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Carnet in der EU?
Verfasst: Fr 6. Jul 2012, 07:21
von christian aus Freiburg
Hallo!
ich habe eine etwas ungewoehnliche Frage. Wie lange kann ein Fahrzeug mit auslaendischer Zulassung in der Eu gefahren werden? Ist ein Carnet vorgeschrieben? In welches Land muss augereist werden, um bei einer Wiedereinreise eine Verlaengerung des Aufenthalts in der Eu zu erreichen?
Danke fuer Eure Hilfe
LG Christian
Re: Carnet in der EU?
Verfasst: Fr 6. Jul 2012, 09:24
von Alexander
Hallo Christian,
wer fährt das Fahrzeug? Ein Bürger der EU oder ein Nicht-EU-ler? Ich nehme an, das dürfte einen Unterschied machen.
Grüsse
Alexander
Re: Carnet in der EU?
Verfasst: Fr 6. Jul 2012, 09:46
von russenschleuder
http://www.bmf.gv.at/zoll/informationen ... _start.htm
dabei gibt es aber einschränkungen zb:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.w ... 74&dstid=0
so wie ich das mitbekommen habe (motorradfahrer aus südafrika) wird das fahrzeug nur in den Pass gestempelt.
der nutzer Achim Vogt müsste sich da genauer auskennen, der war so weit ich weiss mit seinem jordanischen fahrzeug in D zu Besuch.
sg Clemens
(da ist er ja der Link:
http://wuestenschiff.ch/phpbb/viewtopic ... 6&p=113083 )
Re: Carnet in der EU?
Verfasst: Fr 6. Jul 2012, 11:58
von Ralf Kiefer
Alexander hat geschrieben:
wer fährt das Fahrzeug? Ein Bürger der EU oder ein Nicht-EU-ler? Ich nehme an, das dürfte einen Unterschied machen.
Es macht einen sehr großen Unterschied. Und es zählt nicht EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger (Wo kämen wir da hin, wenn wir zwar teils noch eine gemeinsame Währung hätten, aber ansonsten nur unterschiedliche Gesetze?), sondern Deutscher oder Nicht-Deutscher.
Maßgeblich für die Nutzung eines nicht in .de zugelassenen Fahrzeugs in .de ist der
§3 des Kraftfahrzeugsteuergesetz Absatz 13:
"Von der Steuer befreit ist das Halten von
13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder
von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;"
D.h. die falsche Nutzung eines solchen Kfz wird als Steuerhinterziehung geahndet.
Gruß, Ralf
Re: Carnet in der EU?
Verfasst: Fr 6. Jul 2012, 12:07
von christian aus Freiburg
Hallo!
Vielen Dank an Alle! Jetzt bin ich schlauer
LG Christian