muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Kultur, Natur, Unterkunft, Reiserouten, Sehenswürdigkeiten, Tourismus Staaten: Mauretanien, Mali, Niger, Tschad, Sudan, Süd-Sudan, Äthiopien, Somalia, Senegal, Gambia, Bissau, Guinea, Sierre Leone, Liberia, Cote d' Ivoire, Burkina Faso, Ghana, Togo, Benin, Nigeria, Kamerun, Zentralafrika, Eritrea, Djibouti

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helge
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muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von helge »

hallo wüstenkapitäne,

wir sind ein kleiner österreichischer verein, der in burkina faso gesundheitsprojekte finanziert (siehe http://www.laafi.at). vor 7 jahren habe ich einen landcruiser überstellt (reisebericht auf http://www.helge.at/sahara), der jetzt leider langsam seinen geist aufgibt.

zeit für ein neues fahrzeug. da in österreich der gebrauchtwagenmarkt diebezüglich sehr dürftig ist, schauen wir uns jetzt in DE um. und um die ummeldung von DE auf AT zuvermeiden, würden wir das auto auch in DE auf jemand anmelden - der aber die überstellung nicht mitmacht.

darum die frage:

ist es möglich, die atlantikroute (marokko, mauretanien, mali, BF) mit einem auto zu fahren, das auf keinen der reiseteilnehmer angemeldet ist?

alle mitfahrer wären zudem österreicher, das auto in DE zugelassen.

liebe grüße aus wien,
helge

ps. zum auto, das wir suchen: http://www.laafi.at/autokauf.html
pps. um missverständnissen vorzubeugen: wir finanzieren das auto nicht mit spendengeldern, sondern aus der eigenen tasche.
Manfred Franz
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von Manfred Franz »

Auto in Deutschland kaufen, Ausfuhrkennzeichen holen
und abfahren ...
christelle
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von christelle »

Hallo zusammen,

oder eine Vollmacht von der Person, auf die das Fahrzeug angemeldet ist, bei sich haben? Oder liege ich da falsch :?:

Gruss,
Christelle

PS: Na, Manfred, geht es dir besser als gestern?!?
Chris, Heiko und RTP sind unterwegs!
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florian schmidt
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vollmacht..

Beitrag von florian schmidt »

servus,

das mit der vollmacht funktioniert, meist wird sie nicht gebraucht da es nur sehr pingeligen polizisten auffällt, dass fahrer und halter nicht die selbe person sind.
die vollmacht solte irgendeinen stempel aufweisen damit das papier im weitesten sinne "amtlich" aussieht.. da ist kreativität gefragt :-)

bonne route
florian
helge
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von helge »

@manfred: du meinst ausfuhrkennzeichen, dann in AT anmelden, und so durch die wüste? das problem daran sind die formalitäten und kosten für die umtypisierung in AT, das würde ich gerne vermeiden.

einer unserer vereinsmitglieder wohnt in DE, auf ihn könnten wir das auto anmelden - er fährt allerdings nicht mit, daher die frage.

hat jemand schlechte erfahrungen mit der vollmachtslösung gemacht?
Manfred Franz
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von Manfred Franz »

@ helge,

Fzg. kaufen in D kann jeder, dann Ausfuhrkennzeichen (mit dem roten Band) drauf und fertig. Nicht in A anmelden, sondern mit dem Kennz.
nach Afrika fahren und dort importieren.

Du brauchst keine Vollmacht, denn Du kannst das Ausfuhrkennzeichen auf Deinen Namen in D holen. Ich suche Dir gleich die genauen Bestimmungen raus und kopiere sie hier.
Manfred Franz
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von Manfred Franz »

Bild

Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland exportieren?
Bei Fahrzeugen mit auslän-dischen Kennzeichen bestehen Sonderregelungen. Erkundigen Sie sich bitte bei den Zulassungsstellen.


Benötigt werden:


Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung
oder
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden ! Hinweise zu den neuen Fahrzeugpapieren Die Ausfuhr des Fahrzeuges ist nur mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II möglich. Sofern diese Papiere noch nicht ausgestellt wurden, werden sie von der Zulassungsstelle im Rahmen der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens ausgestellt. Auf Wunsch kann der bisherige internationale (grüne) Zulassungsschein gegen eine Gebühr von 12,80 € zusätzlich ausgestellt werden.
Besondere Versicherungsdeckungskarte,
dreifach (gelb). Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produktinformation zur Versicherungs-Deckungskarte in der rechten Spalte.
Personalausweis oder Pass der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ
durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder die Abmeldebescheinigung oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.
Kennzeichenschilder
bei zugelassenem Fahrzeug
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll.


Informationen rund um das Ausfuhrkennzeichen


Das Fahrzeug müssen Sie der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle vorführen. Dies ist nur dann entbehrlich, wenn die Hauptuntersuchung im Monat der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens durchgeführt worden ist oder es sich um ein Neufahrzeug handelt.

Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie nicht in Deutschland wohnen.

Die vorherige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges ist nicht mehr notwendig.

Beträgt die Dauer der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens mehr als drei Monate, wird das Fahrzeug ab Zuteilung des Kennzeichens für den Gesamtzeitraum bis zu maximal einem Jahr kraftfahrzeugsteuerpflichtig.
Also unter 3 Monate steuerbefreit!

Ist die Betriebserlaubnis abgelaufen, zum Beispiel wenn das Fahrzeug mehr als 7 Jahre ununterbrochen außer Betrieb gesetzt war, muss zur Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens vorher ein Gutachten durch den TÜV eingeholt werden. Dabei handelt es sich um eine so genannte Vollabnahme gemäß § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) .



Vorsprache:


Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorzulegen.

Gebühren:


33,30 Euro

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichen an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.

Und das geht so bei jedem deutschen Straßenverkehrsamt !!!
Bäärti
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von Bäärti »

oder eine Vollmacht von der Person, auf die das Fahrzeug angemeldet ist, bei sich haben? Oder liege ich da falsch
Ich war bestimmt mehr als 100'000km im Orient und in der Sahara mit „fremden“ Fahrzeugen unterwegs. Kein Problem. Die Vollmacht habe ich glaub nicht ein einziges mal gebraucht.
Für die Beamten ist es ganz normal, das das Fahrzeug nicht dem Fahrer gehört, denn die meisten Reisebusse und Lastwagen gehören nicht dem Fahrer!

Gruss
Bäärti


.
Manfred Franz
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von Manfred Franz »

Sicher ist aber sicher Bäärti,
Vollmachten hab ich hier genügend rumliegen und kann sie gerne schicken.
Das Ausfuhrkennzeichen kann aber direkt auf den Namen des Fahrers
geschrieben werden und dann erübrigt sich alles Weitere!
Bäärti
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von Bäärti »

Grüezi Manfred

Das du mich da richtig verstehst. Ich hatte immer Vollmachten dabei - man weiss ja nie...

Gruss
Bäärti


.
Manfred Franz
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von Manfred Franz »

Im Prinzip ist es ganz einfach und unkompliziert.
So wie ich beschrieben habe ...
Bild
und ab die Post ...
christelle
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von christelle »

...in unserem Falle war das so: ich fuhr Bus, er fuhr Motorrad, beide Fahrzeuge waren auf ihn angemeldet. Man kann aber nur ein Fahrzeug importieren, nicht zwei, also haben wir gesagt, dass ich ja die Fahrerin vom Bus bin. Also musste er an der Grenze eine Vollmacht schreiben. Und ich fuhr ein Auto, was nicht auf mich angemeldet war.

So war's.

Gruss,
Christelle
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christelle
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von christelle »

Hab ich vergessen :oops: Das war an der marokkanischen Grenze. Ansonsten wollte nie jemand eine Vollmacht sehen.
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Manfred Franz
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von Manfred Franz »

ja, so ist es ... christelle.
An der MA-Grenze wird das schon kontrolliert.
Genau so wie die gr. Versicherungskarte.
Deshalb hab ich immer was auf Vorrat in der Tasche.
toyo
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Re: muss fahrzeug-zulassung auf fahrer lauten?

Beitrag von toyo »

hi helge !
schau mal die pn an
TOYO
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