ohne Rückflugticket nach Namibia

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Steffen und Steffi
Beiträge: 16
Registriert: So 30. Aug 2009, 15:30

ohne Rückflugticket nach Namibia

Beitrag von Steffen und Steffi »

Hallo Leute,
kann uns jemand sagen wie man das Rückflugticket von Deutschland nach Namibia umgehen kann, da wir unser Auto in Namibia haben brauchen wir das eigentlich nicht.
Danke für eure Erfahrungen.
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
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Re: ohne Rückflugticket nach Namibia

Beitrag von Birgitt »

Hallo ihr zwei,

willkommen an Bord.
Ich verstehe eure Frage nicht ganz -
ihr wollt ein oneway-Ticket von D nach Namibia?

Gibt es absolut problemlos bei LTU/Air Berlin

Gruß
Birgitt
Steffen und Steffi
Beiträge: 16
Registriert: So 30. Aug 2009, 15:30

ohne Rückflugticket nach Namibia

Beitrag von Steffen und Steffi »

Hallo Birgitt,
ja das geht problemlos, aber spätestens am Flughafen in München will man ein Rückflugticket nach Deutschland sehen, so die Aussage von anderen mit diesem Problem.
Manche buchen ein Rückflugticket und stornieren es gelich wieder.
Wir wollten noch paar Ideen dazu.
Danke für die schnelle Antwort.
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35199
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Re: ohne Rückflugticket nach Namibia

Beitrag von Birgitt »

Hallo ihr zwei,

ich kenne dieses Problem von sehr vielen Airlines.
Ich habe im vergangenen Jahr am Airport in Frankfurt auf Alitalia-Mitarbeiter eingeredet wie auf ein krankes Pferd, bis sie mich endlich mit meinem oneway-Ticket nach Damaskus haben fliegen lassen (trotz Vorzeigen der Kopie des Carnets, siehe weiter unten)! Die meisten Airlines können nicht verstehen, dass man auf dem Luftwege einreist und auf dem Landwege gedenkt auszureisen. Sie fürchten dann den Stress mit dem jeweiligen Land, dass man dort illegal einwandert.

Aber mit LTU/Air Berlin - insbesondere bei Flügen nach Windhoek - gibt es (zumindest am Flughafen Düsseldorf) keinen Stress mehr. Voraussetzung ist, dass ihr das Carnet eures Wagens (oder eine Kopie) bei euch führt und auf Nachfrage beim Check-In mit erklärenden freundlichen Worten vorzeigt. Die Mitarbeiter dieser Airline wissen mittlerweile, dass sehr viele Traveller ihre Fahrzeuge in Windhoek stehen haben und meist weiterreisen.

Auch bei oneway-Flügen nach Mombasa gibt es mit LTU/Airberlin keine Probleme.

Noch ein Hinweis:

Ganz einfach wird es für euch, wenn ihr bereits Anschluss-Visa im Reisepass habt und diese vorzeigen könnt.
Da es im südlichen Afrika die Visa für deutsche Staatsbürger jedoch meist an den Grenzen gibt, greift dies natürlich nur, wenn ihr beispielsweise Richtung Angola aufbrecht.


Liebe Grüße und alles Gute
Birgitt
udo klitzke
Beiträge: 67
Registriert: Do 16. Mär 2006, 21:43

Ohne Rückflugticket nach NAM

Beitrag von udo klitzke »

Hallo, wir kennen das Problem, es gilt sowohl für ZA als auch für NAM.
Wir haben das Problem nur dadurch lösen können, daß wir unser Carnet vorgezeigt haben, ohne dies hätten die uns nicht fliegen lassen. Traudel durfte einmal in Kapstadt beinahe nicht aus dem Flughafen, da sie ohne Rückflugticket gelandet war (2008!). Da ich sie abholte, konnte ich dann dem Zöllner die Dokumente, v.a. Carnet, zeigen.
Viel Erfolg und gute Reise
Udo
www.traudel-udo-on-tour.de
schu achbar ?

Re: ohne Rückflugticket nach Namibia

Beitrag von schu achbar ? »

In Johannesburg erging es mir vor sechs Jahren auch so.
Ich musste etwa 1000 Euro Kaution hinterlegen.
Damit hätte man mich, wäre ich parasitär geworden, zum nächsten Ticketschalter geschickt... und tschüss.
Hab das Geld bei der Ausreise mit one way ticket zurückgekriegt.
Möglicherweise geht die Rückerstattung auch auf dem Landweg.
Vorher nachfragen.
schnorr
Beiträge: 2207
Registriert: Mi 15. Feb 2006, 21:42
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Re: ohne Rückflugticket nach Namibia

Beitrag von schnorr »

off topic, sorry
schu achbar ? in seiner Signatur von heute hat geschrieben:EU-Vertrag von Lissabon sieht Todesstrafe vor
http://kommentare.zeit.de/user/andikow/ ... strafe-vor
hallo schu, du brauchst gar nicht so weit in die welt schauen, hessen reicht aus:

Todesstrafe in einer Deutschen Verfassung? Kaum vorstellbar, aber wahr.Im noch heute zu findenden Artikel 21 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 steht:

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
quelle:http://www.123recht.net/Ein-h%C3%A4ssis ... 11953.html
Viele Grüße
Jörg

meine Reisen unter http://jschnorr.com/
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