Reiseveranstalter dürfen Flugzeiten nicht ohne Grund ändern

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Alexander
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Reiseveranstalter dürfen Flugzeiten nicht ohne Grund ändern

Beitrag von Alexander »

Reiseveranstalter dürfen Flugzeiten nicht ohne Grund ändern

BGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden

Reiseveranstalter sind an ihre Angaben zu "vorläufigen Flugzeiten" gebunden. Urlauber dürften erwarten, dass Reisezeiten nur bei einem "sachlichen Grund geändert" und vorläufige Zeitfenster nicht völlig aufgehoben werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. (X ZR 24/13) mehr...

Grüsse
Alexander
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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