Hi Ferdi,
>Reggane - BBM war vor drei Wochen für Touris (mich) offen.
Sehr gut, Danke. Das spricht für die Entspannung in DZ. Passt zum offenen Erg Cheche.
Sehe gerade, das mein DZ Kollege auf Skype online ist. Mal sehen was er sagt.
Gruss, Yves
Algerien - wer war in letzter Zeit da?
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Christian Desertrider
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Re: Algerien - wer war in letzter Zeit da?
Hallo Ferdi,
wie bist du eigentlich ohne Führer und Agentur zu Visum und problemlosem Durchfahren von Algerien gekommen?
Interessierte Grüsse
Christian
wie bist du eigentlich ohne Führer und Agentur zu Visum und problemlosem Durchfahren von Algerien gekommen?
Interessierte Grüsse
Christian
Re: Algerien - wer war in letzter Zeit da?
Hallo Christian,
für's Visum, indem ich den offiziellen Weg für Leute ohne familiären Bindungen nahm, siehe:
http://konsulat-algerien.de/BESTIMMUNGEN.htm
Falls mich jemand nach einem Führer gefragt hätte, hätte ich ihn vorgezeigt: Je nach Situation, entweder mich (Ferdinand) oder den "Wüstenschiffer" Ferdinand Magellan (GPS 300).
Gruß
Ferdi
P.S.: Falls "BEO" das Berner Oberland bezeichnet, weiß ich natürlich nicht, wie die Algerier in Genf das handhaben, die Algerier in der BRD handhaben es seit 5 Jahren so, wie die Deutschen in Algier das schon seit mindestens 30 Jahren handhaben, nämlich formal korrekt: ohne eine von den zuständigen Behörden legalisierte Beherbergungsbestätigung kommt kein Algerier nach Deutschland (bzw. in den "Schengen Raum" - wo immer der ist, vielleicht ist er in der Schweiz auch schon?) 'rein.
Der Unterschied ist nur, dass der Stempel und der Wisch (fiche?) in D 20 Euro kostet, in DZ nichts, in D der Herbergsvater bzw. die Herbergsmutter eine Kaution i.H.v. 2.500,- Euro bei der für ihn zuständigen "Ausländerbehörde" hinterlegen muss, bzw. ein unkündbares Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen frei verfügbaren Nettoeinkommen i.H.v 2.500,- Euro nachweisen kann (wer kann das schon?) und einen Wohnraum nachweisen muss, der Platz für den Gast bietet (unter 30 qm pro Person läuft da nix), also eine Einzelperson muss schon eine 90qm Wohnung besitzen, um zwei AlgerierInnen einzuladen. In DZ ist das alles unkomplizierter und mit Fax möglich. Den Wisch vom Amt in D muss aber als Original nach DZ (Postweg 2 Wochen, falls er überhaupt jemals ankommt). Natürlich zusätzlich muss für das Amt in D zuvor zusätzlich eine Krankenversicherung für den Gast für 3 Monate abgeschlossen werden (ca. 100 Euro, in Gegenrichtung 6 Euro pro Jahr) und die 2.500,- Euro gibt es erst zurück, wenn nachweislich der Gast den "Schengenraum" innerhald dreier Monate wieder verlassen hat. Was tatsächlich nur geht, wenn er eine legalisierte Kopie des Ausreisestempels im Original per Post von DZ nach D transferiert und die vom Amt überzeugt sind das die Legalisierung auch wirklich legal war.
Nur einen Führer braucht "der Algerier" im "Schengenraum" nicht - wieso auch: es ist fast unmöglich für ihn über ein D-Amt formal korrekt in diesen Raum zu gelangen.
für's Visum, indem ich den offiziellen Weg für Leute ohne familiären Bindungen nahm, siehe:
http://konsulat-algerien.de/BESTIMMUNGEN.htm
Falls mich jemand nach einem Führer gefragt hätte, hätte ich ihn vorgezeigt: Je nach Situation, entweder mich (Ferdinand) oder den "Wüstenschiffer" Ferdinand Magellan (GPS 300).
Gruß
Ferdi
P.S.: Falls "BEO" das Berner Oberland bezeichnet, weiß ich natürlich nicht, wie die Algerier in Genf das handhaben, die Algerier in der BRD handhaben es seit 5 Jahren so, wie die Deutschen in Algier das schon seit mindestens 30 Jahren handhaben, nämlich formal korrekt: ohne eine von den zuständigen Behörden legalisierte Beherbergungsbestätigung kommt kein Algerier nach Deutschland (bzw. in den "Schengen Raum" - wo immer der ist, vielleicht ist er in der Schweiz auch schon?) 'rein.
Der Unterschied ist nur, dass der Stempel und der Wisch (fiche?) in D 20 Euro kostet, in DZ nichts, in D der Herbergsvater bzw. die Herbergsmutter eine Kaution i.H.v. 2.500,- Euro bei der für ihn zuständigen "Ausländerbehörde" hinterlegen muss, bzw. ein unkündbares Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen frei verfügbaren Nettoeinkommen i.H.v 2.500,- Euro nachweisen kann (wer kann das schon?) und einen Wohnraum nachweisen muss, der Platz für den Gast bietet (unter 30 qm pro Person läuft da nix), also eine Einzelperson muss schon eine 90qm Wohnung besitzen, um zwei AlgerierInnen einzuladen. In DZ ist das alles unkomplizierter und mit Fax möglich. Den Wisch vom Amt in D muss aber als Original nach DZ (Postweg 2 Wochen, falls er überhaupt jemals ankommt). Natürlich zusätzlich muss für das Amt in D zuvor zusätzlich eine Krankenversicherung für den Gast für 3 Monate abgeschlossen werden (ca. 100 Euro, in Gegenrichtung 6 Euro pro Jahr) und die 2.500,- Euro gibt es erst zurück, wenn nachweislich der Gast den "Schengenraum" innerhald dreier Monate wieder verlassen hat. Was tatsächlich nur geht, wenn er eine legalisierte Kopie des Ausreisestempels im Original per Post von DZ nach D transferiert und die vom Amt überzeugt sind das die Legalisierung auch wirklich legal war.
Nur einen Führer braucht "der Algerier" im "Schengenraum" nicht - wieso auch: es ist fast unmöglich für ihn über ein D-Amt formal korrekt in diesen Raum zu gelangen.




