern sie allein reisen,
- wenige weitere Sonderfälle.
Folgende Personen sind von der Hotelquarantäne ausgenommen. Sie müssen jedoch die Heimquarantäne, siehe oben, absolvieren:
• Reisende, die bereits voll geimpft sind, sofern sie ein Impfzertifikat in englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorlegen können, nach einer Wartezeit von 7-15 Tagen im Anschluss an die zweite Impfung, nähere Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung,
• Reisende mit Neugeborenen, die jünger sind als 28 Tage,
• minderjährige Kinder, sofern sie allein reisen.
Die Unterkunft (Hotelquarantäne-Info) muss vor Reiseantritt gebucht und bezahlt werden. Die Einreise ohne eine entsprechende Buchung ist strafbar.
Nach frühestens zehn Tagen kann ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann das Hotel verlassen werden. Die 14-tägige Quarantäne muss jedoch in der endgültigen Unterkunft beendet werden.
Verstöße gegen die Hotelquarantäne können mit einer Geldstrafe von 2.000,- Euro und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat geahndet werden.
Ausführliche Informationen zur Quarantäneregelung bietet die irische Regierung auch in deutscher Sprache, sowie in einem FAQ Katalog.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird. Transitreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Durchreise nicht älter als 72 Stunden ist.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt uneingeschränkt Level 5 (Höchststufe) des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, zum Beispiel zu notwendigen Einkäufen (Lebensmittel, Medikamente), für Arzttermine, zur Kinderbetreuung sowie für den Weg zur Arbeit, soweit diese unverzichtbar ist. Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten verlassen werden. Fahrten innerhalb des eigenen County oder in einem 20-Kilometer-Radius des Zuhauses bei Überqueren von County-Grenzen sind möglich. Ausnahmen von den Mobilitätsbeschränkungen bestehen für (Pendel-) Fahrten zu klar definierten essentiellen Zwecken. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Die irische Polizei führt verstärkt Kontrollen durch.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten.
Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Italien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien, insbesondere die nördlichen Regionen sowie Apulien und Kampanien, ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt, siehe Beschränkungen im Land. Seit dem 19. April 2021 muss die Einreise über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden. Die Einreise ist dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Außerdem ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Bis zum 30. April 2021 ist außerdem für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nach Italien, grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen der Eigenerklärung aus. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium .
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen (SBB). Informationen zu aktuellen Einschränkungen im Bahnverkehr der ÖBB finden Sie auf dieser Webseite.
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Es ist erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Die Einreise nach Sardinien ist für Reisende, die auf der Insel nicht ihren Wohnsitz haben, bis zunächst 30. April 2021 nur unter Nachweis triftiger beruflicher oder gesundheitlicher Gründe möglich. Das Aufsuchen einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Ausnahmegründen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen zu den Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Alle Flugreisenden ab 13 Jahren müssen beim Einchecken nachweisen, dass sie negativ auf COVID-19 getestet wurden. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Nachweis kann entweder durch Vorlage eines negativen PCR-Tests erfolgen, der nicht später als 24 Stunden vor Boarding abgenommen wurde, oder aber durch Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft in den Niederlanden abgenommen wurde und zusätzlichen einem negativen Schnelltest, der nicht mehr als 24 Stunden vor Boarding abgenommen wurde. In den Niederlanden angekommen, sollen sich Reisende dringend in eine zehntägige Hausquarantäne begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache veröffentlicht die niederländische Regierung .
Flugreisende müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und mitführen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt, Stichprobenkontrollen sind möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind möglich. Ein negativer PCR-Test ist erforderlich (s. Einreise). Für Transitreisende an niederländischen Flughäfen gelten unterschiedliche Regelungen je nach Abreise- und Transitort. Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Es gilt ein Lande- bzw. Anlegeverbot für Flüge und Schiffe aus Südafrika und diversen Ländern in Mittel- und Südamerika.
Beschränkungen im Land
Die landesweite Ausgangssperre zwischen 22 und 4.30 Uhr endet am Morgen des 28. April 2021.
Ab dem 28. April 2021 können nicht essentielle Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr mit limitierter Kundenzahl wieder öffnen. Außengastronomie ist ab diesem Zeitpunkt zwischen 12 und 18 Uhr wieder gestattet (max. zwei Personen aus verschiedenen Haushalten an einem Tisch). Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nur bedingt erlaubt. Gruppenbildungen sind mit maximal zwei Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt.
Informationen zu den Maßnahmen bietet die niederländische Regierung.
Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis einschließlich 15. Mai 2021 auf nicht notwendige Reisen und das Planen und Buchen derselben zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen.
Strandöffnungen sind abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Gemeinden. Campingplätze können geöffnet sein. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache.
Hygieneregeln
Der Abstand von 1,5 Metern ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen. Für Bonaire und Curaçao gilt jeweils ein Lockdown mit nächtlicher Ausgangssperre.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Verfolgen Sie bei einer geplanten Einreise aus Drittstaaten die aktuellen Meldungen und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen niederländischen Auslandsvertretung.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules if changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curação die Hinweise der Regierung von Curação.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curação.
• Achten Sie stets auf die Hinweise lokaler Behörden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.04.2021 - Teil 2
Polen - Änderung Beschränkungen im Land
Polen will die Beschränkungen in mehreren Regionen vorsichtig lockern. In elf Woiwodschaften sollen vom 26. April 2021 an Friseursalons und Kosmetikstudios wieder öffnen dürfen. Außerdem kehren die Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis drei in den Wechselunterricht zurück. Landesweit gilt: In Einkaufszentren sind nur Lebensmittelläden, Drogerien und Apotheken geöffnet. Hotels und Pensionen dürfen weiterhin keine Gäste aufnehmen. Quelle: tagesschau.de
Portugal - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Algarve, auf die Azoren und nach Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile Portugals wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen und verzeichnet zuletzt wieder leicht steigende Infektionszahlen. Auf Madeira sowie den Azoren und in der Region Algarve liegen die Zahlen der Neuinfektionen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Bei der Einreise aus dem EU- und Schengenraum auf dem Luftweg werden je nach Risikoeinstufung unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Für Einreisende aus Deutschland sind in der jetzigen Einstufung ausschließlich notwendige, nicht touristische Reisen erlaubt. Ein negativer PCR-Test (keine Schnelltests) ist erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug erfolgt und gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwei Jahren. Reisende müssen bei Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card) machen. Eine Einreise auf dem Landweg ist nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registro de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann, sowie zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem nachweisbaren familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten.
Reisende (auf Luft- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in einem Schengenland mit einer 14-Tagesinzidenz von mehr als 500 Fällen pro 100.000 Einwohner oder sich in Südafrika und Brasilien aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben.
Diese Einreisebeschränkungen gelten zunächst bis zum 30. April 2021. Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen. Eine von Krankheitssymptomen unabhängige prophylaktische Quarantäne ist bei einer Einreise aus Deutschland (auf dem Luft- oder Landweg) derzeit nicht erforderlich.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist derzeit nur eingeschränkt an bestimmten Grenzübergängen zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet. Es werden Grenzkontrollen zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit durchgeführt. Die Rückreise an den Wohnort einschließlich einer Reise zum Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie zu Kindern und zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien (anders als auf dem Luft- oder Seeweg) kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer und die Testpflicht vor Einreise nach Deutschland zu beachten.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen bleibt zunächst bis zum 30. April 2021 eingestellt.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Beschränkungen im Land
Es gilt der nationale Ausnahmezustand (estado de emergência), über dessen Verlängerung alle 15 Tage entschieden wird. Derzeit wird ein Stufenplan zur Wiedereröffnung umgesetzt. Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist noch eingeschränkt. Die schrittweise Öffnung des Handels und des Gaststättengewerbes findet unter Auflagen mit eingeschränkten Öffnungszeiten statt.
Spaziergänge und sportliche Betätigung von kurzer Dauer sind erlaubt. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt. Bars und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira. Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres montags bis freitags nächtliche Ausgangssperren von 19 bis 5 Uhr im öffentlichen Raum, samstags und sonntags von 18 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Gewerbliche Einrichtungen müssen werktags um 18 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen um 17 Uhr schließen. Ausgenommen sind Apotheken, Tankstellen, etc.. Restaurants können bis 22 Uhr ausschließlich für Lieferservice öffnen.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten strengere Maßnahmen. Die Gemeinden werden in solche mit geringem, mittlerem und hohem Risiko eingestuft. Nächtliche Ausgangssperren gelten für Gemeinden mit hohem Risiko zwischen 23 und 5 Uhr im öffentlichen Raum. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. In Gemeinden mit mittlerem und hohem Risiko gelten eingeschränkte Öffnungszeiten für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, werden auf maximal vier in Gemeinden mit hohem Risiko bzw. sechs Personen in Gemeinden mit mittlerem Risiko pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Südafrika - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 stark betroffen. Die Neuinfektionszahlen waren aber zuletzt relativ niedrig. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape und Eastern Cape.
Im Dezember 2020 wurde die neue Virus-Variante mit höherem Infektionspotential in Südafrika entdeckt. Südafrika ist daher als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, s. auch Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden über fünf Jahre müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der den Vorgaben der WHO entspricht und bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende, die ohne einen solchen Testnachweis einreisen, müssen sich auf eigene Kosten unmittelbar bei Ankunft einem Antigen-Test unterziehen und sich im Falle eines positiven Testergebnisses in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Fluglinien berufen sich bei der Prüfung der Mitnahmevoraussetzungen von Passagieren auf dem Weg nach Südafrika auf Vorgaben der South African Civil Aviation Authority und verlangen erfahrungsgemäß ausnahmslos Nachweise negativer PCR-Tests.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Erfahrungsgemäß verteilen die Fluglinien auch ausgedruckte Blanko-Fragebögen, die -vollständig ausgefüllt- bisher hilfsweise akzeptiert werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App "COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit stark eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Südafrikas als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Südafrika nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
In ganz Südafrika gilt ein Lockdown (Alert Level 1). Dieser schließt u.a. eine nächtliche Ausgangssperre, eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit und ein Verbot größerer sozialer Zusammenkünfte ein. Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Polen will die Beschränkungen in mehreren Regionen vorsichtig lockern. In elf Woiwodschaften sollen vom 26. April 2021 an Friseursalons und Kosmetikstudios wieder öffnen dürfen. Außerdem kehren die Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis drei in den Wechselunterricht zurück. Landesweit gilt: In Einkaufszentren sind nur Lebensmittelläden, Drogerien und Apotheken geöffnet. Hotels und Pensionen dürfen weiterhin keine Gäste aufnehmen. Quelle: tagesschau.de
Portugal - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Algarve, auf die Azoren und nach Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile Portugals wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen und verzeichnet zuletzt wieder leicht steigende Infektionszahlen. Auf Madeira sowie den Azoren und in der Region Algarve liegen die Zahlen der Neuinfektionen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Bei der Einreise aus dem EU- und Schengenraum auf dem Luftweg werden je nach Risikoeinstufung unterschiedliche Maßnahmen angewandt. Für Einreisende aus Deutschland sind in der jetzigen Einstufung ausschließlich notwendige, nicht touristische Reisen erlaubt. Ein negativer PCR-Test (keine Schnelltests) ist erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug erfolgt und gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter zwei Jahren. Reisende müssen bei Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card) machen. Eine Einreise auf dem Landweg ist nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registro de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann, sowie zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem nachweisbaren familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten.
Reisende (auf Luft- oder Landweg), die sich in den letzten 14 Tagen in einem Schengenland mit einer 14-Tagesinzidenz von mehr als 500 Fällen pro 100.000 Einwohner oder sich in Südafrika und Brasilien aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise in Portugal für 14 Tage in Selbstisolation begeben.
Diese Einreisebeschränkungen gelten zunächst bis zum 30. April 2021. Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38°C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen. Eine von Krankheitssymptomen unabhängige prophylaktische Quarantäne ist bei einer Einreise aus Deutschland (auf dem Luft- oder Landweg) derzeit nicht erforderlich.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist derzeit nur eingeschränkt an bestimmten Grenzübergängen zu bestimmten Uhrzeiten geöffnet. Es werden Grenzkontrollen zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit durchgeführt. Die Rückreise an den Wohnort einschließlich einer Reise zum Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie zu Kindern und zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien (anders als auf dem Luft- oder Seeweg) kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer und die Testpflicht vor Einreise nach Deutschland zu beachten.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen bleibt zunächst bis zum 30. April 2021 eingestellt.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Beschränkungen im Land
Es gilt der nationale Ausnahmezustand (estado de emergência), über dessen Verlängerung alle 15 Tage entschieden wird. Derzeit wird ein Stufenplan zur Wiedereröffnung umgesetzt. Je nach Pandemieentwicklung gelten regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Die Bewegung im öffentlichen Raum ist noch eingeschränkt. Die schrittweise Öffnung des Handels und des Gaststättengewerbes findet unter Auflagen mit eingeschränkten Öffnungszeiten statt.
Spaziergänge und sportliche Betätigung von kurzer Dauer sind erlaubt. Menschenansammlungen sind weiterhin untersagt. Private Feiern sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleiben untersagt. Bars und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
Im Rahmen des Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise nach Madeira muss entweder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei der Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für gegen COVID-19 geimpfte Personen sowie für von COVID-19 genesene Personen. Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen bietet die Tourismusbehörde von Madeira. Sämtliche Nachweise müssen in englischer Sprache vor Einreise über die App madeirasafe.com eingereicht werden.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Auf Madeira gelten bis auf weiteres montags bis freitags nächtliche Ausgangssperren von 19 bis 5 Uhr im öffentlichen Raum, samstags und sonntags von 18 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, in Restaurants und gewerblichen Räume, sind maximal fünf Personen pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt. Gewerbliche Einrichtungen müssen werktags um 18 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen um 17 Uhr schließen. Ausgenommen sind Apotheken, Tankstellen, etc.. Restaurants können bis 22 Uhr ausschließlich für Lieferservice öffnen.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag sowie nunmehr auch am zwölften Tag nach dem ersten Test erfolgen. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde des Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
Auf den Azoren gelten strengere Maßnahmen. Die Gemeinden werden in solche mit geringem, mittlerem und hohem Risiko eingestuft. Nächtliche Ausgangssperren gelten für Gemeinden mit hohem Risiko zwischen 23 und 5 Uhr im öffentlichen Raum. Ausnahmen sind möglich für berufliche, medizinische oder weitere Gründe höherer Gewalt. Fahrten zum Flughafen zur Rückkehr nach Deutschland sind davon ausgenommen. In Gemeinden mit mittlerem und hohem Risiko gelten eingeschränkte Öffnungszeiten für Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés. Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum, Restaurants und gewerbliche Räume, werden auf maximal vier in Gemeinden mit hohem Risiko bzw. sechs Personen in Gemeinden mit mittlerem Risiko pro Gruppe begrenzt, es sei denn sie gehören alle zum selben Haushalt.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Südafrika - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 stark betroffen. Die Neuinfektionszahlen waren aber zuletzt relativ niedrig. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape und Eastern Cape.
Im Dezember 2020 wurde die neue Virus-Variante mit höherem Infektionspotential in Südafrika entdeckt. Südafrika ist daher als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, s. auch Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden über fünf Jahre müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der den Vorgaben der WHO entspricht und bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende, die ohne einen solchen Testnachweis einreisen, müssen sich auf eigene Kosten unmittelbar bei Ankunft einem Antigen-Test unterziehen und sich im Falle eines positiven Testergebnisses in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Fluglinien berufen sich bei der Prüfung der Mitnahmevoraussetzungen von Passagieren auf dem Weg nach Südafrika auf Vorgaben der South African Civil Aviation Authority und verlangen erfahrungsgemäß ausnahmslos Nachweise negativer PCR-Tests.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Erfahrungsgemäß verteilen die Fluglinien auch ausgedruckte Blanko-Fragebögen, die -vollständig ausgefüllt- bisher hilfsweise akzeptiert werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App "COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Südafrika sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Dort ist mit langen Abfertigungszeiten zu rechnen. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen, jedoch mit stark eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge sind häufig voll besetzt.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Südafrikas als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Südafrika nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
In ganz Südafrika gilt ein Lockdown (Alert Level 1). Dieser schließt u.a. eine nächtliche Ausgangssperre, eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit und ein Verbot größerer sozialer Zusammenkünfte ein. Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Re: Corona COVID-19 | Einreiseerleichterungen für Geimpfte
TRANSIT durch Österreich:
War gerade an der österr. Grenze vor Achenkirch und habe mich über die TRANSIT Bestimmungen erkundigt.
AKTUELL: keine online- Registrierung notwendig, kein PCR- Test und kein Schnelltest notwendig. Man erhält eine Bescheinigung, das man Transit fährt !
Das war alles....very easy !
Gruß Jörg
War gerade an der österr. Grenze vor Achenkirch und habe mich über die TRANSIT Bestimmungen erkundigt.
AKTUELL: keine online- Registrierung notwendig, kein PCR- Test und kein Schnelltest notwendig. Man erhält eine Bescheinigung, das man Transit fährt !
Das war alles....very easy !
Gruß Jörg
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Birgitt
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Re: Corona COVID-19 | Einreiseerleichterungen für Geimpfte
Hallo Jörg,
danke für die aktuelle Info von vor Ort.
Gilt das für alle Traveller, oder nur für Geimpfte?
Viele Grüße, gute Reise
Birgitt
danke für die aktuelle Info von vor Ort.
Gilt das für alle Traveller, oder nur für Geimpfte?
Viele Grüße, gute Reise
Birgitt
Re: Corona COVID-19 | Einreiseerleichterungen für Geimpfte
An der österr. Grenze fragen die nach keinem PCR- Test, es ist auch Schnelltest notwendig und auch keine Online- Registrierung!!
Man erhält nur ein Transitpapier der Grenzpolizei! Gilt daher auch für Ungeimpfte!
Gruß Jörg
Man erhält nur ein Transitpapier der Grenzpolizei! Gilt daher auch für Ungeimpfte!
Gruß Jörg
Re: Corona COVID-19 | Einreiseerleichterungen für Geimpfte
SORRY, es ist auch kein Schnelltest notwendig!
-
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 22.04.2021
Danke für deine hilfreichen Hinweise, Jörg.
Ich habe sie hierhin verschoben, da sie alle Reisenden, d.h. auch die Ungeimpften betreffen.
Und weiter gehts mit den "Beschränkungen des Tages"
Ecuador - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als drei Tage alten negativen PCR- oder Antigen-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen. Bei Einreise aus Europa sowie stichprobenartig aus anderen Ländern wird zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Reisende nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Die ecuadorianische Regierung hat in den folgenden 16 Provinzen für die Zeit vom 23. April bis 20. Mai 2021 den Ausnahmezustand verhängt: Azuay; Carchi; Cotopaxi; Imbabura; El Oro; Esmeraldas; Guayas; Loja; Los Ríos; Manabí; Pichincha; Santa Elena; Santo Domingo; Sucumbíos; Tungurahua; Zamora Chinchipe. Dort gelten Einschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren unter der Woche und ganztägige Ausgangsperren von Freitagabend bis Montagmorgen, sowie ein Versammlungsverbot.
In den weiteren Provinzen können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96 Stunden vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren durchgeführt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Georgien - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Georgien ist weiterhin stark von COVID-19 betroffen und daher als Risikogebiet eingestuft. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tiflis sowie die Regionen Samegrelo/Zemo Svaneti, Gurien und Adscharien im Westen des Landes.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende u.a. aus den Ländern der Europäischen Union, Norwegen, Großbritannien und Nordirland, Israel und der Schweiz dürfen ohne Impfnachweis einreisen, wenn sie Staatsangehörige oder Inhaber eines Aufenthaltstitels eines dieser Länder sind. Die Einreise nach Georgien muss per Direktflug oder mit einem Transitaufenthalt (ohne Verlassen des Transitbereichs des Flughafens) in einem anderen Land erfolgen. Zur Einreise ist ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen, das frühestens 72 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde. Fluglinien sind gehalten, keine Passagiere zu befördern, die nicht über ein aktuelles PCR-Testergebnis in georgischer oder englischer Sprache verfügen.
Zusätzlich ist auf eigene Kosten ein weiterer PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise durchzuführen.
Reisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Großbritannien oder Nordirland aufgehalten haben, müssen sich für 12 Tage in Quarantäne begeben.
Aufenthalte in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien müssen von jeder einreisenden Person vor der Reise in einem elektronischen Formular angegeben werden.
Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können ungeachtet der o.g. Voraussetzungen aus allen Ländern einreisen und alle 72 Stunden auf eigene Kosten einen PCR-Test ablegen. Geschäftsreisende müssen sich mittels eines eigens für sie bereitgestellten elektronischen Formulars registrieren und erhalten innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Rückmeldung der georgischen Behörden, ob die Einreise genehmigt wird.
Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise auf dem Luftweg für Personen, die vollständig geimpft sind (2 Impfdosen) und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Liegt ein ausländisches Impfzertifikat vor, muss dieses in die georgische oder englische Sprache übersetzt werden.
Die Landgrenzen sind weiterhin geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind nicht möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Reiseverbindungen
Es gelten keine Einschränkungen mehr im internationalen Flugverkehr. Fluglinien fliegen Georgien mit reduziertem Flugplan an.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt eine landesweite Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Unter anderem in Restaurants und Cafés ist weiterhin mit eingeschränkter Kapazität zu rechnen, damit die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden können. Am Wochenende dürfen Speisen und Getränke nur zur Mitnahme oder Lieferung angeboten werden.
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist, wenn auch zunächst noch mit reduzierter Frequenz, in Betrieb.
Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Hygieneregeln
In Georgien gilt allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen sowie im öffentlichen Raum, im ÖPNV, in Taxis und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
• Seien Sie bei Reisen nach Georgien weiterhin besonders vorsichtig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kosovo - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 stark betroffen.
Kosovo ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländische Staatsangehörige aus Ländern wie Deutschland, die vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) als „High Risk Country“ eingestuft sind, müssen bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) vorlegen. Reisenden aus „High Risk“-Ländern, die ohne Vorlage eines Negativtests einreisen, kann die Einreise verweigert werden. Auch deutsche Staatsangehörige, die aus Drittländern einreisen, sollten bei Einreise unbedingt einen negativen PCR-Test vorlegen können.
Kosovarische Staatsangehörige müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) vorlegen oder sich nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne/Selbstisolation begeben.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr (Bus, Zug, Taxi) ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:30 und 5 Uhr.
Versammlungen von mehr als 30 Personen sind nicht gestattet. Die Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe sind beschränkt.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit, d.h. jederzeit außerhalb der eigenen Wohnung, besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
• Vor unbedingt notwendigen Reisen, prüfen Sie, ob ausreichender Krankenversicherungsschutz im Ausland besteht und schließen Sie ggf. eine zusätzliche Versicherung für die Rückholung nach Deutschland im Krankenfall ab.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Laos - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau, ist zuletzt aber leicht angestiegen. Regionaler Schwerpunkt ist Vientiane.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr sind geschlossen. Ausnahmen bestehen für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend, der kostenpflichtig (1,2 Mio. laotische KIP, umgerechnet ca. 110,- Euro) ist. Danach ist eine Quarantäne von 14 Tagen in zugelassenen Hotels vorgeschrieben. Während der Quarantäne ist ein Tracking-Armband zu tragen, welches für 6 USD/Tag gemietet werden muss (Ausnahmen für Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen). Außerdem ist der Erwerb einer vom „Nationalen Taskforce Komitee“ vorgegebenen Krankenversicherung bei Einreise Pflicht (Kosten etwa 100,- USD). Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt worden. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Die nationale Fluggesellschaft Lao Airlines hat alle Inlandsflüge bis zum 5. Mai 2021 eingestellt. Auch der öffentliche Personentransport von der Hauptstadt in andere Provinzen und umgekehrt wurde eingestellt.
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind ebenfalls eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen, z.B. mit Lao Airlines über Seoul/ Südkorea möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Mindestens sieben Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese deren Ausreise dem laotischen Außenministerium mitteilen muss.
Zusätzlich wird allen Reisenden empfohlen, auch für die Ausreise aus Laos einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (ebenfalls kostenpflichtig: 1,2 Mio. laotische KIP, umgerechnet ca. 110,-Euro, für Ausländer einschl. Diplomaten), um Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden.
Beschränkungen im Land
Für die Provinz der Hauptstadt Vientiane wurde zunächst bis zum 5. Mai 2021, 24 Uhr, ein Lockdown verfügt. Reisen von der Hauptstadt in andere Provinzen und von anderen Provinzen in die Hauptstadt sind untersagt. Ausnahmen gelten nur für Personen, die in der Hauptstadt wohnen oder arbeiten und dorthin zurückkehren müssen, für Personen mit spezieller Genehmigung des COVID-19-Task-Force-Komitees und für den Warenverkehr.
Banken, medizinische Einrichtungen, Apotheken, Postämter, Supermärkte, sowie Cafés und Restaurants sind geöffnet. Hotels und Resorts dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten.
Hygieneregeln
In der Hauptstadt Vientiane ist der Zugang in vielen Einrichtungen derzeit nur mit Maske gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
• Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Litauen - Änderung Beschränkungen im Land
In Litauen dürfen Straßencafés und gastronomische Betriebe unter strengen Auflagen wieder öffnen. Angesichts relativ stabiler Corona-Infektionszahlen können sie nun wieder tagsüber Essen und Trinken im Freien und auf Außenterrassen servieren. Gäste dürfen dabei maximal zu zweit an einem Tisch sitzen - mit mindesten zwei Meter Abstand zu Personen an Nebentischen. In Innenräumen von Restaurants und Cafés dürfen weiter keine Kunden bedient werden. Quelle: tagesschau.de
Luxemburg - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage ist aktuell weit überschritten und Luxemburg ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Alle Flugreisenden, die älter als sechs Jahre sind und die auf dem Luxemburger Flughafen Findel ankommen, müssen vor Reiseantritt einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende, deren Aufenthalt im Ausland nachweislich weniger als 72 Stunden betrug, sind hiervon ausgenommen. Für Reisende aus Hochrisikogebieten (aufgrund hoher Fallzahlen oder Virus-Mutationen) ist ein weiterer Test bei Ankunft verpflichtend.
Flugreisende, die über die Flughäfen Hahn, Frankfurt/Main oder Köln einfliegen und mit dem Auto nach Luxemburg weiterreisen, müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Weitere Details sowie Ausnahmeregelungen finden sich auf der Internetseite der luxemburgischen Regierung.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg wohnende oder mit Sozialversicherungsnummer arbeitende Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Bescheinigung des Arbeitgebers) für einen kostenlosen PCR-Test einschreiben. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich aufgrund einer ärztlichen Überweisung testen zu lassen.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sind teilweise geöffnet, können im Innenbereich aber nur Zimmerservice oder Take-Away-Service anbieten, im Außenbereich ist der Verzehr von Speisen unter Auflagen bei begrenzter Personenzahl möglich. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist eingeschränkt. Einzelhandel sowie Sport- und Kultureinrichtungen einschließlich den Theatern und Kinos sind unter Auflagen geöffnet.
Bis zu zwei Gäste aus nur einem weiteren Haushalt dürfen privat empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen unter den üblichen Hygienevorschriften höchstens zehn Personen zusammenkommen, ab vier Personen besteht Maskenpflicht. Sportaktivitäten unter Auflagen mit mehr als zehn Teilnehmern durchgeführt werden. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung der Maßnahmen verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder in erheblicher Höhe verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist überwiegend geschlossen oder hat eingeschränkte Öffnungszeiten. Persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Ausnahmen sind für Pendler, Berufstätige und Notfälle möglich.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, in Verkehrsmitteln, Geschäften, Schulen und grundsätzlich überall dort, wo ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland) oder bei der offiziellen Stelle zur Kontaktnachverfolgung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Madagaskar - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Madagaskar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Madagaskar ist von COVID-19 sehr betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Analamanga, Atsinanana, Sava, Boeny, Nosy Be und Sofia. Das madagassische Gesundheitssystem gelangt zunehmend an die Belastungsgrenzen.
Madagaskar ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die madagassische Luftverkehrsbehörde hat eine Einreisesperre für Passagiere aus COVID-19-Risikogebieten, darunter Deutschland, verhängt, ausgenommen sind Diplomaten und Personal internationaler Organisationen. Grundsätzlich gilt, dass vor Antritt der Reise, beim Boarding, ein negativer PCR-Test vorgelegt werden muss, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Ankunft werden Reisende erneut am Flughafen (kostenlos) getestet. Bis zum Erhalt des Testergebnisses (i.d.R. per SMS) ist eine Quarantäne verpflichtend. Diese muss in einem bestimmten Quarantänehotel auf eigene Kosten absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Bei Zwischenlandung in Antananarivo und vor Weiterflug in die Provinzen wird erneut am Flughafen getestet. Anschließend gilt bis zum Erhalt des Ergebnisses eine Quarantänepflicht. Bei Inlandsflügen muss ebenfalls ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Derzeit sind fünf Regionen im Land abgeriegelt, darunter die Hauptstadt Antananarivo, die Insel Nosy Be und die Ostregion um den größten Hafen Tamatave; es ist kein Überlandverkehr und kein Flug aus und in diese Regionen möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Antananarivo ist weiterhin für Passagiermaschinen gesperrt. Es besteht die Möglichkeit mit einer madagassischen Sondergenehmigung Flüge mit den Fluggesellschaften Air France und Ethopian Airlines zu buchen. Diese müssen jedoch aufgrund eingeschränkter Kapazitäten mit viel Vorlauf gebucht werden.
Überlandbusverkehr ist eingeschränkt möglich; in der Hauptstadt fahren Kleinbusse und Taxen wieder nahezu vollumfänglich.
Kreuzfahrtschiffe dürfen weiterhin nicht in Madagaskar anlegen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Restaurants und Bars sind beschränkt geöffnet. Es gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Bis auf weiteres besteht ein Lockdown an Wochenenden. Ausgenommen sind medizinische Notfälle.
Hygieneregeln
Maskenpflicht gilt weiterhin sowohl im öffentlichen Raum wie auch im Freien.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft und/oder die Botschaft Madagaskars in Deutschland hinsichtlich der aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der madagassischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Antananarivo.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Norwegen - Änderung Einreise
Norwegen hat die Einreisebeschränkungen verlängert. Bis vorerst zum 12. Mai 2021 dürfen Touristen aus dem Ausland nicht in das skandinavische Land reisen. Quelle: touristik aktuell
Östereich - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Tirol verlängert die Pflicht zu Corona-Ausreisetests ein weiteres Mal bis zum 5. Mai 2021. Die Regel hätte am Samstag auslaufen sollen. Quelle: tagesschau.de
Russische Föderation - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Moskau und St. Petersburg.
Russland ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise von Ausländern nach Russland ist grundsätzlich eingeschränkt. Nähere Informationen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Finnland, Griechenland und die Schweiz, und mit gültigem Visum ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige sowie für Bürger anderer Staaten, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen oder ein anderes Dokument, das ihr Recht auf einen ständigen Aufenthalt in Deutschland bescheinigt (Vorlage im Original erforderlich), und für Diplomaten und Dienstpassinhaber gestattet.
Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten (einschl. Transit), sind nur für akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, gestattet.
Weiter vom Einreiseverbot ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Auch Techniker, die zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen einreisen wollen, fallen nicht unter die Einreisesperre. Hochqualifizierte Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und ihre Familienangehörigen können wieder einreisen. Weitergehende Informationen über das für diese beiden Gruppen erforderliche Genehmigungsverfahren bietet die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Bei anderen Arten der Einreise ist der Test innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft vorzunehmen und bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses eine Selbstisolierung am Wohn- bzw. Aufenthaltsort einzuhalten. Nicht-russische Staatsangehörige, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland, Finnland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Die Landgrenze zwischen Lettland und Russland ist derzeit geschlossen. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Lufthansa bietet mehrmals wöchentlich Flüge zwischen Frankfurt und Moskau (Flughafen Domodedowo) sowie zwischen Frankfurt und St. Petersburg an. Russische Fluggesellschaften bieten Flüge zwischen Moskau beziehungsweise St. Petersburg und Frankfurt sowie anderen deutschen Städten an.
Der internationale Zugverkehr – mit Ausnahme der Strecke zwischen Russland und Belarus - und der Fährverkehr sind eingestellt, ebenso der Busverkehr für Ausländer. Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln sowie auf Plätzen, auf denen mehr als 50 Personen zusammenkommen können, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten.
• Erkundigen Sie sich bei unbedingt notwendigen Flugreisen rechtzeitig vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Deutschen der Mitflug gestattet ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweden - Änderung Beschränkungen im Land
Schweden verlängert seine Beschränkungen erneut. Die erhoffte Lockerung der Teilnehmerzahl für öffentliche Zusammenkünfte und Veranstaltungen wie Konzerte zum 3. Mai muss wegen der verschlechterten Infektionslage verschoben werden. Die Teilnehmerobergrenze liegt somit weiter bei acht Personen, für Beerdigungen bei 20. Restaurants, Kneipen und Cafés müssen somit mindestens bis zum 17. Mai 2021 weiter um 20.30 Uhr schließen. In Einkaufspassagen, Geschäften und Fitnessstudios gilt zudem weiterhin eine Beschränkung der Besucher- und Kundenanzahl. Quelle: tagesschau.de
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land (Mallorca und übrige Balearen)
Auf Mallorca werden die Einschränkungen bereits am Samstag 24. April 2021 weiter gelockert. Unter anderem wird dann auf allen Balearen-Inseln der Beginn der nächtlichen Ausgehsperre um eine Stunde nach hinten auf 23 Uhr verlegt. Gastronomen dürfen ihre Terrassen künftig nach einer ersten Sperrstunde um 17 Uhr auch am späteren Abend von 20 bis 22.30 Uhr bei voller Auslastung öffnen - das gilt vorerst allerdings nur zwischen Montag und Donnerstag. Die Innenräume müssen unterdessen weiterhin geschlossen bleiben. Neben anderen Lockerungen dürfen sich ab Samstag wieder Personen aus mehr als zwei Haushalten im Freien treffen - allerdings höchstens sechs beziehungsweise nur vier, wenn sie an einem Restaurant- oder Cafétisch sitzen. Die Geschäfte müssen außerdem erst eine Stunde später um 21 Uhr schließen. Die Lockerungen gelten fast alle mit zum Teil leicht unterschiedlichen Auflagen für alle Inseln und bis zum 9. Mai. Dann wird die Pandemie-Lage wieder geprüft. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Türkei als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Flugreisen zum Ausreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in vorzulegen.
Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in Indien, in Brasilien oder Südafrika aufgehalten haben, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
Die Türkei fordert für Reisen nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses von allen Reisenden, die älter als sechs Jahre sind. Der PCR-Test darf bei Ausreise nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise aus der Türkei befreit nicht von den Regeln für die Einreise nach Deutschland, etwa Quarantänepflichten. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Transitpassagiere müssen weder das elektronische Einreiseformular noch einen negativen PCR-Test mit sich führen, siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der “HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Brasilien und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen, direkte Flugverbindungen finden nicht statt. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer einschließlich Touristen der „HES-Code“ erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Aufgrund des Infektionsgeschehens hat das türkische Gesundheitsministerium die Provinzen in vier Risikogruppen eingeteilt: Geringes Risiko (blaue Zone), mittleres Risiko (gelbe Zone), hohes Risiko (orange Zone), sehr hohes Risiko (rote Zone). Landesweit gilt für alle Zonen eine tägliche Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr und an Wochenenden von Freitag 19 Uhr bis Montag 5 Uhr.
Am 23. April 2021 gilt eine ganztägige Ausgangssperre.
Reisen zwischen den Provinzen mit privatem Transportmittel sind in den Zeiten der Ausgangssperren grundsätzlich untersagt, möglich sind Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel ist für Personen über 65 und unter 20 Jahren untersagt.
Ausländische Touristen sind grundsätzlich von den Ausgangssperren ausgenommen, örtliche Ausnahmen sind möglich. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden geahndet.
Gastronomiebetriebe sind mit Ausnahme der Abhol- und Lieferdienste geschlossen.
Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich, siehe Einreise.
Die zuständigen Gouverneursämter können zusätzliche Maßnahmen anordnen.
Die Einteilung anhand des Infektionsgeschehens wird laufend überprüft und die Maßnahmen angepasst.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19-Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land
Ungarn lockert die Maßnahmen weiter. Ab Samstag 24. April 2021 können Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen. Die nächtliche Ausgangssperre beginnt ab Samstag statt um 22 Uhr erst um 23 Uhr. Sie dauert weiterhin bis morgens 5 Uhr. Die Innenbereiche der Gaststätten müssen vorerst weiter geschlossen bleiben. Hotels stehen unverändert nur Geschäftsreisenden offen. Reisen nach Ungarn zu touristischen Zwecken sind weiterhin nicht möglich. Seit letztem Montag sind Kindergärten sowie Schulen von der ersten bis zur achten Schulstufe wieder in Betrieb. Körpernahe Dienstleister wie Friseure und Kosmetiker sowie nicht essenziell notwendige Geschäfte stehen ihren Kunden bereits seit zwei Wochen wieder zur Verfügung. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Ich habe sie hierhin verschoben, da sie alle Reisenden, d.h. auch die Ungeimpften betreffen.
Und weiter gehts mit den "Beschränkungen des Tages"
Ecuador - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ecuador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ecuador ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die größten Städte des Landes, insbesondere die Region in und um die Hauptstadt Quito.
Ecuador ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit für Personen, die keinen Daueraufenthalt in Ecuador haben, nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen sind außer zur Rückkehr von Anwohnern gesperrt. Einreisende ab zwei Jahren müssen vor dem Boarding nach Ecuador entweder einen weniger als drei Tage alten negativen PCR- oder Antigen-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen. Bei Einreise aus Europa sowie stichprobenartig aus anderen Ländern wird zudem ein Antigen-Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Bei positivem Ergebnis müssen Reisende nach Einreise für zehn Tage in Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise ist für Touristen nur auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito sowie Guayaquil möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Internationale Busverbindungen sind komplett eingestellt. Internationale Flugverbindungen sind mit geringerer Flugfrequenz vorhanden.
Innerhalb des Landes gibt es in eingeschränktem Maß wieder Bus- und Flugverbindungen. Flugverschiebungen sowie Streichungen sind jedoch weiterhin häufig.
Beschränkungen im Land
Die ecuadorianische Regierung hat in den folgenden 16 Provinzen für die Zeit vom 23. April bis 20. Mai 2021 den Ausnahmezustand verhängt: Azuay; Carchi; Cotopaxi; Imbabura; El Oro; Esmeraldas; Guayas; Loja; Los Ríos; Manabí; Pichincha; Santa Elena; Santo Domingo; Sucumbíos; Tungurahua; Zamora Chinchipe. Dort gelten Einschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren unter der Woche und ganztägige Ausgangsperren von Freitagabend bis Montagmorgen, sowie ein Versammlungsverbot.
In den weiteren Provinzen können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften und Restaurants gelten. Bars und Diskotheken sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Es gilt grundsätzlich eine strenge Maskenpflicht, selbst im Freien und im eigenen Auto. Verstöße hiergegen werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet. Bei Eintritt in Gebäuden sind Temperaturmessung sowie Desinfektion von Händen, aber auch Schuhen und Kleidung weit verbreitet.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Für Reisen nach Galapagos muss weniger als 96 Stunden vor Abflug auf die Inseln ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden. In Ecuador kann dieser PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren durchgeführt werden. Auch ist ein vom Reiseveranstalter/Hotel beantragtes Salvoconducto (Passierschein) des Tourismusministeriums notwendig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Georgien - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Georgien ist weiterhin stark von COVID-19 betroffen und daher als Risikogebiet eingestuft. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tiflis sowie die Regionen Samegrelo/Zemo Svaneti, Gurien und Adscharien im Westen des Landes.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende u.a. aus den Ländern der Europäischen Union, Norwegen, Großbritannien und Nordirland, Israel und der Schweiz dürfen ohne Impfnachweis einreisen, wenn sie Staatsangehörige oder Inhaber eines Aufenthaltstitels eines dieser Länder sind. Die Einreise nach Georgien muss per Direktflug oder mit einem Transitaufenthalt (ohne Verlassen des Transitbereichs des Flughafens) in einem anderen Land erfolgen. Zur Einreise ist ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen, das frühestens 72 Stunden vor der Einreise abgenommen wurde. Fluglinien sind gehalten, keine Passagiere zu befördern, die nicht über ein aktuelles PCR-Testergebnis in georgischer oder englischer Sprache verfügen.
Zusätzlich ist auf eigene Kosten ein weiterer PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise durchzuführen.
Reisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Großbritannien oder Nordirland aufgehalten haben, müssen sich für 12 Tage in Quarantäne begeben.
Aufenthalte in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien müssen von jeder einreisenden Person vor der Reise in einem elektronischen Formular angegeben werden.
Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können ungeachtet der o.g. Voraussetzungen aus allen Ländern einreisen und alle 72 Stunden auf eigene Kosten einen PCR-Test ablegen. Geschäftsreisende müssen sich mittels eines eigens für sie bereitgestellten elektronischen Formulars registrieren und erhalten innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Rückmeldung der georgischen Behörden, ob die Einreise genehmigt wird.
Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise auf dem Luftweg für Personen, die vollständig geimpft sind (2 Impfdosen) und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Liegt ein ausländisches Impfzertifikat vor, muss dieses in die georgische oder englische Sprache übersetzt werden.
Die Landgrenzen sind weiterhin geschlossen.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind nicht möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Reiseverbindungen
Es gelten keine Einschränkungen mehr im internationalen Flugverkehr. Fluglinien fliegen Georgien mit reduziertem Flugplan an.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt eine landesweite Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Unter anderem in Restaurants und Cafés ist weiterhin mit eingeschränkter Kapazität zu rechnen, damit die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden können. Am Wochenende dürfen Speisen und Getränke nur zur Mitnahme oder Lieferung angeboten werden.
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist, wenn auch zunächst noch mit reduzierter Frequenz, in Betrieb.
Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Hygieneregeln
In Georgien gilt allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen sowie im öffentlichen Raum, im ÖPNV, in Taxis und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
• Seien Sie bei Reisen nach Georgien weiterhin besonders vorsichtig.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kosovo - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kosovo wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kosovo ist von COVID-19 stark betroffen.
Kosovo ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländische Staatsangehörige aus Ländern wie Deutschland, die vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) als „High Risk Country“ eingestuft sind, müssen bei Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) vorlegen. Reisenden aus „High Risk“-Ländern, die ohne Vorlage eines Negativtests einreisen, kann die Einreise verweigert werden. Auch deutsche Staatsangehörige, die aus Drittländern einreisen, sollten bei Einreise unbedingt einen negativen PCR-Test vorlegen können.
Kosovarische Staatsangehörige müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test (Probeentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise) vorlegen oder sich nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne/Selbstisolation begeben.
Durch- und Weiterreise
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt.
Reiseverbindungen
Es werden fast alle regulären Flugverbindungen angeboten, allerdings z.T. mit verminderter Frequenz. Der öffentliche Nahverkehr (Bus, Zug, Taxi) ist auf max. 50% Passagierkapazität beschränkt.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:30 und 5 Uhr.
Versammlungen von mehr als 30 Personen sind nicht gestattet. Die Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe sind beschränkt.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit, d.h. jederzeit außerhalb der eigenen Wohnung, besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Am Eingang von öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren finden verstärkt Körpertemperaturmessungen statt.
• Vor unbedingt notwendigen Reisen, prüfen Sie, ob ausreichender Krankenversicherungsschutz im Ausland besteht und schließen Sie ggf. eine zusätzliche Versicherung für die Rückholung nach Deutschland im Krankenfall ab.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Laos - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau, ist zuletzt aber leicht angestiegen. Regionaler Schwerpunkt ist Vientiane.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr sind geschlossen. Ausnahmen bestehen für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend, der kostenpflichtig (1,2 Mio. laotische KIP, umgerechnet ca. 110,- Euro) ist. Danach ist eine Quarantäne von 14 Tagen in zugelassenen Hotels vorgeschrieben. Während der Quarantäne ist ein Tracking-Armband zu tragen, welches für 6 USD/Tag gemietet werden muss (Ausnahmen für Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen). Außerdem ist der Erwerb einer vom „Nationalen Taskforce Komitee“ vorgegebenen Krankenversicherung bei Einreise Pflicht (Kosten etwa 100,- USD). Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt worden. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Die nationale Fluggesellschaft Lao Airlines hat alle Inlandsflüge bis zum 5. Mai 2021 eingestellt. Auch der öffentliche Personentransport von der Hauptstadt in andere Provinzen und umgekehrt wurde eingestellt.
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind ebenfalls eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen, z.B. mit Lao Airlines über Seoul/ Südkorea möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Mindestens sieben Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese deren Ausreise dem laotischen Außenministerium mitteilen muss.
Zusätzlich wird allen Reisenden empfohlen, auch für die Ausreise aus Laos einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (ebenfalls kostenpflichtig: 1,2 Mio. laotische KIP, umgerechnet ca. 110,-Euro, für Ausländer einschl. Diplomaten), um Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden.
Beschränkungen im Land
Für die Provinz der Hauptstadt Vientiane wurde zunächst bis zum 5. Mai 2021, 24 Uhr, ein Lockdown verfügt. Reisen von der Hauptstadt in andere Provinzen und von anderen Provinzen in die Hauptstadt sind untersagt. Ausnahmen gelten nur für Personen, die in der Hauptstadt wohnen oder arbeiten und dorthin zurückkehren müssen, für Personen mit spezieller Genehmigung des COVID-19-Task-Force-Komitees und für den Warenverkehr.
Banken, medizinische Einrichtungen, Apotheken, Postämter, Supermärkte, sowie Cafés und Restaurants sind geöffnet. Hotels und Resorts dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten.
Hygieneregeln
In der Hauptstadt Vientiane ist der Zugang in vielen Einrichtungen derzeit nur mit Maske gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
• Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Litauen - Änderung Beschränkungen im Land
In Litauen dürfen Straßencafés und gastronomische Betriebe unter strengen Auflagen wieder öffnen. Angesichts relativ stabiler Corona-Infektionszahlen können sie nun wieder tagsüber Essen und Trinken im Freien und auf Außenterrassen servieren. Gäste dürfen dabei maximal zu zweit an einem Tisch sitzen - mit mindesten zwei Meter Abstand zu Personen an Nebentischen. In Innenräumen von Restaurants und Cafés dürfen weiter keine Kunden bedient werden. Quelle: tagesschau.de
Luxemburg - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage ist aktuell weit überschritten und Luxemburg ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Alle Flugreisenden, die älter als sechs Jahre sind und die auf dem Luxemburger Flughafen Findel ankommen, müssen vor Reiseantritt einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende, deren Aufenthalt im Ausland nachweislich weniger als 72 Stunden betrug, sind hiervon ausgenommen. Für Reisende aus Hochrisikogebieten (aufgrund hoher Fallzahlen oder Virus-Mutationen) ist ein weiterer Test bei Ankunft verpflichtend.
Flugreisende, die über die Flughäfen Hahn, Frankfurt/Main oder Köln einfliegen und mit dem Auto nach Luxemburg weiterreisen, müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Weitere Details sowie Ausnahmeregelungen finden sich auf der Internetseite der luxemburgischen Regierung.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg wohnende oder mit Sozialversicherungsnummer arbeitende Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Bescheinigung des Arbeitgebers) für einen kostenlosen PCR-Test einschreiben. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich aufgrund einer ärztlichen Überweisung testen zu lassen.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sind teilweise geöffnet, können im Innenbereich aber nur Zimmerservice oder Take-Away-Service anbieten, im Außenbereich ist der Verzehr von Speisen unter Auflagen bei begrenzter Personenzahl möglich. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist eingeschränkt. Einzelhandel sowie Sport- und Kultureinrichtungen einschließlich den Theatern und Kinos sind unter Auflagen geöffnet.
Bis zu zwei Gäste aus nur einem weiteren Haushalt dürfen privat empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen unter den üblichen Hygienevorschriften höchstens zehn Personen zusammenkommen, ab vier Personen besteht Maskenpflicht. Sportaktivitäten unter Auflagen mit mehr als zehn Teilnehmern durchgeführt werden. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung der Maßnahmen verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder in erheblicher Höhe verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist überwiegend geschlossen oder hat eingeschränkte Öffnungszeiten. Persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Ausnahmen sind für Pendler, Berufstätige und Notfälle möglich.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, in Verkehrsmitteln, Geschäften, Schulen und grundsätzlich überall dort, wo ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland) oder bei der offiziellen Stelle zur Kontaktnachverfolgung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Madagaskar - Ergänzung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Madagaskar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Madagaskar ist von COVID-19 sehr betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Analamanga, Atsinanana, Sava, Boeny, Nosy Be und Sofia. Das madagassische Gesundheitssystem gelangt zunehmend an die Belastungsgrenzen.
Madagaskar ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die madagassische Luftverkehrsbehörde hat eine Einreisesperre für Passagiere aus COVID-19-Risikogebieten, darunter Deutschland, verhängt, ausgenommen sind Diplomaten und Personal internationaler Organisationen. Grundsätzlich gilt, dass vor Antritt der Reise, beim Boarding, ein negativer PCR-Test vorgelegt werden muss, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Ankunft werden Reisende erneut am Flughafen (kostenlos) getestet. Bis zum Erhalt des Testergebnisses (i.d.R. per SMS) ist eine Quarantäne verpflichtend. Diese muss in einem bestimmten Quarantänehotel auf eigene Kosten absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Bei Zwischenlandung in Antananarivo und vor Weiterflug in die Provinzen wird erneut am Flughafen getestet. Anschließend gilt bis zum Erhalt des Ergebnisses eine Quarantänepflicht. Bei Inlandsflügen muss ebenfalls ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Derzeit sind fünf Regionen im Land abgeriegelt, darunter die Hauptstadt Antananarivo, die Insel Nosy Be und die Ostregion um den größten Hafen Tamatave; es ist kein Überlandverkehr und kein Flug aus und in diese Regionen möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Antananarivo ist weiterhin für Passagiermaschinen gesperrt. Es besteht die Möglichkeit mit einer madagassischen Sondergenehmigung Flüge mit den Fluggesellschaften Air France und Ethopian Airlines zu buchen. Diese müssen jedoch aufgrund eingeschränkter Kapazitäten mit viel Vorlauf gebucht werden.
Überlandbusverkehr ist eingeschränkt möglich; in der Hauptstadt fahren Kleinbusse und Taxen wieder nahezu vollumfänglich.
Kreuzfahrtschiffe dürfen weiterhin nicht in Madagaskar anlegen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Restaurants und Bars sind beschränkt geöffnet. Es gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Bis auf weiteres besteht ein Lockdown an Wochenenden. Ausgenommen sind medizinische Notfälle.
Hygieneregeln
Maskenpflicht gilt weiterhin sowohl im öffentlichen Raum wie auch im Freien.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft und/oder die Botschaft Madagaskars in Deutschland hinsichtlich der aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der madagassischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Antananarivo.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Norwegen - Änderung Einreise
Norwegen hat die Einreisebeschränkungen verlängert. Bis vorerst zum 12. Mai 2021 dürfen Touristen aus dem Ausland nicht in das skandinavische Land reisen. Quelle: touristik aktuell
Östereich - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Tirol verlängert die Pflicht zu Corona-Ausreisetests ein weiteres Mal bis zum 5. Mai 2021. Die Regel hätte am Samstag auslaufen sollen. Quelle: tagesschau.de
Russische Föderation - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Moskau und St. Petersburg.
Russland ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise von Ausländern nach Russland ist grundsätzlich eingeschränkt. Nähere Informationen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Bei Anreise per Direktflug aus Deutschland und bestimmten weiteren Staaten, darunter Finnland, Griechenland und die Schweiz, und mit gültigem Visum ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige sowie für Bürger anderer Staaten, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen oder ein anderes Dokument, das ihr Recht auf einen ständigen Aufenthalt in Deutschland bescheinigt (Vorlage im Original erforderlich), und für Diplomaten und Dienstpassinhaber gestattet.
Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten (einschl. Transit), sind nur für akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, gestattet.
Weiter vom Einreiseverbot ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Auch Techniker, die zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen einreisen wollen, fallen nicht unter die Einreisesperre. Hochqualifizierte Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung und ihre Familienangehörigen können wieder einreisen. Weitergehende Informationen über das für diese beiden Gruppen erforderliche Genehmigungsverfahren bietet die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Bei anderen Arten der Einreise ist der Test innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft vorzunehmen und bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses eine Selbstisolierung am Wohn- bzw. Aufenthaltsort einzuhalten. Nicht-russische Staatsangehörige, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland, Finnland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Die Landgrenze zwischen Lettland und Russland ist derzeit geschlossen. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Lufthansa bietet mehrmals wöchentlich Flüge zwischen Frankfurt und Moskau (Flughafen Domodedowo) sowie zwischen Frankfurt und St. Petersburg an. Russische Fluggesellschaften bieten Flüge zwischen Moskau beziehungsweise St. Petersburg und Frankfurt sowie anderen deutschen Städten an.
Der internationale Zugverkehr – mit Ausnahme der Strecke zwischen Russland und Belarus - und der Fährverkehr sind eingestellt, ebenso der Busverkehr für Ausländer. Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln sowie auf Plätzen, auf denen mehr als 50 Personen zusammenkommen können, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten.
• Erkundigen Sie sich bei unbedingt notwendigen Flugreisen rechtzeitig vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Deutschen der Mitflug gestattet ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweden - Änderung Beschränkungen im Land
Schweden verlängert seine Beschränkungen erneut. Die erhoffte Lockerung der Teilnehmerzahl für öffentliche Zusammenkünfte und Veranstaltungen wie Konzerte zum 3. Mai muss wegen der verschlechterten Infektionslage verschoben werden. Die Teilnehmerobergrenze liegt somit weiter bei acht Personen, für Beerdigungen bei 20. Restaurants, Kneipen und Cafés müssen somit mindestens bis zum 17. Mai 2021 weiter um 20.30 Uhr schließen. In Einkaufspassagen, Geschäften und Fitnessstudios gilt zudem weiterhin eine Beschränkung der Besucher- und Kundenanzahl. Quelle: tagesschau.de
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land (Mallorca und übrige Balearen)
Auf Mallorca werden die Einschränkungen bereits am Samstag 24. April 2021 weiter gelockert. Unter anderem wird dann auf allen Balearen-Inseln der Beginn der nächtlichen Ausgehsperre um eine Stunde nach hinten auf 23 Uhr verlegt. Gastronomen dürfen ihre Terrassen künftig nach einer ersten Sperrstunde um 17 Uhr auch am späteren Abend von 20 bis 22.30 Uhr bei voller Auslastung öffnen - das gilt vorerst allerdings nur zwischen Montag und Donnerstag. Die Innenräume müssen unterdessen weiterhin geschlossen bleiben. Neben anderen Lockerungen dürfen sich ab Samstag wieder Personen aus mehr als zwei Haushalten im Freien treffen - allerdings höchstens sechs beziehungsweise nur vier, wenn sie an einem Restaurant- oder Cafétisch sitzen. Die Geschäfte müssen außerdem erst eine Stunde später um 21 Uhr schließen. Die Lockerungen gelten fast alle mit zum Teil leicht unterschiedlichen Auflagen für alle Inseln und bis zum 9. Mai. Dann wird die Pandemie-Lage wieder geprüft. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Türkei als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Flugreisen zum Ausreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in vorzulegen.
Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in Indien, in Brasilien oder Südafrika aufgehalten haben, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
Die Türkei fordert für Reisen nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses von allen Reisenden, die älter als sechs Jahre sind. Der PCR-Test darf bei Ausreise nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise aus der Türkei befreit nicht von den Regeln für die Einreise nach Deutschland, etwa Quarantänepflichten. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Transitpassagiere müssen weder das elektronische Einreiseformular noch einen negativen PCR-Test mit sich führen, siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der “HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Brasilien und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen, direkte Flugverbindungen finden nicht statt. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer einschließlich Touristen der „HES-Code“ erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Aufgrund des Infektionsgeschehens hat das türkische Gesundheitsministerium die Provinzen in vier Risikogruppen eingeteilt: Geringes Risiko (blaue Zone), mittleres Risiko (gelbe Zone), hohes Risiko (orange Zone), sehr hohes Risiko (rote Zone). Landesweit gilt für alle Zonen eine tägliche Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr und an Wochenenden von Freitag 19 Uhr bis Montag 5 Uhr.
Am 23. April 2021 gilt eine ganztägige Ausgangssperre.
Reisen zwischen den Provinzen mit privatem Transportmittel sind in den Zeiten der Ausgangssperren grundsätzlich untersagt, möglich sind Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel ist für Personen über 65 und unter 20 Jahren untersagt.
Ausländische Touristen sind grundsätzlich von den Ausgangssperren ausgenommen, örtliche Ausnahmen sind möglich. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden geahndet.
Gastronomiebetriebe sind mit Ausnahme der Abhol- und Lieferdienste geschlossen.
Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich, siehe Einreise.
Die zuständigen Gouverneursämter können zusätzliche Maßnahmen anordnen.
Die Einteilung anhand des Infektionsgeschehens wird laufend überprüft und die Maßnahmen angepasst.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19-Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Ungarn - Änderung Beschränkungen im Land
Ungarn lockert die Maßnahmen weiter. Ab Samstag 24. April 2021 können Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen. Die nächtliche Ausgangssperre beginnt ab Samstag statt um 22 Uhr erst um 23 Uhr. Sie dauert weiterhin bis morgens 5 Uhr. Die Innenbereiche der Gaststätten müssen vorerst weiter geschlossen bleiben. Hotels stehen unverändert nur Geschäftsreisenden offen. Reisen nach Ungarn zu touristischen Zwecken sind weiterhin nicht möglich. Seit letztem Montag sind Kindergärten sowie Schulen von der ersten bis zur achten Schulstufe wieder in Betrieb. Körpernahe Dienstleister wie Friseure und Kosmetiker sowie nicht essenziell notwendige Geschäfte stehen ihren Kunden bereits seit zwei Wochen wieder zur Verfügung. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 23.04.2021 - Teil 1
Albanien - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Albanien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Albanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, wenngleich die Infektionszahlen deutlich gesunken sind. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Albanien mit Wirkung vom 25. April 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Instituti i Shëndetit Publik (nur in albanischer Sprache) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist an den bestehenden offiziellen Grenzübergängen möglich. Eine Quarantänepflicht oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Test besteht nicht.
Wenn die Einreise beim Wandern durch die albanischen Alpen erfolgt, ist eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich, ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Eine Ausnahme ist die albanisch-griechische Grenze: Hier ist eine Ausreise nach Griechenland nur für griechische Staatsangehörige oder für Personen möglich, die über einen festen Wohnsitz in Griechenland verfügen. Für Einreisende aus Griechenland gilt, sobald diese in Albanien eingereist sind, besteht keine Möglichkeit zur Rückkehr nach Griechenland, mit Ausnahme über den Grenzübergang Promachonas in Bulgarien.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt kundig machen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen im internationalen Flug-, Bus- und Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
In der Zeit von 22 bis 6 Uhr gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre. Wohnungen dürfen lediglich aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder für Besorgungen von Grundbedürfnissen (z. B. Gang zur Apotheke, Krankenhausbesuch) verlassen werden. Restaurants und Bars bleiben während dieser Zeit geschlossen (ausgenommen Lieferdienste). In der übrigen Zeit haben Restaurants, Bars, Cafés, Hotels und Campingplätze einen eingeschränkten Betrieb mit Hygiene-Auflagen. Museen, Galerien und archäologische Parks, religiöse Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sind derzeit geöffnet, Nachtclubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
In Albanien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes ab dem 11. Lebensjahr. Dieser muss bei allen Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung getragen werden, sowohl in öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im privaten Kfz (bei Fahrten mit weiteren Personen aus anderen Haushalten), auf dem Motorrad (falls Beifahrer aus einem anderen Haushalt), in Geschäften, Supermärkten, auf Märkten, bei Aufenthalten im Freien, in Parks, auf Plätzen, in Büros, in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, in Theatern, Kinos, Museen, Bibliotheken, im Fahrstuhl sowie vor und nach dem Essen und Trinken in Bars und Restaurants, in religiösen, in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Erkundigen Sie sich, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Transportgesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter nach den aktuellen Abfahrts- und Ankunftszeiten Ihrer Reiseverbindung.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Freiwillige PCR-Tests für Reisende können in Albanien durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Informieren Sie sich auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums über zugelassene Labore. Die Anforderungen für die Anerkennung in Deutschland veröffentlicht das RKI.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Antigua und Barbuda - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage
Vor Reisen nach Antigua und Barbuda wird aufgrund hoher Infektionszahlen bis einschließlich 24. April 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Antigua und Barbuda wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Antigua und Barbuda ist von COVID-19 betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist jedoch gesunken und unterschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Antigua und Barbuda mit Wirkung vom 25. April 2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO und die offizielle Website der Regierung von Antigua und Barbuda.
Einreise
Reisende ab 12 Jahren müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt. Außerdem wird eine Quarantäne von bis zu 14 Tagen angeordnet. Ausnahmen hiervon gelten nur für Reisende, die sich zuvor mindestens 14 Tage in der „Caricom Travel Bubble“ aufgehalten haben. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden isoliert untergebracht. Über deren Aufenthalt entscheidet die Gesundheitsbehörde. Das lokale Gesundheitsamt behält sich innerhalb der ersten 14 Aufenthaltstage für alle Reisenden stichprobenartige Kontrollen und ggf. auch PCR-Tests vor. Zur Überwachung der Quarantäneauflagen werden GPS-Armbänder eingesetzt. Reiseinformationen veröffentlicht die Regierung in ihrem Travel Advisory.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für eine Durchreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen ist geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Der Schiffsverkehr ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen im „Travel Advisory “ von Antigua und Barbuda.
• Beachten Sie ergänzende COVID-19-Informationen auf Antigua Nice und der Regierung von Antigua und Barbuda , auch über die häufig wechselnden Zeiten der Ausgangssperre.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bahamas - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bahamas wird bis einschließlich 24. April 2021 weiterhin abgeraten. Mit Wirkung vom 25. April 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bahamas gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Bahamas sind von COVID-19 wieder stärker betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Bahamas mit Wirkung vom 25. April 2021 als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Personen mit legalem Aufenthalt und Touristen dürfen unter Einhaltung strenger Einreisevorschriften einreisen.
Für die Einreise ist ein elektronisches Bahamas Health Visa erforderlich, wofür ein negativer PCR-Test hochgeladen werden muss, der bei Einreise nicht älter als fünf Tage sein darf.
Zusätzlich wird bei Einreise und vier Tage nach Einreise ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Kinder unter 10 Jahren und Flugzeugbesatzungen bei kurzen Aufenthalten sind hiervon ausgenommen.
Einreisen sind nur an zugelassenen Flug- und Seehäfen möglich. Kreuzfahrten wie auch Einreisen mit eigenen oder angemieteten Yachten und Booten sind möglich.
Zugelassene Flughäfen sind: Nassau, Freeport, Marsh Harbour, North Eleuthera, Georgetown (Exuma), Bimini (and Cat Cay) und San Andros (Andros).
Zugelassene Seehäfen sind: Nassau (Atlantis, Bay Street Marina, Lyford Cay, Albany); Grand Bahama (West End – Old Bahama Bay and Freeport – Lucaya); Abaco (Marsh Harbour Government Dock); Eleuthera (Spanish Wells Marina); Berry Islands (Chubb Cay Club); Bimini (Big Game Club and Cat Cay Club); Exuma (Georgetown Government Dock).
Durch- und Weiterreise, Reisen zwischen den Inseln
Für Reisen zwischen den Inseln muss das elektronische Bahamas Health Visa vorgelegt werden. Reisen von einigen Inseln unterliegen Beschränkungen, die sich kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Der Reiseverkehr wurde an zugelassenen Flug- und Seehäfen wieder aufgenommen. Es verkehren sowohl kommerzielle Fluggesellschaften als auch Charter-Flüge, wenn auch in eingeschränktem Umfang. Bei Flug- wie auch Fährverbindungen kann es jederzeit zu Ausfällen kommen.
Beschränkungen im Land
Bis vorerst 23. Mai 2021 gilt in den Bahamas der Notstand. Die Notstandsgesetze sind auf der Webseite des Premierministeramts einzusehen und werden fortlaufend aktualisiert. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Mit weiteren Einschränkungen im täglichen Leben wie Schließungen von Geschäften und Einrichtungen muss gerechnet werden.
Auf den Inseln wurden mehrere offizielle Checkpoints etabliert; Reisende müssen sich dort zu allen Zeiten mit einen gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Der Zutritt zu Stränden, Nationalparks und anderen Sehenswürdigkeiten kann Beschränkungen unterliegen.
Besondere Vorschriften gelten für die Insel Abaco, siehe Besonderheiten in den Regionen.
Bei Nicht-Einhaltung dieser Maßnahmen können Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
Hygieneregeln
Auf allen Inseln der Bahamas gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln auf öffentlichen Plätzen. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden.
Besonderheiten in den Regionen
Auf Abaco gilt weiterhin eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr, während der nur essentielle Regierungs- und Gesundheitseinrichtungen operieren. Gesellschaftliche Veranstaltungen sind auf der Insel bis auf weiteres strikt untersagt; ausgenommen sind Gottesdienste; Hochzeiten und Beerdigungen dürfen mit bis zu 10 Gästen stattfinden. Strände und Parks sind bis auf weiteres auf der Insel geschlossen, Restaurants dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite des bahamaischen Gesundheitsministeriums und der offiziellen Tourismus-Webseite der bahamaischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft zu halten und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Burundi - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Burundi ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives COVID-19-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige). Danach erfolgt der Transport in das zuvor durch die Reisenden gebuchte Quarantänehotel. Die Hotelkosten sind von den Reisenden zu zahlen. Die Quarantäne dauert vier Tage. Am dritten Tag erfolgt ein kostenloser zweiter Test durch die Behörden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 5,- €).
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen zu den Nachbarstaaten Ruanda, Tansania und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen, ausgenommen ist der Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft.
Reiseverbindungen
Es gibt Umsteigeflugverbindungen von Bujumbura nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten COVID-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des burundischen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr. Abstandsregeln haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Cabo Verde / Kapverden - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Cabo Verde wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Cabo Verde ist von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Cabo Verde mit Wirkung vom 25. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen Rapid Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde wurde wieder aufgenommen.
Zwischen den einzelnen Inseln, findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln, muss beim jeweiligen Check-in ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen vom Test sind Kinder unter sieben Jahren.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf der Insel S. Vicente ist der Notstand (calamidade) ausgerufen, auf allen anderen Inseln, gilt der Katastrophenfall (contingencia).
Nachtlokale (Diskotheken, Tanzlokale) bleiben im ganzen Land weitestgehend geschlossen, andere Lokale sind zeitlich beschränkt geöffnet. Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen, sind entweder ganz verboten oder werden zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. Private Treffen bleiben eingeschränkt.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten im Freien sowie für Kinder unter 10 Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verde.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Dominikanische Republik - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Dominikanische Republik wird bis einschließlich 24. April 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Dominikanische Republik wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Dominikanische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist jedoch gesunken und unterschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Dominikanische Republik mit Wirkung vom 25. April 2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist unter Bedingungen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular (‚E-Ticket‘) ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde. Bei Einreise an den Flughäfen wird eine Temperaturmessung durchgeführt, stichprobenartig auch Atemtests. Reisende sind verpflichtet, an diesen Verfahren mitzuwirken. Alternativ kann bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Positiv getestete Personen müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen und sich in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsministerium hat zu diesem Zweck Isolierstationen eingerichtet.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr in die Dominikanische Republik ist möglich, jedoch ist die Zahl ankommender Flüge gering. Auch die Einreise per Schiff ist möglich. Reisen im Land selbst, z.B. per Bus oder Auto, sind (unter Beachtung der Sperrstunde) möglich.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand wurde verlängert. Bis zum 16. Mai 2021 gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Hotels, Gaststätten und Bars sind geöffnet, unterliegen besonderen Abstands- und Hygieneregeln und dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Gästen aufnehmen. Die geltenden Regelungen werden stets in den lokalen Medien wiedergegeben.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Abstandswahrung in der Öffentlichkeit sind Pflicht. Beim Betreten öffentlicher Orte werden Temperaturmessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der dominikanischen Regierung.
• Beachten Sie die Neuregelungen zur Ein-bzw. Ausreise seit dem 1. Januar 2021 ausschließlich per E-Ticket.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden auch im Hinblick auf Hygienemaßnahmen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline der dominikanischen Regierung unter der Rufnummer: *462 (spanischsprachig).
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die geltenden Regelungen zur Ausgangssperre und halten Sie sich an diese Bestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Finnland - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Uusimaa (mit Großraum Helsinki), Varsinais-Suomi, Etelä-Karjala, Kymenlaakso und Päijät-Häme wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 25. April 2021 nicht mehr für die Regionen Etelä-Karjala und Kymenlaakso.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Neuinfektionen sind regional unterschiedlich. Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa), die Region Varsinais-Suomi und Päijät-Häme. In diesen Regionen überschreitet die Inzidenz 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind. Zum Teil ist der Besuch von Verwandten nicht erlaubt.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehr (z.B. dringende persönliche oder geschäftliche Gründe).
Für sie gilt eine Testpflicht und eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen einschließlich der Testpflicht bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Für Reisende aus Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.
Frankreich - Änderung Einreise: redaktionelle Änderung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich aller französischer Überseegebiete wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Frankreich als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Im an das Saarland und Rheinland-Pfalz angrenzenden Département Moselle (Mosel) in der Region Grand Est sind die Infektionszahlen besonders hoch und es sind dort vermehrt Fälle der neuen, ansteckenderen Virusvarianten festgestellt worden, weshalb das Département Moselle als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft wird.
Gemäß der Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, siehe Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Australien, Korea, Israel, Japan, Neuseeland, Singapur und dem Vereinigten Königreich ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert.
Einreisende aus diesen Ländern müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft-/Land- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von allen übrigen Ländern und den französischen Überseegebieten ist nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Für die Einreise aus den vorgenannten Ländern und Überseegebieten ist zudem ein höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommener, negativer COVID-19-Test (PCR, nur in Ausnahmefällen Antigen mit Nachweis des Proteins SARS-COV-20) nachzuweisen und eine Erklärung über das Vorliegen eines anerkannten Einreisegrundes mitzuführen. Schließlich sind aus Nicht-EU-Staaten sowie den Überseegebieten Einreisende verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne zu begeben, danach ist ein erneuter Test erforderlich. Einreisen aus Argentinien, Brasilien, Chile und Indien unterliegen noch strengeren Testpflichten vor Abflug (PCR-Test höchstens 36 Stunden vor Abreise, ggf. 72 Stunden alt kombiniert mit einem 24 Stunden alten Antigen-Test) sowie einer bußgeldbewehrten Quarantänepflicht bei Ankunft in Frankreich an einem vorher anzugebenden Ort. Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich, innerhalb Frankreichs bedürfen Durchreisende eines triftigen Ausnahmegrundes für die Ausnahme von der geltenden Ausgangssperre. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Generell gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.
Gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und infolge der Einstufung des Département Moselle (Mosel) als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Département Moselle (Mosel) nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, französischer oder englischer Sprache mitgeführt werden.
Fluggesellschaften und andere Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland, kann jedoch zu Änderungen und Einschränkungen bei Reiseverbindungen führen. Reiseunternehmen müssen Beförderungen dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen.
Beschränkungen im Land
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre. Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe, nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind geschlossen. Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet. Ein Mund-Nasen-Schutz muss u.a. mehr als 90% ausgeatmeter Partikel der Größe 3 Mikrometer filtern (handelsübliche chirurgische Einwegmasken, entsprechend zertifizierte, handelsübliche Stoffmasken).
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, ein negativer PCR-Test sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen in die und aus Richtung der Überseegebiete nach Festlandsfrankreich sind nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen, ebenso eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem PCR-Test unterzeichnen. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden.
Im Hinblick auf die Verbreitung regionaler Corona-Virusvarianten müssen Reisende aus Französisch-Guyana mit dem Ziel Französische Antillen oder Festlandsfrankreich vor Abflug ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen und sich zu einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem erneutem Test verpflichten, gleiches gilt für Reisende aus Mayotte und Réunion.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) und der Regierung von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan, insbesondere bei Reisen in oder über das Département Moselle.
• Bei Reisen aus dem Département Moselle beachten Sie die Test- und Anmeldepflicht vor sowie die Quarantänepflicht nach Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Griechenland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Griechenland als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab sechs Jahren nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Reisende, die anhand eines schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Reisende aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die Flughäfen Athen, Chania, Heraklion, Korfu, Kos, Mykonos, Rhodos, Santorini oder Thessaloniki sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Promachonas und Nymfaia (Bulgarien) einreisen, sind seit dem 19. April vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Es gelten auch weiterhin die Reisebeschränkungen zwischen den Regionalbezirken (siehe Reiseverbindungen und Beschränkungen im Land).
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die “Passenger Locator Form„ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergänge Promachonas und Nymfaio möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) und Nordmazedonien (Grenzübergang Evzoni) müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, zudem ist die Gesamtzahl der Einreisen beschränkt.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat den landesweiten „Lockdown“ bis zum 26. April 2021 verlängert. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich. Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen sind geöffnet. Die Öffnung des Einzelhandels ist auf weniger belastete Regionen beschränkt (s.u.). Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
• Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
• Fahrt zum Supermarkt
• Bank (wenn kein E-Banking möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
• Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
• Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
• Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. Nur an Wochenenden darf ein Kfz für die Fahrt zur Betätigung genutzt werden.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Für Einkäufe in Einzelhandelsgeschäften (Click-away- und Click-inside-Prinzip) in weniger belasteten Gebieten kann die Sondererlaubnis nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13032 beantragt werden.
Einkäufe in Supermärkten (Nr. 2) und Bankvorgänge (Nr. 3) sind grundsätzlich auf die Gemeinde oder auf einen 2-km-Radius um die Wohnadresse beschränkt.
Von 21 bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen darf.
Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete (orange/rot/dunkelrot) sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Einschränkungen je nach Einstufung der Regionalbezirke veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie für nicht vollständig geimpfte Personen dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Halten Sie sich an bestehende Ausgangssperren im Rahmen des „Lockdowns“.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer. Quelle: AA
In den Tagen rund um das orthodoxe Osterfest am 2. Mai 2021 gelten für die Einwohner Griechenlands strenge Reisebeschränkungen. Bis zum 10. Mai dürfen Einwohner ihre Verwaltungszone nur mit triftigem Grund verlassen, etwa, um zur Arbeit zu gelangen oder aufgrund eines medizinischen Notfalls. Nach Angaben der Autobahnpolizei wurden bereits jetzt Kontrollstellen errichtet, um die Beschränkungen zu kontrollieren. Wer keinen Nachweis für einen gültigen Reisegrund erbringen kann, dem werde die Weiterfahrt untersagt. Quelle: tagesschau.de
Indien - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Aufgrund der derzeitigen Überlastung des indischen Gesundheitssystems ist der Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung vielerorts sehr stark eingeschränkt. In Indien befindliche Deutsche, insbesondere sofern sie noch nicht über eine COVID-19-Impfung verfügen, sollten eine temporäre Rückkehr nach Deutschland bis zur Stabilisierung der medizinischen Versorgungslage erwägen.
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 sehr stark betroffen; das indische Gesundheitssystem ist überlastet. Indien ist mit Wirkung vom 25. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien und dem Nahen Osten verfügt, die teilweise in einer staatlichen Institution zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wiederzulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet. Die FRROs gehen mittlerweile dazu über, Touristenvisa nur noch in Form eines „Exit Permit“ zu verlängern, innerhalb dessen Gültigkeitszeitraum Indien verlassen werden muss.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen möglich. Einige Staaten (u. a. Großbritannien, Kanada, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman) haben Beförderungsverbote für Reisende verhängt, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. Viele Bundesstaaten führen zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen ein sowie sonstige einschränkende Maßnahmen ein. Vielerorts werden kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Albanien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Albanien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, wenngleich die Infektionszahlen deutlich gesunken sind. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Albanien mit Wirkung vom 25. April 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das Instituti i Shëndetit Publik (nur in albanischer Sprache) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise ist an den bestehenden offiziellen Grenzübergängen möglich. Eine Quarantänepflicht oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Test besteht nicht.
Wenn die Einreise beim Wandern durch die albanischen Alpen erfolgt, ist eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich, ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalt.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Eine Ausnahme ist die albanisch-griechische Grenze: Hier ist eine Ausreise nach Griechenland nur für griechische Staatsangehörige oder für Personen möglich, die über einen festen Wohnsitz in Griechenland verfügen. Für Einreisende aus Griechenland gilt, sobald diese in Albanien eingereist sind, besteht keine Möglichkeit zur Rückkehr nach Griechenland, mit Ausnahme über den Grenzübergang Promachonas in Bulgarien.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt kundig machen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen im internationalen Flug-, Bus- und Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
In der Zeit von 22 bis 6 Uhr gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre. Wohnungen dürfen lediglich aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder für Besorgungen von Grundbedürfnissen (z. B. Gang zur Apotheke, Krankenhausbesuch) verlassen werden. Restaurants und Bars bleiben während dieser Zeit geschlossen (ausgenommen Lieferdienste). In der übrigen Zeit haben Restaurants, Bars, Cafés, Hotels und Campingplätze einen eingeschränkten Betrieb mit Hygiene-Auflagen. Museen, Galerien und archäologische Parks, religiöse Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sind derzeit geöffnet, Nachtclubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Hygieneregeln
In Albanien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes ab dem 11. Lebensjahr. Dieser muss bei allen Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung getragen werden, sowohl in öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im privaten Kfz (bei Fahrten mit weiteren Personen aus anderen Haushalten), auf dem Motorrad (falls Beifahrer aus einem anderen Haushalt), in Geschäften, Supermärkten, auf Märkten, bei Aufenthalten im Freien, in Parks, auf Plätzen, in Büros, in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, in Theatern, Kinos, Museen, Bibliotheken, im Fahrstuhl sowie vor und nach dem Essen und Trinken in Bars und Restaurants, in religiösen, in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Erkundigen Sie sich, ob und welche Grenzübergänge ihrer Zielländer aktuell geöffnet sind und welche Einreisevoraussetzungen vorliegen.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Transportgesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter nach den aktuellen Abfahrts- und Ankunftszeiten Ihrer Reiseverbindung.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Freiwillige PCR-Tests für Reisende können in Albanien durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Informieren Sie sich auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums über zugelassene Labore. Die Anforderungen für die Anerkennung in Deutschland veröffentlicht das RKI.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Antigua und Barbuda - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage
Vor Reisen nach Antigua und Barbuda wird aufgrund hoher Infektionszahlen bis einschließlich 24. April 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Antigua und Barbuda wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Antigua und Barbuda ist von COVID-19 betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist jedoch gesunken und unterschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Antigua und Barbuda mit Wirkung vom 25. April 2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO und die offizielle Website der Regierung von Antigua und Barbuda.
Einreise
Reisende ab 12 Jahren müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt. Außerdem wird eine Quarantäne von bis zu 14 Tagen angeordnet. Ausnahmen hiervon gelten nur für Reisende, die sich zuvor mindestens 14 Tage in der „Caricom Travel Bubble“ aufgehalten haben. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden isoliert untergebracht. Über deren Aufenthalt entscheidet die Gesundheitsbehörde. Das lokale Gesundheitsamt behält sich innerhalb der ersten 14 Aufenthaltstage für alle Reisenden stichprobenartige Kontrollen und ggf. auch PCR-Tests vor. Zur Überwachung der Quarantäneauflagen werden GPS-Armbänder eingesetzt. Reiseinformationen veröffentlicht die Regierung in ihrem Travel Advisory.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für eine Durchreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen ist geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Der Schiffsverkehr ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen im „Travel Advisory “ von Antigua und Barbuda.
• Beachten Sie ergänzende COVID-19-Informationen auf Antigua Nice und der Regierung von Antigua und Barbuda , auch über die häufig wechselnden Zeiten der Ausgangssperre.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bahamas - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bahamas wird bis einschließlich 24. April 2021 weiterhin abgeraten. Mit Wirkung vom 25. April 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bahamas gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Bahamas sind von COVID-19 wieder stärker betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Bahamas mit Wirkung vom 25. April 2021 als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Personen mit legalem Aufenthalt und Touristen dürfen unter Einhaltung strenger Einreisevorschriften einreisen.
Für die Einreise ist ein elektronisches Bahamas Health Visa erforderlich, wofür ein negativer PCR-Test hochgeladen werden muss, der bei Einreise nicht älter als fünf Tage sein darf.
Zusätzlich wird bei Einreise und vier Tage nach Einreise ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Kinder unter 10 Jahren und Flugzeugbesatzungen bei kurzen Aufenthalten sind hiervon ausgenommen.
Einreisen sind nur an zugelassenen Flug- und Seehäfen möglich. Kreuzfahrten wie auch Einreisen mit eigenen oder angemieteten Yachten und Booten sind möglich.
Zugelassene Flughäfen sind: Nassau, Freeport, Marsh Harbour, North Eleuthera, Georgetown (Exuma), Bimini (and Cat Cay) und San Andros (Andros).
Zugelassene Seehäfen sind: Nassau (Atlantis, Bay Street Marina, Lyford Cay, Albany); Grand Bahama (West End – Old Bahama Bay and Freeport – Lucaya); Abaco (Marsh Harbour Government Dock); Eleuthera (Spanish Wells Marina); Berry Islands (Chubb Cay Club); Bimini (Big Game Club and Cat Cay Club); Exuma (Georgetown Government Dock).
Durch- und Weiterreise, Reisen zwischen den Inseln
Für Reisen zwischen den Inseln muss das elektronische Bahamas Health Visa vorgelegt werden. Reisen von einigen Inseln unterliegen Beschränkungen, die sich kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Der Reiseverkehr wurde an zugelassenen Flug- und Seehäfen wieder aufgenommen. Es verkehren sowohl kommerzielle Fluggesellschaften als auch Charter-Flüge, wenn auch in eingeschränktem Umfang. Bei Flug- wie auch Fährverbindungen kann es jederzeit zu Ausfällen kommen.
Beschränkungen im Land
Bis vorerst 23. Mai 2021 gilt in den Bahamas der Notstand. Die Notstandsgesetze sind auf der Webseite des Premierministeramts einzusehen und werden fortlaufend aktualisiert. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Mit weiteren Einschränkungen im täglichen Leben wie Schließungen von Geschäften und Einrichtungen muss gerechnet werden.
Auf den Inseln wurden mehrere offizielle Checkpoints etabliert; Reisende müssen sich dort zu allen Zeiten mit einen gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Der Zutritt zu Stränden, Nationalparks und anderen Sehenswürdigkeiten kann Beschränkungen unterliegen.
Besondere Vorschriften gelten für die Insel Abaco, siehe Besonderheiten in den Regionen.
Bei Nicht-Einhaltung dieser Maßnahmen können Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
Hygieneregeln
Auf allen Inseln der Bahamas gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln auf öffentlichen Plätzen. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden.
Besonderheiten in den Regionen
Auf Abaco gilt weiterhin eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr, während der nur essentielle Regierungs- und Gesundheitseinrichtungen operieren. Gesellschaftliche Veranstaltungen sind auf der Insel bis auf weiteres strikt untersagt; ausgenommen sind Gottesdienste; Hochzeiten und Beerdigungen dürfen mit bis zu 10 Gästen stattfinden. Strände und Parks sind bis auf weiteres auf der Insel geschlossen, Restaurants dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite des bahamaischen Gesundheitsministeriums und der offiziellen Tourismus-Webseite der bahamaischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft zu halten und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Burundi - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Burundi ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives COVID-19-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige). Danach erfolgt der Transport in das zuvor durch die Reisenden gebuchte Quarantänehotel. Die Hotelkosten sind von den Reisenden zu zahlen. Die Quarantäne dauert vier Tage. Am dritten Tag erfolgt ein kostenloser zweiter Test durch die Behörden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 5,- €).
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen zu den Nachbarstaaten Ruanda, Tansania und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen, ausgenommen ist der Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft.
Reiseverbindungen
Es gibt Umsteigeflugverbindungen von Bujumbura nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten COVID-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des burundischen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Eine Maskenpflicht besteht für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr. Abstandsregeln haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Cabo Verde / Kapverden - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Cabo Verde wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Cabo Verde ist von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Cabo Verde mit Wirkung vom 25. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Regierung von Cabo Verde und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen Rapid Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind wieder geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde wurde wieder aufgenommen.
Zwischen den einzelnen Inseln, findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln, muss beim jeweiligen Check-in ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen vom Test sind Kinder unter sieben Jahren.
Auf allen Inlandsflugstrecken müssen Passagiere vor Check-In ein Formular (Englisch oder Portugiesisch) zur sanitären Überwachung ausfüllen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf der Insel S. Vicente ist der Notstand (calamidade) ausgerufen, auf allen anderen Inseln, gilt der Katastrophenfall (contingencia).
Nachtlokale (Diskotheken, Tanzlokale) bleiben im ganzen Land weitestgehend geschlossen, andere Lokale sind zeitlich beschränkt geöffnet. Erholungs-, Kultur-; Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen, sind entweder ganz verboten oder werden zahlenmäßig und zeitlich beschränkt. Private Treffen bleiben eingeschränkt.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Freien. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten im Freien sowie für Kinder unter 10 Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verde.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Dominikanische Republik - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Dominikanische Republik wird bis einschließlich 24. April 2021 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Dominikanische Republik wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Dominikanische Republik ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist jedoch gesunken und unterschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Dominikanische Republik mit Wirkung vom 25. April 2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist unter Bedingungen grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular (‚E-Ticket‘) ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde. Bei Einreise an den Flughäfen wird eine Temperaturmessung durchgeführt, stichprobenartig auch Atemtests. Reisende sind verpflichtet, an diesen Verfahren mitzuwirken. Alternativ kann bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Positiv getestete Personen müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen und sich in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsministerium hat zu diesem Zweck Isolierstationen eingerichtet.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr in die Dominikanische Republik ist möglich, jedoch ist die Zahl ankommender Flüge gering. Auch die Einreise per Schiff ist möglich. Reisen im Land selbst, z.B. per Bus oder Auto, sind (unter Beachtung der Sperrstunde) möglich.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand wurde verlängert. Bis zum 16. Mai 2021 gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre. Hotels, Gaststätten und Bars sind geöffnet, unterliegen besonderen Abstands- und Hygieneregeln und dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Gästen aufnehmen. Die geltenden Regelungen werden stets in den lokalen Medien wiedergegeben.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Abstandswahrung in der Öffentlichkeit sind Pflicht. Beim Betreten öffentlicher Orte werden Temperaturmessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der dominikanischen Regierung.
• Beachten Sie die Neuregelungen zur Ein-bzw. Ausreise seit dem 1. Januar 2021 ausschließlich per E-Ticket.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden auch im Hinblick auf Hygienemaßnahmen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline der dominikanischen Regierung unter der Rufnummer: *462 (spanischsprachig).
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die geltenden Regelungen zur Ausgangssperre und halten Sie sich an diese Bestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Finnland - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Uusimaa (mit Großraum Helsinki), Varsinais-Suomi, Etelä-Karjala, Kymenlaakso und Päijät-Häme wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 25. April 2021 nicht mehr für die Regionen Etelä-Karjala und Kymenlaakso.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Neuinfektionen sind regional unterschiedlich. Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa), die Region Varsinais-Suomi und Päijät-Häme. In diesen Regionen überschreitet die Inzidenz 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind. Zum Teil ist der Besuch von Verwandten nicht erlaubt.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehr (z.B. dringende persönliche oder geschäftliche Gründe).
Für sie gilt eine Testpflicht und eine Regelung zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen einschließlich der Testpflicht bieten der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Für Reisende aus Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Flugverbindungen von deutschen Flughäfen nach Finnland sowie Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde. Zum Teil ist für die Beförderung nach Finnland ein Nachweis über einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Detaillierte Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.
Frankreich - Änderung Einreise: redaktionelle Änderung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich aller französischer Überseegebiete wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Frankreich ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Frankreich als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Im an das Saarland und Rheinland-Pfalz angrenzenden Département Moselle (Mosel) in der Region Grand Est sind die Infektionszahlen besonders hoch und es sind dort vermehrt Fälle der neuen, ansteckenderen Virusvarianten festgestellt worden, weshalb das Département Moselle als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft wird.
Gemäß der Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, siehe Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Australien, Korea, Israel, Japan, Neuseeland, Singapur und dem Vereinigten Königreich ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert.
Einreisende aus diesen Ländern müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft-/Land- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.
Die Einreise aus und die Ausreise in Richtung von allen übrigen Ländern und den französischen Überseegebieten ist nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Für die Einreise aus den vorgenannten Ländern und Überseegebieten ist zudem ein höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommener, negativer COVID-19-Test (PCR, nur in Ausnahmefällen Antigen mit Nachweis des Proteins SARS-COV-20) nachzuweisen und eine Erklärung über das Vorliegen eines anerkannten Einreisegrundes mitzuführen. Schließlich sind aus Nicht-EU-Staaten sowie den Überseegebieten Einreisende verpflichtet, sich direkt nach der Einreise in eine siebentägige Quarantäne zu begeben, danach ist ein erneuter Test erforderlich. Einreisen aus Argentinien, Brasilien, Chile und Indien unterliegen noch strengeren Testpflichten vor Abflug (PCR-Test höchstens 36 Stunden vor Abreise, ggf. 72 Stunden alt kombiniert mit einem 24 Stunden alten Antigen-Test) sowie einer bußgeldbewehrten Quarantänepflicht bei Ankunft in Frankreich an einem vorher anzugebenden Ort. Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich, innerhalb Frankreichs bedürfen Durchreisende eines triftigen Ausnahmegrundes für die Ausnahme von der geltenden Ausgangssperre. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Generell gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR-Test, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit, Beachten der Ausgangssperre). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind wegen der innerfranzösischen Ausgangsbeschränkungen allerdings stark eingeschränkt verfügbar.
Gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und infolge der Einstufung des Département Moselle (Mosel) als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Département Moselle (Mosel) nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, französischer oder englischer Sprache mitgeführt werden.
Fluggesellschaften und andere Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland, kann jedoch zu Änderungen und Einschränkungen bei Reiseverbindungen führen. Reiseunternehmen müssen Beförderungen dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen.
Beschränkungen im Land
Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre. Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.
Gastronomiebetriebe, nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind geschlossen. Nähere Informationen finden sich auf der Website der französischen Regierung.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In den meisten französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet. Ein Mund-Nasen-Schutz muss u.a. mehr als 90% ausgeatmeter Partikel der Größe 3 Mikrometer filtern (handelsübliche chirurgische Einwegmasken, entsprechend zertifizierte, handelsübliche Stoffmasken).
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, ein negativer PCR-Test sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen in die und aus Richtung der Überseegebiete nach Festlandsfrankreich sind nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist durch geeignete Dokumente und eine entsprechende Erklärung nachzuweisen, die gegebenenfalls einem Transportunternehmen vor Abreise vorzulegen sind. Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen, ebenso eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem PCR-Test unterzeichnen. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden.
Im Hinblick auf die Verbreitung regionaler Corona-Virusvarianten müssen Reisende aus Französisch-Guyana mit dem Ziel Französische Antillen oder Festlandsfrankreich vor Abflug ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen und sich zu einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschließendem erneutem Test verpflichten, gleiches gilt für Reisende aus Mayotte und Réunion.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) und der Regierung von Französisch-Polynesien.
Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem Beförderer über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan, insbesondere bei Reisen in oder über das Département Moselle.
• Bei Reisen aus dem Département Moselle beachten Sie die Test- und Anmeldepflicht vor sowie die Quarantänepflicht nach Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Griechenland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Griechenland als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist grundsätzlich für alle Personen ab sechs Jahren nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Reisende, die anhand eines schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test. Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Reisende aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Schengenraums, die die genannten Bedingungen erfüllen und auf direktem Luftweg über die Flughäfen Athen, Chania, Heraklion, Korfu, Kos, Mykonos, Rhodos, Santorini oder Thessaloniki sowie auf dem Landweg über die Grenzstellen Promachonas und Nymfaia (Bulgarien) einreisen, sind seit dem 19. April vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Alle anderen Einreisenden müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Eine frühere Ausreise ist möglich.
Es gelten auch weiterhin die Reisebeschränkungen zwischen den Regionalbezirken (siehe Reiseverbindungen und Beschränkungen im Land).
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Code muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden. Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die “Passenger Locator Form„ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergänge Promachonas und Nymfaio möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) und Nordmazedonien (Grenzübergang Evzoni) müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, zudem ist die Gesamtzahl der Einreisen beschränkt.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Landweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat den landesweiten „Lockdown“ bis zum 26. April 2021 verlängert. Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt; Änderungen sind kurzfristig möglich. Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen sind geöffnet. Die Öffnung des Einzelhandels ist auf weniger belastete Regionen beschränkt (s.u.). Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
• Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
• Fahrt zum Supermarkt
• Bank (wenn kein E-Banking möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
• Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
• Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
• Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. Nur an Wochenenden darf ein Kfz für die Fahrt zur Betätigung genutzt werden.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Für Einkäufe in Einzelhandelsgeschäften (Click-away- und Click-inside-Prinzip) in weniger belasteten Gebieten kann die Sondererlaubnis nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13032 beantragt werden.
Einkäufe in Supermärkten (Nr. 2) und Bankvorgänge (Nr. 3) sind grundsätzlich auf die Gemeinde oder auf einen 2-km-Radius um die Wohnadresse beschränkt.
Von 21 bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen darf.
Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Auf der Webseite der griechischen Regierung sind eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete (orange/rot/dunkelrot) sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Einschränkungen je nach Einstufung der Regionalbezirke veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie für nicht vollständig geimpfte Personen dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Halten Sie sich an bestehende Ausgangssperren im Rahmen des „Lockdowns“.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer. Quelle: AA
In den Tagen rund um das orthodoxe Osterfest am 2. Mai 2021 gelten für die Einwohner Griechenlands strenge Reisebeschränkungen. Bis zum 10. Mai dürfen Einwohner ihre Verwaltungszone nur mit triftigem Grund verlassen, etwa, um zur Arbeit zu gelangen oder aufgrund eines medizinischen Notfalls. Nach Angaben der Autobahnpolizei wurden bereits jetzt Kontrollstellen errichtet, um die Beschränkungen zu kontrollieren. Wer keinen Nachweis für einen gültigen Reisegrund erbringen kann, dem werde die Weiterfahrt untersagt. Quelle: tagesschau.de
Indien - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Aufgrund der derzeitigen Überlastung des indischen Gesundheitssystems ist der Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung vielerorts sehr stark eingeschränkt. In Indien befindliche Deutsche, insbesondere sofern sie noch nicht über eine COVID-19-Impfung verfügen, sollten eine temporäre Rückkehr nach Deutschland bis zur Stabilisierung der medizinischen Versorgungslage erwägen.
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 sehr stark betroffen; das indische Gesundheitssystem ist überlastet. Indien ist mit Wirkung vom 25. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien und dem Nahen Osten verfügt, die teilweise in einer staatlichen Institution zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wiederzulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet. Die FRROs gehen mittlerweile dazu über, Touristenvisa nur noch in Form eines „Exit Permit“ zu verlängern, innerhalb dessen Gültigkeitszeitraum Indien verlassen werden muss.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen möglich. Einige Staaten (u. a. Großbritannien, Kanada, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman) haben Beförderungsverbote für Reisende verhängt, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. Viele Bundesstaaten führen zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen ein sowie sonstige einschränkende Maßnahmen ein. Vielerorts werden kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 23.04.2021 - Teil 2
Irland - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West und South-East wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 25. April 2021 gilt dies nicht mehr für die Region West.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen South-West, Mid-West und South-East und mit Wirkung vom 25. April 2021 auch in die Region West wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den mehreren Landesteilen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Irland mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West, South-East und West als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung .
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Quarantäne aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
- Reisende aus Nordirland sofern die Reise dort beginnt,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) in Ausübung ihrer Tätigkeit,
- Kinder unter 6 Jahren,
- Reisende in humanitären Notfällen (vor Reiseantritt ist eine Kontaktaufnahme mit der nächstgelegenen irischen diplomatischen Vertretung erforderlich).
Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Informationen zum Erfordernis der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach Einreise. Die Quarantäne muss in der im Passenger Locator-Formular angegebenen Anschrift absolviert werden. Ausgenommen von der Regelung sind:
- Reisende, die aus einem sogenannten Kategorie-2-Staat einreisen; für diese gilt eine zwingende Hotelquarantäne (s.u.),
- Reisende aus Nordirland, sofern die Reise dort beginnt,
- Patienten zur dringenden medizinischen Behandlung,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahme-Bescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- Transitreisende, die den (Flug-) Hafen nicht verlassen,
- wenige weitere Sonderfälle.
Während der Quarantäne darf das Haus nur in unvermeidbaren Notfällen zum Schutz der Gesundheit verlassen werden (weitere Hinweise zur Heimquarantäne ).
Verstöße gegen die Quarantänepflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Nach frühestens fünf Tagen kann das Haus für einen PCR-Test verlassen werden. Auf dem Weg zum Testzentrum muss die Terminbestätigung für mögliche polizeiliche Kontrollen mitgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Das Testergebnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.
Folgende Einreisende müssen auf eigene Kosten in eine 14-tägige, obligatorische Hotelquarantäne:
- Reisende, deren Reise in einem sog. Kategorie-2-Staat nach Einschätzung der irischen Behörden begann oder die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben bzw. durchgereist sind (auch bei Transit über einen (Flug-) Hafen). Deutschland gehört aktuell nicht zu dieser Länderkategorie.
- Reisende, die ohne negatives PCR-Testergebnis einreisen.
Ausgenommen von der Regelung sind:
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahmebescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- bei Einreise im Rahmen eines Haftbefehls, eines Auslieferungsverfahrens oder anderer rechtlicher Verpflichtungen,
- bei Einreise aus unvermeidbaren, zwingenden und dringenden medizinischen Gründen, bestätigt durch eine Bescheinigung eines approbierten Arztes oder einer Person mit vergleichbarer ausländischer Qualifikation, minderjährige Kinder, sofern sie allein reisen,
- wenige weitere Sonderfälle.
Folgende Personen sind von der Hotelquarantäne ausgenommen. Sie müssen jedoch die Heimquarantäne, siehe oben, absolvieren:
• Reisende, die bereits voll geimpft sind, sofern sie ein Impfzertifikat in englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorlegen können, nach einer Wartezeit von 7-15 Tagen im Anschluss an die zweite Impfung, nähere Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung,
• Reisende mit Neugeborenen, die jünger sind als 28 Tage,
• minderjährige Kinder , sofern sie allein reisen.
Die Unterkunft (Hotelquarantäne-Info) muss vor Reiseantritt gebucht und bezahlt werden. Die Einreise ohne eine entsprechende Buchung ist strafbar.
Nach frühestens zehn Tagen kann ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann das Hotel verlassen werden. Die 14-tägige Quarantäne muss jedoch in der endgültigen Unterkunft beendet werden.
Verstöße gegen die Hotelquarantäne können mit einer Geldstrafe von 2.000,- Euro und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat geahndet werden.
Ausführliche Informationen zur Quarantäneregelung bietet die irische Regierung auch in deutscher Sprache, sowie in einem FAQ Katalog.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird. Transitreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Durchreise nicht älter als 72 Stunden ist.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt uneingeschränkt Level 5 (Höchststufe) des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, zum Beispiel zu notwendigen Einkäufen (Lebensmittel, Medikamente), für Arzttermine, zur Kinderbetreuung sowie für den Weg zur Arbeit, soweit diese unverzichtbar ist. Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten verlassen werden. Fahrten innerhalb des eigenen County oder in einem 20-Kilometer-Radius des Zuhauses bei Überqueren von County-Grenzen sind möglich. Ausnahmen von den Mobilitätsbeschränkungen bestehen für (Pendel-) Fahrten zu klar definierten essentiellen Zwecken. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Die irische Polizei führt verstärkt Kontrollen durch.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten.
Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien, insbesondere die nördlichen Regionen sowie Apulien und Kampanien, ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Entfernung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land. Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden. Die Einreise ist dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Außerdem ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Bis zum 30. April 2021 ist außerdem für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nach Italien, grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen der Eigenerklärung aus. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium .
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen (SBB). Informationen zu aktuellen Einschränkungen im Bahnverkehr der ÖBB finden Sie auf dieser Webseite.
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Die Einreise nach Sardinien ist für Reisende, die auf der Insel nicht ihren Wohnsitz haben, bis zunächst 30. April 2021 nur unter Nachweis triftiger beruflicher oder gesundheitlicher Gründe möglich. Das Aufsuchen einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Ausnahmegründen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Japan - Änderung Beschränkungen im Land
Für Tokio und drei weitere Präfekturen in Westjapan ist der nunmehr dritte Notstand verhängt worden. Damit gelten vom 25. April 2021 bis zum 11. Mai für die Regionen verschärfte Auflagen. Neben der Hauptstadt sind die Präfekturen Osaka, Kyoto und Hyogo betroffen. Die neuen Maßnahmen sehen eine Schließung von Bars, Warenhäusern, Einkaufszentren, Themenparks, Theatern und Museen vor. Restaurants, die keinen Alkohol anbieten, werden zu verkürzten Öffnungszeiten angehalten. Auch der öffentliche Nahverkehr soll den Betrieb stärker einschränken. Die Schulen bleiben zwar offen, doch sind Universitäten zu einer Rückkehr zu Online-Vorlesungen aufgerufen. Für die Bürger gilt auch weiterhin nur eine nicht bindende Aufforderung, Masken zu tragen und möglicht zu Hause zu bleiben, Pflicht ist dies jedoch nicht. Quelle: tagesschau.de
Katar / Qatar - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Katar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Katar ist von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Katar mit Wirkung vom 25. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen bis auf weiteres gesperrt, ausgenommen sind Ausländer, die über eine katarische Aufenthaltserlaubnis (Qatar ID) verfügen.
Personen mit gültigem katarischen Aufenthaltstitel und Aufenthalt in Katar erhalten bei Ausreise aus Katar automatisch eine Sondergenehmigung zur Wiedereinreise nach Katar. Diese Personen müssen sich bei der Wiedereinreise für sieben Tage in Quarantäne begeben – abhängig vom Infektionsgeschehen in dem Land, aus dem die Wiedereinreise erfolgt, zu Hause oder in einer Quarantäneunterkunft (Hotel). Zur Einreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einer anerkannten Stelle im Herkunftsland ausgestellt sein muss. Unter Umständen wird unmittelbar nach Ankunft ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Personen mit katarischem Aufenthaltstitel, die sich aufgrund der Pandemie noch im Ausland befinden, müssen über das Qatar Portal vor der Einreise nach Katar eine Einreisegenehmigung beantragen und eine Quarantäneunterkunft buchen. Bei der Erteilung der Genehmigungen durch die katarischen Behörden kann es zu Wartezeiten kommen.
Reisende aus Deutschland müssen sich nach Ankunft für sieben Tage in einer staatlich designierten Quarantäneunterkunft (i.d.R. ein Hotel) isolieren. Die katarischen Behörden überprüfen die Einstufung von Staaten mit geringem Infektionsrisiko, in regelmäßigen Abständen. Deutschland gilt derzeit als Risikogebiet.
Alle Personen, die in Katar vor mindestens 14 Tagen eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, sind für den Folgezeitraum von sechs Monaten von Quarantäneauflagen ausgenommen, sofern sie einen negativen PCR-Test innerhalb von 72 Stunden vor Einreise vorweisen können. Ebenso sind Personen mit Laborergebnis über Genesung von einer COVID-19-Infektion innerhalb von 6 Monaten vor Einreise und negativen PCR-Test 72 Stunden vor Einreise von der Quarantäne befreit.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland (Frankfurt/Main, München, Berlin) bleibt weiterhin reduziert.
Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Alle Einwohner sind verpflichtet, ein Smartphone mit der katarischen Corona-Tracking-App „Ehteraz" bei sich zu führen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Die App kann in gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Maßnahmen können mit hohen Geld- und Haftstrafen (bis zu 50.000 Euro und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeschränkt: Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Restaurants bleiben geschlossen. Private Treffen sind mit Einschränkungen ausschließlich außerhalb geschlossener Räume für maximal 5 vollständig geimpfte Personen erlaubt. Schulen unterrichten ausschließlich online, Kindergärten sind geschlossen.
Öffentliche und private Kliniken bieten Patienten Beratung per (Video-)Anruf an und nehmen nur Notfallpatienten auf.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Moldau, Republik - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 weiterhin betroffen, wenngleich die Infektionszahlen deutlich gesunken sind. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Republik Moldau mit Wirkung vom 25. April 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisende müssen bei Einreise in die Republik Moldau ein Einreiseformular (fişa epidemiologică) ausfüllen und unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Es gelten folgende Ausnahmen:
- Kinder unter 5 Jahren,
- Reisende mit negativem PCR-Testergebnis in rumänischer, englischer, französischer oder russischer Sprache; der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/ Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein,
- Kraftfahrer im Waren-, Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
- Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung“ (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
- Schüler und Studenten der Republik Moldau, die täglich in Lehreinrichtungen der Nachbarstaaten bzw. Schüler und Studenten der Nachbarstaaten, die täglich in der Republik Moldau unterrichtet werden (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
- Pendler,
- Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe,
- Transitreisende,
- Personen, die anhand einer amtlichen Bestätigung in rumänischer, englischer oder russischer Sprache nachweisen können, dass sie zweimal gegen COVID-19 geimpft wurden.
Die 14-tägige Quarantäne kann gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests, der frühestens 10 Tage nach Einreise durchgeführt werden kann, vorzeitig beendet werden.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat landesweit den Notstand ausgerufen. Jegliche Versammlungen sind verboten. Beim Verlassen der Wohnung ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen. Der Aufenthalt in innerstädtischen Parks, Wäldern, Spiel- und Sportplätzen sowie sonstigen Freizeitanlagen ist eingeschränkt gestattet, vorausgesetzt ist das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes. In Chişinău und Bălƫi gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Ausnahmen gelten beim Verlassen der Wohnung zu dienstlichen Zwecken, um Ärzte aufzusuchen, Medikamente zu besorgen, für Personen im Transit oder Reisende mit Flug-, Zug-, Busverbindungen, die in die Zeit der Ausgangssperre fallen (Vorlage geeigneter Nachweise notwendig).
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen und überall dort, wo der ein Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Norwegen - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Rogaland, Vestfold og Telemark und Viken wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 25. April 2021 nicht mehr für die Region Vestfold og Telemark.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Stadt und Großraum Oslo sowie die Provinzen Viken und Rogaland. Dort überschreitet bzw. überschritt zuletzt die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat seine Grenzen bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist nur noch für Reisende möglich, die einen festen Wohnsitz in Norwegen nachweisen können. Dieser Nachweis ist durch einen Auszug aus dem Folkeregister mit der Eintragung „bosatt“ zu führen. Belege über ein Wohnverhältnis oder auch einen Arbeits- bzw. Studienplatz in Norwegen allein genügen nicht, eben so wenig, wie der Nachweis einer D-Nummer. Es sind wenige Ausnahmen vorgesehen, u. a. für Besuche des engsten Verwandtenkreises (minderjährige Kinder, Ehegatten). Details zu den Ausnahmeregeln sind auf dieser Internetseite der norwegischen Regierung zu finden. Seit dem 17. März 2021 gilt bei der Einreise bzw. Rückkehr nach Norwegen die Pflicht zur Quarantäne in einem designierten Quarantänehotel, es sei denn, der Auslandsaufenthalt war dringend notwendig. Informationen über die Erforderlichkeit von Negativtests und Quarantäneregelungen für Reisende, die unter Ausnahmen fallen, bieten die norwegischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern muss grundsätzlich die Quarantäne am Einreiseort in einem von der Gemeinde designiertem Quarantänehotel durchgeführt werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Die Reederei Colorline hat den Fährverkehr nach Deutschland (Oslo-Kiel) bis einschließlich 2. Mai 2021 eingestellt. Die Verbindung Larvik - Hirtshals wird nur noch von Norwegen nach Dänemark betrieben.
Beschränkungen im Land
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Ab dem 19. Mai 2021 sollen in Österreich viele Branchen wieder für Gäste und Kunden öffnen dürfen - darunter auch die Gastronomie, Hotels und Pensionen sowie Kulturbetriebe. Für sie, wie auch für den Sportbereich, soll dann eine Sperrstunde ab 22 Uhr gelten. Diese Öffnungsschritte erfolgen mit strengen Sicherheitskonzepten. Auch die nächtliche Ausgangssperre soll dann wegfallen, allerdings dürfen sich in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr früh nur maximal vier Erwachsene treffen. Auch Einreisen sollen erleichtert werden. Für Deutsche genüge der Impfnachweis der EU oder ein negativer Corona-Test. Eine Quarantäne-Pflicht solle nur noch für Hochrisikogebiete gelten. Quelle: tagesschau.de
Oman - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Der Oman ist mit Wirkung vom 25. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Oman ist bis auf weiteres nur noch omanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis in Oman („Residents“) gestattet. Alle Landesgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen. Internationale Flüge und Einreisen aus derzeit zehn Ländern (u.a. Südafrika, Brasilien) sind bis auf weiteres ausgesetzt. Es besteht ein Einreiseverbot für alle Einreisen aus Großbritannien. Von dieser Regelung ausgenommen sind omanische Staatsangehörige.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist derzeit nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre, allein reisende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren sowie Familien und Elternteile mit Kindern unter 18 Jahren. Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, müssen die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die "Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt. Für die Dauer des Ramadan besteht eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr, in der Provinz Dhofar (Salalah) von 18 bis 5 Uhr. In dieser Zeit sind bis auf wenige Ausnahmen auch alle wirtschaftlichen Aktivitäten und der Restaurantbetrieb verboten. Für Flugpassagiere und eine Begleitperson besteht bei Vorlage des Flugtickets für Fahrten zum und vom Flughafen eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre. Öffentliche Parks und zahlreiche Sporteinrichtungen (u.a. Fitnessstudios) sind bis auf weiteres geschlossen, für den öffentlichen und privaten Bereich sowie an Stränden bestehen Versammlungsverbote. Die Anzahl der Besucher ist in diversen Einrichtungen (z. B. Geschäfte, Einkaufsmalls, Restaurants) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen und Einlasskontrollen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Polen ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Polen als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Bei Einreise aus EU-Ländern (einschließlich Deutschland) besteht eine Quarantänepflicht für 10 Tage, unabhängig vom genutzten Transportmittel und auch zu Fuß. Die 10-tägige Quarantäne kann durch ein negatives Testergebnis frühzeitig beendet werden. Die Quarantänepflicht besteht nicht, wenn bereits bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis (PCR oder Antigen) vorgelegt wird, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Von der Quarantänepflicht ausgenommen (ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses) sind bei Vorlage eines Nachweises über den Reisegrund unter anderen:
- Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs,
- Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten,
- Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können,
- Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Weitere Ausnahmen und Einzelheiten sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Staatsangehöriger der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen werden derzeit ebenfalls nur reduziert angeboten. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dazu gehört, dass Einkaufszentren (mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Apotheken, Reparaturdienste, Banken), Hotels, Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken, Kinos, Theater-, Konzert- und Opernhäuser sowie Schwimmbäder und Sporteinrichtungen wieder geschlossen sind. Auch Kasinos, Spielhallen, Saunen, Sonnenstudios und Massagestudios sind geschlossen. Geöffnet sind Kindergärten und Kitas. Die Öffnung von Grundschulen, Friseuren und Kosmetiksalons ist auf bestimmte Wojewodschaften beschränkt.
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice sind erlaubt. In Geschäften, Kirchen und Poststellen dürfen sich nur eine begrenzte Anzahl Kunden gleichzeitig aufhalten. Im öffentlichen Nahverkehr gilt eine begrenzte Platzbelegung. Öffentliche und private Versammlungen sind mit begrenzter Personenzahl möglich. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter vier Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Das Tragen von Schutzvisieren, Schals und Tüchern als Mund-Nasen-Schutz ist untersagt. Es gilt eine Empfehlung zum Tragen von medizinischen Masken. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 Meter, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt. Die Quarantänepflicht gilt nicht für geimpfte Personen und Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. einen Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel.
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
Rumänien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 stark betroffen. Die Inzidenz liegt derzeit bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Rumänien weiterhin als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen, dürfen einreisen; für Drittstaatsangehörige gilt ein Einreiseverbot. Ausnahmen gelten u.a. für Familienangehörige von EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Alle Reisenden nach Rumänien müssen eine Einreiseanmeldung vornehmen und ggfs. bei der Einreise vorlegen. Ein entsprechendes Anmeldeformular kann außerdem auf der Webseite des Innenministeriums heruntergeladen werden.
Reisende aus Risikogebieten („zona galbenea – gelbe Zone") müssen einen negativen PCR-Test vorweisen dessen Probenentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise erfolgt sein darf. Zur Testpflicht gelten umfangreiche Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Reisende aus Risikogebieten unterliegen nach Einreise einer 10-tägigen Quarantänepflicht.
Deutschland ist ab 23. April 2021, 19 Uhr, als „gelbe Zone“ eingestuft. Reisende, die aus Deutschland oder einem anderen Land der „gelben Zone“ einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Personen, die aus Risikogebieten für max. 72 Stunden einreisen, müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Eine Ausnahme von der Quarantäne gilt auch für Personen, die in den letzten 90 Tagen vor Einreise positiv auf COVID-19 getestet wurden. Die Erkrankung muss nachweislich durch ärztliche Unterlagen (das positive Testergebnis muss mindestens 14 Tage alt sein, bevor eine Einreise stattfindet) nachgewiesen werden. Außerdem sind Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind, bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können, von der Quarantäne befreit.
Die Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben. Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 12. Mai 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die Innenbereiche von Restaurants und Kaffeehäusern sowie alle Clubs, Diskotheken und Bars sind geschlossen. Private und öffentliche Feiern sind sowohl im Innen- als auch Außenbereich verboten.
Hygieneregeln
Landesweit besteht sowohl in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Bei einer Überschreitung der kumulativen Inzidenz von über 3/1.000 Einwohner/14 Tagen kann von den rumänischen Behörden eine Quarantäne der betroffenen Ortschaft beschlossen werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Zu den Einzelheiten beraten die zuständigen regionalen Gesundheitsämter. Ausnahmen gelten u.a. für Transitreisende.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Seit Wochenbeginn dürfen in der Slowakei die meisten Geschäfte des Einzelhandels öffnen, ab kommenden Montag 26. April 2021 sollen weitere Lockerungen folgen, unter anderem für die Gastronomie. Restaurants sollen ab Montag zumindest wieder ihre Außenbereiche öffnen dürfen. Auch Fitnessstudios sollen wieder Kunden empfangen dürfen. Allerdings gelten strenge Auflagen: So dürfen in den Studios maximal sechs Personen zugleich in einem Raum trainieren. Jedem Besucher muss eine Mindestfläche von 15 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West und South-East wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 25. April 2021 gilt dies nicht mehr für die Region West.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen South-West, Mid-West und South-East und mit Wirkung vom 25. April 2021 auch in die Region West wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt in den mehreren Landesteilen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Irland mit Ausnahme der Regionen South-West, Mid-West, South-East und West als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung .
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Quarantäne aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Ausführliche Informationen zur Einreiseanmeldung bietet die Webseite der irischen Regierung.
Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
- Reisende aus Nordirland sofern die Reise dort beginnt,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) in Ausübung ihrer Tätigkeit,
- Kinder unter 6 Jahren,
- Reisende in humanitären Notfällen (vor Reiseantritt ist eine Kontaktaufnahme mit der nächstgelegenen irischen diplomatischen Vertretung erforderlich).
Verstöße gegen die Testpflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden. Informationen zum Erfordernis der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses bei Einreise bietet die Webseite der irischen Regierung.
Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne nach Einreise. Die Quarantäne muss in der im Passenger Locator-Formular angegebenen Anschrift absolviert werden. Ausgenommen von der Regelung sind:
- Reisende, die aus einem sogenannten Kategorie-2-Staat einreisen; für diese gilt eine zwingende Hotelquarantäne (s.u.),
- Reisende aus Nordirland, sofern die Reise dort beginnt,
- Patienten zur dringenden medizinischen Behandlung,
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahme-Bescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- Transitreisende, die den (Flug-) Hafen nicht verlassen,
- wenige weitere Sonderfälle.
Während der Quarantäne darf das Haus nur in unvermeidbaren Notfällen zum Schutz der Gesundheit verlassen werden (weitere Hinweise zur Heimquarantäne ).
Verstöße gegen die Quarantänepflicht können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Nach frühestens fünf Tagen kann das Haus für einen PCR-Test verlassen werden. Auf dem Weg zum Testzentrum muss die Terminbestätigung für mögliche polizeiliche Kontrollen mitgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Das Testergebnis muss mindestens 14 Tage aufbewahrt werden.
Folgende Einreisende müssen auf eigene Kosten in eine 14-tägige, obligatorische Hotelquarantäne:
- Reisende, deren Reise in einem sog. Kategorie-2-Staat nach Einschätzung der irischen Behörden begann oder die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben bzw. durchgereist sind (auch bei Transit über einen (Flug-) Hafen). Deutschland gehört aktuell nicht zu dieser Länderkategorie.
- Reisende, die ohne negatives PCR-Testergebnis einreisen.
Ausgenommen von der Regelung sind:
- Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, sofern sie in Besitz der Ausnahmebescheinigung sind (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
- bei Einreise im Rahmen eines Haftbefehls, eines Auslieferungsverfahrens oder anderer rechtlicher Verpflichtungen,
- bei Einreise aus unvermeidbaren, zwingenden und dringenden medizinischen Gründen, bestätigt durch eine Bescheinigung eines approbierten Arztes oder einer Person mit vergleichbarer ausländischer Qualifikation, minderjährige Kinder, sofern sie allein reisen,
- wenige weitere Sonderfälle.
Folgende Personen sind von der Hotelquarantäne ausgenommen. Sie müssen jedoch die Heimquarantäne, siehe oben, absolvieren:
• Reisende, die bereits voll geimpft sind, sofern sie ein Impfzertifikat in englischer Sprache oder mit entsprechender Übersetzung vorlegen können, nach einer Wartezeit von 7-15 Tagen im Anschluss an die zweite Impfung, nähere Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung,
• Reisende mit Neugeborenen, die jünger sind als 28 Tage,
• minderjährige Kinder , sofern sie allein reisen.
Die Unterkunft (Hotelquarantäne-Info) muss vor Reiseantritt gebucht und bezahlt werden. Die Einreise ohne eine entsprechende Buchung ist strafbar.
Nach frühestens zehn Tagen kann ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Ist das Testergebnis negativ, kann das Hotel verlassen werden. Die 14-tägige Quarantäne muss jedoch in der endgültigen Unterkunft beendet werden.
Verstöße gegen die Hotelquarantäne können mit einer Geldstrafe von 2.000,- Euro und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat geahndet werden.
Ausführliche Informationen zur Quarantäneregelung bietet die irische Regierung auch in deutscher Sprache, sowie in einem FAQ Katalog.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird. Transitreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Durchreise nicht älter als 72 Stunden ist.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Fährbetrieb von und nach Irland findet statt.
Beschränkungen im Land
Es gilt uneingeschränkt Level 5 (Höchststufe) des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Bewegungs-, Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, zum Beispiel zu notwendigen Einkäufen (Lebensmittel, Medikamente), für Arzttermine, zur Kinderbetreuung sowie für den Weg zur Arbeit, soweit diese unverzichtbar ist. Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten verlassen werden. Fahrten innerhalb des eigenen County oder in einem 20-Kilometer-Radius des Zuhauses bei Überqueren von County-Grenzen sind möglich. Ausnahmen von den Mobilitätsbeschränkungen bestehen für (Pendel-) Fahrten zu klar definierten essentiellen Zwecken. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Die irische Polizei führt verstärkt Kontrollen durch.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25% reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten.
Hotels, Gasthäuser und Pensionen, soweit geöffnet, nehmen zum Teil aus essentiellen Gründen Reisende weiterhin auf. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der irischen Regierung.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, und auch im Freien mit großen Menschenansammlungen wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien, insbesondere die nördlichen Regionen sowie Apulien und Kampanien, ist von COVID-19 erneut stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Italien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.
Einreise
Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Entfernung der Region eingeschränkt werden, siehe Beschränkungen im Land. Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen (noch) nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden. Die Einreise ist dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Außerdem ist die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren. Verschiedene Fluggesellschaften verlangen verpflichtend einen negativen Test beim Boarding.
Bis zum 30. April 2021 ist außerdem für Reisende aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nach Italien, grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung bei Einreise, eine fünftägige Quarantäne und die Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach fünf Tagen erforderlich.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schülerinnen und Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine COVID-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen der Eigenerklärung aus. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium .
Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden). Es besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Brasilien aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Behinderungen kommen.
Über Zugverbindungen informiert die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen (SBB). Informationen zu aktuellen Einschränkungen im Bahnverkehr der ÖBB finden Sie auf dieser Webseite.
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand. In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.
Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Die Einreise nach Sardinien ist für Reisende, die auf der Insel nicht ihren Wohnsitz haben, bis zunächst 30. April 2021 nur unter Nachweis triftiger beruflicher oder gesundheitlicher Gründe möglich. Das Aufsuchen einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Ausnahmegründen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu den Beförderungs- und Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft sowie bei Bus- und Zugreisen zu den aktuellen Reiseverbindungen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Japan - Änderung Beschränkungen im Land
Für Tokio und drei weitere Präfekturen in Westjapan ist der nunmehr dritte Notstand verhängt worden. Damit gelten vom 25. April 2021 bis zum 11. Mai für die Regionen verschärfte Auflagen. Neben der Hauptstadt sind die Präfekturen Osaka, Kyoto und Hyogo betroffen. Die neuen Maßnahmen sehen eine Schließung von Bars, Warenhäusern, Einkaufszentren, Themenparks, Theatern und Museen vor. Restaurants, die keinen Alkohol anbieten, werden zu verkürzten Öffnungszeiten angehalten. Auch der öffentliche Nahverkehr soll den Betrieb stärker einschränken. Die Schulen bleiben zwar offen, doch sind Universitäten zu einer Rückkehr zu Online-Vorlesungen aufgerufen. Für die Bürger gilt auch weiterhin nur eine nicht bindende Aufforderung, Masken zu tragen und möglicht zu Hause zu bleiben, Pflicht ist dies jedoch nicht. Quelle: tagesschau.de
Katar / Qatar - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Katar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Katar ist von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Katar mit Wirkung vom 25. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen bis auf weiteres gesperrt, ausgenommen sind Ausländer, die über eine katarische Aufenthaltserlaubnis (Qatar ID) verfügen.
Personen mit gültigem katarischen Aufenthaltstitel und Aufenthalt in Katar erhalten bei Ausreise aus Katar automatisch eine Sondergenehmigung zur Wiedereinreise nach Katar. Diese Personen müssen sich bei der Wiedereinreise für sieben Tage in Quarantäne begeben – abhängig vom Infektionsgeschehen in dem Land, aus dem die Wiedereinreise erfolgt, zu Hause oder in einer Quarantäneunterkunft (Hotel). Zur Einreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einer anerkannten Stelle im Herkunftsland ausgestellt sein muss. Unter Umständen wird unmittelbar nach Ankunft ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Personen mit katarischem Aufenthaltstitel, die sich aufgrund der Pandemie noch im Ausland befinden, müssen über das Qatar Portal vor der Einreise nach Katar eine Einreisegenehmigung beantragen und eine Quarantäneunterkunft buchen. Bei der Erteilung der Genehmigungen durch die katarischen Behörden kann es zu Wartezeiten kommen.
Reisende aus Deutschland müssen sich nach Ankunft für sieben Tage in einer staatlich designierten Quarantäneunterkunft (i.d.R. ein Hotel) isolieren. Die katarischen Behörden überprüfen die Einstufung von Staaten mit geringem Infektionsrisiko, in regelmäßigen Abständen. Deutschland gilt derzeit als Risikogebiet.
Alle Personen, die in Katar vor mindestens 14 Tagen eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, sind für den Folgezeitraum von sechs Monaten von Quarantäneauflagen ausgenommen, sofern sie einen negativen PCR-Test innerhalb von 72 Stunden vor Einreise vorweisen können. Ebenso sind Personen mit Laborergebnis über Genesung von einer COVID-19-Infektion innerhalb von 6 Monaten vor Einreise und negativen PCR-Test 72 Stunden vor Einreise von der Quarantäne befreit.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland (Frankfurt/Main, München, Berlin) bleibt weiterhin reduziert.
Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Alle Einwohner sind verpflichtet, ein Smartphone mit der katarischen Corona-Tracking-App „Ehteraz" bei sich zu führen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Die App kann in gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Maßnahmen können mit hohen Geld- und Haftstrafen (bis zu 50.000 Euro und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeschränkt: Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Restaurants bleiben geschlossen. Private Treffen sind mit Einschränkungen ausschließlich außerhalb geschlossener Räume für maximal 5 vollständig geimpfte Personen erlaubt. Schulen unterrichten ausschließlich online, Kindergärten sind geschlossen.
Öffentliche und private Kliniken bieten Patienten Beratung per (Video-)Anruf an und nehmen nur Notfallpatienten auf.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Moldau, Republik - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 weiterhin betroffen, wenngleich die Infektionszahlen deutlich gesunken sind. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Republik Moldau mit Wirkung vom 25. April 2021 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisende müssen bei Einreise in die Republik Moldau ein Einreiseformular (fişa epidemiologică) ausfüllen und unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Es gelten folgende Ausnahmen:
- Kinder unter 5 Jahren,
- Reisende mit negativem PCR-Testergebnis in rumänischer, englischer, französischer oder russischer Sprache; der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/ Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein,
- Kraftfahrer im Waren-, Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
- Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung“ (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
- Schüler und Studenten der Republik Moldau, die täglich in Lehreinrichtungen der Nachbarstaaten bzw. Schüler und Studenten der Nachbarstaaten, die täglich in der Republik Moldau unterrichtet werden (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich),
- Pendler,
- Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe,
- Transitreisende,
- Personen, die anhand einer amtlichen Bestätigung in rumänischer, englischer oder russischer Sprache nachweisen können, dass sie zweimal gegen COVID-19 geimpft wurden.
Die 14-tägige Quarantäne kann gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests, der frühestens 10 Tage nach Einreise durchgeführt werden kann, vorzeitig beendet werden.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat landesweit den Notstand ausgerufen. Jegliche Versammlungen sind verboten. Beim Verlassen der Wohnung ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen. Der Aufenthalt in innerstädtischen Parks, Wäldern, Spiel- und Sportplätzen sowie sonstigen Freizeitanlagen ist eingeschränkt gestattet, vorausgesetzt ist das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes. In Chişinău und Bălƫi gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Ausnahmen gelten beim Verlassen der Wohnung zu dienstlichen Zwecken, um Ärzte aufzusuchen, Medikamente zu besorgen, für Personen im Transit oder Reisende mit Flug-, Zug-, Busverbindungen, die in die Zeit der Ausgangssperre fallen (Vorlage geeigneter Nachweise notwendig).
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen und überall dort, wo der ein Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Norwegen - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Rogaland, Vestfold og Telemark und Viken wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 25. April 2021 nicht mehr für die Region Vestfold og Telemark.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Norwegen ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Stadt und Großraum Oslo sowie die Provinzen Viken und Rogaland. Dort überschreitet bzw. überschritt zuletzt die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat seine Grenzen bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist nur noch für Reisende möglich, die einen festen Wohnsitz in Norwegen nachweisen können. Dieser Nachweis ist durch einen Auszug aus dem Folkeregister mit der Eintragung „bosatt“ zu führen. Belege über ein Wohnverhältnis oder auch einen Arbeits- bzw. Studienplatz in Norwegen allein genügen nicht, eben so wenig, wie der Nachweis einer D-Nummer. Es sind wenige Ausnahmen vorgesehen, u. a. für Besuche des engsten Verwandtenkreises (minderjährige Kinder, Ehegatten). Details zu den Ausnahmeregeln sind auf dieser Internetseite der norwegischen Regierung zu finden. Seit dem 17. März 2021 gilt bei der Einreise bzw. Rückkehr nach Norwegen die Pflicht zur Quarantäne in einem designierten Quarantänehotel, es sei denn, der Auslandsaufenthalt war dringend notwendig. Informationen über die Erforderlichkeit von Negativtests und Quarantäneregelungen für Reisende, die unter Ausnahmen fallen, bieten die norwegischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern muss grundsätzlich die Quarantäne am Einreiseort in einem von der Gemeinde designiertem Quarantänehotel durchgeführt werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind im Rahmen der geltenden Einreisebeschränkungen grundsätzlich möglich. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bestehende Flugverbindungen in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens auch kurzfristig ausgesetzt werden.
Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Die Reederei Colorline hat den Fährverkehr nach Deutschland (Oslo-Kiel) bis einschließlich 2. Mai 2021 eingestellt. Die Verbindung Larvik - Hirtshals wird nur noch von Norwegen nach Dänemark betrieben.
Beschränkungen im Land
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
Landesweit soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich möglich. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Ab dem 19. Mai 2021 sollen in Österreich viele Branchen wieder für Gäste und Kunden öffnen dürfen - darunter auch die Gastronomie, Hotels und Pensionen sowie Kulturbetriebe. Für sie, wie auch für den Sportbereich, soll dann eine Sperrstunde ab 22 Uhr gelten. Diese Öffnungsschritte erfolgen mit strengen Sicherheitskonzepten. Auch die nächtliche Ausgangssperre soll dann wegfallen, allerdings dürfen sich in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr früh nur maximal vier Erwachsene treffen. Auch Einreisen sollen erleichtert werden. Für Deutsche genüge der Impfnachweis der EU oder ein negativer Corona-Test. Eine Quarantäne-Pflicht solle nur noch für Hochrisikogebiete gelten. Quelle: tagesschau.de
Oman - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Der Oman ist mit Wirkung vom 25. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Oman ist bis auf weiteres nur noch omanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis in Oman („Residents“) gestattet. Alle Landesgrenzen sind bis auf weiteres für die Ein- und Ausreise in das Sultanat geschlossen. Internationale Flüge und Einreisen aus derzeit zehn Ländern (u.a. Südafrika, Brasilien) sind bis auf weiteres ausgesetzt. Es besteht ein Einreiseverbot für alle Einreisen aus Großbritannien. Von dieser Regelung ausgenommen sind omanische Staatsangehörige.
Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können nicht wieder nach Oman einreisen, wenn sie sich länger als 180 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben und müssen zur Einreise ein neues Visum beantragen.
Reisende nach Oman müssen vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich mindestens sieben Tage in institutionelle Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Die Kosten für die institutionelle Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden, eine Isolation in häuslicher Quarantäne ist derzeit nicht zugelassen. Die institutionelle Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der institutionellen Quarantäne sind derzeit Einreisende über 60 Jahre, allein reisende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren sowie Familien und Elternteile mit Kindern unter 18 Jahren. Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.
Alle Einreisenden, die der institutionellen Quarantäne unterliegen, müssen die Unterkunft in einem Hotel oder in einer institutionellen Quarantäne-Einrichtung vorab online über die "Sahala“ Plattform buchen. Fluggesellschaften sind gehalten sicherzustellen, dass Passagiere über eine bestätigte Sahala-Buchung verfügen.
Am achten Tag kann die Quarantäne durch einen weiteren negativen PCR-Test beendet werden oder ist bis zum 14. Tag fortzusetzen. Ein Aufenthalt unter sieben Tagen ist derzeit grundsätzlich nicht möglich und eine Ausreise aus Oman frühestens nach mindestens sieben Tagen Aufenthalt und negativem PCR-Test am achten Tag möglich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt. Für die Dauer des Ramadan besteht eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr, in der Provinz Dhofar (Salalah) von 18 bis 5 Uhr. In dieser Zeit sind bis auf wenige Ausnahmen auch alle wirtschaftlichen Aktivitäten und der Restaurantbetrieb verboten. Für Flugpassagiere und eine Begleitperson besteht bei Vorlage des Flugtickets für Fahrten zum und vom Flughafen eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre. Öffentliche Parks und zahlreiche Sporteinrichtungen (u.a. Fitnessstudios) sind bis auf weiteres geschlossen, für den öffentlichen und privaten Bereich sowie an Stränden bestehen Versammlungsverbote. Die Anzahl der Besucher ist in diversen Einrichtungen (z. B. Geschäfte, Einkaufsmalls, Restaurants) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen und Einlasskontrollen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Polen ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Polen als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Bei Einreise aus EU-Ländern (einschließlich Deutschland) besteht eine Quarantänepflicht für 10 Tage, unabhängig vom genutzten Transportmittel und auch zu Fuß. Die 10-tägige Quarantäne kann durch ein negatives Testergebnis frühzeitig beendet werden. Die Quarantänepflicht besteht nicht, wenn bereits bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis (PCR oder Antigen) vorgelegt wird, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Von der Quarantänepflicht ausgenommen (ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses) sind bei Vorlage eines Nachweises über den Reisegrund unter anderen:
- Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs,
- Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten,
- Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können,
- Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Weitere Ausnahmen und Einzelheiten sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Staatsangehöriger der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen werden derzeit ebenfalls nur reduziert angeboten. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in grüne, gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dazu gehört, dass Einkaufszentren (mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Apotheken, Reparaturdienste, Banken), Hotels, Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken, Kinos, Theater-, Konzert- und Opernhäuser sowie Schwimmbäder und Sporteinrichtungen wieder geschlossen sind. Auch Kasinos, Spielhallen, Saunen, Sonnenstudios und Massagestudios sind geschlossen. Geöffnet sind Kindergärten und Kitas. Die Öffnung von Grundschulen, Friseuren und Kosmetiksalons ist auf bestimmte Wojewodschaften beschränkt.
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice sind erlaubt. In Geschäften, Kirchen und Poststellen dürfen sich nur eine begrenzte Anzahl Kunden gleichzeitig aufhalten. Im öffentlichen Nahverkehr gilt eine begrenzte Platzbelegung. Öffentliche und private Versammlungen sind mit begrenzter Personenzahl möglich. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter vier Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Das Tragen von Schutzvisieren, Schals und Tüchern als Mund-Nasen-Schutz ist untersagt. Es gilt eine Empfehlung zum Tragen von medizinischen Masken. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 Meter, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt. Die Quarantänepflicht gilt nicht für geimpfte Personen und Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. einen Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19-Erkrankung durchlaufen haben.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel.
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
Rumänien - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 stark betroffen. Die Inzidenz liegt derzeit bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Rumänien weiterhin als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen, dürfen einreisen; für Drittstaatsangehörige gilt ein Einreiseverbot. Ausnahmen gelten u.a. für Familienangehörige von EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Alle Reisenden nach Rumänien müssen eine Einreiseanmeldung vornehmen und ggfs. bei der Einreise vorlegen. Ein entsprechendes Anmeldeformular kann außerdem auf der Webseite des Innenministeriums heruntergeladen werden.
Reisende aus Risikogebieten („zona galbenea – gelbe Zone") müssen einen negativen PCR-Test vorweisen dessen Probenentnahme maximal 72 Stunden vor Einreise erfolgt sein darf. Zur Testpflicht gelten umfangreiche Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Reisende aus Risikogebieten unterliegen nach Einreise einer 10-tägigen Quarantänepflicht.
Deutschland ist ab 23. April 2021, 19 Uhr, als „gelbe Zone“ eingestuft. Reisende, die aus Deutschland oder einem anderen Land der „gelben Zone“ einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Personen, die aus Risikogebieten für max. 72 Stunden einreisen, müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Eine Ausnahme von der Quarantäne gilt auch für Personen, die in den letzten 90 Tagen vor Einreise positiv auf COVID-19 getestet wurden. Die Erkrankung muss nachweislich durch ärztliche Unterlagen (das positive Testergebnis muss mindestens 14 Tage alt sein, bevor eine Einreise stattfindet) nachgewiesen werden. Außerdem sind Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind, bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können, von der Quarantäne befreit.
Die Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben. Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 12. Mai 2021 gilt in Rumänien der Alarmzustand. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die Innenbereiche von Restaurants und Kaffeehäusern sowie alle Clubs, Diskotheken und Bars sind geschlossen. Private und öffentliche Feiern sind sowohl im Innen- als auch Außenbereich verboten.
Hygieneregeln
Landesweit besteht sowohl in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Bei einer Überschreitung der kumulativen Inzidenz von über 3/1.000 Einwohner/14 Tagen kann von den rumänischen Behörden eine Quarantäne der betroffenen Ortschaft beschlossen werden.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Zu den Einzelheiten beraten die zuständigen regionalen Gesundheitsämter. Ausnahmen gelten u.a. für Transitreisende.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Seit Wochenbeginn dürfen in der Slowakei die meisten Geschäfte des Einzelhandels öffnen, ab kommenden Montag 26. April 2021 sollen weitere Lockerungen folgen, unter anderem für die Gastronomie. Restaurants sollen ab Montag zumindest wieder ihre Außenbereiche öffnen dürfen. Auch Fitnessstudios sollen wieder Kunden empfangen dürfen. Allerdings gelten strenge Auflagen: So dürfen in den Studios maximal sechs Personen zugleich in einem Raum trainieren. Jedem Besucher muss eine Mindestfläche von 15 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 23.04.2021 - Teil 3
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Extremadura, Kantabrien, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Galicien, Valencia, Murcia sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. In den autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Extremadura, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in den Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf den Kanarischen Inseln liegt die Zahl der Neuinfektionen über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Einschränkungen an der Landgrenze zu Portugal s. unten und unter Durch- und Weiterreise.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Einreise von Portugal auf dem Landweg ist bis auf weiteres nur an bestimmten Grenzübergängen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich. Es werden vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Die Einreise zur Rückreise an den Wohnort (in Spanien oder anderen EU-Staaten bzw. Schengen-assoziierten Staaten) sowie z.B. zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Die Weiterreise nach Portugal auf dem Landweg ist bis auf weiteres nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden. Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einige Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden. Zusammenkünfte in Handel und Gastronomie sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Treffen in privaten Haushalten sind nur in Ausnahmefällen, z.B. zur Betreuung Bedürftiger, erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen; der Durchreiseverkehr ist nicht betroffen. Zusätzlich darf man den Landkreis („comarca“) nur aus triftigem Grund verlassen. Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Das Vorliegen triftiger Gründe bzw. eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre ist jeweils durch eine behördliche Erklärung sowie ggf. weitere Unterlagen zu belegen. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalonischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen mit Einschränkungen öffnen. Es gelten verkürzte Öffnungszeiten der Geschäfte. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt derzeit: Die Ein- und Ausreise ist nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung erlaubt. Für Gemeinden mit hohen Inzidenzwerten gibt es zusätzliche Mobilitätsbeschränkungen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Zusammenkünfte, unabhängig davon, ob in geschlossenen Räumen oder im öffentlichen Raum - sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 29. April 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind nur innerhalb der eigenen Provinz erlaubt. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten gibt es Mobilitätsbeschränkungen. Darüber hinaus sind in Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten nicht–essentielle Geschäfte und Restaurationsbetriebe geschlossen; ansonsten gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Besonderheiten auf den Inseln
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Testpflicht, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Seit 22. März 2021 gilt für die Inseln Gran Canaria und Teneriffa wieder die „Alarmstufe 3“. Die Reise von und zu anderen Kanarischen Inseln ist daher nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmetatbestände gestattet. Ein Transit über diese Inseln bleibt weiterhin möglich, sofern die Weiterreise nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vorlage eines Anschlusstickets).
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
St. Lucia - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Lucia wird bis einschließlich 24. April 2021 aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Lucia wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
St. Lucia ist von COVID-19 betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist jedoch gesunken und unterschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb St. Lucia mit Wirkung vom 25. April 2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen rechtzeitig vor Einreise per Online-Formular eine Einreisegenehmigung beantragen und bei Einreise einen negativen PCR-Test mitführen. Touristen müssen während des gesamten Aufenthalts in ihrem Hotelbereich bleiben und dürfen diesen nur für Touren und Besichtigungen mit zertifizierten Tourveranstaltern verlassen. Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia. Reisende, die nicht in einem der zugelassenen Hotels übernachten, müssen sich in eine staatliche Quarantäneunterkunft begeben und diese vor Einreise für den gesamten Aufenthaltszeitraum buchen.
Bei Einreise aus einem Land der regionalen "travel bubble" entfällt die Quarantäne wenn der Aufenthalt dort mindestens 21 Tage betrug. In dem Fall darf keines der für internationale Touristen ausgewiesenen Hotels betreten werden.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.
Reiseverbindungen
Die Grenzen sind geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Touristen dürfen sich nur in ihrer Hotelanlage aufhalten sowie an Ausflügen mit besonders zugelassenen Veranstaltern teilnehmen.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht am Flughafen, in Taxis und überall, wo kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia.
Tunesien - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès. Tunesien ist mit Wirkung vom 25. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich möglich, aus dem Vereinigten Königreich, Südafrika und Brasilien aber nur mit einer Sondergenehmigung des tunesischen Gesundheitsministeriums.
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen. Die Fluggesellschaften sind zur Kontrolle verpflichtet.
Für Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen. Die tunesische Regierung behält sich vor, stichprobenartige Tests bei Einreisenden vorzunehmen.
Für aus dem Ausland Einreisende gilt eine verpflichtende fünftägige Quarantäne, die nach Ablauf der fünf Tage mit einem zweiten negativen Test beendet werden kann. Der Termin für diesen zweiten PCR-Test muss bereits vor der Abreise nach Tunesien online beim tunesischen Gesundheitsministerium reserviert werden. Für Pauschalreisende gilt eine Ausnahmeregelung von der Quarantäne. Dafür muss neben dem o.g. negativen PCR-Test der vom Reisebüro erhaltene Voucher (inkl. Flug, Transfer und Unterkunft) vorgelegt werden. Während des Aufenthalts soll man sich, sofern vorhanden, ausschließlich im Rahmen seiner Reisegruppe bewegen. Die geltenden Hygieneregeln sind zu beachten.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes, auch auf Facebook.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Der Flugverkehr mit Großbritannien und Südafrika ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Es gelten landesweit nächtliche Ausgangssperren zwischen 22 und 5 Uhr, die streng kontrolliert werden. Darüber hinaus gilt ein Fahrverbot für sämtliche private und öffentliche Verkehrsmittel zwischen 19 und 5 Uhr; außer in Notfällen. Die genauen Modalitäten der nächtlichen Ausgangssperren werden von den jeweiligen Gouvernoraten festgelegt. Notwendige Fahrten während der Ausgangssperre sind möglich, allerdings sind sie zu begründen.
Es gilt ein Reiseverbot zwischen den Gouvernoraten. Einzelne Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt werden.
Der Besuch von Gotteshäusern während der Gebetszeiten ist möglich. Für Cafés und Restaurants gelten beschränkte Öffnungszeiten und ein limitiertes Platzangebot. Versammlungen mit kulturellem, politischem, sportlichem oder wissenschaftlichen Hintergrund (Konferenzen, Foren, Seminare, etc.). sind verboten. Das gilt auch für Versammlungen mit mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit, außer im ÖPNV. Sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen sind verboten.
Der Service in der öffentlichen Verwaltung ist während des Fastenmonats Ramadan eingeschränkt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Extremadura, Kantabrien, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Galicien, Valencia, Murcia sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen, dabei ist das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich. In den autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Extremadura, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in den Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf den Kanarischen Inseln liegt die Zahl der Neuinfektionen über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner pro sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Einschränkungen an der Landgrenze zu Portugal s. unten und unter Durch- und Weiterreise.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Einreise von Portugal auf dem Landweg ist bis auf weiteres nur an bestimmten Grenzübergängen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich. Es werden vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Die Einreise zur Rückreise an den Wohnort (in Spanien oder anderen EU-Staaten bzw. Schengen-assoziierten Staaten) sowie z.B. zu gewerblichen und beruflichen Zwecken (Grenzpendler) ist auch weiterhin gestattet.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durchreise bestehen keine Einschränkungen. Die Weiterreise nach Portugal auf dem Landweg ist bis auf weiteres nur noch möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann oder zu beruflichen (Grenzpendler) oder gewerblichen Zwecken.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Marokko hat die Flugverbindungen von und nach Spanien bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden. Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr. Mobilitätsbeschränkungen betreffen einige Gebiete in der Stadt Madrid und einzelne Gemeinden. Zusammenkünfte in Handel und Gastronomie sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Treffen in privaten Haushalten sind nur in Ausnahmefällen, z.B. zur Betreuung Bedürftiger, erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt derzeit: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen; der Durchreiseverkehr ist nicht betroffen. Zusätzlich darf man den Landkreis („comarca“) nur aus triftigem Grund verlassen. Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Das Vorliegen triftiger Gründe bzw. eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre ist jeweils durch eine behördliche Erklärung sowie ggf. weitere Unterlagen zu belegen. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die katalonischen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt derzeit: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen. Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe dürfen mit Einschränkungen öffnen. Es gelten verkürzte Öffnungszeiten der Geschäfte. Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten sind geschlossen. Zusammenkünfte sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt. Weitere Informationen bieten die lokalen Behörden.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt derzeit: Die Ein- und Ausreise ist nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung erlaubt. Für Gemeinden mit hohen Inzidenzwerten gibt es zusätzliche Mobilitätsbeschränkungen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Zusammenkünfte, unabhängig davon, ob in geschlossenen Räumen oder im öffentlichen Raum - sind hinsichtlich der Anzahl der Personen beschränkt.
Für Andalusien wurde das bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 29. April 2021 verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten sind nur innerhalb der eigenen Provinz erlaubt. Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten gibt es Mobilitätsbeschränkungen. Darüber hinaus sind in Kommunen mit besonders hohen Inzidenzwerten nicht–essentielle Geschäfte und Restaurationsbetriebe geschlossen; ansonsten gelten Beschränkungen der Öffnungszeiten. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Besonderheiten auf den Inseln
Auf den Balearen sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt. Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Aktuelle und detaillierte Informationen, auch zur Testpflicht, sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf den gesamten Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Es gibt Beschränkungen der Öffnungszeiten der Gastronomie und der Geschäfte. Die Personenanzahl bei Zusammenkünften sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ist beschränkt.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die mindestens 6 Jahre alt sind und auf dem Luft- oder Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.
Seit 22. März 2021 gilt für die Inseln Gran Canaria und Teneriffa wieder die „Alarmstufe 3“. Die Reise von und zu anderen Kanarischen Inseln ist daher nur bei Vorliegen besonderer Ausnahmetatbestände gestattet. Ein Transit über diese Inseln bleibt weiterhin möglich, sofern die Weiterreise nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vorlage eines Anschlusstickets).
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
St. Lucia - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Lucia wird bis einschließlich 24. April 2021 aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach St. Lucia wird abgeraten.
Epidemiologische Lage
St. Lucia ist von COVID-19 betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist jedoch gesunken und unterschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb St. Lucia mit Wirkung vom 25. April 2021 nicht mehr als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen rechtzeitig vor Einreise per Online-Formular eine Einreisegenehmigung beantragen und bei Einreise einen negativen PCR-Test mitführen. Touristen müssen während des gesamten Aufenthalts in ihrem Hotelbereich bleiben und dürfen diesen nur für Touren und Besichtigungen mit zertifizierten Tourveranstaltern verlassen. Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia. Reisende, die nicht in einem der zugelassenen Hotels übernachten, müssen sich in eine staatliche Quarantäneunterkunft begeben und diese vor Einreise für den gesamten Aufenthaltszeitraum buchen.
Bei Einreise aus einem Land der regionalen "travel bubble" entfällt die Quarantäne wenn der Aufenthalt dort mindestens 21 Tage betrug. In dem Fall darf keines der für internationale Touristen ausgewiesenen Hotels betreten werden.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.
Reiseverbindungen
Die Grenzen sind geöffnet, der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Touristen dürfen sich nur in ihrer Hotelanlage aufhalten sowie an Ausflügen mit besonders zugelassenen Veranstaltern teilnehmen.
Hygieneregeln
Maskenpflicht besteht am Flughafen, in Taxis und überall, wo kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia.
Tunesien - Risikogebietsneueinstufung, Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès. Tunesien ist mit Wirkung vom 25. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich möglich, aus dem Vereinigten Königreich, Südafrika und Brasilien aber nur mit einer Sondergenehmigung des tunesischen Gesundheitsministeriums.
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen. Die Fluggesellschaften sind zur Kontrolle verpflichtet.
Für Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen. Die tunesische Regierung behält sich vor, stichprobenartige Tests bei Einreisenden vorzunehmen.
Für aus dem Ausland Einreisende gilt eine verpflichtende fünftägige Quarantäne, die nach Ablauf der fünf Tage mit einem zweiten negativen Test beendet werden kann. Der Termin für diesen zweiten PCR-Test muss bereits vor der Abreise nach Tunesien online beim tunesischen Gesundheitsministerium reserviert werden. Für Pauschalreisende gilt eine Ausnahmeregelung von der Quarantäne. Dafür muss neben dem o.g. negativen PCR-Test der vom Reisebüro erhaltene Voucher (inkl. Flug, Transfer und Unterkunft) vorgelegt werden. Während des Aufenthalts soll man sich, sofern vorhanden, ausschließlich im Rahmen seiner Reisegruppe bewegen. Die geltenden Hygieneregeln sind zu beachten.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes, auch auf Facebook.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Der Flugverkehr mit Großbritannien und Südafrika ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Es gelten landesweit nächtliche Ausgangssperren zwischen 22 und 5 Uhr, die streng kontrolliert werden. Darüber hinaus gilt ein Fahrverbot für sämtliche private und öffentliche Verkehrsmittel zwischen 19 und 5 Uhr; außer in Notfällen. Die genauen Modalitäten der nächtlichen Ausgangssperren werden von den jeweiligen Gouvernoraten festgelegt. Notwendige Fahrten während der Ausgangssperre sind möglich, allerdings sind sie zu begründen.
Es gilt ein Reiseverbot zwischen den Gouvernoraten. Einzelne Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt werden.
Der Besuch von Gotteshäusern während der Gebetszeiten ist möglich. Für Cafés und Restaurants gelten beschränkte Öffnungszeiten und ein limitiertes Platzangebot. Versammlungen mit kulturellem, politischem, sportlichem oder wissenschaftlichen Hintergrund (Konferenzen, Foren, Seminare, etc.). sind verboten. Das gilt auch für Versammlungen mit mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit, außer im ÖPNV. Sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen sind verboten.
Der Service in der öffentlichen Verwaltung ist während des Fastenmonats Ramadan eingeschränkt.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 25.04.2021
Costa Rica - Änderung Beschränkungen im Land
Costa Rica verschärft ab dem 27. April 2021 landesweit die Beschränkungen. Nach den neuen Richtlinien, die zwischen dem 27. April und dem 16. Mai gelten, ist es Autofahrern im ganzen Land verboten, zwischen 21:00 und 05:00 Uhr private Verkehrsmittel zu nutzen. Unternehmen können nur täglich zwischen 05:00 und 21:00 Uhr arbeiten. Darüber hinaus haben die Behörden an den Wochenenden die Beschränkungen für Privatfahrzeuge wieder eingeführt. Samstags dürfen nur Fahrzeuge mit Nummernschildern mit den Endungen 0, 2, 4, 6 und 8 betrieben werden. Sonntags sind nur Fahrzeuge mit Nummernschildern mit den Endungen 1, 3, 5, 7 und 9 auf Straßen zugelassen. Die übrigen Beschränkungen im Land bleiben unverändert, ebenso die Reisebeschränkungen. Quelle: Garda World
Ghana - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Durch- und Weiterreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ghana wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ghana ist von COVID-19 nach offiziellen Zahlen mäßig stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Accra Metropolitan Area sowie Kumasi.
Ghana ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das ghanaische Gesundheitsamt sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise müssen Reisende bereits beim Einchecken am Flughafen in Deutschland einen Zahlungsnachweis für einen kostenpflichtigen Antigen-Test am Flughafen Accra vorlegen. Die Bezahlung der Kosten von USD 150 ist ausschließlich online bei Ghana Airports möglich. Alle Passagiere müssen zudem vor Reisebeginn online die "Health Declaration Form " ausfüllen.
Weiterhin müssen alle einreisenden Passagiere einen negativen PCR-Test mit sich führen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Der PCR-Test muss vor Reiseantritt auf dem Panabios Portal hochgeladen und zertifiziert werden. Der vom System generierte Zertifizierungscode (TT Code) muss mitgeführt und auf Nachfrage beim Check-in vorgelegt werden. Eine exemplarische Anleitung des kenianischen Gesundheitsministeriums zur Nutzung des Panabios-Portals und zur Zertifizierung von PCR-Tests finden Sie hier .
Bei Einreise in Accra werden alle Passagiere direkt am Flughafen mittels des vorab bezahlten Antigen-Tests auf COVID-19 getestet. Das Testergebnis soll innerhalb von 30 Minuten vorliegen. Sofern der Schnelltest am Flughafen in Accra negativ ist, gibt es keine Quarantänepflicht. Positiv getestete Reisende werden für weitere Untersuchungen an das Ga East Municipal Hospital überwiesen.
Transitpassagiere sowie Kinder unter fünf Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Zur Ausreise aus Ghana ist ein zertifizierter, negativer PCR-Test erforderlich. Zertifizierte Labore stellen das Ergebnis über das Panabios Portal elektronisch zur Verfügung. Im Panabios Portal ist auch eine Liste der in Ghana anerkannten Testlabore abrufbar.
Die Grenzübergänge in die Nachbarländer Côte d´Ivoire, Burkina Faso und Togo bleiben gesperrt. Eine Weiterreise in andere Staaten ist somit nur auf dem Luftweg möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Kotoka International Airport Accra ist geöffnet. Es gibt aufgrund der geringeren Nachfrage nach Flugreisen Einschränkungen im Angebot an Linienflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen, Sportveranstaltungen und Konferenzen sind nur mit Einschränkungen erlaubt. Schulen und Universitäten sind wieder geöffnet.
Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
Es besteht an vielen Orten (z.B. Ladengeschäften, Supermärkte, Büros, Restaurants, Moscheen, Kirchen) die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Abstandsregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indien - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Aufgrund der derzeitigen Überlastung des indischen Gesundheitssystems ist der Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung vielerorts sehr stark eingeschränkt. In Indien befindliche Deutsche, insbesondere sofern sie noch nicht über eine COVID-19-Impfung verfügen, sollten eine temporäre Rückkehr nach Deutschland bis zur Stabilisierung der medizinischen Versorgungslage erwägen.
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 besonders stark betroffen, das indische Gesundheitssystem ist überlastet. Dort wurden zudem neue, ansteckendere Varianten von COVID-19 festgestellt. weshalb Indien mit Wirkung vom 26. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Indien nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen (Beim Check-in/Boarding).
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht zudem ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, s. auch Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien und dem Nahen Osten verfügt, die teilweise in einer staatlichen Institution zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wiederzulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet. Die FRROs gehen mittlerweile dazu über, Touristenvisa nur noch in Form eines „Exit Permit“ zu verlängern, innerhalb dessen Gültigkeitszeitraum Indien verlassen werden muss.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen möglich. Einige Staaten (u. a. Großbritannien, Kanada, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman) haben Beförderungsverbote für Reisende verhängt, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Indiens als Virusvarianten-Gebiet mit Wirkung vom 26. April 2021 muss bei Reisen aus Indien nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das für Indien ab 26. April 2021 geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. Viele Bundesstaaten führen zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen ein sowie sonstige einschränkende Maßnahmen ein. Vielerorts werden kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Die Behörden von Indiens Hauptstadt Neu Delhi haben den Lockdown verlängert. Dieser bleibt nun eine weitere Woche in Kraft. Quelle: tagesschau.de
Peru - Änderung Beschränkungen im Land
Gleich zwei Masken zum Schutz vor dem Coronavirus müssen die Menschen in Peru von Montag 26. April 2021 an bei ihren Einkäufen tragen. Die doppelte Maskenpflicht gilt außer in Supermärkten auch an anderen Orten mit einem Risiko für Menschenansammlungen wie Märkte, Einkaufszentren, Apotheken und Galerien. Die doppelte Maskenpflicht kommt zu der Pflicht hinzu, an den genannten Orten ein durchsichtiges Visier zu tragen. Diese Verfügung der Regierung war vergangenen Montag ergangen. Quelle: tagesschau.de
Thailand - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Thailand hat die Insel Koh Kut für Touristen geschlossen. Die Maßnahme gilt bis mindestens 1. Mai 2021. Weitere Beschränkungen landesweit sind hinzugekommen. Details dazu siehe Garda World
Türkei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Türkei als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Flugreisen zum Ausreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in vorzulegen.
Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in Indien, in Brasilien oder Südafrika aufgehalten haben, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
Die Türkei fordert für Reisen nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses von allen Reisenden, die älter als sechs Jahre sind. Der PCR-Test darf bei Ausreise nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise aus der Türkei befreit nicht von den Regeln für die Einreise nach Deutschland, etwa Quarantänepflichten. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Transitpassagiere müssen weder das elektronische Einreiseformular noch einen negativen PCR-Test mit sich führen, siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der “HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Brasilien und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen, direkte Flugverbindungen finden nicht statt. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer einschließlich Touristen der „HES-Code“ erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Aufgrund des Infektionsgeschehens hat das türkische Gesundheitsministerium die Provinzen in vier Risikogruppen eingeteilt: Geringes Risiko (blaue Zone), mittleres Risiko (gelbe Zone), hohes Risiko (orange Zone), sehr hohes Risiko (rote Zone). Landesweit gilt für alle Zonen eine tägliche Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr und an Wochenenden von Freitag 19 Uhr bis Montag 5 Uhr.
Reisen zwischen den Provinzen mit privatem Transportmittel sind in den Zeiten der Ausgangssperren grundsätzlich untersagt, möglich sind Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel ist für Personen über 65 und unter 20 Jahren untersagt.
Ausländische Touristen sind grundsätzlich von den Ausgangssperren ausgenommen, örtliche Ausnahmen sind möglich. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden geahndet.
Gastronomiebetriebe sind mit Ausnahme der Abhol- und Lieferdienste geschlossen.
Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich, siehe Einreise.
Die zuständigen Gouverneursämter können zusätzliche Maßnahmen anordnen.
Die Einteilung anhand des Infektionsgeschehens wird laufend überprüft und die Maßnahmen angepasst.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19-Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Costa Rica verschärft ab dem 27. April 2021 landesweit die Beschränkungen. Nach den neuen Richtlinien, die zwischen dem 27. April und dem 16. Mai gelten, ist es Autofahrern im ganzen Land verboten, zwischen 21:00 und 05:00 Uhr private Verkehrsmittel zu nutzen. Unternehmen können nur täglich zwischen 05:00 und 21:00 Uhr arbeiten. Darüber hinaus haben die Behörden an den Wochenenden die Beschränkungen für Privatfahrzeuge wieder eingeführt. Samstags dürfen nur Fahrzeuge mit Nummernschildern mit den Endungen 0, 2, 4, 6 und 8 betrieben werden. Sonntags sind nur Fahrzeuge mit Nummernschildern mit den Endungen 1, 3, 5, 7 und 9 auf Straßen zugelassen. Die übrigen Beschränkungen im Land bleiben unverändert, ebenso die Reisebeschränkungen. Quelle: Garda World
Ghana - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Durch- und Weiterreise; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ghana wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ghana ist von COVID-19 nach offiziellen Zahlen mäßig stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Accra Metropolitan Area sowie Kumasi.
Ghana ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das ghanaische Gesundheitsamt sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise müssen Reisende bereits beim Einchecken am Flughafen in Deutschland einen Zahlungsnachweis für einen kostenpflichtigen Antigen-Test am Flughafen Accra vorlegen. Die Bezahlung der Kosten von USD 150 ist ausschließlich online bei Ghana Airports möglich. Alle Passagiere müssen zudem vor Reisebeginn online die "Health Declaration Form " ausfüllen.
Weiterhin müssen alle einreisenden Passagiere einen negativen PCR-Test mit sich führen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Der PCR-Test muss vor Reiseantritt auf dem Panabios Portal hochgeladen und zertifiziert werden. Der vom System generierte Zertifizierungscode (TT Code) muss mitgeführt und auf Nachfrage beim Check-in vorgelegt werden. Eine exemplarische Anleitung des kenianischen Gesundheitsministeriums zur Nutzung des Panabios-Portals und zur Zertifizierung von PCR-Tests finden Sie hier .
Bei Einreise in Accra werden alle Passagiere direkt am Flughafen mittels des vorab bezahlten Antigen-Tests auf COVID-19 getestet. Das Testergebnis soll innerhalb von 30 Minuten vorliegen. Sofern der Schnelltest am Flughafen in Accra negativ ist, gibt es keine Quarantänepflicht. Positiv getestete Reisende werden für weitere Untersuchungen an das Ga East Municipal Hospital überwiesen.
Transitpassagiere sowie Kinder unter fünf Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Zur Ausreise aus Ghana ist ein zertifizierter, negativer PCR-Test erforderlich. Zertifizierte Labore stellen das Ergebnis über das Panabios Portal elektronisch zur Verfügung. Im Panabios Portal ist auch eine Liste der in Ghana anerkannten Testlabore abrufbar.
Die Grenzübergänge in die Nachbarländer Côte d´Ivoire, Burkina Faso und Togo bleiben gesperrt. Eine Weiterreise in andere Staaten ist somit nur auf dem Luftweg möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Kotoka International Airport Accra ist geöffnet. Es gibt aufgrund der geringeren Nachfrage nach Flugreisen Einschränkungen im Angebot an Linienflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen, Sportveranstaltungen und Konferenzen sind nur mit Einschränkungen erlaubt. Schulen und Universitäten sind wieder geöffnet.
Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
Es besteht an vielen Orten (z.B. Ladengeschäften, Supermärkte, Büros, Restaurants, Moscheen, Kirchen) die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Abstandsregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indien - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Aufgrund der derzeitigen Überlastung des indischen Gesundheitssystems ist der Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung vielerorts sehr stark eingeschränkt. In Indien befindliche Deutsche, insbesondere sofern sie noch nicht über eine COVID-19-Impfung verfügen, sollten eine temporäre Rückkehr nach Deutschland bis zur Stabilisierung der medizinischen Versorgungslage erwägen.
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 besonders stark betroffen, das indische Gesundheitssystem ist überlastet. Dort wurden zudem neue, ansteckendere Varianten von COVID-19 festgestellt. weshalb Indien mit Wirkung vom 26. April 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Indien nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen (Beim Check-in/Boarding).
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht zudem ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, s. auch Reiseverbindungen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der das negative PCR-Testergebnis hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach Einreise ist am Flughafen ein weiterer kostenpflichtiger COVID-19-Test durchzuführen. Transitpassagiere dürfen den Ankunftsbereich bis zum Erhalt des Testergebnisses, was einige Stunden in Anspruch nehmen kann, nicht verlassen.
Der Bundesstaat Maharashtra hat eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne für Reisende aus der EU, Großbritannien und dem Nahen Osten verfügt, die teilweise in einer staatlichen Institution zu verbringen ist.
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen Zwecken sind suspendiert. Visa der restlichen Kategorien, die bisher ausgesetzt waren, sind wieder gültig. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wiederzulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet. Die FRROs gehen mittlerweile dazu über, Touristenvisa nur noch in Form eines „Exit Permit“ zu verlängern, innerhalb dessen Gültigkeitszeitraum Indien verlassen werden muss.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Linienflugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen möglich. Einige Staaten (u. a. Großbritannien, Kanada, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate und Oman) haben Beförderungsverbote für Reisende verhängt, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Das Verbindungsangebot des nationalen Eisenbahn- und Flugverkehrs ist stark reduziert.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Indiens als Virusvarianten-Gebiet mit Wirkung vom 26. April 2021 muss bei Reisen aus Indien nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das für Indien ab 26. April 2021 geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren werden zurzeit orts- und lageabhängig zunehmend wieder verhängt. Viele Bundesstaaten führen zudem oft kurzfristig Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen ein sowie sonstige einschränkende Maßnahmen ein. Vielerorts werden kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verbracht. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wiederzulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Die Behörden von Indiens Hauptstadt Neu Delhi haben den Lockdown verlängert. Dieser bleibt nun eine weitere Woche in Kraft. Quelle: tagesschau.de
Peru - Änderung Beschränkungen im Land
Gleich zwei Masken zum Schutz vor dem Coronavirus müssen die Menschen in Peru von Montag 26. April 2021 an bei ihren Einkäufen tragen. Die doppelte Maskenpflicht gilt außer in Supermärkten auch an anderen Orten mit einem Risiko für Menschenansammlungen wie Märkte, Einkaufszentren, Apotheken und Galerien. Die doppelte Maskenpflicht kommt zu der Pflicht hinzu, an den genannten Orten ein durchsichtiges Visier zu tragen. Diese Verfügung der Regierung war vergangenen Montag ergangen. Quelle: tagesschau.de
Thailand - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Thailand hat die Insel Koh Kut für Touristen geschlossen. Die Maßnahme gilt bis mindestens 1. Mai 2021. Weitere Beschränkungen landesweit sind hinzugekommen. Details dazu siehe Garda World
Türkei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Türkei als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.
Zudem müssen Reisende ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Flugreisen zum Ausreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in vorzulegen.
Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in Indien, in Brasilien oder Südafrika aufgehalten haben, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
Die Türkei fordert für Reisen nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses von allen Reisenden, die älter als sechs Jahre sind. Der PCR-Test darf bei Ausreise nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise aus der Türkei befreit nicht von den Regeln für die Einreise nach Deutschland, etwa Quarantänepflichten. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Transitpassagiere müssen weder das elektronische Einreiseformular noch einen negativen PCR-Test mit sich führen, siehe Einreise.
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der “HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Brasilien und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen, direkte Flugverbindungen finden nicht statt. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer einschließlich Touristen der „HES-Code“ erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Aufgrund des Infektionsgeschehens hat das türkische Gesundheitsministerium die Provinzen in vier Risikogruppen eingeteilt: Geringes Risiko (blaue Zone), mittleres Risiko (gelbe Zone), hohes Risiko (orange Zone), sehr hohes Risiko (rote Zone). Landesweit gilt für alle Zonen eine tägliche Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr und an Wochenenden von Freitag 19 Uhr bis Montag 5 Uhr.
Reisen zwischen den Provinzen mit privatem Transportmittel sind in den Zeiten der Ausgangssperren grundsätzlich untersagt, möglich sind Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel ist für Personen über 65 und unter 20 Jahren untersagt.
Ausländische Touristen sind grundsätzlich von den Ausgangssperren ausgenommen, örtliche Ausnahmen sind möglich. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden geahndet.
Gastronomiebetriebe sind mit Ausnahme der Abhol- und Lieferdienste geschlossen.
Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich, siehe Einreise.
Die zuständigen Gouverneursämter können zusätzliche Maßnahmen anordnen.
Die Einteilung anhand des Infektionsgeschehens wird laufend überprüft und die Maßnahmen angepasst.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19-Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 26.04.2021 - Teil 1
Bahrain - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Bahrain als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein zweiter Test erfolgt nach fünf Tagen und ein dritter Test nach zehn Tagen. Für diese drei vorgeschriebenen PCR-Tests sind zusammen 36 BHD (ca. 80 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware" zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bahrainischen Behörden haben angekündigt, dass ab dem ersten Tag von Eid Al Fitr (12. oder 13. Mai 2021) für diejenigen, die über die BeAware-App nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind, bei Rückkehr von einer Reise kein PCR-Test mehr bei Ankunft in Bahrain erforderlich ist. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und vom saudischen, bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch ‚upon arrival‘ am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Die Nationale Task Force zur Bekämpfung des Coronavirus hat bekannt gegeben, dass alle Personen, die vollständig geimpft oder von COVID-19 genesen sind, ab dem 12. Mai 2021 wieder Kinos, Spas, Schwimm- und Hallenbäder, Turnhallen, Sportveranstaltungen und private Veranstaltungen in Innenräumen besuchen können. Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Website der Task Force.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
Finnland - Änderung Einreise
Finnland hat die Einreisebeschränkungen bis zunächst 25. Mai 2021 verlängert. Quelle: Garda World
Großbritannien - Änderung Beschränkungen im Land (Wales und Schottland)
Die Menschen in Schottland und Wales dürfen sich über weitreichende Lockerungen freuen. Pubs, Cafés und Restaurants dürfen nach den Plänen der Regionalregierungen in beiden britischen Landesteilen wieder öffnen. Während in Wales zunächst nur die Außengastronomie wieder ihren Betrieb aufnehmen darf, dürfen die Schotten bis 20.00 Uhr auch schon wieder in den Innenräumen von Restaurants essen und trinken. Alkohol darf allerdings nur draußen ausgeschenkt werden. In Schottland öffneten zudem wieder Museen, nicht-essenzielle Geschäfte, Fitnessstudios und Schwimmbäder. Auch die Kontaktbeschränkungen wurden gelockert: So dürfen sich etwa im Pub nun maximal wieder sechs Personen miteinander treffen. Auch Reisen innerhalb Großbritanniens sind wieder erlaubt. Quelle: tagesschau.de
Haiti - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Haiti wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Haiti ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Region rund um die Hauptstadt Port-au-Prince. Haiti ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle weiterhin nur unzureichend vorbereitet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen und Bevölkerung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich. Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls ist eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind derzeit nur sehr wenige vorhanden.
Beschränkungen im Land
In der Zeit von Mitternacht bis 4 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre.
Hygieneregeln
In allen geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen (Geschäfte, Behörden, etc.) gilt eine Maskenpflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indien - Änderung Beschränkungen im Land
Der südindische Bundesstaat Karnataka mit dem Technologie- und Outsourcing-Zentrum Bangalore verhängt von Donnerstag 29. April 2021 an einen Lockdown. Er soll für 14 Tage gelten. Karnataka folgt damit ähnlichen Beschränkungen zur Virus-Eindämmung, die es bereits in vielen Teilen des Landes gibt. Quelle: tagesschau.de
Irland - Änderung Beschränkungen im Land
In Irland dürfen die Menschen nach monatelangem Corona-Lockdown wieder Sportplätze benutzen und Zoos besuchen. Kinder und Jugendliche können außerdem wieder in Gruppen mit bis zu 15 Personen im Freien trainieren. Auch bei Beerdigungen sind wieder bis zu 25 Trauergäste erlaubt. Über weitergehende Lockerungen im Mai will die Regierung zeitnah beraten. Quelle: tagesschau.de
Island - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 im europäischen Vergleich nur noch schwach betroffen, die Zahl der Neuinfektionen sind derzeit auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Alle Reisenden müssen zudem einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in häusliche Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Ab 27. April 2021 wird bei Einreisen aus von Island besonders eingestuften Hochrisikogebieten mit einer 14-Tages-Inzidenz auf 100.000 Einwohner über 700 ausnahmslos die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft angeordnet.
Bei Einreisen aus Ländern, in denen die 14-Tages-Inzidenz zwischen 500 und 699 liegt, ist die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft grundsätzlich angeordnet, eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch spätestens zwei Tage vor Einreise über das Registrierungsformular beantragt werden, wenn eine geeignete häusliche Quarantäneunterkunft nachgewiesen werden kann.
Bei Einreisen aus Ländern, in denen die 14-Tages-Inzidenz unter 500 liegt, wird die Unterbringung in der staatlichen Quarantäneunterkunft nur angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft vorliegt. Gleiches gilt, wenn die Quarantäne gebrochen wird. Die freiwillige Unterbringung in der staatlichen Quarantäneunterkunft ist möglich.
Für Kinder gilt derzeit grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Erwachsene.
Von der Quarantäne befreit sind Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Auch der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 befreit von der Quarantäne. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an den bei der Einreise vorzulegenden Impfnachweis . Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab.
Derzeit müssen jedoch auch Einreisende mit einem Impfzertifikat oder dem Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion einen PCR-Test bei Einreise vornehmen lassen. Das Ergebnis ist in der Häuslichkeit abzuwarten. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind ohne PCR-Test, aber nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur stark eingeschränkt. Da Flugverbindungen von und nach Island meist nicht direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten, touristische Einrichtungen, Schwimmbäder, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen sind eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 20 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von grundsätzlich zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
Kuba - Änderung Epidemiologische Lage; Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuba ist von COVID-19 betroffen; in den letzten Wochen stiegen die Fallzahlen kontinuierlich. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kuba als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise ist zwingend ein negativer PCR-Test in Papierform in englischer oder spanischer Sprache aus dem Heimatland vorzuweisen, der bei Ausreise (Reisebeginn) nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen. Daneben ist am Flughafen eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben.
Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses im Hotel aufzuhalten. Für Reisende, die ihren Aufenthalt nicht in einem auf Pauschalreisen ausgelegten Hotel vorgesehen haben, sondern sich in einer „Casa Particular“ oder jedweder Privatunterkunft aufhalten möchten, gelten seit dem 6. Februar 2021 folgende Regelungen: Unmittelbar nach Einreise besteht eine Absonderungspflicht in einem kostenpflichtigen, von den kubanischen Behörden zugewiesenen Hotel bis zum Erhalt eines weiteren negativen Testergebnisses. Der erneute Test erfolgt im Regelfall am fünften Tag nach Einreise. Das Testergebnis soll nach ein bis zwei Tagen vorliegen. Verzögerungen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden. Die Unterbringungskosten können je nach Hotel variieren. Die Regelungen gelten auch für Personen mit Wohnsitz in Kuba.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Die Quarantäneeinrichtungen sind dabei nur auf die Sicherstellung der medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtet und sind in jedem Fall kostenpflichtig. Die Bezahlung muss mit Kreditkarte erfolgen, eine Zahlung in Bar ist nicht möglich. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer verbleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell nicht. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes ist weiterhin eingeschränkt. Ausflüge nach Havanna sind bis auf weiteres nicht möglich.
In der Metropolregion Havanna gilt von 21 bis 5 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre. Restaurants dürfen Essen nur zum Mitnehmen ausgeben oder liefern. Bars, Diskotheken, Kinos, Theater, Sportplätze und andere Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 21 bis 5 Uhr eingestellt. Der Aufenthalt in Parks und anderen öffentlichen Plätzen ist nach 19 Uhr untersagt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich touristisch in Kuba aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
Laos - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau, ist zuletzt aber leicht angestiegen. Regionaler Schwerpunkt ist Vientiane.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr sind geschlossen. Ausnahmen bestehen für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend, der kostenpflichtig (650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,- Euro) ist. Danach ist eine Quarantäne von 14 Tagen in zugelassenen Hotels vorgeschrieben. Während der Quarantäne ist ein Tracking-Armband zu tragen, welches für 6 USD/Tag gemietet werden muss (Ausnahmen für Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen). Außerdem ist der Erwerb einer vom „Nationalen Taskforce Komitee“ vorgegebenen Krankenversicherung bei Einreise Pflicht (Kosten etwa 100,- USD). Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt worden. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Die nationale Fluggesellschaft Lao Airlines hat alle Inlandsflüge bis zum 5. Mai 2021 eingestellt. Auch der öffentliche Personentransport von der Hauptstadt in andere Provinzen und umgekehrt wurde eingestellt.
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind ebenfalls eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen, z.B. mit Lao Airlines über Seoul/ Südkorea möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Mindestens sieben Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese deren Ausreise dem laotischen Außenministerium mitteilen muss.
Zusätzlich wird allen Reisenden empfohlen, auch für die Ausreise aus Laos einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (ebenfalls kostenpflichtig: 650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,-Euro, für Ausländer einschl. Diplomaten), um Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden.
Beschränkungen im Land
Für die Provinz der Hauptstadt Vientiane und die meisten anderen Provinzen wurde zunächst bis zum 5. Mai 2021, 24 Uhr, ein Lockdown verfügt. Reisen zwischen den Provinzen sind untersagt. Ausnahmen gelten nur für Personen, die an ihren Wohnort oder Arbeitsplatz zurückkehren müssen, für Personen mit spezieller Genehmigung des COVID-19 Task Force Komitees und für den Warenverkehr.
Banken, medizinische Einrichtungen, Apotheken, Postämter, Supermärkte, sowie Cafés und Restaurants in den betroffenen Provinzen sind geöffnet. Hotels und Resorts dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten.
Hygieneregeln
Der Zugang in vielen Einrichtungen ist derzeit nur mit Maske und vorheriger Temperaturmessung gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
• Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Malediven - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Malediven wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Malediven sind von COVID-19 stark betroffen. Aktuell ist vor allem die Hauptstadt Malé betroffen.
Die Malediven sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Des Weiteren müssen Reisende bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr und vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen, bei denen seit Verabreichung der 2. Impfdosis zum Zeitpunkt der Reise zwei Wochen vergangen sind. Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend. Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Die Quarantäne dauert mindestens drei Tage bei Personen ohne Symptome und 14 Tage bei Personen mit Symptomen. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests können gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen werden. Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee.
Durch- und Weiterreise
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr auf die Malediven wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufene öffentliche Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter Split Stay beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der maledivischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Malta als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende nach Malta dürfen nur aus sogenannten „Korridorländer n“ einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben. Zu diesen „Korridorländer n“ zählt auch Deutschland. Reisende müssen dies bei Einreise schriftlich bestätigen.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Ferner müssen bei Einreise eine „Public Health Travel Declaration “ und eine „Passenger Locator Form “ vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgegeben werden. Aus allen übrigen Ländern können nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag per E-Mail mit dem Betreff „CONSIDER“, cc an covid19.vetting@gov.mt senden. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Innerhalb von 5-7 Tagen ist ein weiterer PCR-Test in Malta zu machen und, sofern die Einreise aus Bangladesch, Brasilien, Indien, Nepal, Pakistan, den Philippinen, Südafrika oder Großbritannien erfolgt, ein weiterer Test nach 11-12 Tagen. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Der Lockdown in Malta wird schrittweise gelockert. Friseure, Barbiere und sonstige nicht-systemrelevante Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind wieder geöffnet. Auch sind wieder Besuche in den Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten möglich. Bars, Klubs, Restaurants sind jedoch weiterhin bis mindestens zum 10. Mai 2021 geschlossen. Restaurants und Imbisse dürfen aber Take-Away-Dienstleistungen anbieten. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als vier Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw.
Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass ein Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden und den Hinweisen des Malta International Airports.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Mongolei - Änderung Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war zunächst von COVID-19 weniger betroffen. Seit November 2020 häufen sich jedoch die Zahlen der bestätigten Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist nicht mehr die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich. Flugtickets können nunmehr direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft (je nach Destination) gebucht werden. Einzig für die Einreise über Seoul ist aktuell nach wie vor eine Anmeldung über das mongolische Außenministerium erforderlich. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.
Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 7-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i. d. R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Die zur Verfügung stehenden Quarantäneeinrichtungen sind auf dieser Webseite veröffentlicht. Während der Quarantäne sind mindestens zwei PCR-Tests durchzuführen. Die Quarantäne endet erst, wenn beide Testergebnisse negativ sind und keine typischen COVID-19-Symptome vorliegen. Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Von der Quarantänepflicht sind alle diejenigen ausgenommen, die nachweislich bereits seit mindestens 14 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind oder die nachweislich bereits an COVID-19 erkrankt waren und vollständig genesen sind.
Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z. B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 100 € (50.000 MNT pro Person/Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen. In Ulan Bator gilt bis zum 8. Mai 2021, 6 Uhr, die Stufe der uneingeschränkten Bereitschaft (Level Rot, Stufe vier von vier). Die Bevölkerung ist aufgerufen zu Hause zu bleiben. Behörden und staatliche Einrichtungen arbeiten eingeschränkt; nur Geschäfte und Dienstleistungen des Grundbedarfs sind geöffnet. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist nur bei wichtigem Grund und unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist eingeschränkt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden häufig aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mosambik - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik stetig an. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt und die Provinz Maputo. In Mosambik sind vermehrt Fälle der beiden neuen, ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Mosambik als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Mosambik nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht auch ausnahmslos den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitführen, siehe Reiseverbindungen.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht zudem ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, siehe Reiseverbindungen.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus fünf Ländern (Portugal, Katar, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Mosambiks als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Mosambik nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der „Katastrophenfall“ in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Im Großraum Maputo (Maputo-Stadt, Matola, Boane und Marracuene) den Provinzhauptstädten, sowie in den Städten Vila Manhica, Chokwe, Maxixe, Gondola, Moatize, Mocuba, Nacala, Montepuez und Massinga gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr (Ausnahmen für medizinische Notfälle).
Bars und Alkoholverkaufsstellen (Barracas) sind geschlossen. Die Öffnungszeiten von Restaurants, sowie der Verkauf von Alkohol in Supermärkten sind zeitlich begrenzt. Private Veranstaltungen sind mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kirchen, Kinos, Theater, Casinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Der Aufenthalt an Stränden ist untersagt; Spaziergänge auf den Gehwegen in Strandnähe erlaubt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist von COVID-19 derzeit sehr stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Bahrain als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein zweiter Test erfolgt nach fünf Tagen und ein dritter Test nach zehn Tagen. Für diese drei vorgeschriebenen PCR-Tests sind zusammen 36 BHD (ca. 80 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware" zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bahrainischen Behörden haben angekündigt, dass ab dem ersten Tag von Eid Al Fitr (12. oder 13. Mai 2021) für diejenigen, die über die BeAware-App nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind, bei Rückkehr von einer Reise kein PCR-Test mehr bei Ankunft in Bahrain erforderlich ist. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg aus und nach Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist möglich. Dazu muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und vom saudischen, bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt ist, vorgelegt werden. Visa für Bahrain werden auch ‚upon arrival‘ am Causeway erteilt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentliche Flugverbindungen nach Deutschland. Zudem stehen mehrere Umsteigeverbindungen über Abu Dhabi oder Dubai zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Die Nationale Task Force zur Bekämpfung des Coronavirus hat bekannt gegeben, dass alle Personen, die vollständig geimpft oder von COVID-19 genesen sind, ab dem 12. Mai 2021 wieder Kinos, Spas, Schwimm- und Hallenbäder, Turnhallen, Sportveranstaltungen und private Veranstaltungen in Innenräumen besuchen können. Detaillierte Informationen zu Beschränkungen bietet die Website der Task Force.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
Finnland - Änderung Einreise
Finnland hat die Einreisebeschränkungen bis zunächst 25. Mai 2021 verlängert. Quelle: Garda World
Großbritannien - Änderung Beschränkungen im Land (Wales und Schottland)
Die Menschen in Schottland und Wales dürfen sich über weitreichende Lockerungen freuen. Pubs, Cafés und Restaurants dürfen nach den Plänen der Regionalregierungen in beiden britischen Landesteilen wieder öffnen. Während in Wales zunächst nur die Außengastronomie wieder ihren Betrieb aufnehmen darf, dürfen die Schotten bis 20.00 Uhr auch schon wieder in den Innenräumen von Restaurants essen und trinken. Alkohol darf allerdings nur draußen ausgeschenkt werden. In Schottland öffneten zudem wieder Museen, nicht-essenzielle Geschäfte, Fitnessstudios und Schwimmbäder. Auch die Kontaktbeschränkungen wurden gelockert: So dürfen sich etwa im Pub nun maximal wieder sechs Personen miteinander treffen. Auch Reisen innerhalb Großbritanniens sind wieder erlaubt. Quelle: tagesschau.de
Haiti - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Haiti wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Haiti ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Region rund um die Hauptstadt Port-au-Prince. Haiti ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle weiterhin nur unzureichend vorbereitet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen und Bevölkerung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist grundsätzlich ohne Einschränkungen möglich. Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls ist eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind derzeit nur sehr wenige vorhanden.
Beschränkungen im Land
In der Zeit von Mitternacht bis 4 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre.
Hygieneregeln
In allen geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen (Geschäfte, Behörden, etc.) gilt eine Maskenpflicht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indien - Änderung Beschränkungen im Land
Der südindische Bundesstaat Karnataka mit dem Technologie- und Outsourcing-Zentrum Bangalore verhängt von Donnerstag 29. April 2021 an einen Lockdown. Er soll für 14 Tage gelten. Karnataka folgt damit ähnlichen Beschränkungen zur Virus-Eindämmung, die es bereits in vielen Teilen des Landes gibt. Quelle: tagesschau.de
Irland - Änderung Beschränkungen im Land
In Irland dürfen die Menschen nach monatelangem Corona-Lockdown wieder Sportplätze benutzen und Zoos besuchen. Kinder und Jugendliche können außerdem wieder in Gruppen mit bis zu 15 Personen im Freien trainieren. Auch bei Beerdigungen sind wieder bis zu 25 Trauergäste erlaubt. Über weitergehende Lockerungen im Mai will die Regierung zeitnah beraten. Quelle: tagesschau.de
Island - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 im europäischen Vergleich nur noch schwach betroffen, die Zahl der Neuinfektionen sind derzeit auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Island hat alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Für alle Reisenden gilt grundsätzlich die Pflicht, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden.
Alle Reisenden müssen zudem einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen und sich dann für fünf Tage in häusliche Quarantäne begeben, bevor sie sich einem weiteren PCR-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Ab 27. April 2021 wird bei Einreisen aus von Island besonders eingestuften Hochrisikogebieten mit einer 14-Tages-Inzidenz auf 100.000 Einwohner über 700 ausnahmslos die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft angeordnet.
Bei Einreisen aus Ländern, in denen die 14-Tages-Inzidenz zwischen 500 und 699 liegt, ist die Unterbringung in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft grundsätzlich angeordnet, eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch spätestens zwei Tage vor Einreise über das Registrierungsformular beantragt werden, wenn eine geeignete häusliche Quarantäneunterkunft nachgewiesen werden kann.
Bei Einreisen aus Ländern, in denen die 14-Tages-Inzidenz unter 500 liegt, wird die Unterbringung in der staatlichen Quarantäneunterkunft nur angeordnet, wenn keine geeignete häusliche Unterkunft vorliegt. Gleiches gilt, wenn die Quarantäne gebrochen wird. Die freiwillige Unterbringung in der staatlichen Quarantäneunterkunft ist möglich.
Für Kinder gilt derzeit grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Erwachsene.
Von der Quarantäne befreit sind Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an das bei der Einreise vorzulegende Zertifikat aus EU/EWR-Ländern, dessen Anerkennung von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde abhängt.
Auch der Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 befreit von der Quarantäne. Die isländische Gesundheitsbehörde informiert über die Anforderungen an den bei der Einreise vorzulegenden Impfnachweis . Die Anerkennung hängt von der abschließenden Entscheidung der isländischen Grenzbehörde ab.
Derzeit müssen jedoch auch Einreisende mit einem Impfzertifikat oder dem Nachweis einer überstandenen COVID-19-Infektion einen PCR-Test bei Einreise vornehmen lassen. Das Ergebnis ist in der Häuslichkeit abzuwarten. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet.
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bieten die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island (ohne Aufenthalt im Land) sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Transitaufenthalte im Land unter 48 Stunden sind ohne PCR-Test, aber nur in einer Quarantäneunterkunft möglich. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur stark eingeschränkt. Da Flugverbindungen von und nach Island meist nicht direkt stattfinden, müssen Vorschriften der Transitländer zum möglichen Mitführen eines aktuellen negativen PCR-Tests beachtet werden.
Beschränkungen im Land
Gaststätten, touristische Einrichtungen, Schwimmbäder, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen sind eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 20 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von grundsätzlich zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
Kuba - Änderung Epidemiologische Lage; Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuba ist von COVID-19 betroffen; in den letzten Wochen stiegen die Fallzahlen kontinuierlich. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kuba als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise ist zwingend ein negativer PCR-Test in Papierform in englischer oder spanischer Sprache aus dem Heimatland vorzuweisen, der bei Ausreise (Reisebeginn) nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen. Daneben ist am Flughafen eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben.
Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses im Hotel aufzuhalten. Für Reisende, die ihren Aufenthalt nicht in einem auf Pauschalreisen ausgelegten Hotel vorgesehen haben, sondern sich in einer „Casa Particular“ oder jedweder Privatunterkunft aufhalten möchten, gelten seit dem 6. Februar 2021 folgende Regelungen: Unmittelbar nach Einreise besteht eine Absonderungspflicht in einem kostenpflichtigen, von den kubanischen Behörden zugewiesenen Hotel bis zum Erhalt eines weiteren negativen Testergebnisses. Der erneute Test erfolgt im Regelfall am fünften Tag nach Einreise. Das Testergebnis soll nach ein bis zwei Tagen vorliegen. Verzögerungen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden. Die Unterbringungskosten können je nach Hotel variieren. Die Regelungen gelten auch für Personen mit Wohnsitz in Kuba.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Die Quarantäneeinrichtungen sind dabei nur auf die Sicherstellung der medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtet und sind in jedem Fall kostenpflichtig. Die Bezahlung muss mit Kreditkarte erfolgen, eine Zahlung in Bar ist nicht möglich. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer verbleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell nicht. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes ist weiterhin eingeschränkt. Ausflüge nach Havanna sind bis auf weiteres nicht möglich.
In der Metropolregion Havanna gilt von 21 bis 5 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre. Restaurants dürfen Essen nur zum Mitnehmen ausgeben oder liefern. Bars, Diskotheken, Kinos, Theater, Sportplätze und andere Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 21 bis 5 Uhr eingestellt. Der Aufenthalt in Parks und anderen öffentlichen Plätzen ist nach 19 Uhr untersagt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich touristisch in Kuba aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
Laos - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Laos wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Laos bewegt sich auf niedrigem Niveau, ist zuletzt aber leicht angestiegen. Regionaler Schwerpunkt ist Vientiane.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das laotische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr sind geschlossen. Ausnahmen bestehen für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften und nur nach vorheriger Genehmigung durch das laotische Außenministerium. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland vorzulegen, welcher zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach der Einreise ist ein Wiederholungstest verpflichtend, der kostenpflichtig (650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,- Euro) ist. Danach ist eine Quarantäne von 14 Tagen in zugelassenen Hotels vorgeschrieben. Während der Quarantäne ist ein Tracking-Armband zu tragen, welches für 6 USD/Tag gemietet werden muss (Ausnahmen für Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen). Außerdem ist der Erwerb einer vom „Nationalen Taskforce Komitee“ vorgegebenen Krankenversicherung bei Einreise Pflicht (Kosten etwa 100,- USD). Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres ausgesetzt worden. Touristenvisa werden nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Die nationale Fluggesellschaft Lao Airlines hat alle Inlandsflüge bis zum 5. Mai 2021 eingestellt. Auch der öffentliche Personentransport von der Hauptstadt in andere Provinzen und umgekehrt wurde eingestellt.
Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind ebenfalls eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen, z.B. mit Lao Airlines über Seoul/ Südkorea möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Mindestens sieben Tage vor der geplanten Ausreise aus Laos müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Vientiane melden, da diese deren Ausreise dem laotischen Außenministerium mitteilen muss.
Zusätzlich wird allen Reisenden empfohlen, auch für die Ausreise aus Laos einen negativen COVID-19-Test vorzulegen (ebenfalls kostenpflichtig: 650.000 laotische KIP, umgerechnet ca. 55,-Euro, für Ausländer einschl. Diplomaten), um Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden.
Beschränkungen im Land
Für die Provinz der Hauptstadt Vientiane und die meisten anderen Provinzen wurde zunächst bis zum 5. Mai 2021, 24 Uhr, ein Lockdown verfügt. Reisen zwischen den Provinzen sind untersagt. Ausnahmen gelten nur für Personen, die an ihren Wohnort oder Arbeitsplatz zurückkehren müssen, für Personen mit spezieller Genehmigung des COVID-19 Task Force Komitees und für den Warenverkehr.
Banken, medizinische Einrichtungen, Apotheken, Postämter, Supermärkte, sowie Cafés und Restaurants in den betroffenen Provinzen sind geöffnet. Hotels und Resorts dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten.
Hygieneregeln
Der Zugang in vielen Einrichtungen ist derzeit nur mit Maske und vorheriger Temperaturmessung gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
• Sollten Sie sich noch in Laos aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Vientiane.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Malediven - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Malediven wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Malediven sind von COVID-19 stark betroffen. Aktuell ist vor allem die Hauptstadt Malé betroffen.
Die Malediven sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Des Weiteren müssen Reisende bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr und vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen, bei denen seit Verabreichung der 2. Impfdosis zum Zeitpunkt der Reise zwei Wochen vergangen sind. Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend. Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Die Quarantäne dauert mindestens drei Tage bei Personen ohne Symptome und 14 Tage bei Personen mit Symptomen. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests können gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen werden. Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee.
Durch- und Weiterreise
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr auf die Malediven wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufene öffentliche Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter Split Stay beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der maledivischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Malta als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Reisende nach Malta dürfen nur aus sogenannten „Korridorländer n“ einreisen, sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben. Zu diesen „Korridorländer n“ zählt auch Deutschland. Reisende müssen dies bei Einreise schriftlich bestätigen.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Testergebnis zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Ferner müssen bei Einreise eine „Public Health Travel Declaration “ und eine „Passenger Locator Form “ vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgegeben werden. Aus allen übrigen Ländern können nur Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag per E-Mail mit dem Betreff „CONSIDER“, cc an covid19.vetting@gov.mt senden. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Innerhalb von 5-7 Tagen ist ein weiterer PCR-Test in Malta zu machen und, sofern die Einreise aus Bangladesch, Brasilien, Indien, Nepal, Pakistan, den Philippinen, Südafrika oder Großbritannien erfolgt, ein weiterer Test nach 11-12 Tagen. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Der Lockdown in Malta wird schrittweise gelockert. Friseure, Barbiere und sonstige nicht-systemrelevante Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind wieder geöffnet. Auch sind wieder Besuche in den Krankenhäusern, Altenheimen und der Besuch von Gottesdiensten möglich. Bars, Klubs, Restaurants sind jedoch weiterhin bis mindestens zum 10. Mai 2021 geschlossen. Restaurants und Imbisse dürfen aber Take-Away-Dienstleistungen anbieten. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als vier Personen sind untersagt. Bei privaten Veranstaltungen zu Hause dürfen sich Personen aus höchstens vier Haushalten treffen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw.
Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass ein Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden und den Hinweisen des Malta International Airports.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Mongolei - Änderung Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war zunächst von COVID-19 weniger betroffen. Seit November 2020 häufen sich jedoch die Zahlen der bestätigten Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist nicht mehr die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich. Flugtickets können nunmehr direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft (je nach Destination) gebucht werden. Einzig für die Einreise über Seoul ist aktuell nach wie vor eine Anmeldung über das mongolische Außenministerium erforderlich. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.
Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 7-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i. d. R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Die zur Verfügung stehenden Quarantäneeinrichtungen sind auf dieser Webseite veröffentlicht. Während der Quarantäne sind mindestens zwei PCR-Tests durchzuführen. Die Quarantäne endet erst, wenn beide Testergebnisse negativ sind und keine typischen COVID-19-Symptome vorliegen. Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Von der Quarantänepflicht sind alle diejenigen ausgenommen, die nachweislich bereits seit mindestens 14 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind oder die nachweislich bereits an COVID-19 erkrankt waren und vollständig genesen sind.
Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z. B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 100 € (50.000 MNT pro Person/Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen. In Ulan Bator gilt bis zum 8. Mai 2021, 6 Uhr, die Stufe der uneingeschränkten Bereitschaft (Level Rot, Stufe vier von vier). Die Bevölkerung ist aufgerufen zu Hause zu bleiben. Behörden und staatliche Einrichtungen arbeiten eingeschränkt; nur Geschäfte und Dienstleistungen des Grundbedarfs sind geöffnet. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist nur bei wichtigem Grund und unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist eingeschränkt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden häufig aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mosambik - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik stetig an. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt und die Provinz Maputo. In Mosambik sind vermehrt Fälle der beiden neuen, ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Mosambik als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Mosambik nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht auch ausnahmslos den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitführen, siehe Reiseverbindungen.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht zudem ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, siehe Reiseverbindungen.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus fünf Ländern (Portugal, Katar, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Mosambiks als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Mosambik nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der „Katastrophenfall“ in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Im Großraum Maputo (Maputo-Stadt, Matola, Boane und Marracuene) den Provinzhauptstädten, sowie in den Städten Vila Manhica, Chokwe, Maxixe, Gondola, Moatize, Mocuba, Nacala, Montepuez und Massinga gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr (Ausnahmen für medizinische Notfälle).
Bars und Alkoholverkaufsstellen (Barracas) sind geschlossen. Die Öffnungszeiten von Restaurants, sowie der Verkauf von Alkohol in Supermärkten sind zeitlich begrenzt. Private Veranstaltungen sind mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kirchen, Kinos, Theater, Casinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Der Aufenthalt an Stränden ist untersagt; Spaziergänge auf den Gehwegen in Strandnähe erlaubt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




