Wer künftig pauschal ins Ausland reist, soll im Notfall nichts zu befürchten haben. Die Bundesregierung will Reiseveranstalter gesetzlich verpflichten, bei Firmenpleiten sämtliche Kosten zu tragen ...
Deutsche Reiseveranstalter sollen nach einem Plan der Bundesregierung künftig haften, wenn Urlauber wegen einer Insolvenz im Ausland stranden. Wie der "Tagesspiegel" berichtet, soll die Branche dafür einen Fonds gründen, in den alle Anbieter von Pauschalreisen verpflichtend einbezahlen müssen. Das Geld soll nach dem Entwurf aus dem Bundesjustizministerium sowohl für den Rücktransport gestrandeter Urlauber als auch für die Rückerstattung von Vorkassezahlungen aufkommen. Die Beteiligung an dem Fonds solle künftig Voraussetzung dafür sein, Pauschalreisen anbieten zu dürfen. Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht sagte, das bestehende System der Kundengeldabsicherung garantiere nicht die vollständige Absicherung "wie von der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgesehen." Mit Hilfe des Fonds werde ein "umfassender Schutz der Reisenden sichergestellt".
Gesetz zum Pauschalurlaub: Reisen ohne Reue
09.06.2020 - tagesschau
Regierung will Reisende besser vor Pleiten schützen
09.06.2020 - tagesspiegel
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Birgitt