Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage zum Umgang mit dem CDP.
Mein Auto steht derzeit in Jo-burg und im Sommer möchte ein Freund mit meinem Auto nach Namibia reisen. Er würde dann ganz normal das Carnet zur Einreise nutzen. Meine Frage ist, ob es überhaupt möglich ist, dass jemand mit dem Auto über eine Grenze fährt, wenn diese Person nicht die eingetragene Person im Carnet/nicht der Fahrzeughalter ist?
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank und Gruß
Nadi
Carnet de Passage: Autofahrer ist nicht Autoinhaber beim Gre
Moderator: Moderatoren
Re: Carnet de Passage: Autofahrer ist nicht Autoinhaber beim
Hallo Nadi,
Zunächst mal: Südafrika, Namibia, Botswana, Lesoto und Swasiland bilden eine Zoll-Union. Das heißt, dass man bei Grenzübertritten zwischen den Ländern das Carnet nicht stempeln muss.
Aber auch nicht stempeln kann, für den Fall, dass es abläuft. Um ein Folgecarnet anzustempeln müsstes Du - bzw. dein Freund - aus der Zollunion raus. Z.B. nach Zimbabwe oder Mozambique. Oder Sambia... Dann kannst mit einem neuen Carnet wieder für ein Jahr in die Zollunion einreisen.
Es dürfen auch andere Leute als der Halter/Besitzer mit dem Auto reisen. Du musst aber ein Schreiben ausstellen das aussagt, dass Du Besitzer des Auto bist, Innhaber des Carnet bist und dem Fahrer ausdrücklich erlaubst, beides zu nutzen. Und das am besten auf englisch.
Mehr Infos unter: https://www.adac.de/reise_freizeit/ratg ... e_passage/
Beste Grüße
Rudi
P.S: ok, ich sehe gerade, dass der ADAC da anderer Meinung ist:
"Das Fahrzeug darf während der Gültigkeit des Carnet de Passages nur vom Dokumentinhaber verwendet werden. Es darf weder veräußert, verliehen, vermietet, verschenkt, verpfändet, noch anderen zur Benutzung überlassen werden. Der Dokumentinhaber haftet für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben. "
Zunächst mal: Südafrika, Namibia, Botswana, Lesoto und Swasiland bilden eine Zoll-Union. Das heißt, dass man bei Grenzübertritten zwischen den Ländern das Carnet nicht stempeln muss.
Aber auch nicht stempeln kann, für den Fall, dass es abläuft. Um ein Folgecarnet anzustempeln müsstes Du - bzw. dein Freund - aus der Zollunion raus. Z.B. nach Zimbabwe oder Mozambique. Oder Sambia... Dann kannst mit einem neuen Carnet wieder für ein Jahr in die Zollunion einreisen.
Es dürfen auch andere Leute als der Halter/Besitzer mit dem Auto reisen. Du musst aber ein Schreiben ausstellen das aussagt, dass Du Besitzer des Auto bist, Innhaber des Carnet bist und dem Fahrer ausdrücklich erlaubst, beides zu nutzen. Und das am besten auf englisch.
Mehr Infos unter: https://www.adac.de/reise_freizeit/ratg ... e_passage/
Beste Grüße
Rudi
P.S: ok, ich sehe gerade, dass der ADAC da anderer Meinung ist:
"Das Fahrzeug darf während der Gültigkeit des Carnet de Passages nur vom Dokumentinhaber verwendet werden. Es darf weder veräußert, verliehen, vermietet, verschenkt, verpfändet, noch anderen zur Benutzung überlassen werden. Der Dokumentinhaber haftet für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben. "
Zuletzt geändert von Rufus am Do 9. Jun 2016, 13:30, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Carnet de Passage: Autofahrer ist nicht Autoinhaber beim
Hallo Rudi,
danke für deine Antwort. Stimmt, du hast vollkommen recht, dass es diese Zollunion gibt und deshalb das Carnet gar nicht gebraucht wird. Allerdings hat mich der folgende Satz in den "Hinweisen zur Nutzung des Carnets" (ADAC) stutzig gemacht, weshalb ich nun unsicher bin, ob ich das Auto verleihen soll oder nicht:
"Das Fahrzeug darf während der Gültigkeit des Carnet de Passages nur vom Dokumentinhaber verwendet werden. Es darf weder veräußert, verliehen, vermietet, verschenkt, verpfändet, noch anderen zur Benutzung überlassen werden. Der Dokumentinhaber haftet für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben. "
Du meinst, dass das Dokument aufkeinen Fall bei der Ein- und Ausreise zwischen Namibia und Südafrika geprüft wird? Und sonst einfach eine Vollmacht ausstellen?
Gruß
Nadi
danke für deine Antwort. Stimmt, du hast vollkommen recht, dass es diese Zollunion gibt und deshalb das Carnet gar nicht gebraucht wird. Allerdings hat mich der folgende Satz in den "Hinweisen zur Nutzung des Carnets" (ADAC) stutzig gemacht, weshalb ich nun unsicher bin, ob ich das Auto verleihen soll oder nicht:
"Das Fahrzeug darf während der Gültigkeit des Carnet de Passages nur vom Dokumentinhaber verwendet werden. Es darf weder veräußert, verliehen, vermietet, verschenkt, verpfändet, noch anderen zur Benutzung überlassen werden. Der Dokumentinhaber haftet für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben. "
Du meinst, dass das Dokument aufkeinen Fall bei der Ein- und Ausreise zwischen Namibia und Südafrika geprüft wird? Und sonst einfach eine Vollmacht ausstellen?
Gruß
Nadi
Re: Carnet de Passage: Autofahrer ist nicht Autoinhaber beim
Sorry,
habe die Einschränkung auch gerade gesehen.
An den Grenzen innerhalb der Union wollten die bis jetzt von mir immer nur den Fahrzeugschein sehen. Bzw. eine Kopie davon, da mein Auto gar nicht angemeldet ist. In Botswana wollte mal jemand eine "Disk" sehen. Dem habe ich dann wortreich erklärt, dass der abgelaufene TÜV-Stempel der deutsche Zulasungsdatums-Stempel ist. Ging auch...
Es ist aber beruhigend, das Carnet trotzdem zur Hand zu haben... quasi als eine Art "Fahrzeugpapiere".
LG
Rudi
habe die Einschränkung auch gerade gesehen.
An den Grenzen innerhalb der Union wollten die bis jetzt von mir immer nur den Fahrzeugschein sehen. Bzw. eine Kopie davon, da mein Auto gar nicht angemeldet ist. In Botswana wollte mal jemand eine "Disk" sehen. Dem habe ich dann wortreich erklärt, dass der abgelaufene TÜV-Stempel der deutsche Zulasungsdatums-Stempel ist. Ging auch...
Es ist aber beruhigend, das Carnet trotzdem zur Hand zu haben... quasi als eine Art "Fahrzeugpapiere".
LG
Rudi
Re: Carnet de Passage: Autofahrer ist nicht Autoinhaber beim
alles klar, dann hoffe ich einfach mal, dass die Kontrollen milde ausfallen und mein Bekannter gut "verhandeln" kann, falls es ernst werden sollte
.
Danke dir noch mal
LG Nadi
Danke dir noch mal
LG Nadi
Re: Carnet de Passage: Autofahrer ist nicht Autoinhaber beim
"Es dürfen auch andere Leute als der Halter/Besitzer mit dem Auto reisen. Du musst aber ein Schreiben ausstellen das aussagt, dass Du Besitzer des Auto bist, Innhaber des Carnet bist und dem Fahrer ausdrücklich erlaubst, beides zu nutzen. Und das am besten auf englisch.
Mehr Infos unter: https://www.adac.de/reise_freizeit/ratg ... e_passage/"
Hallo nochmal,
gestern war ich beim ADAC in Frankfurt/M (Niederrad) und habe ein Folge-Carnet für meinen "Monty" geholt. Da habe ich dann auch gleich nochmal die oben beschriebene Problematik angesprochen. Und siehe da: es ist gar keine Problematik!
Du kannst tatsächlich eine Vollmacht ausstellen, die die Fahrzeugdaten und die Nummer des Carnets enthält. Das beste ist: da gibt es sogar ein Formular/Vordruck vom ADAC dafür. Das können die gleich mit dem Carnet zusammen ausdrucken. Brauchst Du nur noch unterschreiben...
Bin ab nächer Woche wieder im südlichen Afrika unterwegs (Zambesi und Luangwa).
Allen eine schöne Urlaubszeit!
Rudi
Mehr Infos unter: https://www.adac.de/reise_freizeit/ratg ... e_passage/"
Hallo nochmal,
gestern war ich beim ADAC in Frankfurt/M (Niederrad) und habe ein Folge-Carnet für meinen "Monty" geholt. Da habe ich dann auch gleich nochmal die oben beschriebene Problematik angesprochen. Und siehe da: es ist gar keine Problematik!
Du kannst tatsächlich eine Vollmacht ausstellen, die die Fahrzeugdaten und die Nummer des Carnets enthält. Das beste ist: da gibt es sogar ein Formular/Vordruck vom ADAC dafür. Das können die gleich mit dem Carnet zusammen ausdrucken. Brauchst Du nur noch unterschreiben...
Bin ab nächer Woche wieder im südlichen Afrika unterwegs (Zambesi und Luangwa).
Allen eine schöne Urlaubszeit!
Rudi




