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Neues Meldegesetz und eine Frage an "meinen" MdB

Verfasst: Do 29. Okt 2015, 23:02
von Ralf Kiefer
Hallo!

Ab dem 1.11. wird ein geändertes Meldegesetz hier in der DDR 2.0 gelten. In der üblichen Presse hatte ich bisher noch nichts darüber gelesen, aber bei Heise. Da drin gibt's ein paar nette Fallstricke, die Reisende betrifft, die hier in .de ihre Wohnung aufgeben und ihren gemeldeten Wohnsitz zu einem Freund oder zu Verwandten verlagern, während sie unterwegs sind.

Da dieses Gesetz mal wieder genauso fachmännisch geschrieben und beschlossen wurde wie die meisten Gesetze der vergangenen Jahre, delegiere ich die Pflicht zu einer klaren Auskunft an "meinen" Bundestagsabgeordneten, Axel E. Fischer. Manchen mag der Name bekannt vorkommen, denn er hatte sich eine gewisse Bekanntheit im Netz verschafft. Egal, der Mann hat Ahnung, sonst wäre er nicht MdB ;-) Daher meine Anfrage an ihn hier im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Fischer!

Gerade lese ich in den Heise-News, daß Sie und Ihre Partei bereits vor
geraumer Zeit Änderungen im Meldegesetz beschlossen hatten, die ab
kommenden Sonntag in Kraft sein werden.

Es stellt sich eine inhaltliche Frage, zu der ich eine praktikable
Antwort erwarte. Diese richte ich natürlich an Sie, da Sie der MdB
meines Wahlkreises sind, der dieses Gesetz verantwortet.

Folgende angenommene Situation: Ich plane eine längere Reise mit einem
eigenen Fahrzeug, z.B. ein Sabbatjahr für eine Reise mit dem 4*4 von
Kapstadt nach Deutschland. Das Fahrzeug ist selbstverständlich auf mich
zugelassen und versichert. Dazu benötige ich einen Wohnsitz in
Deutschland. Für die Zeit der Reise möchte ich meine Wohnung hier
aufgeben, da ich sie nicht benötige. Als Wohnsitz soll die Wohnung eines
Freundes dienen. Allerdings werde ich seine Wohnung keinesfalls
beziehen.

Schon haben wir ab Sonntag das Problem: Sie bedrohen mich bzw. meinen
Freund mit einer Strafe über 50.000 aktuelle griechische
Währungseinheiten mit dem neuen Meldegesetz. Aus
<http://www.anwalt.de/rechtstipps/gesetzesaenderungen-im-november-neues-
meldegesetz-geaendertes-asylrecht-und-mehr_074783.html
>
lese ich:
"Mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld muss rechnen, wer Dritten eine
Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anbietet oder zur Verfügung stellt,
wenn diese die Wohnung nicht beziehen bzw. das nicht beabsichtigen."

Nennen Sie mir bitte recht zeitnah einen offiziellen Weg, wie ich hier
verfahren muß! Danke.

MfG, Ralf Kiefer
Den Text könnt ihr bei Interesse gerne verwenden, um euren Abgeordneten zu befragen. Ich werde Antworten "meines" Fachmanns hier zeitnah wiedergeben.

Gruß, Ralf

Re: Neues Meldegesetz und eine Frage an "meinen" MdB

Verfasst: Mo 9. Nov 2015, 18:57
von Ralf Kiefer
Hallo!

Wer erwartet hätte, daß ein Bundestagsabgeordneter einem Bürger seines Wahlkreises die von seiner Partei getroffenen Entscheidungen erklärt und fällige Fragen beantwortet oder beantworten läßt, wird natürlich enttäuscht. Die Anfrage an Axel E. Fischer (CDU) ging heute erneut raus.

Gruß, Ralf

Re: Neues Meldegesetz und eine Frage an "meinen" MdB

Verfasst: Di 10. Nov 2015, 08:16
von marylin
Wahrscheinlich durften sie nicht reinschreiben:
Wer Wohnungen an dunkelhäutige, terrorverdächtige , Personen vermietet ohne daß diese einziehen....
Allerdings wären dann evtl. RAF Terroristen wieder ausgenommen.
So ein Staat hats schwer, und bürdet damit die Überwachungsarbeit seinen Bürgern auf- DIE können sowas am Besten

Re: Neues Meldegesetz und eine Frage an "meinen" MdB

Verfasst: Fr 20. Nov 2015, 16:49
von Ralf Kiefer
<ingrid> hat geschrieben: Wer erwartet hätte, daß ein Bundestagsabgeordneter einem Bürger seines Wahlkreises die von seiner Partei getroffenen Entscheidungen erklärt und fällige Fragen beantwortet oder beantworten läßt, wird natürlich enttäuscht. Die Anfrage an Axel E. Fischer (CDU) ging heute erneut raus.
Hätte irgendjemand erwartet, daß Demokratie bedeuten könnte, daß ein Abgeordneter seinen Bürgern im Wahlkreis erklärt, was er beschlossen hat? Mitnichten bei der CED.

Jetzt steht die Anfrage von mir "geringfügig"[tm] ergänzt bei Abgeordnetenwatch drin. Nur hat genau dieser ach so internet-affine Abgeordnete bisher keine einzige Anfrage dort inhaltlich beantwortet, sondern prinzipiell nur mit seinem Textbaustein, vermutlich geguttenbergt aus dem Standardwerk für MdBs ("Wie halte ich mir meine Wähler und Nichtwähler vom Hals"):
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten – also zumindest die E-Mail-Adresse – meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse ( axel.fischer@bundestag.de ), [...] besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Auf diese Weise wenden sich täglich zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Ich möchte daher auch Sie einladen, sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro zu wenden.
Wer glaubt dem eigentlich noch irgendwas? Der lügt doch schon in seinen Textbausteinen und nicht mal nur individuell!

Gruß, Ralf, Demokratieverständnistester (unfreiwillig)

Re: Neues Meldegesetz und eine Frage an "meinen" MdB

Verfasst: Fr 20. Nov 2015, 17:36
von Guido3
Hallo,

Dein MdB wird Dir das so oder so nicht rechtsverbindlich beantworten können. Da das Gesetz mittlerweile in Kraft ist und angewendet wird, schreibe doch mal an Dein lokales Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt und den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums. Wenn Du Kreationen wie "aktuelle griechische Währungseinheiten" weg lässt, steigen vermutlich die Chancen auf eine qualifizierte Antwort.

Beste Grüße

Guido, Demokratieverständnistesterberater (freiwillig)

Re: Neues Meldegesetz und eine Frage an "meinen" MdB

Verfasst: Fr 20. Nov 2015, 18:11
von Ralf Kiefer
Guido3 hat geschrieben: Dein MdB wird Dir das so oder so nicht rechtsverbindlich beantworten können.
Wenn er das nicht kann oder will, dann soll er mir einen Zuständigen nennen. Ich werde nicht beginnen mich durch den Verwaltungsdschungel hier in .de durchzufragen und reihum verarscht zu werden, BTDTNT. Es will letztendlich keiner(!) eine rechtsverbindliche Auskunft geben. Da kann sogar das Gegenteil passieren: ich habe von Ämtern, u.a. Ministerium für Arbeit und Soziales, falsche Auskünfte bekommen, allerdings über deren Kundendiensttelefon und daher leider nicht belegbar.

Er und seine Parteigenossen haben dieses Gesetz durchgewunken. D.h. ich wende mich an genau denjenigen, der dafür zuständig ist. Ungerecht wäre es, wenn ich mich an einen MdB der Opposition wenden würde, die solch ein Gesetz ablehnt(e).
Guido3 hat geschrieben: Wenn Du Kreationen wie "aktuelle griechische Währungseinheiten" weg lässt, steigen vermutlich die Chancen auf eine qualifizierte Antwort.
Ich fühle mich nicht dafür verantwortlich, wenn ein MdB die Wahrheit nicht verträgt. Ich werde ihm zuliebe nicht einen regimefreundlichen Kauderwelsch auflegen, nur damit er in seiner heilen Welt nicht durcheinander kommt.

Gruß, Ralf