Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Chile
Stand 07.11.2025
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen
Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Reisende, die Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 10.000 USD mitführen, müssen dies dem Zoll bei Einreise aktiv anzeigen.
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf der Reisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.
Ein striktes Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel (Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren), Pflanzen sowie Waffen, Drogen und pornographisches Material. Verstöße (z.B. auch der versehentlich nicht deklarierte Apfel im Handgepäck) werden mit hohen Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen auch mit Inhaftierung geahndet. Grundsätzlich sollten alle mitgeführten Lebensmittel, auch wenn diese noch original verpackt sind (wie z.B. Nüsse), auf der bei Einreise abzugebenden eidesstattlichen Versicherung angegeben werden. Diese kann auch digital erfolgen und ist kostenlos.
Detaillierte Einfuhrbestimmungen bietet der zuständige Servicio Agrícola y Ganadero.
Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige) Neuwaren gilt im Allgemeinen als obere Wertgrenze 500 USD. Darüber hinaus muss eine Zollerklärung abgegeben und ggf. Zoll bezahlt werden.
Für Ausländer, die mit einem von einer chilenischen Auslandsvertretung ausgestellten Visum nach Chile einreisen, gelten besondere Zollerleichterungen.
Gruß
Birgitt

