Reise-/Sicherheitshinweis Elfenbeinküste / Côte d'Ivoire 25.08.2005 - 29.06.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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benno
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Reise-/Sicherheitshinweis Elfenbeinküste / Côte d'Ivoire 25.08.2005 - 29.06.2011

Beitrag von benno »

Hallo,
nach der Erklärung der beiden abtrünnigen Offiziere am Freitag vergangener Woche, mit der sie die Absetzung von Präsident Gbagbo in den nächsten Tagen verkündeten, spannt sich die Lage an.

Das AA schreibt:
Sicherheitshinweis

Stand: 25.08.2005 Unverändert gültig seit: 23.08.2005

Vor Reisen in die Côte d'Ivoire wird dringend abgeraten.

Absolut unaufschiebbare Reisen (z.B. im öffentlichen Auftrag) nach Abidjan und in den regierungskontrollierten Süden des Landes sollten nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit der Botschaft Abidjan geplant und angetreten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass seit einigen Tagen die Zufahrtsstraßen von Abidjan sowie weiterer größerer Städte im Süden des Landes von 22.00 abends bis 06.00 Uhr früh für ein- und ausgehenden Verkehr gesperrt sind.

Vor Reisezielen, die sich in der Nähe der Vertrauenszone (Zone de Confiance) befinden sowie Fahrten in die neuerdings unter Militärverwaltung gestellten Distrikte Duékoué, Guiglo, Toulepleu und Blolequin im Westen des Landes wird gewarnt.

Vor Reisen in den Nordteil der Côte d’Ivoire, der von den aus der Rebellion hervorgegangenen "Forces Nouvelles" kontrolliert wird, wird weiterhin dringend gewarnt.

Die Gefahr eines erneuten Ausbruchs bewaffneter Auseinandersetzungen, bei denen insbesondere auch westliche Ausländer gefährdet sein könnten, besteht im gesamten Landesgebiet, einschließlich Abidjan.
Gruss aus Mali, Benno
Alexander
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Sicherheitshinweis Côte d'Ivoire 21.10.2005

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat in einer Meldung vom 21.10.2005 die Reisewarnung nochmal bestätigt.

Auswärtiges Amt
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Sicherheitshinweis Cote d'Ivoire 17.01.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 17.01.2006 Unverändert gültig seit: 17.01.2006
Aktueller Hinweis: Seit dem 16.01.2006 Straßensperren und Protestaktionen der Jungen Patrioten in der Hauptstadt Abidjan sowie in mehreren Städten des regierungskontrollierten Südens, u.a. Yamoussoukro, San Pedro, Gagnoa, Daloa, Guiglo.

Von Reisen in die Côte d'Ivoire wird dringend abgeraten.

Absolut unaufschiebbare Reisen (z.B. im öffentlichen Auftrag) nach Abidjan und in den regierungskontrollierten Süden des Landes sollten nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit der Botschaft Abidjan geplant und angetreten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrtsstraßen von Abidjan sowie weiterer größerer Städte im Süden des Landes von 22.00 Uhr abends bis 06.00 Uhr früh für ein- und ausgehenden Verkehr gesperrt sind.

Reiseziele in bzw. in die Nähe der Vertrauenszone (Zone de Confiance), die das Land etwa in der Mitte von Ost nach West durchzieht, sowie Fahrten in die unter Militärverwaltung gestellten Distrikte Duékoué, Guiglo, Toulepleu und Blolequin im Westen des Landes unterliegen einer besonderen Gefährdung.

Vor Reisen in den Nordteil der Côte d’Ivoire, der von den aus der Rebellion hervorgegangenen "Forces Nouvelles" kontrolliert wird, wird gewarnt.

Die Gefahr eines erneuten Ausbruchs bewaffneter Auseinandersetzungen, bei denen insbesondere auch westliche Ausländer gefährdet sein könnten, besteht im gesamten Landesgebiet, einschließlich Abidjan, fort.

Die Adresse der Deutschen Botschaft in Abidjan finden Sie hier.
Auswärtiges Amt

Bemerkenswert ist hier, daß das AA hier
Von Reisen in die Côte d'Ivoire wird dringend abgeraten.
von Reisen dringend abrät, aber nur einen Sicherheitshinweis und keine Reisewarnung herausgibt.

Grüsse
Alexander
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Sicherheitshinweis Côte d’Ivoire 26.07.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 26.07.2006 (Unverändert gültig seit: 26.07.2006)

Von Urlaubsreisen in die Côte d’Ivoire wird abgeraten. Notwendige (dienstliche) Reisen nach Abidjan und die nähere Umgebung können derzeit, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt der latenten Gefahr plötzlicher Unruhen, durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrtstraßen von Abidjan sowie weiterer größerer Städte im Süden des Landes von 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr früh für ein- und ausgehenden Verkehr gesperrt sind.

Die Côte d’Ivoire durchläuft seit Jahren eine politische Krise. Diese Situation führte in der Vergangenheit mehrfach zu politischen Unruhen, war Auslöser gewaltsamer ethnischer Auseinandersetzungen (insbesondere im Westen des Landes) und ist ursächlich für die allgemein erhöhte Gewaltkriminalität.

Die politische Lage unterliegt kurzfristigen, unvermittelten Schwankungen , mit nicht voraussehbaren Folgen auch für unbeteiligte Ausländer.

Reisehinweise für einzelne Regionen:

Reiseziele in der so genannten Vertrauenszone („Zone de Confiance“), die das Land etwa in der Mitte in Ost-West-Richtung teilt, sowie in den unter Militärverwaltung stehenden Distrikten Duékoué, Guiglo, Toulepleu und Blolequin im Westen des Landes sollten möglichst gemieden werden. In beiden Gebieten kommt es relativ häufig zu gewaltsamen interethnischen Konflikten.

Für Reisen in den Norden der Côte d’Ivoire, der unter Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, gilt grundsätzlich, dass sie mit besonderen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten verbunden sind. Die deutsche Botschaft Abidjan hat zudem keine Möglichkeit, im Norden in Not geratene deutsche Staatsangehörige konsularisch zu betreuen.
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Sicherheitshinweis Elfenbeinküste 11.09.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 11.09.2006 (Unverändert gültig seit: 11.09.2006)

Von Urlaubsreisen in die Côte d’Ivoire wird abgeraten. Notwendige (dienstliche) Reisen nach Abidjan und die nähere Umgebung können derzeit, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt der latenten Gefahr plötzlicher Unruhen, durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrtstraßen von Abidjan sowie weiterer größerer Städte im Süden des Landes von 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr früh für ein- und ausgehenden Verkehr gesperrt sind.

Ende August wurden an mehreren Stellen in Abidjan illegal große Mengen giftiger Abwässer entladen. Durch die Verdampfung der Abwässer kam es schon zu gesundheitlichen Auswirkungen und einigen Todesfällen in der Bevölkerung. Die Umgebung der bisher bekannten Abladestellen sollte gemieden werden. Obwohl noch keine Kontaminierung des Trinkwassers festgestellt wurde, wird vom Konsum des Leitungswassers vorläufig abgeraten. Bei Krankheitszeichen sollte ein Arzt konsultiert werden.

Die Côte d’Ivoire durchläuft seit Jahren eine politische Krise. Diese Situation führte in der Vergangenheit mehrfach zu politischen Unruhen, war Auslöser gewaltsamer ethnischer Auseinandersetzungen (insbesondere im Westen des Landes) und ist ursächlich für die allgemein erhöhte Gewaltkriminalität.

Die politische Lage unterliegt kurzfristigen, unvermittelten Schwankungen , mit nicht voraussehbaren Folgen auch für unbeteiligte Ausländer.

Reisehinweise für einzelne Regionen:

Reiseziele in der so genannten Vertrauenszone („Zone de Confiance“), die das Land etwa in der Mitte in Ost-West-Richtung teilt, sowie in den unter Militärverwaltung stehenden Distrikten Duékoué, Guiglo, Toulepleu und Blolequin im Westen des Landes sollten möglichst gemieden werden. In beiden Gebieten kommt es relativ häufig zu gewaltsamen interethnischen Konflikten.

Für Reisen in den Norden der Côte d’Ivoire, der unter Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, gilt grundsätzlich, dass sie mit besonderen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten verbunden sind. Die deutsche Botschaft Abidjan hat zudem keine Möglichkeit, im Norden in Not geratene deutsche Staatsangehörige konsularisch zu betreuen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Côte d Ivoire 27.11.2006

Beitrag von Alexander »

Stand 27.11.2006 (Unverändert gültig seit: 27.11.2006)

1. Aktueller Hinweis
Für dieses Land bestehen derzeit keine aktuellen Hinweise.

2. Sicherheitshinweise

Länderspezifischer Hinweis
Von Urlaubsreisen in die Côte d’Ivoire wird abgeraten. Notwendige (dienstliche) Reisen nach Abidjan und die nähere Umgebung können derzeit, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt der latenten Gefahr plötzlicher Unruhen, durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrtstraßen von Abidjan sowie weiterer größerer Städte im Süden des Landes von 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr früh für ein- und ausgehenden Verkehr gesperrt sind.

Die Côte d’Ivoire durchläuft seit Jahren eine politische Krise. Diese Situation führte in der Vergangenheit mehrfach zu politischen Unruhen, war Auslöser gewaltsamer ethnischer Auseinandersetzungen (insbesondere im Westen des Landes) und ist ursächlich für die allgemein erhöhte Gewaltkriminalität.

Die politische Lage unterliegt kurzfristigen, unvermittelten Schwankungen , mit nicht voraussehbaren Folgen auch für unbeteiligte Ausländer.

Reisehinweise für einzelne Regionen:
Reiseziele in der so genannten Vertrauenszone („Zone de Confiance“), die das Land etwa in der Mitte in Ost-West-Richtung teilt, sowie in den unter Militärverwaltung stehenden Distrikten Duékoué, Guiglo, Toulepleu und Blolequin im Westen des Landes sollten möglichst gemieden werden. In beiden Gebieten kommt es relativ häufig zu gewaltsamen interethnischen Konflikten.

Für Reisen in den Norden der Côte d’Ivoire, der unter Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, gilt grundsätzlich, dass sie mit besonderen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten verbunden sind. Die deutsche Botschaft Abidjan hat zudem keine Möglichkeit, im Norden in Not geratene deutsche Staatsangehörige konsularisch zu betreuen.

3. Reisehinweise

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird. Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Gebühren können dort erfragt werden. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich.

Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).

Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Die Eintragung von Kindern im Pass eines Elternteils ist ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.

Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.

Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.

Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in der Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz


Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A , bei längeren Aufenthalten auch Hepatitis B , Tollwut, Typhus und Meningokokken-Meningitis (ACWY).

Zur Einreise ist eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Ein entsprechender Impfpass ist mitzuführen.

HIV/Aids ist weitverbreitet.. Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen sowie Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

Öffentliche Krankenhäuser entsprechen in keiner Weise europäischem Standard. Bei Behandlungen wird Vorkasse verlangt.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden, dazu zählt auch die Malaria. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr der Bilharziose; Krokodile). Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. In Abidjan existieren jedoch einige Privatkliniken mit akzeptablem aber abnehmendem Standard. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Gängige Medikamente sind in Abidjan in der Regel erhältlich. Eine individuelle Reiseapotheke sollte jedoch nach Möglichkeit mitgenommen werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Reise-/Sicherheitshinweis Côte d’Ivoire 27.02.2007

Beitrag von Alexander »

Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 27.02.2007 (Unverändert gültig seit: 27.02.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Urlaubsreisen in die Côte d’Ivoire wird abgeraten.
Notwendige (dienstliche) Reisen nach Abidjan und die nähere Umgebung können derzeit, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt der latenten Gefahr plötzlicher Unruhen, durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrtstraßen von Abidjan sowie weiterer größerer Städte im Süden des Landes von 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr früh für ein- und ausgehenden Verkehr gesperrt sind.

Die Côte d’Ivoire durchläuft seit Jahren eine politische Krise. Diese Situation führte in der Vergangenheit mehrfach zu politischen Unruhen, war Auslöser gewaltsamer ethnischer Auseinandersetzungen (insbesondere im Westen des Landes) und ist ursächlich für die allgemein erhöhte Gewaltkriminalität.

Die politische Lage unterliegt kurzfristigen, unvermittelten Schwankungen , mit nicht voraussehbaren Folgen auch für unbeteiligte Ausländer.

Reisen über Land: Reiseziele in der so genannten Vertrauenszone („Zone de Confiance“), die das Land etwa in der Mitte in Ost-West-Richtung teilt, sowie in den unter Militärverwaltung stehenden Distrikten Duékoué, Guiglo, Toulepleu und Blolequin im Westen des Landes sollten möglichst gemieden werden. In beiden Gebieten kommt es relativ häufig zu gewaltsamen interethnischen Konflikten.

Für Reisen in den Norden der Côte d’Ivoire, der unter Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, gilt grundsätzlich, dass sie mit besonderen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten verbunden sind. Die deutsche Botschaft Abidjan hat zudem keine Möglichkeit, im Norden in Not geratene deutsche Staatsangehörige konsularisch zu betreuen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird. Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Gebühren können dort erfragt werden. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich.

Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).

Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Die Eintragung von Kindern im Pass eines Elternteils ist ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.

Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.

Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.

Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in der Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Die Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber: In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.

Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, nur im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’Ivoire gemeldet. 2005 waren 7,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten:

Meningokokken-Krankheit: Der Norden der Cote d’Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.

Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Vogelgrippe: Im April 2006 traten in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.

Medizinische Versorgung:

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.

Einfache – mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen trotzdem Deutschland vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.

Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekranken-versicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Cote d’Ivoire aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Cote d’Ivoire, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Côte d’Ivoire 05.06.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Stand 05.06.2007 (Unverändert gültig seit: 05.06.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Urlaubsreisen in die Côte d’Ivoire wird abgeraten. Notwendige (dienstliche/geschäftliche) Reisen nach Abidjan, Yamoussoukro und einige andere Städte im Süden des Landes und die nähere Umgebung können , nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt einer plötzlichen Lageänderung infolge politischer Unruhen, durchgeführt werden.

Die Côte d’Ivoire durchläuft seit Jahren eine tiefgreifende politische Krise. Dies führte mehrfach zu politischen Unruhen, auch mit Ausschreitungen gegenüber Ausländern (in den Städten), und war Auslöser gewaltsamer ethnischer Auseinandersetzungen, eher in ländlichen Regionen und besonders im Westen des Landes. Seit Anfang März 2007 ist die Lage deutlich entspannter. Dennoch besteht weiterhin eine hohe Gefahr der Gewaltkriminalität.

Reisen über Land/Strassenverkehr:


Die Zufahrtsstraßen von Abidjan sind von 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr früh für ein- und ausgehenden Verkehr gesperrt.

Reisen bei Dunkelheit sollten in jedem Fall gemieden werden wegen hoher Gefahr von Straßenüberfällen. Auch von Reisen in den Westen des Landes (in die unter Militärverwaltung stehenden Distrikte Duékoué, Guiglo, Toulepleu und Blolequin) ist abzuraten.

Reisen in den Norden der Côte d’Ivoire, der noch unter Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, unterliegen weiterhin einem deutlich höheren Risiko der Gewaltkriminalität (fehlende Sicherheitskräfte). Die Möglichkeit konsularischer Betreuung von Deutschen im Norden des Landes ist eingeschränkt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird, bei Bedarf unter Einschaltung eines Serviceunternehmens (www.visaexpress.de). Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Gebühren können dort erfragt werden. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich.

Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).

Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Die Eintragung von Kindern im Pass eines Elternteils ist ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.

Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.

Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.

Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in der Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Die Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber: In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.

Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten:

Meningokokken-Krankheit: Der Norden der Cote d’Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.

Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Vogelgrippe: Im April 2006 traten in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.

Medizinische Versorgung:

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.

Einfache – mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen trotzdem Deutschland vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.

Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekranken-versicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Cote d’Ivoire aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Cote d’Ivoire, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Reise/Sicherheitshinweis Côte d Ivoire 18.12.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Côte d Ivoire:
Stand 18.12.2007 (Unverändert gültig seit: 18.12.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen in die Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährung hingewiesen.

Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Norden und Westen des Landes wird abgeraten. Dienstliche und geschäftliche Reisen nach Abidjan, Yamoussoukro und in einige andere Städte im Süden des Landes und in die nähere Umgebung können, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt einer plötzlichen Lageänderung, durchgeführt werden.
Die Côte d’Ivoire durchläuft seit Jahren eine tiefgreifende politische Krise. Dies führte in der Vergangenheit (bis 2006) zu politischen Unruhen, auch mit Ausschreitungen gegenüber Ausländern (in den Städten), und war Auslöser gewaltsamer ethnischer Auseinandersetzungen, eher in ländlichen Regionen und besonders im Westen des Landes. Seit März 2007 hat sich die Lage entspannt. Das Risiko plötzlicher politischer oder sozialer Unruhen besteht weiterhin im Vorfeld der für 2008 (ab Juni) vorgesehenen Wahlen. Dazu kommt ein hohes Maß an Gewaltkriminalität.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Die Zufahrtsstraßen von Abidjan sind von 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr früh für ein- und ausgehenden Verkehr gesperrt.
Reisen bei Dunkelheit sollten in jedem Fall gemieden werden wegen hoher Gefahr von Straßenüberfällen. Auch von Reisen in den Westen des Landes (in die unter Militärverwaltung stehenden Distrikte Duékoué, Guiglo, Toulepleu und Blolequin) ist abzuraten.
Reisen in den Norden der Côte d’Ivoire, der noch unter Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, unterliegen weiterhin einem höheren Risiko der Gewaltkriminalität (fehlende Sicherheitskräfte). Die Möglichkeit konsularischer Betreuung von Deutschen im Norden des Landes ist eingeschränkt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird, bei Bedarf unter Einschaltung eines Serviceunternehmens (www.visaexpress.de). Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Gebühren können dort erfragt werden. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Die Eintragung von Kindern im Pass eines Elternteils ist ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in der Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Die Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber: In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Meningokokken-Krankheit: Der Norden der Cote d’Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe: Im April 2006 traten in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache – mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen trotzdem Deutschland vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekranken-versicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Cote d’Ivoire aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Cote d’Ivoire, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Côte d'Ivoire:
Stand 22.04.2008 (Unverändert gültig seit: 22.04.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen in die Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährung hingewiesen. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Westen des Landes wird abgeraten.

Die Côte d’Ivoire durchläuft seit Jahren eine tiefgreifende politische Krise. Dies führte in der Vergangenheit (bis 2006) zu politischen Unruhen, auch mit Ausschreitungen gegenüber Ausländern (in den Städten), und war Auslöser gewaltsamer ethnischer Auseinandersetzungen, eher in ländlichen Regionen und besonders im Westen des Landes. Seit März 2007 hat sich die Lage entspannt. Das Risiko plötzlicher politischer oder sozialer Unruhen besteht weiterhin im Vorfeld der für Ende November 2008 vorgesehenen Wahlen.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Westen des Landes (insbesondere in die unter Militärverwaltung stehenden Distrikte Duékoué, Guiglo, Toulepleu und Blolequin) wird abgeraten. Reisen in den Norden der Côte d’Ivoire, der noch unter Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, unterliegen einem höheren Risiko der Gewaltkriminalität (fehlende Sicherheitskräfte). Reisen in den Norden sind bei sorgfältiger Planung, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt einer plötzlichen Lageänderung möglich. Die Möglichkeit konsularischer Betreuung von Deutschen im Norden des Landes ist eingeschränkt.Dienstliche und geschäftliche Reisen nach Abidjan, Yamoussoukro und in einige andere Städte im Süden des Landes und in die nähere Umgebung können, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt einer plötzlichen Lageänderung, durchgeführt werden.
Die Zufahrtsstraßen von Abidjan sind von 22:00 Uhr abends bis 05:00 Uhr morgens für ein- und ausgehenden Verkehr gesperrt.
Reisen bei Dunkelheit sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und wegen hoher Gefahr von Straßenüberfällen in jedem Fall gemieden werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird, bei Bedarf unter Einschaltung eines Serviceunternehmens (www.visaexpress.de). Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Gebühren können dort erfragt werden. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Die Eintragung von Kindern im Pass eines Elternteils ist ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in der Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
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Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden der Cote d’Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im April 2006 traten in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache – mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen trotzdem Deutschland vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekranken-versicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Cote d’Ivoire aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Cote d’Ivoire, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Côte d'Ivoire:
Stand 04.08.2009 (Unverändert gültig seit: 04.08.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen nach Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Insbesondere im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.

Côte d’Ivoire durchläuft seit Jahren eine tiefgreifende politische Krise. Dies führte in der Vergangenheit (bis 2006) zu politischen Unruhen, auch mit Ausschreitungen gegenüber Ausländern (in den Städten), und war Auslöser gewaltsamer ethnischer Auseinandersetzungen, eher in ländlichen Regionen und besonders im Westen des Landes. Seit März 2007 hat sich die Lage entspannt. Das Risiko plötzlicher politischer oder sozialer Unruhen besteht weiterhin, auch mit Blick auf die für Ende November 2009 vorgesehenen Wahlen.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Westen des Landes (insbesondere in die unter Militärverwaltung stehenden Distrikte Duékoué, Guiglo, Toulepleu und Blolequin) wird abgeraten. Reisen in den Norden von Côte d’ Ivoire, der noch teilweise unter Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, unterliegen einem höheren Risiko der Gewaltkriminalität (fehlende Sicherheitskräfte). Reisen in den Norden sind bei sorgfältiger Planung, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt einer plötzlichen Lageänderung möglich. Die Möglichkeit konsularischer Betreuung von Deutschen im Norden des Landes ist eingeschränkt. Dienstliche und geschäftliche Reisen nach Abidjan, Yamoussoukro und in einige andere Städte im Süden des Landes und in die nähere Umgebung können, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt einer plötzlichen Lageänderung, durchgeführt werden.
Die Zufahrtsstraßen von Abidjan sind von 22:00 Uhr abends bis 05:00 Uhr morgens für ein- und ausgehenden Verkehr gesperrt.
Reisen bei Dunkelheit sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und wegen hoher Gefahr von Straßenüberfällen in jedem Fall gemieden werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d' Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird, bei Bedarf unter Einschaltung eines Serviceunternehmens (www.visaexpress.de). Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Gebühren können dort erfragt werden. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Die Eintragung von Kindern im Pass eines Elternteils ist ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich.
Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d' Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’ Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de/cln_049/nn_195844/DE/ ... /30_07.pdf
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’ Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’ Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’ Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Cote d’ Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Côte d'Ivoire 06.10.2009

Beitrag von Birgitt »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Côte d'Ivoire:
Stand 06.10.2009 (Unverändert gültig seit: 06.10.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen nach Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Insbesondere im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.

Côte d’Ivoire durchläuft seit Jahren eine tiefgreifende politische Krise. Dies führte in der Vergangenheit (bis 2006) zu politischen Unruhen, auch mit Ausschreitungen gegenüber Ausländern (in den Städten), und war Auslöser gewaltsamer ethnischer Auseinandersetzungen, eher in ländlichen Regionen und besonders im Westen des Landes. Seit März 2007 hat sich die Lage entspannt. Das Risiko plötzlicher politischer oder sozialer Unruhen besteht weiterhin, auch mit Blick auf die für Ende November 2009 vorgesehenen Wahlen.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Westen des Landes (insbesondere in die unter Militärverwaltung stehenden Distrikte Duékoué, Guiglo, Toulepleu und Blolequin) wird abgeraten. Reisen in den Norden von Côte d’ Ivoire, der noch teilweise unter Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, unterliegen einem höheren Risiko der Gewaltkriminalität (fehlende Sicherheitskräfte). Reisen in den Norden sind bei sorgfältiger Planung, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt einer plötzlichen Lageänderung möglich. Die Möglichkeit konsularischer Betreuung von Deutschen im Norden des Landes ist eingeschränkt. Dienstliche und geschäftliche Reisen nach Abidjan, Yamoussoukro und in einige andere Städte im Süden des Landes und in die nähere Umgebung können, nach vorheriger Absprache mit der Botschaft und unter dem generellen Vorbehalt einer plötzlichen Lageänderung, durchgeführt werden.
Die Zufahrtsstraßen von Abidjan sind von 22:00 Uhr abends bis 05:00 Uhr morgens für ein- und ausgehenden Verkehr gesperrt.
Reisen bei Dunkelheit sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und wegen hoher Gefahr von Straßenüberfällen in jedem Fall gemieden werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d' Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird, bei Bedarf unter Einschaltung eines Serviceunternehmens (www.visaexpress.de). Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Gebühren können dort erfragt werden. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubig-ter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d' Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’ Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr  (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de/cln_049/nn_195844/DE/ ... /30_07.pdf
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’ Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’ Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragenunter einem Moskitonetz zu schlafenHIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’ Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Cote d’ Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
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Reise-/Sicherheitshinweis Elfenbeinküste 26.11.2009

Beitrag von Birgitt »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Côte d'Ivoire
Stand 26.11.2009 (Unverändert gültig seit: 26.11.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen nach Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen. Es muss damit gerechnet werden, dass es im Zusammenhang mit den voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2010 stattfindenden Präsidentschaftswahlen zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage kommen kann. Das Risiko politisch oder sozial motivierter Unruhen bleibt auch nach der seit 2007 eingetretenen Entspannung latent.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Reisen in den Norden von Côte d’ Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 22:00 Uhr abends bis 05:00 Uhr morgens in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d' Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird, bei Bedarf unter Einschaltung eines Serviceunternehmens (www.visaexpress.de). Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Gebühren können dort erfragt werden. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene
Reisepass - Ja: Bei Visaantragstellung noch mindestens 6 Monate.
Vorläufiger Reisepass - Ja: Bei Visaantragstellung noch mindestens 6 Monate.
Personalausweis - Nein
Vorläufiger Personalausweis - Nein

Weitere Anmerkungen
Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass - Ja: jedoch nur mit Foto.
Reisepass - Ja: Bei Visaantragstellung noch mindestens 6 Monate
Personalausweis - Nein
Vorläufiger Personalausweis - Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) - Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) - Nein
Weitere Ammerkungen
Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d' Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’ Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de/cln_049/nn_195844/DE/ ... /30_07.pdf
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’ Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’ Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’ Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Cote d’ Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
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Reise-/Sicherheitshinweis Côte d'Ivoire 23.02.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Côte d'Ivoire:
Stand 23.02.2010 (Unverändert gültig seit: 23.02.2010)

Aktuelle Hinweise
Nachdem Präsident Gbagbo am 12. Februar 2010 die Regierung sowie die unabhängige Wahlkommission aufgelöst hat, wurde landesweit in mehreren Städten wiederholt gegen diese Entscheidung demonstriert. Die Demonstranten verlangen die Wiedereinsetzung der unabhängigen Wahlkommission sowie die schnelle Durchführung der Wahlen. In mehreren Städten ist es während der Demonstrationen zu Sachschäden gekommen, bei Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten waren Tote und Verletzte zu beklagen.
Es wird geraten, die Lage aufmerksam zu verfolgen und neue Entwicklungen abzuwarten.
Eine Verschlechterung der Lage ist nicht ausgeschlossen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’ Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d' Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird, bei Bedarf unter Einschaltung eines Serviceunternehmens (www.visaexpress.de). Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Gebühren können dort erfragt werden. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Bei Visaantragstellung noch mindestens 6 Monate.
Vorläufiger Reisepass Ja: Bei Visaantragstellung noch mindestens 6 Monate.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja: Bei Visaantragstellung noch mindestens 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.

Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d' Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’ Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’ Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’ Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’ Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Cote d’ Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Côte d'Ivoire 24.03.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Côte d'Ivoire
Stand 24.03.2010
(Unverändert gültig seit: 24.03.2010)

Aktuelle Hinweise

Nach mehreren gewaltsamen Demonstrationen im Februar und März 2010, die unter den Demonstranten mehrere Todesopfer gefordert hatten, hat sich die Sicherheitslage seit der Bildung einer neuen Regierung zwar zunächst beruhigt, kurzfristige Verschlechterungen sind aber jederzeit wieder möglich.
Es wird geraten, die Lage aufmerksam zu verfolgen und neue Entwicklungen abzuwarten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’ Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d' Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird, bei Bedarf unter Einschaltung eines Serviceunternehmens (www.visaexpress.de). Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Gebühren können dort erfragt werden. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass
Ja: Bei Visaantragstellung noch mindestens 6 Monate.
Vorläufiger Reisepass
Ja: Bei Visaantragstellung noch mindestens 6 Monate.
Personalausweis
Nein
Vorläufiger Personalausweis
Nein
Weitere Anmerkungen
Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass
Ja: jedoch nur mit Foto.
Reisepass
Ja: Bei Visaantragstellung noch mindestens 6 Monate
Personalausweis
Nein
Vorläufiger Personalausweis
Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Nein
Weitere Anmerkungen
Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d' Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’ Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’ Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’ Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
* Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
* ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
* unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’ Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Cote d’ Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
Auswärtiges Amt
Gesperrt