Kostenübernahme von Schutzimpfungen
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Alexander
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Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Weitere Kassen planen Übernahme von Schutzimpfungen für Auslandsreisen
Frankfurt/Main (AP) Nach der KKH erwägen weitere Krankenkassen die Übernahme der Kosten für Schutzimpfungen vor Auslandsreisen. Dies ergab eine am Dienstag in Frankfurt am Main veröffentlichte Umfrage des Berufsverbandes Deutscher Internisten bei den größten deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen. mehr...
Grüsse
Alexander
Frankfurt/Main (AP) Nach der KKH erwägen weitere Krankenkassen die Übernahme der Kosten für Schutzimpfungen vor Auslandsreisen. Dies ergab eine am Dienstag in Frankfurt am Main veröffentlichte Umfrage des Berufsverbandes Deutscher Internisten bei den größten deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen. mehr...
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Alexander
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Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
:?
Ich frag mich nur, warum jemand, der sich eine Auslandsreise leistet, erwartet, dass die Allgemeinheit dafür zahlt. Es gibt sicher viele, die von solchen Reisen nur träumen können, die werden aber damit genauso belastet.
Ich bin froh und dankbar, dass ich solche Reisen machen kann und würde nie erwarten, dass jemand anderer für meine Vorsorgeimpfungen aufkommt!
Ich frag mich nur, warum jemand, der sich eine Auslandsreise leistet, erwartet, dass die Allgemeinheit dafür zahlt. Es gibt sicher viele, die von solchen Reisen nur träumen können, die werden aber damit genauso belastet.
Ich bin froh und dankbar, dass ich solche Reisen machen kann und würde nie erwarten, dass jemand anderer für meine Vorsorgeimpfungen aufkommt!
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Alexander
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Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Hallo Erren,
du hast mit deiner Aussage sicherlich den Kopf des Nagels getroffen.
Meine Vermutung ist, unterzieht sich ein Reisender keiner Schutzimpfung und erkrankt dann, wird er sich zuhause u.U. einer Behandlung unterziehen, die dann wiederum von der Krankenkasse bezahlt wird/werden muß. Die Kalkulation der Krankenversicherung ist, eine Schutzimpfung ist billiger, als die evtl. notwendige Behandlung.
Davon würden dann (aber das ist wohl reine Theorie) auch die anderen Krankenversicherten provitieren, da sich das kostenreduzierend auswirken sollte und die Beiträge nicht so schnell ansteigen werden.
Grüsse
Alexander
du hast mit deiner Aussage sicherlich den Kopf des Nagels getroffen.
Meine Vermutung ist, unterzieht sich ein Reisender keiner Schutzimpfung und erkrankt dann, wird er sich zuhause u.U. einer Behandlung unterziehen, die dann wiederum von der Krankenkasse bezahlt wird/werden muß. Die Kalkulation der Krankenversicherung ist, eine Schutzimpfung ist billiger, als die evtl. notwendige Behandlung.
Davon würden dann (aber das ist wohl reine Theorie) auch die anderen Krankenversicherten provitieren, da sich das kostenreduzierend auswirken sollte und die Beiträge nicht so schnell ansteigen werden.
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Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Hallo,
das ist reines Marketingeschwätz der KHK und des Internistenbundes.
Seit den neuesten Empfehlungen der STIKO gibt es kaum noch eine Krankenkasse,die bei Exposition-in Deutschland- zB den FSME-Schutz verweigert.
Da seit etlichen Jahren die Kinder standardmassig gegen Hepatitis-Gelbsucht ,nicht Gelbfieber-geimpft werden,wird man kaum, wenn diese im Erwachsenenalter Auffrischungen brauchen,den bis dahin nicht geimpften diese Prophlaxe verweigern können.
Es sind beides für Deutschland empfohlene Impfungen,also im engeren Sinne keine Fernreise-Impfungen mehr.
Bekommen die Krankenkassen aber mit,dass jemand beruflich exponiert ist,schreien sie sofort nach der Berufsgenossenschaft und diese erinnert den Arbeitgeber an dessen Fürsorgepflicht.
Es gibt viel zu regulieren,packen wirs an.
Gruß Uli
das ist reines Marketingeschwätz der KHK und des Internistenbundes.
Seit den neuesten Empfehlungen der STIKO gibt es kaum noch eine Krankenkasse,die bei Exposition-in Deutschland- zB den FSME-Schutz verweigert.
Da seit etlichen Jahren die Kinder standardmassig gegen Hepatitis-Gelbsucht ,nicht Gelbfieber-geimpft werden,wird man kaum, wenn diese im Erwachsenenalter Auffrischungen brauchen,den bis dahin nicht geimpften diese Prophlaxe verweigern können.
Es sind beides für Deutschland empfohlene Impfungen,also im engeren Sinne keine Fernreise-Impfungen mehr.
Bekommen die Krankenkassen aber mit,dass jemand beruflich exponiert ist,schreien sie sofort nach der Berufsgenossenschaft und diese erinnert den Arbeitgeber an dessen Fürsorgepflicht.
Es gibt viel zu regulieren,packen wirs an.
Gruß Uli
ein 47iger und 68iger mit 78iger
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Birgitt
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Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Krankenkassen entdecken die Reise-Impfung als Serviceleistung
DAK, TK und KKH übernehmen die Kosten / Ärzte rechnen weiter nach GOÄ ab
NEU-ISENBURG (juk). Reise-Impfungen gehörten bisher zu den klassischen Sebstzahlerleistungen. Nun gehen einige Kassen dazu über, ihren Versicherten die Kosten für Reise-Impfungen zu erstatten. Techniker Krankenkasse (TK), DAK und die Kaufmännische Krankenkasse Hannover (KKH) kündigten an, ab sofort auch Schutzimpfungen vor Auslandsreisen zu bezahlen. Alle drei Krankenkassen orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Sie übernehmen etwa die Kosten für Impfungen gegen Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis und FSME. TK und DAK zahlen nach eigenen Angaben auch die Malaria-Prophylaxe ... mehr
Gruß
Birgitt
DAK, TK und KKH übernehmen die Kosten / Ärzte rechnen weiter nach GOÄ ab
NEU-ISENBURG (juk). Reise-Impfungen gehörten bisher zu den klassischen Sebstzahlerleistungen. Nun gehen einige Kassen dazu über, ihren Versicherten die Kosten für Reise-Impfungen zu erstatten. Techniker Krankenkasse (TK), DAK und die Kaufmännische Krankenkasse Hannover (KKH) kündigten an, ab sofort auch Schutzimpfungen vor Auslandsreisen zu bezahlen. Alle drei Krankenkassen orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Sie übernehmen etwa die Kosten für Impfungen gegen Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis und FSME. TK und DAK zahlen nach eigenen Angaben auch die Malaria-Prophylaxe ... mehr
Gruß
Birgitt
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Birgitt
- Moderator
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Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Quelle: Gemeinsamer BundesausschussGemeinsamer Bundesausschuss übernimmt Schutzimpfungen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung
22.06.2007
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben künftig einen gesetzlichen Anspruch auf die in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgeführten Schutzimpfungen. Grundlage für die Schutzimpfungs-Richtlinie sind die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Dazu gehört unter anderem auch die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen und jungen Frauen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am Donnerstag in Berlin.
Der G-BA hat damit einen gesetzlichen Auftrag der jüngsten Gesundheitsreform in der vorgegebenen Frist bis zum 30. Juni 2007 erfüllt. Auf Basis der Empfehlungen der beim Robert-Koch-Institut ansässigen STIKO hatte der G-BA dabei erstmals Einzelheiten zu der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenkassen bei Schutzimpfungen festzulegen. Mit der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA wurde nun zu allen zu diesem Zeitpunkt geltenden Empfehlungen der STIKO ein Beschluss gefasst. Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistungen sind in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgeführt. In einer Tabelle werden dort die einzelnen Impfungen, deren Indikation sowie Hinweise zu den Schutzimpfungen genannt.
Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sind Leistungen für Schutzimpfungen seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Grundsätzliche Voraussetzung ist allerdings zunächst eine Empfehlung der Schutzimpfung durch die STIKO. Der G-BA hat dann künftig zur Verordnungsfähigkeit der Schutzimpfung innerhalb einer Frist von drei Monaten einen Beschluss zu fassen. In begründeten Ausnahmefällen kann der G-BA auch von einer Empfehlung der STIKO abweichen. Vor der Neuregelung durch das GKV-WSG waren Schutzimpfungen freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen und damit keine generelle Pflichtleistung der GKV.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Schutzimpfungs-Richtliniehier
Neufassung vom 21.06.2007, noch nicht in Kraft.
Vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Erläuterung zum Beschlusshier
Gruß

Birgitt
-
Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Eine tolle Augenwischerei !!!
Bei allem was für uns wichtig und interessant wäre
steht "Für Reiseschutzimpfungen besteht kein Leistungsanspruch" !!!
Bei allem was für uns wichtig und interessant wäre
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Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Manfred, mach Dich doch erst mal schlau, bevor Du hier schon wieder reinquakst.
Ich glaube, dass hier der gesetzliche Anspruch auf Impfkostenübernahme (auf Versicherungskarte) und die Kostenerstattung durch die GKV auf Antrag (als freiwillige Leistung) verwechselt wurden.
Bisher waren Schutzimpfungen generell freiwillige Leistungen, das gilt weiterhin für die sog. Reiseimpfungen, die von der Stiko empfohlenen Impfungen hingegen sind nun Pflichtleistung.
Meine GKV erstattet auf Antrag die Kosten für das Impfserum (Zuzahlung muss ich tragen) und den 1-fachen Gebührensatz des Arztes (der bei einer Privatbehandlung, um die es sich hier handelt, bis zum 3-fachen Satz abrechnen kann).
Übernommen werden u.a. Malariaprophylaxe, Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Tollwut, Typhus und einige andere.
Gruss
Christine
PS: Wenn hier jemand darüber meckert, dass er die Reiseimpfungen anderer mittragen muss, ich zahle auch für verunfallte Raser, Alkoholiker, verunglückte Extremsportler usw. usw. mit. Das ist halt das Solidaritätsprinzip.
Ich glaube, dass hier der gesetzliche Anspruch auf Impfkostenübernahme (auf Versicherungskarte) und die Kostenerstattung durch die GKV auf Antrag (als freiwillige Leistung) verwechselt wurden.
Bisher waren Schutzimpfungen generell freiwillige Leistungen, das gilt weiterhin für die sog. Reiseimpfungen, die von der Stiko empfohlenen Impfungen hingegen sind nun Pflichtleistung.
Meine GKV erstattet auf Antrag die Kosten für das Impfserum (Zuzahlung muss ich tragen) und den 1-fachen Gebührensatz des Arztes (der bei einer Privatbehandlung, um die es sich hier handelt, bis zum 3-fachen Satz abrechnen kann).
Übernommen werden u.a. Malariaprophylaxe, Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A + B, Tollwut, Typhus und einige andere.
Gruss
Christine
PS: Wenn hier jemand darüber meckert, dass er die Reiseimpfungen anderer mittragen muss, ich zahle auch für verunfallte Raser, Alkoholiker, verunglückte Extremsportler usw. usw. mit. Das ist halt das Solidaritätsprinzip.
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Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Christine hat geschrieben:Manfred, mach Dich doch erst mal schlau, bevor Du hier schon wieder reinquakst.
Vergreife Dich bitte nicht im Ton!
PS: Wenn hier jemand darüber meckert, dass er die Reiseimpfungen anderer mittragen muss, ich zahle auch für verunfallte Raser, Alkoholiker, verunglückte Extremsportler usw. usw. mit. Das ist halt das Solidaritätsprinzip.
Hat hier jemand davon gesprochen ???
Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
@ Manfred
Ich habe mich keineswegs im Ton vergriffen. Wenn Du das so siehst, kann ich Dir auch nicht helfen.
Der Nachsatz bezog sich auf das 2. Posting, erst schauen, dann quaken.
Gruss
Christine
Ich habe mich keineswegs im Ton vergriffen. Wenn Du das so siehst, kann ich Dir auch nicht helfen.
Der Nachsatz bezog sich auf das 2. Posting, erst schauen, dann quaken.
Gruss
Christine
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Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Wenn das "westlich vom Äquator" Dein Normalton ist, dann
bitte nicht hierhin übertragen. Ich habe es nicht nötig mich von
Dir als "Quaker" titulieren zu lassen! Einen gewissen Anstand
solltest Du schon im Forum haben!
bitte nicht hierhin übertragen. Ich habe es nicht nötig mich von
Dir als "Quaker" titulieren zu lassen! Einen gewissen Anstand
solltest Du schon im Forum haben!
Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Hallo!
cool down!
Wie oben schon dargestellt habe,halte ich die Aussage der erwähnten Krankenkassen für einen Werbegag.
Ich bin als fernreisender Mediziner von diesem Durcheinander doppelt betroffen.
Ich bin im Moment von einem Arzneimittelregress von 230000Euro für 2004 und 2005 betroffen,wegen Budgetüberschreitung.
Ihr könnt Euch vielleicht vorstellen,dass ich Euch die Fernreiseimpfungen nicht zu Lasten der Kasse verordne,es sei denn,dass die betreffende Kasse mir schriftlich zusichert,daß die Verordnung ausserhalb des Bugdet abgerechnet wird.
Eine solche Zusage habe ich bisher noch nicht erhalten.
Ganz abgesehen davon,dass ich den Nachweis zwei Jahren später zu führen habe,dass diese Summe aus dem Budget herausgerechnet ist.
Im Übrigen besteht die Möglichkeit mit den Kassen auf Kostenerstattung zu verhandeln,dh:Privatrezept,Privatrechnung.Dann hängt die Kostenerstattung nach meinen Erfahrungen vom Verhandlungsgeschick des Impflings ab.
Gruß Uli
cool down!
Wie oben schon dargestellt habe,halte ich die Aussage der erwähnten Krankenkassen für einen Werbegag.
Ich bin als fernreisender Mediziner von diesem Durcheinander doppelt betroffen.
Ich bin im Moment von einem Arzneimittelregress von 230000Euro für 2004 und 2005 betroffen,wegen Budgetüberschreitung.
Ihr könnt Euch vielleicht vorstellen,dass ich Euch die Fernreiseimpfungen nicht zu Lasten der Kasse verordne,es sei denn,dass die betreffende Kasse mir schriftlich zusichert,daß die Verordnung ausserhalb des Bugdet abgerechnet wird.
Eine solche Zusage habe ich bisher noch nicht erhalten.
Ganz abgesehen davon,dass ich den Nachweis zwei Jahren später zu führen habe,dass diese Summe aus dem Budget herausgerechnet ist.
Im Übrigen besteht die Möglichkeit mit den Kassen auf Kostenerstattung zu verhandeln,dh:Privatrezept,Privatrechnung.Dann hängt die Kostenerstattung nach meinen Erfahrungen vom Verhandlungsgeschick des Impflings ab.
Gruß Uli
ein 47iger und 68iger mit 78iger
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Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Nachzulesen hier: http://www.g-ba.de/downloads/39-261-440 ... mpfung.pdfManfred Franz hat geschrieben:Eine tolle Augenwischerei !!!
Bei allem was für uns wichtig und interessant wäre
steht "Für Reiseschutzimpfungen besteht kein Leistungsanspruch" !!!
Seite 3, Absatz IV, §11, Ziffer 3
Eine genaue Aufschlüsselung der entsprechenden Impfungen mit Kosten-
übernahme ja/nein steht ab Seite 5.
Birgitt hat es bereits in ihrem Beitrag oben verlinkt.
Dürfte klar und deutlich sein ...
Zuletzt geändert von Manfred Franz am Di 17. Jul 2007, 13:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Sorry Uli, da haben wir uns überschnitten.
Dein Argument kann ich sehr gut verstehen und daran denkt von uns
Nichtmedizinern sicherlich keiner. Darum finde ich es sehr gut, daß
Du es hier mal erklärt hast! Ich glaube man müsste sich auch realisieren,
daß es bei der Kostenerstattung nur um die Impfung, also das "Pieksen"
des Arztes handelt und nicht um die Seren. Soweit ich es verstehe müssen
die oft sehr teuren Seren nach wie vor selbst bezahlt werden.
Frage an den Fachmann - ist das so wie ich es verstehe ???
Ich meine damit ausschließlich die für Fernreisende in Frage kommenden Impfungen.
Dein Argument kann ich sehr gut verstehen und daran denkt von uns
Nichtmedizinern sicherlich keiner. Darum finde ich es sehr gut, daß
Du es hier mal erklärt hast! Ich glaube man müsste sich auch realisieren,
daß es bei der Kostenerstattung nur um die Impfung, also das "Pieksen"
des Arztes handelt und nicht um die Seren. Soweit ich es verstehe müssen
die oft sehr teuren Seren nach wie vor selbst bezahlt werden.
Frage an den Fachmann - ist das so wie ich es verstehe ???
Ich meine damit ausschließlich die für Fernreisende in Frage kommenden Impfungen.
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Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Kostenübernahme von Schutzimpfungen
Nachtrag:
Es gab immer schon einige private Krankenversicherungen
die, wie bei mir, z.B. die Gelbfieberimpfung inkl. Serum
bezahlt haben.
Es gab immer schon einige private Krankenversicherungen
die, wie bei mir, z.B. die Gelbfieberimpfung inkl. Serum
bezahlt haben.



