Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand 28.08.2015 (Unverändert gültig seit: 28.08.2015)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise
Seit dem 01.07.2015 kann das Einreisevisum für Kenia auch online beantragt werden. Nach einer Übergangsphase wird ab 01. September 2015 die Erteilung von Visa am Flughafen gänzlich eingestellt. Weitere Informationen siehe unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“.
Am 2. April 2015 wurden bei einem Terroranschlag der somalischen Al-Shabaab-Miliz auf die Universität von Garissa 148 Menschen getötet. Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias wird dringend abgeraten.
Aufgrund der verschiedenen Anschläge in der jüngeren Vergangenheit (siehe unter Landesspezifische Sicherheitshinweise) wird auch von Aufenthalten und Besuchen in der Altstadt von Mombasa sowie in bestimmten Stadtteilen Nairobis (Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete) nachdrücklich abgeraten.
Dies gilt auch für Aufenthalte in der Provinz Lamu einschließlich des Lamu-Archipels.
Auch in den Touristengebieten Kilifi und Malindi besteht eine erhöhte Gefahr von Anschlägen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja,
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Visumgebühr beträgt seit dem 1. Januar 2011 US$ 50,00. Visa können ab dem 01.09.2015 nur noch online beantragt werden. An den offiziellen Grenzstationen, z. B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, werden keine Visa mehr erteilt.
Bei Einreise muss ein Ausdruck des online ausgestellten Visums vorgelegt werden. Weitere Informationen und eine Anleitung zur Beantragung des Visums sind unter https://immigration.ecitizen.go.ke. und bei der kenianischen Botschaft erhältlich.
Für nähere Einzelheiten wird Reisenden empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia, Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: 030-25 92 66 0,
Fax 030-25 92 66 50, http://www.embassy-of-kenya.de, in Verbindung zu setzen.
Seit Anfang 2014 besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda zu beantragen.
Die Kosten betragen 100,00 US$. Ob dieses Visum am Flughafen bzw. den Landesgrenzen oder nur online erteilt wird, sollte vor Beginn der Reise bei der kenianischen Botschaft erfragt werden.
Reisende, die eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia planen ist, sollten ein „multi-entry“-Visum beantragen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Teilreisewarnung Kenia 03.07.2026
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 28.08.2015
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 14.09.2015
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 14.09.2015
(Unverändert gültig seit: 14.09.2015)
Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja,
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Visumgebühr beträgt seit dem 1. Januar 2011 US$ 50,00. Visa können bei den kenianischen Botschaften und seit dem 01.09.2015 auch online beantragt werden. Daneben werden an den offiziellen Grenzstationen, z. B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, weiterhin Visa erteilt.
Weitere Informationen und eine Anleitung zur Beantragung des Visums sind unter https://immigration.ecitizen.go.ke und bei der kenianischen Botschaft erhältlich.
Für nähere Einzelheiten wird Reisenden empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia, Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: 030-25 92 66 0,
Fax 030-25 92 66 50, http://www.embassy-of-kenya.de, in Verbindung zu setzen.
Seit Anfang 2014 besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda zu beantragen.
Die Kosten betragen 100,00 US$. Ob dieses Visum am Flughafen bzw. den Landesgrenzen oder nur online erteilt wird, sollte vor Beginn der Reise bei der kenianischen Botschaft erfragt werden.
Reisende, die eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia planen ist, sollten ein „multi-entry“-Visum beantragen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 07.10.2015
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 07.10.2015
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Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Seit dem 01.07.2015 kann das Einreisevisum für Kenia auch online beantragt werden. Parallel dazu werden weiterhin auch Visa am Flughafen erteilt. Weitere Informationen siehe unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“.
Am 2. April 2015 wurden bei einem Terroranschlag der somalischen Al-Shabaab-Miliz auf die Universität von Garissa 148 Menschen getötet. Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias wird dringend abgeraten.
Aufgrund der verschiedenen Anschläge in der jüngeren Vergangenheit (siehe unter Landesspezifische Sicherheitshinweise) wird auch von Aufenthalten und Besuchen in der Altstadt von Mombasa sowie in bestimmten Stadtteilen Nairobis (Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete) nachdrücklich abgeraten.
Dies gilt auch für Aufenthalte in der Provinz Lamu einschließlich des Lamu-Archipels.
Auch in den Touristengebieten Kilifi und Malindi besteht eine erhöhte Gefahr von Anschlägen.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 03.12.2015
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 03.12.2015
(Unverändert gültig seit: 03.12.2015)
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- Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
Seit dem 01.07.2015 kann das Einreisevisum für Kenia auch online beantragt werden. Parallel dazu werden weiterhin auch Visa am Flughafen erteilt. Weitere Informationen siehe unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“.
Am 2. April 2015 wurden bei einem Terroranschlag der somalischen Al-Shabaab-Miliz auf die Universität von Garissa 148 Menschen getötet. Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias wird dringend abgeraten.
Aufgrund der verschiedenen Anschläge in der jüngeren Vergangenheit wird auch von Aufenthalten und Besuchen in der Altstadt von Mombasa sowie in bestimmten Stadtteilen Nairobis (Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete) nachdrücklich abgeraten.
Dies gilt auch für Aufenthalte in der Provinz Lamu, einschließlich des Lamu-Archipels.
Auch in den Touristengebieten Kilifi und Malindi besteht eine erhöhte Gefahr von Anschlägen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia besteht die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen Al-Shabaab-Terrororganisation mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Mehrere Anschläge der jüngeren Vergangenheit und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Ziele waren bisher vor allem Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Busse, Kleinbusse, Fähren) und Flughäfen.
Es wird daher zu großer Vorsicht und Wachsamkeit bei Besuchen öffentlicher Plätze, Restaurants, Bars und Einkaufszentren, religiöser Stätten, internationaler Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierter touristischer Sehenswürdigkeiten geraten. Größere Menschenansammlungen jeder Art sollten gemieden werden. Da öffentliche Busse und öffentliche Kleinbusse in der Vergangenheit immer wieder Ziele von Anschlägen waren, sollte ihre Nutzung unbedingt vermieden werden.
Reisen über Land/Kriminalität
Eine Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung. Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht, auch in Wohngebieten, die Gefahr bewaffneter Überfälle.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben danach ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die Al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen, unbedingt vermieden werden. Dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein). Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch der Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma dringend abgeraten.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. In letzter Zeit kam es vor allem an der Küste vermehrt zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser. Bei Anmietung entsprechender Häuser und der Auswahl von Unterkünften sollten Reisende generell auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen achten. Dasselbe gilt für den Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs, insbesondere an der Küste, da es hier vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen ist.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtgebietes von Nairobi (insbesondere ärmere Wohngegenden oder Slums sowie Busbahnhöfe und Matatu-Haltestellen) möglichst auch bei Tag, gemieden werden. Auch bei organisierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen. Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisende sollten beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) besonders vorsichtig sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Safaris
In jüngster Zeit haben sich schwere Unfälle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermüdung der Fahrer sowie nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse gemehrt. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Auch wenn internationale Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie Erfolge gezeigt haben, besteht die Gefahr, von Piraten angegriffen zu werden fort. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Center unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 19.02.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand 19.02.2016 (Unverändert gültig seit: 19.02.2016)
Letzte Änderung
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia besteht die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen Al-Shabaab-Terrororganisation mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Mehrere Anschläge der jüngeren Vergangenheit und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Ziele waren bisher vor allem Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Busse, Kleinbusse, Fähren) und Flughäfen.
Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias wird dringend abgeraten.
Am 2. April 2015 wurden bei einem Terroranschlag der somalischen Al-Shabaab-Miliz auf die Universität von Garissa 148 Menschen getötet.
Aufgrund mehrerer Anschläge der jüngeren Vergangenheit und einer Reihe vereitelter Anschläge, wird auch von Aufenthalten und Besuchen in bestimmten Stadtteilen Nairobis (Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete) sowie in der Altstadt von Mombasa nachdrücklich abgeraten.
Dies gilt auch für Aufenthalte in der Provinz Lamu, einschließlich des Lamu-Archipels.
Auch in den Touristengebieten Kilifi und Malindi besteht eine erhöhte Gefahr von Anschlägen.
Ziele waren bisher vor allem Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Busse, Kleinbusse, Fähren) und Flughäfen.
Es wird daher zu großer Vorsicht und Wachsamkeit bei Besuchen öffentlicher Plätze, Restaurants, Bars und Einkaufszentren, religiöser Stätten, internationaler Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierter touristischer Sehenswürdigkeiten geraten. Größere Menschenansammlungen jeder Art sollten gemieden werden. Da öffentliche Busse und öffentliche Kleinbusse in der Vergangenheit immer wieder Ziele von Anschlägen waren, sollte ihre Nutzung unbedingt vermieden werden.
Reisen über Land/Kriminalität
Eine Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung. Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht, auch in Wohngebieten, die Gefahr bewaffneter Überfälle.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz. Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben danach ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die Al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Banditen, unbedingt vermieden werden. Dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein). Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch der Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma dringend abgeraten.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vorallem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser. Bei Anmietung entsprechender Häuser und der Auswahl von Unterkünften sollten Reisende generell auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen achten. Dasselbe gilt für den Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs, insbesondere an der Küste, da es dort vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen ist.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtgebietes von Nairobi (insbesondere ärmere Wohngegenden oder Slums sowie Busbahnhöfe und Matatu-Haltestellen) möglichst auch bei Tag, gemieden werden. Auch bei organisierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen. Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird angeraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Raubüberfälle auf Fußgänger sowie auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisende sollten beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) besonders vorsichtig sein. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Safaris
Regelmäßig treten schwere Unfälle von Fahrzeugen lokaler Safariunternehmen auf Grund des offensiven Fahrstils und Übermüdung der Fahrer sowie nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse auf. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Auch wenn internationale Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie Erfolge gezeigt haben, besteht die Gefahr, von Piraten angegriffen zu werden, fort. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Center unter http://www.mschoa.org dringend empfohlen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - sowie ihre Bekleidung (außerhalb der Hotelanlagen) entsprechend anpassen. Für Reisende, die in Kenia zu Schaden kommen oder Opfer eines Verbrechens oder Unfalls werden, ist es erfahrungsgemäß schwierig bis aussichtslos rechtliche Ansprüche durchzusetzen.
Geld/Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem „Cirrus“- und/oder „Maestro“-Logo versehenen BankCards europäischer Banken abhängig von den Sicherheitsvorkehrungen der jeweiligen (deutschen) Bank bis maximal 40.000 KES pro Tag abgehoben werden. Abhebungen mit Kreditkarten (z.B. Visa) sind in der Regel noch möglich. Reiseschecks werden in Kenia in der Regel nicht akzeptiert, weder in Forex-Büros noch zum Bezahlen von Hotels usw.
In Kenia ist Kreditkartenbetrug häufig. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
In Nairobi ereigneten sich in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenüber traten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.
Aufnahme einer Arbeit
Personen, die beabsichtigen, in einer sozialen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation für einige Zeit mitzuarbeiten, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Näheres hierzu unter http://www.immigration.go.ke.
Vor dem Hintergrund einschlägiger, nicht immer günstiger Erfahrungen, wird empfohlen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.
Alle Reisenden haben die Möglichkeit, sich im elektronischen Meldesystem des Auswärtigen Amts (http://elefand.diplo.de) anzumelden. Hierüber werden im Bedarfsfall Sicherheitshinweise versandt. Insbesondere Reisenden, die nicht Teil einer Pauschalreisegruppe sind, wird geraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja,
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht.
Die Visumgebühr beträgt seit dem 1. Januar 2011 50,- US-$, Kinder unter 16 Jahren erhalten ihr Visum seit dem 01.02.2016 kostenfrei. Visa können bei den kenianischen Botschaften und seit dem 01.07.2015 auch online beantragt werden. Daneben werden an den offiziellen Grenzstationen, z. B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, weiterhin Visa erteilt.
Weitere Informationen und eine Anleitung zur Beantragung des Visums sind unter https://immigration.ecitizen.go.ke . und bei der kenianischen Botschaft erhältlich.
Für nähere Einzelheiten wird Reisenden empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia, Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: 030-25 92 66 0,
Fax 030-25 92 66 50, http://www.embassy-of-kenya.de in Verbindung zu setzen.
Seit Anfang 2014 besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda zu beantragen.
Die Kosten betragen 100,- US-$. Ob dieses Visum am Flughafen bzw. den Landesgrenzen oder nur online erteilt wird, sollte vor Beginn der Reise bei der kenianischen Botschaft erfragt werden.
Reisende, die eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia planen ist, sollten ein „multi-entry“-Visum beantragen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe. Auch ohne Verurteilung ist mit einer mehrjährigen Untersuchungshaft zu rechnen.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z. B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z. B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material einzuführen.
Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden und in der Hauptstadt Nairobi sowie der Küstenregion eine liberale Grundeinstellung vorherrscht, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit empfohlen.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.
Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.
Seit Mitte des Jahres 2007 besteht ein weitreichender Schutz der Nichtraucher in Kenia. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Seit kurzem werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz strenger durch die Behörden verfolgt. In einigen wenigen Einzelfällen wurden Einreisende direkt nach der Ankunft von angeblichen Polizisten in betrügerischer Absicht zur Zahlung von hohen „Bußgeldern“ genötigt.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 13.04.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 13.04.2016
(Unverändert gültig seit: 13.04.2016)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia besteht die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen Al-Shabaab-Terrororganisation mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Ziele waren zum Beispiel Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Busse, Kleinbusse, Fähren) und Flughäfen. Es wird daher zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias wird dringend abgeraten.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die Al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Krimineller unbedingt vermieden werden. Dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein.
Wegen terroristischen Aktivitäten in der Provinz Lamu wird von Aufenthalten in diesem Bereich - einschließlich des Lamu-Archipels - nachdrücklich abgeraten.
Bei unvermeidlichen Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Kriminalität
Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Reisende sollten beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) besonders vorsichtig sein. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Vor individuellen Ausflügen sollten Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen eingeholt werden.
Aufgrund erhöhter Kriminalität wird von Aufenthalten und Besuchen bestimmter Stadtteile Nairobis (Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete) sowie der Altstadt von Mombasa abgeraten.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell gemieden werden. Es besteht die erhöhte Gefahr Opfer eines Raubüberfalles (Fußgänger und Autofahrer) zu werden. Teilweise sind diese verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"). Ärmere Wohngegenden, Slums sowie Busbahnhöfe und -haltestellen sollten darüber hinaus möglichst auch bei Tag nicht besucht werden. Auch bei organisierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.
Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird geraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz.
Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser. Bei der Auswahl von Unterkünften sollten Reisende generell auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen achten. Dasselbe gilt für den Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs, insbesondere an der Küste, da es dort vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen ist.
Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch der Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma dringend abgeraten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand. Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig. Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht, auch in Wohngebieten, die Gefahr bewaffneter Überfälle. Der teilweise schlechte Straßenzustand kann Fahrten erheblich verlängern oder sich als unüberwindliches Hindernis erweisen. Planen Sie daher ihre voraussichtlichen Fahrzeiten und –routen nach aktuellen Informationen durch ortskundige Personen.
Safaris
Regelmäßig kommt es auf Grund des offensiven Fahrstils, Übermüdung oder nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse zu schweren Unfällen lokaler Safariunternehmen. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher "flying safaris" - werden als unzureichend eingeschätzt.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Auch wenn internationale Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie Erfolge gezeigt haben, besteht die Gefahr, von Piraten angegriffen zu werden, fort.
Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Center unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 13.06.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 13.06.2016
(Unverändert gültig seit: 13.06.2016)
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Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Demonstrationen aus politischen oder sozialen Gründen können unvorhersehbar eskalieren und sollten großräumig gemieden werden.
Terrorismus
In Kenia besteht die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen Al-Shabaab-Terrororganisation mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Ziele waren zum Beispiel Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Busse, Kleinbusse, Fähren) und Flughäfen. Es wird daher zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias wird dringend abgeraten.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die Al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Krimineller unbedingt vermieden werden. Dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein.
Wegen terroristischen Aktivitäten in der Provinz Lamu wird von Aufenthalten in diesem Bereich - einschließlich des Lamu-Archipels - nachdrücklich abgeraten.
Bei unvermeidlichen Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Kriminalität
Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Reisende sollten beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) besonders vorsichtig sein. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Vor individuellen Ausflügen sollten Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen eingeholt werden.
Aufgrund erhöhter Kriminalität wird von Aufenthalten und Besuchen bestimmter Stadtteile Nairobis (Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete) sowie der Altstadt von Mombasa abgeraten.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell gemieden werden. Es besteht die erhöhte Gefahr Opfer eines Raubüberfalles (Fußgänger und Autofahrer) zu werden. Teilweise sind diese verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"). Ärmere Wohngegenden, Slums sowie Busbahnhöfe und -haltestellen sollten darüber hinaus möglichst auch bei Tag nicht besucht werden. Auch bei organisierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.
Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird geraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen und Entführungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz.
Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser. Bei der Auswahl von Unterkünften sollten Reisende generell auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen achten. Dasselbe gilt für den Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs, insbesondere an der Küste, da es dort vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen ist.
Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird auch vom Besuch der Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma dringend abgeraten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand. Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig. Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht, auch in Wohngebieten, die Gefahr bewaffneter Überfälle. Der teilweise schlechte Straßenzustand kann Fahrten erheblich verlängern oder sich als unüberwindliches Hindernis erweisen. Planen Sie daher ihre voraussichtlichen Fahrzeiten und –routen nach aktuellen Informationen durch ortskundige Personen.
Safaris
Regelmäßig kommt es auf Grund des offensiven Fahrstils, Übermüdung oder nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse zu schweren Unfällen lokaler Safariunternehmen. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher "flying safaris" - werden als unzureichend eingeschätzt.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Auch wenn internationale Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie Erfolge gezeigt haben, besteht die Gefahr, von Piraten angegriffen zu werden, fort.
Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Center unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 13.09.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 13.09.2016
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Medizinische Hinweise
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige, durch eine zertifizierte Gelbfieberimpfstelle durchgeführte Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Eine Auffrischung nach 10 Jahren wird von den kenianischen Behörden nicht mehr verlangt. Bei Einreise aus Nicht-Gelbfiebergebieten (z.B. aus Europa) oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieber-Endemiegebietes (z.B. Äthiopien) ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein mittleres Risiko besteht in den Grenzregionen zu Tansania im Südwesten sowie ein geringes Risiko in den restlichen Landesteilen. Die Wüstenregionen im Norden und Nairobi mit Umgebung sind malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) anzuraten. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:HIV/AIDS
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Im Landesdurchschnitt liegt die Prävalenz im höheren einstelligen Prozentbereich, allerdings sind Risikogruppen, insbesondere Sexarbeiter/-innen in einem sehr viel höheren Prozentsatz betroffen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Risiken daher meiden. Kondombenutzung wird dringend empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera ist in Kenia endemisch. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wenn möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
Insbesondere in den Küstenregionen, auch in Mombasa werden immer wieder Fälle gemeldet (Dengue Typ 1, 2 und 3). Die Erkrankung ist durch Fieber, Hautausschlag, schwere Gelenk- und Knochenschmerzen („break bone fever“) gekennzeichnet.
In seltenen Fällen treten Blutungskomplikationen auf. Dengue Fieber wird durch tagstechende Mücken (Stegomyia aegypti) übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe existiert nicht. Mückenschutz auch am Tage ist dringend angeraten (siehe auch Merkblatt des Auswärtigen Amtes dazu
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Polio (Kinderlähmung)
Im August 2013 sind erneut Fälle von Wild-Poliomyelitis im Nordosten des Landes (Dadaab Distrikt) aufgetreten. Reisende nach Kenia sollten ihren Impfschutz überprüfen und anlässlich der Reise ggf. auffrischen lassen.
Ostafrikanische Schlafkrankheit
Die unbehandelt fast immer tödlich verlaufende Erkrankung wird durch den schmerzhaften Stich der aggressiven TseTse-Fliege übertragen. Obgleich das Risiko sehr gering ist, sollte bei Besuch der Nationalparks auf guten Mückenschutz (protektive Bekleidung, Mückenabwehrmittel auch tagsüber) geachtet werden. Bei unklarem Fieber nach Rückkehr sollte neben der ungleich häufigeren Malaria auch an die Schlafkrankheit gedacht werden.
Höhenkrankheit
Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Nairobis ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist allerdings gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Wer sich längerfristig in Kenia aufhalten will, sollte über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei (AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z. B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/).
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 18.01.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand 18.01.2017 (Unverändert gültig seit: 18.01.2017)
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Medizinische Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia besteht die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen Al-Shabaab-Terrororganisation mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Ziele waren zum Beispiel Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Busse, Kleinbusse, Fähren) und Flughäfen. Es wird daher zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias wird dringend abgeraten.
Reisen, die näher als etwa 60 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die Al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Krimineller unbedingt vermieden werden. Dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein.
Wegen terroristischen Aktivitäten auf dem Festland der Provinz Lamu wird von Aufenthalten in diesem Bereich nachdrücklich abgeraten.
Bei Reisen auf das Lamu-Archipel wird zu besonderer Vorsicht geraten. Die Anreise sollte unbedingt auf dem Luftweg erfolgen.
Bei unvermeidlichen Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Kriminalität
Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Reisende sollten beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) besonders vorsichtig sein. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Vor individuellen Ausflügen sollten Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen eingeholt werden.
Aufgrund erhöhter Kriminalität wird von Aufenthalten und Besuchen bestimmter Stadtteile Nairobis (Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete) abgeraten.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell gemieden werden. Es besteht die erhöhte Gefahr Opfer eines Raubüberfalles (Fußgänger und Autofahrer) zu werden. Die Altstadt von Mombasa sollte nur mit ortskundigen Personen und am Tage besucht werden. Teilweise sind diese verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"). Ärmere Wohngegenden, Slums sowie Busbahnhöfe und -haltestellen sollten darüber hinaus möglichst auch bei Tag nicht besucht werden. Auch bei organisierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.
Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird geraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen, Entführungen oder Stammesauseinandersetzungen („land issues“) zu werden, besteht in den zentralen, nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz.
Die kenianischen Sicherheitsbehörden haben ihre Präsenz in der genannten Region deutlich verstärkt, die Sicherheitslage hat sich etwas gebessert.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser. Bei der Auswahl von Unterkünften sollten Reisende generell auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen achten. Dasselbe gilt für den Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs, insbesondere an der Küste, da es dort vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen ist.
Demonstrationen aus politischen oder sozialen Gründen können unvorhersehbar eskalieren und sollten großräumig gemieden werden.
Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird vom Besuch der Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma dringend abgeraten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand. Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig. Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht, auch in Wohngebieten, die Gefahr bewaffneter Überfälle. Der teilweise schlechte Straßenzustand kann Fahrten erheblich verlängern oder sich als unüberwindliches Hindernis erweisen. Planen Sie daher ihre voraussichtlichen Fahrzeiten und –routen nach aktuellen Informationen durch ortskundige Personen.
Safaris
Regelmäßig kommt es auf Grund des offensiven Fahrstils, Übermüdung oder nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse zu schweren Unfällen lokaler Safariunternehmen. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher "flying safaris" - werden als unzureichend eingeschätzt.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Auch wenn internationale Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie Erfolge gezeigt haben, besteht die Gefahr, von Piraten angegriffen zu werden, fort.
Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Center unter http://www.mschoa.org dringend empfohlen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige, durch eine zertifizierte Gelbfieberimpfstelle durchgeführte Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Eine Auffrischung nach 10 Jahren wird von den kenianischen Behörden nicht mehr verlangt. Bei Einreise aus Nicht-Gelbfiebergebieten (z.B. aus Europa) oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieber-Endemiegebietes (z.B. Äthiopien) ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) ggfs. auch Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein mittleres Risiko besteht in den Grenzregionen zu Tansania im Südwesten sowie ein geringes Risiko in den restlichen Landesteilen. Die Wüstenregionen im Norden und Nairobi mit Umgebung sind malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) anzuraten. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Im Landesdurchschnitt liegt die Prävalenz im höheren einstelligen Prozentbereich, allerdings sind Risikogruppen, insbesondere Sexarbeiter/-innen in einem sehr viel höheren Prozentsatz betroffen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Risiken daher meiden. Kondombenutzung wird dringend empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera ist in Kenia endemisch. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen - wenn möglich - Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
Insbesondere in den Küstenregionen, auch in Mombasa werden immer wieder Fälle gemeldet (Dengue Typ 1, 2 und 3). Die Erkrankung ist durch Fieber, Hautausschlag, schwere Gelenk- und Knochenschmerzen („break bone fever“) gekennzeichnet.
In seltenen Fällen treten Blutungskomplikationen auf. Dengue Fieber wird durch tagstechende Mücken (Stegomyia aegypti) übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe existiert nicht. Mückenschutz auch am Tage ist dringend angeraten (siehe auch http://www.diplo.de/Reisemedizin ).
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Ostafrikanische Schlafkrankheit
Die unbehandelt fast immer tödlich verlaufende Erkrankung wird durch den schmerzhaften Stich der aggressiven TseTse-Fliege übertragen. Obgleich das Risiko sehr gering ist, sollte bei Besuch der Nationalparks auf guten Mückenschutz (protektive Bekleidung, Mückenabwehrmittel auch tagsüber) geachtet werden. Bei unklarem Fieber nach Rückkehr sollte neben der ungleich häufigeren Malaria auch an die Schlafkrankheit gedacht werden.
Höhenkrankheit
Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Nairobis ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist allerdings gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Wer sich längerfristig in Kenia aufhalten will, sollte über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei (AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z. B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/).
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 21.06.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand 21.06.2017 (Unverändert gültig seit: 21.06.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Am 8. August 2017 finden in Kenia Wahlen statt. In der Vergangenheit kam es bei Wahlen zum Teil zu gewaltsamen Ausschreitungen, die auch für diese Wahl nicht ausgeschlossen werden können.
Reisenden wird vor, während und unmittelbar nach der Wahl empfohlen, besonders in größeren Städten umsichtig zu sein, die lokalen Medien zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 12.07.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand 12.07.2017 (Unverändert gültig seit: 12.07.2017)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht.
Die Visumgebühr beträgt seit dem 1. Januar 2011 50,- US-$, Kinder unter 16 Jahren benötigen kein Visum, sofern sie in Begleitung ihrer Eltern reisen. In anderen Fällen erhalten Kinder unter 16 Jahren seit dem 01.02.2016 ihr Visum kostenfrei. Visa können bei den kenianischen Botschaften und seit dem 01.07.2015 auch online beantragt werden. Daneben werden an den offiziellen Grenzstationen, z. B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, weiterhin Visa erteilt.
Weitere Informationen und eine Anleitung zur Beantragung des Visums sind unter https://immigration.ecitizen.go.ke und bei der Botschaft der Republik Kenia erhältlich.
Für nähere Einzelheiten wird Reisenden empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia in Verbindung zu setzen.
Seit Anfang 2014 besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda zu beantragen.
Die Kosten betragen 100,- US-$. Ob dieses Visum am Flughafen bzw. den Landesgrenzen oder nur online erteilt wird, sollte vor Beginn der Reise bei der kenianischen Botschaft erfragt werden.
Reisende, die eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia planen ist, sollten ein „multi-entry“-Visum beantragen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 01.08.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 01.08.2017
(Unverändert gültig seit: 01.08.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Am 8. August 2017 finden in Kenia Wahlen statt. In der Vergangenheit kam es bei Wahlen zum Teil zu gewaltsamen Ausschreitungen, die auch für diese Wahl nicht ausgeschlossen werden können.
Kenianische Sicherheitsbehörden gehen zudem im zeitlichen Zusammenhang mit den Wahlen von einer erhöhten Anschlagsgefahr durch Al-Shabaab aus. Dies gilt besonders für die Bezirke Mandera, Wajir, Garissa, Lamu, Tana River, Kilifi und Mombasa. Reisenden wird vor, während und unmittelbar nach der Wahl empfohlen, besonders in größeren Städten umsichtig zu sein, die lokalen Medien zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 10.08.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 10.08.2017
(Unverändert gültig seit: 10.08.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Am 8. August 2017 fanden in Kenia Wahlen statt, die offiziellen Endergebnisse liegen noch nicht vor, auch eine gerichtliche Überprüfung der Ergebnisse ist möglich.
In der Vergangenheit kam es im Zusammenhang mit Wahlen zum Teil zu gewaltsamen Ausschreitungen, die auch für diese Wahl nicht ausgeschlossen werden können.
Kenianische Sicherheitsbehörden gehen zudem im zeitlichen Zusammenhang mit den Wahlen von einer erhöhten Anschlagsgefahr durch Al-Shabaab aus. Dies gilt besonders für die Bezirke Mandera, Wajir, Garissa, Lamu, Tana River, Kilifi und Mombasa.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 16.08.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 16.08.2017
(Unverändert gültig seit: 16.08.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Am 8. August 2017 fanden in Kenia Wahlen statt; am 11. August 2017 wurde das amtliche Endergebnis verkündet und der Amtsinhaber Präsident Uhuru Kenyatta von der Wahlkommission in seinem Amt bestätigt. Nach der Ankündigung der Opposition, das Wahlergebnis nicht anerkennen zu wollen, kam es vereinzelt zu gewalttätigen Zusammenstößen mit Sicherheitskräften. Derzeit sind weitere gewaltsame Auseinandersetzungen nicht auszuschließen.
Kenianische Sicherheitsbehörden gehen zudem im zeitlichen Zusammenhang mit den Wahlen von einer erhöhten Anschlagsgefahr durch Al-Shabaab aus. Dies gilt besonders für die Bezirke Mandera, Wajir, Garissa, Lamu, Tana River, Kilifi und Mombasa.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 31.08.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand 31.08.2017 (Unverändert gültig seit: 31.08.2017)
Letzte Änderungen:
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe. Auch ohne Verurteilung ist mit einer mehrjährigen Untersuchungshaft zu rechnen.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z. B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z. B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material einzuführen.
Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden und in der Hauptstadt Nairobi sowie der Küstenregion eine liberale Grundeinstellung vorherrscht, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit empfohlen.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.
Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.
Seit Mitte des Jahres 2007 besteht ein weitreichender Schutz der Nichtraucher in Kenia. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Seit kurzem werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz strenger durch die Behörden verfolgt. In einigen wenigen Einzelfällen wurden Einreisende direkt nach der Ankunft von angeblichen Polizisten in betrügerischer Absicht zur Zahlung von hohen „Bußgeldern“ genötigt.
Seit dem 28. August 2017 besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten. Selbst der Besitz ist unter Strafe gestellt. Es drohen hohe Geldstrafen und u.U. sogar Haft.
Aufgrund der noch unklaren strafrechtlichen Regelungen wird empfohlen, bei der Einreise nach Kenia keine Plastiktüten mitzuführen.
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