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Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

Verfasst: Mo 5. Mär 2007, 18:29
von desertrover
Salut´samme,
für Fahrzeuge die in unterschiedlichen Ländern mit carnet bewegt werden, gelte meines Wissens Fristen, wielange das Fahrzeug in einem Land verbleiben darf.
Halbes Jahr oder 1 Jahr.
Hat jemand detailierte, länderspezifische Infos, ggf. auch über Zollunionen o.ä. wie z.B. Kenya, Tanzania usw, muß man dann ganz aus dem Eck raus, oder reicht ein Grenzübertritt z.B. von Kenya nach Tanzania und dann nach der Rundreise wieder zurück nach Kenya um diese Auflagen zu erfüllen.
Fragen über Fragen, aber es weiß einer bestimmt mehr.

Re: Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

Verfasst: Do 8. Mär 2007, 22:52
von wolf
Hi Stephan,

meines Wissens ist in Ostafrika von Kenia aus eine Ausreise z.B. nach Tanzania ausreichend. Dies funktioniert nicht in der Südafrikanischen Zollunion (SA,Nam,Bot), hier ist eine Ausreise in ein Nachbarland notwendig. Leider sind besonders in den Anrainern das besonders teuer (Zambia, Zimbabwe wg. Carbon+Roadtax) oder schwierig (Visum Angola) Einfacher soll es noch in Mozambique sein, da soll auch eine "Lagerung" ohne Carnet möglich sein, wenn man denn eine sichere Unterbringung finden kann.

Gruß wolf

Re: Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

Verfasst: Di 13. Mär 2007, 09:32
von desertrover
Ah ja,
sehr interessan, danke!!

Re: Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

Verfasst: Fr 4. Mai 2007, 23:04
von siggi
Ich habe es auch schon mehrmals so gemacht, dass ich an der grenze ausgereist bin und es mir ploetzlich anders ueberlegt habe und wieder zurueck eingereist bin, dann natuerlich mit dem neuem carnet. Oft haben sie es noch nichtmal gemerkt, dass es ein anderes dokument ist.

Siggi

Re: Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

Verfasst: Mo 21. Mai 2007, 22:47
von desertrover
D.h. Du hast 2 Carnets dabei?

Auto im in Afrika, wielange/Mocambique

Verfasst: Di 22. Mai 2007, 12:41
von udo klitzke
Hallo, im Nov. 06 warebn wir, traudel und Udo, auf unserer Afrikatour in Mocambique, Udo später, im Januar 07 noch einmal. Wir haben in un sere HP Adressen eingestellt, wo man sein Auto lassen kann. Da MOC. kein Carnet de Passage anerkennt, ist der Aufenthalt für das Auto auch nicht so problemaTISCH. Weitere details bei www.traudel-udo-on-tour.de
mit besten Gruessen udo u. Traudel

Re: Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

Verfasst: Mo 28. Mai 2007, 18:35
von siggi
desertrover hat geschrieben:D.h. Du hast 2 Carnets dabei?
Ja, klar......das alte noch belastete (kurz vor Ablauf) und das neue.
Sobald das neue eingetragen ist, kann man ja erst das alte mit Kopie des neuen Eintrags an ADAC zurückschicken.

Siggi