Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
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Manfred Franz
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Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
In der Schweiz wurde ein Verkaufsstopp über Navigationssysteme verhängt. Das ist eine direkte Konsequenz betreffend des Verbotes für Blitzer-OVIs.
Seit dem 10. Januar ist es in der Schweiz verboten, auf den Navigationsgeräten OVIs für stationäre und mobile Radarfallen sowie Rotlichtkameras zu installieren. Die Schweizer Polizei kontrolliert aktiv Automobilisten, die ein Navigationssystem, egal welcher Marke, in ihrem Auto mitführen. Bei Übertretung des Gesetzes können die Geräte eingezogen und vernichtet werden und dem Automobilisten drohen Busse und Haft. Neben dem Installieren von Blitzer-OVIs ist auch die Herstellung, der Import, Vertrieb und Verkauf der Geräte vorübergehend verboten worden.
Verbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basis
Bern, 08.01.2007 - Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Automobilistinnen und Automobilisten mit grosser Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt. Verbinden sie ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innert weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende darauf aufmerksam, dass solche Geräte den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind.
GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion ermöglichen es den Fahrzeugführenden ungestraft zu schnell zu fahren. Nicht zuletzt "Raser" können davon profitieren: Für die Polizei wird die Erfassung der notorischen Schnellfahrer praktisch unmöglich.
Besonders stossend ist, dass gewisse Geräte in Verbindung mit einem Handy nicht nur vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sondern auch vor allgemeinen Polizeikontrollen auf der Strasse. Dadurch können sich beispielsweise flüchtende Straftäter der Verhaftung entziehen. Auch angetrunkene Automobilisten können Polizeikontrollen systematisch ausweichen. Statt kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen zu werden, gefährden sie weiterhin die übrigen Verkehrsteilnehmenden.
GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen.
Die Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Busse und lassen die Geräte einziehen und vernichten.
Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 21. Januar 2007 )
Quelle: Schweizer Amtsveröffentlichungen
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Seit dem 10. Januar ist es in der Schweiz verboten, auf den Navigationsgeräten OVIs für stationäre und mobile Radarfallen sowie Rotlichtkameras zu installieren. Die Schweizer Polizei kontrolliert aktiv Automobilisten, die ein Navigationssystem, egal welcher Marke, in ihrem Auto mitführen. Bei Übertretung des Gesetzes können die Geräte eingezogen und vernichtet werden und dem Automobilisten drohen Busse und Haft. Neben dem Installieren von Blitzer-OVIs ist auch die Herstellung, der Import, Vertrieb und Verkauf der Geräte vorübergehend verboten worden.
Verbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basis
Bern, 08.01.2007 - Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Automobilistinnen und Automobilisten mit grosser Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt. Verbinden sie ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innert weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende darauf aufmerksam, dass solche Geräte den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind.
GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion ermöglichen es den Fahrzeugführenden ungestraft zu schnell zu fahren. Nicht zuletzt "Raser" können davon profitieren: Für die Polizei wird die Erfassung der notorischen Schnellfahrer praktisch unmöglich.
Besonders stossend ist, dass gewisse Geräte in Verbindung mit einem Handy nicht nur vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sondern auch vor allgemeinen Polizeikontrollen auf der Strasse. Dadurch können sich beispielsweise flüchtende Straftäter der Verhaftung entziehen. Auch angetrunkene Automobilisten können Polizeikontrollen systematisch ausweichen. Statt kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen zu werden, gefährden sie weiterhin die übrigen Verkehrsteilnehmenden.
GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen.
Die Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Busse und lassen die Geräte einziehen und vernichten.
Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 21. Januar 2007 )
Quelle: Schweizer Amtsveröffentlichungen
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- Uwe Schmitz
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Re: Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
hallo manfred, danke fürs einstellen dieser info.
das heisst ja im klartext:
ich darf mein navi nicht nur NICHT installiert und laufen haben, sondern nicht mal eingepackt im auto verstaut haben, richtig gelesen?
da langhaarige entenfahrer schon mal ganz gerne etwas gründlicher von schweizer beamten kontrolliert werden, wie soll ich dann meinen nav-kram zukünftig nach afrika kriegen...
grübelt
uwe
das heisst ja im klartext:
ich darf mein navi nicht nur NICHT installiert und laufen haben, sondern nicht mal eingepackt im auto verstaut haben, richtig gelesen?
grübelt
uwe
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Manfred Franz
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Re: Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
Richtig - ich verstehe es auch so, daß bereits der Besitz im Auto
strafbar ist, denn man könnte es ja verwenden.
Ein absoluter Witz die ganze Sache, aber leider Tatsache.
Ich verstehe nur nicht wie die das mit fest eingebauten Navis machen wollen.
Dann müssten die ja bei jedem Gerät kontrollieren ob "Zusatzsoftware"
installiert ist.
Als Nebeneffekt hat man sich die Möglichkeit geschaffen um unwissende
Ausländer kräftig abzuzocken.
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da langhaarige entenfahrer schon mal ganz gerne etwas gründlicher von schweizer beamten kontrolliert werden, wie soll ich dann meinen nav-kram zukünftig nach afrika kriegen...
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Dafür hat KarlK ja schon angeboten die Geräte bei sich zu deponieren
strafbar ist, denn man könnte es ja verwenden.
Ein absoluter Witz die ganze Sache, aber leider Tatsache.
Ich verstehe nur nicht wie die das mit fest eingebauten Navis machen wollen.
Dann müssten die ja bei jedem Gerät kontrollieren ob "Zusatzsoftware"
installiert ist.
Als Nebeneffekt hat man sich die Möglichkeit geschaffen um unwissende
Ausländer kräftig abzuzocken.
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da langhaarige entenfahrer schon mal ganz gerne etwas gründlicher von schweizer beamten kontrolliert werden, wie soll ich dann meinen nav-kram zukünftig nach afrika kriegen...
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Dafür hat KarlK ja schon angeboten die Geräte bei sich zu deponieren
Re: Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
Wenn ich das richtig verstehe, geht es aber doch gar nicht um die Navigationsgeräte, sondern nur um die OVIs für stationäre und mobile Radarfallen sowie Rotlichtkameras ...was auch imm er das sein mag?!
Ein ganz normales GPS-Gerät ohne diese Installationen dürfte doch o.k. sein!
Ein ganz normales GPS-Gerät ohne diese Installationen dürfte doch o.k. sein!
Re: Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
hallo leute,
ich kann mir vorstellen, daß es nur Navi´s mit TMC-funktion handelt.
weil für diese funktion werden daten vom verkehrsfunk verwendet.
da es mittlerweile fast jeder radiosender die rubrik "radarservice" betreibt, können diese daten über TMC ( TravelMessagesCenter) auch auf´s Navi übertragen werden.
die schweizer autoverkäufer werden´s danken
, da immer mehr autos mit navis ausgerüstet werden.
grüsse
jürgen
ich kann mir vorstellen, daß es nur Navi´s mit TMC-funktion handelt.
weil für diese funktion werden daten vom verkehrsfunk verwendet.
da es mittlerweile fast jeder radiosender die rubrik "radarservice" betreibt, können diese daten über TMC ( TravelMessagesCenter) auch auf´s Navi übertragen werden.
die schweizer autoverkäufer werden´s danken
grüsse
jürgen
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!
Mitglied der DTG
Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider
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- Uwe Schmitz
- Moderator
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Re: Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
hallo leute,
zu eurer aufklärung:
es gibt für zB. das tomtom- oder navigon-navigationsprogramm, welches auf den kleinen PDAs läuft, ergänzende zusatzsoftware, die POIs (points of interest), also tankstellen, mcdonalds, aldi, autohäuser etc. etc. anzeigen kann.
es gibt aber im internet seiten, wo auch die postionen von radarfallen und blitzerampeln heruntergeladen werden können. werden diese POI-dateien auf dem PDA installiert, warnt das PDA optisch und akustisch bei annäherung vor diesen "gefährlichen" punkten.
ich denke mir, dass das verbot von nav-geräten erstmal für alles GPS-zeugs gilt, da die polizei gar nicht wissen und prüfen kann, ob so ein POI-warner gerade läuft.
wahrscheinlich wird nun geschult, selektiert und letztlich nur geräte verboten, die mit solcher software arbeiten können.
bis dahin also vorsicht mit navi bei den eidgenossen !
aufklärende grüsse
uwe
p.s.: die POI-warner sind bei uns übrigens auch verboten

zu eurer aufklärung:
es gibt für zB. das tomtom- oder navigon-navigationsprogramm, welches auf den kleinen PDAs läuft, ergänzende zusatzsoftware, die POIs (points of interest), also tankstellen, mcdonalds, aldi, autohäuser etc. etc. anzeigen kann.
es gibt aber im internet seiten, wo auch die postionen von radarfallen und blitzerampeln heruntergeladen werden können. werden diese POI-dateien auf dem PDA installiert, warnt das PDA optisch und akustisch bei annäherung vor diesen "gefährlichen" punkten.
ich denke mir, dass das verbot von nav-geräten erstmal für alles GPS-zeugs gilt, da die polizei gar nicht wissen und prüfen kann, ob so ein POI-warner gerade läuft.
wahrscheinlich wird nun geschult, selektiert und letztlich nur geräte verboten, die mit solcher software arbeiten können.
bis dahin also vorsicht mit navi bei den eidgenossen !
aufklärende grüsse
uwe
p.s.: die POI-warner sind bei uns übrigens auch verboten
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Manfred Franz
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Re: Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
Natürlich, die lassen sich doch nicht von der modernen Technik dasUwe Schmitz hat geschrieben:p.s.: die POI-warner sind bei uns übrigens auch verboten![]()
![]()
![]()
Geschäft kaputt machen ...
Wohl nur für Geräte MIT Radar-POIs
Laut dieser Meldung:
http://www.pctipp.ch/webnews/wn/35340.asp
gilt das Verbot nur für Geräte, auf denen entsprechende POIs installiert sind.
Gruss
Stephan
http://www.pctipp.ch/webnews/wn/35340.asp
gilt das Verbot nur für Geräte, auf denen entsprechende POIs installiert sind.
Gruss
Stephan
KTM LC4 Adventure '03
Marokko 03
Ligurien 03
Tunesien 04
Schweden 05
Tunesien 05
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Bäärti
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Re: Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
Grüezi
Die Meldung mit dem Verbot der Navi tönt zwar gut – ist aber komplett falsch. Nun steht sie auch noch im „Newsletter“.
Im Strassenverkehrsrecht sind im Artikel 57 schon seit Jahren Radarwarner verboten. Dies ist auch in vielen anderen europäischen Staaten so – also nichts Neues. Von Navigationsgeräten, GPS, Glonas, Galileo oder vergleichbarem steht nichts im Gesetz. Und von einem Verkausstopp kann überhaupt keine Rede sein.
Art. 57 b
1 Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte)
, dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.
2 Als Inverkehrbringen gilt das Herstellen, das Einführen, das Anpreisen, das Weitergeben, das Verkaufen sowie das sonstige Abgeben und Überlassen.
3 Die Kontrollorgane stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher; der Richter verfügt die Einziehung und Vernichtung.
Also, ihr mit euren vorauseilenden Gehorsam, beruhigt euch wieder.
Gruss Bäärti
.
Die Meldung mit dem Verbot der Navi tönt zwar gut – ist aber komplett falsch. Nun steht sie auch noch im „Newsletter“.
Im Strassenverkehrsrecht sind im Artikel 57 schon seit Jahren Radarwarner verboten. Dies ist auch in vielen anderen europäischen Staaten so – also nichts Neues. Von Navigationsgeräten, GPS, Glonas, Galileo oder vergleichbarem steht nichts im Gesetz. Und von einem Verkausstopp kann überhaupt keine Rede sein.
Art. 57 b
1 Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte)
2 Als Inverkehrbringen gilt das Herstellen, das Einführen, das Anpreisen, das Weitergeben, das Verkaufen sowie das sonstige Abgeben und Überlassen.
3 Die Kontrollorgane stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher; der Richter verfügt die Einziehung und Vernichtung.
Also, ihr mit euren vorauseilenden Gehorsam, beruhigt euch wieder.
Gruss Bäärti
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Manfred Franz
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Re: Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
Dann erkläre mir bitte mal dies:
http://www.astra.admin.ch/dokumentation ... g-id=10094
Ist das eine Falschmeldung der schweizer Behörden ???
http://www.astra.admin.ch/dokumentation ... g-id=10094
Ist das eine Falschmeldung der schweizer Behörden ???
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Bäärti
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Re: Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
Ja lieber Mafra
Ich kenn die Medienmitteilung auch. Je nach dem wie man den Gesetzestext auslegt, ist auch das Autoradio verboten, da einige Radiostationen Radarwarnungen verbreiten. Ebenso ist das Mitführen eines Computers nicht gestattet, da man damit das offizielle elektronische Telefonbuch ab CD benutzen kann. Und darauf sind die Blitzkästen auch eingetragen. Das gleiche gilt für Landkarten, Block und Kugelschreiber... Und auch die offizelle Medienmittelung unserer Kantonspolizei über den Standort der neuen Blitzkästen dürfte nicht mitgeführt werden.
Da hat das ASTRA wieder einmal übertrieben. Die Sache wird sich wie so oft in wenigen Tagen totlaufen.
Gruss Bäärti
.
Ich kenn die Medienmitteilung auch. Je nach dem wie man den Gesetzestext auslegt, ist auch das Autoradio verboten, da einige Radiostationen Radarwarnungen verbreiten. Ebenso ist das Mitführen eines Computers nicht gestattet, da man damit das offizielle elektronische Telefonbuch ab CD benutzen kann. Und darauf sind die Blitzkästen auch eingetragen. Das gleiche gilt für Landkarten, Block und Kugelschreiber... Und auch die offizelle Medienmittelung unserer Kantonspolizei über den Standort der neuen Blitzkästen dürfte nicht mitgeführt werden.
Da hat das ASTRA wieder einmal übertrieben. Die Sache wird sich wie so oft in wenigen Tagen totlaufen.
Gruss Bäärti
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Manfred Franz
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Re: Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
Aha, jetzt musst Du zugeben, daß die Meldung nicht komplett falsch ist.Bäärti hat geschrieben:Grüezi
Die Meldung mit dem Verbot der Navi tönt zwar gut – ist aber komplett falsch. + Ich kenn die Medienmitteilung auch. .
Ob und was jetzt daraus wird ist abzuwarten - Fakt ist jedoch, daß
es "amtlich" ist und nur das zählt.
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Bäärti
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Re: Schweiz: Verkaufsstop Navigationsgeräte
Falsch ist, dass es in der Schweiz ein Verkaufsvstopp von Navis gibt.
Gruss Bäärti
.
Gruss Bäärti
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