Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020

Reiseinformationen für Unterwegs

Moderatoren: Alexander, Moderatorengruppe

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belarus / Weißrussland - Testpflicht ab 22.10.2020:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus weiterhin gewarnt.
Ab 22. Oktober 2020 müssen Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Belarus haben, bei Einreise nach Belarus das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorlegen, das den Negativbefund eines bei Einreise nicht länger als 72 Std. zurückliegenden COVID-19-Tests nachweist. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) sowie das Testergebnis hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten.
Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.
Eine Quarantänepflicht für aus Deutschland Einreisende besteht dagegen weiterhin nicht.
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet. Bei Ein- und Durchreise in Anrainerstaaten kann es weiterhin zu Beschränkungen kommen. Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg durch Polen ist grundsätzlich möglich.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen noch gewissen Einschränkungen. Es kann vereinzelt zu Flugausfällen kommen.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Beachten Sie, dass möglicherweise andere Vorschriften gelten, falls Sie als deutscher Staatsangehöriger aus einem Drittstaat kommend einreisen.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
• Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Bitte informieren Sie sich zu den genauen Bestimmungen auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Polen und bei den zuständigen polnischen Stellen.
• Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.

Bulgarien - Ergänzung Maskenpflicht im Freien:
In Bulgarien ist ab Donnerstag das Tragen von Schutzmasken auch im Freien wieder Pflicht. Die soll vorerst bis Ende November gelten. Quelle: tagesschau.de

Indien - Änderung Ein-und Ausreise, Visum, Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indien ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind zurzeit die Bundesstaaten Maharashtra, Karnataka, Andhra Pradesh, Tamil Nadu und Kerala sowie die Ballungsräume Delhi, Mumbai und Chennai.
Indien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Ein-, Durch- und Weiterreise
Indien hat die Gültigkeit aller an Ausländer erteilten Visa bis zur Aufhebung des Verbots kommerziellen internationalen Reiseverkehrs ausgesetzt. Ausnahmen vom Einreiseverbot unterliegen regelmäßigen Änderungen und beschränken sich auf Visa zu bestimmten Aufenthaltszwecken u. a., offizielle Reisen („official“), zur Erwerbstätigkeit („Employment“) oder für OCI-Card-Holder. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wiederaufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist teilweise verpflichtend. In einzelnen Bundesstaaten gilt verpflichtende Quarantäne für ankommende Passagiere.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind somit derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen insbesondere von Air France und KLM möglich. Die Wiederaufnahme weiterer Flugverbindungen wird derzeit verhandelt.
Ein-, Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Seit 8. Juni 2020 erfolgen orts- und lageabhängige Lockerungen der am 25. März 2020 verhängten Ausgangssperre außerhalb der sogenannten Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen). Erneute Verschärfungen der Ausgangssperre in einzelnen Städten oder Bundesstaaten sind möglich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Irland - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Dublin (County Dublin), die Border Region, die Regionen Mid-West, South-West, Mid-East, West und Midlands wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Rest des Landes (Region South-East) wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen für Reisen aus Deutschland derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Irland ist von COVID-19 betroffen. In der Hauptstadt Dublin (County Dublin bestehend aus der Stadt Dublin, Fingal, Dún, Laoghaire-Rathdown und South Dublin), in der Border Region (bestehend aus den Counties Donegal, Sligo, Leitrim, Cavan, Monaghan und Louth, einschließlich der Städte Dundalk und Drogheda) und in den Regionen Mid-West, South-West, Mid-East, West und Midlands liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Grundsätzlich wird allen Einreisenden, auch Iren und Bürgern mit Wohnsitz in Irland, empfohlen, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken. Dies gilt auch für Reisende aus Deutschland. Ausgenommen von dieser Auflage sind Reisende aus Ländern und Gebieten auf der "Green List", Rückkehrende aus Nordirland, sowie Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt).
Auf Grundlage von ECDC -Kriterien umfasst die "Green List" künftig Länder mit einer Inzidenz von bis zu 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen. Sie wird wöchentlich aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Ab dem 22. Oktober 2020 gilt Level 5 des "Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen. Bürger sind mindestens bis zum 1. Dezember 2020 aufgerufen, zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit sie unverzichtbar ist und nicht von zu Hause erledigt werden kann, siehe hierzu die Liste der irischen Regierung. Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu 5 km verlassen werden.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des 5 km-Radius zwischen den Countys müssen unterbleiben, außer für Pendelfahrten zur Arbeit, Schule, zu medizinischen oder sonstigen essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für wesentliche Dienstleistungen weiterhin geöffnet. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen u.v.m. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in einem Risikogebiet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung, dass sich die "Green List" in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen dynamisch entwickeln kann.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Island - Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Island ist von COVID-19 ist inzwischen stärker betroffen und verzeichnet aktuell einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen Die Zahl der Neuinfektionen überschreitet 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Island als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 19. August 2020 hat Island alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden können wählen, ob sie sich in einer 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests und der Quarantäne ausgenommen.
Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für 5-6 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) COVID-19-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Für das Hauptstadtgebiet (Reykjavík, Seltjarnarnes, Mosfellsbær, Kjósarhreppur, Hafnarfjörður, Garðabær und Kópavogur) gelten weitere Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Friseursalons und Schwimmbädern.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 20 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann.
Im Hauptstadtgebiet gilt zudem eine erweiterte Maskenpflicht, u. a. bei Arztbesuchen.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
•Wenn Sie sich touristisch in Island aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene Covid-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
•Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
•Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes in den Fragen und Antworten ( FAQs) sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Italien - Ergänzung für die Lombardei:
Die norditalienische Region Lombardei verhängt eine nächtliche Ausgangssperre. Die Maßnahme soll ab Donnerstag in Kraft treten. Einwohner der Region sollen zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens ihr Zuhause nicht verlassen, außer es liegen medizinische oder berufliche Gründe vor. Die Ausgangssperre soll voraussichtlich bis zum 13. November gelten. Quelle: tagesschau.de

Kolumbien - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kolumbien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind u. a. die Metropolen Bogotá und Medellín, aber auch die Karibikküste.
Kolumbien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist gemäß der Resolution 1627/2020 des kolumbianischen Gesundheitsministeriums unter folgenden Voraussetzungen möglich:
1. Bei Einreise nach Kolumbien muss ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgewiesen werden. Dieser darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein.
2. Bei internationalen Flügen ist vorab eine Registrierung über die App „Check-Mig" erforderlich, welche von der Website der Migración Colombia heruntergeladen werden kann.
3. Über die Anwendung CoronApp-Colombia müssen Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden.
Es besteht keine Pflicht zur Quarantäne, sofern bei Einreise der o.g. negative COVID-19-PCR-Test vorgewiesen wurde.
Weitere Hinweise dazu bietet das kolumbianische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen sind bis mindestens Ende Oktober 2020 geschlossen.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wird schrittweise wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge ist jedoch noch stark beschränkt.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder einzelne, stark ausgedünnte Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die Bewegungsfreiheit kann eingeschränkt sein. Die generelle Ausgangssperre ist aufgehoben, allerdings sind weiterhin regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Montenegro - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind neben Podgorica auch Berane, Bijelo Polje, Budva, Cetinje, Kolasin, Niksic, Ulcinj und Zabljak.
Montenegro ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist ohne Quarantänepflicht gestattet, sofern die Einreise aus einem Staat der "grünen Liste", darunter Deutschland, erfolgt, dort ein Wohnsitz besteht oder der Aufenthalt in den letzten 15 Tagen durchgängig dort war. Alle Reisenden, die aus den Nachbarstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien sowie weiteren Staaten der "gelben Liste" einreisen, müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei einem positiven Testergebnis oder Kontakt zu einer infizierten Person beträgt Pflicht zur Selbstisolation für 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Sämtliche Grenzübergänge sind geöffnet, es bestehen keine dauerhaften Wartezeiten.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr ist ausgesetzt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Verkehr und der Personenverkehr mit Privat-Kfz zwischen Städten und Gemeinden sind uneingeschränkt möglich. Versammlungen sind mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmern erlaubt. In Innenräumen dürfen sich bis zu 50 Personen, im Freien bis zu 100 Personen gleichzeitig aufhalten. Es können je nach Infektionsgeschehen Kontaktbeschränkungen und Einschränkungen für die Gastronomie gelten, siehe Hygieneregeln.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von 2 Metern eingehalten werden.
In Gastronomiebetrieben ist die Zahl der Gäste auf jeweils zwei Personen pro Tisch beschränkt, die Tische müssen einen Mindestabstand von 2 Metern voneinander haben. In einigen Gemeinden des Nordens ist die Gastronomie geschlossen.
Es besteht zudem ein abgestufter Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von COVID-19 des Instituts für öffentliche Gesundheit, basierend auf der Zahl aktiver Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen, nach Gemeinden getrennt:
1. weniger als 400 aktive Fälle pro 100.000: Maskenpflicht auch auf der Straße
2. 400-799 aktive Fälle pro 100.000 (u.a. Podgorica):
Gastronomiebetriebe müssen um 22 Uhr schließen,
maximal 2 Personen pro Tisch in geschlossenen Räumen und im Außenbereich,
Mindestabstand der Tische 1 Meter
3. 800-1199 aktive Fälle pro 100.000:
Gastronomiebetriebe müssen schließen, bewirtet werden dürfen nur Hotelgäste.
Feiern, auch in Privathaushalten, werden untersagt. (Personenanzahl noch unklar)
4. über 1200 aktive Fälle pro 100.000:
Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Portugal - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Metropolregion Lissabon (Área Metropolitana de Lisboa (AML) und in die Region Norte wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stärker betroffen und erlebt eine steigende Zahl an Neuinfektionen. In der Metropolregion Lissabon und der Region Norte mit der Regionshauptstadt Porto liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiet eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Am 15. Oktober 2020, für zunächst 14 Tage, wurde in Portugal der nationale Notstand (estado de calamidade) ausgerufen.
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38° C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen mehr. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen werden nach und nach wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Am 15. Oktober 2020, für zunächst 14 Tage, wurde in Portugal der nationale Notstand (estado de calamidade) ausgerufen. Die bislang geltenden Maßnahmen werden nochmals verschärft. Über die Schließzeiten von Cafés, Bars und Diskotheken entscheiden weiterhin die einzelnen Gemeinden (município) selbstständig, diese müssen allerdings zwischen 20 und 23 Uhr liegen. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Private Versammlungen im öffentlichen Raum, in Restaurants oder in Einkaufszentrenten sind auf 5 Personen begrenzt. Private Feiern, wie z.B. Hochzeiten und Taufen, werden auf 50 Personen, unter Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygieneregeln, beschränkt. Auch dürfen gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) nicht vor 10 Uhr öffnen. Insgesamt ist das öffentliche Leben in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden weiterhin ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im gesamten öffentlichen Raum wird nunmehr stark empfohlen und soll in Kürze per Gesetz auch verpflichtend werden. Ebenso soll die Verwendung der App StayAwayCovid u.a. in vielen Berufszweigen verpflichtend werden. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen bis auf 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien. Auf einigen Azoreninseln gelten u.a. eingeschränkte Öffnungszeiten siehe Beschränkungen im Land.
Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss zudem 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein COVID-19-Test. Eine vorherige Testung und vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort auch für Kreuzfahrtschiffe wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen COVID-19-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein COVID-19-Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer COVID-19-Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
•Wenn Sie sich touristisch im Großraum Lissabon oder in der Region Norte aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Senegal - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Senegal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Senegal war von COVID-19 im weltweiten Vergleich bisher weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt der erfassten Erkrankungsfälle ist insbesondere der Großraum Dakar.
Senegal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das senegalesische Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé et de l’Action sociale) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gelten weiterhin Einreisebeschränkungen für Reisende aus EU-Mitgliedstaaten. Zur Einreise berechtigt sind u.a. Angehörige der Streitkräfte und von Internationalen Organisationen, Diplomaten, in Senegal Studierende und Personen, die aus zwingenden familiären Gründen nach Senegal reisen müssen, sowie Geschäftsreisende mit entsprechender Sondergenehmigung der senegalischen Regierung. Die Einreise zu Tourismuszwecken ist derzeit nicht möglich. Nähere Informationen bietet die senegalesische Botschaft in Berlin.
Zur Einreise berechtigte Personen müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage sein darf. Ab dem 1. November 2020 besteht die Möglichkeit der Testung nach Ankunft im Senegal nicht mehr. Das negative Testergebnis muss ab diesem Zeitpunkt bei der Einreise mitgeführt werden. Weiterhin müssen Reisende ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit nicht grundsätzlich, kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Zusätzlich sind die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen Senegals sind bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet seit dem 15. Juli 2020 wieder statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund zahlreicher Grenzschließungen auch in den Nachbarländern stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen, am Strand, in Sporthallen und in Konzert- und Theatersälen.
In der Region Dakar sind bis mindestens November 2020 Bars, Diskotheken und weitere Veranstaltungsräume geschlossen und Musik und Tanz in Ausschankstätten untersagt.
Die Nichteinhaltung dieser Maßnahmen soll konsequent mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Abstandsregeln werden an Stränden und an öffentlichen Plätzen durch Polizei und Gendarmerie kontrolliert.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Spanien - Ergänzung zu Region Navarra:
Wegen der steigenden Corona-Fallzahlen in Spanien ruft die Region Navarra zum zweiten Mal einen Lockdown aus. Ein- und Ausreisen aus der Region sind nur noch mit triftigem Grund erlaubt, Restaurants und Hotels müssen schließen und Treffen im privaten Bereich werden auf Mitglieder eines Haushalts beschränkt. Die Regelungen treten ab Donnerstag für vorerst 15 Tage in Kraft. Davon betroffen ist auch die weltberühmte Pilgerstrecke des Jakobsweges. Durch die Autonome Gemeinschaft Navarra führt ein Fünftel des Hauptjakobswegs von den Pyrenäen bis Santiago de Compostela. Quelle: tagesschau.de

Tschechische Republik - Änderung Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 3. August 2020 werden die tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation in ein vierstufiges Ampelsystem eingestuft. In roten Regionen (kumulative Zahl der Neuinfektionen übersteigt innerhalb von 7 Tagen 25/100.000 Einwohner) werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr ergriffen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden. Die seit 5. Oktober 2020 geltenden Notstandsregelungen ergänzen die Maßnahmen im Ampelsystem.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In der Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Die Einreise ist für Deutsche und alle Reisenden mit ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Land der grünen Kategorie gemäß dem Mitte Juni eingeführten Ampel-System ohne Angabe von Gründen grundsätzlich möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie und einem von Deutschland oder einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
Tschechen, EU-Staatsangehörige und Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die aus einem Land oder Landesteil der roten Kategorie einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mehr als 12 Stunden dort aufgehalten haben, müssen die Einreise dem regional zuständigen Hygieneinstitut vorab mitteilen werden. Das Formular ist bei Einreise und ggf. Kontrollen während des Aufenthalts vorzuzeigen.
Innerhalb von 5 Tagen nach Einreise ist ein COVID-19-PCR-Test durchzuführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorzulegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Das Ampel-System wird in wöchentlichen Abständen epidemiologisch bewertet und ggf. angepasst; grün bedeutet geringes und rot hohes Risiko.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün oder rot kategorisierten Land gemäß dem seit Mitte Juni 2020 eingeführten Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung einen 30-tägigen Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Seit dem 14. Oktober 2020 dürfen sich -bis auf Ausnahmen- max. 6 Personen treffen, in Geschäften und Einkaufszentren maximal 2. Ausnahmen bestehen nur bei Hotelrestaurants für Hotelgäste sowie für Hochzeits- und Trauerempfänge. Für Hochzeiten und Beerdigungen gilt seit dem 18. Oktober 2020 eine Beschränkung der Teilnehmerzahl auf max. 30 Personen. Seit dem 12. Oktober 2020 sind sämtliche kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Zoo usw.) und Sportveranstaltungen (Freizeit und professionell) für zwei Wochen abgesagt, Museen, Schlösser und andere Sehenswürdigkeiten sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungszahlen geöffnet. Seit dem 14. Oktober 2020 sind alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale geschlossen, Straßenverkauf ist bis 20.00 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Eritrea - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Eritrea wird derzeit abgeraten.
Epidemiologische Lage
Eritrea ist bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Eritrea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das eritreische Informationsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist nur auf dem Luftweg möglich. Eritrea erteilt bis auf Weiteres keine Visa für touristische Reisen und es gilt ein Verbot planmäßiger Passagierflüge. Reisende mit Sonderflügen müssen eine Bescheinigung über einen höchstens 72 Stunden alten COVID-19-PCR-Test vorweisen. Es besteht die Verpflichtung zu einem 14-tägigen Aufenthalt auf eigene Kosten in einer Quarantäneeinrichtung, an dessen Ende ein weiterer COVID-19-Test durchgeführt wird.
Durch- und Weiterreise
Alle Grenzübergänge an den Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Eine Einreise aus dem benachbarten Ausland oder Weiterreise in die Nachbarstaaten über diese Grenzen ist nicht gestattet.
Reiseverbindungen
Seit dem 26. März 2020 dürfen keine planmäßig verkehrenden Passagierflüge mehr starten oder landen. Die Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Wer bei einem Einreiseversuch über die Land- oder Seegrenze angetroffen wird, muss damit rechnen, in eine Quarantäneeinrichtung eingewiesen zu werden.
Beschränkungen im Land
Seit dem 2. April 2020 gilt eine allgemeine Ausgangssperre. Alle öffentlichen Verkehrsmittel wurden eingestellt. Ausländern werden keine Genehmigungen für Reisen innerhalb des Landes mehr erteilt und die Benutzung privater Pkw und Motorräder ist verboten. Alle Hotels und Gaststätten sind bis auf weiteres geschlossen. Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmern sind untersagt.
In den letzten Wochen führte eine geringere Kontrolldichte zu einer Lockerung der Ausgangssperre, sodass Fußgänger und Radfahrer sich innerhalb der Hauptstadt ungehindert bewegen können.
Hygieneregeln
Abstandsregeln gelten, werden aber in der Realität nicht eingehalten. Es besteht keine Maskenpflicht.
Besonderheiten in den Regionen
Bei Aufenthalt im Grenzgebiet ist mit Einweisung in eine Quarantäneeinrichtung zu rechnen.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der eritreischen Regierung.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Frankreich - Ergänzung:
Frankreich will wegen der sich verschärfenden Coronavirus-Pandemie den Gesundheits-Notstand bis zum 16. Februar des kommenden Jahres verlängern. Ein Regierungssprecher kündigt an, am Donnerstag sollen die Warnungen in mehreren Regionen hochgestuft werden. Das bedeute, dass mehrere Departements Ausgangssperren erlassen müssten. Quelle: tagesschau.de

Indien - Änderung Reiseverbindungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indien ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind zurzeit die Bundesstaaten Maharashtra, Karnataka, Andhra Pradesh, Tamil Nadu und Kerala sowie die Ballungsräume Delhi, Mumbai und Chennai.
Indien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten. Indien hat die Gültigkeit aller an Ausländer erteilten Visa bis auf Ausnahmen ausgesetzt.
Ausnahmen vom Einreiseverbot unterliegen regelmäßigen Änderungen und beschränken sich auf Visa zu bestimmten Aufenthaltszwecken, u.a. offizielle Reisen („official“), zur Erwerbstätigkeit („Employment“) oder für OCI-Card-Holder.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet.
Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App "Aarogya Setu" ist teilweise verpflichtend. In einzelnen Bundesstaaten gilt verpflichtende Quarantäne für ankommende Passagiere.
Die Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Flugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen insbesondere von Lufthansa, Air France und KLM möglich. Die Wiederaufnahme weiterer Flugverbindungen wird derzeit verhandelt.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wiederaufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften.
Beschränkungen im Land
Die Ende März 2020 verhängte Ausgangssperre wird außerhalb der sogenannten Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) orts- und lageabhängig gelockert. Erneute Verschärfungen der Ausgangssperre in einzelnen Städten oder Bundesstaaten sind möglich.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Italien - Ergänzung zu Rom und Region Lazio:
In Rom und der gesamten Region Lazio soll eine Ausgangssperre zwischen Mitternacht und 05.00 Uhr morgens verhängt werden. Die Ausgangssperre soll Freitag in Kraft treten. Quelle: tagesschau.de

Jordanien - Ergänzung:
Jordanien verhängt an Freitagen eine 24-stündige Ausgangssperre. Die Regelung tritt am 23. Oktober in Kraft und gilt vorerst bis zum Ende des Jahres. Auch an anderen Wochentagen herrschen im Land Corona-Beschränkungen. So dürfen sich die Jordanier nur von 6 bis 23 Uhr frei bewegen und die Geschäfte nur zwischen 6 und 22 Uhr öffnen. Die Plätze in Restaurants dürfen nur zur Hälfte ausgelastet sein und maximal sechs Gäste zusammen an einem Tisch sitzen. Die Schulen und Universitäten im Land sollen bis zum Ende des ersten Halbjahres den Fernunterricht fortsetzen. Quelle: tagesschau.de

Litauen - Einführung Corona-Ampel:
In Litauen hat die Regierung nach Einführung einer Corona-Ampel zwölf Kommunen unter lokale Quarantäne gestellt. In den betroffenen Selbstverwaltungen gelten von kommendem Montag an bis 9. November besondere Schutzvorschriften. Die Maßnahmen umfassen etwa eine Begrenzung der Anzahl der Fahrgäste im Personennahverkehr und eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen für alle Personen, die älter als sechs Jahre sind. Staatliche Institutionen und Unternehmen wurden angewiesen, ganz oder teilweise auf Fernarbeit umzusteigen. Quelle: tagesschau.de

Mexiko - Ergänzung:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mexiko wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mexiko ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Mexiko-Stadt, die Bundesstaaten México, Nuevo León, Guanajato, Sonora, Veracruz, Puebla, Tabasco, Tamaulipas und Jalisco.
Mexiko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die mexikanischen Gesundheitsbehörden fordern derzeit keine Bescheinigung über den Gesundheitszustand oder Testergebnisse. Quarantänemaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird jedoch vermehrt Fieber gemessen und es ist möglich, dass sich Reisende einer Untersuchung unterziehen müssen, wenn sie Symptome zeigen. Reisende sind verpflichtet, den „cuestionario de pasajero“ (Fragebogen zur Identifizierung von Risikofaktoren) auszufüllen.
Einschränkungen sind bei der Einreise auf dem Landweg zu erwarten. Die Nordgrenze ist für den normalen Reiseverkehr noch nicht wieder geöffnet. An der Südgrenze kann es zu Störungen und längeren Wartezeiten kommen.
Durch-und Weiterreise
Beschränkungen für die Durch-und Weiterreise sind nicht bekannt.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen von Mexiko sind weiterhin geöffnet. Innermexikanische und internationale Verbindungen werden nach zwischenzeitlicher Reduzierung inzwischen wieder etabliert bzw. Flugfrequenzen erhöht. Die Routen Frankfurt/Main – Mexiko-Stadt und Frankfurt/Main – Cancún – Mexiko-Stadt werden wieder bedient, andere Flugverbindungen über europäische Metropolen bestehen fort.
Von der Benutzung von Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich sollte wegen der hohen Infektionsgefahr abgesehen werden.
Beschränkungen im Land
Mexiko hat den zuletzt geltenden Gesundheitsnotstand formal beendet. Seit 1. Juni 2020 ist ein vierstufiges Ampelsystem in Kraft. Darüber soll die Situation in jedem einzelnen Bundesstaat beurteilt und Entscheidungen hin zu einer bereits begonnenen stetigen Normalisierung des öffentlichen Lebens getroffen werden. Es kommt daher schrittweise zur Wiederaufnahme des Betriebs einzelner Firmen, Geschäfte, Hotels und von Restaurants. Fahrverbote, Abstandsregeln und die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz gelten fort. Die Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat, die Disziplin bei der Umsetzung der Regeln ist unterschiedlich, wodurch Risiken für Reisende fortbestehen.
Mexikanische Gesundheitseinrichtungen sind durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass auch für eine adäquate Notfallbehandlung mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Einige Regionen Mexikos (Halbinsel Yucatan, Baja California Sur, Nayarit) haben sich dem internationalen Tourismus durch gezielte strenge Hygienemaßnahmen und entsprechende Gütesiegel (WTTC) erneut geöffnet. Dennoch ist im Einzelfall nicht garantiert, dass das gesamte Umfeld im öffentlichen Bereich sicher ist. Archäologische Stätten sind wieder geöffnet, Staatliche Museen bleiben geschlossen. Je nach Ampelsystem dürfen Restaurants/Hotels nur eine beschränkte Gästezahl aufnehmen.
Hygieneregeln
Abstandsregeln und die Tragepflicht für Mund-Nase-Schutz gelten fort. Diese Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Im Rahmen des Ampelsystems, das wöchentlich einer Prüfung unterzogen wird, sind Maßnahmen vorgesehen, die an die Infektionslage angepasste Verhaltensweisen und kommerzielle Aktivitäten empfehlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können in einzelnen Bundesstaaten Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über das in Mexiko eingeführte Ampelsystem und detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mexikanischen Regierung.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise für das betreffende Land.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Ihrem Bundesstaat, z.B. über den nationalen Notruf 911 oder COVID-19-Hotlines.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Senegal - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Senegal wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Senegal war von COVID-19 im weltweiten Vergleich bisher weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt der erfassten Erkrankungsfälle ist insbesondere der Großraum Dakar.
Senegal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das senegalesische Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé et de l’Action sociale) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es gelten weiterhin Einreisebeschränkungen für Reisende aus EU-Mitgliedstaaten. Zur Einreise berechtigt sind u.a. Angehörige der Streitkräfte und von Internationalen Organisationen, Diplomaten, in Senegal Studierende und Personen, die aus zwingenden familiären Gründen nach Senegal reisen müssen, sowie Geschäftsreisende mit entsprechender Sondergenehmigung der senegalischen Regierung. Die Einreise zu Tourismuszwecken ist derzeit nicht möglich. Nähere Informationen bietet die senegalesische Botschaft in Berlin.
Zur Einreise berechtigte Personen müssen seit dem 20. Oktober 2020 einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 5 Tage sein darf. Seit diesem Datum besteht zudem die Möglichkeit der Testung nach Ankunft im Senegal nicht mehr. Das negative Testergebnis muss bereits bei der Einreise mitgeführt werden. Weiterhin müssen Reisende ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit nicht grundsätzlich, kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Zusätzlich sind die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen Senegals sind bis auf weiteres geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet seit dem 15. Juli 2020 wieder statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund zahlreicher Grenzschließungen auch in den Nachbarländern stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen, am Strand, in Sporthallen und in Konzert- und Theatersälen.
In der Region Dakar sind bis mindestens November 2020 Bars, Diskotheken und weitere Veranstaltungsräume geschlossen und Musik und Tanz in Ausschankstätten untersagt.
Die Nichteinhaltung dieser Maßnahmen soll konsequent mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet werden.
Hygieneregeln
An allen öffentlich zugänglichen Orten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Abstandsregeln werden an Stränden und an öffentlichen Plätzen durch Polizei und Gendarmerie kontrolliert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Tschechische Republik - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land: weitgehende Ausgangssperre ab 22. Oktober 2020:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund wieder eingeführter Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 3. August 2020 werden die tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation in ein vierstufiges Ampelsystem eingestuft. In roten Regionen (kumulative Zahl der Neuinfektionen übersteigt innerhalb von 7 Tagen 25/100.000 Einwohner) werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr ergriffen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden. Die seit 5. Oktober 2020 geltenden Notstandsregelungen ergänzen die Maßnahmen im Ampelsystem.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In der Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Ab dem 22. Oktober bis 3. November 2020 ist die Einreise aus Deutschland und allen anderen Ländern für touristische Aufenthalte nicht mehr gestattet. Personen, die sich bereits in Tschechien aufhalten, können jedoch ihren Aufenthalt beenden.
Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind für Deutsche und alle Reisenden mit ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Land der grünen Kategorie gemäß dem Mitte Juni eingeführten Ampel-System weiterhin möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie und einem von Deutschland oder einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
Tschechen, EU-Staatsangehörige und Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die aus einem Land oder Landesteil der roten Kategorie einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mehr als 12 Stunden dort aufgehalten haben, müssen die Einreise dem regional zuständigen Hygieneinstitut vorab mitteilen werden. Das Formular ist bei Einreise und ggf. Kontrollen während des Aufenthalts vorzuzeigen.
Innerhalb von 5 Tagen nach Einreise ist ein COVID-19-PCR-Test durchzuführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorzulegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Das Ampel-System wird in wöchentlichen Abständen epidemiologisch bewertet und ggf. angepasst; grün bedeutet geringes und rot hohes Risiko.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün oder rot kategorisierten Land gemäß dem seit Mitte Juni 2020 eingeführten Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung einen 30-tägigen Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Ab dem 22. Oktober 2020 besteht eine Ausgangssperre. Nur Wege zur Arbeit, zur Familie, zum Arzt oder Einkaufen, Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt. Es dürfen sich, auch im Freien nur max. 2 Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 10 Personen teilnehmen können.
Ab dem 22. Oktober 2020 sind außerdem alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, ausgenommen sind nur die Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen). Großhandelsgeschäfte bleiben geöffnet.
Alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale sind geschlossen, Straßenverkauf ist bis 20.00 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Sämtliche kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Zoo usw.) sind und Sportveranstaltungen (Freizeit und professionell) abgesagt, Museen, Schlösser und andere Sehenswürdigkeiten sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen offen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Algerien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Algerien weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Algerien ist weiterhin von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Algier sowie die Provinzen Blida und Oran. Algerien gilt als Risikogebiet, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das algerische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind geschlossen. Der internationale Personenflugverkehr aus und nach Algerien und der Fährverkehr sind seit Mitte März 2020 eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Auch der nationale Flugverkehr und der Zug- und Bahnverkehr finden seit März 2020 nicht mehr statt. Öffentliche Verkehrsmittel und Taxis für den individuellen Transport dürfen nur innerhalb der Provinzen verkehren, Taxis und Busse zwischen den Provinzen sind verboten.
Beschränkungen im Land
In acht Provinzen, darunter Algier und Oran, besteht eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 6 Uhr. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig weitere einschränkende Anordnungen verfügen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden.
Die Einhaltung aller vorgenannten Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Hinweise der algerischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Bahamas - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Bahamas wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Bahamas sind bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt sind die Inseln New Providence und Abaco.
Die Bahamas sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland ein eine Quarantäneverpflichtung und verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Bis 31. Oktober 2020 gilt auf den Bahamas der Notstand. Die Notstandsgesetze sind auf der Webseite des Premierministeramts einzusehen und werden fortlaufend aktualisiert.
Einreise
Bis 31. Oktober 2020 gilt die Regel, dass alle Einreisenden zunächst 14 Tage an einem Ort bleiben und sich selbst isolieren müssen, dies kann für Touristen eine Hotelanlage sein.
Ab dem 1. November 2020 wird die generelle Quarantänepflicht abgeschafft. Die Einreise ist dann nur noch möglich, wenn zuvor ein Gesundheits-Visum beantragt wurde. Für den Visumantrag muss ein negativer PCR-Test hochgeladen werden, der bei Einreise nicht älter als 7 Tage ist. Zusätzlich wird bei Einreise und vier Tage nach Einreise ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Kinder unter 10 Jahren und Flugzeugbesatzungen bei kurzen Aufenthalten sind hiervon ausgenommen.
Einreisen sind nur an zugelassenen Flug- und Seehäfen möglich.
Zugelassene Flughäfen sind: Nassau, Freeport, Marsh Harbour, North Eleuthera, Georgetown (Exuma), Bimini (and Cat Cay) und San Andros (Andros).
Zugelassene Seehäfen sind: Nassau (Atlantis, Bay Street Marina, Lyford Cay, Albany); Grand Bahama (West End – Old Bahama Bay and Freeport – Lucaya); Abaco (Marsh Harbour Government Dock); Eleuthera (Spanish Wells Marina); Berry Islands (Chubb Cay Club); Bimini (Big Game Club and Cat Cay Club); Exuma (Georgetown Government Dock).
Durch- und Weiterreise, Reisen zwischen den Inseln
Für Reisen zwischen den Inseln muss das Gesundheits-Visum vorgelegt werden. Reisen von einigen Inseln unterliegen Beschränkungen, die sich kurzfristig ändern können.
Reiseverbindungen
Der Reiseverkehr wurde an zugelassenen Flug- und Seehäfen wieder aufgenommen. Es verkehren sowohl kommerzielle Fluggesellschaften als auch Charter-Flüge, wenn auch in eingeschränktem Umfang.
Beschränkungen im Land
Auf den Inseln wurden mehrere offizielle Checkpoints etabliert; Reisende müssen sich dort zu allen Zeiten mit einen gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Der Zutritt zu Stränden, Nationalparks und anderen Sehenswürdigkeiten kann Beschränkungen unterliegen.
Besondere Vorschriften gelten für die Inseln New Providence und Abaco, siehe Besonderheiten in den Regionen.
Bei Nicht-Einhaltung dieser Maßnahmen können Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
Hygieneregeln
Auf allen Inseln der Bahamas gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln auf öffentlichen Plätzen. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden.
Besonderheiten in den Regionen
Auf New Providence und Abaco gilt seit dem 9. Oktober 2020 eine Ausgangssperre von 19 Uhr bis 7 Uhr an Wochentagen und eine komplette Ausgangssperre an Wochenenden, während der nur essentielle Regierungs- und Gesundheitseinrichtungen operieren. Gesellschaftliche Veranstaltungen sind auf den beiden Inseln bis auf weiteres strikt untersagt; ausgenommen sind Gottesdienste; Hochzeiten und Beerdigungen dürfen mit bis zu 10 Gästen stattfinden. Strände und Parks sind bis auf weiteres auf beiden Inseln geschlossen, Restaurants dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite des bahamaischen Gesundheitsministeriums und der offiziellen Tourismus-Webseite der bahamaischen Regierung.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt.
•Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft zu halten und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Bulgarien - Ausweitung der Reisewarnung auf die Verwaltungsbezirke/Oblaste Rasgrad, Sofia-Stadt und Sliwen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Verwaltungsbezirke (Oblaste) Blagoewgrad und Targowischte wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt ab dem 24. Oktober 2020 auch für die Verwaltungsbezirke (Oblaste) Rasgrad, Sofia Stadt und Sliwen.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Derzeit gibt es regionale Infektionsherde in Blagoewgrad, Targowischte, Rasgrad, Sofia Stadt und Sliwen mit Inzidenzen von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Gebiete als Risikogebiete eingestuft wurden.
In den übrigen Landesteilen bewegen sich die Infektionszahlen ebenfalls auf hohem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 1. September 2020 ist u.a. allen EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikanstaat und deren Familienangehörigen die Einreise ohne Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests gestattet. Personen mit o.a. Staatsangehörigkeiten, deren Reiseausgangspunkt in einem Drittstaat liegt, dürfen in der Regel nur unter Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses einreisen. Der Test darf bei Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Alternativ gilt für Einreisende ohne Test eine 14-tägige verpflichtende häusliche Quarantäne.
Befreit von der Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests sind u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen siehe Infrastruktur/Verkehr.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Es gibt aktuell keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.
•Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA

Ab heute ist es in Bulgarien auch im Freien wieder Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Quelle: tagesschau.de

Chile - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Ballungsraum Santiago / Valparaíso / Viña del Mar, die Regionen Maule, Magallanes und Arica / Taracapá / Antofagasta.
Chile ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Land-, Luft- und Seegrenzen sind seit Mitte März 2020 geschlossen. Einreisen nach Chile sind grundsätzlich nur möglich für chilenische Staatsangehörige und Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für Chile zur Rückkehr an ihren chilenischen Wohnsitz.
Einreisen nicht-chilenischer Staatsangehöriger für kurzfristige Aufenthalte (bis zu 90 Tage) sind ausschließlich auf der Basis von Ausnahmeregelungen möglich. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen können die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreisebehörden weitere Informationen erteilen.
Für jeden Reisenden gilt nach zugelassener Einreise grundsätzlich die Verpflichtung zur sofortigen 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann durch Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses vermieden werden. Das Ergebnis außerhalb Chiles durchgeführter COVID-19PCR-Tests wird anerkannt, wenn der Test nicht länger als 72 Stunden vor Einreise nach Chile durchgeführt wurde. Die verbindliche Entscheidung fällen in jedem Einzelfall die Gesundheitsbehörden am Flughafen Santiago de Chile.
Durch- und Weiterreise
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Bei zugelassenen Einreisen aus dem Ausland über den Flughafen Santiago de Chile ist im Falle der Quarantäneverpflichtung die Weiterreise an den Zielort in Chile ausschließlich per privatem Landtransport möglich (z.B. privates Kfz, Miet-Kfz, Abholung durch Privatperson mit chilenischer Personal- oder Ausländernummer, Taxiunternehmen). Eine Weiterreise per Inlandsflug oder Überlandbus ist nur auf der Grundlage der Befreiung von der Quarantäneverpflichtung möglich, s.a. Abschnitt Einreise.
Die Land- und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes "Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Costa Rica - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica weiterhin gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige, die sich vor der Reise mindestens 14 Tage in Deutschland aufgehalten haben, können auf dem Luftweg für touristische Zwecke nach Costa Rica reisen. Die Einreise ist über die internationalen Flughäfen in San José und in Liberia möglich.
Voraussetzung ist, dass das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online vorab ausgefüllt wurde. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso sind ein negativer COVID-19-Test, für den die Probeentnahme max. 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde (Schnelltest wird nicht anerkannt) sowie eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, vorzulegen. Nachweise über diese Krankenversicherung und den durchgeführten Test müssen in englischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Die Einreise auf dem Landweg bleibt für Ausländer generell verboten.
Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 und vor dem 31. Oktober 2020 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 2. März 2021.
• Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.

Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Côte d‘Ivoire wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Côte d‘Ivoire ist von COVID-19 gemäß öffentlich verfügbaren Informationen bisher weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Bezirk Abidjan. Côte d‘Ivoire ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, sodass bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäne- und eine PCR-Testpflicht gelten.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zum Infektionsgeschehen bieten das ivorische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 1. Juli 2020 sind die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire für Passagierflüge wieder geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin geschlossen.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell drei Voraussetzungen:
1. Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2000 FCFA (ca. 3 €). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ ist möglich. Weitere Online-Zahlungsmethoden werden zurzeit eingerichtet. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und entweder gespeichert oder ausgedruckt werden.
2. Reisende müssen den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 7 Tage sein.
3. Bei der Einreise wird die Körpertemperatur gemessen. Liegt diese unter 38° C und sind die unter 1 und 2 genannten Bedingungen erfüllt, ist keine Heimquarantäne notwendig. Die Gesundheitsbehörden behalten sich aber vor, Reisende in den 14 Tagen nach Ankunft zu kontaktieren bzw. zu überwachen, z.B. per Geolokalisation. Liegt die Körpertemperatur bei Einreise über 38° C, wird der Reisende auf COVID-19 getestet. Bis das Resultat vorliegt verbleibt der Reisende in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung. Die Kosten für Test und ggf. Unterbringung trägt der Reisende selbst. Fällt der Test negativ aus, wird eine 14-tägige Heimquarantäne angeordnet. Fällt er positiv aus, erfolgt die Überstellung des Reisenden an den „Service des Maladies Infectieuses et Tropicales (SMIT) du Centre Hospitalier et Universitaire (CHU) de Treichville“ in Abidjan.
Die derzeitige Regelung kann sich jederzeit wieder ändern.
Durch- und Weiterreise
Sämtliche Land- und Seegrenzen von Côte d‘Ivoire bleiben für den Personenverkehr geschlossen. Eine Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich.
Für die Ausreise aus Côte d’Ivoire bestehen aktuell zwei Voraussetzungen:
1. Vor der Ausreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.
2. Bei der Online-Registrierung ist eine Zahlung in Höhe von 50.000 FCFA (ca. 77 EURO) zu leisten. Die Zahlung mittels Bezahldienst "Orange Money" ist möglich. Weitere Online-Zahlungsmethoden werden zurzeit eingerichtet. Die Zahlung deckt die Kosten für einen COVID-19-Test. Der Reiseantritt ist nach offiziellen Angaben nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Das Testergebnis darf nicht älter als 7 Tage sein. Verlangt der Zielstaat des Reisenden ein jüngeres Testergebnis, ist die kürzere Frist maßgeblich.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.
Beschränkungen im Land
Der am 23. März 2020 ausgerufene nationale Notstand gilt weiterhin, die innerhalb des Landes verhängten Reisebeschränkungen zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes wurden aber wieder aufgehoben. Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Auch Hotels haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der ivorischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das ivorische Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Dänemark - Änderung Einreise: Einreisebeschränkungen ab 24.10.2020; Durch- und Weiterreise: Beschränkungen; Besonderheiten in den Regionen: Einreisebeschränkungen Färöer:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Hovedstaden (einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird ab dem 24. Oktober 2020 vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Dänemark ist inzwischen stärker von COVID-19 betroffen. In der Region Hovedstaden (einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen) beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Region zum Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Ab dem 24. Oktober 2020 wird Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, von den dänischen Behörden als epidemiologisch „nicht sicheres“ Land eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind dann nicht mehr erlaubt.
Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land, dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bieten die dänischen Behörden . Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen.
Die Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Für die Einreise wird ein gültiger Pass oder Personalausweis und ein Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung) benötigt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist für Reisende aus einem als „offen“ klassifizierten Land nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land wird die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei .
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen haben sich seit Sommer 2020 wieder normalisiert. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein. Dabei sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Hygieneregeln
In ganz Dänemark gilt an Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich sowie im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, wird seitens der dänischen Gesundheitsbehörde die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen, wenn Abstandhalten nicht möglich ist. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen.
Unabhängig vom Reisegrund erfolgt bei Einreise ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in der Region Hovedstaden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Estland - Reisewarnung für die Region Jõgeva, Aufhebung der Reisewarnung für die Region Ida-Viru:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Kreis Ida-Viru wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab dem 24. Oktober 2020 gilt dies auch für den Kreis Jõgeva, für den Kreis Ida-Viru wird die Reisewarnung ab dem 24. Oktober 2020 aufgehoben.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen bei Einreise aus Deutschland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Erstmals verzeichnet auch Estland erhöhte Infektionszahlen. In der Region Jõgeva beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Region als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 12. Oktober 2020 eine Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt bzw. oberhalb des 1,1-fachen Wertes der Inzidenzen Estlands, falls dieser unter 50 liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Seit 19. Oktober 2020 gilt demnach die Quarantänepflicht für Einreisende aus diesen Staaten ab einer Inzidenzzahl von 47,8 und somit auch für Einreisende aus Deutschland.
Seit dem 1. September 2020 dürfen sich Reisende aus gelisteten Ländern alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens sieben Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Lockerungen beschlossen, behält sich - je nach epidemiologischer Entwicklung – kurzfristige, lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor.
Lockerungen beinhalten u.a. die Erhöhung der Obergrenze für öffentliche Veranstaltungen auf bis zu 1.500, bei Sportveranstaltungen 2.000 Personen. Die 50%-Obergrenze für Bildungseinrichtungen wurde inzwischen aufgehoben. Restaurants, Theater, Konzerthallen und Kinos sind aufgefordert, für ausreichend Abstand und regelmäßige Desinfektion zu sorgen, als Obergrenze gilt die bestehende Bestuhlungsanzahl.
Hygieneregeln
Es besteht eine Empfehlung für das Tragen von Masken, jedoch keine Pflicht. Häufiges Händewaschen und Desinfektion werden weiterhin dringend empfohlen.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
•Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
•Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“, die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Gambia - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Gambia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Gambia ist nach wie vor erheblich von COVID-19 betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist bisher die Greater Banjul Area.
Gambia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultieren.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das gambische Gesundheitsministerium, der Facebook-Auftritt der COVID-19-Task-Force der gambischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landesgrenzen Gambias sind seit dem 16.10.2020 wieder geöffnet und die Einreise ist auch für touristische Kurzaufenthalte möglich. Zur Vermeidung von Quarantäne oder häuslicher Selbstisolation muss bei der Einreise nach Gambia eine englischsprachige Bescheinigung über ein negatives COVID-19-Test vorgelegt werden, der höchstens 72 Stunden vor dem Einreisezeitpunkt erfolgen sein darf. Schnelltests werden nicht akzeptiert. Ohne entsprechendes Testergebnis wird eine COVID-19-Testung bei der Einreise durch die gambischen Gesundheitsbehörden durchgeführt und anschließend ggf. eine bis zu 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung oder Heimquarantäne angeordnet. Die Kosten für die Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung sind durch die Einreisenden selbst zu tragen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Gambia findet wieder statt. Es wird jedoch wöchentlich nur eine geringe Anzahl von Flügen angeboten.
Beschränkungen im Land
Der bis zu Mitte September 2020 geltende Ausnahmezustand wurde nicht verlängert. Bars, Restaurants, Nachtclubs, Casinos und Sportstätten wurden unter Auflage der Einhaltung von Hygienevorschriften wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum bestehen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die üblichen Abstandsregeln. Weitere Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 können durch die gambischen Gesundheitsbehörden angeordnet werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Griechenland - Ausgangssperren:
Die griechische Regierung hat Ausgangssperren für die Städte Athen, Thessaloniki und weitere Corona-Hotspots angekündigt. Ab Samstag dürfen Einwohner in den betroffenen Städten ihre Häuser zwischen 00.30 und 05.00 Uhr nicht mehr verlassen. Sowohl in Innenräumen als auch im Freien soll dort eine Maskenpflicht gelten. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Ausweitung der Reisewarnung auf das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und Gibraltar, mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln Guernsey und Jersey:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen North West, North East, East Midlands und West Midlands, Yorkshire and The Humber in England, nach Schottland, Wales, Nordirland sowie Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Ab dem 24. Oktober 2020 gilt dies für das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Gibraltar. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete, die Kanalinseln (Guernsey, Jersey) und die Isle of Man.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Gibraltar, mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten („Overseas Territories“) siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Die britische Regierung hat die Quarantäneverpflichtung für England für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, zum 10. Juli 2020 aufgehoben, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in diesen Ländern aufgehalten haben, die unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind. Gleiches gilt für die Einreise nach Schottland, Nordirland und Wales. Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Für alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Einreise in das Vereinigte Königreich nach einem Transit durch Länder, die nicht unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind, gilt folgendes:
Belgien, Frankreich, Luxemburg, Monaco und die Niederlande befinden sich derzeit nicht auf der Liste der Länder, die von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen sind. Seit 15. August 2020 müssen sich alle Reisenden, die aus diesen Ländern nach Großbritannien einreisen, nach Einreise unverzüglich für 14 Tage selbst isolieren. Davon ausgenommen sind Transitreisende, die unmittelbar aus Ländern kommen, für die keine Quarantäneverpflichtung besteht, und die während des Transits durch ein Land, für das eine Quarantäneverpflichtung besteht, mit keinerlei Personen in Berührung gekommen sind. Dies gilt für Transitreisende in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Züge) sowie privaten Kraftfahrzeugen. Das bedeutet, dass nur solche Transitreisende von der Quarantänepflicht ausgenommen sein dürften, die
•entweder während des Transits überhaupt nicht angehalten haben und bei der Überquerung des Kanals den Eurotunnel nutzen, bei dem das Aussteigen derzeit nicht erlaubt ist,
•oder die bei einem Halt mit niemandem in Berührung gekommen sind, niemand während des Halts eingestiegen ist und bei der Überquerung des Kanals der Eurotunnel genutzt wurde.
Transitreisende, die die Fähre zur Überquerung des Kanals nehmen, unterliegen der Quarantänepflicht.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland.
England hat zur Eindämmung der steigenden Fallzahlen ein dreistufiges Warnsystem eingerichtet.
Stufe 1 („Mittel“) gilt für den Großteil von England. In dieser Stufe gelten die bisherigen nationalen Beschränkungen. Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal sechs Personen zu treffen. Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben. Restaurants und Pubs schließen um 22 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service (Kontaktbeschränkungen auf 6 Personen, Sperrstunde um 22 Uhr).
Stufe 2 („Hoch“) gilt für den Großteil der Gebiete, in denen bisher schon zusätzliche lokale Beschränkungen galten (ab 17. Oktober 2020 u.a. in London). In dieser Stufe sind keine privaten Kontakte zu anderen Haushalten innerhalb von Räumlichkeiten mehr zulässig, draußen gilt die Kontaktbeschränkung auf 6 Personen.
Stufe 3 („Sehr hoch“) gilt in den Gebieten in denen „die Infektionsrate am stärksten steigt“ (derzeit Liverpool) In diesem Gebieten ist keinerlei privater Kontakt mehr zulässig, Pubs müssen schließen, Geschäfte, Schulen und Hochschule sollen jedoch offen bleiben.
Detailliertere Informationen zu den Warnstufen und wo sie gelten, veröffentlicht die britische Regierung auf ihrer Webseite. Verstöße gegen diese Beschränkungen können im schlimmsten Fall mit bis zu £ 3.200,-, Verstöße gegen Quarantänebestimmungen mit bis zu £ 10.000,- geahndet werden.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der britischen Regierung.
In Schottland sind Treffen von Personen aus verschiedenen Haushalten in privaten geschlossenen Räumen (von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen) derzeit nicht erlaubt. Im Freien und in öffentlichen geschlossenen Räumen wie z.B. Restaurants sind Treffen mit maximal sechs Angehörigen aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der vor Ort jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Kinder unter 12 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Im Freien und an den meisten anderen Orten muss, wenn nicht anders ausgewiesen, ein Abstand von 2 m eingehalten werden. Für Kinder und Jugendliche gelten erleichterte Bestimmungen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Gastronomieeinrichtungen verpflichtend. In den derzeit von Corona besonders betroffenen 5 Regionen Glasgow & Clyde, Lanarkshire, Ayrshire & Arran, Lothian und Forth Valley müssen alle Pubs, Bars und Restaurants vom 9. bis 25. Oktober 2020 schließen; lediglich Außer-Haus-Verkauf bleibt möglich. Hotelrestaurants dürfen ausschließlich Hotelgäste bewirten. Cafés ohne Alkohollizenz dürfen zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Freizeiteinrichtungen mit Innenbereichen wie z.B. Casinos und Bowlingclubs müssen in diesen Regionen ebenfalls schließen.
Im übrigen Schottland gilt: Kneipen, Bars, Cafés und Restaurants dürfen vom 9. bis 25. Oktober 2020 im Innenbereich nur noch zwischen 6 und 18 Uhr öffnen und keine alkoholischen Getränke anbieten; Ausnahmen gelten für Hotelrestaurants, die ihre Übernachtungsgäste auch nach 18 Uhr in Innenräumen bedienen dürfen. Außenbereiche dürfen weiterhin bis 22 Uhr geöffnet sein. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Grundsätzlich ist es Angehörigen zweier oder mehr unterschiedlicher Haushalte nicht erlaubt, gemeinsam im Auto zu reisen.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales gibt es regionale Lockdowns und Reisebeschränkungen, vor allem für Reisende aus den Hochrisikogebieten in England, Nordirland und Schottland.
In allen anderen Gebieten ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis maximal sechs Personen aus vier Haushalten zu treffen. Kinder unter 12 Jahren werden nicht auf die Gesamtzahl angerechnet. Im Freien dürfen sich weiterhin bis zu 30 Personen treffen, solange die soziale Distanz gewahrt bleibt. Es gilt der Mindestabstand von 2 Metern. Restaurants und Pubs schließen um 22 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der walisischen Regierung.
In Nordirland gelten seit dem 16. Oktober 2020 für zunächst 4 Wochen weitreichenden Beschränkungen. Es ist verboten, sich in den eigenen vier Wänden mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind verboten. Restaurants und Pubs werden bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen COVID-19-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem COVID-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen COVID-19 Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
In Gibraltar überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb es als Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert ein verpflichtender PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Kanalinseln, die Isle of Man und in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
•Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
•Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
•Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
•Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Honduras - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Honduras wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Honduras ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Wirtschaftszentren Tegucigalpa und San Pedro Sula.
Honduras ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración registrieren. Beim Check-in und bei der Einreise muss ein negativer COVID-19-Test, der höchstens 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, im Original vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Die internationalen Flughäfen in San Pedro Sula und Tegucigalpa haben wieder geöffnet. Sämtliche Landgrenzen sind seit dem 19. Oktober 2020 zwischen 6 und 18 Uhr für den Personenverkehr geöffnet.
Alle Reisenden müssen Ihre Ausreise auf der auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración anmelden.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind weiterhin eingeschränkt. Die Fluggesellschaft „Air Europa“ bietet wöchentlich einen Flug zwischen San Pedro Sula und Madrid an. Weiterhin bestehen Umsteigeverbindungen nach Europa über San Salvador (El Salvador), Mexiko-Stadt (Mexiko), Houston (USA) und Miami (USA).
Beschränkungen im Land
Es gilt bis auf weiteres eine allgemeine Ausgangssperre. Es dürfen täglich nur Personen mit bestimmten zwei Passendziffern zwischen 8 und 20 Uhr Besorgungen des täglichen Bedarfs erledigen. Die Nationalpolizei veröffentlicht wöchentlich eine entsprechende Übersicht mit den jeweiligen zwei Endziffern für die darauf folgende Woche.
Hygieneregeln
In sämtlichen öffentlichen Bereichen muss eine Mund- und Nasenbedeckung (Alltagsmaske) getragen und der Mindestabstand eingehalten werden. Weiterhin besteht die Pflicht zur Temperaturmessung und Händedesinfektion beim Betreten von Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der honduranischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Irland - Reisewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Dublin (County Dublin), die Border Region, die Regionen Mid-West, South-West, Mid-East, West und Midlands wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Rest des Landes (Region South-East) wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen für Reisen aus Deutschland derzeit abgeraten. Ab dem 24. Oktober 2020 gilt die Reisewarnung für ganz Irland.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 stark betroffen. In der Hauptstadt Dublin (County Dublin bestehend aus der Stadt Dublin, Fingal, Dún Laoghaire-Rathdown und South Dublin), in der Border Region (bestehend aus den Counties Donegal, Sligo, Leitrim, Cavan, Monaghan und Louth, einschließlich der Städte Dundalk und Drogheda), in den Regionen Mid-West, South-West, Mid-East, West und Midlands und inzwischen auch in der Region South East liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Grundsätzlich wird allen Einreisenden, auch Iren und Bürgern mit Wohnsitz in Irland, empfohlen, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken. Dies gilt auch für Reisende aus Deutschland. Ausgenommen von dieser Auflage sind Reisende aus Ländern und Gebieten auf der „Green List“, Rückkehrende aus Nordirland, sowie Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt).
Auf Grundlage von ECDC-Kriterien umfasst die „Green List“ künftig Länder mit einer Inzidenz von bis zu 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen. Sie wird wöchentlich aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Ab dem 22. Oktober 2020 gilt Level 5 des „Plan for Living with COVID-19“. Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen. Bürger sind mindestens bis zum 1. Dezember 2020 aufgerufen, zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit sie unverzichtbar ist und nicht von zu Hause erledigt werden kann, siehe hierzu die Liste der irischen Regierung. Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu 5 km verlassen werden.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des 5 km-Radius zwischen den Countys müssen unterbleiben, außer für Pendelfahrten zur Arbeit, Schule, zu medizinischen oder sonstigen essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für wesentliche Dienstleistungen weiterhin geöffnet. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen u.v.m. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
•Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
•Wenn Sie sich touristisch in Irland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
•Beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung, dass sich die „Green List“ in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen dynamisch entwickeln kann.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Italien - Ausweitung der Reisewarnung auf die Regionen Aostatal, Umbrien, Lombardei, Piemont, Toskana, Venetien, Latium, Abruzzen, Friaul-Julisch Venetien, Emilia-Romagna, Sardinien und die autonome Provinz Bozen-Südtirol, neu: Beschränkungen im Land: Ausgangssperren:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Kampanien und Ligurien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt ab 24. Oktober 2020 auch für die Regionen Aostatal, Umbrien, Lombardei, Piemont, Toskana, Venetien, Latium, Abruzzen, Friaul-Julisch Venetien, Emiglia-Romagna, Sardinien und die Autonome Provinz Bozen-Südtirol.
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen. Nach einer vorübergehenden Verbesserung verzeichnet Italien aber wieder steigende Infektionszahlen. In den Regionen Kampanien, Ligurien, Aostatal, Umbrien, Lombardei, Piemont, Toskana, Venetien, Latium, Abruzzen, Friaul-Julisch Venetien, Emiglia-Romagna, Sardinien und in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol
beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Weitere Regionale Schwerpunkte sind derzeit Trentin, die Lombardei, Latium und Venetien. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe gestattet. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden, die bei Vorliegen eines negativen Tests auf 10 Tage verkürzt wird. Weitere Informationen dazu bietet die Webseite des italienischen Gesundheitsministeriums auch in englischer Sprache.
Für Einreisen aus Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Nordirland, Tschechien und Spanien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach Ablegen des Tests ist bis zum Ergebnis eine Selbstisolation vorgeschrieben. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für alle Reisenden gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru und Dominikanische Republik.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
In einigen Regionen ist mit Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit zu rechnen.
So wurde z.B. für die Lombardei mit Wirkung vom 22. Oktober 2020, für Kampanien mit Wirkung vom 23. Oktober 2020 je eine Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr verhängt und für die Region Latium mit Wirkung vom 23. Oktober 2020 von 24 bis 5 Uhr. Ausnahmen bilden nachgewiesene Gründe (Arbeit, Situationen der Dringlichkeit, Gesundheit). Die Vorlage einer Selbsterklärung, die diese Schritte belegen, ist vorzulegen und unter nachstehendem Link abzurufen.
Diese Regelung gilt vorerst bis zum 13. November 2020, eine Verlängerung ist möglich. Es ist nicht auszuschließen, dass sich weitere Regionen diesen neuen Regelungen anschließen.
Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen geöffnet bleiben, es muss aber mit verkürzten Öffnungszeiten gerechnet werden. Ein Konsum im Stehen ist in Bars nach 18 Uhr nicht mehr erlaubt.
Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Schulen, Kindergärten und Universitäten haben unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen sukzessive den Betrieb wiederaufgenommen. Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardigna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Die seit dem 14. September 2020 in Sardinien geltende Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, ist aufgrund eines Gerichtsurteils vom 17. September 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Jamaika - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jamaika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jamaika ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Kingston/St. Andrew sowie der angrenzende Parish St. Catherine.
Jamaika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, die Pan American Health Organization (PAHO) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika sowie Touristen und Geschäftsreisende. Ausländische Residenten, Touristen und Geschäftsreisende müssen sich vor dem Check-in für ihren Flug eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einholen. Die Einreise über die Seehäfen ist für Touristen und Geschäftsreisende nach wie vor nicht gestattet.
Eine mögliche Quarantäne nach der Einreise ist abhängig vom Reisegrund und von der Evaluierung der persönlichen Gesundheitssituation des Reisenden. Davon abhängig ist auch, ob ein COVID-19-Test bei Ankunft erfolgt oder nicht. Residenten aus den Vereinigten Staaten, Brasilien, der Dominikanischen Republik, Mexiko und Panama müssen vor Einreise einen aktuellen Covid-19-Test vorlegen. Obligatorisch bei der Einreise ist das Herunterladen einer COVID-19-App auf das Smartphone zur leichteren Kontaktaufnahme der Gesundheitsbehörden in einem Verdachtsfall. Reisende müssen sich während der Antragstellung für die Einreisegenehmigung mit dem Herunterladen der App einverstanden erklären.
Reiseverbindungen
Die Seehäfen sind weiterhin für Einreisen gesperrt. Flugverkehr besteht, ist aber noch stark eingeschränkt. Flüge werden häufig kurzfristig abgesagt.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr. Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 65 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen sollen sich häuslich isoliert aufhalten und dürfen nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Dies kann auch deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen.
Bis auf Weiteres ist der Aufenthalt für Touristen beschränkt auf zwei von der Tourismusbehörde festgelegte Korridore entlang der Nord- und der Südwestküste und nur auf solche Hotels, die zur Wiedereröffnung zertifiziert wurden, weil sie die verlangten COVID-19-Schutzmaßnahmen bereits beachten. Reisen quer durchs Land, im Landesinneren sind momentan nicht möglich. Einige touristisch beliebte Strände und Attraktionen sind gesperrt.
Hygieneregeln
Es ist zwingend vorgeschrieben, eine Nasen- und Mundschutzmaske in der Öffentlichkeit zu tragen. Kunden wird beim Betreten von Geschäften Fieber gemessen und sie werden aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Jordanien - Änderung Beschränkungen im Land: Ausgangssperre:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jordanien war zunächst von COVID-19 weniger stark betroffen, zuletzt stiegen die Fallzahlen jedoch sehr stark an. Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Jordanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus „grün“ eingestuften Ländern, darunter Deutschland, ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen sich vor Reiseantritt mit einem amtlichen Online-Formular registrieren und den damit generierten QR-Code beim Check-In vorzeigen. Sie müssen zudem ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 120 Stunden sein darf, und bei Einreise einen weiteren COVID-19-PCR-Test absolvieren. Nach Ankunft müssen sich Reisende aus „grün“ und „gelb“ eingestuften Ländern in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Die epidemiologische Einstufung kann sich, abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen, auch kurzfristig ändern.
Durch- und Weiterreise
Alle Landgrenzen Jordaniens sind für generellen Personenverkehr geschlossen, lediglich kommerzieller Transport ist erlaubt. Nähere Bestimmungen erteilen die örtlichen Behörden.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport ist seit September 2020 wieder geöffnet. Die internationalen Reiseverbindungen sind weiterhin sehr stark eingeschränkt und finden unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Ab 23. Oktober 2020 gilt bis Jahresende in ganz Jordanien an allen Freitagen eine landesweite, 24-stündige Ausgangssperre. Darüber hinaus gilt ab 24. Oktober 2020 eine nächtliche Ausgangssperre, von 23 Uhr bis 6 Uhr (für Privatpersonen) und von 22 Uhr bis 6 Uhr (für Geschäfte). Die Dauer der Ausgangssperre kann sich kurzfristig ändern und es kann jederzeit landesweit zu kurzfristig angeordneten, lokalen, ganztägigen Ausgangssperren kommen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern mit mehr als 20 Personen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
•Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
•Halten Sie sich über die lokalen und sozialen Medien auf dem Laufenden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kroatien - Ausweitung der Reisewarnung auf die Gespanschaften Karlovac, Osijek-Baranja, Zagreba, Varaždin und Bjelovar-Bilogora:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gespanschaften Lika-Senj, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Vukovar-Srijem, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje, Virovitica-Podravina, Međimurje und die Stadt Zagreb wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ab dem 24. Oktober 2020 gilt dies auch für die Gespanschaften Karlovac, Osijek-Baranja, Zagreba, Varaždin und Bjelovar-Bilogora.
Epidemiologische Lage
Das COVID-19-Infektionsaufkommen in Kroatien bewegt sich weiterhin auf recht hohem Niveau. In den Gespanschaften Lika-Senj, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Vukovar-Srijem, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje, Virovitica-Podravina, Medimurje, der Stadt Zagreb sowie den Gespanschaften Karlovac, Osijek-Baranja, Zagreba, Varaždin und Bjolavar-Bilogora
liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Corona-Webseiten der kroatischen Regierung sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Für Einreisen nach Kroatien aus den EU-Mitgliedstaaten und den Schengen-assoziierten Staatenbesteht derzeit keine 14-tägige häusliche Quarantänepflicht. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses/einer COVID-19-Negativbescheinigung ist bei Einreise aus den vorgenannten Staaten ebenfalls nicht erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht.
Internationale Flugverbindungen bestehen, angebotene Linienflüge werden mitunter kurzfristig zusammengelegt.
Internationaler Bus- und Zugverkehr findet derzeit in reduziertem Umfang statt und erfordert daher gelegentlich mehrmaliges Umsteigen. Nationaler Bus- und Zugverkehr findet wieder statt.
Der Fährverkehr zu den Inseln wird zuverlässig durchgeführt, die Häufigkeit der Verbindungen liegt unter der Frequenz in den Sommermonaten vergangener Jahre. Auf der Website des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie für im Gastgewerbe tätige Personen.
Als Folge landesweit steigender Infektionszahlen haben die verschiedenen Gespanschaften darüber hinaus jeweils eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, die auf der Corona-Webseite der kroatischen Regierung nachzulesen sind.
Besonderheiten in den Regionen
Sollte das Infektionsgeschehen auf den kroatischen Inseln ansteigen, müssen Reisende damit rechnen, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig stark eingeschränkt werden und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der An- bzw. Abreise führen.
•Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung.
•Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
•Befolgen Sie bitte stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Liechtenstein - Reisewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liechtenstein wird ab dem 24. Oktober 2020 gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Fürstentum Liechtenstein ist von COVID-19 jetzt stark betroffen. Im Fürstentum überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb es als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Website des Amts für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich wieder vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengenraums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gilt wieder uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus den Nicht-Schengenstaaten Vereinigtes Königreich, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Die Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr werden entsprechend der Wirtschaftlichkeit nach und nach gelockert.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen sind möglich in Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat, generelle coronabedingte Reise- oder Verkehrsbeschränkungen bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht keine generelle Masken-/ Handschuhpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von Masken empfohlen; generell werden die üblichen Hygienemaßnahmen empfohlen.
•Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Wenn Sie sich touristisch in Liechtenstein und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Litauen - Ergänzung:
Zwölf Kommunen werden von kommendem Montag an unter lokale Quarantäne gestellt. Neue Einschränkungen gelten dann auch für Cafés, Bars, Restaurants und Diskotheken, die nur noch bis Mitternacht geöffnet haben dürfen und ihre Gäste registrieren müssen. Quelle: tagesschau.de

Malawi - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malawi weiterhin gewarnt.
Seit 1. September 2020 hat die Regierung Malawis eingeschränkten internationalen Flugverkehr wieder erlaubt.
Deutschland wird durch die malawischen Behörden neben zahlreichen anderen Ländern in die Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Reisenden aus Deutschland wird die Einreise nur gestattet, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi zurückkehren. Die Botschaft Malawis in Berlin erteilt derzeit - keine - Einreisevisa. Die Regelung eines vormals möglichen „Visum bei Einreise“ ist offiziell außer Kraft gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein elektronisches Visum online zu beantragen. Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der max. 10 Tage alt (Zeitpunkt der Probenentnahme) sein darf. Bei COVID-19-Symptomen (Husten, erhöhte Temperatur) kann ein weiterer für den Reisenden kostenpflichtiger COVID-19-Test (100 US-$ für ausländische Reisende) unmittelbar bei Einreise angeordnet werden, dessen Ergebnis in Quarantäne abgewartet werden muss. Für alle Einreisenden ist ein 14-tägiges Selbstmonitoring unter strenger Beachtung der geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen und umgehender Meldung bei Symptomen verpflichtend.
Alle Regelungen zur COVID-19-Prävention der Regierung können sich jederzeit und ohne vorherige Ankündigung kurzfristig ändern.
•Verfolgen Sie die lokalen Medien zu den aktuell geltenden Einschränkungen.
•Beachten Sie die geltenden Einschränkungen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.

Nordmazedonien - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedonien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Nordmazedonien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Städte Skopje (mit fast der Hälfte aller landesweit gezählten Infektionen), Kumanovo, Tetovo und Shtip.
Nordmazedonien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich uneingeschränkt erlaubt. Die Quarantänepflicht und die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test nachzuweisen, sind entfallen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt. Reisende sollten sich vor Abreise jedoch erkundigen, ob und welche Grenzübergänge ihrer Ausgangs- und Zielländer aktuell geöffnet sind.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés sind unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Ebenso sind Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken sowie Banken und Tankstellen zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet. Vereinzelt kann es wegen Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln zu Schlangenbildung kommen (häufig vor Bankfilialen).
Gaststätten aller Art müssen bis spätestens 23 Uhr ihren Betrieb einstellen. Live-Musik und Musik mit einer Lautstärke über 50 dB sind in Innenräumen wie Restaurants, Kneipen etc. verboten. Diskotheken und Nachtclubs sind geschlossen.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur bis 50% ihrer üblichen Kapazität ausgelastet sein. Auf verkehrsreichen Strecken und im Berufsverkehr kann es dadurch zu längeren Wartezeiten z.B. im städtischen Busverkehr kommen.
Auf Ämtern und Behörden werden abhängig von der lokalen Infektionslage Schicht- und Heimarbeit eingeführt, wodurch deren Dienstleistungsangebot eingeschränkt werden kann. Auskünfte zu Öffnungszeiten und den Bedingungen des Besuchsverkehrs können nur die jeweiligen Institutionen selbst erteilen.
Hygieneregeln
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt eine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Darüber hinaus wird empfohlen, Abstand zu Mitmenschen zu halten, regelmäßig die Hände zu waschen und wenn möglich zu desinfizieren.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende“ in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Österreich - Ausweitung der Reisewarnung auf die Bundesländer Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bundesländer Wien, Tirol (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz) und Vorarlberg (mit Ausnahme des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Dies gilt ab dem 24. Oktober 2020 auch für die Bundesländer Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, das Burgenland und die Steiermark.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 erneut stärker betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in den Bundesländern Wien, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Tirol und Vorarlberg überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Bundesländer (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Die Einreise auch aus allen anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Kroatien, Portugal, Rumänien, Spanien -außer Kanaren - und Schweden) sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist uneingeschränkt möglich, wenn die einreisenden Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Einreise aus den übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen COVID-19-PCR-Test attestiert. Seit 24. Juli 2020 muss der PCR-Test bei Einreise aus einem zertifizierten Labor stammen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Weitere Informationen bietet das österreichische Bundessozialministerium.
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zu Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an der Grenze von Slowenien zu Österreich, insbesondere am Karawankentunnel und am Loibltunnel, ist aufgrund einer geänderten Verordnung mit neuen Regelungen zur Einreise aus Risikogebieten zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Seit 24. Juli 2020 erweitert Österreich die Bereiche, in denen Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht: die Pflicht gilt im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt die Pflicht einen MNS zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten. Nähere Informationen bietet das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim österreichischen Bundessozialministerium , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Polen - Reisewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Woiwodschaften Kujawsko-pomorskie (Kujawien-Pommern), Malopolskie (Kleinpolen), Podlaskie (Podlachien), Pomorskie (Pommern) und Świętokrzyskie (Heiligkreuz) wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt ab dem 24. Oktober 2020 für ganz Polen.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine deutliche Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. In inzwischen allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 28 Länder gilt bis zunächst 27. Oktober 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Das Land ist in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten. Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlicht das polnische Gesundheitsministerium wöchentlich über Twitter und, zeitlich verzögert, auf der Website der polnischen Regierung, wo auch die mit der Einstufung verbundenen Maßnahmen erläutert werden.
Danach besteht in gelben und roten Zonen grundsätzlich Maskenpflicht, auch im Freien. Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Aktuell sind weitere Verschärfungen angekündigt, die das öffentliche Leben deutlich einschränken. Einzelheiten sind auf der Homepage der polnischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
Seit dem 10. Oktober 2020 besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst am Tisch entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
•Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
•Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Sambia - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sambia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sambia war bisher von COVID-19 eher stark betroffen.
Sambia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das sambische Gesundheitsministerium auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Neben sambischen Staatsangehörigen und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung, dürfen grundsätzlich auch Geschäfts-, Besuchsreisende und Touristen nach Sambia einreisen. Alle Reisenden müssen einen negativen COVID-19-PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 14 Tage sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Reisende mit COVID-19-Symptomen und einer Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Sambische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung (residents) ohne COVID-19-Symptome müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die sambischen Gesundheitsbehörden behalten sich vor, die häuslichen Gegebenheiten vorher zu inspizieren. Sollten die sambischen Behörden die Quarantäneumstände als nicht geeignet bewerten, müssen Reisende für die 14-tägige Quarantäne in eine staatliche Einrichtung. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
Touristen, Besucher und Geschäftsreisende sind angehalten, sich während ihres Aufenthalts auf mögliche COVID-19-Symptome zu überprüfen und dies ggf. den sambischen Behörden anzuzeigen. Eine Quarantäne ist nicht erforderlich.
Für die Ausreise ist einen negativer COVID-19-PCR-Test eines sambischen Labors erforderlich, der nicht älter als 14 Tage sein darf. Reisende benötigen weiterhin ein Zertifikat über den Negativtest, das nur bei den folgenden Stellen erhältlich ist:
• University Teaching Hospital (UTH)
• District Health Office (DHO)
• Public Health Office (PHO)
• Zambia National Public Health Institute (ZNPHI)
• Adult Infectious Disease Center (AIDC) at UTH
Durch- und Weiterreise
Alle Land- und Luftgrenzen sind offen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrmals wöchentlich Umsteigeverbindungen nach Deutschland mit Ethiopian Airlines, Kenya Airways und RwandAir. Die Airlines überprüfen bei Check-in das Vorliegen des bei Einreise nach Sambia verlangten Nachweises eines negativen COVID-19-Tests. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beförderung ansonsten verweigert wird. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die für die Behandlung von COVID-19-Patienten vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Sambia ist daher nicht gewährleistet.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Schweden - Ausweitung der Reisewarnung auf die Provinzen (Iän) Jönköping und Östergötland:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen (län) Stockholm, Uppsala, Örebro und Jämtland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt ab dem 24. Oktober 2020 auch für die Provinzen (Iän) Jönköping und Östergötland.
Epidemiologische Lage
Schweden war von COVID-19 zunächst stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau, steigt die Zahl der Neuinfektionen stark. Regionale Schwerpunkte liegen im Großraum Stockholm und den Provinzen Uppsala, Örebro, Jämtland, Jönköping und Östergötland. In diesen Provinzen (län) überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Provinzen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist möglich. Die Einreisebestimmungen des Ziellandes müssen beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die Deutsche Botschaft in Kopenhagen.
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, wenn auch u.U. in geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen. Unnötige Reisen sollen jedoch möglichst vermieden werden. Es besteht ein Versammlungsverbot ab 50 Personen, das auch für Sportveranstaltungen und Gottesdienste gilt. Die Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an. Öffentliche Verkehrsmittel sind im Einsatz, sollen aber nach Aussage des schwedischen Gesundheitsamts insbesondere in Stoßzeiten denjenigen vorbehalten bleiben, die über keine alternative Transportmöglichkeit verfügen.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Freizeitparks und Museen haben teilweise geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten. Oft sind online Vorabbuchungen notwendig. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gebeten, besonders auch auf Reisen. Menschenansammlungen sollen gemieden werden. Bei Erkältungssymptomen soll man sich bis zwei Tage nach Abklingen selbst isolieren und kann sich durch die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft 1177 telefonisch betreuen lassen.
•Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere in Stoßzeiten.
•Beschränken Sie soziale Kontakte auf ein Mindestmaß und halten Sie Abstand zu Personen außerhalb ihres Haushaltes, insbesondere innerhalb von geschlossenen Räumen und wenn Sie im fortgeschrittenen Alter sind oder zu einer Risikogruppe gehören.
•Informieren Sie sich zu den Maßnahmen im Einzelnen und ergänzenden Hinweisen des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
•Laden Sie sich ggfs. auch die App der schwedischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
•Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Provinzen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen/ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA

Ältere Menschen in Schweden sind nicht mehr aufgefordert, sich zu isolieren. Personen die älter als 70 Jahre sind, waren bisher aufgefordert, öffentliche Verkehrsmittel und physischen Kontakt zu anderen zu vermeiden. Außerdem sollten sie sich von Geschäften und anderen öffentlichen Orten fernhalten. Quelle: tagesschau.de

Schweiz - Reisewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Kantone Genf, Waadt (Vaud), Freiburg (Fribourg), Jura, Neuchâtel, Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug und Zürich wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Ab dem 24. Oktober 2020 gilt dies für die gesamte Schweiz.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen und erlebt eine Zunahme von Neuinfektionen. In allen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wurde.
Die aktuelle Lage findet sich beim Bundesamt für Gesundheit. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Die Schweiz hat allerdings die Bundesländer Berlin und Hamburg mit Wirkung ab 12. Oktober 2020 als Risikoregionen eingestuft. Für Reisende, die sich dort in den letzten 10 Tagen aufgehalten haben, gilt dann bei Einreise in die Schweiz eine zehntägige Quarantänepflicht, die auch nicht durch ein negatives COVID-19-Testergebnis verkürzt werden kann. Detaillierte Informationen bietet das Schweizer Bundesamt für Gesundheit BAG.
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer, darunter Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Spanien, Kroatien, Tschechien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande sowie zahlreiche Regionen in Frankreich, Österreich und Italien, wird vom Bundesamt für Gesundheit geführt und regelmäßig aktualisiert.
Busunternehmen im internationalen Reiseverkehr sind seit dem 12. Oktober 2020 verpflichtet, den zuständigen schweizerischen Behörden von Passagieren aus Risikoländern/-gebieten bei Einreise in die Schweiz auszufüllende Kontaktkarten (Fragebögen) zu übergeben bzw. bei Bedarf zur Verfügung zu stellen und ihre Passagiere vor Fahrtantritt über die Auskunfts-und etwaige Quarantänepflicht schriftlich zu unterrichten.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Zugverkehr ist wieder im Regelbetrieb, der Flugplan noch ausgedünnt. Auch Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19. Juni 2020 beendet. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen dürfen, trotz steigender Fallzahlen, mit kantonaler Bewilligung und unter Einhaltung strenger Schutzkonzepte ab dem 1. Oktober 2020 wieder durchgeführt werden. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Hygieneregeln
Seit dem 6. Juli 2020 gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen. Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
•Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz.
•Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
•Wenn Sie sich touristisch in der Schweiz aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
•Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
•Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
•Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Serbien - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien war bisher von COVID-19 relativ stark betroffen; die Gesamtzahl der Infektionen liegt folglich auf hohem Niveau. Derzeit nimmt die Zahl der Neuinfektionen zu.
Serbien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert. Ein kostenpflichtiger PCR-Test kann auch in Serbien durchgeführt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Einschränkung in Serbien einreisen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Eine Testpflicht besteht nur für Personen, die nach Serbien einreisen und sich zuvor länger als 12 Stunden in Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien aufgehalten haben. Diese Personen müssen bei der Einreise nach Serbien einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Serbische Staatsangehörige, Inhaber serbischer Aufenthaltstitel, Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr, Passagiere im internationalen Flughafentransit sowie mitreisende Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
U.a. für deutsche Staatsangehörige mit serbischem Aufenthaltstitel und für serbische Staatsangehörige, die aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien oder Montenegro einreisen, besteht eine Meldepflicht. Diese Reisenden müssen ihre Einreise innerhalb von 24 Stunden online (in serbischer Sprache) mit Angabe der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsnummer registrieren oder bei der örtlich zuständigen COVID-19-Ambulanz melden. Bei Einreise erhalten Reisende ein entsprechendes Informationsblatt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Flugzeugbesatzungen, deren finale Destination Serbien ist, und Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien.
Durch- und Weiterreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Einschränkung durch Serbien durchreisen. Die Durchreise ist auf 12 Stunden ab Einreise beschränkt, sofern sich Reisende zuvor länger als 12 Stunden in Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien aufgehalten haben und keinen negativen COVID-19-Test vorlegen, s.a. Abschnitt Einreise.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Landesweit dürfen sich maximal 30 Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln, dabei ist eine Distanz von 1,5 Metern einzuhalten und für jede Person sind 4 m² vorzuhalten. Für kulturelle Veranstaltungen gilt, dass maximal 500 Besucher mit Mund-Nasen-Schutz unter Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern teilnehmen dürfen. Lokale sind ab 23.00 Uhr geschlossen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Empfehlung, im Freien und in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und soziale Distanz zu wahren.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Website der serbischen Regierung (Englisch).
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Slowakei - Ergänzung Ausgangsbeschränkungen:
In der Slowakei gelten von Samstag bis inklusive 1. November wieder strenge Ausgangsbeschränkungen. Im ganzen Land dürfen die Menschen mehr als eine Woche lang die eigene Wohnung nur für dringende Zwecke verlassen. Dazu gehören der Weg zur Arbeit, zu einem Corona-Test und zur Deckung von Grundbedürfnissen, aber auch für kleine Spaziergänge in der Natur. Die Geschäfte werden nicht vom Staat geschlossen. Die meisten werden aufgrund der Beschränkungen allerdings keine Kunden haben. Die Schulen werden ab Montag für einen Monat nur für die ersten vier Schulstufen offenstehen. Ältere Schüler müssen auf Online-Unterricht umsteigen. In vier besonders stark betroffenen Bezirken an der polnischen Grenze gelten noch strengere Bestimmungen. Dort dürfen Personen, die keinen negativen Corona-Test vorweisen, fast nur noch ins Testlabor gehen, auch der Weg zur Arbeit ist untersagt. In diesen Bezirken soll schon ab Freitag die erste regional begrenzte Phase einer geplanten Massentestung fast der gesamten Bevölkerung beginnen. An den beiden darauffolgenden Wochenenden sollen im ganzen Land alle über zehn Jahre alten Menschen getestet werden. Quelle: tagesschau.de

Slowenien - Ausweitung der Reisewarnung auf die Regionen Posavska und Goriška:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Primorsko-Notranjska, Koroška, Zasavska, Osrednjeslovenska, Savinjska, Gorenjska, Jugovzhodna Slovenija, Pomurska und Podravska wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ab dem 24. Oktober 2020 gilt dies auch für die Regionen Posavska und Goriška.
Epidemiologische Lage
Slowenien verzeichnet inzwischen einen starken Anstieg der Neuinfektionen. In allen Regionen mit Ausnahme der Region Obalno-kraška liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist weiterhin ohne Quarantäne und ohne Nachweis eines negativen COVID-19-Tests möglich. Zwar befindet sich Deutschland derzeit nicht auf der Länderliste („green list“) epidemiologisch sicher eingestuften Staaten. Doch gilt für Reisende, die aus einem EU-Mitgliedstaat, also auch Deutschland, sowie Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein kommend einreisen, der auf der orangen Liste geführt wird, keine Quarantänepflicht.
Reisenden mit Wohnsitz oder mindestens 14-tägigem Voraufenthalt aus der Länderliste („green list“) der epidemiologisch sicher eingestuften Staaten ist die Einreise uneingeschränkt gestattet.
Alle übrigen Reisenden unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Hierzu zählen insbesondere alle Reisenden aus EU- oder Drittstaaten der roten Liste, u.a. das österreichische Bundesland Wien.
Zur Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen Negativtest auf SARS-CoV-2 (COVID-19) vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist und der in einem EU-Mitgliedstaat oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz durchgeführt wurde.
Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich.
Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Es ist mit geringfügigen Ausnahmen verboten, zwischen den Regionen Sloweniens zu reisen. Gaststätten, Cafés etc. sind in weiten Teilen des Landes geschlossen. Hotels und andere Unterkünfte sind geöffnet. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Versammlungen mit mehr als 6 Personen sind grundsätzlich verboten.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien.
Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
•Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebiet ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen per E-Mail werden unter info.koronavirus@policija.si beantwortet.
•Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
•Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
•Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
•Wenn Sie sich in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Spanien - Reisewarnung Kanaren aufgehoben:
Weil die Corona-Zahlen sinken, wurden die Kanaren von der deutschen Risikoliste gestrichen. Das gab das Auswärtige Amt bekannt. Airlines planen für die kommende Woche mehr als 70 Flüge von Deutschland aus auf die Kanaren. Für das Festland und die Balearischen Inseln bleibt die deutsche Reisewarnung derweil in Kraft. Quelle: tagesschau.de

Ungarn - Ausweitung der Reisewarnung auf die Komitate Heves, Zala und Somogy:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Budapest sowie in die Komitate Győr-Moson-Sopron, Pest, Csongrád-Csanád, Nógrád, Baranya, Hajdú-Bihar, Jász-Nagykun-Szolnok, Borsod-Abaúj-Zemplén, Komárom-Esztergom, Szablocs-Szatmár-Bereg, Vas und Veszprém wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Ab dem 24. Oktober 2020 gilt dies auch für die Komitate Heves, Zala und Somogy.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund wieder eingeführter Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Ungarn verzeichnet derzeit einen deutlichen Anstieg der Neuinfektionen im ganzen Land. In der Hauptstadt Budapest sowie in den Komitaten Győr-Moson-Sopron, Pest, Csongrád-Csanád, Nógrád, Baranya, Hajdú-Bihar, Jász-Nagykun-Szolnok, Borsod-Abaúj-Zemplén, Komárom-Esztergom, Szablocs-Szatmár-Bereg, Vas, Veszprém, Heves, Zala und Somogy liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Landesteile als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn zunächst bis 31. Oktober 2020 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
•die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
•die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
•die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
•die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
•die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Eine Einreise für maximal 72 Stunden ist ebenfalls möglich für Zuschauer internationaler Sportereignisse und kultureller Veranstaltungen. Für Künstler, Sportler und Zuschauer genügt ein negativer COVID-19-PCR-Test innerhalb von drei Tagen vor der Einreise, der auf Englisch oder Ungarisch nachzuweisen ist. Zuschauer müssen zusätzlich die Eintrittskarte vorweisen und werden ggfls. medizinisch untersucht. Bei Infektionsverdacht ist eine Einreise ausgeschlossen.
Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind zu 10-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative COVID-19-PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen COVID-19-PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
•den Güterverkehr,
•Geschäftsreisen,
•Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal, 24 Stunden,
•Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
•Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen.
•Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
•Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können
•Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung
•Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung
•Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers
•Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung)
•Betreuung und Pflege von Familienangehörigen
•Teilnahme an einer internationalen Sport-, Kultur- bzw. kirchlichen Veranstaltung.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt keinen Beschränkungen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, jedoch ist der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Kneipen und Clubs müssen um 23 Uhr schließen.
Hygieneregeln
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Kinos, Theatern, Gesundheits- und Senioreneinrichtungen sowie für das Personal im Gastgewerbe besteht Maskenpflicht. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Ab dem 1. Oktober 2020 dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen.
•Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
•Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen Ungarns aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
•Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Belgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich erneut stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
In Deutschland sind derzeit folgende Gebiete „rot“ eingestuft:. die Stadt Berlin, die Freie Hansestadt Bremen, die Regierungsbezirke Stuttgart, Darmstadt, Düsseldorf und Köln. Personen, die dort leben oder sich dort aufgehalten haben und nach Belgien reisen, unterliegen einer Quarantänepflicht von zehn Tagen und weiteren vier Tagen erhöhter Wachsamkeit. Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Eine Verkürzung der Quarantäne bei Symptomfreiheit durch einen PCR-Test ist nicht möglich.
Ausnahmen von der Quarantäne gelten bei unaufschiebbaren dienstlichen und privaten Anlässen (z.B. Beerdigungen). In diesem Fall müssen im Zeitraum der Teilnahme alle Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Für den Aufenthalt über den Anlass hinaus gilt Quarantänepflicht.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten und Personen, die sich vor ihrer Reise nach Belgien weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten haben.
Dauert der Aufenthalt in Belgien mehr als 48 Stunden, aber weniger als zehn Tage, besteht nur für den Zeitraum des Aufenthalts Quarantänepflicht.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus "roten Zonen" außerhalb Deutschlands.
Verschiedene Regionen in Deutschland sind als „orange“ eingestuft. Das belgische Außenministerium bittet eigene Staatsangehörige um erhöhte Wachsamkeit, wenn sie in diese Gebiete reisen bzw. weist auf mögliche lokale Auflagen für Reisende aus Belgien hin. Eine Quarantäne- oder Testpflicht nach Einreise nach Belgien für Personen, die aus diesen Gebieten kommen bzw. dort leben, besteht nicht.
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches "Public Health Passenger Locator Form" ausfüllen und elektronisch versenden, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind seit 25. September 2020 nicht mehr verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens.
Seit 19. Oktober 2020 sind enge Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf eine Person pro Monat beschränkt. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf 4 Personen beschränkt. Zuhause dürfen max. vier Gäste innerhalb von zwei Wochen empfangen werden, wobei Abstände einzuhalten oder ggf. Masken zu tragen sind. Restaurant, Cafés und Bars sind seit 19. Oktober 2020 für einen Monat geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. Hotelrestaurants bleiben für ihre Gäste geöffnet. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Veranstaltungen sind grundsätzlich nur mit bis zu 40 Personen erlaubt, wenn strikte Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können, auch mit bis zu 200 Personen. Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum stattfinden. Vergnügungsparks bleiben geschlossen.
In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Installieren Sie ggf. die belgische COVID-19-Warn-App.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .

Brasilien - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen.
Brasilien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten u.a. für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Durch- und Weiterreise
Erlaubt ist ein internationaler Flughafentransit, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen.
Auch der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt, wenn auch teilweise eingeschränkt. Die brasilianischen Fluglinien fliegen regelmäßig die Hauptstädte aller 26 Bundesstaaten sowie 19 weiterer wichtiger Städte an.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie bei Flugreisen mit der Fluggesellschaft Kontakt auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Dänemark - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie dürfen sich in Dänemark künftig nicht mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Das teilte Ministerpräsidentin Mette Frederiksen mit. Zuvor waren Gruppen von 50 Menschen erlaubt. Zudem werde der Verkauf von Alkohol ab 22.00 Uhr untersagt. Außerdem werde eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen eingeführt. Quelle: tagesschau.de

Griechenland - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land:
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19, trotz zuletzt steigender Neuinfektionszahlen, auch weiterhin relativ moderat betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Regionen Attika (Hauptstadtregion Athen), Epirus, West- und Zentralmakedonien (Thessaloniki) sowie einige Inseln. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite www.travel.gov.gr hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 09:00 bis 21:00 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist möglich. Für Reisende aus Griechenland nach Italien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Transitreisende sollen von dem Testerfordernis ausgenommen sein, wenn sie innerhalb von 36 Stunden aus Italien ausreisen. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Albanien und Türkei ist nicht möglich.
Kreuzfahrtschiffe dürfen die Häfen Piräus, Rhodos, Heraklion, Volos, Korfu und Katakolo anlaufen. Passagiere müssen vor Antritt der Kreuzfahrt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf, vorweisen. An den Häfen werden Stichprobentests durchgeführt.
Sportboote dürfen Griechenland anlaufen, sofern die Transportkapazität von 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das „Passenger Locator Forrm" sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test (nicht älter als 72 Stunden) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer. Stichprobentests werden am Grenzübergang Promachonas weiterhin durchgeführt.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über das „Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer PCR-COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergänge Kakavia und Krystallopigi) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben; zudem ist die Anzahl der täglich einreisenden Personenzahl begrenzt.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land-, See- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über das "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer COVID-19-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr von Deutschland mit allen internationalen Flughäfen in Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Beschränkungen im Land
Veranstaltungen mit Stehplätzen z.B. Konzerte, sowie Jahrmärkte und Kirchweihfeste sind landesweit verboten.
In Bars, Clubs, Cafés und Restaurants ist der Aufenthalt im Stehen verboten.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Organisierte Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet. Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.
Archäologische Stätten und Museen, Friseursalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen und die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Die griechische Regierung hat eine, nicht immer tagesaktuelle, interaktive Karte veröffentlicht, in der die einzelnen Regionen im Hinblick auf die epidemiologische Lage in unterschiedliche Kategorien eingeteilt sind. Folgende ergänzende Maßnahmen gelten für die jeweilige Farbkategorie:
Grün: Es gilt die Pflicht, in allen Außenbereichen, wo sich viele Menschen ansammeln, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Versammlungen sind nur bis max. 100 Personen gestattet; es gelten Kapazitätsbeschränkungen für Konferenzen und Messen sowie für Kinos, Theater, Museen und archäologische Stätten. In Restaurants dürfen an einem Tisch max. 6 Personen sitzen. Es gelten differenzierte Abstands- und Hygieneregeln.
Gelb: Es gilt die Pflicht, in allen Außenbereichen, wo sich viele Menschen ansammeln, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen; Versammlungen sind nur bis max. 50 Personen gestattet; es gelten verschärfte Kapazitätsbeschränkungen für Konferenzen und Messen sowie für Kinos, Theater, Museen, archäologischen Stätten und öffentliche Verkehrsmittel. In Restaurants dürfen an einem Tisch max. 6 Personen sitzen. Es gelten differenzierte Abstands- und Hygieneregeln. Lokalitäten müssen in der Zeit von 0:30 bis 5 Uhr schließen.
Orange: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz ist ab 24. Oktober 2020 überall, auch im Freien, verpflichtend. Ab dem 24. Oktober 2020 gilt zudem eine Ausgangssperre täglich von 0:30 bis 5 Uhr. Versammlungen sind nur bis max. 9 Personen gestattet; Wochenmärkte sind geschlossen; zudem sind Konzerte unter freiem Himmel ausgesetzt. Es gelten verschärfte Kapazitätsbeschränkungen für Kinos, Theater, Museen und archäologische Stätten und öffentliche Verkehrsmittel. Lokalitäten mit Livemusik, Kinos und Theater dürfen nicht betrieben werden; In Restaurants dürfen an einem Tisch max. 4 Personen sitzen (bei Familien max. 6 Personen). Lokalitäten müssen in der Zeit von 24 bis 5 Uhr schließen. Derzeit sind die Hauptstadtregion Attika sowie die Regionalbezirke Thessaloniki, Ioannina, Larissa, Trikala und Serres auf dem Festland und einige Inseln in diese Kategorie eingestuft.
Für die Hauptstadtregion Attika gelten außerdem noch folgende Sonderregelungen: Für den Betrieb von Freiluftkinos und -theatern sowie Wochenmärkten gelten gesonderte Bestimmungen. Tagungen mit bis zu 50 Teilnehmern sollen möglich sein.
Rot: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Private und öffentliche Zusammenkünfte sind verboten. Zudem ist es nicht gestattet, den Regionalbezirk zu verlassen; alle Geschäfte (bis auf Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind) sowie Restaurants, Kinos und Theater, Fitnessstudios, Gerichte, Museen und archäologische Stätten sind geschlossen. Ab dem 24. Oktober 2020 gilt zudem eine Ausgangssperre täglich von 0:30 bis 5 Uhr. Derzeit sind die Regionalbezirke Kozani und Kastoria (Festland) in diese Kategorie eingestuft.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Friseursalons, Kosmetikzentren, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz bei allen öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in Kirchen getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landwege beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar), und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Ergänzung zu Schottland:
Schottland hat ein neues Warnstufensystem vorgestellt, mit dem es die rapide Ausbreitung des Coronavirus in Schottland eindämmen will. Anders als in England soll es in dem Landesteil fünf statt drei Warnstufen geben - von weitgehender Normalität wie im Sommer (Stufe 0) bis zu einem Zustand (Stufe 4) ähnlich eines Lockdowns, bei dem Pubs, Restaurants und auch einige Geschäfte geschlossen werden sollen. Schulen sollen jedoch möglichst auch in der höchsten Warnstufe geöffnet bleiben. "Die Stufen 2 und 3 sind für Zeiten wie jetzt, wenn die Infektionszahlen steigen"In diesen Stufen sind Treffen zwischen Haushalten stark eingeschränkt und große Teile der Gastronomie müssen schließen. Das neue System soll ab dem 2. November in Kraft treten - es schließt sich an eine mehrwöchige Phase an, in der in einigen stark besiedelten Regionen, dem sogenannten Central Belt, bereits Pubs und Restaurants schließen mussten. Quelle: tagesschau.de

Guinea - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guinea ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Conakry und die unmittelbar angrenzenden Provinzen.
Guinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für EU-Staatsangehörige besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot.
Ausnahmen gelten für Personen mit Langzeitvisa zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und des Familienbesuchs, Ehepartner guineischer Staatsangehöriger, Personen mit Wohnsitz in Guinea, Diplomaten sowie Personal von Institutionen der technischen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe.
Reisende müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der maximal 5 Tage alt sein darf. Die Fluggesellschaften können strengere Anforderungen stellen. Reisenden wird Fieber gemessen und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne in einer staatlichen guineischen Einrichtung angeordnet.
Weitere Informationen zur Einreise erteilt die Guineische Botschaft Berlin.
Bei Ausreise müssen Reisende einen negativen COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorlegen. Ein INSP-Testtermin muss online so rechtzeitig gebucht werden, dass der Test 3 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Reisenden ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Eine Kontrolle des Testergebnisses am Flughafen Conakry erfolgt seitens guineischer staatlicher Behörden. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden selbst zu tragen. Von Reisenden mit Flügen von Air France wird wiederholt berichtet, dass von ihnen kein Testergebnis verlangt wurde. Eine offizielle Bestätigung dieser Praxis durch die guineischen Behörden liegt nicht vor.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an.
Die Landgrenzen sind für den Personenverkehr offiziell geschlossen.
Beschränkungen im Land
Für den Großraum Conakry besteht eine nächtliche Ausgangssperre von Mitternacht bis 4 Uhr. Bar- und Restaurantbesuche sind unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder gestattet.
Fahrten von Conakry ins Landesinnere sind nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests möglich, der nicht älter als 14 Tage sein darf.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, sowie private Fahrzeuge.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der Guineischen Botschaft Berlin.
• Bitte tragen Sie sich vor Einreise unbedingt in die Krisenvorsorgeliste ein und informieren Sie sich ggf. vor Ort bei der Deutschen Botschaft Conakry.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook über aktuelle Maßnahmen der guineischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Indien - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indien ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind zurzeit die Bundesstaaten Maharashtra, Karnataka, Andhra Pradesh, Tamil Nadu und Kerala sowie die Ballungsräume Delhi, Mumbai und Chennai.
Indien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der kommerzielle internationale Reiseverkehr ist derzeit grundsätzlich untersagt. Touristische Einreisen bleiben bis auf weiteres verboten; bereits erteilte E-Visa und Visa zu touristischen und medizinischen Zwecken sind suspendiert. Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke soll seit dem 21. Oktober 2020 wieder möglich sein, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits im Land aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „overstay“ verzichtet.
Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist teilweise verpflichtend. In einzelnen Bundesstaaten gilt verpflichtende Quarantäne für ankommende Passagiere.
Die Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle internationale Flugverbindungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Ein- und Ausreise sind derzeit nur sehr eingeschränkt mit als Repatriierungsflügen genehmigten Verbindungen insbesondere von Lufthansa, Air France und KLM möglich. Die Wiederaufnahme weiterer Flugverbindungen wird derzeit verhandelt.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wiederaufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften.
Beschränkungen im Land
Die Ende März 2020 verhängte Ausgangssperre wird außerhalb der sogenannten Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) orts- und lageabhängig gelockert. Erneute Verschärfungen der Ausgangssperre in einzelnen Städten oder Bundesstaaten sind möglich.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
•Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
•Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückkehrflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
•Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die deutschen Vertretungen in Indien.
•Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
•Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Israel - Ergänzung:
Knapp eine Woche nach den ersten Lockerungen des zweiten Corona-Lockdowns in Israel sinken die Infektionszahlen weiter. Das Gesundheitsministerium meldete 895 neue Fälle. Am 30. September waren es noch mehr als 9000 gewesen. Nach einem Monat des Corona-Lockdowns sind seit Sonntag wieder Kindergärten und Vorschulen geöffnet. Die Auflage, dass Bürger sich nicht weiter als einen Kilometer von ihrem Zuhause entfernen dürfen, wurde aufgehoben. Naturparks und Strände können wieder besucht werden, Restaurants dürfen Mahlzeiten zur Abholung verkaufen. Es gelten jedoch weiterhin Versammlungsbeschränkungen. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung für Rom:
Beliebte öffentliche Plätze in Rom sollen wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen in Italien zeitweise gesperrt werden. Das Verbot gelte freitags und samstags ab 09.00 Uhr bis Mitternacht, teilte die Stadt mit. Betroffene Plätze seien der Campo de' Fiori sowie die Piazza Trilussa, die Piazza Madonna de' Monti und die Via del Pigneto. Diese Orte sind in den Abendstunden beliebte Treffpunkte für viele junge Menschen. Die neue Maßnahme sollen verhindern, dass sie sich in den Fußgängerzonen und auf den Plätzen große Gruppen treffen. Die umliegenden Restaurants, Bars und Wohnungen bleiben jedoch weiterhin zugänglich. Quelle: tagesschau.de

Kolumbien - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kolumbien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind u. a. die Metropolen Bogotá und Medellín, aber auch die Karibikküste.
Kolumbien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise per Flugzeug ist gemäß der Resolution 1627/2020 des kolumbianischen Gesundheitsministeriums unter folgenden Voraussetzungen möglich:
1. Bei Einreise nach Kolumbien muss ein negativer COVID-19-PCR-Test vorgewiesen werden. Dieser darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein.
2. Bei internationalen Flügen ist vorab eine Registrierung über die App „Check-Mig" erforderlich, welche von der Website der Migración Colombia heruntergeladen werden kann.
3. Über die Anwendung CoronApp-Colombia müssen Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden.
Es besteht keine Pflicht zur Quarantäne, sofern bei Einreise der o.g. negative COVID-19-PCR-Test vorgewiesen wurde.
Weitere Hinweise dazu bietet das kolumbianische Außenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Land- und Seegrenzen sind bis mindestens Ende Oktober 2020 geschlossen.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wird schrittweise wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge ist jedoch noch stark beschränkt.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder einzelne, stark ausgedünnte Flugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Die Bewegungsfreiheit kann eingeschränkt sein. Die generelle Ausgangssperre ist aufgehoben, allerdings sind weiterhin regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte haben beschränkte Öffnungszeiten. Nur Supermärkte und Apotheken sind ganztägig geöffnet.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Liechtenstein - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liechtenstein wird ab dem 24. Oktober 2020 gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Fürstentum Liechtenstein ist von COVID-19 jetzt stark betroffen. Im Fürstentum überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb es als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Website des Amts für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengenraums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus den Nicht-Schengenstaaten Vereinigtes Königreich, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr bestehen nicht.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen sind möglich in Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat, generelle coronabedingte Reise- oder Verkehrsbeschränkungen bestehen nicht. Es gilt die jeweils aktuelle Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit.
Hygieneregeln
Seit dem 20. Oktober 2020 besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Gotteshäusern, Kultur- und Sporteinrichtungen, Restaurants, Cafés und Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer). Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Generell werden die üblichen Hygienemaßnahmen empfohlen.
•Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Wenn Sie sich touristisch in Liechtenstein aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Luxemburg - Ergänzung:
Die Regierung in Luxemburg hat eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. Zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr dürfen Einwohner ihre Häuser nicht mehr verlassen. Die neuen Maßnahmen sehen auch ein Verbot von Versammlungen von mehr als vier Menschen vor. Sie sollen zunächst einen Monat lang gelten. In Bars und Restaurants dürfen fortan höchstens vier Menschen zusammen an einem Tisch sitzen. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass Wettkämpfe im Amateursport vorerst ausgesetzt werden. Quelle: tagesschau.de

Malta - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta war während der ersten Infektionswelle von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist in jüngster Zeit deutlich angestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Malta als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Ab dem 24. Oktober 2020 können Reisende nur noch aus folgenden Ländern / Regionen auf dem See- und Luftweg ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „Korridorländer“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Andorra, Australien, Belgien (außer Direktflüge), China (einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (außer Direktflüge aus Paris und Marseille), Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (einschließlich Gibraltar, außer Belfast, Leeds, Liverpool, Manchester und Newcastle), Indonesien, Island, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Neuseeland, Niederlande (außer Direktflüge), Norwegen, Polen (außer Danzig und Krakau), Portugal (außer Porto), Ruanda, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz (außer Direktflüge), Slowakei, Slowenien, Spanien (außer Barcelona, Girona und Madrid), Südkorea, Thailand, Türkei, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Ab dem 24. Oktober 2020 zählen die folgenden Länder / Regionen zur sog. „gelben Liste“: Belgien (Direktflüge), Bulgarien, Frankreich (Direktflüge aus Paris und Marseille), Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (Belfast, Cardiff, Leeds, Liverpool, Manchester und Newcastle), Irland, Niederlande (Direktflüge), Österreich, Polen (Danzig und Krakau), Portugal (Porto), Schweiz (Direktflüge), Spanien (Barcelona, Girona und Madrid), Tschechische Republik, Tunesien und Ungarn. Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per E-Mail stellen. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Bars und Klubs müssen um 23 Uhr schließen. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Veranstaltungen sind auf 10 Personen begrenzt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Maske) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Zuwiderhandlung wird ab dem 24. Oktober 2020 mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (Maske) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden .
• Wenn Sie sich touristisch in Malta aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Polen - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Woiwodschaften Kujawsko-pomorskie (Kujawien-Pommern), Malopolskie (Kleinpolen), Podlaskie (Podlachien), Pomorskie (Pommern) und Świętokrzyskie (Heiligkreuz) wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt ab dem 24. Oktober 2020 für ganz Polen.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine massive Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. In inzwischen allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 28 Länder gilt bis zunächst 27. Oktober 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist ab 24. Oktober 2020 deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Ab 24. Oktober 2020 ist das gesamte Land in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 7 m². Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind eingeschränkt mit 25% Platzbelegung unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen. In Hotels ist die Nutzung von Schwimmbädern und Fitnessräumen nur für Gäste erlaubt, die mind. einen Tagesaufenthalt buchen. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren an Schultagen den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und, detailliert mit den mit der Einstufung verbundenen Maßnahmen, die polnische Regierung.
Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Seit dem 10. Oktober 2020 besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst am Tisch entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Slowakei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die gesamte Slowakei als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung .
Einreise
Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind derzeit noch ohne jegliche Einschränkungen möglich. Ab dem 24. Oktober 2020 mit Inkrafttreten eines Lockdowns im Lande ist dies nur noch für Personen möglich, die einen aktuellen negativen COVID-19 Test vorweisen können.
Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach 5 Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests auf.
Seit 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik als Risikoland. Weiterhin sind folgende EU-Länder als Risikoländer eingestuft: Belgien, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Rumänien und Spanien.
Grenzkontrollen finden nur noch an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, Tschechische Republik und Ungarn sind problemlos möglich. Seit dem 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik für die Slowakei als Risikoland. Transitreisen von Deutschland über die Tschechische Republik in die Slowakei sind weiterhin ohne Einhaltung einer Quarantäne bzw. negativen PCR-Tests möglich, sofern die Reise auf direktem Wege erfolgt und keine Zwischenaufenthalte in der Tschechischen Republik stattfinden. Ein Wechsel des Verkehrsmittels bei Umsteigeverbindungen ist zulässig, allerdings nur ohne Zwischenübernachtung in der Tschechischen Republik. An den Grenzübergängen zwischen der Tschechischen Republik und der Slowakei finden stichprobenartige Kontrollen statt, bei denen Reisende ggf. die Transitreise glaubhaft machen müssen (z.B. durch Vorzeigen einer Roaming-Hinweis-SMS im eigenen Mobiltelefon, aus der sich die Uhrzeit der Einreise in die Tschechische Republik ergibt). Reisende, die aus Deutschland über Österreich in die Slowakei einreisen, unterliegen derzeit keiner Quarantäne- oder Testpflicht. Die slowakische Regierung empfiehlt jedoch, Aufenthalte im Großraum Wien zu vermeiden.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Ab dem 24. Oktober 2020 bis zum 1. November 2020 gilt in der gesamten Slowakei eine Ausgangssperre für Personen, die keinen aktuellen negativen COVID-19 Test vorweisen können. Eine Verlängerung bis zum 8. November 2020 ist nicht ausgeschlossen.
Ausnahmen für Personen ohne aktuellen Nachweis eines negativen COVID-19 Tests gelten für:
• Aufenthalte außerhalb der eigenen Wohnung zwischen 01.00 – 05.00 Uhr,
• Fahrten zum Testen,
• Fahrten zur Arbeit bzw. Begleitung des Kindes zur Schule,
• Einkäufe in Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Apotheken in unmittelbarer Nähe der eigenen Wohnung,
• Arztbesuche,
• Pflege eines Familienmitglieds,
• Versorgung der Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb,
• Versorgung der eigenen Haustiere bis max. 100 m von der eigenen Wohnung entfernt,
• Teilnahme an Beerdigungen,
• Fahrten zur Post, Bank, Versicherung, Reinigung, Autoservice, Tankstelle,
• Aufenthalte im Freien im eigenen Wohnbezirk (Pressburg mit 5 Bezirken wird dabei als ein Bezirk betrachtet).
Wer sich gerade auf Reisen befindet, sollte bis zum 25. Oktober 2020 an seinen Wohnort zurückkehren oder an seinem aktuellen Aufenthaltsort bis zum Ende der Ausgangssperre verbleiben.
Für die besonders betroffenen Kreise Bardejov, Dolny Kubin, Namestovo und Tvrdosin gelten verschärfte Maßnahmen, Fahrten zur Arbeit bzw. Begleitung des Kindes zur Schule, Fahrten zur Post, Bank, Versicherung, Reinigung, Autoservice, Tankstelle, Aufenthalte im Freien im eigenen Wohnbezirk sind nur mit einem aktuellen negativen COVID-19 Test möglich.
Diese Maßnahmen gehen einher mit einer Testung der gesamten Bevölkerung der Slowakei an den Wochenenden vom 31. Oktober und 1. November 2020 und vom 7. und 8. November 2020.
Getestet werden sollen alle Personen zwischen 10 und 65 Jahren, die sich in der Slowakei aufhalten (auch Ausländer). Wer sich nicht freiwillig testen lässt, muss sich in häuslicher Umgebung für 10 Tage selbst isolieren.
Durch ein nach dem 23. Oktober 2020 ausgestelltes negatives COVID-19 Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Test) unterliegt man nicht den Beschränkungen des Lockdowns. Ausländische Testergebnisse in deutscher oder englischer Sprache aus EU-Ländern werden akzeptiert.
Für Reisen innerhalb der Slowakei gelten ab dem 15. Oktober 2020 folgende Beschränkungen. Bewirtung in Restaurants, Kneipen und Cafés darf nur noch draußen oder zum Mitnehmen erfolgen. Alle Lokale müssen um 22 Uhr schließen. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr. Versammlungen von mehr als sechs Personen sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind untersagt.
Seit 1. Oktober 2020 hat die Regierung erneut den Notstand für zunächst 45 Tage verhängt. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist drinnen und draußen Pflicht. In der freien Natur gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Wenn Sie sich touristisch in der Slowakei aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Slowenien - Änderung Beschränkungen im Land):
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Primorsko-Notranjska, Koroška, Zasavska, Osrednjeslovenska, Savinjska, Gorenjska, Jugovzhodna Slovenija, Pomurska und Podravska wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ab dem 24. Oktober 2020 gilt dies auch für die Regionen Posavska und Goriška.
Epidemiologische Lage
Slowenien verzeichnet inzwischen einen starken Anstieg der Neuinfektionen. In allen Regionen mit Ausnahme der Region Obalno-kraška liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist weiterhin ohne Quarantäne und ohne Nachweis eines negativen COVID-19-Tests möglich. Zwar befindet sich Deutschland derzeit nicht auf der Länderliste („green list“) epidemiologisch sicher eingestuften Staaten. Doch gilt für Reisende, die aus einem EU-Mitgliedstaat, also auch Deutschland, sowie Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein kommend einreisen, der auf der orangen Liste geführt wird, keine Quarantänepflicht.
Reisenden mit Wohnsitz oder mindestens 14-tägigem Voraufenthalt aus der Länderliste („green list“) der epidemiologisch sicher eingestuften Staaten ist die Einreise uneingeschränkt gestattet.
Alle übrigen Reisenden unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Hierzu zählen insbesondere alle Reisenden aus EU- oder Drittstaaten der roten Liste, u.a. das österreichische Bundesland Wien.
Zur Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen Negativtest auf SARS-CoV-2 (COVID-19) vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist und der in einem EU-Mitgliedstaat oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz durchgeführt wurde.
Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich.
Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Es ist mit geringfügigen Ausnahmen verboten, zwischen den Regionen Sloweniens zu reisen. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.), Restaurants, Cafés etc. sind landesweit geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Versammlungen mit mehr als 6 Personen sind grundsätzlich verboten.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien.
Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
•Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebiet ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen per E-Mail werden unter info.koronavirus@policija.si beantwortet.
•Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
•Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
•Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
•Wenn Sie sich in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Spanien - Änderung Beschränkungen im Land: Ausgangssperren:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Ab dem 24. Oktober 2020 gilt dies nicht mehr für die Kanarischen Inseln.
Epidemiologische Lage
Spanien war und ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es landesweit, insbesondere in der Hauptstadtregion Madrid, den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Kastilien La Mancha, Kastilien und Léon, La Rioja, Murcia, Navarra, im Baskenland und in Ceuta und Melilla.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, zum Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 grundsätzlich wieder möglich, s. jedoch Abschnitt Beschränkungen im Land. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden, das auch bei Einreise erhältlich ist.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Oktober 2020 sind die Autonomen Gemeinschaften vom spanischen Gesundheitsministerium aufgefordert, weitere Maßnahmen für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zu ergreifen, wenn deren Inzidenz über 500/100.000 Einwohner/14 Tage liegt, die Testpositivrate über 10 % steigt und mehr als 35 % der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt sind. In diesen Gemeinden sollen die Autonomen Gemeinschaften strenge Ausgangssperren erlassen, die ein Verlassen bzw. Betreten der betroffenen Gemeinden nur noch aus besonderen Gründen wie Arbeit, Bildung, unabdingliche Behördengänge, etc. erlauben. Ein Betreten aus touristischen Gründen ist nicht möglich, der Transit zur Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist gestattet.
Für die Autonome Gemeinschaft Madrid wurde zur Umsetzung der Maßnahmen am 9. Oktober 2020 der Alarmzustand für zunächst 15 Tage ausgerufen. Die Bewegungseinschränkungen betreffen die gesamte Stadt Madrid und die Gemeinden Fuenlabrada, Alcorcón, Parla, Getafe, Leganés, Móstoles, Alcobendas und Torrejón de Ardoz. Zum Nachweis eines besonderen Grundes für das Verlassen/Betreten der Gemeinde kann eine Bescheinigung z.B. des Arbeitgebers/der Schule dienen, s. Muster der Comunidad de Madrid. Soziale Zusammenkünfte sind in der gesamten Autonomen Gemeinschaft Madrid auf max. 6 Personen begrenzt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten seit 16. Oktober 2020 für zunächst 15 Tage u.a. folgende verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen:
•Schließung aller Bars und Restaurants sowie der Kasinos, Nachtklubs und Diskotheken. Absage aller Sportwettbewerbe sowie aller Messen, Kongresse und Konferenzen.
•Schließung aller Parks und Grünanlagen um 20 Uhr.
•Reduzierung der Kunden in Geschäften auf 30 %, in Fitnessklubs auf 50 % der Kapazitäten; Kulturveranstaltungen, Kino und Theater ebenfalls auf 50 % der Kapazitäten reduziert.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón wurden seit dem 22. Oktober 2020 die Städte Zaragoza, Huesca und Teruel räumlich abgesperrt.
Die gesamte Autonome Gemeinschaft Navarra wurde seit dem 22. Oktober 2020 räumlich abgesperrt, Transitfahrten durch die Region sind erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft von Kastilien und Leon dürfen folgende Städte nur noch aus triftigen Gründen betreten und verlassen werden: Burgos, Salamanca, Aranda del Duero, León, Palencia und Miranda de Ebro.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Begrenzung der Öffnungszeiten im Gastronomiebereich auf spätestens 1 Uhr nachts, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht. Auf den Balearen gilt eine lokale Ausgangssperre für Ibiza-Stadt.
•Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
•Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
•Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
•Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
•Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Südafrika - Änderung Einreise: Einreisebestimmungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika war bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bildeten die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape und Eastern Cape.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Länder weltweit in COVID-19-Risikostufen eingeteilt. Deutschland findet sich seit 19. Oktober 2020 auf der Liste der sog. high-risk-countries. Es gelten Einreisebeschränkungen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Reisenden, für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in high-risk-countries aufgehalten haben. Sie dürfen nicht zum Zweck des Tourismus (leisure travel) einreisen.
Die Umsetzung der neuen Einreisebestimmungen ist weitgehend noch unklar. Personen, die sich die letzten 10 Tage in Deutschland oder einem anderen high-risk-country aufgehalten haben und zu Tourismus-Zwecken einreisen möchten (auch wenn die Buchung noch unter der Einstufung Deutschlands als medium-risk-country erfolgte), müssen damit rechnen, entsprechend der neuen Bestimmungen ab sofort bei der Einreise zurückgewiesen zu werden.
Die Einreise aus Deutschland ist momentan nur erlaubt im Falle von:
• Geschäftsreisen
• Reisen von Inhabern sog. critical skills visa
• Reisen von Inhabern von Investorenvisa
• Reisen von Personen mit internationalen Verpflichtungen aus Sport, Kunst, Kultur und Wissenschaft
• Reisen von Besuchern, die sich drei Monate oder länger in Südafrika aufhalten wollen (unabhängig vom Reisezweck)
Inhaber von gültigen langfristigen Visa sowie „permanent residents“ von Südafrika sollen keine ausdrückliche Genehmigung zur Wiedereinreise in den oben genannten Fällen benötigen, müssen den Aufenthaltszweck bei Einreise aber belegen können.
Neuanträge für langfristige Visa werden von den südafrikanischen Auslandsvertretungen bearbeitet.
Alle anderen Personen, die in den oben genannten Konstellationen aus high-risk-countries nach Südafrika einreisen möchten, müssen dies per E-Mail beim Department of Home Affairs beantragen und eine Passkopie (sowie –falls zutreffend- Visumskopie), Nachweise zu Reiseverlauf, Geschäfts/Aufenthaltszweck in Südafrika sowie einen Beleg zur gebuchten oder geplanten Beherbergung in Südafrika beifügen.
Über die Dauer der Bearbeitung solcher Anträge liegen keine hinreichenden Erfahrungswerte vor. Es muss angesichts weiter hohen und zunehmenden Antragsvolumens davon ausgegangen werden, dass Anträge nicht zeitnah bearbeitet und beantwortet werden.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19 PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72h sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung/Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne COVID-19 PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn die Unterkunft entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich –auch bei Vorliegen eines negativen Tests- ebenfalls in Quarantäne begeben, bis ein COVID-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Alle Reisenden müssen zudem zwingend die mobile APP „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunfts-/Adressnachweis vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen COVID-19-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr läuft derzeit mit reduziertem Angebot wieder an. Der Zug-, Bus- und Inlandsflugverkehr findet statt. Die Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt. Die Hygieneregeln werden bei Bustransporten nicht lückenlos eingehalten.
Beschränkungen im Land
Von Mitternacht bis 4 Uhr morgens besteht eine Ausgangssperre. Die touristische Infrastruktur ist im Wesentlichen geöffnet, allerdings von beschränkenden Hygieneregeln beeinträchtigt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besuchern von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und sie müssen sich die Hände desinfizieren. Als Abstandsregel gelten 1,5 m einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder Whatsapp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Tunesien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien war von COVID-19 zunächst weniger betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen nimmt in den letzten Wochen landesweit sehr stark zu, mit weiter steigender Tendenz. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Tunesien als Risikogebiet eingestuft wurde. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise aus Ländern der „Liste orange", darunter Deutschland, ist unter Einschränkungen möglich. Individualreisende, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, müssen einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der bei Abreise aus Deutschland nicht älter als 72 Stunden, bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 120 Stunden sein darf.
Zudem müssen sich Reisende in Heimquarantäne begeben, zunächst für sieben Tage, sofern dann ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt wird. Andernfalls müssen Reisende eine insgesamt 14-tägige Heimquarantäne einhalten. Kinder unter 12 Jahren müssen keinen COVID-19-PCR-Test vorweisen.
Pauschalreisende, auch aus als „Liste orange“ eingestuften Ländern, sind von der Vorlage eines PCR-Tests befreit, sofern das Gesundheitsschutzprotokoll eingehalten wird. Neben der Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, sollen Pauschaltouristen bei Ausflügen und bei Aufenthalt im Hotel unter der Aufsicht ihrer Reiseleitung bleiben.
Die aktuelle Länderliste sowie weitere Informationen veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Seit 20. Oktober 2020 gelten bis auf weiteres landesweit nächtliche Ausgangssperren die streng kontrolliert werden. Im Großraum Tunis beispielsweise wochentags von 21 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 19 Uhr bis 5 Uhr. Die genauen Modalitäten der nächtlichen Ausgangssperren werden von den jeweiligen Gouvernoraten selbst festgelegt. Des Weiteren wurde ein Verbot von Wochenmärkten und des Freitagsgebets ausgesprochen sowie nochmals verschärfte Hygieneregeln für die Gastronomie: Es gelten enge Kapazitätsgrenzen in geschlossenen Räumen sowie eine Verpflichtung zur Nutzung von Plastikgeschirr und- besteck.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Angola - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola weiterhin gewarnt.
Der nationale Flugverkehr wurde am 14. September 2020, der internationale Flugverkehr am 21. September 2020 teilweise wieder aufgenommen. Bis auf diese Ausnahme bleiben die Grenzen geschlossen. Der seit 27. März 2020 geltende Ausnahmezustand gilt bis auf weiteres in abgeschwächter Form fort. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist bis zum 22. November 2020 vom Provinzverkehr ausgeschlossen. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 22:00 bis 05:00 Uhr. Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Märkten gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.

Bulgarien - Ergänzung:
In der bulgarischen Hauptstadt Sofia müssen Nachtclubs und Diskotheken für zwei Wochen schließen. Dies hat die Bürgermeisterin Jordanka Fandakowa im staatlichen Fernsehen angekündigt. Sie forderte zudem die Universitäten und Unternehmen der Stadt auf, auf Heimarbeit umzustellen. Quelle: tagesschau.de

Italien - Ergänzung:
Von Montag an müssen in Italien Kinos, Theater, Fitnessstudios, öffentliche Sportstätten und Schwimmbäder schließen. Für Restaurants und Bars gilt dann eine Sperrstunde ab 18 Uhr. Quelle: tagesschau.de/n-tv

Oman - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für Tourismus- und Geschäftszwecke ist derzeit grundsätzlich nicht möglich. Einreise- und Besuchsvisa werden nicht erteilt. Seit 1. Oktober 2020 können Personen mit Wohnsitz und gültiger Aufenthaltserlaubnis für Oman (´Expats´) wieder einreisen; die Einholung einer Wiedereinreisegenehmigung beim Außenministerium ist nicht mehr erforderlich. Reisende müssen bei Ankunft am Flughafen einen kostenpflichtigen COVID-19-PCR-Test machen und eine App des omanischen Gesundheitsministeriums (Tarassud+) herunterladen. Das Testergebnis soll innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Reisende, die sich bis zu maximal sieben Tagen in Oman aufhalten, müssen sich über die Tarassud+-App registrieren, eine Servicegebühr von 25 OMR entrichten und während ihres Aufenthaltes ein Tracking-Armband tragen. Reisende, die sich länger als sieben Tage in Oman aufhalten wollen, müssen sich neben Registrierung und Tragen des Tracking-Armbandes zusätzlich umgehend für 14 Tage in Quarantäne begeben.
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen Nachweis der Unterkunft für die Dauer der Quarantäne und den Nachweis eines 30-tägigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen kostenfreien COVID-19-Versicherungsschutz an, der automatisch bei allen Tickets gebucht seit dem 1. Oktober 2020 und allen Abreisen zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 inklusive ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Oman Air. Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom COVID-19-PCR-Test bei Einreise ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman eingeschränkt möglich. Der Aufenthalt im Zielland muss mindestens 14 Tage betragen. Bei der Wiedereinreise nach Oman gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr wird seit 1. Oktober 2020 wieder schrittweise und unter Auflagen aufgenommen. Flugziele in Deutschland bzw. Europa werden in eingeschränktem Umfang angeboten.
Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet nur sehr eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman stark eingeschränkt. Der Aufenthalt an öffentlichen Stränden ist bis auf weiteres untersagt. Es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und viele Hotels sind geschlossen.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter strengen Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarassud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Spanien - Ergänzung:
Die Regierung in Spanien hat erneut den nationalen Notstand ausgerufen und eine nächtliche Ausgehsperre angekündigt. Die Verhängung des sogenannten Alarmzustands, der dritthöchsten Notstandsstufe des Landes, wurde bei einer außerordentlichen Ministerratssitzung in Madrid beschlossen, wie Ministerpräsident Pedro Sánchez mitteilte. Die Maßnahme soll noch am Sonntag mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Der Notstand gilt zunächst für zwei Wochen. Eine Verlängerung müsste vom Parlament gebilligt werden. Er hoffe, den Notstand mit Unterstützung der Opposition bis zum 9. Mai verlängern zu können, sagte Sánchez.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Australien - Ergänzung:
Der Bundesstaat Victoria im Südosten Australiens hebt nach fast drei Monaten seinen strikten Corona-Lockdown auf. Ab Mittwoch dürften in der Hauptstadt Melbourne und den anderen Teilen der Region Geschäfte, Bars, Cafés und Restaurants wieder öffnen, teilte Regionalregierungschef Daniel Andrews mit. Außerdem dürfen die Bürger wieder uneingeschränkt ihre Häuser verlassen. Die strengen Auflagen galten seit Anfang August. Quelle: tagesschau.de

Dänemark - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Hovedstaden (einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Dänemark ist inzwischen stärker von COVID-19 betroffen. In der Region Hovedstaden (einschließlich der Hauptstadt Kopenhagen) beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Region zum Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 24. Oktober 2020 wird Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, von den dänischen Behörden als epidemiologisch „nicht sicheres“ Land eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind dann nicht mehr erlaubt.
Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land, dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise dennoch möglich ist, bieten die dänischen Behörden . Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
Dänemark nimmt gemäß EU-Empfehlungen Einstufungen in Hochrisikogebiete vor. Personen aus Hochrisikogebieten müssen bei Einreise zusätzlich zum Nachweis eines triftigen Reisegrunds ein negatives Testresultat vorlegen. Deutschland ist derzeit kein Hochrisikogebiet.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen.
Für die Einreise wird ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist zusätzlich ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen, bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung). Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Teilnahme ist für Reisende aus einem als „offen“ eingestuften Land sowie Einreisende aus dem EU-/Schengenraum oder Großbritannien, die einen triftigen Reisegrund vorweisen können, nicht verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land wird die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen haben sich seit Sommer 2020 wieder normalisiert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich sowie im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, wird seitens der dänischen Gesundheitsbehörde die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen, wenn Abstandhalten nicht möglich ist. Ab dem 29. Oktober 2020 gilt die Maskenpflicht auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen.
Unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland erfolgt bei Einreise ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in der Region Hovedstaden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Italien - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Abruzzen, Aostatal, autonome Provinz Bozen-Südtirol, Emilia-Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Kampanien, Latium, Ligurien, Lombardei, Piemont, Sardinien, Toskana, Venetien und Umbrien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Italien war von COVID-19 besonders stark betroffen. Nach einer vorübergehenden Verbesserung verzeichnet Italien aber wieder steigende Infektionszahlen. In den Regionen Abruzzen, Aostatal, autonome Provinz Bozen-Südtirol, Emilia-Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Kampanien, Latium, Ligurien, Lombardei, Piemont, Sardinien, Toskana, Venetien und Umbrien
beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien noch der Notstand.
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise ohne besondere Gründe gestattet. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden, die bei Vorliegen eines negativen Tests auf 10 Tage verkürzt wird. Weitere Informationen dazu bietet die Webseite des italienischen Gesundheitsministeriums auch in englischer Sprache.
Für Einreisen aus Rumänien gilt seit 24. Juli 2020 die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation, analog wie für Reisende aus Drittstaaten.
Für Reisende aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Nordirland, Tschechien und Spanien ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach Ablegen des Tests ist bis zum Ergebnis eine Selbstisolation vorgeschrieben. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für alle Reisenden gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru und Dominikanische Republik.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Hinweise dazu bietet das italienische Außenministerium in seinen FAQs (Punkt 16).
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich.
Die einzelnen Verbindungen können der Webseite der Deutschen Bahn entnommen werden. Auch Fernbusse fahren wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe wurde zum 15. August 2020 wieder aufgenommen. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen ist mit Einschränkungen wieder möglich.
Beschränkungen im Land
In ganz Italien ist mit Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit zu rechnen.
So wurde z.B. für die Lombardei mit Wirkung vom 22. Oktober 2020, für Kampanien mit Wirkung vom 23. Oktober 2020 je eine Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr verhängt und für die Region Latium mit Wirkung vom 23. Oktober 2020 von 24 bis 5 Uhr. Ausnahmen bilden nachgewiesene Gründe (Arbeit, Situationen der Dringlichkeit, Gesundheit). Die Vorlage einer Selbsterklärung, die diese Schritte belegen, ist vorzulegen und unter nachstehendem Link abzurufen.
Hotels und Geschäfte dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen geöffnet bleiben, es muss aber mit verkürzten Öffnungszeiten gerechnet werden. Bars und Restaurants müssen grundsätzlich um 18 Uhr schließen. Ein Konsum außerhalb der eigenen Wohnung ist nach 18 Uhr nicht mehr erlaubt.
Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten sind ausgesetzt. Kinos und Theater sind geschlossen. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Sportveranstaltungen sind grundsätzlich ausgesetzt. Die Lifte und Bahnen in den Skigebieten bleiben für den Amateursport geschlossen. Fitnessstudios, Schwimm- und Thermalbäder sowie Wellnesszentren sind geschlossen.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 24. November 2020.
Nähere Informationen sind in den FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache erhältlich.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum grundsätzlich vorgeschrieben. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Metern zwischen Personen. Es werden häufig Temperaturmessungen (meist mit Stirn-Scannern) vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Museen, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.
Seit dem 8. Juni 2020 gibt es eine Tracing App Immuni, die ein mögliches Wiederauftreten der Infektionen durch SARS-CoV2 und dessen Verbreitung eindämmen soll. Sie kann in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen. Reisende sollten sich daher in den Zielregionen nach abweichenden Regelungen erkundigen, insbesondere zu ggf. erforderlichen Registrierungen vor Einreise.
Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardigna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Die seit dem 14. September 2020 in Sardinien geltende Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, ist aufgrund eines Gerichtsurteils vom 17. September 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.
Eine Registrierung wird derzeit ebenfalls von Kalabrien und Apulien verlangt. Für Sizilien ist eine Registrierung per Onlineformular notwendig, oder es kann eine entsprechende App „SiciliaSiCura“ in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.
• Informieren Sie sich vor Abreise zu seit Ende Juni 2020 neu erlassenen Handgepäckbestimmungen für Flugreisen bei Ihrer Fluggesellschaft und bei Bus- und Zugreisen bei Ihrem Transport- oder Reiseveranstalter.
• Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Litauen - Änderung Einreise: Quarantänepflicht für Reisende aus Berlin; Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Bezirke Šiauliai (Schaulen) und Kaunas (Kauen) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 derzeit ähnlich stark wie Deutschland betroffen. In den Bezirken Šiauliai und Kaunas beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb beide als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung .
Einreise
Die litauische Regierung stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „gelbe Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein. In Deutschland ist derzeit Berlin als „rot“ eingestuft. Reisende, die in Berlin leben oder sich in den vergangenen 14 Tagen dort aufgehalten haben und nach Litauen reisen, unterliegen einer Quarantänepflicht.
Für alle anderen Gebiete Deutschlands, ist die Einstufung aktuell „gelb“, daher besteht derzeit keine Quarantänepflicht.
Die Einstufung nimmt die litauische Regierung auf Grundlage der Werte des ECDC immer freitags vor und die Neueinstufung gilt ab dem darauf folgenden Montag. Die entsprechende Länderliste wird meist zeitverzögert montags/dienstags auch auf Englisch veröffentlicht.
Die Quarantäne dauert grundsätzlich 14 Tage, kann aber mit einem COVID-19-Test nach frühestens 8 Tagen auf 10 Tage verkürzt werden, sofern der Testbefund negativ ist. Um den Quarantäneort für die Testabnahme verlassen zu dürfen benötigt man eine Sondergenehmigung des litauischen Gesundheitsdienstes.
Alternativ kann auch ein negativer Testbefund, von einem bei Einreise höchstens 48 Stunden altem COVID-19-Test die gesamte Quarantäne ersetzen. Reisende sind dennoch aufgefordert, sich die ersten 10 Tage in Litauen zurückhaltend im öffentlichen Raum zu bewegen. Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben und inzwischen geheilt sind, ist mit ärztliches Attest eine Befreiung von der Quarantäne möglich.
Die Durchreise durch ein Land mit Quarantänepflicht führt zur Quarantänepflicht in Litauen. Dies gilt nicht bei Anreise per Flugzeug wenn der Transit-Bereich des Flughafens nicht verlassen wurde. Weitere Ausnahmen gelten für den Transit durch Polen.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Während der Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung ist notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Ein gültiges Reisedokument ist stets mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr hat sich normalisiert.
Beschränkungen im Land
Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen u.a. Einrichtungen zu Einschränkungen kommen. Seit dem 26. Oktober 2020 müssen Restaurantbesucher bei jedem Besuch landesweit ihre Namen und Kontaktdaten hinterlassen. Mit weiteren Einschränkungen ist in den kommenden Wochen zu rechnen.
Hygieneregeln
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, verpflichtend. Ausnahmen von der Tragepflicht gelten u.a. für Besuche von Restaurants und Sportveranstaltungen. Vor dem Betreten von Geschäften, Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.

Malta - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta war während der ersten Infektionswelle von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist in jüngster Zeit deutlich angestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Malta als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 24. Oktober 2020 können Reisende nur aus folgenden Ländern/Regionen überhaupt nach Malta einreisen (sog. „Korridorländer“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben (Bitte beachten Sie hierzu jedoch auch die weiter unten stehende „gelbe Liste“ mit Erläuterungen): Deutschland, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, China (einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich Griechenland, Großbritannien (einschließlich Gibraltar), Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Seit dem 24. Oktober 2020 zählen die folgenden Länder/Regionen zur sog. „gelben Liste“: Belgien (alle Flughäfen), Bulgarien, Frankreich (Flughäfen Paris und Marseille), Großbritannien (Belfast, Cardiff, Leeds, Liverpool, Manchester und Newcastle), Irland, Niederlande (alle Flughäfen), Österreich, Polen (Danzig und Krakau), Portugal (Porto), Schweiz (alle Flughäfen), Spanien (Flughäfen Barcelona, Girona und Madrid), Tschechische Republik, Tunesien und Ungarn.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per E-Mail stellen. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Bars und Klubs müssen um 23 Uhr schließen. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Veranstaltungen sind auf 10 Personen begrenzt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Zuwiderhandlung wird ab dem 24. Oktober 2020 mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
•Beachten Sie ergänzende Informationen („Korridorländer“ und „gelbe Liste“) des maltesischen Gesundheitsministeriums.
•Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden.
•Wenn Sie sich touristisch in Malta aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Norwegen - Ergänzung:
Die Norweger sollen wegen der steigenden Corona-Zahlen ab kommendem Mittwoch nicht mehr als fünf Gäste in ihren eigenen vier Wänden begrüßen. Das teilte die norwegische Ministerpräsidentin Erna Solberg auf einer Pressekonferenz in Oslo mit. Private Zusammenkünfte an öffentlichen Orten werden zugleich landesweit auf maximal 50 Teilnehmer begrenzt. Bisher lag die Grenze bei 200. Darüber hinaus werden Arbeitskräfte aus EU-Risikogebieten ab Samstag nicht mehr von der Zehn-Tages-Quarantäne ausgenommen. Quelle: tagesschau.de

Panama - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 12. Oktober 2020 ist die Einreise grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen COVID-19-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Reisende, die ohne negativen COVID-19-Test einreisen, müssen bei Ankunft einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für 7 Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der 7-tägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere 7 Tage in staatlicher Quarantäne verbringen.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat Mitte März 2020 den Ausnahmezustand verhängt. Es besteht im ganzen Land eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr. In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es kurzfristig zu weiteren Beschränkungen kommen.
Viele Hotels, aber auch Museen und andere touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen geöffnet. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Polen - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine massive Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. In inzwischen allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 28 Länder gilt bis zunächst zum 27. Oktober 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist seit 24. Oktober 2020 deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen, je nach Anzahl der Infektionen, eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Seit 24. Oktober 2020 ist das gesamte Land in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich fünf Kunden pro Kasse gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Senioren über 70 dürfen ihre Wohnung nur mit dem Ziel der dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit, für unbedingte Bedürfnisse des täglichen Lebens und zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen verlassen. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 7 m². Bei Treffen im häuslichen Raum sowie bei dienstlichen und beruflichen Veranstaltungen und Terminen beträgt die maximale Personenzahl 20. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind eingeschränkt mit 25% Platzbelegung unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen, Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen. In Hotels können Restaurants für Hotelgäste öffnen, die mind. einen Tagesaufenthalt buchen, Gleiches gilt für die Nutzung von Schwimmbädern und Fitnessräumen von Hotels. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und, detailliert mit den mit der Einstufung verbundenen Maßnahmen, die polnische Regierung.
Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Seit dem 10. Oktober 2020 besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst am Tisch entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Portugal - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Metropolregion Lissabon (Área Metropolitana de Lisboa (AML) und in die Region Norte wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stärker betroffen und erlebt eine steigende Zahl an Neuinfektionen. In der Metropolregion Lissabon und der Region Norte mit der Regionshauptstadt Porto liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiet eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Am 15. Oktober 2020 wurde in Portugal der nationale Notstand (estado de calamidade) für zunächst 14 Tage ausgerufen.
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38° C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen mehr. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen sind wieder aufgenommen worden.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Am 15. Oktober 2020 wurde in Portugal der nationale Notstand (estado de calamidade) für zunächst 14 Tage ausgerufen. Die bislang geltenden Maßnahmen werden nochmals verschärft. Zusätzlich darf zwischen dem 30. Oktober 2020, 00.00 Uhr und 3. November 2020, 23.59 Uhr der Landkreis (Concelho) des gewöhnlichen Wohnortes in Portugal nicht verlassen werden. Ausnahmen sind berufsbedingte oder gesundheitliche Gründe. In den nichttouristischen Landkreisen (Conselhos) Felgueiras, Lousada e Paços de Ferreira gelten seit dem 23. Oktober 2020 (00.00 Uhr) bis zum zunächst 29. Oktober 2020 besonders strenge Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit und Schulbesuch sowie dringend notwendige Besorgungen oder Arztbesuche gestattet.
Für die restlichen Orte bleiben die bisherigen Regelungen bestehen; über die Schließzeiten von Cafés, Bars und Diskotheken entscheiden weiterhin die einzelnen Gemeinden (município) selbstständig, diese müssen allerdings zwischen 20 Uhr und 23 Uhr liegen. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Private Versammlungen im öffentlichen Raum, in Restaurants oder in Einkaufszentrenten sind auf 5 Personen begrenzt. Private Feiern, wie z.B. Hochzeiten und Taufen, werden auf 50 Personen, unter Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygieneregeln, beschränkt. Auch dürfen gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) nicht vor 10 Uhr öffnen. Insgesamt ist das öffentliche Leben in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden weiterhin ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Hygieneregeln
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im gesamten öffentlichen Raum wird nunmehr stark empfohlen und soll in Kürze per Gesetz auch verpflichtend werden. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen bis auf 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In der Autonomen Region Madeira gilt die Maskenpflicht seit dem 1. August 2020 auch im Freien. Auf einigen Azoreninseln gelten u.a. eingeschränkte Öffnungszeiten siehe Beschränkungen im Land.
Vor oder bei Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss zudem 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende unmittelbar bei Einreise einen kostenlosen COVID-19-Test vornehmen lassen. Im letzteren Fall ist eine vorsorgliche Selbstisolation bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch die Weiterreise auf eine andere Azoreninsel ist nur nach Vorlage bzw. Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses möglich.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein COVID-19-Test. Eine vorherige Testung und vorzeitige Aufhebung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ können Reisende bei Einreise einen kostenfreien COVID-19-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie COVID-19-Tests in einigen dazu bestimmten Labors bereits auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras .
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer COVID-19 Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein COVID-19 Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort auch für Kreuzfahrtschiffe wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen COVID-19-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein COVID-19-Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer COVID-19-Test am 6. Tag nach dem ersten Test erfolgen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Wenn Sie sich touristisch im Großraum Lissabon oder in der Region Norte aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Mittlerweile ist Rumänien von einer zweiten COVID-19 Welle sehr stark betroffen und verzeichnet in nahezu allen Landesteilen viele Neuinfektionen. Landesweit liegt die Inzidenz über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Rumänien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt nicht für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche Quarantänemaßnahmen zutreffen („zona galbenea – gelbe Zone“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert. Reisende, die aus einem dieser Länder einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne. Diese kann am 10. Tag verlassen werden, sofern ein am 8. Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Personen, die aus Risikogebieten für max. 72 Stunden einreisen, müssen nicht in Quarantäne gehen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum 14. November 2020, 23:59 Uhr. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die Innenbereiche von Restaurants und Kaffeehäusern müssen in Ortschaften mit einer kumulativen Inzidenz von über 1,5/1.000 Einwohner/14 Tagen bis zum Rückgang dieser Zahlen schließen. Clubs, Diskotheken, Restaurantsund Bars weiterhin geschlossen. Schulen dürfen keinen Präsenzunterricht anbieten. Diese Maßnahmen sind zunächst bis 3. November 2020 befristet.
Hygieneregeln
In der Stadt Bukarest gilt zunächst befristet bis 3. November 2020 eine generelle Maskenpflicht - auch im Freien. Viele Landkreise haben die Maskenpflicht im Freien an stark frequentierten Bereichen eingeführt. In geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht allgemeine Maskenpflicht. Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Bei einer Überschreitung der kumulativen Inzidenz von über 3/1.000 Einwohner/14 Tagen kann von den rumänischen Behörden eine Quarantäne der betroffenen Ortschaft beschlossen werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium, bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
•Wenn Sie sich touristisch in Rumänien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
•Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Wenn Sie sich in Rumänien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Sierra Leone - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sierra Leone wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sierra Leone ist bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Sierra Leone ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Informationsministerium, das Directorate of Health Security and Emergencies sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Regierung hat Regeln zur Pandemieprävention bei Ein- und Ausreise erlassen. Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone registrieren. Dafür ist u.a. der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests einzureichen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Negatives Testergebnis sowie Nachweis der Registrierung sind bereits am Ausgangsflughafen bei der Abfertigung durch die Fluggesellschaft vorzulegen. Bei Einreise ist die Durchführung eines weiteren COVID-19-PCR-Tests verpflichtend. Die Gebühr für diesen Test ist bei der Registrierung über das o.g. Reisportal zu entrichten. Eine Einreise über Land- oder Seegrenzen ist nicht möglich. Weitere Hinweise sowie FAQ finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Auch bei Ausreise aus Sierra Leone erfolgt eine Registrierung sowie PCR-Testung über das Reiseportal von Sierra Leone.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Lungi ist geöffnet. Der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Die Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Ausnahmen gelten für Notfälle und Warenverkehr.
Beschränkungen im Land
Von 23 bis 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung bleibt aufgefordert, die grundlegenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, größere Menschenansammlungen zu vermeiden und in der Öffentlichkeit Mund- und Nasenschutz zu tragen. Verstöße können geahndet werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, registrieren Sie sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Simbabwe - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen und touristischen Reisen nach Zimbabwe wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Simbabwe war bisher von COVID-19 moderat betroffen.
Simbabwe ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Gesundheitsministerium von Simbabwe und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise über die beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ist lt. regierungsamtlichen Verlautbarungen auch für touristische Zwecke möglich. Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und bei der Einreise symptomfrei sein (kein Fieber, kein Husten). Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30,- USD an den genannten Flughäfen ausgestellt.
Die Einreise über Land ist derzeit nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden o.g. internationalen Flughäfen möglich.
Reiseverbindungen
Mehrere Fluggesellschaften (Ethiopian Airway, Kenya Airways, Emirates, Airlink, RwandAir, Fast Jet) haben den Flugverkehr ab und nach Harare und Victoria Falls wieder aufgenommen. Der Flugbetrieb kann jederzeit kurzfristig eingestellt bzw. Flüge kurzfristig gestrichen oder verschoben werden.
Innerhalb Simbabwes sind Reisen möglich, der Fernbusverkehr ist jedoch stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gilt derzeit von 20 bis 6 Uhr eine Ausgangssperre. Viele Hotels, Lodges und Restaurants haben geöffnet. Beschränkungsmaßnahmen können sich sehr kurzfristig ändern.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im gesamten öffentlichen Bereich Pflicht, bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und die Desinfektion der Hände.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
•Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Slowakei - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die gesamte Slowakei als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung .
Einreise
Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind derzeit noch ohne jegliche Einschränkungen möglich. Allerdings gibt es seit dem 24. Oktober 2020 im Land selbst einen weitreichenden Lockdown für Personen, die keinen aktuellen negativen COVID-19-Test vorweisen können. Um Probleme während des Aufenthalts in der Slowakei zu vermeiden und sich frei im Land bewegen zu können, wird daher ein negativer COVID-19-Test dringend empfohlen (Einzelheiten s.u. „Beschränkungen im Land“).
Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach 5 Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests auf.
Seit 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik als Risikoland. Weiterhin sind folgende EU-Länder als Risikoländer eingestuft: Belgien, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Rumänien und Spanien.
Grenzkontrollen finden nur noch an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, Tschechische Republik und Ungarn sind problemlos möglich. Seit dem 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik für die Slowakei als Risikoland. Transitreisen von Deutschland über die Tschechische Republik in die Slowakei sind weiterhin ohne Einhaltung einer Quarantäne bzw. negativen PCR-Tests möglich, sofern die Reise auf direktem Wege erfolgt und keine Zwischenaufenthalte in der Tschechischen Republik stattfinden. Ein Wechsel des Verkehrsmittels bei Umsteigeverbindungen ist zulässig, allerdings nur ohne Zwischenübernachtung in der Tschechischen Republik. An den Grenzübergängen zwischen der Tschechischen Republik und der Slowakei finden stichprobenartige Kontrollen statt, bei denen Reisende ggf. die Transitreise glaubhaft machen müssen (z.B. durch Vorzeigen einer Roaming-Hinweis-SMS im eigenen Mobiltelefon, aus der sich die Uhrzeit der Einreise in die Tschechische Republik ergibt). Reisende, die aus Deutschland über Österreich in die Slowakei einreisen, unterliegen derzeit keiner Quarantäne- oder Testpflicht. Die slowakische Regierung empfiehlt jedoch, Aufenthalte im Großraum Wien zu vermeiden.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Seit dem 24. Oktober 2020 bis zum 1. November 2020 gilt in der gesamten Slowakei eine Ausgangssperre für Personen, die keinen aktuellen negativen COVID-19 Test vorweisen können. Eine Verlängerung bis zum 8. November 2020 ist nicht ausgeschlossen.
Ausnahmen für Personen ohne aktuellen Nachweis eines negativen COVID-19 Tests gelten für:
• Aufenthalte außerhalb der eigenen Wohnung zwischen 01.00 – 05.00 Uhr,
• Fahrten zum Testen,
• Fahrten zur Arbeit bzw. Begleitung des Kindes zur Schule,
• Einkäufe in Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Apotheken in unmittelbarer Nähe der eigenen Wohnung,
• Arztbesuche,
• Pflege eines Familienmitglieds,
• Versorgung der Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb,
• Versorgung der eigenen Haustiere bis max. 100 m von der eigenen Wohnung entfernt,
• Teilnahme an Beerdigungen,
• Fahrten zur Post, Bank, Versicherung, Reinigung, Autoservice, Tankstelle,
• Aufenthalte im Freien im eigenen Wohnbezirk (Pressburg mit 5 Bezirken wird dabei als ein Bezirk betrachtet).
Wer sich gerade auf Reisen befindet, sollte bis zum 25. Oktober 2020 an seinen Wohnort zurückkehren oder an seinem aktuellen Aufenthaltsort bis zum Ende der Ausgangssperre verbleiben.
Für die besonders betroffenen Kreise Bardejov, Dolny Kubin, Namestovo und Tvrdosin gelten verschärfte Maßnahmen, Fahrten zur Arbeit bzw. Begleitung des Kindes zur Schule, Fahrten zur Post, Bank, Versicherung, Reinigung, Autoservice, Tankstelle, Aufenthalte im Freien im eigenen Wohnbezirk sind nur mit einem aktuellen negativen COVID-19 Test möglich.
Diese Maßnahmen gehen einher mit einer Testung der gesamten Bevölkerung der Slowakei an den Wochenenden vom 31. Oktober und 1. November 2020 und vom 7. und 8. November 2020.
Getestet werden sollen alle Personen zwischen 10 und 65 Jahren, die sich in der Slowakei aufhalten (auch Ausländer). Wer sich nicht freiwillig testen lässt, muss sich in häuslicher Umgebung für 10 Tage selbst isolieren.
Durch ein nach dem 23. Oktober 2020 ausgestelltes negatives COVID-19 Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Test) unterliegt man nicht den Beschränkungen des Lockdowns. Ausländische Testergebnisse in deutscher oder englischer Sprache aus EU-Ländern werden akzeptiert.
Für Reisen innerhalb der Slowakei gelten ab dem 15. Oktober 2020 folgende Beschränkungen. Bewirtung in Restaurants, Kneipen und Cafés darf nur noch draußen oder zum Mitnehmen erfolgen. Alle Lokale müssen um 22 Uhr schließen. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr. Versammlungen von mehr als sechs Personen sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind untersagt.
Seit 1. Oktober 2020 hat die Regierung erneut den Notstand für zunächst 45 Tage verhängt. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist drinnen und draußen Pflicht. In der freien Natur gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Wenn Sie sich touristisch in der Slowakei aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Slowenien - Ergänzung:
Slowenien schränkt wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen die Bewegungsfreiheit seiner Bürger weiter ein. Ab Dienstag dürfen Einwohner die eigene Gemeinde ohne triftigen Grund nicht mehr verlassen, wie Ministerpräsident Janez Jansa mitteilte. Die Regelung gilt zunächst für sieben Tage. Sie könne von da an in jenen Regionen zurückgenommen werden, in denen die Ansteckungszahlen sinken, so Jansa.
Schon seit einer Woche sind Bewegungen zwischen den zwölf Regionen des Landes nicht mehr erlaubt. Ebenfalls seit einer Woche gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Seit dem Wochenende sind die meisten Geschäfte - außer etwa Lebensmittelläden - und Hotels geschlossen. Quelle: tagesschau.de

Tschad - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Tschad weiterhin gewarnt.
Die Landgrenzen sind geschlossen. Der kommerzielle Flugbetrieb am Flughafen N’Djamena, wurde am 1. August 2020 wieder eröffnet. Air France, Egypt Air, Turkish Airlines und Ethiopian Airlines planen vorerst ein bis zwei Flüge pro Woche.
Die Einreise ist jedoch derzeit nur für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässe sowie für Personen, die mit Sondergenehmigung der Regierung reisen, gestattet. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzeigen, der höchstens sieben Tage alt sein darf. Auch bei der Ausreise aus dem Tschad ist ein negativer Test vorzulegen.
Quarantäneregelungen unterscheiden sich seit dem 1. August 2020 je nach Aufenthaltsdauer:
Bei Aufenthalt von sieben Tagen und mehr muss der Reisende sich in häusliche Quarantäne begeben. Dort muss er die üblichen Hygieneregeln einhalten (Gesichtsmaske, Hände waschen und Abstandsregel) und nach sieben Tagen in einer der autorisierten Einrichtungen in N’Djamena einen neuerlichen Test durchführen lassen. Die Kosten 15.000,00 XAF (ca. 22,50 Euro) trägt der Reisende. Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen muss der Reisende seine Kontaktdaten (Hotel oder Wohnung, Arbeitsplatz) für eine eventuelle epidemiologische Untersuchung mitteilen.
Für mehrere Provinzen sowie in der Hauptstadt gelten nächtliche Ausgangssperren.
Gebetsstätten sind geöffnet, sportliche Aktivitäten sind wieder möglich, allerdings ohne Publikum.
Es gilt eine Maskentragepflicht, die bei Nichtbefolgung unter Strafe gestellt ist.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.

Turkmenistan - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Turkmenistan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Turkmenistan war bisher von COVID-19 in unbekanntem Ausmaß betroffen.
Turkmenistan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen zur weltweiten Lage bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht eine grundsätzliche Einreisesperre. Die Einreise kann derzeit nur nach vorheriger Genehmigung über den Grenzübergang am Flughafen Turkmenabat und über den Grenzübergang im Hafen Turkmenbaschi erfolgen. Reisende müssen im Anschluss eine zweiwöchige Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft ableisten, die europäischen Vorstellungen nicht entspricht. Bei Einreise vorzulegen ist ein unmittelbar vor Abreise gemachter negativer COVID-19-PCR-Test, der bei Einreise und nach Ableistung der Quarantäne wiederholt wird.
Durch- und Weiterreise
Mit Ausnahme des Flughafens Turkmenabat und des Hafens Turkmenbaschi sind alle übrigen Grenzübergänge für den Personenverkehr gesperrt.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist zurzeit auf unregelmäßig organisierte Charterflüge beschränkt, Fährverkehr über Turkmenbaschi findet unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Reisen und Transportmöglichkeiten sind landesweit eingeschränkt. Die touristische Infrastruktur ist geschlossen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Abstand zwischen Personen soll 2 Meter betragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Ägypten - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ägypten ist von COVID-19 stark betroffen. Die Testung auf COVID-19 erfolgt in Ägypten nicht risikoadaptiert und ist landesweit nicht einheitlich. Es ist von einer hohen Dunkelziffer sowie von unverändert hohen Infektionszahlen auszugehen.
Ägypten ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise ist ein negativer COVID-19-PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen COVID-19-PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Es kann wegen geringer Kapazitäten zu langen Wartezeiten kommen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen, deren genaue Umsetzung aber unklar ist.
An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, in der Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr findet wieder statt, jedoch nur in eingeschränktem Maße. Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests geknüpft sein.
Beschränkungen im Land
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
•Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Argentinien - Verlängerung der Ausgangssperre bis zum 8. November 2020:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien weiterhin gewarnt.
Die Landesgrenzen sind weiterhin geschlossen. Argentinische Staatsangehörige und Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) dürfen mit Sonderflügen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg ist zurzeit nur mit Sondergenehmigung möglich. Alle Einreisenden unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Der reguläre Flugverkehr nach Europa ist noch unterbrochen. Mit Sondergenehmigungen finden weiterhin vereinzelte kommerzielle Flüge statt, Informationen dazu werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften veröffentlicht.
Die Zahl der täglichen COVID-19-Neuinfektionen ist weiterhin hoch. Die seit Mitte März geltende Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Arbeit, Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) sowie inzwischen für begrenzte und genau reglementierte Freizeitaktivitäten unterbrochen werden darf, ist vorerst bis zum 8. November 2020 verlängert worden. Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung sind nur mit einer online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erlaubt. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten.
•Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.
•Beachten Sie die Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung.
•Reisende in Argentinien informieren sich über die Deutsche Botschaft Buenos Aires.
•Bleiben Sie sich der Ansteckungsgefahr bewusst, auch wenn vor allem im Großraum Buenos Aires die Öffnung der meisten Geschäfte und Unternehmen und von Außenterrassen der Bars und Cafés zu einer sichtbaren Lockerung geführt haben.
•Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste, und beachten Sie die allgemeinen Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft.

Belgien - Änderung Beschränkungen im Land: zusätzliche Maßnahmen in Brüssel und der Wallonie:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich erneut stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
In Deutschland sind derzeit folgende Gebiete „rot“ eingestuft:. die Stadt Berlin, die Freie Hansestadt Bremen, die Regierungsbezirke Stuttgart, Darmstadt, Düsseldorf und Köln. Personen, die dort leben oder sich dort aufgehalten haben und nach Belgien reisen, unterliegen einer Quarantänepflicht von zehn Tagen und weiteren vier Tagen erhöhter Wachsamkeit. Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Eine Verkürzung der Quarantäne bei Symptomfreiheit durch einen PCR-Test ist nicht möglich.
Ausnahmen von der Quarantäne gelten bei unaufschiebbaren dienstlichen und privaten Anlässen (z.B. Beerdigungen). In diesem Fall müssen im Zeitraum der Teilnahme alle Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Für den Aufenthalt über den Anlass hinaus gilt Quarantänepflicht.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten und Personen, die sich vor ihrer Reise nach Belgien weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten haben.
Dauert der Aufenthalt in Belgien mehr als 48 Stunden, aber weniger als zehn Tage, besteht nur für den Zeitraum des Aufenthalts Quarantänepflicht.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus "roten Zonen" außerhalb Deutschlands.
Verschiedene Regionen in Deutschland sind als „orange“ eingestuft. Das belgische Außenministerium bittet eigene Staatsangehörige um erhöhte Wachsamkeit, wenn sie in diese Gebiete reisen bzw. weist auf mögliche lokale Auflagen für Reisende aus Belgien hin. Eine Quarantäne- oder Testpflicht nach Einreise nach Belgien für Personen, die aus diesen Gebieten kommen bzw. dort leben, besteht nicht.
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches "Public Health Passenger Locator Form" ausfüllen und elektronisch versenden, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind seit 25. September 2020 nicht mehr verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens.
Enge Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts sind auf eine Person pro Monat, private Zusammenkünfte im Freien auf 4 Personen beschränkt. Zuhause dürfen max. vier Gäste innerhalb von zwei Wochen empfangen werden, wobei Abstände einzuhalten oder ggf. Masken zu tragen sind. Restaurant, Cafés und Bars sind seit 19. Oktober 2020 für einen Monat geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. Hotelrestaurants bleiben für ihre Gäste geöffnet. Discotheken und, Clubs bleiben geschlossen. Veranstaltungen sind grundsätzlich nur mit bis zu 40 Personen erlaubt, wenn strikte Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können, auch mit bis zu 200 Personen. Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum stattfinden. Vergnügungsparks bleiben geschlossen.
Zusätzliche Maßnahmen in Brüssel: Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr, ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Einkäufe sind nur allein (bzw. begleitet von betreuungsbedürftigen Kindern) möglich, Läden müssen um 20 Uhr schließen. Alle Sport- und kulturellen Einrichtungen bleiben geschlossen. Gottesdienste finden derzeit nicht statt.
Zusätzliche Maßnahmen in der Wallonie: Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Einkäufe können höchstens zu zweit (bzw. begleitet von betreuungsbedürftigen Kindern) erfolgen. Indoor-Sportaktivitäten sind nicht möglich.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt.
Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Installieren Sie ggf. die belgische COVID-19-Warn-App.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Bulgarien - Ergänzung:
Bulgarien verschärft die Maßnahmen. Ab Donnerstag müssen etwa Nachtclubs schließen, Schulen und Universitäten sollen zwei Wochen lang nur online unterrichten. Bei öffentlichen Sportveranstaltungen sind bis Mitte November keine Zuschauer erlaubt. In Restaurants dürfen höchstens sechs Personen an einem Tisch sitzen. Quelle: tagesschau.de

China - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Zuletzt traten noch vereinzelte lokale Infektionswellen wie im Juni 2020 in Peking auf.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige wurde am 28. September 2020 etwas gelockert. Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen ohne Visum nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber gültiger Visa.
Grundsätzlich weiterhin möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Seit dem 1. September 2020 verlangen die chinesischen Auslandsvertretungen von Reisenden einen innerhalb von 3 Tagen vor Abflug nach China absolvierten negativen Nukleinsäuretest. Darüber hinaus wird für nicht-chinesische Staatsangehörige ein auf der Grundlage des PCR-Tests ausgestelltes Gesundheitszertifikat („Health Declaration Form“) benötigt, welches bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in dem Land, von dem aus die Reise angetreten wird, rechtzeitig vor Abreise per E-Mail beantragt werden muss. Dies gilt für Fluggäste, die ihre Reise von Deutschland aus antreten, von Deutschland über ein Drittland nach China einreisen oder aus einem Drittland über Frankfurt nach China reisen.
Einzige Ausnahme: Bei Anreise per Direktflug ab Frankfurt und Hamburg nach China werden die Ergebnisse von den Testcentern Centogene an den Flughäfen Frankfurt und Hamburg ohne weitere Beglaubigung durch die chinesischen Auslandsvertretungen anerkannt.
Es wird zudem empfohlen, sich rechtzeitig vor dem Boarding direkt am Gate über den für die Einreise nötigen roten „Customs Entry Code“ zu informieren.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne.
Bei Einreisen aus Hongkong muss ebenfalls ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des chinesischen Verbindungsbüros in Hongkong.
Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von 2 Wochen, sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne-, Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende mit Krankheitssymptomen werden in Krankenhäuser isoliert und obligatorischen Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Gleiches kann für Personen gelten, die auf dem gleichen Flug eingereist sind wie eine Person, die z.B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird. Es kam bereits zu einer Einweisung in ein Krankenhaus, nachdem in den Einreiseunterlagen wahrheitsgemäß eine frühere zurückliegende Corona-Erkrankung angegeben wurde, trotz Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Tests. Auch ein positiver COVID-19-Antikörpertest (anlässlich eines gewöhnlichen Bluttests) kann zu entsprechenden medizinischen Maßnahmen inklusive Quarantäne führen. Im Fall einer positiven Testung eines Kindes kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Vermeidung der Ansteckung auch Minderjährige im Krankenhaus nicht von ihren Eltern persönlich betreut werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen. Frachtflüge sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
COVID-19 bedingte Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen sind derzeit nicht bekannt, eine kurzfristige Verhängung bei Auftreten lokaler Infektionen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Costa Rica - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Costa Rica weiterhin gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige, die sich vor der Reise mindestens 14 Tage in Deutschland aufgehalten haben, können auf dem Luftweg für touristische Zwecke nach Costa Rica einreisen. Die Einreise ist über die internationalen Flughäfen in San José und in Liberia möglich. Voraussetzung ist, dass das Gesundheitsformular „Pase de Salud“ online vorab ausgefüllt wurde. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso ist ein Nachweis über eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, in englischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Am Flughafen sind strikte Hygieneprotokolle einzuhalten.
Die Einreise auf dem Landweg bleibt für Ausländer generell verboten.
Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2019 und vor dem 31. Oktober 2020 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 2. März 2021.
•Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.

Finnland - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Österbotten wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen Finnlands wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Finnland war von COVID-19 zunächst weniger betroffen. Die Neuinfektionen sind deutlich gestiegen. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa) und die Region Österbotten. Dort beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Region als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Seit dem 12. Oktober 2020 gelten für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
•Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
•Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, Dienstreisende und Berufspendler,
•in Finnland Studierende,
•Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
•Personen, die internationalen Schutz benötigen und
•Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehrs (z.B. dringende persönliche Gründe).
Für sie gilt eine Regelung zur 10-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Auf die Selbstisolierung kann verzichtet werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative COVID-19-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bieten die finnische Regierung, der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es bestehen Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze von 10, 20 oder 50 Personen für Versammlungen von Gruppen.
Detaillierte Informationen bietet die finnische Regierung. Es gelten regional unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn (VR) gilt seit dem 26. Oktober 2020 eine Maskenpflicht.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
•Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App „Koronavilkku“.
•Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland.
•Wenn Sie sich touristisch in dem als Risikogebiet ausgewiesenen Teil des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete, Isle of Man und die Kanalinseln (Guernsey, Jersey).
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Gibraltar, mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Derzeit gilt für Reisende aus Deutschland bei Einreise in das Vereinigte Königreich keine Quarantäneverpflichtung, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in Deutschland oder in anderen Ländern aufgehalten haben, die unter "Travel Corridors" veröffentlicht sind. Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Einreise in das Vereinigte Königreich nach einem Transit durch Länder, die nicht unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind, gilt folgendes:
Belgien, Frankreich, Luxemburg, Monaco und die Niederlande befinden sich derzeit nicht auf der Liste der Länder, die von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen sind. Alle Reisenden, die aus diesen Ländern nach Großbritannien einreisen, müssen sich nach Einreise unverzüglich für 14 Tage selbst isolieren. Davon ausgenommen sind Transitreisende, die unmittelbar aus Ländern kommen, für die keine Quarantäneverpflichtung besteht, und die während des Transits durch ein Land, für das eine Quarantäneverpflichtung besteht, mit keinerlei Personen in Berührung gekommen sind. Dies gilt für Transitreisende in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Züge) sowie privaten Kraftfahrzeugen. Das bedeutet, dass nur solche Transitreisende von der Quarantänepflicht ausgenommen sein dürften, die
• entweder während des Transits überhaupt nicht angehalten haben und bei der Überquerung des Kanals den Eurotunnel nutzen, bei dem das Aussteigen derzeit nicht erlaubt ist,
• oder die bei einem Halt mit niemandem in Berührung gekommen sind, niemand während des Halts eingestiegen ist und bei der Überquerung des Kanals der Eurotunnel genutzt wurde.
Transitreisende, die die Fähre zur Überquerung des Kanals nehmen, unterliegen der Quarantänepflicht.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland .
England hat zur Eindämmung der steigenden Fallzahlen ein dreistufiges Warnsystem eingerichtet.
Stufe 1 („Mittel“) gilt für den Großteil von England. In dieser Stufe gelten die bisherigen nationalen Beschränkungen. Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal sechs Personen zu treffen. Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben. Restaurants und Pubs schließen um 22 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service (Kontaktbeschränkungen auf 6 Personen, Sperrstunde um 22 Uhr).
Stufe 2 („Hoch“) gilt für den Großteil der Gebiete, in denen bisher schon zusätzliche lokale Beschränkungen galten. In dieser Stufe sind keine privaten Kontakte zu anderen Haushalten innerhalb von Räumlichkeiten mehr zulässig, draußen gilt die Kontaktbeschränkung auf 6 Personen.
Stufe 3 („Sehr hoch“) gilt in den Gebieten in denen „die Infektionsrate am stärksten steigt“. In diesem Gebieten ist keinerlei privater Kontakt mehr zulässig, Pubs müssen schließen, Geschäfte, Schulen und Hochschule sollen jedoch offen bleiben.
Detailliertere Informationen zu den Warnstufen und wo sie gelten, veröffentlicht die britische Regierung auf ihrer Webseite. Verstöße gegen diese Beschränkungen können im schlimmsten Fall mit bis zu £ 3.200,-, Verstöße gegen Quarantänebestimmungen mit bis zu £ 10.000,- geahndet werden.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der britischen Regierung.
In Schottland sind Treffen von Personen aus verschiedenen Haushalten in privaten geschlossenen Räumen (von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen) derzeit nicht erlaubt. Im Freien und in öffentlichen geschlossenen Räumen wie z.B. Restaurants sind Treffen mit maximal sechs Angehörigen aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten und unter Beachtung der vor Ort jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Kinder unter 12 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Im Freien und an den meisten anderen Orten muss, wenn nicht anders ausgewiesen, ein Abstand von 2 m eingehalten werden. Für Kinder und Jugendliche gelten erleichterte Bestimmungen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Gastronomieeinrichtungen verpflichtend. In den derzeit von Corona besonders betroffenen 5 Regionen Glasgow & Clyde, Lanarkshire, Ayrshire & Arran, Lothian und Forth Valley müssen alle Pubs, Bars und Restaurants bis 1. November 2020 schließen; lediglich Außer-Haus-Verkauf bleibt möglich. Hotelrestaurants dürfen ausschließlich Hotelgäste bewirten. Cafés ohne Alkohollizenz dürfen zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Freizeiteinrichtungen mit Innenbereichen wie z.B. Casinos und Bowlingclubs müssen in diesen Regionen ebenfalls schließen.
Im übrigen Schottland gilt: Kneipen, Bars, Cafés und Restaurants dürfen bis 1. November 2020 im Innenbereich nur noch zwischen 6 und 18 Uhr öffnen und keine alkoholischen Getränke anbieten; Ausnahmen gelten für Hotelrestaurants, die ihre Übernachtungsgäste auch nach 18 Uhr in Innenräumen bedienen dürfen. Außenbereiche dürfen weiterhin bis 22 Uhr geöffnet sein. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Grundsätzlich ist es Angehörigen zweier oder mehr unterschiedlicher Haushalte nicht erlaubt, gemeinsam im Auto zu reisen.
Ab 2. November 2020 wird ein fünfstufiges Maßnahmenpaket in Kraft treten. Die Einstufung, die pandemieabhängig auch regional unterschiedlich sein kann, wird künftig wöchentlich aktualisiert.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales gibt es regionale Lockdowns und Reisebeschränkungen, vor allem für Reisende aus den Hochrisikogebieten in England, Nordirland und Schottland.
In allen anderen Gebieten ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis maximal sechs Personen aus vier Haushalten zu treffen. Kinder unter 12 Jahren werden nicht auf die Gesamtzahl angerechnet. Im Freien dürfen sich weiterhin bis zu 30 Personen treffen, solange die soziale Distanz gewahrt bleibt. Es gilt der Mindestabstand von 2 Metern. Restaurants und Pubs schließen um 22 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der walisischen Regierung.
In Nordirland gelten seit dem 16. Oktober 2020 für zunächst 4 Wochen weitreichenden Beschränkungen. Es ist verboten, sich in den eigenen vier Wänden mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind verboten. Restaurants und Pubs werden bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen COVID-19-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem COVID-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen COVID-19 Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
In Gibraltar überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb es als Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert ein verpflichtender PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Kanalinseln, die Isle of Man und in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Hongkong - Ergänzung:
In Hongkong werden die im Juli eingeführten Restriktionen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert. Nachdem kaum noch neue Infektionen gemeldet wurden, werden die Strände wieder zugänglich. Außerdem dürfen sich ab Freitag wieder mehr Menschen in Bars und Restaurants aufhalten. Quelle: tagesschau.de

Irak - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irak weiterhin gewarnt.
Die Ein- und Ausreisemöglichkeiten von und in den Irak sind an den Landgrenzen aufgrund der COVID-19-Pandemie weiterhin stark eingeschränkt. Passagierflüge von und zu den internationalen Flughäfen in Bagdad und Erbil werden nur beschränkt durchgeführt. Bei Einreise ist die Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests, dessen Ergebnis maximal 72 Stunden alt sein darf, notwendig.
Die Infektionszahlen im Irak bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Hygieneregelungen werden nicht überall eingehalten.
•Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
•Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.

Katar / Qatar - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Katar weiterhin gewarnt.
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen seit dem 16. März 2020 bis auf weiteres gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, aufhalten. Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland (Frankfurt/Main, München, Berlin-Tegel) bleibt weiter reduziert.
Seit dem 1. August 2020 ist das Einreiseverbot für Ausländer, die über eine katarische Aufenthaltserlaubnis (Qatar ID) verfügen, aufgehoben. Diese Personen müssen über das Qatar Portal vor der Reise eine Einreisegenehmigung beantragen. Bei der Erteilung der Genehmigungen durch die katarischen Behörden kann es zu Wartezeiten kommen.
Unter Vorlage eines in Deutschland durchgeführten negativen COVID-19-Tests in englischer Sprache, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, wird bei aus Deutschland einreisenden Personen auf einen COVID-19-Test bei Einreise verzichtet. Nach Ankunft müssen sich Reisende für 7 Tage in Heimquarantäne begeben. Die katarischen Behörden überprüfen die Einstufung von Staaten mit geringem Infektionsrisiko, darunter Deutschland, in regelmäßigen Abständen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Alle Einwohner sind verpflichtet, ein Smartphone mit der katarischen Corona-Tracking-App bei sich zu führen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Zuwiderhandlungen gegen diese Maßnahmen können mit hohen Geld- und Haftstrafen (bis zu 50.000 Euro und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeschränkt: der öffentliche Personennahverkehr operiert mit 50% Kapazität. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Private Treffen sind mit Einschränkungen erlaubt. Schulen und Kindergärten operieren mit eingeschränkter Kapazität und verschiedenen Unterrichtsmodellen zur Reduzierung der Präsenzzeiten (z.B. blended learning, distance learning).
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird.
•Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft von Katar in Berlin nach den gültigen Einreisebestimmungen und informieren Sie sich im englischsprachigen Angebot des katarischen Gesundheitsministeriums zu den aktuell gültigen Regelungen.

Lettland - Ergänzung:
Lettland verhängt weitere Einschränkungen für die Bevölkerung. Die Regierung in Riga setzte die erlaubte Teilnehmerzahl bei privaten Feiern auf zehn Personen herab. Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen sich künftig nicht mehr als 300 Personen zusammenfinden. Beide Regeln gelten vom 30. Oktober an für den Innen- und Außenbereich. Die Regierung beschloss zudem, den Lehrbetrieb für die Klassen 7 bis 12 für zwei weitere Wochen bis zum 15. November auf Fernunterricht umgestellt zu lassen. An Hochschulen gilt dies bis zum Jahresende. Auch will Lettland die Kapazität für Corona-Tests erhöhen. Bis Ende der Woche soll sie um 60 Prozent auf bis zu rund 8000 Tests pro Tag steigen, wie Ministerpräsident Krisjanis Karins ankündigte. Bislang lag die größte Zahl an täglich durchgeführten Tests bei etwa 5500. Quelle: tagesschau.de

Liechtenstein - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liechtenstein wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Fürstentum Liechtenstein ist von COVID-19 stark betroffen. Im Fürstentum Liechtenstein überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb es als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Website des Amts für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengenraums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gelten uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus den Nicht-Schengenstaaten Vereinigtes Königreich, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr bestehen nicht.
Beschränkungen im Land
Aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen hat die Regierung Liechtensteins die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erneut verschärft. Restaurants-, Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale sind seit 24. Oktober 2020 geschlossen. Ebenfalls ist Konsumation an Veranstaltungen nicht mehr gestattet. Dies betrifft auch private Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 15. November 2020 befristet. Außerdem sind in Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat weitere Beschränkungen möglich, generelle coronabedingte Reise- oder Verkehrsbeschränkungen bestehen nicht. Es gilt die jeweils aktuelle Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit.
Hygieneregeln
Seit dem 20. Oktober 2020 besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Gotteshäusern, Kultur- und Sporteinrichtungen, Restaurants, Cafés und Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer). Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Generell werden die üblichen Hygienemaßnahmen empfohlen.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Liechtenstein aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Madagaskar - Änderung Einreise: Einreisebeschränkungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Madagaskar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Madagaskar ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Regionen Alaotra Mangoro (Provinz Toamasina, im Osten) und Diana (im Norden).
Madagaskar ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Es gibt Hinweise, dass die madagassische Luftverkehrsbehörde Einreisen aus europäischen COVID-Risikogebieten, darunter Deutschland, zu touristischen Zwecken nach Nosy Be und ggf. Antananarivo derzeit nicht gestattet. Die Fluggesellschaften sollen bereits das Boarding nicht zulassen.
Ansonsten gilt grundsätzlich, dass vor Antritt der Reise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden muss, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Ankunft werden Reisende erneut am Flughafen (kostenfrei) getestet. Bis zum Erhalt des Resultats (i.d.R. per SMS) ist eine Quarantäne verpflichtend. Diese wird i.d.R. in einem bestimmten Hotel auf eigene Kosten absolviert.
Durch- und Weiterreise
Bei Zwischenlandung in Antananarivo und vor Weiterflug in die Provinzen wird erneut am Flughafen getestet. Anschließend besteht bis zum Erhalt des Resultats Quarantänepflicht. Bei Binnenflügen muss ebenfalls ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Antananarivo ist weiterhin für Passagiermaschinen gesperrt. Internationale Flüge mit dem Ziel Nosy Be sind seit dem 1. Oktober 2020 grundsätzlich wieder möglich, siehe aber Abschnitt Einreise.
Inlandsflüge sind ebenfalls wieder erlaubt. Voraussetzung für den Flugantritt ist der Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses.
Überlandbusverkehr ist wieder möglich; in der Hauptstadt ist der ÖPNV (Kleinbusse, Taxen) wieder nahezu vollumfänglich gestattet.
Kreuzfahrtschiffe dürfen weiterhin nicht in Madagaskar anlegen.
Beschränkungen im Land
Der seit März 2020 ausgerufene Gesundheitsnotstand wurde aufgehoben; Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Geschäfte sind bis 18 Uhr geöffnet, Restaurants/Bars bis 23 Uhr. Maßnahmen sind im Zeitverlauf relativ erratisch je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens mit Verschärfungen oder Lockerungen. Das Gesundheitssystem ist mittlerweile weniger stark überlastet, aber weiter sehr schwach entwickelt.
Hygieneregeln
Maskenpflicht gilt weiterhin sowohl im öffentlichen Raum wie auch unter freiem Himmel.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft und/oder die Botschaft Madagaskars in Deutschland hinsichtlich der aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der madagassischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Antananarivo.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Malediven - Änderung Einreise, Teilenfall bei: Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Malediven wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Malediven sind bisher von COVID-19 in der Proportion von Infektionen zur Gesamtbevölkerung stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren zunächst die Resortinseln. Aktuell ist vor allem die Hauptstadt Malé betroffen.
Die Malediven sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise in die Malediven ist für Touristen seit dem 15. Juli wieder möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Voraussetzung ist, dass eine Buchungsbestätigung in einem Resort über die gesamte Dauer des Aufenthalts vorgelegt werden kann.
Des Weiteren müssen Reisende bei Einreise einen negativen COVID-19-Test in englischer Sprache vorlegen können. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr. Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung verpflichtend. Diese muss innerhalb von 24 Stunden vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden.
Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem COVID-19-Test am Flughafen unterziehen. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden oder das Resort zu begleichen. Darüber hinaus behalten sich die maledivischen Behörden das Recht vor, stichprobenartig Tests durchzuführen. Die Kosten hierfür werden von den maledivischen Behörden getragen. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand und Entscheidung des Resorts, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Die Quarantäne dauert mindestens drei Tage bei Personen ohne Symptomen und 14 Tage bei Personen mit Symptomen. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests können gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen werden, Erfahrungswerte zu den möglichen entstehenden Kosten liegen bisher nicht vor. Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App TraceEkee.
Durch- und Weiterreise
Transit ist in den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem maledivischen Tourismusministerium zur Frage welche Transithotels genutzt werden können, empfiehlt sich.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr auf die Malediven wieder aufgenommen. Einschränkungen sind nicht bekannt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufene öffentliche Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter Split Stay beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Die Haupstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen von den Resorts aus derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt eine Maskentragepflicht. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind. Auch am Flughafen sind die üblichen Gesundheitsvorkehrungen (Maskenpflicht, Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen) einzuhalten.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der maledivischen Regierung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Niederlande - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In den Provinzen Nordholland (mit der Stadt Amsterdam), Südholland (mit den Städten Den Haag und Rotterdam), Limburg, Utrecht, Nord Brabant, Groningen, Gelderland, Flevoland, Drenhe, Overijssel, Friesland und nunmehr auch Zeeland liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Niederlande als Risikogebiet eingestuft wird.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Überseegebieten.
Einreise
Generell gilt, dass Reisende aus Ländern, deren Gesundheitsrisiko gleich oder niedriger als das der Niederlande eingestuft ist, einreisen können. Deutschland ist grundsätzlich gleich eingestuft (beide Länder „gelb“ auf dem niederländischen Index). Allerdings erklären die Niederlande mit Wirkung vom 28. Oktober 2020 die folgenden deutschen Städte zu Risikogebieten: Berlin, Frankfurt am Main, Bremen, München, Düsseldorf, Köln, Aachen, Stuttgart, Essen und Mannheim. Wer in diesen Städten aufhältig war, muss sich bei Rückkehr in die Niederlande 10 Tage in Hausquarantäne begeben. Das gilt nicht für Reisende, die sich außerhalb dieser Städte aufhalten und lediglich die Flughäfen für die Rückreise in die Niederlande nutzen.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von erheblich gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung seit 14. Oktober 2020 bis auf weiteres deutlich strengere Maßnahmen sowohl für das öffentliche als auch das private Leben beschlossen. Es handelt sich um einen teilweisen Lockdown, der dazu führt, dass Restaurants, Bars und Cafés komplett geschlossen werden. Hotels bleiben geöffnet und dürfen in ihren eigenen Restaurants die Hotelgäste versorgen. Zumindest im Sportbereich werden Kantinen, Duschen und Toiletten geschlossen. Mit Campingplätzen sollte geklärt werden, ob die sanitären Anlagen geöffnet sind. Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf drei Gäste pro Tag beschränkt. Im Innen- und Außenbereich darf eine Gruppe aus maximal 4 Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 12 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Das bedeutet, dass für einen Haushalt oder maximal 4 Personen, ausgenommen Kinder, eine Reservierung in einem Kino, Theater oder Museum vorgenommen werden muss. Die Zahl von Veranstaltungsteilnehmern wird pro Raum auf 30 Personen beschränkt und weitere lokale Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Die Einzelhandelsgeschäfte schließen spätestens um 20 Uhr. Lebensmittelgeschäfte können länger geöffnet bleiben. Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 7 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. Es ist nicht erlaubt, zwischen 20 Uhr und 7 Uhr Alkohol im Freien mit sich zu führen oder im öffentlichen Raum, wie z.B. auf der Straße, zu konsumieren.
Die niederländische Regierung empfiehlt dringend, so wenig wie möglich zu reisen, so oft wie möglich an der Urlaubsadresse zu bleiben, die Anzahl der Fahrten zu begrenzen und Menschenansammlungen zu vermeiden.
Dazu gibt es aktuelle Informationen in niederländischer Sprache.
Museen bleiben geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. In öffentlich zugänglichen Innenräumen wird der Gebrauch von Atemschutzmasken dringend empfohlen (z.B. Geschäfte, Museen).
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Auf Aruba, Curaçao und St. Maarten überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb die Inseln als Risikogebiete eingestuft wurden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden, beachten Sie insbesondere die für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Polen - Änderung Reiseverbindungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine massive Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. In inzwischen allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 34 Länder gilt bis zunächst 10. November 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist seit 24. Oktober 2020 deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich fünf Kunden pro Kasse gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Senioren über 70 dürfen ihre Wohnung nur mit dem Ziel der dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit, für unbedingte Bedürfnisse des täglichen Lebens und zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen verlassen. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 7 m². Bei Treffen im häuslichen Raum sowie bei dienstlichen und beruflichen Veranstaltungen und Terminen beträgt die maximale Personenzahl 20. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind eingeschränkt mit 25% Platzbelegung unter Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht zugelassen Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen. In Hotels können Restaurants für Hotelgäste öffnen, die mind. einen Tagesaufenthalt buchen, Gleiches gilt für die Nutzung von Schwimmbädern und Fitnessräumen von Hotels. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert).
Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst am Tisch entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Russische Föderation - Ergänzung:
Russland verschärft die Sicherheitsvorkehrungen. Die Verbraucherschutzbehörde Rospotrebnadsor ordnete eine Maskenpflicht an allen Orten an, wo sich mehr als 50 Menschen aufhalten können. Ein Mund-Nasen-Schutz ist demnach etwa in Fahrstühlen, auf Parkplätzen und in Taxis Pflicht. In der Hauptstadt Moskau muss der Mund-Nasen-Schutz bereits in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten getragen werden. Zudem empfahl die Behörde den jeweiligen Regionen in Russland eine Sperrstunde für Bars, Restaurants und Diskotheken. Sie sollte zwischen 23.00 und 6.00 Uhr am Morgen gelten. Die Entscheidung darüber solle vor Ort getroffen werden. Quelle: tagesschau.de

Schweiz - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen. In allen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Die Schweiz hat allerdings die Bundesländer Berlin und Hamburg mit Wirkung ab 12. Oktober 2020 als Risikoregionen eingestuft. Für Reisende, die sich dort in den letzten 10 Tagen aufgehalten haben, gilt dann bei Einreise in die Schweiz eine zehntägige Quarantänepflicht, die auch nicht durch ein negatives COVID-19-Testergebnis verkürzt werden kann. Detaillierte Informationen bietet das Schweizer Bundesamt für Gesundheit BAG .
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer, darunter Albanien, Nordmazedonien, Spanien, Kroatien, Tschechien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande sowie zahlreiche Regionen in Frankreich, Österreich und Italien, wird vom Bundesamt für Gesundheit geführt und regelmäßig aktualisiert.
Busunternehmen im internationalen Reiseverkehr sind seit dem 12. Oktober 2020 verpflichtet, den zuständigen schweizerischen Behörden von Passagieren aus Risikoländern/-gebieten bei Einreise in die Schweiz auszufüllende Kontaktkarten (Fragebögen) zu übergeben bzw. bei Bedarf zur Verfügung zu stellen und ihre Passagiere vor Fahrtantritt über die Auskunfts-und etwaige Quarantänepflicht schriftlich zu unterrichten.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Zugverkehr ist wieder im Regelbetrieb, der Flugplan noch ausgedünnt. Auch Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. Auch für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen gelten besondere Regeln, die das Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht. In der vom Bundesrat beschlossenen COVID-19-Verordnung gilt eine Empfehlung zum Homeoffice.
Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Pflicht, einen Nasen-Mundschutz zu tragen, gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Außerdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen. Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz .
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Wenn Sie sich touristisch in der Schweiz aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Sierra Leone - Änderung Beschränkungen im Land: Wegfall Ausgangssperre:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sierra Leone wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Sierra Leone ist bisher von COVID-19 weniger betroffen.
Sierra Leone ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Informationsministerium, das Directorate of Health Security and Emergencies sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Regierung hat Regeln zur Pandemieprävention bei Ein- und Ausreise erlassen. Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone registrieren. Dafür ist u.a. der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests einzureichen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Negatives Testergebnis sowie Nachweis der Registrierung sind bereits am Ausgangsflughafen bei der Abfertigung durch die Fluggesellschaft vorzulegen. Bei Einreise ist die Durchführung eines weiteren COVID-19-PCR-Tests verpflichtend. Die Gebühr für diesen Test ist bei der Registrierung über das o.g. Reisportal zu entrichten. Eine Einreise über Land- oder Seegrenzen ist nicht möglich. Weitere Hinweise sowie FAQ finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Auch bei Ausreise aus Sierra Leone erfolgt eine Registrierung sowie PCR-Testung über das Reiseportal von Sierra Leone.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen in Lungi ist geöffnet. Der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Die Land- und Seegrenzen sind geschlossen. Ausnahmen gelten für Notfälle und Warenverkehr.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung bleibt aufgefordert, die grundlegenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, größere Menschenansammlungen zu vermeiden und in der Öffentlichkeit Mund- und Nasenschutz zu tragen. Verstöße können geahndet werden.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Bei unbedingt notwendigen Reisen, registrieren Sie sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Slowakei - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die gesamte Slowakei als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung.
Einreise
Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind derzeit noch ohne jegliche Einschränkungen möglich. Allerdings gibt es seit dem 24. Oktober 2020 im Land selbst einen weitreichenden Lockdown. Um Probleme während des Aufenthalts in der Slowakei zu vermeiden und sich frei im Land bewegen zu können, wird daher ein negativer COVID-19-Test dringend empfohlen (Einzelheiten s.u. „Beschränkungen im Land“).
Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in „eHranica “ der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach 5 Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines COVID-19-PCR-Tests auf.
Folgende EU-Länder sind derzeit als Risikoländer eingestuft: Belgien, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Rumänien, Spanien und die Tschechische Republik.
Grenzkontrollen finden an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, Tschechische Republik und Ungarn sind problemlos möglich. Seit dem 18. September 2020 gilt die Tschechische Republik für die Slowakei als Risikoland. Transitreisen von Deutschland über die Tschechische Republik in die Slowakei sind weiterhin ohne Einhaltung einer Quarantäne bzw. negativen PCR-Tests möglich, sofern die Reise auf direktem Wege erfolgt und keine Zwischenaufenthalte in der Tschechischen Republik stattfinden. Ein Wechsel des Verkehrsmittels bei Umsteigeverbindungen ist zulässig, allerdings nur ohne Zwischenübernachtung in der Tschechischen Republik. An den Grenzübergängen zwischen der Tschechischen Republik und der Slowakei finden stichprobenartige Kontrollen statt, bei denen Reisende ggf. die Transitreise glaubhaft machen müssen (z.B. durch Vorzeigen einer Roaming-Hinweis-SMS im eigenen Mobiltelefon, aus der sich die Uhrzeit der Einreise in die Tschechische Republik ergibt). Reisende, die aus Deutschland über Österreich in die Slowakei einreisen, unterliegen derzeit keiner Quarantäne- oder Testpflicht. Die slowakische Regierung empfiehlt jedoch, Aufenthalte im Großraum Wien zu vermeiden.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Seit dem 24. Oktober 2020 bis zum 1. November 2020 gilt in der gesamten Slowakei eine teilweise Ausgangssperre. Eine Verlängerung bis zum 8. November 2020 ist nicht ausgeschlossen.
Ausnahmen gelten für:
• Aufenthalte außerhalb der eigenen Wohnung zwischen 1 und 5 Uhr,
• Fahrten zum Testen,
• Fahrten zur Arbeit bzw. Begleitung des Kindes zur Schule,
• Einkäufe in Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Apotheken in unmittelbarer Nähe der eigenen Wohnung,
• Arztbesuche,
• Pflege eines Familienmitglieds,
• Versorgung der Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb,
• Versorgung der eigenen Haustiere bis max. 100 m von der eigenen Wohnung entfernt,
• Teilnahme an Beerdigungen,
• Fahrten zur Post, Bank, Versicherung, Reinigung, Autoservice, Tankstelle,
• Aufenthalte im Freien im eigenen Wohnbezirk (Pressburg mit 5 Bezirken wird dabei als ein Bezirk betrachtet).
Wer sich gerade auf Reisen befindet, sollte an seinem aktuellen Aufenthaltsort bis zum Ende der Ausgangssperre verbleiben.
Für die besonders betroffenen Kreise Bardejov, Dolny Kubin, Namestovo und Tvrdosin gelten verschärfte Maßnahmen, Fahrten zur Arbeit bzw. Begleitung des Kindes zur Schule, Fahrten zur Post, Bank, Versicherung, Reinigung, Autoservice, Tankstelle, Aufenthalte im Freien im eigenen Wohnbezirk sind nur mit einem aktuellen negativen COVID-19 Test möglich.
Diese Maßnahmen gehen einher mit einer Testung der gesamten Bevölkerung der Slowakei an den Wochenenden vom 31. Oktober und 1. November 2020 und vom 7. und 8. November 2020.
Getestet werden sollen alle Personen zwischen 10 und 65 Jahren, die sich in der Slowakei aufhalten (auch Ausländer). Wer sich nicht freiwillig testen lässt, muss sich in häuslicher Umgebung für 10 Tage selbst isolieren.
Ausländische Testergebnisse in deutscher oder englischer Sprache aus EU-Ländern werden akzeptiert.
Für Reisen innerhalb der Slowakei gelten folgende Beschränkungen:
Bewirtung in Restaurants, Kneipen und Cafés darf nur noch zum Mitnehmen erfolgen. Alle Lokale müssen um 22 Uhr schließen. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr. Versammlungen von mehr als 6 Personen sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind untersagt.
Seit 1. Oktober 2020 hat die Regierung erneut den Notstand für zunächst 45 Tage verhängt. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist drinnen und draußen Pflicht. In der freien Natur gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Wenn Sie sich touristisch in der Slowakei aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Slowenien - Änderung Einreise, Quarantänebestimmungen, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Primorsko-Notranjska, Koroška, Zasavska, Osrednjeslovenska, Savinjska, Gorenjska, Jugovzhodna Slovenija, Pomurska, Podravska, Posavska und Goriška wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Slowenien verzeichnet inzwischen einen starken Anstieg der Neuinfektionen. In allen Regionen mit Ausnahme der Region Obalno-kraška liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus Deutschland ist weiterhin ohne Quarantäne und ohne Nachweis eines negativen COVID-19-Tests möglich. Zwar befindet sich Deutschland derzeit nicht auf der Länderliste („green list“) epidemiologisch sicher eingestuften Staaten. Doch gilt für Reisende, die aus einem EU-Mitgliedstaat, also auch Deutschland, sowie Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein kommend einreisen, der auf der orangen Liste geführt wird, keine Quarantänepflicht.
Reisenden mit Wohnsitz oder mindestens 14-tägigem Voraufenthalt aus der Länderliste („green list“) der epidemiologisch sicher eingestuften Staaten ist die Einreise uneingeschränkt gestattet.
Alle übrigen Reisenden unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Hierzu zählen insbesondere alle Reisenden aus EU- oder Drittstaaten der roten Liste, so auch Österreich (mit Ausnahme von Kärnten).
Zur Quarantänepflicht gibt es Ausnahmen. Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen Negativtest auf SARS-CoV-2 (COVID-19) vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist und der in einem EU-Mitgliedstaat oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz durchgeführt wurde.
Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich.
Deutsche Staatsangehörige, die im österreichischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich. Deutsche Staatsangehörige, die im italienischen Grenzgebiet zu Slowenien wohnhaft sind, können alle Grenzübergangsstellen benutzen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen. Grenzüberschreitender Busverkehr ist nur zum Zwecke der Durchreise durch Slowenien gestattet. Kurze Zwischenstopps in dringenden Fällen sind erlaubt. Busfahrer müssen eine Liste aller Insassen mit sich führen.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Es ist mit geringfügigen Ausnahmen verboten, zwischen den Regionen Sloweniens zu reisen. Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.), Restaurants, Cafés etc. sind landesweit geschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Versammlungen mit mehr als 6 Personen sind grundsätzlich verboten.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112 und mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts an die von 9 bis 17 Uhr besetzte Hotline unter der Telefonnummer +386 31 646 617. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
•Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebiet ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich bei der slowenischen Polizei, auch in englischer Sprache, zu den derzeit bestehenden Einreisebeschränkungen. Einzelfragen per E-Mail werden unter info.koronavirus@policija.si beantwortet.
•Beachten Sie die von der slowenischen Regierung erlassenen neuen Bestimmungen zur Einreise nach und Durchreise durch Slowenien.
•Informieren Sie sich ergänzend bei der slowenischen Regierung.
•Achten Sie auf lokale Warnungen und Hinweise in den slowenischen Medien, und halten Sie sich an die Weisungen des slowenischen Sicherheits- und Gesundheitspersonals.
•Wenn Sie sich in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Spanien - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land: Alarmzustand/Ausgangssperre, Besonderheiten auf den Inseln: Teilentfall:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien war und ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es landesweit, insbesondere in der Hauptstadtregion Madrid, den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Kastilien La Mancha, Kastilien und Léon, Katalonien, La Rioja, Murcia, Navarra, im Baskenland und in Ceuta und Melilla.
Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, zum Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 grundsätzlich wieder möglich, s. jedoch Abschnitt Beschränkungen im Land. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Flugreisende müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden, das auch bei Einreise erhältlich ist.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand für zunächst 15 Tage ausgerufen. Mit dem Alarmzustand wird eine nächtliche Ausgangssperre für alle Autonomen Gemeinschaften außer den Kanarischen Inseln festgelegt. Diese nächtliche Ausgangssperre gilt in der Regel zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Der Alarmzustand ermöglicht es den Autonomen Gemeinschaften auch, Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete aus touristischen Gründen ist dann nicht möglich, der Transit zur Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet gestattet.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt die nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen insgesamt 32 Gebiete in der Stadt Madrid und in elf weiteren Gemeinden (s. Karte ).
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten seit 16. Oktober 2020 für zunächst 15 Tage u.a. folgende verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen:
• Schließung aller Bars und Restaurants sowie der Kasinos, Nachtklubs und Diskotheken. Absage aller Sportwettbewerbe sowie aller Messen, Kongresse und Konferenzen.
• Schließung aller Parks und Grünanlagen um 20 Uhr.
• Reduzierung der Kunden in Geschäften auf 30 %, in Fitnessklubs auf 50 % der Kapazitäten; Kulturveranstaltungen, Kino und Theater ebenfalls auf 50 % der Kapazitäten reduziert.
Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
Nach Aragonien, Asturias, Navarra und La Rioja darf nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden.
In der Autonomen Gemeinschaft von Kastilien und Léon dürfen folgende Städte nur noch aus triftigen Gründen betreten und verlassen werden: Burgos, Salamanca, Aranda del Duero, León, Palencia und Miranda de Ebro.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.

Südafrika - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika war bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bildeten die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape und Eastern Cape.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Länder weltweit in COVID-19-Risikostufen eingeteilt. Deutschland findet sich seit 19. Oktober 2020 auf der Liste der sog. high-risk-countries. Es gelten Einreisebeschränkungen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Reisenden, für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in high-risk-countries aufgehalten haben. Sie dürfen nicht zum Zweck des Tourismus (leisure travel) einreisen.
Die Umsetzung der neuen Einreisebestimmungen ist weitgehend noch unklar. Personen, die sich die letzten 10 Tage in Deutschland oder einem anderen high-risk-country aufgehalten haben und zu Tourismus-Zwecken einreisen möchten (auch wenn die Buchung noch unter der Einstufung Deutschlands als medium-risk-country erfolgte), müssen damit rechnen, entsprechend der neuen Bestimmungen ab sofort bei der Einreise zurückgewiesen zu werden.
Die Einreise aus Deutschland ist momentan nur erlaubt im Falle von:
•Geschäftsreisen
•Reisen von Inhabern sog. critical skills visa
•Reisen von Inhabern von Investorenvisa
•Reisen von Personen mit internationalen Verpflichtungen aus Sport, Kunst, Kultur und Wissenschaft
•Reisen von Besuchern, die sich drei Monate oder länger in Südafrika aufhalten wollen (unabhängig vom Reisezweck)
Inhaber von gültigen langfristigen Visa sowie „permanent residents“ von Südafrika sollen keine ausdrückliche Genehmigung zur Wiedereinreise in den oben genannten Fällen benötigen, müssen den Aufenthaltszweck bei Einreise aber belegen können.
Neuanträge für langfristige Visa werden von den südafrikanischen Auslandsvertretungen bearbeitet.
Alle anderen Personen, die in den oben genannten Konstellationen aus high-risk-countries nach Südafrika einreisen möchten, müssen dies per E-Mail beim Department of Home Affairs beantragen und eine Passkopie (sowie –falls zutreffend- Visumskopie), Nachweise zu Reiseverlauf, Geschäfts/Aufenthaltszweck in Südafrika sowie einen Beleg zur gebuchten oder geplanten Beherbergung in Südafrika beifügen.
Über die Dauer der Bearbeitung solcher Anträge liegen keine hinreichenden Erfahrungswerte vor. Es muss angesichts weiter hohen und zunehmenden Antragsvolumens davon ausgegangen werden, dass Anträge nicht zeitnah bearbeitet und beantwortet werden.
Deutsche Geschäftsreisende können ihre Daten daher zusätzlich per E-Mail der Deutschen Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika melden. Diese hat angekündigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechende Einreiseanliegen zu unterstützen.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen COVID-19 PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72h sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung/Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne COVID-19 PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn die Unterkunft entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich –auch bei Vorliegen eines negativen Tests- ebenfalls in Quarantäne begeben, bis ein COVID-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Alle Reisenden müssen zudem zwingend die mobile APP „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunfts-/Adressnachweis vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen COVID-19-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Flugverkehr läuft derzeit mit reduziertem Angebot wieder an. Der Zug-, Bus- und Inlandsflugverkehr findet statt. Die Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt. Die Hygieneregeln werden bei Bustransporten nicht lückenlos eingehalten.
Beschränkungen im Land
Von Mitternacht bis 4 Uhr morgens besteht eine Ausgangssperre. Die touristische Infrastruktur ist im Wesentlichen geöffnet, allerdings von beschränkenden Hygieneregeln beeinträchtigt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Besuchern von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und sie müssen sich die Hände desinfizieren. Als Abstandsregel gelten 1,5 m einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. Transportwesen).
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
•Installieren Sie die mobile App „COVID Alert South Africa“.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder Whatsapp (0600 12 3456) in Verbindung.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Tschad - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Tschad wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschad ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Jedoch gibt es Infektionsfälle in der Hauptstadt N’Djamena und in 17 tschadischen Provinzen.
Tschad ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist derzeit nur für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässe sowie für Personen, die mit Sondergenehmigung der Regierung reisen, gestattet. Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-PCR-Test vorzeigen, der höchstens sieben Tage alt sein darf.
Quarantäneregelungen unterscheiden sich seit dem 1. August 2020 je nach Aufenthaltsdauer:
Bei Aufenthalt von sieben Tagen und mehr muss der Reisende sich in häusliche Quarantäne begeben. Dort muss er die üblichen Hygieneregeln einhalten (Gesichtsmaske, Hände waschen und Abstandsregel) und nach sieben Tagen in einer der autorisierten Einrichtungen in N’Djamena einen neuerlichen Test durchführen lassen. Die Kosten 15.000,00 XAF (ca. 22,50 Euro) trägt der Reisende. Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen muss der Reisende seine Kontaktdaten (Hotel oder Wohnung, Arbeitsplatz) für eine eventuelle epidemiologische Untersuchung mitteilen.
Bei der Ausreise aus dem Tschad ist ebenfalls ein negativer COVID-19-PCR-Test vorzulegen.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind geschlossen.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugbetrieb am Flughafen N’Djamena findet wieder statt. Air France, Egypt Air, Turkish Airlines und Ethiopian Airlines bieten Flüge an, allerdings muss mit Unregelmäßigkeiten gerechnet werden.
Beschränkungen im Land
Für mehrere Provinzen sowie in der Hauptstadt N’Djamena gelten Ausgangssperren. Sportliche Aktivitäten sind seit Mitte Juli 2020 wieder möglich, allerdings ohne Publikum. Gebetsstätten sind geöffnet, Restaurants, Geschäfte und Hotels haben grundsätzlich wieder Geschäftsbetrieb.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Tschechische Republik - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund wieder eingeführter Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 3. August 2020 werden die tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation in ein vierstufiges Ampelsystem eingestuft. In roten Regionen (kumulative Zahl der Neuinfektionen übersteigt innerhalb von 7 Tagen 25/100.000 Einwohner) werden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr ergriffen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden. Die seit 5. Oktober 2020 geltenden Notstandsregelungen ergänzen die Maßnahmen im Ampelsystem.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In der Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID‑19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Seit dem 22. Oktober 2020 ist die Einreise aus Deutschland und allen anderen Ländern für touristische Aufenthalte nicht mehr möglich. Personen, die sich bereits in Tschechien aufhalten, können jedoch ihren Aufenthalt beenden.
Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind für Deutsche und alle Reisenden mit ständigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Land der grünen Kategorie gemäß dem Mitte Juni eingeführten Ampel-System weiterhin möglich, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen nicht länger als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben. Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie und einem von Deutschland oder einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
Tschechen, EU-Staatsangehörige und Drittstaater mit Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, die aus einem Land oder Landesteil der roten Kategorie einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise mehr als 12 Stunden dort aufgehalten haben, müssen die Einreise dem regional zuständigen Hygieneinstitut vorab mitteilen werden. Das Formular ist bei Einreise und ggf. Kontrollen während des Aufenthalts vorzuzeigen.
Innerhalb von 5 Tagen nach Einreise ist ein COVID-19-PCR-Test durchzuführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorzulegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Das Ampel-System wird in wöchentlichen Abständen epidemiologisch bewertet und ggf. angepasst; grün bedeutet geringes und rot hohes Risiko.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün oder rot kategorisierten Land gemäß dem seit Mitte Juni 2020 eingeführten Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung einen 30-tägigen Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Seit dem 22. Oktober 2020 bestehen Ausgangsbeschränkungen. Nur Wege zur Arbeit, zur Familie, zum Arzt oder Einkaufen, Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt.
Ab dem 28. Oktober 2020 besteht zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ein Ausgangsverbot. Ausnahmen bestehen, z.B. für Wege zur Arbeit.
Es dürfen sich, auch im Freien, nur max. 2 Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 10 Personen teilnehmen können.
Seit dem 22. Oktober 2020 sind außerdem alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, ausgenommen sind nur die Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen). Großhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Ab dem 28. Oktober 2020 müssen auch diese Geschäfte zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sowie an Sonntagen schließen.
Alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale sind geschlossen, Straßenverkauf ist bis 20 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Sämtliche kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Zoo usw.) und Sportveranstaltungen (Freizeit und professionell) sind abgesagt, Museen, Schlösser und andere Sehenswürdigkeiten sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen offen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
•Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
•Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
•Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Aserbaidschan - Änderung Einreise:
Vor Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt, siehe Sicherheit.
Epidemiologische Lage
Aserbaidschan ist von COVID-19 mittelstark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Regionen Baku, Sumgavit und Absheron.
Aserbaidschan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die nachfolgenden Regelungen gelten vorläufig bis zum 1. Dezember 2020.
Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Bereits beim Check-in ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht zudem eine 14-tägige Pflicht zur häuslichen Selbstisolation. Die Adresse muss auf einem Formular angegeben werden, welches im Flugzeug ausgehändigt wird und am Flughafen in Baku abgegeben werden muss.
Auch bei Ausreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Auch bei Ausreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Azerbaijan Airlines und Turkish Airlines führen regelmäßige Charterflüge zwischen Baku und Istanbul durch. Alle anderen Flugverbindungen sind bis auf weiteres auf Grund des andauernden Konflikts in der Region Bergkarabach und umliegende Gebiete ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
In Aserbaidschan gilt wegen der bewaffneten Auseinandersetzungen mit Armenien (siehe allgemeine Reisewarnung Konflikt um Bergkarabach und im Grenzgebiet zu Armenien) das Kriegsrecht. Das öffentliche Leben ist eingeschränkt. Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 21 und 6 Uhr. Es finden strikte Kontrollen beim Verlassen und Betreten der Stadt Baku statt. Der Betrieb der Bakuer Metro ist eingestellt.
Der Zugang in die Regionen Sheki und Sabirabad sowie in einige Dörfer in den Regionen Lenkaran und Guba ist nicht gestattet.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen sowie im öffentlichen Personennahverkehr (einschl. Taxis) muss eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der aserbaidschanischen Regierung bei sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Belgien - Ergänzung:
In Belgien gelten ab Freitag wegen der Corona-Pandemie wieder landesweit weitgehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Angesichts rasant steigender Ansteckungszahlen im Norden des Landes beschloss auch die flämische Regionalregierung am Dienstagabend ähnlich strenge Regeln, wie sie in der Hauptstadt Brüssel und der französischsprachigen Wallonie bereits in Kraft sind. Kultur- und Sportveranstaltungen müssen demnach abgesagt werden, die Universitäten stellen auf Online-Kurse um und nachts gilt eine Ausgangssperre.
Flandern hatte vergangene Woche noch unter Verweis auf die vermeintlich bessere Lage in den flämischen Provinzen strengere Maßnahmen auf nationaler Ebene blockiert. Mittlerweile steigen die Fallzahlen dort aber besonders stark. Quelle: tagesschau.de

Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Verwaltungsbezirke (Oblaste) Blagoewgrad, Rasgrad, Sofia Stadt, Sliwen und Targowischte wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 regional unterschiedlich betroffen. Derzeit gibt es regionale Infektionsherde in Blagoewgrad, Targowischte, Rasgrad, Sofia Stadt und Sliwen mit Inzidenzen von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Gebiete als Risikogebiete eingestuft wurden.
In den übrigen Landesteilen bewegen sich die Infektionszahlen ebenfalls auf hohem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Allen EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikanstaat und deren Familienangehörigen ist die Einreise ohne Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests gestattet. Personen mit o.a. Staatsangehörigkeiten, deren Reiseausgangspunkt in einem Drittstaat liegt, dürfen in der Regel nur unter Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses einreisen. Der Test darf bei Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Alternativ gilt für Einreisende ohne Test eine 14-tägige verpflichtende häusliche Quarantäne.
Befreit von der Vorlage eines COVID-19-PCR-Tests sind u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen siehe Infrastruktur/Verkehr.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Es gibt aktuell keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Seit 25. Oktober 2020 bleiben Bars, Discotheken und Klubs bis auf weiteres geschlossen.
Die meisten Geschäfte auch Einkaufszentren) sind unter strengen hygienischen Auflagen geöffnet. Der Besuch von Kinos, Theatern, Konzerten, Museen, Sport- und Spielplätzen ist unter Bedingungen erlaubt (max. 30% Besucherauslastung). Tagungen/Konferenzen u.ä. dürfen mit nicht mehr als 30 Personen abgehalten werden.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia , auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Deutschland - Corona-Regeln ab 2. November:
Ein Überblick: Bund-Länder-Beschlüsse: Das sind die Corona-Regeln im November

Frankreich - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe, La Réunion und Martinique wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet steigende COVID-19 Infektionszahlen. Frankreich überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Die französische Regierung hat am 14. Oktober 2020 landesweit für zunächst vier Wochen den Gesundheitsnotstand erklärt. Auf dieser Grundlage gelten derzeit in weiten Teilen Frankreichs, darunter der Großraum Paris (Île-de-France), Aix-en-Provence/Marseille sowie den Städten Straßburg, Grenoble, Lille, Lyon, Montpellier, Rouen, St. Étienne und Toulouse bußgeldbewehrte Ausgangssperren von 21 bis 6 Uhr. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus alle weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium laufend aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte, Neukaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy) La Réunion und Französisch-Polynesien ist kein triftiger Grund erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
In insgesamt 54 Departments, darunter der Großraum Paris (Île-de-France) und Aix-en-Provence/Marseille sowie Straßburg, Grenoble, Lille, Lyon, Montpellier, Rouen, St. Étienne und Toulouse besteht aktuell eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen geltend gemacht werden.
Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen.
Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.
Museen sind zum Teil geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.
Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal zusätzliche Beschränkungen oder Schließungen angeordnet werden. Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen sind geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.
Landesweit dürfen bis auf weiteres grundsätzlich keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 6 Personen sind untersagt. Private Feiern oder Versammlungen (Hochzeiten, Studentenabende) sind landesweit untersagt. Derzeit gibt es keine innerfranzösischen Reisebeschränkungen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Museen, Banken, Geschäfte, überdachte Märkte, Sehenswürdigkeiten). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht möglich. Auch die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
In Martinique, Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb sie als Risikogebiete eingestuft wurden.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit.
Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Website des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Website des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Website der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Wenn Sie sich touristisch in Frankreich aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

Frankreichs kündigt einen neuen Lockdown ab Freitag an. Unter anderem sollen Bars und Gaststätten geschlossen bleiben, Schulen dagegen offen. Allgemein soll von zu Hause aus gearbeitet werden, Universitäten sollen auf einen Online-Betrieb umstellen. Quelle: tagesschau.de

Kambodscha - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Kambodscha bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für Touristen nach Kambodscha ist derzeit nicht möglich. Reisenden, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ist die Einreise gestattet.
Alle Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Derzeit werden Visa nur durch die kambodschanischen Botschaften erteilt. Es werden keine Online-Visa (eVisa„), “Visa on arrival„ oder Visa zu touristischen Zwecken erteilt.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen, müssen bei Einreise einen negativen COVID-19-Test einer staatlich anerkannten Einrichtung vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abreise sein darf. Zudem ist ein Nachweis über eine Krankenversicherung, die auch eine COVID-19-Behandlung abdeckt und eine Mindestversicherungssumme von 50.000 US-$ beinhaltet, beizubringen. Beide Dokumente sollten in englischer Sprache verfasst sein.
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem COVID-19-Test unterziehen. Das Ergebnis ist in einem amtlich bestimmten Hotel abzuwarten. Die Auswertung der Tests kann bis zu 48 Stunden dauern. Bei auch nur einem positiven Ergebnis sind alle Einreisenden desselben Fluges zu einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtet. Sollten alle Reisenden negativ getestet werden, wird eine Heimquarantäne angeordnet und die Einhaltung durch die lokalen Behörden überprüft. Die Kosten des PCR-Tests sowie einer eventuellen Behandlung und der Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen. Hierfür ist eine Kaution über 2.000 US-$ in bar bei Einreise zu hinterlegen. Laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums sind 165 US-$ für einen COVID-19-Test und bis ca. 2.000 US-$ für eine mögliche Behandlung bzw. Quarantäne-Unterbringung zu bezahlen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt, zum Beispiel über Singapur und Seoul. Es kann jedoch immer auch sehr kurzfristig zu Flugverschiebungen und –streichungen kommen.
Erfahrungsgemäß ist es derzeit nicht möglich, über Bangkok zu fliegen, auch wenn Internetportale diese Verbindung anbieten.
Beschränkungen im Land
Die meisten Beschränkungen wurden aufgehoben. Nur Nachtclubs und Karaoke-Bars bleiben weiterhin geschlossen. Auf Empfehlung der Behörden sollen größere Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten verschoben werden.
Geschäfte, Restaurants, Bars, Hotels und Strände sind wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind Fiebermessung und Handhygiene am Eingang von Restaurants, Einkaufszentren u.a. vorgesehen. In der Praxis halten sich Betreiber nicht überall daran.
•Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Kasachstan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kasachstan war von COVID-19 stark betroffen. Das Gebiet Atyrau und die drittgrößte Stadt Shymkent waren bisher regionale Infektionsschwerpunkte.
Kasachstan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultieren.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zunächst 1. November 2020 ausgesetzt und eine Verlängerung der Visumpflicht bis zum 1. Mai 2021 vorgesehen. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden.
Aktuell können nur Staatsangehörige, deren Staat in eine bestimmte Länderkategorie eingestuft ist, ein Visum zur Einreise erhalten. Reisenden aus Länderkategorie 1, darunter Deutschland wird die Visumbeantragung ohne Sondergenehmigung der kasachischen Innenbehörde gestattet. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich.
Reisenden aus Länderkategorie 2 wird die Visumbeantragung nur mit Sondergenehmigung gestattet. Die kasachische Regierung hat mit Staaten der Länderkategorie 3 den internationalen Flugverkehr noch nicht wieder aufgenommen, die Einreisesperre wurde für Staatsangehörige dieser Länder noch nicht aufgehoben.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter COVID-19-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen den Aufenthaltsort in Kasachstan sowie die Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Kasachstan hat derzeit mit ca. elf Staaten den internationalen Flugverkehr wieder aufgenommen (darunter Deutschland, Niederlande, Russland, Türkei und Belarus). Direktflüge von Nur-Sultan nach Frankfurt werden zweimal wöchentlich angeboten. Direktflüge von Almaty nach Deutschland bestehen aktuell nicht. Es kann zur Streichung oder Reduzierung der bestehenden Flugverbindungen kommen, wenn das weltweite Infektionsgeschehen weiterhin steigt. Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch der Bus- und Bahnverkehr erfolgt ohne größere Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind weiterhin in Kraft. Einkaufszentren, Schönheits- und Friseursalons, Restaurants sowie Fitnesszentren sind seit August 2020 wieder geöffnet. Einschränkungen der Öffnungszeiten, insbesondere an Wochenenden gelten weiterhin. Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen bleiben verboten.
Quarantänebeschränkungen bestehen zurzeit in der Stadt Shymkent. Bei Anstieg der Infektionszahlen können auch in anderen Regionen erneut umfassende Quarantänemaßnahmen verhängt werden.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nase-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nase-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
•Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Eine Liste der Staaten mit dazugehöriger Länderkategorie hat die kasachische Regierung nicht publiziert. Erkundigen Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung, in welche Kategorie Ihr Heimatstaat eingestuft ist.
•Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Litauen - Ergänzung:
Litauen beschränkt vorübergehend Veranstaltungen und Versammlungen an öffentlichen Orten. Sie sind von Freitag an mit Ausnahme von Sport- und Kulturveranstaltungen bis zum 13. November untersagt. Die Regelung gilt nicht für Beerdigungen. Für Sport- und Kulturveranstaltungen gelten in den zwei Wochen Teilnahmebeschränkungen. Quelle: tagesschau.de

Malaysia - Änderung Durch- und Weiterreise; Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen Reisen nach Malaysia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Malaysia bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 7. September 2020 gilt aufgrund des „Recovery Movement Control Order“ (MCO) ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Mitarbeiter/-innen von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft im Ausreiseland vorlegen.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera“ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens 3 Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden streng kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen einen negativen PCR-Test beim Check-In.
Reisende müssen sich nach Einreise in 14-tägige Quarantäne in eine von malaysischen Behörden bestimmte Quarantäneeinrichtung begeben. Kosten für Unterbringung und Verpflegung trägt der Reisende, der anhand eines Verpflichtungsschreibens (Letter of Undertaking, LoU) hierzu einwilligen muss. Derzeit betragen die Kosten pro Person RM 4.700,- (ca. 1000 EUR). Bei Einreise wird ein kostenpflichtiger COVID-19-Test durchgeführt; ein vor Einreise durchgeführter COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Grenzübergänge an den Landgrenzen werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei einem Transitaufenthalt auf der malaysischen Halbinsel mit anschließendem Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein COVID-19-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet. Andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind möglich, siehe Beschränkungen im Land. Überlandbusse und Züge verkehren jedoch nicht in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich. Die am 14. Oktober 2020 zunächst für 14 Tage in Kraft getretene Einschränkung des „interstate travel“ wurde bis zum 9. November 2020 verlängert. Zwischen dem Bundesstaat Selangor sowie Kuala Lumpur und Putrajaya sind Reisen nur in Ausnahmefällen mit wichtiger Begründung gestattet. Reisemöglichkeiten zwischen der Halbinsel Malaysia und den malaysischen Bundesstaaten auf Borneo (Sabah, Sarawak und Labuan) sind ebenfalls stark eingeschränkt. Mit Unregelmäßigkeiten und Ausfällen im Zug- und Überlandbusverkehr ist zu rechnen.
Es kommt immer wieder kurzfristig zu regionalen Einschränkungen wie z.B. Einschränkung der Bewegungsfreiheit (z.B. Fahrten zur Arbeit oder zum Supermarkt), Schließung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Schließung von Sporteinrichtungen o.a.).
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App „MySejahtera“ erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
•Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen.
•Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta war während der ersten Infektionswelle von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist in jüngster Zeit deutlich angestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Malta als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Seit dem 24. Oktober 2020 können Reisende nur aus folgenden Ländern/Regionen überhaupt nach Malta einreisen (sog. „Korridorländer“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben (Bitte beachten Sie hierzu jedoch auch die weiter unten stehende „gelbe Liste“ mit Erläuterungen): Deutschland, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, China (einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich Griechenland, Großbritannien (einschließlich Gibraltar), Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Seit dem 24. Oktober 2020 zählen die folgenden Länder/Regionen/Flughäfen zur sog. „gelben Liste“: Belgien (alle Flughäfen), Bulgarien, Frankreich (Flughäfen Paris und Marseille), Großbritannien (Belfast, Cardiff, Leeds, Liverpool, Manchester und Newcastle), Irland, Niederlande (alle Flughäfen), Österreich, Polen (Danzig und Krakau), Portugal (Porto), Schweiz (alle Flughäfen), Spanien (Flughäfen Barcelona, Girona und Madrid), Tschechische Republik, Tunesien und Ungarn.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per E-Mail stellen. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Kann kein Negativ-Test vorgewiesen werden, kann dieser innerhalb von 7-10 Tagen in Malta gemacht werden. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Ab dem 29. Oktober 2020 müssen Bars und Klubs bis zum 1. Dezember 2020 ganz schließen. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Snack Bars und Kioske dürfen zwischen 5 Uhr und 23 Uhr geöffnet sein, der Ausschank von alkoholischen Getränken ist jedoch verboten. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 6 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Zuwiderhandlung wird seit dem 24. Oktober 2020 mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden .
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Malta aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Papua-Neuguinea - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Papua-Neuguinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Papua-Neuguinea ist bisher von COVID-19 wenig betroffen. Schwerpunkte sind im National Capital District/Port Moresby und in Western Province zu verzeichnen.
Papua-Neuguinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Daten zum Infektionsgeschehen bieten die Regierung von Papua-Neuguinea und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen sind nur mit individueller Sondergenehmigung, bei Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses und unter Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne möglich. Die Einreise ist nur über den internationalen Flughafen Port Moresby oder eine eng begrenzte Zahl von Häfen erlaubt.
Der Grenzverkehr mit den Salomonen und Indonesien ist geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr sind stark eingeschränkt. Die nationale Fluggesellschaft Air Niugini betreibt eingeschränkte Dienste nach Brisbane und Cairns (Australien). Grundsätzlich müssen sich Reisende Temperaturmessungen unterziehen und während des Flugs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für Inlandsflüge müssen Passagiere einen guten Grund nachweisen können und sich für eine Genehmigung bewerben.
Beschränkungen im Land
Aufgrund von COVID-19 gilt der öffentliche Notstand. Mit den Notstandsverordnungen gehen u.a. auch erhebliche Reisebeschränkungen im Land einher. Es bestehen eine nächtliche Ausgangssperre und weitere Lockdown-Maßnahmen in Port Moresby.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es gibt einen Aufruf zur Einhaltung von Abstandsregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Papua-Neuguinea.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Schweiz - Ergänzung:
Die Schweiz verschärft die Maßnahmen. Discos und Tanzlokale werden am Donnerstag geschlossen, Bars und Restaurants dürfen nur noch bis 23.00 Uhr offen haben. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen werden verboten. An Familienfesten dürfen nur noch zehn Personen teilnehmen. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Die Maßnahmen sind unbefristet. Quelle: tagesschau.de

Sri Lanka - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Sri Lanka war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Seit Anfang Oktober 2020 steigen die Infektionszahlen. Regionale Schwerpunkte sind der Distrikt Polunnaruwa und der Ballungsraum Colombo.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Epidemieabteilung im nationalen Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen in Colombo ist weiterhin für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen, so dass eine Einreise derzeit nicht möglich ist. Einreisevisa werden derzeit nicht erteilt.
Nach Einreise bestünde die Verpflichtung zu einer 28-tägigen Quarantäne, von der die ersten 14 Tage in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung oder in einem für den Reisenden kostenpflichtigen Hotel zu verbringen wären. Anschließend wäre eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark eingeschränkt ist.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land. Die touristische Infrastruktur steht inländischen Touristen weiterhin zur Verfügung.
Hygieneregeln
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der sri lankischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den für Sie zuständigen "Public Health Inspector", das nächstgelegene staatliche Krankenhaus oder wählen die nationale COVID-Hotline 1999.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Türkei - Erweiterung Reisewarnung ab 9.11.2020:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Hiervon ausgenommen sind bis zum 8. November 2020 (einschließlich) die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts. Dieses beinhaltet vor Rückreise nach Deutschland u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor der Ausreise und gilt auch bei Ausreise aus anderen als den vorgenannten vier Provinzen. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden.
Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Ab dem 9. November 2020 wird die Reisewarnung auch für die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion gelten.
Die Türkei ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Daraus resultiert grundsätzlich (ggf. nochmals) ein verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran, auch ein Grenzübertritt nach Griechenland ist derzeit nicht möglich. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.
Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dies gilt nicht für Anschlussflüge von internationalen Flugverbindungen bei einer Umsteigezeit von unter 24 Stunden. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
In einigen Provinzen (u.a. Ankara, Izmir) wurden für Personen über 65 Jahren erneut zeitweise Ausgangssperren und Zugangsbeschränkungen zum öffentlichen Personennahverkehr, in Supermärkten und weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens eingeführt, welche jedoch nach Provinz unterschiedlich ausgestaltet sind. Diese Regelungen gelten grundsätzlich nicht für Touristen.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19-Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Verfolgen Sie die Webseite der deutschen Vertretungen in der Türkei.

Ukraine - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kiew sowie die Gebiete Charkiw, Lemberg (Lwiw), Odessa und Czernowitz. Am 13. Oktober 2020 hat das Ministerkabinett beschlossen, das derzeit geltende Quarantäne-Regime bis mindestens 31.Dezember 2020 zu verlängern.
Die Ukraine ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländer müssen eine Krankenversicherung nachweisen, welche die Kosten einer Behandlung und Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt. Der Nachweis ist auf Englisch oder Ukrainisch vorzulegen. Die Versicherungsgesellschaft muss in der Ukraine registriert sein oder über eine Vertretung oder einen Partner (Assistance) in der Ukraine verfügen.
Ukrainische Behörden teilen die Herkunftsstaaten in eine „grüne“ und eine „rote“ Kategorie ein. Die Einteilung wird im Informationsportal "Visit Ukraine Today" veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit in der „grünen“ Kategorie eingestuft, d.h. Einreisende aus Deutschland unterliegen bisher keiner Selbstisolations- oder Testpflicht. Änderungen können kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
Bei Einreise aus oder Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Staat der "roten“ Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“ („Дій вдома“), die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen COVID-19-PCR-Test bei einem zugelassenen Test-Zentrum nach Einreise verkürzt werden. Bei Absolvierung des Tests vor Einreise besteht die Gefahr der Nichtanerkennung, z.B. aufgrund sprachlicher oder formeller Anforderungen. Einzelheiten sind auf der offiziellen Seite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten gehört für die Ukraine aktuell zu den Staaten der "roten" Kategorie, darunter die Nachbarländer Polen, Slowakei, Rumänien. In diesen und weiteren Ländern bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen mehr von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt derzeit eine Pflicht zur Mitführung eines Ausweises.
Die Ukraine ist epidemiologisch in vier Zonen eingeteilt: grün („gesund“), gelb, orange, rot („ungesund“). Für die Zonen gelten Schutzmaßnahmen in unterschiedlicher Abstufung. Die jeweils aktuelle Zonen-Einteilung ist in ukrainischer Sprache beim ukrainischen Gesundheitsministerium zu finden.
Massenveranstaltungen dürfen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich höchstens eine Person auf fünf Quadratmetern Gebäudefläche aufhält. Weitere regionale Beschränkungen können bestehen.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf der Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Herkunftsland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten.
• Nach Ihrem Aufenthalt in der Ukraine (kein Transit) beachten Sie bitte die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Birgitt
Moderator
Beiträge: 31886
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Beitrag von Birgitt »

Bahrain - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Bahrain ist mit Manama als Hauptstadt quasi ein ‚Stadt-Staat‘, insofern ist die Ausbreitung entsprechend flächendeckend. Bahrain ist als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender COVID-19-PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein weiterer Test erfolgt nach 10 Tagen. Für beide vorgeschriebenen COVID-19-Tests sind je 30 BHD (ca. 75 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bisher zwingend vorgeschriebene Quarantäne ist seit dem 21. August 2020 entfallen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Einreise über den Landweg aus Saudi-Arabien ist möglich. Es gelten die gleichen Bedingungen, wie bei der Einreise am Flughafen. Alternativ kann bei Einreise über Land ein negativer COVID-19-Test aus Saudi-Arabien vorgelegt werden. Dieser muss vom saudischen Gesundheitsministerium anerkannt und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Visa on Arrival wird auch am Causeway erteilt. Für die Ausreise aus Saudi-Arabien wird jedoch eine Ausreisegenehmigung benötigt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Lufthansa fliegt bis auf weiteres vier Mal wöchentlich nach Frankfurt mit Zwischenstopp in Dammam, Saudi-Arabien. Zudem stehen zwei wöchentliche Gulf Air-Flüge und Flüge mit Etihad Airways über Abu Dhabi sowie Emirates über Dubai als Verbindung nach Deutschland zur Verfügung. Neben Frankfurt fliegt Gulf Air London, Paris und Athen als Destinationen in Europa an.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Cafés haben wieder geöffnet. Restaurants mit Alkohollizenz ist es erlaubt, max. eine Gruppe von bis zu 20 Personen im Innenraum zu bewirten. Turn- und Sporthallen, Sportplätze und Schwimmbäder sowie Ausbildungseinrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Belgien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich erneut stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
In Deutschland sind derzeit folgende Gebiete „rot“ eingestuft: die Stadt Berlin, die Freie und Hansestadt Hamburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Regierungsbezirke Stuttgart, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen, Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Unterfranken, Schwaben, Gießen, Kassel, Münster, Detmold und Arnsberg, die Regionen Weser-Ems, Koblenz, Trier, Dresden und Chemnitz sowie das Saarland. Personen, die dort leben oder sich dort aufgehalten haben und nach Belgien reisen, unterliegen einer Quarantänepflicht von zehn Tagen und weiteren vier Tagen erhöhter Wachsamkeit. Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Eine Verkürzung der Quarantäne bei Symptomfreiheit durch einen PCR-Test ist nicht möglich.
Ausnahmen von der Quarantäne gelten bei unaufschiebbaren dienstlichen und privaten Anlässen (z.B. Beerdigungen). In diesem Fall müssen im Zeitraum der Teilnahme alle Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Für den Aufenthalt über den Anlass hinaus gilt Quarantänepflicht.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten und Personen, die sich vor ihrer Reise nach Belgien weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten haben.
Dauert der Aufenthalt in Belgien mehr als 48 Stunden, aber weniger als zehn Tage, besteht nur für den Zeitraum des Aufenthalts Quarantänepflicht.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus "roten Zonen" außerhalb Deutschlands.
Verschiedene Regionen in Deutschland sind als „orange“ eingestuft. Das belgische Außenministerium bittet eigene Staatsangehörige um erhöhte Wachsamkeit, wenn sie in diese Gebiete reisen bzw. weist auf mögliche lokale Auflagen für Reisende aus Belgien hin. Eine Quarantäne- oder Testpflicht nach Einreise nach Belgien für Personen, die aus diesen Gebieten kommen bzw. dort leben, besteht nicht.
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches "Public Health Passenger Locator Form" ausfüllen und elektronisch versenden, auch solche mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise von außerhalb des Schengengebiets kann bei Unterlassen des Ausfüllens bzw. Falschaussagen im Formular verweigert werden.
Sollte es nicht möglich sein, das Formular online abzusenden, kann es auch per E-Mail gesendet werden. Reisende können auch eine ausgefüllte Papierversion mit sich führen und bei der Flughafenpolizei abgeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles schicken.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind seit 25. September 2020 nicht mehr verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Enge Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts sind auf eine Person pro Monat, private Zusammenkünfte im Freien auf 4 Personen beschränkt. Zuhause dürfen max. vier Gäste innerhalb von zwei Wochen empfangen werden, wobei Abstände einzuhalten oder ggf. Masken zu tragen sind. Restaurant, Cafés und Bars sind seit 19. Oktober 2020 für einen Monat geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Hotelrestaurants bleiben für ihre Gäste geöffnet. Discotheken und, Clubs bleiben geschlossen.
Einkäufe können höchstens zu zweit (bzw. begleitet von betreuungsbedürftigen Kindern) innerhalb von max. 30 Minuten erfolgen.
Veranstaltungen sind grundsätzlich nur mit bis zu 40 Personen erlaubt, wenn strikte Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können, auch mit bis zu 200 Personen. Private Feiern sind nur aus Anlass von Hochzeiten und Beerdigungen und mit max. 40 Personen erlaubt, wenn die Hygieneregeln eingehalten werden. Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und -training können nicht stattfinden. Alle Sport- und kulturellen Einrichtungen sowie Freizeitparks bleiben geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Installieren Sie ggf. die belgische COVID-19-Warn-App.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Dänemark - Ergänzung:
Dänemark weitet seine Reisebeschränkungen nun auch auf Schleswig-Holstein aus. Die Maßnahme bedeutet, dass den Dänen ab Samstag auch von nicht notwendigen Reisen nach Schleswig-Holstein abgeraten wird. Einwohner Schleswig-Holsteins können weiter nach Dänemark einreisen, müssen dafür aber einen triftigen Einreisegrund oder einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Da die Arbeit als Einreisegrund gilt, werden Grenzpendler weiter ins Land gelassen. Quelle: tagesschau.de

Demokratische Republik Kongo - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Demokratische Republik Kongo ist von COVID-19 betroffen. Sie ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kongolesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise ist ein negativer COVID-19- Test vorzuweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als sieben Tage sein darf. Für die Ausreise muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der nicht älter als drei Tage sein darf. Dieser muss von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut stammen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kinshasa wird von internationalen Fluggesellschaften angeflogen und auch der nationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Um innerhalb der Demokratischen Republik Kongo reisen zu können, muss den Grenzbehörden vor Antritt der Reise am Flughafen ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als sieben Tage sein.
Hygieneregeln
Im gesamten Stadtgebiet Kinshasas gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
Das Gesundheitssystem ist auf die COVID-19-Pandemie nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen beim kongolesischen Gesundheitsministerium der Demokratischen Republik Kongo.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Frankreich - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land: Ausgangsbeschränkungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe, La Réunion und Martinique wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Epidemiologische Lage
Frankreich verzeichnet steigende COVID-19 Infektionszahlen. Frankreich überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Frankreich als Risikogebiet eingestuft ist. Zu den Überseegebieten siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Mit Wirkung ab dem 30. Oktober 2020 bis mindestens 1. Dezember 2020 gelten landesweit sehr weitreichende bußgeldbewehrte Ausgangsbeschränkungen. Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und Santé Publique France.
Einreise
Die Einreise aus Deutschland sowie aus allen EU- Staaten, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz, Vatikanstaat und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert. Auch bei Einreise aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sind keine besonderen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen zu beachten.
Für die Einreise aus alle weiteren Staaten sind besondere Vorschriften zu beachten, die das französische Außenministerium laufend aktualisiert. Reisende müssen länderabhängig ggf. ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder selbst Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit ausfüllen sowie sich ggf. in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben.
Für Reisen in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten sowie dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen. Es gelten jedoch die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer COVID-19-Test, Erklärungen zu Einreisegrund und COVID-19-Symptomfreiheit). Näheres veröffentlicht das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können über Reisebüros oder im Internet recherchiert und gebucht werden.
Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte, Neukaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Für die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy) La Réunion und Französisch-Polynesien ist kein triftiger Grund erforderlich, jedoch besondere Maßnahmen vor Abreise, siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung ab dem 30. Oktober 2020 bis mindestens 1. Dezember 2020 gelten landesweit sehr weitreichende bußgeldbewehrte Ausgangsbeschränkungen: Jedes Verlassen der eigenen Wohnung ist nur zu bestimmten Zwecken unter Mitführung einer (in den meisten Fällen selbst auszufüllenden) Ausgangsbescheinigung möglich. Informationen zur konkreten Ausgestaltung der Ausgangsbeschränkungen sollen in Kürze durch die französische Regierung veröffentlicht werden.
Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht für alle Personen ab 11 Jahre eine strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte). Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Flugzeug, Zug, Metro, Bus, Taxis und Sammeltaxis). Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen, etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.
In zahlreichen französischen Städten gehen die örtlichen Behörden dazu über, die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in der Öffentlichkeit auch auf sonstige öffentliche Plätze, Straßen oder Anlagen mit dichtem Publikumsverkehr zu erweitern. Unter anderem in Paris und den umliegenden Départements Seine-Saint-Denis, Hauts-de-Seine und Val-de-Marne sowie in Marseille, Toulouse und Straßburg gilt Maskenpflicht im gesamten Stadtgebiet.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund in die französischen Überseegebiete Französisch-Guayana, Mayotte, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind noch nicht möglich. Auch die französische Regierung rät von Reisen nach Mayotte und Guyana dringend ab.
In Martinique, Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb sie als Risikogebiete eingestuft wurden.
Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit.
Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.
Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 h altes negatives COVID-19-PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des Hochkommissariats (Präfektur) von Französisch-Polynesien.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Wenn Sie sich touristisch in Frankreich aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die örtlichen Hinweise (Aushänge o.ä.) zur Maskenpflicht.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Quelle: AA

In Frankreich werden am Freitag weitreichende Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten. Premierminister Jean Castex gab nun weitere Einzelheiten bekannt. Universitäten, Cafés und Restaurants werden geschlossen, ebenso Geschäfte mit Ausnahme von Garagen, Autowerkstätten, Supermärkten, Waschsalons, Optikern und Apotheken. Staatliche und kommunale Dienstleistungen für die Öffentlichkeit bleiben geöffnet. Feiern wie Hochzeiten sind auf kleine Gruppen beschränkt. Alle, die von zu Hause aus arbeiten können, müssen dies tun, es sei denn, dies ist technisch unmöglich. Gemeinschaftssportaktivitäten sind nicht erlaubt. Es darf täglich eine Stunde in der Nähe des Wohnhauses Sport getrieben werden. Kinder ab sechs Jahren müssen während des Unterrichts Masken tragen. Bisher galt das Tragen von Masken für Kinder ab 11 Jahren. Hotels können mit begrenzter Kapazität für Geschäftsreisen geöffnet bleiben. Niemand kann von außerhalb der Europäischen Union nach Frankreich einreisen, außer unter besonderen Umständen. Die Grenzen zwischen Frankreich und anderen EU-Ländern bleiben offen. Die Maßnahmen treten am Freitagmorgen ab 00:01 Uhr in Kraft treten und sollen bis zum 1. Dezember dauern. Quelle: tagesschau.de

Gambia - Ergänzung:
Die Landgrenze Senegal-Gambia ist wieder geöffnet, siehe hier.

Ghana - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ghana wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ghana ist von COVID-19 nach offiziellen Zahlen mäßig stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Accra Metropolitan Area sowie Kumasi.
Ghana ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das ghanaische Gesundheitsamt sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise müssen Reisende bereits beim Einchecken am Flughafen in Deutschland einen Zahlungsnachweis für einen kostenpflichtigen COVID-19-Antigen-Test am Flughafen Accra vorlegen. Die Bezahlung der Kosten von USD 150 ist ausschließlich online bei Ghana Airports möglich. Weiterhin müssen alle einreisenden Passagiere einen negativen COVID-19-Test mit sich führen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf.
Bei Einreise in Accra werden alle Passagiere direkt am Flughafen mittels des vorab bezahlten Antigen-Tests auf COVID-19 getestet. Das Testergebnis soll innerhalb von 30 Minuten vorliegen. Sofern der Schnelltest am Flughafen in Accra negativ ist, gibt es keine Quarantänepflicht. Positiv getestete Reisende werden für weitere Untersuchungen an das Ga East Municipal Hospital überwiesen.
Transitpassagiere sowie Kinder unter 5 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge in die Nachbarländer Côte d´Ivoire, Burkina Faso und Togo bleiben gesperrt. Eine Weiterreise in andere Staaten ist somit nur auf dem Luftweg möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen Kotoka International Airport Accra ist wieder geöffnet. Es gibt aufgrund der geringeren Nachfrage nach Flugreisen Einschränkungen im Angebot an Linienflugverbindungen.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen, Sportveranstaltungen und Konferenzen bleiben bis auf weiteres verboten. Strände und Bars in abgeschlossenen Räumen bleiben geschlossen. Schulen und Universitäten sind eingeschränkt für Abschlussklassen, geöffnet, bleiben ansonsten bis Ende 2020 geschlossen.
Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich.
Hygieneregeln
Es besteht an vielen Orten (z.B. Ladengeschäften, Supermärkte, Büros, Restaurants, Moscheen, Kirchen) die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Abstandsregeln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Griechenland - Ergänzung:
Die griechische Regierung hat einen Lockdown für die Städte Thessaloniki, Serres und Rodopi im Norden Griechenlands angeordnet. Die Maßnahmen ähneln jenen in Deutschland; so sollen Kinder weiter zur Schule gehen, aber Versammlungen sind verboten und Restaurants müssen geschlossen bleiben. Am Freitag will die Regierung weitere Maßnahmen verkünden. Quelle: tagesschau.de

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete, Isle of Man und die Kanalinseln (Guernsey, Jersey).
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Gibraltar, mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Derzeit gilt für Reisende aus Deutschland bei Einreise in das Vereinigte Königreich keine Quarantäneverpflichtung, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in Deutschland oder in anderen Ländern aufgehalten haben, die unter "Travel Corridors" veröffentlicht sind. Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Einreise in das Vereinigte Königreich nach einem Transit durch Länder, die nicht unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind, gilt folgendes:
Belgien, Frankreich, Luxemburg, Monaco und die Niederlande befinden sich derzeit nicht auf der Liste der Länder, die von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen sind. Alle Reisenden, die aus diesen Ländern nach Großbritannien einreisen, müssen sich nach Einreise unverzüglich für 14 Tage selbst isolieren. Davon ausgenommen sind Transitreisende, die unmittelbar aus Ländern kommen, für die keine Quarantäneverpflichtung besteht, und die während des Transits durch ein Land, für das eine Quarantäneverpflichtung besteht, mit keinerlei Personen in Berührung gekommen sind. Dies gilt für Transitreisende in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Züge) sowie privaten Kraftfahrzeugen. Das bedeutet, dass nur solche Transitreisende von der Quarantänepflicht ausgenommen sein dürften, die
• entweder während des Transits überhaupt nicht angehalten haben und bei der Überquerung des Kanals den Eurotunnel nutzen, bei dem das Aussteigen derzeit nicht erlaubt ist,
• oder die bei einem Halt mit niemandem in Berührung gekommen sind, niemand während des Halts eingestiegen ist und bei der Überquerung des Kanals der Eurotunnel genutzt wurde.
Transitreisende, die die Fähre zur Überquerung des Kanals nehmen, unterliegen der Quarantänepflicht.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist möglich.
Auch Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland .
England hat zur Eindämmung der steigenden Fallzahlen ein dreistufiges Warnsystem eingerichtet.
Stufe 1 („Mittel“) gilt für den Großteil von England. In dieser Stufe gelten die bisherigen nationalen Beschränkungen. Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal sechs Personen zu treffen. Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben. Restaurants und Pubs schließen um 22 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service (Kontaktbeschränkungen auf 6 Personen, Sperrstunde um 22 Uhr).
Stufe 2 („Hoch“) gilt für den Großteil der Gebiete, in denen bisher schon zusätzliche lokale Beschränkungen galten. In dieser Stufe sind keine privaten Kontakte zu anderen Haushalten innerhalb von Räumlichkeiten mehr zulässig, draußen gilt die Kontaktbeschränkung auf 6 Personen.
Stufe 3 („Sehr hoch“) gilt in den Gebieten in denen „die Infektionsrate am stärksten steigt“. In diesem Gebieten ist keinerlei privater Kontakt mehr zulässig, Pubs müssen schließen, Geschäfte, Schulen und Hochschule sollen jedoch offen bleiben.
Detailliertere Informationen zu den Warnstufen und wo sie gelten, veröffentlicht die britische Regierung auf ihrer Webseite. Verstöße gegen diese Beschränkungen können im schlimmsten Fall mit bis zu £ 3.200,-, Verstöße gegen Quarantänebestimmungen mit bis zu £ 10.000,- geahndet werden.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der britischen Regierung.
In Schottland gilt ab dem 2. November 2020, 4 Uhr, ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen "Postcode Checker" kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales gibt es regionale Lockdowns und Reisebeschränkungen, vor allem für Reisende aus den Hochrisikogebieten in England, Nordirland und Schottland.
In allen anderen Gebieten ist es erlaubt, sich in geschlossenen Räumen mit bis maximal sechs Personen aus vier Haushalten zu treffen. Kinder unter 12 Jahren werden nicht auf die Gesamtzahl angerechnet. Im Freien dürfen sich weiterhin bis zu 30 Personen treffen, solange die soziale Distanz gewahrt bleibt. Es gilt der Mindestabstand von 2 Metern. Restaurants und Pubs schließen um 22 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der walisischen Regierung.
In Nordirland gelten seit dem 16. Oktober 2020 für zunächst 4 Wochen weitreichenden Beschränkungen. Es ist verboten, sich in den eigenen vier Wänden mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind verboten. Restaurants und Pubs werden bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen COVID-19-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem COVID-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen COVID-19 Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
In Gibraltar überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage derzeit, weshalb es als Risikogebiet eingestuft wurde. Daraus resultiert ein verpflichtender PCR-Test bei Einreise nach Deutschland sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Kanalinseln, die Isle of Man und in die Britischen Überseegebiete wird derzeit aufgrund der Notwendigkeit einer 14-tägigen Quarantäne bei Einreise dringend abgeraten.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Jordanien - Änderung Epidemiologische Lage, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jordanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Jordanien ist als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus „grün“ eingestuften Ländern, darunter Deutschland, ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen sich vor Reiseantritt mit einem amtlichen Online-Formular registrieren und den damit generierten QR-Code beim Check-In vorzeigen. Sie müssen zudem ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 120 Stunden sein darf, und bei Einreise einen weiteren COVID-19-PCR-Test absolvieren. Nach Ankunft müssen sich Reisende aus „grün“ und „gelb“ eingestuften Ländern in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Die epidemiologische Einstufung kann sich, abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen, auch kurzfristig ändern.
Durch- und Weiterreise
Seit dem 29. Oktober 2020 sind die folgenden jordanischen Landgrenzen geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh Hussein und King Hussein Brücke (mit dem Westjordanland). Bis zu 150 Personen pro Tag können die Grenzübergänge nutzen. Kommerzieller LKW-Transport über die Landgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport ist seit September 2020 wieder geöffnet. Die internationalen Reiseverbindungen sind weiterhin sehr stark eingeschränkt und finden unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Bis Jahresende 2020 gilt in ganz Jordanien an allen Freitagen eine landesweite 24-stündige Ausgangssperre. Darüber hinaus gilt eine generelle nächtliche Ausgangssperre, von 23 Uhr bis 6 Uhr (für Privatpersonen) und von 22 Uhr bis 6 Uhr (für Geschäfte). Die Dauer der Ausgangssperre kann sich kurzfristig ändern und es kann jederzeit landesweit zu kurzfristig angeordneten, lokalen, ganztägigen Ausgangssperren kommen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern mit mehr als 20 Personen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich über die lokalen und sozialen Medien auf dem Laufenden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Luxemburg - Ergänzung:
Ab Freitag gilt eine nächtliche Ausgangssperre in Luxemburg. Die Bürger müssen zwischen 23 und 6 Uhr grundsätzlich zu Hause bleiben. Ausnahmen sind beispielsweise Arztbesuche oder der Weg zur Arbeit. Auch das Gassigehen mit einem Hund ist im Umkreis von einem Kilometer um die Wohnung erlaubt. Im Restaurant oder zu Hause dürfen nur noch maximal vier Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung zusammenkommen. Wenn es mehr Menschen sind, ist das Tragen einer Maske Pflicht. Diese Einschränkungen gelten bis Jahresende, die Ausgangssperre ist bis Ende November befristet. Quelle: tagesschau.de

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

Antworten