Fahrzeugeinfuhr
Moderator: Moderatoren
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Michael K.
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Fahrzeugeinfuhr
Hallo,
ein Freund von mir hat vor einigen Jahren einen Defender TD5 in Deutschland!gekauft und danach nach Afrika ausgeführt ,um dort zu arbeiten.Die MWST wurde seinerzeit zurückerstattet.Er und der Wagen waren dort angemeldet.Jetzt ist er zurück in Deutschland und möchte den Wagen hier anmelden.Die Behörden machen allerdings Schwierigkeiten.Die deutschen Behörden wollen sich jetzt mit den Afrikanern in Verbindung setzen um zu erfahren ob der Wagen dort wirklich angemeldt war.Kennt sich jemand hier aus mit dem Thema.
Vielen Dank
Michael
ein Freund von mir hat vor einigen Jahren einen Defender TD5 in Deutschland!gekauft und danach nach Afrika ausgeführt ,um dort zu arbeiten.Die MWST wurde seinerzeit zurückerstattet.Er und der Wagen waren dort angemeldet.Jetzt ist er zurück in Deutschland und möchte den Wagen hier anmelden.Die Behörden machen allerdings Schwierigkeiten.Die deutschen Behörden wollen sich jetzt mit den Afrikanern in Verbindung setzen um zu erfahren ob der Wagen dort wirklich angemeldt war.Kennt sich jemand hier aus mit dem Thema.
Vielen Dank
Michael
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Roger-Tecumseh
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Re: Fahrzeugeinfuhr
Michael K. hat geschrieben:Die MWST wurde seinerzeit zurückerstattet.Er und der Wagen waren dort angemeldet.Jetzt ist er zurück in Deutschland und möchte den Wagen hier anmelden.Die Behörden machen allerdings Schwierigkeiten.Die deutschen Behörden wollen sich jetzt mit den Afrikanern in Verbindung setzen um zu erfahren ob der Wagen dort wirklich angemeldt war.Kennt sich jemand hier aus mit dem Thema. Vielen Dank
Michael
Wo ist denn das Problem?? Wenn der Wagen tatsächlich in Afrika gemeldet war (und nicht etwa dort mit deutschem Zollkennzeichen gefahren wurde!), ist es doch sicherlich möglich die entsprechende afrikanischen Papiere nun in D vorzulegen (Einfuhrbescheinigung, Anmeldung - Fahrzeugschein -, Versicherung usw.).
Wenn nicht, dann vermutet die deutsche Administration - die MWST wurde ja seinerzeit erstattet - einen versuchten Steuerhinterzug. Eigentlich normal, wie ich aus ähnlicher Sachlage in der EU weiß.
Sollten keine Papiere vorhanden sein, dann werden wohl Einfuhrzoll und MWST auf den Zeitwert fällig.
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Michael K.
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Re: Fahrzeugeinfuhr
Hallo,
danke für die Antwort.Meinst du es geht da nur um die Steuer oder hat das etwas mir Abgaswerten zu tun?Mein Freund hat lustigerweise für den deutschen Staat(Entwicklungshilfe)gearbeitet.
Grüsse
Michael
danke für die Antwort.Meinst du es geht da nur um die Steuer oder hat das etwas mir Abgaswerten zu tun?Mein Freund hat lustigerweise für den deutschen Staat(Entwicklungshilfe)gearbeitet.
Grüsse
Michael
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Roger-Tecumseh
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Re: Fahrzeugeinfuhr
Du schriebst ja, daß der Wagen in D gekauft wurde. Er hatte also eine ABE in D. Da müßte doch auch der ursprüngliche (deutsche) Kraftfahrzeugbrief vorliegen. Mit der dort eingetragenen Schlüsselnummer wird er dann wohl steuerlich erfaßt und auch abgasmäßig eingestuft, womit eine Einzelabnahme (die extrem teuer sein könnte) entfällt. TÜV wird allerdings unumgänglich.
Gruß
Roger-T.
Gruß
Roger-T.
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Michael K.
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Re: Fahrzeugeinfuhr
Hallo,
vielen Dank nochmals.
Grüsse
Michael
vielen Dank nochmals.
Grüsse
Michael
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Michael K.
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Re: Fahrzeugeinfuhr
Hallo,
irgendwie fehlt der Sache die Logik.Der Wagen wurde ausgeführt,dass wurde seinerzeit an der EU-Ausengrenze abgestemplt.Erst so konnte die MWST erstattet werden.Selbst wenn der Wagen weiterhin mit Zollkennzeichen gefahren wäre,was nicht der Fall war,befand er sich ausserhalb der EU.Somit ist das Verhalten der deutschen Behörden,die jetzt nachprüfen ob der Wagen in Afrika angemeldet war nicht verständlich.Das Problem ist das es viel zu lange dauert und mein Freund den Wagen braucht.
Kennst du kein Gesetz wo man das mal nachlesen kann?Ich habe mal gehört das man sein Umzugsgut einschliessch Fahrzeug kostenlos einführen kann.
Grüsse
Michael
irgendwie fehlt der Sache die Logik.Der Wagen wurde ausgeführt,dass wurde seinerzeit an der EU-Ausengrenze abgestemplt.Erst so konnte die MWST erstattet werden.Selbst wenn der Wagen weiterhin mit Zollkennzeichen gefahren wäre,was nicht der Fall war,befand er sich ausserhalb der EU.Somit ist das Verhalten der deutschen Behörden,die jetzt nachprüfen ob der Wagen in Afrika angemeldet war nicht verständlich.Das Problem ist das es viel zu lange dauert und mein Freund den Wagen braucht.
Kennst du kein Gesetz wo man das mal nachlesen kann?Ich habe mal gehört das man sein Umzugsgut einschliessch Fahrzeug kostenlos einführen kann.
Grüsse
Michael
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Roger-Tecumseh
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Re: Fahrzeugeinfuhr
Michael K. hat geschrieben:irgendwie fehlt der Sache die Logik.Der Wagen wurde ausgeführt,dass wurde seinerzeit an der EU-Ausengrenze abgestemplt.Erst so konnte die MWST erstattet werden.Selbst wenn der Wagen weiterhin mit Zollkennzeichen gefahren wäre,was nicht der Fall war,befand er sich ausserhalb der EU.Somit ist das Verhalten der deutschen Behörden,die jetzt nachprüfen ob der Wagen in Afrika angemeldet war nicht verständlich.Das Problem ist das es viel zu lange dauert und mein Freund den Wagen braucht.
Kennst du kein Gesetz wo man das mal nachlesen kann?Ich habe mal gehört das man sein Umzugsgut einschliessch Fahrzeug kostenlos einführen kann.GrüsseMichael
Stimmt, was Du über die MWST-Erstattung schreibst. Aber ich denke: die Behörden wollen den BEWEIS, daß der Wagen eben in Afrika - oder sonstwo - gemeldet war und nicht (wie es ja durchaus schon praktiziert wurde) z.B. mit dem längst abgelaufenen Zollkennzeichen dort rumfuhr und nun durch die Hintertür (nach erfolgter MWST-Erstattung) wieder reinkommt, denn dann - siehe meinen ersten Beitrag.
Was hat denn Dein Freund bisher überhaupt unternommen; woran ist er gescheitert? Warum fragt Ihr nicht einfach mal direkt bei einer KFZ-Zulassung in D an? Die werden doch dann ganz genau sagen, welche Papiere vorgelegt werden müssen. Für alle Sachen, die Umzug und Außenhandel betreffen, würde ich die Handelskammer einer größeren Stadt kontaktieren, die kennen normalerweise die neuesten Verordnungen.
Gruß
Roger-T.
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Michael K.
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Re: Fahrzeugeinfuhr
Hallo,
das Problem ist das mein Freund keine Original Papiere mehr hat.Kopien sind allerdings reichlich vorhaben.
Grüsse
Michael
das Problem ist das mein Freund keine Original Papiere mehr hat.Kopien sind allerdings reichlich vorhaben.
Grüsse
Michael
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Roger-Tecumseh
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Re: Fahrzeugeinfuhr
Ich habe es vermutet, deshalb: Dann vergiß es!!
(Zum Trost: Ich bin allerdings weder Bürokrat, noch berufsmäßiger Fachmann, sondern einfach nur viel rumgekommen.
)
Gruß
Roger-T.
(Zum Trost: Ich bin allerdings weder Bürokrat, noch berufsmäßiger Fachmann, sondern einfach nur viel rumgekommen.
Gruß
Roger-T.
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Michael K.
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Re: Fahrzeugeinfuhr
Hallo,
soll der Arme den Wagen jetzt verschrotten?Kann man in so einem Fall keine Eidesstatliche Versicherung abgeben das ihm der Wagen gehört?
Eigentlich soll der Wagen auch wieder nach Afrika ausgeführt werden.Meinst du das ist ohne Papiere möglich?
Grüsse
Michael
soll der Arme den Wagen jetzt verschrotten?Kann man in so einem Fall keine Eidesstatliche Versicherung abgeben das ihm der Wagen gehört?
Eigentlich soll der Wagen auch wieder nach Afrika ausgeführt werden.Meinst du das ist ohne Papiere möglich?
Grüsse
Michael
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Roger-Tecumseh
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Re: Fahrzeugeinfuhr
Die Eidesstattliche Versicherung wird în diesem Fall nicht die geringste (positive) Wirkung haben - denke ich.
Ohne Papiere von Afrika nach D einführen und dann wieder nach Afrika ausführen? - Ich bekenne mich dazu als nicht mehr kompetent und kann Dir nur raten, zu versuchen, was ich weiter vorn schon schrieb!
Gruß
Roger-T.
Ohne Papiere von Afrika nach D einführen und dann wieder nach Afrika ausführen? - Ich bekenne mich dazu als nicht mehr kompetent und kann Dir nur raten, zu versuchen, was ich weiter vorn schon schrieb!
Gruß
Roger-T.
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Michael K.
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Re: Fahrzeugeinfuhr
Hallo,
das Wagen steht in Deutschland.Die Papiere hat er erst vor kurzem beim Umzug verloren.
Danke für die Mühe
Michael
das Wagen steht in Deutschland.Die Papiere hat er erst vor kurzem beim Umzug verloren.
Danke für die Mühe
Michael
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Roger-Tecumseh
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- Registriert: Mi 6. Jun 2007, 16:37
Re: Fahrzeugeinfuhr
Geduld und - viel Glück! 
Re: Fahrzeugeinfuhr
Hallo Michael,
verschrotten würde ich den nicht, eher verkaufen (nach Afrika vielleicht ?!). Oder verleihen für eine Fahrt nach Afrika (oder sonstwohin außerhalb D bzw. EU). Dann dort offiziell an- und abmelden, wieder zurück und aufpassen, dass die Originale bzw. beglaubigte Kopien nicht wieder verloren gehen.
Gruß
Ferdi
P.S.: Wär's kein Landrover hätte ich es für Deinen Freund machen können.
verschrotten würde ich den nicht, eher verkaufen (nach Afrika vielleicht ?!). Oder verleihen für eine Fahrt nach Afrika (oder sonstwohin außerhalb D bzw. EU). Dann dort offiziell an- und abmelden, wieder zurück und aufpassen, dass die Originale bzw. beglaubigte Kopien nicht wieder verloren gehen.
Gruß
Ferdi
P.S.: Wär's kein Landrover hätte ich es für Deinen Freund machen können.
Re: Fahrzeugeinfuhr
Hallo Michael,
was die fehlenden Fz-Papiere betrifft, hatte ich vor ca 10 Jahren einen ähnlichen Fall: Ab zur Polizei in München, eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass Fz.Brief abhanden gekommen ist,- zum KVR - Zulassungsstelle, neuen Ersatz Fz. Brief erhalten.
Was die erstattete Umsatzsteuer betrifft, würde ich meinen, dass die nur für den entgültigen Verbleib im NON EU Ausland vorgesehen ist. Aber dein Freund hat das Auto wieder hier, ob eine Teil Rück- Erstattung, gemessen an der Dauer des Auslandsaufenthalt, an das FA möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke eher nicht!
gruss
Franz
was die fehlenden Fz-Papiere betrifft, hatte ich vor ca 10 Jahren einen ähnlichen Fall: Ab zur Polizei in München, eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass Fz.Brief abhanden gekommen ist,- zum KVR - Zulassungsstelle, neuen Ersatz Fz. Brief erhalten.
Was die erstattete Umsatzsteuer betrifft, würde ich meinen, dass die nur für den entgültigen Verbleib im NON EU Ausland vorgesehen ist. Aber dein Freund hat das Auto wieder hier, ob eine Teil Rück- Erstattung, gemessen an der Dauer des Auslandsaufenthalt, an das FA möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke eher nicht!
gruss
Franz




