Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 18.06.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 18.06.2009 (Unverändert gültig seit: 18.06.2009)

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Insbesondere im Grenzgebiet zu Algerien, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, könnten Reisende Gefährdungen ausgesetzt sein.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Am 14. Juni 2009 berichteten libysche Medien über das Auftreten von Beulenpest in einem Ort nahe der Stadt Tobruk im Osten von Libyen. Inzwischen ist die Weltgesundheitsorganisation WHO für weitere Untersuchungen eingeschaltet.
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus.
Seit dem 08.01.2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumantragstellung:
• persönliches Erscheinen des Antragstellers
• Reisekrankenversicherungsnachweis
• Hotelreservierung
• Hin- und Rückflugticket
• Schreiben des Arbeitgebers/Beschäftigungsnachweis der jeweiligen Firma oder eine Firmenlizenz von selbständigen Unternehmern
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen 60,- €. Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich.
Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) gelten nach wie vor.
Übersetzung von Passdaten
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktuelle Hinweise“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Malaria
Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 17.07.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen:
Stand 17.07.2009 (Unverändert gültig seit: 17.07.2009)

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Insbesondere im Grenzgebiet zu Algerien, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, könnten Reisende Gefährdungen ausgesetzt sein.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Am 14. Juni 2009 berichteten libysche Medien über das Auftreten von Beulenpest in einem Ort nahe der Stadt Tobruk im Osten von Libyen. Inzwischen ist die Weltgesundheitsorganisation WHO für weitere Untersuchungen eingeschaltet.
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus.
Seit dem 08.01.2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumantragstellung:
• persönliches Erscheinen des Antragstellers
• Reisekrankenversicherungsnachweis
• Hotelreservierung
• Hin- und Rückflugticket
• Schreiben des Arbeitgebers/Beschäftigungsnachweis der jeweiligen Firma oder eine Firmenlizenz von selbständigen Unternehmern
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen 60,- €. Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich.
Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) gelten nach wie vor.
Übersetzung von Passdaten
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktuelle Hinweise“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Aktuelles
Im Nordosten des Landes, insbesondere der Stadt Tubruq, werden aktuell erstmals seit ca. 20 Jahren wieder Pesterkrankungen gemeldet.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Auswärtige Amt
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Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 03.08.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen
Stand 03.08.2009 (Unverändert gültig seit: 03.08.2009)

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
[/b]Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere im Grenzgebiet zu Algerien, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. [/b]
In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Am 14. Juni 2009 berichteten libysche Medien über das Auftreten von Beulenpest in einem Ort nahe der Stadt Tobruk im Osten von Libyen. Inzwischen ist die Weltgesundheitsorganisation WHO für weitere Untersuchungen eingeschaltet.
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus.
Seit dem 08.01.2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumantragstellung:
• persönliches Erscheinen des Antragstellers
• Reisekrankenversicherungsnachweis
• Hotelreservierung
• Hin- und Rückflugticket
• Schreiben des Arbeitgebers/Beschäftigungsnachweis der jeweiligen Firma oder eine Firmenlizenz von selbständigen Unternehmern
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen 60,- €. Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich.
Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) gelten nach wie vor.
Übersetzung von Passdaten
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktuelle Hinweise“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Aktuelles
Im Nordosten des Landes, insbesondere der Stadt Tubruq, werden aktuell erstmals seit ca. 20 Jahren wieder Pesterkrankungen gemeldet.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Kuno
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Re: Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011

Beitrag von Kuno »

Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten.
Das kann ich so nicht bestaetigen Man hat maximal 7 Tage Zeit sich den 'Dreiecksstempel' zu holen. Wenn man aber nur 5 Tage im Lande bleibt, dann muss man ihn halt schon nach 5 Tagen drin haben.
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 03.12.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 03.12.2009 (Unverändert gültig seit: 03.12.2009)

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere im Grenzgebiet zu Algerien, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus.
Seit dem 08.01.2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumantragstellung:
• persönliches Erscheinen des Antragstellers
• Reisekrankenversicherungsnachweis
• Hotelreservierung
• Hin- und Rückflugticket
• Schreiben des Arbeitgebers/Beschäftigungsnachweis der jeweiligen Firma oder eine Firmenlizenz von selbständigen Unternehmern
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen 60,- €. Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich.
Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) gelten nach wie vor.
Übersetzung von Passdaten
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktuelle Hinweise“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
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The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 04.12.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 04.12.2009 (Unverändert gültig seit: 04.12.2009)

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere im Grenzgebiet zu Algerien, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.
Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.
Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• persönliches Erscheinen des Antragstellers,
• ausgefüllter Visumantrag,
• 2 aktuelle Passfotos,
• Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,
• mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des libyschen Volksbüros unter www.libyschebotschaft.de Auch sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.
Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.
Übersetzung von Passdaten
Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.
Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck, eingeheftet oder eingeklebt.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, bis zum 12. Lebensjahr
Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt sein.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.


Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 10.12.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 10.12.2009 (Unverändert gültig seit: 10.12.2009)

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere in den weitläufigen Grenzgebieten zu Algerien, Tunesien, Niger und Tschad, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in die vorgenannten Grenzgebiete wird abgeraten.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.
Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.
Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• persönliches Erscheinen des Antragstellers,
• ausgefüllter Visumantrag,
• 2 aktuelle Passfotos,
• Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,
• mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des libyschen Volksbüros unter www.libyschebotschaft.de Auch sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.
Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.
Übersetzung von Passdaten
Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.
Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck, eingeheftet oder eingeklebt.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, bis zum 12. Lebensjahr
Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt sein.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 30.12.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 30.12.2009 (Unverändert gültig seit: 30.12.2009)

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; auch im November/Dezember 2009 kam es zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere in den weitläufigen Grenzgebieten zu Algerien, Tunesien, Niger und Tschad, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in die vorgenannten Grenzgebiete wird abgeraten.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.
Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.
Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• persönliches Erscheinen des Antragstellers,
• ausgefüllter Visumantrag,
• 2 aktuelle Passfotos,
• Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,
• mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des libyschen Volksbüros unter www.libyschebotschaft.de Auch sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.
Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.
Übersetzung von Passdaten
Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.
Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck, eingeheftet oder eingeklebt.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, bis zum 12. Lebensjahr
Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt sein.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/


Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 15.02.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 15.02.2010
(Unverändert gültig seit: 15.02.2010)

Aktuelle Hinweise
Libyen hat am 15. Februar 2010 bekanntgegeben, dass bis auf Weiteres für Bürger des Schengen-Raumes einschließlich Deutschland keine Visa mehr erteilt werden. Auch bereits erteilte Visa für diesen Personenkreis seien ungültig. Nur die Einreise für Personen mit gültiger Aufenthaltsberechtigung soll weiterhin möglich sein. Entscheidungen der libyschen Behörden können davon aber auch abweichen.


Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere in den weitläufigen Grenzgebieten zu Algerien, Tunesien, Niger und Tschad, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in die vorgenannten Grenzgebiete wird abgeraten.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.

Einreisebestimmungen
Bitte beachten Sie unbedingt die „Aktuellen Hinweise“. Derzeit sind Einreisen nur für Personen mit gültiger Aufenthaltsberechtigung möglich!

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.
Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.
Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • persönliches Erscheinen des Antragstellers,
  • ausgefüllter Visumantrag,
  • 2 aktuelle Passfotos,
  • Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,
  • mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des libyschen Volksbüros unter www.libyschebotschaft.de Auch sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.
Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.
Übersetzung von Passdaten
Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.
Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck, eingeheftet oder eingeklebt.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene
Reisepass - Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass - Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Weitere Anmerkungen
Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass - Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Reisepass - Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) - Ja, bis zum 12. Lebensjahr
Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt sein.
Weitere Anmerkungen
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Quelle: Auswärtiges Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 11.03.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Libyen
Stand 11.03.2010 (Unverändert gültig seit: 11.03.2010)

Aktuelle Hinweise
Libyen hat am 15. Februar 2010 bekanntgegeben, dass bis auf Weiteres für Bürger des Schengen-Raumes einschließlich Deutschland keine Visa mehr erteilt werden. Auch bereits erteilte Visa für diesen Personenkreis seien ungültig.
Die libysche Einreisebehörde am Flughafen Tripolis hat weiterhin am 11. März 2010 mitgeteilt, dass alle Bürger des Schengen-Raums einschließlich Deutschland, auch die mit gültiger Aufenthaltsberechtigung, keine Genehmigung zur Einreise nach Libyen erhalten.


Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere in den weitläufigen Grenzgebieten zu Algerien, Tunesien, Niger und Tschad, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in die vorgenannten Grenzgebiete wird abgeraten.
In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.

Einreisebestimmungen
Bitte beachten Sie unbedingt die „Aktuellen Hinweise“. Derzeit sind keine Einreisen für Personen aus dem Schengener Raum einschliesslich Deutschland mit gültiger Aufenthaltsberechtigung möglich!
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.
Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.
Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen:
* persönliches Erscheinen des Antragstellers,
* ausgefüllter Visumantrag,
* 2 aktuelle Passfotos,
* Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,
* mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des libyschen Volksbüros unter www.libyschebotschaft.de Auch sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.
Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.
Übersetzung von Passdaten
Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.
Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck, eingeheftet oder eingeklebt.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene
Reisepass - Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass - Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Weitere Anmerkungen
Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass - Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Reisepass - Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Weitere Anmerkungen
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 28.03.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija::
Stand 28.03.2010 (Unverändert gültig seit: 28.03.2010)

Aktuelle Hinweise
Libyen hat am 27. März 2010 bekanntgegeben, dass die am 15. Februar 2010 verkündeten Einreisebeschränkungen für Bürger des Schengen-Raumes einschließlich Deutschland aufgehoben wurden.

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen

In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
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Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere in den weitläufigen Grenzgebieten zu Algerien, Tunesien, Niger und Tschad, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in die vorgenannten Grenzgebiete wird abgeraten.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
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Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
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Einreisebestimmungen
Bitte beachten Sie unbedingt die „Aktuellen Hinweise“. Derzeit sind keine Einreisen für Personen aus dem Schengener Raum einschliesslich Deutschland mit gültiger Aufenthaltsberechtigung möglich!

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.
Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.
Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• persönliches Erscheinen des Antragstellers,
• ausgefüllter Visumantrag,
• 2 aktuelle Passfotos,
• Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,
• mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des libyschen Volksbüros unter www.libyschebotschaft.de Auch sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.
Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.
Übersetzung von Passdaten
Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.
Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck, eingeheftet oder eingeklebt.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, bis zum 12. Lebensjahr
Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt sein.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
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Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
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Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
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Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 30.06.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 30.06.2010
(Unverändert gültig seit: 30.06.2010)

Aktuelle Hinweise
Die Landesgrenze zwischen Libyen und Sudan ist seit dem 29. Juni 2010 bis auf Weiteres geschlossen.

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere in den weitläufigen Grenzgebieten zu Algerien, Tunesien, Niger und Tschad, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in die vorgenannten Grenzgebiete wird abgeraten.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.

Einreisebestimmungen
Bitte beachten Sie unbedingt die „Aktuellen Hinweise“.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.
Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.
Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • persönliches Erscheinen des Antragstellers,
  • ausgefüllter Visumantrag,
  • 2 aktuelle Passfotos,
  • Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,
  • mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des libyschen Volksbüros unter www.libyschebotschaft.de Auch sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.
Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.
Übersetzung von Passdaten
Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.
Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck, eingeheftet oder eingeklebt.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, bis zum 12. Lebensjahr
Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt sein.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 19.08.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 19.08.2010
(Unverändert gültig seit: 19.08.2010)

Aktuelle Hinweise
Die Landesgrenze zwischen Libyen und Sudan ist seit dem 29. Juni 2010 bis auf Weiteres geschlossen.

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiko für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere in den weitläufigen Grenzgebieten zu Algerien, Tunesien, Niger und Tschad, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in die vorgenannten Grenzgebiete wird abgeraten.

Am 22. Juli 2010 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Kommandoaktion im Norden Malis durch mauretanische Sicherheitskräfte getötet worden. Nach Presseberichten soll eine logistische Unterstützung durch französische Kräfte stattgefunden haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der Gesamtregion Maghreb – Sahel zu befürchten.
In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.

Einreisebestimmungen
Bitte beachten Sie unbedingt die „Aktuellen Hinweise“.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.
Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.
Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen:
[list[[/*]persönliches Erscheinen des Antragstellers,
[*]ausgefüllter Visumantrag,
[*]2 aktuelle Passfotos,
[*]Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,
[*]mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.[/list]Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des libyschen Volksbüros unter www.libyschebotschaft.de Auch sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.
Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.
Übersetzung von Passdaten
Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.
Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck, eingeheftet oder eingeklebt.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, bis zum 12. Lebensjahr
Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt sein.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 27.08.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 27.08.2010 (Unverändert gültig seit: 27.08.2010)

Aktuelle Hinweise
Die Landesgrenze zwischen Libyen und Sudan ist seit dem 29. Juni 2010 bis auf Weiteres geschlossen.

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Am 22. Juli 2010 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Kommandoaktion im Norden Malis durch mauretanische Sicherheitskräfte getötet worden. Nach Presseberichten soll eine logistische Unterstützung durch französische Kräfte stattgefunden haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der Gesamtregion Maghreb – Sahel zu befürchten.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere in den weitläufigen Grenzgebieten zu Algerien, Tunesien, Niger und Tschad, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in die vorgenannten Grenzgebiete wird abgeraten.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.

Einreisebestimmungen
Bitte beachten Sie unbedingt die „Aktuellen Hinweise“.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.
Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.
Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• persönliches Erscheinen des Antragstellers,
• ausgefüllter Visumantrag,
• 2 aktuelle Passfotos,
• Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,
• mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des libyschen Volksbüros unter www.libyschebotschaft.de Auch sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.
Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.
Übersetzung von Passdaten
Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.
Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck, eingeheftet oder eingeklebt.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, bis zum 12. Lebensjahr
Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt sein.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 13.10.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 13.10.2010
(Unverändert gültig seit: 13.10.2010)

Aktuelle Hinweise
Die Landesgrenze zwischen Libyen und Sudan ist seit dem 29. Juni 2010 bis auf Weiteres geschlossen.

Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere in den weitläufigen Grenzgebieten zu Algerien, Tunesien, Niger und Tschad, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in die vorgenannten Grenzgebiete wird abgeraten.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.
Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.
Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • persönliches Erscheinen des Antragstellers,
  • ausgefüllter Visumantrag,
  • 2 aktuelle Passfotos,
  • Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,
  • mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Website des libyschen Volksbüros unter www.libyschebotschaft.de
Auch sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.
Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.
Übersetzung von Passdaten
Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.
Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck, eingeheftet oder eingeklebt.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Reisepass Ja, mindestens noch 6 Monate gültig
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, bis zum 12. Lebensjahr
Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt sein.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt
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