Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi
Stand 04.03.2026
Letzte Änderungen:
- Aktuelles
Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen in den nördlichen Teil der neuen Provinz Bujumbura (ehemalige Provinzen Cibitoke und Bubanza sowie Kommunen Mpanda, Bubanza, Bukinanyana, Cibitoke und Mugina) sowie in den nördlichen Bereich des Kibira-Nationalparks, insbesondere nördlich und östlich der RN 10 (Strecke von Rugombo bis Kayanza), wird dringend abgeraten.
Seit Dezember 2025 finden regelmäßig Kampfhandlungen bei Uvira und im übrigen Süd-Kivu in der Demokratischen Republik Kongo nahe der Grenze zu Burundi statt. Infolgedessen suchen zahlreiche Flüchtlinge Zuflucht in Burundi. Der Grenzübergang zur DR Kongo bei Gatumba ist nach zweimonatiger Schließung seit dem 23. Februar 2026 wieder geöffnet. Eine erneute Schließung ist jedoch jederzeit möglich; diese kann auch sehr kurzfristig erfolgen.
Die Lage ist aktuell äußerst volatil und kann sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon Kenntnis erhält.
Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die Situation.
Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi
Stand 01.04.2026
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen in den nördlichen Teil der neuen Provinz Bujumbura (ehemalige Provinzen Cibitoke und Bubanza sowie Kommunen Mpanda, Bubanza, Bukinanyana, Cibitoke und Mugina) sowie in den nördlichen Bereich des Kibira-Nationalparks, insbesondere nördlich und östlich der RN 10 (Strecke von Rugombo bis Kayanza), wird dringend abgeraten.
Sicherheitslage
Nach einem Feuer in einem Munitionsdepot im Stadtteil Musaga/ Kinanira III in Bujumbura am Abend des 31. März 2026 ist es zu zahlreichen Explosionen gekommen, durch die teilweise nicht detonierte Kampfmittel und Munition in das umliegende Stadtgebiet geschleudert wurden. Diese Blindgänger können bei unsachgemäßer Behandlung eine Gefahr darstellen.
Seit Dezember 2025 finden regelmäßig Kampfhandlungen bei Uvira und im übrigen Süd-Kivu in der Demokratischen Republik Kongo nahe der Grenze zu Burundi statt. Infolgedessen suchen zahlreiche Flüchtlinge Zuflucht in Burundi. Der Grenzübergang zur DR Kongo bei Gatumba ist nach zweimonatiger Schließung seit dem 23. Februar 2026 wieder geöffnet. Eine erneute Schließung ist jedoch jederzeit möglich; diese kann auch sehr kurzfristig erfolgen.
Die Lage ist aktuell äußerst volatil und kann sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon Kenntnis erhält.
Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die Situation.
Sollten Sie in Ihrer Umgebung Überreste von Munition finden, halten Sie unbedingt Abstand und melden den Fund der burundischen Polizei unter folgender Rufnummer: +257 61 85 18 73
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und örtlichen Behörden.
Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burundi
Stand 21.05.2026
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ebolafieber)
Aktuelles
Ebolafieber
Am 15. Mai 2026 wurde ein Ausbruch von Ebolafieber in der Provinz Ituri (Demokratische Republik Kongo) gemeldet. Uganda hat ebenfalls am 15. Mai 2026 den Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus bestätigt. Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.
Bislang gibt es keine bestätigten Fälle in Burundi.
Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.
Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.
Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen ab.
Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
Berühren Sie keine lebendigen und toten Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.