Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Niederlande - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollten sich dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt unter Beachtung der Quarantäne-Vorschrift möglich.
Die Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande ist ab sofort nur noch bei Nachweis eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf bei Abreise und bei Vorlage am Abflugschalter nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle Einreisenden ab 13 Jahre (einschließlich EU-Staatsangehörige) und alle Reisemöglichkeiten. Der betroffene Personenkreis wird dringend aufgefordert, sich nach Einreise in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich. Alle üblichen nachfolgend genannten Regelungen sind zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von erneut gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung mit sofortiger Wirkung und vorerst bis 19. Januar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben wird vergleichbar wie in Deutschland erheblich heruntergefahren. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
• Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel sowie Geschäfte, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen
• Drogerien, Apotheken, Optiker
• Reparatur- und Wartungswerkstätten. (Baumärkte können einen Abholpunkt einrichten)
• Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
• Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
• Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
• Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
• Bücher können in (ansonsten geschlossenen) Bibliotheken abgeholt werden
• Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
• medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen werden bzw. bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details finden Sie auf der Seite der niederländischen Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt (vom 24. bis 26. Dezember sind drei Gäste über 13 Jahre erlaubt). Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Philippinen - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz einzelner Kategorien von Langzeitvisa, insbesondere verschiedener Kategorien von Geschäftsvisa, sind. Einreisende sind zur Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests oder zur Durchführung eines PCR-Tests am philippinischen Ankunftsflughafen verpflichtet und unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Mit Wirkung vom 24. bis zunächst 31. Dezember 2020 werden Flüge aus Großbritannien eingestellt. Reisenden, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in Großbritannien aufgehalten haben oder die sich dort im Transit befanden, wird in diesem Zeitraum die Einreise verweigert.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind nur eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen ändert die seit Mitte März 2020 geltenden landesweiten Quarantänemaßnahmen turnusmäßig im monatlichen Rhythmus, bei Bedarf auch sehr kurzfristig. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeit- oder Geschäftsvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweden - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau während des Sommers, ist die Zahl der Neuinfektionen wieder stark gestiegen. In allen Provinzen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage deutlich, weshalb Schweden als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen grundsätzlich keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet. Schweden hat am 21. Dezember 2020 allerdings ein Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark und Großbritannien kommend, eingeführt. Dieses Verbot gilt vorerst bis 21. Januar 2021. Ausgenommen sind schwedische Staatsangehörige, jedoch nicht deren nicht-schwedische Familienangehörige, sowie Personen, die in Schweden arbeiten oder leben. Außerdem gibt es eine Ausnahme für Personen, die dringende familiäre Gründe für die Reise haben, sowie für einige besondere Berufsgruppen. Ausgenommen sind bei Einreisen aus Dänemark außerdem Personen, die auf Bornholm leben oder dort im Gesundheitssektor arbeiten und die durch Schweden reisen müssen sowie für Krankentransporte.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist grundsätzlich möglich. Neben der nur noch eingeschränkt möglichen Einreise aus Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland . Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die Deutsche Botschaft in Kopenhagen .
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Die schwedischen Behörden appellieren gleichwohl an die Bevölkerung, unnötige Reisen zu unterlassen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen aber möglichst kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr nach Möglichkeit meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen. Für Personen, die nach dem 12. Dezember 2020 aus Großbritannien nach Schweden eingereist sind, gilt eine Test- und Quarantäneauflage.
Die Skigebiete sind geöffnet. Die Betreiber der Skigebiete wurden jedoch dazu aufgerufen, einen kontaktarmen und sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. in Restaurants nur Tischbedienung, Beschränkung der Personenanzahl an einem Tisch auf vier Personen und kein Barbetrieb. Öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Badeanstalten, staatliche Museen haben geschlossen. Auch privat betriebene Freizeitparks und Museen haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen (in der Regel durch zwingend erforderliche Voranmeldung online). Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen geöffnet.
Das schwedische Gesundheitsamt hat folgende Verhaltensregeln veröffentlicht, die landesweit gelten und alle bisherigen regionalen Empfehlungen ersetzen:
• Bleiben Sie schon bei leichten Symptomen zuhause und lassen sich bei anhaltenden Symptomen auf eine COVID-19-Erkrankung testen
• Vermeiden Sie neue Kontakte bestmöglich und treffen sich nur im engsten Familienkreis und/oder mit Personen im selben Haushalt.
• Treffen sind auf eine Größe von bis zu acht Personen zu begrenzen. Ausgenommen davon sind Trauerfeiern, für die 20 Teilnehmer zugelassen sind
• Halten Sie Abstand und vermeiden Sie Aufenthalte in geschlossenen Räumen sowie Gedränge in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln. Erledigen Sie notwendige Einkaufsgänge alleine und halten Sie sich nicht länger als nötig in Geschäften auf.
• Bei Treffen mit Älteren und anderen Personen, die der Risikogruppe angehören ist besondere Achtsamkeit geboten.
Darüber hinaus gelten die folgenden rechtlichen Einschränkungen:
• Es gilt ein Ausschankverbot ab 20 Uhr, was nach schwedischem Recht dazu führt, dass ab 20.30 Uhr Betriebe mit Alkoholausschank schließen müssen.
• Versammlungen über acht Personen sind verboten. Das Verbot gilt formell für Veranstaltungen, für die eine Genehmigung bei der Polizei beantragt werden muss. Dies sind in der Regel öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit.
• Die Regierung hat das schwedische Gesundheitsamt mit Beschluss vom 19. November 2020 ermächtigt, in besonders betroffenen Kommunen Besuchsverbote für Alten- und Pflegeheime auszusprechen.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landessspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der oben genannten Abstands- und Hygieneregeln gebeten. Ab 7. Januar 2021 gilt zu Hauptverkehrszeiten im öffentlichen Nahverkehr die Empfehlung, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Des Weiteren ist - insbesondere auf Reisen - zu beachten:
• Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Wenn Sie sich touristisch in Schweden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 sind in vielen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland Reisen in die Autonomen Gemeinschaften und zwischen Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz, berufliche Gründe oder der Besuch von Familienangehörigen- und nahestehenden Personen. Touristische Reisen gelten dagegen nicht als triftiger Grund. Die jeweiligen Regelungen beruhen auf Verordnungen der Autonomen Gemeinschaften. Eine Übersicht über die Regelungen bietet diese Karte des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Am 25. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt die nächtliche Ausgangssperre von 1.30 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und einzelnen Gemeinden. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Vom 23. Dezember 2020 bis 7. Januar 2021, 0 Uhr, darf die Autonome Gemeinschaft Madrid zudem nur aus triftigen Gründen betreten bzw. verlassen werden. In diesem Zeitraum zählen auch Besuche von Familienangehörigen und nahestehenden Personen zu den triftigen Gründen, sofern eine entsprechende Erklärung mitgeführt wird.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Derzeit und zunächst bis 11. Januar 2021 gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche im Zeitraum 23. Dezember 2020 – 6. Januar 2021.
• Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche sowie für Fahrten zum Zweitwohnsitz oder zum gebuchten Hotel im Zeitraum 23. Dezember 2020 – 6. Januar 2021 (Landkreise La Cerdanya und El Ripollès sind von den Sonderregeln ausgenommen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. (Ausnahmen: Heiligabend und Silvester ab 1 Uhr, 5. Januar 2021 ab 23 Uhr).
• Bars und Restaurants sind nur noch von 7:30 bis 9:30 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr geöffnet (in den Landkreisen La Cerdanya und El Ripollès nicht geöffnet).
• Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, teils mit reduzierter Kapazität (Sonderregeln in den Landkreisen La Cerdanya und El Ripollès).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen (bis zu zehn Personen aus max. zwei Haushalten) gelten an den Tagen 24./25./26./31. Dezember und 1./5./6. Januar 2021 (gilt nicht für die Landkreise La Cerdanya und El Ripollès).
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt zunächst bis 15. Januar 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen (keine Sonderregeln für Familienbesuche!). Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr (an Heiligabend und Silvester ab 24 Uhr).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt zunächst bis 12. Januar 2021: Ein- und Ausreise aus Aragón sowie zwischen den Provinzen Huesca, Teruel und Zaragoza nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung (Ausnahmen über Weihnachten und Neujahr).
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind seit dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen wird ab 20. Dezember 2020 die bereits geltende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch auf Einreisen vom spanischen Festland ausgedehnt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf Mallorca gilt seit dem 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen auf Mallorca ist vom 17. Dezember 2020 bis zunächst 29. Dezember 2020 die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants untersagt. Der Außenbereich bleibt mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet, von Freitag-Sonntag und vor Feiertagen allerdings nur bis 18 Uhr.
Auf den übrigen Balearen gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 – 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- ein sogenanntes TMA-Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ab dem 18. Dezember 2020 ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist ebenfalls noch einmal der negative COVID-19-Test vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr.
Für Teneriffa gelten ab dem 19. Dezember 2020 bis mindestens zum Ablauf des Neujahrstages 2021 - zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – u.a. folgende weitergehende Beschränkungen:
• Die Einreise ist grundsätzlich nur Personen erlaubt, die nachweisen können, dass auf Teneriffa ihr Hauptwohnsitz liegt (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis oder „Certificado de Empadronamiento“).
• Auch Touristen, die eine Unterbringung in einer offiziell zugelassenen touristischen Unterkunft auf Teneriffa gebucht haben, dürfen einreisen.
• Die Einreise zu Besuchsreisen mit Privatunterbringung ist jedoch – nicht - gestattet.
• Touristen, die auf einer anderen Kanarischen Insel wohnhaft sind oder die eine offiziell zugelassene Unterkunft auf einer anderen Kanarischen Insel gebucht haben, dürfen ebenfalls nach Teneriffa einreisen, sofern es sich um einen unmittelbaren Transit zum eigentlichen Reiseziel handelt.
• Die Ausreise aus Teneriffa ist nur denjenigen Personen erlaubt, die nachweisen können, dass sie an ihren Wohnort zurückkehren (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene Reisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage
Seit dem 22. Dezember 2020 gilt ein befristetes Beförderungsverbot für Reisende nach Deutschland.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, Western Cape, Eastern Cape und KwaZulu Natal, wo sich auch die Hauptziele für nationalen und internationalen Tourismus befinden. Nach einem vorübergehenden Absinken der Fallzahlen steigen diese wieder stark an. Das südafrikanische Gesundheitssystem operiert bereits jetzt an der Belastungsgrenze, vor allem in den stark betroffenen Provinzen Ostkap und Westkap. Zudem wurde jüngst eine neue Variante des Virus in Südafrika festgestellt.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus Südafrika nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn die Unterkunft entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, welches zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, welche bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen und einer neuen Variante des Virus sind erneut starke Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika möglich.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
An definierten Hotspots bestehen nächtliche Ausgangssperren. Als Hotspot gelten derzeit Nelson Mandela Bay und der Sarah Baartman District (Großraum um Port Elizabeth einschließlich diverser Nationalparks wie z.B. Addo und Tsitsikamma) sowie der Garden Route District. Die touristische Infrastruktur ist im Wesentlichen geöffnet, allerdings nehmen beschränkende Maßnahmen zu. Die Strände im Eastern Cape und im Garden Route District des Western Cape sind vom 16. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 gesperrt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt als Schweizer Aufsichtsbehörde hat entschieden, dass ab Mitternacht (24. Dezember) Passagierflüge ab Zürich und Genf von und nach Südafrika wieder durchgeführt werden dürfen. Auf den Rückflügen in die Schweiz sind allerdings nur Schweizer Staatsangehörige und Staatsangehörige aus dem Fürstentum Liechtenstein sowie Inhaber gewisser Aufenthaltstitel der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein zugelassen. SWISS steht in engem Kontakt mit den Bundesbehörden zur Gewährleistung eines reibungslosen Flugbetriebes in den kommenden Tagen. Quelle: aerotelegraph
Thailand - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
In der Provinz Samut Sakhon (westlich von Bangkok) wurde ein COVID-19-Cluster mit über 1.000 Fällen bekannt. Auch in anderen Provinzen wurden einzelne Fälle festgestellt, die wohl überwiegend auf dieses Cluster zurückzuführen sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen wieder möglich. Weitere Hinweise, auch zum Erfordernis eines Visums erhalten Sie bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine 14-tägige strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben. Eine Liste der zugelassenen Quarantänehotels ist auf der Webseite der Thailändischen Botschaft Berlin eingestellt. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit über den Flughafen Bangkok ist bis auf weiteres nicht möglich. Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Für die Provinz Samut Sakhon und weitere Provinzen (einschließlich Bangkok) wurden die Schließung öffentlicher Einrichtungen und zahlreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet. Eine Ausweitung der Maßnahmen, auch auf weitere Provinzen, ist jederzeit möglich.
Bitte informieren Sie sich über die thailändischen Behörden und lokalen Medien über die jeweiligen Maßnahmen vor Ort.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit ohne größere Einschränkungen möglich. Im Hinblick auf einen möglichen neuen Anstieg der Infektionszahlen sind jedoch kurzfristig auch wieder Beschränkungen und Kontrollen möglich, ggf. auch nur in einzelnen Provinzen. Aufgrund ausbleibender, ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Department of Disease Control.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer. Bitte berücksichtigen Sie evtl. Beschränkungen im Reiseverkehr des Transitlandes. Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen zum jeweiligen Transitland.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Sie sind als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel im Emirat Dubai benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der "Dubai’s General Directorate of Residency and Foreigners Affairs" (Bürgertelefon: +971 4501 1111).
Im Falle eines Wohnsitzes in einem anderen Emirat als Dubai wird dringend empfohlen, die Personendaten vor Reiseantritt auf dem Portal der "Federal Authority for Identity & Citizenship" (Bürgertelefon: +971 6005 22222) zu überprüfen.
Grundsätzlich müssen Reisende beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt nicht für Direktflüge zwischen Deutschland und Dubai. Der Abstrich darf längstens 96 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (andere Fristen gelten für bestimmte außereuropäische Staaten). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache mitzuführen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Dubai kann bei Ankunft aus bestimmten Ländern ein (weiterer) PCR-Test stattfinden. Bis zum Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses am Flughafen müssen sich die Reisenden in Dubai in Quarantäne begeben. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind vom Testerfordernis ausgenommen. Bei Direktflügen zwischen Deutschland und Dubai entfällt der Test am Flughafen Dubai, wenn beim Check-In bereits ein negativer PCR-Test vorgelegt wurde; damit entfällt auch die Quarantäne.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Anschließend müssen sich Reisende in eine zehntägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind bestimmte Länder sowie Personen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen COVID-19 geimpft worden sind. Am sechsten und am zwölften Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb des Landes unterliegen Einschränkungen.
Die Freizügigkeit für Reisen vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi ist auf unbestimmte Zeit eingeschränkt. Dies gilt unabhängig vom Wohnort oder der Staatsangehörigkeit der Reisenden.
Ausnahmen bestehen für Personen, die einen in den VAE gemachten PCR-Test oder DPI-Bluttest nachweisen können, dessen Ergebnis nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ kann an bestimmten Kontrollpunkten zwischen Dubai und Abu Dhabi ein DPI-Bluttest gemacht werden, allerdings ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Alle Reisenden müssen zusätzlich am sechsten Tag nach der Einreise nach Abu Dhabi einen erneuten PCR-Test in Abu Dhabi machen.
Von den Testpflichten befreit sind Personen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen COVID-19 geimpft sind.
Internationale Reisende, die nach Ankunft von Dubai oder anderen Emiraten nach Abu Dhabi weiterreisen, müssen sich in Abu Dhabi in eine zehntägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Auf die zehntägige Frist werden die Tage angerechnet, die sich der Reisende vor Einreise in das Emirat Abu Dhabi bereits in einem anderen Emirat aufgehalten hat.
Reisende von Abu Dhabi nach Dubai oder zwischen Dubai und den nördlichen Emiraten unterliegen keinen Einschränkungen.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und einige Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Private Treffen sind nur im kleinsten Kreis gestattet. Die Behörden halten die Bevölkerung dringend an, die örtlichen COVID-19-Tracing-Apps herunterzuladen (für Dubai Covid19 – DXB Smart App, für alle anderen Emirate Alhosn UAE ).
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollten sich dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt unter Beachtung der Quarantäne-Vorschrift möglich.
Die Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande ist ab sofort nur noch bei Nachweis eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf bei Abreise und bei Vorlage am Abflugschalter nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle Einreisenden ab 13 Jahre (einschließlich EU-Staatsangehörige) und alle Reisemöglichkeiten. Der betroffene Personenkreis wird dringend aufgefordert, sich nach Einreise in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich. Alle üblichen nachfolgend genannten Regelungen sind zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von erneut gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung mit sofortiger Wirkung und vorerst bis 19. Januar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben wird vergleichbar wie in Deutschland erheblich heruntergefahren. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
• Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel sowie Geschäfte, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen
• Drogerien, Apotheken, Optiker
• Reparatur- und Wartungswerkstätten. (Baumärkte können einen Abholpunkt einrichten)
• Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
• Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
• Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
• Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
• Bücher können in (ansonsten geschlossenen) Bibliotheken abgeholt werden
• Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
• medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen werden bzw. bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details finden Sie auf der Seite der niederländischen Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt (vom 24. bis 26. Dezember sind drei Gäste über 13 Jahre erlaubt). Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Philippinen - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz einzelner Kategorien von Langzeitvisa, insbesondere verschiedener Kategorien von Geschäftsvisa, sind. Einreisende sind zur Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests oder zur Durchführung eines PCR-Tests am philippinischen Ankunftsflughafen verpflichtet und unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Mit Wirkung vom 24. bis zunächst 31. Dezember 2020 werden Flüge aus Großbritannien eingestellt. Reisenden, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in Großbritannien aufgehalten haben oder die sich dort im Transit befanden, wird in diesem Zeitraum die Einreise verweigert.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind nur eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen ändert die seit Mitte März 2020 geltenden landesweiten Quarantänemaßnahmen turnusmäßig im monatlichen Rhythmus, bei Bedarf auch sehr kurzfristig. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeit- oder Geschäftsvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Schweden - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden ist von COVID-19 stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau während des Sommers, ist die Zahl der Neuinfektionen wieder stark gestiegen. In allen Provinzen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage deutlich, weshalb Schweden als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen grundsätzlich keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet. Schweden hat am 21. Dezember 2020 allerdings ein Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark und Großbritannien kommend, eingeführt. Dieses Verbot gilt vorerst bis 21. Januar 2021. Ausgenommen sind schwedische Staatsangehörige, jedoch nicht deren nicht-schwedische Familienangehörige, sowie Personen, die in Schweden arbeiten oder leben. Außerdem gibt es eine Ausnahme für Personen, die dringende familiäre Gründe für die Reise haben, sowie für einige besondere Berufsgruppen. Ausgenommen sind bei Einreisen aus Dänemark außerdem Personen, die auf Bornholm leben oder dort im Gesundheitssektor arbeiten und die durch Schweden reisen müssen sowie für Krankentransporte.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist grundsätzlich möglich. Neben der nur noch eingeschränkt möglichen Einreise aus Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland . Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die Deutsche Botschaft in Kopenhagen .
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Die schwedischen Behörden appellieren gleichwohl an die Bevölkerung, unnötige Reisen zu unterlassen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen aber möglichst kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr nach Möglichkeit meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen. Für Personen, die nach dem 12. Dezember 2020 aus Großbritannien nach Schweden eingereist sind, gilt eine Test- und Quarantäneauflage.
Die Skigebiete sind geöffnet. Die Betreiber der Skigebiete wurden jedoch dazu aufgerufen, einen kontaktarmen und sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. in Restaurants nur Tischbedienung, Beschränkung der Personenanzahl an einem Tisch auf vier Personen und kein Barbetrieb. Öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Badeanstalten, staatliche Museen haben geschlossen. Auch privat betriebene Freizeitparks und Museen haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen (in der Regel durch zwingend erforderliche Voranmeldung online). Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen geöffnet.
Das schwedische Gesundheitsamt hat folgende Verhaltensregeln veröffentlicht, die landesweit gelten und alle bisherigen regionalen Empfehlungen ersetzen:
• Bleiben Sie schon bei leichten Symptomen zuhause und lassen sich bei anhaltenden Symptomen auf eine COVID-19-Erkrankung testen
• Vermeiden Sie neue Kontakte bestmöglich und treffen sich nur im engsten Familienkreis und/oder mit Personen im selben Haushalt.
• Treffen sind auf eine Größe von bis zu acht Personen zu begrenzen. Ausgenommen davon sind Trauerfeiern, für die 20 Teilnehmer zugelassen sind
• Halten Sie Abstand und vermeiden Sie Aufenthalte in geschlossenen Räumen sowie Gedränge in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln. Erledigen Sie notwendige Einkaufsgänge alleine und halten Sie sich nicht länger als nötig in Geschäften auf.
• Bei Treffen mit Älteren und anderen Personen, die der Risikogruppe angehören ist besondere Achtsamkeit geboten.
Darüber hinaus gelten die folgenden rechtlichen Einschränkungen:
• Es gilt ein Ausschankverbot ab 20 Uhr, was nach schwedischem Recht dazu führt, dass ab 20.30 Uhr Betriebe mit Alkoholausschank schließen müssen.
• Versammlungen über acht Personen sind verboten. Das Verbot gilt formell für Veranstaltungen, für die eine Genehmigung bei der Polizei beantragt werden muss. Dies sind in der Regel öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit.
• Die Regierung hat das schwedische Gesundheitsamt mit Beschluss vom 19. November 2020 ermächtigt, in besonders betroffenen Kommunen Besuchsverbote für Alten- und Pflegeheime auszusprechen.
Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landessspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der oben genannten Abstands- und Hygieneregeln gebeten. Ab 7. Januar 2021 gilt zu Hauptverkehrszeiten im öffentlichen Nahverkehr die Empfehlung, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Des Weiteren ist - insbesondere auf Reisen - zu beachten:
• Isolieren Sie sich bei Erkältungssymptomen bis zwei Tage nach Abklingen selbst. Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Wenn Sie sich touristisch in Schweden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 sind in vielen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland Reisen in die Autonomen Gemeinschaften und zwischen Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz, berufliche Gründe oder der Besuch von Familienangehörigen- und nahestehenden Personen. Touristische Reisen gelten dagegen nicht als triftiger Grund. Die jeweiligen Regelungen beruhen auf Verordnungen der Autonomen Gemeinschaften. Eine Übersicht über die Regelungen bietet diese Karte des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Am 25. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt die nächtliche Ausgangssperre von 1.30 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und einzelnen Gemeinden. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Vom 23. Dezember 2020 bis 7. Januar 2021, 0 Uhr, darf die Autonome Gemeinschaft Madrid zudem nur aus triftigen Gründen betreten bzw. verlassen werden. In diesem Zeitraum zählen auch Besuche von Familienangehörigen und nahestehenden Personen zu den triftigen Gründen, sofern eine entsprechende Erklärung mitgeführt wird.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Derzeit und zunächst bis 11. Januar 2021 gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche im Zeitraum 23. Dezember 2020 – 6. Januar 2021.
• Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche sowie für Fahrten zum Zweitwohnsitz oder zum gebuchten Hotel im Zeitraum 23. Dezember 2020 – 6. Januar 2021 (Landkreise La Cerdanya und El Ripollès sind von den Sonderregeln ausgenommen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. (Ausnahmen: Heiligabend und Silvester ab 1 Uhr, 5. Januar 2021 ab 23 Uhr).
• Bars und Restaurants sind nur noch von 7:30 bis 9:30 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr geöffnet (in den Landkreisen La Cerdanya und El Ripollès nicht geöffnet).
• Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, teils mit reduzierter Kapazität (Sonderregeln in den Landkreisen La Cerdanya und El Ripollès).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen (bis zu zehn Personen aus max. zwei Haushalten) gelten an den Tagen 24./25./26./31. Dezember und 1./5./6. Januar 2021 (gilt nicht für die Landkreise La Cerdanya und El Ripollès).
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt zunächst bis 15. Januar 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen (keine Sonderregeln für Familienbesuche!). Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr (an Heiligabend und Silvester ab 24 Uhr).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt zunächst bis 12. Januar 2021: Ein- und Ausreise aus Aragón sowie zwischen den Provinzen Huesca, Teruel und Zaragoza nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung (Ausnahmen über Weihnachten und Neujahr).
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind seit dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen wird ab 20. Dezember 2020 die bereits geltende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch auf Einreisen vom spanischen Festland ausgedehnt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf Mallorca gilt seit dem 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen auf Mallorca ist vom 17. Dezember 2020 bis zunächst 29. Dezember 2020 die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants untersagt. Der Außenbereich bleibt mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet, von Freitag-Sonntag und vor Feiertagen allerdings nur bis 18 Uhr.
Auf den übrigen Balearen gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 – 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- ein sogenanntes TMA-Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ab dem 18. Dezember 2020 ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist ebenfalls noch einmal der negative COVID-19-Test vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr.
Für Teneriffa gelten ab dem 19. Dezember 2020 bis mindestens zum Ablauf des Neujahrstages 2021 - zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – u.a. folgende weitergehende Beschränkungen:
• Die Einreise ist grundsätzlich nur Personen erlaubt, die nachweisen können, dass auf Teneriffa ihr Hauptwohnsitz liegt (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis oder „Certificado de Empadronamiento“).
• Auch Touristen, die eine Unterbringung in einer offiziell zugelassenen touristischen Unterkunft auf Teneriffa gebucht haben, dürfen einreisen.
• Die Einreise zu Besuchsreisen mit Privatunterbringung ist jedoch – nicht - gestattet.
• Touristen, die auf einer anderen Kanarischen Insel wohnhaft sind oder die eine offiziell zugelassene Unterkunft auf einer anderen Kanarischen Insel gebucht haben, dürfen ebenfalls nach Teneriffa einreisen, sofern es sich um einen unmittelbaren Transit zum eigentlichen Reiseziel handelt.
• Die Ausreise aus Teneriffa ist nur denjenigen Personen erlaubt, die nachweisen können, dass sie an ihren Wohnort zurückkehren (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene Reisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage
Seit dem 22. Dezember 2020 gilt ein befristetes Beförderungsverbot für Reisende nach Deutschland.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, Western Cape, Eastern Cape und KwaZulu Natal, wo sich auch die Hauptziele für nationalen und internationalen Tourismus befinden. Nach einem vorübergehenden Absinken der Fallzahlen steigen diese wieder stark an. Das südafrikanische Gesundheitssystem operiert bereits jetzt an der Belastungsgrenze, vor allem in den stark betroffenen Provinzen Ostkap und Westkap. Zudem wurde jüngst eine neue Variante des Virus in Südafrika festgestellt.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus Südafrika nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn die Unterkunft entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, welches zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, welche bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen und einer neuen Variante des Virus sind erneut starke Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika möglich.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
An definierten Hotspots bestehen nächtliche Ausgangssperren. Als Hotspot gelten derzeit Nelson Mandela Bay und der Sarah Baartman District (Großraum um Port Elizabeth einschließlich diverser Nationalparks wie z.B. Addo und Tsitsikamma) sowie der Garden Route District. Die touristische Infrastruktur ist im Wesentlichen geöffnet, allerdings nehmen beschränkende Maßnahmen zu. Die Strände im Eastern Cape und im Garden Route District des Western Cape sind vom 16. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 gesperrt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt als Schweizer Aufsichtsbehörde hat entschieden, dass ab Mitternacht (24. Dezember) Passagierflüge ab Zürich und Genf von und nach Südafrika wieder durchgeführt werden dürfen. Auf den Rückflügen in die Schweiz sind allerdings nur Schweizer Staatsangehörige und Staatsangehörige aus dem Fürstentum Liechtenstein sowie Inhaber gewisser Aufenthaltstitel der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein zugelassen. SWISS steht in engem Kontakt mit den Bundesbehörden zur Gewährleistung eines reibungslosen Flugbetriebes in den kommenden Tagen. Quelle: aerotelegraph
Thailand - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
In der Provinz Samut Sakhon (westlich von Bangkok) wurde ein COVID-19-Cluster mit über 1.000 Fällen bekannt. Auch in anderen Provinzen wurden einzelne Fälle festgestellt, die wohl überwiegend auf dieses Cluster zurückzuführen sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Thailand ist grundsätzlich für alle deutschen Staatsangehörigen wieder möglich. Weitere Hinweise, auch zum Erfordernis eines Visums erhalten Sie bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung. Zur Einreise wird eine Sondergenehmigung, sog. Certificate of Entry (COE) benötigt, welches online über die Webseite der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Für alle Einreisenden sind nach Ankunft und auf eigene Kosten eine 14-tägige strenge Quarantäne in einer staatlich zugelassenen Isolationseinrichtung (meist Hotel) sowie mehrere COVID-19-Tests zwingend vorgeschrieben. Eine Liste der zugelassenen Quarantänehotels ist auf der Webseite der Thailändischen Botschaft Berlin eingestellt. Die Buchung muss vor Reiseantritt nachgewiesen werden.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit über den Flughafen Bangkok ist bis auf weiteres nicht möglich. Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr wurde mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Für die Provinz Samut Sakhon und weitere Provinzen (einschließlich Bangkok) wurden die Schließung öffentlicher Einrichtungen und zahlreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet. Eine Ausweitung der Maßnahmen, auch auf weitere Provinzen, ist jederzeit möglich.
Bitte informieren Sie sich über die thailändischen Behörden und lokalen Medien über die jeweiligen Maßnahmen vor Ort.
Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind derzeit ohne größere Einschränkungen möglich. Im Hinblick auf einen möglichen neuen Anstieg der Infektionszahlen sind jedoch kurzfristig auch wieder Beschränkungen und Kontrollen möglich, ggf. auch nur in einzelnen Provinzen. Aufgrund ausbleibender, ausländischer Touristen steht die touristische Infrastruktur nur eingeschränkt zur Verfügung.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden besteht Maskenpflicht. Bei Betreten des Gebäudes wird die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen, wie das Herunterladen einer Tracing-App oder die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Darüber hinaus sind alle Personen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgerufen. Insbesondere von Ausländern wird erwartet, dass sie diese Empfehlungen befolgen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Department of Disease Control.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Sollten Sie sich in Thailand aufhalten und ausreisen wollen, nutzen Sie die genannten kommerziellen Angebote der Fluggesellschaften auch unter Einbeziehung von Rückkehroptionen über Drittländer. Bitte berücksichtigen Sie evtl. Beschränkungen im Reiseverkehr des Transitlandes. Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen zum jeweiligen Transitland.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Sollten Sie nach Thailand einreisen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Thailändische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach konkreten Flugdaten.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind weiterhin von COVID-19 betroffen. Sie sind als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationalen Katastrophenschutzbehörde, das Statistikamt der Vereinigten Arabischen Emirate und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Ausländische Reisende mit Wohnsitz und gültigem Aufenthaltstitel im Emirat Dubai benötigen zur (Wieder-) Einreise die Zustimmung der "Dubai’s General Directorate of Residency and Foreigners Affairs" (Bürgertelefon: +971 4501 1111).
Im Falle eines Wohnsitzes in einem anderen Emirat als Dubai wird dringend empfohlen, die Personendaten vor Reiseantritt auf dem Portal der "Federal Authority for Identity & Citizenship" (Bürgertelefon: +971 6005 22222) zu überprüfen.
Grundsätzlich müssen Reisende beim Check-in am ausländischen Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt nicht für Direktflüge zwischen Deutschland und Dubai. Der Abstrich darf längstens 96 Stunden vor dem Abflug vorgenommen worden sein (andere Fristen gelten für bestimmte außereuropäische Staaten). Das Testergebnis ist ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache mitzuführen. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Bei Einreise am Flughafen Dubai kann bei Ankunft aus bestimmten Ländern ein (weiterer) PCR-Test stattfinden. Bis zum Erhalt eines negativen COVID-19-Testergebnisses am Flughafen müssen sich die Reisenden in Dubai in Quarantäne begeben. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind vom Testerfordernis ausgenommen. Bei Direktflügen zwischen Deutschland und Dubai entfällt der Test am Flughafen Dubai, wenn beim Check-In bereits ein negativer PCR-Test vorgelegt wurde; damit entfällt auch die Quarantäne.
Bei Einreise am Flughafen Abu Dhabi findet verpflichtend ein weiterer PCR-Test statt. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Behinderungen sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Anschließend müssen sich Reisende in eine zehntägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind bestimmte Länder sowie Personen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen COVID-19 geimpft worden sind. Am sechsten und am zwölften Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test verpflichtend.
Durch- und Weiterreise
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr via die Vereinigten Arabischen Emirate (Flughafentransit) geöffnet. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr geöffnet. Internationale Verbindungen können sich rasch ändern.
Beschränkungen im Land
Reisen innerhalb des Landes unterliegen Einschränkungen.
Die Freizügigkeit für Reisen vom Emirat Dubai in das Emirat Abu Dhabi ist auf unbestimmte Zeit eingeschränkt. Dies gilt unabhängig vom Wohnort oder der Staatsangehörigkeit der Reisenden.
Ausnahmen bestehen für Personen, die einen in den VAE gemachten PCR-Test oder DPI-Bluttest nachweisen können, dessen Ergebnis nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ kann an bestimmten Kontrollpunkten zwischen Dubai und Abu Dhabi ein DPI-Bluttest gemacht werden, allerdings ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Alle Reisenden müssen zusätzlich am sechsten Tag nach der Einreise nach Abu Dhabi einen erneuten PCR-Test in Abu Dhabi machen.
Von den Testpflichten befreit sind Personen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen COVID-19 geimpft sind.
Internationale Reisende, die nach Ankunft von Dubai oder anderen Emiraten nach Abu Dhabi weiterreisen, müssen sich in Abu Dhabi in eine zehntägige häusliche oder Hotel-Quarantäne begeben. Auf die zehntägige Frist werden die Tage angerechnet, die sich der Reisende vor Einreise in das Emirat Abu Dhabi bereits in einem anderen Emirat aufgehalten hat.
Reisende von Abu Dhabi nach Dubai oder zwischen Dubai und den nördlichen Emiraten unterliegen keinen Einschränkungen.
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und einige Freizeiteinrichtungen sind unter strengen Auflagen geöffnet. Öffentliche Versammlungen bleiben bis auf weiteres verboten. Private Treffen sind nur im kleinsten Kreis gestattet. Die Behörden halten die Bevölkerung dringend an, die örtlichen COVID-19-Tracing-Apps herunterzuladen (für Dubai Covid19 – DXB Smart App, für alle anderen Emirate Alhosn UAE ).
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ist obligatorisch.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Brasilien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen.
Brasilien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise und der Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Ab dem 30. Dezember 2020 sind Reisende, die in Brasilien einreisen möchten, verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Testergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Ab dem 25. Dezember 2020 ist die Landung von Flügen, die aus oder über Großbritannien und Nordirland kommen, sowie die Mitnahme von Ausländern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben oder durchgereist sind, auf Flügen nach Brasilien vorübergehend untersagt.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Reisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen und nicht nach Brasilien einreisen, sind von der Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests und einer Gesundheitserklärung befreit.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Auch der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie bei Flugreisen mit der Fluggesellschaft Kontakt auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bulgarien - Änderung Einreise
Bulgarien hat Flüge von und nach Großbritannien ab Donnerstag wieder erlaubt. Die auf dem Luftweg ankommenden Menschen müssen in Bulgarien noch am Flughafen Corona-Schnelltest machen. Quelle: tagesschau.de
China - Änderung Einreise
China stellt die Flugverbindungen mit Großbritannien einstweilen ein. Quelle: tagesschau.de
Dänemark - Änderung Einreise
Ab dem ersten Weihnachtstag dürfen Flugzeuge aus Großbritannien wieder in Dänemark landen. Das Flugverbot für Passagiermaschinen aus dem Vereinigten Königreich wird am 25. Dezember um 0 Uhr aufgehobe. Es wurden verschärfte Einreisebeschränkungen für Ausländer mit Wohnsitz in Großbritannien eingeführt werden. Diese Menschen werden ab dem 25. Dezember bis vorläufig zum 3. Januar nicht mehr ins Land gelassen. Wenige Ausnahmen, darunter Angehörige und Partner von Schwerkranken, dürfen unter Vorlage eines negativen Corona-Tests noch einreisen. Quelle: tagesschau.de
Estland - Reisewarnung wird erweitert; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Ida-Viru, Harju, Hiiu, Pärnu, Rapla, Põlva, Viljandi, Võru, Tartu, Jõgeva, Lääne und Lääne-Viru wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in alle Landesteile gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen Estlands wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen noch bis zum 25. Dezember 2020 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Estland verzeichnet hohe Infektionszahlen. In allen Regionen beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Estland mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 30. Oktober 2020 eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt, somit auch für Einreisen aus Deutschland. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können sich alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Beschränkungen beschlossen, welche bis zunächst 3. Januar 2021 gelten. Diese umfassen neben der zwei Haushalte und zwei Meter Abstandsregeln, einer Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, auch eine Obergrenze für Geschäfte und Gastronomie. Für die Region Harju gilt ab 28. Dezember 2020 bis zunächst 17. Januar 2021 die Schließung aller Freizeiteinrichtungen, sowie ein Gastronomieverbot für Besucher. Öffentliche Versammlungen sind nur bis zu max. 10 Personen erlaubt. Für die Region Ida-Viru gilt außerdem ein Beherbergungsverbot bis 3. Januar 2021. Abhängig von der weiteren epidemiologischen Entwicklung behält sich die Regierung vor, kurzfristig weitere–lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt und dem Wissenschaftsrat zu ergreifen.
Hygieneregeln
Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (ÖPNV, Supermärkte, u.a. geschlossene Räume). Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA", die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Wenn Sie sich touristisch in Estland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Finnland - Reisewarnung wird angepasst
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Uusimaa (mit Großraum Helsinki), Päijät-Häme, Varsinais-Suomi und Nordösterbotten wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 gilt dies nicht mehr für die Region Nordösterbotten.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Neuinfektionen steigen landesweit. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa) und die Regionen Päijät-Häme und Varsinais-Suomi. In diesen Regionen beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, Dienstreisende und Berufspendler,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehrs (z.B. dringende persönliche Gründe).
Für sie gilt eine Regelung zur 10-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bieten die finnische Regierung, der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Die Bekämpfung der COVID-19 Pandemie erfolgt regional; informieren Sie sich über die regionalen unterschiedlichen Regelungen und Beschränkungen auf der Website der finnischen Gesundheitsbehörde THL. Es bestehen Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze von 10, 20 oder 50 Personen für Versammlungen von Gruppen.
Detaillierte Informationen bietet die finnische Regierung. Es gelten regional unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn (VR) gilt eine Maskenpflicht.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Irland - Änderung Reisewarnung wird erweitert, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East und Mid-West wird derzeit gewarnt.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 gilt dies auch für die Region South-East.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weniger stark betroffen, die Zahlen steigen jedoch an. Die Inzidenzen liegen in Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South-East bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiet e eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken. Rückwirkend ab 8. Dezember 2020 sind Einreisende aus Großbritannien ausnahmslos aufgefordert, sich für 14 Tage selbst zu isolieren. Weitere Hinweise befinden sich auf der Webseite des irischen Gesundheitsdienstes.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter sechs Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Gleiches gilt für den Fährbetrieb von und nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in Großbritannien wurde mit Wirkung vom 21. Dezember 2020 ein Flugverbot für Flugreisen von Großbritannien nach Irland verhängt sowie der Fährverkehr auf Warentransport und das dafür erforderliche Personal beschränkt. Die Maßnahme gilt zunächst bis 31. Dezember 2020. Der Grenzverkehr mit Nordirland auf dem Landweg ist davon nicht betroffen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 24. Dezember 2020 gilt eine modifizierte Level 5 (Höchststufe) des "Plan for Living with Covid-19".
Es gilt ein modifiziertes Level 3 des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Ab 27. Dezember 2020 sind wieder nur Reisen innerhalb des eigenen County gestattet. Ausgenommen sind Rückkehrer aus dem Weihnachtsurlaub bis einschließlich 31. Dezember 2020.
Nachtbars/Clubs und Casinos sind geschlossen. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für bereits eingecheckte Gäste geöffnet ansonsten nur für Personen mit notwendigem und nicht touristischem Aufenthaltszweck. Restaurants, Pubs mit Restaurantbetrieb müssen am 25. Dezember 2020 ab 15 Uhr schließen, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen werden geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Beschränkungen im Land
Israel hat einen dritten Teil-Lockdown beschlossen. Die Restriktionen treten am Sonntag um 17 Uhr für mindestens zwei Wochen in Kraft. Die Regierung hält sich offen, die Beschränkungen für weitere zwei Wochen zu verlängern, sollte die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen nicht unter 1000 fallen. Mit Inkrafttreten des Teil-Lockdowns dürfen die Menschen sich nicht weiter als einen Kilometer von ihrem Zuhause weg bewegen. Die meisten Geschäfte müssen schließen, Lieferdienste sind aber erlaubt. Bei Unternehmen ohne Publikumsverkehr darf höchstens die Hälfte der Belegschaft ins Büro kommen. Die Schulen bleiben geöffnet und auch der Gang zur Impfung bleibt erlaubt. Quelle: tagesschau.de
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Es wurde eine landesweite von 21:00 bis 06:00 Uhr verhängt. Die Maßnahme gilt bis mindestens 13. Januar. In dieser Zeit müssen alle Geschäfte und Restaurants bereits um 20:00 Uhr schließen. In besonders stark betroffenen Städten wie Casablanca, Marrakesch, Agadir und Tanger Tangier bleiben die Restaurants komplett geschlossen. Quelle: Garda
Namibia - Reisewarnung ab 26.12.2020, Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Anzahl der positiv getesteten COVID-19-Fälle in Namibia ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Die Inzidenz lag zuletzt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Namibia mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Bis vorerst zum 25. Januar 2021 gilt Folgendes:
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der älter als 72 Stunden, jedoch nicht älter als sieben Tage ist, ist eine siebentägige überwachte Quarantäne zu Hause oder bei einem zugelassenen touristischen Unternehmen vorgeschrieben und es wird unmittelbar ein PCR-Test auf eigene Kosten durchgeführt. Sollte die Unterbringung den Quarantänebestimmungen nicht gerecht werden, erfolgt sie in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung auf eigene Kosten.
Die Einreise ohne PCR-Test ist für Touristen/Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19 Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit nach Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im Land wurden mit Wirkung vom 23. Dezember 2020 verschärft: Mindestens bis zum 13. Januar 2020 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Wenn Sie sich touristisch in Namibia aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Norwegen - Reisewarnung wird erweitert
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo und Viken wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 gilt dies auch für die Region Innlandet.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen angestiegen, scheinen sich aber zuletzt zu stabilisieren. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen und Tromsø liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken und Innlandet. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Neben der weiterhin geltenden Quarantänepflicht ist in der Regel ein negativer, maximal 72 Stunden alter Test vorzulegen. Bei dem Test muss es sich entweder um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln, der in deutscher, norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer oder französischer Sprache verfasst sein muss. Ohne entsprechenden Test kann die Einreise verweigert werden. Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen sind davon ausgenommen; über weitere Ausnahmen informieren die norwegischen Behörden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers nachzuweisen, am besten mit diesem Formular der norwegischen Behörden.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten. Dadurch kann das ggf. zur Einreise notwendige negative Testergebnis nicht ersetzt werden. Auch eine etwaige Quarantänezeit wird dadurch nicht verkürzt.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gelten landesweit Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen, dringende Empfehlungen zu Kontaktminimierung sowie Abstands- und Hygieneregeln. In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Viken und Innlandet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Niederlande - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollten sich dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt unter Beachtung der Quarantäne-Vorschrift möglich.
Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande
Um die Ausbreitung einer besonders ansteckenden Variante des Coronavirus zu vermeiden, ist die Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande ab sofort nur noch bei Nachweis eines negativen PCR- Tests möglich. Der Test darf bei Abreise /Vorlage am Abflugschalter nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle Einreisenden ab 13 Jahre (einschließlich EU-Staatsangehörige) und alle Reisemöglichkeiten. Der betroffene Personenkreis wird dringend aufgefordert, sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich. Alle üblichen nachfolgend genannten Regelungen sind zu beachten.
Nordrhein-Westfalen hat eine ab 28. Dezember 2020 auch rückwirkend geltende Regelung für diesen Personenkreis erlassen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von erneut gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung mit sofortiger Wirkung und vorerst bis 19. Januar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben wird vergleichbar wie in Deutschland erheblich heruntergefahren. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
• Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel sowie Geschäfte, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen
• Drogerien, Apotheken, Optiker
• Reparatur- und Wartungswerkstätten. (Baumärkte können einen Abholpunkt einrichten)
• Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
• Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
• Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
• Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
• Bücher können in (ansonsten geschlossenen) Bibliotheken abgeholt werden
• Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
• medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen werden bzw. bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details finden Sie auf der Seite der niederländischen Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt (vom 24. bis 26. Dezember sind drei Gäste über 13 Jahre erlaubt). Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie einer geplanten Einreise aus dem Vereinigten Königreich die aktuellen Meldungen in der niederländischen Presse, da sich Regelungen schnell ändern können, halten Sie sich an die Test- und Quarantänevorschriften, auch je nach Bundesland bei Weiterreise nach Deutschland.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Panama - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 12. Oktober 2020 ist die Einreise grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für sieben Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere sieben Tage in staatlicher Quarantäne verbringen.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen mindestens bis zum 04. Januar 2021 nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt.
Grundsätzlich besteht eine nationale Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Zwischen 18. Dezember 2020 und 4. Januar 2021 ist die nationale Ausgangssperre auf zwischen 19 Uhr und 5 Uhr erweitert worden.
Zusätzlich gilt vom 25. Dezember 2020 19 Uhr bis 28. Dezember 2020, 5 Uhr, sowie vom 1. Januar 2021, 19 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr, eine ganztägige Ausgangssperre.
Zwischen 23. Dezember 2020 und 4. Januar 2021 ist der Besuch und die Nutzung von Stränden und Flüssen untersagt.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen.
Viele Hotels aber auch Museen und andere touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen geöffnet. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 besonders stark betroffen.
Die USA sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit Mitte März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), Personen, die in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis zu einem US-Staatsbürger oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA stehen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, und Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nähere Einzelheiten veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland, die lageabhängig und im Einklang mit nationalen Interessen zu weiteren einzelfallbezogenen Ausnahmen informieren können.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten im Vereinigten Königreich, in China, Iran und Brasilien.
Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach New York City müssen ab sofort mit strenger Überwachung der Quarantänemaßnahmen rechnen (Überprüfung durch Sheriffs der Stadt New York in Wohnungen und Hotels).
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr weitgehend geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland. Detaillierte Informationen bietet die Proclamation des White House.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Ihrer Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen.
Brasilien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise und der Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Ab dem 30. Dezember 2020 sind Reisende, die in Brasilien einreisen möchten, verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Testergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.
Ab dem 25. Dezember 2020 ist die Landung von Flügen, die aus oder über Großbritannien und Nordirland kommen, sowie die Mitnahme von Ausländern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben oder durchgereist sind, auf Flügen nach Brasilien vorübergehend untersagt.
Durch- und Weiterreise
Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Reisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen und nicht nach Brasilien einreisen, sind von der Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests und einer Gesundheitserklärung befreit.
Reiseverbindungen
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Auch der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.
Hygieneregeln
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung sowie bei Flugreisen mit der Fluggesellschaft Kontakt auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bulgarien - Änderung Einreise
Bulgarien hat Flüge von und nach Großbritannien ab Donnerstag wieder erlaubt. Die auf dem Luftweg ankommenden Menschen müssen in Bulgarien noch am Flughafen Corona-Schnelltest machen. Quelle: tagesschau.de
China - Änderung Einreise
China stellt die Flugverbindungen mit Großbritannien einstweilen ein. Quelle: tagesschau.de
Dänemark - Änderung Einreise
Ab dem ersten Weihnachtstag dürfen Flugzeuge aus Großbritannien wieder in Dänemark landen. Das Flugverbot für Passagiermaschinen aus dem Vereinigten Königreich wird am 25. Dezember um 0 Uhr aufgehobe. Es wurden verschärfte Einreisebeschränkungen für Ausländer mit Wohnsitz in Großbritannien eingeführt werden. Diese Menschen werden ab dem 25. Dezember bis vorläufig zum 3. Januar nicht mehr ins Land gelassen. Wenige Ausnahmen, darunter Angehörige und Partner von Schwerkranken, dürfen unter Vorlage eines negativen Corona-Tests noch einreisen. Quelle: tagesschau.de
Estland - Reisewarnung wird erweitert; Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Ida-Viru, Harju, Hiiu, Pärnu, Rapla, Põlva, Viljandi, Võru, Tartu, Jõgeva, Lääne und Lääne-Viru wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in alle Landesteile gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen Estlands wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen noch bis zum 25. Dezember 2020 abgeraten.
Epidemiologische Lage
Estland verzeichnet hohe Infektionszahlen. In allen Regionen beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Estland mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 30. Oktober 2020 eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt, somit auch für Einreisen aus Deutschland. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können sich alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Beschränkungen beschlossen, welche bis zunächst 3. Januar 2021 gelten. Diese umfassen neben der zwei Haushalte und zwei Meter Abstandsregeln, einer Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, auch eine Obergrenze für Geschäfte und Gastronomie. Für die Region Harju gilt ab 28. Dezember 2020 bis zunächst 17. Januar 2021 die Schließung aller Freizeiteinrichtungen, sowie ein Gastronomieverbot für Besucher. Öffentliche Versammlungen sind nur bis zu max. 10 Personen erlaubt. Für die Region Ida-Viru gilt außerdem ein Beherbergungsverbot bis 3. Januar 2021. Abhängig von der weiteren epidemiologischen Entwicklung behält sich die Regierung vor, kurzfristig weitere–lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt und dem Wissenschaftsrat zu ergreifen.
Hygieneregeln
Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (ÖPNV, Supermärkte, u.a. geschlossene Räume). Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA", die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Wenn Sie sich touristisch in Estland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Finnland - Reisewarnung wird angepasst
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Uusimaa (mit Großraum Helsinki), Päijät-Häme, Varsinais-Suomi und Nordösterbotten wird gewarnt.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 gilt dies nicht mehr für die Region Nordösterbotten.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die COVID-19 Neuinfektionen steigen landesweit. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Helsinki (Region Uusimaa) und die Regionen Päijät-Häme und Varsinais-Suomi. In diesen Regionen beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, gelten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, Dienstreisende und Berufspendler,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehrs (z.B. dringende persönliche Gründe).
Für sie gilt eine Regelung zur 10-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Die Selbstisolierung kann reduziert werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative PCR-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bieten die finnische Regierung, der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Die Bekämpfung der COVID-19 Pandemie erfolgt regional; informieren Sie sich über die regionalen unterschiedlichen Regelungen und Beschränkungen auf der Website der finnischen Gesundheitsbehörde THL. Es bestehen Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze von 10, 20 oder 50 Personen für Versammlungen von Gruppen.
Detaillierte Informationen bietet die finnische Regierung. Es gelten regional unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn (VR) gilt eine Maskenpflicht.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Irland - Änderung Reisewarnung wird erweitert, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East und Mid-West wird derzeit gewarnt.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 gilt dies auch für die Region South-East.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weniger stark betroffen, die Zahlen steigen jedoch an. Die Inzidenzen liegen in Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South-East bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiet e eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken. Rückwirkend ab 8. Dezember 2020 sind Einreisende aus Großbritannien ausnahmslos aufgefordert, sich für 14 Tage selbst zu isolieren. Weitere Hinweise befinden sich auf der Webseite des irischen Gesundheitsdienstes.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter sechs Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Gleiches gilt für den Fährbetrieb von und nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in Großbritannien wurde mit Wirkung vom 21. Dezember 2020 ein Flugverbot für Flugreisen von Großbritannien nach Irland verhängt sowie der Fährverkehr auf Warentransport und das dafür erforderliche Personal beschränkt. Die Maßnahme gilt zunächst bis 31. Dezember 2020. Der Grenzverkehr mit Nordirland auf dem Landweg ist davon nicht betroffen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 24. Dezember 2020 gilt eine modifizierte Level 5 (Höchststufe) des "Plan for Living with Covid-19".
Es gilt ein modifiziertes Level 3 des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Ab 27. Dezember 2020 sind wieder nur Reisen innerhalb des eigenen County gestattet. Ausgenommen sind Rückkehrer aus dem Weihnachtsurlaub bis einschließlich 31. Dezember 2020.
Nachtbars/Clubs und Casinos sind geschlossen. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für bereits eingecheckte Gäste geöffnet ansonsten nur für Personen mit notwendigem und nicht touristischem Aufenthaltszweck. Restaurants, Pubs mit Restaurantbetrieb müssen am 25. Dezember 2020 ab 15 Uhr schließen, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen werden geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Beschränkungen im Land
Israel hat einen dritten Teil-Lockdown beschlossen. Die Restriktionen treten am Sonntag um 17 Uhr für mindestens zwei Wochen in Kraft. Die Regierung hält sich offen, die Beschränkungen für weitere zwei Wochen zu verlängern, sollte die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen nicht unter 1000 fallen. Mit Inkrafttreten des Teil-Lockdowns dürfen die Menschen sich nicht weiter als einen Kilometer von ihrem Zuhause weg bewegen. Die meisten Geschäfte müssen schließen, Lieferdienste sind aber erlaubt. Bei Unternehmen ohne Publikumsverkehr darf höchstens die Hälfte der Belegschaft ins Büro kommen. Die Schulen bleiben geöffnet und auch der Gang zur Impfung bleibt erlaubt. Quelle: tagesschau.de
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Es wurde eine landesweite von 21:00 bis 06:00 Uhr verhängt. Die Maßnahme gilt bis mindestens 13. Januar. In dieser Zeit müssen alle Geschäfte und Restaurants bereits um 20:00 Uhr schließen. In besonders stark betroffenen Städten wie Casablanca, Marrakesch, Agadir und Tanger Tangier bleiben die Restaurants komplett geschlossen. Quelle: Garda
Namibia - Reisewarnung ab 26.12.2020, Änderung Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Anzahl der positiv getesteten COVID-19-Fälle in Namibia ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Die Inzidenz lag zuletzt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Namibia mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Bis vorerst zum 25. Januar 2021 gilt Folgendes:
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der älter als 72 Stunden, jedoch nicht älter als sieben Tage ist, ist eine siebentägige überwachte Quarantäne zu Hause oder bei einem zugelassenen touristischen Unternehmen vorgeschrieben und es wird unmittelbar ein PCR-Test auf eigene Kosten durchgeführt. Sollte die Unterbringung den Quarantänebestimmungen nicht gerecht werden, erfolgt sie in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung auf eigene Kosten.
Die Einreise ohne PCR-Test ist für Touristen/Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19 Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit nach Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im Land wurden mit Wirkung vom 23. Dezember 2020 verschärft: Mindestens bis zum 13. Januar 2020 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Wenn Sie sich touristisch in Namibia aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Norwegen - Reisewarnung wird erweitert
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo und Viken wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Mit Wirkung vom 26. Dezember 2020 gilt dies auch für die Region Innlandet.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen angestiegen, scheinen sich aber zuletzt zu stabilisieren. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen und Tromsø liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken und Innlandet. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Neben der weiterhin geltenden Quarantänepflicht ist in der Regel ein negativer, maximal 72 Stunden alter Test vorzulegen. Bei dem Test muss es sich entweder um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln, der in deutscher, norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer oder französischer Sprache verfasst sein muss. Ohne entsprechenden Test kann die Einreise verweigert werden. Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen sind davon ausgenommen; über weitere Ausnahmen informieren die norwegischen Behörden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers nachzuweisen, am besten mit diesem Formular der norwegischen Behörden.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten. Dadurch kann das ggf. zur Einreise notwendige negative Testergebnis nicht ersetzt werden. Auch eine etwaige Quarantänezeit wird dadurch nicht verkürzt.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gelten landesweit Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen, dringende Empfehlungen zu Kontaktminimierung sowie Abstands- und Hygieneregeln. In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Viken und Innlandet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Niederlande - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollten sich dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt unter Beachtung der Quarantäne-Vorschrift möglich.
Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande
Um die Ausbreitung einer besonders ansteckenden Variante des Coronavirus zu vermeiden, ist die Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande ab sofort nur noch bei Nachweis eines negativen PCR- Tests möglich. Der Test darf bei Abreise /Vorlage am Abflugschalter nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle Einreisenden ab 13 Jahre (einschließlich EU-Staatsangehörige) und alle Reisemöglichkeiten. Der betroffene Personenkreis wird dringend aufgefordert, sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich. Alle üblichen nachfolgend genannten Regelungen sind zu beachten.
Nordrhein-Westfalen hat eine ab 28. Dezember 2020 auch rückwirkend geltende Regelung für diesen Personenkreis erlassen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von erneut gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung mit sofortiger Wirkung und vorerst bis 19. Januar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben wird vergleichbar wie in Deutschland erheblich heruntergefahren. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
• Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel sowie Geschäfte, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen
• Drogerien, Apotheken, Optiker
• Reparatur- und Wartungswerkstätten. (Baumärkte können einen Abholpunkt einrichten)
• Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
• Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
• Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
• Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
• Bücher können in (ansonsten geschlossenen) Bibliotheken abgeholt werden
• Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
• medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen werden bzw. bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details finden Sie auf der Seite der niederländischen Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt (vom 24. bis 26. Dezember sind drei Gäste über 13 Jahre erlaubt). Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie einer geplanten Einreise aus dem Vereinigten Königreich die aktuellen Meldungen in der niederländischen Presse, da sich Regelungen schnell ändern können, halten Sie sich an die Test- und Quarantänevorschriften, auch je nach Bundesland bei Weiterreise nach Deutschland.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Panama - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 12. Oktober 2020 ist die Einreise grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für sieben Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere sieben Tage in staatlicher Quarantäne verbringen.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen mindestens bis zum 04. Januar 2021 nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt.
Grundsätzlich besteht eine nationale Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Zwischen 18. Dezember 2020 und 4. Januar 2021 ist die nationale Ausgangssperre auf zwischen 19 Uhr und 5 Uhr erweitert worden.
Zusätzlich gilt vom 25. Dezember 2020 19 Uhr bis 28. Dezember 2020, 5 Uhr, sowie vom 1. Januar 2021, 19 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr, eine ganztägige Ausgangssperre.
Zwischen 23. Dezember 2020 und 4. Januar 2021 ist der Besuch und die Nutzung von Stränden und Flüssen untersagt.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen.
Viele Hotels aber auch Museen und andere touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen geöffnet. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA (einschließlich Puerto Rico und anderer US-amerikanischer Außengebiete) wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die USA sind von COVID-19 besonders stark betroffen.
Die USA sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit Mitte März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), Personen, die in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis zu einem US-Staatsbürger oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA stehen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, und Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen. Nähere Einzelheiten veröffentlichen die US-Vertretungen in Deutschland, die lageabhängig und im Einklang mit nationalen Interessen zu weiteren einzelfallbezogenen Ausnahmen informieren können.
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen bei Voraufenthalten im Vereinigten Königreich, in China, Iran und Brasilien.
Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach New York City müssen ab sofort mit strenger Überwachung der Quarantänemaßnahmen rechnen (Überprüfung durch Sheriffs der Stadt New York in Wohnungen und Hotels).
Durch- und Weiterreise
Das Einreiseverbot schränkt auch die Möglichkeit eines Flughafentransits stark ein. Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Reise in Deutschland oder anderen Schengenraum-Ländern aufgehalten haben, ist der Flughafentransit derzeit grundsätzlich nicht möglich.
Die Landgrenzen zu Mexiko und Kanada sind für den Personenverkehr weitgehend geschlossen. Hinweise über Ausnahmen veröffentlicht das Department of Homeland Security.
Reiseverbindungen
Es bestehen regelmäßige, direkte Reiseverbindungen nach Deutschland und in andere europäische Staaten.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Hygieneregeln
In vielen Bundesstaaten gilt in der Öffentlichkeit das Gebot, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland. Detaillierte Informationen bietet die Proclamation des White House.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Ihrer Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Botswana - Änderung Beschränkungen im Land
Botswana hat eine landesweite Ausgangssperre von 19:00 bis 04:00 Uhr verhängt. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 3. Januar. Quelle: Garda
Niederlande - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollten sich dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Ab 29. Dezember 2020 müssen alle Flugreisenden beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen, wenn sie in die Niederlande fliegen wollen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein. In den Niederlanden angekommen, wird dringend empfohlen, sich in eine zehntägige Hausquarantäne zu begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache gibt es von der niederländischen Regierung und auch hier . Diese Regel gilt auch für Transitreisende.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande
Um die Ausbreitung einer besonders ansteckenden Variante des Coronavirus zu vermeiden, ist die Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande schon seit dem 23. Dezember 2020 nur noch bei Nachweis eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf bei Abreise /Vorlage am Abflugschalter nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle Einreisenden ab 13 Jahre (einschließlich EU-Staatsangehörige) und alle Reisemöglichkeiten. Der betroffene Personenkreis wird dringend aufgefordert, sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich. Alle üblichen nachfolgend genannten Regelungen sind zu beachten.
Nordrhein-Westfalen hat eine ab 28. Dezember 2020 auch rückwirkend geltende Regelung für diesen Personenkreis erlassen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von erneut gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung mit sofortiger Wirkung und vorerst bis 19. Januar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben wird vergleichbar wie in Deutschland erheblich heruntergefahren. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
- Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel sowie Geschäfte, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen
- Drogerien, Apotheken, Optiker
- Reparatur- und Wartungswerkstätten. (Baumärkte können einen Abholpunkt einrichten)
- Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
- Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
- Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
- Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
- Bücher können in (ansonsten geschlossenen) Bibliotheken abgeholt werden
- Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
- medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen werden bzw. bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details finden Sie auf der Seite der niederländischen Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt (vom 24. bis 26. Dezember sind drei Gäste über 13 Jahre erlaubt). Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie einer geplanten Einreise aus dem Vereinigten Königreich die aktuellen Meldungen in der niederländischen Presse, da sich Regelungen schnell ändern können, halten Sie sich an die Test- und Quarantänevorschriften, auch je nach Bundesland bei Weiterreise nach Deutschland.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Russische Föderaton - Ergänzung
Russland verhängt eine Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus Großbritannien. Die Isolation muss dann zwei Wochen eingehalten werden. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Änderung Einreise
Die Türkei fordert den Nachweis von negativen Coronavirus-Tests von allen Einreisenden von kommenden Montag an. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Passagiere ohne Test dürften nicht an Bord von Flugzeugen mit Ziel Türkei. Zudem müssen sich Passagiere aus Großbritannien, Südafrika und Dänemark darüber hinaus nach ihrer Ankunft in Quarantäne begeben. Quelle: tagesschau.de
Ukraine - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen. Eine Verschlechterung der epidemiologischen Lage wird nach den Weihnachts- und Neujahrsfeiern erwartet. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kiew sowie die Gebiete Charkiw, Lemberg (Lwiw), Odessa und Czernowitz.
Die Ukraine ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländer müssen eine Krankenversicherung nachweisen, welche die Kosten einer Behandlung und Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt. Der Nachweis ist auf Englisch oder Ukrainisch vorzulegen. Die Versicherungsgesellschaft muss in der Ukraine registriert sein oder über eine Vertretung oder einen Partner (Assistance) in der Ukraine verfügen.
Ukrainische Behörden teilen die Herkunftsstaaten in eine „grüne“ und eine „rote“ Kategorie ein. Die Einteilung wird im Informationsportal "Visit Ukraine Today" veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit in der „roten“ Kategorie eingestuft.
Bei Einreise aus oder Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Staat der "roten“ Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“ („Дій вдома“), die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen COVID-19-PCR-Test bei einem zugelassenen Test-Zentrum nach Einreise verkürzt werden. Bei Absolvierung des Tests vor Einreise besteht die Gefahr der Nichtanerkennung, z.B. aufgrund sprachlicher oder formeller Anforderungen. Einzelheiten sind auf der offiziellen Seite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Ein Einreiseverbot bzw. Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr sind derzeit nicht vorgesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. bei der Fluglinie.
Durch- und Weiterreise
Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten gehört für die Ukraine aktuell zu den Staaten der "roten" Kategorie, darunter die Nachbarländer Polen, Slowakei, Rumänien. In diesen und weiteren Ländern bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen mehr von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Für den Zeitraum 8. bis 24. Januar 2021 wurde ein landesweiter Lockdown verfügt. Einzelheiten sind noch nicht bekannt.
Es gelten folgende landesweit einheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die zuvor der Warnstufe „Orange“ der sog. Adaptiven Quarantäne zugeordnet waren:
Alle Personen müssen einen Ausweis mitführen. Gaststätten dürfen nur noch von 7 bis 22 Uhr öffnen. Großveranstaltungen sind auf 20 Personen beschränkt. In Sporteinrichtungen und Museen darf sich max. 1 Person pro 20 m² aufhalten. Für Kinos und Theater gilt eine maximale Besetzung von 50% aller Plätze. Touristische Unterkünfte (außer Hotels), Nachtclubs und Diskos müssen schließen. Bildungseinrichtungen werden geschlossen, wenn über 50% der Lehrkräfte und Kinder in Selbstisolierung sind.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für Öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf der Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Herkunftsland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten.
• Nach Ihrem Aufenthalt in der Ukraine (kein Transit) beachten Sie bitte die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Botswana hat eine landesweite Ausgangssperre von 19:00 bis 04:00 Uhr verhängt. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 3. Januar. Quelle: Garda
Niederlande - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollten sich dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Ab 29. Dezember 2020 müssen alle Flugreisenden beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen, wenn sie in die Niederlande fliegen wollen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein. In den Niederlanden angekommen, wird dringend empfohlen, sich in eine zehntägige Hausquarantäne zu begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache gibt es von der niederländischen Regierung und auch hier . Diese Regel gilt auch für Transitreisende.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande
Um die Ausbreitung einer besonders ansteckenden Variante des Coronavirus zu vermeiden, ist die Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande schon seit dem 23. Dezember 2020 nur noch bei Nachweis eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf bei Abreise /Vorlage am Abflugschalter nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle Einreisenden ab 13 Jahre (einschließlich EU-Staatsangehörige) und alle Reisemöglichkeiten. Der betroffene Personenkreis wird dringend aufgefordert, sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich. Alle üblichen nachfolgend genannten Regelungen sind zu beachten.
Nordrhein-Westfalen hat eine ab 28. Dezember 2020 auch rückwirkend geltende Regelung für diesen Personenkreis erlassen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von erneut gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung mit sofortiger Wirkung und vorerst bis 19. Januar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben wird vergleichbar wie in Deutschland erheblich heruntergefahren. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
- Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel sowie Geschäfte, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen
- Drogerien, Apotheken, Optiker
- Reparatur- und Wartungswerkstätten. (Baumärkte können einen Abholpunkt einrichten)
- Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
- Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
- Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
- Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
- Bücher können in (ansonsten geschlossenen) Bibliotheken abgeholt werden
- Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
- medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen werden bzw. bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details finden Sie auf der Seite der niederländischen Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt (vom 24. bis 26. Dezember sind drei Gäste über 13 Jahre erlaubt). Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie einer geplanten Einreise aus dem Vereinigten Königreich die aktuellen Meldungen in der niederländischen Presse, da sich Regelungen schnell ändern können, halten Sie sich an die Test- und Quarantänevorschriften, auch je nach Bundesland bei Weiterreise nach Deutschland.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Russische Föderaton - Ergänzung
Russland verhängt eine Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus Großbritannien. Die Isolation muss dann zwei Wochen eingehalten werden. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Änderung Einreise
Die Türkei fordert den Nachweis von negativen Coronavirus-Tests von allen Einreisenden von kommenden Montag an. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Passagiere ohne Test dürften nicht an Bord von Flugzeugen mit Ziel Türkei. Zudem müssen sich Passagiere aus Großbritannien, Südafrika und Dänemark darüber hinaus nach ihrer Ankunft in Quarantäne begeben. Quelle: tagesschau.de
Ukraine - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen. Eine Verschlechterung der epidemiologischen Lage wird nach den Weihnachts- und Neujahrsfeiern erwartet. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kiew sowie die Gebiete Charkiw, Lemberg (Lwiw), Odessa und Czernowitz.
Die Ukraine ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländer müssen eine Krankenversicherung nachweisen, welche die Kosten einer Behandlung und Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt. Der Nachweis ist auf Englisch oder Ukrainisch vorzulegen. Die Versicherungsgesellschaft muss in der Ukraine registriert sein oder über eine Vertretung oder einen Partner (Assistance) in der Ukraine verfügen.
Ukrainische Behörden teilen die Herkunftsstaaten in eine „grüne“ und eine „rote“ Kategorie ein. Die Einteilung wird im Informationsportal "Visit Ukraine Today" veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit in der „roten“ Kategorie eingestuft.
Bei Einreise aus oder Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Staat der "roten“ Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“ („Дій вдома“), die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen COVID-19-PCR-Test bei einem zugelassenen Test-Zentrum nach Einreise verkürzt werden. Bei Absolvierung des Tests vor Einreise besteht die Gefahr der Nichtanerkennung, z.B. aufgrund sprachlicher oder formeller Anforderungen. Einzelheiten sind auf der offiziellen Seite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Ein Einreiseverbot bzw. Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr sind derzeit nicht vorgesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. bei der Fluglinie.
Durch- und Weiterreise
Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten gehört für die Ukraine aktuell zu den Staaten der "roten" Kategorie, darunter die Nachbarländer Polen, Slowakei, Rumänien. In diesen und weiteren Ländern bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen mehr von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Für den Zeitraum 8. bis 24. Januar 2021 wurde ein landesweiter Lockdown verfügt. Einzelheiten sind noch nicht bekannt.
Es gelten folgende landesweit einheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die zuvor der Warnstufe „Orange“ der sog. Adaptiven Quarantäne zugeordnet waren:
Alle Personen müssen einen Ausweis mitführen. Gaststätten dürfen nur noch von 7 bis 22 Uhr öffnen. Großveranstaltungen sind auf 20 Personen beschränkt. In Sporteinrichtungen und Museen darf sich max. 1 Person pro 20 m² aufhalten. Für Kinos und Theater gilt eine maximale Besetzung von 50% aller Plätze. Touristische Unterkünfte (außer Hotels), Nachtclubs und Diskos müssen schließen. Bildungseinrichtungen werden geschlossen, wenn über 50% der Lehrkräfte und Kinder in Selbstisolierung sind.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für Öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf der Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Herkunftsland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten.
• Nach Ihrem Aufenthalt in der Ukraine (kein Transit) beachten Sie bitte die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Angola - Änderung Einreise
Angola hat aufgrund der neuen Virus-Mutationen die Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen für Reisende von und nach Australien, Nigeria, Südafrika und Großbritannien angeordnet. Die neue Regelung gilt ab Mitternacht. Es ist unklar, wie lange diese Maßnahme in Kraft bleiben wird. Unabhängig davon bleiben die Land- und Seegrenzen für touristische Einreisen bis auf Weiteres geschlossen. Quelle: Garda
Argentinien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Argentinien gehört zu den weltweit am meisten von COVID-19 betroffenen Ländern.
Die Zahl der täglichen COVID-19-Neuinfektionen ist weiterhin auf sehr hohem Niveau.
Argentinien ist daher weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die argentinischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Argentinische Staatsangehörige und Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) bzw. gültigem Visum dürfen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die vorübergehende Einreiseerlaubnis für Angehörige der Nachbarländer ist aufgehoben. Aufgrund der Entwicklung der Pandemielage besteht ein Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark, Italien, den Niederlanden, Großbritannien und Australien. Weitere Einschränkungen sind nicht auszuschließen.
Voraussetzung für die Einreise ist eine zuvor online abzugebende eidesstattliche Erklärung, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf und eine für Argentinien gültige Krankenversicherung.
Die Einreise mit Touristenstatus aus Europa und anderen Ländern auf dem Luft-, See und Landweg ist nur mit Sondervisum oder Sondergenehmigung möglich, die vom zuständigen argentinischen Konsulat nur für dringende Notfälle erteilt wird. Einreisende unterliegen einer siebentägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise vom Nachbarland auf dem Landweg zwecks unmittelbarer Ausreise ist möglich. Eine entsprechende Genehmigung, z.B. für Camper, kann beim argentinischen Konsulat im Aufenthaltsland beantragt werden.
Reiseverbindungen
Es finden in eingeschränktem Maße kommerzielle Flüge statt, Informationen werden von den Fluggesellschaften veröffentlicht. Flüge können kurzfristig storniert werden.
Beschränkungen im Land
Die seit dem 20. März 2020 geltende Ausgangssperre (ASPO) die nur aus wichtigem Grund (Arbeit, Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) sowie für begrenzte und genau reglementierte Freizeitaktivitäten unterbrochen werden darf, ist regional differenziert. Für den Großraum Buenos Aires gilt die „obligatorische räumliche Distanzierung“ (DISPO), in stärker betroffenen Regionen bleibt die Ausgangssperre bestehen. Auch innerhalb der Provinzen sind die Beschränkungen je nach Lage vor Ort unterschiedlich streng. Für Bezirke („partidos“) mit fortbestehender ASPO ist für Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung ist eine online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erforderlich. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Für Regionen mit DISPO gelten für alle Betätigungen vorgeschriebene Verhaltensregeln („protocolos“) und Einschränkungen. Die Versammlung von Personen ist grundsätzlich auf maximal 10 unter freiem Himmel beschränkt. Im Großraum Buenos Aires sind die meisten Geschäfte und Unternehmen sowie die Bars und Cafés mit einer Kapazität von ca. 30% geöffnet.
Für Reisen im Inland ist ein Online-Anmeldeverfahren vorgesehen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung und zur Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste und beachten Sie die allgemeinen Informationen der Deutschen Botschaft Buenos Aires.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für die jeweilige Provinz zuständige Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Japan - Änderung Einreise
Japan hat die Einreise von Ausländern vom 28. Dezember bis 31. Januar ausgesetzt. Während dieser Zeit dürfen nur japanische Staatsangehörige und ansässige ausländische Staatsangehörige nach Japan zurückkehren. Quelle: Garda
Kuba - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Diese werden zurzeit in fast allen Provinzen verzeichnet, die Mehrzahl in Havanna.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle internationalen Flughäfen des Landes sind für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Ab dem 10. Januar 2021 ist von allen aus dem Ausland Einreisenden zwingend ein negativer PCR-Test aus dem Heimatland vorzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben.
Für Reisende zu touristischen Zwecken, die eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel oder in einer offiziellen casa particular haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses in einem Hotel/Unterkunft aufzuhalten. Danach können sich die Reisenden frei bewegen.
Für Reisende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einer der vorgenannten Unterkünfte vorgesehen haben, gilt die Absonderungspflicht bis zum zweiten negativen Testergebnis, wobei der zweite Test erst am fünften Tag nach Einreise gemacht werden kann.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus gerechnet werden.
Für den von den kubanischen Behörden durchgeführten PCR-Test wird ab 1. Dezember 2020 eine Gebühr von 30,- USD von allen Einreisenden erhoben, die direkt auf den Flugticketpreis aufgeschlagen wird. Bei vor diesem Datum erworbenen Tickets ist die Gebühr am Flughafen zu begleichen.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Es gibt auch Flüge von Deutschland nach Varadero. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes können lokal beschränkt sein. Individualreisenden wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei den lokalen Behörden oder Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage zu informieren. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen ist weiterhin eingeschränkt und wird der Nachfrage entsprechend geöffnet.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen. Es sollten v.a. notwendige Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Aufenthalt mitgebracht werden.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Österreich - Änderung Einreise, Durchreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die neue Einreiseverordnung für Einreisende aus Risikogebieten (gültig bis 31. März 2021) sieht eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland und eine verpflichtende Einreiseanmeldung vor. Systematische oder stichprobenartige Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Die Liste der Länder, die von der Verordnung ausgenommen sind, und weitere Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Die neue COVID-19-Schutzverordnung sieht weitreichende Beschränkungen vor. Sie gilt zunächst bis 24. Januar 2021. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr; die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Gastronomiegewerbe dürfen in zeitlich eingeschränktem Maß Lieferservice anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind geöffnet, Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
Eine Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht und die Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Philippinen - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz einzelner Kategorien von Langzeitvisa, insbesondere verschiedener Kategorien von Geschäftsvisa, sind. Einreisende sind zur Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests oder zur Durchführung eines PCR-Tests am philippinischen Ankunftsflughafen verpflichtet und unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Mit Wirkung vom 24. bis zunächst 31. Dezember 2020 werden Flüge aus Großbritannien eingestellt. Reisenden, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in Großbritannien aufgehalten haben oder die sich dort im Transit befanden, wird in diesem Zeitraum die Einreise verweigert. Sollte die Einreise vor dem 24. Dezember 2020 stattgefunden haben, ist für betroffene Reisende eine 14-tägige Quarantäne im Athlete's Village in New Clark City vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind nur eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen ändert die seit Mitte März 2020 geltenden landesweiten Quarantänemaßnahmen turnusmäßig im monatlichen Rhythmus, bei Bedarf auch sehr kurzfristig. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeit- oder Geschäftsvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Tschechien geht nach den Weihnachtsfeiertagen zurück in den Lockdown. Vom 27. Dezember an gilt die höchste Corona-Warnstufe der Regierung. Die meisten Geschäfte müssen - weniger als einen Monat nach ihrer Wiedereröffnung - erneut schließen. Geöffnet bleiben Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Es dürfen nur Waren für den täglichen Bedarf angeboten werden.Landesweit gelten Ausgangsbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens. In der Öffentlichkeit dürfen sich nicht mehr als zwei Personen treffen. Eine Ausnahme für die Silvesternacht ist nicht vorgesehen. Die Maßnahmen, die einem dritten Lockdown gleichkommen, gelten zunächst bis zum 10. Januar. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Seit 21. Dezember 2020 sind Flugverbindungen aus und nach Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika vorübergehend ausgesetzt.
Bei Einreise in die Türkei muss ab 30. Dezember 2020 auf dem Luft-, Land- und Seeweg ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in des Abflugs in die Türkei vorzulegen.
Diese Bestimmungen gelten bis zum 1. März 2021.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Bei Transitflügen in Drittländer ohne Einreise in die Türkei ist vom 30.12. 00.00 Uhr bis 01.03.2021 beim Check-in des Abflugs in die Türkei ein negativer PCR-Test vorzulegen, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden.
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre montags bis donnerstags von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens am Folgetag und von freitags 21 Uhr bis montags 5 Uhr.
Außerdem gilt eine Ausgangssperre vom 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages). Für diese Personengruppen ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagt. Die Ausgangssperren gelten nicht für Touristen.
Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels, an Flughäfen sowie Bahnhöfen geschlossen und bieten nur Lieferservice an.
Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich. Siehe Durch- und Weiterreise.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter (nur in der Landessprache).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Angola hat aufgrund der neuen Virus-Mutationen die Schließung der Luft-, Land- und Seegrenzen für Reisende von und nach Australien, Nigeria, Südafrika und Großbritannien angeordnet. Die neue Regelung gilt ab Mitternacht. Es ist unklar, wie lange diese Maßnahme in Kraft bleiben wird. Unabhängig davon bleiben die Land- und Seegrenzen für touristische Einreisen bis auf Weiteres geschlossen. Quelle: Garda
Argentinien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Argentinien gehört zu den weltweit am meisten von COVID-19 betroffenen Ländern.
Die Zahl der täglichen COVID-19-Neuinfektionen ist weiterhin auf sehr hohem Niveau.
Argentinien ist daher weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die argentinischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Argentinische Staatsangehörige und Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) bzw. gültigem Visum dürfen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Die vorübergehende Einreiseerlaubnis für Angehörige der Nachbarländer ist aufgehoben. Aufgrund der Entwicklung der Pandemielage besteht ein Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark, Italien, den Niederlanden, Großbritannien und Australien. Weitere Einschränkungen sind nicht auszuschließen.
Voraussetzung für die Einreise ist eine zuvor online abzugebende eidesstattliche Erklärung, ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf und eine für Argentinien gültige Krankenversicherung.
Die Einreise mit Touristenstatus aus Europa und anderen Ländern auf dem Luft-, See und Landweg ist nur mit Sondervisum oder Sondergenehmigung möglich, die vom zuständigen argentinischen Konsulat nur für dringende Notfälle erteilt wird. Einreisende unterliegen einer siebentägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise vom Nachbarland auf dem Landweg zwecks unmittelbarer Ausreise ist möglich. Eine entsprechende Genehmigung, z.B. für Camper, kann beim argentinischen Konsulat im Aufenthaltsland beantragt werden.
Reiseverbindungen
Es finden in eingeschränktem Maße kommerzielle Flüge statt, Informationen werden von den Fluggesellschaften veröffentlicht. Flüge können kurzfristig storniert werden.
Beschränkungen im Land
Die seit dem 20. März 2020 geltende Ausgangssperre (ASPO) die nur aus wichtigem Grund (Arbeit, Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) sowie für begrenzte und genau reglementierte Freizeitaktivitäten unterbrochen werden darf, ist regional differenziert. Für den Großraum Buenos Aires gilt die „obligatorische räumliche Distanzierung“ (DISPO), in stärker betroffenen Regionen bleibt die Ausgangssperre bestehen. Auch innerhalb der Provinzen sind die Beschränkungen je nach Lage vor Ort unterschiedlich streng. Für Bezirke („partidos“) mit fortbestehender ASPO ist für Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung ist eine online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erforderlich. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Für Regionen mit DISPO gelten für alle Betätigungen vorgeschriebene Verhaltensregeln („protocolos“) und Einschränkungen. Die Versammlung von Personen ist grundsätzlich auf maximal 10 unter freiem Himmel beschränkt. Im Großraum Buenos Aires sind die meisten Geschäfte und Unternehmen sowie die Bars und Cafés mit einer Kapazität von ca. 30% geöffnet.
Für Reisen im Inland ist ein Online-Anmeldeverfahren vorgesehen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.
• Beachten Sie die örtlichen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung und zur Ausgangssperre und die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste und beachten Sie die allgemeinen Informationen der Deutschen Botschaft Buenos Aires.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für die jeweilige Provinz zuständige Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Japan - Änderung Einreise
Japan hat die Einreise von Ausländern vom 28. Dezember bis 31. Januar ausgesetzt. Während dieser Zeit dürfen nur japanische Staatsangehörige und ansässige ausländische Staatsangehörige nach Japan zurückkehren. Quelle: Garda
Kuba - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Diese werden zurzeit in fast allen Provinzen verzeichnet, die Mehrzahl in Havanna.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle internationalen Flughäfen des Landes sind für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Ab dem 10. Januar 2021 ist von allen aus dem Ausland Einreisenden zwingend ein negativer PCR-Test aus dem Heimatland vorzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss.
Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben.
Für Reisende zu touristischen Zwecken, die eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel oder in einer offiziellen casa particular haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses in einem Hotel/Unterkunft aufzuhalten. Danach können sich die Reisenden frei bewegen.
Für Reisende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einer der vorgenannten Unterkünfte vorgesehen haben, gilt die Absonderungspflicht bis zum zweiten negativen Testergebnis, wobei der zweite Test erst am fünften Tag nach Einreise gemacht werden kann.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus gerechnet werden.
Für den von den kubanischen Behörden durchgeführten PCR-Test wird ab 1. Dezember 2020 eine Gebühr von 30,- USD von allen Einreisenden erhoben, die direkt auf den Flugticketpreis aufgeschlagen wird. Bei vor diesem Datum erworbenen Tickets ist die Gebühr am Flughafen zu begleichen.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Es gibt auch Flüge von Deutschland nach Varadero. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes können lokal beschränkt sein. Individualreisenden wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei den lokalen Behörden oder Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage zu informieren. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen ist weiterhin eingeschränkt und wird der Nachfrage entsprechend geöffnet.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen. Es sollten v.a. notwendige Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Aufenthalt mitgebracht werden.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Österreich - Änderung Einreise, Durchreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die neue Einreiseverordnung für Einreisende aus Risikogebieten (gültig bis 31. März 2021) sieht eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland und eine verpflichtende Einreiseanmeldung vor. Systematische oder stichprobenartige Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden. Die Liste der Länder, die von der Verordnung ausgenommen sind, und weitere Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb. Aktuelle Informationen befinden sich auf den Internetseiten der österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Die neue COVID-19-Schutzverordnung sieht weitreichende Beschränkungen vor. Sie gilt zunächst bis 24. Januar 2021. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr; die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Gastronomiegewerbe dürfen in zeitlich eingeschränktem Maß Lieferservice anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind geöffnet, Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
Eine Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Wenn Sie sich touristisch in Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, bleiben Sie zu Hause, und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht und die Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Philippinen - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Bis auf weiteres ist Ausländern die Einreise in die Philippinen landesweit verboten; erteilte philippinische Einreise-Visa wurden für ungültig erklärt, neue Visa werden derzeit grundsätzlich nicht ausgestellt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, für Familienangehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern) von philippinischen Staatsangehörigen, für Diplomaten und Angehörige internationaler Organisationen, die in den Philippinen akkreditiert sind, sowie für Ausländer, die bereits im Besitz einzelner Kategorien von Langzeitvisa, insbesondere verschiedener Kategorien von Geschäftsvisa, sind. Einreisende sind zur Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests oder zur Durchführung eines PCR-Tests am philippinischen Ankunftsflughafen verpflichtet und unterliegen nach Einreise einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Mit Wirkung vom 24. bis zunächst 31. Dezember 2020 werden Flüge aus Großbritannien eingestellt. Reisenden, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in Großbritannien aufgehalten haben oder die sich dort im Transit befanden, wird in diesem Zeitraum die Einreise verweigert. Sollte die Einreise vor dem 24. Dezember 2020 stattgefunden haben, ist für betroffene Reisende eine 14-tägige Quarantäne im Athlete's Village in New Clark City vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind nur eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen ändert die seit Mitte März 2020 geltenden landesweiten Quarantänemaßnahmen turnusmäßig im monatlichen Rhythmus, bei Bedarf auch sehr kurzfristig. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeit- oder Geschäftsvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Tschechien geht nach den Weihnachtsfeiertagen zurück in den Lockdown. Vom 27. Dezember an gilt die höchste Corona-Warnstufe der Regierung. Die meisten Geschäfte müssen - weniger als einen Monat nach ihrer Wiedereröffnung - erneut schließen. Geöffnet bleiben Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Es dürfen nur Waren für den täglichen Bedarf angeboten werden.Landesweit gelten Ausgangsbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens. In der Öffentlichkeit dürfen sich nicht mehr als zwei Personen treffen. Eine Ausnahme für die Silvesternacht ist nicht vorgesehen. Die Maßnahmen, die einem dritten Lockdown gleichkommen, gelten zunächst bis zum 10. Januar. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Seit 21. Dezember 2020 sind Flugverbindungen aus und nach Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika vorübergehend ausgesetzt.
Bei Einreise in die Türkei muss ab 30. Dezember 2020 auf dem Luft-, Land- und Seeweg ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in des Abflugs in die Türkei vorzulegen.
Diese Bestimmungen gelten bis zum 1. März 2021.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Bei Transitflügen in Drittländer ohne Einreise in die Türkei ist vom 30.12. 00.00 Uhr bis 01.03.2021 beim Check-in des Abflugs in die Türkei ein negativer PCR-Test vorzulegen, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden.
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre montags bis donnerstags von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens am Folgetag und von freitags 21 Uhr bis montags 5 Uhr.
Außerdem gilt eine Ausgangssperre vom 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages). Für diese Personengruppen ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagt. Die Ausgangssperren gelten nicht für Touristen.
Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels, an Flughäfen sowie Bahnhöfen geschlossen und bieten nur Lieferservice an.
Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich. Siehe Durch- und Weiterreise.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter (nur in der Landessprache).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Kuwait - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuwait ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Kuwait ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Ankunft ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf und von einem von Kuwait anerkannten Institut im Ausland stammen muss. Vor Abflug müssen Reisende eine Ortungs-App namens „Shlonik“ aus den gängigen App-Stores installieren. Reisende müssen nach Einreise in einer Einverständniserklärung unterzeichnen, dass sie eine 14-tägige häusliche bzw. institutionelle Quarantäne einhalten. Am Flughafen erhalten alle Reisenden ein elektronisches Armband, mit dem der Aufenthalt während der Quarantäne nachvollzogen werden kann. Zufällig ausgesuchte 10% der ankommenden Passagiere müssen zusätzlich einen PCR-Test am Flughafen machen.
Für die Ausreise müssen Reisende sich mit der App „MOSAFER“ registrieren, die per Barcode nur den Flugpassagieren den Zugang zum Flughafen gewährt. Reisende müssen drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein und dort einen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe tragen. Es ist ein negativer PCR-Test mitzuführen. Handgepäck muss aufgegeben werden; Ausnahmen gibt es nur für Medikamente o.ä.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind derzeit geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist bis einschließlich 1. Januar 2021 für kommerzielle Passagierflüge geschlossen. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist nicht unwahrscheinlich und kann nach aller Erfahrung auch kurzfristig, auch erst wenige Stunden vorher, in Kraft gesetzt werden.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land. Allerdings gibt es angesichts wieder steigender COVID-19-Neuinfektionen aktuelle Überlegungen für eine erneute Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im Alltag überall (vor allem in Geschäften etc.) Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 m („social distancing“) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Philippinen - Änderung Einreise
Die Philippinen haben den Einreisestop für Reisende aus Großbritannien verlängert. Für alle Reisende aus Ländern, in denen die neue Coronavirus-Mutation nachgewiesen wurde, sind die Quarantäneregeln verschärft worden. Die Maßnahme gilt bis zunächst 14. Januar. Quelle: Garda
Spanien - Ergänzung zu Mallorca
Die Maßnahmen auf Mallorca werden erneut verschärft. Unter anderem müssen Restaurants, Cafés und Kneipen ab Dienstag auch werktags schon um 18.00 Uhr - also vier Stunden früher als bisher - schließen. Außerdem wird der Ladenschluss von 22.00 Uhr auf 20.00 Uhr vorgezogen. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte sowie Läden für den Grundbedarf, wie etwa Tankstellen. Strengere Auflagen gibt es auch für Einkaufszentren und große Geschäfte mit mehr als 700 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie müssen an den Wochenenden und an den Feiertagen schließen. Die nächtliche Ausgangssperre ab 22.00 Uhr wird beibehalten, entgegen den Erwartungen wird sie aber in der Silvesternacht nicht gelockert. Die neuen Restriktionen sollen zwei Wochen lang - bis zum 11. Januar - gelten. Quelle: tagesschau.de
Tschechische Republik - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Tschechien setzt das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Deutschland ist der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland sind möglich, aber bis auf Ausnahmen nicht ohne negativen PCR-Test und nicht ohne vorherige Online-Anzeige der Reise.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Seit dem 18. Dezember 2020 ist die Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eingeschränkt, so dass es derzeit nicht möglich ist, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen, unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise ohne negativen PCR-Test, online-Einreiseanmeldung und Quarantäne nicht möglich. Ausgenommen davon sind Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit einer Akkreditierung in Tschechien, für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern sowie zwingend notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet. Es ist nicht möglich, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben, können ohne Angabe eines Grundes einreisen, müssen aber
• ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
• innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben geöffnet. Es bestehen Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 Uhr und 5 Uhr.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 15 Personen teilnehmen dürfen.
Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen) sind geöffnet, müssen jedoch zwischen 20 und 5 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen schließen. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Lediglich professionelle Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer möglich. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind nicht möglich.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuwait wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kuwait ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Kuwait ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Ankunft ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf und von einem von Kuwait anerkannten Institut im Ausland stammen muss. Vor Abflug müssen Reisende eine Ortungs-App namens „Shlonik“ aus den gängigen App-Stores installieren. Reisende müssen nach Einreise in einer Einverständniserklärung unterzeichnen, dass sie eine 14-tägige häusliche bzw. institutionelle Quarantäne einhalten. Am Flughafen erhalten alle Reisenden ein elektronisches Armband, mit dem der Aufenthalt während der Quarantäne nachvollzogen werden kann. Zufällig ausgesuchte 10% der ankommenden Passagiere müssen zusätzlich einen PCR-Test am Flughafen machen.
Für die Ausreise müssen Reisende sich mit der App „MOSAFER“ registrieren, die per Barcode nur den Flugpassagieren den Zugang zum Flughafen gewährt. Reisende müssen drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein und dort einen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe tragen. Es ist ein negativer PCR-Test mitzuführen. Handgepäck muss aufgegeben werden; Ausnahmen gibt es nur für Medikamente o.ä.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge nach Saudi Arabien und in den Irak sind derzeit geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Kuwait ist bis einschließlich 1. Januar 2021 für kommerzielle Passagierflüge geschlossen. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist nicht unwahrscheinlich und kann nach aller Erfahrung auch kurzfristig, auch erst wenige Stunden vorher, in Kraft gesetzt werden.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine Ausgangssperre oder Reisebeschränkungen im Land. Allerdings gibt es angesichts wieder steigender COVID-19-Neuinfektionen aktuelle Überlegungen für eine erneute Ausgangssperre.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind im Alltag überall (vor allem in Geschäften etc.) Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und ein Abstand von 1,5 m („social distancing“) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Philippinen - Änderung Einreise
Die Philippinen haben den Einreisestop für Reisende aus Großbritannien verlängert. Für alle Reisende aus Ländern, in denen die neue Coronavirus-Mutation nachgewiesen wurde, sind die Quarantäneregeln verschärft worden. Die Maßnahme gilt bis zunächst 14. Januar. Quelle: Garda
Spanien - Ergänzung zu Mallorca
Die Maßnahmen auf Mallorca werden erneut verschärft. Unter anderem müssen Restaurants, Cafés und Kneipen ab Dienstag auch werktags schon um 18.00 Uhr - also vier Stunden früher als bisher - schließen. Außerdem wird der Ladenschluss von 22.00 Uhr auf 20.00 Uhr vorgezogen. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte sowie Läden für den Grundbedarf, wie etwa Tankstellen. Strengere Auflagen gibt es auch für Einkaufszentren und große Geschäfte mit mehr als 700 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie müssen an den Wochenenden und an den Feiertagen schließen. Die nächtliche Ausgangssperre ab 22.00 Uhr wird beibehalten, entgegen den Erwartungen wird sie aber in der Silvesternacht nicht gelockert. Die neuen Restriktionen sollen zwei Wochen lang - bis zum 11. Januar - gelten. Quelle: tagesschau.de
Tschechische Republik - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Tschechien setzt das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Deutschland ist der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland sind möglich, aber bis auf Ausnahmen nicht ohne negativen PCR-Test und nicht ohne vorherige Online-Anzeige der Reise.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Seit dem 18. Dezember 2020 ist die Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eingeschränkt, so dass es derzeit nicht möglich ist, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen, unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise ohne negativen PCR-Test, online-Einreiseanmeldung und Quarantäne nicht möglich. Ausgenommen davon sind Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit einer Akkreditierung in Tschechien, für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern sowie zwingend notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet. Es ist nicht möglich, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben, können ohne Angabe eines Grundes einreisen, müssen aber
• ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
• innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben geöffnet. Es bestehen Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 Uhr und 5 Uhr.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 15 Personen teilnehmen dürfen.
Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen) sind geöffnet, müssen jedoch zwischen 20 und 5 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen schließen. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Lediglich professionelle Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer möglich. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind nicht möglich.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Bolivien - Änderung Einreise: PCR-Test/Quarantäne; Reiseverbindungen: Direktflüge nach Spanien gestrichen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bolivien ist von COVID-19 stark betroffen. Bolivien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die bolivianische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet, wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 7 Tage ist. Für die Einreise aus den Nachbarländern darf der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein.
Bis vorerst 8. Januar 2021 ist bei Einreisen aus Europa eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Reisende aus Europa, die sich bis zu 14 Tage vorher in Großbritannien aufgehalten haben, dürfen nur einreisen, wenn sie über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt. Bis vorerst 8. Januar 2021 sind außerdem alle direkten Flugverbindungen zwischen Bolivien und Spanien gestrichen.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Es gilt von Montag bis Sonntag eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden. In La Paz gilt von Montag bis Freitag eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 20 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und bei der Fluglinie über evtl. zusätzliche Auflagen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Hongkong - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Hongkong für Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung ist nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen sich nach Einreise einer verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne unterziehen, die in einem, von der Hongkonger Regierung vorgesehenen Hotel verbracht werden muss. Bei Ankunft in Hongkong ist eine Hotelreservierung in Englisch oder Chinesisch für mindestens 21 Tage ab Tag der Ankunft vorzulegen. Reisende müssen sich darüber hinaus bei Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health unterziehen. Das Testergebnis muss noch am Flughafen abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden bis zum Vorliegen des Testergebnisses in einem staatlich vorgesehenen Hotel untergebracht. Wer möchte, kann auch während der Nacht im TSCC verbleiben und dort auf das Ergebnis warten. Sofern ein positives Testergebnis vorliegt, wird eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege geleitet.
Deutschland ist von den Hongkonger Behörden als Hochrisikoland in der Länderliste eingestuft.
Zusätzlich zur Hotelreservierung muss bei der Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden zusammen mit einer Bestätigung, dass das Labor nach ISO 15189 zertifiziert bzw. von den deutschen Behörden anerkannt ist. Weitere Einzelheiten zu den zusätzlich bei der Einreise geforderten Unterlagen sowie Informationen über die Liste der ISO 15189 zertifizierten Labore sind auf der Webseite des Generalkonsulats Hongkong veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen in Hongkong finden sich auf der Webseite der Regierung Hongkongs.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Homepage des Flughafens Hongkong.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
- Hong Kong International Airport (24 Stunden),
- Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
- Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet das Government of Hong Kong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum. Gruppenzusammenkünfte von mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit sind verboten. Restaurants, Fitnesseinrichtungen, etc. sind wieder (eingeschränkt) geöffnet. Je nach Anstieg der Fallzahlen kann es erneut zu einer Verschärfung der Maßnahmen kommen.
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln des Government of Hong Kong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hong Kong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
• Beachten Sie, dass die Einreise auf dem Landweg nach Festlandlandchina derzeit stark eingeschränkt ist.
Indonesien - Änderung Einreise
Indonesien hat einen Einreisestop für Ausländer bis zunächst 14. Januar verhängt. Quelle: Garda
Myanmar - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 mit täglichen hohen Fallzahlen im dreistelligen Bereich betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für Gesundheit und Sport und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit grundsätzlich nicht möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung.
Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Verbindliche Informationen über die Wiederaufnahme des Flugverkehrs im Januar 2021 liegen nicht vor. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang und unter strengen Gesundheitsschutzmaßnahmen (PCR-Test und Quarantänepflichten) wieder möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite Ausgangssperre zwischen 0 und 4 Uhr. Für die meisten Stadtteile von Rangun besteht ein strenger Lockdown. Viele Geschäfte und Dienstleister, mit Ausnahme des Banken- und Finanzsektors und der Nahrungsmittel- und Trinkwasserversorger, sind grundsätzlich geschlossen, ebenso wie die meisten Restaurants, Büros, Firmen und Fabriken. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt, städtische Parks und Naherholungsgebiete sind geschlossen. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollen grundsätzlich nicht auf dem Landweg erfolgen. Der Reiseverkehr mit Überlandbussen ist ausgesetzt. Teilweise gibt es Quarantänepflichten bei Reisen zwischen den Provinzen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Für COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Namibia - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Anzahl der positiv getesteten COVID-19-Fälle in Namibia ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Das gilt insbesondere für Windhuk, aber auch landesweit ist eine Zunahme zu verzeichnen. Die Inzidenz lag zuletzt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Namibia als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Die Einreise ohne negativen PCR-Test ist für Touristen oder Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit nach Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im Land wurden verschärft: Mindestens bis zum 13. Januar 2021 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Wenn Sie sich touristisch in Namibia aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Norwegen - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Viken und Innlandet wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen angestiegen, scheinen sich aber zuletzt zu stabilisieren. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen und Tromsø liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken und Innlandet. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Neben der weiterhin geltenden Quarantänepflicht ist in der Regel ein negativer, maximal 72 Stunden alter Test vorzulegen. Bei dem Test muss es sich entweder um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln, der in deutscher, norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer oder französischer Sprache verfasst sein muss. Ohne entsprechenden Test kann die Einreise verweigert werden. Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen sind davon ausgenommen; über weitere Ausnahmen informieren die norwegischen Behörden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers nachzuweisen, am besten mit diesem Formular der norwegischen Behörden.
Jeder, der nach Norwegen einreist, muss ein Selbsterklärungsformular ausfüllen. Dieses Formular muss vor der Einreise nach Norwegen ausgefüllt und an der Grenzkontrolle der Polizei ausgehändigt werden. Sie sind dafür verantwortlich, das Formular auszudrucken und bei der Einreise nach Norwegen mit sich zu führen.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers auf einem Formular der norwegischen Behörden nachzuweisen.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden indem man zweimal negativ auf COVID-19 getestet wurde. Der erste Test muss innerhalb von drei Tagen nach Ankunft durchgeführt werden und kann ein Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Der zweite Test darf frühestens sieben Tage nach der Ankunft durchgeführt werden und muss ein PCR-Test sein. Die Quarantänepflicht gilt so lange, bis das zweite negative Testergebnis vorliegt. Einreisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne nicht verkürzen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Für Einreisende aus Großbritannien gelten zusätzliche Regelungen.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich. Die Flüge aus Großbritannien wurden vorübergehend ausgesetzt.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo. Die Überfahrten mit der Colorline für den 28. Und 30. Dezember 2020 wurden ausgesetzt.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten. Dadurch kann das ggf. zur Einreise notwendige negative Testergebnis nicht ersetzt werden. Auch eine etwaige Quarantänezeit wird dadurch nicht verkürzt.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gelten landesweit Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen, dringende Empfehlungen zu Kontaktminimierung sowie Abstands- und Hygieneregeln. In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Viken und Innlandet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Oman - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die omanischen Behörden haben die vollständige Schließung der Grenzen mit Wirkung vom 29. Dezember 2020, 0 Uhr, aufgehoben. Die Ein- und Ausreise in das Sultanat ist grundsätzlich wieder möglich. Kurzfristige, erneute Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden.
Reisende nach Oman müssen ab 29. Dezember 2020 vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich sieben Tage in Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Am achten Tag ist ein weiterer PCR-Test erforderlich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. März 2021 im Ticketpreis enthalten ist. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Sie bei Oman Air.
Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman eingeschränkt. Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen ist die Zahl der Besucher in diversen Einrichtungen (z.B. öffentliche Parks, Kinos, Museen) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft, -Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Die Öffnung der Grenzen gilt auch für den Landweg, unter Auflagen: "Omani authorities announced that the country will reopen its air, land, and sea borders from Dec. 29 as part of measures to ease coronavirus disease (COVID-19) restrictions. All individuals have to obtain a negative polymerase chain reaction (PCR) test at least 72 hours prior to arrival while those traveling by air will have to take another PCR test upon arrival at Oman's airports. All arrivals must download the "Tarassud+" mobile application before entering Oman and agree to quarantine for seven days while wearing a tracking hand bracelet. All foreigners, with the exception of Gulf Cooperation Council (GCC) nationals, are required to have international health insurance that covers COVID-19 expenses for the duration of their stay.". Quelle: Garda
Panama - Änderung Beschränkungen im Land
Panama hat die geltenden Beschränkungen bis zunächst 14. Januar verlängert. Dazu zählt auch die nächtliche Ausgangssperre von 19:00 bis 05:00 Uhr. Quelle: Garda
Polen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine hohe COVID-19-Aktivität zu verzeichnen. In allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Nach der Einreise über eine EU-Binnengrenze gilt vom 28. Dezember 2020 bis zunächst 17. Januar 2021 grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur Schule oder Universität gehen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können. Weitere Ausnahmen sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 11 Länder gilt bis zunächst 6. Januar 2021ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Vom 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 1. Januar 2021, 6 Uhr, gelten Ausgangsbeschränkungen. Ausnahmen bestehen für berufliche oder dienstliche Tätigkeiten und zur Erledigung notwendiger Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. fünf Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Ab 28. Dezember 2020 sind in Einkaufszentren und Einrichtungen von über 2000 m² Einzelhandel und Dienstleistungen geschlossen. Ausnahmen gelten hauptsächlich für Lebensmittel, Drogerien, Apotheken, Friseure, Kosmetikstudios, Reparaturdienste, Banken. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl 5. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Übernachtungen in Hotels sind stark eingeschränkt. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium , auch über Twitter , und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Saudi-Arabien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Saudi-Arabien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saudi-arabische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Personenflugverkehr und die Einreise auf dem Land- oder Seeweg sind seit dem 21. Dezember 2020 ausgesetzt. Die Maßnahme gilt vorerst bis 3. Januar 2021. Eine Verlängerung ist möglich. Bisher ist eine Ausreise auf dem Landweg nach Auskunft saudischer Behörden weiterhin möglich, z.B. über Bahrain. Reisende aus Saudi-Arabien müssen bei der Einreise nach Bahrain entweder einen negativen PCR-Test aus Saudi-Arabien vorlegen (vom Gesundheitsministerium anerkannt und nicht älter als 72 Stunden) oder sie können sich bei Einreise testen lassen. Visa on Arrival werden am Grenzübergang zwischen Saudi-Arabien und Bahrain erteilt.
Darüber hinaus gilt für alle Personen, die nach dem 8. Dezember 2020 aus einem EU-Staat eingereist sind, die Pflicht zur häuslichen Isolation für 14 Tage, beginnend mit der Einreise nach Saudi-Arabien. Während der Quarantäne soll alle fünf Tage ein PCR-Test durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Außengrenzen Saudi-Arabiens sind weiterhin offiziell geschlossen. Eine Ausreise auf dem Landweg ist nach Auskunft saudischer Behörden weiterhin möglich, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen nach Saudi-Arabien sind derzeit nicht vorhanden. Es gibt ausgehende Flugverbindungen mit der Fluggesellschaft SAUDIA.
Beschränkungen im Land
In Saudi-Arabien gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen über 50 Personen.
Auch die Zahl der Besucher kann in bestimmten Einrichtungen begrenzt werden. Es kann zu Temperaturmessungen beim Betreten von Läden und Behörden kommen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in den Nachrichten.
• Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über sonstige Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Saudi-Arabien hat seine vor einer Woche verhängte Grenzschließung verlängert. Die Grenzen bleiben für mindestens eine weitere Woche geschlossen, der internationale Passagierflugverkehr bleibt ausgesetzt. Frachtflüge und Schifffahrtswege sind nicht betroffen. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Beschränkungen im Land
Südafrika verschärft die Restriktionen. Ab Mitternacht gilt ein Verkaufsverbot für Alkohol, Veranstaltungen indoor wie outdoor sind untersagt, Geschäfte und Restaurants müssen um 20:00 Uhr schließen. Es gilt eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen bis Gefängnis. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21:00 bis 06:00 Uhr, in der Zeit darf nur mit behördlicher Genehmigung das Haus verlassen werden. Die Maßnahmen sind zunächst bis 15. Januar befristet. Quelle: BBC
Usbekistan - Änderung Einreise: Einreisesperre
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Usbekistan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Stadt Taschkent, in geringerem Maß auch das Gebiet Taschkent.
Usbekistan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Usbekistan bis auf weiteres untersagt, ebenso Staatsangehörigen Dänemarks, Großbritanniens, Italiens, der Niederlande, Österreichs, Australiens und Südafrikas, sowie Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern und Drittstaatsangehörigen, die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur sehr eingeschränkt statt. Der Flugverkehr mit Deutschland und einer Reihe anderer Staaten (Dänemark, Italien, Niederlande, Österreich, Großbritannien, Australien, Südafrika ist bis zum 12. Januar 2021 ganz ausgesetzt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Eine adäquate medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bolivien ist von COVID-19 stark betroffen. Bolivien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die bolivianische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet, wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 7 Tage ist. Für die Einreise aus den Nachbarländern darf der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein.
Bis vorerst 8. Januar 2021 ist bei Einreisen aus Europa eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Reisende aus Europa, die sich bis zu 14 Tage vorher in Großbritannien aufgehalten haben, dürfen nur einreisen, wenn sie über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt. Bis vorerst 8. Januar 2021 sind außerdem alle direkten Flugverbindungen zwischen Bolivien und Spanien gestrichen.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Es gilt von Montag bis Sonntag eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden. In La Paz gilt von Montag bis Freitag eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 20 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und bei der Fluglinie über evtl. zusätzliche Auflagen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Hongkong - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Hongkong für Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung ist nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen sich nach Einreise einer verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne unterziehen, die in einem, von der Hongkonger Regierung vorgesehenen Hotel verbracht werden muss. Bei Ankunft in Hongkong ist eine Hotelreservierung in Englisch oder Chinesisch für mindestens 21 Tage ab Tag der Ankunft vorzulegen. Reisende müssen sich darüber hinaus bei Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health unterziehen. Das Testergebnis muss noch am Flughafen abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden bis zum Vorliegen des Testergebnisses in einem staatlich vorgesehenen Hotel untergebracht. Wer möchte, kann auch während der Nacht im TSCC verbleiben und dort auf das Ergebnis warten. Sofern ein positives Testergebnis vorliegt, wird eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege geleitet.
Deutschland ist von den Hongkonger Behörden als Hochrisikoland in der Länderliste eingestuft.
Zusätzlich zur Hotelreservierung muss bei der Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden zusammen mit einer Bestätigung, dass das Labor nach ISO 15189 zertifiziert bzw. von den deutschen Behörden anerkannt ist. Weitere Einzelheiten zu den zusätzlich bei der Einreise geforderten Unterlagen sowie Informationen über die Liste der ISO 15189 zertifizierten Labore sind auf der Webseite des Generalkonsulats Hongkong veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen in Hongkong finden sich auf der Webseite der Regierung Hongkongs.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Homepage des Flughafens Hongkong.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
- Hong Kong International Airport (24 Stunden),
- Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
- Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet das Government of Hong Kong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum. Gruppenzusammenkünfte von mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit sind verboten. Restaurants, Fitnesseinrichtungen, etc. sind wieder (eingeschränkt) geöffnet. Je nach Anstieg der Fallzahlen kann es erneut zu einer Verschärfung der Maßnahmen kommen.
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln des Government of Hong Kong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hong Kong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
• Beachten Sie, dass die Einreise auf dem Landweg nach Festlandlandchina derzeit stark eingeschränkt ist.
Indonesien - Änderung Einreise
Indonesien hat einen Einreisestop für Ausländer bis zunächst 14. Januar verhängt. Quelle: Garda
Myanmar - Änderung Epidemiologische Lage, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 mit täglichen hohen Fallzahlen im dreistelligen Bereich betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für Gesundheit und Sport und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit grundsätzlich nicht möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung.
Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Verbindliche Informationen über die Wiederaufnahme des Flugverkehrs im Januar 2021 liegen nicht vor. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang und unter strengen Gesundheitsschutzmaßnahmen (PCR-Test und Quarantänepflichten) wieder möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite Ausgangssperre zwischen 0 und 4 Uhr. Für die meisten Stadtteile von Rangun besteht ein strenger Lockdown. Viele Geschäfte und Dienstleister, mit Ausnahme des Banken- und Finanzsektors und der Nahrungsmittel- und Trinkwasserversorger, sind grundsätzlich geschlossen, ebenso wie die meisten Restaurants, Büros, Firmen und Fabriken. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt, städtische Parks und Naherholungsgebiete sind geschlossen. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport.
Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollen grundsätzlich nicht auf dem Landweg erfolgen. Der Reiseverkehr mit Überlandbussen ist ausgesetzt. Teilweise gibt es Quarantänepflichten bei Reisen zwischen den Provinzen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Für COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Namibia - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Anzahl der positiv getesteten COVID-19-Fälle in Namibia ist in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Das gilt insbesondere für Windhuk, aber auch landesweit ist eine Zunahme zu verzeichnen. Die Inzidenz lag zuletzt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Namibia als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als sieben Tage ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen.
Die Einreise ohne negativen PCR-Test ist für Touristen oder Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit nach Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im Land wurden verschärft: Mindestens bis zum 13. Januar 2021 gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Der Verkauf von Alkohol ist nur zeitlich eingeschränkt erlaubt.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Wenn Sie sich touristisch in Namibia aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Norwegen - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Viken und Innlandet wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen sind die Zahlen der COVID-19-Infektionen angestiegen, scheinen sich aber zuletzt zu stabilisieren. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen und Tromsø liegt der regionale Schwerpunkt derzeit in der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Viken und Innlandet. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Neben der weiterhin geltenden Quarantänepflicht ist in der Regel ein negativer, maximal 72 Stunden alter Test vorzulegen. Bei dem Test muss es sich entweder um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln, der in deutscher, norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer oder französischer Sprache verfasst sein muss. Ohne entsprechenden Test kann die Einreise verweigert werden. Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen sind davon ausgenommen; über weitere Ausnahmen informieren die norwegischen Behörden.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers nachzuweisen, am besten mit diesem Formular der norwegischen Behörden.
Jeder, der nach Norwegen einreist, muss ein Selbsterklärungsformular ausfüllen. Dieses Formular muss vor der Einreise nach Norwegen ausgefüllt und an der Grenzkontrolle der Polizei ausgehändigt werden. Sie sind dafür verantwortlich, das Formular auszudrucken und bei der Einreise nach Norwegen mit sich zu führen.
Die bei Einreise aus einem Risikogebiet verpflichtende 10-tägige Quarantäne muss in einem Quarantänehotel verbracht werden, es sei denn, es kann ein fester Wohnsitz in Norwegen oder eine Unterkunft nachgewiesen werden, die für eine Quarantäne geeignet ist. Eine Unterkunft ist dann geeignet, wenn der Kontakt zu anderen vermieden werden kann und dazu ein eigenes Zimmer, ein eigenes Bad sowie eine eigene Küche oder Essensversorgung gegeben ist. Bei Einreise ist dies durch eine Bestätigung des Wohnungsgebers auf einem Formular der norwegischen Behörden nachzuweisen.
Privatreisende, die dem gleichen Haushalt angehören, können die Quarantäne in einer gemeinsamen Quarantäneunterkunft verbringen. Arbeits- und Dienstreisende müssen hingegen immer eine eigene Unterkunft nach o. g. Kriterien nachweisen, die der Arbeits- oder Auftraggeber zu bestätigen hat. Personen, die gemeinsame Kinder mit einer Person mit festem Wohnsitz in Norwegen haben oder mit einer solche verheiratet sind und deren minderjährige Kinder können die Quarantäne in der Wohnung des Partners bzw. des anderen Elternteils verbringen.
Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden indem man zweimal negativ auf COVID-19 getestet wurde. Der erste Test muss innerhalb von drei Tagen nach Ankunft durchgeführt werden und kann ein Schnelltest oder ein PCR-Test sein. Der zweite Test darf frühestens sieben Tage nach der Ankunft durchgeführt werden und muss ein PCR-Test sein. Die Quarantänepflicht gilt so lange, bis das zweite negative Testergebnis vorliegt. Einreisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne nicht verkürzen.
Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich für Personen, die schwer erkrankte nahe Angehörige besuchen oder an einer Beisetzung naher Angehöriger teilnehmen. Hierzu ist mit dem jeweilig zuständigen Amtsarzt (kommunelege) Kontakt aufzunehmen.
Über die aktuellen Einreisebedingungen informieren die norwegischen Behörden auch in deutscher Sprache.
Für Einreisende aus Großbritannien gelten zusätzliche Regelungen.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort eine Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich. Die Flüge aus Großbritannien wurden vorübergehend ausgesetzt.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo. Die Überfahrten mit der Colorline für den 28. Und 30. Dezember 2020 wurden ausgesetzt.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten. Dadurch kann das ggf. zur Einreise notwendige negative Testergebnis nicht ersetzt werden. Auch eine etwaige Quarantänezeit wird dadurch nicht verkürzt.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gelten landesweit Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen, dringende Empfehlungen zu Kontaktminimierung sowie Abstands- und Hygieneregeln. In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
• Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
• Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
• Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Viken und Innlandet aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
• Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Oman - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Oman ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Maskat sowie die Provinz Dhofar an der Grenze zu Jemen.
Oman ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die omanischen Behörden haben die vollständige Schließung der Grenzen mit Wirkung vom 29. Dezember 2020, 0 Uhr, aufgehoben. Die Ein- und Ausreise in das Sultanat ist grundsätzlich wieder möglich. Kurzfristige, erneute Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden.
Reisende nach Oman müssen ab 29. Dezember 2020 vor Abflug einen negativen PCR-Test in englischer oder arabischer Sprache vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit sein darf. Ferner müssen sich Reisende auf der Internetseite des omanischen Gesundheitsministeriums registrieren und dort 25 OMR für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen. Ferner ist die App Tarassud+ des omanischen Gesundheitsministeriums auf dem Mobiltelefon zu installieren.
Alle Einreisenden, auch bei Kurzaufenthalten, müssen sich sieben Tage in Quarantäne begeben, die mit dem Tracking-Armband überwacht wird. Am achten Tag ist ein weiterer PCR-Test erforderlich.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. März 2021 im Ticketpreis enthalten ist. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Sie bei Oman Air.
Flugzeugbesatzungen sowie Kinder unter 15 Jahren sind vom PCR-Test bei Einreise und dem Tragen des Armbands ausgenommen; Flugzeugbesatzungen unterliegen grundsätzlich nicht der Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Durch- und Weiterreisen in der Region sind für Personen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Oman unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Oman eingeschränkt. Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen ist die Zahl der Besucher in diversen Einrichtungen (z.B. öffentliche Parks, Kinos, Museen) begrenzt.
Hygieneregeln
Einkaufszentren und Geschäfte sind unter Auflagen geöffnet. Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.
• Bitte verfolgen Sie bezüglich der Schließung der Luft, -Land- und Seegrenzen aufmerksam die lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Die Öffnung der Grenzen gilt auch für den Landweg, unter Auflagen: "Omani authorities announced that the country will reopen its air, land, and sea borders from Dec. 29 as part of measures to ease coronavirus disease (COVID-19) restrictions. All individuals have to obtain a negative polymerase chain reaction (PCR) test at least 72 hours prior to arrival while those traveling by air will have to take another PCR test upon arrival at Oman's airports. All arrivals must download the "Tarassud+" mobile application before entering Oman and agree to quarantine for seven days while wearing a tracking hand bracelet. All foreigners, with the exception of Gulf Cooperation Council (GCC) nationals, are required to have international health insurance that covers COVID-19 expenses for the duration of their stay.". Quelle: Garda
Panama - Änderung Beschränkungen im Land
Panama hat die geltenden Beschränkungen bis zunächst 14. Januar verlängert. Dazu zählt auch die nächtliche Ausgangssperre von 19:00 bis 05:00 Uhr. Quelle: Garda
Polen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine hohe COVID-19-Aktivität zu verzeichnen. In allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Nach der Einreise über eine EU-Binnengrenze gilt vom 28. Dezember 2020 bis zunächst 17. Januar 2021 grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur Schule oder Universität gehen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können. Weitere Ausnahmen sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 11 Länder gilt bis zunächst 6. Januar 2021ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Vom 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 1. Januar 2021, 6 Uhr, gelten Ausgangsbeschränkungen. Ausnahmen bestehen für berufliche oder dienstliche Tätigkeiten und zur Erledigung notwendiger Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. fünf Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Ab 28. Dezember 2020 sind in Einkaufszentren und Einrichtungen von über 2000 m² Einzelhandel und Dienstleistungen geschlossen. Ausnahmen gelten hauptsächlich für Lebensmittel, Drogerien, Apotheken, Friseure, Kosmetikstudios, Reparaturdienste, Banken. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl 5. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Übernachtungen in Hotels sind stark eingeschränkt. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium , auch über Twitter , und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Saudi-Arabien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Saudi-Arabien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das saudi-arabische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Personenflugverkehr und die Einreise auf dem Land- oder Seeweg sind seit dem 21. Dezember 2020 ausgesetzt. Die Maßnahme gilt vorerst bis 3. Januar 2021. Eine Verlängerung ist möglich. Bisher ist eine Ausreise auf dem Landweg nach Auskunft saudischer Behörden weiterhin möglich, z.B. über Bahrain. Reisende aus Saudi-Arabien müssen bei der Einreise nach Bahrain entweder einen negativen PCR-Test aus Saudi-Arabien vorlegen (vom Gesundheitsministerium anerkannt und nicht älter als 72 Stunden) oder sie können sich bei Einreise testen lassen. Visa on Arrival werden am Grenzübergang zwischen Saudi-Arabien und Bahrain erteilt.
Darüber hinaus gilt für alle Personen, die nach dem 8. Dezember 2020 aus einem EU-Staat eingereist sind, die Pflicht zur häuslichen Isolation für 14 Tage, beginnend mit der Einreise nach Saudi-Arabien. Während der Quarantäne soll alle fünf Tage ein PCR-Test durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Außengrenzen Saudi-Arabiens sind weiterhin offiziell geschlossen. Eine Ausreise auf dem Landweg ist nach Auskunft saudischer Behörden weiterhin möglich, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen nach Saudi-Arabien sind derzeit nicht vorhanden. Es gibt ausgehende Flugverbindungen mit der Fluggesellschaft SAUDIA.
Beschränkungen im Land
In Saudi-Arabien gilt ein Versammlungsverbot für Gruppen über 50 Personen.
Auch die Zahl der Besucher kann in bestimmten Einrichtungen begrenzt werden. Es kann zu Temperaturmessungen beim Betreten von Läden und Behörden kommen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in den Nachrichten.
• Beachten Sie für eine eventuelle Ausreise über Bahrain, dass sich die bahrainischen Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung von Bahrain.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über sonstige Maßnahmen der saudi-arabischen Regierung auch auf der Seite der Botschaft Riad.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. Quelle: AA
Saudi-Arabien hat seine vor einer Woche verhängte Grenzschließung verlängert. Die Grenzen bleiben für mindestens eine weitere Woche geschlossen, der internationale Passagierflugverkehr bleibt ausgesetzt. Frachtflüge und Schifffahrtswege sind nicht betroffen. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Beschränkungen im Land
Südafrika verschärft die Restriktionen. Ab Mitternacht gilt ein Verkaufsverbot für Alkohol, Veranstaltungen indoor wie outdoor sind untersagt, Geschäfte und Restaurants müssen um 20:00 Uhr schließen. Es gilt eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen bis Gefängnis. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21:00 bis 06:00 Uhr, in der Zeit darf nur mit behördlicher Genehmigung das Haus verlassen werden. Die Maßnahmen sind zunächst bis 15. Januar befristet. Quelle: BBC
Usbekistan - Änderung Einreise: Einreisesperre
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Usbekistan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Usbekistan ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Stadt Taschkent, in geringerem Maß auch das Gebiet Taschkent.
Usbekistan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das usbekische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise nach Usbekistan bis auf weiteres untersagt, ebenso Staatsangehörigen Dänemarks, Großbritanniens, Italiens, der Niederlande, Österreichs, Australiens und Südafrikas, sowie Staatenlosen mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern und Drittstaatsangehörigen, die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet derzeit nur sehr eingeschränkt statt. Der Flugverkehr mit Deutschland und einer Reihe anderer Staaten (Dänemark, Italien, Niederlande, Österreich, Großbritannien, Australien, Südafrika ist bis zum 12. Januar 2021 ganz ausgesetzt. Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind die meisten einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Allerdings bleiben viele Restaurants und Hotels geschlossen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Eine adäquate medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen beachtet werden.
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Indonesien - Änderung Einreise; Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 wird vorerst für die Dauer von 14 Tagen eine generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien wieder eingeführt. Ausnahmen sind nur für Inhaber von indonesischen Daueraufenthaltsgenehmigungen (KITAS, KITAP) sowie für Diplomaten– und Dienstpasspassinhaber mit gültigen Daueraufenthaltsgenehmigungen vorgesehen.
Für Einreisen bis 31. Dezember 2020 sowie für die genannten Ausnahmekategorien gilt folgendes:
Reisende müssen bei Einreise ein bei Abflug maximal 48 Stunden altes Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Nach der Einreise erfolgt obligatorisch eine erneute PCR-Testung. Bei negativem Testergebnisses erfolgt anschließend eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am Ende der fünftägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus auf eigene Kosten. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Ein Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich.
Die Auswirkungen der oben genannten Neuregelungen auf die Beantragung und Erteilung von elektronischen Visa für Indonesien sind unbekannt. Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Einreisen aus dem Vereinigten Königreich, auch über andere Länder, sind nicht mehr gestattet. Eine Ausnahme besteht auch für Diplomaten nicht, ausgenommen sind hiervon die Leiter der Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich. Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Detaillierte Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Die Lockdown-Maßnahmen wurden gelockert. Es bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen.
Es gibt erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests (Antikörpertest) notwendig.
Für den Zeitraum 18. Dezember 2020 bis zunächst 8. Januar 2021 wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei beiden Testvarianten darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit die Quarantänezeit durch zwei negative PCR-Tests zu Beginn der Quarantäne und am neunten Tag der Quarantäne auf zehn Tage zu verkürzen. Ab 23. Dezember 2020, 14 Uhr, stehen für die Quarantäne nur noch speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Eine Heimquarantäne ist nicht mehr möglich. Reisende aus England, Dänemark und Südafrika müssen sich bereits ab sofort in Quarantänehotels begeben.
Derzeit sind alle Länder weltweit als „rot“ eingestuft und es gibt keine Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel gilt seit dem 27. Dezember 2020 ein voraussichtlich zweiwöchiger Lockdown. Alle nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr sind geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung auf einen 1000 m Radius von der eigenen Wohnung. Besuche anderer Haushalte sind verboten. Unternehmen, die kein Publikum empfangen, bleiben geöffnet, es dürfen nur maximal 50% der Belegschaft gleichzeitig anwesend sein. Das Aufkommen des öffentlichen Nahverkehrs wird auf 50% reduziert. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
Die "Grünen Tourismusinseln" werden geschlossen (Eilat/Totes Meer). Es ist gestattet alleine Sport zu treiben, wobei keine Begrenzungen hinsichtlich der Entfernung zur eigenen Wohnung bestehen. Schulen und Kindergärten sind derzeit geöffnet, es können sich aber weitere Änderungen ergeben. Der genaue Wortlaut der Regelungen ist über das israelische Gesundheitsministerium einsehbar.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Bis zum 2. Januar 2021 gelten darüber hinaus die folgenden Einschränkungen:
Im gesamten Westjordanland werden Gebetsstätten, Schulen und Universitäten ebenso wie Restaurants (ausgenommen Lieferdienste) und Friseursalons geschlossen. Geschäfte - mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien - Büros und Produktionsstätten sowie öffentliche Einrichtungen schließen jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr und an den anderen Wochentagen von 19 Uhr bis 6 Uhr.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten nachts und am Wochenende.
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Japan - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die japanische Regierung mahnt angesichts der steigenden Fallzahlen weiterhin zur Vorsicht und behält sich vor, bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems wieder zur Notstandssituation zurückzukehren. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 26. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum ab dem 4. Januar 2021 wurde von der japanischen Regierung bis vorerst Ende Januar 2021 ausgesetzt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Bei Personen, die aus einem Land mit Reisehinweis zu Infektionskrankheiten der Stufe 3 (mit von den Gesundheitsbehörden bestätigter lokaler Transmission der Mutation des Coronavirus) einreisen und kein negatives Testergebnis vorlegen können, erfolgt eine Unterbringung in einer von den Quarantänebehörden festgelegten Unterkunft. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben die Form eines dringenden Appells, der zwar nicht rechtlich bindend ist, aber von weitgehender Befolgung durch die Bevölkerung ausgeht.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, unter welchen Umständen ein Transit über Japan möglich ist.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kamerun - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land)
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kamerun wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kamerun ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Bei den offiziellen Zahlen der kamerunischen Infektionsstatistik muss von einer sehr hohen Dunkelziffer von Infizierten ausgegangen werden.
Kamerun ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Kamerun hat seine Landesgrenzen geschlossen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist nur sehr eingeschränkt möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit grundsätzlich nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden.
Bei allen Reisenden muss bei Einreise an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) ungehindert stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt und es ist durchaus möglich, dass die betroffene Person in eine staatliche Quarantäneeinrichtung verbracht wird.
Visa für die kurzzeitige Einreise nach Kamerun werden nur noch unter besonderen Bedingungen erteilt. Die Voraussetzungen zur Visaerteilung ändern sich derzeit sehr kurzfristig. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test verlangt. Es werden nur Testzertifikate der privaten Firma MEDITEST anerkannt. Die Firma MEDITEST hat zwei Testzentren in den Stadtzentren von Jaunde und Douala eröffnet, jedoch ist bis zum Testergebnis mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen.
Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.
Reiseverbindungen
Internationale Fluglinien (Brussels Airlines, Air France, Turkish Airlines) haben ihren Flugverkehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden. Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken sind geöffnet.
Die Schulen und Universitäten haben zum Großteil geöffnet. Hygienekonzepte werden dort nur teilweise umgesetzt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln („social distancing“).
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Panama - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für sieben Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere sieben Tage in staatlicher Quarantäne verbringen.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen mindestens bis zum 04. Januar 2021 nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt.
Grundsätzlich besteht eine nationale Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Von 28. bis 31. Dezember 2020 gilt eine Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr. Einkäufe sind nach Frauen und Männern getrennt möglich (Frauen am Montag, Mittwoch, Samstag. Männer am Dienstag, Donnerstag).
Von 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr, besteht eine generelle Ausgangssperre ohne Ausnahmen, auch keine Einkäufe.
Von 4. bis 14. Januar 2021 gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr für die Provinzen Panama und Panama-Ost (also auch Panama-Stadt). Supermärkte und Apotheken sind geöffnet. Der Zugang ist für zwei-stündige Einkäufe, nach Frauen und Männern getrennt und je nach Endziffer des Ausweises, möglich (Frauen: Montag, Mittwoch, Samstag. Männer: Dienstag, Donnerstag).
Detaillierte Infos befinden sich auf der Webseite des Gesundheitsministeriums von Panama.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen.
Viele Hotels aber auch Museen und andere touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen geöffnet. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Philippinen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Mit Wirkung vom 29. Dezember 2020 ist für Reisende aus Ländern, in denen die Mutation des Coronavirus festgestellt wurde, auch Deutschland, die Einreise in die Philippinen untersagt. Für Reisende aus Großbritannien gilt dies bereits seit 24. Dezember 2020.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind nur eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen ändert die seit Mitte März 2020 geltenden landesweiten Quarantänemaßnahmen turnusmäßig im monatlichen Rhythmus, bei Bedarf auch sehr kurzfristig. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeit- oder Geschäftsvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 sind in vielen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland Reisen in die Autonomen Gemeinschaften und zwischen Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz, berufliche Gründe oder der Besuch von Familienangehörigen- und nahestehenden Personen. Touristische Reisen gelten dagegen nicht als triftiger Grund. Die jeweiligen Regelungen beruhen auf Verordnungen der Autonomen Gemeinschaften. Eine Übersicht über die Regelungen bietet diese Karte des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Am 25. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt die nächtliche Ausgangssperre von 1.30 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und einzelnen Gemeinden. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Vom 23. Dezember 2020 bis 7. Januar 2021, 0 Uhr, darf die Autonome Gemeinschaft Madrid zudem nur aus triftigen Gründen betreten bzw. verlassen werden. In diesem Zeitraum zählen auch Besuche von Familienangehörigen und nahestehenden Personen zu den triftigen Gründen, sofern eine entsprechende Erklärung mitgeführt wird.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Derzeit und zunächst bis 11. Januar 2021 gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche im Zeitraum 23. Dezember 2020 – 6. Januar 2021.
• Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche sowie für Fahrten zum Zweitwohnsitz oder zum gebuchten Hotel im Zeitraum 23. Dezember 2020 – 6. Januar 2021 (Landkreise La Cerdanya und El Ripollès sind von den Sonderregeln ausgenommen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. (Ausnahmen: Heiligabend und Silvester ab 1 Uhr, 5. Januar 2021 ab 23 Uhr).
• Bars und Restaurants sind nur noch von 7:30 bis 9:30 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr geöffnet (in den Landkreisen La Cerdanya und El Ripollès nicht geöffnet).
• Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, teils mit reduzierter Kapazität (Sonderregeln in den Landkreisen La Cerdanya und El Ripollès).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen (bis zu zehn Personen aus max. zwei Haushalten) gelten an den Tagen 24./25./26./31. Dezember und 1./5./6. Januar 2021 (gilt nicht für die Landkreise La Cerdanya und El Ripollès).
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt zunächst bis 15. Januar 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen (keine Sonderregeln für Familienbesuche!). Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr (an Heiligabend und Silvester ab 24 Uhr).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt zunächst bis 12. Januar 2021: Ein- und Ausreise aus Aragón sowie zwischen den Provinzen Huesca, Teruel und Zaragoza nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung (Ausnahmen über Weihnachten und Neujahr).
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind seit dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen vom spanischen Festland. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf Mallorca gilt seit 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Aufgrund steigender Infektionszahlen auf Mallorca wurden die Restriktionen verschärft. Von 29. Dezember 2020 bis zunächst 12. Januar 2021 ist die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants untersagt. Der Außenbereich bleibt täglich bis 18 Uhr mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet.
Geschäfte müssen, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, um 20 Uhr schließen. Einkaufszentren und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 m² sind samstags sowie sonn- und feiertags geschlossen.
Auf den übrigen Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. (Ausnahme Silvester und Neujahr: 1.30 bis 6 Uhr) Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 bis 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ab dem 18. Dezember 2020 ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist ebenfalls noch einmal der negative COVID-19-Test vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr.
Für Teneriffa gelten ab dem 19. Dezember 2020 bis mindestens zum Ablauf des Neujahrstages 2021 - zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – u.a. folgende weitergehende Beschränkungen:
• Die Einreise ist grundsätzlich nur Personen erlaubt, die nachweisen können, dass auf Teneriffa ihr Hauptwohnsitz liegt (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis oder „Certificado de Empadronamiento“).
• Auch Touristen, die eine Unterbringung in einer offiziell zugelassenen touristischen Unterkunft auf Teneriffa gebucht haben, dürfen einreisen.
• Die Einreise zu Besuchsreisen mit Privatunterbringung ist jedoch – nicht - gestattet.
• Touristen, die auf einer anderen Kanarischen Insel wohnhaft sind oder die eine offiziell zugelassene Unterkunft auf einer anderen Kanarischen Insel gebucht haben, dürfen ebenfalls nach Teneriffa einreisen, sofern es sich um einen unmittelbaren Transit zum eigentlichen Reiseziel handelt.
• Die Ausreise aus Teneriffa ist nur denjenigen Personen erlaubt, die nachweisen können, dass sie an ihren Wohnort zurückkehren (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene Reisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Seit dem 22. Dezember 2020 gilt ein befristetes Beförderungsverbot für Reisende nach Deutschland.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, Western Cape, Eastern Cape und KwaZulu Natal sowie mittlerweile auch North West und Limpopo. Die Regionen, in denen sich die Hauptziele für den nationalen und internationalen Tourismus befinden, sind weitgehend als Hotspot definiert. Die Fallzahlen steigen seit Anfang Dezember wieder stark an. Es wurde kürzlich eine neue Variante des Coronavirus in Südafrika festgestellt. Es ist zu erwarten, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze gelangen wird. In einigen Regionen ist dies bereits der Fall.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Reisende aus Südafrika bei Einreise nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn diese entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen und einer neuen Variante des Virus sind erneut starke Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika möglich.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
Seit dem 29. Dezember 2020 wurde in ganz Südafrika wurde die Lockdown Stufe auf eine angepassten Stufe 3 (“adjusted alert level 3“) angehoben. Diese gilt bis zunächst 15. Januar 2021. Wesentliche Regelungen sind eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 21 und 6 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, ein Alkoholverbot auch in Restaurants und Bars, ein Verbot von sozialen Zusammenkünften jeder Art, mit Ausnahme von Beerdigungen.
Zahlreiche Regionen des Landes wurden als Hotspots definiert (darunter auch viele der bei Touristen beliebte Gegenden, wie Kapstadt, Winelands, West Coast, Garden Route). Alle Strände in den Hotspot-Regionen sind gesperrt.
Aufgrund des in der Kapstadt-Region stark ausgelasteten Gesundheitssystems werden grundsätzliche keine Corona-Tests für Rückreisende angeboten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis auf weiteres nicht gestattet.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 wird vorerst für die Dauer von 14 Tagen eine generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien wieder eingeführt. Ausnahmen sind nur für Inhaber von indonesischen Daueraufenthaltsgenehmigungen (KITAS, KITAP) sowie für Diplomaten– und Dienstpasspassinhaber mit gültigen Daueraufenthaltsgenehmigungen vorgesehen.
Für Einreisen bis 31. Dezember 2020 sowie für die genannten Ausnahmekategorien gilt folgendes:
Reisende müssen bei Einreise ein bei Abflug maximal 48 Stunden altes Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Nach der Einreise erfolgt obligatorisch eine erneute PCR-Testung. Bei negativem Testergebnisses erfolgt anschließend eine fünftägige Hotelquarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am Ende der fünftägigen Quarantäne müssen sich Reisende einer erneuten Testung unterziehen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Einweisung in ein Krankenhaus auf eigene Kosten. Reisende, die aus dem Ausland ohne oder ohne gültigen PCR-Test einreisen, werden vor Ort nachgetestet und müssen sich bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses auf eigene Kosten in ein Hotel, das von den indonesischen Behörden vorgegeben wird, begeben. Ein Abwarten des Testergebnisses in Hausquarantäne ist nicht möglich.
Die Auswirkungen der oben genannten Neuregelungen auf die Beantragung und Erteilung von elektronischen Visa für Indonesien sind unbekannt. Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Einreisen aus dem Vereinigten Königreich, auch über andere Länder, sind nicht mehr gestattet. Eine Ausnahme besteht auch für Diplomaten nicht, ausgenommen sind hiervon die Leiter der Auslandsvertretungen.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich. Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Detaillierte Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Die Lockdown-Maßnahmen wurden gelockert. Es bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen.
Es gibt erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests (Antikörpertest) notwendig.
Für den Zeitraum 18. Dezember 2020 bis zunächst 8. Januar 2021 wird im innerindonesischen Reiseverkehr (auch Land- und Wasserweg) die Vorlage eines negativen Schnelltests (Antigentest) oder in Abhängigkeit von dem Zielort auch ein negativer PCR-Test verlangt. Letzteres gilt aktuell für Bali. Bei beiden Testvarianten darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Es besteht die Möglichkeit die Quarantänezeit durch zwei negative PCR-Tests zu Beginn der Quarantäne und am neunten Tag der Quarantäne auf zehn Tage zu verkürzen. Ab 23. Dezember 2020, 14 Uhr, stehen für die Quarantäne nur noch speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung. Eine Heimquarantäne ist nicht mehr möglich. Reisende aus England, Dänemark und Südafrika müssen sich bereits ab sofort in Quarantänehotels begeben.
Derzeit sind alle Länder weltweit als „rot“ eingestuft und es gibt keine Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel gilt seit dem 27. Dezember 2020 ein voraussichtlich zweiwöchiger Lockdown. Alle nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr sind geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung auf einen 1000 m Radius von der eigenen Wohnung. Besuche anderer Haushalte sind verboten. Unternehmen, die kein Publikum empfangen, bleiben geöffnet, es dürfen nur maximal 50% der Belegschaft gleichzeitig anwesend sein. Das Aufkommen des öffentlichen Nahverkehrs wird auf 50% reduziert. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
Die "Grünen Tourismusinseln" werden geschlossen (Eilat/Totes Meer). Es ist gestattet alleine Sport zu treiben, wobei keine Begrenzungen hinsichtlich der Entfernung zur eigenen Wohnung bestehen. Schulen und Kindergärten sind derzeit geöffnet, es können sich aber weitere Änderungen ergeben. Der genaue Wortlaut der Regelungen ist über das israelische Gesundheitsministerium einsehbar.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Bis zum 2. Januar 2021 gelten darüber hinaus die folgenden Einschränkungen:
Im gesamten Westjordanland werden Gebetsstätten, Schulen und Universitäten ebenso wie Restaurants (ausgenommen Lieferdienste) und Friseursalons geschlossen. Geschäfte - mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien - Büros und Produktionsstätten sowie öffentliche Einrichtungen schließen jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr und an den anderen Wochentagen von 19 Uhr bis 6 Uhr.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten nachts und am Wochenende.
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Japan - Änderung Einreise
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Japan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die japanische Regierung mahnt angesichts der steigenden Fallzahlen weiterhin zur Vorsicht und behält sich vor, bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems wieder zur Notstandssituation zurückzukehren. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen wird auch in Japan ausgegangen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit 26. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige ausgesetzt. Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig. Die Möglichkeit zur Beantragung eines Visums für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel- und langfristige Aufenthalte (mit Certificate of Eligibility) und die Einreise mit einem solchen Visum ab dem 4. Januar 2021 wurde von der japanischen Regierung bis vorerst Ende Januar 2021 ausgesetzt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem strenge Quarantäneregeln einzuhalten. Bei Personen, die aus einem Land mit Reisehinweis zu Infektionskrankheiten der Stufe 3 (mit von den Gesundheitsbehörden bestätigter lokaler Transmission der Mutation des Coronavirus) einreisen und kein negatives Testergebnis vorlegen können, erfolgt eine Unterbringung in einer von den Quarantänebehörden festgelegten Unterkunft. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Durch- und Weiterreise
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland.
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben die Form eines dringenden Appells, der zwar nicht rechtlich bindend ist, aber von weitgehender Befolgung durch die Bevölkerung ausgeht.
Hygieneregeln
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, unter welchen Umständen ein Transit über Japan möglich ist.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kamerun - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land)
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kamerun wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kamerun ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Bei den offiziellen Zahlen der kamerunischen Infektionsstatistik muss von einer sehr hohen Dunkelziffer von Infizierten ausgegangen werden.
Kamerun ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Kamerun hat seine Landesgrenzen geschlossen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist nur sehr eingeschränkt möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit grundsätzlich nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden.
Bei allen Reisenden muss bei Einreise an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) ungehindert stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt und es ist durchaus möglich, dass die betroffene Person in eine staatliche Quarantäneeinrichtung verbracht wird.
Visa für die kurzzeitige Einreise nach Kamerun werden nur noch unter besonderen Bedingungen erteilt. Die Voraussetzungen zur Visaerteilung ändern sich derzeit sehr kurzfristig. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test verlangt. Es werden nur Testzertifikate der privaten Firma MEDITEST anerkannt. Die Firma MEDITEST hat zwei Testzentren in den Stadtzentren von Jaunde und Douala eröffnet, jedoch ist bis zum Testergebnis mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen.
Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.
Reiseverbindungen
Internationale Fluglinien (Brussels Airlines, Air France, Turkish Airlines) haben ihren Flugverkehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden. Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken sind geöffnet.
Die Schulen und Universitäten haben zum Großteil geöffnet. Hygienekonzepte werden dort nur teilweise umgesetzt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln („social distancing“).
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Panama - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden.
Reisende, die ohne negativen PCR- oder Antigen-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für sieben Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere sieben Tage in staatlicher Quarantäne verbringen.
Eine Einreise auf dem Landweg von Costa Rica ist für ausländische Touristen mindestens bis zum 04. Januar 2021 nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat den Ausnahmezustand verhängt.
Grundsätzlich besteht eine nationale Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr.
Von 28. bis 31. Dezember 2020 gilt eine Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr. Einkäufe sind nach Frauen und Männern getrennt möglich (Frauen am Montag, Mittwoch, Samstag. Männer am Dienstag, Donnerstag).
Von 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr, besteht eine generelle Ausgangssperre ohne Ausnahmen, auch keine Einkäufe.
Von 4. bis 14. Januar 2021 gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr für die Provinzen Panama und Panama-Ost (also auch Panama-Stadt). Supermärkte und Apotheken sind geöffnet. Der Zugang ist für zwei-stündige Einkäufe, nach Frauen und Männern getrennt und je nach Endziffer des Ausweises, möglich (Frauen: Montag, Mittwoch, Samstag. Männer: Dienstag, Donnerstag).
Detaillierte Infos befinden sich auf der Webseite des Gesundheitsministeriums von Panama.
In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es in einzelnen Regionen kurzfristig zu abweichenden Beschränkungen kommen.
Viele Hotels aber auch Museen und andere touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen geöffnet. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge, Arbeitstreffen und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Im öffentlichen Nahverkehr soll zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz auch ein Gesichtsschutzvisier (face shield) getragen werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Philippinen - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Philippinen wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Philippinen sind von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Metro Manila.
Die Philippinen sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das philippinische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Mit Wirkung vom 29. Dezember 2020 ist für Reisende aus Ländern, in denen die Mutation des Coronavirus festgestellt wurde, auch Deutschland, die Einreise in die Philippinen untersagt. Für Reisende aus Großbritannien gilt dies bereits seit 24. Dezember 2020.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind nur eingeschränkt möglich. Es müssen Gesundheitszeugnisse, gegebenenfalls ein negativer PCR-Test, vorgelegt und in der Zielprovinz im Einzelfall Quarantäne abgeleistet werden. Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Viele Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen COVID-19-Test.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über den Flughafen in Manila bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden teilweise wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Inlandsflüge nach Manila finden nur unzuverlässig statt.
Die touristische Infrastruktur ist seit Beginn der Pandemie stark eingeschränkt, zahlreiche Hotels und Resorts sind weiterhin geschlossen. Die Regierung der Philippinen ändert die seit Mitte März 2020 geltenden landesweiten Quarantänemaßnahmen turnusmäßig im monatlichen Rhythmus, bei Bedarf auch sehr kurzfristig. Es bestehen weiterhin umfangreiche Einschränkungen bei Versorgung und Bewegungsfreiheit. Es gelten variable nächtliche Ausgangssperren im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz sowie zusätzlich einen Gesichtsschutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind verboten. Verstöße sind mit Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen bewehrt.
Im Fall einer Infektion erfolgt die Isolierung in staatlicher Unterbringung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung.
• Falls Sie im Besitz eines Langzeit- oder Geschäftsvisums sind, erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, ob Sie zur Gruppe derjenigen gehören, für die eine Wiedereinreise möglich ist.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 sind in vielen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland Reisen in die Autonomen Gemeinschaften und zwischen Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz, berufliche Gründe oder der Besuch von Familienangehörigen- und nahestehenden Personen. Touristische Reisen gelten dagegen nicht als triftiger Grund. Die jeweiligen Regelungen beruhen auf Verordnungen der Autonomen Gemeinschaften. Eine Übersicht über die Regelungen bietet diese Karte des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Am 25. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt die nächtliche Ausgangssperre von 1.30 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und einzelnen Gemeinden. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Vom 23. Dezember 2020 bis 7. Januar 2021, 0 Uhr, darf die Autonome Gemeinschaft Madrid zudem nur aus triftigen Gründen betreten bzw. verlassen werden. In diesem Zeitraum zählen auch Besuche von Familienangehörigen und nahestehenden Personen zu den triftigen Gründen, sofern eine entsprechende Erklärung mitgeführt wird.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Derzeit und zunächst bis 11. Januar 2021 gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche im Zeitraum 23. Dezember 2020 – 6. Januar 2021.
• Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche sowie für Fahrten zum Zweitwohnsitz oder zum gebuchten Hotel im Zeitraum 23. Dezember 2020 – 6. Januar 2021 (Landkreise La Cerdanya und El Ripollès sind von den Sonderregeln ausgenommen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. (Ausnahmen: Heiligabend und Silvester ab 1 Uhr, 5. Januar 2021 ab 23 Uhr).
• Bars und Restaurants sind nur noch von 7:30 bis 9:30 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr geöffnet (in den Landkreisen La Cerdanya und El Ripollès nicht geöffnet).
• Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, teils mit reduzierter Kapazität (Sonderregeln in den Landkreisen La Cerdanya und El Ripollès).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen (bis zu zehn Personen aus max. zwei Haushalten) gelten an den Tagen 24./25./26./31. Dezember und 1./5./6. Januar 2021 (gilt nicht für die Landkreise La Cerdanya und El Ripollès).
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt zunächst bis 15. Januar 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen (keine Sonderregeln für Familienbesuche!). Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr (an Heiligabend und Silvester ab 24 Uhr).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt zunächst bis 12. Januar 2021: Ein- und Ausreise aus Aragón sowie zwischen den Provinzen Huesca, Teruel und Zaragoza nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung (Ausnahmen über Weihnachten und Neujahr).
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind seit dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen vom spanischen Festland. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf Mallorca gilt seit 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Aufgrund steigender Infektionszahlen auf Mallorca wurden die Restriktionen verschärft. Von 29. Dezember 2020 bis zunächst 12. Januar 2021 ist die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants untersagt. Der Außenbereich bleibt täglich bis 18 Uhr mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet.
Geschäfte müssen, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, um 20 Uhr schließen. Einkaufszentren und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 m² sind samstags sowie sonn- und feiertags geschlossen.
Auf den übrigen Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. (Ausnahme Silvester und Neujahr: 1.30 bis 6 Uhr) Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 bis 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ab dem 18. Dezember 2020 ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist ebenfalls noch einmal der negative COVID-19-Test vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr.
Für Teneriffa gelten ab dem 19. Dezember 2020 bis mindestens zum Ablauf des Neujahrstages 2021 - zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – u.a. folgende weitergehende Beschränkungen:
• Die Einreise ist grundsätzlich nur Personen erlaubt, die nachweisen können, dass auf Teneriffa ihr Hauptwohnsitz liegt (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis oder „Certificado de Empadronamiento“).
• Auch Touristen, die eine Unterbringung in einer offiziell zugelassenen touristischen Unterkunft auf Teneriffa gebucht haben, dürfen einreisen.
• Die Einreise zu Besuchsreisen mit Privatunterbringung ist jedoch – nicht - gestattet.
• Touristen, die auf einer anderen Kanarischen Insel wohnhaft sind oder die eine offiziell zugelassene Unterkunft auf einer anderen Kanarischen Insel gebucht haben, dürfen ebenfalls nach Teneriffa einreisen, sofern es sich um einen unmittelbaren Transit zum eigentlichen Reiseziel handelt.
• Die Ausreise aus Teneriffa ist nur denjenigen Personen erlaubt, die nachweisen können, dass sie an ihren Wohnort zurückkehren (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene Reisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Südafrika - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Seit dem 22. Dezember 2020 gilt ein befristetes Beförderungsverbot für Reisende nach Deutschland.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, Western Cape, Eastern Cape und KwaZulu Natal sowie mittlerweile auch North West und Limpopo. Die Regionen, in denen sich die Hauptziele für den nationalen und internationalen Tourismus befinden, sind weitgehend als Hotspot definiert. Die Fallzahlen steigen seit Anfang Dezember wieder stark an. Es wurde kürzlich eine neue Variante des Coronavirus in Südafrika festgestellt. Es ist zu erwarten, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze gelangen wird. In einigen Regionen ist dies bereits der Fall.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Reisende aus Südafrika bei Einreise nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn diese entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen und einer neuen Variante des Virus sind erneut starke Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika möglich.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
Seit dem 29. Dezember 2020 wurde in ganz Südafrika wurde die Lockdown Stufe auf eine angepassten Stufe 3 (“adjusted alert level 3“) angehoben. Diese gilt bis zunächst 15. Januar 2021. Wesentliche Regelungen sind eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 21 und 6 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, ein Alkoholverbot auch in Restaurants und Bars, ein Verbot von sozialen Zusammenkünften jeder Art, mit Ausnahme von Beerdigungen.
Zahlreiche Regionen des Landes wurden als Hotspots definiert (darunter auch viele der bei Touristen beliebte Gegenden, wie Kapstadt, Winelands, West Coast, Garden Route). Alle Strände in den Hotspot-Regionen sind gesperrt.
Aufgrund des in der Kapstadt-Region stark ausgelasteten Gesundheitssystems werden grundsätzliche keine Corona-Tests für Rückreisende angeboten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Tschechien setzt das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Deutschland ist der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland sind möglich, aber bis auf Ausnahmen nicht ohne negativen PCR-Test und nicht ohne vorherige Online-Anzeige der Reise.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Seit dem 18. Dezember 2020 ist die Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eingeschränkt, so dass es derzeit nicht möglich ist, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen, unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise ohne negativen PCR-Test, online-Einreiseanmeldung und Quarantäne nicht möglich. Ausgenommen davon sind Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit einer Akkreditierung in Tschechien, für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern sowie zwingend notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet. Es ist nicht möglich, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben, können ohne Angabe eines Grundes einreisen, müssen aber
ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die tschechische Regierung hat den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben geöffnet. Es bestehen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 15 Personen teilnehmen dürfen.
Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen) sind geöffnet, müssen jedoch zwischen 20 und 5 Uhr sowie an Feiertagen schließen. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Lediglich professionelle Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer möglich. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind unter Vorlage eines maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Tests möglich.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Türkei - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Seit 21. Dezember 2020 sind Flugverbindungen aus und nach Großbritannien, Dänemark und Südafrika vorübergehend ausgesetzt.
Bei Einreise in die Türkei muss ab 30. Dezember 2020 auf dem Luft- Land und Seeweg ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in des Abflugs in die Türkei vorzulegen.
Wird bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorgelegt, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet, die entweder am angegebenen Zielort (Hotel, Wohnung) oder, falls dazu keine Angaben vorliegen, in einer staatlichen Einrichtung zu verbringen ist. Nach sieben Tagen erfolgt ein PCR-Test und bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne.
Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in Großbritannien, Dänemark oder Südafrika aufgehalten haben, gilt diese Quarantänepflicht unabhängig von einem negativen Testergebnis bei Einreise.
Diese Bestimmungen gelten bis zum 1. März 2021.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Bei Transitflügen in Drittländer ohne Einreise in die Türkei ist ab 30. Dezember 2020, 0 Uhr, bis 1. März 2021 beim Check-in des Abflugs in die Türkei ein negativer PCR-Test vorzulegen, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden.
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre montags bis donnerstags von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens am Folgetag und von freitags 21 Uhr bis montags 5 Uhr.
Außerdem gilt eine Ausgangssperre vom 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages). Für diese Personengruppen ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagt. Die Ausgangssperren gelten nicht für Touristen.
Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels, an Flughäfen sowie Bahnhöfen geschlossen und bieten nur Lieferservice an.
Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich. Siehe Durch- und Weiterreise.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter (nur in der Landessprache).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Tschechien setzt das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Deutschland ist der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland sind möglich, aber bis auf Ausnahmen nicht ohne negativen PCR-Test und nicht ohne vorherige Online-Anzeige der Reise.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
Seit dem 18. Dezember 2020 ist die Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eingeschränkt, so dass es derzeit nicht möglich ist, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen, unabhängig von der Kategorisierung des Landes der Einreise.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise - bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise – bis auf die durch die Einschränkung der Freizügigkeit ausgenommenen Gründe - uneingeschränkt möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist die Einreise ohne negativen PCR-Test, online-Einreiseanmeldung und Quarantäne nicht möglich. Ausgenommen davon sind Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit einer Akkreditierung in Tschechien, für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern sowie zwingend notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet. Es ist nicht möglich, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben, können ohne Angabe eines Grundes einreisen, müssen aber
ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR- Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die tschechische Regierung hat den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben geöffnet. Es bestehen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr.
In Innenräumen und im Freien dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen maximal 15 Personen teilnehmen dürfen.
Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen) sind geöffnet, müssen jedoch zwischen 20 und 5 Uhr sowie an Feiertagen schließen. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Restaurants sind geschlossen und dürfen nur Essen zum Mitnehmen anbieten. Lediglich professionelle Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer möglich. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind unter Vorlage eines maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Tests möglich.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen geöffnet.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Türkei - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Seit 21. Dezember 2020 sind Flugverbindungen aus und nach Großbritannien, Dänemark und Südafrika vorübergehend ausgesetzt.
Bei Einreise in die Türkei muss ab 30. Dezember 2020 auf dem Luft- Land und Seeweg ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in des Abflugs in die Türkei vorzulegen.
Wird bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorgelegt, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet, die entweder am angegebenen Zielort (Hotel, Wohnung) oder, falls dazu keine Angaben vorliegen, in einer staatlichen Einrichtung zu verbringen ist. Nach sieben Tagen erfolgt ein PCR-Test und bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne.
Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in Großbritannien, Dänemark oder Südafrika aufgehalten haben, gilt diese Quarantänepflicht unabhängig von einem negativen Testergebnis bei Einreise.
Diese Bestimmungen gelten bis zum 1. März 2021.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Bei Transitflügen in Drittländer ohne Einreise in die Türkei ist ab 30. Dezember 2020, 0 Uhr, bis 1. März 2021 beim Check-in des Abflugs in die Türkei ein negativer PCR-Test vorzulegen, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden.
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre montags bis donnerstags von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens am Folgetag und von freitags 21 Uhr bis montags 5 Uhr.
Außerdem gilt eine Ausgangssperre vom 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages). Für diese Personengruppen ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagt. Die Ausgangssperren gelten nicht für Touristen.
Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels, an Flughäfen sowie Bahnhöfen geschlossen und bieten nur Lieferservice an.
Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich. Siehe Durch- und Weiterreise.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter (nur in der Landessprache).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Belgien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden.
Bei technischen Problemen kann es auch per E-Mail versandt werden oder die ausgefüllte Papierversion bei der Flughafenpolizei abgegeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles versandt werden.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die besuchsweise aus einer roten Zone nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise wird verstärkt geprüft, ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus "roten Zonen" außerhalb Deutschlands.
In Belgien lebende Personen, die nach einer mehr als 48-stündigen Auslandsreise nach Belgien zurückkehren, müssen das Passenger Locator Form ausfüllen. Es besteht eine Quarantänepflicht, die durch einen negativen PCR-Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden kann. Ab 2. Januar 2021 müssen sich Rückkehrer mit Wohnsitz in Belgien am ersten und siebten Tag nach der Rückkehr auf COVID-19 testen lassen (PCR-Test). Ab 4. Januar 2021 haben beruflich von Belgien ins Ausland Reisende die Möglichkeit, sich durch ihren Arbeitgeber von der Quarantänepflicht entbinden zu lassen.
Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19 Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Vom 23.-31. Dezember 2020 dürfen belgische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Belgien aus dem Vereinigten Königreich einreisen und unterliegen anschließend der Quarantäne- und Testpflicht. Die Einhaltung der Meldepflicht erfolgt per Passenger Locator Form und wird strikt überwacht. Zusätzlich besteht eine limitierte Anzahl an Ausnahmen für essentielle, nicht aufschiebbare Reisen von Personen ohne ständigen Wohnsitz in Belgien. Zu den Ausnahmen zählen Besuche des in Belgien lebenden Partners oder der Kinder, für die das Sorgerecht besteht, die Teilnahme an Beerdigungen von nahen Angehörigen und dienstlich erforderliche Reisen von medizinischem Personal, Journalisten, Diplomaten oder Beschäftigten des Transportsektors.
Reisende ohne ständigen Wohnsitz in Belgien müssen einen max. 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich.
Da sich die Regeln rasch ändern können, wird empfohlen, bei der Reiseplanung die aktuellen Meldungen in der belgischen Presse zu verfolgen.
Durch- und Weiterreise
Seit dem 25. Dezember 2020 ist ein Transit durch Belgien aus dem Vereinigten Königreich kommend wieder möglich, wenn sich das Zielland innerhalb der EU oder innerhalb des Schengenraums befindet und sofern der Transitreisende die Staatsangehörigkeit des Ziellandes besitzt oder dort seinen Wohnsitz hat. Nachweise sind mitzuführen. Wenn der Aufenthalt im Vereinigten Königreich kürzer als 48 Stunden war bzw. sich der Transitreisende kürzer als 48 Stunden in Belgien aufhält, ist kein PCR-Test notwendig. Diese Ausnahme gilt nicht für Flugreisende/Schiffsreisende.
Ein Flugtransit durch Belgien mit Destination außerhalb der EU ist erlaubt. Sofern der Reisende sich lediglich im Transitbereich eines belgischen Flughafens aufhält ist kein PCR-Test notwendig.
Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „rote Zone“ klassifiziert, sind nicht verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 27. November 2020 hat die belgische Regierung die im Oktober beschlossenen Maßnahmen teilweise gelockert. Nicht-essentielle Geschäfte sind seit dem 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen geöffnet. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Der Verkauf und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist verboten.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich. Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten. Ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde, wird verstärkt kontrolliert.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen sind wieder geöffnet. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Testpflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Bhutan - Ergänzung
Bhutan hat eine landesweite Ausgangssperre verhängt. Die Maßnahme gilt bis auf Weiteres, mindestens jedoch bis 3. Januar. Quelle: Garda
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Nahezu alle Kommunen verzeichnen hohe Infektionszahlen, besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den ggf. vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest) mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 17. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants und Cafés dürfen nur Take-away Verkauf anbieten, Geschäfte, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen. Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen sind verboten. Schüler und Studierende erhalten Fernunterricht. Angestellte sollen, wo möglich, von zuhause arbeiten. Kindergärten und Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind möglich.
Bis 17. Januar 2021 bleibt der gesamte Einzelhandel mit Ausnahme von Supermärkten/Lebensmittelgeschäften und Apotheken geschlossen.
Weitere bereits bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken. Dies gilt auch für die Feiertage.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Großbritannien - Änderung Reiseverbindungen
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im Süden Englands zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu neuerlichen Unterbrechungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde im Süden Englands eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Für Einreisen nach England (ausgenommen sind Schottland, Wales und Nordirland) besteht seit 15. Dezember 2020 die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr wurden von mehreren europäischen Staaten vorübergehend ausgesetzt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist seit dem 23. Dezember 2020 für bestimmte Personengruppen und unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande, Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen und Flughäfen ist mit zum Teil sehr langen Wartezeiten zu rechnen.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird. In bestimmten Fällen kann ein negatives Testergebnis vor Abreise erforderlich sein; erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Beförderungsunternehmen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt die höchste Warnstufe eines "Lockdowns".
England war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Teile Englands befinden sich in Stufe 2 oder Stufe 3. Seit dem 20. Dezember 2020 bis mindestens 30. Dezember 2020 sind ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England allerdings in Stufe 4 eingestuft, so dass dort ein harter Lockdown gilt.
Eine genauere Übersicht für die Regionen Englands bietet die Full List of Local Restriction-Tiers-by-area . Die Suche der geltenden Stufen ermöglicht anhand der Postleitzahl Find-Coronavirus-Local-Restrictions . Detaillierte Vorschriften für die einzelnen Stufen bietet What-you-need-to-know.
In allen Stufen gilt: Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln .
Stufe 1 („Mittel“):
Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 6 Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs schließen um 23 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 2 („Hoch“):
Es ist erlaubt, sich im Freien mit maximal sechs Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs haben geöffnet, man darf sich in den Räumen dort aber nicht mit Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zur „support bubble“ gehören. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 3 („Sehr hoch“):
Kein Kontakt zu anderen Haushalten in Privaträumen oder Privatgärten. Im Freien ist es erlaubt, sich mit maximal 6 Personen an öffentlichen Plätzen wie Parks, Stränden etc. zu treffen. Ausnahmen gibt es für Schulen und Arbeitsstätten. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants, Pubs müssen bis auf take away, Lieferdienste etc. schließen. Hallensport ist verboten. Kinos, Theater, Museen bleiben geschlossen. Ebenso bleiben Hotels geschlossen. Reisen, auch Tagesreisen sollten unterbleiben.
Stufe 4 („Stay at home“):
Seit dem 20. Dezember 2020 gilt bis mindestens 30. Dezember 2020 für ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England sowie für ganz Wales diese Stufe.
In diesen Regionen darf grundsätzlich das Haus nicht verlassen werden. Treffen mit Personen sind innerhalb von Gebäuden untersagt, sofern diese nicht zum Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören. Treffen mit Personen sind im Außenbereich mit maximal einer Person gestattet. Alle nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen aus Gebieten der Stufen 1, 2 und 3 sollen unterbleiben, wenn irgend möglich.
National und international sollen Reisen von Personen, die sich in Tier 4 Gebieten aufhalten, grundsätzlich unterbleiben. Urlaubsreisen sind weder innerhalb Großbritanniens noch ins Ausland erlaubt („holidays in the UK and abroad are not allowed“). Ausnahmen vom Reiseverbot gelten für „dringend notwendige“ („essential“) Reisen. Die erlassenen Regelungen hierzu sind allerdings nicht eindeutig formuliert und können in der praktischen Anwendung zu Missverständnissen führen. Der Premierminister erwähnte öffentlich ausdrücklich beruflich zwingend notwendige Reisen als erlaubt. Aber auch Reisen zur Aufnahme/Fortsetzung von Ausbildung, Erfüllung von Fürsorgeverpflichtungen, medizinischer Versorgung können als „essential“ anerkannt werden. Auf Nachfrage sollten Nachweise der Notwendigkeit der Reise vorgelegt werden können. Eine abschließende Liste der Ausnahmen von Reisebeschränkungen soll noch veröffentlicht werden.
Ausländische Staatsangehörige, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, dürfen dies nach Auskunft der Grenzpolizei tun. Unklar ist jedoch noch, unter welchen Umständen eine spätere Wiedereinreise nach Großbritannien gestattet ist. Näheres zu Stufe 4 bietet Tier-4-Stay-at-Home.
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln, die jedoch nur in Gegenden der Stufen 1, 2 oder 3 Anwendung finden können, siehe Making-a-christmas-bubble-with-friends-and-family .
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen „Postcode Checker“ kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
Gemäß der Ankündigung der schottischen Regierung vom 19. Dezember 2020 werden die existierenden Maßnahmen wieder verschärft und das öffentliche Leben weiter eingeschränkt; betroffen ist davon u.a. die Sonderregelung für die Weihnachtsfeiertage. Informationen dazu bietet die New-Guidance-Issued-for-the-festive-Period .
Reisen zwischen Schottland und den anderen Teilnationen sind nur im Ausnahmefall zulässig.
Nähere Informationen bietet die Guidance-on-Travel-and-Transport .
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Erleichterungen sollen zwischen dem 23. und dem 26. Dezember 2020 gewährt werden, siehe Restrictions-Christmas . Ab dem 26. Dezember 2020 gelten dann wieder strenge Regeln, What-Restrictions-Mean-You .
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar müssen sich alle Einreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am 1. und 5. Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und in Hauptverkaufsstraßen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie bei Aufenthalten in London sowie in Süd- und Südostengland sowie in Wales die strengen Restriktionen der britischen Regierung .
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
In Großbritannien gilt ab 31. Dezember in weiteren Landesteilen die höchste Corona-Warnstufe. Sie wird über London und den Südosten von England hinaus auf weite Teile der Mitte, des Nordens und des Südwestens von England ausgeweitet. Damit gelten nun für drei Viertel der englischen Bevölkerung die stärksten Beschränkungen, die die Corona-Regelungen des Landes vorsehen: Es ist verboten, dass sich Angehörige mehrerer Haushalte zusammen treffen. Nicht unbedingt erforderliche Geschäfte werden geschlossen, Restaurants und Bars können nur einen Abholservice anbieten. Quelle: tagesschau.de
Irland - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South-East wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weniger stark betroffen, die Zahlen steigen jedoch wieder stark an. Die Inzidenzen liegen in Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South-East bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiet e eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken. Rückwirkend ab 8. Dezember 2020 sind Einreisende aus Großbritannien ausnahmslos aufgefordert, sich für 14 Tage selbst zu isolieren. Weitere Hinweise befinden sich auf der Webseite des irischen Gesundheitsdienstes.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter sechs Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Gleiches gilt für den Fährbetrieb von und nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in Großbritannien wurde mit Wirkung vom 21. Dezember 2020 ein Flugverbot für Flugreisen von Großbritannien nach Irland verhängt sowie der Fährverkehr auf Warentransport und das dafür erforderliche Personal beschränkt. Die Maßnahme gilt zunächst bis 31. Dezember 2020. Der Grenzverkehr mit Nordirland auf dem Landweg ist davon nicht betroffen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 gilt für mindestens einen Monat Level 5 (Höchststufe) des "Plan for Living with Covid-19".
Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Jeder ist aufgerufen, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit sie unverzichtbar sind und nicht von zu Hause erledigt werden können, siehe hierzu die Liste der irischen Regierung . Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu 5 km verlassen werden.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des 5 km-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben, außer für Pendelfahrten zur Arbeit, Schule, zu medizinischen oder sonstigen, klar definierten essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für wesentliche Dienstleistungen weiterhin geöffnet. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen u.v.m. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise in Quarantäne begeben. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, eine Heimquarantäneerklärung zu unterschreiben sowie ihre Bereitschaft zu bekunden am neunten Quarantänetag einen zweiten PCR-Test durchzuführen, können sie sich in Heimquarantäne begeben. Andernfalls ist die Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneunterkunft abzuleisten.
Derzeit sind alle Länder weltweit als „rot“ eingestuft und es gibt keine Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel gilt seit dem 27. Dezember 2020 ein voraussichtlich zweiwöchiger Lockdown. Alle nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr sind geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung auf einen 1000 m Radius von der eigenen Wohnung. Besuche anderer Haushalte sind verboten. Unternehmen, die kein Publikum empfangen, bleiben geöffnet, es dürfen nur maximal 50% der Belegschaft gleichzeitig anwesend sein. Das Aufkommen des öffentlichen Nahverkehrs wird auf 50% reduziert. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
Die "Grünen Tourismusinseln" werden geschlossen (Eilat/Totes Meer). Es ist gestattet alleine Sport zu treiben, wobei keine Begrenzungen hinsichtlich der Entfernung zur eigenen Wohnung bestehen. Schulen und Kindergärten sind derzeit geöffnet, es können sich aber weitere Änderungen ergeben. Der genaue Wortlaut der Regelungen ist über das israelische Gesundheitsministerium einsehbar.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Bis zum 2. Januar 2021 gelten darüber hinaus die folgenden Einschränkungen:
Im gesamten Westjordanland werden Gebetsstätten, Schulen und Universitäten ebenso wie Restaurants (ausgenommen Lieferdienste) und Friseursalons geschlossen. Geschäfte - mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien - Büros und Produktionsstätten sowie öffentliche Einrichtungen schließen jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr und an den anderen Wochentagen von 19 Uhr bis 6 Uhr.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten nachts und am Wochenende.
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Jordanien - Änderung Beschränkungen im Land
Jordanien lockert ab dem 2. Januar die landesweite Ausgangssperre um 2 Stunden. Sie gilt dann nur noch von Mitternacht bis 06:00 Uhr. Die 24-Stunden-Ausgangssperre Freitags bleibt über den 2. Januar hinaus in Kraft. Quelle: Garda.
Laos - Ergänzung
Der internationale Flugverkehr ist beschränkt auf Notfälle und Rückführung. Die Behörden haben Charterflüge von Orten mit hohem Infektionsgeschehen verboten. Die nationale Fluggesellschaft Lao Airlines (QV) hat Charterflüge bis zum 23. Januar 2021 ausgesetzt. Touristenvisa, Visa on Arrival und ständige Visumbefreiungen bleiben ausgesetzt. Alle Einreisenden benötigen mindestens sieben Tage vor ihrer Ankunft eine vorherige Genehmigung der nächstgelegenen diplomatischen Vertretung in Laos. Zugelassene ausländische Reisende wie Diplomaten, Beamte, wichtige Arbeitskräfte, technische Experten und Touristen aus Orten mit geringer COVID-19-Aktivität können nach Laos einreisen, Voraussetzung ist ein negatives COVID-19-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise). Zusätzlich wird ein kostenpflichter PCR-Test bei Einreise fällig sowie eine 14-tägige Quarantäne. Die Landgrenzen bleiben geschlossen, ausgenommen ist Güterverkehr. Die bestehenden Hygienebeschränkungen bleiben bestehen. Alle Maßnahmen gelten bis auf WEiteres, mindestens jedoch bis 31. Januar. Quelle: Garda
Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber jetzt stark ansteigende Zahlen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Lettland als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Inzidenzen der europäischen Länder veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Deutschland wird weiterhin mit einem Wert geführt, der über dem o.a. neuen Grenzwert liegt.
Es gilt daher eine zehntägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. Seit dem 12. Oktober 2020 ist innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Einreise ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als zehn Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Auskunft dazu erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das eine COVID-19-Inzidenz über dem Doppelten des jeweils am Freitag errechneten EU-Durchschnitts pro 100.000 Einwohnern in einer Zwei-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Staaten, deren Flüge gestrichen werden, finden Sie auf der Webseite des lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle. Die Liste wird regelmäßig am Freitagnachmittag aktualisiert und gilt ab dem darauffolgenden Montag ab 0.00 Uhr. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Webseite entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat erneut den nationalen Notstand ausgerufen. Dieser wurde bis zum 7. Februar 2021 verlängert.
Die Gastronomie wird bis auf Außer-Haus-Verkauf/Lieferungen geschlossen. Es finden keine öffentlichen Präsenzveranstaltungen mehr statt. Die Einkaufszentren sind an Wochenenden und Feiertagen geschlossen. Sämtliche Museen, Kulturstätten, Ausstellungen und Messen sind vorerst bis zum 11. Januar 2021 geschlossen. Weihnachtsmärkte finden nicht statt. Indoor-Sporttraining ist nur noch auf individueller Basis mit einem Trainer gestattet. Es dürfen sich nur die Angehörigen eines Haushalts gemeinsam zu privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen treffen. Von 30. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 und am 8. und 9. Januar 2021 gilt zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. Geschäfte und die Gastronomie können in dieser Zeit von 6 Uhr bis 21 Uhr öffnen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Metern ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Lettland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden.
Bei technischen Problemen kann es auch per E-Mail versandt werden oder die ausgefüllte Papierversion bei der Flughafenpolizei abgegeben oder per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles versandt werden.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die besuchsweise aus einer roten Zone nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise wird verstärkt geprüft, ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus "roten Zonen" außerhalb Deutschlands.
In Belgien lebende Personen, die nach einer mehr als 48-stündigen Auslandsreise nach Belgien zurückkehren, müssen das Passenger Locator Form ausfüllen. Es besteht eine Quarantänepflicht, die durch einen negativen PCR-Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden kann. Ab 2. Januar 2021 müssen sich Rückkehrer mit Wohnsitz in Belgien am ersten und siebten Tag nach der Rückkehr auf COVID-19 testen lassen (PCR-Test). Ab 4. Januar 2021 haben beruflich von Belgien ins Ausland Reisende die Möglichkeit, sich durch ihren Arbeitgeber von der Quarantänepflicht entbinden zu lassen.
Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19 Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Vom 23.-31. Dezember 2020 dürfen belgische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Belgien aus dem Vereinigten Königreich einreisen und unterliegen anschließend der Quarantäne- und Testpflicht. Die Einhaltung der Meldepflicht erfolgt per Passenger Locator Form und wird strikt überwacht. Zusätzlich besteht eine limitierte Anzahl an Ausnahmen für essentielle, nicht aufschiebbare Reisen von Personen ohne ständigen Wohnsitz in Belgien. Zu den Ausnahmen zählen Besuche des in Belgien lebenden Partners oder der Kinder, für die das Sorgerecht besteht, die Teilnahme an Beerdigungen von nahen Angehörigen und dienstlich erforderliche Reisen von medizinischem Personal, Journalisten, Diplomaten oder Beschäftigten des Transportsektors.
Reisende ohne ständigen Wohnsitz in Belgien müssen einen max. 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich.
Da sich die Regeln rasch ändern können, wird empfohlen, bei der Reiseplanung die aktuellen Meldungen in der belgischen Presse zu verfolgen.
Durch- und Weiterreise
Seit dem 25. Dezember 2020 ist ein Transit durch Belgien aus dem Vereinigten Königreich kommend wieder möglich, wenn sich das Zielland innerhalb der EU oder innerhalb des Schengenraums befindet und sofern der Transitreisende die Staatsangehörigkeit des Ziellandes besitzt oder dort seinen Wohnsitz hat. Nachweise sind mitzuführen. Wenn der Aufenthalt im Vereinigten Königreich kürzer als 48 Stunden war bzw. sich der Transitreisende kürzer als 48 Stunden in Belgien aufhält, ist kein PCR-Test notwendig. Diese Ausnahme gilt nicht für Flugreisende/Schiffsreisende.
Ein Flugtransit durch Belgien mit Destination außerhalb der EU ist erlaubt. Sofern der Reisende sich lediglich im Transitbereich eines belgischen Flughafens aufhält ist kein PCR-Test notwendig.
Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „rote Zone“ klassifiziert, sind nicht verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 27. November 2020 hat die belgische Regierung die im Oktober beschlossenen Maßnahmen teilweise gelockert. Nicht-essentielle Geschäfte sind seit dem 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen geöffnet. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Der Verkauf und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist verboten.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich. Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten. Ob das Passenger Locator Form ausgefüllt wurde, wird verstärkt kontrolliert.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen sind wieder geöffnet. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Testpflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Bhutan - Ergänzung
Bhutan hat eine landesweite Ausgangssperre verhängt. Die Maßnahme gilt bis auf Weiteres, mindestens jedoch bis 3. Januar. Quelle: Garda
Dänemark - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Nahezu alle Kommunen verzeichnen hohe Infektionszahlen, besonders stark betroffen ist der Großraum Kopenhagen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den ggf. vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigentest) mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Bei Durchreise durch Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Schweden und Norwegen lassen eine Einreise aus Dänemark nur bedingt zu. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Es gibt weiterhin grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, auch per Zug und Flugzeug, die Auswahl der Flugverbindungen ist jedoch reduziert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Bis einschließlich 17. Januar 2021 gilt im gesamten Land Dänemark ein Teillockdown. Restaurants und Cafés dürfen nur Take-away Verkauf anbieten, Geschäfte, Einkaufszentren und Fitnesscenter bleiben geschlossen. Kultur- und Freizeitangebote in geschlossenen Räumen sind verboten. Schüler und Studierende erhalten Fernunterricht. Angestellte sollen, wo möglich, von zuhause arbeiten. Kindergärten und Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Freizeitaktivitäten an der frischen Luft sind möglich.
Bis 17. Januar 2021 bleibt der gesamte Einzelhandel mit Ausnahme von Supermärkten/Lebensmittelgeschäften und Apotheken geschlossen.
Weitere bereits bestehende Einschränkungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2021 fort. Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln, solange keine vorübergehenden oder regionalen Verschärfungen greifen. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken. Dies gilt auch für die Feiertage.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Reisenden wird empfohlen, innerhalb von drei Tagen vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen zu lassen. Darüber hinaus erfolgt unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Großbritannien - Änderung Reiseverbindungen
Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit im Süden Englands zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu neuerlichen Unterbrechungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, auf die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie die Überseegebiete Bermuda und Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde im Süden Englands eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.
Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht.
Für Einreisen nach England (ausgenommen sind Schottland, Wales und Nordirland) besteht seit 15. Dezember 2020 die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Auch bei Einreise aus einem Land, dass nicht als Risikogebiet eingestuft ist („Travel Corridor“) kann Quarantäne im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland notwendig werden, wenn man im Transit durch ein Risikogebiet reist und dort Kontakt zu Personen hatte.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden, auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr wurden von mehreren europäischen Staaten vorübergehend ausgesetzt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist seit dem 23. Dezember 2020 für bestimmte Personengruppen und unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande, Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen und Flughäfen ist mit zum Teil sehr langen Wartezeiten zu rechnen.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird. In bestimmten Fällen kann ein negatives Testergebnis vor Abreise erforderlich sein; erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Beförderungsunternehmen.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland. Für ganz London, Teile der Regionen South-East und East of England wie für ganz Wales gilt die höchste Warnstufe eines "Lockdowns".
England war Anfang Dezember 2020 zu seinem Stufen-System der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zurückgekehrt. Teile Englands befinden sich in Stufe 2 oder Stufe 3. Seit dem 20. Dezember 2020 bis mindestens 30. Dezember 2020 sind ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England allerdings in Stufe 4 eingestuft, so dass dort ein harter Lockdown gilt.
Eine genauere Übersicht für die Regionen Englands bietet die Full List of Local Restriction-Tiers-by-area . Die Suche der geltenden Stufen ermöglicht anhand der Postleitzahl Find-Coronavirus-Local-Restrictions . Detaillierte Vorschriften für die einzelnen Stufen bietet What-you-need-to-know.
In allen Stufen gilt: Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln .
Stufe 1 („Mittel“):
Es ist erlaubt, sich im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 6 Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs schließen um 23 Uhr. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 2 („Hoch“):
Es ist erlaubt, sich im Freien mit maximal sechs Personen zu treffen („rule of six“). Ausnahmen gelten für Arbeitsstätten und Schulen. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants und Pubs haben geöffnet, man darf sich in den Räumen dort aber nicht mit Personen treffen, die nicht zum eigenen Haushalt oder zur „support bubble“ gehören. Es gibt nur noch Tisch-Service.
Stufe 3 („Sehr hoch“):
Kein Kontakt zu anderen Haushalten in Privaträumen oder Privatgärten. Im Freien ist es erlaubt, sich mit maximal 6 Personen an öffentlichen Plätzen wie Parks, Stränden etc. zu treffen. Ausnahmen gibt es für Schulen und Arbeitsstätten. Hochzeiten bis maximal 15 Personen und Beerdigungen sind bis maximal 30 Personen erlaubt. Geschäfte bleiben geöffnet. Restaurants, Pubs müssen bis auf take away, Lieferdienste etc. schließen. Hallensport ist verboten. Kinos, Theater, Museen bleiben geschlossen. Ebenso bleiben Hotels geschlossen. Reisen, auch Tagesreisen sollten unterbleiben.
Stufe 4 („Stay at home“):
Seit dem 20. Dezember 2020 gilt bis mindestens 30. Dezember 2020 für ganz London und Teile der Regionen South-East und East of England sowie für ganz Wales diese Stufe.
In diesen Regionen darf grundsätzlich das Haus nicht verlassen werden. Treffen mit Personen sind innerhalb von Gebäuden untersagt, sofern diese nicht zum Haushalt oder zu einer bestehenden Unterstützungsgemeinschaft („support bubble“) gehören. Treffen mit Personen sind im Außenbereich mit maximal einer Person gestattet. Alle nicht essentiellen Geschäfte sind geschlossen. Reisen aus Gebieten der Stufen 1, 2 und 3 sollen unterbleiben, wenn irgend möglich.
National und international sollen Reisen von Personen, die sich in Tier 4 Gebieten aufhalten, grundsätzlich unterbleiben. Urlaubsreisen sind weder innerhalb Großbritanniens noch ins Ausland erlaubt („holidays in the UK and abroad are not allowed“). Ausnahmen vom Reiseverbot gelten für „dringend notwendige“ („essential“) Reisen. Die erlassenen Regelungen hierzu sind allerdings nicht eindeutig formuliert und können in der praktischen Anwendung zu Missverständnissen führen. Der Premierminister erwähnte öffentlich ausdrücklich beruflich zwingend notwendige Reisen als erlaubt. Aber auch Reisen zur Aufnahme/Fortsetzung von Ausbildung, Erfüllung von Fürsorgeverpflichtungen, medizinischer Versorgung können als „essential“ anerkannt werden. Auf Nachfrage sollten Nachweise der Notwendigkeit der Reise vorgelegt werden können. Eine abschließende Liste der Ausnahmen von Reisebeschränkungen soll noch veröffentlicht werden.
Ausländische Staatsangehörige, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, dürfen dies nach Auskunft der Grenzpolizei tun. Unklar ist jedoch noch, unter welchen Umständen eine spätere Wiedereinreise nach Großbritannien gestattet ist. Näheres zu Stufe 4 bietet Tier-4-Stay-at-Home.
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants, Pubs und Geschäften vorgeschrieben.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu regionalen Beschränkungen führen bzw. zu einer Änderung der Einstufung kommen.
Zu den Weihnachtsfeiertagen gelten in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 gesonderte Regeln, die jedoch nur in Gegenden der Stufen 1, 2 oder 3 Anwendung finden können, siehe Making-a-christmas-bubble-with-friends-and-family .
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung. Über einen „Postcode Checker“ kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
Gemäß der Ankündigung der schottischen Regierung vom 19. Dezember 2020 werden die existierenden Maßnahmen wieder verschärft und das öffentliche Leben weiter eingeschränkt; betroffen ist davon u.a. die Sonderregelung für die Weihnachtsfeiertage. Informationen dazu bietet die New-Guidance-Issued-for-the-festive-Period .
Reisen zwischen Schottland und den anderen Teilnationen sind nur im Ausnahmefall zulässig.
Nähere Informationen bietet die Guidance-on-Travel-and-Transport .
Das gesamte Gebiet von Wales unterliegt den strengen Regeln der Stufe 4: "Stay at home" .
In Nordirland gelten weitreichende Beschränkungen. Es ist verboten, sich in der eigenen Wohnung mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen, es sei denn, man gründet mit einem anderen Haushalt eine Gemeinschaft. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Restaurants und Pubs bleiben bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Nicht essentielle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Erleichterungen sollen zwischen dem 23. und dem 26. Dezember 2020 gewährt werden, siehe Restrictions-Christmas . Ab dem 26. Dezember 2020 gelten dann wieder strenge Regeln, What-Restrictions-Mean-You .
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die nordirische Regierung .
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende von der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen einer 14-tägigen Quarantäne oder einem PCR-Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Gibraltar müssen sich alle Einreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, in Quarantäne begeben und sich am 1. und 5. Tag nach Einreise einer Testung unterziehen. Sind die Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Einreisende per Flugzeug müssen sich zudem vor Einreise online registrieren. Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants und in Hauptverkaufsstraßen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Verfolgen Sie die Entwicklung in Nachrichten.
• Verzichten Sie derzeit möglichst auf alle Reisen und setzen Sie sich ggf. mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie bei Aufenthalten in London sowie in Süd- und Südostengland sowie in Wales die strengen Restriktionen der britischen Regierung .
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland .
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich wie z.B. einen negativen PCR- oder Antigentest (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und neue Testpflicht bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
In Großbritannien gilt ab 31. Dezember in weiteren Landesteilen die höchste Corona-Warnstufe. Sie wird über London und den Südosten von England hinaus auf weite Teile der Mitte, des Nordens und des Südwestens von England ausgeweitet. Damit gelten nun für drei Viertel der englischen Bevölkerung die stärksten Beschränkungen, die die Corona-Regelungen des Landes vorsehen: Es ist verboten, dass sich Angehörige mehrerer Haushalte zusammen treffen. Nicht unbedingt erforderliche Geschäfte werden geschlossen, Restaurants und Bars können nur einen Abholservice anbieten. Quelle: tagesschau.de
Irland - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South-East wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weniger stark betroffen, die Zahlen steigen jedoch wieder stark an. Die Inzidenzen liegen in Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South-East bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiet e eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken. Rückwirkend ab 8. Dezember 2020 sind Einreisende aus Großbritannien ausnahmslos aufgefordert, sich für 14 Tage selbst zu isolieren. Weitere Hinweise befinden sich auf der Webseite des irischen Gesundheitsdienstes.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter sechs Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Gleiches gilt für den Fährbetrieb von und nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in Großbritannien wurde mit Wirkung vom 21. Dezember 2020 ein Flugverbot für Flugreisen von Großbritannien nach Irland verhängt sowie der Fährverkehr auf Warentransport und das dafür erforderliche Personal beschränkt. Die Maßnahme gilt zunächst bis 31. Dezember 2020. Der Grenzverkehr mit Nordirland auf dem Landweg ist davon nicht betroffen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 gilt für mindestens einen Monat Level 5 (Höchststufe) des "Plan for Living with Covid-19".
Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Jeder ist aufgerufen, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit sie unverzichtbar sind und nicht von zu Hause erledigt werden können, siehe hierzu die Liste der irischen Regierung . Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu 5 km verlassen werden.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des 5 km-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben, außer für Pendelfahrten zur Arbeit, Schule, zu medizinischen oder sonstigen, klar definierten essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für wesentliche Dienstleistungen weiterhin geöffnet. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen u.v.m. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise in Quarantäne begeben. Erklären sich Reisende bereit, direkt nach Ankunft einen PCR-Test am Flughafen durchzuführen, eine Heimquarantäneerklärung zu unterschreiben sowie ihre Bereitschaft zu bekunden am neunten Quarantänetag einen zweiten PCR-Test durchzuführen, können sie sich in Heimquarantäne begeben. Andernfalls ist die Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneunterkunft abzuleisten.
Derzeit sind alle Länder weltweit als „rot“ eingestuft und es gibt keine Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel gilt seit dem 27. Dezember 2020 ein voraussichtlich zweiwöchiger Lockdown. Alle nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr sind geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung auf einen 1000 m Radius von der eigenen Wohnung. Besuche anderer Haushalte sind verboten. Unternehmen, die kein Publikum empfangen, bleiben geöffnet, es dürfen nur maximal 50% der Belegschaft gleichzeitig anwesend sein. Das Aufkommen des öffentlichen Nahverkehrs wird auf 50% reduziert. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
Die "Grünen Tourismusinseln" werden geschlossen (Eilat/Totes Meer). Es ist gestattet alleine Sport zu treiben, wobei keine Begrenzungen hinsichtlich der Entfernung zur eigenen Wohnung bestehen. Schulen und Kindergärten sind derzeit geöffnet, es können sich aber weitere Änderungen ergeben. Der genaue Wortlaut der Regelungen ist über das israelische Gesundheitsministerium einsehbar.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen.
Bis zum 2. Januar 2021 gelten darüber hinaus die folgenden Einschränkungen:
Im gesamten Westjordanland werden Gebetsstätten, Schulen und Universitäten ebenso wie Restaurants (ausgenommen Lieferdienste) und Friseursalons geschlossen. Geschäfte - mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien - Büros und Produktionsstätten sowie öffentliche Einrichtungen schließen jeweils von donnerstags um 19 Uhr durchgehend bis sonntags um 6 Uhr und an den anderen Wochentagen von 19 Uhr bis 6 Uhr.
Bewegungen zwischen den Gouvernoraten des Westjordanlands sind nur aus zwingend erforderlichen Gründen erlaubt. Gleiches gilt für Bewegungen innerhalb der Gouvernorate während der oben erwähnten Lockdownzeiten nachts und am Wochenende.
Versammlungen und Zusammenkünfte (auch Trauerhäuser und Hochzeiten) sind untersagt.
Palästinensische Behörden haben verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung der Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Jordanien - Änderung Beschränkungen im Land
Jordanien lockert ab dem 2. Januar die landesweite Ausgangssperre um 2 Stunden. Sie gilt dann nur noch von Mitternacht bis 06:00 Uhr. Die 24-Stunden-Ausgangssperre Freitags bleibt über den 2. Januar hinaus in Kraft. Quelle: Garda.
Laos - Ergänzung
Der internationale Flugverkehr ist beschränkt auf Notfälle und Rückführung. Die Behörden haben Charterflüge von Orten mit hohem Infektionsgeschehen verboten. Die nationale Fluggesellschaft Lao Airlines (QV) hat Charterflüge bis zum 23. Januar 2021 ausgesetzt. Touristenvisa, Visa on Arrival und ständige Visumbefreiungen bleiben ausgesetzt. Alle Einreisenden benötigen mindestens sieben Tage vor ihrer Ankunft eine vorherige Genehmigung der nächstgelegenen diplomatischen Vertretung in Laos. Zugelassene ausländische Reisende wie Diplomaten, Beamte, wichtige Arbeitskräfte, technische Experten und Touristen aus Orten mit geringer COVID-19-Aktivität können nach Laos einreisen, Voraussetzung ist ein negatives COVID-19-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise). Zusätzlich wird ein kostenpflichter PCR-Test bei Einreise fällig sowie eine 14-tägige Quarantäne. Die Landgrenzen bleiben geschlossen, ausgenommen ist Güterverkehr. Die bestehenden Hygienebeschränkungen bleiben bestehen. Alle Maßnahmen gelten bis auf WEiteres, mindestens jedoch bis 31. Januar. Quelle: Garda
Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Lettland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Lettland war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber jetzt stark ansteigende Zahlen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Lettland als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Inzidenzen der europäischen Länder veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Deutschland wird weiterhin mit einem Wert geführt, der über dem o.a. neuen Grenzwert liegt.
Es gilt daher eine zehntägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. Seit dem 12. Oktober 2020 ist innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Einreise ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als zehn Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Auskunft dazu erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das eine COVID-19-Inzidenz über dem Doppelten des jeweils am Freitag errechneten EU-Durchschnitts pro 100.000 Einwohnern in einer Zwei-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Staaten, deren Flüge gestrichen werden, finden Sie auf der Webseite des lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle. Die Liste wird regelmäßig am Freitagnachmittag aktualisiert und gilt ab dem darauffolgenden Montag ab 0.00 Uhr. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Webseite entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat erneut den nationalen Notstand ausgerufen. Dieser wurde bis zum 7. Februar 2021 verlängert.
Die Gastronomie wird bis auf Außer-Haus-Verkauf/Lieferungen geschlossen. Es finden keine öffentlichen Präsenzveranstaltungen mehr statt. Die Einkaufszentren sind an Wochenenden und Feiertagen geschlossen. Sämtliche Museen, Kulturstätten, Ausstellungen und Messen sind vorerst bis zum 11. Januar 2021 geschlossen. Weihnachtsmärkte finden nicht statt. Indoor-Sporttraining ist nur noch auf individueller Basis mit einem Trainer gestattet. Es dürfen sich nur die Angehörigen eines Haushalts gemeinsam zu privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen treffen. Von 30. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 und am 8. und 9. Januar 2021 gilt zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. Geschäfte und die Gastronomie können in dieser Zeit von 6 Uhr bis 21 Uhr öffnen.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Metern ist wo immer möglich einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz muss in allen Innenbereichen getragen werden, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Lettland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Luxemburg - Aktualisierung
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage ist aktuell weit überschritten und Luxemburg ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg ansässige Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Fahrkarte, Hotelreservierung) für einen kostenlosen PCR-Test einschreiben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos, Bibliotheken, Museen sind geschlossen. Ab 26. Dezember 2020 werden alle Geschäfte, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, geschlossen. Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit wird verboten. Die allgemeinen Hygieneauflagen müssen beachtet werden.
Bis zu zwei Gäste aus einem weiteren Haushalt dürfen privat empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen unter den üblichen Hygienevorschriften höchstens zehn Personen zusammenkommen. Ab vier Personen gilt eine Maskenpflicht. Sportliche Aktivitäten sind nur im privaten Bereich erlaubt. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung der Maßnahmen verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder in erheblicher Höhe verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Ausnahmen sind für Pendler, Berufstätige und Notfälle möglich.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, in Verkehrsmitteln, Geschäften und grundsätzlich überall dort, wo ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Myanmar - Ergänzung
Der internationale Flugverkehr bleibt bis auf Cargo und Repatriierungsflüge ausgesetzt, die Landesgrenzen bleiben geschlossen. Die bestehenden Beschränkungen bleiben bestehen. Alle Maßnahmen gelten bis auf Weiteres, mindestens jedoch bis 31. Januar. Quelle: Garda
Niederlande - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollten sich dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Ab 29. Dezember 2020 müssen alle Flugreisenden beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen, wenn sie in die Niederlande fliegen wollen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein. In den Niederlanden angekommen, wird dringend empfohlen, sich in eine zehntägige Hausquarantäne zu begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache gibt es von der niederländischen Regierung. Diese Regel gilt auch für Transitreisende an niederländischen Flughäfen.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande
Um die Ausbreitung einer besonders ansteckenden Variante des Coronavirus zu vermeiden, ist die Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande schon seit dem 23. Dezember 2020 nur noch bei Nachweis eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf bei Abreise/Vorlage am Abflugschalter nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle Einreisenden ab 13 Jahre (einschließlich EU-Staatsangehörige) und alle Reisemöglichkeiten. Der betroffene Personenkreis wird dringend aufgefordert, sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich. Alle üblichen nachfolgend genannten Regelungen sind zu beachten.
Nordrhein-Westfalen hat eine ab 28. Dezember 2020 auch rückwirkend geltende Regelung für diesen Personenkreis erlassen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Auf das Erfordernis eines negativen PCR-Tests wird verwiesen (s. Einreise). Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von erneut gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung mit sofortiger Wirkung und vorerst bis 19. Januar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben wird vergleichbar wie in Deutschland erheblich heruntergefahren. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
- Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel sowie Geschäfte, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen
- Drogerien, Apotheken, Optiker
- Reparatur- und Wartungswerkstätten. (Baumärkte können einen Abholpunkt einrichten)
- Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
- Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
- Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
- Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
- Bücher können in (ansonsten geschlossenen) Bibliotheken abgeholt werden
- Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
- medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen werden bzw. bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details finden Sie auf der Seite der niederländischen Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt (vom 24. bis 26. Dezember sind drei Gäste über 13 Jahre erlaubt). Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie einer geplanten Einreise aus dem Vereinigten Königreich die aktuellen Meldungen in der niederländischen Presse, da sich Regelungen schnell ändern können, halten Sie sich an die Test- und Quarantänevorschriften, auch je nach Bundesland bei Weiterreise nach Deutschland.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Russische Föderation - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Moskau und St. Petersburg.
Russland ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise von Ausländern nach Russland ist weiterhin stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen.
Weiter vom Einreiseverbot ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Auch Techniker, die zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen einreisen wollen, fallen nicht unter die Einreisesperre. Hochqualifizierte Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung können einmalig wieder einreisen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland nach Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Nicht-russische Staatsangehörige, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen COVID-19-PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Derzeit bieten Lufthansa (Flughafen Moskau-Domodedowo) und Aeroflot (Flughafen Moskau-Scheremetjewo) jeweils zweimal wöchentlich Flüge nach Frankfurt und zurück an. Lufthansa fliegt bis 30. Januar 2021 auch zweimal wöchentlich zwischen Frankfurt und St. Petersburg. Bei internationalen Flügen zu und von anderen Zielen wird empfohlen, vor der Buchung bei der Fluggesellschaft zu erfragen, ob Deutschen der Mitflug gestattet ist.
Der internationale Zug- und Fährverkehr ist eingestellt, der Busverkehr sehr stark eingeschränkt. Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen. Personen über 65 Jahre und Angehörige von Risikogruppen sollen ihre Wohnung nur in bestimmten Ausnahmefällen verlassen. Der Betrieb von Cafés, Restaurants und Vergnügungsstätten ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln sowie auf Plätzen, auf denen mehr als 50 Personen zusammenkommen können, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei unbedingt notwendigen Flugreisen rechtzeitig vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Deutschen der Mitflug gestattet ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 sind in vielen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland Reisen in die Autonomen Gemeinschaften und zwischen Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz, berufliche Gründe oder der Besuch von Familienangehörigen- und nahestehenden Personen. Touristische Reisen gelten dagegen nicht als triftiger Grund. Die jeweiligen Regelungen beruhen auf Verordnungen der Autonomen Gemeinschaften. Eine Übersicht über die Regelungen bietet diese Karte des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Am 25. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt die nächtliche Ausgangssperre von 1.30 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und einzelnen Gemeinden. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Vom 23. Dezember 2020 bis 7. Januar 2021, 0 Uhr, darf die Autonome Gemeinschaft Madrid zudem nur aus triftigen Gründen betreten bzw. verlassen werden. In diesem Zeitraum zählen auch Besuche von Familienangehörigen und nahestehenden Personen zu den triftigen Gründen, sofern eine entsprechende Erklärung mitgeführt wird.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Derzeit und zunächst bis 11. Januar 2021 gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche im Zeitraum 23. Dezember 2020 – 6. Januar 2021.
• Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche sowie für Fahrten zum Zweitwohnsitz oder zum gebuchten Hotel im Zeitraum 23. Dezember 2020 – 6. Januar 2021 (Landkreise La Cerdanya und El Ripollès sind von den Sonderregeln ausgenommen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. (Ausnahmen: Heiligabend und Silvester ab 1 Uhr, 5. Januar 2021 ab 23 Uhr).
• Bars und Restaurants sind nur noch von 7:30 bis 9:30 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr geöffnet (in den Landkreisen La Cerdanya und El Ripollès nicht geöffnet).
• Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, teils mit reduzierter Kapazität (Sonderregeln in den Landkreisen La Cerdanya und El Ripollès).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen (bis zu zehn Personen aus max. zwei Haushalten) gelten an den Tagen 24./25./26./31. Dezember und 1./5./6. Januar 2021 (gilt nicht für die Landkreise La Cerdanya und El Ripollès).
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt zunächst bis 15. Januar 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen (keine Sonderregeln für Familienbesuche!). Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr (an Heiligabend und Silvester ab 24 Uhr).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt zunächst bis 12. Januar 2021: Ein- und Ausreise aus Aragón sowie zwischen den Provinzen Huesca, Teruel und Zaragoza nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung (Ausnahmen über Weihnachten und Neujahr).
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind seit dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen vom spanischen Festland. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf Mallorca gilt seit 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Aufgrund steigender Infektionszahlen auf Mallorca wurden die Restriktionen verschärft. Von 29. Dezember 2020 bis zunächst 12. Januar 2021 ist die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants untersagt. Der Außenbereich bleibt täglich bis 18 Uhr mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet.
Geschäfte müssen, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, um 20 Uhr schließen. Einkaufszentren und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 m² sind samstags sowie sonn- und feiertags geschlossen.
Auf den übrigen Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. (Ausnahme Silvester und Neujahr: 1.30 bis 6 Uhr) Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 bis 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ab dem 18. Dezember 2020 ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist ebenfalls noch einmal der negative COVID-19-Test vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr.
Für Teneriffa gelten ab 19. Dezember 2020 bis mindestens zunächst 10. Januar 2021 folgende Einreisebestimmungen und Beschränkungen: zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – folgende weitergehende Beschränkungen:
• Für Touristen, die mit internationalen Flügen ankommen, gelten die generellen Vorschriften für die Einreise nach Spanien, siehe: Einreise.
• Einreisen vom spanischen Festland oder von den Balearen sind grundsätzlich nicht möglich, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen (z.B. Nachweis, dass es sich um eine Familienbesuchsreise handelt oder dass die Unterbringung in einer lizenzierten touristischen Unterkunft gebucht wurde).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene Reisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Südafrika - Änderung Reiseverbindungen
Seit dem 22. Dezember 2020 gilt ein befristetes Beförderungsverbot für Reisende nach Deutschland.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, Western Cape, Eastern Cape und KwaZulu Natal sowie mittlerweile auch North West und Limpopo. Die Regionen, in denen sich die Hauptziele für den nationalen und internationalen Tourismus befinden, sind weitgehend als Hotspot definiert. Die Fallzahlen steigen seit Anfang Dezember wieder stark an. Es wurde kürzlich eine neue Variante des Coronavirus in Südafrika festgestellt. Es ist zu erwarten, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze gelangen wird. In einigen Regionen ist dies bereits der Fall.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Reisende aus Südafrika bei Einreise nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn diese entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen und einer neuen Variante des Virus sind erneut starke Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika möglich.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland. Deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird. In bestimmten Fällen kann ein negatives Testergebnis vor Abreise erforderlich sein; erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Beförderungsunternehmen.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
Seit dem 29. Dezember 2020 wurde in ganz Südafrika wurde die Lockdown Stufe auf eine angepassten Stufe 3 (“adjusted alert level 3“) angehoben. Diese gilt bis zunächst 15. Januar 2021. Wesentliche Regelungen sind eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 21 und 6 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, ein Alkoholverbot auch in Restaurants und Bars, ein Verbot von sozialen Zusammenkünften jeder Art, mit Ausnahme von Beerdigungen.
Zahlreiche Regionen des Landes wurden als Hotspots definiert (darunter auch viele der bei Touristen beliebte Gegenden, wie Kapstadt, Winelands, West Coast, Garden Route). Alle Strände in den Hotspot-Regionen sind gesperrt.
Aufgrund des in der Kapstadt-Region stark ausgelasteten Gesundheitssystems werden grundsätzliche keine Corona-Tests für Rückreisende angeboten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Turkmenistan - Ergänzung
Der internationale Flugverkehr bleibt genauso wie der inländische Schienen- und Busverkehr ausgesetzt. Alle Landgrenzen zu Afghanistan, Iran, Kasachstan und Usbekistan bleiben geschlossen. Die übrigen Beschränkungen bleiben bestehen. Alle Maßnahmen gelten bis auf Weiteres, mindestens jedoch bis 31. Januar. Quelle: Garda
Zimbabwe - Ergänzung
Zimbabwe hat die bestehenden Beschränkungen bis zunächst 31. Januar verlängert. Die Landgranzen bleiben geschlossen, ausgenommen sind Güterverkehr und Touristen. Bei Ein- und auch Ausreise ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen, nicht älter als 48 Stunden. Quelle: Garda
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage ist aktuell weit überschritten und Luxemburg ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg ansässige Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Fahrkarte, Hotelreservierung) für einen kostenlosen PCR-Test einschreiben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos, Bibliotheken, Museen sind geschlossen. Ab 26. Dezember 2020 werden alle Geschäfte, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, geschlossen. Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit wird verboten. Die allgemeinen Hygieneauflagen müssen beachtet werden.
Bis zu zwei Gäste aus einem weiteren Haushalt dürfen privat empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen unter den üblichen Hygienevorschriften höchstens zehn Personen zusammenkommen. Ab vier Personen gilt eine Maskenpflicht. Sportliche Aktivitäten sind nur im privaten Bereich erlaubt. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung der Maßnahmen verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder in erheblicher Höhe verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Ausnahmen sind für Pendler, Berufstätige und Notfälle möglich.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, in Verkehrsmitteln, Geschäften und grundsätzlich überall dort, wo ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Myanmar - Ergänzung
Der internationale Flugverkehr bleibt bis auf Cargo und Repatriierungsflüge ausgesetzt, die Landesgrenzen bleiben geschlossen. Die bestehenden Beschränkungen bleiben bestehen. Alle Maßnahmen gelten bis auf Weiteres, mindestens jedoch bis 31. Januar. Quelle: Garda
Niederlande - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollten sich dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Ab 29. Dezember 2020 müssen alle Flugreisenden beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen, wenn sie in die Niederlande fliegen wollen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein. In den Niederlanden angekommen, wird dringend empfohlen, sich in eine zehntägige Hausquarantäne zu begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache gibt es von der niederländischen Regierung. Diese Regel gilt auch für Transitreisende an niederländischen Flughäfen.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande
Um die Ausbreitung einer besonders ansteckenden Variante des Coronavirus zu vermeiden, ist die Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande schon seit dem 23. Dezember 2020 nur noch bei Nachweis eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf bei Abreise/Vorlage am Abflugschalter nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle Einreisenden ab 13 Jahre (einschließlich EU-Staatsangehörige) und alle Reisemöglichkeiten. Der betroffene Personenkreis wird dringend aufgefordert, sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich. Alle üblichen nachfolgend genannten Regelungen sind zu beachten.
Nordrhein-Westfalen hat eine ab 28. Dezember 2020 auch rückwirkend geltende Regelung für diesen Personenkreis erlassen.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Auf das Erfordernis eines negativen PCR-Tests wird verwiesen (s. Einreise). Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund von erneut gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung mit sofortiger Wirkung und vorerst bis 19. Januar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben wird vergleichbar wie in Deutschland erheblich heruntergefahren. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet:
- Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel sowie Geschäfte, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen
- Drogerien, Apotheken, Optiker
- Reparatur- und Wartungswerkstätten. (Baumärkte können einen Abholpunkt einrichten)
- Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen
- Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen
- Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler)
- Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen
- Bücher können in (ansonsten geschlossenen) Bibliotheken abgeholt werden
- Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen
- medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.).
Alle anderen Einrichtungen werden bzw. bleiben geschlossen.
Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen.
Weitere Details finden Sie auf der Seite der niederländischen Regierung.
Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt (vom 24. bis 26. Dezember sind drei Gäste über 13 Jahre erlaubt). Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Verfolgen Sie einer geplanten Einreise aus dem Vereinigten Königreich die aktuellen Meldungen in der niederländischen Presse, da sich Regelungen schnell ändern können, halten Sie sich an die Test- und Quarantänevorschriften, auch je nach Bundesland bei Weiterreise nach Deutschland.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Russische Föderation - Änderung Epidemiologische Lage; Einreise; Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Russische Föderation wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Russland ist von COVID-19 landesweit stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind Moskau und St. Petersburg.
Russland ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das offizielle Corona-Portal der russischen Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise von Ausländern nach Russland ist weiterhin stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen.
Weiter vom Einreiseverbot ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, Personen, die zur medizinischen Behandlung einreisen und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.
Auch Techniker, die zur Inbetriebnahme und Wartung von im Ausland hergestellten Anlagen einreisen wollen, fallen nicht unter die Einreisesperre. Hochqualifizierte Fachkräfte mit Arbeitsgenehmigung können einmalig wieder einreisen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Auch die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland nach Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen im Transit mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten grundsätzlich gestattet. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen jedoch die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Nicht-russische Staatsangehörige, die zu Erwerbszwecken nach Russland einreisen, sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen COVID-19-PCR-Test erbringen. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Derzeit bieten Lufthansa (Flughafen Moskau-Domodedowo) und Aeroflot (Flughafen Moskau-Scheremetjewo) jeweils zweimal wöchentlich Flüge nach Frankfurt und zurück an. Lufthansa fliegt bis 30. Januar 2021 auch zweimal wöchentlich zwischen Frankfurt und St. Petersburg. Bei internationalen Flügen zu und von anderen Zielen wird empfohlen, vor der Buchung bei der Fluggesellschaft zu erfragen, ob Deutschen der Mitflug gestattet ist.
Der internationale Zug- und Fährverkehr ist eingestellt, der Busverkehr sehr stark eingeschränkt. Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich.
Beschränkungen im Land
In Moskau bestehen Einschränkungen bei Veranstaltungen. Personen über 65 Jahre und Angehörige von Risikogruppen sollen ihre Wohnung nur in bestimmten Ausnahmefällen verlassen. Der Betrieb von Cafés, Restaurants und Vergnügungsstätten ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt. In anderen Teilen Russlands können andere und auch weitergehende Einschränkungen bestehen.
Hygieneregeln
In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln sowie auf Plätzen, auf denen mehr als 50 Personen zusammenkommen können, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei unbedingt notwendigen Flugreisen rechtzeitig vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Deutschen der Mitflug gestattet ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien einschließlich der Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Für alle Reisenden ab einem Alter von sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, gilt die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests (entweder ein PCR-Test oder ein sogenannter TMA-Test) mit sich zu führen.
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg.
Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
Vom 23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 sind in vielen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland Reisen in die Autonomen Gemeinschaften und zwischen Autonomen Gemeinschaften nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen z.B. die Rückkehr an den Wohnsitz, berufliche Gründe oder der Besuch von Familienangehörigen- und nahestehenden Personen. Touristische Reisen gelten dagegen nicht als triftiger Grund. Die jeweiligen Regelungen beruhen auf Verordnungen der Autonomen Gemeinschaften. Eine Übersicht über die Regelungen bietet diese Karte des spanischen Gesundheitsministeriums.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Am 25. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt die nächtliche Ausgangssperre von 1.30 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und einzelnen Gemeinden. Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Vom 23. Dezember 2020 bis 7. Januar 2021, 0 Uhr, darf die Autonome Gemeinschaft Madrid zudem nur aus triftigen Gründen betreten bzw. verlassen werden. In diesem Zeitraum zählen auch Besuche von Familienangehörigen und nahestehenden Personen zu den triftigen Gründen, sofern eine entsprechende Erklärung mitgeführt wird.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden. Derzeit und zunächst bis 11. Januar 2021 gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche im Zeitraum 23. Dezember 2020 – 6. Januar 2021.
• Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen). Sonderregeln gelten für Familienbesuche sowie für Fahrten zum Zweitwohnsitz oder zum gebuchten Hotel im Zeitraum 23. Dezember 2020 – 6. Januar 2021 (Landkreise La Cerdanya und El Ripollès sind von den Sonderregeln ausgenommen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. (Ausnahmen: Heiligabend und Silvester ab 1 Uhr, 5. Januar 2021 ab 23 Uhr).
• Bars und Restaurants sind nur noch von 7:30 bis 9:30 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr geöffnet (in den Landkreisen La Cerdanya und El Ripollès nicht geöffnet).
• Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet, teils mit reduzierter Kapazität (Sonderregeln in den Landkreisen La Cerdanya und El Ripollès).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen (bis zu zehn Personen aus max. zwei Haushalten) gelten an den Tagen 24./25./26./31. Dezember und 1./5./6. Januar 2021 (gilt nicht für die Landkreise La Cerdanya und El Ripollès).
In der Autonomen Gemeinschaft Valencia gilt zunächst bis 15. Januar 2021: Ein- und Ausreise nur aus triftigen Gründen (keine Sonderregeln für Familienbesuche!). Bei Anreise mit dem Auto ist bei Kontrollen der Wohnsitzstatus in der Gemeinschaft nachzuweisen. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr (an Heiligabend und Silvester ab 24 Uhr).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.
In der Autonomen Gemeinschaft Aragón gilt zunächst bis 12. Januar 2021: Ein- und Ausreise aus Aragón sowie zwischen den Provinzen Huesca, Teruel und Zaragoza nur aus triftigen Gründen und mit behördlicher Erklärung (Ausnahmen über Weihnachten und Neujahr).
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Januar 2021, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Bewegungen und Fahrten innerhalb einer Provinz sind seit dem 12. Dezember 2020, 0 Uhr, wieder erlaubt und ab dem 18. Dezember 2020 auch wieder innerhalb ganz Andalusiens. Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 bis 7 Uhr, ab dem 18. Dezember 2020 von 23 bis 6 Uhr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre erst ab 1.30 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt die Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen vom spanischen Festland. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Auf Mallorca gilt seit 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Aufgrund steigender Infektionszahlen auf Mallorca wurden die Restriktionen verschärft. Von 29. Dezember 2020 bis zunächst 12. Januar 2021 ist die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants untersagt. Der Außenbereich bleibt täglich bis 18 Uhr mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet.
Geschäfte müssen, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, um 20 Uhr schließen. Einkaufszentren und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 m² sind samstags sowie sonn- und feiertags geschlossen.
Auf den übrigen Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. (Ausnahme Silvester und Neujahr: 1.30 bis 6 Uhr) Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 bis 50 % Kapazität.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.
Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ab dem 18. Dezember 2020 ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.
Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:
1. An der Rezeption ist ebenfalls noch einmal der negative COVID-19-Test vorzulegen.
2. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.
3. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.
4. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Auf allen Kanarischen Inseln gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr.
Für Teneriffa gelten ab 19. Dezember 2020 bis mindestens zunächst 10. Januar 2021 folgende Einreisebestimmungen und Beschränkungen: zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen – folgende weitergehende Beschränkungen:
• Für Touristen, die mit internationalen Flügen ankommen, gelten die generellen Vorschriften für die Einreise nach Spanien, siehe: Einreise.
• Einreisen vom spanischen Festland oder von den Balearen sind grundsätzlich nicht möglich, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen (z.B. Nachweis, dass es sich um eine Familienbesuchsreise handelt oder dass die Unterbringung in einer lizenzierten touristischen Unterkunft gebucht wurde).
• Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene Reisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Südafrika - Änderung Reiseverbindungen
Seit dem 22. Dezember 2020 gilt ein befristetes Beförderungsverbot für Reisende nach Deutschland.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, Western Cape, Eastern Cape und KwaZulu Natal sowie mittlerweile auch North West und Limpopo. Die Regionen, in denen sich die Hauptziele für den nationalen und internationalen Tourismus befinden, sind weitgehend als Hotspot definiert. Die Fallzahlen steigen seit Anfang Dezember wieder stark an. Es wurde kürzlich eine neue Variante des Coronavirus in Südafrika festgestellt. Es ist zu erwarten, dass das südafrikanische Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze gelangen wird. In einigen Regionen ist dies bereits der Fall.
Südafrika ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 müssen Reisende aus Südafrika bei Einreise nach Deutschland (neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht) seit dem 22. Dezember 2020 zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen oder diesen bei Einreise durchführen lassen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn diese entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Seit 15. Dezember 2020 (für Ein- und Ausreisen ab 17. Dezember 2020) ist die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende haben den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online auszufüllen und erhalten dann eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa" auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, ihn für eine reibungslose Durchreise dennoch mitzuführen.
Auch für die Nachbarländer Südafrikas gelten Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer informieren.
Reiseverbindungen
Seit Anfang Oktober 2020 gibt es wieder regulären internationalen Flugverkehr (mit reduziertem Angebot). Wegen der deutlich steigenden COVID-19-Fallzahlen und einer neuen Variante des Virus sind erneut starke Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs von und nach Südafrika möglich.
Durch Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 gilt seit dem 22. Dezember 2020 und voraussichtlich bis zum 6. Januar 2021 einschließlich ein Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland. Deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2021 wieder befördert werden, wenn die Verbindung vorher genehmigt wird. In bestimmten Fällen kann ein negatives Testergebnis vor Abreise erforderlich sein; erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Beförderungsunternehmen.
Inlandsflüge sind wegen des noch reduzierten Angebots häufig voll besetzt.
Beschränkungen im Land
Seit dem 29. Dezember 2020 wurde in ganz Südafrika wurde die Lockdown Stufe auf eine angepassten Stufe 3 (“adjusted alert level 3“) angehoben. Diese gilt bis zunächst 15. Januar 2021. Wesentliche Regelungen sind eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 21 und 6 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, ein Alkoholverbot auch in Restaurants und Bars, ein Verbot von sozialen Zusammenkünften jeder Art, mit Ausnahme von Beerdigungen.
Zahlreiche Regionen des Landes wurden als Hotspots definiert (darunter auch viele der bei Touristen beliebte Gegenden, wie Kapstadt, Winelands, West Coast, Garden Route). Alle Strände in den Hotspot-Regionen sind gesperrt.
Aufgrund des in der Kapstadt-Region stark ausgelasteten Gesundheitssystems werden grundsätzliche keine Corona-Tests für Rückreisende angeboten.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Anmelde-, grundsätzliche Quarantäne- und Testpflicht bei Einreise aus Südafrika nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Turkmenistan - Ergänzung
Der internationale Flugverkehr bleibt genauso wie der inländische Schienen- und Busverkehr ausgesetzt. Alle Landgrenzen zu Afghanistan, Iran, Kasachstan und Usbekistan bleiben geschlossen. Die übrigen Beschränkungen bleiben bestehen. Alle Maßnahmen gelten bis auf Weiteres, mindestens jedoch bis 31. Januar. Quelle: Garda
Zimbabwe - Ergänzung
Zimbabwe hat die bestehenden Beschränkungen bis zunächst 31. Januar verlängert. Die Landgranzen bleiben geschlossen, ausgenommen sind Güterverkehr und Touristen. Bei Ein- und auch Ausreise ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen, nicht älter als 48 Stunden. Quelle: Garda
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Chile - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin stark betroffen. Die Infektionszahlen sind in einzelnen Landesteilen so hoch, dass die chilenischen Gesundheitsbehörden Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit verhängt haben. Regionale Schwerpunkte sind der Ballungsraum Santiago/Valparaíso/Viña del Mar, die Regionen BíoBío, Magallanes und Arica/Tarapacá/Antofagasta sowie die Regionen Araucanía (Temuco), Ríos (Valdivia) und Lagos (Puerto Montt).
Chile ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für touristische Zwecke ist ausschließlich über den internationalen Flughafen Santiago de Chile möglich. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreisebehörden weitere Informationen.
Mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 gilt für jeden Reisenden nach zugelassener Einreise die Verpflichtung zur sofortigen 10-tägigen häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann lediglich durch die Vorlage des negativen PCR-Testergebnisses eines frühestens nach sieben Tagen in Chile veranlassten PCR-Tests abgekürzt werden.
Es herrscht weiterhin ein Einreiseverbot für alle Reisenden, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage im Vereinten Königreich von Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile gilt bis vorerst zum 31. März 2021 der Katastrophennotstand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes "Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Irland - Änderung Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South-East wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weniger stark betroffen, die Zahlen steigen jedoch wieder stark an. Die Inzidenzen liegen in Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South-East bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiet e eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken. Rückwirkend ab 8. Dezember 2020 sind Einreisende aus Großbritannien ausnahmslos aufgefordert, sich für 14 Tage selbst zu isolieren. Weitere Hinweise befinden sich auf der Webseite des irischen Gesundheitsdienstes.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter sechs Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Gleiches gilt für den Fährbetrieb von und nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in Großbritannien gilt ein Flugverbot für Flugreisen von Großbritannien nach Irland. Der Fährverkehr ist auf den Warentransport und das dafür erforderliche Personal beschränkt. Die Maßnahmen gelten bis 6. Januar 2021. Ebenso gilt ein Flugverbot für Flugreisen von Südafrika nach Irland bis zunächst 6. Januar 2021.
Der Grenzverkehr mit Nordirland auf dem Landweg ist davon nicht betroffen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 gilt für mindestens einen Monat Level 5 (Höchststufe) des "Plan for Living with Covid-19".
Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Jeder ist aufgerufen, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit sie unverzichtbar sind und nicht von zu Hause erledigt werden können, siehe hierzu die Liste der irischen Regierung . Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu 5 km verlassen werden.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des 5 km-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben, außer für Pendelfahrten zur Arbeit, Schule, zu medizinischen oder sonstigen, klar definierten essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für wesentliche Dienstleistungen weiterhin geöffnet. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen u.v.m. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Norwegen - Änderung Einreise
In Norwegen muss man sich ab dem 2. Januar bei der Einreise auf das Coronavirus testen lassen. Der Test solle so schnell wie möglich am Flughafen oder einem anderen Grenzübergang und spätestens einen Tag nach der Ankunft vorgenommen werden, teilte die Regierung mit. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Von der Testpflicht ausgenommen werden Kinder unter zwölf Jahren. Weitere Ausnahmen gibt es unter anderem für Arbeitnehmer mit kritischen Funktionen und Grenzpendler. Mehrere kleinere Grenzübergänge sollen im Zuge der Maßnahme geschlossen werden. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Seit 21. Dezember 2020 sind Flugverbindungen aus und nach Großbritannien, Dänemark und Südafrika vorübergehend ausgesetzt.
Bei Einreise in die Türkei muss ab 30. Dezember 2020 auf dem Luft- Land und Seeweg ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in des Abflugs in die Türkei vorzulegen.
Wird bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorgelegt, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet, die entweder am angegebenen Zielort (Hotel, Wohnung) oder, falls dazu keine Angaben vorliegen, in einer staatlichen Einrichtung zu verbringen ist. Nach sieben Tagen erfolgt ein PCR-Test und bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne.
Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in Großbritannien, Dänemark oder Südafrika aufgehalten haben, gilt diese Quarantänepflicht unabhängig von einem negativen Testergebnis bei Einreise.
Diese Bestimmungen gelten bis zum 1. März 2021.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Bei Transitflügen in Drittländer ohne Einreise in die Türkei ist ab 30. Dezember 2020, 0 Uhr, bis 1. März 2021 beim Check-in des Abflugs in die Türkei ein negativer PCR-Test vorzulegen, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden.
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre montags bis donnerstags von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens am Folgetag und von freitags 21 Uhr bis montags 5 Uhr.
Außerdem gilt eine Ausgangssperre vom 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages). Für diese Personengruppen ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagt. Die Ausgangssperren gelten grundsätzlich nicht für Touristen mit Ausnahme des Zeitraums 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 1. Januar 2021, 10 Uhr, an von den türkischen Behörden festgelegten Straßen und Plätzen.
Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels, an Flughäfen sowie Bahnhöfen geschlossen und bieten nur Lieferservice an.
Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich. Siehe Durch- und Weiterreise.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter (nur in der Landessprache).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Und hier geht es im neuen Jahr weiter mit den
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021
Guten Rutsch und bleibt gesund!
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin stark betroffen. Die Infektionszahlen sind in einzelnen Landesteilen so hoch, dass die chilenischen Gesundheitsbehörden Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit verhängt haben. Regionale Schwerpunkte sind der Ballungsraum Santiago/Valparaíso/Viña del Mar, die Regionen BíoBío, Magallanes und Arica/Tarapacá/Antofagasta sowie die Regionen Araucanía (Temuco), Ríos (Valdivia) und Lagos (Puerto Montt).
Chile ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für touristische Zwecke ist ausschließlich über den internationalen Flughafen Santiago de Chile möglich. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreisebehörden weitere Informationen.
Mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 gilt für jeden Reisenden nach zugelassener Einreise die Verpflichtung zur sofortigen 10-tägigen häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann lediglich durch die Vorlage des negativen PCR-Testergebnisses eines frühestens nach sieben Tagen in Chile veranlassten PCR-Tests abgekürzt werden.
Es herrscht weiterhin ein Einreiseverbot für alle Reisenden, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage im Vereinten Königreich von Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben.
Durch- und Weiterreise
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
In Chile gilt bis vorerst zum 31. März 2021 der Katastrophennotstand. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes "Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks bleiben geschlossen oder haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Irland - Änderung Reiseverbindungen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South-East wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 weniger stark betroffen, die Zahlen steigen jedoch wieder stark an. Die Inzidenzen liegen in Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South-East bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiet e eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken. Rückwirkend ab 8. Dezember 2020 sind Einreisende aus Großbritannien ausnahmslos aufgefordert, sich für 14 Tage selbst zu isolieren. Weitere Hinweise befinden sich auf der Webseite des irischen Gesundheitsdienstes.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter sechs Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Deutschland gibt es in begrenztem Maße. Gleiches gilt für den Fährbetrieb von und nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in Großbritannien gilt ein Flugverbot für Flugreisen von Großbritannien nach Irland. Der Fährverkehr ist auf den Warentransport und das dafür erforderliche Personal beschränkt. Die Maßnahmen gelten bis 6. Januar 2021. Ebenso gilt ein Flugverbot für Flugreisen von Südafrika nach Irland bis zunächst 6. Januar 2021.
Der Grenzverkehr mit Nordirland auf dem Landweg ist davon nicht betroffen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 gilt für mindestens einen Monat Level 5 (Höchststufe) des "Plan for Living with Covid-19".
Für das private und öffentliche Leben gelten damit zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Jeder ist aufgerufen, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit sie unverzichtbar sind und nicht von zu Hause erledigt werden können, siehe hierzu die Liste der irischen Regierung . Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu 5 km verlassen werden.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des 5 km-Radius um den Wohnort und zwischen den Countys müssen unterbleiben, außer für Pendelfahrten zur Arbeit, Schule, zu medizinischen oder sonstigen, klar definierten essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für wesentliche Dienstleistungen weiterhin geöffnet. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen u.v.m. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Regionen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Norwegen - Änderung Einreise
In Norwegen muss man sich ab dem 2. Januar bei der Einreise auf das Coronavirus testen lassen. Der Test solle so schnell wie möglich am Flughafen oder einem anderen Grenzübergang und spätestens einen Tag nach der Ankunft vorgenommen werden, teilte die Regierung mit. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Von der Testpflicht ausgenommen werden Kinder unter zwölf Jahren. Weitere Ausnahmen gibt es unter anderem für Arbeitnehmer mit kritischen Funktionen und Grenzpendler. Mehrere kleinere Grenzübergänge sollen im Zuge der Maßnahme geschlossen werden. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Änderung Beschränkungen im Land
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.
Seit 21. Dezember 2020 sind Flugverbindungen aus und nach Großbritannien, Dänemark und Südafrika vorübergehend ausgesetzt.
Bei Einreise in die Türkei muss ab 30. Dezember 2020 auf dem Luft- Land und Seeweg ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren. Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in des Abflugs in die Türkei vorzulegen.
Wird bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorgelegt, wird eine siebentägige Quarantäne angeordnet, die entweder am angegebenen Zielort (Hotel, Wohnung) oder, falls dazu keine Angaben vorliegen, in einer staatlichen Einrichtung zu verbringen ist. Nach sieben Tagen erfolgt ein PCR-Test und bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne.
Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in Großbritannien, Dänemark oder Südafrika aufgehalten haben, gilt diese Quarantänepflicht unabhängig von einem negativen Testergebnis bei Einreise.
Diese Bestimmungen gelten bis zum 1. März 2021.
Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.
Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.
Bei Transitflügen in Drittländer ohne Einreise in die Türkei ist ab 30. Dezember 2020, 0 Uhr, bis 1. März 2021 beim Check-in des Abflugs in die Türkei ein negativer PCR-Test vorzulegen, der zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden.
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre montags bis donnerstags von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens am Folgetag und von freitags 21 Uhr bis montags 5 Uhr.
Außerdem gilt eine Ausgangssperre vom 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages). Für diese Personengruppen ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagt. Die Ausgangssperren gelten grundsätzlich nicht für Touristen mit Ausnahme des Zeitraums 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 1. Januar 2021, 10 Uhr, an von den türkischen Behörden festgelegten Straßen und Plätzen.
Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels, an Flughäfen sowie Bahnhöfen geschlossen und bieten nur Lieferservice an.
Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich. Siehe Durch- und Weiterreise.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter (nur in der Landessprache).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Und hier geht es im neuen Jahr weiter mit den
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2021
Guten Rutsch und bleibt gesund!
Birgitt
-
martin1101
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Re: Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Dann hoffen wir mal, dass es 2021 besser wird.
Wir wünschen allen WüSchiffern alles Gute, einen ruhigen Rutsch in ein neues, hoffentlich freieres und reisefreudigeres Jahr-
und @ alle: G´sund bleib´n
In diesem Sinne:
wir freuen uns schon auf Eure Reiseberichte und -Infos aus 2021!
Grüße
Lisi & Martin
Wir wünschen allen WüSchiffern alles Gute, einen ruhigen Rutsch in ein neues, hoffentlich freieres und reisefreudigeres Jahr-
und @ alle: G´sund bleib´n
In diesem Sinne:
wir freuen uns schon auf Eure Reiseberichte und -Infos aus 2021!
Grüße
Lisi & Martin





