Marokko | Fragen zur Fahrzeugeinfuhr und Verlängerung visafreier Aufenthalt

Kultur, Natur, Unterkunft, Reiserouten, Sehenswürdigkeiten, Tourismus Staaten: Marokko/Sahara, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Jante69
Beiträge: 6
Registriert: Sa 30. Nov 2019, 10:29
Wohnort: Eisenach

Marokko | Fragen zur Fahrzeugeinfuhr und Verlängerung visafreier Aufenthalt

Beitrag von Jante69 »

Hallo zusammen,

ich bitte Euch hier um sachkundige Antworten, eventuell auch mit einem Link zu den Bestimmungen.

Ich war 10 mal in MA, davon dreimal mit Kfz, aber immer nicht so lange im Land gewesen.
Irgendwann demnächst, vielleicht schon im Oktober, soll es wieder Richtung MA gehen.

Ich brauche Hilfe beim Verstehen bzw. erstmal die Kenntnis der Bestimmungen und deren aktuelle Handhabung in der Praxis in Bezug auf vorübergehende Einführung eines Kfz.
Ebenso möchte ich wissen, wie (einfach?) die Verlängerung der 90 Tage visafreien Aufenthaltes für mich erfolgen kann.

Fahrzeug:
Ein Kfz kann zollfrei im Kalenderjahr (01.01. - 31.12.?) für max. 180 Tage eingeführt werden?

Somit bleiben bei einer vorhandenen vorherigen Einfuhr für das entsprechende Fahrzeug im selben Jahr nur die restlichen Tage?
Wie ist dies dann beim Jahreswechsel? Stehen somit am 01.01. des neuen Jahres theoretisch wieder 180 Tage zollfreie Einfuhr zur Verfügung?

Oder zählen die 180 Tage innerhalb der Zeitspanne eines Jahres mit beliebigen Beginn entsprechend der Einreise???


Meine Erfahrungen hierzu:
Einreise MA 01.01.2019 (noch mit alten schmalen Zollzettel zum Fahrzeug)
Ausreise 17.02.2019 = Fahrzeug war 48 Tage im Land

Neue Einreise am 13.12.2019 mit nun Erhalt der kreditkartengrossen Karte zum Fahrzeug "vorübergehende Zulassung" gültig bis 22.04.2020.
Damals hätte das Fahrzeug laut Aufdruck 132 Tage zollfrei im Land bleiben können.

Zusammen 180 Tage...

Verstehe ich eben nicht!
Zum einen das neue "Kalenderjahr" bedingt demnach keine Rückstellung auf wieder 180 Tage möglichen Aufenthalt?
Die möglichen 180 Tage bestehen aus den genutzten Tagen im "Kalenderjahr" plus restlichen Tagen im neuen Kalenderjahr?


Person:
Die meisten Mitleser hier können 90 Tage visafrei im Land bleiben. Werden diese 90 Tage pro Einreise gewährt und gerechnet?
Ich könnte ein Visum beantragen, aber auch da ist, falls ich mich richtig erinnere, als Höchstdauer 90 Tage je Aufenthalt angegeben, aber es sind mehrere Einreisen möglich.

Aber es soll möglich sein, vor Ablauf der 90 Tage eine Verlängerung des persönlichen Aufenthaltes in MA genehmigt zu bekommen? Kann hierzu jemand seine aktuellen Erfahrungen darlegen? Wirken sich fehlende Französisch- oder Arabisch-Kenntnisse eher negativ aus in Bezug auf "Schönreden" und "Beschwatzen" des bearbeitenden Beamten?
Oder problemloser: Fahrzeug in MA lassen und mal kurz über die Grenze und wieder einreisen = neue 90 Tage?

Nach Aussage eines Franzosen, der seit 20 Jahren in MA überwintert und kein wohlhabender Rentner, sondern ein den Produkten von Pflanzen des Rifs sehr zugetane Person ist und für einen Beamte nicht unbedingt "seriös" wirkt, erfolgt diese Verlängerung problemlos.
Ich hörte aber auch von anderen, das die Verlängerung mit Wartezeit, Papierkram, Begründung, Nachweis sämtlicher finanzieller Mittel und und und verbunden ist und vielleicht erfolgen kann.


Freue mich auf Antworten, Grüße aus Eisenach
Jan
Hans72
Beiträge: 82
Registriert: Do 21. Jul 2022, 10:26

Re: Marokko | Fragen zur Fahrzeugeinfuhr und Verlängerung visafreier Aufenthalt

Beitrag von Hans72 »

Hallo Jan,

gute Frage mit dem Auto. Das scheint ja eine ganz komische Regelung zu sein:


Ce régime est accordé pour une durée de 180 jours à consommer d'une manière continue ou
fractionnée pendant l'année civile. Ce délai ne peut faire l’objet de prorogation.

Dans le cas d’un chevauchement d’une année civile sur une autre lors d’un séjour continu au pays, le
reliquat non consommé de l’AT accordé à un véhicule au titre de l’année en cours est autorisé sans
que l’importateur du véhicule ne soit obligé de quitter le territoire national.

--> 180 Tage maximal pro Kalenderjahr.
Falls man über den Jahreswechsel bleibt, darf man nur noch die vom ersten Jahr "restlichen" Tage bleiben, ohne ausreisen zu müssen.

Der Jahreswechsel hilft also überhaupt nichts, wenn man im Lande ist...

(aus : https://www.douane.gov.ma/dms/loadDocum ... ntId=92197)

Grüße Hans
Barbara4x4
Beiträge: 465
Registriert: Fr 16. Nov 2007, 13:03

Re: Marokko | Fragen zur Fahrzeugeinfuhr und Verlängerung visafreier Aufenthalt

Beitrag von Barbara4x4 »

Hallo Jan,

Auch über den Jahreswechsel bleibt es bei 180 Tagen, sowohl für Fahrzeug als auch für Personen.

Die 180 Tage für das Fahrzeug werden bereits bei Einreise gewährt, Personen müssen die Visaverlängerung etwa 2 Wochen vor Ende des Ablaufs des Einreisevisums beantragen. Vorher wird die Anfrage nicht akzeptiert. Als Nachweis der finanziellen Mittel werden die Umtauschbestätigungen akzeptiert. Etwas Papierkram ist nötig, Passfotos, Kopien von Pass, Fahrzeugpapieren und Vermieter- oder Campingplatzbestätigung. Bearbeitungszeit meist 7-10 Tage. Keine Gebühren, ob Sprachkenntnisse eine Rolle spielen kann ich nicht beurteilen. Die Details können von Ort zu Ort variieren, Infos bekommt man oft von den Campingplätzen, die ja auch die entsprechenden Bestätigungen ausstellen.

Einreisevisum ist der Stempel im Pass. Insgesamt relativ stressfrei und entgegenkommend, ganz anders als in Deutschland. Hier ist eine Visumsverlängerung nur vor der Einreise nach D möglich, Bearbeitungszeit mehrere Monate.
Benutzeravatar
Wolfgang131
Beiträge: 345
Registriert: Mi 2. Sep 2009, 13:17

Re: Marokko | Fragen zur Fahrzeugeinfuhr und Verlängerung visafreier Aufenthalt

Beitrag von Wolfgang131 »

Wenn du es dir einfach machen willst, reise nach Mauretanien für ein paar Tage. In Nouadhibou gibt es einen Holländer (Villa Maguela), bei dem es sich aushalten läßt.

In Zagora stellt Dir der Camping Sindibat für wenig Geld eine Buchungsbestätigung aus und sagt Dir was Du machen sollst. An einem Vormittag ist alles ohne Bakschisch erledigt.

Im Januar 2023 stellte die Behörde in Dakhla keine Verlängerung mehr aus (war sonst problemlos). Sonst ist es oft teuer (Agadir) oder kompliziert.
In Afrika kann sich alles schnell ändern.

Gruß
Wolfgang
Jante69
Beiträge: 6
Registriert: Sa 30. Nov 2019, 10:29
Wohnort: Eisenach

Re: Marokko | Fragen zur Fahrzeugeinfuhr und Verlängerung visafreier Aufenthalt

Beitrag von Jante69 »

Hallo Barbara, hallo Hans und Wolfgang,

vielen Dank für Eure Antworten!

Für die nächste Reise habe ich doch kein Problem, da noch 136 Tage übrig, weil das Fahrzeug zu Jahresbeginn nur kurz in MA war.
Wenn aber jemand länger mit einem Fahrzeug im Land war (z. B. 5 Monate), dann im selben Jahr oder auch bei Jahreswechsel wieder eine Fahrt machen will, muss im Vorfeld die nur noch vorhandene restliche Zeit beachtet werden...
Oder...
Noch eine Frage (zum Teil durch Wolfgang beantwortet...) als Beispiel, eventuell später für mich oder auch aktuell für andere Mitleser interessant:
Die 180 Tage (des Jahres) zollfreie Einfuhr des Fahrzeugs sind über den Jahreswechsel z. B. am 07.01.xxxx aufgebraucht.
Das Fahrzeug wird am letzten Tag für ein paar Tage ausgeführt (Spanien oder Mauretanien). Kann man dann problemlos wieder einreisen, da eine neue 180-Tage-Frist beginnt?

Gleichzeitig dazu: Kann man als Person allgemein nach einer Ausreise und erfolgten Wiedereinreise visa- bzw. verlängerungsfrei 90 Tage im Land bleiben?


Grüße aus Thüringen
Jan
Arakis
Beiträge: 62
Registriert: Di 19. Dez 2017, 03:46

Re: Marokko | Fragen zur Fahrzeugeinfuhr und Verlängerung visafreier Aufenthalt

Beitrag von Arakis »

Beides ist möglich: Nach dem Jahreswechsel erneut 180 Tage (danach ist aber Pause angesagt!), als auch weitere 90 Tage für Personen wenn du kurz über die Grenze gehst - lässt sich beliebig wiederholen - sogar über Ceuta und Melilla.

Bezüglich Fahrzeug: Es gibt da noch den Trick mit zwei Kennzeichen/Zulassungen auf unterschiedliche Namen...wurde mir öfters als Insider mitgeteilt. Bitte frage mich nicht wie du an einen zweiten Satz Kennzeichen und Zulassungspapiere kommst :-)
sysiphus
Beiträge: 393
Registriert: Mi 28. Dez 2022, 16:18

Re: Marokko | Fragen zur Fahrzeugeinfuhr und Verlängerung visafreier Aufenthalt

Beitrag von sysiphus »

Arakis hat geschrieben:
Di 5. Sep 2023, 15:18


Bezüglich Fahrzeug: Es gibt da noch den Trick mit zwei Kennzeichen/Zulassungen auf unterschiedliche Namen...wurde mir öfters als Insider mitgeteilt. Bitte frage mich nicht wie du an einen zweiten Satz Kennzeichen und Zulassungspapiere kommst :-)
Es ist jedenfalls ein vielversprechender Weg, Dein Auto ganz offiziell loszuwerden. Und da Du ja dann etwas heimatlos herumirrst, wird Dir gleichzeitig die längere Besichtigung eines marokkanischen Gefängnisses angeboten. Und das ist bekanntlich der beste Platz, sich mit wertvollen Insidertipps anderer Geistesgrössen weiterzubilden.
Antworten