Teilreisewarnung Mauretanien 02.04.2026
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Re: Teilreisewarnung Mauretanien 11.09.2018
Nach 3 sehr schönen Reisen in Mauretanien kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendjemand dort wegen seiner politischen Anschauung einem Touristen (davon gibt es ja auch kaum welche) was antut. Ich habe nur gute Erfahrungen in Mauretanien gemacht.
Es ist eh seltsam, woher das Amt seine Informationen hat. Hier ein Auszug aus der Rubrik Kriminalität: Auch die Gewalt gegen Frauen bis zu sexuellen Übergriffen, auch gegen Ausländerinnen hat steigende Tendenz.
Ich habe bei meinen 3 Reisen ca. 30 Touristen gesehen. Davon waren höchstens 10 Frauen. Zusätzlich war mal eine Rallye mit ca. 70 Teilnehmern unterwegs.
Wenn ich richtig informiert bin, hat es in Mauretanien auch seit ca. 10 Jahren keine Entführungen mehr gegeben.
Ich habe mich immer sicher gefühlt und kann mir nicht vorstellen, dass Terroristen auf die fast nicht vorhandenen Touristen warten um sie zu entführen.
Mich würde mal interessieren, was das Auswärtige Amt über den derzeitigen Aufmarsch der rechten Szene in Chemnitz und Köthen schreiben würde.
Es ist eh seltsam, woher das Amt seine Informationen hat. Hier ein Auszug aus der Rubrik Kriminalität: Auch die Gewalt gegen Frauen bis zu sexuellen Übergriffen, auch gegen Ausländerinnen hat steigende Tendenz.
Ich habe bei meinen 3 Reisen ca. 30 Touristen gesehen. Davon waren höchstens 10 Frauen. Zusätzlich war mal eine Rallye mit ca. 70 Teilnehmern unterwegs.
Wenn ich richtig informiert bin, hat es in Mauretanien auch seit ca. 10 Jahren keine Entführungen mehr gegeben.
Ich habe mich immer sicher gefühlt und kann mir nicht vorstellen, dass Terroristen auf die fast nicht vorhandenen Touristen warten um sie zu entführen.
Mich würde mal interessieren, was das Auswärtige Amt über den derzeitigen Aufmarsch der rechten Szene in Chemnitz und Köthen schreiben würde.
Der Virus Africanus hat schon so manchen erwischt. Auch nach mehreren und immer wieder kehrenden Besuchen des Kontinents bin ich immer noch genauso infiziert wie am Anfang. So sehr ich es auch versuche: ich krieg ihn nicht los!!! 
Viele Grüße Wolfgang
Viele Grüße Wolfgang
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Alexander
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Teilreisewarnung Mauretanien 10.05.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Mauretanien:
Stand: 10.05.2019 (Unverändert gültig seit: 10.05.2019)
Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
- Allgemeine Reiseinformationen (Infrastruktur/Straßenverkehr)
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.
Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone wird dringend abgeraten.
Terrorismus/Entführungen
Bei Reisen nach Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region erhebliche Anschlags- und Entführungsrisiken, besonders an Orten, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren und bei Sport- und Kulturveranstaltungen, wie Wüsten-Rallys oder Musikfestivals. Vergeltungsmaßnahmen, die sich auch gegen ausländische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.
Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) sucht in Mauretanien wie auch in anderen Ländern der Region gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Diverse terroristische Gruppierungen wie AQMI operieren grenzübergreifend, wie Entführungen europäischer Staatsbürger in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien gezeigt haben. Auch in Mauretanien besteht insbesondere außerhalb der Hauptstadt Nouakchott weiterhin ein erhöhtes Entführungsrisiko.
Innenpolitische Lage
Im Rahmen von Freitagsgebeten werden immer wieder aktuelle Themen aufgegriffen, in deren Folge es zu spontanen Kundgebungen und Demonstrationen kommen kann. Gewaltsame Ausschreitungen sind dabei nicht auszuschließen. Reisende sollten Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und den Anweisungen von lokalen Behörden Folge leisten.
Kriminalität
Die Kriminalität und die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, hat in den letzten Jahren zugenommen. Überfälle auf Autos und Einbrüche in Häuser kommen in Nouakchott vor. Ausländer sind keine bewussten Ziele, aber in gleichem Maß davon betroffen. Auch die Gewalt gegen Frauen bis zu sexuellen Übergriffen, auch gegen Ausländerinnen hat steigende Tendenz.
Die Sicherheitslage wird auch durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
In der Vergangenheit ist es im Norden Mauretaniens zu Überfällen gekommen. Von Reisen in dieses Gebiet, ausgenommen ist die Hafenstadt Nouadhibou, von Ein- und Ausreiseversuchen von und nach Algerien, Mali und auf dem Landweg die Westsahara wird dringend abgeraten. In der Westsahara kann keinerlei konsularische Unterstützung geleistet werden. Auch von Reisen in das Gebiet nördlich der Stadt Ouadane sowie die Regionen Hodh El Gharbhi und Hodh El Charghi wird dringend abgeraten.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sogenannte „Route de l’Espoir“ von Nouakchott nach Néma, die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert.
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung mit französischsprachiger Bescheinigung darüber vorzulegen oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen.
Es wird dringend geraten, bei Fahrten über Land und insbesondere abseits der asphaltierten Straßen stets im Konvoi (mindestens zwei Autos) und mit der angemessenen Ausrüstung zu fahren.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Teilreisewarnung Mauretanien 19.06.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Mauretanien:
Stand: 19.06.2019
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Am 22. Juni 2019 findet die erste der Runde der Präsidentschaftswahlen statt, ggf. gefolgt von einer zweiten Runde am 6. Juli 2019. Erste Ergebnisse sollten am 24. Juni 2019 verkündet werden. Auch wenn der Wahlkampf bislang ohne Zwischenfälle verlaufen ist, können Protestaktionen und gewaltsame Auseinandersetzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Reisenden wird empfohlen, während des Wahlzeitraumes Wahlbüros, den Sitz der Nationalen Wahlkommission CENI und jede Art von Menschenansammlungen zu meiden.
Den Anweisungen der Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden.
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Teilreisewarnung Mauretanien 09.10.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 09.10.2020
Letzte Änderungen:
- Sicherheit
- Natur und Klima
- Reiseinfos
- Einreise und Zoll
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.
Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone, insbesondere
- die Region Tiris Zemmour nördlich der Stadt Zouérate und
- die östlich und nordöstlich der Stadt Ouadane gelegenen Teile von Adrar
wird dringend abgeraten.
Von unbegleiteten Reisen ohne ausgearbeitetes Sicherheitskonzept in Abstimmung mit lokalen Sicherheitsbehörden in die Regionen Hodh El Gharbhi (mit Oualata) und Hodh El Charghi sowie die östlich von Tidjikja gelegenen Wüstengebiete in der Region Tagant (Tichitt), wird abgeraten.
Terrorismus
In Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region Anschlags- und Entführungsrisiken. Anschläge terroristischer Gruppen, die sich auch gegen ausländische Interessen richten können, sind in der gesamten Region und auch in Mauretanien zu befürchten. Besonders gefährdet sind die Grenzgebiete zu Mali und Algerien.Innenpolitische Lage
- Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
In der Region Tiris Zemmour im Nordosten gibt es ein militärisches Sperrgebiet zwischen Cheggat im Nordosten, Ain Bentili im Nordwesten, Dhar Tichitt im Südwesten und Lemreyye im Südosten, das nicht betreten werden darf.
Bei spontanen Kundgebungen und Demonstrationen insbesondere im Anschluss an das Freitagsgebet in den Moscheen der Städte können gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden.Kriminalität
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Respektieren Sie Sperrzonen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Allgemeine Kriminalität wie Diebstahl und u.U. bewaffneter Raub kommen vor, auch Sexualdelikte werden berichtet.
Die Sicherheitslage insbesondere in den Grenzgebieten zu Algerien und Mali wird auch durch grenzüberschreitend operierende kriminelle Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.Natur und Klima
- Seien Sie wachsam und beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
- Meiden Sie abgelegene und dunkle Stadtteile und begeben Sie sich nicht alleine auf unbekanntes Terrain.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Es herrscht überwiegend trockenes und heißes Wüstenklima.
Während der Regenzeit von Juli bis Anfang Oktober kann es insbesondere am Senegalfluss, aber auch in den Regionen Adrar und Tagant, Hodh El Chargui und Hodh El Gharbi, zu Überschwemmungen und nicht passierbaren Pisten und Straßen kommen. Auch die Stromversorgung und Kommunikation können beeinträchtigt sein.Reiseinfos
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Auf Überlandstraßen besteht aufgrund undisziplinierter Fahrweise und unvermutet auftauchender Hindernisse wie Tiere und Menschen auf der Strecke eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere bei Dunkelheit. Im Winterhalbjahr und im Osten des Landes wird es teils schon zwischen 17 und 18 Uhr dunkel. Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, wobei es auf dem Land in der Regel keine Möglichkeit der schnellen Erstversorgung bzw. des Transports in ein Krankenhaus gibt. Dies gilt besonders für die sogenannte „Route de l’Espoir“ von Nouakchott nach Néma, die vor allem auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert.
Bei Reisen in Wüstengebiete bestehen erhebliche Gefahren, auch durch das extreme Klima.
In weiten Teilen Mauretaniens abseits der großen Städte besteht kein Handynetz.Führerschein
- Verzichten Sie unbedingt auf Fahrten bei Dunkelheit.
- Fahren Sie über Land und insbesondere abseits der asphaltierten Straßen stets im Konvoi und mit angemessener Ausrüstung und sowie Wasser- und Lebensmittelvorräten.
- Nutzen Sie möglichst erfahrene Reiseführer oder informieren Sie sich genau.
- Hinterlassen Sie Informationen über geplante Routen und Abfahrts- und Ankunftszeiten.
- Führen Sie nach Möglichkeit auf Überlandfahrten und Wüstentouren auch adäquate Kommunikationsmittel wie z.B. ein Satellitentelefon mit.
Es wird ein internationaler Führerschein benötigt, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
Ein- und Ausreise von und nach Algerien, Senegal und Mali
Von Versuchen, über Algerien oder Mali wie auch auf dem Landweg durch die Westsahara ein- oder auszureisen, wird u.a. aufgrund der Gefahr von Überfällen abgeraten.
Die Einreise nach und von Senegal ist an den offiziellen Grenzübergängen in Diama und Rosso grundsätzlich möglich, derzeit aufgrund von COVID-19 aber nur eingeschränkt und grundsätzlich nicht für touristische Reisen. In Diama gibt es einen Damm für Fußgänger und Fahrzeuge, in Rosso tagsüber eine Fährverbindung. Es gibt längere Wartezeiten. Der Grenzübertritt an anderen Stellen oder mit einem kleinen Boot ist illegal.
Ein- und Ausreise in die Westsahara
Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird abgeraten. Die Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist problematisch, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt. In der Westsahara kann keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land, Rechtsgrundlage ist die Scharia. Auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen ist Rücksicht zu nehmen.
Der bewegliche Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. So sind z.B. Restaurants dann mit Ausnahme von größeren Hotels tagsüber geschlossen.
LGBTIQ
Homosexualität ist im mauretanischen Strafrecht ein schweres Vergehen und mit Todesstrafe bedroht. In der Praxis werden homosexuelle Lebenspartnerschaften jedoch meist stillschweigend geduldet, sofern Diskretion gewahrt wird. Eine rechtliche Gleichstellung besteht nicht. Die öffentliche Zurschaustellung von Intimität, auch in heterosexuellen Partnerschaften, kann zu heftigen Reaktionen führen und sollte vermieden werden..Rechtliche Besonderheiten
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten.
Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostitution sind verboten und werden streng geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Ouguiya (MRU). Sie ist nicht frei konvertierbar. Kreditkarten werden derzeit meist nur in größeren Hotels akzeptiert. Die Mitnahme von Devisen ist daher empfehlenswert.
In Nouakchott und einigen größeren Städten gibt es Möglichkeiten für Geldtransfer. Vor allem in Nouakchott und Nouadhibou ist an einer wachsenden Zahl von Geldautomaten das Geldabheben mit Kredit- und zum Teil auch mit Bankkarte möglich.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien ein Visum, das derzeit nur bei Einreise an der Grenze bzw. an den Flughäfen Nouakchott und Nouadhibou gegen eine Gebühr von 55.- Euro (passend in bar zu entrichten) erteilt wird.
Derzeit ist keine Visumerteilung vor Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin möglich.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.Einfuhrbestimmungen
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Devisen können bis zu einem Gegenwert von 1.000,- US-Dollar ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag ist bei Einfuhr zu deklarieren, zumal bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird.
Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000,- US-Dollar in Devisen.
Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich. Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittungen der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Ausfuhr von größeren Beträgen der Landeswährung ist nicht erlaubt.
Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak ohne Erklärung eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkoholika und Produkten aus Schweinefleisch ist nicht gestattet.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken und Schweinefleisch ist streng verboten; entsprechende Ware wird ggf. bei Einreise konfisziert und Geldstrafen werden fällig.
Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS“ erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen.
Einreise mit dem Fahrzeug
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung mit französischsprachiger Bescheinigung darüber vorzulegen oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen.
Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.
Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren fällig.
Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden.
Heimtiere
Bei Einfuhr von Hunden und Katzen sind ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis und ein Nachweis über Tollwutimpfung erforderlich. Das Gesundheitszeugnis soll nicht älter als eine Woche sein. Ein Mikrochip wie in der EU ist bei Einreise nicht erforderlich.
Hinweise zum Corona-Virus in Mauretanien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
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Birgitt
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Teilreisewarnung Mauretanien 27.07.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 27.07.2021
Letzte Änderungen:
- Sicherheit - Teilreisewarnung
- Gesundheit - Impfschutz
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.
Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone, insbesondere
- die Region Tiris Zemmour nördlich der Stadt Zouérate und
- die östlich und nordöstlich der Stadt Ouadane gelegenen Teile von Adrar
wird dringend abgeraten.
Von unbegleiteten Reisen ohne ausgearbeitetes Sicherheitskonzept in Abstimmung mit lokalen Sicherheitsbehörden in die Regionen Hodh El Gharbhi – insbesondere in das Grenzgebiet zu Mali - und Hodh El Charghi (mit Oualata) sowie die östlich von Tidjikja gelegenen Wüstengebiete in der Region Tagant (Tichitt), wird abgeraten.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist (außer für Kinder unter einem Jahr) eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Meningokokken empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.
Hinweise zum Corona-Virus in Mauretanien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
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Teilreisewarnung Mauretanien 26.01.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 26.01.2022
Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Ein- und Ausreise in die Westsahara)
- Gesundheit (Impfschutz)
Reiseinfos
Ein- und Ausreise in die Westsahara
Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird grundsätzlich abgeraten und ist derzeit aufgrund der Schließung der marokkanischen Grenze auch nicht möglich. Die Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist problematisch, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt. In der Westsahara kann keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist (außer für Kinder unter einem Jahr) eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis . Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Meningokokken empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.
Hinweise zum Corona-Virus in Mauretanien siehe:
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Teilreisewarnung Mauretanien 21.03.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 21.03.2022
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente)
Einreise und Zoll
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Hinweise zum Corona-Virus in Mauretanien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
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Teilreisewarnung Mauretanien 07.06.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 07.06.2022
Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Ein- und Ausreise in die Westsahara)
Reiseinfos
Ein- und Ausreise in die Westsahara
Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird grundsätzlich abgeraten. Die Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist problematisch, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt. In der Westsahara kann keine konsularische Hilfe geleistet werden.
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Teilreisewarnung Mauretanien 20.10.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 20.10.2022
Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Rift-Valley-Fever)
Gesundheit
Rift-Valley-Fever
Die Krankheit ist endemisch in Mauretanien im Grenzgebiet zu Mali; 2011 wurde sie durch infizierte Kamele in die Oasen des Nordens verschleppt. Seit 2012 werden aus Mauretanien wiederholt Ausbrüche mit Todesfällen auch bei Menschen gemeldet.
Bei Rift-Valley-Fever handelt es sich um eine virale Zoonose (Erkrankung bei Tieren), die regelmäßig seit den 1980er Jahren Schafe, Ziegen, Kamele, Kühe, Esel und in Einzelfällen auch den Menschen befällt. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere, durch virushaltige Aerosole und durch Moskitostiche vor allem tagesaktiver Mücken. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist bislang nicht dokumentiert.
Die Erkrankung verläuft häufig mild. In weniger als 4% der Fälle kann es zu einer schweren Erkrankung bis hin zu hämorrhagischem Fieber mit tödlichem Verlauf kommen.
- Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt Rift-Valley-Fever.
Hinweise zum Corona-Virus in Mauretanien siehe:
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Teilreisewarnung Mauretanien 05.04.2023
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 05.04.2023
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19: Einreise)
Aktuelles: COVID-19
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens.
Das Einreisevisum wird am Flughafen erteilt. Für die Einreise sind seit dem 29. März 2023 weder ein Impfnachweis noch ein negativer PCR-Test notwendig.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Einschränkungen des regulären internationalen Flugverkehrs. Die Landgrenzen Mauretaniens zu Algerien sind geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen.
Gruß
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Re: Teilreisewarnung Mauretanien 05.04.2023
Die Landgrenze Mauretanien - Algerien sind geschlossen?
Und Pandemielage...
Ist ja brandaktuell...
Und Pandemielage...
Ist ja brandaktuell...
>>>Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!<<<
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Teilreisewarnung Mauretanien 17.07.2024
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 17.07.2024
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Präsidentschaftswahl)
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Terrorismus; Kriminalität)
- Natur und Klima
- Reiseinfgos (Überarbeitung)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
Aktuelles
Präsidentschaftswahl
Präsident Ghazouani wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Seit dem 2. Juli 2024 ist infolge vereinzelter Demonstrationen das mobile Internet abgeschaltet.Sicherheit - Teilreisewarnung
- Verfolgen Sie die Nachrichten in den lokalen und sozialen Medien aufmerksam.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge.
Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.
Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone, insbesonderewird dringend abgeraten.
- die Region Tiris Zemmour nördlich der Stadt Zouérate und
- die östlich und nordöstlich der Stadt Ouadane gelegenen Teile von Adrar
Von unbegleiteten Reisen ohne ausgearbeitetes Sicherheitskonzept in Abstimmung mit lokalen Sicherheitsbehördenwird abgeraten.
- in die Regionen Hodh El Gharbi und Hodh El Charghi (mit Oualata), insbesondere in das Grenzgebiet zu Mali in den Regionen Guidimaka und Assaba
- sowie die östlich von Tidjikja gelegenen Wüstengebiete in der Region Tagant (Tichitt),
Terrorismus
In Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region grundsätzlich Anschlags- und Entführungsrisiken. Anschläge terroristischer Gruppen, die sich auch gegen ausländische Personen und Einrichtungen richten können, sind in der gesamten Region und damit grundsätzlich auch in Mauretanien zu befürchten. Besonders gefährdet sind die Grenzgebiete zu Mali und Algerien.Kriminalität
- Seien Sie an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen besonders aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Allgemeine Kriminalität wie Diebstahl und bewaffneter Raub kommen vor, auch Sexualdelikte werden berichtet.
Die Sicherheitslage, insbesondere in den Grenzgebieten zu Algerien und Mali, wird auch durch grenzüberschreitend operierende kriminelle Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Vor Versuchen, über das unmittelbare Grenzgebiet Algeriens oder Malis ein- oder auszureisen, wird gewarnt. Von Reisen auf dem Landweg durch die Westsahara wird u.a. aufgrund der Gefahr von Überfällen dringend abgeraten, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung und siehe Reise- und Sicherheitshinweise zu Marokko.Natur und Klima
- Seien Sie wachsam und beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
- Meiden Sie abgelegene und dunkle Stadtteile und begeben Sie sich nicht alleine auf unbekanntes Terrain.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Es herrscht überwiegend trockenes und heißes Wüstenklima.
Während der Regenzeit von Juli bis Anfang Oktober kann es insbesondere am Fluss Senegal, aber auch in den Regionen Adrar und Tagant, Hodh El Chargui und Hodh El Gharbi, zu Überschwemmungen und nicht passierbaren Pisten und Straßen kommen. Auch die Stromversorgung und Kommunikation können beeinträchtigt sein.Reiseinfos
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Infrastruktur/Verkehr
Auf Überlandstraßen besteht aufgrund undisziplinierter Fahrweise und unvermutet auftauchender Hindernisse wie Tiere und Menschen auf der Strecke eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere bei Dunkelheit. Im Winterhalbjahr und im Osten des Landes wird es teils schon zwischen 17 und 18 Uhr dunkel. Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, wobei es auf dem Land in der Regel keine Möglichkeit der schnellen Erstversorgung bzw. des Transports in ein Krankenhaus gibt. Dies gilt besonders für die sogenannte „Route de l’Espoir“ von Nouakchott nach Néma, die vor allem auf der Strecke Nouakchott - Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert.
Teile der Strecke zwischen Boutilimit, Kiffa und Ayoun El-Atrous (N3) sind in sehr schlechtem Zustand und nur eingeschränkt befahrbar, siehe auch Abschnitt Sicherheit.
Bei Fahrten tief ins Land/ins Landesinnere sind ausreichend Wasser und Treibstoff mitzuführen, da es keine Versorgungsmöglichkeiten gibt; Brunnen sind selten und häufig verunreinigt. Bei Reisen in Wüstengebiete bestehen erhebliche Risiken, auch durch das extreme Klima.
In weiten Teilen Mauretaniens abseits der großen Städte besteht kein Mobilfunknetz.Führerschein
- Verzichten Sie unbedingt auf Fahrten bei Dunkelheit.
- Fahren Sie über Land und insbesondere abseits der asphaltierten Straßen stets im Konvoi und mit angemessener Ausrüstung sowie Wasser-, Treibstoff- und Lebensmittelvorräten.
- Nutzen Sie möglichst erfahrene Reiseführer oder informieren Sie sich genau.
- Hinterlassen Sie Informationen über geplante Routen und Abfahrts- und Ankunftszeiten.
- Führen Sie nach Möglichkeit auf Überlandfahrten und Wüstentouren auch adäquate Kommunikationsmittel wie z.B. ein Satellitentelefon mit.
Es wird ein internationaler Führerschein benötigt, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
Ein- und Ausreise von und nach Algerien, Senegal und Mali
Die Einreise nach und von Senegal ist an den offiziellen Grenzübergängen in Diama und Rosso grundsätzlich möglich. In Diama gibt es einen Damm für Fußgänger und Fahrzeuge, in Rosso tagsüber eine Fährverbindung. Es gibt längere Wartezeiten. Der Grenzübertritt an anderen Stellen oder mit einem Boot ist verboten, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung und Kriminalität.
Ein- und Ausreise in die Westsahara
Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird grundsätzlich abgeraten. Die Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist problematisch, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt. In der Westsahara kann keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land, Rechtsgrundlage ist die Scharia. Auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen ist Rücksicht zu nehmen.
Der Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. So sind z.B. Restaurants während des Ramadans, mit Ausnahme größerer Hotels, tagsüber geschlossen.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind im mauretanischen Strafrecht ein schweres Vergehen und mit Todesstrafe bedroht. In der Praxis werden homosexuelle Lebenspartnerschaften jedoch meist stillschweigend geduldet, sofern Diskretion gewahrt wird. Eine rechtliche Gleichstellung besteht nicht. Die öffentliche Zurschaustellung von Intimität, auch in heterosexuellen Partnerschaften, kann zu heftigen Reaktionen führen und sollte vermieden werden.Rechtliche Besonderheiten
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten.
Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostitution sind verboten und werden streng geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Ouguiya (MRU). Sie ist nicht frei konvertierbar. Kreditkarten werden meist nur in größeren Hotels akzeptiert. Die Mitnahme von Devisen ist daher empfehlenswert.
In Nouakchott und einigen größeren Städten gibt es Möglichkeiten zum Geldtransfer. Vor allem in Nouakchott und Nouadhibou ist an einer wachsenden Zahl von Geldautomaten das Geldabheben mit Kredit- und zum Teil auch mit Debitkarte (Girocard) möglich.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Re: Teilreisewarnung Mauretanien 17.07.2024
MODERATOR-NOTE: Kommentar zur Teilreisewarnung des AA vom 17.07.2024 sowie Erfahrungsbericht von MichaF Wüstenfreund von seiner Reise in Mauretanien vom Oktober 2023 findet ihr im Thread: Mauretanien | Infos und Erfahrungen 2023/2024
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Birgitt
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Re: Teilreisewarnung Mauretanien 17.07.2024
Hintergrund: Anfang Juli kam es in Kaedi, einer Stadt im Süden des Landes, zu Zusammenstößen zwischen Oppositionsanhängern und Sicherheitskräften. Dabei kamen einige Menschen ums Leben. Auch in den Städten Nouadhibou, Rosso Zoueirat und Boghe, die ebenfalls Hochburgen der Opposition sind, kam es zu Zusammenstößen. Darauf wurde der Zugang zum mobilen Internet blockiert ...Auswärtiges Amt hat geschrieben: Aktuelles
Präsidentschaftswahl
Präsident Ghazouani wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Seit dem 2. Juli 2024 ist infolge vereinzelter Demonstrationen das mobile Internet abgeschaltet.
Mauritanie : au moins 3 morts dans des manifestations post-électorales
03.07.2024 - africanews
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Mauretanien 25.07.2024
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Mauretanien
Stand 25.07.2024
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Hinweis entfernt)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Präsident Ghazouani wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Die Vereidigung für die zweite Amtszeit ist für den 1. August 2024 angesetzt.
Bei spontanen Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere im Anschluss an das Freitagsgebet in den Moscheen der Städte, können gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden.
In der Region Tiris Zemmour im Nordosten gibt es ein militärisches Sperrgebiet zwischen Cheggat im Nordosten, Ain Bentili im Nordwesten, Dhar Tichitt im Südwesten und Lemreyye im Südosten, das nicht betreten werden darf.
- Verfolgen Sie die Nachrichten in den lokalen und sozialen Medien aufmerksam.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Respektieren Sie Sperrzonen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Gruß
Birgitt




