Erledigt Martin. Jetzt lass aber bitte die Finger wegMartin Topic hat geschrieben:Oha, sorry Alexander, während du alles in Ordnung bringst, mache ich alles wieder kaputt.
Danke nochmal für das Video
Grüsse
Alexander
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Erledigt Martin. Jetzt lass aber bitte die Finger wegMartin Topic hat geschrieben:Oha, sorry Alexander, während du alles in Ordnung bringst, mache ich alles wieder kaputt.
viewtopic.php?f=36&t=50458&start=15Surfy hat geschrieben: ↑Di 17. Sep 2013, 18:06Da ist auch ein Overlander gelistet, der aktuell gerade durch Libyen gereist ist - und aktuell seit gestern Mittag an der ägyptischen Grenze hängt.
Es bleibt spannend ob sie durchkommen - und was die Probleme im Detail sind/waren.
Die Jungs haben sogar einen Quadcopter dabei - wird auch spannend zu sehen ob dieser Punkt zu Rückfragen oder Problemen führt.
......
Ob eine Kamera dran ist und ob gefilmt wird hat im Übrigen nichts damit zu tun ob ich über Nachbars Grundstück fliegen darf. Der Mindestabstand von Wohngebieten ist für alle Flugmodelle 1500m.Zudem sollte man wissen was man wie filmen darf.
In den Nachbargarten fliegen "und mal gucken was da ist.", is nicht. Ganz klar.
Nö, das gilt nur für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor:Wolfgang K hat geschrieben:
Ob eine Kamera dran ist und ob gefilmt wird hat im Übrigen nichts damit zu tun ob ich über Nachbars Grundstück fliegen darf. Der Mindestabstand von Wohngebieten ist für alle Flugmodelle 1500m.
§ 16 LuftVO
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten.
Ups Tschuldigung.mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten.
Heise: USA planen Echtzeitüberwachung von FlugdrohnenDie US-Luftfahrtbehörde FAA möchte alle nichtstaatlichen Flugdrohnen lückenlos überwachen lassen. Bei jedem Flug sollen Daten live per Internet in Datenbanken fließen, zusätzlich sollen sich die meisten Drohnen per Rundfunk identifizieren. Als Überwachungsbetreiber sollen private Unternehmen fungieren, die die Daten in Echtzeit für die FAA, die Geheimdienste und über 18.000 US-Polizeibehörden aufbereiten sollen – bezahlt durch Pflichtabos der Drohnenbetreiber.