Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

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Staaten: Äquatorial Guinea, Gabun, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Uganda, Kenia, Burundi, Komoren, Tanzania, Angola, Zambia, Ruanda, Madagaskar, Mozambique, Zimbabwe, Namibia, Botswana, Malawi, Südafrika, Swaziland, Lesotho, São Tomé, Príncipe

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desertrover
Beiträge: 159
Registriert: Mi 14. Dez 2005, 09:51
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Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

Beitrag von desertrover »

Salut´samme,
für Fahrzeuge die in unterschiedlichen Ländern mit carnet bewegt werden, gelte meines Wissens Fristen, wielange das Fahrzeug in einem Land verbleiben darf.
Halbes Jahr oder 1 Jahr.
Hat jemand detailierte, länderspezifische Infos, ggf. auch über Zollunionen o.ä. wie z.B. Kenya, Tanzania usw, muß man dann ganz aus dem Eck raus, oder reicht ein Grenzübertritt z.B. von Kenya nach Tanzania und dann nach der Rundreise wieder zurück nach Kenya um diese Auflagen zu erfüllen.
Fragen über Fragen, aber es weiß einer bestimmt mehr.
Grüße und happy rovering
Stephan
wolf
Beiträge: 25
Registriert: Mo 5. Sep 2005, 09:42

Re: Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

Beitrag von wolf »

Hi Stephan,

meines Wissens ist in Ostafrika von Kenia aus eine Ausreise z.B. nach Tanzania ausreichend. Dies funktioniert nicht in der Südafrikanischen Zollunion (SA,Nam,Bot), hier ist eine Ausreise in ein Nachbarland notwendig. Leider sind besonders in den Anrainern das besonders teuer (Zambia, Zimbabwe wg. Carbon+Roadtax) oder schwierig (Visum Angola) Einfacher soll es noch in Mozambique sein, da soll auch eine "Lagerung" ohne Carnet möglich sein, wenn man denn eine sichere Unterbringung finden kann.

Gruß wolf
desertrover
Beiträge: 159
Registriert: Mi 14. Dez 2005, 09:51
Wohnort: Seukendorf

Re: Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

Beitrag von desertrover »

Ah ja,
sehr interessan, danke!!
Grüße und happy rovering
Stephan
siggi
Beiträge: 232
Registriert: Do 27. Apr 2006, 16:49
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Re: Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

Beitrag von siggi »

Ich habe es auch schon mehrmals so gemacht, dass ich an der grenze ausgereist bin und es mir ploetzlich anders ueberlegt habe und wieder zurueck eingereist bin, dann natuerlich mit dem neuem carnet. Oft haben sie es noch nichtmal gemerkt, dass es ein anderes dokument ist.

Siggi
desertrover
Beiträge: 159
Registriert: Mi 14. Dez 2005, 09:51
Wohnort: Seukendorf

Re: Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

Beitrag von desertrover »

D.h. Du hast 2 Carnets dabei?
Grüße und happy rovering
Stephan
udo klitzke
Beiträge: 67
Registriert: Do 16. Mär 2006, 21:43

Auto im in Afrika, wielange/Mocambique

Beitrag von udo klitzke »

Hallo, im Nov. 06 warebn wir, traudel und Udo, auf unserer Afrikatour in Mocambique, Udo später, im Januar 07 noch einmal. Wir haben in un sere HP Adressen eingestellt, wo man sein Auto lassen kann. Da MOC. kein Carnet de Passage anerkennt, ist der Aufenthalt für das Auto auch nicht so problemaTISCH. Weitere details bei www.traudel-udo-on-tour.de
mit besten Gruessen udo u. Traudel
siggi
Beiträge: 232
Registriert: Do 27. Apr 2006, 16:49
Wohnort: Mallorca

Re: Bestimmungen für ausl. Fahrzeuge

Beitrag von siggi »

desertrover hat geschrieben:D.h. Du hast 2 Carnets dabei?
Ja, klar......das alte noch belastete (kurz vor Ablauf) und das neue.
Sobald das neue eingetragen ist, kann man ja erst das alte mit Kopie des neuen Eintrags an ADAC zurückschicken.

Siggi
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