Neues Meldegesetz und eine Frage an "meinen" MdB
Verfasst: Do 29. Okt 2015, 23:02
Hallo!
Ab dem 1.11. wird ein geändertes Meldegesetz hier in der DDR 2.0 gelten. In der üblichen Presse hatte ich bisher noch nichts darüber gelesen, aber bei Heise. Da drin gibt's ein paar nette Fallstricke, die Reisende betrifft, die hier in .de ihre Wohnung aufgeben und ihren gemeldeten Wohnsitz zu einem Freund oder zu Verwandten verlagern, während sie unterwegs sind.
Da dieses Gesetz mal wieder genauso fachmännisch geschrieben und beschlossen wurde wie die meisten Gesetze der vergangenen Jahre, delegiere ich die Pflicht zu einer klaren Auskunft an "meinen" Bundestagsabgeordneten, Axel E. Fischer. Manchen mag der Name bekannt vorkommen, denn er hatte sich eine gewisse Bekanntheit im Netz verschafft. Egal, der Mann hat Ahnung, sonst wäre er nicht MdB Daher meine Anfrage an ihn hier im Wortlaut:
Gruß, Ralf
Ab dem 1.11. wird ein geändertes Meldegesetz hier in der DDR 2.0 gelten. In der üblichen Presse hatte ich bisher noch nichts darüber gelesen, aber bei Heise. Da drin gibt's ein paar nette Fallstricke, die Reisende betrifft, die hier in .de ihre Wohnung aufgeben und ihren gemeldeten Wohnsitz zu einem Freund oder zu Verwandten verlagern, während sie unterwegs sind.
Da dieses Gesetz mal wieder genauso fachmännisch geschrieben und beschlossen wurde wie die meisten Gesetze der vergangenen Jahre, delegiere ich die Pflicht zu einer klaren Auskunft an "meinen" Bundestagsabgeordneten, Axel E. Fischer. Manchen mag der Name bekannt vorkommen, denn er hatte sich eine gewisse Bekanntheit im Netz verschafft. Egal, der Mann hat Ahnung, sonst wäre er nicht MdB Daher meine Anfrage an ihn hier im Wortlaut:
Den Text könnt ihr bei Interesse gerne verwenden, um euren Abgeordneten zu befragen. Ich werde Antworten "meines" Fachmanns hier zeitnah wiedergeben.Sehr geehrter Herr Fischer!
Gerade lese ich in den Heise-News, daß Sie und Ihre Partei bereits vor
geraumer Zeit Änderungen im Meldegesetz beschlossen hatten, die ab
kommenden Sonntag in Kraft sein werden.
Es stellt sich eine inhaltliche Frage, zu der ich eine praktikable
Antwort erwarte. Diese richte ich natürlich an Sie, da Sie der MdB
meines Wahlkreises sind, der dieses Gesetz verantwortet.
Folgende angenommene Situation: Ich plane eine längere Reise mit einem
eigenen Fahrzeug, z.B. ein Sabbatjahr für eine Reise mit dem 4*4 von
Kapstadt nach Deutschland. Das Fahrzeug ist selbstverständlich auf mich
zugelassen und versichert. Dazu benötige ich einen Wohnsitz in
Deutschland. Für die Zeit der Reise möchte ich meine Wohnung hier
aufgeben, da ich sie nicht benötige. Als Wohnsitz soll die Wohnung eines
Freundes dienen. Allerdings werde ich seine Wohnung keinesfalls
beziehen.
Schon haben wir ab Sonntag das Problem: Sie bedrohen mich bzw. meinen
Freund mit einer Strafe über 50.000 aktuelle griechische
Währungseinheiten mit dem neuen Meldegesetz. Aus
<http://www.anwalt.de/rechtstipps/gesetzesaenderungen-im-november-neues-
meldegesetz-geaendertes-asylrecht-und-mehr_074783.html>
lese ich:
"Mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld muss rechnen, wer Dritten eine
Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anbietet oder zur Verfügung stellt,
wenn diese die Wohnung nicht beziehen bzw. das nicht beabsichtigen."
Nennen Sie mir bitte recht zeitnah einen offiziellen Weg, wie ich hier
verfahren muß! Danke.
MfG, Ralf Kiefer
Gruß, Ralf