Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Angola - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Angola wurden seit 20. März 2020 bis auf weiteres eingestellt. Land- und Seegrenzen sind in diesem Zeitraum für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen. Der seit 27. März geltende Ausnahmezustand wurde bis zum 9. Juni in abgeschwächter Form verlängert. Eine erneute Verlängerung ist möglich. Während des Ausnahmezustands ist es verboten, die nationalen Grenzen zu übertreten. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist vom Provinzverkehr ausgeschlossen. Ferner ist zurzeit jeglicher nationale und internationale Flugverkehr suspendiert.
Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
Armenien - Ergänzung:
Aufgrund der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde bis zum 13. Juni 2020 der Ausnahmezustand in Armenien verhängt. Die Einreise von Reisenden aus Deutschland ist bis auf weiteres nicht erlaubt (Ausnahme: armenische Staatsangehörige, Angehörige von diplomatischen Vertretungen, konsularischen Einrichtungen und internationalen Organisationen, die sich nach Einreise zwingend in 14-tägige Quarantäne begeben müssen). Alle Landesgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, der Flugverkehr ist weitestgehend eingestellt, auch wenn der Flughafen Eriwan geöffnet bleibt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
Australien - Ergänzung:
Australien wird seine Grenzen laut Premier Scott Morrison nicht so bald öffnen. Allerdings stehe man im ständigen Austausch mit dem Nachbarn Neuseeland, sagte Morrison in Canberra. Quelle: tagesschau.de
Deutschland - Ergänzung:
Bund und Länder haben sich grundsätzlich geeinigt, dass die geltenden Kontaktbeschränkungen als Vorsichtsmaßnahme gegen das Coronavirus noch bis mindestens zum 29. Juni gelten sollen. Die Regelungen besagen unter anderem, dass sich maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Allerdings behalten sich mehrere Bundesländer vor, eigene Entscheidungen zu den Kontaktbeschränkungen zu fällen. So hatte Thüringen bereits angekündigt, die Beschränkungen bereits ab dem 6. Juni aufheben zu wollen. Quelle: tagesschau.de
Guinea - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Guinea zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren. Flughäfen und alle Landgrenzen sind - mit Ausnahme für den Warenverkehr - geschlossen.
Für künftige Einreisen hat das Gesundheitsministerium angekündigt, auf eine 14-tägige Quarantäne sowohl vor Abreise als auch nach Eintreffen in Conakry in einem dafür vorgesehenen Hotel zu bestehen. Zusätzlich sollen ein Negativattest vor Abreise und weitere Tests nach Ankunft erforderlich sein. Es gibt allerdings noch kein Datum für die Wiederöffnung des Flughafens.
Im Land gilt seit 27. März 2020 der Ausnahmezustand mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Für den Großraum Conakry gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Fahrten von Conakry ins Landesinnere sind verboten. Über Ausnahmen entscheidet das Gesundheitsministerium.
Für die Ausreise aus Guinea kommt derzeit als einzige Option ein Platz auf kommerziellen Flügen mit Ausnahmegenehmigung in Betracht, die gelegentlich stattfinden.
• Deutsche Staatsangehörige nehmen bitte Kontakt zur Deutschen Botschaft Conakry auf, falls Sie Guinea auf diesem Weg (kommerzieller Flug mit Ausnahmegenehmigung) verlassen möchten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft auf.
Honduras - Ergänzung:
In Honduras gilt eine allgemeine Ausgangssperre, zunächst bis einschließlich 31. Mai 2020. Die Außengrenzen sind weiterhin komplett geschlossen und kommerzielle Flüge finden nur vereinzelt statt.
• Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
Hongkong - Ergänzung:
Der Hong Kong International Airport wird ab dem 1. Juni für einige Transitdienste geöffnet. Quelle: Aljazeera
Iran - Ergänzung:
Im Iran dürfen seit heute die Restaurants wieder Gäste empfangen. Quelle: Aljazeera
Kongo (Demokratische Republik) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der Staatspräsident am Abend des 24. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für den Personenverkehr geschlossen. Das Parlament hat diesen Notstand am 22. Mai für weitere 15 Tage verlängert. Eine Verlängerung darüber hinaus ist möglich.
Kinshasa ist von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen. Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Seit dem 6. April 2020 gilt eine Ausgangssperre für den Stadtteil Gombe/Kinshasa. Diese wurde zwischenzeitlich gelockert. Seit dem 22. April 2020 sind Supermärkte und Banken in Gombe wieder geöffnet. Die Bewohner können sich innerhalb von Gombe ohne Plakette/“Macaron“ bewegen, lediglich beim Betreten/Verlassen der Grenzen Gombes wird kontrolliert. Seit dem 20. April 2020 ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas verpflichtend.
Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
Aufgrund gestiegener Infektionszahlen wurde seit dem 20. Mai auch für Goma, die Hauptstadt der Provinz Nord-Kivu, eine 14-tägige Isolierung vom Rest des Lands mit einer Ausgangssperre verhängt.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie Covid-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
Die Sicherheitslage ist, auch nach Amtseinführung des neuen Staatspräsidenten Tshisekedi Anfang 2019, äußerst instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dies betrifft neben zahlreichen Provinzen inzwischen auch die Hauptstadt Kinshasa.
In der Provinz Kivu-Nord sowie inzwischen auch in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Gesundheit.
• Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
• Wenn Sie nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs beschäftigt sind, verlassen Sie die betroffene Region.
Luxemburg - Ergänzung:
Luxemburg wird am Mittwoch seine Coronavirus-Beschränkungen weiter lockern, Cafés und Restaurants wieder eröffnen und zivile und religiöse Zeremonien unter strengen Bedingungen zulassen. Quelle: Aljazeera
Rumänien - Ergänzung:
Die rumänische Regierung hat zur Vermeidung einer Weiterverbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 eine Liste von Ländern beziehungsweise Regionen erstellt, für die Einreisebeschränkungen gelten. Derzeit sind alle Länder gelb eingestuft. Reisende aus der „Zone Galbena“ (Gelber Bereich), zu denen seit 15. Mai 2020 auch Deutschland zählt, müssen sich für 14 Tage in häusliche Selbstisolation begeben, siehe Liste des Rumänischen Gesundheitsamts .
Personen in freiwilliger Selbstisolierung, die mit dem Corona-Virus assoziierte Symptome entwickeln, bleiben isoliert und sind aufgefordert, die nationale Notfallnummer 112 zu kontaktieren. Medizinisches Personal wird dann Proben entnehmen und über weitere spezifische Maßnahmen entscheiden.
Weiterhin wurde mit Wirkung vom 22. März 2020 ein Einreiseverbot nach Rumänien für Ausländer und Staatenlose erlassen. Dieses Einreiseverbot gilt jedoch nicht für nachstehenden Personenkreis:
• Familienangehörige von rumänischen Bürgern.
• Familienmitglieder von EU-Bürgern.
• Von Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben.
• Personen mit langfristigem Visum, mit Aufenthaltserlaubnis oder eines gleichwertigen Dokuments, ausgestellt von den rumänischen Behörden oder von den Behörden anderen Staaten, gemäß EU-Recht.
• Personen, die sich beruflich unterwegs befinden – nachgewiesen anhand eines Visum, einer Aufenthaltserlaubnis oder eines gleichwertigen Dokuments.
• Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Corps, Personal der internationalen Organisationen, des Militärs und diejenige, die humanitäre Hilfe leisten.
• Passagiere in Transit, einschließlich die, die im Rahmen der Konsularhilfe zurückgeführt werden.
• Personen, die aus dringenden Gründen reisen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe).
• Personen, die internationalen Schutz benötigen oder aus anderen humanitären Gründen reisen müssen.
Aktuelle Information zu staatlichen rumänischen Maßnahmen (u.a. Ausgangsbeschränkungen) finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bukarest .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt bei der Rumänischen Botschaft nach den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich über die Seite des Rumänischen Gesundheitsamt unter „Lista regiunilor si localitatilor din zona rosie si zona galbena cu transmitere a COVID-19“ (rumänisch). Die Einstufung der Länder kann sich kurzfristig ändern.
Saudi-Arabien - Ergänzung:
Die saudischen Behörden haben Lockerungen in 3 Phasen angekündigt, die mit der endgültigen Aufhebung des Lockdown am 21. Juni abgeschlossen sein werden. Lediglich Mekka ist von sämtlichen Lockerungen sowie der Aufhebung des Lockdown ausgenommen. Die für Juli geplante Hajj wird vorerst ausgesetzt. Ab Donnerstag wird die Ausgangssperre gelockert (15.00 bis 06.00 Uhr). Ab kommender Woche werden einige kommerzielle Aktivitäten wieder aufgenommen, auch Kultstätten sollen teilweise wieder öffnen, sofern sie die Sicherheitsregeln einhalten. Ab Freitag öffnen die Moscheen wieder für das Freitagsgebet. Ab dem 31. Mai sollen die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wieder ihre Arbeit aufnehmen. Quelle: ANSAmed und Aljazeera
Slowakei - Ergänzung:
Ungarn, die Slowakei und die Tschechische Republik werden am Dienstag ab Mitternacht ihre Grenzen für die Bürger des jeweils anderen Staates öffnen, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Grenzüberschreitende Reisen ohne obligatorische Quarantäne sind nur für Ungarn, Slowaken und Tschechen gestattet, deren Aufenthalt im anderen Land 48 Stunden nicht überschreitet. Außerdem können Ungarn durch die Slowakei in die Tschechische Republik reisen, auf dem Rückweg jedoch nicht durch die Slowakei. Sie müssen einen Umweg durch Österreich machen. Gleiches gilt für Tschechen, die aus Ungarn nach Hause zurückkehren. Ungarn hatte ab Montagmorgen auch seine südliche Grenze für Serben geöffnet. Quelle: Aljazeera
Syrien - Ergänzung:
Die syrischen Behörden haben die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus etwas gelockert, indem sie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben haben. Außerdem sind Reisen zwischen den Provinzen wieder möglich. Auch Moscheen dürfen wieder öffnen. Quelle: Aljazeera
Thailand - Ergänzung:
Der seit Ende März in Thailand geltende Ausnahmezustand wurde vom Kabinett des Landes verlängert. Er gilt nun bis mindestens Ende Juni. Quelle: tagesschau.de
Tschechische Republik - Ergänzung:
Die seitens der Tschechischen Republik aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 verhängte Ausnahmezustand mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens endete am 17. Mai. Es sind zahlreiche Ausnahmeregelungen des Tschechischen Gesundheitsministeriums in Kraft.
Das Tragen eines Mundschutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung nur noch in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und dort, wo der Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, Pflicht.
Für Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis oder für EU-Staatsangehörige ohne ständigem Aufenthalt in der Tschechischen Republik gelten Einreisebeschränkungen. Möglich ist u.a. die Einreise zum Transit zur Rückkehr in das Land der Staatsangehörigkeit, für Grenzpendler und Beschäftigte, die Wartungsarbeiten an kritischer Infrastruktur durchführen, für wirtschaftliche Tätigkeiten, Verwandtenbesuche und in dringenden Ausnahmesituationen. Aus dem Ausland einreisende Personen müssen grundsätzlich bei Einreise ein maximal vier Tage altes negatives Testergebnis über einen durchgeführten Corona-Test vorlegen oder haben die Pflicht zu einer 14-tägigen Quarantäne.
Damit Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, von der Pflicht zur Vorlage eines Negativ-Coronavirustest oder der zur Quarantäne befreit werden können, muss ihr Arbeitgeber bestätigen, dass er tschechische Gesundheitsauflagen einhält.. Als Nachweis ist eine Verbalnote der Deutschen Botschaft Prag beim Grenzübertritt vorzulegen, die der jeweilige Arbeitgeber beantragen muss.
Deutsche Staatsangehörige können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik nach Deutschland reisen. Sie müssen bei Einreise ein Doppel einer Verbalnote der Deutschen Botschaft in Prag mit sich führen. Die Note muss beim Tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu erteilt die Deutsche Botschaft auf ihrer Internetseite.
Über zahlreiche Sonderregelungen zur Einreise, insbesondere für Grenzpendler, informiert das Tschechische Innenministerium.
Seit dem 26. Mai 2020 sind für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wieder alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn / Tuřany, Karlsbad, Ostrava / Mošnov, Pardubice, Prag / Ruzyně und Prag / Kbely geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr ist wieder möglich.
• Informieren Sie sich zur Ein- und Ausreise und zur Pendlerregelung auch auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim Tschechischen Gesundheitsministerium oder dem Tschechischen Innenministerium. Quelle: AA
Ungarn, die Slowakei und die Tschechische Republik werden am Dienstag ab Mitternacht ihre Grenzen für die Bürger des jeweils anderen Staates öffnen, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Grenzüberschreitende Reisen ohne obligatorische Quarantäne sind nur für Ungarn, Slowaken und Tschechen gestattet, deren Aufenthalt im anderen Land 48 Stunden nicht überschreitet. Außerdem können Ungarn durch die Slowakei in die Tschechische Republik reisen, auf dem Rückweg jedoch nicht durch die Slowakei. Sie müssen einen Umweg durch Österreich machen. Gleiches gilt für Tschechen, die aus Ungarn nach Hause zurückkehren. Ungarn hatte ab Montagmorgen auch seine südliche Grenze für Serben geöffnet. Quelle: Aljazeera
Ungarn - Ergänzung:
Ungarn, die Slowakei und die Tschechische Republik werden am Dienstag ab Mitternacht ihre Grenzen für die Bürger des jeweils anderen Staates öffnen, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Grenzüberschreitende Reisen ohne obligatorische Quarantäne sind nur für Ungarn, Slowaken und Tschechen gestattet, deren Aufenthalt im anderen Land 48 Stunden nicht überschreitet. Außerdem können Ungarn durch die Slowakei in die Tschechische Republik reisen, auf dem Rückweg jedoch nicht durch die Slowakei. Sie müssen einen Umweg durch Österreich machen. Gleiches gilt für Tschechen, die aus Ungarn nach Hause zurückkehren. Ungarn hatte ab Montagmorgen auch seine südliche Grenze für Serben geöffnet. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Die US-Regierung legt den Beginn der Einreisebeschränkungen für Nicht-US-Bürger aus Brasilien auf einen früheren Termin. Die Regelung trete nun ab dem 26. Mai 23:59 Uhr amerikanische Ostküstenzeit in Kraft und nicht erst ab dem 28. Mai, teilt das Weiße Haus mit. Quelle: tagesschau.de
Zypern - Ergänzung:
Wegen Covid-19 bleiben die zyprischen Flughäfen bis zum 9. Juni 2020 für kommerziellen Passagierflugverkehr weiter geschlossen, und es besteht, bis auf wenige Ausnahmen, ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige.
Ab dem 9. Juni werden die Flughäfen wieder geöffnet. Basierend auf der Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten kategorisiert. Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A: Passagiere, die aus Deutschland zwischen 9. und 19. Juni einreisen, müssen beim Einchecken eine Bescheinigung eines anerkannten Instituts mit sich führen, die einen negativen Covid-19-Test bestätigt, und nicht älter als 72 Stunden alt sein darf.
Ab dem 20. Juni 2020 ist die Vorlage eines solchen Testergebnisses nicht mehr erforderlich, es bestehen dann für aus Deutschland Einreisende keine Restriktionen mehr.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in dem nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis auf weiteres nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und, in der gegenwärtigen Situation, nur minimal geleistet werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der Zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften oder informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern.
• Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.
Gruß
Birgitt
Alle internationalen Flüge von und nach Angola wurden seit 20. März 2020 bis auf weiteres eingestellt. Land- und Seegrenzen sind in diesem Zeitraum für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen. Der seit 27. März geltende Ausnahmezustand wurde bis zum 9. Juni in abgeschwächter Form verlängert. Eine erneute Verlängerung ist möglich. Während des Ausnahmezustands ist es verboten, die nationalen Grenzen zu übertreten. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist vom Provinzverkehr ausgeschlossen. Ferner ist zurzeit jeglicher nationale und internationale Flugverkehr suspendiert.
Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
Armenien - Ergänzung:
Aufgrund der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde bis zum 13. Juni 2020 der Ausnahmezustand in Armenien verhängt. Die Einreise von Reisenden aus Deutschland ist bis auf weiteres nicht erlaubt (Ausnahme: armenische Staatsangehörige, Angehörige von diplomatischen Vertretungen, konsularischen Einrichtungen und internationalen Organisationen, die sich nach Einreise zwingend in 14-tägige Quarantäne begeben müssen). Alle Landesgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, der Flugverkehr ist weitestgehend eingestellt, auch wenn der Flughafen Eriwan geöffnet bleibt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
Australien - Ergänzung:
Australien wird seine Grenzen laut Premier Scott Morrison nicht so bald öffnen. Allerdings stehe man im ständigen Austausch mit dem Nachbarn Neuseeland, sagte Morrison in Canberra. Quelle: tagesschau.de
Deutschland - Ergänzung:
Bund und Länder haben sich grundsätzlich geeinigt, dass die geltenden Kontaktbeschränkungen als Vorsichtsmaßnahme gegen das Coronavirus noch bis mindestens zum 29. Juni gelten sollen. Die Regelungen besagen unter anderem, dass sich maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Allerdings behalten sich mehrere Bundesländer vor, eigene Entscheidungen zu den Kontaktbeschränkungen zu fällen. So hatte Thüringen bereits angekündigt, die Beschränkungen bereits ab dem 6. Juni aufheben zu wollen. Quelle: tagesschau.de
Guinea - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Guinea zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren. Flughäfen und alle Landgrenzen sind - mit Ausnahme für den Warenverkehr - geschlossen.
Für künftige Einreisen hat das Gesundheitsministerium angekündigt, auf eine 14-tägige Quarantäne sowohl vor Abreise als auch nach Eintreffen in Conakry in einem dafür vorgesehenen Hotel zu bestehen. Zusätzlich sollen ein Negativattest vor Abreise und weitere Tests nach Ankunft erforderlich sein. Es gibt allerdings noch kein Datum für die Wiederöffnung des Flughafens.
Im Land gilt seit 27. März 2020 der Ausnahmezustand mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Für den Großraum Conakry gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Fahrten von Conakry ins Landesinnere sind verboten. Über Ausnahmen entscheidet das Gesundheitsministerium.
Für die Ausreise aus Guinea kommt derzeit als einzige Option ein Platz auf kommerziellen Flügen mit Ausnahmegenehmigung in Betracht, die gelegentlich stattfinden.
• Deutsche Staatsangehörige nehmen bitte Kontakt zur Deutschen Botschaft Conakry auf, falls Sie Guinea auf diesem Weg (kommerzieller Flug mit Ausnahmegenehmigung) verlassen möchten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft auf.
Honduras - Ergänzung:
In Honduras gilt eine allgemeine Ausgangssperre, zunächst bis einschließlich 31. Mai 2020. Die Außengrenzen sind weiterhin komplett geschlossen und kommerzielle Flüge finden nur vereinzelt statt.
• Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
Hongkong - Ergänzung:
Der Hong Kong International Airport wird ab dem 1. Juni für einige Transitdienste geöffnet. Quelle: Aljazeera
Iran - Ergänzung:
Im Iran dürfen seit heute die Restaurants wieder Gäste empfangen. Quelle: Aljazeera
Kongo (Demokratische Republik) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der Staatspräsident am Abend des 24. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für den Personenverkehr geschlossen. Das Parlament hat diesen Notstand am 22. Mai für weitere 15 Tage verlängert. Eine Verlängerung darüber hinaus ist möglich.
Kinshasa ist von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen. Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Seit dem 6. April 2020 gilt eine Ausgangssperre für den Stadtteil Gombe/Kinshasa. Diese wurde zwischenzeitlich gelockert. Seit dem 22. April 2020 sind Supermärkte und Banken in Gombe wieder geöffnet. Die Bewohner können sich innerhalb von Gombe ohne Plakette/“Macaron“ bewegen, lediglich beim Betreten/Verlassen der Grenzen Gombes wird kontrolliert. Seit dem 20. April 2020 ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas verpflichtend.
Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
Aufgrund gestiegener Infektionszahlen wurde seit dem 20. Mai auch für Goma, die Hauptstadt der Provinz Nord-Kivu, eine 14-tägige Isolierung vom Rest des Lands mit einer Ausgangssperre verhängt.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie Covid-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
Die Sicherheitslage ist, auch nach Amtseinführung des neuen Staatspräsidenten Tshisekedi Anfang 2019, äußerst instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dies betrifft neben zahlreichen Provinzen inzwischen auch die Hauptstadt Kinshasa.
In der Provinz Kivu-Nord sowie inzwischen auch in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Uganda ist es zu mehreren Fällen der Ebola-Virus-Krankheit gekommen, siehe Gesundheit.
• Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
• Wenn Sie nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs beschäftigt sind, verlassen Sie die betroffene Region.
Luxemburg - Ergänzung:
Luxemburg wird am Mittwoch seine Coronavirus-Beschränkungen weiter lockern, Cafés und Restaurants wieder eröffnen und zivile und religiöse Zeremonien unter strengen Bedingungen zulassen. Quelle: Aljazeera
Rumänien - Ergänzung:
Die rumänische Regierung hat zur Vermeidung einer Weiterverbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 eine Liste von Ländern beziehungsweise Regionen erstellt, für die Einreisebeschränkungen gelten. Derzeit sind alle Länder gelb eingestuft. Reisende aus der „Zone Galbena“ (Gelber Bereich), zu denen seit 15. Mai 2020 auch Deutschland zählt, müssen sich für 14 Tage in häusliche Selbstisolation begeben, siehe Liste des Rumänischen Gesundheitsamts .
Personen in freiwilliger Selbstisolierung, die mit dem Corona-Virus assoziierte Symptome entwickeln, bleiben isoliert und sind aufgefordert, die nationale Notfallnummer 112 zu kontaktieren. Medizinisches Personal wird dann Proben entnehmen und über weitere spezifische Maßnahmen entscheiden.
Weiterhin wurde mit Wirkung vom 22. März 2020 ein Einreiseverbot nach Rumänien für Ausländer und Staatenlose erlassen. Dieses Einreiseverbot gilt jedoch nicht für nachstehenden Personenkreis:
• Familienangehörige von rumänischen Bürgern.
• Familienmitglieder von EU-Bürgern.
• Von Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben.
• Personen mit langfristigem Visum, mit Aufenthaltserlaubnis oder eines gleichwertigen Dokuments, ausgestellt von den rumänischen Behörden oder von den Behörden anderen Staaten, gemäß EU-Recht.
• Personen, die sich beruflich unterwegs befinden – nachgewiesen anhand eines Visum, einer Aufenthaltserlaubnis oder eines gleichwertigen Dokuments.
• Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Corps, Personal der internationalen Organisationen, des Militärs und diejenige, die humanitäre Hilfe leisten.
• Passagiere in Transit, einschließlich die, die im Rahmen der Konsularhilfe zurückgeführt werden.
• Personen, die aus dringenden Gründen reisen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe).
• Personen, die internationalen Schutz benötigen oder aus anderen humanitären Gründen reisen müssen.
Aktuelle Information zu staatlichen rumänischen Maßnahmen (u.a. Ausgangsbeschränkungen) finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bukarest .
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt bei der Rumänischen Botschaft nach den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich über die Seite des Rumänischen Gesundheitsamt unter „Lista regiunilor si localitatilor din zona rosie si zona galbena cu transmitere a COVID-19“ (rumänisch). Die Einstufung der Länder kann sich kurzfristig ändern.
Saudi-Arabien - Ergänzung:
Die saudischen Behörden haben Lockerungen in 3 Phasen angekündigt, die mit der endgültigen Aufhebung des Lockdown am 21. Juni abgeschlossen sein werden. Lediglich Mekka ist von sämtlichen Lockerungen sowie der Aufhebung des Lockdown ausgenommen. Die für Juli geplante Hajj wird vorerst ausgesetzt. Ab Donnerstag wird die Ausgangssperre gelockert (15.00 bis 06.00 Uhr). Ab kommender Woche werden einige kommerzielle Aktivitäten wieder aufgenommen, auch Kultstätten sollen teilweise wieder öffnen, sofern sie die Sicherheitsregeln einhalten. Ab Freitag öffnen die Moscheen wieder für das Freitagsgebet. Ab dem 31. Mai sollen die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wieder ihre Arbeit aufnehmen. Quelle: ANSAmed und Aljazeera
Slowakei - Ergänzung:
Ungarn, die Slowakei und die Tschechische Republik werden am Dienstag ab Mitternacht ihre Grenzen für die Bürger des jeweils anderen Staates öffnen, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Grenzüberschreitende Reisen ohne obligatorische Quarantäne sind nur für Ungarn, Slowaken und Tschechen gestattet, deren Aufenthalt im anderen Land 48 Stunden nicht überschreitet. Außerdem können Ungarn durch die Slowakei in die Tschechische Republik reisen, auf dem Rückweg jedoch nicht durch die Slowakei. Sie müssen einen Umweg durch Österreich machen. Gleiches gilt für Tschechen, die aus Ungarn nach Hause zurückkehren. Ungarn hatte ab Montagmorgen auch seine südliche Grenze für Serben geöffnet. Quelle: Aljazeera
Syrien - Ergänzung:
Die syrischen Behörden haben die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus etwas gelockert, indem sie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben haben. Außerdem sind Reisen zwischen den Provinzen wieder möglich. Auch Moscheen dürfen wieder öffnen. Quelle: Aljazeera
Thailand - Ergänzung:
Der seit Ende März in Thailand geltende Ausnahmezustand wurde vom Kabinett des Landes verlängert. Er gilt nun bis mindestens Ende Juni. Quelle: tagesschau.de
Tschechische Republik - Ergänzung:
Die seitens der Tschechischen Republik aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 verhängte Ausnahmezustand mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens endete am 17. Mai. Es sind zahlreiche Ausnahmeregelungen des Tschechischen Gesundheitsministeriums in Kraft.
Das Tragen eines Mundschutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung nur noch in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und dort, wo der Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, Pflicht.
Für Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis oder für EU-Staatsangehörige ohne ständigem Aufenthalt in der Tschechischen Republik gelten Einreisebeschränkungen. Möglich ist u.a. die Einreise zum Transit zur Rückkehr in das Land der Staatsangehörigkeit, für Grenzpendler und Beschäftigte, die Wartungsarbeiten an kritischer Infrastruktur durchführen, für wirtschaftliche Tätigkeiten, Verwandtenbesuche und in dringenden Ausnahmesituationen. Aus dem Ausland einreisende Personen müssen grundsätzlich bei Einreise ein maximal vier Tage altes negatives Testergebnis über einen durchgeführten Corona-Test vorlegen oder haben die Pflicht zu einer 14-tägigen Quarantäne.
Damit Beschäftigte kritischer Infrastrukturen und integrierter Rettungsdienste sowie Grenzpendler im Gesundheitswesen und in den sozialen Diensten, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, von der Pflicht zur Vorlage eines Negativ-Coronavirustest oder der zur Quarantäne befreit werden können, muss ihr Arbeitgeber bestätigen, dass er tschechische Gesundheitsauflagen einhält.. Als Nachweis ist eine Verbalnote der Deutschen Botschaft Prag beim Grenzübertritt vorzulegen, die der jeweilige Arbeitgeber beantragen muss.
Deutsche Staatsangehörige können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik nach Deutschland reisen. Sie müssen bei Einreise ein Doppel einer Verbalnote der Deutschen Botschaft in Prag mit sich führen. Die Note muss beim Tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu erteilt die Deutsche Botschaft auf ihrer Internetseite.
Über zahlreiche Sonderregelungen zur Einreise, insbesondere für Grenzpendler, informiert das Tschechische Innenministerium.
Seit dem 26. Mai 2020 sind für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wieder alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn / Tuřany, Karlsbad, Ostrava / Mošnov, Pardubice, Prag / Ruzyně und Prag / Kbely geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr ist wieder möglich.
• Informieren Sie sich zur Ein- und Ausreise und zur Pendlerregelung auch auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim Tschechischen Gesundheitsministerium oder dem Tschechischen Innenministerium. Quelle: AA
Ungarn, die Slowakei und die Tschechische Republik werden am Dienstag ab Mitternacht ihre Grenzen für die Bürger des jeweils anderen Staates öffnen, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Grenzüberschreitende Reisen ohne obligatorische Quarantäne sind nur für Ungarn, Slowaken und Tschechen gestattet, deren Aufenthalt im anderen Land 48 Stunden nicht überschreitet. Außerdem können Ungarn durch die Slowakei in die Tschechische Republik reisen, auf dem Rückweg jedoch nicht durch die Slowakei. Sie müssen einen Umweg durch Österreich machen. Gleiches gilt für Tschechen, die aus Ungarn nach Hause zurückkehren. Ungarn hatte ab Montagmorgen auch seine südliche Grenze für Serben geöffnet. Quelle: Aljazeera
Ungarn - Ergänzung:
Ungarn, die Slowakei und die Tschechische Republik werden am Dienstag ab Mitternacht ihre Grenzen für die Bürger des jeweils anderen Staates öffnen, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Grenzüberschreitende Reisen ohne obligatorische Quarantäne sind nur für Ungarn, Slowaken und Tschechen gestattet, deren Aufenthalt im anderen Land 48 Stunden nicht überschreitet. Außerdem können Ungarn durch die Slowakei in die Tschechische Republik reisen, auf dem Rückweg jedoch nicht durch die Slowakei. Sie müssen einen Umweg durch Österreich machen. Gleiches gilt für Tschechen, die aus Ungarn nach Hause zurückkehren. Ungarn hatte ab Montagmorgen auch seine südliche Grenze für Serben geöffnet. Quelle: Aljazeera
Vereinigte Staaten / USA - Ergänzung:
Die US-Regierung legt den Beginn der Einreisebeschränkungen für Nicht-US-Bürger aus Brasilien auf einen früheren Termin. Die Regelung trete nun ab dem 26. Mai 23:59 Uhr amerikanische Ostküstenzeit in Kraft und nicht erst ab dem 28. Mai, teilt das Weiße Haus mit. Quelle: tagesschau.de
Zypern - Ergänzung:
Wegen Covid-19 bleiben die zyprischen Flughäfen bis zum 9. Juni 2020 für kommerziellen Passagierflugverkehr weiter geschlossen, und es besteht, bis auf wenige Ausnahmen, ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige.
Ab dem 9. Juni werden die Flughäfen wieder geöffnet. Basierend auf der Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten kategorisiert. Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A: Passagiere, die aus Deutschland zwischen 9. und 19. Juni einreisen, müssen beim Einchecken eine Bescheinigung eines anerkannten Instituts mit sich führen, die einen negativen Covid-19-Test bestätigt, und nicht älter als 72 Stunden alt sein darf.
Ab dem 20. Juni 2020 ist die Vorlage eines solchen Testergebnisses nicht mehr erforderlich, es bestehen dann für aus Deutschland Einreisende keine Restriktionen mehr.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in dem nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis auf weiteres nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und, in der gegenwärtigen Situation, nur minimal geleistet werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der Zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften oder informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern.
• Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.
Gruß
Birgitt
- Achim Vogt
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Re: Corona COVID-19 | Griechenland
Griechenland - Ergänzung:
Griechenland will offenbar am 15. Juni die Flughäfen in Athen und Thessaloniki wieder öffnen. Am 1. Juli sollen dann die Flughäfen in den Provinzen und auf den Inseln folgen.
Die griechische Regierung hat eine Liste von 29 Ländern beschlossen, aus denen Reisende dann wieder einreisen dürfen. Dazu zählen Deutschland, die Schweiz und Österreich, nicht aber beispielsweise Frankreich, Spanien, Großbritannien und Italien.
Lebanon among 29 Nations whose Citizens Can Visit Greece from June 15
(von: Agence France Presse, in: An Nahar, Libanon, 29. Mai 2020)
Viele Grüße
Achim
Griechenland will offenbar am 15. Juni die Flughäfen in Athen und Thessaloniki wieder öffnen. Am 1. Juli sollen dann die Flughäfen in den Provinzen und auf den Inseln folgen.
Die griechische Regierung hat eine Liste von 29 Ländern beschlossen, aus denen Reisende dann wieder einreisen dürfen. Dazu zählen Deutschland, die Schweiz und Österreich, nicht aber beispielsweise Frankreich, Spanien, Großbritannien und Italien.
Lebanon among 29 Nations whose Citizens Can Visit Greece from June 15
(von: Agence France Presse, in: An Nahar, Libanon, 29. Mai 2020)
Viele Grüße
Achim
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martin1101
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Re: Corona COVID-19 | Griechenland
Also der (internat.)Flughafen in Athen ist ja schon seit längerem in Betrieb (falls er überhaupt je geschlossen war); jedenfalls sind mehrer Freunde von uns in den letzten 14 Tage schon dahin geflogen von D, Ö und U.Achim Vogt hat geschrieben: ↑Sa 30. Mai 2020, 15:05Griechenland - Ergänzung:
Griechenland will offenbar am 15. Juni die Flughäfen in Athen und Thessaloniki wieder öffnen. Am 1. Juli sollen dann die Flughäfen in den Provinzen und auf den Inseln folgen.
Wir fliegen am Dienstag, um endlich unseren Cappuccino nach Hause zu holen und unsere wunderbare so abzuschließen.
Na dann lass uns mal hoffen, dass die Fähre (auch für Camper mit Passagieren) tatsächlich wieder geht. Das derzeitige Verbot endet zwar morgen, 31.5.; aber es ist offenbar eher damit zu rechnen, dass es nochmals bis zumindest 15.6. verlängert wirdBirgitt hat geschrieben: ↑Mo 25. Mai 2020, 21:38
Griechenland - Ergänzung:
Die Fährverbindungen zwischen Griechenland und Italien sind noch außer Betrieb, sollen aber zum 1. Juni 2020 wieder aufgenommen werden. Bei Einreise nach Griechenland gilt bis einschl. 15. Juni noch die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne.
Martin
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Re: Corona COVID-19 | Südafrika
Südafrika - Ergänzung:
Mit der Herabstufung von Level 4 auf Level 3 ab morgen (1. Juni) gibt es auch ganz zarte Blüten zumindest des heimischen Tourismus in Südafrika. Game Parks werden danach wieder zugänglich sein, allerdings lediglich für Selbstfahrer und Bewohner der gleichen Provinz. Auch vier Flughäfen (zweimal Johannesburg, Kapstadt und Durban) werden in einer ersten Stufe für innersüdafrikanische Flüge wieder geöffnet. Hiking wird ebenfalls wieder erlaubt sein, allerdings ohne Übernachtung:
Game parks and hikes are legal again from Monday – but no overnight stays and only in-province
(aus: Business Insider South Africa, 30. Mai 2020)
Viele Grüße
Achim
Mit der Herabstufung von Level 4 auf Level 3 ab morgen (1. Juni) gibt es auch ganz zarte Blüten zumindest des heimischen Tourismus in Südafrika. Game Parks werden danach wieder zugänglich sein, allerdings lediglich für Selbstfahrer und Bewohner der gleichen Provinz. Auch vier Flughäfen (zweimal Johannesburg, Kapstadt und Durban) werden in einer ersten Stufe für innersüdafrikanische Flüge wieder geöffnet. Hiking wird ebenfalls wieder erlaubt sein, allerdings ohne Übernachtung:
Game parks and hikes are legal again from Monday – but no overnight stays and only in-province
(aus: Business Insider South Africa, 30. Mai 2020)
Viele Grüße
Achim
Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
über eine Overland Facebook gruppe hörte ich die Grenzen in Zambia, Namibia und Congo sind offen.
Der betreffende ist aus Lusaka geflogen und meint die Maschine war bis auf den letzten Platz besetzt, Flughafen geschäftig wie vor Corona. Er schätzt nächste Woche auch in den Nachbarländern Grenzöffnungen.
Genaue Infos?
Der betreffende ist aus Lusaka geflogen und meint die Maschine war bis auf den letzten Platz besetzt, Flughafen geschäftig wie vor Corona. Er schätzt nächste Woche auch in den Nachbarländern Grenzöffnungen.
Genaue Infos?
wer ich bin und mit was ich reise kann man am Besten hier erfahren:
reiseblogs-f43/weltreise-im-selbstgebau ... 55550.html
reiseblogs-f43/weltreise-im-selbstgebau ... 55550.html
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Albanien - Ergänzung:
Die Landgrenzen sind seit dem 1. Juni 2020 wieder geöffnet. Grundsätzlich besteht keine Quarantänepflicht nach Einreise. Die meisten öffentlichen Verkehrsverbindungen bleiben jedoch weiterhin eingestellt, auch der Fährverkehr nach Italien und Griechenland. Der Flughafen Tirana ist für den kommerziellen Flugverkehr vorerst noch geschlossen.
In Albanien gelten im Zuge der COVID19-Pandemie derzeit verschiedene Notfallverordnungen, die das öffentliche Leben einschränken. Aktuelle Lage- und Verhaltenshinweise finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
Antigua und Barbuda - Ergänzung:
Der internationale Flughafen ist seit dem 1. Juni 2020 wieder geöffnet. Auch Schiffsverkehr ist wieder zugelassen.
Bei Einreise am Flughafen muss eine Maske getragen werden. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt. Es kann ein COVID 19-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Sollte kein COVID19- Test vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht. Diese kann im Hotel erfolgen, bzw. nach Genehmigung der Behörden im Eigenheim. Alternativ kann ein COVID 19-Test vor Ort nachgeholt werden und die Quarantänepflicht entfällt bei negativem Ergebnis.
Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier.
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Es besteht weiterhin Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der antiguanischen Regierung.
Bangladesch - Ergänzung:
Die Zahl der Infizierten und Todesopfer durch Covid-19 steigt weiterhin stark an.
Seit dem 22. März 2020 sind in Bangladesch alle internationalen Flughäfen für den kommerziellen Reiseverkehr geschlossen. Inlandsflüge sind seit 1. Juni 2020 wieder möglich.
Die Ende März 2020 in Bangladesch ausgerufenen Government Holidays wurden am 31. Mai 2020 unter Auflagen beendet. Es gilt weiterhin eine Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. Reisen innerhalb des Landes sind weiterhin nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Geschäfte und Malls sind tagsüber geöffnet, Banken nur zu begrenzten Zeiten. Moscheen sind wieder geöffnet. Voraussetzung für die Öffnung ist die Durchsetzung eines Hygienekonzepts. Die Regierung behält sich vor, Geschäfte wieder zu schließen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden.
Bolivien - Ergänzung:
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Die seit dem 22. März 2020 geltenden Quarantänemaßnahmen wurden vorerst bis zum 30.06.2020 verlängert und teilweise flexibilisiert.
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen eingestellt; Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Für die Departements La Paz, Cochabamba, Oruro, Chuquisaca und Pando gilt im Allgemeinen eine Ausgangssperre von 18 Uhr bis 5 Uhr. Montags bis freitags ist von 5 bis 18 Uhr öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr erlaubt. Am Wochenende ist der Ausgang nur von 6 bis 14 Uhr, nur zu Fuß oder Fahrrad und nur in der näheren Umgebung erlaubt.
In den Departements Santa Cruz, Beni, Tarija und Potosí gilt weiterhin eine strenge Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Regionen teilweise abweichende Regelungen gelten können.
Für deutsche Reisende in Bolivien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.
Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist seit dem 21. Mai 2020 sowohl für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina als auch für ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung im Land haben, sowie für Diplomaten wieder ohne 14-tägige Selbstisolation erlaubt.
Gleiches gilt für den Transit von ausländischen Staatsangehörigen, die durch Bosnien und Herzegowina in ihr Heimat- oder Wohnsitzland reisen müssen.
Geschäftsleute dürfen einreisen, wenn sie eine Einladung ihres Geschäftspartners nachweisen und einen negativen Test auf das Virus SARS-COV-2 durch ein autorisiertes Labor haben, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind seit dem 15. Mai 2020 unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder geöffnet.
Am 17. März 2020 wurde in Bosnien und Herzegowina der Zustand einer Natur- oder anderen Katastrophe ausgerufen. In der Föderation Bosnien und Herzegowina müssen Personen in der Öffentlichkeit zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 2 m einhalten. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. An offenen öffentlichen Plätzen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht ebenfalls Maskenpflicht.
In der Republika Srpska wurde der Ausnahmezustand am 21. Mai 2020 aufgehoben. Auch hier ist ein Mindestabstand einzuhalten.
Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet.
• Prüfen Sie Ihre Ausreiseoptionen, wenn Sie auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind oder zur Risikogruppe zählen.
Bulgarien - Ergänzung:
Der am 13. März 2020 zur Vermeidung bzw. Vermeidung der Weiterverbreitung einer Infektion mit dem Covid-19-Virus ausgerufene nationale Notstand wurde am 13. Mai 2020 beendet.
Seit dem 1. Juni 2020 ist EU-Staatsangehörigen die Einreise nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet. Auch Reisende aus EU-Staaten, die bereits nach dem 22. Mai eingereist sind, unterliegen rückwirkend nicht mehr der Verpflichtung zu einer obligatorischen 14-tägigen häuslichen Quarantäne.
• Informieren Sie sich über die getroffenen Maßnahmen der bulgarischen Regierung und zur aktuellen Ein- und Ausreisesituation bei der Deutschen Botschaft in Sofia.
Burkina Faso - Ergänzung:
Die weltweite Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Burkina Faso zu Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr. Die Einreise ist wegen der Sperrung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs grundsätzlich zurzeit nicht möglich.
Die Flughäfen von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sind für kommerzielle Flüge bis auf weiteres geschlossen, ausgenommen sind Inlandsflüge, Militärflüge und Fracht. Gleiches gilt für die Landgrenzen sowie den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte. Einreisende ohne Symptome müssen sich für zwei Wochen in Quarantäne in dafür vom Staat vorgesehene Einrichtungen (in Ouagadougou: Hotel Bangrin de Laré, Iris Hotel, Hotel Loumbila Beach) begeben.
Für das ganze Land gilt bis auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr.
Ab 27. April 2020 ist in ganz Burkina Faso das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum Pflicht.
Cabo Verde / Kapverden - Ergänzung:
Die kapverdische Regierung hat für alle Inseln den Ausnahmezustand aufgehoben, Geschäfte, Hotels, Restaurants und Bars können wieder öffnen. Der Schiffs- und Flugverkehr zwischen den Inseln wurde wieder aufgenommen, mit Ausnahme zu und von der Insel Santiago. Es gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen mit mehreren Personen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Alle Grenzen sind bis auf weiteres geschlossen und kommerzielle Flüge suspendiert. Ausgenommen sind Frachtflugzeuge und Flüge mit Sondergenehmigungen.
Chile - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Für alle Einreisenden gilt eine 14-tägige „häusliche Isolierung“, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Die regelmäßig verkehrenden Fluglinien haben ihren Flugverkehr von und nach Chile größtenteils eingestellt. Informationen zu Flugverbindungen nach Europa bietet die Deutsche Botschaft Santiago .
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr angeordnet. Einzelne Ortschaften sowie sämtliche Stadtbezirke des GroßraumsSantiago stehen unter präventiver Quarantäne. Der Prozess der Verhängung bzw. Aufhebung von Quarantänen ist sehr dynamisch; aktuelle Informationen über die Einschränkungen können auf dieser Website abgerufen werden.
Soweit ein Ort oder Stadtteil unter Quarantäne steht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online beantragt werden können, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen. Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein. Für Personen, die sich innerhalb des Großraums Santiago zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.
Bei Überlandreisen auf dem Land-, Luft- und Seeweg ist zudem mit sanitären Checkpoints (aduana sanitaria) zu rechnen. Gleiches gilt bei internationalen Flugreisen zur Ausreise aus Chile. Als Ausländer benötigen Sie einen Sanitätsausweis (pasaporte sanitario COVID-19), wenn Sie einen solchen Checkpoint passieren möchten. Nähere Infos zum Verfahren sind hier eingestellt. Das Formular kann vorab im Internet ausgefüllt werden, allerdings maximal 24 Stunden vor der Kontrolle am Checkpoint. Bitte wählen Sie die Option Ingreso sin clave única aus, die Erklärung ist dann unter Viajeros provenientes del exterior (auch in englischer Sprache) eingestellt.
Es besteht Maskenpflicht zur Nutzung öffentlicher und privater Verkehrsmittel (Taxi, Uber), von Aufzügen in öffentlichen und privaten Gebäuden und Seilbahnen, sowie an öffentlichen Orten (u.a. Supermärkte, Apotheken, Hotels, Gesundheitseinrichtungen) sofern sich dort 10 oder mehr Personen aufhalten.
• Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und erwägen Sie ggf. eine frühere Aus- oder Rückreise.
• Informieren Sie sich auch auf der Webseite der Botschaft Santiago . (unter FAQ - Häufig gestellte Fragen zum COVID-19 > Frage: Gibt es kommerzielle Rückreisemöglichkeiten aus Chile nach Europa?)
• Bitte informieren sie sich regelmäßig unter www.gob.cl und www.minsal.cl über die aktuelle Lage, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen. Diese können sich kurzfristig ändern.
Dänemark - Ergänzung:
Dänemark hat seit dem 14. März 2020 seine Grenzen geschlossen und einen Einreisestopp verhängt. Dies gilt für alle Einreisen nach Dänemark, für die keine wichtigen Gründe vorliegen. Diese Maßnahmen wurden bis zum 15. Juni 2020 verlängert. Für Touristen aus Deutschland wird eine Einreise nach Dänemark ab diesem Datum unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein. Mehr Details dazu, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen wichtigen Gründen eine Einreise möglich ist, finden sich auf der Internetseite der dänischen Polizei.
Ausreisen sind laut Informationen der dänischen Behörden weiterhin möglich.
Die Durchreise zur Rückkehr nach Deutschland z.B. aus Norwegen oder Schweden kommend, ist laut den dänischen Behörden weiterhin möglich, wenn es um unverzügliche Weiterreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes geht. Seit dem 25. Mai 2020 sind auch Durchreisen durch Dänemark für Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland zu einem Urlaubsaufenthalt z.B. auf Sylt oder in Schweden erlaubt. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist weiterhin gestattet, soweit das Flughafengebäude nicht verlassen wird.
Reisende müssen ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis, für den Ausnahmeregelungen gelten, oder wichtige Gründe für die Einreise durch Dokumente am Grenzübergang bei der Einreise belegen und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können.
Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten im Rahmen ihres Ermessens geprüft und entschieden. Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten, Fieber, oder ähnliches, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt werden.
Diese Informationen können sich jederzeit ändern.
• Für Informationen zum Fähr-, Flug-, Bus- und Zugverkehr kontaktieren Sie bitte das zuständige Unternehmen.
• Erkunden Sie sich vor Reisebeginn unbedingt über die aktuellen Einreise- und Durchreisebestimmungen bei den zuständigen dänischen Auslandsvertretungen .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und informieren sich bei den zuständigen dänischen Behörden oder beim dänischen Rundfunk . (Informationen auf Dänisch).
• Die dänische Polizei hat eine Hotline für Fragen zur Einreise eingerichtet, die von Montag - Freitag von 8:00-16:00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen von 9:00-14:00 Uhr unter +45 7020 6044 kontaktiert werden kann.
Deutschland - Ergänzung:
Wer aus Schweden an seinen Wohnort in Niedersachsen zurückkehrt, muss wegen der Corona-Entwicklung in dem skandinavischen Land in eine zweiwöchige Quarantäne. Das hat das Gesundheitsministerium in Hannover entschieden. Hintergrund sei, dass es in Schweden in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner gegeben habe. Rückkehrer müssen demnach unverzüglich in die eigene Wohnung oder an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort und dort 14 Tage bleiben - selbst Einkäufe sind untersagt. Außerdem muss das Gesundheitsamt informiert werden. Quelle: tagesschau.de
Estland - Ergänzung:
Ab dem 1. Juni können Staatsangehörige aus Deutschland sowie 15 weiteren Staaten des Schengen-Raums nach Estland einreisen, wenn sie keine Covid-19 Symptome aufweisen. Eine Quarantäne ist dann nicht mehr verpflichtend. Die Grenzkontrollen bleiben bis auf weiteres bestehen.
• Bitte beachten Sie, dass die Einreisemöglichkeiten bei steigenden Infektionszahlen im Herkunftsland jederzeit wieder eingeschränkt werden können.
• Informieren Sie sich auf der Seite des Estnischen Außenministerium zu den aktuellen Einreisebestimmungen, auf der Seite des Estnischen Gesundheitsministerium , sowie auf der Seite Estnischen Regierung zu den erlassenen Maßnahmen.
• Eine Übersicht über die Länder, für die die Quarantänepflicht entfällt, bietet Visit Estonia .
Eswatini - Ergänzung:
Die Regierung von Eswatini hat am 17. März 2020 den Notstand erklärt. Seit dem 27. März 2020 gilt eine eingeschränkte Ausgangssperre. Diese war zunächst für 20 Tage angesetzt und wurde mehrfach verlängert, zuletzt am 19. Mai für einen weiteren Monat. Jedoch sind parallel einige Lockerungen in Kraft getreten, und einige Wirtschaftszweige dürfen wieder arbeiten. In dieser Zeit existiert außerdem ein Ein- und Ausreiseverbot u.a. für Ausländer ohne Daueraufenthalt in Eswatini. Ins Land Zurückkehrende werden einer 14-tägigen Quarantäne oder Selbstisolation unterzogen.
• Bitte halten Sie sich in jedem Fall an Anweisungen, die von den Behörden Eswatinis gemacht werden.
• Übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
Frankreich - Ergänzung:
Die innerfranzösischen Beschränkungen wurden seit dem 2. Juni weitgehend gelockert, insbesondere entfallen Einschränkungen für Reisen innerhalb Frankreichs. Bestimmte Einschränkungen, vor allem für die Region Paris (Île-de-France) bleiben bestehen. In einzelnen Städten kann eine Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken auch im öffentlichen Raum angeordnet werden. Touristische Reisen nach Frankreich, einschließlich des Aufsuchens von Zweitwohnsitzen, sind weiterhin - voraussichtlich mindestens bis zum 15. Juni - nicht erlaubt.
Das Angebot im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr wird schrittweise wieder erweitert. In Fernzügen müssen Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für Reisende über 11 Jahren besteht im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht. In der Region Paris (Île-de-France) dürfen öffentliche Verkehrsmittel in den Stoßzeiten nur mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn und das Ende der Arbeitszeit oder aus anderen unabweisbaren Gründen (Arzt- oder Schulbesuch) benutzt werden.
Personen, die nach Frankreich einreisen, bedürfen eines wichtigen Einreisegrundes, z.B. Berufspendler und Transitreisende. Das Formular, mit dem bei Einreise das Vorliegen eines solchen Grundes zu erklären ist, unterscheidet sich danach, von wo die Einreise nach Frankreich erfolgt:
Personen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland, die auf dem Landweg einreisen wollen, steht ein besonderes deutsch-französisches Formular zur Verfügung. Alle anderen Einreisenden finden das für Sie relevante Formular auf Französisch oder Englisch hier (zu unterscheiden ist dabei, ob die Einreise aus einem europäischen Land (EU- und Schengen-Staaten, Großbritannien) oder von außerhalb Europas erfolgt). In jedem Fall sind zusätzliche Nachweise, die das Vorliegen eines wichtigen Einreisegrundes (beruflich, familiär, medizinisch, Schule, Ausbildung, Studium) belegen, erforderlich. Bei Einreise aus anderen als den o.g. Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur CoViD-19-Symptomfreiheit erforderlich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. Auch für Reisen zwischen Festlandfrankreich und den Überseegebieten gelten ähnliche Einschränkungen, zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert. Bei Einreise in die französischen Überseegebiete gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
Nähere aktuelle Hinweise zu den für Reisende nach und in Frankreich geltenden Bedingungen finden Sie auf der Internetseite der französischen Regierung oder in deutscher Sprache auf der Internetseite der Deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministeriums .
• Nach den Entscheidungen der französischen Regierung zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen ist auch an den deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich in begrenztem Umfang wieder Publikumsverkehr möglich. Die Büros der meisten Honorarkonsuln sind derzeit für den Besucherverkehr noch geschlossen.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich.
• Informieren Sie sich auch auf der Internetseite der Regierung sowie des französischen Außenministeriums in deutscher Sprache.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Frankreich beim französischen Gesundheitsministerium und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Gambia - Ergänzung:
Am 24. März 2020 hat die gambische Regierung seine Landgrenze zum Senegal sowie den Luftraum für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen bestehen für Flüge mit Sondergenehmigungen. Bereits am 17. März 2020 hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland.
Seit dem 27. März 2020 gilt der Ausnahmezustand, um Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 durchsetzen zu können. Restaurants und Bars, sind geschlossen. Gebetsstätten sind wieder geöffnet (Moscheen ab dem 5. Juni, Kirchen ab dem 7. Juni), allerdings sind diverse Auflagen zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch beim Besuch von Märkten soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch die Hälfte der grundsätzlich zulässigen Anzahl an Fahrgästen mitnehmen, gleiches gilt auch für Taxis und private Fahrzeuge. Mehr als fünf Personen dürfen sich nicht versammeln.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Ghana - Ergänzung:
Der internationale Flugverkehr am Kotoka International Airport Accra ist seit Ende März 2020 eingestellt, die Grenzen bleiben weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es lediglich für Notfall-, Rettungs- und Frachtflüge. Der innerghanaische Flugverkehr findet seit Anfang Mai 2020 wieder statt.
Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich. Es besteht Maskenpflicht. Kirchen und Moscheen sind, mit Beschränkungen für die Besucherzahlen, wieder geöffnet. Bis zunächst 31. Juli 2020 bleiben öffentliche Versammlungen, Sportveranstaltungen und Konferenzen verboten und Bars und Strände geschlossen. Für Schulen und Universitäten besteht Aussicht, dass sie im Laufe des Junis, zumindest eingeschränkt für Abschlussklassen, wieder geöffnet werden.
Die Zahl der mit Covid-19 infizierten Personen in Ghana steigt jedoch nach wie vor an.
• Halten Sie die empfohlenen Präventionsmaßnahmen auch weiterhin ein, praktizieren Sie „social distancing“ und verlassen Sie die eigene Unterkunft nur für dringende Angelegenheiten.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste . Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.
Griechenland - Ergänzung:
Reisende müssen damit rechnen, dass sie sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen müssen und von den zuständigen Behörden dazu in einem Hotel untergebracht werden. Einreisende müssen sich in jedem Fall in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben. Griechenland hat Lockerungen für den touristischen Reiseverkehr ab 15. Juni 2020 angekündigt. Details sind noch nicht veröffentlicht.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich.
Der Fährverkehr für den Passagierverkehr wurde eingestellt. Eventuell verkehrende Fähren dienen dem Warentransport.
• Informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei einer Rückkehr nach Deutschland auf dem Landweg, beachten Sie bitte unbedingt die der Transitländer sowie die Informationen zum Transit auf den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
Guatemala - Ergänzung:
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Passagierflüge von und nach Guatemala sowie im Inland wurden ausgesetzt. Der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr ist in Guatemala durch Anordnung des Staatspräsidenten ebenfalls ausgesetzt. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre für deutsche Staatsangehörige besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre von 17 Uhr bis 5 Uhr. Supermärkte dürfen von 6 Uhr bis 16 Uhr öffnen. Jeweils von Freitag, 17 Uhr, bis Montag, 5 Uhr, gilt eine vollständige Ausgangssperre, auch Supermärkte dürfen in diesem Zeitraum nicht öffnen. Bei weiterhin steigenden Fallzahlen sind weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen.
Chronisch Kranken, Schwangeren, Kindern (Alter nicht genau definiert) und Personen über 60 Jahren ist das Verlassen der Wohnung grundsätzlich untersagt.
Ausgenommen von den Ausgangssperren sind Personen (auch über 60 Jahren), die in explizit als systemrelevant eingestuften Bereichen arbeiten und akkreditierte Diplomaten.
Der Fahrzeugverkehr ist, mit Ausnahme der Zeiten der Ausgangssperre, zugelassen. Das Übertreten der Grenzen der Departments ist grundsätzlich untersagt.
Schulen, Universitäten, Bars und ähnliches sind geschlossen, Krankenhäuser sind für ambulante Termine geschlossen. Es gilt ein Verbot von Veranstaltungen, von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten sowie von Hamsterkäufen, der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist untersagt. Badestrände/-seen und sonstige touristische Ziele sind gesperrt. Personen, die sich an der Verbreitung von „Gerüchten“ beteiligen, droht eine Anzeige. Apotheken und Geschäfte/Unternehmen, die der Grundversorgung dienen, dürfen nur von 4 Uhr bis 16 Uhr operieren.
• Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig und beachten Sie die geltenden Einschränkungen und Verbote.
Guinea-Bissau - Ergänzung:
Am 26. Mai 2020 hat Guinea-Bissau beschlossen, die Grenzen des Landes wieder für den Personenverkehr zu öffnen. Bedingung für die Einreise ist der Nachweis eines negativen COVID-19 Testergebnisses.
Der Ausnahmezustand gilt vorerst noch bis zum 10. Juni 2020. Die Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 einzudämmen. Dazu gehört die Einschränkung der Bewegungsfreiheit zwischen 18 Uhr und 7 Uhr. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist es nicht erlaubt, das Haus zu verlassen. Der Personenverkehr zwischen den Regionen ist untersagt. In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske. Des Weiteren gilt eine Kontaktsperre (Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen; Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen).
Honduras - Ergänzung:
In Honduras gilt eine allgemeine Ausgangssperre, zunächst bis einschließlich 9. Juni 2020. Die Außengrenzen sind weiterhin komplett geschlossen und kommerzielle Flüge finden nur vereinzelt statt.
• Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
Hongkong - Ergänzung:
Aufgrund des weltweiten Ausbruchs des neuartigen Coronavirus (Covid-19) hat die Regierung von Hongkong weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung einer möglichen Ausbreitung des Virus ergriffen.
Seit 25. März 2020 ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung nicht mehr möglich.
Seit 1. Juni 2020 findet eine schrittweise Öffnung des Transitbereichs am Internationalen Flughafen in Hongkong statt. Transit ist jedoch nur möglich, wenn der Anschlussflug von der gleichen Fluggesellschaft durchgeführt wird und innerhalb von 8 Stunden erfolgt. Grenzüberschreitende Land- oder Fährtransfers über den Flughafen Hongkong sind derzeit nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen nach Einreise eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne absolvieren. Seit 22. April müssen sie sich bei Einreise auch einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo unterziehen, um sich auf Covid-19 testen zu lassen. Das Testergebnis muss dort abgewartet werden. Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden ebenfalls im TSCC auf Covid-19 getestet, werden aber bis zum Vorliegen des Testergebnisses in das Regal Oriental Hotel (Kowloon) gebracht und verbleiben dort, bis das Testergebnis vorliegt. Der Transport vom Flughafen zum Hotel wird durch das Department of Health organisiert. Das Department of Health informiert die Betroffenen umgehend, sofern ein positives Testergebnis vorliegt, um eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege zu leiten.
Seit 6. April ist die Hongkong-Zuhai-Macao Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen. Hongkong hat für alle in der Stadt eintreffenden Personen Einreisebeschränkungen verhängt.
Bei der Einreise nach Festlandchina können Quarantänemaßnahmen auferlegt werden (in der Regel 14-tägige Quarantäne). Die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden, siehe China.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hongkong .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Indien - Ergänzung:
Kommerzielle internationale Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis auf weiteres, untersagt. Ein- und Ausreise sind somit derzeit nicht möglich.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wieder aufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften. Die Nutzung der Covid-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist teilweise verpflichtend. In einzelnen Bundesstaaten gilt verpflichtende Quarantäne für ankommende Passagiere.
Für deutsche Reisende in Indien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
Indien hat die Gültigkeit aller an Ausländer erteilten Visa, bis zur Aufhebung des Verbots kommerziellen internationalen Reiseverkehrs, ausgesetzt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „Overstay“ verzichtet.
Die seit dem 25. März 2020 geltende Ausgangssperre wurde bis vorerst zum 30. Juni 2020 verlängert. Zum 08. Juni wurden orts- und lageabhängige Lockerungen der Ausgangssperre außerhalb der Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) angekündigt. Bitte halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückholflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die Deutschen Vertretungen in Indien .
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Stellen Sie sich darauf ein, Ihren Aufenthalt in Indien zu verlängern. Stellen Sie Unterkunft und Versorgung sicher.
• Bitte folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien, und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
Indonesien - Ergänzung:
Seit dem 2. April 2020 besteht eine Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien. Diese umfasst auch die Einreise zur Transitzwecken. Ausnahmen bestehen lediglich für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen mit den entsprechenden Visa und für ausländische Staatsangehörige mit KITAS/KITAP, sofern die medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise erfüllt werden. So müssen sie ein maximal sieben Tage altes Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, in dem ein negativer Covid19-PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen bescheinigt wird und sich anschließend in eine 14 tägige Heimquarantäne begeben.
Es gibt weiterhin erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, Land und in der Luft. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb Indonesiens wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Indonesien-Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Indonesien in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (u.a. Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) bzw. zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Für deutsche Reisende in Indonesien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Informieren Sie sich weiterhin über die Deutsche Botschaft in Jakarta , wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Prüfen Sie, ob Ihre Reise nach Indonesien wirklich notwendig ist, und kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft um zu klären, ob durch die neue Verordnung Ihre Flugbuchung betroffen ist.
Iran - Ergänzung:
Das Corona-Virus breitet sich in Iran wieder verstärkt aus. Besonders betroffen von einer zweiten Infektionswelle sind die Provinzen Ost- und West-Aserbaidschan, Lorestan, Kermanshah, Isfahan, Hormuzgan sowie Teile von Sistan-Beluchistan und Kerman. Für die Provinz Khusestan gilt der Notstand. Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 finden bei Einreise in Iran Kontrollen zur gesundheitlichen Überprüfung aller einreisenden Passagiere statt. Es müssen Eigenerklärungen unter anderem zur Durchführung einer 14-tägigen Selbstisolation unterzeichnet werden. Alle Passagiere, die aus Hochrisikogebieten einreisen (dazu zählt Iran aktuell mindestens Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Spanien und die USA), werden bei Einreise durch einen Desinfektionstunnel geschleust, untersucht und auf eine Coronavirus-Infektion getestet. Positiv getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern.
Kontrollen und Temperaturmessungen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Zur Nutzung des ÖPNV ist das Tragen einer Gesichtsmaske vorgeschrieben. Im Alltag ist nur noch teilweise mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen.
Iran teilt Städte je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen ein (rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko). In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in Parks bleibt grundsätzlich untersagt.
Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Infolge der Verbreitung des Coronavirus und des versehentlichen Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt. Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Ausnahmen gibt es an der Grenze zu Afghanistan und Irak. Ihre Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über Amsterdam, London und Paris bzw. mit Qatar Airways über Doha möglich. Vereinzelt bietet Iran Air kurzfristig Flüge zu anderen europäischen Destinationen an.
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt; es muss ein Formular zur Bestätigung der Symptomfreiheit ausgefüllt werden, daher kann es zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Nach bisherigen Informationen des iranischen Außenministeriums konnten sich Ausländer, deren Visa nach dem 20. Februar 2020 abgelaufen waren, bis zum 21. Mai 2020 ohne Vorsprache bei der Ausländerpolizei in Iran aufhalten. Eine Strafe wurde nicht verhängt; es war lediglich im Nachhinein am Grenzübergang die Gebühr zur (nachträglichen) Visumverlängerung zu entrichten. Ausländer mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung, die nach dem 19. März 2020 abgelaufen war, brauchten ihre Aufenthaltsgenehmigung bis zum 21. Mai 2020 nicht zu verlängern. Grundsätzlich müssen sie seitdem wieder bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten zwecks regulärer Verlängerung vorsprechen, eine Entscheidung über eine mögliche Verlängerung der Ausnahmeregelung wurde bisher noch nicht getroffen. Bei Ausreise galten je nach Aufenthaltstitel unterschiedliche Regelungen. Inhaber von gültigen Studentenvisa konnten gegen Zahlung der Gebühr direkt am Grenzübergang das Exit- oder Wiedereinreisevisum erhalten. Inhaber von gültigen Arbeitsgenehmigungen müssen grundsätzlich zum Erhalt einer Exit- und Wiedereinreisegenehmigung zunächst ihre Steuerbescheinigung einholen und diese bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten vorlegen. Ohne diesen Schritt ist eine Ausreise nicht möglich.
• Von Reisen nach Iran wird derzeit abgeraten. Bei Einreise wird eine ein- bis zweitägige Quarantäne verhängt, und ein Corona-Test durchgeführt.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan im Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa fünf Stunden vor Abflug am Flughafen.
• Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig, und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
• Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus Iran möglich ist.
Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur noch wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Es gibt Einschränkungen im täglichen Leben. Die Versorgung ist aber gewährleistet. Es besteht die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt formal bis 5. Juni der Notstand. Durch kürzlich beschlossene Lockerungen hat sich das tägliche Leben jedoch weitgehend normalisiert. Hotels und Pensionen sind weiterhin geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010. Quelle: AA
Seit einem Monat sind die Schulen in Israel wieder geöffnet. Doch seitdem steigen die Infektionszahlen wieder an: Behörden zufolge haben sich seitdem mindestens 347 Schüler und Lehrer mit dem Coronavirus angesteckt. Etwa 17.500 Schüler und Lehrkräfte befinden sich in Quarantäne. Die Regeln im Kampf gegen die Pandemie sind streng: Sobald nur ein Schüler oder Lehrer nachweislich infiziert ist, wird sofort die ganze Schule geschlossen. Ministerpräsident Benjamin Netanyahu sprach von einem "deutlichen Anstieg" der Fallzahlen in den vergangenen acht Tagen. Im Mai hatten Behörden in der Regel Neuinfektionen im zweistelligen Bereich gemeldet, seit Monatsende wurden mehrfach mehr als 100 neue Fälle binnen 24 Stunden erfasst. Quelle: tagesschau.de
Italien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 gilt in Italien weiterhin der Notstand. Mit Dekret vom 17. Mai 2020 wurden die bestehenden Einschränkungen im Reiseverkehr und Quarantänemaßnahmen für Einreisen aus den EU-Mitgliedstaaten, den Schengenstaaten, Großbritannien und Nordirland sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstaat ab dem 3. Juni weitgehend aufgehoben. Ausnahmen gelten für Reisende aus Drittstaaten, die in der Zeit vom 3. bis 15. Juni über die o.g. Länder einreisen, vgl. FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache .
Die Einreise nach Italien ist ab dem 3. Juni wieder für alle Reisen aus den o.g. Ländern ohne Quarantänemaßnahmen gestattet.
Im Falle der Einreise aus Drittländern gilt bis zum 15. Juni weiterhin die bisherige Regelung, dass z.B. Reisende beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglichen müssen. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Nähere Informationen bietet das italienische Gesundheitsministerium .
Falls COVID-19 Symptome auftreten, muss dies sofort dem Gesundheitsamt über die bekannte Notfallnummer angezeigt und ein Arzt zunächst telefonisch konsultiert werden.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Personenzüge zwischen Italien und Österreich sind noch nicht wieder aufgenommen.
Die Durchreise durch Österreich ist per PKW und Bus nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich .
Zugfahrten über die Schweiz sind möglich aber beschwerlich. Der Bahnverkehr ist nach wie vor eingeschränkt, siehe Schweiz .
Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Der Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Sardinien:
Alle Reisenden im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich vor dem Einstieg unter Nutzung des unter www.regione.sardegna.it eingestellten Formulars registrieren lassen. Bis zum 12. Juni 2020 kann das Formular manuell an Bord des Verkehrsmittels ausgefüllt werden.
Eine Registrierung ist ab dem 13. Juni 2020 auch mittels der App SardegnaSicura möglich. Sie fungiert als eine freiwillige Contact-Tracing-App.
Jeder Passagier ist gehalten, bei Einreise eine Kopie der bestätigten Registrierung zusammen mit der Bordkarte und seinem gültigen Ausweis vorzulegen.
Vor dem Einstieg überprüft der Beförderer die erfolgte Registrierung.
Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können ab dem 15. Juni unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen wieder stattfinden. Geschäfte, Bars und Restaurants sind unter Einhaltung strenger Auflagen wieder geöffnet.
Der öffentliche Personenverkehr nimmt den normalen Betrieb wieder auf.
• Sollten Sie eine unbedingt erforderliche Reise geplant haben, erkundigen Sie sich ggf. bei der Fluggesellschaft, ob diese durchgeführt werden kann.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Italienischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie beim Ministero della Salute , das unter 1500 eine Hotline eingerichtet hat, die innerhalb Italiens wählbar ist.
• Städte und Regionen können in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen individuelle Einschränkungen erlassen. Konsultieren Sie deren Webseiten vor Reiseantritt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden; Nichtbeachtung und falsche Angaben ziehen empfindliche Strafen nach sich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden.
Japan - Ergänzung
Die seit 17. April 2020 landesweit geltende Notstandsregelung wurde mit Wirkung vom 26. Mai 2020 bis auf weiteres aufgehoben. Dennoch hat die japanische Regierung weiterhin Empfehlungen ausgesprochen, um die Ausbreitung von Covid-19-Erkrankungen, auch mit nur wenigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, zu bremsen. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.
In Japan gilt seit 26. März ein Einreiseverbot für nicht-japanische Staatsangehörige, aus Deutschland und zahlreichen weiteren Staaten und Regionen. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem dieser Länder aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Wegen der sich täglich ändernden Situation sollten sich Reisende unbedingt auf der Homepage der Botschaft Japans in Berlin informieren.
Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit ausgesetzt. Alle vor dem 21. März ausgestellten Visa sind ungültig. Dies ist für deutsche Staatsangehörige relevant, die aus Drittstaaten einreisen, für die Japan noch keine Einreisesperre verhängt hat. Bitte kontaktieren Sie bei dringenden Reisen die japanischen Auslandsvertretungen.
Es sind strenge Quarantäneregeln einzuhalten.
Deutsche Staatsangehörige, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Japan haben, können sich weiterhin legal in Japan aufhalten.
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist noch möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Dies ist unbedingt rechtzeitig vor Abflug mit der Airline aufzunehmen.
• Wegen der sich täglich ändernden Situation erkundigen Sie sich bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
Jordanien - Ergänzung:
Die Jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die Jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen ergriffen, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Seit dem 21. März 2020 gilt eine Ausgangssperre, die ab 6. Juni 2020 von Mitternacht bis 6 Uhr gilt. Es gilt die Pflicht zum Tragen von Mundschutz und Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich, aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der Jordanischen Regierung, unbedingt über die Sozialen Medien auf dem Laufenden.
Die Landgrenzen sind seit dem 1. Juni 2020 wieder geöffnet. Grundsätzlich besteht keine Quarantänepflicht nach Einreise. Die meisten öffentlichen Verkehrsverbindungen bleiben jedoch weiterhin eingestellt, auch der Fährverkehr nach Italien und Griechenland. Der Flughafen Tirana ist für den kommerziellen Flugverkehr vorerst noch geschlossen.
In Albanien gelten im Zuge der COVID19-Pandemie derzeit verschiedene Notfallverordnungen, die das öffentliche Leben einschränken. Aktuelle Lage- und Verhaltenshinweise finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
Antigua und Barbuda - Ergänzung:
Der internationale Flughafen ist seit dem 1. Juni 2020 wieder geöffnet. Auch Schiffsverkehr ist wieder zugelassen.
Bei Einreise am Flughafen muss eine Maske getragen werden. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt. Es kann ein COVID 19-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Sollte kein COVID19- Test vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht. Diese kann im Hotel erfolgen, bzw. nach Genehmigung der Behörden im Eigenheim. Alternativ kann ein COVID 19-Test vor Ort nachgeholt werden und die Quarantänepflicht entfällt bei negativem Ergebnis.
Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier.
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Es besteht weiterhin Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der antiguanischen Regierung.
Bangladesch - Ergänzung:
Die Zahl der Infizierten und Todesopfer durch Covid-19 steigt weiterhin stark an.
Seit dem 22. März 2020 sind in Bangladesch alle internationalen Flughäfen für den kommerziellen Reiseverkehr geschlossen. Inlandsflüge sind seit 1. Juni 2020 wieder möglich.
Die Ende März 2020 in Bangladesch ausgerufenen Government Holidays wurden am 31. Mai 2020 unter Auflagen beendet. Es gilt weiterhin eine Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. Reisen innerhalb des Landes sind weiterhin nur mit Einschränkungen und unter Hinnahme von Polizeikontrollen möglich. Geschäfte und Malls sind tagsüber geöffnet, Banken nur zu begrenzten Zeiten. Moscheen sind wieder geöffnet. Voraussetzung für die Öffnung ist die Durchsetzung eines Hygienekonzepts. Die Regierung behält sich vor, Geschäfte wieder zu schließen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden.
Bolivien - Ergänzung:
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Die seit dem 22. März 2020 geltenden Quarantänemaßnahmen wurden vorerst bis zum 30.06.2020 verlängert und teilweise flexibilisiert.
Die Grenzen sind geschlossen und die internationalen Flugverbindungen eingestellt; Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Für die Departements La Paz, Cochabamba, Oruro, Chuquisaca und Pando gilt im Allgemeinen eine Ausgangssperre von 18 Uhr bis 5 Uhr. Montags bis freitags ist von 5 bis 18 Uhr öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr erlaubt. Am Wochenende ist der Ausgang nur von 6 bis 14 Uhr, nur zu Fuß oder Fahrrad und nur in der näheren Umgebung erlaubt.
In den Departements Santa Cruz, Beni, Tarija und Potosí gilt weiterhin eine strenge Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Es darf nur eine Person pro Haushalt an einem Tag der Woche, abhängig von der letzten Nummer des Ausweisdokuments, das Haus verlassen: montags die Personen mit den Endziffern 1 und 2, dienstags 3 und 4, mittwochs 5 und 6, donnerstags 7 und 8, freitags 9 und 0. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) darf mit Ausnahme von Notfällen niemand das Haus verlassen. Geschäfte und Banken öffnen in der Regel von 8-12 Uhr. Apotheken und Gesundheitseinrichtungen arbeiten normal. Öffentlicher Nah- und privater Pkw-Verkehr sind verboten. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Regionen teilweise abweichende Regelungen gelten können.
Für deutsche Reisende in Bolivien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Bewahren Sie weiterhin Ruhe, verfolgen und beachten Sie die Bekanntmachungen der bolivianischen Regierung und halten Sie die Ausgangssperre ein.
• Wenn Sie noch vor Ort sind, informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in La Paz über mögliche Aus- und Rückreisemöglichkeiten.
Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist seit dem 21. Mai 2020 sowohl für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina als auch für ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung im Land haben, sowie für Diplomaten wieder ohne 14-tägige Selbstisolation erlaubt.
Gleiches gilt für den Transit von ausländischen Staatsangehörigen, die durch Bosnien und Herzegowina in ihr Heimat- oder Wohnsitzland reisen müssen.
Geschäftsleute dürfen einreisen, wenn sie eine Einladung ihres Geschäftspartners nachweisen und einen negativen Test auf das Virus SARS-COV-2 durch ein autorisiertes Labor haben, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind seit dem 15. Mai 2020 unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder geöffnet.
Am 17. März 2020 wurde in Bosnien und Herzegowina der Zustand einer Natur- oder anderen Katastrophe ausgerufen. In der Föderation Bosnien und Herzegowina müssen Personen in der Öffentlichkeit zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 2 m einhalten. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. An offenen öffentlichen Plätzen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht ebenfalls Maskenpflicht.
In der Republika Srpska wurde der Ausnahmezustand am 21. Mai 2020 aufgehoben. Auch hier ist ein Mindestabstand einzuhalten.
Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet.
• Prüfen Sie Ihre Ausreiseoptionen, wenn Sie auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind oder zur Risikogruppe zählen.
Bulgarien - Ergänzung:
Der am 13. März 2020 zur Vermeidung bzw. Vermeidung der Weiterverbreitung einer Infektion mit dem Covid-19-Virus ausgerufene nationale Notstand wurde am 13. Mai 2020 beendet.
Seit dem 1. Juni 2020 ist EU-Staatsangehörigen die Einreise nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet. Auch Reisende aus EU-Staaten, die bereits nach dem 22. Mai eingereist sind, unterliegen rückwirkend nicht mehr der Verpflichtung zu einer obligatorischen 14-tägigen häuslichen Quarantäne.
• Informieren Sie sich über die getroffenen Maßnahmen der bulgarischen Regierung und zur aktuellen Ein- und Ausreisesituation bei der Deutschen Botschaft in Sofia.
Burkina Faso - Ergänzung:
Die weltweite Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Burkina Faso zu Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr. Die Einreise ist wegen der Sperrung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs grundsätzlich zurzeit nicht möglich.
Die Flughäfen von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sind für kommerzielle Flüge bis auf weiteres geschlossen, ausgenommen sind Inlandsflüge, Militärflüge und Fracht. Gleiches gilt für die Landgrenzen sowie den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte. Einreisende ohne Symptome müssen sich für zwei Wochen in Quarantäne in dafür vom Staat vorgesehene Einrichtungen (in Ouagadougou: Hotel Bangrin de Laré, Iris Hotel, Hotel Loumbila Beach) begeben.
Für das ganze Land gilt bis auf unbestimmte Zeit eine Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr.
Ab 27. April 2020 ist in ganz Burkina Faso das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum Pflicht.
Cabo Verde / Kapverden - Ergänzung:
Die kapverdische Regierung hat für alle Inseln den Ausnahmezustand aufgehoben, Geschäfte, Hotels, Restaurants und Bars können wieder öffnen. Der Schiffs- und Flugverkehr zwischen den Inseln wurde wieder aufgenommen, mit Ausnahme zu und von der Insel Santiago. Es gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen mit mehreren Personen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Alle Grenzen sind bis auf weiteres geschlossen und kommerzielle Flüge suspendiert. Ausgenommen sind Frachtflugzeuge und Flüge mit Sondergenehmigungen.
Chile - Ergänzung:
Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Für alle Einreisenden gilt eine 14-tägige „häusliche Isolierung“, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.
Die regelmäßig verkehrenden Fluglinien haben ihren Flugverkehr von und nach Chile größtenteils eingestellt. Informationen zu Flugverbindungen nach Europa bietet die Deutsche Botschaft Santiago .
Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr angeordnet. Einzelne Ortschaften sowie sämtliche Stadtbezirke des GroßraumsSantiago stehen unter präventiver Quarantäne. Der Prozess der Verhängung bzw. Aufhebung von Quarantänen ist sehr dynamisch; aktuelle Informationen über die Einschränkungen können auf dieser Website abgerufen werden.
Soweit ein Ort oder Stadtteil unter Quarantäne steht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online beantragt werden können, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen. Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein. Für Personen, die sich innerhalb des Großraums Santiago zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.
Bei Überlandreisen auf dem Land-, Luft- und Seeweg ist zudem mit sanitären Checkpoints (aduana sanitaria) zu rechnen. Gleiches gilt bei internationalen Flugreisen zur Ausreise aus Chile. Als Ausländer benötigen Sie einen Sanitätsausweis (pasaporte sanitario COVID-19), wenn Sie einen solchen Checkpoint passieren möchten. Nähere Infos zum Verfahren sind hier eingestellt. Das Formular kann vorab im Internet ausgefüllt werden, allerdings maximal 24 Stunden vor der Kontrolle am Checkpoint. Bitte wählen Sie die Option Ingreso sin clave única aus, die Erklärung ist dann unter Viajeros provenientes del exterior (auch in englischer Sprache) eingestellt.
Es besteht Maskenpflicht zur Nutzung öffentlicher und privater Verkehrsmittel (Taxi, Uber), von Aufzügen in öffentlichen und privaten Gebäuden und Seilbahnen, sowie an öffentlichen Orten (u.a. Supermärkte, Apotheken, Hotels, Gesundheitseinrichtungen) sofern sich dort 10 oder mehr Personen aufhalten.
• Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und erwägen Sie ggf. eine frühere Aus- oder Rückreise.
• Informieren Sie sich auch auf der Webseite der Botschaft Santiago . (unter FAQ - Häufig gestellte Fragen zum COVID-19 > Frage: Gibt es kommerzielle Rückreisemöglichkeiten aus Chile nach Europa?)
• Bitte informieren sie sich regelmäßig unter www.gob.cl und www.minsal.cl über die aktuelle Lage, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen. Diese können sich kurzfristig ändern.
Dänemark - Ergänzung:
Dänemark hat seit dem 14. März 2020 seine Grenzen geschlossen und einen Einreisestopp verhängt. Dies gilt für alle Einreisen nach Dänemark, für die keine wichtigen Gründe vorliegen. Diese Maßnahmen wurden bis zum 15. Juni 2020 verlängert. Für Touristen aus Deutschland wird eine Einreise nach Dänemark ab diesem Datum unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein. Mehr Details dazu, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen wichtigen Gründen eine Einreise möglich ist, finden sich auf der Internetseite der dänischen Polizei.
Ausreisen sind laut Informationen der dänischen Behörden weiterhin möglich.
Die Durchreise zur Rückkehr nach Deutschland z.B. aus Norwegen oder Schweden kommend, ist laut den dänischen Behörden weiterhin möglich, wenn es um unverzügliche Weiterreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes geht. Seit dem 25. Mai 2020 sind auch Durchreisen durch Dänemark für Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland zu einem Urlaubsaufenthalt z.B. auf Sylt oder in Schweden erlaubt. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist weiterhin gestattet, soweit das Flughafengebäude nicht verlassen wird.
Reisende müssen ihre Zugehörigkeit zum Personenkreis, für den Ausnahmeregelungen gelten, oder wichtige Gründe für die Einreise durch Dokumente am Grenzübergang bei der Einreise belegen und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können.
Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten im Rahmen ihres Ermessens geprüft und entschieden. Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten, Fieber, oder ähnliches, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt werden.
Diese Informationen können sich jederzeit ändern.
• Für Informationen zum Fähr-, Flug-, Bus- und Zugverkehr kontaktieren Sie bitte das zuständige Unternehmen.
• Erkunden Sie sich vor Reisebeginn unbedingt über die aktuellen Einreise- und Durchreisebestimmungen bei den zuständigen dänischen Auslandsvertretungen .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und informieren sich bei den zuständigen dänischen Behörden oder beim dänischen Rundfunk . (Informationen auf Dänisch).
• Die dänische Polizei hat eine Hotline für Fragen zur Einreise eingerichtet, die von Montag - Freitag von 8:00-16:00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen von 9:00-14:00 Uhr unter +45 7020 6044 kontaktiert werden kann.
Deutschland - Ergänzung:
Wer aus Schweden an seinen Wohnort in Niedersachsen zurückkehrt, muss wegen der Corona-Entwicklung in dem skandinavischen Land in eine zweiwöchige Quarantäne. Das hat das Gesundheitsministerium in Hannover entschieden. Hintergrund sei, dass es in Schweden in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner gegeben habe. Rückkehrer müssen demnach unverzüglich in die eigene Wohnung oder an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort und dort 14 Tage bleiben - selbst Einkäufe sind untersagt. Außerdem muss das Gesundheitsamt informiert werden. Quelle: tagesschau.de
Estland - Ergänzung:
Ab dem 1. Juni können Staatsangehörige aus Deutschland sowie 15 weiteren Staaten des Schengen-Raums nach Estland einreisen, wenn sie keine Covid-19 Symptome aufweisen. Eine Quarantäne ist dann nicht mehr verpflichtend. Die Grenzkontrollen bleiben bis auf weiteres bestehen.
• Bitte beachten Sie, dass die Einreisemöglichkeiten bei steigenden Infektionszahlen im Herkunftsland jederzeit wieder eingeschränkt werden können.
• Informieren Sie sich auf der Seite des Estnischen Außenministerium zu den aktuellen Einreisebestimmungen, auf der Seite des Estnischen Gesundheitsministerium , sowie auf der Seite Estnischen Regierung zu den erlassenen Maßnahmen.
• Eine Übersicht über die Länder, für die die Quarantänepflicht entfällt, bietet Visit Estonia .
Eswatini - Ergänzung:
Die Regierung von Eswatini hat am 17. März 2020 den Notstand erklärt. Seit dem 27. März 2020 gilt eine eingeschränkte Ausgangssperre. Diese war zunächst für 20 Tage angesetzt und wurde mehrfach verlängert, zuletzt am 19. Mai für einen weiteren Monat. Jedoch sind parallel einige Lockerungen in Kraft getreten, und einige Wirtschaftszweige dürfen wieder arbeiten. In dieser Zeit existiert außerdem ein Ein- und Ausreiseverbot u.a. für Ausländer ohne Daueraufenthalt in Eswatini. Ins Land Zurückkehrende werden einer 14-tägigen Quarantäne oder Selbstisolation unterzogen.
• Bitte halten Sie sich in jedem Fall an Anweisungen, die von den Behörden Eswatinis gemacht werden.
• Übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
Frankreich - Ergänzung:
Die innerfranzösischen Beschränkungen wurden seit dem 2. Juni weitgehend gelockert, insbesondere entfallen Einschränkungen für Reisen innerhalb Frankreichs. Bestimmte Einschränkungen, vor allem für die Region Paris (Île-de-France) bleiben bestehen. In einzelnen Städten kann eine Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken auch im öffentlichen Raum angeordnet werden. Touristische Reisen nach Frankreich, einschließlich des Aufsuchens von Zweitwohnsitzen, sind weiterhin - voraussichtlich mindestens bis zum 15. Juni - nicht erlaubt.
Das Angebot im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr wird schrittweise wieder erweitert. In Fernzügen müssen Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für Reisende über 11 Jahren besteht im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht. In der Region Paris (Île-de-France) dürfen öffentliche Verkehrsmittel in den Stoßzeiten nur mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn und das Ende der Arbeitszeit oder aus anderen unabweisbaren Gründen (Arzt- oder Schulbesuch) benutzt werden.
Personen, die nach Frankreich einreisen, bedürfen eines wichtigen Einreisegrundes, z.B. Berufspendler und Transitreisende. Das Formular, mit dem bei Einreise das Vorliegen eines solchen Grundes zu erklären ist, unterscheidet sich danach, von wo die Einreise nach Frankreich erfolgt:
Personen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland, die auf dem Landweg einreisen wollen, steht ein besonderes deutsch-französisches Formular zur Verfügung. Alle anderen Einreisenden finden das für Sie relevante Formular auf Französisch oder Englisch hier (zu unterscheiden ist dabei, ob die Einreise aus einem europäischen Land (EU- und Schengen-Staaten, Großbritannien) oder von außerhalb Europas erfolgt). In jedem Fall sind zusätzliche Nachweise, die das Vorliegen eines wichtigen Einreisegrundes (beruflich, familiär, medizinisch, Schule, Ausbildung, Studium) belegen, erforderlich. Bei Einreise aus anderen als den o.g. Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur CoViD-19-Symptomfreiheit erforderlich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. Auch für Reisen zwischen Festlandfrankreich und den Überseegebieten gelten ähnliche Einschränkungen, zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert. Bei Einreise in die französischen Überseegebiete gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
Nähere aktuelle Hinweise zu den für Reisende nach und in Frankreich geltenden Bedingungen finden Sie auf der Internetseite der französischen Regierung oder in deutscher Sprache auf der Internetseite der Deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministeriums .
• Nach den Entscheidungen der französischen Regierung zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen ist auch an den deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich in begrenztem Umfang wieder Publikumsverkehr möglich. Die Büros der meisten Honorarkonsuln sind derzeit für den Besucherverkehr noch geschlossen.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich.
• Informieren Sie sich auch auf der Internetseite der Regierung sowie des französischen Außenministeriums in deutscher Sprache.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Frankreich beim französischen Gesundheitsministerium und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Gambia - Ergänzung:
Am 24. März 2020 hat die gambische Regierung seine Landgrenze zum Senegal sowie den Luftraum für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen bestehen für Flüge mit Sondergenehmigungen. Bereits am 17. März 2020 hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland.
Seit dem 27. März 2020 gilt der Ausnahmezustand, um Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 durchsetzen zu können. Restaurants und Bars, sind geschlossen. Gebetsstätten sind wieder geöffnet (Moscheen ab dem 5. Juni, Kirchen ab dem 7. Juni), allerdings sind diverse Auflagen zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch beim Besuch von Märkten soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch die Hälfte der grundsätzlich zulässigen Anzahl an Fahrgästen mitnehmen, gleiches gilt auch für Taxis und private Fahrzeuge. Mehr als fünf Personen dürfen sich nicht versammeln.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Ghana - Ergänzung:
Der internationale Flugverkehr am Kotoka International Airport Accra ist seit Ende März 2020 eingestellt, die Grenzen bleiben weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es lediglich für Notfall-, Rettungs- und Frachtflüge. Der innerghanaische Flugverkehr findet seit Anfang Mai 2020 wieder statt.
Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich. Es besteht Maskenpflicht. Kirchen und Moscheen sind, mit Beschränkungen für die Besucherzahlen, wieder geöffnet. Bis zunächst 31. Juli 2020 bleiben öffentliche Versammlungen, Sportveranstaltungen und Konferenzen verboten und Bars und Strände geschlossen. Für Schulen und Universitäten besteht Aussicht, dass sie im Laufe des Junis, zumindest eingeschränkt für Abschlussklassen, wieder geöffnet werden.
Die Zahl der mit Covid-19 infizierten Personen in Ghana steigt jedoch nach wie vor an.
• Halten Sie die empfohlenen Präventionsmaßnahmen auch weiterhin ein, praktizieren Sie „social distancing“ und verlassen Sie die eigene Unterkunft nur für dringende Angelegenheiten.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste . Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.
Griechenland - Ergänzung:
Reisende müssen damit rechnen, dass sie sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen müssen und von den zuständigen Behörden dazu in einem Hotel untergebracht werden. Einreisende müssen sich in jedem Fall in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben. Griechenland hat Lockerungen für den touristischen Reiseverkehr ab 15. Juni 2020 angekündigt. Details sind noch nicht veröffentlicht.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit für deutsche Staatsangehörige (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich.
Der Fährverkehr für den Passagierverkehr wurde eingestellt. Eventuell verkehrende Fähren dienen dem Warentransport.
• Informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei einer Rückkehr nach Deutschland auf dem Landweg, beachten Sie bitte unbedingt die der Transitländer sowie die Informationen zum Transit auf den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
Guatemala - Ergänzung:
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Passagierflüge von und nach Guatemala sowie im Inland wurden ausgesetzt. Der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr ist in Guatemala durch Anordnung des Staatspräsidenten ebenfalls ausgesetzt. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre für deutsche Staatsangehörige besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre von 17 Uhr bis 5 Uhr. Supermärkte dürfen von 6 Uhr bis 16 Uhr öffnen. Jeweils von Freitag, 17 Uhr, bis Montag, 5 Uhr, gilt eine vollständige Ausgangssperre, auch Supermärkte dürfen in diesem Zeitraum nicht öffnen. Bei weiterhin steigenden Fallzahlen sind weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen.
Chronisch Kranken, Schwangeren, Kindern (Alter nicht genau definiert) und Personen über 60 Jahren ist das Verlassen der Wohnung grundsätzlich untersagt.
Ausgenommen von den Ausgangssperren sind Personen (auch über 60 Jahren), die in explizit als systemrelevant eingestuften Bereichen arbeiten und akkreditierte Diplomaten.
Der Fahrzeugverkehr ist, mit Ausnahme der Zeiten der Ausgangssperre, zugelassen. Das Übertreten der Grenzen der Departments ist grundsätzlich untersagt.
Schulen, Universitäten, Bars und ähnliches sind geschlossen, Krankenhäuser sind für ambulante Termine geschlossen. Es gilt ein Verbot von Veranstaltungen, von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten sowie von Hamsterkäufen, der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist untersagt. Badestrände/-seen und sonstige touristische Ziele sind gesperrt. Personen, die sich an der Verbreitung von „Gerüchten“ beteiligen, droht eine Anzeige. Apotheken und Geschäfte/Unternehmen, die der Grundversorgung dienen, dürfen nur von 4 Uhr bis 16 Uhr operieren.
• Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig und beachten Sie die geltenden Einschränkungen und Verbote.
Guinea-Bissau - Ergänzung:
Am 26. Mai 2020 hat Guinea-Bissau beschlossen, die Grenzen des Landes wieder für den Personenverkehr zu öffnen. Bedingung für die Einreise ist der Nachweis eines negativen COVID-19 Testergebnisses.
Der Ausnahmezustand gilt vorerst noch bis zum 10. Juni 2020. Die Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 einzudämmen. Dazu gehört die Einschränkung der Bewegungsfreiheit zwischen 18 Uhr und 7 Uhr. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist es nicht erlaubt, das Haus zu verlassen. Der Personenverkehr zwischen den Regionen ist untersagt. In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Maske. Des Weiteren gilt eine Kontaktsperre (Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen; Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen).
Honduras - Ergänzung:
In Honduras gilt eine allgemeine Ausgangssperre, zunächst bis einschließlich 9. Juni 2020. Die Außengrenzen sind weiterhin komplett geschlossen und kommerzielle Flüge finden nur vereinzelt statt.
• Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
Hongkong - Ergänzung:
Aufgrund des weltweiten Ausbruchs des neuartigen Coronavirus (Covid-19) hat die Regierung von Hongkong weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung einer möglichen Ausbreitung des Virus ergriffen.
Seit 25. März 2020 ist eine Einreise nach Hongkong für Personen ohne Aufenthaltsberechtigung nicht mehr möglich.
Seit 1. Juni 2020 findet eine schrittweise Öffnung des Transitbereichs am Internationalen Flughafen in Hongkong statt. Transit ist jedoch nur möglich, wenn der Anschlussflug von der gleichen Fluggesellschaft durchgeführt wird und innerhalb von 8 Stunden erfolgt. Grenzüberschreitende Land- oder Fährtransfers über den Flughafen Hongkong sind derzeit nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen nach Einreise eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne absolvieren. Seit 22. April müssen sie sich bei Einreise auch einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health auf dem Gelände der AsiaWorld-Expo unterziehen, um sich auf Covid-19 testen zu lassen. Das Testergebnis muss dort abgewartet werden. Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden ebenfalls im TSCC auf Covid-19 getestet, werden aber bis zum Vorliegen des Testergebnisses in das Regal Oriental Hotel (Kowloon) gebracht und verbleiben dort, bis das Testergebnis vorliegt. Der Transport vom Flughafen zum Hotel wird durch das Department of Health organisiert. Das Department of Health informiert die Betroffenen umgehend, sofern ein positives Testergebnis vorliegt, um eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege zu leiten.
Seit 6. April ist die Hongkong-Zuhai-Macao Brücke auf unbestimmte Zeit nicht mehr für den Busverkehr geöffnet.
Mit Behinderungen im Reiseverkehr, und der Streichung von weiteren Flügen von und nach Hongkong, muss gerechnet werden. Mehrere internationale Fluglinien haben den Flugverkehr eingestellt. Einige Staaten haben zudem Einreisebeschränkungen für aus Hongkong kommende Fluggäste erlassen. Hongkong hat für alle in der Stadt eintreffenden Personen Einreisebeschränkungen verhängt.
Bei der Einreise nach Festlandchina können Quarantänemaßnahmen auferlegt werden (in der Regel 14-tägige Quarantäne). Die Entscheidung über Quarantänemaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden, siehe China.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hongkong .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Indien - Ergänzung:
Kommerzielle internationale Flugverbindungen von und nach Indien bleiben bis auf weiteres, untersagt. Ein- und Ausreise sind somit derzeit nicht möglich.
Der nationale Eisenbahn- und Flugverkehr wurde eingeschränkt wieder aufgenommen. Mit stark reduzierten Verbindungsangeboten ist zu rechnen ebenso wie mit strengen Hygienevorschriften. Die Nutzung der Covid-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist teilweise verpflichtend. In einzelnen Bundesstaaten gilt verpflichtende Quarantäne für ankommende Passagiere.
Für deutsche Reisende in Indien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
Indien hat die Gültigkeit aller an Ausländer erteilten Visa, bis zur Aufhebung des Verbots kommerziellen internationalen Reiseverkehrs, ausgesetzt. Visa von bereits nach Indien eingereisten Deutschen bleiben gültig. Eine Visa-Verlängerung für Deutsche, die sich bereits in Indien aufhalten, ist über das örtlich zuständige Foreigners Regional Registration Office (FRRO) online zu beantragen, eine persönliche Vorsprache bei den FRROs ist nicht notwendig. Verlängerungen touristischer Visa sollen nach Auskunft der FRROs gebührenfrei gewährt werden; bei Ausreisen bis zu 30 Tagen nach Wieder-Zulassung des kommerziellen internationalen Reiseverkehrs wird zudem auf die Erhebung eines Bußgeldes für „Overstay“ verzichtet.
Die seit dem 25. März 2020 geltende Ausgangssperre wurde bis vorerst zum 30. Juni 2020 verlängert. Zum 08. Juni wurden orts- und lageabhängige Lockerungen der Ausgangssperre außerhalb der Containment Zones (abgesperrte Gebiete mit hohen COVID-19-Infektionszahlen) angekündigt. Bitte halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte buchen Sie derzeit keine Flüge nach Europa, bis die Wieder-Zulassung des kommerziellen Reiseverkehrs offiziell verkündet wird, selbst, wenn Ihnen diese online als verfügbar angezeigt werden. Eine aktuelle Übersicht über buchbare europäische Rückholflüge ist der Website der Vertretungen in Indien zu entnehmen.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Indien aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich über die Deutschen Vertretungen in Indien .
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Stellen Sie sich darauf ein, Ihren Aufenthalt in Indien zu verlängern. Stellen Sie Unterkunft und Versorgung sicher.
• Bitte folgen Sie Anweisungen der örtlichen Behörden. Informieren Sie sich über die lokalen Medien, und übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
Indonesien - Ergänzung:
Seit dem 2. April 2020 besteht eine Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien. Diese umfasst auch die Einreise zur Transitzwecken. Ausnahmen bestehen lediglich für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen mit den entsprechenden Visa und für ausländische Staatsangehörige mit KITAS/KITAP, sofern die medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise erfüllt werden. So müssen sie ein maximal sieben Tage altes Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, in dem ein negativer Covid19-PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen bescheinigt wird und sich anschließend in eine 14 tägige Heimquarantäne begeben.
Es gibt weiterhin erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, Land und in der Luft. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb Indonesiens wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Indonesien-Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Indonesien in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (u.a. Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) bzw. zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Für deutsche Reisende in Indonesien hat eine Rückholaktion stattgefunden.
• Informieren Sie sich weiterhin über die Deutsche Botschaft in Jakarta , wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Prüfen Sie, ob Ihre Reise nach Indonesien wirklich notwendig ist, und kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft um zu klären, ob durch die neue Verordnung Ihre Flugbuchung betroffen ist.
Iran - Ergänzung:
Das Corona-Virus breitet sich in Iran wieder verstärkt aus. Besonders betroffen von einer zweiten Infektionswelle sind die Provinzen Ost- und West-Aserbaidschan, Lorestan, Kermanshah, Isfahan, Hormuzgan sowie Teile von Sistan-Beluchistan und Kerman. Für die Provinz Khusestan gilt der Notstand. Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 finden bei Einreise in Iran Kontrollen zur gesundheitlichen Überprüfung aller einreisenden Passagiere statt. Es müssen Eigenerklärungen unter anderem zur Durchführung einer 14-tägigen Selbstisolation unterzeichnet werden. Alle Passagiere, die aus Hochrisikogebieten einreisen (dazu zählt Iran aktuell mindestens Deutschland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Spanien und die USA), werden bei Einreise durch einen Desinfektionstunnel geschleust, untersucht und auf eine Coronavirus-Infektion getestet. Positiv getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern.
Kontrollen und Temperaturmessungen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt und bei Infektionsverdacht Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Zur Nutzung des ÖPNV ist das Tragen einer Gesichtsmaske vorgeschrieben. Im Alltag ist nur noch teilweise mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen.
Iran teilt Städte je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen ein (rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko). In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in Parks bleibt grundsätzlich untersagt.
Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Infolge der Verbreitung des Coronavirus und des versehentlichen Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Alle Fluggesellschaften haben ihre Direktverbindungen zwischen Deutschland und Iran eingestellt. Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Ausnahmen gibt es an der Grenze zu Afghanistan und Irak. Ihre Ausreise ist weiterhin mit Iran Air über Amsterdam, London und Paris bzw. mit Qatar Airways über Doha möglich. Vereinzelt bietet Iran Air kurzfristig Flüge zu anderen europäischen Destinationen an.
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt; es muss ein Formular zur Bestätigung der Symptomfreiheit ausgefüllt werden, daher kann es zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Nach bisherigen Informationen des iranischen Außenministeriums konnten sich Ausländer, deren Visa nach dem 20. Februar 2020 abgelaufen waren, bis zum 21. Mai 2020 ohne Vorsprache bei der Ausländerpolizei in Iran aufhalten. Eine Strafe wurde nicht verhängt; es war lediglich im Nachhinein am Grenzübergang die Gebühr zur (nachträglichen) Visumverlängerung zu entrichten. Ausländer mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung, die nach dem 19. März 2020 abgelaufen war, brauchten ihre Aufenthaltsgenehmigung bis zum 21. Mai 2020 nicht zu verlängern. Grundsätzlich müssen sie seitdem wieder bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten zwecks regulärer Verlängerung vorsprechen, eine Entscheidung über eine mögliche Verlängerung der Ausnahmeregelung wurde bisher noch nicht getroffen. Bei Ausreise galten je nach Aufenthaltstitel unterschiedliche Regelungen. Inhaber von gültigen Studentenvisa konnten gegen Zahlung der Gebühr direkt am Grenzübergang das Exit- oder Wiedereinreisevisum erhalten. Inhaber von gültigen Arbeitsgenehmigungen müssen grundsätzlich zum Erhalt einer Exit- und Wiedereinreisegenehmigung zunächst ihre Steuerbescheinigung einholen und diese bei der Polizei für Migration und Reisepassangelegenheiten vorlegen. Ohne diesen Schritt ist eine Ausreise nicht möglich.
• Von Reisen nach Iran wird derzeit abgeraten. Bei Einreise wird eine ein- bis zweitägige Quarantäne verhängt, und ein Corona-Test durchgeführt.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund sehr eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan im Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa fünf Stunden vor Abflug am Flughafen.
• Seien Sie bei Aufenthalten in Iran derzeit besonders vorsichtig, und informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, bevor Sie die Weiterreise antreten.
• Informieren Sie sich vor Antritt der Ausreise aus Iran bei den zuständigen Behörden Ihres Ziellandes, ob die Einreise aus Iran möglich ist.
Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur noch wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Es gibt Einschränkungen im täglichen Leben. Die Versorgung ist aber gewährleistet. Es besteht die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt formal bis 5. Juni der Notstand. Durch kürzlich beschlossene Lockerungen hat sich das tägliche Leben jedoch weitgehend normalisiert. Hotels und Pensionen sind weiterhin geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010. Quelle: AA
Seit einem Monat sind die Schulen in Israel wieder geöffnet. Doch seitdem steigen die Infektionszahlen wieder an: Behörden zufolge haben sich seitdem mindestens 347 Schüler und Lehrer mit dem Coronavirus angesteckt. Etwa 17.500 Schüler und Lehrkräfte befinden sich in Quarantäne. Die Regeln im Kampf gegen die Pandemie sind streng: Sobald nur ein Schüler oder Lehrer nachweislich infiziert ist, wird sofort die ganze Schule geschlossen. Ministerpräsident Benjamin Netanyahu sprach von einem "deutlichen Anstieg" der Fallzahlen in den vergangenen acht Tagen. Im Mai hatten Behörden in der Regel Neuinfektionen im zweistelligen Bereich gemeldet, seit Monatsende wurden mehrfach mehr als 100 neue Fälle binnen 24 Stunden erfasst. Quelle: tagesschau.de
Italien - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 gilt in Italien weiterhin der Notstand. Mit Dekret vom 17. Mai 2020 wurden die bestehenden Einschränkungen im Reiseverkehr und Quarantänemaßnahmen für Einreisen aus den EU-Mitgliedstaaten, den Schengenstaaten, Großbritannien und Nordirland sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstaat ab dem 3. Juni weitgehend aufgehoben. Ausnahmen gelten für Reisende aus Drittstaaten, die in der Zeit vom 3. bis 15. Juni über die o.g. Länder einreisen, vgl. FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache .
Die Einreise nach Italien ist ab dem 3. Juni wieder für alle Reisen aus den o.g. Ländern ohne Quarantänemaßnahmen gestattet.
Im Falle der Einreise aus Drittländern gilt bis zum 15. Juni weiterhin die bisherige Regelung, dass z.B. Reisende beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglichen müssen. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Nähere Informationen bietet das italienische Gesundheitsministerium .
Falls COVID-19 Symptome auftreten, muss dies sofort dem Gesundheitsamt über die bekannte Notfallnummer angezeigt und ein Arzt zunächst telefonisch konsultiert werden.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Personenzüge zwischen Italien und Österreich sind noch nicht wieder aufgenommen.
Die Durchreise durch Österreich ist per PKW und Bus nur ohne Zwischenstopp möglich, siehe Österreich .
Zugfahrten über die Schweiz sind möglich aber beschwerlich. Der Bahnverkehr ist nach wie vor eingeschränkt, siehe Schweiz .
Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Der Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Sardinien:
Alle Reisenden im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich vor dem Einstieg unter Nutzung des unter www.regione.sardegna.it eingestellten Formulars registrieren lassen. Bis zum 12. Juni 2020 kann das Formular manuell an Bord des Verkehrsmittels ausgefüllt werden.
Eine Registrierung ist ab dem 13. Juni 2020 auch mittels der App SardegnaSicura möglich. Sie fungiert als eine freiwillige Contact-Tracing-App.
Jeder Passagier ist gehalten, bei Einreise eine Kopie der bestätigten Registrierung zusammen mit der Bordkarte und seinem gültigen Ausweis vorzulegen.
Vor dem Einstieg überprüft der Beförderer die erfolgte Registrierung.
Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben in ganz Italien geschlossen. Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten können ab dem 15. Juni unter Einhaltung spezifischer Teilnehmerzahlen und Sicherheitsmaßnahmen wieder stattfinden. Geschäfte, Bars und Restaurants sind unter Einhaltung strenger Auflagen wieder geöffnet.
Der öffentliche Personenverkehr nimmt den normalen Betrieb wieder auf.
• Sollten Sie eine unbedingt erforderliche Reise geplant haben, erkundigen Sie sich ggf. bei der Fluggesellschaft, ob diese durchgeführt werden kann.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Italienischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie beim Ministero della Salute , das unter 1500 eine Hotline eingerichtet hat, die innerhalb Italiens wählbar ist.
• Städte und Regionen können in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen individuelle Einschränkungen erlassen. Konsultieren Sie deren Webseiten vor Reiseantritt.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden; Nichtbeachtung und falsche Angaben ziehen empfindliche Strafen nach sich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden.
Japan - Ergänzung
Die seit 17. April 2020 landesweit geltende Notstandsregelung wurde mit Wirkung vom 26. Mai 2020 bis auf weiteres aufgehoben. Dennoch hat die japanische Regierung weiterhin Empfehlungen ausgesprochen, um die Ausbreitung von Covid-19-Erkrankungen, auch mit nur wenigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, zu bremsen. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.
In Japan gilt seit 26. März ein Einreiseverbot für nicht-japanische Staatsangehörige, aus Deutschland und zahlreichen weiteren Staaten und Regionen. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem dieser Länder aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Wegen der sich täglich ändernden Situation sollten sich Reisende unbedingt auf der Homepage der Botschaft Japans in Berlin informieren.
Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit ausgesetzt. Alle vor dem 21. März ausgestellten Visa sind ungültig. Dies ist für deutsche Staatsangehörige relevant, die aus Drittstaaten einreisen, für die Japan noch keine Einreisesperre verhängt hat. Bitte kontaktieren Sie bei dringenden Reisen die japanischen Auslandsvertretungen.
Es sind strenge Quarantäneregeln einzuhalten.
Deutsche Staatsangehörige, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Japan haben, können sich weiterhin legal in Japan aufhalten.
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist noch möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Dies ist unbedingt rechtzeitig vor Abflug mit der Airline aufzunehmen.
• Wegen der sich täglich ändernden Situation erkundigen Sie sich bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
Jordanien - Ergänzung:
Die Jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.
Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die Jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen ergriffen, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Seit dem 21. März 2020 gilt eine Ausgangssperre, die ab 6. Juni 2020 von Mitternacht bis 6 Uhr gilt. Es gilt die Pflicht zum Tragen von Mundschutz und Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich, aufgrund der dynamischen Entwicklung zu tagesaktuellen Informationen und Beschlüssen der Jordanischen Regierung, unbedingt über die Sozialen Medien auf dem Laufenden.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Kenia - Ergänzung:
Alle Flughäfen bleiben vorerst bis auf weiteres für den regulären internationalen Flugverkehr geschlossen. Für Rückhol- und Rettungsflüge bestehen Ausnahmen.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Kenia aus von COVID-19 betroffenen Staaten bis auf weiteres untersagt. Nur kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen weiterhin einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatliche ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben. Der Personenverkehr zwischen Kenia und Tansania sowie zwischen Kenia und Somalia ist ebenfalls untersagt.
Es gilt weiterhin eine landesweite nächtliche Ausgangssperre, nunmehr von 21:00 Uhr bis 04:00 Uhr, die unbedingt zu beachten ist.
Der Personenverkehr in und aus Nairobi Metropolitan Area sowie in und aus den Counties Mombasa und Mandera ist bis mindestens Anfang Juli untersagt.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors' Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi .
• Bitte legen Sie sich mit Blick auf die Reise- und Ausgehbeschränkungen einen Vorratsbestand an Lebensmitteln zu, mit dem Sie eine Woche über die Runden kommen.
• Sorgen Sie vor mit geladenen Taschenlampen, Powerbanks, Erste-Hilfe-Kästen und Bargeld.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719.
Kolumbien - Ergänzung:
Der reguläre Internationale Flugverkehr nach Kolumbien ist bis Ende August 2020 ausgesetzt, es finden vereinzelt humanitäre Sonderflüge statt. Der nationale Personenflugverkehr ist zunächst bis 30. Juni 2020 ausgesetzt.
Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist bis zum 1. September 2020 nur mit humanitären Sonderflügen möglich. Für die Anreise zu solchen Flügen aus anderen Landesteilen gilt eine Sonderregelung, nach der man mit gebuchtem Ticket und Flugbestätigung binnen 48 Stunden nach Bogota fahren darf. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá . Die Deutsche Botschaft Bogotá kann für entsprechende Überlandfahrten keine Ausnahmegenehmigung ausstellen oder vermitteln.
Die Weiterreise innerhalb Europas ist, trotz Einschränkungen, für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt. Die generelle Ausgangssperre mit gewissen Ausnahmeregeln für bestimmte Berufsgruppen und Aktivitäten wurde erneut bis zum 30. Juni 2020 verlängert, wobei regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten sind. In Bogota gilt bis zum 15. Juni 2020 unverändert eine strikte Ausgangssperre. Restaurants und Geschäfte, bis auf Supermärkte, bleiben geschlossen. Eine weitere Verlängerung kann nicht ausgeschlossen werden.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá .
• Kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft Bogotá per E-Mail, wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen. Die Botschaft wird Sie registrieren, und Sie bei einer sich ergebenen Flugmöglichkeit per E-Mail kontaktieren. Die Kapazität für deutsche Reisende bei diesen Flügen ist in der Regel auf wenige Plätze pro Flug beschränkt. Es wird dringend empfohlen, diese Möglichkeiten wahrzunehmen, sollten sie sich eröffnen.
• Informieren Sie sich in der lokalen Presse bezüglich der Ausgangssperre, um Strafen für Übertretungen zu vermeiden.
• Folgen Sie den Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Informieren Sie sich auf der Seite des Kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden.
Kongo (Demokratische Republik) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der Staatspräsident am Abend des 24. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für den Personenverkehr geschlossen. Das Parlament hat diesen Notstand am 22. Mai für weitere 15 Tage verlängert. Eine Verlängerung darüber hinaus ist möglich.
Kinshasa ist von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen. Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Seit dem 6. April 2020 gilt eine Ausgangssperre für den Stadtteil Gombe/Kinshasa. Diese wurde zwischenzeitlich gelockert. Seit dem 22. April 2020 sind Supermärkte und Banken in Gombe wieder geöffnet. Die Bewohner können sich innerhalb von Gombe ohne Plakette/“Macaron“ bewegen, lediglich beim Betreten/Verlassen der Grenzen Gombes wird kontrolliert. Seit dem 20. April 2020 ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas verpflichtend.
Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
Aufgrund gestiegener Infektionszahlen wurde seit dem 20. Mai auch für Goma, die Hauptstadt der Provinz Nord-Kivu, eine 14-tägige Isolierung vom Rest des Lands mit einer Ausgangssperre verhängt.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie Covid-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
Die Sicherheitslage ist, auch nach Amtseinführung des neuen Staatspräsidenten Tshisekedi Anfang 2019, äußerst instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dies betrifft neben zahlreichen Provinzen inzwischen auch die Hauptstadt Kinshasa.
In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten des Landes dauert der Ebola-Ausbruch, der 2018 begann, weiter an. Seit Ende Mai 2020 werden auch aus dem Westen des Landes Ebola-Fälle gemeldet, siehe Gesundheit.
• Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
• Wenn Sie nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs beschäftigt sind, verlassen Sie die betroffene Region.
Kroatien - Ergänzung:
Kroatien hat die am 19. März 2020 verfügte Grenzschließung unter anderem für deutsche Staatsangehörige wieder aufgehoben. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten beim Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium Reisenden, ihre Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online auf der Website des kroatischen Tourismusministeriums zu hinterlegen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, und informieren Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung und über die Website des kroatischen Innenministeriums .
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter/Ihre Fluggesellschaft vor Reisebeginn.
• Hinterlegen Sie die erforderlichen Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online.
Kuwait - Ergänzung:
In Kuwait sind die Flughäfen weiter für den Linienverkehr geschlossen. Eine Einreise ist für nicht-kuwaitische Staatsangehörige derzeit nicht mehr erlaubt. Ausreisen sind mit dafür eingerichteten kommerziellen Flügen zurzeit wieder möglich.
Die bisher bestehende ganztägige Ausgangssperre bleibt nur für bestimmte Stadtteile bestehen, seit 31. Mai 2020 gilt für alle anderen Bezirke eine Sperre von 18 bis 6 Uhr.
Die Grundversorgung bleibt gewährleistet.
Litauen - Ergänzung:
Einreisen nach Litauen sind für Staatsangehörige, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, seit dem 1. Juni 2020 wieder möglich, solange Deutschland nicht über 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen verzeichnet. Die Festlegung, welche Herkunftsstaaten einreisen dürfen, wird wöchentlich montags veröffentlicht und ist abhängig von den Infektionszahlen im jeweiligen Herkunftsstaat. Außerdem ist die Einreise generell möglich, sofern Personen enge Familienangehörige von litauischen Staatsbürgern (im Zweifelsfall sollten konkrete Fälle vorab mit dem litauischen Außenministerium besprochen werden) sind, oder Inhaber litauischer Aufenthaltsgenehmigungen sind, oder sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Estland/Lettland haben und sich die letzten 14 Tage sich im Baltikum aufgehalten haben und aus Estland/ Lettland direkt einreisen. Für alle anderen Ausländer ist die Einreise nach Litauen bis vorerst 16. Juni 2020 verboten.
Einreisende aus Deutschland müssen sich seit dem 1. Juni 2020 nicht mehr in 14-tägige Quarantäne begeben, solange die Neuinfektionen nicht den Wert von 15 je 100.000 Einwohner in Deutschland übersteigen. Die direkte Durchreise für nicht-Litauer durch Litauen zu ihrem Wohnort ist weiterhin möglich („humanitärer Korridor“), allerdings sind für Privatpersonen nur die Grenzübergänge Kalvarija-Budzinsko und Lazdijai – Ogrodniki. Es gibt keine Grenzkontrollen zu Lettland.
Die Ein- und Ausreise von und nach Russland und Belarus ist derzeit nur für LKW im Güterverkehr gestattet. An den Grenzübergängen muss mit mehreren Stunden Wartezeit gerechnet werden.
Neben Fährverbindungen von Klaipeda nach Deutschland nimmt auch das Angebot an Flugangeboten von verschiedenen Airlines zwischen Deutschland und Litauen zu.
In Litauen belebt sich das öffentliche Leben wieder. In öffentlichen Gebäuden ist das Tragen eines Mundschutzes in Form einer Gesichtsmaske oder Schal über Mund und Nase weiterhin Pflicht.
• Informieren Sie sich auf der Seite des Litauischen Außenministeriums zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Prüfen Sie - vor Reiseantritt -, ob Deutschland auf der Liste der genehmigten Einreisestaaten aufgeführt wird.
Malediven - Ergänzung:
Seit dem 27. März 2020 wurde die Visavergabe (Visa on Arrival) bis auf weiteres ausgesetzt. Damit ist die Einreise in die Malediven faktisch nicht mehr möglich. Auch eine Ausreise aus den Malediven ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich, da kommerzielle Flugverbindungen vom internationalen Flughafen Malé vorübergehend eingestellt wurden. Lediglich Sonderflüge, meist im Rahmen von Rückholaktionen anderer Staaten, bedienen derzeit vereinzelt Malé.
Jeglicher Schiffsverkehr zwischen den Inseln wurde untersagt.
Die maledivischen Behörden haben seit dem 17. April 2020 eine Ausgangssperre für die Malé-Region (Malé, Hulhumalé, Villimalé) verkündet, die nun bis zum 29. Juni 2020 gilt. Auch Behörden bleiben - bis auf wesentliche Dienstleistungsbereiche - für diesen Zeitraum geschlossen. Hotels dürfen im Raum Malé bis auf weiteres keine neuen Gäste aufnehmen. Die meisten Resorts sind geschlossen.
Aufgrund von Infektionsfällen ist es möglich, dass einzelne Inseln weder betreten noch verlassen werden können und vorübergehend abgeriegelt werden. Die Kapazitäten des maledivischen Gesundheitssystems sind bei steigenden Infektionsfällen begrenzt.
• Wenn Sie sich bereits auf den Malediven aufhalten, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und überprüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen auch unter Einschluss von Reisen über Drittländer.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums der Malediven , und folgen Sie den Empfehlungen.
Malta - Ergänzung:
Bis zum 1. Juli 2020 müssen sich alle nach Malta Reisenden nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet. Flüge noch im Juni von Malta nach Frankfurt am Main und einige wenige andere europäische Destinationen können online bei Air Malta unter der Auswahl von „nur Hinflug“ gebucht werden. Nach Malta können derzeit für den Monat Juni keine Flüge online gebucht werden.
Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta teilt Air Malta auf Anfrage per E-Mail die nächsten Reisemöglichkeiten nach Malta mit (bitte Kopien der ID-Card und eines Reisedokuments sowie Kontaktmöglichkeiten mitschicken).
Fähr- und Schiffsverbindungen von und nach Malta sind derzeit noch eingestellt.
Laut Ankündigung durch das Maltesische Tourismusministerium wird der Flughafen Malta am 1. Juli 2020 wieder schrittweise geöffnet. In einer ersten Phase der Grenzöffnung wird die Einreise von Urlaubern aus folgenden Ländern erlaubt: Deutschland, Österreich, Schweiz, Zypern, Island, Slowakei, Norwegen, Dänemark, Ungarn, Finnland, Irland, Litauen, Israel, Lettland, Estland, Luxemburg und die Tschechische Republik sowie aus Sardinien und Sizilien (aus dem restlichen Italien bisher noch nicht). Gleichzeitig entfallen zum 1. Juli auch die 14-tägige Quarantäneregel sowie der COVID-19-Test für Einreisende aus den genannten Ländern.
Das COVID-19-Sicherheitsprotokoll der maltesischen Behörden zur Wiedereröffnung des Tourismus in Malta ist hier einsehbar.
• Informieren Sie sich auf der Website des Maltesischen Gesundheitsministeriums und folgen Sie stets den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Mexiko - Ergänzung:
Die Infektionslage ist im gesamten Land weiterhin kritisch. Die Entwicklung der Gesundheitslage ist nur schwer vorherzusagen, die Zahl der Infizierten und Todesopfer durch Covid-19 steigt weiterhin stetig an.
Mexiko hat den zuletzt geltenden Gesundheitsnotstand formal beendet. Seit 1. Juni 2020 ist ein vierstufiges Ampelsystem in Kraft. Darüber soll die Situation in jedem einzelnen Bundesstaat beurteilt und Entscheidungen hin zu einer Normalisierung des öffentlichen Lebens getroffen werden. Es kommt daher schrittweise zur Wiederaufnahme des Betriebs einzelner Firmen, Geschäfte, Hotels und eingeschränkt auch von Restaurants. Fahrverbote, Abstandsregeln und die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz gelten fort. Die Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Mexikanische Gesundheitseinrichtungen sind durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass auch für eine adäquate Notfallbehandlung mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Die internationalen Flughäfen von Mexiko sind weiterhin geöffnet. Innermexikanische und internationale Verbindungen werden nach zwischenzeitlicher Reduzierung inzwischen wieder etabliert oder Flugfrequenzen erhöht. Die Route Frankfurt/Main – Mexiko-Stadt – Frankfurt/Main wird wieder bedient, andere Flugverbindungen über europäische Metropolen bestehen fort.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt .
• Bitte erkundigen Sie sich über die Website der mexikanischen Regierung vor Reiseantritt über die genauen Regelungen und Vorschriften Ihres mexikanischen Ziel-Bundesstaates, und informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das betreffende Land .
• Folgen Sie den Anweisungen von Behörden und Polizei.
Republik Moldau - Ergänzung:
Der gesamte kommerzielle Flugverkehr von und nach Moldau bleibt bis zum 15. Juni eingestellt. Für Touristen besteht weiter ein Einreiseverbot in die Republik Moldau. Die Regelungen ab Aufnahme des internationalen Flugverkehrs zum 15. Juni sind noch nicht bekannt. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr wird hingegen bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen freigegeben. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten.
Es sind jedoch einzelne Ausnahmen vom generellen Einreiseverbot beschlossen worden:
• für Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung“,
• für Pendler/innen und für Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- und Schienenverkehr,
• für Transitreisende und
• für Personen, die, z.B. anhand eines entsprechenden Visa oder Aufenthaltstitels, belegen können, dass sie zu beruflichen Zwecken einreisen.
Alle zuvor genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Die moldauische Regierung hat den am 17. März 2020 ausgerufenen Notstand nicht weiter verlängert, es gilt jedoch ein „Gesundheitsnotstand“ (code red). Die zur Vermeidung einer Weiterverbreitung von COVID-19 getroffenen Eindämmungsmaßnahmen werden schrittweise gelockert.
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in öffentlichen „geschlossenen“ Räumen (z.B. Einkaufsgeschäften).
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand nochmals verlängert und lassen weiterhin keine Ausländer einreisen. Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
Mongolei - Ergänzung:
In der Mongolei wurden sämtliche internationale Flug- und Zugverbindungen zunächst bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist ebenfalls derzeit nicht mehr möglich. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegmöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 340 € in Rechnung gestellt. Dem schließt sich eine 14-tägige häusliche Quarantäne an.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator .
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich ggf. bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Montenegro - Ergänzung:
Nach Informationen des Nationalen Koordinierungsrates für ansteckende Krankheiten in Montenegro, gibt es seit Anfang Mai 2020 keine Neuinfektionen mit dem Coronavirus mehr. Die von den montenegrinischen Behörden erlassenen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurden mittlerweile gelockert bzw. aufgehoben.
Seit 1. Juni 2020 ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Der öffentliche Verkehr und der Personenverkehr mit Privat-Kfz zwischen Städten und Gemeinden sind wieder uneingeschränkt möglich.
• Aufgrund aktueller Entwicklungen kann es auch kurzfristig zu situationsbedingten Änderungen der Maßnahmen der montenegrinischen Behörden kommen, teilweise ohne jede Vorankündigung Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auch über die Website der montenegrinischen Regierung .
• Auf der Website der Deutschen Botschaft Podgorica finden Sie weitere aktuelle Informationen und wichtige Telefonnummern der montenegrinischen Behörden.
Mosambik - Ergänzung:
Aufgrund der weltweiten Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der mosambikanische Staatspräsident den Ausnahmezustand um weitere 30 Tage bis zum 29. Juni 2020 verlängert.
Seit 12. Mai 2020 ist der internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Ausnahmen gibt es u.a. bei humanitärer Hilfe und Unterstützung im Gesundheitskontext. Für die Dauer des Ausnahmezustandes werden keine mosambikanischen Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu COVID-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
Die mosambikanischen Behörden empfehlen, die individuellen Bewegungen im öffentlichen Raum auf ein Minimum zu reduzieren. Das Tragen von Atemschutzmasken ist bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Transportmitteln, wie auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“) Pflicht.
Sämtliche öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme u.a. nicht verschiebbarer Angelegenheiten des Staates. Offizielle Märkte und Verkaufsstellen sind weiterhin zwischen 6 und 17 Uhr geöffnet. Kommerzielle „Entertainment“- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Diskotheken, Bars, Fitnessclubs, Museen, Theater sind geschlossen.
• Bitte befolgen Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Anweisungen der mosambikanischen Behörden. Zuwiderhandlungen können zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich bei der Mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Myanmar - Ergänzung:
Die Einreise nach Myanmar ist derzeit grundsätzlich nur myanmarischen Staatsangehörigen vorbehalten. Es werden, bis auf weiteres, keine Einreisevisa erteilt. Der internationale kommerzielle Luftverkehr nach Myanmar ist bis mindestens 15. Juni 2020 eingestellt.
Auch die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht möglich.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge sind teilweise vollständig (insbesondere zu Indien) geschlossen; teilweise ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der Grenzstaaten möglich.
• Reisen nach Myanmar sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) empfiehlt das myanmarische Außenministerium, Kontakt zur zuständigen myanmarischen Auslandsvertretung aufzunehmen.
• Falls Sie sich noch als Tourist, Geschäftsreisende(r) oder Besucher(in) in Myanmar aufhalten sollten und das Land verlassen möchten, melden Sie sich bitte bei der Deutschen Botschaft in Rangun, die auf ihrer Website auch aktuelle Informationen bereitstellt.
Alle Flughäfen bleiben vorerst bis auf weiteres für den regulären internationalen Flugverkehr geschlossen. Für Rückhol- und Rettungsflüge bestehen Ausnahmen.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Kenia aus von COVID-19 betroffenen Staaten bis auf weiteres untersagt. Nur kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen weiterhin einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatliche ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben. Der Personenverkehr zwischen Kenia und Tansania sowie zwischen Kenia und Somalia ist ebenfalls untersagt.
Es gilt weiterhin eine landesweite nächtliche Ausgangssperre, nunmehr von 21:00 Uhr bis 04:00 Uhr, die unbedingt zu beachten ist.
Der Personenverkehr in und aus Nairobi Metropolitan Area sowie in und aus den Counties Mombasa und Mandera ist bis mindestens Anfang Juli untersagt.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors' Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi .
• Bitte legen Sie sich mit Blick auf die Reise- und Ausgehbeschränkungen einen Vorratsbestand an Lebensmitteln zu, mit dem Sie eine Woche über die Runden kommen.
• Sorgen Sie vor mit geladenen Taschenlampen, Powerbanks, Erste-Hilfe-Kästen und Bargeld.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719.
Kolumbien - Ergänzung:
Der reguläre Internationale Flugverkehr nach Kolumbien ist bis Ende August 2020 ausgesetzt, es finden vereinzelt humanitäre Sonderflüge statt. Der nationale Personenflugverkehr ist zunächst bis 30. Juni 2020 ausgesetzt.
Die Ausreise aus Kolumbien nach Europa ist bis zum 1. September 2020 nur mit humanitären Sonderflügen möglich. Für die Anreise zu solchen Flügen aus anderen Landesteilen gilt eine Sonderregelung, nach der man mit gebuchtem Ticket und Flugbestätigung binnen 48 Stunden nach Bogota fahren darf. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá . Die Deutsche Botschaft Bogotá kann für entsprechende Überlandfahrten keine Ausnahmegenehmigung ausstellen oder vermitteln.
Die Weiterreise innerhalb Europas ist, trotz Einschränkungen, für Personen, die an ihren Wohnsitz zurückkehren wollen, in der Regel möglich.
Die Bewegungsfreiheit in Kolumbien ist stark eingeschränkt. Die generelle Ausgangssperre mit gewissen Ausnahmeregeln für bestimmte Berufsgruppen und Aktivitäten wurde erneut bis zum 30. Juni 2020 verlängert, wobei regional/örtlich unterschiedliche Regelungen zu beachten sind. In Bogota gilt bis zum 15. Juni 2020 unverändert eine strikte Ausgangssperre. Restaurants und Geschäfte, bis auf Supermärkte, bleiben geschlossen. Eine weitere Verlängerung kann nicht ausgeschlossen werden.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Bogotá .
• Kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft Bogotá per E-Mail, wenn Sie Interesse haben, Kolumbien mittels eines (kostenpflichtigen) humanitären Fluges kurz- oder mittelfristig zu verlassen. Die Botschaft wird Sie registrieren, und Sie bei einer sich ergebenen Flugmöglichkeit per E-Mail kontaktieren. Die Kapazität für deutsche Reisende bei diesen Flügen ist in der Regel auf wenige Plätze pro Flug beschränkt. Es wird dringend empfohlen, diese Möglichkeiten wahrzunehmen, sollten sie sich eröffnen.
• Informieren Sie sich in der lokalen Presse bezüglich der Ausgangssperre, um Strafen für Übertretungen zu vermeiden.
• Folgen Sie den Anweisungen der kolumbianischen Behörden, insbesondere hinsichtlich der Quarantänemaßnahmen.
• Informieren Sie sich auf der Seite des Kolumbianischen Gesundheitsministeriums und bei der Einwanderungsbehörde zu den Maßnahmen und Empfehlungen der kolumbianischen Behörden.
Kongo (Demokratische Republik) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der Staatspräsident am Abend des 24. März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für den Personenverkehr geschlossen. Das Parlament hat diesen Notstand am 22. Mai für weitere 15 Tage verlängert. Eine Verlängerung darüber hinaus ist möglich.
Kinshasa ist von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen. Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Seit dem 6. April 2020 gilt eine Ausgangssperre für den Stadtteil Gombe/Kinshasa. Diese wurde zwischenzeitlich gelockert. Seit dem 22. April 2020 sind Supermärkte und Banken in Gombe wieder geöffnet. Die Bewohner können sich innerhalb von Gombe ohne Plakette/“Macaron“ bewegen, lediglich beim Betreten/Verlassen der Grenzen Gombes wird kontrolliert. Seit dem 20. April 2020 ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas verpflichtend.
Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
Aufgrund gestiegener Infektionszahlen wurde seit dem 20. Mai auch für Goma, die Hauptstadt der Provinz Nord-Kivu, eine 14-tägige Isolierung vom Rest des Lands mit einer Ausgangssperre verhängt.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie Covid-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
Die Sicherheitslage ist, auch nach Amtseinführung des neuen Staatspräsidenten Tshisekedi Anfang 2019, äußerst instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dies betrifft neben zahlreichen Provinzen inzwischen auch die Hauptstadt Kinshasa.
In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten des Landes dauert der Ebola-Ausbruch, der 2018 begann, weiter an. Seit Ende Mai 2020 werden auch aus dem Westen des Landes Ebola-Fälle gemeldet, siehe Gesundheit.
• Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
• Wenn Sie nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs beschäftigt sind, verlassen Sie die betroffene Region.
Kroatien - Ergänzung:
Kroatien hat die am 19. März 2020 verfügte Grenzschließung unter anderem für deutsche Staatsangehörige wieder aufgehoben. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten beim Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium Reisenden, ihre Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online auf der Website des kroatischen Tourismusministeriums zu hinterlegen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, und informieren Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung und über die Website des kroatischen Innenministeriums .
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter/Ihre Fluggesellschaft vor Reisebeginn.
• Hinterlegen Sie die erforderlichen Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online.
Kuwait - Ergänzung:
In Kuwait sind die Flughäfen weiter für den Linienverkehr geschlossen. Eine Einreise ist für nicht-kuwaitische Staatsangehörige derzeit nicht mehr erlaubt. Ausreisen sind mit dafür eingerichteten kommerziellen Flügen zurzeit wieder möglich.
Die bisher bestehende ganztägige Ausgangssperre bleibt nur für bestimmte Stadtteile bestehen, seit 31. Mai 2020 gilt für alle anderen Bezirke eine Sperre von 18 bis 6 Uhr.
Die Grundversorgung bleibt gewährleistet.
Litauen - Ergänzung:
Einreisen nach Litauen sind für Staatsangehörige, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, seit dem 1. Juni 2020 wieder möglich, solange Deutschland nicht über 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen verzeichnet. Die Festlegung, welche Herkunftsstaaten einreisen dürfen, wird wöchentlich montags veröffentlicht und ist abhängig von den Infektionszahlen im jeweiligen Herkunftsstaat. Außerdem ist die Einreise generell möglich, sofern Personen enge Familienangehörige von litauischen Staatsbürgern (im Zweifelsfall sollten konkrete Fälle vorab mit dem litauischen Außenministerium besprochen werden) sind, oder Inhaber litauischer Aufenthaltsgenehmigungen sind, oder sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Estland/Lettland haben und sich die letzten 14 Tage sich im Baltikum aufgehalten haben und aus Estland/ Lettland direkt einreisen. Für alle anderen Ausländer ist die Einreise nach Litauen bis vorerst 16. Juni 2020 verboten.
Einreisende aus Deutschland müssen sich seit dem 1. Juni 2020 nicht mehr in 14-tägige Quarantäne begeben, solange die Neuinfektionen nicht den Wert von 15 je 100.000 Einwohner in Deutschland übersteigen. Die direkte Durchreise für nicht-Litauer durch Litauen zu ihrem Wohnort ist weiterhin möglich („humanitärer Korridor“), allerdings sind für Privatpersonen nur die Grenzübergänge Kalvarija-Budzinsko und Lazdijai – Ogrodniki. Es gibt keine Grenzkontrollen zu Lettland.
Die Ein- und Ausreise von und nach Russland und Belarus ist derzeit nur für LKW im Güterverkehr gestattet. An den Grenzübergängen muss mit mehreren Stunden Wartezeit gerechnet werden.
Neben Fährverbindungen von Klaipeda nach Deutschland nimmt auch das Angebot an Flugangeboten von verschiedenen Airlines zwischen Deutschland und Litauen zu.
In Litauen belebt sich das öffentliche Leben wieder. In öffentlichen Gebäuden ist das Tragen eines Mundschutzes in Form einer Gesichtsmaske oder Schal über Mund und Nase weiterhin Pflicht.
• Informieren Sie sich auf der Seite des Litauischen Außenministeriums zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Prüfen Sie - vor Reiseantritt -, ob Deutschland auf der Liste der genehmigten Einreisestaaten aufgeführt wird.
Malediven - Ergänzung:
Seit dem 27. März 2020 wurde die Visavergabe (Visa on Arrival) bis auf weiteres ausgesetzt. Damit ist die Einreise in die Malediven faktisch nicht mehr möglich. Auch eine Ausreise aus den Malediven ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich, da kommerzielle Flugverbindungen vom internationalen Flughafen Malé vorübergehend eingestellt wurden. Lediglich Sonderflüge, meist im Rahmen von Rückholaktionen anderer Staaten, bedienen derzeit vereinzelt Malé.
Jeglicher Schiffsverkehr zwischen den Inseln wurde untersagt.
Die maledivischen Behörden haben seit dem 17. April 2020 eine Ausgangssperre für die Malé-Region (Malé, Hulhumalé, Villimalé) verkündet, die nun bis zum 29. Juni 2020 gilt. Auch Behörden bleiben - bis auf wesentliche Dienstleistungsbereiche - für diesen Zeitraum geschlossen. Hotels dürfen im Raum Malé bis auf weiteres keine neuen Gäste aufnehmen. Die meisten Resorts sind geschlossen.
Aufgrund von Infektionsfällen ist es möglich, dass einzelne Inseln weder betreten noch verlassen werden können und vorübergehend abgeriegelt werden. Die Kapazitäten des maledivischen Gesundheitssystems sind bei steigenden Infektionsfällen begrenzt.
• Wenn Sie sich bereits auf den Malediven aufhalten, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft und überprüfen Sie umgehend Ihre Rückreiseoptionen auch unter Einschluss von Reisen über Drittländer.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums der Malediven , und folgen Sie den Empfehlungen.
Malta - Ergänzung:
Bis zum 1. Juli 2020 müssen sich alle nach Malta Reisenden nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet. Flüge noch im Juni von Malta nach Frankfurt am Main und einige wenige andere europäische Destinationen können online bei Air Malta unter der Auswahl von „nur Hinflug“ gebucht werden. Nach Malta können derzeit für den Monat Juni keine Flüge online gebucht werden.
Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta teilt Air Malta auf Anfrage per E-Mail die nächsten Reisemöglichkeiten nach Malta mit (bitte Kopien der ID-Card und eines Reisedokuments sowie Kontaktmöglichkeiten mitschicken).
Fähr- und Schiffsverbindungen von und nach Malta sind derzeit noch eingestellt.
Laut Ankündigung durch das Maltesische Tourismusministerium wird der Flughafen Malta am 1. Juli 2020 wieder schrittweise geöffnet. In einer ersten Phase der Grenzöffnung wird die Einreise von Urlaubern aus folgenden Ländern erlaubt: Deutschland, Österreich, Schweiz, Zypern, Island, Slowakei, Norwegen, Dänemark, Ungarn, Finnland, Irland, Litauen, Israel, Lettland, Estland, Luxemburg und die Tschechische Republik sowie aus Sardinien und Sizilien (aus dem restlichen Italien bisher noch nicht). Gleichzeitig entfallen zum 1. Juli auch die 14-tägige Quarantäneregel sowie der COVID-19-Test für Einreisende aus den genannten Ländern.
Das COVID-19-Sicherheitsprotokoll der maltesischen Behörden zur Wiedereröffnung des Tourismus in Malta ist hier einsehbar.
• Informieren Sie sich auf der Website des Maltesischen Gesundheitsministeriums und folgen Sie stets den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Mexiko - Ergänzung:
Die Infektionslage ist im gesamten Land weiterhin kritisch. Die Entwicklung der Gesundheitslage ist nur schwer vorherzusagen, die Zahl der Infizierten und Todesopfer durch Covid-19 steigt weiterhin stetig an.
Mexiko hat den zuletzt geltenden Gesundheitsnotstand formal beendet. Seit 1. Juni 2020 ist ein vierstufiges Ampelsystem in Kraft. Darüber soll die Situation in jedem einzelnen Bundesstaat beurteilt und Entscheidungen hin zu einer Normalisierung des öffentlichen Lebens getroffen werden. Es kommt daher schrittweise zur Wiederaufnahme des Betriebs einzelner Firmen, Geschäfte, Hotels und eingeschränkt auch von Restaurants. Fahrverbote, Abstandsregeln und die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz gelten fort. Die Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Mexikanische Gesundheitseinrichtungen sind durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass auch für eine adäquate Notfallbehandlung mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Die internationalen Flughäfen von Mexiko sind weiterhin geöffnet. Innermexikanische und internationale Verbindungen werden nach zwischenzeitlicher Reduzierung inzwischen wieder etabliert oder Flugfrequenzen erhöht. Die Route Frankfurt/Main – Mexiko-Stadt – Frankfurt/Main wird wieder bedient, andere Flugverbindungen über europäische Metropolen bestehen fort.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt .
• Bitte erkundigen Sie sich über die Website der mexikanischen Regierung vor Reiseantritt über die genauen Regelungen und Vorschriften Ihres mexikanischen Ziel-Bundesstaates, und informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das betreffende Land .
• Folgen Sie den Anweisungen von Behörden und Polizei.
Republik Moldau - Ergänzung:
Der gesamte kommerzielle Flugverkehr von und nach Moldau bleibt bis zum 15. Juni eingestellt. Für Touristen besteht weiter ein Einreiseverbot in die Republik Moldau. Die Regelungen ab Aufnahme des internationalen Flugverkehrs zum 15. Juni sind noch nicht bekannt. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr wird hingegen bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen freigegeben. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten.
Es sind jedoch einzelne Ausnahmen vom generellen Einreiseverbot beschlossen worden:
• für Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung“,
• für Pendler/innen und für Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- und Schienenverkehr,
• für Transitreisende und
• für Personen, die, z.B. anhand eines entsprechenden Visa oder Aufenthaltstitels, belegen können, dass sie zu beruflichen Zwecken einreisen.
Alle zuvor genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Die moldauische Regierung hat den am 17. März 2020 ausgerufenen Notstand nicht weiter verlängert, es gilt jedoch ein „Gesundheitsnotstand“ (code red). Die zur Vermeidung einer Weiterverbreitung von COVID-19 getroffenen Eindämmungsmaßnahmen werden schrittweise gelockert.
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in öffentlichen „geschlossenen“ Räumen (z.B. Einkaufsgeschäften).
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand nochmals verlängert und lassen weiterhin keine Ausländer einreisen. Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
Mongolei - Ergänzung:
In der Mongolei wurden sämtliche internationale Flug- und Zugverbindungen zunächst bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist ebenfalls derzeit nicht mehr möglich. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegmöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 340 € in Rechnung gestellt. Dem schließt sich eine 14-tägige häusliche Quarantäne an.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator .
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich ggf. bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Montenegro - Ergänzung:
Nach Informationen des Nationalen Koordinierungsrates für ansteckende Krankheiten in Montenegro, gibt es seit Anfang Mai 2020 keine Neuinfektionen mit dem Coronavirus mehr. Die von den montenegrinischen Behörden erlassenen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurden mittlerweile gelockert bzw. aufgehoben.
Seit 1. Juni 2020 ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Der öffentliche Verkehr und der Personenverkehr mit Privat-Kfz zwischen Städten und Gemeinden sind wieder uneingeschränkt möglich.
• Aufgrund aktueller Entwicklungen kann es auch kurzfristig zu situationsbedingten Änderungen der Maßnahmen der montenegrinischen Behörden kommen, teilweise ohne jede Vorankündigung Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auch über die Website der montenegrinischen Regierung .
• Auf der Website der Deutschen Botschaft Podgorica finden Sie weitere aktuelle Informationen und wichtige Telefonnummern der montenegrinischen Behörden.
Mosambik - Ergänzung:
Aufgrund der weltweiten Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der mosambikanische Staatspräsident den Ausnahmezustand um weitere 30 Tage bis zum 29. Juni 2020 verlängert.
Seit 12. Mai 2020 ist der internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Ausnahmen gibt es u.a. bei humanitärer Hilfe und Unterstützung im Gesundheitskontext. Für die Dauer des Ausnahmezustandes werden keine mosambikanischen Einreisevisa mehr ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt zu COVID-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
Die mosambikanischen Behörden empfehlen, die individuellen Bewegungen im öffentlichen Raum auf ein Minimum zu reduzieren. Das Tragen von Atemschutzmasken ist bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Transportmitteln, wie auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“) Pflicht.
Sämtliche öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme u.a. nicht verschiebbarer Angelegenheiten des Staates. Offizielle Märkte und Verkaufsstellen sind weiterhin zwischen 6 und 17 Uhr geöffnet. Kommerzielle „Entertainment“- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Diskotheken, Bars, Fitnessclubs, Museen, Theater sind geschlossen.
• Bitte befolgen Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Anweisungen der mosambikanischen Behörden. Zuwiderhandlungen können zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich bei der Mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Myanmar - Ergänzung:
Die Einreise nach Myanmar ist derzeit grundsätzlich nur myanmarischen Staatsangehörigen vorbehalten. Es werden, bis auf weiteres, keine Einreisevisa erteilt. Der internationale kommerzielle Luftverkehr nach Myanmar ist bis mindestens 15. Juni 2020 eingestellt.
Auch die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, nicht möglich.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge sind teilweise vollständig (insbesondere zu Indien) geschlossen; teilweise ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der Grenzstaaten möglich.
• Reisen nach Myanmar sind bis auf weiteres grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) empfiehlt das myanmarische Außenministerium, Kontakt zur zuständigen myanmarischen Auslandsvertretung aufzunehmen.
• Falls Sie sich noch als Tourist, Geschäftsreisende(r) oder Besucher(in) in Myanmar aufhalten sollten und das Land verlassen möchten, melden Sie sich bitte bei der Deutschen Botschaft in Rangun, die auf ihrer Website auch aktuelle Informationen bereitstellt.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Nepal - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge bis mindestens 30. Juni 2020 geschlossen. Grenzübergänge auf dem Landweg sind ebenfalls geschlossen. Die von den Behörden verhängte allgemeine Ausgangsperre gilt mindestens bis einschließlich 14. Juni 2020, eine erneute Verlängerung ist wahrscheinlich.
Derzeit sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen oder zum Trekking mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden.
Die Einwanderungsbehörde ist seit dem 21. März 2020 entsprechend der Ausgangssperre geschlossen. Informationen zu Visaverlängerungen finden sich hier .
Für Nepal wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die Ausgangssperre.
• Informieren Sie sich auch auf der Seite der Botschaft Kathmandu .
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nepal aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Botschaft Kathmandu .
Niederlande - Ergänzung:
Zwischen den Niederlanden und Deutschland finden derzeit keine Grenzkontrollen statt.
Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten nach Auflistung der European Union Aviation Safety Agency müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss, mit sich führen. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Ausreisende von deutschen Flughäfen sind davon nicht betroffen.
Reisende aus den gelisteten Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.
Nähere Informationen erteilt das Niederländische Gesundheitsministerium . Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional unterschiedliche Regelungen, die bei den jeweiligen Unterkünften erfragt werden können.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der Niederländischen Regierung.
• Beachten Sie die Maßnahmen des Niederländischen Gesundheitsministeriums für Flugreisen.
Niger - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat auch in Niger zu einer Schließung der Landesgrenzen und Flughäfen geführt. Alle internationalen Flüge von und nach Niamey sind seit dem 19. März 2020 ausgesetzt. Ein- und Ausreisen sind nur mit einem der wenigen kommerziellen Sonderflüge möglich. Derzeit gibt es seitens der nigrischen Behörden noch keine Entscheidung zu Grenzöffnungen und zu einer Wiederaufnahme des regulären Flugbetriebs. Angaben zu ausgehenden Sonderflügen können bei der Deutschen Botschaft Niamey erfragt werden.
Das nachgewiesene Infektionsgeschehen in Niger bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau, wobei täglich nur wenige Personen auf Covid-19 getestet werden.
Nordmazedonien - Ergänzung:
Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit und keinen gültigen mazedonischen Aufenthaltstitel besitzen, wird die Einreise verweigert. Reisende, die über einen mazedonischen Aufenthaltstitel verfügen, und mazedonische Staatsangehörige dürfen zwar noch einreisen, sind aber grundsätzlich verpflichtet, sich ab Einreise einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in staatlichen Einrichtungen zu unterwerfen. Reisende, die einen negativen Sars-CoV-2-PCR-Test vorweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist, können alternativ 14 Tage Selbstquarantäne in der eigenen Unterkunft einhalten. Verstöße gegen Quarantänevorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben. Während der Quarantänezeit ist eine Ausreise aus Nordmazedonien nicht möglich.
Seit 18. März 2020 hat Nordmazedonien sämtliche Grenzübergänge, einschließlich des Flughafens Skopje, für den Personenverkehr geschlossen. Die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Nordmazedonien und Rückkehr nach Deutschland ist vorerst nicht mehr möglich.
Nach Auskunft des Innenministeriums Nordmazedoniens gilt der Aufenthalt von Ausländern, die wegen der Grenzschließungen möglicherweise die erlaubten 90 visumfreien Tage überziehen, bis zur Beendigung der akuten Krise und Öffnung der Grenzen als verlängert.
Die allgemeine Ausgangssperre ist mit Wirkung vom 27. Mai 2020 vollständig aufgehoben.
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt eine generelle Maskenpflicht (Mund-Nase-Bedeckung).
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés dürfen unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen. Insbesondere der Grundversorgung der Bevölkerung dienende Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen bleiben geöffnet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
Österreich - Ergänzung:
Die Republik Österreich hat seit dem 4. Juni alle Einreisebeschränkungen gegenüber ihren Nachbarstaaten (mit Ausnahme Italiens) aufgehoben. Die Verordnung hebt die Beschränkungen für alle Personen auf, die aus der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Staaten haben.
Damit entfällt für Einreisen aus Deutschland (auch auf dem Luftweg) die Anforderung, einen gültigen negativen Covid-19-Test vorzuweisen bzw. sich in 14-tägige Heimquarantäne zu begeben. Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland werden aufgehoben.
Voraussetzung ist jedoch, dass glaubhaft gemacht werden kann, dass man sich in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Nachbarstaaten (nicht Italien) aufgehalten hat.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist generell – ohne Einschränkung – erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist.
Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
Öffentliche Veranstaltungen mit max. 100 Teilnehmern-/innen sind erlaubt (an Begräbnissen dürfen bis zu 100 Personen teilnehmen).
Geschäfte, Hotels, Tourismusbetriebe und Sehenswürdigkeiten sind wieder geöffnet.
Seit dem 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.
Der Flug- und Bahnverkehr ist weiterhin eingeschränkt, aktuelle Informationen finden Sie hier auf den Homepages der österreichischen Bundesbahn und den Flughäfen.
Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können ansonsten jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie unter Oesterreich.gv.at verfolgt werden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen beim Bundessozialministerium und folgen Sie stets den Anordnungen der lokalen Behörden.
Oman - Ergänzung:
Es gibt weiterhin keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg. Die Flughäfen Maskat und Salalah sind seit dem 29. März 2020 bis auf weiteres für den kommerziellen internationalen Flugverkehr geschlossen. Informationen über außerplanmäßige Rückreisemöglichkeiten oder Sonderflüge erhalten Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat .
Bereits seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Auch eine Wiedereinreise nach Oman ist nur bei Vorliegen von zwingenden Gründen und mit Ausnahmegenehmigung des omanischen Außenministeriums möglich. Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Oman stark eingeschränkt, und es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und die meisten Hotels und Restaurants sind geschlossen. Ausnahmen gelten derzeit nur für Lebensmittelgeschäfte, Kliniken, Apotheken, Optiker, Tankstellen, Kfz-Betriebe, Bau- und Heimwerkerbedarf, Reinigungen und Mobilfunkgeschäfte, sofern sie sich nicht in einem Einkaufszentrum befinden.
Seit 17. Mai 2020 besteht eine allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz.
Der Zugang sowie das Verlassen von Stadtteilen von Maskat, u.a. Mutrah, Ruwi, Wadi Kabir, wird weiterhin streng kontrolliert, und ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich, was ggfs. mit Dokumenten nachzuweisen ist.
Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen in Oman über die Website der Omanischen Polizei .
Panama - Ergänzung:
Panama hat Mitte März aufgrund der Coronavirus-Pandemie den Ausnahmezustand verhängt. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 22. Juni 2020 vollständig eingestellt.
Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt: Zwischen 19 und 5 Uhr besteht weiterhin eine Ausgangssperre, die auch ausländische Touristen umfasst. Bis auf weiteres gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Nicht-Beachtung mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann.
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelter Straßensperren zu Behinderungen kommen. Die am stärksten betroffenen Provinzen (Panama, West-Panama und Colon) sind zu Zonen unter kontrollierter Mobilität erklärt worden, es kann zu intensiveren Kontrollen des Straßenverkehrs kommen.
Alle Schulen und Universitäten in Panama bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Strände, Museen, Bars, Badeflüsse und Nationalparks sind geschlossen, ebenso ist ein Großteil der Hotels vorübergehend geschlossen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus anbieten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Eine Preisbremse und Rationierung von Hygieneartikeln wurde erlassen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit Covid-19 Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
• Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Website der Botschaft Panama , und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste .
• Informieren Sie sich über die Entwicklung beim Gesundheitsministerium Panamas und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal .
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.
Philippinen - Ergänzung:
Zur Eindämmung der COVID-19-Erkrankung ist derzeit bis auf weiteres Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeugbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) von philippinischen Staatsangehörigen sowie für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind. Diese unterliegen jedoch nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Eine Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes werden seit dem 3. Juni 2020 teilweise wieder aufgenommen. Die Regierung der Philippinen hat die seit Mitte März 2020 geltenden, landesweiten Quarantänemaßnahmen seit dem 1. Juni 2020 mit der „IATF resolution No. 40“ geändert. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen für die Versorgung und für die Bewegungsfreiheit. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr. Für die Philippinen wurde eine Rückholaktion für deutsche gestrandete Reisende durchgeführt.
• Wenn Sie zurzeit zu Gast in den Philippinen sind, prüfen Sie Rückreiseoptionen und nutzen Sie vorhandene Ausreisemöglichkeiten. Die Reisemöglichkeiten aus den Philippinen sind zurzeit beschränkt, jedoch werden weiterhin einige Verbindungen angeboten, die Ausländer nutzen können.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien, und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Manila, auf Facebook und auf Instagram.
Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen unter Umständen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit gibt es jedoch keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luftweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen, jedoch immer noch für Madeira und die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Es wird empfohlen entsprechende Unterlagen mitzuführen.
Die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben und seit dem 1. Juni 2020 Lockerungsmaßnahmen der Phase 3 in Kraft (mit Ausnahme Großraum Lissabon). Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden.
Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Der Badebetrieb unter Auflagen ist wiederaufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Der Flugverkehr nach Deutschland ist immer noch eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf derzeit zehn reduziert. Der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten ist bis zum 15. Juni nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und den Zugverkehr. Eine Verlängerung der bis zum 30. Juni 2020 ist angekündigt. Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren können Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt werden. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, noch bis zum 14. Juni 2020 nur mit TAP nach São Miguel und Terceira möglich, ist die 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste grundsätzlich abgeschafft; stattdessen kann die Quarantäne ersetzt werden durch die Durchführung eines Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, oder durch die Durchführung eines Tests bei Einreise. Im letzteren Fall erfolgt die vorgeschriebene Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen erfolgen weitere Tests am 5. und 13. Tag des Aufenthalts. Als weitere Optionen sind die freiwillige 14-tägige Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft oder das unmittelbare Verlassen der Azoren möglich.
Die Regierung der Autonomen Region Madeira hat am 1. Juni 2020 die 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste abgeschafft, wenn bei Einreise ein negativer Test vorgelegt wird, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Ab dem 1. Juli 2020 soll dann auch die Möglichkeit des Tests bei Einreise innerhalb einer Stunde ermöglicht werden. Vor Einreise in die Region Madeira und auf die Azoren muss bei der Flugbuchung über die Webseite der Fluggesellschaft die Reise angezeigt werden.
Auf den Azoren und Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten grundsätzlich gesperrt. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren sind eingestellt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen auf dem Landweg gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland bzw. Portugal - durch den Pass oder Personalausweis bzw. das Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden .
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.
Der internationale Flughafen in Kathmandu ist für alle kommerziellen ankommenden und abgehenden Flüge bis mindestens 30. Juni 2020 geschlossen. Grenzübergänge auf dem Landweg sind ebenfalls geschlossen. Die von den Behörden verhängte allgemeine Ausgangsperre gilt mindestens bis einschließlich 14. Juni 2020, eine erneute Verlängerung ist wahrscheinlich.
Derzeit sind keine Genehmigungen für Bergsteige-Expeditionen oder zum Trekking mehr erhältlich; bereits erteilte Genehmigungen können nicht verwendet werden.
Die Einwanderungsbehörde ist seit dem 21. März 2020 entsprechend der Ausgangssperre geschlossen. Informationen zu Visaverlängerungen finden sich hier .
Für Nepal wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und halten Sie sich an die Ausgangssperre.
• Informieren Sie sich auch auf der Seite der Botschaft Kathmandu .
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nepal aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Botschaft Kathmandu .
Niederlande - Ergänzung:
Zwischen den Niederlanden und Deutschland finden derzeit keine Grenzkontrollen statt.
Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten nach Auflistung der European Union Aviation Safety Agency müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss, mit sich führen. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Ausreisende von deutschen Flughäfen sind davon nicht betroffen.
Reisende aus den gelisteten Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.
Nähere Informationen erteilt das Niederländische Gesundheitsministerium . Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional unterschiedliche Regelungen, die bei den jeweiligen Unterkünften erfragt werden können.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der Niederländischen Regierung.
• Beachten Sie die Maßnahmen des Niederländischen Gesundheitsministeriums für Flugreisen.
Niger - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat auch in Niger zu einer Schließung der Landesgrenzen und Flughäfen geführt. Alle internationalen Flüge von und nach Niamey sind seit dem 19. März 2020 ausgesetzt. Ein- und Ausreisen sind nur mit einem der wenigen kommerziellen Sonderflüge möglich. Derzeit gibt es seitens der nigrischen Behörden noch keine Entscheidung zu Grenzöffnungen und zu einer Wiederaufnahme des regulären Flugbetriebs. Angaben zu ausgehenden Sonderflügen können bei der Deutschen Botschaft Niamey erfragt werden.
Das nachgewiesene Infektionsgeschehen in Niger bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau, wobei täglich nur wenige Personen auf Covid-19 getestet werden.
Nordmazedonien - Ergänzung:
Reisenden, die nicht die mazedonische Staatsangehörigkeit und keinen gültigen mazedonischen Aufenthaltstitel besitzen, wird die Einreise verweigert. Reisende, die über einen mazedonischen Aufenthaltstitel verfügen, und mazedonische Staatsangehörige dürfen zwar noch einreisen, sind aber grundsätzlich verpflichtet, sich ab Einreise einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in staatlichen Einrichtungen zu unterwerfen. Reisende, die einen negativen Sars-CoV-2-PCR-Test vorweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist, können alternativ 14 Tage Selbstquarantäne in der eigenen Unterkunft einhalten. Verstöße gegen Quarantänevorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben. Während der Quarantänezeit ist eine Ausreise aus Nordmazedonien nicht möglich.
Seit 18. März 2020 hat Nordmazedonien sämtliche Grenzübergänge, einschließlich des Flughafens Skopje, für den Personenverkehr geschlossen. Die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Nordmazedonien und Rückkehr nach Deutschland ist vorerst nicht mehr möglich.
Nach Auskunft des Innenministeriums Nordmazedoniens gilt der Aufenthalt von Ausländern, die wegen der Grenzschließungen möglicherweise die erlaubten 90 visumfreien Tage überziehen, bis zur Beendigung der akuten Krise und Öffnung der Grenzen als verlängert.
Die allgemeine Ausgangssperre ist mit Wirkung vom 27. Mai 2020 vollständig aufgehoben.
Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt eine generelle Maskenpflicht (Mund-Nase-Bedeckung).
Einkaufszentren, Restaurants, Cafés dürfen unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen. Insbesondere der Grundversorgung der Bevölkerung dienende Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen bleiben geöffnet.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
Österreich - Ergänzung:
Die Republik Österreich hat seit dem 4. Juni alle Einreisebeschränkungen gegenüber ihren Nachbarstaaten (mit Ausnahme Italiens) aufgehoben. Die Verordnung hebt die Beschränkungen für alle Personen auf, die aus der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Staaten haben.
Damit entfällt für Einreisen aus Deutschland (auch auf dem Luftweg) die Anforderung, einen gültigen negativen Covid-19-Test vorzuweisen bzw. sich in 14-tägige Heimquarantäne zu begeben. Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland werden aufgehoben.
Voraussetzung ist jedoch, dass glaubhaft gemacht werden kann, dass man sich in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Nachbarstaaten (nicht Italien) aufgehalten hat.
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist generell – ohne Einschränkung – erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist.
Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
Öffentliche Veranstaltungen mit max. 100 Teilnehmern-/innen sind erlaubt (an Begräbnissen dürfen bis zu 100 Personen teilnehmen).
Geschäfte, Hotels, Tourismusbetriebe und Sehenswürdigkeiten sind wieder geöffnet.
Seit dem 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.
Der Flug- und Bahnverkehr ist weiterhin eingeschränkt, aktuelle Informationen finden Sie hier auf den Homepages der österreichischen Bundesbahn und den Flughäfen.
Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können ansonsten jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie unter Oesterreich.gv.at verfolgt werden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen beim Bundessozialministerium und folgen Sie stets den Anordnungen der lokalen Behörden.
Oman - Ergänzung:
Es gibt weiterhin keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg. Die Flughäfen Maskat und Salalah sind seit dem 29. März 2020 bis auf weiteres für den kommerziellen internationalen Flugverkehr geschlossen. Informationen über außerplanmäßige Rückreisemöglichkeiten oder Sonderflüge erhalten Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat .
Bereits seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Auch eine Wiedereinreise nach Oman ist nur bei Vorliegen von zwingenden Gründen und mit Ausnahmegenehmigung des omanischen Außenministeriums möglich. Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Oman stark eingeschränkt, und es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und die meisten Hotels und Restaurants sind geschlossen. Ausnahmen gelten derzeit nur für Lebensmittelgeschäfte, Kliniken, Apotheken, Optiker, Tankstellen, Kfz-Betriebe, Bau- und Heimwerkerbedarf, Reinigungen und Mobilfunkgeschäfte, sofern sie sich nicht in einem Einkaufszentrum befinden.
Seit 17. Mai 2020 besteht eine allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz.
Der Zugang sowie das Verlassen von Stadtteilen von Maskat, u.a. Mutrah, Ruwi, Wadi Kabir, wird weiterhin streng kontrolliert, und ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich, was ggfs. mit Dokumenten nachzuweisen ist.
Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen in Oman über die Website der Omanischen Polizei .
Panama - Ergänzung:
Panama hat Mitte März aufgrund der Coronavirus-Pandemie den Ausnahmezustand verhängt. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 22. Juni 2020 vollständig eingestellt.
Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt: Zwischen 19 und 5 Uhr besteht weiterhin eine Ausgangssperre, die auch ausländische Touristen umfasst. Bis auf weiteres gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Nicht-Beachtung mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann.
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelter Straßensperren zu Behinderungen kommen. Die am stärksten betroffenen Provinzen (Panama, West-Panama und Colon) sind zu Zonen unter kontrollierter Mobilität erklärt worden, es kann zu intensiveren Kontrollen des Straßenverkehrs kommen.
Alle Schulen und Universitäten in Panama bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Strände, Museen, Bars, Badeflüsse und Nationalparks sind geschlossen, ebenso ist ein Großteil der Hotels vorübergehend geschlossen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus anbieten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Eine Preisbremse und Rationierung von Hygieneartikeln wurde erlassen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit Covid-19 Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
• Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Website der Botschaft Panama , und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste .
• Informieren Sie sich über die Entwicklung beim Gesundheitsministerium Panamas und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal .
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.
Philippinen - Ergänzung:
Zur Eindämmung der COVID-19-Erkrankung ist derzeit bis auf weiteres Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeugbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) von philippinischen Staatsangehörigen sowie für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind. Diese unterliegen jedoch nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Eine Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes werden seit dem 3. Juni 2020 teilweise wieder aufgenommen. Die Regierung der Philippinen hat die seit Mitte März 2020 geltenden, landesweiten Quarantänemaßnahmen seit dem 1. Juni 2020 mit der „IATF resolution No. 40“ geändert. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen für die Versorgung und für die Bewegungsfreiheit. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr. Für die Philippinen wurde eine Rückholaktion für deutsche gestrandete Reisende durchgeführt.
• Wenn Sie zurzeit zu Gast in den Philippinen sind, prüfen Sie Rückreiseoptionen und nutzen Sie vorhandene Ausreisemöglichkeiten. Die Reisemöglichkeiten aus den Philippinen sind zurzeit beschränkt, jedoch werden weiterhin einige Verbindungen angeboten, die Ausländer nutzen können.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien, und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Informieren Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Manila, auf Facebook und auf Instagram.
Portugal - Ergänzung:
Bei der Einreise müssen unter Umständen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit gibt es jedoch keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luftweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen, jedoch immer noch für Madeira und die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Es wird empfohlen entsprechende Unterlagen mitzuführen.
Die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben und seit dem 1. Juni 2020 Lockerungsmaßnahmen der Phase 3 in Kraft (mit Ausnahme Großraum Lissabon). Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden.
Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Der Badebetrieb unter Auflagen ist wiederaufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier .
Der Flugverkehr nach Deutschland ist immer noch eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf derzeit zehn reduziert. Der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten ist bis zum 15. Juni nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und den Zugverkehr. Eine Verlängerung der bis zum 30. Juni 2020 ist angekündigt. Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira:
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren können Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt werden. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, noch bis zum 14. Juni 2020 nur mit TAP nach São Miguel und Terceira möglich, ist die 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste grundsätzlich abgeschafft; stattdessen kann die Quarantäne ersetzt werden durch die Durchführung eines Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, oder durch die Durchführung eines Tests bei Einreise. Im letzteren Fall erfolgt die vorgeschriebene Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen erfolgen weitere Tests am 5. und 13. Tag des Aufenthalts. Als weitere Optionen sind die freiwillige 14-tägige Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft oder das unmittelbare Verlassen der Azoren möglich.
Die Regierung der Autonomen Region Madeira hat am 1. Juni 2020 die 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste abgeschafft, wenn bei Einreise ein negativer Test vorgelegt wird, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Ab dem 1. Juli 2020 soll dann auch die Möglichkeit des Tests bei Einreise innerhalb einer Stunde ermöglicht werden. Vor Einreise in die Region Madeira und auf die Azoren muss bei der Flugbuchung über die Webseite der Fluggesellschaft die Reise angezeigt werden.
Auf den Azoren und Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten grundsätzlich gesperrt. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren sind eingestellt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen auf dem Landweg gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland bzw. Portugal - durch den Pass oder Personalausweis bzw. das Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden .
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
• Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Ruanda - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda sind bis einschließlich 17. Juni 2020 suspendiert. Auch die Landesgrenzen sind bis dahin geschlossen. Nur Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda können einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Zwangsquarantäne. Bei Ankunft am Flughafen findet ein Covid-19-Test statt sowie eine Unterbringung in einer staatlichen Quarantäne-Institution auf eigene Kosten. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen staatlichen Quarantäne-Einrichtungen mit unterschiedlichen Kosten.
Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung statt. Bei negativem Ergebnis verbleibt man für 7 Tage in der Quarantäne-Institution. Am 5. Tag findet ein zweiter Covid-19-Test statt. Bei negativem Ergebnis muss man die Quarantäne ab dem 7. Tag „zuhause“ unter Kontrolle des Rwanda Biomedical Center fortsetzen. Seit dem 4. Mai bis einschließlich 17. Juni gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und eine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. Bis einschließlich 17. Juni 2020 sind Reisen in die Distrikte Rusizi und Rubavu verboten.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und über die Website der Deutschen Botschaft.
Russische Föderation - Ergänzung:
Die Einreise von Ausländern ist derzeit stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben. Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren und sich bei der Hotline der Stadt Moskau unter der Nummer +7 495 8704509 zu melden. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Einreise nach Estland, Finnland, Lettland und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
In vielen Landesteilen gelten Ausgangsbeschränkungen, kombiniert mit elektronischen Monitoring Systemen. In Moskau darf bis zum 14. Juni die gemeldete Wohnung nicht verlassen werden. Es gelten verschiedene Ausnahmen, darunter für medizinische Notfälle, zur Ausübung bestimmter Berufe, für Einkäufe, Spaziergänge und Sport im Freien. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/Handschuhen ist Pflicht. Für die Benutzung aller Verkehrsmittel werden digitale Passierscheine benötigt.
Alle internationalen Flüge von und nach Russland sind eingestellt. Vereinzelt führt Lufthansa von Moskau-Domodedowo Flüge nach Frankfurt und Aeroflot Flüge von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch.
• Erkundigen Sie sich direkt auf der Internetseite von Lufthansa bzw. Aeroflot nach aktuellen Flugmöglichkeiten.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
• Bei Ausreise auf dem Landweg, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Transitländer zu den dort geltenden Durchreisebestimmungen und über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweden / Deutschland - Ergänzung:
Wer aus Schweden an seinen Wohnort in Niedersachsen zurückkehrt, muss wegen der Corona-Entwicklung in dem skandinavischen Land in eine zweiwöchige Quarantäne. Das hat das Gesundheitsministerium in Hannover entschieden. Hintergrund sei, dass es in Schweden in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner gegeben habe. Rückkehrer müssen demnach unverzüglich in die eigene Wohnung oder an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort und dort 14 Tage bleiben - selbst Einkäufe sind untersagt. Außerdem muss das Gesundheitsamt informiert werden. Quelle: tagesschau.de
Senegal - Ergänzung:
Seit dem 20. März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für Frachtflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. Juni. Air France und Air Senegal führen derzeit noch einige wenige kommerzielle Flüge von und nach Paris durch. Die Landgrenzen zwischen Senegal und Mauretanien, Mali, Guinea, Guinea-Bissau und Gambia sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Seit 23. März 2020, zuletzt verlängert bis 1. Juli, gilt im Senegal der Ausnahmezustand, um Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 durchsetzen zu können.
Es gilt eine landesweite Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr. Seit dem 4. Juni gilt landesweit ein Masken-Trage-Gebot sowie grundsätzlich „social-distancing“. Versammlungen und Restaurantbesuche sind unter Beachtung dieser Vorschriften erlaubt, verboten sind weiterhin der Besuch von Bars und Nachtclubs sowie gemeinsame Sportaktivitäten am Strand.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Seychellen - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in den Seychellen zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren u.a. für Reisende aus Deutschland.
Zwar ist seit dem 1. Juni 2020 der internationale Flughafen der Seychellen grundsätzlich wieder für internationale Passagierflüge geöffnet, eine Einreise aus Deutschland ist jedoch aktuell nicht möglich. Derzeit werden nur Einreisen per Privat- oder Charterflugzeug aus Ländern mit geringem Covid-19-Risiko zugelassen. Deutschland zählt derzeit nicht dazu. Die Liste dieser Länder wird alle zwei Wochen aktualisiert. Voraussetzung für eine Einreise aus einem der genannten Länder ist ein mindestens 14-tägiger Aufenthalt dort. Für die Einreise ist zudem die ausdrückliche Erlaubnis der seychellischen Gesundheitsbehörden, der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests, der beim Einstieg nicht älter als 48 Stunden sein darf, sowie ein Unterbringungsnachweis in einer zugelassenen Unterkunft für die gesamte Zeit des Aufenthalts erforderlich. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Anschließend folgt eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne. Urlauber können die Quarantäne in einem zugelassenen Resort (vorzugsweise Resortinseln) verbringen, aus dem Ausland zurückkehrende Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt auf den Seychellen in einem der beiden Quarantänehotels oder der staatlichen Quarantäneeinrichtung. Kosten für Gesundheitscheck, Aufenthalt und erbrachte Dienstleistungen in der Quarantäneeinrichtung gehen zu ihren Lasten. Während des Aufenthalts auf den Seychellen müssen alle Reisenden jederzeit Abstands- und Hygieneregelungen beachten. Ein Wechsel der Unterkunft noch Umgang mit der seychellischen Bevölkerung ist erlaubt.
Seit dem 1. Juni 2020 können Yachten und Sportfischerboote wieder in seychellische Gewässer einlaufen, benötigen hierfür jedoch eine vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörden. Alle Passagiere und Crewmitglieder müssen einen negativen COVID-19-Test mitführen, der beim Einlaufen in seychellische Gewässer nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sie müssen die Einreiseformalitäten im Hafen von Victoria erledigen. Ein Ausstieg von Crewmitgliedern oder Passagieren ist nur möglich, wenn das Boot mindestens 14 Tage auf See war und tägliche Temperaturmessungen durchgeführt und an die seychellischen Gesundheitsbehörden übermittelt worden sind. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Nairobi .
• Beachten Sie die Liste des Seychellischen Außenministeriums mit den zur Einreise zugelassenen Ländern.
• Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und das Antragsformular für Flüge, Schiffe und Freizeitboote veröffentlichen die seychellischen Gesundheitsbehörden .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen auch bei der zuständigen seychellischen Auslandsvertretung.
Slowakei - Ergänzung:
Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt.
Die Einreise in die Slowakei ist grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich (Nachweis für nichtslowakische Staatsangehörige durch Aufenthaltsgenehmigung „povolenie na pobyt“). Ferner ist die Einreise Personen erlaubt, die in der Slowakei arbeiten, (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers) oder deren direkte Familienangehörige in der Slowakei leben (Ehegatten und minderjährige Kinder, Nachweispflicht durch Kopien der Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. mit Übersetzung ins Slowakische). Für die Fahrer von Gütertransporten, Lokführer und Flugzeugbesatzungen gelten die Beschränkungen nicht.
Weitergehende Informationen zu besonderen Fallgruppen (z.B. Studenten/Pendler) finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
Seit dem 5. Juni 2020 sind ferner Einreisen für Personen mit nachgewiesenem Wohnsitz in Tschechien, Österreich oder Ungarn ohne Einschränkungen möglich. Ein triftiger Grund oder ein COVID-19-Test für die Einreise ist nicht erforderlich.
Für Reisende mit Wohnsitz in Deutschland gelten diese Erleichterungen jedoch nicht.
Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zur Einhaltung strikter Quarantäneregeln verpflichtet. Seit 6. April 2020 wird jede Person, die in die Slowakei einreist (auch Ausländer mit Wohnsitz in der Slowakei), bis zur Durchführung eines Covid-19 Tests zunächst in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung untergebracht. Erst bei Vorliegen eines negativen Tests (ggfs. kann dies mehrere Tage beanspruchen) darf die Quarantäneeinrichtung für eine anschließende häusliche Isolation zur weiteren Erfüllung der vorgeschriebenen 14-Tage-Frist wieder verlassen werden. Auf der Homepage des Slowakischen Außenministeriums sollen sich alle Personen, die beabsichtigen, in die Slowakei einzureisen, bis 72 Stunden vor der geplanten Einreise vorab registrieren. So soll die Unterbringung in einer zum eigenen Wohnort naheliegenden Quarantäneeinrichtung ermöglicht werden. Seit dem 22. Mai 2020 besteht auch die Möglichkeit, sich direkt in häusliche Isolation zu begeben, wenn eine App auf das Smartphone heruntergeladen wird, die staatlichen Einrichtungen eine Überwachung der Einhaltung der Isolation erlaubt.
Weitere Informationen hierzu und zu Ausnahmen von der Quarantäne finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
Transitreisen von EU-Bürgern durch die Slowakei zum Zwecke der Rückkehr ins Heimatland sind ohne Einschränkungen möglich. Wenn die Reise durch die Slowakei aber in ein anderes EU-Land führen soll, dann muss der Reisende seinen Wohnsitz für das Zielland nachweisen und die Reise selbst beim Slowakischen Innenministerium mindestens 3 Tage vor dem geplanten Grenzübertritt anmelden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Die Slowakische Regierung hat eine zentrale Info-Website zu Covid-19 und häufigen Fragen sowie eine Hotline eingerichtet (0800 221 234 aus der Slowakei und +421 222 113 333 aus dem Ausland). Auf der Website finden Sie alle Informationen über geltende Maßnahmen und Verhaltensanweisungen auch in englischer Sprache.
Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
• Bei Verdacht auf eine Covid-19-Infektion, melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggfs. bitte die zentrale Covid-19-Hotline +421 222 113 333 oder in dringenden medizinischen Notfällen den Notruf 112.
• Treten Sie Reisen in die Slowakei nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an. Beachten Sie örtliche Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim slowakischen Gesundheitsministerium bzw. dem slowakischen Innenministerium , auch in englischer Sprache .
• Für die Durchreise durch Tschechien, beachten Sie die gesonderten Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft Prag.
Slowenien - Ergänzung:
Die im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 getroffenen Beschränkungen werden in Slowenien schrittweise zurückgeführt.
Einreisende nach Slowenien unterliegen grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Für Einreisende, die die Staatsangehörige eines EU- oder eines Schengenstaates haben, und die in einem dieser Staaten wohnhaft sind, bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen von der Quarantänepflicht, so z.B. im Falle lediglich einer Durchreise oder bei touristischen Reisen. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmeregelungen finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft Laibach in Ljubljana .
Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum bleibt teilweise eingeschränkt. Der grenzüberschreitende öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin unterbrochen. Die internationalen Flughäfen in Slowenien sind wieder geöffnet. Größere Hotels bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft Laibach in Ljubljana.
Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 21. Juni 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Juni 2020 bei Einreise über die EU-Außengrenzen, bzw. nach aktuellem Stand bis zum Ende des Alarmzustands am 21. Juni 2020 bei Einreise über die EU-Binnengrenzen, ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums sowie Andorras, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einreisebeschränkungen auch über die o.g. Zeitpunkte hinaus verlängert werden. Der spanische Ministerpräsident hat allerdings öffentlich angekündigt, dass Touristen ggf. ab dem 1. Juli wieder in Spanien einreisen können.
Seit dem 15. Mai sind alle aus dem Ausland nach Spanien Einreisenden verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Quarantäneverpflichtung gilt derzeit bis zur Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Berufspendler, Transportunternehmen, Crews sowie Gesundheitspersonal, das nicht mit Infizierten in Kontakt war. Die Quarantäneverpflichtung gilt nicht für Transitreisende ohne Übernachtung in Spanien.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März vorübergehend geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Seit dem 11. Mai werden in den Autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19-Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Seit 4. Mai gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Seit dem 21. Mai gilt eine allgemeine Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Unter 6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind u.a. für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. In den autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen, in denen Hotels aufgrund des Alarmzustands geschlossen sind, können nur Übernachtungen in den von der spanischen Regierung benannten Nothotels (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet) gebucht werden.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des Spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Sudan - Ergänzung:
Im Bundesstaat Khartum gilt eine Ausgangssperre. Im Zeitraum 06:00 bis 13:00 Uhr dürfen innerhalb des jeweiligen Stadtviertels (beim Überqueren der Nilbrücken Khartums ist eine Genehmigung erforderlich) Einkäufe getätigt werden. Reisen zwischen den Bundesstaaten sind verboten. In den anderen Bundesstaaten gelten zum Teil andere Ausgangssperren.
Mit Wirkung vom 17. März 2020 wurden alle Grenzen Sudans geschlossen, auch die Flughäfen. Ausreisen aus dem Sudan sind für Ausländer möglich, allerdings gibt es derzeit keine regelmäßigen Flugverbindungen. Einreisen in den Sudan sind derzeit nicht gestattet. Die Schließung der Flughäfen gilt bis zum 15. Juni 2020. Sie kann aber auch längerfristig aufrecht erhalten werden.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft auf; insbesondere wenn Sie sich derzeit im Sudan aufhalten.
Südsudan - Ergänzung:
Der internationale Flughafen wurde für kommerzielle Passagierflüge mit Wirkung zum 12. Mai wieder geöffnet. Ab dem 1. Juni 2020 bietet Ethiopian Airlines wieder reguläre Flüge nach Addis Abeba an. Damit sind Ausreisen wieder regulär möglich. Auch Einreisen sind bei Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen COVID19-Test für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben. Allerdings mussten die Tickets für Einreiseflüge bisher beim Büro der Fluggesellschaft in Dschuba erworben werden und setzten ein Genehmigungsverfahren bei den hiesigen Behörden voraus. Es ist derzeit nicht bekannt, ob dieses Verfahren vereinfacht wird. Nach Einreise ist eine verpflichtende 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten. Die Gesundheitsbehörden können auch eine Unterbringung in einem Hotel oder einer staatlichen Einrichtung auf Kosten des Reisenden anordnen.
Auch Inlandspassagierflüge und Inlandsreisen sind wieder unter Auflagen möglich. Die Flugpläne sind jedoch derzeit noch reduziert. Bei Inlandsreisen muss vorab ein COVID19-Test durchgeführt werden.
Die seit 25. März 2020 geltende, landesweite nächtliche Ausgangssperre wurde mit Wirkung vom 9. Mai wieder gelockert und gilt nun von 22 bis 6 Uhr. Die Sicherheitskräfte wurden beauftragt, die Einhaltung der Ausgangssperre zu garantieren. Restaurants können außerhalb der Zeiten der Ausgangssperre wieder öffnen und müssen Hygieneabstände sicherstellen, Geschäfte und Märkte sind wieder geöffnet, es dürfen sich allerdings nicht mehr als fünf Personen in einem Laden aufhalten. Größere Veranstaltungen sind verboten, das gilt auch für Gottesdienste und sonstige religiöse Veranstaltungen. Schulen und Universitäten bleiben geschlossen. Weiterhin gibt es einschränkende Regelungen zur Nutzung lokaler öffentlicher Verkehrsmittel. Von der Nutzung dieser Verkehrsmittel wird ungeachtet dessen aus Sicherheitsgründen abgeraten.
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Personen mit Einreiseabsicht setzen sich bitte vorab mit ihrem Arbeitgeber in Südsudan und der Deutschen Botschaft Dschuba in Verbindung.
• Beobachten Sie die weitere Lage insbesondere, wenn Sie sich derzeit im Land aufhalten und versuchen Sie nicht auf dem Landweg auszureisen.
• Sollten Sie Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
Tansania - Ergänzung:
Der internationale Flugverkehr mit Tansania wird seit 1. Juni 2020 in bislang geringem Umfang wieder aufgenommen. Bei Einreise erfolgt ein umfangreiches COVID-19-Screening. Eine Quarantäne-Pflicht besteht nicht mehr. Werden bei Einreise Symptome von COVID-19 festgestellt, wird der Passagier direkt am Flughafen medizinisch betreut. Bei Nicht-Befolgen der Screening-Vorgaben kann die Einreise verweigert werden. Allen Reisenden wird empfohlen, die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu befolgen und Gesichtsmasken zu tragen. Bei Einreisen auf dem Landweg erfolgt am Grenzübergang ebenfalls ein entsprechendes Screening, bevor die Einreise gestattet wird.
Thailand - Ergänzung:
Seit 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen. Faktisch ist jedoch auch dieser Gruppe eine Einreise kaum möglich, da kommerzielle Fluggesellschaften derzeit Passagiere nur mit einer Sondergenehmigung der thailändischen Regierung nach Thailand befördern dürfen. Dies betrifft auch Transitreisende. Eine Ausreise aus Thailand mit Linienflügen ab Bangkok ist jedoch weiterhin uneingeschränkt möglich.
Die thailändische Regierung hat Ende März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Derzeit gilt in Thailand landesweit eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 3 Uhr. Darüber hinaus sind gesellschaftliche Veranstaltungen und private Feiern verboten. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Für Thailand hat eine Rückholaktion stattgefunden. Von Bangkok aus ist eine Rückreise nach Deutschland weiterhin mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. über Drittländer, möglich; aktuell z.B. mit Lufthansa, KLM, EVA Air und Swiss und Qatar Airways.
Inlandsflüge sind weiterhin nur in eingeschränktem Umfang verfügbar, bei Fahrten mit dem Mietwagen ist mit Einschränkungen und Kontrollen zu rechnen. Reisebeschränkungen der einzelnen Provinzen müssen beachtet werden und können stark variieren, z. B für die Provinz Phuket.
Für Flugreisen ab Flughafen Suvarnabhumi in Bangkok wird empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vor Abreise außerhalb der Ausgangssperre durchzuführen. Der Flughafen Phuket ist für den kommerziellen Flugverkehr bis auf weiteres geschlossen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Tschad - Ergänzung:
Die tschadische Regierung hat entsprechende Maßnahmen erlassen; ab sofort werden alle Personen, die in den Tschad einreisen, von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen. Seit dem 19. März ist der Flughafen N'Djamena für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen.
Für die Provinzen Logone Occidental, Logone Oriental, Mayo-Kebbi Ouest, Mayo-Kebbi Est, Mandelia, Logone-Gana, Stadt N'Djamena und Provinz N'Djamena-Farah sowie Guittè gilt zurzeit eine Ausgangssperre von 20 und 5 Uhr. Seit dem 7. Mai 2020 gilt eine Maskentragepflicht, die bei Nichtbefolgung unter Strafe gestellt ist. Seit dem 8. Mai 2020 sind die Hauptstadt N’Djamena und alle Provinzhauptstädte unter Quarantäne gestellt. Ein Zu- und Abgang ist nur noch für Lebensmittel- und Warentransporte möglich.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehrmöglichkeiten auch über Drittländer.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.
Tschechische Republik - Ergänzung:
Tschechien hat in Bezug auf Deutschland sowie Österreich, Ungarn und die Slowakei die Reisebeschränkungen aufgehoben. Die Einreise von Tschechen oder Ausländern mit nachgewiesenem Aufenthalt in Tschechien aus diesen vier Ländern sowie die Einreise von Deutschen, Österreichern, Ungarn und Slowaken und EU-Staatsangehörigen mit nachgewiesenem Aufenthalt in Deutschland, Österreich, Ungarn und der Slowakei über die Grenzen zu diesen Staaten ist ohne Angabe von Gründen und ohne das Erfordernis eines negativen COVID-19-PCR-Tests möglich.
Für Einreisen aus allen weiteren Ländern gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Über zahlreiche Sonderregelungen zur Einreise von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in diesen Ländern, informiert das Tschechische Innenministerium .
Nur deutsche Staatsangehörige, die aus einem anderen Land als Deutschland, Österreich, Ungarn oder der Slowakei oder auf dem Land- oder Luftweg einreisen, benötigen für den Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik bei Einreise das Doppel einer Verbalnote der deutschen Botschaft. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Die Durchreise muss dann innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests ist damit nicht erforderlich. Nähere Informationen hierzu erteilt die Deutsche Botschaft auf ihrer Internetseite .
Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland, Österreich und der Slowakei sind wieder alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr zu diesen Ländern ist wieder möglich. Das Tschechische Innenministerium informiert über die zu Polen geöffneten Grenzübergangsstellen.
Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn / Tuřany, Karlsbad, Ostrava / Mošnov, Pardubice, Prag / Ruzyně und Prag / Kbely geöffnet.
Das Tragen eines Mundschutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung nur noch in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und dort, wo der Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, Pflicht. Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet. Bei Betreten müssen die Hände mit bereitgestellten Hygienemitteln desinfiziert werden.
• Informieren Sie sich zur Ein- und Ausreise und zur Pendlerregelung auch auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim Tschechischen Gesundheitsministerium oder dem Tschechischen Innenministerium.
Türkei - Ergänzung:
Seit dem 14. März 2020 besteht ein grundsätzliches Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige.
Reguläre Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen sind gemäß Vorgaben der türkischen Regierung seit 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt, bis mindestens zum 10. Juni 2020 keine regulären internationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit vereinzelt direkte kommerzielle Flüge mit SunExpress und mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten.
Die türkischen Land- und Seegrenzen mit Griechenland und Bulgarien sind seit 19. März 2020 für die Einreise in die Türkei geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Ausreise aus der Türkei auf dem Landweg über Bulgarien ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich möglich.
Türkeiweit gilt eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 18 Jahren mit stundenweisen Ausnahmen. Reisebeschränkungen zwischen Provinzen sind seit dem 1. Juni 2020 aufgehoben.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in einigen Städten und Gegenden auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Verfolgen Sie die Website der Deutschen Vertretungen in der Türkei .
• Bei Ausreise auf dem Landweg über Bulgarien, beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer.
Uganda - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein generelles Ein- und Ausreiseverbot für alle Staatsangehörigen.
Der reguläre Passagierflugverkehr am internationalen Flughafen in Entebbe wurde am 22. März eingestellt. Ausgenommen sind lediglich Frachtlieferungen, UN Flüge und Notfallflüge. Auch die Ein- und Ausreise an den Landgrenzen ist derzeit nicht möglich.
Der öffentliche Busverkehr ist ab dem 4. Juni 2020 unter Auflagen (u.a. maximal 50%-ige Besetzung), der private Autoverkehr seit 26. Mai wieder gestattet (mit höchstens drei Personen pro Fahrzeug). Die nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 - 6.30 Uhr wurde verlängert. In der Öffentlichkeit, auch im Bus oder Auto, besteht Maskenpflicht.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen, und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die Website der Deutschen Botschaft Kampala .
• Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft ein.
Ukraine - Ergänzung:
Es gilt bis zunächst zum 22. Juni 2020 eine Quarantäne.
Die ukrainischen Grenzen sind für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Personen, die sich bei Einreise zur Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ („Дій вдома“) verpflichten, kann eine häusliche Quarantäne erlaubt werden. Die Anwendung ist in den jeweiligen Anwendungssammlungen (App Stores) frei erhältlich, steht aber bisher nur auf Ukrainisch zur Verfügung.
Die Notwendigkeit der Einreisebeschränkungen soll Mitte Juni erneut überprüft werden.
Sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender Personenverkehr ist eingestellt. Sonderflüge von oder nach Kiew finden nur sporadisch statt. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind überwiegend geschlossen.
Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg über den von der ungarischen Regierung eröffneten humanitären Korridor über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.
Deutsche und andere Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, des EWR, der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, können zudem Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren, wobei der Transit nicht länger als 12 Stunden dauern darf.
Seit dem 12. Mai werden schrittweise Erleichterungen der Quarantäne umgesetzt. Mit Beschluss des Ministerkabinetts vom 21. Mai können diese Regelungen je nach Infektionslage regional unterschiedlich ausfallen:
Parks, Grünanlagen und Erholungsgebiete können wieder besucht werden, Nichtlebensmittelgeschäfte können wieder öffnen, ebenso wie Friseure und einige andere Dienstleister (darunter Zahnkliniken und Schönheitssalons), Museen und Bibliotheken. Auch Kioske und Gartenrestaurants dürfen in Selbstbedienung wieder betrieben werden.
Der ÖPNV wird seit dem 22. Mai nach und nach wiedereröffnet, ebenso Hotels (außer Hostels; Hotelrestaurants und Pools bleiben geschlossen). Erlaubt werden Gottesdienste mit der Einschränkung von einer Person pro 10 m².
Seit dem 25. Mai dürfen Kindergärten an Orten mit günstiger epidemiologischer Lage geöffnet werden.
Seit dem 5. Juni gelten weitere Lockerungen der Quarantäne:
• die Tätigkeit von Gaststättenbetrieben (Restaurants, Cafés usw.) wird unter der Voraussetzung der Einhaltung von Sanitätsmaßnahmen wieder erlaubt;
• keine verbindliche häusliche Selbstisolierung von Personen über 60 Jahre;
• religiöse Veranstaltungen dürfen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich höchstens 1 Person auf 5 (früher 10) Quadratmetern Gebäudefläche aufhält;
• in einem PKW dürfen max. 5 Erwachsene inkl. Fahrer (ohne Berücksichtigung von Kindern unter 14 Jahre alt) befördert werden.
Der inländische Eisenbahnverkehr wurde am 1. Juni, der inländische Flugverkehr am 05.06. wiederaufgenommen.
U.a. folgende Beschränkungen des täglichen Lebens gelten jedoch weiter:
• An öffentlichen Orten (nicht jedoch im Freien) sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder Schutzmaske, einschließlich selbst hergestellter, zu tragen;
• Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.
Beachten Sie bitte, dass regional weitere Beschränkungen bestehen können.
Für Fragen steht die Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per E-Mail zur Verfügung.
• Wenn Sie sich in der Ukraine aufhalten, bleiben Sie an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort und stellen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt ein.
• Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Falls Sie sich krank fühlen, gehen Sie nicht zur Arbeit, bleiben Sie zuhause und nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt oder Ärztin auf.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich auf der Covid-19-Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
• Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.
Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat die nationale Gefahrenlage ausgerufen. Zu Einzelheiten mit den damit verbundenen Maßnahmen wird auf die Website der Deutschen Botschaft Budapest verwiesen.
An den Schengen-Binnengrenzen zu Slowenien und Österreich wurden Grenzkontrollen wiedereingeführt.
Deutsche Staatsangehörige können seit Sonntag, den 7. Juni 2020 wieder uneingeschränkt nach Ungarn einreisen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad führen derzeit einige Flüge aus den VAE nach Europa durch, unter anderem nach Frankfurt/Main. Seit dem 19. März 2020 gilt grundsätzlich ein Einreisestopp für Ausländer in die VAE. Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad bieten seit 9. Mai 2020 wieder Buchungen für Passagierflüge vom Ausland in die VAE an, unter anderem von Frankfurt/Main nach Abu Dhabi bzw. Dubai. Die Flüge in die VAE sind derzeit ausschließlich für emiratische Staatsangehörige sowie Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa buchbar. „Residents“ und Inhaber anderer Langfristvisa benötigen vor der Buchung eine ausdrückliche Rückkehrerlaubnis der VAE Behörden. Hierzu wurden eine spezielle Webseite der Federal Authority for Identity & Citizenship, und die Hotline +971 600522222 eingerichtet. Nach Einreise in die VAE ist eine 14-tägige Quarantäne mit Covid-19-Test verpflichtend.
Der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter engen Auflagen wieder geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre (im Emirat Dubai von 23 Uhr bis 6 Uhr).
Für das Emirat Abu Dhabi gelten im Rahmen der Covid-Bekämpfung ab dem 2. Juni für eine Woche ganztägige Beschränkungen der Freizügigkeit: Die Außengrenzen des Emirats Abu Dhabi sowie die Binnengrenzen zwischen den drei Regionen des Emirats (Abu Dhabi, Al Ain und Al Dhafra) dürfen nicht übertreten werden. Ausnahmen bestehen für Inhaber wichtiger Berufe, die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind, behandlungsbedürftige Patienten sowie den Güterverkehr.
Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Moscheen, Kirchen und andere Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso die Bildungseinrichtungen. Private Treffen sind nur im kleinsten Kreis gestattet.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.
Zypern - Ergänzung:
Wegen Covid-19 bleiben die zyprischen Flughäfen bis zum 9. Juni 2020 für kommerziellen Passagierflugverkehr weiter geschlossen, und es besteht, bis auf wenige Ausnahmen, ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige.
Ab dem 9. Juni werden die Flughäfen wieder geöffnet, und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten kategorisiert. Die Kategorisierung wird wöchentlich überprüft und angepasst. Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A: Passagiere, die aus Deutschland zwischen 9. und 19. Juni einreisen, müssen beim Einchecken eine Bescheinigung eines anerkannten Instituts mit sich führen, die einen negativen Covid-19-Test bestätigt, und nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Darüber hinaus müssen Reisende vor Abflug einen Fragebogen ausfüllen und mit sich führen, der bei der Fluggesellschaft oder online beim zyprischen Außen- oder Tourismusministerium erhältlich ist.
Ab dem 20. Juni 2020 ist die Vorlage des Testergebnisses nicht mehr erforderlich.
Einreiserestriktionen bestehen aber weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört.
Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – Covid-19-Tests durchgeführt werden.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in dem nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis auf weiteres nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und, in der gegenwärtigen Situation, nur minimal geleistet werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der Zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften, und informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern , das Zyprische Außenministerium und auf dieser Website .
• Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.
Alle internationalen Flüge von und nach Ruanda sind bis einschließlich 17. Juni 2020 suspendiert. Auch die Landesgrenzen sind bis dahin geschlossen. Nur Ruander und Ausländer mit Wohnsitz in Ruanda können einreisen, unterliegen jedoch einer 14-tägigen Zwangsquarantäne. Bei Ankunft am Flughafen findet ein Covid-19-Test statt sowie eine Unterbringung in einer staatlichen Quarantäne-Institution auf eigene Kosten. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen staatlichen Quarantäne-Einrichtungen mit unterschiedlichen Kosten.
Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung statt. Bei negativem Ergebnis verbleibt man für 7 Tage in der Quarantäne-Institution. Am 5. Tag findet ein zweiter Covid-19-Test statt. Bei negativem Ergebnis muss man die Quarantäne ab dem 7. Tag „zuhause“ unter Kontrolle des Rwanda Biomedical Center fortsetzen. Seit dem 4. Mai bis einschließlich 17. Juni gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und eine Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. Bis einschließlich 17. Juni 2020 sind Reisen in die Distrikte Rusizi und Rubavu verboten.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und über die Website der Deutschen Botschaft.
Russische Föderation - Ergänzung:
Die Einreise von Ausländern ist derzeit stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben. Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren und sich bei der Hotline der Stadt Moskau unter der Nummer +7 495 8704509 zu melden. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Einreise nach Estland, Finnland, Lettland und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
In vielen Landesteilen gelten Ausgangsbeschränkungen, kombiniert mit elektronischen Monitoring Systemen. In Moskau darf bis zum 14. Juni die gemeldete Wohnung nicht verlassen werden. Es gelten verschiedene Ausnahmen, darunter für medizinische Notfälle, zur Ausübung bestimmter Berufe, für Einkäufe, Spaziergänge und Sport im Freien. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/Handschuhen ist Pflicht. Für die Benutzung aller Verkehrsmittel werden digitale Passierscheine benötigt.
Alle internationalen Flüge von und nach Russland sind eingestellt. Vereinzelt führt Lufthansa von Moskau-Domodedowo Flüge nach Frankfurt und Aeroflot Flüge von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch.
• Erkundigen Sie sich direkt auf der Internetseite von Lufthansa bzw. Aeroflot nach aktuellen Flugmöglichkeiten.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
• Bei Ausreise auf dem Landweg, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Transitländer zu den dort geltenden Durchreisebestimmungen und über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweden / Deutschland - Ergänzung:
Wer aus Schweden an seinen Wohnort in Niedersachsen zurückkehrt, muss wegen der Corona-Entwicklung in dem skandinavischen Land in eine zweiwöchige Quarantäne. Das hat das Gesundheitsministerium in Hannover entschieden. Hintergrund sei, dass es in Schweden in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner gegeben habe. Rückkehrer müssen demnach unverzüglich in die eigene Wohnung oder an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort und dort 14 Tage bleiben - selbst Einkäufe sind untersagt. Außerdem muss das Gesundheitsamt informiert werden. Quelle: tagesschau.de
Senegal - Ergänzung:
Seit dem 20. März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. Ausnahmen bestehen für Frachtflüge und Flüge mit Sondergenehmigungen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. Juni. Air France und Air Senegal führen derzeit noch einige wenige kommerzielle Flüge von und nach Paris durch. Die Landgrenzen zwischen Senegal und Mauretanien, Mali, Guinea, Guinea-Bissau und Gambia sind für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen sind für den Warenverkehr und sanitäre Zwecke zugelassen.
Seit 23. März 2020, zuletzt verlängert bis 1. Juli, gilt im Senegal der Ausnahmezustand, um Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 durchsetzen zu können.
Es gilt eine landesweite Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr. Seit dem 4. Juni gilt landesweit ein Masken-Trage-Gebot sowie grundsätzlich „social-distancing“. Versammlungen und Restaurantbesuche sind unter Beachtung dieser Vorschriften erlaubt, verboten sind weiterhin der Besuch von Bars und Nachtclubs sowie gemeinsame Sportaktivitäten am Strand.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Seychellen - Ergänzung:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in den Seychellen zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren u.a. für Reisende aus Deutschland.
Zwar ist seit dem 1. Juni 2020 der internationale Flughafen der Seychellen grundsätzlich wieder für internationale Passagierflüge geöffnet, eine Einreise aus Deutschland ist jedoch aktuell nicht möglich. Derzeit werden nur Einreisen per Privat- oder Charterflugzeug aus Ländern mit geringem Covid-19-Risiko zugelassen. Deutschland zählt derzeit nicht dazu. Die Liste dieser Länder wird alle zwei Wochen aktualisiert. Voraussetzung für eine Einreise aus einem der genannten Länder ist ein mindestens 14-tägiger Aufenthalt dort. Für die Einreise ist zudem die ausdrückliche Erlaubnis der seychellischen Gesundheitsbehörden, der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests, der beim Einstieg nicht älter als 48 Stunden sein darf, sowie ein Unterbringungsnachweis in einer zugelassenen Unterkunft für die gesamte Zeit des Aufenthalts erforderlich. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Anschließend folgt eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne. Urlauber können die Quarantäne in einem zugelassenen Resort (vorzugsweise Resortinseln) verbringen, aus dem Ausland zurückkehrende Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt auf den Seychellen in einem der beiden Quarantänehotels oder der staatlichen Quarantäneeinrichtung. Kosten für Gesundheitscheck, Aufenthalt und erbrachte Dienstleistungen in der Quarantäneeinrichtung gehen zu ihren Lasten. Während des Aufenthalts auf den Seychellen müssen alle Reisenden jederzeit Abstands- und Hygieneregelungen beachten. Ein Wechsel der Unterkunft noch Umgang mit der seychellischen Bevölkerung ist erlaubt.
Seit dem 1. Juni 2020 können Yachten und Sportfischerboote wieder in seychellische Gewässer einlaufen, benötigen hierfür jedoch eine vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörden. Alle Passagiere und Crewmitglieder müssen einen negativen COVID-19-Test mitführen, der beim Einlaufen in seychellische Gewässer nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sie müssen die Einreiseformalitäten im Hafen von Victoria erledigen. Ein Ausstieg von Crewmitgliedern oder Passagieren ist nur möglich, wenn das Boot mindestens 14 Tage auf See war und tägliche Temperaturmessungen durchgeführt und an die seychellischen Gesundheitsbehörden übermittelt worden sind. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Nairobi .
• Beachten Sie die Liste des Seychellischen Außenministeriums mit den zur Einreise zugelassenen Ländern.
• Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und das Antragsformular für Flüge, Schiffe und Freizeitboote veröffentlichen die seychellischen Gesundheitsbehörden .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreisebestimmungen auch bei der zuständigen seychellischen Auslandsvertretung.
Slowakei - Ergänzung:
Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt.
Die Einreise in die Slowakei ist grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich (Nachweis für nichtslowakische Staatsangehörige durch Aufenthaltsgenehmigung „povolenie na pobyt“). Ferner ist die Einreise Personen erlaubt, die in der Slowakei arbeiten, (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers) oder deren direkte Familienangehörige in der Slowakei leben (Ehegatten und minderjährige Kinder, Nachweispflicht durch Kopien der Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. mit Übersetzung ins Slowakische). Für die Fahrer von Gütertransporten, Lokführer und Flugzeugbesatzungen gelten die Beschränkungen nicht.
Weitergehende Informationen zu besonderen Fallgruppen (z.B. Studenten/Pendler) finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
Seit dem 5. Juni 2020 sind ferner Einreisen für Personen mit nachgewiesenem Wohnsitz in Tschechien, Österreich oder Ungarn ohne Einschränkungen möglich. Ein triftiger Grund oder ein COVID-19-Test für die Einreise ist nicht erforderlich.
Für Reisende mit Wohnsitz in Deutschland gelten diese Erleichterungen jedoch nicht.
Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zur Einhaltung strikter Quarantäneregeln verpflichtet. Seit 6. April 2020 wird jede Person, die in die Slowakei einreist (auch Ausländer mit Wohnsitz in der Slowakei), bis zur Durchführung eines Covid-19 Tests zunächst in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung untergebracht. Erst bei Vorliegen eines negativen Tests (ggfs. kann dies mehrere Tage beanspruchen) darf die Quarantäneeinrichtung für eine anschließende häusliche Isolation zur weiteren Erfüllung der vorgeschriebenen 14-Tage-Frist wieder verlassen werden. Auf der Homepage des Slowakischen Außenministeriums sollen sich alle Personen, die beabsichtigen, in die Slowakei einzureisen, bis 72 Stunden vor der geplanten Einreise vorab registrieren. So soll die Unterbringung in einer zum eigenen Wohnort naheliegenden Quarantäneeinrichtung ermöglicht werden. Seit dem 22. Mai 2020 besteht auch die Möglichkeit, sich direkt in häusliche Isolation zu begeben, wenn eine App auf das Smartphone heruntergeladen wird, die staatlichen Einrichtungen eine Überwachung der Einhaltung der Isolation erlaubt.
Weitere Informationen hierzu und zu Ausnahmen von der Quarantäne finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
Transitreisen von EU-Bürgern durch die Slowakei zum Zwecke der Rückkehr ins Heimatland sind ohne Einschränkungen möglich. Wenn die Reise durch die Slowakei aber in ein anderes EU-Land führen soll, dann muss der Reisende seinen Wohnsitz für das Zielland nachweisen und die Reise selbst beim Slowakischen Innenministerium mindestens 3 Tage vor dem geplanten Grenzübertritt anmelden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt.
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Die Slowakische Regierung hat eine zentrale Info-Website zu Covid-19 und häufigen Fragen sowie eine Hotline eingerichtet (0800 221 234 aus der Slowakei und +421 222 113 333 aus dem Ausland). Auf der Website finden Sie alle Informationen über geltende Maßnahmen und Verhaltensanweisungen auch in englischer Sprache.
Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
• Bei Verdacht auf eine Covid-19-Infektion, melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggfs. bitte die zentrale Covid-19-Hotline +421 222 113 333 oder in dringenden medizinischen Notfällen den Notruf 112.
• Treten Sie Reisen in die Slowakei nur nach sorgfältiger persönlicher Abwägung und Einhaltung der anschließenden 14-tägigen Quarantäne an. Beachten Sie örtliche Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim slowakischen Gesundheitsministerium bzw. dem slowakischen Innenministerium , auch in englischer Sprache .
• Für die Durchreise durch Tschechien, beachten Sie die gesonderten Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft Prag.
Slowenien - Ergänzung:
Die im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 getroffenen Beschränkungen werden in Slowenien schrittweise zurückgeführt.
Einreisende nach Slowenien unterliegen grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Für Einreisende, die die Staatsangehörige eines EU- oder eines Schengenstaates haben, und die in einem dieser Staaten wohnhaft sind, bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen von der Quarantänepflicht, so z.B. im Falle lediglich einer Durchreise oder bei touristischen Reisen. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmeregelungen finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft Laibach in Ljubljana .
Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum bleibt teilweise eingeschränkt. Der grenzüberschreitende öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin unterbrochen. Die internationalen Flughäfen in Slowenien sind wieder geöffnet. Größere Hotels bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft Laibach in Ljubljana.
Spanien - Ergänzung:
In Spanien gilt aktuell bis zum 21. Juni 2020 der Alarmzustand aufgrund der Verbreitung von COVID-19 für das gesamte Land. Dies ist mit einer Reihe von Maßnahmen verbunden, einschließlich bedeutender Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im gesamten Land.
Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Juni 2020 bei Einreise über die EU-Außengrenzen, bzw. nach aktuellem Stand bis zum Ende des Alarmzustands am 21. Juni 2020 bei Einreise über die EU-Binnengrenzen, ein Einreiseverbot für alle Ausländer nach Spanien, ausgenommen sind Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums sowie Andorras, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden, Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes oder eines der assoziierten Mitgliedstaaten des Schengenraums, die sich auf der Reise dorthin befinden, Grenzgänger, Gesundheits- bzw. Pflegepersonal auf dem Weg zur Arbeitsstätte, Arbeitnehmer im Warentransport, Flugpersonal, diplomatisches, konsularisches und Personal, bei internationalen Organisationen, Soldaten, Mitglieder humanitärer Organisationen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einreisebeschränkungen auch über die o.g. Zeitpunkte hinaus verlängert werden. Der spanische Ministerpräsident hat allerdings öffentlich angekündigt, dass Touristen ggf. ab dem 1. Juli wieder in Spanien einreisen können.
Seit dem 15. Mai sind alle aus dem Ausland nach Spanien Einreisenden verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Quarantäneverpflichtung gilt derzeit bis zur Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Berufspendler, Transportunternehmen, Crews sowie Gesundheitspersonal, das nicht mit Infizierten in Kontakt war. Die Quarantäneverpflichtung gilt nicht für Transitreisende ohne Übernachtung in Spanien.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März vorübergehend geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.
Seit dem 11. Mai werden in den Autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen gemäß des Vier-Phasen-Plans der spanischen Regierung zur schrittweisen Lockerung des COVID-19-Lockdowns sukzessive einzelne Beschränkungen aufgehoben.
Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen- Straßen- und Schiffsverkehr) wurde stark reduziert. Die spanischen Behörden raten, öffentliche Verkehrsmittel so wenig wie möglich zu nutzen. Seit 4. Mai gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Seit dem 21. Mai gilt eine allgemeine Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Unter 6-Jährige und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen.
Zu den Balearen und den Kanaren gibt es seit dem 19. März 2020 nur noch wenige Flüge vom spanischen Festland aus. Internationale Flüge können dort jedoch weiter landen. Spanische Häfen sind u.a. für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. In den autonomen Gemeinschaften bzw. Provinzen, in denen Hotels aufgrund des Alarmzustands geschlossen sind, können nur Übernachtungen in den von der spanischen Regierung benannten Nothotels (ab Seite 3, nach Regionen alphabetisch geordnet) gebucht werden.
Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne. Spanische Gesundheitseinrichtungen werden durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, so dass bei der medizinischen Versorgung außerhalb von Notfällen mit starken Einschränkungen gerechnet werden muss.
• Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des Spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Sudan - Ergänzung:
Im Bundesstaat Khartum gilt eine Ausgangssperre. Im Zeitraum 06:00 bis 13:00 Uhr dürfen innerhalb des jeweiligen Stadtviertels (beim Überqueren der Nilbrücken Khartums ist eine Genehmigung erforderlich) Einkäufe getätigt werden. Reisen zwischen den Bundesstaaten sind verboten. In den anderen Bundesstaaten gelten zum Teil andere Ausgangssperren.
Mit Wirkung vom 17. März 2020 wurden alle Grenzen Sudans geschlossen, auch die Flughäfen. Ausreisen aus dem Sudan sind für Ausländer möglich, allerdings gibt es derzeit keine regelmäßigen Flugverbindungen. Einreisen in den Sudan sind derzeit nicht gestattet. Die Schließung der Flughäfen gilt bis zum 15. Juni 2020. Sie kann aber auch längerfristig aufrecht erhalten werden.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft auf; insbesondere wenn Sie sich derzeit im Sudan aufhalten.
Südsudan - Ergänzung:
Der internationale Flughafen wurde für kommerzielle Passagierflüge mit Wirkung zum 12. Mai wieder geöffnet. Ab dem 1. Juni 2020 bietet Ethiopian Airlines wieder reguläre Flüge nach Addis Abeba an. Damit sind Ausreisen wieder regulär möglich. Auch Einreisen sind bei Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen COVID19-Test für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben. Allerdings mussten die Tickets für Einreiseflüge bisher beim Büro der Fluggesellschaft in Dschuba erworben werden und setzten ein Genehmigungsverfahren bei den hiesigen Behörden voraus. Es ist derzeit nicht bekannt, ob dieses Verfahren vereinfacht wird. Nach Einreise ist eine verpflichtende 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten. Die Gesundheitsbehörden können auch eine Unterbringung in einem Hotel oder einer staatlichen Einrichtung auf Kosten des Reisenden anordnen.
Auch Inlandspassagierflüge und Inlandsreisen sind wieder unter Auflagen möglich. Die Flugpläne sind jedoch derzeit noch reduziert. Bei Inlandsreisen muss vorab ein COVID19-Test durchgeführt werden.
Die seit 25. März 2020 geltende, landesweite nächtliche Ausgangssperre wurde mit Wirkung vom 9. Mai wieder gelockert und gilt nun von 22 bis 6 Uhr. Die Sicherheitskräfte wurden beauftragt, die Einhaltung der Ausgangssperre zu garantieren. Restaurants können außerhalb der Zeiten der Ausgangssperre wieder öffnen und müssen Hygieneabstände sicherstellen, Geschäfte und Märkte sind wieder geöffnet, es dürfen sich allerdings nicht mehr als fünf Personen in einem Laden aufhalten. Größere Veranstaltungen sind verboten, das gilt auch für Gottesdienste und sonstige religiöse Veranstaltungen. Schulen und Universitäten bleiben geschlossen. Weiterhin gibt es einschränkende Regelungen zur Nutzung lokaler öffentlicher Verkehrsmittel. Von der Nutzung dieser Verkehrsmittel wird ungeachtet dessen aus Sicherheitsgründen abgeraten.
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Personen mit Einreiseabsicht setzen sich bitte vorab mit ihrem Arbeitgeber in Südsudan und der Deutschen Botschaft Dschuba in Verbindung.
• Beobachten Sie die weitere Lage insbesondere, wenn Sie sich derzeit im Land aufhalten und versuchen Sie nicht auf dem Landweg auszureisen.
• Sollten Sie Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
Tansania - Ergänzung:
Der internationale Flugverkehr mit Tansania wird seit 1. Juni 2020 in bislang geringem Umfang wieder aufgenommen. Bei Einreise erfolgt ein umfangreiches COVID-19-Screening. Eine Quarantäne-Pflicht besteht nicht mehr. Werden bei Einreise Symptome von COVID-19 festgestellt, wird der Passagier direkt am Flughafen medizinisch betreut. Bei Nicht-Befolgen der Screening-Vorgaben kann die Einreise verweigert werden. Allen Reisenden wird empfohlen, die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu befolgen und Gesichtsmasken zu tragen. Bei Einreisen auf dem Landweg erfolgt am Grenzübergang ebenfalls ein entsprechendes Screening, bevor die Einreise gestattet wird.
Thailand - Ergänzung:
Seit 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen. Faktisch ist jedoch auch dieser Gruppe eine Einreise kaum möglich, da kommerzielle Fluggesellschaften derzeit Passagiere nur mit einer Sondergenehmigung der thailändischen Regierung nach Thailand befördern dürfen. Dies betrifft auch Transitreisende. Eine Ausreise aus Thailand mit Linienflügen ab Bangkok ist jedoch weiterhin uneingeschränkt möglich.
Die thailändische Regierung hat Ende März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.
Derzeit gilt in Thailand landesweit eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 3 Uhr. Darüber hinaus sind gesellschaftliche Veranstaltungen und private Feiern verboten. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Für Thailand hat eine Rückholaktion stattgefunden. Von Bangkok aus ist eine Rückreise nach Deutschland weiterhin mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. über Drittländer, möglich; aktuell z.B. mit Lufthansa, KLM, EVA Air und Swiss und Qatar Airways.
Inlandsflüge sind weiterhin nur in eingeschränktem Umfang verfügbar, bei Fahrten mit dem Mietwagen ist mit Einschränkungen und Kontrollen zu rechnen. Reisebeschränkungen der einzelnen Provinzen müssen beachtet werden und können stark variieren, z. B für die Provinz Phuket.
Für Flugreisen ab Flughafen Suvarnabhumi in Bangkok wird empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vor Abreise außerhalb der Ausgangssperre durchzuführen. Der Flughafen Phuket ist für den kommerziellen Flugverkehr bis auf weiteres geschlossen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Tschad - Ergänzung:
Die tschadische Regierung hat entsprechende Maßnahmen erlassen; ab sofort werden alle Personen, die in den Tschad einreisen, von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge geschlossen. Seit dem 19. März ist der Flughafen N'Djamena für den kommerziellen Flugverkehr geschlossen.
Für die Provinzen Logone Occidental, Logone Oriental, Mayo-Kebbi Ouest, Mayo-Kebbi Est, Mandelia, Logone-Gana, Stadt N'Djamena und Provinz N'Djamena-Farah sowie Guittè gilt zurzeit eine Ausgangssperre von 20 und 5 Uhr. Seit dem 7. Mai 2020 gilt eine Maskentragepflicht, die bei Nichtbefolgung unter Strafe gestellt ist. Seit dem 8. Mai 2020 sind die Hauptstadt N’Djamena und alle Provinzhauptstädte unter Quarantäne gestellt. Ein Zu- und Abgang ist nur noch für Lebensmittel- und Warentransporte möglich.
• Kontaktieren Sie umgehend Ihre Fluggesellschaft und prüfen Sie Ihre Rückkehrmöglichkeiten auch über Drittländer.
• Berücksichtigen Sie bei dringend erforderlichen Reisen die vorgeschriebene Sammelisolation sowie die unzureichende medizinische Versorgung, siehe Gesundheit.
Tschechische Republik - Ergänzung:
Tschechien hat in Bezug auf Deutschland sowie Österreich, Ungarn und die Slowakei die Reisebeschränkungen aufgehoben. Die Einreise von Tschechen oder Ausländern mit nachgewiesenem Aufenthalt in Tschechien aus diesen vier Ländern sowie die Einreise von Deutschen, Österreichern, Ungarn und Slowaken und EU-Staatsangehörigen mit nachgewiesenem Aufenthalt in Deutschland, Österreich, Ungarn und der Slowakei über die Grenzen zu diesen Staaten ist ohne Angabe von Gründen und ohne das Erfordernis eines negativen COVID-19-PCR-Tests möglich.
Für Einreisen aus allen weiteren Ländern gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Über zahlreiche Sonderregelungen zur Einreise von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in diesen Ländern, informiert das Tschechische Innenministerium .
Nur deutsche Staatsangehörige, die aus einem anderen Land als Deutschland, Österreich, Ungarn oder der Slowakei oder auf dem Land- oder Luftweg einreisen, benötigen für den Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik bei Einreise das Doppel einer Verbalnote der deutschen Botschaft. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Die Durchreise muss dann innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests ist damit nicht erforderlich. Nähere Informationen hierzu erteilt die Deutsche Botschaft auf ihrer Internetseite .
Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland, Österreich und der Slowakei sind wieder alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Der grenzüberschreitende Bus- und Bahnverkehr zu diesen Ländern ist wieder möglich. Das Tschechische Innenministerium informiert über die zu Polen geöffneten Grenzübergangsstellen.
Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn / Tuřany, Karlsbad, Ostrava / Mošnov, Pardubice, Prag / Ruzyně und Prag / Kbely geöffnet.
Das Tragen eines Mundschutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung nur noch in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und dort, wo der Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, Pflicht. Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet. Bei Betreten müssen die Hände mit bereitgestellten Hygienemitteln desinfiziert werden.
• Informieren Sie sich zur Ein- und Ausreise und zur Pendlerregelung auch auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Prag .
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim Tschechischen Gesundheitsministerium oder dem Tschechischen Innenministerium.
Türkei - Ergänzung:
Seit dem 14. März 2020 besteht ein grundsätzliches Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige.
Reguläre Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen sind gemäß Vorgaben der türkischen Regierung seit 27. März 2020 grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt, bis mindestens zum 10. Juni 2020 keine regulären internationalen Flüge anzubieten. Es werden derzeit vereinzelt direkte kommerzielle Flüge mit SunExpress und mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten.
Die türkischen Land- und Seegrenzen mit Griechenland und Bulgarien sind seit 19. März 2020 für die Einreise in die Türkei geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.
Die Ausreise aus der Türkei auf dem Landweg über Bulgarien ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich möglich.
Türkeiweit gilt eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 18 Jahren mit stundenweisen Ausnahmen. Reisebeschränkungen zwischen Provinzen sind seit dem 1. Juni 2020 aufgehoben.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in einigen Städten und Gegenden auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Verfolgen Sie die Website der Deutschen Vertretungen in der Türkei .
• Bei Ausreise auf dem Landweg über Bulgarien, beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer.
Uganda - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein generelles Ein- und Ausreiseverbot für alle Staatsangehörigen.
Der reguläre Passagierflugverkehr am internationalen Flughafen in Entebbe wurde am 22. März eingestellt. Ausgenommen sind lediglich Frachtlieferungen, UN Flüge und Notfallflüge. Auch die Ein- und Ausreise an den Landgrenzen ist derzeit nicht möglich.
Der öffentliche Busverkehr ist ab dem 4. Juni 2020 unter Auflagen (u.a. maximal 50%-ige Besetzung), der private Autoverkehr seit 26. Mai wieder gestattet (mit höchstens drei Personen pro Fahrzeug). Die nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 - 6.30 Uhr wurde verlängert. In der Öffentlichkeit, auch im Bus oder Auto, besteht Maskenpflicht.
• Halten Sie sich an die Bestimmungen, und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die Website der Deutschen Botschaft Kampala .
• Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft ein.
Ukraine - Ergänzung:
Es gilt bis zunächst zum 22. Juni 2020 eine Quarantäne.
Die ukrainischen Grenzen sind für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Personen, die sich bei Einreise zur Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ („Дій вдома“) verpflichten, kann eine häusliche Quarantäne erlaubt werden. Die Anwendung ist in den jeweiligen Anwendungssammlungen (App Stores) frei erhältlich, steht aber bisher nur auf Ukrainisch zur Verfügung.
Die Notwendigkeit der Einreisebeschränkungen soll Mitte Juni erneut überprüft werden.
Sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender Personenverkehr ist eingestellt. Sonderflüge von oder nach Kiew finden nur sporadisch statt. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind überwiegend geschlossen.
Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg über den von der ungarischen Regierung eröffneten humanitären Korridor über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.
Deutsche und andere Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, des EWR, der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, können zudem Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren, wobei der Transit nicht länger als 12 Stunden dauern darf.
Seit dem 12. Mai werden schrittweise Erleichterungen der Quarantäne umgesetzt. Mit Beschluss des Ministerkabinetts vom 21. Mai können diese Regelungen je nach Infektionslage regional unterschiedlich ausfallen:
Parks, Grünanlagen und Erholungsgebiete können wieder besucht werden, Nichtlebensmittelgeschäfte können wieder öffnen, ebenso wie Friseure und einige andere Dienstleister (darunter Zahnkliniken und Schönheitssalons), Museen und Bibliotheken. Auch Kioske und Gartenrestaurants dürfen in Selbstbedienung wieder betrieben werden.
Der ÖPNV wird seit dem 22. Mai nach und nach wiedereröffnet, ebenso Hotels (außer Hostels; Hotelrestaurants und Pools bleiben geschlossen). Erlaubt werden Gottesdienste mit der Einschränkung von einer Person pro 10 m².
Seit dem 25. Mai dürfen Kindergärten an Orten mit günstiger epidemiologischer Lage geöffnet werden.
Seit dem 5. Juni gelten weitere Lockerungen der Quarantäne:
• die Tätigkeit von Gaststättenbetrieben (Restaurants, Cafés usw.) wird unter der Voraussetzung der Einhaltung von Sanitätsmaßnahmen wieder erlaubt;
• keine verbindliche häusliche Selbstisolierung von Personen über 60 Jahre;
• religiöse Veranstaltungen dürfen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich höchstens 1 Person auf 5 (früher 10) Quadratmetern Gebäudefläche aufhält;
• in einem PKW dürfen max. 5 Erwachsene inkl. Fahrer (ohne Berücksichtigung von Kindern unter 14 Jahre alt) befördert werden.
Der inländische Eisenbahnverkehr wurde am 1. Juni, der inländische Flugverkehr am 05.06. wiederaufgenommen.
U.a. folgende Beschränkungen des täglichen Lebens gelten jedoch weiter:
• An öffentlichen Orten (nicht jedoch im Freien) sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder Schutzmaske, einschließlich selbst hergestellter, zu tragen;
• Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.
Beachten Sie bitte, dass regional weitere Beschränkungen bestehen können.
Für Fragen steht die Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per E-Mail zur Verfügung.
• Wenn Sie sich in der Ukraine aufhalten, bleiben Sie an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort und stellen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt ein.
• Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Falls Sie sich krank fühlen, gehen Sie nicht zur Arbeit, bleiben Sie zuhause und nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt oder Ärztin auf.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich auf der Covid-19-Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
• Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.
Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat die nationale Gefahrenlage ausgerufen. Zu Einzelheiten mit den damit verbundenen Maßnahmen wird auf die Website der Deutschen Botschaft Budapest verwiesen.
An den Schengen-Binnengrenzen zu Slowenien und Österreich wurden Grenzkontrollen wiedereingeführt.
Deutsche Staatsangehörige können seit Sonntag, den 7. Juni 2020 wieder uneingeschränkt nach Ungarn einreisen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad führen derzeit einige Flüge aus den VAE nach Europa durch, unter anderem nach Frankfurt/Main. Seit dem 19. März 2020 gilt grundsätzlich ein Einreisestopp für Ausländer in die VAE. Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad bieten seit 9. Mai 2020 wieder Buchungen für Passagierflüge vom Ausland in die VAE an, unter anderem von Frankfurt/Main nach Abu Dhabi bzw. Dubai. Die Flüge in die VAE sind derzeit ausschließlich für emiratische Staatsangehörige sowie Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa buchbar. „Residents“ und Inhaber anderer Langfristvisa benötigen vor der Buchung eine ausdrückliche Rückkehrerlaubnis der VAE Behörden. Hierzu wurden eine spezielle Webseite der Federal Authority for Identity & Citizenship, und die Hotline +971 600522222 eingerichtet. Nach Einreise in die VAE ist eine 14-tägige Quarantäne mit Covid-19-Test verpflichtend.
Der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter engen Auflagen wieder geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre (im Emirat Dubai von 23 Uhr bis 6 Uhr).
Für das Emirat Abu Dhabi gelten im Rahmen der Covid-Bekämpfung ab dem 2. Juni für eine Woche ganztägige Beschränkungen der Freizügigkeit: Die Außengrenzen des Emirats Abu Dhabi sowie die Binnengrenzen zwischen den drei Regionen des Emirats (Abu Dhabi, Al Ain und Al Dhafra) dürfen nicht übertreten werden. Ausnahmen bestehen für Inhaber wichtiger Berufe, die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind, behandlungsbedürftige Patienten sowie den Güterverkehr.
Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Moscheen, Kirchen und andere Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso die Bildungseinrichtungen. Private Treffen sind nur im kleinsten Kreis gestattet.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.
Zypern - Ergänzung:
Wegen Covid-19 bleiben die zyprischen Flughäfen bis zum 9. Juni 2020 für kommerziellen Passagierflugverkehr weiter geschlossen, und es besteht, bis auf wenige Ausnahmen, ein Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige.
Ab dem 9. Juni werden die Flughäfen wieder geöffnet, und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten kategorisiert. Die Kategorisierung wird wöchentlich überprüft und angepasst. Deutschland befindet sich zurzeit in Kategorie A: Passagiere, die aus Deutschland zwischen 9. und 19. Juni einreisen, müssen beim Einchecken eine Bescheinigung eines anerkannten Instituts mit sich führen, die einen negativen Covid-19-Test bestätigt, und nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Darüber hinaus müssen Reisende vor Abflug einen Fragebogen ausfüllen und mit sich führen, der bei der Fluggesellschaft oder online beim zyprischen Außen- oder Tourismusministerium erhältlich ist.
Ab dem 20. Juni 2020 ist die Vorlage des Testergebnisses nicht mehr erforderlich.
Einreiserestriktionen bestehen aber weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört.
Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – Covid-19-Tests durchgeführt werden.
Einreisesperren gibt es ebenfalls in dem nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/ „TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis auf weiteres nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und, in der gegenwärtigen Situation, nur minimal geleistet werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der Zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften, und informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern , das Zyprische Außenministerium und auf dieser Website .
• Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Belgien - Ergänzung:
Zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 führen belgische Behörden seit Mitte März 2020 Grenzkontrollen durch. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind weiterhin verboten, jedoch Familienbesuche inzwischen wieder möglich.
Deutsche Staatsangehörige dürfen nach Deutschland ausreisen. Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, grenzüberschreitender Schulbesuch, Arztbesuche oder dringende Familienangelegenheiten etc.) dürfen mit entsprechenden Nachweisen nach Belgien einreisen beziehungsweise durch Belgien durchreisen. Die belgische Grenzpolizei entscheidet eigenständig in jedem Einzelfall.
Der ICE und die Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, jedoch ist die Zahl der Züge und Flüge noch deutlich vermindert. Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 14. Juni 2020 storniert.
Das öffentliche Leben ist nach wie vor eingeschränkt. Geschäfte, Hotels, Restaurants und kulturelle Veranstaltungsorte sind unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder geöffnet, Tagesausflüge und private Treffen mit bis zu 10 Personen einschließlich Kindern wieder erlaubt. Kontaktloser Sport ist Hallen und im Freien ist erlaubt, Freiluftaktivitäten empfohlen. Schwimmbäder und Freizeitparks sollen ab dem 1. Juli wieder öffnen. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 untersagt.
Das Tragen einer Schutzmaske, ggf. eines Mund-Nasen-Schutzes aus Stoff, ist in allen Situationen, in denen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können für alle ab zwölf Jahren im Öffentlichen Nahverkehr und in Schulen verpflichtend, und wird ansonsten empfohlen.
Benin - Ergänzung:
Reisende, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden direkt nach Ankunft einem COVID-19-Schnelltest unterzogen. Gleichzeitig wird ein Rachenabstrich (PCR-Test) genommen. Bei negativem Schnelltest können Reisende einreisen, müssen sich jedoch nach 48 Stunden zur Entgegennahme der Ergebnisse des Abstrichs erneut einfinden und 15 Tage nach Einreise einem weiteren Test unterziehen. Die Kosten für den Test betragen CFA 100.000,- bzw. EURO 153,- und müssen beim Einchecken für den Flug nach Cotonou vorgewiesen werden. Die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Versammlungen von mehr als 50 Personen sind untersagt.
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin ist eingeschränkt; Air France, Tunis Air und Ethiopian Airlines führen gelegentlich Flüge durch.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Beninischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Costa Rica - Ergänzung:
Die von Costa Rica verhängte Einreisesperre für Touristen wurde bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen, aufgrund fehlender Flugkapazitäten, ist dennoch zu rechnen. Ausländer mit Aufenthaltstitel können bei Ausreise nach dem 24. März 2020 trotz Aufenthaltstitel für die Dauer des Pandemie-Zustands nicht erneut einreisen. Der Versuch, stattdessen über Land an den offiziellen Grenzstellen vorbei einzureisen, führt zum sofortigen Verlust des Aufenthaltsstatus. Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2020 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 18. August 2020.
• Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Ergänzung:
Die britische Regierung hat zum 8. Juni 2020 für sämtliche aus dem Ausland Einreisende zweierlei Verpflichtungen eingeführt:
1.) eine 14-tägige häusliche Quarantäne, unabhängig davon, ob der Einreisende aus einem Land mit hoher oder niedriger Gefährdung kommt.
2.) Elektronische Anmeldung vor Einreise.
Die Anmeldung soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Infektionen mit Covid-19 eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Ortes, an dem die Quarantäne absolviert wird, eingetragen werden. Bei Einreise muss die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmelde- wie der Quarantänepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Wer für die Selbstisolation keine Unterkunft nachweisen kann, wird auf eigene Kosten in durch die britische Regierung bestimmten Unterkünften untergebracht. Von der Pflicht zur Anmeldung und zur Selbstisolation sind gewisse Berufsgruppen sowie Reisende befreit, die aus Irland, den Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben. Zudem wird unterschieden zwischen England, Schottland, Wales und Nordirland.
Die Einreise in die British Virgin Islands wird Reisenden, die sich in den vorangegangenen 14 Tagen in von COVID-19 besonders betroffenen Ländern einschließlich Deutschland aufgehalten haben, nicht mehr gestattet. Ausgenommen sind Staatsangehörige der British Virgin Islands und Inhaber einer unbeschränkten Aufenthaltserlaubnis.
• Informieren Sie sich über die neuen britischen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Britischen Regierung .
• Bemühen Sie sich angesichts möglicherweise wegfallender Flugverbindungen um eine rasche Rückreise nach Deutschland, wenn Sie keinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben.
• Vergewissern Sie sich der Flug- und Reiseverbindungen vor Antritt einer Reise. Eine unverbindliche Übersicht bietet die Deutsche Botschaft in London.
Honduras - Ergänzung:
In Honduras gilt bis auf weiteres eine allgemeine Ausgangssperre, derzeit bis einschließlich 14. Juni 2020. Die Außengrenzen sind weiterhin komplett geschlossen und kommerzielle Flüge finden nur vereinzelt statt.
• Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
Indien - Ergänzung:
Indien hat seine Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen trotz stark steigender Coronavirus-Infektionen weiter gelockert. Die Grenzen zwischen den Unionsstaaten wurden heute wieder geöffnet. Zuvor durften bereits Geschäfte und Fabriken wieder öffnen. Auch der Zug- und Linienflugverkehr sind teilweise schon wieder aufgenommen worden. Die Schulen waren noch geschlossen. Zugleich meldete das Gesundheitsministerium 9983 Neuerkrankungen mit dem Virus Sars-CoV-2. Das ist die bislang höchste Zahl an Corona-Neuinfektionen innerhalb eines Tages. Die Zahl der Neuinfektionen nimmt zu, seit die Regierung ihre Restriktionen gelockert hat. Außerdem breitet sich die Krankheit in ländlichen Gebieten aus, weil zahlreiche Wanderarbeiter, die durch die Krise keine Arbeit mehr haben, aus den Metropolen aufs Land zurückkehren. Quelle: tagesschau.de
Irland - Ergänzung:
Irland hat seine Corona-Beschränkungen früher als ursprünglich geplant weiter gelockert. Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen, Einkaufszentren sollen kommende Woche folgen. Außerdem sind private Besuche zu Hause nun wieder erlaubt. Bis zu sechs Menschen dürfen sich draußen oder drinnen treffen. Statt in einem Umkreis von fünf Kilometern dürfen sich die Iren nun bis zu 20 Kilometer von ihrem Zuhause entfernen. Menschen, die am Arbeitsplatz die Abstandsregeln einhalten können, werden ermutigt, dorthin zurückzukehren. Die Regierung in Dublin mahnt aber weiter zur Vorsicht. Um Menschenmassen in öffentlichen Verkehrsmitteln zu vermeiden, sollen Läden erst ab 10.30 Uhr öffnen, für Covid-19 besonders anfällige Kunden bekommen Zeitfenster, in denen sie exklusiv einkaufen dürfen. Quelle: tagesschau.de
Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur noch wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Es gibt Einschränkungen im täglichen Leben. Die Versorgung ist aber gewährleistet. Es besteht die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt formal bis Anfang Juli der Notstand. Durch kürzlich beschlossene Lockerungen hat sich das tägliche Leben jedoch weitgehend normalisiert. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste weiterhin geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der Israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010. Quelle: AA
Angesichts eines Neuanstiegs von Corona-Infektionen verzichtet Israel vorerst auf weitere Lockerungen. Es gebe nach Angaben von Experten "einen sehr starken Anstieg von Neuerkrankungen", teilte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu mit. Deswegen habe man beschlossen, "erstmal die Handbremse zu ziehen". Nur die Eröffnung von Festhallen solle wie geplant erfolgen, alles andere aber vorerst gestoppt werden. Dies betrifft unter anderem die Eröffnung von Theatern, Kinos und anderen Kultureinrichtungen. Quelle: tagesschau.de
Kasachstan - Ergänzung:
Der landesweite Notstand in Kasachstan wurde am 11. Mai 2020 aufgehoben.
Der reguläre internationale Flugverkehr nach und aus Kasachstan ist noch nicht wieder aufgenommen, vereinzelt finden Flüge statt. Die generelle Einreisesperre für Ausländer nach Kasachstan gilt auch nach Ende des Notstandes fort. Ausnahmen gelten weiterhin für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. November 2020 ausgesetzt. Die kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland haben noch nicht mit der Annahme von Visa-Anträgen und Erteilung von Visa begonnen. Reisende aus dem Ausland müssen sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen und unterliegen bis zum Erhalt des Testergebnisses einer stationären Quarantäne. Ist das Testergebnis negativ, erfolgt die Entlassung aus der Quarantäne. Alternativ ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests bei Einreise möglich. Wurde der Test gemäß der PCR-Methode durchgeführt, und ist er im Zeitpunkt der Einreise nicht älter als fünf Tage, unterliegen Reisende keinen Quarantänemaßnahmen. Abweichungen in der Umsetzung durch örtliche Behörden sind nicht auszuschließen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können.
• Bei Aufenthalt in Kasachstan, vermeiden Sie derzeit Überlandfahrten.
Katar - Ergänzung:
Die Regierung von Katar hat einen Vier-Phasen-Plan vorgestellt, um die Coronavirus-Beschränkungen schrittweise aufzuheben. In der ersten Phase, die am 15. Juni beginnt, werden unter anderem Moscheen begrenzt wiedereröffnet, gefolgt von einer teilweisen Eröffnung von Restaurants am 1. Juli. In Phase 3 werden Flüge aus Ländern mit geringem Risiko wieder aufgenommen und Einkaufszentren und Märkte mit begrenzter Kapazität am 1. August wiedereröffnet. Ab dem 1. September sind auch Hochzeitsfeiern und Geschäftstreffen einschließlich Ausstellungen gestattet. Quelle: Aljazeera
Kenia - Ergänzung:
Alle Flughäfen bleiben vorerst bis einschließlich 6. Juli 2020 für den regulären internationalen Flugverkehr geschlossen. Für Rückhol- und Rettungsflüge bestehen Ausnahmen.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Kenia aus von COVID-19 betroffenen Staaten bis auf weiteres untersagt. Nur kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen weiterhin einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatliche ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben. Der Personenverkehr zwischen Kenia und Tansania sowie zwischen Kenia und Somalia ist ebenfalls untersagt.
Es gilt weiterhin eine landesweite nächtliche Ausgangssperre, nunmehr von 21 Uhr bis 4 Uhr, die unbedingt zu beachten ist.
Der Personenverkehr in und aus Nairobi Metropolitan Area sowie in und aus den Counties Mombasa und Mandera ist bis mindestens Anfang Juli untersagt.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors' Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi.
• Bitte legen Sie sich mit Blick auf die Reise- und Ausgehbeschränkungen einen Vorratsbestand an Lebensmitteln zu, mit dem Sie eine Woche über die Runden kommen.
• Sorgen Sie vor mit geladenen Taschenlampen, Powerbanks, Erste-Hilfe-Kästen und Bargeld.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719. Quelle: AA
Die nächtliche Ausgangssperre von derzeit 21 bis 4 Uhr ist für weitere 30 Tage verlängert worden. Quelle: BBC
Kongo (Demokratische Republik) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der Staatspräsident Ende März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für den Personenverkehr geschlossen. Das Parlament hat diesen Notstand wiederholt verlängert, zuletzt am 7. Juni 2020 für weitere 15 Tage. Eine erneute Verlängerung darüber hinaus ist möglich.
Kinshasa ist von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen. Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Seit dem 6. April 2020 gilt eine Ausgangssperre für den Stadtteil Gombe/Kinshasa. Diese wurde zwischenzeitlich gelockert. Seit dem 22. April 2020 sind Supermärkte und Banken in Gombe wieder geöffnet. Die Bewohner können sich innerhalb von Gombe ohne Plakette/„Macaron“ bewegen, lediglich beim Betreten/Verlassen der Grenzen Gombes wird kontrolliert. Seit dem 20. April 2020 ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas verpflichtend.
Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
Aufgrund gestiegener Infektionszahlen wurde seit dem 20. Mai auch für Goma, die Hauptstadt der Provinz Nord-Kivu, eine 14-tägige Isolierung vom Rest des Lands mit einer Ausgangssperre verhängt.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie Covid-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
Die Sicherheitslage ist, auch nach Amtseinführung des neuen Staatspräsidenten Tshisekedi Anfang 2019, äußerst instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dies betrifft neben zahlreichen Provinzen inzwischen auch die Hauptstadt Kinshasa.
In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten des Landes dauert der Ebola-Ausbruch, der 2018 begann, weiter an. Seit Ende Mai 2020 werden auch aus dem Westen des Landes Ebola-Fälle gemeldet, siehe Gesundheit.
• Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
• Wenn Sie nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs beschäftigt sind, verlassen Sie die betroffene Region.
Libanon - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurden durch den Libanon weitreichende Maßnahmen umgesetzt. Eine Einreise nach Libanon ist seit dem 19. März 2020 weder für Ausländer, noch für libanesische Staatsangehörige möglich, sofern sie nicht zu den Ausnahmegruppen (im Libanon akkreditierte Diplomaten, UNIFIL-Angehörige, Mitarbeiter der Gasexploration oder ausgewählter internationaler Organisationen) gehören oder als libanesische Staatsangehörige nach Libanon repatriiert werden.
Das heißt auch: Die Landgrenze zwischen Libanon und Syrien bleibt für den Personenverkehr geschlossen.
Der Flughafen Beirut ist seit Ablauf des 18. März 2020 für den zivilen Flugverkehr geschlossen. Im Zuge des von der Libanesischen Regierung beschlossenen fünfstufigen Plans zur Lockerung der bestehenden Maßnahmen ist mit einer Wiederaufnahme des regelmäßigen kommerziellen Flugverkehrs keinesfalls vor dem 6. Juli 2020 zu rechnen.
Weitere Einschränkungen betreffen insbesondere den Einzelhandel, die Freizeitgestaltung und die persönliche Bewegungsfreiheit, z.B. durch
• nächtliche Ausgangssperren.
• Fahrverbote an bestimmten Tagen, abhängig von der Endung des Kennzeichens sowie Limitierung der maximalen Anzahl an Personen in einem Fahrzeug.
• Schließung von Geschäften und Industriebetrieben, zweitweise oder durchgehend.
• Verbot von Menschenansammlungen.
• Sperrungen von Promenaden und Einkaufszentren.
• Stellenweise verpflichtendes Tragen von Masken und Handschuhen.
Die Ausgestaltung der Regelungen kann in verschiedenen Regionen des Landes zum Teil recht unterschiedlich sein. Eine Anpassung der bestehenden Maßnahmen ist auch kurzfristig möglich. Das Einkaufen von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs ist außerhalb der Zeiten bestehender Ausgangssperren bisher grundsätzlich möglich.
Die Armee und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Beschränkungen und sprechen bei Zuwiderhandlung Strafen aus.
Den von libanesischer Seite angeordneten Maßnahmen und Anweisungen libanesischer Sicherheitskräfte ist auch von Ausländern Folge zu leisten. Insbesondere sind die Regelungen zur Quarantäne und Isolation strikt zu befolgen.
Die Deutsche Botschaft in Beirut wird den Betrieb bis auf weiteres nur für dringende Fälle, d.h. vorrangig Dienstleistungen für deutsche Staatsangehörige wie z.B. die Ausstellung von Reiseausweisen zur Rückkehr nach Deutschland aufrechterhalten können.
Insbesondere empfehlen wir Personen, die von Deutschland nach Libanon reisen oder sich in Libanon aufhalten:
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und setzen Sie sich zur Klärung gegebenenfalls mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Bereits gebuchte Flüge in beide Richtungen könnten abgesagt oder verschoben werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen in Libanon, erfragen Sie im Rahmen dessen bitte auch die aktuellen Quarantänebestimmungen.
• Bitte informieren Sie sich, welche aktuellen Regeln landesweit und konkret in Ihrer Municipality gelten.
Liberia - Ergänzung:
Der internationalen Flughafen sowie Hotels sollen in zwei Wochen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Der Ausnahmezustand, der am kommenden Dienstag endet, wird nicht erneuert. Bisher wurden in Liberia 345 Fälle des Virus mit 30 Todesfällen bestätigt. Aufgrund der sehr geringen Testmenge ist das volle Ausmaß der Krankheit ungewiss. Korrespondenten berichten, obwohl die Schulen geschlossen haben und eine Ausgangssperre über Nacht besteht, haben die meisten Menschen im Ausnahmezustand ihr Leben wie gewohnt fortgesetzt, die Märkte sind noch voll und die Geschäfte geöffnet. Quelle: BBC
Neuseeland - Ergänzung:
Die letzte Patientin in Neuseeland ist seit 48 Stunden ohne Symptome: Laut der Regierung in Wellington gibt es damit keine aktiven Corona-Fälle mehr. Sie kündigte die Aufhebung aller Beschränkungen an - mit einer Ausnahme: die strikten Grenzkontrollen werden beibehalten. Quelle: tagesschau.de
Panama - Ergänzung:
Panama hat Mitte März aufgrund der Coronavirus-Pandemie den Ausnahmezustand verhängt. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 22. Juni 2020 vollständig eingestellt.
Für die Provinzen Panama und Panama West gelten besondere Beschränkungen: Frauen und Männer dürfen nur an getrennten Tagen für bis zu zwei Stunden Lebensmittel- bzw. Medikamentenkäufe tätigen, Frauen am Montag, Mittwoch und Freitag, Männer am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Samstags 17 Uhr bis montags 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre für jedermann. Diese Ausgangssperre in den beiden Provinzen gilt bis auf weiteres; auch für ausländische Touristen.
In den übrigen Provinzen gelten abweichende Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 19 und 5 Uhr besteht dort weiterhin eine Ausgangssperre, die auch ausländische Touristen umfasst. Bis auf Weiteres gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Nicht-Beachtung mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann.
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelter Straßensperren zu Behinderungen kommen. Die am stärksten betroffenen Provinzen (Panama, West-Panama und Colon) sind zu Zonen unter kontrollierter Mobilität erklärt worden, es kann zu intensiveren Kontrollen des Straßenverkehrs kommen.
Alle Schulen und Universitäten in Panama bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Strände, Museen, Bars, Badeflüsse und Nationalparks sind geschlossen, ebenso ist ein Großteil der Hotels vorübergehend geschlossen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus anbieten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Eine Preisbremse und Rationierung von Hygieneartikeln wurde erlassen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit Covid-19 Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
• Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Panama , und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste .
• Informieren Sie sich über die Entwicklung beim Gesundheitsministerium Panamas und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal .
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.
Russische Föderation - Ergänzung:
Russland hat in der Corona-Pandemie erste Schritte zur Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs angekündigt. Russen dürften das Land verlassen, um zu arbeiten, zu studieren oder um kranke Angehörige zu pflegen, sagte Ministerpräsident Michail Mischustin. Ein entsprechendes Dekret sei unterzeichnet worden. Ausländer dürfen demnach ebenfalls zur Pflege von Angehörigen nach Russland einreisen.
Nach mehr als zwei Monaten massiver Einschränkungen kehrt die russische Hauptstadt Moskau ab morgen zum normalen Leben zurück. Die Bewohner könnten wieder ohne Beschränkung auf die Straße gehen, sagte Bürgermeister Sergej Sobjanin. Auch Friseure und Schönheitssalons dürften den Betrieb wieder aufnehmen. Museen und die Außenbereiche von Cafés dürfen ab dem 16. Juni öffnen, eine Woche später sollen Sporthallen und Restaurants wieder zugänglich sein. Zuvor hatte Kremlchef Wladimir Putin gefordert, die strengen Maßnahmen zu lockern. Spaziergänge waren zuletzt nur tageweise erlaubt - bei einer strengen Maskenpflicht. Öffentliche Verkehrsmittel durften nur mit einem Passierschein genutzt werden. Die Zahl der Corona-Infizierten in Russland ist zuletzt weiter gestiegen: Allein in Moskau werden täglich rund 2000 neue Fälle gemeldet. Quelle: tagesschau.de
Tunesien - Ergänzung:
Der tunesische Präsident Kais Saied hat die Aufhebung der im März verhängten landesweiten Ausgangssperre angeordnet. Die Entscheidung kam, nachdem die Gesundheitsbehörden erklärt hatten, dass die Zahl der Infektionen weiter zurückgegangen sei. Quelle: Aljazeera
Gruß
Birgitt
Zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 führen belgische Behörden seit Mitte März 2020 Grenzkontrollen durch. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind weiterhin verboten, jedoch Familienbesuche inzwischen wieder möglich.
Deutsche Staatsangehörige dürfen nach Deutschland ausreisen. Deutsche, die einen triftigen Reisegrund haben (z.B. Arbeitsplatz, grenzüberschreitender Schulbesuch, Arztbesuche oder dringende Familienangelegenheiten etc.) dürfen mit entsprechenden Nachweisen nach Belgien einreisen beziehungsweise durch Belgien durchreisen. Die belgische Grenzpolizei entscheidet eigenständig in jedem Einzelfall.
Der ICE und die Lufthansa verkehren zwischen Deutschland und Belgien, jedoch ist die Zahl der Züge und Flüge noch deutlich vermindert. Brussels Airlines hat alle regulären Flüge bis einschließlich 14. Juni 2020 storniert.
Das öffentliche Leben ist nach wie vor eingeschränkt. Geschäfte, Hotels, Restaurants und kulturelle Veranstaltungsorte sind unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder geöffnet, Tagesausflüge und private Treffen mit bis zu 10 Personen einschließlich Kindern wieder erlaubt. Kontaktloser Sport ist Hallen und im Freien ist erlaubt, Freiluftaktivitäten empfohlen. Schwimmbäder und Freizeitparks sollen ab dem 1. Juli wieder öffnen. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 untersagt.
Das Tragen einer Schutzmaske, ggf. eines Mund-Nasen-Schutzes aus Stoff, ist in allen Situationen, in denen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können für alle ab zwölf Jahren im Öffentlichen Nahverkehr und in Schulen verpflichtend, und wird ansonsten empfohlen.
Benin - Ergänzung:
Reisende, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden direkt nach Ankunft einem COVID-19-Schnelltest unterzogen. Gleichzeitig wird ein Rachenabstrich (PCR-Test) genommen. Bei negativem Schnelltest können Reisende einreisen, müssen sich jedoch nach 48 Stunden zur Entgegennahme der Ergebnisse des Abstrichs erneut einfinden und 15 Tage nach Einreise einem weiteren Test unterziehen. Die Kosten für den Test betragen CFA 100.000,- bzw. EURO 153,- und müssen beim Einchecken für den Flug nach Cotonou vorgewiesen werden. Die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Versammlungen von mehr als 50 Personen sind untersagt.
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin ist eingeschränkt; Air France, Tunis Air und Ethiopian Airlines führen gelegentlich Flüge durch.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Beninischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Costa Rica - Ergänzung:
Die von Costa Rica verhängte Einreisesperre für Touristen wurde bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert. Es können in diesem Zeitraum nur Costa-Ricaner oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis/Residentes einreisen. Dies gilt für Einreisen auf dem Land-, See- und Luftweg.
Die Ausreise bleibt gestattet. Mit Ausreiseproblemen, aufgrund fehlender Flugkapazitäten, ist dennoch zu rechnen. Ausländer mit Aufenthaltstitel können bei Ausreise nach dem 24. März 2020 trotz Aufenthaltstitel für die Dauer des Pandemie-Zustands nicht erneut einreisen. Der Versuch, stattdessen über Land an den offiziellen Grenzstellen vorbei einzureisen, führt zum sofortigen Verlust des Aufenthaltsstatus. Für bereits im Land aufhältige Touristen wurde die Regelung, die einen visafreien Aufenthalt nur bis zu 90 Tagen erlaubt, ausgesetzt. Bei seit dem 20. Dezember 2020 eingereisten Touristen verlängert sich der erlaubte Aufenthalt automatisch bis 18. August 2020.
• Erkundigen Sie sich unbedingt vor Einreise bei der Botschaft von Costa Rica über geltende Einreisebestimmungen.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Ergänzung:
Die britische Regierung hat zum 8. Juni 2020 für sämtliche aus dem Ausland Einreisende zweierlei Verpflichtungen eingeführt:
1.) eine 14-tägige häusliche Quarantäne, unabhängig davon, ob der Einreisende aus einem Land mit hoher oder niedriger Gefährdung kommt.
2.) Elektronische Anmeldung vor Einreise.
Die Anmeldung soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Infektionen mit Covid-19 eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Ortes, an dem die Quarantäne absolviert wird, eingetragen werden. Bei Einreise muss die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmelde- wie der Quarantänepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Wer für die Selbstisolation keine Unterkunft nachweisen kann, wird auf eigene Kosten in durch die britische Regierung bestimmten Unterkünften untergebracht. Von der Pflicht zur Anmeldung und zur Selbstisolation sind gewisse Berufsgruppen sowie Reisende befreit, die aus Irland, den Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben. Zudem wird unterschieden zwischen England, Schottland, Wales und Nordirland.
Die Einreise in die British Virgin Islands wird Reisenden, die sich in den vorangegangenen 14 Tagen in von COVID-19 besonders betroffenen Ländern einschließlich Deutschland aufgehalten haben, nicht mehr gestattet. Ausgenommen sind Staatsangehörige der British Virgin Islands und Inhaber einer unbeschränkten Aufenthaltserlaubnis.
• Informieren Sie sich über die neuen britischen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Britischen Regierung .
• Bemühen Sie sich angesichts möglicherweise wegfallender Flugverbindungen um eine rasche Rückreise nach Deutschland, wenn Sie keinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben.
• Vergewissern Sie sich der Flug- und Reiseverbindungen vor Antritt einer Reise. Eine unverbindliche Übersicht bietet die Deutsche Botschaft in London.
Honduras - Ergänzung:
In Honduras gilt bis auf weiteres eine allgemeine Ausgangssperre, derzeit bis einschließlich 14. Juni 2020. Die Außengrenzen sind weiterhin komplett geschlossen und kommerzielle Flüge finden nur vereinzelt statt.
• Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
Indien - Ergänzung:
Indien hat seine Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen trotz stark steigender Coronavirus-Infektionen weiter gelockert. Die Grenzen zwischen den Unionsstaaten wurden heute wieder geöffnet. Zuvor durften bereits Geschäfte und Fabriken wieder öffnen. Auch der Zug- und Linienflugverkehr sind teilweise schon wieder aufgenommen worden. Die Schulen waren noch geschlossen. Zugleich meldete das Gesundheitsministerium 9983 Neuerkrankungen mit dem Virus Sars-CoV-2. Das ist die bislang höchste Zahl an Corona-Neuinfektionen innerhalb eines Tages. Die Zahl der Neuinfektionen nimmt zu, seit die Regierung ihre Restriktionen gelockert hat. Außerdem breitet sich die Krankheit in ländlichen Gebieten aus, weil zahlreiche Wanderarbeiter, die durch die Krise keine Arbeit mehr haben, aus den Metropolen aufs Land zurückkehren. Quelle: tagesschau.de
Irland - Ergänzung:
Irland hat seine Corona-Beschränkungen früher als ursprünglich geplant weiter gelockert. Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen, Einkaufszentren sollen kommende Woche folgen. Außerdem sind private Besuche zu Hause nun wieder erlaubt. Bis zu sechs Menschen dürfen sich draußen oder drinnen treffen. Statt in einem Umkreis von fünf Kilometern dürfen sich die Iren nun bis zu 20 Kilometer von ihrem Zuhause entfernen. Menschen, die am Arbeitsplatz die Abstandsregeln einhalten können, werden ermutigt, dorthin zurückzukehren. Die Regierung in Dublin mahnt aber weiter zur Vorsicht. Um Menschenmassen in öffentlichen Verkehrsmitteln zu vermeiden, sollen Läden erst ab 10.30 Uhr öffnen, für Covid-19 besonders anfällige Kunden bekommen Zeitfenster, in denen sie exklusiv einkaufen dürfen. Quelle: tagesschau.de
Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Reisende müssen sich direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisenden, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit komplett geschlossen.
Es gibt nur noch wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Es gibt Einschränkungen im täglichen Leben. Die Versorgung ist aber gewährleistet. Es besteht die Pflicht, im öffentlichen Raum eine Schutzmaske zu tragen. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
In den Palästinensischen Gebieten gilt formal bis Anfang Juli der Notstand. Durch kürzlich beschlossene Lockerungen hat sich das tägliche Leben jedoch weitgehend normalisiert. Hotels und Pensionen sind für ausländische Gäste weiterhin geschlossen.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel sowie der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten sind für den Personenverkehr in jeweils beide Richtungen geschlossen.
• Setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und prüfen Sie auch Rückkehroptionen über Drittländer.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über etwaige Ausnahmen bei der Israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health .
• Achten Sie auf Hygienevorschriften, kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Entwicklungen informiert, das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010. Quelle: AA
Angesichts eines Neuanstiegs von Corona-Infektionen verzichtet Israel vorerst auf weitere Lockerungen. Es gebe nach Angaben von Experten "einen sehr starken Anstieg von Neuerkrankungen", teilte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu mit. Deswegen habe man beschlossen, "erstmal die Handbremse zu ziehen". Nur die Eröffnung von Festhallen solle wie geplant erfolgen, alles andere aber vorerst gestoppt werden. Dies betrifft unter anderem die Eröffnung von Theatern, Kinos und anderen Kultureinrichtungen. Quelle: tagesschau.de
Kasachstan - Ergänzung:
Der landesweite Notstand in Kasachstan wurde am 11. Mai 2020 aufgehoben.
Der reguläre internationale Flugverkehr nach und aus Kasachstan ist noch nicht wieder aufgenommen, vereinzelt finden Flüge statt. Die generelle Einreisesperre für Ausländer nach Kasachstan gilt auch nach Ende des Notstandes fort. Ausnahmen gelten weiterhin für Personen, die Inhaber eines kasachischen Aufenthaltstitels sind. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. November 2020 ausgesetzt. Die kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland haben noch nicht mit der Annahme von Visa-Anträgen und Erteilung von Visa begonnen. Reisende aus dem Ausland müssen sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen und unterliegen bis zum Erhalt des Testergebnisses einer stationären Quarantäne. Ist das Testergebnis negativ, erfolgt die Entlassung aus der Quarantäne. Alternativ ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests bei Einreise möglich. Wurde der Test gemäß der PCR-Methode durchgeführt, und ist er im Zeitpunkt der Einreise nicht älter als fünf Tage, unterliegen Reisende keinen Quarantänemaßnahmen. Abweichungen in der Umsetzung durch örtliche Behörden sind nicht auszuschließen.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans über die aktuellen Einreisebestimmungen, die sich kurzfristig ändern können.
• Bei Aufenthalt in Kasachstan, vermeiden Sie derzeit Überlandfahrten.
Katar - Ergänzung:
Die Regierung von Katar hat einen Vier-Phasen-Plan vorgestellt, um die Coronavirus-Beschränkungen schrittweise aufzuheben. In der ersten Phase, die am 15. Juni beginnt, werden unter anderem Moscheen begrenzt wiedereröffnet, gefolgt von einer teilweisen Eröffnung von Restaurants am 1. Juli. In Phase 3 werden Flüge aus Ländern mit geringem Risiko wieder aufgenommen und Einkaufszentren und Märkte mit begrenzter Kapazität am 1. August wiedereröffnet. Ab dem 1. September sind auch Hochzeitsfeiern und Geschäftstreffen einschließlich Ausstellungen gestattet. Quelle: Aljazeera
Kenia - Ergänzung:
Alle Flughäfen bleiben vorerst bis einschließlich 6. Juli 2020 für den regulären internationalen Flugverkehr geschlossen. Für Rückhol- und Rettungsflüge bestehen Ausnahmen.
Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise nach Kenia aus von COVID-19 betroffenen Staaten bis auf weiteres untersagt. Nur kenianische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung dürfen weiterhin einreisen, müssen sich aber in eine 14-tägige Selbstquarantäne oder in eine staatliche ausgewiesene Quarantäneeinrichtung begeben. Der Personenverkehr zwischen Kenia und Tansania sowie zwischen Kenia und Somalia ist ebenfalls untersagt.
Es gilt weiterhin eine landesweite nächtliche Ausgangssperre, nunmehr von 21 Uhr bis 4 Uhr, die unbedingt zu beachten ist.
Der Personenverkehr in und aus Nairobi Metropolitan Area sowie in und aus den Counties Mombasa und Mandera ist bis mindestens Anfang Juli untersagt.
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
Für die Verlängerung von Besuchsvisa (Visitors' Passes) für Kenia bietet das Department of Immigration Services Informationen.
Im Falle einer weiteren Verbreitung von COVID-19 in Kenia ist abzusehen, dass eine adäquate medizinische Versorgung in Kenia nicht gewährleistet werden kann. Einschränkungen bei Ambulanzflügen müssen in Betracht gezogen werden.
Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
• Bitte halten Sie sich unbedingt an die Quarantäneanweisungen und die nächtlichen Ausgangssperren.
• Sollten Sie sich noch als Tourist in Kenia aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Nairobi.
• Bitte legen Sie sich mit Blick auf die Reise- und Ausgehbeschränkungen einen Vorratsbestand an Lebensmitteln zu, mit dem Sie eine Woche über die Runden kommen.
• Sorgen Sie vor mit geladenen Taschenlampen, Powerbanks, Erste-Hilfe-Kästen und Bargeld.
• Informieren Sie sich über die Seite des kenianischen Gesundheitsministeriums zu den aktuellen Maßnahmen und kontaktieren Sie im Land im Bedarfsfall die Hotline unter 719. Quelle: AA
Die nächtliche Ausgangssperre von derzeit 21 bis 4 Uhr ist für weitere 30 Tage verlängert worden. Quelle: BBC
Kongo (Demokratische Republik) - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat der Staatspräsident Ende März 2020 den nationalen Notstand ausgerufen und die Grenzen der Demokratischen Republik Kongo für den Personenverkehr geschlossen. Das Parlament hat diesen Notstand wiederholt verlängert, zuletzt am 7. Juni 2020 für weitere 15 Tage. Eine erneute Verlängerung darüber hinaus ist möglich.
Kinshasa ist von den übrigen Provinzen abgeschottet. In der Hauptstadt sind sämtliche Restaurants, Schulen und Universitäten geschlossen, sowie Menschenansammlungen verboten. Weiterhin findet kein Verkehr mehr in die und aus der Hauptstadt statt. Auch der nationale Flugverkehr wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Außerhalb von Kinshasa ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen der Transportmöglichkeiten zu rechnen. Die Versorgungslage für die Hauptstadt ist zurzeit noch gut. Punktuell sind jedoch Preise von Grundnahrungsmitteln bereits gestiegen. Perspektivisch ist mit einer erheblichen Verschlechterung zu rechnen, da die Nahrungsmittelversorgung von Importen und Produkten aus anderen Landesteilen abhängt.
Seit dem 6. April 2020 gilt eine Ausgangssperre für den Stadtteil Gombe/Kinshasa. Diese wurde zwischenzeitlich gelockert. Seit dem 22. April 2020 sind Supermärkte und Banken in Gombe wieder geöffnet. Die Bewohner können sich innerhalb von Gombe ohne Plakette/„Macaron“ bewegen, lediglich beim Betreten/Verlassen der Grenzen Gombes wird kontrolliert. Seit dem 20. April 2020 ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas verpflichtend.
Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
Aufgrund gestiegener Infektionszahlen wurde seit dem 20. Mai auch für Goma, die Hauptstadt der Provinz Nord-Kivu, eine 14-tägige Isolierung vom Rest des Lands mit einer Ausgangssperre verhängt.
Das Gesundheitssystem ist auf die Pandemie Covid-19 nicht vorbereitet. Im Falle einer Infektion mit dem Virus kann nicht von einer angemessenen Behandlung ausgegangen werden.
Die Sicherheitslage ist, auch nach Amtseinführung des neuen Staatspräsidenten Tshisekedi Anfang 2019, äußerst instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dies betrifft neben zahlreichen Provinzen inzwischen auch die Hauptstadt Kinshasa.
In den Provinzen Kivu-Nord und Ituri im Nordosten des Landes dauert der Ebola-Ausbruch, der 2018 begann, weiter an. Seit Ende Mai 2020 werden auch aus dem Westen des Landes Ebola-Fälle gemeldet, siehe Gesundheit.
• Setzen Sie sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinander.
• Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Meiden Sie Menschenansammlungen und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
• Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen von Militär und Polizei, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen.
• Wenn Sie nicht beruflich mit der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs beschäftigt sind, verlassen Sie die betroffene Region.
Libanon - Ergänzung:
Zur Eindämmung der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 wurden durch den Libanon weitreichende Maßnahmen umgesetzt. Eine Einreise nach Libanon ist seit dem 19. März 2020 weder für Ausländer, noch für libanesische Staatsangehörige möglich, sofern sie nicht zu den Ausnahmegruppen (im Libanon akkreditierte Diplomaten, UNIFIL-Angehörige, Mitarbeiter der Gasexploration oder ausgewählter internationaler Organisationen) gehören oder als libanesische Staatsangehörige nach Libanon repatriiert werden.
Das heißt auch: Die Landgrenze zwischen Libanon und Syrien bleibt für den Personenverkehr geschlossen.
Der Flughafen Beirut ist seit Ablauf des 18. März 2020 für den zivilen Flugverkehr geschlossen. Im Zuge des von der Libanesischen Regierung beschlossenen fünfstufigen Plans zur Lockerung der bestehenden Maßnahmen ist mit einer Wiederaufnahme des regelmäßigen kommerziellen Flugverkehrs keinesfalls vor dem 6. Juli 2020 zu rechnen.
Weitere Einschränkungen betreffen insbesondere den Einzelhandel, die Freizeitgestaltung und die persönliche Bewegungsfreiheit, z.B. durch
• nächtliche Ausgangssperren.
• Fahrverbote an bestimmten Tagen, abhängig von der Endung des Kennzeichens sowie Limitierung der maximalen Anzahl an Personen in einem Fahrzeug.
• Schließung von Geschäften und Industriebetrieben, zweitweise oder durchgehend.
• Verbot von Menschenansammlungen.
• Sperrungen von Promenaden und Einkaufszentren.
• Stellenweise verpflichtendes Tragen von Masken und Handschuhen.
Die Ausgestaltung der Regelungen kann in verschiedenen Regionen des Landes zum Teil recht unterschiedlich sein. Eine Anpassung der bestehenden Maßnahmen ist auch kurzfristig möglich. Das Einkaufen von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs ist außerhalb der Zeiten bestehender Ausgangssperren bisher grundsätzlich möglich.
Die Armee und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Beschränkungen und sprechen bei Zuwiderhandlung Strafen aus.
Den von libanesischer Seite angeordneten Maßnahmen und Anweisungen libanesischer Sicherheitskräfte ist auch von Ausländern Folge zu leisten. Insbesondere sind die Regelungen zur Quarantäne und Isolation strikt zu befolgen.
Die Deutsche Botschaft in Beirut wird den Betrieb bis auf weiteres nur für dringende Fälle, d.h. vorrangig Dienstleistungen für deutsche Staatsangehörige wie z.B. die Ausstellung von Reiseausweisen zur Rückkehr nach Deutschland aufrechterhalten können.
Insbesondere empfehlen wir Personen, die von Deutschland nach Libanon reisen oder sich in Libanon aufhalten:
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und setzen Sie sich zur Klärung gegebenenfalls mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Bereits gebuchte Flüge in beide Richtungen könnten abgesagt oder verschoben werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen in Libanon, erfragen Sie im Rahmen dessen bitte auch die aktuellen Quarantänebestimmungen.
• Bitte informieren Sie sich, welche aktuellen Regeln landesweit und konkret in Ihrer Municipality gelten.
Liberia - Ergänzung:
Der internationalen Flughafen sowie Hotels sollen in zwei Wochen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Der Ausnahmezustand, der am kommenden Dienstag endet, wird nicht erneuert. Bisher wurden in Liberia 345 Fälle des Virus mit 30 Todesfällen bestätigt. Aufgrund der sehr geringen Testmenge ist das volle Ausmaß der Krankheit ungewiss. Korrespondenten berichten, obwohl die Schulen geschlossen haben und eine Ausgangssperre über Nacht besteht, haben die meisten Menschen im Ausnahmezustand ihr Leben wie gewohnt fortgesetzt, die Märkte sind noch voll und die Geschäfte geöffnet. Quelle: BBC
Neuseeland - Ergänzung:
Die letzte Patientin in Neuseeland ist seit 48 Stunden ohne Symptome: Laut der Regierung in Wellington gibt es damit keine aktiven Corona-Fälle mehr. Sie kündigte die Aufhebung aller Beschränkungen an - mit einer Ausnahme: die strikten Grenzkontrollen werden beibehalten. Quelle: tagesschau.de
Panama - Ergänzung:
Panama hat Mitte März aufgrund der Coronavirus-Pandemie den Ausnahmezustand verhängt. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist zunächst bis zum 22. Juni 2020 vollständig eingestellt.
Für die Provinzen Panama und Panama West gelten besondere Beschränkungen: Frauen und Männer dürfen nur an getrennten Tagen für bis zu zwei Stunden Lebensmittel- bzw. Medikamentenkäufe tätigen, Frauen am Montag, Mittwoch und Freitag, Männer am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Samstags 17 Uhr bis montags 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre für jedermann. Diese Ausgangssperre in den beiden Provinzen gilt bis auf weiteres; auch für ausländische Touristen.
In den übrigen Provinzen gelten abweichende Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 19 und 5 Uhr besteht dort weiterhin eine Ausgangssperre, die auch ausländische Touristen umfasst. Bis auf Weiteres gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Nicht-Beachtung mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann.
Innerhalb Panamas kann es wegen vereinzelter Straßensperren zu Behinderungen kommen. Die am stärksten betroffenen Provinzen (Panama, West-Panama und Colon) sind zu Zonen unter kontrollierter Mobilität erklärt worden, es kann zu intensiveren Kontrollen des Straßenverkehrs kommen.
Alle Schulen und Universitäten in Panama bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Ebenso wurden alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Dies betrifft Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen. Strände, Museen, Bars, Badeflüsse und Nationalparks sind geschlossen, ebenso ist ein Großteil der Hotels vorübergehend geschlossen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus anbieten, Supermärkte, Apotheken, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin geöffnet; es kommt jedoch teilweise zu Warteschlangen. Eine Preisbremse und Rationierung von Hygieneartikeln wurde erlassen. Die Einhaltung der Regeln wird durch das Gesundheitsministerium kontrolliert.
Touristen, die sich aktuell in Panama aufhalten, können mit Quarantänemaßnahmen belegt werden. Betroffene der häuslichen Quarantänemaßnahmen können unter der Telefonnummer (00507) 6997-1234 via WhatsApp mit dem panamaischen Gesundheitsministerium in Kontakt treten. Das panamaische Gesundheitsministerium hat zwei spanischsprachige Hotlines eingerichtet; die Telefonnummer 159 für Personen mit Covid-19 Symptomen, die Telefonnummer 169 für Personen ohne Symptome, die jedoch in den letzten 20 Tagen gereist sind.
• Verfolgen Sie die aktuelle Lage, informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Panama , und registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste .
• Informieren Sie sich über die Entwicklung beim Gesundheitsministerium Panamas und folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal .
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der Botschaft Panamas.
Russische Föderation - Ergänzung:
Russland hat in der Corona-Pandemie erste Schritte zur Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs angekündigt. Russen dürften das Land verlassen, um zu arbeiten, zu studieren oder um kranke Angehörige zu pflegen, sagte Ministerpräsident Michail Mischustin. Ein entsprechendes Dekret sei unterzeichnet worden. Ausländer dürfen demnach ebenfalls zur Pflege von Angehörigen nach Russland einreisen.
Nach mehr als zwei Monaten massiver Einschränkungen kehrt die russische Hauptstadt Moskau ab morgen zum normalen Leben zurück. Die Bewohner könnten wieder ohne Beschränkung auf die Straße gehen, sagte Bürgermeister Sergej Sobjanin. Auch Friseure und Schönheitssalons dürften den Betrieb wieder aufnehmen. Museen und die Außenbereiche von Cafés dürfen ab dem 16. Juni öffnen, eine Woche später sollen Sporthallen und Restaurants wieder zugänglich sein. Zuvor hatte Kremlchef Wladimir Putin gefordert, die strengen Maßnahmen zu lockern. Spaziergänge waren zuletzt nur tageweise erlaubt - bei einer strengen Maskenpflicht. Öffentliche Verkehrsmittel durften nur mit einem Passierschein genutzt werden. Die Zahl der Corona-Infizierten in Russland ist zuletzt weiter gestiegen: Allein in Moskau werden täglich rund 2000 neue Fälle gemeldet. Quelle: tagesschau.de
Tunesien - Ergänzung:
Der tunesische Präsident Kais Saied hat die Aufhebung der im März verhängten landesweiten Ausgangssperre angeordnet. Die Entscheidung kam, nachdem die Gesundheitsbehörden erklärt hatten, dass die Zahl der Infektionen weiter zurückgegangen sei. Quelle: Aljazeera
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Aserbaidschan - Ergänzung:
Aserbaidschan hat den Lockdown, einschließlich der Schließung von Grenzen, bis zum 1. Juli verlängert. Nationale Flüge können ab dem 15. Juni wieder aufgenommen werden. Für den 14. und 15. Juni gilt für Baku und andere größere Städte eine Ausgangssperre, da die Zahl der Infektionen gestiegen ist. Quelle: Aljazeera
Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist seit dem 21. Mai 2020 sowohl für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina als auch für ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung im Land haben, sowie für Diplomaten wieder ohne 14-tägige Selbstisolation erlaubt. Auch nicht-bosnische minderjährige Kinder und Ehepartner von bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen dürfen mit diesen zusammen einreisen.
Gleiches gilt für den Transit von ausländischen Staatsangehörigen, die durch Bosnien und Herzegowina in ihr Heimat- oder Wohnsitzland reisen müssen.
Geschäftsleute dürfen einreisen, wenn sie eine Einladung ihres Geschäftspartners nachweisen und einen negativen Test auf das Virus SARS-COV-2 durch ein autorisiertes Labor haben, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind seit dem 15. Mai 2020 unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder geöffnet.
Der Zustand einer Natur- oder anderen Katastrophe wurde aufgehoben. In der Föderation Bosnien und Herzegowina müssen Personen in der Öffentlichkeit zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 2 m einhalten. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. An offenen öffentlichen Plätzen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht ebenfalls Maskenpflicht. In der Republika Srpska wurde der Ausnahmezustand am 21. Mai 2020 aufgehoben. Auch hier ist ein Mindestabstand einzuhalten.
Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet.
• Prüfen Sie Ihre Ausreiseoptionen, wenn Sie auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind oder zur Risikogruppe zählen.
Burundi - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 ist der Flughafen Bujumbura für den internationalen Flugverkehr bis auf weiteres geschlossen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Frachtflüge, sowie humanitäre und diplomatische Flüge mit Einzelfallgenehmigungen.
Die Grenzen zu Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen (außer für den Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft).
Für alle Einreisenden gilt eine verpflichtende und kostenpflichtige 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten Covid-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des burundischen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft Burundis zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich über die Seite des Ministère de la Santé Publique.
Dschibuti - Ergänzung:
Reisen nach Dschibuti sind aktuell regulär nicht möglich. Der zivile Flugverkehr ist eingestellt, auch der Personenzugverkehr mit Äthiopien. Die Luft-, Land- und Seegrenzen für die Einreise von Ausländern sind geschlossen. Ausnahmen sind nur für den Transport von Waren und Gütern zugelassen. Die Kontakt- und Ausgehbeschränkungen sowie die Schließung von Moscheen, nicht-essentiellen Geschäften u.a. sind inzwischen wieder aufgehoben. Restaurants öffnen ab 16. Juni, Hotels und Freizeiteinrichtungen ab 30. Juni, Bars und Nachtclubs ab 1. September.
Eine Öffnung des Flughafens und der Landesgrenzen sowie der Schulen wird ebenfalls für den 1. September 2020 vorgesehen.
Änderungen auf Grund epidemiologischer Entwicklungen sind jederzeit möglich.
COVID-19 hat sich nach guter Kontrolle am Anfang inzwischen landesweit ausgebreitet. Angesichts einer vermuteten hohen Durchseuchungsrate ist äußerste Vorsicht geboten. Im öffentlichen Raum herrscht Maskenpflicht.
• Für medizinische Fragen und bei Symptomen kontaktieren Sie bitte die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.
Estland - Ergänzung:
Seit dem 1. Juni können Staatsangehörige aus Deutschland sowie aus weiteren Staaten des Schengen-Raums nach Estland einreisen, wenn sie keine Covid-19 Symptome aufweisen. Eine Quarantäne ist dann nicht mehr verpflichtend.
• Bitte beachten Sie, dass die Einreisemöglichkeiten bei steigenden Infektionszahlen im Herkunftsland jederzeit wieder eingeschränkt werden können.
• Informieren Sie sich auf der Seite des Estnischen Außenministerium zu den aktuellen Einreisebestimmungen, auf der Seite des Estnischen Gesundheitsministerium , sowie auf der Seite Estnischen Regierung zu den erlassenen Maßnahmen.
• Eine Übersicht über die Länder, für die die Quarantänepflicht entfällt, bietet Visit Estonia.
Guatemala - Ergänzung:
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Passagierflüge von und nach Guatemala sowie im Inland wurden ausgesetzt, ebenso wie der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Der Ausnahmezustand (estado de calamidad) wurde am 2. Juni um weitere 30 Tage verlängert.
Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre von 18 Uhr bis 5 Uhr. Supermärkte dürfen von 6 bis 16 Uhr öffnen. Bei weiterhin steigenden Fallzahlen sind weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen.
Chronisch Kranken, Schwangeren, Kindern (Alter nicht genau definiert) und Personen über 60 Jahren ist das Verlassen der Wohnung grundsätzlich untersagt.
Ausgenommen von den Ausgangssperren sind Personen (auch über 60 Jahren), die in explizit als systemrelevant eingestuften Bereichen arbeiten sowie akkreditierte Diplomaten.
Der Fahrzeugverkehr ist, mit Ausnahme der Zeiten der Ausgangssperre, zugelassen. Das Übertreten der Grenzen der Departments ist grundsätzlich untersagt.
Schulen, Universitäten, Bars und ähnliches sind geschlossen, Krankenhäuser sind für ambulante Termine geschlossen. Es gilt ein Verbot von Veranstaltungen, von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten sowie von Hamsterkäufen, der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist untersagt. Badestrände/-seen und sonstige touristische Ziele sind gesperrt. Personen, die sich an der Verbreitung von „Gerüchten“ beteiligen, droht eine Anzeige. Apotheken dürfen rund um die Uhr öffnen.
• Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig, und beachten Sie die geltenden Einschränkungen und Verbote.
Italien - Ergänzung:
Südtirol lockert weiter die Maßnahmen gegen das Coronavirus. Mund-Nasenschutz muss man in der italienischen Urlaubsregion nun nur noch tragen, wenn man keinen Ein-Meter-Abstand halten kann, wie die Landesverwaltung der Autonomen Provinz Bozen am Dienstag mitteilte. Die Abstandsregel von einem Meter gilt im Freien und in geschlossenen Räumen. Nun können auch Naturbadeteiche, Thermalbäder, Kinderbecken und Hallenbäder wieder öffnen. Saunen und Dampfbäder dürfen wieder besucht werden, allerdings nur von Menschen aus dem gleichen Haushalt oder des selben Hotelzimmers. Quelle: tagesschau.de
Lettland - Ergänzung:
Lettland wird den wegen der Corona-Pandemie verhängten Ausnahmezustand nicht verlängern. Dies beschloss die Regierung in Riga. Der Notstand war Mitte März ausgerufen worden und läuft zum 10. Juni aus. Einige der auferlegten Schutzmaßnahmen bleiben aber weiter bestehen - sie wurden vom Parlament bereits auf neue Rechtsgrundlagen übertragen. "Wir kehren morgen bedingt zur Normalität oder zum Alltag zurück, aber mit bekannten Einschränkungen und Regeln", sagte Regierungschef Krisjanis Karins. Quelle: tagesschau.de
Litauen - Ergänzung:
Ab Freitag können Polen wieder ohne Einschränkungen nach Litauen einreisen und von dort aus auch nach Lettland und Estland. Das kündigte der litauische Ministerpräsident Saulius Skvernelis an. Das Infektionsgeschehen in beiden Ländern gleiche sich, so Skvernelis. In Polen gebe es lediglich lokale Hotspots. Daher stehe einer Grenzöffnung nichts im Weg. Bereits Mitte Mai hatten Litauen und Polen die gegenseitige Einreise für Berufspendler, Geschäftsreisende und Studenten erleichtert. Quelle: tagesschau.de
Mexiko - Ergänzung:
Die Infektionslage ist im gesamten Land weiterhin kritisch. Die Entwicklung der Gesundheitslage ist nur schwer vorherzusagen, die Zahl der Infizierten und Todesopfer durch Covid-19 steigt weiterhin stetig an.
Mexiko hat den zuletzt geltenden Gesundheitsnotstand formal beendet. Seit 1. Juni 2020 ist ein vierstufiges Ampelsystem in Kraft. Darüber soll die Situation in jedem einzelnen Bundesstaat beurteilt und Entscheidungen hin zu einer Normalisierung des öffentlichen Lebens getroffen werden. Es kommt daher schrittweise zur Wiederaufnahme des Betriebs einzelner Firmen, Geschäfte, Hotels und eingeschränkt auch von Restaurants. Fahrverbote, Abstandsregeln und die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz gelten fort. Die Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Mexikanische Gesundheitseinrichtungen sind durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, sodass auch für eine adäquate Notfallbehandlung mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Die internationalen Flughäfen von Mexiko sind weiterhin geöffnet. Innermexikanische und internationale Verbindungen werden nach zwischenzeitlicher Reduzierung inzwischen wieder etabliert oder Flugfrequenzen erhöht. Die Route Frankfurt/Main – Mexiko-Stadt – Frankfurt/Main wird wieder bedient, andere Flugverbindungen über europäische Metropolen bestehen fort.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt.
• Bitte erkundigen Sie sich über die Website der Mexikanischen Regierung vor Reiseantritt über die genauen Regelungen und Vorschriften Ihres mexikanischen Ziel-Bundesstaates, und informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das betreffende Land .
• Folgen Sie den Anweisungen von Behörden und Polizei.
Neuseeland - Ergänzung:
Seit 8. Juni 2020 gilt Level 1 des vierstufigen nationalen Covid-19 Notfallplans in Neuseeland. Damit werden die Kontakt- und Reisebeschränkungen innerhalb von Neuseeland vollständig aufgehoben, und das Alltags- und Berufsleben nicht mehr eingeschränkt. Nach inzwischen rund zwei Wochen ohne Covid-19 Neuinfektionen in Neuseeland hat das Land erklärt, das Virus in Neuseeland vollständig eingedämmt zu haben. Beschränkungen werden aufgehoben, Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen und weiter selbst Protokolle und Übersichten über Aufenthaltsorte zu führen.
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben auch in Level 1 bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). Ein Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a. gilt: keine Covid-19 Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter-Rückflugticket ab Auckland).
Einreisende Personen sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Innerhalb der Quarantänezeit werden zwei obligatorische Covid-19 Tests durchgeführt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 ("work, student, visitor, interim, limited"), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen, als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt ("interim visa"). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.
Für Neuseeland wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration , oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige Neuseeländische Auslandsvertretung .
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich auf der laufend aktualisierte Website der neuseeländischen Behörden dazu.
Nigeria - Ergänzung:
Grundsätzlich besteht ein generelles Einreiseverbot nach Nigeria. Seit dem 23. März 2020 sind sämtliche internationale Flughäfen in Nigeria für reguläre Flüge geschlossen; auch der Inlandsflugverkehr ist eingestellt. Die Schließung gilt vorerst bis 21. Juni 2020. Streng reglementierte Ausnahmen gelten für Fracht-, Notfall-, Repatriierungs- und Spezialflüge. Auch die nigerianischen Landgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, für die Seehäfen gelten restriktive Sonderregelungen.
Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Nach jetzigem Kenntnisstand muss dieser Personenkreis bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als 14 Tage), sich nach Einreise einem weiteren PCR-Test unterziehen und in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben. Mit kurzfristig angekündigten zusätzlichen Hygienemaßnahmen bei Einreise muss gerechnet werden.
Seit 1. Juni 2020 gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Ebenso gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen von Masken im öffentlichen Raum.
Geschäfte, Banken, Märkte und Unternehmen dürfen tagsüber mit Auflagen öffnen; die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jedoch jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen. Bundesstaatenübergreifender Personenverkehr ist grundsätzlich untersagt, es gelten jedoch Ausnahmen für essentiellen Personenverkehr, Dienstleistungen und Güterverkehr. Einzelne Bundesstaaten haben zusätzliche Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt.
Menschenansammlungen mit mehr als 20 Personen sind grundsätzlich untersagt. Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 20 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Kurz- oder mittelfristig ist mit Verknappungen von Gütern des täglichen Bedarfs zu rechnen.
Für Nigeria wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nigeria aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Vertretungen in Nigeria .
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Entwicklungen in Nigeria über die Webseite NCDC.
Österreich - Ergänzung:
Österreich wird Regierungskreisen zufolge am 16. Juni die Reisefreiheit nach Italien, Kroatien, Griechenland und viele andere EU-Staaten wieder herstellen. Das bedeutet, bei der Einreise aus diesen Ländern gelten dann die selben Regelungen wie vor Corona. Quarantäne oder ein Covid-Test sind dann nicht mehr notwendig. Ausdrücklich ausgenommen bleibe hingegen Schweden, hieß es. Offiziell beschlossen werden soll der Öffnungsschritt am Mittwoch bei einem runden Tisch im Bundeskanzleramt. Quelle: tagesschau.de
Rumänien - Ergänzung:
Der derzeitige Alarmzustand Rumäniens, der am 15. Mai ausgerufen wurde, soll um weitere 30 Tage bis Mitte Juli verlängert werden. Quelle: Aljazeera
Russische Föderation - Ergänzung:
Die Einreise von Ausländern ist weiterhin stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren und sich bei der Hotline der Stadt Moskau unter der Nummer +7 495 8704509 zu melden. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Die zur Eindämmung von COVID-19 geschlossenen Einrichtungen öffnen seit 9. Juni 2020 schrittweise wieder. In Moskau ist in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/Handschuhen ist Pflicht.
Alle internationalen Flüge von und nach Russland sind eingestellt. Vereinzelt führt Lufthansa von Moskau-Domodedowo Flüge nach Frankfurt und Aeroflot Flüge von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch.
• Erkundigen Sie sich direkt auf der Internetseite von Lufthansa bzw. Aeroflot nach aktuellen Flugmöglichkeiten.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
• Bei Ausreise auf dem Landweg, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Transitländer zu den dort geltenden Durchreisebestimmungen und über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise.
Slowakei - Ergänzung:
Die Einreise aus Deutschland in die Slowakei ist ab dem 10. Juni 2020, 7.00 Uhr, grundsätzlich wieder ohne Einschränkung möglich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Landesgrenzen zu Polen und der Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus diesen beiden Ländern gelten weiterhin die Quarantäneregelungen der Slowakischen Regierung .
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Ungarn und in die Tschechische Republik sind ohne Einschränkungen möglich. Besonderheiten gelten für Transitreisen durch die Slowakei in/aus Richtung Polen und Ukraine. An den wenigen geöffneten Grenzübergängen finden weiterhin Grenzkontrollen statt. Ggf. ist die Anmeldung der Transitreise beim Slowakischen Innenministerium erforderlich.
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind wieder geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen werden schrittweise wieder aufgenommen.
Die touristische Infrastruktur ist weitgehend wieder geöffnet. Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Die slowakische Regierung hat eine zentrale Info-Website zu Covid-19 und häufigen Fragen sowie eine Hotline eingerichtet (0800 221 234 aus der Slowakei und +421 222 113 333 aus dem Ausland). Auf der Website finden Sie alle Informationen über geltende Maßnahmen und Verhaltensanweisungen auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
• Bei Verdacht auf eine Covid-19-Infektion, melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggfs. bitte die zentrale Covid-19-Hotline +421 222 113 333 oder in dringenden medizinischen Notfällen den Notruf 112.
• Beachten Sie örtliche Hinweise, und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
Spanien - Ergänzung:
Das Tragen eines Mundschutzes in der Öffentlichkeit wird in Spanien auch nach Ende des Ausnahmezustands am 21. Juni obligatorisch bleiben. Die Regelung gelte so lange, bis eine Heilung oder ein Impfstoff gegen das Coronavirus gefunden wird, sagt Gesundheitsminister Salvador Illa. Spanier müssten weiterhin drinnen und draußen Masken tragen, so lange sie keinen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen garantieren könnten. Quelle: tagesschau.de
Mallorca und andere spanische Baleareninseln wollen ab Montag insgesamt bis zu 10.900 Urlauber aus Deutschland einreisen lassen. Das teilte die Regionalpräsidentin der Balearen, Francina Armengol, in Palma de Mallorca mit. Das sind fast doppelt so viele wie spanische Medien am Vortag berichtet hatten. Quelle: tagesschau.de
Sri Lanka - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Colombo ist seit dem 19. März 2020 bis auf weiteres für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark abgenommen hat. Die Einreise aus Deutschland ist seit dem 15. März 2020 untersagt.
Die Gültigkeit von erteilten Visa wurde laut den Behörden von Sri Lanka automatisch bis zum 11. Juli 2020 verlängert. Ausländer sind gehalten, bis zu diesem Datum online einen Termin beim sri lankischen Department of Immigration and Emigration zu buchen um die entsprechende Gebühr für die Verlängerung zu begleichen und den Verlängerungsstempel im Pass angebracht zu bekommen.
Zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 gilt derzeit nachts von 23 Uhr bis 4 Uhr eine landesweite Ausgangssperre. Die Ausgangssperre gilt nicht für Personen auf dem Weg zum Flughafen, um einen unmittelbar bevorstehenden Flug wahrzunehmen.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Website der Deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
• Bitte beachten Sie, dass Ausgangssperren zur Eindämmung von COVID-19 zum Teil mit sehr kurzem Vorlauf verhängt werden.
• Bitte halten Sie während der Fahrt zum Flughafen Ihren Reisepass und Ihre Flugreservierung für eventuelle Kontrollen bereit.
• Folgen Sie stets den Anweisungen der örtlichen Behörden, und informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen beim sri lankischen Gesundheitsministerium .
Togo - Ergänzung:
Staatspräsident Gnassingbé hat am 1. April 2020 einen Gesundheitsnotstand für drei Monate ausgerufen.
Die Landgrenzen Togos sind für den Personenverkehr derzeit geschlossen. Unabhängig davon wäre nach Einreise eine 14-tägige Quarantäne erforderlich, die durch eine verpflichtende Einweisung in staatliche Quarantänestationen erfolgt.
Der Flughafen der Hauptstadt Lomé (LFW) steht nur noch sehr eingeschränkt vorwiegend für Cargo- und Chartersonderflüge zur Verfügung. Die einzige Fluglinie, die derzeit noch gelegentliche Flüge anbietet, ist Ethiopian Airlines.
Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken. Das Betreten der Strände ist untersagt, öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Nur wenige Hotels haben noch geöffnet.
• Halten Sie sich an die Maßnahmen der Regierung, und folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Togo zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Türkei - Ergänzung:
Die Regelung, dass Menschen über 65 sowie Minderjährige nicht das Haus verlassen dürfen, wird aufgehoben. Quelle: Aljazeera
Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat die nationale Gefahrenlage ausgerufen. Zu Einzelheiten mit den damit verbundenen Maßnahmen wird auf die Website der Deutschen Botschaft Budapest verwiesen.
An den Schengen-Binnengrenzen zu Slowenien und Österreich wurden Grenzkontrollen wiedereingeführt.
Deutsche Staatsangehörige können seit dem 7. Juni 2020 wieder uneingeschränkt nach Ungarn einreisen, wenn die Einreise aus den Ländern Deutschland, Österreich, Slowakei oder der Tschechischen Republik stattfindet. Für Einreisen aus anderen als den genannten Ländern ist ein ungarischer Daueraufenthalt nachzuweisen und eine 14-tägige Selbstquarantäne verpflichtend.
Personen, die diese Einreisevorausetzung nicht erfüllen, können einen Antrag auf Einreisegenehmigung bei der ungarischen Polizei stellen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad führen derzeit einige Flüge aus den VAE nach Europa durch, unter anderem nach Frankfurt/Main. Seit Mitte März 2020 gilt grundsätzlich ein Einreisestopp für Ausländer in die VAE. Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad bieten seit 9. Mai 2020 wieder Buchungen für Passagierflüge vom Ausland in die VAE an, unter anderem von Frankfurt/Main nach Abu Dhabi bzw. Dubai. Die Flüge in die VAE sind derzeit ausschließlich für emiratische Staatsangehörige sowie Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa buchbar. „Residents“ und Inhaber anderer Langfristvisa benötigen vor der Buchung eine ausdrückliche Rückkehrerlaubnis der VAE Behörden. Hierzu wurden eine spezielle Website der Federal Authority for Identity & Citizenship, und die Hotline +971 600522222 eingerichtet. Nach Einreise in die VAE ist eine 14-tägige Quarantäne mit Covid-19-Test verpflichtend.
Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter engen Auflagen wieder geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre (im Emirat Dubai von 23 Uhr bis 6 Uhr).
Im Emirat Abu Dhabi ist zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 seit dem 2. Juni 2020 die Bewegungsfreiheit bis auf weiteres ganztägig beschränkt. Die Außengrenzen des Emirats Abu Dhabi sowie die Binnengrenzen zwischen den drei Regionen des Emirats (Abu Dhabi, Al Ain und Al Dhafra) dürfen nicht übertreten werden. Ausnahmen bestehen für Inhaber wichtiger Berufe, die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind, behandlungsbedürftige Patienten sowie den Güterverkehr.
Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Moscheen, Kirchen und andere Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso die Bildungseinrichtungen. Private Treffen sind nur im kleinsten Kreis gestattet.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.
Zypern - Ergänzung:
Seit heute können Reisende aus insgesamt 13 Staaten wieder nach Zypern kommen, ohne sich nach ihrer Ankunft in Quarantäne begeben zu müssen. Nach Angaben des zyprischen Staatsrundfunks gilt das neben Deutschland auch für Österreich, Malta, Griechenland, Israel, Bulgarien, Finnland, der Slowakei, Slowenien, Litauen, Norwegen, Dänemark und Ungarn. Die Einreisenden müssen sich aber vor dem Abflug in ihrer Heimat einem Corona-Test unterziehen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 20. Juni. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Quarantänepflicht für weitere Staatsangehörige entfallen: aus der Schweiz, Tschechien, Polen, Rumänien sowie Kroatien und Estland. Quelle: tagesschau.de
Weltweite Reisewarnung
Die wegen der Corona-Pandemie geltende Reisewarnung wird ab dem 15. Juni wieder aufgehoben. Das beschloss das Bundeskabinett für alle EU-Staaten sowie für Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Für diese Länder werde die Reisewarnung durch Reisehinweise ersetzt. Diese würden für alle betroffenen Staaten bei Bedarf jeweils tagesaktuell überarbeitet.
Die Bundesregierung will die Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union bis zum 31. August verlängern. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollen aber Ausnahmen für einzelne Länder gemacht werden können, die bestimmte Kriterien erfüllen. Quelle: tagesschau.de
Gruß
Birgitt
Aserbaidschan hat den Lockdown, einschließlich der Schließung von Grenzen, bis zum 1. Juli verlängert. Nationale Flüge können ab dem 15. Juni wieder aufgenommen werden. Für den 14. und 15. Juni gilt für Baku und andere größere Städte eine Ausgangssperre, da die Zahl der Infektionen gestiegen ist. Quelle: Aljazeera
Bosnien und Herzegowina - Ergänzung:
Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist seit dem 21. Mai 2020 sowohl für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina als auch für ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung im Land haben, sowie für Diplomaten wieder ohne 14-tägige Selbstisolation erlaubt. Auch nicht-bosnische minderjährige Kinder und Ehepartner von bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen dürfen mit diesen zusammen einreisen.
Gleiches gilt für den Transit von ausländischen Staatsangehörigen, die durch Bosnien und Herzegowina in ihr Heimat- oder Wohnsitzland reisen müssen.
Geschäftsleute dürfen einreisen, wenn sie eine Einladung ihres Geschäftspartners nachweisen und einen negativen Test auf das Virus SARS-COV-2 durch ein autorisiertes Labor haben, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind seit dem 15. Mai 2020 unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder geöffnet.
Der Zustand einer Natur- oder anderen Katastrophe wurde aufgehoben. In der Föderation Bosnien und Herzegowina müssen Personen in der Öffentlichkeit zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 2 m einhalten. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. An offenen öffentlichen Plätzen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht ebenfalls Maskenpflicht. In der Republika Srpska wurde der Ausnahmezustand am 21. Mai 2020 aufgehoben. Auch hier ist ein Mindestabstand einzuhalten.
Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet.
• Prüfen Sie Ihre Ausreiseoptionen, wenn Sie auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind oder zur Risikogruppe zählen.
Burundi - Ergänzung:
Seit dem 22. März 2020 ist der Flughafen Bujumbura für den internationalen Flugverkehr bis auf weiteres geschlossen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Frachtflüge, sowie humanitäre und diplomatische Flüge mit Einzelfallgenehmigungen.
Die Grenzen zu Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen (außer für den Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft).
Für alle Einreisenden gilt eine verpflichtende und kostenpflichtige 14-tägige Quarantäne in staatlich festgelegten Einrichtungen. Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten Covid-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des burundischen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft Burundis zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich über die Seite des Ministère de la Santé Publique.
Dschibuti - Ergänzung:
Reisen nach Dschibuti sind aktuell regulär nicht möglich. Der zivile Flugverkehr ist eingestellt, auch der Personenzugverkehr mit Äthiopien. Die Luft-, Land- und Seegrenzen für die Einreise von Ausländern sind geschlossen. Ausnahmen sind nur für den Transport von Waren und Gütern zugelassen. Die Kontakt- und Ausgehbeschränkungen sowie die Schließung von Moscheen, nicht-essentiellen Geschäften u.a. sind inzwischen wieder aufgehoben. Restaurants öffnen ab 16. Juni, Hotels und Freizeiteinrichtungen ab 30. Juni, Bars und Nachtclubs ab 1. September.
Eine Öffnung des Flughafens und der Landesgrenzen sowie der Schulen wird ebenfalls für den 1. September 2020 vorgesehen.
Änderungen auf Grund epidemiologischer Entwicklungen sind jederzeit möglich.
COVID-19 hat sich nach guter Kontrolle am Anfang inzwischen landesweit ausgebreitet. Angesichts einer vermuteten hohen Durchseuchungsrate ist äußerste Vorsicht geboten. Im öffentlichen Raum herrscht Maskenpflicht.
• Für medizinische Fragen und bei Symptomen kontaktieren Sie bitte die von der dschibutischen Regierung eingerichtete kostenlose Rufnummer 1517.
Estland - Ergänzung:
Seit dem 1. Juni können Staatsangehörige aus Deutschland sowie aus weiteren Staaten des Schengen-Raums nach Estland einreisen, wenn sie keine Covid-19 Symptome aufweisen. Eine Quarantäne ist dann nicht mehr verpflichtend.
• Bitte beachten Sie, dass die Einreisemöglichkeiten bei steigenden Infektionszahlen im Herkunftsland jederzeit wieder eingeschränkt werden können.
• Informieren Sie sich auf der Seite des Estnischen Außenministerium zu den aktuellen Einreisebestimmungen, auf der Seite des Estnischen Gesundheitsministerium , sowie auf der Seite Estnischen Regierung zu den erlassenen Maßnahmen.
• Eine Übersicht über die Länder, für die die Quarantänepflicht entfällt, bietet Visit Estonia.
Guatemala - Ergänzung:
Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Passagierflüge von und nach Guatemala sowie im Inland wurden ausgesetzt, ebenso wie der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.
Der Ausnahmezustand (estado de calamidad) wurde am 2. Juni um weitere 30 Tage verlängert.
Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre von 18 Uhr bis 5 Uhr. Supermärkte dürfen von 6 bis 16 Uhr öffnen. Bei weiterhin steigenden Fallzahlen sind weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen.
Chronisch Kranken, Schwangeren, Kindern (Alter nicht genau definiert) und Personen über 60 Jahren ist das Verlassen der Wohnung grundsätzlich untersagt.
Ausgenommen von den Ausgangssperren sind Personen (auch über 60 Jahren), die in explizit als systemrelevant eingestuften Bereichen arbeiten sowie akkreditierte Diplomaten.
Der Fahrzeugverkehr ist, mit Ausnahme der Zeiten der Ausgangssperre, zugelassen. Das Übertreten der Grenzen der Departments ist grundsätzlich untersagt.
Schulen, Universitäten, Bars und ähnliches sind geschlossen, Krankenhäuser sind für ambulante Termine geschlossen. Es gilt ein Verbot von Veranstaltungen, von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten sowie von Hamsterkäufen, der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist untersagt. Badestrände/-seen und sonstige touristische Ziele sind gesperrt. Personen, die sich an der Verbreitung von „Gerüchten“ beteiligen, droht eine Anzeige. Apotheken dürfen rund um die Uhr öffnen.
• Seien Sie bei Aufenthalt im Land besonders vorsichtig, und beachten Sie die geltenden Einschränkungen und Verbote.
Italien - Ergänzung:
Südtirol lockert weiter die Maßnahmen gegen das Coronavirus. Mund-Nasenschutz muss man in der italienischen Urlaubsregion nun nur noch tragen, wenn man keinen Ein-Meter-Abstand halten kann, wie die Landesverwaltung der Autonomen Provinz Bozen am Dienstag mitteilte. Die Abstandsregel von einem Meter gilt im Freien und in geschlossenen Räumen. Nun können auch Naturbadeteiche, Thermalbäder, Kinderbecken und Hallenbäder wieder öffnen. Saunen und Dampfbäder dürfen wieder besucht werden, allerdings nur von Menschen aus dem gleichen Haushalt oder des selben Hotelzimmers. Quelle: tagesschau.de
Lettland - Ergänzung:
Lettland wird den wegen der Corona-Pandemie verhängten Ausnahmezustand nicht verlängern. Dies beschloss die Regierung in Riga. Der Notstand war Mitte März ausgerufen worden und läuft zum 10. Juni aus. Einige der auferlegten Schutzmaßnahmen bleiben aber weiter bestehen - sie wurden vom Parlament bereits auf neue Rechtsgrundlagen übertragen. "Wir kehren morgen bedingt zur Normalität oder zum Alltag zurück, aber mit bekannten Einschränkungen und Regeln", sagte Regierungschef Krisjanis Karins. Quelle: tagesschau.de
Litauen - Ergänzung:
Ab Freitag können Polen wieder ohne Einschränkungen nach Litauen einreisen und von dort aus auch nach Lettland und Estland. Das kündigte der litauische Ministerpräsident Saulius Skvernelis an. Das Infektionsgeschehen in beiden Ländern gleiche sich, so Skvernelis. In Polen gebe es lediglich lokale Hotspots. Daher stehe einer Grenzöffnung nichts im Weg. Bereits Mitte Mai hatten Litauen und Polen die gegenseitige Einreise für Berufspendler, Geschäftsreisende und Studenten erleichtert. Quelle: tagesschau.de
Mexiko - Ergänzung:
Die Infektionslage ist im gesamten Land weiterhin kritisch. Die Entwicklung der Gesundheitslage ist nur schwer vorherzusagen, die Zahl der Infizierten und Todesopfer durch Covid-19 steigt weiterhin stetig an.
Mexiko hat den zuletzt geltenden Gesundheitsnotstand formal beendet. Seit 1. Juni 2020 ist ein vierstufiges Ampelsystem in Kraft. Darüber soll die Situation in jedem einzelnen Bundesstaat beurteilt und Entscheidungen hin zu einer Normalisierung des öffentlichen Lebens getroffen werden. Es kommt daher schrittweise zur Wiederaufnahme des Betriebs einzelner Firmen, Geschäfte, Hotels und eingeschränkt auch von Restaurants. Fahrverbote, Abstandsregeln und die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz gelten fort. Die Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat.
Mexikanische Gesundheitseinrichtungen sind durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, sodass auch für eine adäquate Notfallbehandlung mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Die internationalen Flughäfen von Mexiko sind weiterhin geöffnet. Innermexikanische und internationale Verbindungen werden nach zwischenzeitlicher Reduzierung inzwischen wieder etabliert oder Flugfrequenzen erhöht. Die Route Frankfurt/Main – Mexiko-Stadt – Frankfurt/Main wird wieder bedient, andere Flugverbindungen über europäische Metropolen bestehen fort.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt.
• Bitte erkundigen Sie sich über die Website der Mexikanischen Regierung vor Reiseantritt über die genauen Regelungen und Vorschriften Ihres mexikanischen Ziel-Bundesstaates, und informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für das betreffende Land .
• Folgen Sie den Anweisungen von Behörden und Polizei.
Neuseeland - Ergänzung:
Seit 8. Juni 2020 gilt Level 1 des vierstufigen nationalen Covid-19 Notfallplans in Neuseeland. Damit werden die Kontakt- und Reisebeschränkungen innerhalb von Neuseeland vollständig aufgehoben, und das Alltags- und Berufsleben nicht mehr eingeschränkt. Nach inzwischen rund zwei Wochen ohne Covid-19 Neuinfektionen in Neuseeland hat das Land erklärt, das Virus in Neuseeland vollständig eingedämmt zu haben. Beschränkungen werden aufgehoben, Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen und weiter selbst Protokolle und Übersichten über Aufenthaltsorte zu führen.
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben auch in Level 1 bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). Ein Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a. gilt: keine Covid-19 Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter-Rückflugticket ab Auckland).
Einreisende Personen sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Innerhalb der Quarantänezeit werden zwei obligatorische Covid-19 Tests durchgeführt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 ("work, student, visitor, interim, limited"), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen, als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt ("interim visa"). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.
Für Neuseeland wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration , oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige Neuseeländische Auslandsvertretung .
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich auf der laufend aktualisierte Website der neuseeländischen Behörden dazu.
Nigeria - Ergänzung:
Grundsätzlich besteht ein generelles Einreiseverbot nach Nigeria. Seit dem 23. März 2020 sind sämtliche internationale Flughäfen in Nigeria für reguläre Flüge geschlossen; auch der Inlandsflugverkehr ist eingestellt. Die Schließung gilt vorerst bis 21. Juni 2020. Streng reglementierte Ausnahmen gelten für Fracht-, Notfall-, Repatriierungs- und Spezialflüge. Auch die nigerianischen Landgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, für die Seehäfen gelten restriktive Sonderregelungen.
Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten für nigerianische Staatsangehörige, Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Nigeria und Diplomaten. Nach jetzigem Kenntnisstand muss dieser Personenkreis bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als 14 Tage), sich nach Einreise einem weiteren PCR-Test unterziehen und in eine 14-tägige, überwachte Selbstisolierung begeben. Mit kurzfristig angekündigten zusätzlichen Hygienemaßnahmen bei Einreise muss gerechnet werden.
Seit 1. Juni 2020 gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 4 Uhr. Ebenso gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen von Masken im öffentlichen Raum.
Geschäfte, Banken, Märkte und Unternehmen dürfen tagsüber mit Auflagen öffnen; die Behörden können die Einhaltung der Maskenpflicht und von Bewegungsbeschränkungen jedoch jederzeit überprüfen, Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen. Bundesstaatenübergreifender Personenverkehr ist grundsätzlich untersagt, es gelten jedoch Ausnahmen für essentiellen Personenverkehr, Dienstleistungen und Güterverkehr. Einzelne Bundesstaaten haben zusätzliche Bewegungsbeschränkungen und Auflagen innerhalb der Bundesgrenzen verhängt.
Menschenansammlungen mit mehr als 20 Personen sind grundsätzlich untersagt. Bundesstaaten können religiöse Versammlungen von mehr als 20 Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen zulassen.
Kurz- oder mittelfristig ist mit Verknappungen von Gütern des täglichen Bedarfs zu rechnen.
Für Nigeria wurde eine Rückholaktion für Reisende durchgeführt.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Nigeria aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Vertretungen in Nigeria .
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Entwicklungen in Nigeria über die Webseite NCDC.
Österreich - Ergänzung:
Österreich wird Regierungskreisen zufolge am 16. Juni die Reisefreiheit nach Italien, Kroatien, Griechenland und viele andere EU-Staaten wieder herstellen. Das bedeutet, bei der Einreise aus diesen Ländern gelten dann die selben Regelungen wie vor Corona. Quarantäne oder ein Covid-Test sind dann nicht mehr notwendig. Ausdrücklich ausgenommen bleibe hingegen Schweden, hieß es. Offiziell beschlossen werden soll der Öffnungsschritt am Mittwoch bei einem runden Tisch im Bundeskanzleramt. Quelle: tagesschau.de
Rumänien - Ergänzung:
Der derzeitige Alarmzustand Rumäniens, der am 15. Mai ausgerufen wurde, soll um weitere 30 Tage bis Mitte Juli verlängert werden. Quelle: Aljazeera
Russische Föderation - Ergänzung:
Die Einreise von Ausländern ist weiterhin stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren und sich bei der Hotline der Stadt Moskau unter der Nummer +7 495 8704509 zu melden. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Die zur Eindämmung von COVID-19 geschlossenen Einrichtungen öffnen seit 9. Juni 2020 schrittweise wieder. In Moskau ist in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz/Handschuhen ist Pflicht.
Alle internationalen Flüge von und nach Russland sind eingestellt. Vereinzelt führt Lufthansa von Moskau-Domodedowo Flüge nach Frankfurt und Aeroflot Flüge von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch.
• Erkundigen Sie sich direkt auf der Internetseite von Lufthansa bzw. Aeroflot nach aktuellen Flugmöglichkeiten.
• Prüfen Sie kritisch Ihre Reisepläne und erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung .
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Ihr Flug stattfindet.
• Bei Ausreise auf dem Landweg, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Auslandsvertretungen der Transitländer zu den dort geltenden Durchreisebestimmungen und über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise.
Slowakei - Ergänzung:
Die Einreise aus Deutschland in die Slowakei ist ab dem 10. Juni 2020, 7.00 Uhr, grundsätzlich wieder ohne Einschränkung möglich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Landesgrenzen zu Polen und der Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus diesen beiden Ländern gelten weiterhin die Quarantäneregelungen der Slowakischen Regierung .
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Ungarn und in die Tschechische Republik sind ohne Einschränkungen möglich. Besonderheiten gelten für Transitreisen durch die Slowakei in/aus Richtung Polen und Ukraine. An den wenigen geöffneten Grenzübergängen finden weiterhin Grenzkontrollen statt. Ggf. ist die Anmeldung der Transitreise beim Slowakischen Innenministerium erforderlich.
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind wieder geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen werden schrittweise wieder aufgenommen.
Die touristische Infrastruktur ist weitgehend wieder geöffnet. Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Die slowakische Regierung hat eine zentrale Info-Website zu Covid-19 und häufigen Fragen sowie eine Hotline eingerichtet (0800 221 234 aus der Slowakei und +421 222 113 333 aus dem Ausland). Auf der Website finden Sie alle Informationen über geltende Maßnahmen und Verhaltensanweisungen auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft Pressburg .
• Bei Verdacht auf eine Covid-19-Infektion, melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggfs. bitte die zentrale Covid-19-Hotline +421 222 113 333 oder in dringenden medizinischen Notfällen den Notruf 112.
• Beachten Sie örtliche Hinweise, und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
Spanien - Ergänzung:
Das Tragen eines Mundschutzes in der Öffentlichkeit wird in Spanien auch nach Ende des Ausnahmezustands am 21. Juni obligatorisch bleiben. Die Regelung gelte so lange, bis eine Heilung oder ein Impfstoff gegen das Coronavirus gefunden wird, sagt Gesundheitsminister Salvador Illa. Spanier müssten weiterhin drinnen und draußen Masken tragen, so lange sie keinen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen garantieren könnten. Quelle: tagesschau.de
Mallorca und andere spanische Baleareninseln wollen ab Montag insgesamt bis zu 10.900 Urlauber aus Deutschland einreisen lassen. Das teilte die Regionalpräsidentin der Balearen, Francina Armengol, in Palma de Mallorca mit. Das sind fast doppelt so viele wie spanische Medien am Vortag berichtet hatten. Quelle: tagesschau.de
Sri Lanka - Ergänzung:
Der internationale Flughafen in Colombo ist seit dem 19. März 2020 bis auf weiteres für ankommende internationale Passagierflüge geschlossen. Leere Passagierflüge, die Passagiere in Colombo aufnehmen, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Ausreise von Passagieren auf kommerziellen Fluglinien ist weiterhin möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark abgenommen hat. Die Einreise aus Deutschland ist seit dem 15. März 2020 untersagt.
Die Gültigkeit von erteilten Visa wurde laut den Behörden von Sri Lanka automatisch bis zum 11. Juli 2020 verlängert. Ausländer sind gehalten, bis zu diesem Datum online einen Termin beim sri lankischen Department of Immigration and Emigration zu buchen um die entsprechende Gebühr für die Verlängerung zu begleichen und den Verlängerungsstempel im Pass angebracht zu bekommen.
Zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 gilt derzeit nachts von 23 Uhr bis 4 Uhr eine landesweite Ausgangssperre. Die Ausgangssperre gilt nicht für Personen auf dem Weg zum Flughafen, um einen unmittelbar bevorstehenden Flug wahrzunehmen.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Website der Deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
• Bitte beachten Sie, dass Ausgangssperren zur Eindämmung von COVID-19 zum Teil mit sehr kurzem Vorlauf verhängt werden.
• Bitte halten Sie während der Fahrt zum Flughafen Ihren Reisepass und Ihre Flugreservierung für eventuelle Kontrollen bereit.
• Folgen Sie stets den Anweisungen der örtlichen Behörden, und informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen beim sri lankischen Gesundheitsministerium .
Togo - Ergänzung:
Staatspräsident Gnassingbé hat am 1. April 2020 einen Gesundheitsnotstand für drei Monate ausgerufen.
Die Landgrenzen Togos sind für den Personenverkehr derzeit geschlossen. Unabhängig davon wäre nach Einreise eine 14-tägige Quarantäne erforderlich, die durch eine verpflichtende Einweisung in staatliche Quarantänestationen erfolgt.
Der Flughafen der Hauptstadt Lomé (LFW) steht nur noch sehr eingeschränkt vorwiegend für Cargo- und Chartersonderflüge zur Verfügung. Die einzige Fluglinie, die derzeit noch gelegentliche Flüge anbietet, ist Ethiopian Airlines.
Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken. Das Betreten der Strände ist untersagt, öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Nur wenige Hotels haben noch geöffnet.
• Halten Sie sich an die Maßnahmen der Regierung, und folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Togo zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Türkei - Ergänzung:
Die Regelung, dass Menschen über 65 sowie Minderjährige nicht das Haus verlassen dürfen, wird aufgehoben. Quelle: Aljazeera
Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat die nationale Gefahrenlage ausgerufen. Zu Einzelheiten mit den damit verbundenen Maßnahmen wird auf die Website der Deutschen Botschaft Budapest verwiesen.
An den Schengen-Binnengrenzen zu Slowenien und Österreich wurden Grenzkontrollen wiedereingeführt.
Deutsche Staatsangehörige können seit dem 7. Juni 2020 wieder uneingeschränkt nach Ungarn einreisen, wenn die Einreise aus den Ländern Deutschland, Österreich, Slowakei oder der Tschechischen Republik stattfindet. Für Einreisen aus anderen als den genannten Ländern ist ein ungarischer Daueraufenthalt nachzuweisen und eine 14-tägige Selbstquarantäne verpflichtend.
Personen, die diese Einreisevorausetzung nicht erfüllen, können einen Antrag auf Einreisegenehmigung bei der ungarischen Polizei stellen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Budapest.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
Vereinigte Arabische Emirate - Ergänzung:
Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad führen derzeit einige Flüge aus den VAE nach Europa durch, unter anderem nach Frankfurt/Main. Seit Mitte März 2020 gilt grundsätzlich ein Einreisestopp für Ausländer in die VAE. Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad bieten seit 9. Mai 2020 wieder Buchungen für Passagierflüge vom Ausland in die VAE an, unter anderem von Frankfurt/Main nach Abu Dhabi bzw. Dubai. Die Flüge in die VAE sind derzeit ausschließlich für emiratische Staatsangehörige sowie Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa buchbar. „Residents“ und Inhaber anderer Langfristvisa benötigen vor der Buchung eine ausdrückliche Rückkehrerlaubnis der VAE Behörden. Hierzu wurden eine spezielle Website der Federal Authority for Identity & Citizenship, und die Hotline +971 600522222 eingerichtet. Nach Einreise in die VAE ist eine 14-tägige Quarantäne mit Covid-19-Test verpflichtend.
Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf sozialen Abstand zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter engen Auflagen wieder geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre (im Emirat Dubai von 23 Uhr bis 6 Uhr).
Im Emirat Abu Dhabi ist zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 seit dem 2. Juni 2020 die Bewegungsfreiheit bis auf weiteres ganztägig beschränkt. Die Außengrenzen des Emirats Abu Dhabi sowie die Binnengrenzen zwischen den drei Regionen des Emirats (Abu Dhabi, Al Ain und Al Dhafra) dürfen nicht übertreten werden. Ausnahmen bestehen für Inhaber wichtiger Berufe, die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind, behandlungsbedürftige Patienten sowie den Güterverkehr.
Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Moscheen, Kirchen und andere Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso die Bildungseinrichtungen. Private Treffen sind nur im kleinsten Kreis gestattet.
• Bitte informieren Sie sich über Buchungsmöglichkeiten direkt bei den Fluggesellschaften.
• Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden, und beachten Sie unbedingt die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.
Zypern - Ergänzung:
Seit heute können Reisende aus insgesamt 13 Staaten wieder nach Zypern kommen, ohne sich nach ihrer Ankunft in Quarantäne begeben zu müssen. Nach Angaben des zyprischen Staatsrundfunks gilt das neben Deutschland auch für Österreich, Malta, Griechenland, Israel, Bulgarien, Finnland, der Slowakei, Slowenien, Litauen, Norwegen, Dänemark und Ungarn. Die Einreisenden müssen sich aber vor dem Abflug in ihrer Heimat einem Corona-Test unterziehen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 20. Juni. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Quarantänepflicht für weitere Staatsangehörige entfallen: aus der Schweiz, Tschechien, Polen, Rumänien sowie Kroatien und Estland. Quelle: tagesschau.de
Weltweite Reisewarnung
Die wegen der Corona-Pandemie geltende Reisewarnung wird ab dem 15. Juni wieder aufgehoben. Das beschloss das Bundeskabinett für alle EU-Staaten sowie für Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Für diese Länder werde die Reisewarnung durch Reisehinweise ersetzt. Diese würden für alle betroffenen Staaten bei Bedarf jeweils tagesaktuell überarbeitet.
Die Bundesregierung will die Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union bis zum 31. August verlängern. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollen aber Ausnahmen für einzelne Länder gemacht werden können, die bestimmte Kriterien erfüllen. Quelle: tagesschau.de
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Angola - Ergänzung:
Alle internationalen Flüge von und nach Angola wurden seit 20. März 2020 bis auf weiteres eingestellt. Land- und Seegrenzen sind in diesem Zeitraum für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen, auch der nationale Flugverkehr ist suspendiert. Der seit 27. März geltende Ausnahmezustand wurde bis zum 24. Juni in abgeschwächter Form verlängert. Eine erneute Verlängerung ist möglich. Während des Ausnahmezustands ist es verboten, die nationalen Grenzen zu übertreten. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist vom Provinzverkehr ausgeschlossen. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig das Haus zu verlassen. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
Argentinien - Ergänzung:
Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg ist zurzeit nur mit Sondergenehmigung möglich. Mit Sondergenehmigungen finden noch vereinzelte kommerzielle Flüge statt, Informationen dazu werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften veröffentlicht. Der reguläre Flugverkehr nach Europa wurde noch nicht wieder aufgenommen.
Alle Einreisenden unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Argentinien verzeichnet aktuell steigende Covid-19-Infektionszahlen, vor allem im Großraum Buenos Aires. In den meisten Inlandsprovinzen ist die Zahl der Infektionen dagegen bisher auf einem niedrigen Niveau geblieben. Die bis 28. Juni 2020 verlängerte, landesweite Ausgangssperre wurde daher flexibilisiert. Im Großraum Buenos Aires (AMBA) herrscht weiterhin eine allgemeine Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Eine – berechtigte – Ausnahmegenehmigung (Certificado de Circulación) muss online beantragt werden. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe. In den Provinzen wird die Ausgangssperre allmählich gelockert, ausgenommen sind die Provinzen Chaco, Chubut, Córdoba und Rio Negro.
Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin streng eingehalten werden. Informationen für Deutsche, die sich noch in Argentinien aufhalten, finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft .
Für Argentinien hat eine Rückholaktion für Reisende stattgefunden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft.
• Verfolgen Sie die Informationen der Argentinischen Regierung .
• Beachten Sie die Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung (CUHC).
• Reisende in Argentinien informieren sich über die Deutsche Botschaft Buenos Aires .
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste , damit Sie über mögliche Ausreisemöglichkeiten zu gegebener Zeit direkt informiert werden können.
Bulgarien - Ergänzung:
Bulgarien wird den epidemischen Notfall bis Ende Juni verlängern, um die Ausbreitung des Coronavirus nach einer Zunahme neuer registrierter Fälle zu bekämpfen, sagte Premierminister Boyko Borissov. Das Balkanland hat die meisten restriktiven Maßnahmen, die es Mitte März verhängt hat, gelockert und die Wiedereröffnung von Restaurants und Einkaufszentren ermöglicht. Quelle: Aljazeera
Dänemark - Ergänzung:
Dänemark öffnet seine im Zuge der Corona-Krise geschlossenen Grenzen bald wieder für Einwohner Schleswig-Holsteins. Menschen aus Deutschlands nördlichstem Bundesland könnten ab dem kommenden Montag auch ohne triftigen Grund wieder nach Dänemark einreisen, teilte das dänische Justizministerium mit. Man müsse dafür lediglich dokumentieren können, dass man in Schleswig-Holstein wohne. Für Deutsche und Dänen in der Grenzregion sei es ohnehin üblich, sich im Alltag ungehindert über die Grenze bewegen zu dürfen, erklärte Justizminister Nick Hækkerup. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien - Ergänzung:
Von Reisen nach Großbritannien wird voraussichtlich auch nach Mitte Juni noch dringend abgeraten. Das sagt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Auch wenn es keine offizielle Reisewarnung für Europa dann mehr gebe, könne dies nicht empfohlen werden. Auf der Insel gibt es deutlich mehr Corona-Fälle als in vielen anderen europäischen Staaten. In Großbritannien müssen sich Einreisende zudem seit Anfang der Woche für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Quelle: tagesschau.de
Irak - Ergänzung:
Durch die Schließung des irakischen Luftraums sowie der Landgrenzen für den Personenverkehr ist die Ein- und Ausreise von und in den Irak derzeit bis auf weiteres nicht möglich. Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens von COVID-19 ist weiterhin jederzeit mit drastischen innerirakischen Reise- und Ausgangsbeschränkungen zu rechnen. Zurzeit gilt eine vollständige Ausgangssperre vorerst bis zum 14. Juni 2020. Mit einer Verlängerung ist zu rechnen.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über bestehende Ausgangssperren, Reiseverbote, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
• Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Malaysia - Ergänzung:
Die seit dem 18. März 2020 geltende Einreisesperre für alle Ausländer bleibt bis auf weiteres bestehen. Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Seit 10. Juni 2020 wird der Lockdown schrittweise gelockert. In der jetzigen Phase, die bis 31. August 2020 andauern soll, sind Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) wieder möglich.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
• Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.
Marokko - Ergänzung:
Der Gesundheitsnotstand wird bis zum 10. Juli 2020 verlängert und überträgt dem Innenministerium die Befugnis, schrittweise Anpassungen der Eindämmungsmaßnahmen vorzunehmen. Quelle: Maghreb Post
Neuseeland - Ergänzung:
Seit 9. Juni 2020 gilt Level 1 des vierstufigen nationalen Covid-19 Notfallplans in Neuseeland. Damit werden die Kontakt- und Reisebeschränkungen innerhalb von Neuseeland vollständig aufgehoben, und das Alltags- und Berufsleben nicht mehr eingeschränkt. Nach inzwischen rund zwei Wochen ohne Covid-19 Neuinfektionen in Neuseeland hat das Land erklärt, das Virus in Neuseeland vollständig eingedämmt zu haben. Beschränkungen, einschließlich Abstandsregenwerden aufgehoben, Bürger sind aber aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen und weiter selbst Protokolle und Übersichten über Aufenthaltsorte zu führen. Es gilt keine Maskenpflicht.
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben auch in Level 1 bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). Ein Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a. gilt: keine Covid-19 Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland).
Einreisende Personen sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Innerhalb der Quarantänezeit werden zwei obligatorische Covid-19 Tests durchgeführt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht in Neuseeland anlegen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 ("work, student, visitor, interim, limited"), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen, als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt ("interim visa"). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration , oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige Neuseeländische Auslandsvertretung .
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich auf der laufend aktualisierte Website der neuseeländischen Behörden dazu.
Peru - Ergänzung:
In Peru gelten seit zwölf Wochen strikte Ausgangsbeschränkungen. Auch an den Stränden, die nun schrittweise für die Bevölkerung geöffnet werden, gelten weiterhin strenge Auflagen. Die Bürger dürfen nur allein und für maximal eine Stunde an den Strand. Es gilt eine Maskenpflicht. Quelle: tagesschau.de
Polen - Ergänzung:
Polen öffnet am Samstag seine Grenzen für Reisende aus EU-Staaten wieder. Ab dem 16. Juni seien auch internationale Flüge wieder zugelassen, sagte Regierungschef Mateusz Morawiecki vor Journalisten in Warschau. Für Nicht-EU-Staaten gelte die Regelung vorerst nicht, da in einigen Staaten, "insbesondere in Lateinamerika, aber auch in Nordamerika", die Lage immer noch "sehr besorgniserregend" sei. In Polen haben sich bisher nach offiziellen Angaben 27.842 Menschen mit dem neuen Coronavirus infiziert, 1206 Menschen starben an den Folgen der Infektion. Warschau hatte relativ früh Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie verhängt. Dies könnte die relativ geringe Sterberate in dem Land mit 38 Millionen Einwohnern erklären. Quelle: tagesschau.de
St. Lucia - Ergänzung:
St. Lucia hat seine Grenzen seit 4. Juni 2020 wieder geöffnet. Eine allmähliche Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs ist möglich. Für die Einreise mit dem Boot muss eine Sondergenehmigung eingeholt werden.
Reisende müssen bei Einreise einen negativen COVID-19 vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Aufenthalt in einem zertifizierten Hotel ist vorgeschrieben, andernfalls greift eine 14-tägige Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung.
Es bestehen eine nächtliche Ausgangssperre und die Pflicht, örtliche Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten und in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der Regierung von St. Lucia.
Tadschikistan - Ergänzung:
Der zentralasiatische Staat Tadschikistan hat im Kampf gegen das Coronavirus eine härtere Gangart beschlossen. Das Parlament in der Hauptstadt Duschanbe verabschiedete Gesetzesänderungen, die Haftstrafen bei der fahrlässigen Infektion von anderen Menschen vorsehen. Wer andere wiederholt vorsätzlich ansteckt, dem drohen bis zu zehn Jahre Haft. Geldstrafen von umgerechnet bis zu 24 Euro können verhängt werden, wenn kein Mund-Nasen-Schutz an öffentlichen Orten getragen oder nicht mindestens zwei Meter Abstand gehalten wird.
Der autoritär regierte Staat gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Bei Verbreitung von Falschnachrichten etwa in den Medien können bis zu 900 Euro Strafe verhängt werden. Quelle: tagesschau.de
Gruß
Birgitt
Alle internationalen Flüge von und nach Angola wurden seit 20. März 2020 bis auf weiteres eingestellt. Land- und Seegrenzen sind in diesem Zeitraum für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen, auch der nationale Flugverkehr ist suspendiert. Der seit 27. März geltende Ausnahmezustand wurde bis zum 24. Juni in abgeschwächter Form verlängert. Eine erneute Verlängerung ist möglich. Während des Ausnahmezustands ist es verboten, die nationalen Grenzen zu übertreten. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist vom Provinzverkehr ausgeschlossen. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig das Haus zu verlassen. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
Argentinien - Ergänzung:
Die Einreise von Touristen auf dem Luft- und Landweg ist zurzeit nur mit Sondergenehmigung möglich. Mit Sondergenehmigungen finden noch vereinzelte kommerzielle Flüge statt, Informationen dazu werden auf den Internetseiten der Fluggesellschaften veröffentlicht. Der reguläre Flugverkehr nach Europa wurde noch nicht wieder aufgenommen.
Alle Einreisenden unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Argentinien verzeichnet aktuell steigende Covid-19-Infektionszahlen, vor allem im Großraum Buenos Aires. In den meisten Inlandsprovinzen ist die Zahl der Infektionen dagegen bisher auf einem niedrigen Niveau geblieben. Die bis 28. Juni 2020 verlängerte, landesweite Ausgangssperre wurde daher flexibilisiert. Im Großraum Buenos Aires (AMBA) herrscht weiterhin eine allgemeine Ausgangssperre, die nur aus wichtigem Grund (Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) unterbrochen werden darf. Eine – berechtigte – Ausnahmegenehmigung (Certificado de Circulación) muss online beantragt werden. Wer die Ausgangssperre ohne triftigen Grund bricht, riskiert eine Festnahme und eine hohe Geldstrafe. In den Provinzen wird die Ausgangssperre allmählich gelockert, ausgenommen sind die Provinzen Chaco, Chubut, Córdoba und Rio Negro.
Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin streng eingehalten werden. Informationen für Deutsche, die sich noch in Argentinien aufhalten, finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft .
Für Argentinien hat eine Rückholaktion für Reisende stattgefunden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft.
• Verfolgen Sie die Informationen der Argentinischen Regierung .
• Beachten Sie die Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung (CUHC).
• Reisende in Argentinien informieren sich über die Deutsche Botschaft Buenos Aires .
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste , damit Sie über mögliche Ausreisemöglichkeiten zu gegebener Zeit direkt informiert werden können.
Bulgarien - Ergänzung:
Bulgarien wird den epidemischen Notfall bis Ende Juni verlängern, um die Ausbreitung des Coronavirus nach einer Zunahme neuer registrierter Fälle zu bekämpfen, sagte Premierminister Boyko Borissov. Das Balkanland hat die meisten restriktiven Maßnahmen, die es Mitte März verhängt hat, gelockert und die Wiedereröffnung von Restaurants und Einkaufszentren ermöglicht. Quelle: Aljazeera
Dänemark - Ergänzung:
Dänemark öffnet seine im Zuge der Corona-Krise geschlossenen Grenzen bald wieder für Einwohner Schleswig-Holsteins. Menschen aus Deutschlands nördlichstem Bundesland könnten ab dem kommenden Montag auch ohne triftigen Grund wieder nach Dänemark einreisen, teilte das dänische Justizministerium mit. Man müsse dafür lediglich dokumentieren können, dass man in Schleswig-Holstein wohne. Für Deutsche und Dänen in der Grenzregion sei es ohnehin üblich, sich im Alltag ungehindert über die Grenze bewegen zu dürfen, erklärte Justizminister Nick Hækkerup. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien - Ergänzung:
Von Reisen nach Großbritannien wird voraussichtlich auch nach Mitte Juni noch dringend abgeraten. Das sagt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Auch wenn es keine offizielle Reisewarnung für Europa dann mehr gebe, könne dies nicht empfohlen werden. Auf der Insel gibt es deutlich mehr Corona-Fälle als in vielen anderen europäischen Staaten. In Großbritannien müssen sich Einreisende zudem seit Anfang der Woche für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Quelle: tagesschau.de
Irak - Ergänzung:
Durch die Schließung des irakischen Luftraums sowie der Landgrenzen für den Personenverkehr ist die Ein- und Ausreise von und in den Irak derzeit bis auf weiteres nicht möglich. Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens von COVID-19 ist weiterhin jederzeit mit drastischen innerirakischen Reise- und Ausgangsbeschränkungen zu rechnen. Zurzeit gilt eine vollständige Ausgangssperre vorerst bis zum 14. Juni 2020. Mit einer Verlängerung ist zu rechnen.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über bestehende Ausgangssperren, Reiseverbote, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
• Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Malaysia - Ergänzung:
Die seit dem 18. März 2020 geltende Einreisesperre für alle Ausländer bleibt bis auf weiteres bestehen. Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Seit 10. Juni 2020 wird der Lockdown schrittweise gelockert. In der jetzigen Phase, die bis 31. August 2020 andauern soll, sind Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) wieder möglich.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Fluggesellschaft.
• Halten Sie sich über die weitere Entwicklung über die Medien unterrichtet.
Marokko - Ergänzung:
Der Gesundheitsnotstand wird bis zum 10. Juli 2020 verlängert und überträgt dem Innenministerium die Befugnis, schrittweise Anpassungen der Eindämmungsmaßnahmen vorzunehmen. Quelle: Maghreb Post
Neuseeland - Ergänzung:
Seit 9. Juni 2020 gilt Level 1 des vierstufigen nationalen Covid-19 Notfallplans in Neuseeland. Damit werden die Kontakt- und Reisebeschränkungen innerhalb von Neuseeland vollständig aufgehoben, und das Alltags- und Berufsleben nicht mehr eingeschränkt. Nach inzwischen rund zwei Wochen ohne Covid-19 Neuinfektionen in Neuseeland hat das Land erklärt, das Virus in Neuseeland vollständig eingedämmt zu haben. Beschränkungen, einschließlich Abstandsregenwerden aufgehoben, Bürger sind aber aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen und weiter selbst Protokolle und Übersichten über Aufenthaltsorte zu führen. Es gilt keine Maskenpflicht.
Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben auch in Level 1 bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). Ein Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a. gilt: keine Covid-19 Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland).
Einreisende Personen sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Innerhalb der Quarantänezeit werden zwei obligatorische Covid-19 Tests durchgeführt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht in Neuseeland anlegen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 ("work, student, visitor, interim, limited"), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen, als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt ("interim visa"). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.
Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration , oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige Neuseeländische Auslandsvertretung .
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich auf der laufend aktualisierte Website der neuseeländischen Behörden dazu.
Peru - Ergänzung:
In Peru gelten seit zwölf Wochen strikte Ausgangsbeschränkungen. Auch an den Stränden, die nun schrittweise für die Bevölkerung geöffnet werden, gelten weiterhin strenge Auflagen. Die Bürger dürfen nur allein und für maximal eine Stunde an den Strand. Es gilt eine Maskenpflicht. Quelle: tagesschau.de
Polen - Ergänzung:
Polen öffnet am Samstag seine Grenzen für Reisende aus EU-Staaten wieder. Ab dem 16. Juni seien auch internationale Flüge wieder zugelassen, sagte Regierungschef Mateusz Morawiecki vor Journalisten in Warschau. Für Nicht-EU-Staaten gelte die Regelung vorerst nicht, da in einigen Staaten, "insbesondere in Lateinamerika, aber auch in Nordamerika", die Lage immer noch "sehr besorgniserregend" sei. In Polen haben sich bisher nach offiziellen Angaben 27.842 Menschen mit dem neuen Coronavirus infiziert, 1206 Menschen starben an den Folgen der Infektion. Warschau hatte relativ früh Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie verhängt. Dies könnte die relativ geringe Sterberate in dem Land mit 38 Millionen Einwohnern erklären. Quelle: tagesschau.de
St. Lucia - Ergänzung:
St. Lucia hat seine Grenzen seit 4. Juni 2020 wieder geöffnet. Eine allmähliche Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs ist möglich. Für die Einreise mit dem Boot muss eine Sondergenehmigung eingeholt werden.
Reisende müssen bei Einreise einen negativen COVID-19 vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Aufenthalt in einem zertifizierten Hotel ist vorgeschrieben, andernfalls greift eine 14-tägige Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung.
Es bestehen eine nächtliche Ausgangssperre und die Pflicht, örtliche Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten und in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der Regierung von St. Lucia.
Tadschikistan - Ergänzung:
Der zentralasiatische Staat Tadschikistan hat im Kampf gegen das Coronavirus eine härtere Gangart beschlossen. Das Parlament in der Hauptstadt Duschanbe verabschiedete Gesetzesänderungen, die Haftstrafen bei der fahrlässigen Infektion von anderen Menschen vorsehen. Wer andere wiederholt vorsätzlich ansteckt, dem drohen bis zu zehn Jahre Haft. Geldstrafen von umgerechnet bis zu 24 Euro können verhängt werden, wenn kein Mund-Nasen-Schutz an öffentlichen Orten getragen oder nicht mindestens zwei Meter Abstand gehalten wird.
Der autoritär regierte Staat gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Bei Verbreitung von Falschnachrichten etwa in den Medien können bis zu 900 Euro Strafe verhängt werden. Quelle: tagesschau.de
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Ägypten - Ergänzung:
Nach einer monatelangen Grenzschließung wegen des Coronavirus will Ägypten einige seiner Urlaubsorte ab 1. Juli wieder für Touristen aus dem Ausland öffnen. Der Flugverkehr in die "am wenigsten vom Virus betroffenen" Küstenregionen solle dann wieder aufgenommen werden, sagte Informationsminister Osmaa Haikal. Der staatliche Nachrichtenseite "Al-Ahram" zufolge sind dies Marsa Matruh am Mittelmeer, der Süden der Sinai-Halbinsel sowie das Rote Meer. Dort liegen auch Ägyptens beliebteste Badeorte Hurghada und Scharm el Scheich. Quelle: tagesschau.de
Belarus - Ergänzung:
Reisende aus Deutschland und fast allen Drittstaaten unterliegen besonderen Kontrollen bei der Einreise und sind grundsätzlich aufgefordert, sich anschließend 14 Tage in Selbstisolation zu begeben. Eine Ausreise ist in dieser Zeit in der Regel nicht gestattet. Die Aufforderung zur Selbstisolation kann auch deutsche Staatsangehörige betreffen, die eine Umsteigeverbindung über den Flughafen Minsk nutzen und dabei den internationalen Transitbereich verlassen.
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet, aber die Landgrenzen der Anrainerstaaten sind noch teilweise geschlossen, bzw. die Einreise- und Durchreise unterliegen erheblichen Beschränkungen. Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg ist durch Polen möglich; bitte informieren Sie sich zu den genauen Bestimmungen auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Polen und bei den zuständigen polnischen Stellen.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Es besteht weiterhin eine Direktverbindung mit Belavia, allerdings kann es vereinzelt zu Flugausfällen kommen.
• Mögliche Ausnahmen von der Selbstisolation erfragen Sie bitte direkt bei den zuständigen belarussischen Stellen.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
• Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.
Brunei Darussalam - Ergänzung:
Seit 24. März 2020 ist für ausländische Staatsangehörige grundsätzlich weder die Einreise noch der Transit nach/durch Brunei möglich. Der Flugverkehr von und nach Brunei ist stark eingeschränkt. Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März 2020 eine Ausreisesperre. In begründeten Notfällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Einreisende müssen für 14 Tage in staatliche Quarantäne und werden auf Covid-19 getestet, die Kosten hierfür sind selbst zu tragen. Restaurants, Geschäfte und Sportanlagen können aktuell nur mittels Anwendung einer Gesundheits-App genutzt werden.
• Informieren Sie sich zur Covid-19-Situation in Brunei auf der Homepage des bruneiischen Gesundheitsministeriums.
Jamaika - Ergänzung:
Seit dem 1. Juni 2020 sind die Flug- und Seehäfen für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika wieder geöffnet. Eine 14-tägige Quarantäne für diese Personen gilt weiterhin. Erst ab 15. Juni 2020 gilt die Grenzöffnung auch für den internationalen Tourismus, für Privat- und Geschäftsreisen. Vom 15. bis 30. Juni 2020 ist der Aufenthalt für Touristen jedoch beschränkt auf einen von der Tourismusbehörde festgelegten Korridor entlang der Nordküste und nur auf solche Hotels, die zur Wiedereröffnung zertifiziert wurden, weil sie die verlangten Covid-19 Schutzmaßnahmen bereits beachten. Reisen quer durchs Land, im Landesinneren sind zunächst daher noch nicht möglich.
Personen ab einem Alter von 65 Jahren oder mit Komorbidität sollen sich häuslich isoliert aufhalten und dürfen nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Auch dies kann deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr, ab 15. Juni bis 30. Juni 2020 von 22 Uhr bis 5 Uhr. Zwingend vorgeschrieben sind nun Nasen- und Mundschutzmasken in der Öffentlichkeit zu tragen.
Arbeits- und Bürostunden wurden auf maximal 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags festgelegt.
Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Kingston , sollten Sie sich noch touristisch in Jamaika aufhalten.
Kambodscha - Ergänzung:
Kambodscha hat mit Schreiben des Gesundheitsministeriums vom 20. Mai 2020 mitgeteilt, dass das Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ab sofort aufgehoben wird. Alle Landgrenzen des Landes zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Seit dem 31. März 2020 werden keine E-Visa, „Visa on arrival“ und touristischen Visa mehr ausgestellt. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Ausländer, die nach Kambodscha reisen müssen, benötigen bei Einreise neben dem von der kambodschanischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum auch ein Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einer staatlichen Einrichtung, nicht älter als 72 Stunden, Inhalt: negativer Covid-19-Befund) und eine Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 50.000 USD). Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem COVID-19 Test unterziehen. Das Ergebnis ist in einem dafür vorgesehenen Bereich abzuwarten. Die Auswertung der Tests kann bis zu 24 Stunden dauern. Sollte einer der Reisenden positiv auf COVID-19 getestet werden, sind alle Einreisenden desselben Fluges zu einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtet. Sollten alle Reisenden desselben Fluges negativ getestet werden, wird eine Quarantäne in der eigenen Wohnung angeordnet und durch die lokalen Behörden überprüft. Der Covid-19-Test sowie eine eventuelle Behandlung und Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen. Die Kosten können hierbei laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums zwischen 165 USD (Covid-19-Test) und ca. 3.000 USD (Behandlung/Unterbringung) betragen.
Das kambodschanische Außenministerium hat am 3. April 2020 mitgeteilt, dass alle Touristenvisa (Kategorie T) automatisch verlängert werden, bis eine Ausreise möglich ist. „Overstay“-Gebühren fallen nicht an. Wichtig: Es ist keine Vorsprache im „General Department for Immigration“ notwendig.
• Ausreisewillige deutsche Staatsangehörige sind aufgerufen, sich unverzüglich in die Hauptstadt Phnom Penh zu begeben. Andernfalls kann die Deutsche Botschaft Phnom Penh keine konsularische Betreuung sicherstellen.
• Als Reisender der Risikogruppe prüfen Sie Ihre Ausreise, da die intensivmedizinische Versorgung in Kambodscha nicht gewährleistet ist.
Laos - Ergänzung:
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Seit dem 23. März 2020 sind alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr gesperrt. Ausnahmen bestehen für laotische Arbeiter aus Thailand, Vietnam und China sowie für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften. Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind de facto eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten.
Eine Ausreise aus Laos ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen aktuell über Incheon/Südkorea mit Anschluss nach Europa möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Vor Ausreise müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der Deutschen Botschaft Vientiane melden, da diese dem laotischen Außenministerium deren Ausreise notifizieren muss.
Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres generell ausgesetzt worden. Touristenvisa werden überhaupt nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung im Land der Abreise beantragt werden.
Seit dem 22. Mai 2020 wurden die Inlandsflüge von Lao Airlines wieder aufgenommen. Ebenso ist der Über-Land-Busverkehr wieder möglich.
Für Laos wurden Rückholaktionen für Reisende durchgeführt.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Laos aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutsche Botschaft Vientiane.
Oman - Ergänzung:
Es gibt weiterhin keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg. Die Flughäfen Maskat und Salalah sind seit dem 29. März 2020 bis auf weiteres für den kommerziellen internationalen Flugverkehr geschlossen. Informationen über außerplanmäßige Rückreisemöglichkeiten oder Sonderflüge erhalten Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat .
Bereits seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Auch eine Wiedereinreise nach Oman ist nur bei Vorliegen von zwingenden Gründen und mit Ausnahmegenehmigung des omanischen Außenministeriums möglich. Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Oman stark eingeschränkt, und es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und die meisten Hotels und Restaurants sind geschlossen. Ausnahmen gelten derzeit für Lebensmittelgeschäfte, Kliniken, Apotheken, Optiker, Tankstellen, Kfz-Betriebe, Bau- und Heimwerkerbedarf, Reinigungen und Mobilfunkgeschäfte sowie für eine begrenzte Anzahl an Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sofern sie sich nicht in einem Einkaufszentrum befinden.
Seit 17. Mai 2020 besteht eine allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz.
Der Zugang sowie das Verlassen von Stadtteilen von Maskat, u.a. Mutrah, Ruwi, Wadi Kabir, wird weiterhin streng kontrolliert, und ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich, was ggfs. mit Dokumenten nachzuweisen ist.
Bis einschließlich 3. Juli 2020 besteht zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein generelles Reiseverbot in die Region Dhofar (Salalah), auf die Insel Masira und in die Bergregionen Jebel Shams und Jebel Al Akhdar.
Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen in Oman über die Website der Omanischen Polizei.
Schweden - Ergänzung:
Die Reisewarnung für Touristen bleibt möglicherweise auch für Schweden über den 15. Juni hinaus bestehen. Das Auswärtige Amt weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass das EU-Land derzeit die Kriterien für eine Aufhebung nicht erfülle. "Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, bleibt die Reisewarnung bestehen oder wird wieder ausgesprochen. Dies gilt aktuell für Schweden", heißt es dort. Bleibt das so, wird die Reisewarnung am Montag nur für 24 der 26 EU-Partnerländer Deutschlands aufgehoben. Auch Spanien wird noch nicht dabei sein, weil dort noch eine Einreisesperre bis zum 1. Juli gilt. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Ergänzung:
Die Türkei hat das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige am 11. Juni 2020 aufgehoben. Bei Einreise in die Türkei werden Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt und bei erhöhter Temperaturmessung oder weiteren Symptomen ein Corona-Test. Bei positivem Test wird eine medizinische Behandlung angeordnet, auch Quarantänemaßnahmen sind möglich. Es bestehen wieder regelmäßige Flüge aus der Türkei nach Deutschland und umgekehrt. Auch die Land- und Seegrenzen der Türkei sind wieder offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran.
Für innertürkische Flüge und Zugfahrten ist bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dieser kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Für Menschen über 65 Jahre gilt eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 10 Uhr. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre unterliegen unter der Aufsicht der Erziehungsberechtigten keiner Ausgangssperre mehr. Reisebeschränkungen zwischen Provinzen sind seit dem 1. Juni 2020 aufgehoben.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in einigen Städten und Gegenden auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste .
• Verfolgen Sie die Website der Deutschen Vertretungen in der Türkei.
Gruß
Birgitt
Nach einer monatelangen Grenzschließung wegen des Coronavirus will Ägypten einige seiner Urlaubsorte ab 1. Juli wieder für Touristen aus dem Ausland öffnen. Der Flugverkehr in die "am wenigsten vom Virus betroffenen" Küstenregionen solle dann wieder aufgenommen werden, sagte Informationsminister Osmaa Haikal. Der staatliche Nachrichtenseite "Al-Ahram" zufolge sind dies Marsa Matruh am Mittelmeer, der Süden der Sinai-Halbinsel sowie das Rote Meer. Dort liegen auch Ägyptens beliebteste Badeorte Hurghada und Scharm el Scheich. Quelle: tagesschau.de
Belarus - Ergänzung:
Reisende aus Deutschland und fast allen Drittstaaten unterliegen besonderen Kontrollen bei der Einreise und sind grundsätzlich aufgefordert, sich anschließend 14 Tage in Selbstisolation zu begeben. Eine Ausreise ist in dieser Zeit in der Regel nicht gestattet. Die Aufforderung zur Selbstisolation kann auch deutsche Staatsangehörige betreffen, die eine Umsteigeverbindung über den Flughafen Minsk nutzen und dabei den internationalen Transitbereich verlassen.
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet, aber die Landgrenzen der Anrainerstaaten sind noch teilweise geschlossen, bzw. die Einreise- und Durchreise unterliegen erheblichen Beschränkungen. Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg ist durch Polen möglich; bitte informieren Sie sich zu den genauen Bestimmungen auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Polen und bei den zuständigen polnischen Stellen.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Es besteht weiterhin eine Direktverbindung mit Belavia, allerdings kann es vereinzelt zu Flugausfällen kommen.
• Mögliche Ausnahmen von der Selbstisolation erfragen Sie bitte direkt bei den zuständigen belarussischen Stellen.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
• Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.
Brunei Darussalam - Ergänzung:
Seit 24. März 2020 ist für ausländische Staatsangehörige grundsätzlich weder die Einreise noch der Transit nach/durch Brunei möglich. Der Flugverkehr von und nach Brunei ist stark eingeschränkt. Für alle Bewohner von Brunei, auch Deutsche mit Wohnsitz dort, besteht seit 16. März 2020 eine Ausreisesperre. In begründeten Notfällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Einreisende müssen für 14 Tage in staatliche Quarantäne und werden auf Covid-19 getestet, die Kosten hierfür sind selbst zu tragen. Restaurants, Geschäfte und Sportanlagen können aktuell nur mittels Anwendung einer Gesundheits-App genutzt werden.
• Informieren Sie sich zur Covid-19-Situation in Brunei auf der Homepage des bruneiischen Gesundheitsministeriums.
Jamaika - Ergänzung:
Seit dem 1. Juni 2020 sind die Flug- und Seehäfen für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika wieder geöffnet. Eine 14-tägige Quarantäne für diese Personen gilt weiterhin. Erst ab 15. Juni 2020 gilt die Grenzöffnung auch für den internationalen Tourismus, für Privat- und Geschäftsreisen. Vom 15. bis 30. Juni 2020 ist der Aufenthalt für Touristen jedoch beschränkt auf einen von der Tourismusbehörde festgelegten Korridor entlang der Nordküste und nur auf solche Hotels, die zur Wiedereröffnung zertifiziert wurden, weil sie die verlangten Covid-19 Schutzmaßnahmen bereits beachten. Reisen quer durchs Land, im Landesinneren sind zunächst daher noch nicht möglich.
Personen ab einem Alter von 65 Jahren oder mit Komorbidität sollen sich häuslich isoliert aufhalten und dürfen nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Auch dies kann deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr, ab 15. Juni bis 30. Juni 2020 von 22 Uhr bis 5 Uhr. Zwingend vorgeschrieben sind nun Nasen- und Mundschutzmasken in der Öffentlichkeit zu tragen.
Arbeits- und Bürostunden wurden auf maximal 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags festgelegt.
Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Kingston , sollten Sie sich noch touristisch in Jamaika aufhalten.
Kambodscha - Ergänzung:
Kambodscha hat mit Schreiben des Gesundheitsministeriums vom 20. Mai 2020 mitgeteilt, dass das Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, USA und Iran, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ab sofort aufgehoben wird. Alle Landgrenzen des Landes zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Seit dem 31. März 2020 werden keine E-Visa, „Visa on arrival“ und touristischen Visa mehr ausgestellt. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Ausländer, die nach Kambodscha reisen müssen, benötigen bei Einreise neben dem von der kambodschanischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum auch ein Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einer staatlichen Einrichtung, nicht älter als 72 Stunden, Inhalt: negativer Covid-19-Befund) und eine Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 50.000 USD). Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem COVID-19 Test unterziehen. Das Ergebnis ist in einem dafür vorgesehenen Bereich abzuwarten. Die Auswertung der Tests kann bis zu 24 Stunden dauern. Sollte einer der Reisenden positiv auf COVID-19 getestet werden, sind alle Einreisenden desselben Fluges zu einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtet. Sollten alle Reisenden desselben Fluges negativ getestet werden, wird eine Quarantäne in der eigenen Wohnung angeordnet und durch die lokalen Behörden überprüft. Der Covid-19-Test sowie eine eventuelle Behandlung und Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen. Die Kosten können hierbei laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums zwischen 165 USD (Covid-19-Test) und ca. 3.000 USD (Behandlung/Unterbringung) betragen.
Das kambodschanische Außenministerium hat am 3. April 2020 mitgeteilt, dass alle Touristenvisa (Kategorie T) automatisch verlängert werden, bis eine Ausreise möglich ist. „Overstay“-Gebühren fallen nicht an. Wichtig: Es ist keine Vorsprache im „General Department for Immigration“ notwendig.
• Ausreisewillige deutsche Staatsangehörige sind aufgerufen, sich unverzüglich in die Hauptstadt Phnom Penh zu begeben. Andernfalls kann die Deutsche Botschaft Phnom Penh keine konsularische Betreuung sicherstellen.
• Als Reisender der Risikogruppe prüfen Sie Ihre Ausreise, da die intensivmedizinische Versorgung in Kambodscha nicht gewährleistet ist.
Laos - Ergänzung:
Laos ist derzeit weitgehend abgesperrt. Seit dem 23. März 2020 sind alle Grenzübergänge (Land- und Luftweg) für den Personenverkehr gesperrt. Ausnahmen bestehen für laotische Arbeiter aus Thailand, Vietnam und China sowie für ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten unter Einhaltung von Quarantänevorschriften. Reguläre, kommerzielle Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind de facto eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten.
Eine Ausreise aus Laos ist derzeit nur mit unregelmäßig stattfindenden Charterflügen aktuell über Incheon/Südkorea mit Anschluss nach Europa möglich. Dabei darf der Transitaufenthalt in Südkorea einen Zeitraum von 24 Stunden nicht überschreiten. Vor Ausreise müssen sich deutsche Staatsangehörige bei der Deutschen Botschaft Vientiane melden, da diese dem laotischen Außenministerium deren Ausreise notifizieren muss.
Die Ausstellung von „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa für Laos ist derzeit bis auf weiteres generell ausgesetzt worden. Touristenvisa werden überhaupt nicht mehr ausgestellt. Visa können aktuell nur in bestimmten Ausnahmefällen (ausländische Investoren, Teilhaber, Experten und Diplomaten) bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung im Land der Abreise beantragt werden.
Seit dem 22. Mai 2020 wurden die Inlandsflüge von Lao Airlines wieder aufgenommen. Ebenso ist der Über-Land-Busverkehr wieder möglich.
Für Laos wurden Rückholaktionen für Reisende durchgeführt.
• Sollten Sie sich noch touristisch in Laos aufhalten und ausreisen wollen, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich bei der Deutsche Botschaft Vientiane.
Oman - Ergänzung:
Es gibt weiterhin keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg. Die Flughäfen Maskat und Salalah sind seit dem 29. März 2020 bis auf weiteres für den kommerziellen internationalen Flugverkehr geschlossen. Informationen über außerplanmäßige Rückreisemöglichkeiten oder Sonderflüge erhalten Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Maskat .
Bereits seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Auch eine Wiedereinreise nach Oman ist nur bei Vorliegen von zwingenden Gründen und mit Ausnahmegenehmigung des omanischen Außenministeriums möglich. Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Oman stark eingeschränkt, und es gilt ein generelles Versammlungsverbot. Moscheen, Ausbildungseinrichtungen, Kinos, Parks, Museen und die meisten Hotels und Restaurants sind geschlossen. Ausnahmen gelten derzeit für Lebensmittelgeschäfte, Kliniken, Apotheken, Optiker, Tankstellen, Kfz-Betriebe, Bau- und Heimwerkerbedarf, Reinigungen und Mobilfunkgeschäfte sowie für eine begrenzte Anzahl an Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sofern sie sich nicht in einem Einkaufszentrum befinden.
Seit 17. Mai 2020 besteht eine allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz.
Der Zugang sowie das Verlassen von Stadtteilen von Maskat, u.a. Mutrah, Ruwi, Wadi Kabir, wird weiterhin streng kontrolliert, und ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich, was ggfs. mit Dokumenten nachzuweisen ist.
Bis einschließlich 3. Juli 2020 besteht zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein generelles Reiseverbot in die Region Dhofar (Salalah), auf die Insel Masira und in die Bergregionen Jebel Shams und Jebel Al Akhdar.
Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen oder Festnahmen geahndet.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen in Oman über die Website der Omanischen Polizei.
Schweden - Ergänzung:
Die Reisewarnung für Touristen bleibt möglicherweise auch für Schweden über den 15. Juni hinaus bestehen. Das Auswärtige Amt weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass das EU-Land derzeit die Kriterien für eine Aufhebung nicht erfülle. "Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, bleibt die Reisewarnung bestehen oder wird wieder ausgesprochen. Dies gilt aktuell für Schweden", heißt es dort. Bleibt das so, wird die Reisewarnung am Montag nur für 24 der 26 EU-Partnerländer Deutschlands aufgehoben. Auch Spanien wird noch nicht dabei sein, weil dort noch eine Einreisesperre bis zum 1. Juli gilt. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Ergänzung:
Die Türkei hat das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige am 11. Juni 2020 aufgehoben. Bei Einreise in die Türkei werden Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt und bei erhöhter Temperaturmessung oder weiteren Symptomen ein Corona-Test. Bei positivem Test wird eine medizinische Behandlung angeordnet, auch Quarantänemaßnahmen sind möglich. Es bestehen wieder regelmäßige Flüge aus der Türkei nach Deutschland und umgekehrt. Auch die Land- und Seegrenzen der Türkei sind wieder offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran.
Für innertürkische Flüge und Zugfahrten ist bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dieser kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Für Menschen über 65 Jahre gilt eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 10 Uhr. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre unterliegen unter der Aufsicht der Erziehungsberechtigten keiner Ausgangssperre mehr. Reisebeschränkungen zwischen Provinzen sind seit dem 1. Juni 2020 aufgehoben.
Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in einigen Städten und Gegenden auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
• Folgen Sie stets den Anordnungen der türkischen Behörden.
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• Verfolgen Sie die Website der Deutschen Vertretungen in der Türkei.
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Antigua und Barbuda - Ergänzung:
Der internationale Flughafen ist seit dem 1. Juni 2020 wieder geöffnet. Auch Schiffsverkehr ist wieder zugelassen. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Es besteht weiterhin Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.
Bei Einreise am Flughafen muss eine Maske getragen werden. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt. Es kann ein COVID 19-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Sollte kein COVID19- Test vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht. Diese kann im Hotel erfolgen, bzw. nach Genehmigung der Behörden im Eigenheim. Alternativ kann ein COVID 19-Test vor Ort nachgeholt werden und die Quarantänepflicht entfällt bei negativem Ergebnis. Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre.
Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier .
• Informieren Sie sich auf der Webseite der antiguanischen Regierung , auch über die häufig wechselnden Zeiten der Ausgangssperre.
Aserbaidschan - Ergänzung:
Aufgrund einer Anordnung der aserbaidschanischen Regierung ist das öffentliche Leben in Aserbaidschan seit 14. März 2020 erheblich eingeschränkt. Es wurde eine Ausgangssperre für Wochenenden und Feiertage verhängt, während der ein Verlassen des Hauses nur aus nicht aufschiebbaren medizinischen Gründen gestattet ist. Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen. Seit dem 2. April ist der Flugverkehr von und nach Aserbaidschan vollständig eingestellt.
Bei Einreise besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung. Diese kann jedoch durch Vorlage eines negativen COVID-19 Tests, der innerhalb von 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, umgangen werden.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen in Aserbaidschan über die lokalen Medien, die Website der Botschaft Baku sowie des aserbaidschanischen Migrationsdienstes.
Belarus - Ergänzung:
Die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation wurde für Reisende aus Deutschland am 11. Juni 2020 aufgehoben, falls ein negativer COVID-19-PCR Test (nicht älter als zwei Tage, in englischer Sprache) vorgelegt wird.
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet, aber die Landgrenzen der Anrainerstaaten sind noch teilweise geschlossen, bzw. die Einreise- und Durchreise unterliegen erheblichen Beschränkungen. Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg ist durch Polen möglich; bitte informieren Sie sich zu den genauen Bestimmungen auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Polen und bei den zuständigen polnischen Stellen.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Es besteht weiterhin eine Direktverbindung mit Belavia, allerdings kann es vereinzelt zu Flugausfällen kommen.
• Zur Ausnahme von der Selbstisolation informieren Sie sich bitte direkt beim Belarussischen Gesundheitsministerium .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der Belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
• Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.
Bulgarien - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Sofia und Plovdiv. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet.
Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor -unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden- eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Der Grenzübertritt von Bulgarien nach Nordmazedonien ist aktuell nur Staatsangehörigen Nordmazedoniens gestattet.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation wurde bis 30. Juni 2020 verlängert. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Geschäften und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen. Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 08.30 Uhr und 10.30 Uhr.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Deutschen Botschaft in Sofia , auf der Internetseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
Burkina Faso - Ergänzung:
Die Einreise ist wegen der Sperrung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs grundsätzlich zurzeit nicht möglich.
Die Flughäfen von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sind für kommerzielle Flüge bis auf weiteres geschlossen, ausgenommen sind Inlandsflüge, Militärflüge und Fracht. Gleiches gilt für die Landgrenzen sowie den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte. Einreisende ohne Symptome müssen sich für zwei Wochen in Quarantäne in dafür vom Staat vorgesehene Einrichtungen (in Ouagadougou: Hotel Bangrin de Laré, Iris Hotel, Hotel Loumbila Beach) begeben.
Das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum ist Pflicht.
Frankreich - Ergänzung:
Die Zeit der Grenzkontrollen bei der Einreise aus Frankreich ist am Montag vorbei: "Mit Ablauf des Sonntags enden die Kontrollen", sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Quelle: tagesschau.de
Kosovo - Ergänzung:
Die kosovarischen Behörden erlauben Ausländern seit 9. Juni 2020 die Einreise nach Kosovo wieder ohne Auflagen solange Reisende keine Krankheitssymptome zeigen. Bei der Einreise finden verstärkte Kontrollen und Gesundheitsprüfungen statt. In der Vergangenheit wurden einschränkende Maßnahmen in Zusammenhang mit der PandQuelle: tagesschau.deemie durch die kosovarische Regierung sehr kurzfristig beschlossen und umgesetzt. Sollten die Infektionszahlen in Kosovo wieder stark ansteigen, ist nicht auszuschließen, dass Landgrenzen und der Flughafen sehr kurzfristig wieder geschlossen werden.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr begrenzte Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen und begrenzte Covid-19-Testmöglichkeiten.
• Prüfen Sie vor einer Reise, ob ausreichender Krankenversicherungsschutz im Ausland besteht, und schließen Sie ggf. eine zusätzliche Versicherung für die Rückholung nach Deutschland im Krankenfall ab.
• Führen Sie einen ausreichenden Vorrat wichtiger Medikamente mit sich, der ggf. auch noch einige Zeit über das geplante Rückreisedatum hinaus reicht. Siehe auch im Abschnitt Gesundheit.
Malediven - Ergänzung:
Der seit zwei Monaten geltende Lockdown wird schrittweise gelockert. Die Bewohner der Hauptstadt Male dürfen ab dem 15. Juni ihre Häuser wieder ohne Erlaubnis verlassen. Inlandsflughäfen werden eröffnet und Restaurants und Cafés dürfen den Imbiss- und Lieferservice wieder aufnehmen. Die Health Protection Agency rät jedoch davon ab, Familienmitglieder in ihren Häusern zu besuchen und verbietet darüber hinaus Versammlungen von mehr als drei Personen im öffentlichen Raum. Masken sind im öffentlichen Raum obligatorisch. Quelle: Aljazeera
Norwegen - Ergänzung:
Norwegen will am Montag die Grenzen zu fast allen Nachbarländern wieder öffnen. Dies gab Regierungschefin Erna Solberg bekannt. Reisende könnten von Dänemark, Finnland und Island problemlos nach Norwegen kommen - bei Schweden gebe es regionale Regelungen: Vorerst dürften nur Besucher von der Insel Gotland einreisen, weil in den anderen Regionen Schwedens das Infektionsniveau noch nicht "akzeptabel" sei. Norwegen ist nicht Mitglied der EU, aber des Schengen-Raums, innerhalb dessen ab Montag weitgehend wieder grenzüberschreitendes Reisen möglich sein soll. Quelle: tagesschau.de
Pakistan - Ergänzung:
Pakistan hat das Embargo seines Luftraums für internationale Flüge von und nach Pakistan inzwischen aufgehoben. Flugverkehr bisher jedoch nur ad hoc und mit kurzen Vorankündigungen, da Pakistan sehr hohe Standards zur Prävention von Infektionen an eingehende Flüge stellt. Die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Es ist derzeit nicht absehbar, inwieweit der internationale Flugverkehr danach langsam wiederaufgenommen wird. Im Lande ist die Bewegungsfreiheit zurzeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Halten Sie sich über Informationen der Deutschen Vertretungen in Pakistan informiert und Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Polen - Ergänzung:
Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind unterbrochen, Flugverbindungen, sind ausgesetzt, können aber nach dem 13. Juni wieder aufgenommen werden. Bis einschließlich 12. Juni 2020 ist die Einreise nach Polen von Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei nur in Ausnahmefällen möglich. Informationen zu den detaillierten Regelungen veröffentlicht die polnische Regierung . Ab dem 13. Juni 2020 ist die Einreise aus den vorgenannten Ländern wieder uneingeschränkt möglich.
Derzeit finden noch Grenzkontrollen statt. Bei der Einreise müssen Kontaktdaten inkl. Rufnummer angegeben werden. Direkt nach der Einreise ist grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten, Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen.
Bürger von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, können mit dem Ziel des Transits zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort durch das Gebiet der Republik Polen reisen, wobei der Transit nicht länger als 12 Stunden dauern darf, gerechnet vom Moment der Einreise an den geöffneten Grenzübergängen .
Eine Einreise von Deutschland nach Polen ist bis zum 13. Juni nur an den folgenden Übergängen möglich: Jędrzychowice, Weęgliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Świecko-Frankfurt a. O., Kunowice-Frankfurt a. O., Słubice-Frankfurt a. O., Kostrzyń n. Odrą-Kietz, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumieńce, Kołbaskowo-Pomellen, Świnoujście-Garz, Zgorzelec. Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet. Seit dem 16. Mai 2020 wurde die Abfertigung von Reisenden am polnisch-ukrainischen Grenzübergang Medyka wieder aufgenommen, der Grenzübertritt ist allerdings ausschließlich Fußgängern erlaubt (keine PKW, Busse, Züge).
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die Regelungen finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung . Die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) lautet 800 190 590.
• Informieren Sie sich auf der Webseite polnischen Regierung zu den geltenden Einreisebestimmungen und auf der Webseite der Deutschen Vertretungen in Polen.
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.
San Marino - Ergänzung:
In der Republik San Marino kann man sich frei bewegen, es gelten jedoch Bestimmungen u.a. in Bezug auf Maskenpflicht, Hygieneregeln, Abstandswahrung (mindestens 1 m), Gebrauch von Einweg-Handschuhen und Nutzung von Desinfektionsmitteln. Versammlungen sind nicht gestattet. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen. Die genauen Bestimmungen und die Erklärung sind im Dekrets Nr. 96 zu finden.
Bei Beachtung der in San Marino und Italien geltenden Bestimmungen bestehen keine weiteren Beschränkungen für Reisen zwischen San Marino und Italien.
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung .
• Bei Symptomen von Atemwegserkrankungen oder Fieber (über 37,5°C) kontaktieren Sie das Istituto per la Sicurezza Sociale unter Tel.: 0549-9940001.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien .
Ukraine - Ergänzung:
Bis zunächst zum 22. Juni 2020 gelten Quarantänemaßnahmen Die ukrainischen Grenzen sind für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Personen, die sich bei Einreise zur Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ („Дій вдома“) verpflichten, kann eine häusliche Quarantäne erlaubt werden. Die Anwendung ist in den jeweiligen Anwendungssammlungen (App Stores) frei erhältlich, steht aber bisher nur auf Ukrainisch zur Verfügung. Die Notwendigkeit der Einreisebeschränkungen soll Mitte Juni erneut überprüft werden.
Deutsche und andere Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, des EWR, der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, können Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren, wobei der Transit nicht länger als 12 Stunden dauern darf. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg auch durch Ungarn über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.
Der regelmäßige grenzüberschreitende Personenverkehr ist eingestellt. Sonderflüge von oder nach Kiew finden nur sporadisch statt. Die Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs soll in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage frühestens am 15. Juni erfolgen.
Seit dem 12. Mai werden schrittweise Erleichterungen der Quarantäne umgesetzt die jedoch je nach Infektionslage regional unterschiedlich ausfallen können.:
Landesweit gilt derzeit:
• An öffentlichen Orten (nicht jedoch im Freien) sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder (selbst hergestellter) Schutzmaske, zu tragen;
• Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.
• Hostels (nicht aber Hotels) sowie; Hotelrestaurants und Pools sind geschlossen.
• Läden und Gaststättenbetrieben (Restaurants, Cafés usw.) müssen Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen einhalten.
• Religiöse Veranstaltungen dürfen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich höchstens 1 Person auf 5 Quadratmetern Gebäudefläche aufhält.
• In einem PKW dürfen max. fünf Erwachsene inkl. Fahrer (ohne Berücksichtigung von Kindern unter 14 Jahre alt) befördert werden.
Beachten Sie bitte, dass regional weitere Beschränkungen bestehen können.
Für Fragen steht die Deutsche Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per E-Mail zur Verfügung.
• Wenn Sie sich in der Ukraine aufhalten, bleiben Sie an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort und stellen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt ein.
• Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Falls Sie sich krank fühlen, gehen Sie nicht zur Arbeit, bleiben Sie zuhause und nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt oder Ärztin auf.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich auf der Covid-19-Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
• Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.
Überblick der Reiseländer:
tagesschau.de: Regeln für Auslandsreisen | Offene Grenzen - mit Einschränkungen
Gruß
Birgitt
Der internationale Flughafen ist seit dem 1. Juni 2020 wieder geöffnet. Auch Schiffsverkehr ist wieder zugelassen. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Es besteht weiterhin Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.
Bei Einreise am Flughafen muss eine Maske getragen werden. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt. Es kann ein COVID 19-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Sollte kein COVID19- Test vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht. Diese kann im Hotel erfolgen, bzw. nach Genehmigung der Behörden im Eigenheim. Alternativ kann ein COVID 19-Test vor Ort nachgeholt werden und die Quarantänepflicht entfällt bei negativem Ergebnis. Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre.
Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier .
• Informieren Sie sich auf der Webseite der antiguanischen Regierung , auch über die häufig wechselnden Zeiten der Ausgangssperre.
Aserbaidschan - Ergänzung:
Aufgrund einer Anordnung der aserbaidschanischen Regierung ist das öffentliche Leben in Aserbaidschan seit 14. März 2020 erheblich eingeschränkt. Es wurde eine Ausgangssperre für Wochenenden und Feiertage verhängt, während der ein Verlassen des Hauses nur aus nicht aufschiebbaren medizinischen Gründen gestattet ist. Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen. Seit dem 2. April ist der Flugverkehr von und nach Aserbaidschan vollständig eingestellt.
Bei Einreise besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht in einer staatlichen Einrichtung. Diese kann jedoch durch Vorlage eines negativen COVID-19 Tests, der innerhalb von 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, umgangen werden.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen in Aserbaidschan über die lokalen Medien, die Website der Botschaft Baku sowie des aserbaidschanischen Migrationsdienstes.
Belarus - Ergänzung:
Die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation wurde für Reisende aus Deutschland am 11. Juni 2020 aufgehoben, falls ein negativer COVID-19-PCR Test (nicht älter als zwei Tage, in englischer Sprache) vorgelegt wird.
Die Grenzen der Republik Belarus sind geöffnet, aber die Landgrenzen der Anrainerstaaten sind noch teilweise geschlossen, bzw. die Einreise- und Durchreise unterliegen erheblichen Beschränkungen. Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg ist durch Polen möglich; bitte informieren Sie sich zu den genauen Bestimmungen auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Polen und bei den zuständigen polnischen Stellen.
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen Einschränkungen; einige Airlines haben die Strecken vorübergehend ausgesetzt. Es besteht weiterhin eine Direktverbindung mit Belavia, allerdings kann es vereinzelt zu Flugausfällen kommen.
• Zur Ausnahme von der Selbstisolation informieren Sie sich bitte direkt beim Belarussischen Gesundheitsministerium .
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der Belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.
• Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.
Bulgarien - Ergänzung:
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Sofia und Plovdiv. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD) .
Einreise
Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet.
Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor -unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden- eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.
Durch- und Weiterreise
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Der Grenzübertritt von Bulgarien nach Nordmazedonien ist aktuell nur Staatsangehörigen Nordmazedoniens gestattet.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation wurde bis 30. Juni 2020 verlängert. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Geschäften und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen. Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 08.30 Uhr und 10.30 Uhr.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Deutschen Botschaft in Sofia , auf der Internetseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
Burkina Faso - Ergänzung:
Die Einreise ist wegen der Sperrung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs grundsätzlich zurzeit nicht möglich.
Die Flughäfen von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sind für kommerzielle Flüge bis auf weiteres geschlossen, ausgenommen sind Inlandsflüge, Militärflüge und Fracht. Gleiches gilt für die Landgrenzen sowie den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, ausgenommen Frachttransporte. Einreisende ohne Symptome müssen sich für zwei Wochen in Quarantäne in dafür vom Staat vorgesehene Einrichtungen (in Ouagadougou: Hotel Bangrin de Laré, Iris Hotel, Hotel Loumbila Beach) begeben.
Das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum ist Pflicht.
Frankreich - Ergänzung:
Die Zeit der Grenzkontrollen bei der Einreise aus Frankreich ist am Montag vorbei: "Mit Ablauf des Sonntags enden die Kontrollen", sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Quelle: tagesschau.de
Kosovo - Ergänzung:
Die kosovarischen Behörden erlauben Ausländern seit 9. Juni 2020 die Einreise nach Kosovo wieder ohne Auflagen solange Reisende keine Krankheitssymptome zeigen. Bei der Einreise finden verstärkte Kontrollen und Gesundheitsprüfungen statt. In der Vergangenheit wurden einschränkende Maßnahmen in Zusammenhang mit der PandQuelle: tagesschau.deemie durch die kosovarische Regierung sehr kurzfristig beschlossen und umgesetzt. Sollten die Infektionszahlen in Kosovo wieder stark ansteigen, ist nicht auszuschließen, dass Landgrenzen und der Flughafen sehr kurzfristig wieder geschlossen werden.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, u.a. bestehen nur sehr begrenzte Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen und begrenzte Covid-19-Testmöglichkeiten.
• Prüfen Sie vor einer Reise, ob ausreichender Krankenversicherungsschutz im Ausland besteht, und schließen Sie ggf. eine zusätzliche Versicherung für die Rückholung nach Deutschland im Krankenfall ab.
• Führen Sie einen ausreichenden Vorrat wichtiger Medikamente mit sich, der ggf. auch noch einige Zeit über das geplante Rückreisedatum hinaus reicht. Siehe auch im Abschnitt Gesundheit.
Malediven - Ergänzung:
Der seit zwei Monaten geltende Lockdown wird schrittweise gelockert. Die Bewohner der Hauptstadt Male dürfen ab dem 15. Juni ihre Häuser wieder ohne Erlaubnis verlassen. Inlandsflughäfen werden eröffnet und Restaurants und Cafés dürfen den Imbiss- und Lieferservice wieder aufnehmen. Die Health Protection Agency rät jedoch davon ab, Familienmitglieder in ihren Häusern zu besuchen und verbietet darüber hinaus Versammlungen von mehr als drei Personen im öffentlichen Raum. Masken sind im öffentlichen Raum obligatorisch. Quelle: Aljazeera
Norwegen - Ergänzung:
Norwegen will am Montag die Grenzen zu fast allen Nachbarländern wieder öffnen. Dies gab Regierungschefin Erna Solberg bekannt. Reisende könnten von Dänemark, Finnland und Island problemlos nach Norwegen kommen - bei Schweden gebe es regionale Regelungen: Vorerst dürften nur Besucher von der Insel Gotland einreisen, weil in den anderen Regionen Schwedens das Infektionsniveau noch nicht "akzeptabel" sei. Norwegen ist nicht Mitglied der EU, aber des Schengen-Raums, innerhalb dessen ab Montag weitgehend wieder grenzüberschreitendes Reisen möglich sein soll. Quelle: tagesschau.de
Pakistan - Ergänzung:
Pakistan hat das Embargo seines Luftraums für internationale Flüge von und nach Pakistan inzwischen aufgehoben. Flugverkehr bisher jedoch nur ad hoc und mit kurzen Vorankündigungen, da Pakistan sehr hohe Standards zur Prävention von Infektionen an eingehende Flüge stellt. Die Landgrenzen sind im Wesentlichen geschlossen. Es ist derzeit nicht absehbar, inwieweit der internationale Flugverkehr danach langsam wiederaufgenommen wird. Im Lande ist die Bewegungsfreiheit zurzeit stark eingeschränkt, wobei in den einzelnen Provinzen unterschiedliche Regelungen gelten. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
• Halten Sie sich über Informationen der Deutschen Vertretungen in Pakistan informiert und Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Polen - Ergänzung:
Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen sind unterbrochen, Flugverbindungen, sind ausgesetzt, können aber nach dem 13. Juni wieder aufgenommen werden. Bis einschließlich 12. Juni 2020 ist die Einreise nach Polen von Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei nur in Ausnahmefällen möglich. Informationen zu den detaillierten Regelungen veröffentlicht die polnische Regierung . Ab dem 13. Juni 2020 ist die Einreise aus den vorgenannten Ländern wieder uneingeschränkt möglich.
Derzeit finden noch Grenzkontrollen statt. Bei der Einreise müssen Kontaktdaten inkl. Rufnummer angegeben werden. Direkt nach der Einreise ist grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten, Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen.
Bürger von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, können mit dem Ziel des Transits zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort durch das Gebiet der Republik Polen reisen, wobei der Transit nicht länger als 12 Stunden dauern darf, gerechnet vom Moment der Einreise an den geöffneten Grenzübergängen .
Eine Einreise von Deutschland nach Polen ist bis zum 13. Juni nur an den folgenden Übergängen möglich: Jędrzychowice, Weęgliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Świecko-Frankfurt a. O., Kunowice-Frankfurt a. O., Słubice-Frankfurt a. O., Kostrzyń n. Odrą-Kietz, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumieńce, Kołbaskowo-Pomellen, Świnoujście-Garz, Zgorzelec. Auch die Grenzübergänge Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland wurden bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenige Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet. Seit dem 16. Mai 2020 wurde die Abfertigung von Reisenden am polnisch-ukrainischen Grenzübergang Medyka wieder aufgenommen, der Grenzübertritt ist allerdings ausschließlich Fußgängern erlaubt (keine PKW, Busse, Züge).
Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die Regelungen finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung . Die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) lautet 800 190 590.
• Informieren Sie sich auf der Webseite polnischen Regierung zu den geltenden Einreisebestimmungen und auf der Webseite der Deutschen Vertretungen in Polen.
• Überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne und erkundigen vor Reiseantritt unbedingt bei der zuständigen polnischen Auslandsvertretung über die geltenden Einreisebestimmungen.
San Marino - Ergänzung:
In der Republik San Marino kann man sich frei bewegen, es gelten jedoch Bestimmungen u.a. in Bezug auf Maskenpflicht, Hygieneregeln, Abstandswahrung (mindestens 1 m), Gebrauch von Einweg-Handschuhen und Nutzung von Desinfektionsmitteln. Versammlungen sind nicht gestattet. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen. Die genauen Bestimmungen und die Erklärung sind im Dekrets Nr. 96 zu finden.
Bei Beachtung der in San Marino und Italien geltenden Bestimmungen bestehen keine weiteren Beschränkungen für Reisen zwischen San Marino und Italien.
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung .
• Bei Symptomen von Atemwegserkrankungen oder Fieber (über 37,5°C) kontaktieren Sie das Istituto per la Sicurezza Sociale unter Tel.: 0549-9940001.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien .
Ukraine - Ergänzung:
Bis zunächst zum 22. Juni 2020 gelten Quarantänemaßnahmen Die ukrainischen Grenzen sind für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Personen, die sich bei Einreise zur Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ („Дій вдома“) verpflichten, kann eine häusliche Quarantäne erlaubt werden. Die Anwendung ist in den jeweiligen Anwendungssammlungen (App Stores) frei erhältlich, steht aber bisher nur auf Ukrainisch zur Verfügung. Die Notwendigkeit der Einreisebeschränkungen soll Mitte Juni erneut überprüft werden.
Deutsche und andere Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, des EWR, der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, können Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren, wobei der Transit nicht länger als 12 Stunden dauern darf. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg auch durch Ungarn über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.
Der regelmäßige grenzüberschreitende Personenverkehr ist eingestellt. Sonderflüge von oder nach Kiew finden nur sporadisch statt. Die Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs soll in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage frühestens am 15. Juni erfolgen.
Seit dem 12. Mai werden schrittweise Erleichterungen der Quarantäne umgesetzt die jedoch je nach Infektionslage regional unterschiedlich ausfallen können.:
Landesweit gilt derzeit:
• An öffentlichen Orten (nicht jedoch im Freien) sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder (selbst hergestellter) Schutzmaske, zu tragen;
• Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.
• Hostels (nicht aber Hotels) sowie; Hotelrestaurants und Pools sind geschlossen.
• Läden und Gaststättenbetrieben (Restaurants, Cafés usw.) müssen Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen einhalten.
• Religiöse Veranstaltungen dürfen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich höchstens 1 Person auf 5 Quadratmetern Gebäudefläche aufhält.
• In einem PKW dürfen max. fünf Erwachsene inkl. Fahrer (ohne Berücksichtigung von Kindern unter 14 Jahre alt) befördert werden.
Beachten Sie bitte, dass regional weitere Beschränkungen bestehen können.
Für Fragen steht die Deutsche Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per E-Mail zur Verfügung.
• Wenn Sie sich in der Ukraine aufhalten, bleiben Sie an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort und stellen Sie sich auf einen längeren Aufenthalt ein.
• Verfolgen Sie aufmerksam die Medien und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
• Falls Sie sich krank fühlen, gehen Sie nicht zur Arbeit, bleiben Sie zuhause und nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt oder Ärztin auf.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und informieren Sie sich auf der Covid-19-Webseite des ukrainischen Ministerkabinetts über weitere Bestimmungen
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste der Botschaft um fortlaufend direkt informiert zu werden.
• Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft, ob eine geplante Reise noch durchgeführt wird.
Überblick der Reiseländer:
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Birgitt
Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
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