ich hoffe, ihr seid alle gut ins neue Jahr gekommen. Die Reisebeschränkungen durch Coronavirus in 2020 füllen mittlerweile 35 Seiten im Forum. Hoffen wir, dass wir in 2021 mit weniger Seiten auskommen
Und nun zu den neuesten Beschränkungen:
Ecuador - Änderung Einreise
Die Land- und Seegrenzen bleiben geschlossen. Alle Reisenden, die über den Luftweg einreisen, müssen ab 1. Januar 2021 einen negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als 10 Tage vor Reiseantritt). Reisende ohne negatives Ergebnis werden bei ihrer Ankunft einem Antigentest unterzogen. Bei positivem Ergebis wird eine 10-tägige Quarantäne verfügt. Bei negativem Testergebnis wird ebenfalls eine Quarantäne verfügt, jedoch nur für 5 Tage. Nichtansässige müssen die Quarantäne in einem von der Regierung angegebenen Hotel bzw. Unterkunft absolvieren. Personen, die einen negativen PCR-Test vorlegen und keine COVID-19-Symptome aufweisen, müssen nicht unter Quarantäne gestellt werden. Flughafenbeamte wählen jedoch nach dem Zufallsprinzip Passagiere für Tests bei der Ankunft aus. Personen, die positiv getestet werden, unterliegen ebenfalls Quarantänebestimmungen. Die seit 21. Dezember in Kraft getretenen erweiterten Beschränkungen bleiben bestehen. Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 und 04:00 wird bis mindestens zum 4. Januar durchgesetzt. Quelle: Garda World
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Die in Frankreich geltende nächtliche Ausgangssperre soll in besonders betroffenen Gebieten bereits um 18 Uhr beginnen. Die Ausgangssperre gilt in 15 Regionen ab dem 2. Januar 2021 von 18 bis 6 Uhr und nicht erst ab 20 Uhr. Betroffen ist beispielsweise das Département Alpes Maritimes einschließlich Nizza. Die anderen betroffenen Regionen liegen vorwiegend im Osten des Landes, Paris bleibt von der Neuregelung vorerst ausgenommen. Eine ursprünglich geplante mögliche Wiedereröffnung von Theatern, Kinos und Konzertsälen am 7. Januar kommt nicht in Frage.Quelle: tagesschau.de
Großbritannien - Änderung Reiseverbindungen
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im Süden Englands zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu neuerlichen Unterbrechungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde im Süden Englands eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Für Einreisen nach England (ausgenommen sind Schottland, Wales und Nordirland) besteht seit 15. Dezember 2020 die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
• Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr wurden von mehreren europäischen Staaten vorübergehend ausgesetzt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist seit dem 23. Dezember 2020 für bestimmte Personengruppen und unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande , Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen und Flughäfen ist mit zum Teil sehr langen Wartezeiten zu rechnen.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich grundsätzlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland.
• In Änderung des bisherigen Beförderungsverbots dürfen ab 01.01.2021 deutsche Staatsangehörige, freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem Wohnsitz in Deutschland, Drittstaatsangehörige mit festem Wohnsitz in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt für Deutschland besitzen, wieder befördert werden. Die Bundespolizei muss die Flüge einzeln genehmigen. Diese Genehmigung holt die Fluggesellschaft ein. Reisende benötigen keine einzelnen Genehmigungen.
Reisende müssen bei Einreise (mit dem Flugzeug beim Check-in/Boarding) nach Deutschland den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen. Es dürfen maximal 48 Stunden zwischen der Testentnahme und der Einreise vergangen sein. Es werden sowohl PCR- als auch Antigentests anerkannt. Antigentest müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, weitere Details finden Sie hier . Der Test kann nicht mehr bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Beförderungsunternehmen wurden von der Bundesregierung aufgefordert, nur Personen zu befördern, die bei Reiseantritt den Testnachweis vorlegen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt die höchste Warnstufe eines "Lockdowns".
England war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Teile Englands befinden sich in Stufe 2 oder Stufe 3. Seit dem 20. Dezember 2020 bis mindestens 30. Dezember 2020 sind ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England allerdings in Stufe 4 eingestuft, so dass dort ein harter Lockdown gilt.
Eine genauere Übersicht für die Regionen Englands bietet die Full List of Local Restriction-Tiers-by-area . Die Suche der geltenden Stufen ermöglicht anhand der Postleitzahl Find-Coronavirus-Local-Restrictions . Detaillierte Vorschriften für die einzelnen Stufen bietet What-you-need-to-know.
In allen Stufen gilt: Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Stufe 1 („Mittel“):
Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 6 Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs schließen um 23 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 2 („Hoch“):
Es ist erlaubt, sich im Freien mit maximal sechs Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs haben geöffnet, man darf sich in den Räumen dort aber nicht mit Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zur „support bubble“ gehören. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 3 („Sehr hoch“):
Kein Kontakt zu anderen Haushalten in Privaträumen oder Privatgärten. Im Freien ist es erlaubt, sich mit maximal 6 Personen an öffentlichen Plätzen wie Parks, Stränden etc. zu treffen. Ausnahmen gibt es für Schulen und Arbeitsstätten. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants, Pubs müssen bis auf take away, Lieferdienste etc. schließen. Hallensport ist verboten. Kinos, Theater, Museen bleiben geschlossen. Ebenso bleiben Hotels geschlossen. Reisen, auch Tagesreisen sollten unterbleiben.
Stufe 4 („Stay at home“):
Seit dem 20. Dezember 2020 gilt bis mindestens 30. Dezember 2020 für ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England sowie für ganz Wales diese Stufe.
In diesen Regionen darf grundsätzlich das Haus nicht verlassen werden. Treffen mit Personen sind innerhalb von Gebäuden untersagt, sofern diese nicht zum Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören. Treffen mit Personen sind im Außenbereich mit maximal einer Person gestattet. Alle nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen aus Gebieten der Stufen 1, 2 und 3 sollen unterbleiben, wenn irgend möglich.
National und international sollen Reisen von Personen, die sich in Tier 4 Gebieten aufhalten, grundsätzlich unterbleiben. Urlaubsreisen sind weder innerhalb Großbritanniens noch ins Ausland erlaubt („holidays in the UK and abroad are not allowed“). Ausnahmen vom Reiseverbot gelten für „dringend notwendige“ („essential“) Reisen. Die erlassenen Regelungen hierzu sind allerdings nicht eindeutig formuliert und können in der praktischen Anwendung zu Missverständnissen führen. Der Premierminister erwähnte öffentlich ausdrücklich beruflich zwingend notwendige Reisen als erlaubt. Aber auch Reisen zur Aufnahme/Fortsetzung von Ausbildung, Erfüllung von Fürsorgeverpflichtungen, medizinischer Versorgung können als „essential“ anerkannt werden. Auf Nachfrage sollten Nachweise der Notwendigkeit der Reise vorgelegt werden können. Eine abschließende Liste der Ausnahmen von Reisebeschränkungen soll noch veröffentlicht werden.
Ausländische Staatsangehörige, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, dürfen dies nach Auskunft der Grenzpolizei tun. Unklar ist jedoch noch, unter welchen Umständen eine spätere Wiedereinreise nach Großbritannien gestattet ist. Näheres zu Stufe 4 bietet Tier-4-Stay-at-Home
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen „Postcode Checker“ kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
Gemäß der Ankündigung der schottischen Regierung vom 19. Dezember 2020 werden die existierenden Maßnahmen wieder verschärft und das öffentliche Leben weiter eingeschränkt; betroffen ist davon u.a. die Sonderregelung für die Weihnachtsfeiertage. Informationen dazu bietet die New-Guidance-Issued-for-the-festive-Period .
Reisen zwischen Schottland und den anderen Teilnationen sind nur im Ausnahmefall zulässig.
Nähere Informationen bietet die Guidance-on-Travel-and-Transport .
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar müssen sich alle Einreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am 1. und 5. Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und in Hauptverkaufsstraßen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie bei Aufenthalten in London sowie in Süd- und Südostengland sowie in Wales die strengen Restriktionen der britischen Regierung .
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Irland - Änderung Einreise
Irland will das Verbot für Einreisen aus Großbritannien am 6. Januar 2021 aufheben. Stattdessen sind eine Reihe von strengen Vorschriften vorgesehen, mit denen eine Ausbreitung des Virus eingedämmt werden soll. Flugpassagiere, die nicht wegen dringender geschäftlicher Gründe ins Land kommen, müssen etwa einen negativen Coronatest vorweisen. Auch sollen sie nach ihrer Ankunft zunächst weitestgehend vor Ort bleiben. Quelle: tagesschau.de
Malaysia - Ergänzung
Malaysia hat die Beschränkungen für den überwiegenden Teil des Landes bis zunächst 31. März 2021 verlängert. Quelle: Garda World
Marokko - Änderung Einreise
Spanien verlängert die Schließung seiner Außengrenzen des Schengen-Raums, einschließlich Ceuta und Melilla zu Marokko, bis einschließlich 31. Januar 2021. Quelle: Maghreb Post
Norwegen - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Viken und Innlandet wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen angestiegen, scheinen sich aber zuletzt zu stabilisieren. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen, Tromsø und Trondheim liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken und Innlandet. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Ab dem 2. Januar 2021 müssen alle Reisenden nach Norwegen bei Einreise einen PCR-Test absolvieren. Der Test muss am Flughafen oder an dafür ausgestatteten Grenzübergängen absolviert werden. Wo das nicht möglich ist, muss der Test spätestens am Tag nach der Einreise nachgeholt werden. Die Quarantänepflicht gilt weiterhin.
Jeder, der nach Norwegen einreist, muss ein Selbsterklärungsformular ausfüllen. Dieses Formular muss vor der Einreise nach Norwegen ausgefüllt und an der Grenzkontrolle der Polizei ausgehändigt werden. Sie sind dafür verantwortlich, das Formular auszudrucken und bei der Einreise nach Norwegen mit sich zu führen.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers auf einem Formular der norwegischen Behörden nachzuweisen.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden indem man zweimal negativ auf Covid-19 getestet wurde. Der erste Test muss bei Einreise durchgeführt werden und kann ein Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Der zweite Test darf frühestens sieben Tage nach der Ankunft durchgeführt werden und muss ein PCR-Test sein. Die Quarantänepflicht gilt so lange, bis das zweite negative Testergebnis vorliegt. Einreisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne nicht verkürzen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Für Einreisende aus Großbritannien gelten zusätzliche Regelungen.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich. Die Flüge aus Großbritannien wurden vorübergehend ausgesetzt.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo. Die Überfahrten mit der Colorline für den 28. Und 30. Dezember 2020 wurden ausgesetzt.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten. Dadurch kann das ggf. zur Einreise notwendige negative Testergebnis nicht ersetzt werden. Auch eine etwaige Quarantänezeit wird dadurch nicht verkürzt.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gelten landesweit Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen, dringende Empfehlungen zu Kontaktminimierung sowie Abstands- und Hygieneregeln. In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Viken und Innlandet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Slowakei als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft.
Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in "eHranica" der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach fünf Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines PCR-Tests auf.
Wer bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen kann, welches nicht älter als 72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Testergebnisses, nicht des Abstrichs. Eine Anmeldung der Einreise ist dann nicht erforderlich. Testergebnisse zertifizierter Labore aus EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt.
EU-Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Slowakei sind von der Quarantäne und vom PCR-Test befreit, wenn Sie in den drei Monaten vor der Einreise eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben und eine entsprechende Bescheinigung ihres slowakischen Hausarztes vorlegen können.
Grenzpendler mit Wohnsitz in einer Entfernung von bis zu 30 km vom nächstgelegenen Grenzübergang müssen sich alle 14 Tage testen lassen und beim Grenzübertritt neben der Bescheinigung des Arbeitgebers ein aktuelles negatives Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Test) vorlegen können.
Weitergehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht veröffentlicht die slowakische Regierung.
Grenzkontrollen finden an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn sind problemlos möglich. Die Transitreise darf nicht länger als 8 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Bis voraussichtlich 24. Januar 2021 gilt jeweils eine landesweite Ausgangssperre von 5 bis 1 Uhr des Folgetags. In dieser Zeit darf man die Wohnung nur in den folgenden Fällen verlassen:
• Fahrten zur Arbeitsstätte (mit Bestätigung der Notwendigkeit des Arbeitgebers).
• Kauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Medikamente, Drogerieartikel, Kraftstoff, Tierfutter) im erforderlichen Umfang im nächstgelegenen Einzelhandelsbetrieb. Sonstige Geschäfte bleiben geschlossen.
• Fahrten zur Bank, zur Post und zu Ausgabestellen zwecks Abholung online bestellter Waren.
• Pflege nahestehender Personen.
• Fahrten zum Arzt.
• Fahrten zu Teststationen für PCR- und Antigentests.
• Tierpflege.
• Erholung in der Natur, Individualsport.
• Reisen von Kindern zum getrennt lebenden Elternteil und Reisen des getrennt lebenden Elternteils zum Kind.
Die Aufzählung ist nicht vollständig, sondern deckt nur die wichtigsten Bereiche des täglichen Lebens ab. Der vollständigen Verordnungstext befindet sich auf der Homepage der slowakischen Regierung .
Besuche bei Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören, sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind nicht erlaubt. Hotels dürfen ab 1. Januar 2021 keine neuen Gäste aufnehmen. Bestehende Reservierungen für Anreisen ab 1. Januar 2021 werden ungültig. In Skigebieten ist der Liftbetrieb eingestellt.
Bewirtung in Restaurants, Kneipen und Cafés darf nur zum Mitnehmen erfolgen. Alle Lokale müssen um 22 Uhr schließen. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr.
Die Regierung hat den Notstand bis 7. Februar 2021 verlängert. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist drinnen und draußen Pflicht. In der freien Natur gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Wenn Sie sich touristisch in der Slowakei aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Slowenien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien verzeichnet inzwischen einen starken Anstieg der Neuinfektionen. In allen Regionen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen mit Wirkung vom 12. Dezember 2020 bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht kann auf fünf Tage verkürzt werden, wenn innerhalb von fünf Tagen nach Antritt der Quarantäne ein PCR-Test vorgenommen wird und das Testergebnis negativ ist.
Zur o.g. Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist und der in einem EU-Mitgliedstaat oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz durchgeführt wurde. Ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend.
Personen, die von außerhalb des Schengengebiets nach Slowenien einreisen (Einreise auf dem Landweg von Kroatien und Einreise auf dem Luftweg) und aus einem der auf der roten Liste geführten Länder nach Slowenien einreisen, unterliegen bei Einreise einer Testpflicht (Antigen-Schnelltest). Von der Testpflicht sind nur Personen befreit, die unter einen der o.g. Ausnahmen von der Quarantänepflicht fallen. Im Fall der Einreise auf den Landweg von Kroatien nach Slowenien können die Tests nur an den Grenzübergangstellen Obrežje, Gruškovje, Metilka, Središče ob Dravi und Jelšane und im Fall der Einreise auf dem Luftweg nur am Flughafen Ljubljana vorgenommen werden.
Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich.
Deutsche Staatsangehörige, die im österreichischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich. Deutsche Staatsangehörige, die im italienischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 6 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Es ist mit geringfügigen Ausnahmen verboten, zwischen den Regionen Sloweniens zu reisen. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.), Restaurants, Cafés etc. sind landesweit geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Versammlungen mit mehr als 6 Personen sind grundsätzlich verboten.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Wenn Sie sich touristisch in Slowenien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen werden per E-Mail beantwortet.
• Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
• Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
• Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
• Wenn Sie sich in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Einreise
Spanien verlängert die Schließung seiner Außengrenzen des Schengen-Raums, einschließlich Ceuta und Melilla zu Marokko, bis einschließlich 31. Januar 2021. Quelle: Maghreb Post
Tschad - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Tschad wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschad ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Jedoch gibt es Infektionsfälle in der Hauptstadt N’Djamena und in 17 tschadischen Provinzen.
Tschad ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässe sowie für Personen, die mit Sondergenehmigung der Regierung reisen, gestattet. Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzeigen, der höchstens sieben Tage alt sein darf.
Quarantäneregelungen unterscheiden sich seit dem 1. August 2020 je nach Aufenthaltsdauer:
Bei Aufenthalt von sieben Tagen und mehr muss der Reisende sich in häusliche Quarantäne begeben. Dort muss er die üblichen Hygieneregeln einhalten (Gesichtsmaske, Hände waschen und Abstandsregel) und nach sieben Tagen in einer der autorisierten Einrichtungen in N’Djamena einen neuerlichen Test durchführen lassen. Die Kosten 15.000,00 XAF (ca. 22,50 Euro) trägt der Reisende. Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen muss der Reisende seine Kontaktdaten (Hotel oder Wohnung, Arbeitsplatz) für eine eventuelle epidemiologische Untersuchung mitteilen.
Bei der Ausreise aus dem Tschad ist ebenfalls ein negativer PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen N’Djamena wird vom 4. Januar 2021, 0 Uhr, zunächst für eine Woche für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die tschadische Regierung hat einen partiellen Lockdown ausschließlich für die Hauptstadt N‘Djamena und zunächst für die Dauer von einer Woche beschlossen.
Die Schließung von Zugangsstraßen in die Hauptstadt N`Djamena sowie Schließung von Bildungseinrichtungen, Restaurants in N‘Djamena ist erfolgt. Es gilt eine Ausgangssperre in N’Djamena von 18 Uhr bis 5. Uhr.
Für mehrere Provinzen gelten die bisherigen Ausgangssperren.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




