Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand 09.12.2014 (Unverändert gültig seit: 09.12.2014)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise
In der Nacht vom 1. auf den 2. Dezember 2014 wurden in der Nähe von Mandera 36 Menschen ermordet. Das Vorgehen deutet auf die somalische Terrororganisation Al Shabaab hin.
Am 21. November 2014 wurden bei einem Anschlag auf einen Bus in der Nähe von Mandera nahe der kenianisch-somalischen Grenze 28 Menschen ermordet. Zu den Morden hat sich die somalische Terrororganisation Al Shabaab bekannt. Von Reisen in das kenianisch-somalische Grenzgebiet wird weiterhin dringend abgeraten (siehe unten).
In der Hauptstadt Nairobi, aber auch nahe der Ferienorte in der Umgebung von Mombasa häuften sich in der ersten Jahreshälfte terroristische Anschläge. Am 5. Juli 2014 wurden bei Angriffen auf die Ortschaften Hindi (Lamu County) und Gamba (Tana River) insgesamt mehr als 20 Menschen getötet. Am 15., 16. und 22. Juni 2014 wurden bei Angriffen auf den Küstenort Mpeketoni (nördliche kenianische Küste, ca. 30 km südlich der Insel Lamu) und umliegende Ortschaften über 60 Menschen getötet. Im Juli 2014 wurden in der Altstadt von Mombasa innerhalb von zwei Wochen zwei Touristinnen getötet, darunter eine Deutsche. Ein erheblicher Teil der Angriffe wurde mutmaßlich von der Terrororganisation Al Shabaab verübt. In den letzten Tagen kam es im Raum Mombasa vermehrt zu ethnisch und religiös motivierter Gewalt in einheimischen Vierteln und Slums mit Toten. Im November 2014 kam es im Zusammenhang mit der Schließung von Moscheen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Diese Gegenden sollten gemieden werden.
Von Aufenthalten und Besuchen in der Altstadt von Mombasa sowie in bestimmten Stadtteilen Nairobis (Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete) wird nachdrücklich abgeraten.
Von Aufenthalten in der Provinz Lamu einschließlich des Lamu-Archipels wird dringend abgeraten.
Auch in den Touristengebieten Kilifi und Malindi besteht eine erhöhte Gefahr von Anschlägen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia besteht die Gefahr
terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen Al-Shabaab-Terrororganisation mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Mehrere Anschläge der jüngeren Vergangenheit und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Ziele waren bisher v.a. Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren und öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Busse, Kleinbusse, Fähren) und Flughäfen.
Es wird daher zu großer Vorsicht und Wachsamkeit bei Besuchen öffentlicher Plätze, Restaurants, Bars und Einkaufszentren, religiöser Stätten, internationaler Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierter touristischer Sehenswürdigkeiten geraten. Größere Menschenansammlungen jeder Art sollten gemieden werden. Da öffentliche Busse und öffentliche Kleinbusse in der Vergangenheit immer wieder Ziele von Anschlägen waren, sollte ihre Nutzung unbedingt vermieden werden.
Anschläge der jüngeren Vergangenheit:
In der Nacht vom 23. auf den 24.06.2014 sind bei einem weiteren Anschlag in der Küstenregion Kenias, in Witu (etwa 40 km westlich von Lamu im Landesinnern), mindestens fünf Menschen getötet worden.
Am 15.06.2014 wurden bei einem mutmaßlich von Al-Shabaab durchgeführten Angriff auf den Küstenort Mpeketoni (nördliche kenianische Küste, ca. 30 km südlich der Insel Lamu), über 50 Menschen, bei einem weiteren Attentat am 17.06.2014 in einem benachbarten Dorf weitere 13 Menschen getötet.
Am 16.05.2014 wurden 2 Sprengsätze auf dem Gikomba-Markt in Nairobi gezündet. Dabei kamen über 10 Menschen ums Leben, weitere wurden verletzt.
Am 03. und 04.05.2014 kam es zu einer Serie von Terroranschlägen in Mombasa und Nairobi.
Am 03.05.2014 wurde eine Granate auf eine Bushaltestelle in Mombasa geworfen. Bei der Explosion kamen 4 Menschen ums Leben, zahlreiche Menschen wurden verletzt. Ein Bombenanschlag auf die Strandbar eines Hotels blieb ohne Folgen, weil die Bombe entdeckt wurde.
Am 04.05.2014 explodierten zwei Bomben in Bussen in der Nähe von Nairobi. Dabei wurden 3 Menschen getötet und viele weitere verletzt.
Am 23.04.2014 explodierte ein Fahrzeug vor der Polizeistation in Pangani, einem Stadtteil von Nairobi. Es gab 4 Tote.
Am 23.04.2014 ereignete sich ein bewaffneter Angriff auf einen Konvoi des UNHCR in Dadaab. Es war offenbar beabsichtigt, die UNHCR -Mitarbeiter zu entführen, was nicht gelang. Es gab einen Verletzten.
Am 23.03.2014 erfolgte ein Anschlag mit Handfeuerwaffen auf eine Kirche in Likoni (bei Mombasa) mit 6 Toten und 18 Verletzten.
Am 18.03.2014 wurde die Entdeckung eines mit einer großen Menge Sprengstoff präparierten Autos, in dem sich auch Waffen befanden, in Mombasa bekanntgegeben. Kenianische Sicherheitskräfte suchen nach weiteren derart präparierten Fahrzeugen.
Am 16.01.2014 ereignete sich in einem Restaurant am Flughafen Nairobi eine Explosion einer unkonventionellen Sprengvorrichtung. Es wurde niemand verletzt.
Am 02.02.2014 erfolgte ein Granatanschlag auf einen Nachtclub im Touristenort Diani mit 10 Verletzten.
Mitte Dezember 2013 kam es zu einem Anschlag auf einen mit Touristen besetzten Minibus in der Nähe von Mombasa, bei dem niemand zu Schaden kam, da die auf den Bus geworfene Granate nicht explodierte.
In Nairobi gab es ebenfalls im Dezember 2013 einen Anschlag auf einen Bus, bei dem nach bisherigen Kenntnissen 10 Menschen ums Leben kamen.
Bei dem Anschlag auf das Westgate Einkaufszentrum im September 2013 kamen mindestens 67 Menschen ums Leben.
Reisen über Land/Kriminalität
Eine Gefahr, Opfer
von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den
nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben danach ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen weiter unbedingt vermieden werden (dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein) . Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch der Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma dringend abgeraten.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser vor allem an der Küste. Bei Anmietung entsprechender Häuser und der
Auswahl von Unterkünften generell ist auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu achten. Dasselbe gilt für den
Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs, insbesondere an der Küste, da es hier vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen ist.
Die
Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtgebietes von Nairobi (insbesondere ärmere Wohngegenden oder Slums sowie Busbahnhöfe und Matatu-Haltestellen) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Auch bei organisierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen. Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig beim
Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) zu sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Safaris
In jüngster Zeit haben sich schwere Unfälle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermüdung der Fahrer sowie nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse gemehrt. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein großes Risiko von
Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Auch wenn internationale Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie Erfolge gezeigt haben, besteht die Gefahr, von Piraten angegriffen zu werden fort. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Center unter
http://www.mschoa.org dringend empfohlen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen. Für Reisende, die in Kenia zu Schaden kommen oder Opfer eines Verbrechens oder Unfalls werden, ist es erfahrungsgemäß schwierig bis aussichtslos rechtliche Ansprüche durchzusetzen.
Geld/Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem „Cirrus“- und/oder „Maestro“-Logo versehenen BankCards europäischer Banken nur noch selten bis maximal 40.000 KES pro Tag abgehoben werden, da deutsche Banken ihre Sicherheitsmerkmale verschärft haben. Abhebungen mit Kreditkarten (z.B. Visa) sind in der Regel noch möglich. Reiseschecks werden in Kenia in der Regel nicht akzeptiert, weder in Forex-Büros noch zum Bezahlen von Hotels usw.
In Kenia ist Kreditkartenbetrug häufig. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
In Nairobi ereigneten sich in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenüber traten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.
Aufnahme einer Arbeit
Personen, die beabsichtigen, in einer sozialen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation für einige Zeit mitzuarbeiten, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Näheres hierzu unter
http://www.immigration.go.ke
Vor dem Hintergrund einschlägiger, nicht immer günstiger Erfahrungen, wird empfohlen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.
Alle Reisenden haben die Möglichkeit sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (
http://service.diplo.de/registrierungav) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind wird geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja,
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Visumgebühr beträgt seit 1. Januar 2011 US$ 50,00. Visa (single entry) können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen - mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung - gültig.
Seit Anfang 2014 besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda zu beantragen. Die Kosten betragen 100 US$. Das Visum wird am Flughafen erteilt. Ob es auch an allen Landesgrenzen erteilt wird, sollte vor Beginn der Reise bei der kenianischen Botschaft erfragt werden.
Alle Zahlungen werden nur in Scheinen angenommen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia, Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft
http://www.kenyaembassyberlin.de heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.