Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 02.04.2022 - Teil 2
Lettland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der lettischen Behörden.
Seit dem 1. April 2022 müssen Reisende, die nach Lettland einreisen, keine interoperable Impf- oder Genesungsbescheinigung oder den Nachweis eines negativen COVID-19-Testergebnisses mehr vorlegen. Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums.
Die Einreise nach Lettland aus Ländern mit sehr hohem Risiko ist verboten. Derzeit hat Lettland dieser Kategorie kein Land zugeordnet. Änderungen werden vom Lettischen Seuchenkontroll- und Präventionszentrum anlassbedingt veröffentlicht.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8:30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Siehe Aktuelles – Durch- und Weiterreise nach/aus Lettland.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Einkaufen und Dienstleistungen sind seit dem 1. April 2022 uneingeschränkt und ohne Platzbeschränkungen oder andere Sicherheitsauflagen zugänglich.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht (offizielle Empfehlung: chirurgische Maske, besser FFP2, Kinder unter 18 Jahren können Stoffmaske verwenden). Dies gilt auch in medizinischen und sozialen Einrichtungen. Dienstleister und Arbeitgeber haben das Recht, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu verlangen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Regierung.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
Liechtenstein - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle des Fürstentums Liechtenstein.
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der der Schweiz vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengen-Raums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Reisenden aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der Schweiz gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigte Reisende aus den Nicht-Schengen-Staaten, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr bestehen nicht.
Beschränkungen im Land
Sämtliche Nachweispflichten wurden aufgehoben. In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind erneute Beschränkungen möglich. Die Regierung Liechtensteins bittet um eigenverantwortliche Selbstisolation im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
Hygieneregeln
Eine Maskenpflicht gibt es landesweit nicht mehr. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können in eigenem Ermessen eine Maskenpflicht verhängen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein.
Malaysia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die von der Regierung Malaysias zur Verfügung gestellten aktuellen Einreisebestimmungen und die Quarantäneregeln.
Das derzeit geltende generelle Einreiseverbot wird für vollständig geimpfte Personen zum 1. April 2022 aufgehoben. Die in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe werden von Malaysia anerkannt. Darüber, was vollständig geimpft bedeutet, informieren die Behörden von Malaysia.
Reisende sind verpflichtet, sich vor Einreise die App „MySejahtera" herunterzuladen, das „pre-departure“ Formular auszufüllen und innerhalb von zwei Tagen vor Abreise einen PCR-Test durchzuführen (Kinder: erst ab Vollendung des siebten Lebensjahres). Für innerhalb der letzten 60 Tage nachweislich von COVID-19-Genesene genügt ein professioneller RTK-Antigentest. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Darüber hinaus ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die eine COVID-19-Behandlung einschließt, erforderlich. Teilweise müssen die Nachweise bereits beim Check-in vorgelegt werden. Innerhalb von 24 Stunden nach Einreise muss ein professioneller RTK-Antigentest durchgeführt werden (Ausnahme: Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres).
Nicht vollständig geimpfte Personen müssen sich einer fünftägigen Quarantäne und in deren Verlauf weiteren Tests unterziehen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine gesonderten Vorschriften für Transit und Ausreise. Über ihre konkreten Beförderungsbedingungen (z.B. Erforderlichkeit von Testnachweisen) informieren die Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten. Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App „MySejahtera" erfolgen.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
Nepal - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
Die Einreise nach Nepal ist auf dem Luft- wie Landweg möglich.
Für die Einreise ist entweder ein Nachweis über die vollständige COVID-19-Impfung erforderlich oder ein negativer PCR-Test. Kinder unter fünf Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung gemäß den WHO-Richtlinien für vollständigen Impfschutz. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen.
Der negative PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) darf beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein.
Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen.
Der „Visa-on-Arrival“-Service steht ausschließlich vollständig Geimpften zur Verfügung.
Unter bestimmten Umständen (ohne weitere Information) kann für Ungeimpfte eine zehntägige Hotel-Quarantäne-Pflicht bestehen.
Für die Ausreise aus Nepal auf dem Luftweg besteht derzeit weder Impfnachweis- noch PCR-Test-Pflicht.
Die Einreisevorschriften der Zielländer bzw. die Impf- und Hygienevorschriften der Fluggesellschaften sind jedoch zu beachten. Die Erfüllung der Vorschriften der Zielländer ist bei Abflug nachzuweisen.
Dazu muss, falls aktuell erforderlich, ein „Passenger Locator Form“ des Ziellandes vorgelegt werden (für Deutschland derzeit nicht notwendig). Das Testergebnis und ggfs. die Einreiseanmeldung müssen als Ausdruck vorliegen.
Ausreise und Transit
Transit durch den Flughafen Kathmandu ist möglich. Ein Transit durch Nepal von und nach Indien ist auch weiterhin nicht erlaubt.
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt. Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Der internationale kommerzielle Flugverkehr unterliegt derzeit keinen Einschränkungen. Bei nationalen Flügen kann ein Nachweis des Impfstatus oder ein PCR-Test verlangt werden.
Beschränkungen im Land
Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Pakistan - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Pakistans.
Pakistan erlaubt internationale Flugreisen nur vollständig geimpften Personen. Dies gilt für Einreisen nach und Ausreisen aus Pakistan. Ausnahmen gelten nur für ausreisende Ausländer sowie für Reisende unter 17 Jahren und Inhabern von Attesten, nach denen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird.
Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende verpflichtet, die pakistanische Pass Track App auf dem Smartphone zu installieren. Ein Nachweis ist bereits beim ersten Check-in mit Ziel Pakistan erforderlich. Alternativ können Reisende eine Online-Registrierung in PassTrack vornehmen und diese beim Check-in mit einem Ausdruck nachweisen.
Reisende aus Deutschland benötigen bei Einreise in Pakistan zusätzlich kein negatives PCR-Testergebnis mehr. Allerdings können einzelne Fluggesellschaften trotzdem einen PCR-Test verlangen.
Auch für die Ausreise aus Pakistan ist offiziell kein PCR-Test mehr erforderlich. Eventuell verlangen Fluglinien dennoch ein negatives PCR-Testergebnis.
Reisende sollten sich grundsätzlich über die gerade geltende Regelung informieren, die sich sehr rasch ändern kann.
Ausreise und Transit
Die Landesgrenzen sind grundsätzlich offen, jedoch muss mit kurzfristig verfügten und nicht angekündigten Schließungen – auch über längere Zeiträume – gerechnet werden. Der Grenzübergang Wagah nach Indien ist mit deutschen Reisepässen grundsätzlich nicht passierbar.
Internationale Flugverbindungen bleiben eingeschränkt. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Kurzfristige, unvorhergesehene Streichungen von internationalen Flügen sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Pakistans und die Regierungen der Provinzen des Landes haben diverse Beschränkungen im Land verfügt. Hierzu gehören u.a. die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten Orten und in geschlossenen Räumlichkeiten (Geschäfte, Restaurants), kürzere Öffnungszeiten für Geschäfte und Parks sowie das Verbot von Hochzeitsfeiern in geschlossenen Räumlichkeiten. Weitergehende, räumlich begrenzte, Einschränkungen bis hin zu Ausgangssperren („smart lock-downs“) können in Provinzen, Städten und Gemeinden mit sehr hohem Infektionsgeschehen bestehen.
Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Die üblichen AHA-Empfehlungen wie Wahrung eines angemessenen Abstandes, regelmäßiges Händewaschen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind zu berücksichtigen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über das Infektionsgeschehen und ergänzende Informationen der pakistanischen Regierung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Ort über die geltenden Bestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden. Die Bevölkerung ist angehalten, Verstöße an die Behörden zu melden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten suchen Sie ein Testlabor oder ärztliche Einrichtungen auf.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich nach den aktuellen Beförderungsbestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Fluglinien eventuell nicht Tests aller Labore anerkennen.
Philippinen - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Die Einreise für vollständig geimpfte Ausländer ist für touristische Aufenthalte und Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen möglich, wenn sie unter Executive Order No. 408 (s. 1960) fallen und hierdurch von der Visumspflicht befreit. Reisende müssen einen negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder negativen Antigentest mit englischsprachigem Zertifikat (kein Selbsttest) nicht älter als 24 Stunden vor Abflug vorlegen.
Reisende müssen außerdem bei Einreise im Besitz eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses sein und einen Flugschein über einen Rück- oder Weiterflug und eine in den Philippinen anerkannte Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD für den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum vorlegen können. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder. Die Staatenliste kann auf der Webseite der philippinischen Botschaft in Berlin abgerufen werden. Deutschland gehört derzeit zu diesen Ländern. Ausländische Kinder unter 12 Jahren müssen nicht voll geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus vorlegen, wenn sie ihre vollständig geimpften Eltern begleiten.
Die Einreise für vollständig geimpfte Inhaber von Langzeitvisa ist unter den genannten Bedingungen ebenfalls möglich, ein „Entry Exemption Document (EED)“ ist nicht mehr erforderlich.
Nicht vollständig geimpften ausländischen Reisenden oder Reisenden mit fehlendem anerkannten Impfnachweis wird die Einreise verweigert.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen von den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend.
Nach Einreise ist keine Quarantäne aber Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage erforderlich. Bei Auftreten von Symptomen ist die Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden verpflichtend.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Reisende müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass" registrieren. Der Nachweis in Form eines QR-Codes ist den Fluggesellschaften am Check-in vorzulegen.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR- oder Antigentest oder einen Impfnachweis.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine niedrige Quarantänestufe mit teilweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich, allerdings variieren die Regularien stark. Es müssen teilweise Gesundheitszeugnisse, ein negativer PCR- oder Antigentest bzw. Impfnachweise vorgelegt werden. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (auch Inlandsflüge und Fähren) ist zunehmend nur noch geimpften Personen erlaubt.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, einige Hotels und Resorts sind geschlossen.
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden wie auch im Freien) gilt Maskenpflicht, Abstand ist zu wahren. Menschenansammlungen sind nur eingeschränkt zulässig.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Schweiz - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen.
Staatsangehörige aus Drittstaaten, auch aus Risikoländern, können grundsätzlich in die Schweiz einreisen, sofern sie geimpft sind oder ein Ausnahmetatbestand greift. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das Digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. Innerhalb der Schweiz gibt es keine Zertifikatspflicht mehr, die Zertifikate werden daher praktisch lediglich für den Gebrauch im Ausland ausgestellt.
Inhaber eines Schweizer Zertifikats können innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen, wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, auch Touristen, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ohne Zwischenhalt durch die Schweiz ist ohne Testpflicht und ohne Erfassung der Kontaktdaten möglich. Transit für Reisende auch aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Die schweizerischen Behörden rufen zu eigenverantwortlichem Einhalten von Hygieneregeln auf. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht landesweit keine Maskenpflicht mehr.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
Die Schweiz lässt ab sofort die letzten Vorschriften im Kampf gegen die Pandemie fallen. Wer positiv auf das Coronavirus getestet worden ist, muss beispielsweise nicht mehr mindestens fünf Tage in Isolation. Die Behörden appellierten aber an die Bevölkerung, bei Symptomen zu Hause zu bleiben. Auch Schutzmasken sind nun nicht mehr landesweit vorgeschrieben, auch im öffentlichen Nahverkehr sind sie nicht mehr Pflicht. Allerdings bleibt es den einzelnen Kantonen freigestellt, eigene Maßnahmen zu verhängen. Davon machen derzeit einige Gebrauch. Die Kantone Bern, Genf und Wallis schreiben beispielsweise weiterhin in Krankenhäusern sowie Alters- und Pflegeheimen das Tragen von Masken vor. Quelle: tagesschau.de
Senegal - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der senegalesischen Regierung und der senegalesischen Botschaft in Berlin.
Personen ohne vollständigen Impfschutz und Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Geimpfte Personen können mit ihrem Impfnachweis (z.B. digitales COVID-Zertifikat der EU) ohne COVID-19-Testbescheinigung nach Senegal einreisen. Der Impfnachweis muss über einen QR-Code verfügen, der WHO-Impfausweis alleine ist nicht ausreichend. Nur die von der WHO anerkannten Impfstoffe werden akzeptiert.
Reisende müssen vor Einreise ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit nicht grundsätzlich, kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Ausreise und Transit
Die Landesgrenzen Senegals zu Gambia, Guinea-Bissau und Mauretanien sind geöffnet. Sonstige Landes- und Seegrenzen Senegals sind geschlossen.
Der internationale Flugverkehr findet statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund der Grenzschließungen stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Der gesundheitliche Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Hygiene- und Abstandsregeln bestehen weiterhin. Im gesamten öffentlichen Bereich, in Privatfahrzeugen mit mehr als zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften etc. besteht Maskenpflicht. Die Nichteinhaltung wird konsequent bestraft.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Singapur - Änderung Einreise
Der Stadtstaat Singapur hat seine Grenzen für alle vollständig geimpften Menschen geöffnet. Notwendig ist nun nur noch neben dem Impfnachweis die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Quelle: tagesschau.de
Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden.
Quarantäne, Q-Code
Für Einreisende nach Südkorea, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, besteht keine Quarantänepflicht. Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen. Für nicht geimpfte Personen gilt eine siebentägige Quarantänepflicht.
PCR-Testpflicht
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen. Abhängig von der Dauer bis zum Erhalt des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen. Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen.
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige, die der Quarantänepflicht unterliegen, einem weiteren COVID-19-Test vor Beendigung der Quarantäne unterziehen.
Ausreise und Transit
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfach Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Wichtigste Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sind die Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Der Verstoß gegen Gesundheitsauflagen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).
St. Kitts und Nevis - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Kitts und Nevis .
Die Einreise ist für nachweislich vollständig Geimpfte möglich. Kinder unter 18 Jahren können ihre Eltern ohne Impfnachweis begleiten. Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden. Bei Einreise muss ein höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer PCR-Test mitgeführt werden. Mit Wirkung vom 1. April 2022 genügt auch ein höchstens 24 Stunden alter Antigentest. Vollständig geimpfte Personen müssen in der Regel keine Quarantäne absolvieren, dies gilt jedoch nicht für ungeimpfte begleitende Kinder. Nicht geimpfte Kinder zwischen 12 und 17 Jahren, die mit vollständig geimpften Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen, müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft einem RT-PCR-Test unterziehen (150 USD für Nicht-Staatsangehörige und Nicht-Einwohner/100 USD für Staatsangehörige und Einwohner). Die Eltern müssen bis zum Erhalt des negativen RT-PCR-Testergebnisses mit dem Kind in Quarantäne bleiben.
Einzelheiten sind in den St. Kitts Travel Requirements bzw. den Nevisisland Travel Protocols veröffentlicht.
Ausreise und Transit
Der internationale Flughafen und die Häfen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen zahlreiche Beschränkungen im öffentlichen Leben und im Handel.
Zurzeit gibt es keine nächtliche Ausgangssperre. Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vor dem Betreten öffentlicher Gebäude und Geschäften die Hände zu desinfizieren; immer häufiger gibt es dabei auch Temperaturmessungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung und den St. Kitts und Nevis „health and travel protocols".
Tansania - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bei Einreise nach Tansania ist vorab von sämtlichen Reisenden ein Gesundheitsformular einzureichen. Im Fall einer Einreise nach Sansibar ist dieses Gesundheitsformular zu nutzen und 24 Stunden vor Einreise einzureichen.
Zudem wird bei Einreise nunmehr zwischen vollständig geimpften und ungeimpften Personen differenziert:
Einreiseregelungen für Geimpfte:
Als vollständig Geimpft gilt, wer mit einem von der WHO anerkannten und einem in der Vereinigte Republik Tansania lokal registrierten Impfstoff geimpft wurde.
Dieser Personenkreis ist davon ausgenommen bei Einreise einen negativen RT PCR-Test und/oder Schnelltest vorzulegen. Der Nachweis muss durch einen Impfpass/Zertifikat mit QR-Code geführt werden.
Einreiseregelungen für ungeimpfte bzw. unvollständig geimpfte Personen, sowie Personen, welche aufgrund staatlicher Bestimmungen von einer Impfung ausgenommen sind (z.B. Kinder über sechs Jahre):
Bei Einreise ist ein negativer RT-PCR-Test- oder NAAT-Zertifikat mit QR-Code vorweisen, das bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei o.g. als ungeimpft geltenden Reisenden, die aus einem dieser Länder einreisen, wird bei Einreise ein weiterer Schnelltest am Flughafen auf eigene Kosten (10 USD Festland Tansania, 25 USD Sansibar) durchgeführt (in Sansibar zudem auch EDE-Scan für 35 USD möglich). Sollten Reisende positiv getestet werden, folgt eine RT-PCR-Testung. Positiv getestete symptomatische Reisende werden zur Behandlung in einer medizinischen Einrichtung isoliert. Die Zahlung sollte online für das Festland Tansania bzw. für Sansibar erfolgen. Die automatisch generierte Kontrollnummer sollte man bei Einreise vorlegen können.
Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende sind von der Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests und eines weiteren Schnelltests bei Ankunft ausgenommen. Bei allen Reisenden werden Temperaturmessungen bei Einreise durchgeführt. Personen mit COVID-19-Symptomen können unmittelbar bei Einreise einem COVID-19-Test unterzogen werden.
Bestimmungen für den als ungeimpft geltenden Personenkreis ohne negativen RT-PCR Test Nachweis bei Einreise:
Einreisende (via Flugzeug/Schiff), die nicht über die o.g. grundsätzlich vorzulegenden Nachweise verfügen, müssen sich bei Ankunft einem RT-PCR Test unterziehen (Kosten 100 USD) und sich anschließend bis zum Eingang des (negativen) Ergebnisses in Selbst-Isolation begeben oder in ein Quarantäne-Hotel begeben.
Für Einreisende nach Sansibar aus den Vereinten Arabischen Emiraten kommend (ohne gültigen Impfnachweise bzw. Test) gilt, dass sie sich einem EDE-Scan unterziehen müssen (für 110 USD) und sich zunächst in Selbst-Isolation begeben müssen. Testergebnisse werden via E-Mail versandt.
Ausreise und Transit
Informationen zu den Beförderungsbedingungen erteilen die Fluggesellschaften. Der bisweilen benötigte PCR-Test kann vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden. Für Terminbuchungen ist eine Webseite eingerichtet.
Für Ausreisen ab Sansibar mit Fly Dubai, Etihad oder Emirates die einen PCR-Test 24 bzw. 48 vor Abflug benötigen, kann dieser Test online für das Zanzibar Covid-19 Testsystem gebucht werden (80 USD bzw. 110 USD für Tests innerhalb der nächsten 24 Stunden).
Es ist grundsätzlich empfehlenswert sich vor Abreise über die Fluggesellschaft bzw. das Reisebüro über die aktuellen Regelungen des Bestimmungslandes zu erkundigen, insbesondere, da teils Transitregelungen gelten könnten.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land. Bei einem Transfer von Sansibar nach Festland Tansania ist ggf. die Vorlage eines negativen Schnelltests erforderlich.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tansanische Regierung bzw. der Botschaft von Tansania in Berlin.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Daressalam.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen.
Thailand - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Eine Registrierung für die Einreise nach dem Test & Go-Programm für vollständig geimpfte Reisende ist möglich. Vor Abflug ist kein PCR-Test mehr vorzulegen – nach Einreise in Thailand sind ein PCR-Test am ersten Tag sowie ein Antigentest am fünften Tag weiterhin erforderlich. Um eine Infektion und damit verbundener Quarantäne nach Ankunft in Thailand möglichst auszuschließen, sollte ein freiwilliger Test vor Abreise unbedingt in Erwägung gezogen werden.
Voraussetzungen im Einzelnen:
• Online- Registrierung über die Anwendung Thailand- Pass für alle Reisenden unabhängig vom Alter. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Der Thailand-Pass muss spätestens sieben Tage und kann maximal 60 Tage vor Einreise beantragt werden.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 USD, die auch die Behandlung von COVID-19 für nicht-thailändische Staatsangehörige einschließt. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob diese ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis einer vollständigen Impfung für alle Reisenden ab 18 Jahren. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen eine Impfdosis, falls sie mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen wird kein Impfnachweis benötigt. Kinder unter 12 Jahren können ohne Impfung mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen. Das digitale EU-Impfzertifikat wird als Nachweis akzeptiert. Anerkannt sind folgende Impfstoffe: CoronaVac (Sinovac), AstraZeneca, Pfizer-BioNTech, Moderna, COVILO (Sinopharm), Janssen (Johnson & Johnson) und Sputnik. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) ist eine Impfung ausreichend. Kreuzimpfungen werden anerkannt sofern die zweite Impfdosis innerhalb des vom Thailändischen Gesundheitsministerium vorgesehenen Zeitrahmens erfolgt.
Als vollständig geimpft gelten auch Personen, die nach einer Infektion mit COVID-19 innerhalb von drei Monaten nach Genesung eine Impfdosis der zuvor genannten Impfstoffe erhalten haben. In diesem Fall sind eine medizinische Bescheinigung über die Genesung sowie ein Nachweis über den Erhalt der Impfung erforderlich. Einzelheiten, auch zu dem vorgesehenen Impfabstand, können den FAQs des Thailändischen Außenministeriums entnommen werden.
• Nachweis der Zahlung eines Flughafentransfers, einer alternativen Quarantäne-Unterkunft oder eines SHA Extra+- Hotels für die erste Nacht nach Einreise für die Wartezeit auf das Ergebnis des ebenfalls vorab zu buchenden PCR-Tests und des Antigentestkits für den Test am fünften Tag nach Einreise. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Für Kinder unter sechs Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, ist alternativ zum PCR-Test ein Speicheltest möglich.
• Installation der Tracking-App „MorChana“, in die das Ergebnis des Antigentests am fünften Tag nach Einreise hochgeladen werden muss.
Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Thailändischen Außenministeriums sowie auf der Webseite der Thailändischen Tourismus-Association.
Weitere Einreisemöglichkeiten bestehen über das ASQ und das Sandbox-Programm:
Das ASQ Programm (Alternative State Quarantine) ermöglicht die Einreise nach Thailand mit einer siebentägigen Hotelquarantäne für vollständig geimpfte Reisende. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen in eine zehntägige Hotelquarantäne.
Das Sandbox Programm ermöglicht die Einreise in die Provinzen Phuket, Surat Thani (nur die Inseln Koh Samui, Koh Pha Ngang und Kho Tao), Phang Nga (ganze Provinz) Krabi (ganze Provinz), Chon Buri (Bang Lamung, Pattaya, Si Racha, Si Chang, und Sattahip, dort nur Na Jomtien and Bang Saray) und Trat (nur Ko Chang). Reisende dürfen das Sandbox-Gebiet innerhalb der ersten sieben Tage nach Einreise nicht verlassen.
Weitergehende Informationen zur Einreise über das Sandbox- und ASQ-Programm können bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie der thailändischen Tourismusbehörde erfragt werden.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggf. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auch für betroffene Minderjährige. Wenn Eltern und Kinder positiv getestet werden, erfolgt die Behandlung gemeinsam im Krankenhaus. Sollte nur ein Kind einen positiven Test haben, die Eltern jedoch nicht, kann es von einem Elternteil ins Krankenhaus begleitet werden, sofern diese Person jünger als 60 Jahre ist. Bei positivem PCR-Test der Eltern können Kinder mit negativem Test die Eltern nicht begleiten, sondern müssen von einem anderen Familienmitglied betreut werden. Sofern kein Familienmitglied vor Ort ist, wird das Kind in staatliche Obhut genommen.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss. In den einzelnen Provinzen gelten teilweise über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Weitere Informationen zum Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, veröffentlicht die thailändische Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Ausreise und Transit
Ein internationaler Transit ist nur über die Flughäfen Suvarnabhumi International Airport und Don Mueang International Airport in Bangkok möglich. Die konkreten Regelungen veröffentlichen die thailändischen Behörden auf der Seite der Civil Aviation Authority. Es gibt unterschiedliche Regelungen zu internationalem Transit/Transfer und für Reisende des Sandbox-Programms. Offene Fragen sollten vorab mit der jeweiligen Fluggesellschaft geklärt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für Drittstaater weiterhin geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich an die Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) halten. Verstöße werden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt.
Die konkreten Maßnahmen können regional stark variieren. Die Webseite der thailändischen Tourismusbehörde bietet u.a. Informationen zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen. Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind nur mit Einschränkungen möglich. Die touristische Infrastruktur steht nur eingeschränkt zur Verfügung. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung überall Pflicht; auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Die Installation der Tracking App „MorChana“ ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen zu internationalem Transit/Transfer und für Reisende nach dem Sandbox-Programm und klären Sie offene Fragen vorab mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Bei Verstößen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemaßnahmen können hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen verhängt werden.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Tonga - Änderung Beschränkungen im Land
Der Lockdown von Tongatapu und den Vava'u-Inseln ist bis mindestens 9. April 2022 verlängert. Die meisten Einwohner an beiden Orten müssen zu Hause bleiben, es sei denn, sie reisen in Notfällen. Eine verschärfte Ausgangssperre von 20:00 bis 08:00 Uhr bleibt in Kraft. Quelle: Garda World
Trinidad und Tobago - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Trinidad und Tobago.
Die Landesgrenzen sind mit Einschränkungen geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gemäß Bestimmungen von Trinidad und Tobago und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR- oder Antigentest können ohne Quarantäne einreisen. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Trinidad und Tobago nachweisen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder unter 18 in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener.
Ausreise und Transit
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Die internationalen Flughäfen sind geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Geschäfte, etc. dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden.
Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als zehn Personen in der Öffentlichkeit. Als „safezones" gekennzeichnete Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars dürfen mit halber Auslastung von vollständig Geimpften besucht werden. An Stränden, Flüssen und Seen gelten Einschränkungen. Der öffentliche Nahverkehr findet mit limitierten Kapazitäten statt. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice (Public Health [2019 Novel Coronavirus(2019-nCoV)] Regulations) bekannt gegeben. Zum 4. April 2022 sollen diese Beschränkungen aufgehoben werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach erfolgten Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Trinidad und Tobago geltende Auslegung bezieht.
Trinidad und Tobago hat zum 1. April 2022 mehrere Einschränkungen gelockert. Bei Einreise kann ist nun ein negatives Ergebnis entweder eines Antigens oder eines PCR-Tests vorgelegt werden (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft), während zuvor nur PCR-Tests akzeptiert wurden. Darüber hinaus werden ab dem 4. April alle Beschränkungen für öffentliche Versammlungen und Beschränkungen für den Zugang zu Stränden und Flüssen aufgehoben. Die Beschränkungen der TT Safe Zone, die bestimmten Unternehmen Beschränkungen auferlegten, werden eingestellt. Andere Maßnahmen bleiben weitgehend unverändert. Quelle: Garda World
Uganda - Änderung Einreise
Seit 30. März 2022 benötigen vollständig geimpfte Reisende, die über Landgrenzen nach Uganda einreisen, kein negatives COVID-19-PCR-Zertifikat mehr. Quelle: Garda World
Zimbabwe - Änderung Einreise
Seit 30. März 2022 benötigen vollständig geimpfte Reisende bei Einreise keinen negativen PCR-Test mehr. Ungeimpfte oder nur teilweise geimpfte Reisende müssen nach wie vor ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen (nicht älter als 48 Stunden vor planmäßiger Ankunft). Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der lettischen Behörden.
Seit dem 1. April 2022 müssen Reisende, die nach Lettland einreisen, keine interoperable Impf- oder Genesungsbescheinigung oder den Nachweis eines negativen COVID-19-Testergebnisses mehr vorlegen. Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums.
Die Einreise nach Lettland aus Ländern mit sehr hohem Risiko ist verboten. Derzeit hat Lettland dieser Kategorie kein Land zugeordnet. Änderungen werden vom Lettischen Seuchenkontroll- und Präventionszentrum anlassbedingt veröffentlicht.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8:30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Siehe Aktuelles – Durch- und Weiterreise nach/aus Lettland.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Der Flughafen in Riga veröffentlicht aktuelle Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Einkaufen und Dienstleistungen sind seit dem 1. April 2022 uneingeschränkt und ohne Platzbeschränkungen oder andere Sicherheitsauflagen zugänglich.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht (offizielle Empfehlung: chirurgische Maske, besser FFP2, Kinder unter 18 Jahren können Stoffmaske verwenden). Dies gilt auch in medizinischen und sozialen Einrichtungen. Dienstleister und Arbeitgeber haben das Recht, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu verlangen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Regierung.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
Liechtenstein - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle des Fürstentums Liechtenstein.
Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der der Schweiz vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengen-Raums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Reisenden aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und der Schweiz gilt uneingeschränkt. Dies gilt auch für freizügigkeitsberechtigte Reisende aus den Nicht-Schengen-Staaten, Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Reiseverbindungen
Einschränkungen im internationalen Zug- und Busverkehr bestehen nicht.
Beschränkungen im Land
Sämtliche Nachweispflichten wurden aufgehoben. In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind erneute Beschränkungen möglich. Die Regierung Liechtensteins bittet um eigenverantwortliche Selbstisolation im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
Hygieneregeln
Eine Maskenpflicht gibt es landesweit nicht mehr. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können in eigenem Ermessen eine Maskenpflicht verhängen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der Behörden des Fürstentums Liechtenstein .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein.
Malaysia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die von der Regierung Malaysias zur Verfügung gestellten aktuellen Einreisebestimmungen und die Quarantäneregeln.
Das derzeit geltende generelle Einreiseverbot wird für vollständig geimpfte Personen zum 1. April 2022 aufgehoben. Die in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe werden von Malaysia anerkannt. Darüber, was vollständig geimpft bedeutet, informieren die Behörden von Malaysia.
Reisende sind verpflichtet, sich vor Einreise die App „MySejahtera" herunterzuladen, das „pre-departure“ Formular auszufüllen und innerhalb von zwei Tagen vor Abreise einen PCR-Test durchzuführen (Kinder: erst ab Vollendung des siebten Lebensjahres). Für innerhalb der letzten 60 Tage nachweislich von COVID-19-Genesene genügt ein professioneller RTK-Antigentest. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Darüber hinaus ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die eine COVID-19-Behandlung einschließt, erforderlich. Teilweise müssen die Nachweise bereits beim Check-in vorgelegt werden. Innerhalb von 24 Stunden nach Einreise muss ein professioneller RTK-Antigentest durchgeführt werden (Ausnahme: Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres).
Nicht vollständig geimpfte Personen müssen sich einer fünftägigen Quarantäne und in deren Verlauf weiteren Tests unterziehen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine gesonderten Vorschriften für Transit und Ausreise. Über ihre konkreten Beförderungsbedingungen (z.B. Erforderlichkeit von Testnachweisen) informieren die Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten. Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App „MySejahtera" erfolgen.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
Nepal - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
Die Einreise nach Nepal ist auf dem Luft- wie Landweg möglich.
Für die Einreise ist entweder ein Nachweis über die vollständige COVID-19-Impfung erforderlich oder ein negativer PCR-Test. Kinder unter fünf Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung gemäß den WHO-Richtlinien für vollständigen Impfschutz. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen.
Der negative PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) darf beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein.
Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen.
Der „Visa-on-Arrival“-Service steht ausschließlich vollständig Geimpften zur Verfügung.
Unter bestimmten Umständen (ohne weitere Information) kann für Ungeimpfte eine zehntägige Hotel-Quarantäne-Pflicht bestehen.
Für die Ausreise aus Nepal auf dem Luftweg besteht derzeit weder Impfnachweis- noch PCR-Test-Pflicht.
Die Einreisevorschriften der Zielländer bzw. die Impf- und Hygienevorschriften der Fluggesellschaften sind jedoch zu beachten. Die Erfüllung der Vorschriften der Zielländer ist bei Abflug nachzuweisen.
Dazu muss, falls aktuell erforderlich, ein „Passenger Locator Form“ des Ziellandes vorgelegt werden (für Deutschland derzeit nicht notwendig). Das Testergebnis und ggfs. die Einreiseanmeldung müssen als Ausdruck vorliegen.
Ausreise und Transit
Transit durch den Flughafen Kathmandu ist möglich. Ein Transit durch Nepal von und nach Indien ist auch weiterhin nicht erlaubt.
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt. Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Der internationale kommerzielle Flugverkehr unterliegt derzeit keinen Einschränkungen. Bei nationalen Flügen kann ein Nachweis des Impfstatus oder ein PCR-Test verlangt werden.
Beschränkungen im Land
Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Pakistan - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Pakistans.
Pakistan erlaubt internationale Flugreisen nur vollständig geimpften Personen. Dies gilt für Einreisen nach und Ausreisen aus Pakistan. Ausnahmen gelten nur für ausreisende Ausländer sowie für Reisende unter 17 Jahren und Inhabern von Attesten, nach denen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird.
Für die Einreise nach Pakistan sind Reisende verpflichtet, die pakistanische Pass Track App auf dem Smartphone zu installieren. Ein Nachweis ist bereits beim ersten Check-in mit Ziel Pakistan erforderlich. Alternativ können Reisende eine Online-Registrierung in PassTrack vornehmen und diese beim Check-in mit einem Ausdruck nachweisen.
Reisende aus Deutschland benötigen bei Einreise in Pakistan zusätzlich kein negatives PCR-Testergebnis mehr. Allerdings können einzelne Fluggesellschaften trotzdem einen PCR-Test verlangen.
Auch für die Ausreise aus Pakistan ist offiziell kein PCR-Test mehr erforderlich. Eventuell verlangen Fluglinien dennoch ein negatives PCR-Testergebnis.
Reisende sollten sich grundsätzlich über die gerade geltende Regelung informieren, die sich sehr rasch ändern kann.
Ausreise und Transit
Die Landesgrenzen sind grundsätzlich offen, jedoch muss mit kurzfristig verfügten und nicht angekündigten Schließungen – auch über längere Zeiträume – gerechnet werden. Der Grenzübergang Wagah nach Indien ist mit deutschen Reisepässen grundsätzlich nicht passierbar.
Internationale Flugverbindungen bleiben eingeschränkt. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Kurzfristige, unvorhergesehene Streichungen von internationalen Flügen sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Pakistans und die Regierungen der Provinzen des Landes haben diverse Beschränkungen im Land verfügt. Hierzu gehören u.a. die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten Orten und in geschlossenen Räumlichkeiten (Geschäfte, Restaurants), kürzere Öffnungszeiten für Geschäfte und Parks sowie das Verbot von Hochzeitsfeiern in geschlossenen Räumlichkeiten. Weitergehende, räumlich begrenzte, Einschränkungen bis hin zu Ausgangssperren („smart lock-downs“) können in Provinzen, Städten und Gemeinden mit sehr hohem Infektionsgeschehen bestehen.
Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Die üblichen AHA-Empfehlungen wie Wahrung eines angemessenen Abstandes, regelmäßiges Händewaschen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind zu berücksichtigen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über das Infektionsgeschehen und ergänzende Informationen der pakistanischen Regierung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Ort über die geltenden Bestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden. Die Bevölkerung ist angehalten, Verstöße an die Behörden zu melden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten suchen Sie ein Testlabor oder ärztliche Einrichtungen auf.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich nach den aktuellen Beförderungsbestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Fluglinien eventuell nicht Tests aller Labore anerkennen.
Philippinen - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Die Einreise für vollständig geimpfte Ausländer ist für touristische Aufenthalte und Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen möglich, wenn sie unter Executive Order No. 408 (s. 1960) fallen und hierdurch von der Visumspflicht befreit. Reisende müssen einen negativen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder negativen Antigentest mit englischsprachigem Zertifikat (kein Selbsttest) nicht älter als 24 Stunden vor Abflug vorlegen.
Reisende müssen außerdem bei Einreise im Besitz eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses sein und einen Flugschein über einen Rück- oder Weiterflug und eine in den Philippinen anerkannte Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD für den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum vorlegen können. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder. Die Staatenliste kann auf der Webseite der philippinischen Botschaft in Berlin abgerufen werden. Deutschland gehört derzeit zu diesen Ländern. Ausländische Kinder unter 12 Jahren müssen nicht voll geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus vorlegen, wenn sie ihre vollständig geimpften Eltern begleiten.
Die Einreise für vollständig geimpfte Inhaber von Langzeitvisa ist unter den genannten Bedingungen ebenfalls möglich, ein „Entry Exemption Document (EED)“ ist nicht mehr erforderlich.
Nicht vollständig geimpften ausländischen Reisenden oder Reisenden mit fehlendem anerkannten Impfnachweis wird die Einreise verweigert.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen von den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend.
Nach Einreise ist keine Quarantäne aber Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage erforderlich. Bei Auftreten von Symptomen ist die Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden verpflichtend.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Reisende müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass" registrieren. Der Nachweis in Form eines QR-Codes ist den Fluggesellschaften am Check-in vorzulegen.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR- oder Antigentest oder einen Impfnachweis.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine niedrige Quarantänestufe mit teilweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich, allerdings variieren die Regularien stark. Es müssen teilweise Gesundheitszeugnisse, ein negativer PCR- oder Antigentest bzw. Impfnachweise vorgelegt werden. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (auch Inlandsflüge und Fähren) ist zunehmend nur noch geimpften Personen erlaubt.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, einige Hotels und Resorts sind geschlossen.
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden wie auch im Freien) gilt Maskenpflicht, Abstand ist zu wahren. Menschenansammlungen sind nur eingeschränkt zulässig.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Schweiz - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen.
Staatsangehörige aus Drittstaaten, auch aus Risikoländern, können grundsätzlich in die Schweiz einreisen, sofern sie geimpft sind oder ein Ausnahmetatbestand greift. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das Digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. Innerhalb der Schweiz gibt es keine Zertifikatspflicht mehr, die Zertifikate werden daher praktisch lediglich für den Gebrauch im Ausland ausgestellt.
Inhaber eines Schweizer Zertifikats können innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen, wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, auch Touristen, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ohne Zwischenhalt durch die Schweiz ist ohne Testpflicht und ohne Erfassung der Kontaktdaten möglich. Transit für Reisende auch aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).
Der Zugverkehr ist im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Die schweizerischen Behörden rufen zu eigenverantwortlichem Einhalten von Hygieneregeln auf. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht landesweit keine Maskenpflicht mehr.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
Die Schweiz lässt ab sofort die letzten Vorschriften im Kampf gegen die Pandemie fallen. Wer positiv auf das Coronavirus getestet worden ist, muss beispielsweise nicht mehr mindestens fünf Tage in Isolation. Die Behörden appellierten aber an die Bevölkerung, bei Symptomen zu Hause zu bleiben. Auch Schutzmasken sind nun nicht mehr landesweit vorgeschrieben, auch im öffentlichen Nahverkehr sind sie nicht mehr Pflicht. Allerdings bleibt es den einzelnen Kantonen freigestellt, eigene Maßnahmen zu verhängen. Davon machen derzeit einige Gebrauch. Die Kantone Bern, Genf und Wallis schreiben beispielsweise weiterhin in Krankenhäusern sowie Alters- und Pflegeheimen das Tragen von Masken vor. Quelle: tagesschau.de
Senegal - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der senegalesischen Regierung und der senegalesischen Botschaft in Berlin.
Personen ohne vollständigen Impfschutz und Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Geimpfte Personen können mit ihrem Impfnachweis (z.B. digitales COVID-Zertifikat der EU) ohne COVID-19-Testbescheinigung nach Senegal einreisen. Der Impfnachweis muss über einen QR-Code verfügen, der WHO-Impfausweis alleine ist nicht ausreichend. Nur die von der WHO anerkannten Impfstoffe werden akzeptiert.
Reisende müssen vor Einreise ein Formular zur Nachverfolgung ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit nicht grundsätzlich, kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Ausreise und Transit
Die Landesgrenzen Senegals zu Gambia, Guinea-Bissau und Mauretanien sind geöffnet. Sonstige Landes- und Seegrenzen Senegals sind geschlossen.
Der internationale Flugverkehr findet statt. Der internationale Bus- und Fährverkehr ist aufgrund der Grenzschließungen stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Der gesundheitliche Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Hygiene- und Abstandsregeln bestehen weiterhin. Im gesamten öffentlichen Bereich, in Privatfahrzeugen mit mehr als zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften etc. besteht Maskenpflicht. Die Nichteinhaltung wird konsequent bestraft.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Singapur - Änderung Einreise
Der Stadtstaat Singapur hat seine Grenzen für alle vollständig geimpften Menschen geöffnet. Notwendig ist nun nur noch neben dem Impfnachweis die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Quelle: tagesschau.de
Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden.
Quarantäne, Q-Code
Für Einreisende nach Südkorea, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, besteht keine Quarantänepflicht. Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen. Für nicht geimpfte Personen gilt eine siebentägige Quarantänepflicht.
PCR-Testpflicht
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen. Abhängig von der Dauer bis zum Erhalt des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen. Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen.
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige, die der Quarantänepflicht unterliegen, einem weiteren COVID-19-Test vor Beendigung der Quarantäne unterziehen.
Ausreise und Transit
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfach Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Wichtigste Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sind die Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Der Verstoß gegen Gesundheitsauflagen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).
St. Kitts und Nevis - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Kitts und Nevis .
Die Einreise ist für nachweislich vollständig Geimpfte möglich. Kinder unter 18 Jahren können ihre Eltern ohne Impfnachweis begleiten. Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden. Bei Einreise muss ein höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer PCR-Test mitgeführt werden. Mit Wirkung vom 1. April 2022 genügt auch ein höchstens 24 Stunden alter Antigentest. Vollständig geimpfte Personen müssen in der Regel keine Quarantäne absolvieren, dies gilt jedoch nicht für ungeimpfte begleitende Kinder. Nicht geimpfte Kinder zwischen 12 und 17 Jahren, die mit vollständig geimpften Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen, müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft einem RT-PCR-Test unterziehen (150 USD für Nicht-Staatsangehörige und Nicht-Einwohner/100 USD für Staatsangehörige und Einwohner). Die Eltern müssen bis zum Erhalt des negativen RT-PCR-Testergebnisses mit dem Kind in Quarantäne bleiben.
Einzelheiten sind in den St. Kitts Travel Requirements bzw. den Nevisisland Travel Protocols veröffentlicht.
Ausreise und Transit
Der internationale Flughafen und die Häfen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen zahlreiche Beschränkungen im öffentlichen Leben und im Handel.
Zurzeit gibt es keine nächtliche Ausgangssperre. Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vor dem Betreten öffentlicher Gebäude und Geschäften die Hände zu desinfizieren; immer häufiger gibt es dabei auch Temperaturmessungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung und den St. Kitts und Nevis „health and travel protocols".
Tansania - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bei Einreise nach Tansania ist vorab von sämtlichen Reisenden ein Gesundheitsformular einzureichen. Im Fall einer Einreise nach Sansibar ist dieses Gesundheitsformular zu nutzen und 24 Stunden vor Einreise einzureichen.
Zudem wird bei Einreise nunmehr zwischen vollständig geimpften und ungeimpften Personen differenziert:
Einreiseregelungen für Geimpfte:
Als vollständig Geimpft gilt, wer mit einem von der WHO anerkannten und einem in der Vereinigte Republik Tansania lokal registrierten Impfstoff geimpft wurde.
Dieser Personenkreis ist davon ausgenommen bei Einreise einen negativen RT PCR-Test und/oder Schnelltest vorzulegen. Der Nachweis muss durch einen Impfpass/Zertifikat mit QR-Code geführt werden.
Einreiseregelungen für ungeimpfte bzw. unvollständig geimpfte Personen, sowie Personen, welche aufgrund staatlicher Bestimmungen von einer Impfung ausgenommen sind (z.B. Kinder über sechs Jahre):
Bei Einreise ist ein negativer RT-PCR-Test- oder NAAT-Zertifikat mit QR-Code vorweisen, das bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei o.g. als ungeimpft geltenden Reisenden, die aus einem dieser Länder einreisen, wird bei Einreise ein weiterer Schnelltest am Flughafen auf eigene Kosten (10 USD Festland Tansania, 25 USD Sansibar) durchgeführt (in Sansibar zudem auch EDE-Scan für 35 USD möglich). Sollten Reisende positiv getestet werden, folgt eine RT-PCR-Testung. Positiv getestete symptomatische Reisende werden zur Behandlung in einer medizinischen Einrichtung isoliert. Die Zahlung sollte online für das Festland Tansania bzw. für Sansibar erfolgen. Die automatisch generierte Kontrollnummer sollte man bei Einreise vorlegen können.
Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende sind von der Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests und eines weiteren Schnelltests bei Ankunft ausgenommen. Bei allen Reisenden werden Temperaturmessungen bei Einreise durchgeführt. Personen mit COVID-19-Symptomen können unmittelbar bei Einreise einem COVID-19-Test unterzogen werden.
Bestimmungen für den als ungeimpft geltenden Personenkreis ohne negativen RT-PCR Test Nachweis bei Einreise:
Einreisende (via Flugzeug/Schiff), die nicht über die o.g. grundsätzlich vorzulegenden Nachweise verfügen, müssen sich bei Ankunft einem RT-PCR Test unterziehen (Kosten 100 USD) und sich anschließend bis zum Eingang des (negativen) Ergebnisses in Selbst-Isolation begeben oder in ein Quarantäne-Hotel begeben.
Für Einreisende nach Sansibar aus den Vereinten Arabischen Emiraten kommend (ohne gültigen Impfnachweise bzw. Test) gilt, dass sie sich einem EDE-Scan unterziehen müssen (für 110 USD) und sich zunächst in Selbst-Isolation begeben müssen. Testergebnisse werden via E-Mail versandt.
Ausreise und Transit
Informationen zu den Beförderungsbedingungen erteilen die Fluggesellschaften. Der bisweilen benötigte PCR-Test kann vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden. Für Terminbuchungen ist eine Webseite eingerichtet.
Für Ausreisen ab Sansibar mit Fly Dubai, Etihad oder Emirates die einen PCR-Test 24 bzw. 48 vor Abflug benötigen, kann dieser Test online für das Zanzibar Covid-19 Testsystem gebucht werden (80 USD bzw. 110 USD für Tests innerhalb der nächsten 24 Stunden).
Es ist grundsätzlich empfehlenswert sich vor Abreise über die Fluggesellschaft bzw. das Reisebüro über die aktuellen Regelungen des Bestimmungslandes zu erkundigen, insbesondere, da teils Transitregelungen gelten könnten.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land. Bei einem Transfer von Sansibar nach Festland Tansania ist ggf. die Vorlage eines negativen Schnelltests erforderlich.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tansanische Regierung bzw. der Botschaft von Tansania in Berlin.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Daressalam.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen.
Thailand - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Eine Registrierung für die Einreise nach dem Test & Go-Programm für vollständig geimpfte Reisende ist möglich. Vor Abflug ist kein PCR-Test mehr vorzulegen – nach Einreise in Thailand sind ein PCR-Test am ersten Tag sowie ein Antigentest am fünften Tag weiterhin erforderlich. Um eine Infektion und damit verbundener Quarantäne nach Ankunft in Thailand möglichst auszuschließen, sollte ein freiwilliger Test vor Abreise unbedingt in Erwägung gezogen werden.
Voraussetzungen im Einzelnen:
• Online- Registrierung über die Anwendung Thailand- Pass für alle Reisenden unabhängig vom Alter. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Der Thailand-Pass muss spätestens sieben Tage und kann maximal 60 Tage vor Einreise beantragt werden.
• Nachweis einer Krankenversicherung mit Deckungssummer in Höhe von 50.000 USD, die auch die Behandlung von COVID-19 für nicht-thailändische Staatsangehörige einschließt. Bei Wohnsitz in Thailand und dort bestehender Versicherung muss vorab mit der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung abgeklärt werden, ob diese ersatzweise anerkannt werden kann.
• Nachweis einer vollständigen Impfung für alle Reisenden ab 18 Jahren. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen eine Impfdosis, falls sie mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen wird kein Impfnachweis benötigt. Kinder unter 12 Jahren können ohne Impfung mit ihren vollständig geimpften Eltern einreisen. Das digitale EU-Impfzertifikat wird als Nachweis akzeptiert. Anerkannt sind folgende Impfstoffe: CoronaVac (Sinovac), AstraZeneca, Pfizer-BioNTech, Moderna, COVILO (Sinopharm), Janssen (Johnson & Johnson) und Sputnik. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) ist eine Impfung ausreichend. Kreuzimpfungen werden anerkannt sofern die zweite Impfdosis innerhalb des vom Thailändischen Gesundheitsministerium vorgesehenen Zeitrahmens erfolgt.
Als vollständig geimpft gelten auch Personen, die nach einer Infektion mit COVID-19 innerhalb von drei Monaten nach Genesung eine Impfdosis der zuvor genannten Impfstoffe erhalten haben. In diesem Fall sind eine medizinische Bescheinigung über die Genesung sowie ein Nachweis über den Erhalt der Impfung erforderlich. Einzelheiten, auch zu dem vorgesehenen Impfabstand, können den FAQs des Thailändischen Außenministeriums entnommen werden.
• Nachweis der Zahlung eines Flughafentransfers, einer alternativen Quarantäne-Unterkunft oder eines SHA Extra+- Hotels für die erste Nacht nach Einreise für die Wartezeit auf das Ergebnis des ebenfalls vorab zu buchenden PCR-Tests und des Antigentestkits für den Test am fünften Tag nach Einreise. Eine Liste zugelassener Quarantänehotels veröffentlicht die Thailändische Botschaft Berlin. Für Kinder unter sechs Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, ist alternativ zum PCR-Test ein Speicheltest möglich.
• Installation der Tracking-App „MorChana“, in die das Ergebnis des Antigentests am fünften Tag nach Einreise hochgeladen werden muss.
Einzelheiten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Thailändischen Außenministeriums sowie auf der Webseite der Thailändischen Tourismus-Association.
Weitere Einreisemöglichkeiten bestehen über das ASQ und das Sandbox-Programm:
Das ASQ Programm (Alternative State Quarantine) ermöglicht die Einreise nach Thailand mit einer siebentägigen Hotelquarantäne für vollständig geimpfte Reisende. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen in eine zehntägige Hotelquarantäne.
Das Sandbox Programm ermöglicht die Einreise in die Provinzen Phuket, Surat Thani (nur die Inseln Koh Samui, Koh Pha Ngang und Kho Tao), Phang Nga (ganze Provinz) Krabi (ganze Provinz), Chon Buri (Bang Lamung, Pattaya, Si Racha, Si Chang, und Sattahip, dort nur Na Jomtien and Bang Saray) und Trat (nur Ko Chang). Reisende dürfen das Sandbox-Gebiet innerhalb der ersten sieben Tage nach Einreise nicht verlassen.
Weitergehende Informationen zur Einreise über das Sandbox- und ASQ-Programm können bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland sowie der thailändischen Tourismusbehörde erfragt werden.
Bei einem positiven PCR-Test erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggf. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auch für betroffene Minderjährige. Wenn Eltern und Kinder positiv getestet werden, erfolgt die Behandlung gemeinsam im Krankenhaus. Sollte nur ein Kind einen positiven Test haben, die Eltern jedoch nicht, kann es von einem Elternteil ins Krankenhaus begleitet werden, sofern diese Person jünger als 60 Jahre ist. Bei positivem PCR-Test der Eltern können Kinder mit negativem Test die Eltern nicht begleiten, sondern müssen von einem anderen Familienmitglied betreut werden. Sofern kein Familienmitglied vor Ort ist, wird das Kind in staatliche Obhut genommen.
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss. In den einzelnen Provinzen gelten teilweise über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Weitere Informationen zum Verfahren, z.B. welche Impfungen in Thailand anerkannt werden, veröffentlicht die thailändische Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Ausreise und Transit
Ein internationaler Transit ist nur über die Flughäfen Suvarnabhumi International Airport und Don Mueang International Airport in Bangkok möglich. Die konkreten Regelungen veröffentlichen die thailändischen Behörden auf der Seite der Civil Aviation Authority. Es gibt unterschiedliche Regelungen zu internationalem Transit/Transfer und für Reisende des Sandbox-Programms. Offene Fragen sollten vorab mit der jeweiligen Fluggesellschaft geklärt werden.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten sind für Drittstaater weiterhin geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich an die Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) halten. Verstöße werden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt.
Die konkreten Maßnahmen können regional stark variieren. Die Webseite der thailändischen Tourismusbehörde bietet u.a. Informationen zu Beschränkungen in den einzelnen Provinzen. Reisen im Inland (Flug, Zug oder Mietwagen) sind nur mit Einschränkungen möglich. Die touristische Infrastruktur steht nur eingeschränkt zur Verfügung. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist außerhalb der eigenen Wohnung überall Pflicht; auch bei Fahrten im eigenen Auto, wenn sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befinden. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich. Die Installation der Tracking App „MorChana“ ist verpflichtend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen zu internationalem Transit/Transfer und für Reisende nach dem Sandbox-Programm und klären Sie offene Fragen vorab mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Bei Verstößen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemaßnahmen können hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen verhängt werden.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Tonga - Änderung Beschränkungen im Land
Der Lockdown von Tongatapu und den Vava'u-Inseln ist bis mindestens 9. April 2022 verlängert. Die meisten Einwohner an beiden Orten müssen zu Hause bleiben, es sei denn, sie reisen in Notfällen. Eine verschärfte Ausgangssperre von 20:00 bis 08:00 Uhr bleibt in Kraft. Quelle: Garda World
Trinidad und Tobago - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Trinidad und Tobago.
Die Landesgrenzen sind mit Einschränkungen geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gemäß Bestimmungen von Trinidad und Tobago und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR- oder Antigentest können ohne Quarantäne einreisen. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Trinidad und Tobago nachweisen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder unter 18 in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener.
Ausreise und Transit
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Die internationalen Flughäfen sind geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch im eigenen Fahrzeug und im Freien. Bei Nichtbeachtung werden Geldstrafen verhängt. Geschäfte, etc. dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden.
Es gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als zehn Personen in der Öffentlichkeit. Als „safezones" gekennzeichnete Freizeiteinrichtungen, Kinos, Restaurants und Bars dürfen mit halber Auslastung von vollständig Geimpften besucht werden. An Stränden, Flüssen und Seen gelten Einschränkungen. Der öffentliche Nahverkehr findet mit limitierten Kapazitäten statt. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice (Public Health [2019 Novel Coronavirus(2019-nCoV)] Regulations) bekannt gegeben. Zum 4. April 2022 sollen diese Beschränkungen aufgehoben werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach erfolgten Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Trinidad und Tobago geltende Auslegung bezieht.
Trinidad und Tobago hat zum 1. April 2022 mehrere Einschränkungen gelockert. Bei Einreise kann ist nun ein negatives Ergebnis entweder eines Antigens oder eines PCR-Tests vorgelegt werden (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft), während zuvor nur PCR-Tests akzeptiert wurden. Darüber hinaus werden ab dem 4. April alle Beschränkungen für öffentliche Versammlungen und Beschränkungen für den Zugang zu Stränden und Flüssen aufgehoben. Die Beschränkungen der TT Safe Zone, die bestimmten Unternehmen Beschränkungen auferlegten, werden eingestellt. Andere Maßnahmen bleiben weitgehend unverändert. Quelle: Garda World
Uganda - Änderung Einreise
Seit 30. März 2022 benötigen vollständig geimpfte Reisende, die über Landgrenzen nach Uganda einreisen, kein negatives COVID-19-PCR-Zertifikat mehr. Quelle: Garda World
Zimbabwe - Änderung Einreise
Seit 30. März 2022 benötigen vollständig geimpfte Reisende bei Einreise keinen negativen PCR-Test mehr. Ungeimpfte oder nur teilweise geimpfte Reisende müssen nach wie vor ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen (nicht älter als 48 Stunden vor planmäßiger Ankunft). Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 03.04.2022
Brunei Darussalam - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Die Behörden haben ab dem 1. April 2022 die Beschränkungen für Ein- und Ausreisen gelockert. Die Regierung hat das System der "Travel Green List" reaktiviert, das weniger strenge Regeln für Flugreisende aus den gelisteten Ländern vorsieht: derzeit Australien, China, Großbritannien, Japan, Kambodscha, Malaysia, Neuseeland, Saudi-Arabien, Singapur, Südkorea und die Vereinigten Arabischen Emirate. Einreisende auf dem Luftweg von diesen Orten werden entweder an ihrem Wohnort oder in einer bestimmten Einrichtung unter Quarantäne gestellt, bis der bei ankunft gemachte Corona-Test negativ ausfällt. Ausländer, die von der Travel Green List einreisen, brauchen keinen Entry Travel Pass mehr. Einreisende aus Ländern, die nicht auf der grünen Reiseliste stehen, müssen sich entweder an ihrem Wohnort oder in einer ausgewiesenen Einrichtung für mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben. Des Weiteren gestatten die Behörden vollständig geimpften Bürgern und Einwohnern von Brunei, nicht unbedingt notwendige Reisen in Länder der grünen Reiseliste zu unternehmen. Ausgehende Passagiere, die sich weniger als 90 Tage im Ausland aufhalten, müssen eine Reiseversicherung mit COVID-19-Abdeckung abschließen. Reisen zu anderen Orten bleiben auf unbedingt notwendige Reisen beschränkt. Quelle: Garda World
China - Änderung Beschränkungen im Land
Die Millionenstadt Baicheng im Nordosten Chinas ist die nächste Stadt, für die von den chinesischen Behörden ein Lockdown angeordnet wurde. Das Zentrum der aktuellen Welle ist der Großraum Shanghai - diese befindet sich derzeit ebenfalls in einem Lockdown. Zudem wurde aus der 30 Kilometer westlich von Shanghai gelegenen Stadt Suzhou von den Gesundheitsbehörden unterdessen die Entdeckung eines Omikron-Subtyps gemeldet. Dieser sei bislang weder in den chinesischen noch internationalen Virus-Datenbanken verzeichnet. Quelle: tagesschau.de
Gruß
Birgitt
Die Behörden haben ab dem 1. April 2022 die Beschränkungen für Ein- und Ausreisen gelockert. Die Regierung hat das System der "Travel Green List" reaktiviert, das weniger strenge Regeln für Flugreisende aus den gelisteten Ländern vorsieht: derzeit Australien, China, Großbritannien, Japan, Kambodscha, Malaysia, Neuseeland, Saudi-Arabien, Singapur, Südkorea und die Vereinigten Arabischen Emirate. Einreisende auf dem Luftweg von diesen Orten werden entweder an ihrem Wohnort oder in einer bestimmten Einrichtung unter Quarantäne gestellt, bis der bei ankunft gemachte Corona-Test negativ ausfällt. Ausländer, die von der Travel Green List einreisen, brauchen keinen Entry Travel Pass mehr. Einreisende aus Ländern, die nicht auf der grünen Reiseliste stehen, müssen sich entweder an ihrem Wohnort oder in einer ausgewiesenen Einrichtung für mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben. Des Weiteren gestatten die Behörden vollständig geimpften Bürgern und Einwohnern von Brunei, nicht unbedingt notwendige Reisen in Länder der grünen Reiseliste zu unternehmen. Ausgehende Passagiere, die sich weniger als 90 Tage im Ausland aufhalten, müssen eine Reiseversicherung mit COVID-19-Abdeckung abschließen. Reisen zu anderen Orten bleiben auf unbedingt notwendige Reisen beschränkt. Quelle: Garda World
China - Änderung Beschränkungen im Land
Die Millionenstadt Baicheng im Nordosten Chinas ist die nächste Stadt, für die von den chinesischen Behörden ein Lockdown angeordnet wurde. Das Zentrum der aktuellen Welle ist der Großraum Shanghai - diese befindet sich derzeit ebenfalls in einem Lockdown. Zudem wurde aus der 30 Kilometer westlich von Shanghai gelegenen Stadt Suzhou von den Gesundheitsbehörden unterdessen die Entdeckung eines Omikron-Subtyps gemeldet. Dieser sei bislang weder in den chinesischen noch internationalen Virus-Datenbanken verzeichnet. Quelle: tagesschau.de
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.04.2022
Angola - Änderung Einreise, Durchreise, Beschränkungen im Land
Angola lockert ab dem 4. April 2022 ausgewählte nationale und internationale COVID-19-Beschränkungen. Bis zum 18. Mai gilt ein Ausnahmezustand. Personen, die innerhalb Angolas auf dem Luft-, See- und Landweg reisen, müssen nur einen Impfpass vorlegen. Sportveranstaltungen dürfen zu 100 Prozent belegt sein, ein Impfnachweis ist erforderlich. Die Regierung kündigte außerdem an, dass Reisende, die in das Land einreisen, kein Reiseregistrierungsformular (FRV) mehr ausfüllen müssen, bevor sie nach Angola reisen. Die Landgrenzen - mit Ausnahme de Grenze zu Namibia - bleiben geschlossen. Quelle: Garda World
Belarus - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.
Einreise
Siehe auch Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Bestimmungen zur Einreise und Ausreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen bei dem belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 329 1898).
Sowohl für die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk als auch für die Einreise auf dem Landweg gelten, bis auf wenige Ausnahmen, nachstehende pandemiebedingte Vorgaben:
Nicht geimpfte Einreisende benötigen einen negativen PCR-Test. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats (Ausstellungsdatum frühestens ein Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests. Das Impfzertifikat ist in Papierform in Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zum Zwecke einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit.
Ausländer ab einem Alter von sechs Jahren, die weder über ein COVID-19-Impfzertifikat verfügen, noch einen befristeten oder ständigen Wohnsitz in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.
Ausreise und Transit
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich s. Reise- und Sicherheitshinweise Polen.
Es bestehen keine direkten Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Beschränkungen im Land
Es bestehen kaum einschränkende COVID-19-Maßnahmen. In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur noch in wenigen öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze die 24-Stunden-Hotline +375 17 329 1898 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.
China - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind zurzeit grundsätzlich nur per Direktflug ab Frankfurt/Main möglich. Transitreisen, mit Frankfurt/Main als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Für alle geimpften Fluggäste, die nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) und ein negatives Antigen-Testergebnis verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden, der Antigen-Test maximal 12 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis und digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie Letter of Commitment on COVID-19 Vaccination und gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür ein Röntgenbild der Lunge bzw. ein Lungen-CT und zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte, Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Zusätzlich zu den negativen PCR- und IgM-Testergebnissen sind hierfür das Lungenbild sowie das Isolationsprotokoll und Screenshots der Vorprüfungsergebnisse hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Zusätzlich wird nach Einreise an manchen Flughäfen (Shanghai) auch noch ein Bluttest (IgM und IgG) durchgeführt.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Die Corona-Situation in Shanghai ist derzeit angespannt. Vom 28. März bis 5. April 2022 sind großflächige Lock-Downs ausgesprochen worden. Bereits zuvor waren diverse Wohnviertel (inkl. Compounds und Hotels) nacheinander -und teilweise wiederholt- von bis zu zweiwöchigen Lock Downs und obligatorischen Massentestungen betroffen. In dieser Zeit darf die Unterkunft grundsätzlich nicht verlassen werden, auch nicht, um Flüge zur Ausreise aus China anzutreten.
Für die Zeit nach dem 5. April 2022 ist mit weiteren lokalen Lock-Downs und Testungen zu rechnen.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Estland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Estlands.
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands.
Personen (ab 12 Jahren) ohne Symptome sind von der Isolationspflicht befreit, wenn sie zum folgendem Personenkreis gehören:
• Reisende aus EU/EFTA-Ländern;
• Reisende aus Drittstaaten mit einer COVID-19 Impfbescheinigung mit abgeschlossenem Impfzyklus bzw. Auffrischungsimpfung (sog. Booster) nicht älter als 1 Jahr.
• Reisende aus Drittstaaten mit einem COVID-19 Genesungszertifikat und dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (sog. Booster) nicht älter als 9 Monate.
• Reisende aus Drittstaaten mit einem negativen Testergebnis (RT-PCR-Test oder SARS-CoV-2-Antigentest abgenommen von einem Gesundheitsdienstleister bis zu 48 Stunden vor Grenzübertritt) vorlegen.
Reisende aus Drittstatten, die keinen o.g. Nachweis vorlegen können, unterliegen der Pflicht zur Selbstisolation von bis zu 7 Tagen.
Reisende unter 12 Jahren unterliegen keinen Beschränkungen.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Ausreise und Transit
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind geöffnet. Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Beschränkungen im Land
Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden , auch unter der Hotline: +372 600 1247.
In geschlossenen Räumen und im ÖPNV gelten eine Maskenempfehlung für Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres und eine Abstandsregelung von zwei Metern. Das Tragen medizinischer Masken, häufiges Händewaschen und Desinfektion wird empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“, die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
Litauen - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Litauen fallen die Masken: In Innenräumen muss keine Mund-Nase-Bedeckung mehr getragen werden. Ausgenommen von der Regelung sind Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie öffentliche Verkehrsmittel - dort besteht weiter eine Maskenpflicht. Die Regierung in Vilnius empfiehlt zudem, freiwillig weiterhin Maske zu tragen. Auch wurde die Isolationszeit für Corona-Infizierte auf fünf Tage verkürzt.
Vor Litauen hatten bereits die beiden anderen baltischen Staaten die Maskenpflicht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens abgeschafft: In Lettland endete sie zu Monatsbeginn, in Estland am Sonntag. Auch sonst wurden die meisten Corona-Regeln in den drei Ländern aufgehoben. Quelle: tagesschau.de
Niger - Änderung Einreise
Niger lockert ab dem 4. April 2022 die COVID-19-bezogenen internationalen Reisebeschränkungen. Reisende, die nach Niger einreisen, müssen vollständig geimpft sein, die letzte Dosis oder Einzeldosis des Impfstoffs muss mindestens vier Wochen vor der Ankunft im Land zurückliegen. Für Passagiere, die mit einem negativen PCR-Test nach Niger einreisen, ist keine Quarantäne mehr erforderlich. Der PCR-Test muss weniger als fünf Tage alt sein, wenn der Reisende aus einem UEMOA-Mitgliedsland anreist (Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Senegal und Togo). Der PCR-Test muss weniger als 72 Stunden alt sein, wenn der Reisende aus einem anderen Land kommt. Die Maßnahmen zur Selbstisolierung bleiben für alle Reisenden in Kraft, die nach Niger einreisen und keinen negativen PCR-Test vorlegen oder nicht vollständig geimpft sind. Der Reisende muss sich am siebten Tag einem kostenlosen Antigentest unterziehen, um die Quarantäne zu verlassen. Inländische Beschränkungen bleiben bestehen. Quelle: Garda World
Peru - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen den Stellen Perus.
Die Landgrenzen sind seit dem 15. Februar 2022 wieder geöffnet. Der Flugverkehr mit Europa findet statt.
Personen zwischen vollendetem 12. und 18. Lebensjahr können einreisen, wenn die vollständige Impfung (zweifache Impfung) mindestens 14 Tage vor der Abreise erfolgt ist. Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr können einreisen, wenn sie geboostert sind. Kinder unter 12 Jahren müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Vor der Einreise sind Reisende verpflichtet, sich elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.
Die Nationale Gesundheitsbehörde ist ermächtigt, PCR-Tests bei Reisenden aus Gebieten mit „besorgniserregenden Varianten“ bei Einreise durchzuführen. Dies gilt auch, wenn dort nur ein Zwischenstopp eingelegt wurde.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich. Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch weiterhin in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 30. April 2022 verlängert.
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Personen über 18 Jahre dürfen geschlossene Räume nur betreten, wenn sie geboostert sind, den Nachweis darüber führen können und die Maskenpflicht einhalten. In Restaurants darf die Maske nur während des Verzehrs abgenommen werden.
Die Nutzung von Überlandbussen und Inlandsflügen ist Personen ab18 Jahren nur noch gestattet, wenn sie geboostert sind oder einen negativen PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt) vorweisen können. Für Inlandsflüge müssen minderjährige Reisende bereits ab Vollendung des 12. Lebensjahres einen vollständigen Impfschutz oder einen negativen PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt) vorweisen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des peruanischen Gesundheitsministeriums.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
Russische Föderation - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Nach monatelangen Corona-Einschränkungen hat Russland die Wiederaufnahme des Flugverkehrs mit 52 Ländern angekündigt. Die Erleichterungen betreffen Länder, die Moskau als "freundlich" einstuft. Rund die Hälfte der 52 genannten Staaten sind aus Asien. Daneben entfallen die Corona-Beschränkungen auch für viele Länder aus Lateinamerika und Afrika, während in Europa nur mit Serbien, Bosnien-Herzegowina und der Republik Moldau der Flugverkehr wieder erlaubt werden soll. Die Aufhebung der Corona-Beschränkungen bedeutet allerdings wohl nicht in jedem Fall die tatsächliche Aufnahme des Flugverkehrs in das entsprechende Land: Russische Maschinen müssten dann teilweise durch den Luftraum von Ländern fliegen, den diese wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine für Moskau gesperrt haben. Zudem muss der Kreml auch fürchten, dass geleaste Flugzeuge im Ausland weiterhin beschlagnahmt werden. Quelle: tagesschau.de
São Tomé und Príncipe - Änderung Einreise, Ausreise
Die Regierung von Sao Tome und Principe hat die COVID-19-bezogenen internationalen Reisebeschränkungen ab dem 4. April 2022 gelockert. Alle Fluggäste, die in Sao Tome und Principe ankommen oder abfliegen, müssen keinen Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Tests haben. Vollständig geimpfte Reisende können ohne Quarantäne nach Sao Tome und Principe einreisen. Quelle: Garda World
Slowakei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Wer in die Slowakei einreist, muss sich ab Mittwoch 6. April 2022 nicht mehr vorher online registrieren. Auch die Quarantänepflicht für ungeimpfte Einreisende sowie einige weitere wegen der Corona-Pandemie eingeführte Vorschriften fallen weg. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen, wenn kein Abstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen gewährleistet ist. Weiterhin vorgeschrieben bleiben FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Inneren von öffentlich zugänglichen Gebäuden und bei Massenveranstaltungen auch im Freien. Quelle: tagesschau.de
Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden.
Quarantäne, Q-Code
Für Einreisende nach Südkorea, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, besteht keine Quarantänepflicht. Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen. Für nicht geimpfte Personen gilt eine siebentägige Quarantänepflicht.
PCR-Testpflicht
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten PCR-Test am Flughafen oder in einer medizinischen Einrichtung unterziehen. Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten PCR-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen.
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige einem weiteren Antigenschnelltest am sechsten oder siebten Tag nach Ankunft unterziehen.
Ausreise und Transit
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfach Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Wichtigste Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sind die Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Der Verstoß gegen Gesundheitsauflagen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).
Zimbabwe - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der simbabwischen Botschaft in Berlin.
Für vollständig geimpfte Reisende entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR Tests.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen weiterhin einen negativen PCR Test nachweisen, der bei Abreise aus dem Ursprungsland nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise für Touristen auf dem Landweg ist derzeit nur an den Grenzübergängen Kazungula (von und nach Botsuana) und Victoria Falls Bridge (von und nach Sambia) möglich.
Ausreise und Transit
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen oder unter Einschränkungen auf dem Landweg (s. Einreise) zur unmittelbaren Weiterreise möglich. Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt eine Ausgangssperre von null Uhr bis 5.30 Uhr morgens. Für Geschäfte, Hotels, Restaurants, etc. gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und Desinfektion der Hände.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Angola lockert ab dem 4. April 2022 ausgewählte nationale und internationale COVID-19-Beschränkungen. Bis zum 18. Mai gilt ein Ausnahmezustand. Personen, die innerhalb Angolas auf dem Luft-, See- und Landweg reisen, müssen nur einen Impfpass vorlegen. Sportveranstaltungen dürfen zu 100 Prozent belegt sein, ein Impfnachweis ist erforderlich. Die Regierung kündigte außerdem an, dass Reisende, die in das Land einreisen, kein Reiseregistrierungsformular (FRV) mehr ausfüllen müssen, bevor sie nach Angola reisen. Die Landgrenzen - mit Ausnahme de Grenze zu Namibia - bleiben geschlossen. Quelle: Garda World
Belarus - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.
Einreise
Siehe auch Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Bestimmungen zur Einreise und Ausreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen bei dem belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 329 1898).
Sowohl für die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk als auch für die Einreise auf dem Landweg gelten, bis auf wenige Ausnahmen, nachstehende pandemiebedingte Vorgaben:
Nicht geimpfte Einreisende benötigen einen negativen PCR-Test. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats (Ausstellungsdatum frühestens ein Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests. Das Impfzertifikat ist in Papierform in Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zum Zwecke einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit.
Ausländer ab einem Alter von sechs Jahren, die weder über ein COVID-19-Impfzertifikat verfügen, noch einen befristeten oder ständigen Wohnsitz in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.
Ausreise und Transit
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich s. Reise- und Sicherheitshinweise Polen.
Es bestehen keine direkten Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Beschränkungen im Land
Es bestehen kaum einschränkende COVID-19-Maßnahmen. In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur noch in wenigen öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze die 24-Stunden-Hotline +375 17 329 1898 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.
China - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind zurzeit grundsätzlich nur per Direktflug ab Frankfurt/Main möglich. Transitreisen, mit Frankfurt/Main als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Für alle geimpften Fluggäste, die nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) und ein negatives Antigen-Testergebnis verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden, der Antigen-Test maximal 12 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis und digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie Letter of Commitment on COVID-19 Vaccination und gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür ein Röntgenbild der Lunge bzw. ein Lungen-CT und zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte, Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Zusätzlich zu den negativen PCR- und IgM-Testergebnissen sind hierfür das Lungenbild sowie das Isolationsprotokoll und Screenshots der Vorprüfungsergebnisse hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Zusätzlich wird nach Einreise an manchen Flughäfen (Shanghai) auch noch ein Bluttest (IgM und IgG) durchgeführt.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Die Corona-Situation in Shanghai ist derzeit angespannt. Vom 28. März bis 5. April 2022 sind großflächige Lock-Downs ausgesprochen worden. Bereits zuvor waren diverse Wohnviertel (inkl. Compounds und Hotels) nacheinander -und teilweise wiederholt- von bis zu zweiwöchigen Lock Downs und obligatorischen Massentestungen betroffen. In dieser Zeit darf die Unterkunft grundsätzlich nicht verlassen werden, auch nicht, um Flüge zur Ausreise aus China anzutreten.
Für die Zeit nach dem 5. April 2022 ist mit weiteren lokalen Lock-Downs und Testungen zu rechnen.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Estland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Estlands.
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Regelungen auf der offiziellen Regierungsseite Estlands.
Personen (ab 12 Jahren) ohne Symptome sind von der Isolationspflicht befreit, wenn sie zum folgendem Personenkreis gehören:
• Reisende aus EU/EFTA-Ländern;
• Reisende aus Drittstaaten mit einer COVID-19 Impfbescheinigung mit abgeschlossenem Impfzyklus bzw. Auffrischungsimpfung (sog. Booster) nicht älter als 1 Jahr.
• Reisende aus Drittstaaten mit einem COVID-19 Genesungszertifikat und dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (sog. Booster) nicht älter als 9 Monate.
• Reisende aus Drittstaaten mit einem negativen Testergebnis (RT-PCR-Test oder SARS-CoV-2-Antigentest abgenommen von einem Gesundheitsdienstleister bis zu 48 Stunden vor Grenzübertritt) vorlegen.
Reisende aus Drittstatten, die keinen o.g. Nachweis vorlegen können, unterliegen der Pflicht zur Selbstisolation von bis zu 7 Tagen.
Reisende unter 12 Jahren unterliegen keinen Beschränkungen.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Ausreise und Transit
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind geöffnet. Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Beschränkungen im Land
Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden , auch unter der Hotline: +372 600 1247.
In geschlossenen Räumen und im ÖPNV gelten eine Maskenempfehlung für Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres und eine Abstandsregelung von zwei Metern. Das Tragen medizinischer Masken, häufiges Händewaschen und Desinfektion wird empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“, die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
Litauen - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Litauen fallen die Masken: In Innenräumen muss keine Mund-Nase-Bedeckung mehr getragen werden. Ausgenommen von der Regelung sind Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie öffentliche Verkehrsmittel - dort besteht weiter eine Maskenpflicht. Die Regierung in Vilnius empfiehlt zudem, freiwillig weiterhin Maske zu tragen. Auch wurde die Isolationszeit für Corona-Infizierte auf fünf Tage verkürzt.
Vor Litauen hatten bereits die beiden anderen baltischen Staaten die Maskenpflicht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens abgeschafft: In Lettland endete sie zu Monatsbeginn, in Estland am Sonntag. Auch sonst wurden die meisten Corona-Regeln in den drei Ländern aufgehoben. Quelle: tagesschau.de
Niger - Änderung Einreise
Niger lockert ab dem 4. April 2022 die COVID-19-bezogenen internationalen Reisebeschränkungen. Reisende, die nach Niger einreisen, müssen vollständig geimpft sein, die letzte Dosis oder Einzeldosis des Impfstoffs muss mindestens vier Wochen vor der Ankunft im Land zurückliegen. Für Passagiere, die mit einem negativen PCR-Test nach Niger einreisen, ist keine Quarantäne mehr erforderlich. Der PCR-Test muss weniger als fünf Tage alt sein, wenn der Reisende aus einem UEMOA-Mitgliedsland anreist (Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Senegal und Togo). Der PCR-Test muss weniger als 72 Stunden alt sein, wenn der Reisende aus einem anderen Land kommt. Die Maßnahmen zur Selbstisolierung bleiben für alle Reisenden in Kraft, die nach Niger einreisen und keinen negativen PCR-Test vorlegen oder nicht vollständig geimpft sind. Der Reisende muss sich am siebten Tag einem kostenlosen Antigentest unterziehen, um die Quarantäne zu verlassen. Inländische Beschränkungen bleiben bestehen. Quelle: Garda World
Peru - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen den Stellen Perus.
Die Landgrenzen sind seit dem 15. Februar 2022 wieder geöffnet. Der Flugverkehr mit Europa findet statt.
Personen zwischen vollendetem 12. und 18. Lebensjahr können einreisen, wenn die vollständige Impfung (zweifache Impfung) mindestens 14 Tage vor der Abreise erfolgt ist. Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr können einreisen, wenn sie geboostert sind. Kinder unter 12 Jahren müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Vor der Einreise sind Reisende verpflichtet, sich elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.
Die Nationale Gesundheitsbehörde ist ermächtigt, PCR-Tests bei Reisenden aus Gebieten mit „besorgniserregenden Varianten“ bei Einreise durchzuführen. Dies gilt auch, wenn dort nur ein Zwischenstopp eingelegt wurde.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich. Der internationale Flugverkehr findet statt, jedoch weiterhin in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 30. April 2022 verlängert.
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Personen über 18 Jahre dürfen geschlossene Räume nur betreten, wenn sie geboostert sind, den Nachweis darüber führen können und die Maskenpflicht einhalten. In Restaurants darf die Maske nur während des Verzehrs abgenommen werden.
Die Nutzung von Überlandbussen und Inlandsflügen ist Personen ab18 Jahren nur noch gestattet, wenn sie geboostert sind oder einen negativen PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt) vorweisen können. Für Inlandsflüge müssen minderjährige Reisende bereits ab Vollendung des 12. Lebensjahres einen vollständigen Impfschutz oder einen negativen PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt) vorweisen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des peruanischen Gesundheitsministeriums.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
Russische Föderation - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Nach monatelangen Corona-Einschränkungen hat Russland die Wiederaufnahme des Flugverkehrs mit 52 Ländern angekündigt. Die Erleichterungen betreffen Länder, die Moskau als "freundlich" einstuft. Rund die Hälfte der 52 genannten Staaten sind aus Asien. Daneben entfallen die Corona-Beschränkungen auch für viele Länder aus Lateinamerika und Afrika, während in Europa nur mit Serbien, Bosnien-Herzegowina und der Republik Moldau der Flugverkehr wieder erlaubt werden soll. Die Aufhebung der Corona-Beschränkungen bedeutet allerdings wohl nicht in jedem Fall die tatsächliche Aufnahme des Flugverkehrs in das entsprechende Land: Russische Maschinen müssten dann teilweise durch den Luftraum von Ländern fliegen, den diese wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine für Moskau gesperrt haben. Zudem muss der Kreml auch fürchten, dass geleaste Flugzeuge im Ausland weiterhin beschlagnahmt werden. Quelle: tagesschau.de
São Tomé und Príncipe - Änderung Einreise, Ausreise
Die Regierung von Sao Tome und Principe hat die COVID-19-bezogenen internationalen Reisebeschränkungen ab dem 4. April 2022 gelockert. Alle Fluggäste, die in Sao Tome und Principe ankommen oder abfliegen, müssen keinen Nachweis eines negativen COVID-19-PCR-Tests haben. Vollständig geimpfte Reisende können ohne Quarantäne nach Sao Tome und Principe einreisen. Quelle: Garda World
Slowakei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Wer in die Slowakei einreist, muss sich ab Mittwoch 6. April 2022 nicht mehr vorher online registrieren. Auch die Quarantänepflicht für ungeimpfte Einreisende sowie einige weitere wegen der Corona-Pandemie eingeführte Vorschriften fallen weg. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen, wenn kein Abstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen gewährleistet ist. Weiterhin vorgeschrieben bleiben FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Inneren von öffentlich zugänglichen Gebäuden und bei Massenveranstaltungen auch im Freien. Quelle: tagesschau.de
Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden.
Quarantäne, Q-Code
Für Einreisende nach Südkorea, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, besteht keine Quarantänepflicht. Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen. Für nicht geimpfte Personen gilt eine siebentägige Quarantänepflicht.
PCR-Testpflicht
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten PCR-Test am Flughafen oder in einer medizinischen Einrichtung unterziehen. Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten PCR-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen.
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige einem weiteren Antigenschnelltest am sechsten oder siebten Tag nach Ankunft unterziehen.
Ausreise und Transit
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfach Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Wichtigste Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sind die Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Der Verstoß gegen Gesundheitsauflagen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).
Zimbabwe - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der simbabwischen Botschaft in Berlin.
Für vollständig geimpfte Reisende entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR Tests.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen weiterhin einen negativen PCR Test nachweisen, der bei Abreise aus dem Ursprungsland nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise für Touristen auf dem Landweg ist derzeit nur an den Grenzübergängen Kazungula (von und nach Botsuana) und Victoria Falls Bridge (von und nach Sambia) möglich.
Ausreise und Transit
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen oder unter Einschränkungen auf dem Landweg (s. Einreise) zur unmittelbaren Weiterreise möglich. Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt eine Ausgangssperre von null Uhr bis 5.30 Uhr morgens. Für Geschäfte, Hotels, Restaurants, etc. gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und Desinfektion der Hände.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 06.04.2022
Albanien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Albaniens.
Alle Einreisenden müssen bei Einreise nach Albanien über einen Impfnachweis, ein negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) oder einen Genesenennachweis (nicht älter als sechs Monate) verfügen. Personen ohne entsprechenden Nachweis müssen sich für fünf Tage in Quarantäne begeben und nach zehn Tagen ein negatives Testergebnis vorlegen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Die Grenze zu Griechenland ist ebenfalls wieder geöffnet. Der Grenzübergang Mertziani ist die Öffnungszeit von 8 Uhr bis 20 Uhr (albanische Zeit) geöffnet. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt erkundigen, ob die Grenzübergänge ihrer Zielländer geöffnet sind und welche Einreisebedingungen bestehen.
Beschränkungen im Land
In Albanien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Verstoß droht ein Bußgeld.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Freiwillige PCR-Tests für Reisende können in Albanien durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Informieren Sie sich auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums über zugelassene Labore. Die Anforderungen für die Anerkennung in Deutschland veröffentlicht das RKI.
Bahrain - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der bahrainischen Regierung.
Die Einreise nach Bahrain ist für alle Personen möglich. Bei Ankunft am Flughafen in Bahrain wird kein PCR-Test durchgeführt. Es ist auch kein PCR-Test vor Abflug nach bahrainischen Bestimmungen erforderlich. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Quarantänepflicht befreit.
Die Einreise auf dem Landweg aus Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist ebenso ohne PCR Test möglich. Für Ausreisen nach Saudi-Arabien auf dem Landweg ist nach wie vor ein negativer PCR-Test notwendig. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss vom saudischen Gesundheitsministerium anerkannt sein. Visa für Bahrain werden „on arrival“ am „Causeway“ erteilt.
Ausreise und Transit
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Beschränkungen im Land
Das vierstufige Ampelsystem ist für Bahrain ausgesetzt. Sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden besteht keine Maskenpflicht mehr. Im Rahmen des Hausrechts kann das Tragen von Masken trotzdem obligatorisch sein. Detaillierte Informationen bietet die Webseite der Task Force.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
Brasilien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Brasiliens.
Einreise und Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durchreisen, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie einen Impfschutz nachzuweisen. Es werden Impfstoffe der brasilianischen Gesundheitsbehörde oder der Weltgesundheitsorganisation akzeptiert. Die jeweilige letzte Impfung/Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Der Impfnachweis ist in Papierform oder digital, in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorzulegen.
Impfnachweise welche nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt. Aus dem Impfzertifikat muss hervorgehen: Vollständiger Name der geimpften Person, Name des verwendeten Impfstoffes, Chargennummer, Daten der Impfungen. Genesenennachweise werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Ausgenommen vom Erfordernis eines Impfnachweises sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder für die eine Impfung nicht explizit empfohlen ist. Darunter fallen auch Kinder unter 12 Jahren. Eine Befreiung von der Vorlage des Impfzertifikats gilt auch für brasilianische Staatsangehörige und für Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Brasilien. Diese Personengruppen, die von dem Erfordernis des Impfnachweises befreit sind, müssen bei Einreise einen negativen Antigen/PCR Test vorlegen. Die Abstrichentnahme darf nicht mehr als 24 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Kinder unter 12 Jahren, die in Begleitung von einem geimpften Erwachsenen reisen, müssen keinen Test vorlegen. Unbegleitet reisende Kinder im Alter von zwei bis 12 Jahren müssen einen negativen Test vorlegen, der den genannten Kriterien entspricht. Kinder unter zwei Jahren sind vom Testerfordernis befreit.
Einreisen auf dem Landweg sind nur bei Vorlage eines Impfzertifikates gestattet. Ausnahmen gelten lediglich für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder für die eine Impfung explizit nicht empfohlen wird.
Ausreise und Transit
Internationaler Flughafentransit ist unter denen bei „Einreise“ genannten Kriterien möglich. Auch Transitreisende sind verpflichtet, ein negatives PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis, einen Impfnachweis und eine Gesundheitserklärung beim Check-in gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen.
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss eingehalten werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich kurz vor Abreise nochmals über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen für Brasilien.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Reisen Sie neben Ihrem Digitalen COVID-Zertifikat der EU auch mit Ihrem deutschen/internationalen Impfausweis im Original, da für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Theatern, etc. in einigen Städten (z.B. Rio de Janeiro, São Paulo) eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachzuweisen ist.
Griechenland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands. Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg ist seit dem 15. März 2022 die Online-Anmeldepflicht (Passenger Locator Form) entfallen.
Reisende ab fünf Jahren aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Schengen-Raums sowie u.a. aus den Nachbarländern Griechenlands (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), die im Besitz des digitalen COVID-Zertifikats der EU (EUDCC ) sind, können nach Griechenland einreisen. Inhaber des EUDCC (z.B. in der Cov-Pass-App oder Corona-Warn-App) müssen Informationen über ihren Status in Form
• einer COVID-19-Impfbescheinigung, die bis zu neun Monate für diejenigen gültig ist, die ihre erste und zweite Dosis (abhängig vom Impfstoff) erhalten haben, und auf unbestimmte Zeit für diejenigen, die auch die Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, oder
• einer Genesenenbescheinigung, die bis zu 180 Tagen gültig ist, oder
• eines negativen PCR-Tests, dessen Probenentnahme bei Ankunft nicht länger als 72 Stunden zurückliegt, oder
• eines Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
nachweisen.
Informationen zu Regelungen für Einreisende aus anderen, hier nicht aufgeführten Staaten, stellt die griechische Regierung auf der Webseite Destination Greece zur Verfügung.
Ob auch weiterhin die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfpass“, gelb) als Nachweis ausreicht, ist nicht bekannt. Es ist außerdem nicht abschließend geklärt, ob Kreuzimpfungen oder nur eine Impfung nach einer Genesung als vollständiger Impfstatus anerkannt werden. Mit der App „Covid Free GR Verifier“ lässt sich jedoch problemlos selbstständig prüfen, ob das Zertifikat für die Einreise nach Griechenland anerkannt wird.
Unabhängig von den o. a. Einreiseregelungen wird bei Ankunft in Einzelfällen ein verpflichtender kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Bei einem positiven Testergebnis wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel können Reisende den Quarantäne-Ort nicht selbst bestimmen, es sei denn sie haben ein 4- oder 5-Sterne-Hotel gebucht, das den Service von Quarantäne-Zimmern, wie von der griechischen Zivilschutzbehörde vorgeschrieben, gewährleisten kann. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden.
Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen (siehe Ausnahmen unter „Reiseverbindungen“).
Einreisen auf dem Landweg sind über die Grenzstellen Kakavia, Krystallopigi, Mavromati und Mertziani (Albanien), Evzoni (Evzones), Doirani und Niki (Nordmazedonien), Exochi, Nymphaea (Nymfaia), Ormenio und Promachonas (Bulgarien) sowie Kipoi und Kastanies (Türkei) möglich.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 – 20 Uhr möglich.
Ausreise und Transit
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Die Passagiere müssen bei Ankunft die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Sportboote aus der Türkei dürfen ausschließlich die nachfolgend genannten Häfen anlaufen: Kavala, Mytilini und Petra auf Lesbos, Chios, Vathy und Pythagorio auf Samos, Myrina auf Lemnos, Agia Marina auf Leros, Symi, Kalymnos, Skala auf Patmos sowie die Touristenhäfen von Kos und Rhodos.
Beschränkungen im Land
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft.
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen. In Supermärkten und im ÖPNV muss ein doppelter Mund-Nasen-Schutz oder mindestens ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse KN95 getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300 EUR geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden. Zur Kontrolle werden die Polizeikräfte landesweit verstärkt eingesetzt.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
In Geschäften, ÖPNV und Taxis gelten Kapazitätsbeschränkungen. Zutritt zu Innenräumen von bestimmten Einrichtungen, z.B. Gastronomie (Innenräume), Kinos, Museen und Clubs, ist ausschließlich Geimpften und Genesenen gestattet (2G-Regel). In den meisten übrigen Einrichtungen (Einzelhandel, Banken oder Behörden) gilt mindestens die „3G-Regel“. Ungeimpfte oder Nicht-Genesene müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Std.) vorweisen können. Für Minderjährige von vier bis 17 Jahren genügt ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std).
Für überregionale Inlandsreisen mit einem Flugzeug, Zug, Schiff oder Fernbus gilt: Personen ab 18 Jahren benötigen entweder eine Impfbescheinigung, eine Genesenenbescheinigung, einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Std.). Für Minderjährige von vier bis 17 Jahren ist ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std.) ausreichend. Für Fahrten per Schiff müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung kann nur über eine App (z.B. CovPass-App, Corona-Warn-App oder über die griechische App „Covid Free GR Wallet“) oder eine mit Barcode versehene Bescheinigung in der jeweiligen Landessprache des Ausstellungsstaats und zusätzlich mindestens in englischer Sprache geführt werden (ausgenommen Selbsttests).
Nach Erkenntnissen der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland verwenden sowohl offizielle Stellen als auch Hotels und andere private Unternehmen die o.g. App „Covid Free GR Verifier“, um die Gültigkeit von Zertifikaten zu überprüfen.
Das gelbe Impfbuch wird nach Kenntnisstand der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland für die Verwendung innerhalb Griechenlands nicht anerkannt. Eine Genesenenbescheinigung wird zur Verwendung innerhalb Griechenlands nur anerkannt, wenn diese frühestens 14 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt wurde. Sie ist bis zu 180 Tage danach gültig. Die Impfbescheinigungen von Personen, die innerhalb von neun Monaten nach der abgeschlossenen Impfung noch keine Boosterimpfung erhalten haben, haben keine Gültigkeit für die Verwendung innerhalb Griechenlands. Im Rahmen der Nachweisführung über eine Impfung, Genesung oder Testung findet auch eine Identitätsprüfung statt. Daher empfiehlt es sich, immer ein aktuelles Ausweisdokument mit sich zu führen. Erfahrungsgemäß werden aber auch digitale Versionen (z. B. als PDF oder Foto auf dem Handy) der Ausweise akzeptiert.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Nachweisführung über eine Impfung, Genesung oder Testung auch eine Identitätsprüfung stattfindet. Führen Sie daher immer ein aktuelles Ausweisdokument mit.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests eines anerkannten Testlabors, sofern Sie kein EUDCC besitzen (s. Einreise).
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
Indonesien - Änderung Einreise, Wegfall Bali, Beschränkungen im Land
Einreise
Visa für deutsche Staatsangehörige können ab sofort auch wieder bei der Einreise beantragt werden. Nähere Informationen hierzu sind bei der indonesischen Immigrationsbehörde zu finden.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Ab 18 Jahren wird zusätzlich ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Für zweifach Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Derzeit gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt.
Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Zweifach Geimpfte benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen den gleichen Testerfordernissen. Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur kostenpflichtigen Isolation in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Jamaika - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Jamaikas.
Alle Einreisenden ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test nachweisen, welcher bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf.
Weitere Informationen zur Einreise bietet die nationale Tourismusorganisation.
Ausreise und Transit
Die meisten Fluggesellschaften und Reedereien haben den regulären Betrieb wiederaufgenommen.
Beschränkungen im Land
Aktuell gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.
Kuba - Änderung Einreise
Ab 6. April 2022 entfällt bei Einreise nach Kuba der zu Jahresbeginn eingeführte PCR-Test. Auch ein Antigen-Test ist nicht mehr notwendig. Das kubanische Fremdenverkehrsamt teilt außerdem mit, dass ein Impfnachweis nicht mehr vorgelegt werden muss. Reisende, die nach Kuba wollen, müssen nur noch das digitale Einreiseformular ausfüllen. Quelle: touristik aktuell
Mauretanien - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens.
Das Einreisevisum wird bei Einreise am Flughafen erteilt. Die Einreise ist nur Genesenen und vollständig Geimpften, geimpft mit WHO-zertifizierten Impfstoff, gestattet. Außerdem muss ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, vorgelegt werden. Kinder unter 12 Jahren sind vom Impferfordernis und von der Testpflicht ausgenommen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Einschränkungen des regulären internationalen Flugverkehrs. Die Landgrenzen Mauretaniens zu Algerien sind geschlossen. Die Landgrenzen zu Senegal und Mali sind für Ein- und Ausreise grundsätzlich geöffnet.
Beschränkungen im Land
Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien. Quelle: AA
Die Landgrenze zwischen Mauretanien und Marokko ist wieder geöffnet. Quelle: Wüstenschiff
Polen - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Polens.
Bei Einreise nach Polen aus der EU, aus einem Schengenstaat oder Drittstaaten bestehen keinerlei Nachweispflichten und auch keine Quarantänepflicht mehr. Aus der Russischen Föderation und Belarus dürfen nur bestimmte Personengruppen einreisen.
Ausführliche Informationen bieten die polnischen Auslandsvertretungen in Deutschland, die polnische Regierung und der polnische Grenzschutz.
Ausreise und Transit
Die Einreiseinformationen werden ebenso wie eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge wird vom polnischen Grenzschutz bereitgestellt.
Beschränkungen im Land
Die meisten der bisher geltenden Einschränkungen, Anforderungen und Verbote wurden aufgehoben. Das polnische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Website , über Twitter und auf der Website der polnischen Regierung über die noch verbliebenen Maßnahmen.
Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert, bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Eine Maskenpflicht besteht nur noch in Gebäuden, in denen gesundheitliche Leistungen erbracht werden, sowie in Apotheken.
Empfehlungen
• Beachten Sie weiterhin die Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC. Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell mögliche Einschränkungen bei zukünftig veränderter Infektionslage und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten besteht die Möglichkeit, die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590 zu kontaktieren.
Slowakei - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Slowakei.
Seit dem 6. April 2022 gibt es keine Registrierungs- und Quarantänepflichten mehr für Einreisen in die Slowakei.
Ausreise und Transit
Seit dem 6. April 2022 gibt es keine Beschränkungen mehr für Transitreisen durch die Slowakei.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur noch bei Versammlungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Personen ab 12 Jahren, die nach Spanien auf dem Luftweg einreisen (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), müssen unabhängig von ihrem Herkunftsland über das Spain Travel Health-Portal prüfen, ob sie mit ihrem digitalen COVID-Zertifikat der EU einreisen können oder auf dem Portal ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen müssen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Für alle Reisenden ab 12 Jahren (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Ab diesem Zeitpunkt muss der Impfnachweis eine Booster-Impfung belegen. Der Impfnachweis über die vollständige Impfung für minderjährige Personen unter 18 Jahren hat kein Ablaufdatum.oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis (Nukleinsäureamplifikationstest, z.B. PCR, LAMP oder TMA) oder Antigen-Schnelltest) erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Tests, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet gelten weitere Gesundheitsmaßnahmen. Nähere Informationen in deutscher Sprache auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die genauen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal.
Ausreise und Transit
Informationen zur Weiterreise nach Portugal finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei Großveranstaltungen im Freien besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer stehen; im Sitzen nur, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100 EUR) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Informationen zu möglichen Einschränkungen in den Autonomen Gemeinschaften werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
Aktuelle und detaillierte Informationen für die Region Andalusien bietet die andalusische Regionalregierung .
Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Regelungen auf den Balearen bietet die balearische Regionalregierung .
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle. Quelle: AA
Vom 6. April 2022 an müssen Reisende, die ein anerkanntes digitales Corona-Zertifikat nachweisen können, kein Einreiseformular für Spanien mehr ausfüllen. Für Ungeimpfte und unvollständig Geimpfte ist jedoch weiterhin bei Check-in und Einreise der Nachweis eines QR-Codes verpflichtend. Diesen erhalten sie nach wie vor bei der Registrierung auf der Seite Spain Travel Health. Bei der Ankunft im Zielgebiet wird unter anderem die Temperatur der Reisenden überprüft. Alle Einzelheiten zu den Änderungen sind auf der Webseite von Turespana abrufbar. Quelle:
touristik aktuell
In Spanien fällt am 20. April 2022 mit wenigen Ausnahmen die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht im Inneren von Gebäuden wird aufgehoben, allerdings nicht in Krankenhäusern, Altersheimen und im öffentlichen Nahverkehr. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene. Ungeimpften Personen wird bei Einreise eine Impfung angeboten.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Ausreise und Transit
Die Nachweispflicht einer Impfung oder eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reguläre internationale Flugverbindungen operieren mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Am 5. April 2022 wurde der nationale Notstand aufgehoben. Es gilt allerdings weiterhin Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen für Personen ab sechs Jahren, Abstandsregeln (mindestens ein Meter) sind einzuhalten. Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung .
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Trinidad und Tobago - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Trinidad und Tobago.
Die Landesgrenzen sind mit Einschränkungen geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gemäß Bestimmungen von Trinidad und Tobago und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR- oder Antigentest können ohne Quarantäne einreisen. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Trinidad und Tobago nachweisen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder unter 18 in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener.
Ausreise und Transit
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Die internationalen Flughäfen sind geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch im Freien. Geschäfte, etc. dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice (Public Health [2019 Novel Coronavirus(2019-nCoV)] Regulations) bekannt gegeben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach erfolgten Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Trinidad und Tobago geltende Auslegung bezieht.
Türkei - Änderung Einreise
Mit Wirkung vom 6. April 2022 hat die Türkei die internationalen Einreisebeschränkungen gelockert. Alle Quarantänemaßnahmen sind aufgehoben. Einreisen dürfen alle Personen, die entweder einen Impfnachweis, ein negatives Ergebnis eines maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorlegen können. Reisende, die nachweisen können, dass sie sich in den vorangegangenen sechs Monaten von dem Virus erholt haben, dürfen ebenfalls einreisen. Quelle: Garda World
Uruguay - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Uruguays.
Für vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige sind Reisen nach Uruguay zu touristischen und sonstigen Zwecken wieder möglich.
Einreisende müssen bei Ankunft einen amtlichen Impfnachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung vorweisen, deren letzte notwendige Dosis mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegt. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind. Minderjährige Personen können auch ungeimpft einreisen.
Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens 20 Tage zurückliegen muss.
Volljährige Ungeimpfte, die keinen Wohnsitz in Uruguay haben, können nur bei Vorliegen zwingender Gründe und nach Erhalt einer Sondergenehmigung einreisen. Sie müssen sich ferner nach Ankunft für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn am siebten Tag ein zweiter negativer PCR-Test durchgeführt wird.
Vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjähre unterliegen keiner Quarantänepflicht. Bei Einreise ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Selbsttests werden nicht anerkannt, die Tests (PCR- oder Antigentest) müssen in einem dafür zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist (frühestens 48 Stunden) vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abzugeben. In der Gesundheitserklärung muss der Impfnachweis und das Testergebnis (PCR- oder Antigen-Test) hochgeladen werden.
Ausreise und Transit
Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise. Für Umsteigeflugverbindungen bestehen keine besonderen Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkte und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten. Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin Infektionsschutz- und Hygieneauflagen. Gleiches gilt für kulturelle und soziale Veranstaltungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Albaniens.
Alle Einreisenden müssen bei Einreise nach Albanien über einen Impfnachweis, ein negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) oder einen Genesenennachweis (nicht älter als sechs Monate) verfügen. Personen ohne entsprechenden Nachweis müssen sich für fünf Tage in Quarantäne begeben und nach zehn Tagen ein negatives Testergebnis vorlegen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Die Grenze zu Griechenland ist ebenfalls wieder geöffnet. Der Grenzübergang Mertziani ist die Öffnungszeit von 8 Uhr bis 20 Uhr (albanische Zeit) geöffnet. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt erkundigen, ob die Grenzübergänge ihrer Zielländer geöffnet sind und welche Einreisebedingungen bestehen.
Beschränkungen im Land
In Albanien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Verstoß droht ein Bußgeld.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Freiwillige PCR-Tests für Reisende können in Albanien durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Informieren Sie sich auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums über zugelassene Labore. Die Anforderungen für die Anerkennung in Deutschland veröffentlicht das RKI.
Bahrain - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der bahrainischen Regierung.
Die Einreise nach Bahrain ist für alle Personen möglich. Bei Ankunft am Flughafen in Bahrain wird kein PCR-Test durchgeführt. Es ist auch kein PCR-Test vor Abflug nach bahrainischen Bestimmungen erforderlich. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Quarantänepflicht befreit.
Die Einreise auf dem Landweg aus Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist ebenso ohne PCR Test möglich. Für Ausreisen nach Saudi-Arabien auf dem Landweg ist nach wie vor ein negativer PCR-Test notwendig. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss vom saudischen Gesundheitsministerium anerkannt sein. Visa für Bahrain werden „on arrival“ am „Causeway“ erteilt.
Ausreise und Transit
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Beschränkungen im Land
Das vierstufige Ampelsystem ist für Bahrain ausgesetzt. Sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden besteht keine Maskenpflicht mehr. Im Rahmen des Hausrechts kann das Tragen von Masken trotzdem obligatorisch sein. Detaillierte Informationen bietet die Webseite der Task Force.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
Brasilien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Brasiliens.
Einreise und Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durchreisen, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie einen Impfschutz nachzuweisen. Es werden Impfstoffe der brasilianischen Gesundheitsbehörde oder der Weltgesundheitsorganisation akzeptiert. Die jeweilige letzte Impfung/Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Der Impfnachweis ist in Papierform oder digital, in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorzulegen.
Impfnachweise welche nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt. Aus dem Impfzertifikat muss hervorgehen: Vollständiger Name der geimpften Person, Name des verwendeten Impfstoffes, Chargennummer, Daten der Impfungen. Genesenennachweise werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Ausgenommen vom Erfordernis eines Impfnachweises sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder für die eine Impfung nicht explizit empfohlen ist. Darunter fallen auch Kinder unter 12 Jahren. Eine Befreiung von der Vorlage des Impfzertifikats gilt auch für brasilianische Staatsangehörige und für Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Brasilien. Diese Personengruppen, die von dem Erfordernis des Impfnachweises befreit sind, müssen bei Einreise einen negativen Antigen/PCR Test vorlegen. Die Abstrichentnahme darf nicht mehr als 24 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Kinder unter 12 Jahren, die in Begleitung von einem geimpften Erwachsenen reisen, müssen keinen Test vorlegen. Unbegleitet reisende Kinder im Alter von zwei bis 12 Jahren müssen einen negativen Test vorlegen, der den genannten Kriterien entspricht. Kinder unter zwei Jahren sind vom Testerfordernis befreit.
Einreisen auf dem Landweg sind nur bei Vorlage eines Impfzertifikates gestattet. Ausnahmen gelten lediglich für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder für die eine Impfung explizit nicht empfohlen wird.
Ausreise und Transit
Internationaler Flughafentransit ist unter denen bei „Einreise“ genannten Kriterien möglich. Auch Transitreisende sind verpflichtet, ein negatives PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis, einen Impfnachweis und eine Gesundheitserklärung beim Check-in gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen.
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt.
In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss eingehalten werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich kurz vor Abreise nochmals über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen für Brasilien.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Reisen Sie neben Ihrem Digitalen COVID-Zertifikat der EU auch mit Ihrem deutschen/internationalen Impfausweis im Original, da für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Theatern, etc. in einigen Städten (z.B. Rio de Janeiro, São Paulo) eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachzuweisen ist.
Griechenland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands. Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg ist seit dem 15. März 2022 die Online-Anmeldepflicht (Passenger Locator Form) entfallen.
Reisende ab fünf Jahren aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Schengen-Raums sowie u.a. aus den Nachbarländern Griechenlands (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), die im Besitz des digitalen COVID-Zertifikats der EU (EUDCC ) sind, können nach Griechenland einreisen. Inhaber des EUDCC (z.B. in der Cov-Pass-App oder Corona-Warn-App) müssen Informationen über ihren Status in Form
• einer COVID-19-Impfbescheinigung, die bis zu neun Monate für diejenigen gültig ist, die ihre erste und zweite Dosis (abhängig vom Impfstoff) erhalten haben, und auf unbestimmte Zeit für diejenigen, die auch die Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, oder
• einer Genesenenbescheinigung, die bis zu 180 Tagen gültig ist, oder
• eines negativen PCR-Tests, dessen Probenentnahme bei Ankunft nicht länger als 72 Stunden zurückliegt, oder
• eines Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
nachweisen.
Informationen zu Regelungen für Einreisende aus anderen, hier nicht aufgeführten Staaten, stellt die griechische Regierung auf der Webseite Destination Greece zur Verfügung.
Ob auch weiterhin die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfpass“, gelb) als Nachweis ausreicht, ist nicht bekannt. Es ist außerdem nicht abschließend geklärt, ob Kreuzimpfungen oder nur eine Impfung nach einer Genesung als vollständiger Impfstatus anerkannt werden. Mit der App „Covid Free GR Verifier“ lässt sich jedoch problemlos selbstständig prüfen, ob das Zertifikat für die Einreise nach Griechenland anerkannt wird.
Unabhängig von den o. a. Einreiseregelungen wird bei Ankunft in Einzelfällen ein verpflichtender kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Bei einem positiven Testergebnis wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel können Reisende den Quarantäne-Ort nicht selbst bestimmen, es sei denn sie haben ein 4- oder 5-Sterne-Hotel gebucht, das den Service von Quarantäne-Zimmern, wie von der griechischen Zivilschutzbehörde vorgeschrieben, gewährleisten kann. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden.
Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen (siehe Ausnahmen unter „Reiseverbindungen“).
Einreisen auf dem Landweg sind über die Grenzstellen Kakavia, Krystallopigi, Mavromati und Mertziani (Albanien), Evzoni (Evzones), Doirani und Niki (Nordmazedonien), Exochi, Nymphaea (Nymfaia), Ormenio und Promachonas (Bulgarien) sowie Kipoi und Kastanies (Türkei) möglich.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 – 20 Uhr möglich.
Ausreise und Transit
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Die Passagiere müssen bei Ankunft die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Sportboote aus der Türkei dürfen ausschließlich die nachfolgend genannten Häfen anlaufen: Kavala, Mytilini und Petra auf Lesbos, Chios, Vathy und Pythagorio auf Samos, Myrina auf Lemnos, Agia Marina auf Leros, Symi, Kalymnos, Skala auf Patmos sowie die Touristenhäfen von Kos und Rhodos.
Beschränkungen im Land
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft.
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen. In Supermärkten und im ÖPNV muss ein doppelter Mund-Nasen-Schutz oder mindestens ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse KN95 getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300 EUR geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden. Zur Kontrolle werden die Polizeikräfte landesweit verstärkt eingesetzt.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
In Geschäften, ÖPNV und Taxis gelten Kapazitätsbeschränkungen. Zutritt zu Innenräumen von bestimmten Einrichtungen, z.B. Gastronomie (Innenräume), Kinos, Museen und Clubs, ist ausschließlich Geimpften und Genesenen gestattet (2G-Regel). In den meisten übrigen Einrichtungen (Einzelhandel, Banken oder Behörden) gilt mindestens die „3G-Regel“. Ungeimpfte oder Nicht-Genesene müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Std.) vorweisen können. Für Minderjährige von vier bis 17 Jahren genügt ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std).
Für überregionale Inlandsreisen mit einem Flugzeug, Zug, Schiff oder Fernbus gilt: Personen ab 18 Jahren benötigen entweder eine Impfbescheinigung, eine Genesenenbescheinigung, einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Std.). Für Minderjährige von vier bis 17 Jahren ist ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std.) ausreichend. Für Fahrten per Schiff müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung kann nur über eine App (z.B. CovPass-App, Corona-Warn-App oder über die griechische App „Covid Free GR Wallet“) oder eine mit Barcode versehene Bescheinigung in der jeweiligen Landessprache des Ausstellungsstaats und zusätzlich mindestens in englischer Sprache geführt werden (ausgenommen Selbsttests).
Nach Erkenntnissen der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland verwenden sowohl offizielle Stellen als auch Hotels und andere private Unternehmen die o.g. App „Covid Free GR Verifier“, um die Gültigkeit von Zertifikaten zu überprüfen.
Das gelbe Impfbuch wird nach Kenntnisstand der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland für die Verwendung innerhalb Griechenlands nicht anerkannt. Eine Genesenenbescheinigung wird zur Verwendung innerhalb Griechenlands nur anerkannt, wenn diese frühestens 14 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt wurde. Sie ist bis zu 180 Tage danach gültig. Die Impfbescheinigungen von Personen, die innerhalb von neun Monaten nach der abgeschlossenen Impfung noch keine Boosterimpfung erhalten haben, haben keine Gültigkeit für die Verwendung innerhalb Griechenlands. Im Rahmen der Nachweisführung über eine Impfung, Genesung oder Testung findet auch eine Identitätsprüfung statt. Daher empfiehlt es sich, immer ein aktuelles Ausweisdokument mit sich zu führen. Erfahrungsgemäß werden aber auch digitale Versionen (z. B. als PDF oder Foto auf dem Handy) der Ausweise akzeptiert.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Nachweisführung über eine Impfung, Genesung oder Testung auch eine Identitätsprüfung stattfindet. Führen Sie daher immer ein aktuelles Ausweisdokument mit.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests eines anerkannten Testlabors, sofern Sie kein EUDCC besitzen (s. Einreise).
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
Indonesien - Änderung Einreise, Wegfall Bali, Beschränkungen im Land
Einreise
Visa für deutsche Staatsangehörige können ab sofort auch wieder bei der Einreise beantragt werden. Nähere Informationen hierzu sind bei der indonesischen Immigrationsbehörde zu finden.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Ab 18 Jahren wird zusätzlich ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Für zweifach Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Derzeit gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt.
Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Zweifach Geimpfte benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen den gleichen Testerfordernissen. Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur kostenpflichtigen Isolation in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Jamaika - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Jamaikas.
Alle Einreisenden ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test nachweisen, welcher bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf.
Weitere Informationen zur Einreise bietet die nationale Tourismusorganisation.
Ausreise und Transit
Die meisten Fluggesellschaften und Reedereien haben den regulären Betrieb wiederaufgenommen.
Beschränkungen im Land
Aktuell gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.
Kuba - Änderung Einreise
Ab 6. April 2022 entfällt bei Einreise nach Kuba der zu Jahresbeginn eingeführte PCR-Test. Auch ein Antigen-Test ist nicht mehr notwendig. Das kubanische Fremdenverkehrsamt teilt außerdem mit, dass ein Impfnachweis nicht mehr vorgelegt werden muss. Reisende, die nach Kuba wollen, müssen nur noch das digitale Einreiseformular ausfüllen. Quelle: touristik aktuell
Mauretanien - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens.
Das Einreisevisum wird bei Einreise am Flughafen erteilt. Die Einreise ist nur Genesenen und vollständig Geimpften, geimpft mit WHO-zertifizierten Impfstoff, gestattet. Außerdem muss ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, vorgelegt werden. Kinder unter 12 Jahren sind vom Impferfordernis und von der Testpflicht ausgenommen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Einschränkungen des regulären internationalen Flugverkehrs. Die Landgrenzen Mauretaniens zu Algerien sind geschlossen. Die Landgrenzen zu Senegal und Mali sind für Ein- und Ausreise grundsätzlich geöffnet.
Beschränkungen im Land
Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien. Quelle: AA
Die Landgrenze zwischen Mauretanien und Marokko ist wieder geöffnet. Quelle: Wüstenschiff
Polen - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Polens.
Bei Einreise nach Polen aus der EU, aus einem Schengenstaat oder Drittstaaten bestehen keinerlei Nachweispflichten und auch keine Quarantänepflicht mehr. Aus der Russischen Föderation und Belarus dürfen nur bestimmte Personengruppen einreisen.
Ausführliche Informationen bieten die polnischen Auslandsvertretungen in Deutschland, die polnische Regierung und der polnische Grenzschutz.
Ausreise und Transit
Die Einreiseinformationen werden ebenso wie eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge wird vom polnischen Grenzschutz bereitgestellt.
Beschränkungen im Land
Die meisten der bisher geltenden Einschränkungen, Anforderungen und Verbote wurden aufgehoben. Das polnische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Website , über Twitter und auf der Website der polnischen Regierung über die noch verbliebenen Maßnahmen.
Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert, bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Eine Maskenpflicht besteht nur noch in Gebäuden, in denen gesundheitliche Leistungen erbracht werden, sowie in Apotheken.
Empfehlungen
• Beachten Sie weiterhin die Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC. Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell mögliche Einschränkungen bei zukünftig veränderter Infektionslage und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten besteht die Möglichkeit, die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590 zu kontaktieren.
Slowakei - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Slowakei.
Seit dem 6. April 2022 gibt es keine Registrierungs- und Quarantänepflichten mehr für Einreisen in die Slowakei.
Ausreise und Transit
Seit dem 6. April 2022 gibt es keine Beschränkungen mehr für Transitreisen durch die Slowakei.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur noch bei Versammlungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Personen ab 12 Jahren, die nach Spanien auf dem Luftweg einreisen (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), müssen unabhängig von ihrem Herkunftsland über das Spain Travel Health-Portal prüfen, ob sie mit ihrem digitalen COVID-Zertifikat der EU einreisen können oder auf dem Portal ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen müssen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Für alle Reisenden ab 12 Jahren (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Ab diesem Zeitpunkt muss der Impfnachweis eine Booster-Impfung belegen. Der Impfnachweis über die vollständige Impfung für minderjährige Personen unter 18 Jahren hat kein Ablaufdatum.oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis (Nukleinsäureamplifikationstest, z.B. PCR, LAMP oder TMA) oder Antigen-Schnelltest) erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Tests, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet gelten weitere Gesundheitsmaßnahmen. Nähere Informationen in deutscher Sprache auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die genauen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal.
Ausreise und Transit
Informationen zur Weiterreise nach Portugal finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei Großveranstaltungen im Freien besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer stehen; im Sitzen nur, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100 EUR) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Informationen zu möglichen Einschränkungen in den Autonomen Gemeinschaften werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
Aktuelle und detaillierte Informationen für die Region Andalusien bietet die andalusische Regionalregierung .
Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Regelungen auf den Balearen bietet die balearische Regionalregierung .
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle. Quelle: AA
Vom 6. April 2022 an müssen Reisende, die ein anerkanntes digitales Corona-Zertifikat nachweisen können, kein Einreiseformular für Spanien mehr ausfüllen. Für Ungeimpfte und unvollständig Geimpfte ist jedoch weiterhin bei Check-in und Einreise der Nachweis eines QR-Codes verpflichtend. Diesen erhalten sie nach wie vor bei der Registrierung auf der Seite Spain Travel Health. Bei der Ankunft im Zielgebiet wird unter anderem die Temperatur der Reisenden überprüft. Alle Einzelheiten zu den Änderungen sind auf der Webseite von Turespana abrufbar. Quelle:
touristik aktuell
In Spanien fällt am 20. April 2022 mit wenigen Ausnahmen die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht im Inneren von Gebäuden wird aufgehoben, allerdings nicht in Krankenhäusern, Altersheimen und im öffentlichen Nahverkehr. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene. Ungeimpften Personen wird bei Einreise eine Impfung angeboten.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Ausreise und Transit
Die Nachweispflicht einer Impfung oder eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reguläre internationale Flugverbindungen operieren mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Am 5. April 2022 wurde der nationale Notstand aufgehoben. Es gilt allerdings weiterhin Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen für Personen ab sechs Jahren, Abstandsregeln (mindestens ein Meter) sind einzuhalten. Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung .
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Trinidad und Tobago - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Trinidad und Tobago.
Die Landesgrenzen sind mit Einschränkungen geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gemäß Bestimmungen von Trinidad und Tobago und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR- oder Antigentest können ohne Quarantäne einreisen. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Trinidad und Tobago nachweisen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder unter 18 in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener.
Ausreise und Transit
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Die internationalen Flughäfen sind geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch im Freien. Geschäfte, etc. dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice (Public Health [2019 Novel Coronavirus(2019-nCoV)] Regulations) bekannt gegeben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach erfolgten Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Trinidad und Tobago geltende Auslegung bezieht.
Türkei - Änderung Einreise
Mit Wirkung vom 6. April 2022 hat die Türkei die internationalen Einreisebeschränkungen gelockert. Alle Quarantänemaßnahmen sind aufgehoben. Einreisen dürfen alle Personen, die entweder einen Impfnachweis, ein negatives Ergebnis eines maximal 72 Stunden alten PCR-Tests oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorlegen können. Reisende, die nachweisen können, dass sie sich in den vorangegangenen sechs Monaten von dem Virus erholt haben, dürfen ebenfalls einreisen. Quelle: Garda World
Uruguay - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Uruguays.
Für vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige sind Reisen nach Uruguay zu touristischen und sonstigen Zwecken wieder möglich.
Einreisende müssen bei Ankunft einen amtlichen Impfnachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung vorweisen, deren letzte notwendige Dosis mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegt. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind. Minderjährige Personen können auch ungeimpft einreisen.
Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens 20 Tage zurückliegen muss.
Volljährige Ungeimpfte, die keinen Wohnsitz in Uruguay haben, können nur bei Vorliegen zwingender Gründe und nach Erhalt einer Sondergenehmigung einreisen. Sie müssen sich ferner nach Ankunft für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn am siebten Tag ein zweiter negativer PCR-Test durchgeführt wird.
Vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjähre unterliegen keiner Quarantänepflicht. Bei Einreise ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Selbsttests werden nicht anerkannt, die Tests (PCR- oder Antigentest) müssen in einem dafür zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist (frühestens 48 Stunden) vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abzugeben. In der Gesundheitserklärung muss der Impfnachweis und das Testergebnis (PCR- oder Antigen-Test) hochgeladen werden.
Ausreise und Transit
Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise. Für Umsteigeflugverbindungen bestehen keine besonderen Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkte und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten. Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin Infektionsschutz- und Hygieneauflagen. Gleiches gilt für kulturelle und soziale Veranstaltungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.04.2022
Brasilien - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Brasiliens.
Einreise und Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durchreisen, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie einen Impfschutz nachzuweisen. Es werden Impfstoffe der brasilianischen Gesundheitsbehörde oder der Weltgesundheitsorganisation akzeptiert. Die jeweilige letzte Impfung/Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Der Impfnachweis ist in Papierform oder digital, in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorzulegen.
Impfnachweise welche nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt. Aus dem Impfzertifikat muss hervorgehen: Vollständiger Name der geimpften Person, Name des verwendeten Impfstoffes, Chargennummer, Daten der Impfungen. Genesenennachweise werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Ausgenommen vom Erfordernis eines Impfnachweises sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder für die eine Impfung nicht explizit empfohlen ist. Darunter fallen auch Kinder unter 12 Jahren. Eine Befreiung von der Vorlage des Impfzertifikats gilt auch für brasilianische Staatsangehörige und für Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Brasilien. Diese Personengruppen, die von dem Erfordernis des Impfnachweises befreit sind, müssen bei Einreise einen negativen Antigen/PCR Test vorlegen. Die Abstrichentnahme darf nicht mehr als 24 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Kinder unter 12 Jahren, die in Begleitung von einem geimpften Erwachsenen reisen, müssen keinen Test vorlegen. Unbegleitet reisende Kinder im Alter von zwei bis 12 Jahren müssen einen negativen Test vorlegen, der den genannten Kriterien entspricht. Kinder unter zwei Jahren sind vom Testerfordernis befreit.
Einreisen auf dem Landweg sind nur bei Vorlage eines Impfzertifikates gestattet. Ausnahmen gelten lediglich für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder für die eine Impfung explizit nicht empfohlen wird.
Ausreise und Transit
Internationaler Flughafentransit ist unter den bei Einreise genannten Kriterien möglich. Auch Transitreisende sind verpflichtet einen Impfnachweis beim Check-in gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen.
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. Die Maskenpflicht innerhalb Brasiliens ist nicht einheitlich geregelt, weshalb Reisende gebeten werden, sich nach den lokalen Bestimmungen zu erkundigen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich kurz vor Abreise nochmals über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen für Brasilien.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Reisen Sie neben Ihrem Digitalen COVID-Zertifikat der EU auch mit Ihrem deutschen/internationalen Impfausweis im Original, da für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Theatern, etc. in einigen Städten (z.B. Rio de Janeiro, São Paulo) eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachzuweisen ist.
Grenada - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Grenadas.
Seit dem 5. April 2022 sind alle pandemiebedingten Reisebeschränkungen aufgehoben. Einzelheiten veröffentlichen das Gesundheitsministerium von Grenada und die Grenada Tourism Authority.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Alle pandemiebedingten Einschränkungen sind aufgehoben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den aktuellen Einreisebestimmungen (Travel Protocols) der Regierung von Grenada und den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
Für die Einreise kommen derzeit keine pandemiebedingten Sonderregelungen zur Anwendung.
Ausreise und Transit
Transit durch das Vereinigte Königreich ist problemlos möglich.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind erlaubt.
Flugverbindungen und zum Teil auch Zugverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der Fährverkehr mit P&O Ferries zwischen Dover und Calais ist aktuell ausgesetzt. Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Frankreich ist mit sehr langen Wartezeiten und Nichtbeförderung zu rechnen.
Beschränkungen im Land
England: Eine Maskenpflicht besteht nur noch in gesundheitlichen Einrichtungen oder Pflegeheimen. Einzelheiten können der Webseite der englischen Regierung entnommen werden.
Schottland: Eine Maskenpflicht im Nahverkehr und den meisten Innenräumen (z.B. Geschäfte) gilt bis mindestens 18. April 2022. Einzelheiten können der Webseite der schottischen Regierung entnommen werden.
Wales: Das Tragen einer Maske bleibt in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen verpflichtend; Einzelheiten können der Webseite der walisischen Regierung entnommen werden.
Nordirland: Maßnahmen, wie das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften oder anderen Veranstaltungsräumen werden empfohlen.
Einzelheiten können der Webseite der nordirischen Regierung entnommen werden.
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Guernsey/Alderney: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
Jersey: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
Isle of Man: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
Gibraltar: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
Einreisen nach Anguilla sind möglich. Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden , Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über aktuelle Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan.
Kroatien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Kroatien hebt fast alle Corona-Beschränkungen auf. EU-Bürgerinnen und -Bürger können von kommenden Samstag 9. April 2022 an ohne den bisher vorgeschriebenen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis ins Land kommen. Auch die Maskenpflicht entfällt weitgehend. Mund und Nase müssen künftig nur noch in Gesundheitseinrichtungen sowie in Alten- und Pflegeheimen bedeckt werden. Quelle: tagesschau.de
Kuba - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Kubas.
Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen eine COVID-19-Infektion sowie eines negativen Tests entfällt. Bislang war ein negativer PCR-Test verpflichtend. Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) abgeben. Diese ist, zusammen mit weiteren Informationen zu Einreise und Zollangaben, verpflichtend online über das System „D’Viajeros" abzugeben.
Stichprobenartig, im Verdachtsfall oder bei Reisenden aus Ländern mit erhöhtem Infektionsrisiko, können PCR- oder Antigen-Tests bei Einreise vorgenommen werden.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. Die Kosten dafür tragen die Reisenden. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.
Positiv auf eine COVID-19-Infektion getestete Reisende werden in dafür vorgesehenen Einrichtungen auf eigene Kosten isoliert. Alle Kontaktpersonen müssen damit rechnen, zur Isolation und weiteren Untersuchung in dafür vorgesehene Einrichtungen (ebenfalls kostenpflichtig) gebracht zu werden.
Ausreise und Transit
Die Flughäfen sind in allen Provinzen (außer Cayo Coco) für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Direkte Flugverbindungen von Deutschland bestehen aktuell nach Havanna, Varadero und Holguín.
Beschränkungen im Land
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Es besteht Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind weiterhin eingeschränkt. Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter zu den aktuellen Beförderungsbedingungen und möglichen Änderungen im Flugplan.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
Litauen - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der litauischen Regierung.
Für Einreisende aus Deutschland besteht derzeit grundsätzlich keine Quarantäne- und Testpflicht. Es werden auch keine Nachweise über Impfung oder Genesung oder ein negativer PCR-Test verlangt.
Ausreise und Transit
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Beschränkungen im Land
In öffentlich zugänglichen Innenräumen wird das Tragen von Masken empfohlen, unabhängig vom Impfstatus. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht weiterhin Maskenpflicht und es ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren. Eine Quarantänepflicht für fünf Tage besteht nur für Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden bzw., die mit einem positiven Testergebnis rechnen. Kontaktpersonen wird empfohlen, sich zu isolieren; eine Verpflichtung besteht nicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter: 1808 (in Litauen) oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Monaco - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Monacos.
Die monegassische Regierung unterscheidet zwischen Reisenden aus „grün“, „orange“ und „rot“ eingestuften Ländern. Als „grün“ eingestufte Länder gelten u.a. Deutschland und alle EU-Staaten. Die Einstufungen anderer Länder können auf dieser Webseite nachgelesen werden.
Einreisende ab 16 Jahren aus diesen Ländern müssen einen höchstens 24 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Alternativ ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der mindestens 11 Tage, jedoch höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion zu erbringen. Ausgenommen sind Reisende aus den französischen Départements Alpes Maritimes und Var sowie der italienischen Provinz Imperia, Berufspendler und Grenzgänger (Schüler und Studierende), beruflich Reisende, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen, und Reisende, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind.
Die Einreise aus Ländern, die von der monegassischen Regierung als „orange“ oder „rot“ eingestuft sind, unterliegen weitergehenden Beschränkungen.
Ohne ein entsprechendes Testergebnis bzw. einen Impfnachweis werden Einreisende durch die monegassische Gesundheitsbehörde zur Einhaltung einer Quarantäne verpflichtet. Durch Vornahme eines PCR-Tests in einem lizenzierten Labor vor Ort kann die Quarantäne verkürzt werden.
Bei Hotelaufenthalten sind die oben aufgeführten Nachweise vorzulegen. Ohne ausreichende Nachweise wird der Zugang zum Hotel verweigert. Im Falle eines positiven Testergebnisses oder einer Erkrankung ist die Selbstisolierung im Hotelzimmer vorzunehmen. Das Hotel wird den örtlichen Arzt informieren.
Die monegassischen Behörden stellen den digitalen Impfpass (Monaco Safe Pass = pass sanitaire) für in Monaco negativ getestete, genesene oder vollständig geimpfte Personen aus. Dieser ist gültig für die Länder Monaco und Frankreich und kann auf Antrag in das Digitale COVID-Zertifikat der EU umgewandelt werden. Auch Impfnachweise anderer Staaten werden in Monaco anerkannt. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der monegassischen Regierung veröffentlicht.
Privatjachten auch mit ausländischer Flagge können in den Hafen von Monaco einlaufen. Privatjachten mit Besatzung müssen sich mit 48 Stunden Vorlauf bei der Seepolizeiabteilung der monegassischen Sicherheitsbehörde anmelden.
Ausreise und Transit
Es gibt keine COVID-19-bedingen Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die Vorlage eines „Pass sanitaire“ beim Besuch von Gastronomiebetrieben, Kinos, Geschäften, usw. ist seit dem 25. März 2022 nicht mehr notwendig. Ausgenommen hiervon sind Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheime.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der monegassischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, gehen Sie nicht unangekündigt zu einem Arzt, sondern kontaktieren Sie den Feuerwehrnotruf 18 oder 112. Eine Informationshotline ist täglich von 9 bis 20 Uhr telefonisch erreichbar: +377 92 05 55 00 und per E-Mail.
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle der coronaspezifischen Einreisevoraussetzungen finden stichprobenartig statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.
Beschränkungen im Land
In Österreich gilt in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die FFP2-Maskenpflicht, etwa in der Gastronomie, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Veranstaltungen und bei Dienstleitungen aller Art.
Weitere detaillierte Informationen zu aktuellen Maßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
St. Lucia - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Lucia.
Geimpfte Reisende ab fünf Jahren müssen einen vollständigen Impfzyklus nach den Bestimmungen von St. Lucia mitführen und bei Einreise vorweisen.
Nicht vollständig geimpfte Reisende ab fünf Jahren müssen bei Einreise einen maximal fünf Tage alten negativen PCR-Test mitführen und die ersten sieben Tage in einer dafür zugelassenen Unterkunft verbringen. Wer keine der o.g. Einreiseregeln erfüllt, wird bei Einreise getestet und muss in staatlicher Quarantäne das Testergebnis abwarten.
Alle Reisenden sollen ein ausgefülltes Einreiseformular (Health Screening Form) ausgedruckt bei Einreise mitführen.
Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia. Für Teilnehmer an Kreuzfahrten gibt es spezielle Regelungen unter dem Stichwort „Cruise Arrivals“.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise gelten keine besonderen Bestimmungen. Informationen zu ihren Beförderungsbestimmungen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Die Grenzen sind geöffnet, der Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Vollständig geimpfte Ausländer dürfen sich nach der Einreise frei auf der Insel bewegen. Restaurants dürfen nur von vollständig geimpften Personen besucht werden. Großveranstaltungen und Feiern in der Öffentlichkeit sind verboten. Ungeimpfte Ausländer dürfen nur mit erheblichen Einschränkungen an den Strand. Maskenpflicht besteht am Flughafen, in Taxis und überall, wo kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in St. Lucia geltende Auslegung bezieht.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Brasiliens.
Einreise und Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durchreisen, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie einen Impfschutz nachzuweisen. Es werden Impfstoffe der brasilianischen Gesundheitsbehörde oder der Weltgesundheitsorganisation akzeptiert. Die jeweilige letzte Impfung/Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Der Impfnachweis ist in Papierform oder digital, in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorzulegen.
Impfnachweise welche nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt. Aus dem Impfzertifikat muss hervorgehen: Vollständiger Name der geimpften Person, Name des verwendeten Impfstoffes, Chargennummer, Daten der Impfungen. Genesenennachweise werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Ausgenommen vom Erfordernis eines Impfnachweises sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder für die eine Impfung nicht explizit empfohlen ist. Darunter fallen auch Kinder unter 12 Jahren. Eine Befreiung von der Vorlage des Impfzertifikats gilt auch für brasilianische Staatsangehörige und für Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Brasilien. Diese Personengruppen, die von dem Erfordernis des Impfnachweises befreit sind, müssen bei Einreise einen negativen Antigen/PCR Test vorlegen. Die Abstrichentnahme darf nicht mehr als 24 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Kinder unter 12 Jahren, die in Begleitung von einem geimpften Erwachsenen reisen, müssen keinen Test vorlegen. Unbegleitet reisende Kinder im Alter von zwei bis 12 Jahren müssen einen negativen Test vorlegen, der den genannten Kriterien entspricht. Kinder unter zwei Jahren sind vom Testerfordernis befreit.
Einreisen auf dem Landweg sind nur bei Vorlage eines Impfzertifikates gestattet. Ausnahmen gelten lediglich für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder für die eine Impfung explizit nicht empfohlen wird.
Ausreise und Transit
Internationaler Flughafentransit ist unter den bei Einreise genannten Kriterien möglich. Auch Transitreisende sind verpflichtet einen Impfnachweis beim Check-in gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen.
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. Die Maskenpflicht innerhalb Brasiliens ist nicht einheitlich geregelt, weshalb Reisende gebeten werden, sich nach den lokalen Bestimmungen zu erkundigen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich kurz vor Abreise nochmals über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen für Brasilien.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, nehmen Sie vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung auf.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der brasilianischen Regierung.
• Reisen Sie neben Ihrem Digitalen COVID-Zertifikat der EU auch mit Ihrem deutschen/internationalen Impfausweis im Original, da für den Besuch von Sehenswürdigkeiten, Theatern, etc. in einigen Städten (z.B. Rio de Janeiro, São Paulo) eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachzuweisen ist.
Grenada - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Grenadas.
Seit dem 5. April 2022 sind alle pandemiebedingten Reisebeschränkungen aufgehoben. Einzelheiten veröffentlichen das Gesundheitsministerium von Grenada und die Grenada Tourism Authority.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Alle pandemiebedingten Einschränkungen sind aufgehoben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den aktuellen Einreisebestimmungen (Travel Protocols) der Regierung von Grenada und den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
Für die Einreise kommen derzeit keine pandemiebedingten Sonderregelungen zur Anwendung.
Ausreise und Transit
Transit durch das Vereinigte Königreich ist problemlos möglich.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind erlaubt.
Flugverbindungen und zum Teil auch Zugverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen. Der Fährverkehr mit P&O Ferries zwischen Dover und Calais ist aktuell ausgesetzt. Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Frankreich ist mit sehr langen Wartezeiten und Nichtbeförderung zu rechnen.
Beschränkungen im Land
England: Eine Maskenpflicht besteht nur noch in gesundheitlichen Einrichtungen oder Pflegeheimen. Einzelheiten können der Webseite der englischen Regierung entnommen werden.
Schottland: Eine Maskenpflicht im Nahverkehr und den meisten Innenräumen (z.B. Geschäfte) gilt bis mindestens 18. April 2022. Einzelheiten können der Webseite der schottischen Regierung entnommen werden.
Wales: Das Tragen einer Maske bleibt in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen verpflichtend; Einzelheiten können der Webseite der walisischen Regierung entnommen werden.
Nordirland: Maßnahmen, wie das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften oder anderen Veranstaltungsräumen werden empfohlen.
Einzelheiten können der Webseite der nordirischen Regierung entnommen werden.
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Guernsey/Alderney: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
Jersey: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
Isle of Man: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
Gibraltar: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
Einreisen nach Anguilla sind möglich. Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden , Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über aktuelle Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan.
Kroatien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Kroatien hebt fast alle Corona-Beschränkungen auf. EU-Bürgerinnen und -Bürger können von kommenden Samstag 9. April 2022 an ohne den bisher vorgeschriebenen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis ins Land kommen. Auch die Maskenpflicht entfällt weitgehend. Mund und Nase müssen künftig nur noch in Gesundheitseinrichtungen sowie in Alten- und Pflegeheimen bedeckt werden. Quelle: tagesschau.de
Kuba - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Kubas.
Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen eine COVID-19-Infektion sowie eines negativen Tests entfällt. Bislang war ein negativer PCR-Test verpflichtend. Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) abgeben. Diese ist, zusammen mit weiteren Informationen zu Einreise und Zollangaben, verpflichtend online über das System „D’Viajeros" abzugeben.
Stichprobenartig, im Verdachtsfall oder bei Reisenden aus Ländern mit erhöhtem Infektionsrisiko, können PCR- oder Antigen-Tests bei Einreise vorgenommen werden.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. Die Kosten dafür tragen die Reisenden. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.
Positiv auf eine COVID-19-Infektion getestete Reisende werden in dafür vorgesehenen Einrichtungen auf eigene Kosten isoliert. Alle Kontaktpersonen müssen damit rechnen, zur Isolation und weiteren Untersuchung in dafür vorgesehene Einrichtungen (ebenfalls kostenpflichtig) gebracht zu werden.
Ausreise und Transit
Die Flughäfen sind in allen Provinzen (außer Cayo Coco) für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Direkte Flugverbindungen von Deutschland bestehen aktuell nach Havanna, Varadero und Holguín.
Beschränkungen im Land
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Es besteht Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind weiterhin eingeschränkt. Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter zu den aktuellen Beförderungsbedingungen und möglichen Änderungen im Flugplan.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
Litauen - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der litauischen Regierung.
Für Einreisende aus Deutschland besteht derzeit grundsätzlich keine Quarantäne- und Testpflicht. Es werden auch keine Nachweise über Impfung oder Genesung oder ein negativer PCR-Test verlangt.
Ausreise und Transit
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Beschränkungen im Land
In öffentlich zugänglichen Innenräumen wird das Tragen von Masken empfohlen, unabhängig vom Impfstatus. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht weiterhin Maskenpflicht und es ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren. Eine Quarantänepflicht für fünf Tage besteht nur für Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden bzw., die mit einem positiven Testergebnis rechnen. Kontaktpersonen wird empfohlen, sich zu isolieren; eine Verpflichtung besteht nicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter: 1808 (in Litauen) oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Monaco - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Monacos.
Die monegassische Regierung unterscheidet zwischen Reisenden aus „grün“, „orange“ und „rot“ eingestuften Ländern. Als „grün“ eingestufte Länder gelten u.a. Deutschland und alle EU-Staaten. Die Einstufungen anderer Länder können auf dieser Webseite nachgelesen werden.
Einreisende ab 16 Jahren aus diesen Ländern müssen einen höchstens 24 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Alternativ ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der mindestens 11 Tage, jedoch höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion zu erbringen. Ausgenommen sind Reisende aus den französischen Départements Alpes Maritimes und Var sowie der italienischen Provinz Imperia, Berufspendler und Grenzgänger (Schüler und Studierende), beruflich Reisende, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen, und Reisende, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind.
Die Einreise aus Ländern, die von der monegassischen Regierung als „orange“ oder „rot“ eingestuft sind, unterliegen weitergehenden Beschränkungen.
Ohne ein entsprechendes Testergebnis bzw. einen Impfnachweis werden Einreisende durch die monegassische Gesundheitsbehörde zur Einhaltung einer Quarantäne verpflichtet. Durch Vornahme eines PCR-Tests in einem lizenzierten Labor vor Ort kann die Quarantäne verkürzt werden.
Bei Hotelaufenthalten sind die oben aufgeführten Nachweise vorzulegen. Ohne ausreichende Nachweise wird der Zugang zum Hotel verweigert. Im Falle eines positiven Testergebnisses oder einer Erkrankung ist die Selbstisolierung im Hotelzimmer vorzunehmen. Das Hotel wird den örtlichen Arzt informieren.
Die monegassischen Behörden stellen den digitalen Impfpass (Monaco Safe Pass = pass sanitaire) für in Monaco negativ getestete, genesene oder vollständig geimpfte Personen aus. Dieser ist gültig für die Länder Monaco und Frankreich und kann auf Antrag in das Digitale COVID-Zertifikat der EU umgewandelt werden. Auch Impfnachweise anderer Staaten werden in Monaco anerkannt. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der monegassischen Regierung veröffentlicht.
Privatjachten auch mit ausländischer Flagge können in den Hafen von Monaco einlaufen. Privatjachten mit Besatzung müssen sich mit 48 Stunden Vorlauf bei der Seepolizeiabteilung der monegassischen Sicherheitsbehörde anmelden.
Ausreise und Transit
Es gibt keine COVID-19-bedingen Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die Vorlage eines „Pass sanitaire“ beim Besuch von Gastronomiebetrieben, Kinos, Geschäften, usw. ist seit dem 25. März 2022 nicht mehr notwendig. Ausgenommen hiervon sind Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheime.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der monegassischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, gehen Sie nicht unangekündigt zu einem Arzt, sondern kontaktieren Sie den Feuerwehrnotruf 18 oder 112. Eine Informationshotline ist täglich von 9 bis 20 Uhr telefonisch erreichbar: +377 92 05 55 00 und per E-Mail.
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle der coronaspezifischen Einreisevoraussetzungen finden stichprobenartig statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.
Beschränkungen im Land
In Österreich gilt in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die FFP2-Maskenpflicht, etwa in der Gastronomie, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Veranstaltungen und bei Dienstleitungen aller Art.
Weitere detaillierte Informationen zu aktuellen Maßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz , dem Bundesministerium für Inneres und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der österreichischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
St. Lucia - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Lucia.
Geimpfte Reisende ab fünf Jahren müssen einen vollständigen Impfzyklus nach den Bestimmungen von St. Lucia mitführen und bei Einreise vorweisen.
Nicht vollständig geimpfte Reisende ab fünf Jahren müssen bei Einreise einen maximal fünf Tage alten negativen PCR-Test mitführen und die ersten sieben Tage in einer dafür zugelassenen Unterkunft verbringen. Wer keine der o.g. Einreiseregeln erfüllt, wird bei Einreise getestet und muss in staatlicher Quarantäne das Testergebnis abwarten.
Alle Reisenden sollen ein ausgefülltes Einreiseformular (Health Screening Form) ausgedruckt bei Einreise mitführen.
Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia. Für Teilnehmer an Kreuzfahrten gibt es spezielle Regelungen unter dem Stichwort „Cruise Arrivals“.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise gelten keine besonderen Bestimmungen. Informationen zu ihren Beförderungsbestimmungen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Die Grenzen sind geöffnet, der Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Vollständig geimpfte Ausländer dürfen sich nach der Einreise frei auf der Insel bewegen. Restaurants dürfen nur von vollständig geimpften Personen besucht werden. Großveranstaltungen und Feiern in der Öffentlichkeit sind verboten. Ungeimpfte Ausländer dürfen nur mit erheblichen Einschränkungen an den Strand. Maskenpflicht besteht am Flughafen, in Taxis und überall, wo kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in St. Lucia geltende Auslegung bezieht.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 08.04.2022
Äthiopien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Äthiopiens.
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der militärischen Auseinandersetzung weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis oft uneinheitlich umgesetzt, sodass es vor Ort zu Abweichungen der im Folgenden geschilderten Maßgaben kommen kann.
Reisende, die eine vollständige Impfung nachweisen können oder einen Genesenenbescheid vorlegen, der nicht älter als 90 Tage ist, benötigen zur Einreise kein PCR-Testzertifikat. Als vollständig geimpft gelten Reisende, deren Impfung(en) mit den folgenden Impfstoffen bei Einreise bereits mindestens zwei Wochen zurückliegen:
• Johnson and Johnson (1 Impfdosis) oder
• Astra-Zeneca, Sinopharm, Sinovac, Moderna, BioNTech/Pfizer (2 Impfdosen).
Reisende ab zwölf Jahren, die keine vollständige Impfung oder Genesenenstatus nachweisen können, müssen ein negatives PCR-Testzertifikat in englischer Sprache vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Inhaber von Diplomatenpässen, die keine vollständige Impfung oder Genesenenstatus nachweisen können, müssen sich bei Ankunft einem Test unterziehen. Fällt dieser positiv aus oder verweigert der/die Einreisende den Test, besteht die Verpflichtung zur siebentägigen Selbstisolation.
Bislang nicht durchgesetzt wird die Regelung vom 2. Juni 2021, wonach Reisende für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorlegen müssen.
Ausreise und Transit
Transitpassagiere dürfen den Flughafen in der Regel nicht verlassen. Bei einem Transitaufenthalt von mehr als 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug i. d. R. eine Quarantäne auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel. Transitpassagiere, die sich nur im Flughafen bzw. im Quarantänehotel aufhalten, sind von der Pflicht zur Vorlage eines Test-, Genesenen- oder Impfnachweises ausgenommen.
Transitpassagiere, die den Transitbereich oder das Transithotel verlassen, müssen eine vollständige Impfung nachweisen können oder einen Genesenenbescheid vorlegen, der nicht älter als 90 Tage ist, oder einen Antigen RDT Test im Transithotel bzw. am Flughafen durchführen lassen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Bereich vorgeschrieben. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. In einzelnen Bundesstaaten können weitergehende Einschränkungen wie Verkehrsbeschränkungen gelten. Hotels, Gaststätten, etc. sind unter Auflagen geöffnet.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei allen Flugreisen nach oder über Äthiopien die geltenden Testpflichten Ihrer Ziel- und Transitländer.
Andorra - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Andorras.
Reisende aus Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten können ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und ohne COVID-Test einreisen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Spanien.
Für eine Weiterreise nach Frankreich muss ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre und im Falle eines Aufenthalts von weniger als 24 Stunden in Ariège und den östlichen Pyrenäen. Weitere Informationen erteilen die französischen Behörden.
Beschränkungen im Land
Es bestehen bis auf wenige Ausnahmen (beispielsweise Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen) keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.
Burkina Faso - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der burkinischen Regierung.
Burkina Faso hat seine Luft- und Landgrenzen geöffnet. Bei Einreise ist in jedem Fall neben dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung zwingend ein mindestens 14 Tage alter Impfnachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorzulegen. Neben dem (gelben) Impfausweis der Weltgesundheitsbehörde WHO (sog. „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) oder dem offiziellen nationale Impfnachweis von Burkina Faso sollte auch das (digitale) Impfzertifikat der EU mitgeführt werden. Sollte kein anerkannter Impfnachweis vorliegen, ist zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Am Flughafen gilt Maskenpflicht.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist erneut zwingend ein Nachweis über eine vollständige Impfung identisch zur Einreise vorzuweisen, bzw. wieder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sind zu beachten. Grundsätzlich kann es bei der Ausreise aus Burkina Faso zu Verzögerungen in den Testzentren und Labors kommen, sodass nicht gewährleistet ist, dass das Testergebnis den Vorgaben entsprechend pünktlich vorliegt.
Es bestehen regelmäßige Linienverbindungen nach Europa.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht in vielen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der burkinischen Regierung.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Die Einreise nach Israel ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Reisende müssen grundsätzlich ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der PCR-Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug bzw. vor Einreise über eine Landesgrenze durchgeführt worden sein. Ausnahmen davon gelten u.a. für israelische Staatsangehörige und Personen mit israelischer ID-Karte, sowie für Wiedereinreisende, die Israel für weniger als 72 Stunden verlassen haben. Für touristische Einreisen nach Israel gilt keine Ausnahme.
Für alle Reisenden ist ein kostenpflichtiger PCR-Test unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion bzw. nach dem Passieren des Grenzübergangs verpflichtend.
Bei Einreisen besteht für alle Reisenden eine Isolationspflicht für die Dauer von 24 Stunden, sofern das PCR-Testergebnis vom Flughafen bzw. vom Grenzübergang nicht vorher vorliegt.
Reisende sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung im Rahmen der Einreiseanmeldung (Entry Statement) innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang hochzuladen. Nach Ausfüllen des „Entry Statement“ erhält der Reisende per SMS oder Email eine Information des Ministry of Health über die Quarantänedauer und weitere Anweisungen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen und nach israelischer Definition nicht als geimpft oder genesen gelten, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung , die mindestens 45 Tage vor der geplanten Einreise zu beantragen ist und nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke, Jordan River/Sheikh Hussein und Yitzak Rabin/Wadi Araba nach Jordanien sowie Taba nach Ägypten sind täglich für einige Stunden geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen am Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke ein jordanisches Visum, das vorab einzuholen ist. Inhaber einer palästinensischen oder israelischen Personenkennziffer müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
In Israel besteht in Innenräumen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
Japan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Seit dem 8. April 2022 hat Japan das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland aufgehoben.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige jedoch weiterhin ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility) ist wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen. Touristische Reisen hingegen sind weiterhin nicht möglich.
Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung („re-entry permit“) sind davon nicht betroffen. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem Quarantäneregeln einzuhalten. Deutschland gilt nicht mehr als Virusvariantengebiet. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Die Quarantäne beträgt derzeit sieben Tage für alle Einreisenden.
Einreisende aus Deutschland, die nachweislich eine von Japan anerkannte COVID-19-Booster-Impfung erhalten haben, sind seit dem 3. März 2022 von den Quarantäneregeln vollständig befreit. Einreisende aus Deutschland mit vollständigem Impfschutz (jedoch ohne Boosterimpfung) oder ohne anerkannten Impfnachweis müssen sich nach der Ankunft direkt in häusliche Quarantäne begeben. Mit einem negativen COVID-19-Testergebnis am dritten Tag kann die häusliche Quarantäne beendet werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen dann wieder benutzt werden. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Ausreise und Transit
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Kroatien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kroatiens.
Reisende aus Deutschland sowie dem EU/EWR- und Schengen-Raum können derzeit ohne Einschränkungen nach Kroatien einreisen. Über die jeweils geltenden Einreisebestimmungen informiert das kroatische Innenministerium. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen Test- und Quarantäneauflagen können mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet werden.
Ausreise und Transit
Sofern Einreisende COVID-bezogenen Auflagen unterliegen, ist ein Transit durch Kroatien ohne digitales COVID-Zertifikat der EU, Impf-, Genesenen- oder Testnachweis gleichwohl erlaubt, sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet.
Der Fährverkehr zu den Inseln läuft regelmäßig, die Verbindungen werden auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt derzeit nur in medizinischen und Pflegeeinrichtungen.
Sollten einzelne Gespanschaften aufgrund ansteigenden Infektionsgeschehens regional beschränkte Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, werden diese auf der Webseite der kroatischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Auch nach Malta können nun un- beziehungsweise nicht vollständig geimpfte Urlauber wieder einreisen, ohne sich anschließend selbst isolieren zu müssen. Ab Montag 11. April 2022 entfällt die Quarantänepflicht. Notwendig ist jedoch weiterhin ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis beziehungsweise der Nachweis über eine Genesung innerhalb der vergangenen sechs Monate. Der PCR-Test – der Abstrich muss durch die Nase vorgenommen werden – darf bei Ankunft auf Malta maximal 72 Stunden, der Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt sein. Kleinkinder unter sechs Jahren sind von jeglicher Test-, Nachweis- und Quarantänepflicht ausgenommen.
Auch auf Malta selbst gibt es ab dem 10. April weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen: Teilnehmer an Stehveranstaltungen im Freien oder an Veranstaltungen im Innenbereich mit Sitzplatz müssen keinen Impfnachweis mehr vorzeigen. Quelle: touristik aktuell
Marokko - Änderung Einreise und Ausreise per Fähre
Marokko und Spanien haben offiziell die Seegrenzen geöffnet und wollen ab sofort die Kapazitäten der Fährverbindungen schrittweise ausweiten. Das genaue Prozedere ist im Detail noch nicht bekannt. Quelle: Maghreb Post
Mauretanien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens.
Das Einreisevisum wird bei Einreise am Flughafen erteilt. Für die Einreise ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung (mit WHO-zertifiziertem Impfstoff) oder ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, notwendig. Kinder unter 12 Jahren sind vom Impferfordernis und von der Testpflicht ausgenommen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Einschränkungen des regulären internationalen Flugverkehrs. Die Landgrenzen Mauretaniens zu Algerien sind geschlossen. Die Landgrenzen zu Senegal und Mali sind für Ein- und Ausreise grundsätzlich geöffnet.
Beschränkungen im Land
Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien.
Mexiko - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Mexikos.
Ausreise und Transit
Die Ausreise nach Belize per Flugzeug und auf dem Landweg ist wieder möglich. Es wird ein gültiges COVID-Impfzertifikat verlangt (Hinweise der Behörden Belizes beachten). Bei Einreise muss eine Gebühr von derzeit 18 USD für eine Krankenversicherung entrichtet werden.
Beschränkungen im Land
Ganz Mexiko ist in ein vierstufiges Ampelsystem eingeteilt. Abstandsregeln und die Tragepflicht eines Mund-Nase-Schutzes gelten fort. Die Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat; die Disziplin bei der Umsetzung der Regeln ist unterschiedlich, wodurch Risiken für Reisende fortbestehen.
Mexikanische Gesundheitseinrichtungen sind durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, sodass auch für eine adäquate Notfallbehandlung mit Einschränkungen gerechnet werden muss. In privaten Einrichtungen wird nur gegen Vorkasse behandelt. Kosten sind sehr hoch (siehe Medizinische Versorgung). Kreditkartenlimits sollten entsprechend erhöht werden – auch bei bestehendem Reisekrankenversicherungsschutz. Patienten müssen meist in Vorlage treten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können in einzelnen Bundesstaaten Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte sehen Sie von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich wegen der hohen Infektionsgefahr ab.
• Informieren Sie sich über das in Mexiko eingeführte Ampelsystem und detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mexikanischen Regierung.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise für das betreffende Land.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Ihrem Bundesstaat, z.B. über den nationalen Notruf 911 oder COVID-19-Hotlines.
Myanmar - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens fünf Tagen mit mehreren kostenpflichtigen PCR-Tests absolviert werden. Bei einem positiven Testergebnis nach Einreise ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern und hohen Kosten zu rechnen.
Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden ca. zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr soll gemäß Mitteilungen der verantwortlichen Stellen ab 17. April 2022 wieder zugelassen werden.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt, wenn überhaupt, nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen. Viele Restaurants, Geschäfte, Banken, etc. bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Panama - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Panamas.
Die Einreise nach Panama ist für vollständig geimpfte Personen ohne weiteres Testerfordernis möglich. Kreuzimpfungen werden anerkannt. Die in Panama zugelassenen Impfstoffe sind die von der WHO, FDA oder EMA genehmigten Impfstoffe. Eine frühere COVID-19-Infektion wird in Panama nicht mit einer Impfung gleichgestellt. Der Impfnachweis kann entweder online angemeldet werden oder es muss das gelbe Impfbuch der WHO bei der Einreise vorgelegt werden.
Ungeimpfte Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf eigene Kosten am Flughafen testen lassen. Bei negativem COVID-19-Test muss man sich 72 Stunden in Quarantäne begeben und erneut mit negativem Ergebnis getestet werden, um die Quarantäne beenden zu können. Bei positivem Testergebnis folgt eine zehntägige, kostenpflichtige Quarantäne. Nach Ablauf der Zeit wird eine Genesenenbescheinigung ausgestellt. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Maßnahmen der panamaischen Behörden und kann in keinem Fall diese Quarantäne verkürzen.
Kinder unter 12 Jahren sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit, sofern ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Zusätzlich müssen alle Reisenden vor Reiseantritt eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus abgeben.
Für Fragen zu COVID ist das panamaische Gesundheitsministerium zuständig.
Ausreise und Transit
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Es wird ausdrücklich auf die Ein- und Durchreisebestimmungen anderer Länder, insbesondere im Zusammenhang mit COVID-19, hingewiesen, da es am Flughafen Panama wiederholt zu Rückweisungen von Durchreisenden wegen fehlender Impf-/Testnachweise kam.
Die panamaischen Behörden bringen zurückgewiesene Flugreisende in einem wenig komfortablen Wartebereich unter, bis eine alternative Ausreisemöglichkeit gefunden wurde.
Beschränkungen im Land
Panama hat den pandemiebedingten Ausnahmezustand beendet. Alle Gesundheitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie (s. Hygieneregeln) bleiben jedoch weiterhin in Kraft.
Es besteht Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Verstöße können mit Geldstrafe geahndet werden.
Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Rumäniens.
Die Einreise nach Rumänien ist ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Ausreise und Transit
Der Transit auf dem Landweg ist möglich.
Beschränkungen im Land
Es wird weiterhin zur Beachtung der Hygiene-Regeln und zum Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, aufgerufen. COVID-Schutzregeln gelten ausschließlich freiwillig, eine Verpflichtung gibt es nicht mehr.
Quarantäneregeln bestehen nicht mehr. Die Bevölkerung ist aufgefordert, sich eigenverantwortlich bei Vorliegen einer Infektion zu isolieren.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen sind beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen) auf Rumänisch erhältlich.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.
São Tomé und Príncipe - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der saotomeischen Regierung.
Bei der Einreise müssen Geimpfte, die älter als 12 Jahre sind, einen maximal 48 Stunden alten Antigentest nachweisen. Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test nachzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Ausreise und Transit
Der internationale Reiseverkehr findet in eingeschränktem Maße statt. Charterflüge sind zugelassen, Kreuzfahrtschiffe ebenfalls.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben hat sich weitestgehend normalisiert. Märkte und Geschäfte sind offen. Reisebeschränkungen sind weiterhin in Kraft. Die touristische Infrastruktur ist zum größten Teil geschlossen.
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Wahrung von Distanz in der Öffentlichkeit und eine obligatorische häusliche Quarantäne für Personen mit einem positiven COVID-19-Testergebnis.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der saotomeischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer +239 222 6145.
Schweden - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den schwedischen Behörden.
Für die Einreise gelten keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Alle Reisenden sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Schweden ist möglich, die Einreisebestimmungen des Ziellandes sind zu beachten. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen. Insbesondere bei längeren Reisen ist zu beachten, dass sich die Durch- und Einreisebedingungen kurzfristig ändern können.
Beschränkungen im Land
Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, die landesweit (auch für Geimpfte) gelten. Darin wird z.B. die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln erbeten. Wer Symptome hat, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen, soll zuhause bleiben. Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
COVID-Tests für Menschen mit typischen COVID-19-Symptomen werden in Schweden nur noch für Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen empfohlen und durchgeführt. Private Anbieter von COVID-19-Tests sind jedoch vorhanden.
Ein offizieller Genesenennachweis ist für Menschen ohne festen Wohnsitz in Schweden nicht erhältlich.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
Togo - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der togoischen Regierung.
Alle Reisenden müssen sich vorab elektronisch registrieren. Nicht geimpfte Reisende müssen dabei zusätzlich einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als fünf Kalendertage sein darf, hochladen. Hierbei erfolgt auch die elektronische Anmeldung und Zahlung für einen weiteren PCR-Test, der bei Ankunft in Lomé erfolgt. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in Isolation an einem selbstgewählten Ort begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung an einem mit den hiesigen Behörden abgestimmten Ort (falls symptomfrei oder nur leichte Symptome) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei schweren Symptomen).
Vollständig geimpfte Reisende sind bei der Einreise nach Togo von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses sowie des zusätzlichen PCR-Tests bei Ankunft am Flughafen in Lomé befreit. Über die aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise aus Hochinzidenzländer und Variantengebiete informiert die togoische Regierung .
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Für die Ausreise gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise. Alle Reisenden müssen sich vorab elektronisch registrieren. Nicht geimpfte Reisende müssen zusätzlich einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als fünf Kalendertage sein darf, vorlegen, weitere Informationen zu den einschlägigen Bedingungen und zum Registrierungsverfahren.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt eine Zwangsunterbringung zwecks Isolation. Eine Ausreise ist erst bei einem negativen Testergebnis möglich.
Derzeit wird Lomé von den mehreren internationalen Fluggesellschaften direkt angeflogen.
Beschränkungen im Land
Kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen und Konferenzen unterliegen ebenso wie traditionelle oder größere private Veranstaltungen besonderen hygienischen Auflagen. Diskotheken bzw. Nachtklubs sind vielfach geschlossen. Der Zugang zu Verwaltungsgebäuden ist nur bei Nachweis einer vollständigen Impfung möglich (akzeptiert werden alle Impfstoffe, die eine WHO-Anerkennung haben).
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen, Märkten und im Straßenverkehr. Abstandsregeln sind zu beachten.
Über die allgemeinen und kurzfristigen Regelungen bezüglich COVID-19 informiert die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.
Tschechische Republik - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Mit Wirkung vom 9. April 2022 entfallen alle Ein- und Durchreisebeschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Einschränkungen bestehen derzeit nicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC sowie bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende; informieren Sie sich auch auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106, +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Äthiopiens.
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der militärischen Auseinandersetzung weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis oft uneinheitlich umgesetzt, sodass es vor Ort zu Abweichungen der im Folgenden geschilderten Maßgaben kommen kann.
Reisende, die eine vollständige Impfung nachweisen können oder einen Genesenenbescheid vorlegen, der nicht älter als 90 Tage ist, benötigen zur Einreise kein PCR-Testzertifikat. Als vollständig geimpft gelten Reisende, deren Impfung(en) mit den folgenden Impfstoffen bei Einreise bereits mindestens zwei Wochen zurückliegen:
• Johnson and Johnson (1 Impfdosis) oder
• Astra-Zeneca, Sinopharm, Sinovac, Moderna, BioNTech/Pfizer (2 Impfdosen).
Reisende ab zwölf Jahren, die keine vollständige Impfung oder Genesenenstatus nachweisen können, müssen ein negatives PCR-Testzertifikat in englischer Sprache vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Inhaber von Diplomatenpässen, die keine vollständige Impfung oder Genesenenstatus nachweisen können, müssen sich bei Ankunft einem Test unterziehen. Fällt dieser positiv aus oder verweigert der/die Einreisende den Test, besteht die Verpflichtung zur siebentägigen Selbstisolation.
Bislang nicht durchgesetzt wird die Regelung vom 2. Juni 2021, wonach Reisende für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorlegen müssen.
Ausreise und Transit
Transitpassagiere dürfen den Flughafen in der Regel nicht verlassen. Bei einem Transitaufenthalt von mehr als 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug i. d. R. eine Quarantäne auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel. Transitpassagiere, die sich nur im Flughafen bzw. im Quarantänehotel aufhalten, sind von der Pflicht zur Vorlage eines Test-, Genesenen- oder Impfnachweises ausgenommen.
Transitpassagiere, die den Transitbereich oder das Transithotel verlassen, müssen eine vollständige Impfung nachweisen können oder einen Genesenenbescheid vorlegen, der nicht älter als 90 Tage ist, oder einen Antigen RDT Test im Transithotel bzw. am Flughafen durchführen lassen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Bereich vorgeschrieben. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. In einzelnen Bundesstaaten können weitergehende Einschränkungen wie Verkehrsbeschränkungen gelten. Hotels, Gaststätten, etc. sind unter Auflagen geöffnet.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei allen Flugreisen nach oder über Äthiopien die geltenden Testpflichten Ihrer Ziel- und Transitländer.
Andorra - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Andorras.
Reisende aus Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten können ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und ohne COVID-Test einreisen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Spanien.
Für eine Weiterreise nach Frankreich muss ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre und im Falle eines Aufenthalts von weniger als 24 Stunden in Ariège und den östlichen Pyrenäen. Weitere Informationen erteilen die französischen Behörden.
Beschränkungen im Land
Es bestehen bis auf wenige Ausnahmen (beispielsweise Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen) keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.
Burkina Faso - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der burkinischen Regierung.
Burkina Faso hat seine Luft- und Landgrenzen geöffnet. Bei Einreise ist in jedem Fall neben dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung zwingend ein mindestens 14 Tage alter Impfnachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorzulegen. Neben dem (gelben) Impfausweis der Weltgesundheitsbehörde WHO (sog. „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) oder dem offiziellen nationale Impfnachweis von Burkina Faso sollte auch das (digitale) Impfzertifikat der EU mitgeführt werden. Sollte kein anerkannter Impfnachweis vorliegen, ist zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Am Flughafen gilt Maskenpflicht.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist erneut zwingend ein Nachweis über eine vollständige Impfung identisch zur Einreise vorzuweisen, bzw. wieder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sind zu beachten. Grundsätzlich kann es bei der Ausreise aus Burkina Faso zu Verzögerungen in den Testzentren und Labors kommen, sodass nicht gewährleistet ist, dass das Testergebnis den Vorgaben entsprechend pünktlich vorliegt.
Es bestehen regelmäßige Linienverbindungen nach Europa.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht in vielen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der burkinischen Regierung.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Die Einreise nach Israel ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Reisende müssen grundsätzlich ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der PCR-Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug bzw. vor Einreise über eine Landesgrenze durchgeführt worden sein. Ausnahmen davon gelten u.a. für israelische Staatsangehörige und Personen mit israelischer ID-Karte, sowie für Wiedereinreisende, die Israel für weniger als 72 Stunden verlassen haben. Für touristische Einreisen nach Israel gilt keine Ausnahme.
Für alle Reisenden ist ein kostenpflichtiger PCR-Test unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion bzw. nach dem Passieren des Grenzübergangs verpflichtend.
Bei Einreisen besteht für alle Reisenden eine Isolationspflicht für die Dauer von 24 Stunden, sofern das PCR-Testergebnis vom Flughafen bzw. vom Grenzübergang nicht vorher vorliegt.
Reisende sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung im Rahmen der Einreiseanmeldung (Entry Statement) innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang hochzuladen. Nach Ausfüllen des „Entry Statement“ erhält der Reisende per SMS oder Email eine Information des Ministry of Health über die Quarantänedauer und weitere Anweisungen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen und nach israelischer Definition nicht als geimpft oder genesen gelten, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung , die mindestens 45 Tage vor der geplanten Einreise zu beantragen ist und nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke, Jordan River/Sheikh Hussein und Yitzak Rabin/Wadi Araba nach Jordanien sowie Taba nach Ägypten sind täglich für einige Stunden geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen am Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke ein jordanisches Visum, das vorab einzuholen ist. Inhaber einer palästinensischen oder israelischen Personenkennziffer müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
In Israel besteht in Innenräumen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Im Außenbereich empfiehlt die israelische Regierung, insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
In den Palästinensischen Gebieten besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
Japan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Seit dem 8. April 2022 hat Japan das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland aufgehoben.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige jedoch weiterhin ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility) ist wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen. Touristische Reisen hingegen sind weiterhin nicht möglich.
Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung („re-entry permit“) sind davon nicht betroffen. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Es sind zudem Quarantäneregeln einzuhalten. Deutschland gilt nicht mehr als Virusvariantengebiet. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Die Quarantäne beträgt derzeit sieben Tage für alle Einreisenden.
Einreisende aus Deutschland, die nachweislich eine von Japan anerkannte COVID-19-Booster-Impfung erhalten haben, sind seit dem 3. März 2022 von den Quarantäneregeln vollständig befreit. Einreisende aus Deutschland mit vollständigem Impfschutz (jedoch ohne Boosterimpfung) oder ohne anerkannten Impfnachweis müssen sich nach der Ankunft direkt in häusliche Quarantäne begeben. Mit einem negativen COVID-19-Testergebnis am dritten Tag kann die häusliche Quarantäne beendet werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen dann wieder benutzt werden. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Außenministerium.
Ausreise und Transit
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Kroatien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kroatiens.
Reisende aus Deutschland sowie dem EU/EWR- und Schengen-Raum können derzeit ohne Einschränkungen nach Kroatien einreisen. Über die jeweils geltenden Einreisebestimmungen informiert das kroatische Innenministerium. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen Test- und Quarantäneauflagen können mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet werden.
Ausreise und Transit
Sofern Einreisende COVID-bezogenen Auflagen unterliegen, ist ein Transit durch Kroatien ohne digitales COVID-Zertifikat der EU, Impf-, Genesenen- oder Testnachweis gleichwohl erlaubt, sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet.
Der Fährverkehr zu den Inseln läuft regelmäßig, die Verbindungen werden auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt derzeit nur in medizinischen und Pflegeeinrichtungen.
Sollten einzelne Gespanschaften aufgrund ansteigenden Infektionsgeschehens regional beschränkte Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, werden diese auf der Webseite der kroatischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Auch nach Malta können nun un- beziehungsweise nicht vollständig geimpfte Urlauber wieder einreisen, ohne sich anschließend selbst isolieren zu müssen. Ab Montag 11. April 2022 entfällt die Quarantänepflicht. Notwendig ist jedoch weiterhin ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis beziehungsweise der Nachweis über eine Genesung innerhalb der vergangenen sechs Monate. Der PCR-Test – der Abstrich muss durch die Nase vorgenommen werden – darf bei Ankunft auf Malta maximal 72 Stunden, der Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt sein. Kleinkinder unter sechs Jahren sind von jeglicher Test-, Nachweis- und Quarantänepflicht ausgenommen.
Auch auf Malta selbst gibt es ab dem 10. April weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen: Teilnehmer an Stehveranstaltungen im Freien oder an Veranstaltungen im Innenbereich mit Sitzplatz müssen keinen Impfnachweis mehr vorzeigen. Quelle: touristik aktuell
Marokko - Änderung Einreise und Ausreise per Fähre
Marokko und Spanien haben offiziell die Seegrenzen geöffnet und wollen ab sofort die Kapazitäten der Fährverbindungen schrittweise ausweiten. Das genaue Prozedere ist im Detail noch nicht bekannt. Quelle: Maghreb Post
Mauretanien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens.
Das Einreisevisum wird bei Einreise am Flughafen erteilt. Für die Einreise ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung (mit WHO-zertifiziertem Impfstoff) oder ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, notwendig. Kinder unter 12 Jahren sind vom Impferfordernis und von der Testpflicht ausgenommen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Einschränkungen des regulären internationalen Flugverkehrs. Die Landgrenzen Mauretaniens zu Algerien sind geschlossen. Die Landgrenzen zu Senegal und Mali sind für Ein- und Ausreise grundsätzlich geöffnet.
Beschränkungen im Land
Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien.
Mexiko - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Mexikos.
Ausreise und Transit
Die Ausreise nach Belize per Flugzeug und auf dem Landweg ist wieder möglich. Es wird ein gültiges COVID-Impfzertifikat verlangt (Hinweise der Behörden Belizes beachten). Bei Einreise muss eine Gebühr von derzeit 18 USD für eine Krankenversicherung entrichtet werden.
Beschränkungen im Land
Ganz Mexiko ist in ein vierstufiges Ampelsystem eingeteilt. Abstandsregeln und die Tragepflicht eines Mund-Nase-Schutzes gelten fort. Die Regelungen variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat; die Disziplin bei der Umsetzung der Regeln ist unterschiedlich, wodurch Risiken für Reisende fortbestehen.
Mexikanische Gesundheitseinrichtungen sind durch COVID-19 stark in Anspruch genommen, sodass auch für eine adäquate Notfallbehandlung mit Einschränkungen gerechnet werden muss. In privaten Einrichtungen wird nur gegen Vorkasse behandelt. Kosten sind sehr hoch (siehe Medizinische Versorgung). Kreditkartenlimits sollten entsprechend erhöht werden – auch bei bestehendem Reisekrankenversicherungsschutz. Patienten müssen meist in Vorlage treten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können in einzelnen Bundesstaaten Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte sehen Sie von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich wegen der hohen Infektionsgefahr ab.
• Informieren Sie sich über das in Mexiko eingeführte Ampelsystem und detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mexikanischen Regierung.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise für das betreffende Land.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Ihrem Bundesstaat, z.B. über den nationalen Notruf 911 oder COVID-19-Hotlines.
Myanmar - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens fünf Tagen mit mehreren kostenpflichtigen PCR-Tests absolviert werden. Bei einem positiven Testergebnis nach Einreise ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern und hohen Kosten zu rechnen.
Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden ca. zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr soll gemäß Mitteilungen der verantwortlichen Stellen ab 17. April 2022 wieder zugelassen werden.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt, wenn überhaupt, nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen. Viele Restaurants, Geschäfte, Banken, etc. bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Panama - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Panamas.
Die Einreise nach Panama ist für vollständig geimpfte Personen ohne weiteres Testerfordernis möglich. Kreuzimpfungen werden anerkannt. Die in Panama zugelassenen Impfstoffe sind die von der WHO, FDA oder EMA genehmigten Impfstoffe. Eine frühere COVID-19-Infektion wird in Panama nicht mit einer Impfung gleichgestellt. Der Impfnachweis kann entweder online angemeldet werden oder es muss das gelbe Impfbuch der WHO bei der Einreise vorgelegt werden.
Ungeimpfte Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf eigene Kosten am Flughafen testen lassen. Bei negativem COVID-19-Test muss man sich 72 Stunden in Quarantäne begeben und erneut mit negativem Ergebnis getestet werden, um die Quarantäne beenden zu können. Bei positivem Testergebnis folgt eine zehntägige, kostenpflichtige Quarantäne. Nach Ablauf der Zeit wird eine Genesenenbescheinigung ausgestellt. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Maßnahmen der panamaischen Behörden und kann in keinem Fall diese Quarantäne verkürzen.
Kinder unter 12 Jahren sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit, sofern ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Zusätzlich müssen alle Reisenden vor Reiseantritt eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus abgeben.
Für Fragen zu COVID ist das panamaische Gesundheitsministerium zuständig.
Ausreise und Transit
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Es wird ausdrücklich auf die Ein- und Durchreisebestimmungen anderer Länder, insbesondere im Zusammenhang mit COVID-19, hingewiesen, da es am Flughafen Panama wiederholt zu Rückweisungen von Durchreisenden wegen fehlender Impf-/Testnachweise kam.
Die panamaischen Behörden bringen zurückgewiesene Flugreisende in einem wenig komfortablen Wartebereich unter, bis eine alternative Ausreisemöglichkeit gefunden wurde.
Beschränkungen im Land
Panama hat den pandemiebedingten Ausnahmezustand beendet. Alle Gesundheitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie (s. Hygieneregeln) bleiben jedoch weiterhin in Kraft.
Es besteht Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Verstöße können mit Geldstrafe geahndet werden.
Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Rumäniens.
Die Einreise nach Rumänien ist ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Ausreise und Transit
Der Transit auf dem Landweg ist möglich.
Beschränkungen im Land
Es wird weiterhin zur Beachtung der Hygiene-Regeln und zum Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, aufgerufen. COVID-Schutzregeln gelten ausschließlich freiwillig, eine Verpflichtung gibt es nicht mehr.
Quarantäneregeln bestehen nicht mehr. Die Bevölkerung ist aufgefordert, sich eigenverantwortlich bei Vorliegen einer Infektion zu isolieren.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen sind beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen) auf Rumänisch erhältlich.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.
São Tomé und Príncipe - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der saotomeischen Regierung.
Bei der Einreise müssen Geimpfte, die älter als 12 Jahre sind, einen maximal 48 Stunden alten Antigentest nachweisen. Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test nachzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Ausreise und Transit
Der internationale Reiseverkehr findet in eingeschränktem Maße statt. Charterflüge sind zugelassen, Kreuzfahrtschiffe ebenfalls.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben hat sich weitestgehend normalisiert. Märkte und Geschäfte sind offen. Reisebeschränkungen sind weiterhin in Kraft. Die touristische Infrastruktur ist zum größten Teil geschlossen.
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Wahrung von Distanz in der Öffentlichkeit und eine obligatorische häusliche Quarantäne für Personen mit einem positiven COVID-19-Testergebnis.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der saotomeischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer +239 222 6145.
Schweden - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den schwedischen Behörden.
Für die Einreise gelten keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Alle Reisenden sollen den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Schweden ist möglich, die Einreisebestimmungen des Ziellandes sind zu beachten. Zur Einreise nach Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland. Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die deutsche Botschaft in Kopenhagen. Insbesondere bei längeren Reisen ist zu beachten, dass sich die Durch- und Einreisebedingungen kurzfristig ändern können.
Beschränkungen im Land
Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, die landesweit (auch für Geimpfte) gelten. Darin wird z.B. die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln erbeten. Wer Symptome hat, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen, soll zuhause bleiben. Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.
COVID-Tests für Menschen mit typischen COVID-19-Symptomen werden in Schweden nur noch für Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen empfohlen und durchgeführt. Private Anbieter von COVID-19-Tests sind jedoch vorhanden.
Ein offizieller Genesenennachweis ist für Menschen ohne festen Wohnsitz in Schweden nicht erhältlich.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig zu den geltenden Regeln und Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen auf den Internetseiten des schwedischen Gesundheitsamts, der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen /ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
Togo - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der togoischen Regierung.
Alle Reisenden müssen sich vorab elektronisch registrieren. Nicht geimpfte Reisende müssen dabei zusätzlich einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als fünf Kalendertage sein darf, hochladen. Hierbei erfolgt auch die elektronische Anmeldung und Zahlung für einen weiteren PCR-Test, der bei Ankunft in Lomé erfolgt. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in Isolation an einem selbstgewählten Ort begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung an einem mit den hiesigen Behörden abgestimmten Ort (falls symptomfrei oder nur leichte Symptome) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei schweren Symptomen).
Vollständig geimpfte Reisende sind bei der Einreise nach Togo von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses sowie des zusätzlichen PCR-Tests bei Ankunft am Flughafen in Lomé befreit. Über die aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise aus Hochinzidenzländer und Variantengebiete informiert die togoische Regierung .
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Für die Ausreise gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise. Alle Reisenden müssen sich vorab elektronisch registrieren. Nicht geimpfte Reisende müssen zusätzlich einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als fünf Kalendertage sein darf, vorlegen, weitere Informationen zu den einschlägigen Bedingungen und zum Registrierungsverfahren.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt eine Zwangsunterbringung zwecks Isolation. Eine Ausreise ist erst bei einem negativen Testergebnis möglich.
Derzeit wird Lomé von den mehreren internationalen Fluggesellschaften direkt angeflogen.
Beschränkungen im Land
Kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen und Konferenzen unterliegen ebenso wie traditionelle oder größere private Veranstaltungen besonderen hygienischen Auflagen. Diskotheken bzw. Nachtklubs sind vielfach geschlossen. Der Zugang zu Verwaltungsgebäuden ist nur bei Nachweis einer vollständigen Impfung möglich (akzeptiert werden alle Impfstoffe, die eine WHO-Anerkennung haben).
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen, Märkten und im Straßenverkehr. Abstandsregeln sind zu beachten.
Über die allgemeinen und kurzfristigen Regelungen bezüglich COVID-19 informiert die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.
Tschechische Republik - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Mit Wirkung vom 9. April 2022 entfallen alle Ein- und Durchreisebeschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Einschränkungen bestehen derzeit nicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC sowie bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende; informieren Sie sich auch auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106, +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.04.2022
Angola - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Angola.
Unabhängig vom Impfstatus ist für die Einreise aus dem Ausland die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) 72 Stunden vor Einreise online ausgefüllt werden und bei der Einreise vorgelegt werden können. In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest. Dieser kostet 11.278,18 AOA (entspricht ca. 18 EUR) und kann sowohl vorab online über das Serviceportal des Gesundheitsministeriums als auch bei Ankunft am Flughafen in Kwanza mit angolanischer Kreditkarte (Multicaixa-Verfahren) oder in USD bzw. EUR mit VISA / Mastercard bezahlt werden. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Quarantäne. Vollständig Geimpfte können sich bei einem negativen Testergebnis im Land frei bewegen. Für Ungeimpfte wird, unabhängig vom Testresultat, eine Quarantäne mit Freitestungsmöglichkeit nach angolanischem Recht angeordnet.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich, sofern das Beförderungsunternehmen, das Transitland oder das Land des Reiseziels dies verlangen. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen. Für angolanische Staatsangehörige, die nicht geimpft sind, verkürzt sich die Frist auf 48 Stunden. Dies gilt auch für Doppelstaater.
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde größtenteils wiederaufgenommen. Die Landgrenzen wurden geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines Impfnachweises oder eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Im öffentlichen Raum, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, gilt Maskenpflicht, Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Benin - Änderung Einreise
Einreise
Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die Regierung von Benin.
Reisende müssen bei der Ankunft in Benin ein negatives COVID-19-Testergebnis nachweisen. Dabei muss es sich um einen höchstens fünf Tage alten PCR-Test oder einen höchstens 72 Stunden alten Antigen-Test handeln. Fluggesellschaften sind aufgefordert, Reisenden ohne entsprechendes Testergebnis die Mitnahme zu verweigern.
Ausreise und Transit
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Der bislang bei Ausreise übliche PCR-Test muss nur noch vorgewiesen werden, wenn das Zielland einen solchen verlangt. Erforderlichenfalls muss ein Testtermin zuvor online gebucht und bezahlt werden. Bei einem positiven PCR-Testergebnis wird die Ausreise verweigert.
Beschränkungen im Land
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie eine Empfehlung zum Tragen von Schutzmasken.
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt zu Krankenhäusern ist nur Geimpften gestattet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in München, Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
China - Aktuelle Quarantänebestimmungen
Die Corona-Situation in Shanghai ist weiterhin angespannt. Es bestehen großflächige Lockdowns. Bereits zuvor waren diverse Wohnviertel (inkl. Compounds und Hotels) nacheinander -und teilweise wiederholt- von bis zu zweiwöchigen Lockdowns und obligatorischen Massentestungen betroffen. In dieser Zeit darf die Unterkunft grundsätzlich nicht verlassen werden, auch nicht, um Flüge zur Ausreise aus China anzutreten.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die angespannte Situation in Krankenhäusern und Isolationseinrichtungen kurzfristig bessert.
Die Corona-Situation in der Provinz Jilin ist ebenfalls angespannt. Darüber hinaus muss bei Ausbrüchen in anderen Regionen mit vergleichbaren Maßnahmen gerechnet werden.
Hongkong - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Für die Einreise nach Hongkong gelten aus allen Ländern dieselben, folgenden Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften:
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den Behörden des jeweiligen Landes anerkannten Labors vorgelegt werden. Für deutsche Labore finden Sie diese Bestätigung auf der Webseite des deutschen Generalkonsulats Hongkong . Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich Antigen-Schnelltests (RAT) und am fünften und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am fünften Tag und die Antigen-Schnelltests am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Der PCR-Test am 12. Tag erfolgt in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Ausreise und Transit
Der Transit oder dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern Person und Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt sind. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 48 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss. Das durchführende Labor muss ISO10189 zertifiziert oder staatlich anerkannt sein.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr- bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Die Hongkonger Regierung hat angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle umfangreiche einschränkende Maßnahmen verfügt. Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Museen, religiösen Einrichtungen (außer bei Beisetzungen), Fitnesseinrichtungen sowie weiteren Unterhaltungslokalitäten. Kindergärten, Schulen und Universitäten sind zum Online-Betrieb übergegangen. Restaurants dürfen nur von 6 Uhr- bis 18 Uhr öffnen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Gäste sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal zwei Personen erlaubt, in den Wohnungen dürfen sich nur Mitglieder von zwei Familien treffen. Für den 21. April 2022 hat die Regierung erste Lockerungen dieser Maßnahmen angekündigt.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Indien - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserweg sind zugelassen und e-Tourist Visa/Tourist Visa werden erteilt, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage beträgt und vor dem 6. Oktober 2021 erteilte Touristenvisa ungültig sind, siehe Abschnitt Einreise und Zoll - Visum. Es ist zu beachten, dass die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe nicht möglich ist, sondern dass in diesem Fall ein Visum bei der indischen Auslandsvertretung einzuholen ist.
Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke ist möglich, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen deutsche Staatsbürger nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis als PDF-Datei hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Die Frequenz internationaler Linienflugverbindungen bleibt bis auf Weiteres reduziert. In einigen Staaten gelten weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Es werden mancherorts verpflichtende kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verlegt. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit hohen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners' Regional Registration Office beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden. Eine Ausreise mit abgelaufenem Visum ist nicht möglich, es ist ein Ausreisevisum (Exit Permit) über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen. Im Falle der Visumsüberziehung ist mit der Verhängung einer Geldbuße zu rechnen.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Lesotho - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Lesothos.
Alle Personen müssen bei Einreise einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene.
Ausreise und Transit
Folgende Landgrenzen zwischen Südafrika und Lesotho sind derzeit geöffnet: Maserubridge, Ficksburg, Van Rooyensgate, Qachasnek, Caledonspoort, Sanipass und Telle Bridge. Einreisen über diese Landgrenzen und über den internationalen Flughafen Moshoeshoe sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
In Lesotho gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Das öffentliche Leben ist teilweise eingeschränkt. Informationen veröffentlicht die Regierung von Lesotho.
Es gelten Maskenpflicht und die üblichen Abstandsregeln im gesamten öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Lesotho.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Libanon - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der libanesischen Regierung.
Grundsätzlich muss bei Abflug ein maximal 48 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) erfolgter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) erfolgter Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Stelle (mit QR-Code) vorgelegt werden.
Ausgenommen von der Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses vor Einreise sind alle Personen mit vollständigem Impfschutz (d.h. Personen, deren zweite Impfung weniger als sechs Monate zurückliegt bzw. eine dritte Impfung erhalten haben).
Auch Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses bei der Wiedereinreise ausgenommen.
Ausreise und Transit
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besondere Regeln.
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es kann weiterhin kurzfristig zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen, insbesondere an religiösen Feiertagen.
In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung und erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID-19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Für Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr, die aus einem in der "red list" geführten Land kommend nach Malta einreisen, besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Akzeptiert werden Impf-, Test- und Genesenennachweise.
Anforderung an die Nachweise:
• Es muss sich um eine Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff oder mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff handeln. Kreuzimpfungen mit von der EMA zugelassenen Impfstoffen werden anerkannt. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Impfnachweise ohne Auffrischungsimpfung (Booster) dürfen nicht älter als neun Monate sein.
• Es werden sowohl PCR- als auch Antigenschnelltests akzeptiert. PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden, Antigenschnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Im Fall von PCR-Tests muss es sich um einen nasopharyngeal durchgeführte Test handeln (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert.
• Im Fall von Genesenennachweisen darf der erste positive PCR-Test, mit dem die Infektion festgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 180 Tage alt sein.
Nachweise werden in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert. Darüber hinaus werden auch nationale Impfnachweise einzelner Länder akzeptiert. Die vollständige Länderliste ist auf der Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht. Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis.
In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen neun Monate gültig.
Reisende, die nicht über den notwendigen COVID-Nachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR geahndet werden.
Ausreise und Transit
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen Räumen und in Fahrzeugen muss, mit Ausnahme privater Wohnungen und privater Pkws, grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 EUR belegt. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten. Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen sind auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
Marokko - Änderung Einreise
Für die Einreise per Fähre könnte es in Kürze zu Lockerungen bei den Einreiseregeln kommen. Mehr dazu bei Maghreb Post
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Beschränkungen imLand
Nach starken Corona-Beschränkungen in den vergangenen Jahren lässt Saudi-Arabien in diesem Sommer bei der muslimischen Wallfahrt nach Mekka wieder eine Million Gläubige zu. Während in den vergangenen beiden Jahren nur Pilger aus dem Königreich zur Hadsch nach Mekka durften, können nun wieder Muslime aus dem Ausland anreisen. Das teilte das saudische Hadsch-Ministerium mit. Zugelassen sind jedoch nur Gläubige unter 65 Jahren, die gegen Corona geimpft sind. Die Wallfahrt in die für Muslime heilige Stadt Mekka beginnt in diesem Jahr Anfang Juli. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene. Ungeimpften Personen wird bei Einreise eine Impfung angeboten.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Ausreise und Transit
Die Nachweispflicht einer Impfung oder eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg sind nur an den hier genannten Grenzübergängen sowie am Übergang Telle Bridge zu Lesotho erlaubt. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reguläre internationale Flugverbindungen operieren mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Am 5. April 2022 wurde der nationale Notstand aufgehoben. Es gilt allerdings weiterhin Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen für Personen ab sechs Jahren, Abstandsregeln (mindestens ein Meter) sind einzuhalten. Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Tschad - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen des Tschads.
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 96 Stunden zurückliegen darf. Hiervon befreit sind vollständig Geimpfte bei Vorlage eines entsprechenden Impfnachweises tschadischen Impfbescheinigung. Nicht vollständig geimpfte einreisende Flugpassagiere sind verpflichtet, noch vor der Sicherheitskontrolle und Gepäckabholung einen kostenlosen PCR-Test durchführen zu lassen. Die Maßnahme gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise aus Tschad muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. PCR-Tests für die Ausreise dürfen ausschließlich im „Hôpital Amitié-Tchad-Chine“ oder in der Klinik „Programme National de Tuberculose“ (PNT) durchgeführt werden. Nur PCR-Tests dieser zwei Labore werden bei Ausreise akzeptiert. In Tschad Geimpfte benötigen für die Ausreise nur dann einen PCR-Test, wenn er Voraussetzung für die Einreise im Zielland ist.
Beschränkungen im Land
Auf Basis der regionalen Infektionslage können jederzeit örtliche Maßnahmen wie z.B. Ausgangssperren oder Zugangssperren zu einzelnen Städten verhängt werden. Zudem gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie insbesondere auch bei unvermeidbaren Reisen innerhalb des Landes auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich über die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen Ihrer Transit- und Zielländer.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Tschechien hebt die wegen der Corona-Pandemie eingeführte FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn zum Gründonnerstag 14. April 2022 auf. Die Lage in den Krankenhäusern verbessere sich stetig, und die Zahl der positiven Fälle gehe zurück, sagte Gesundheitsminister Vlastimil Valek im öffentlich-rechtlichen Fernsehen CT. Rechtzeitig vor der Oster-Reisesaison hatte die liberalkonservative Regierung bereits alle Corona-Einreiseregeln auslaufen lassen. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt die Maskenpflicht vorerst weiter. Quelle: tagesschau.de
Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Bis zum 18. April 2022 stuft die Republik Zypern in Abhängigkeit von der Infektionslage Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Die Einreise ist unabhängig von der Einstufung des Herkunftslandes für Geimpfte oder Genese möglich. Ungeimpfte müssen sich je nach Einstufung ihres Herkunftslandes testen lassen oder in Quarantäne begeben.
Genaue Angaben, wie der Nachweis zu führen ist und welche Impfungen wie lange anerkannt werden, können der zyprischen Veröffentlichung entnommen werden.
Bis zum 18. April 2022 müssen sich alle Reisenden müssen sich vor Abflug weiterhin online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. zu Restriktionen für Einreisen aus Ländern der „grauen Kategorie“ oder detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen weiterhin bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Innerhalb von geschlossenen Räumen besteht ab sechs Jahren die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen über längere Zeit zusammenkommen ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Supermärkten, Behörden und Banken einen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden und zum Besuch von Cafés, Restaurants, Tavernen, Kinos usw. einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Angola.
Unabhängig vom Impfstatus ist für die Einreise aus dem Ausland die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) 72 Stunden vor Einreise online ausgefüllt werden und bei der Einreise vorgelegt werden können. In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest. Dieser kostet 11.278,18 AOA (entspricht ca. 18 EUR) und kann sowohl vorab online über das Serviceportal des Gesundheitsministeriums als auch bei Ankunft am Flughafen in Kwanza mit angolanischer Kreditkarte (Multicaixa-Verfahren) oder in USD bzw. EUR mit VISA / Mastercard bezahlt werden. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Quarantäne. Vollständig Geimpfte können sich bei einem negativen Testergebnis im Land frei bewegen. Für Ungeimpfte wird, unabhängig vom Testresultat, eine Quarantäne mit Freitestungsmöglichkeit nach angolanischem Recht angeordnet.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich, sofern das Beförderungsunternehmen, das Transitland oder das Land des Reiseziels dies verlangen. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen. Für angolanische Staatsangehörige, die nicht geimpft sind, verkürzt sich die Frist auf 48 Stunden. Dies gilt auch für Doppelstaater.
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde größtenteils wiederaufgenommen. Die Landgrenzen wurden geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der Ausnahmezustand gilt in abgeschwächter Form fort. Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines Impfnachweises oder eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Im öffentlichen Raum, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, gilt Maskenpflicht, Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Benin - Änderung Einreise
Einreise
Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die Regierung von Benin.
Reisende müssen bei der Ankunft in Benin ein negatives COVID-19-Testergebnis nachweisen. Dabei muss es sich um einen höchstens fünf Tage alten PCR-Test oder einen höchstens 72 Stunden alten Antigen-Test handeln. Fluggesellschaften sind aufgefordert, Reisenden ohne entsprechendes Testergebnis die Mitnahme zu verweigern.
Ausreise und Transit
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Der bislang bei Ausreise übliche PCR-Test muss nur noch vorgewiesen werden, wenn das Zielland einen solchen verlangt. Erforderlichenfalls muss ein Testtermin zuvor online gebucht und bezahlt werden. Bei einem positiven PCR-Testergebnis wird die Ausreise verweigert.
Beschränkungen im Land
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie eine Empfehlung zum Tragen von Schutzmasken.
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt zu Krankenhäusern ist nur Geimpften gestattet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in München, Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
China - Aktuelle Quarantänebestimmungen
Die Corona-Situation in Shanghai ist weiterhin angespannt. Es bestehen großflächige Lockdowns. Bereits zuvor waren diverse Wohnviertel (inkl. Compounds und Hotels) nacheinander -und teilweise wiederholt- von bis zu zweiwöchigen Lockdowns und obligatorischen Massentestungen betroffen. In dieser Zeit darf die Unterkunft grundsätzlich nicht verlassen werden, auch nicht, um Flüge zur Ausreise aus China anzutreten.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die angespannte Situation in Krankenhäusern und Isolationseinrichtungen kurzfristig bessert.
Die Corona-Situation in der Provinz Jilin ist ebenfalls angespannt. Darüber hinaus muss bei Ausbrüchen in anderen Regionen mit vergleichbaren Maßnahmen gerechnet werden.
Hongkong - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Für die Einreise nach Hongkong gelten aus allen Ländern dieselben, folgenden Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften:
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den Behörden des jeweiligen Landes anerkannten Labors vorgelegt werden. Für deutsche Labore finden Sie diese Bestätigung auf der Webseite des deutschen Generalkonsulats Hongkong . Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich Antigen-Schnelltests (RAT) und am fünften und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am fünften Tag und die Antigen-Schnelltests am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Der PCR-Test am 12. Tag erfolgt in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Ausreise und Transit
Der Transit oder dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern Person und Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt sind. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 48 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss. Das durchführende Labor muss ISO10189 zertifiziert oder staatlich anerkannt sein.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr- bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Die Hongkonger Regierung hat angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle umfangreiche einschränkende Maßnahmen verfügt. Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Museen, religiösen Einrichtungen (außer bei Beisetzungen), Fitnesseinrichtungen sowie weiteren Unterhaltungslokalitäten. Kindergärten, Schulen und Universitäten sind zum Online-Betrieb übergegangen. Restaurants dürfen nur von 6 Uhr- bis 18 Uhr öffnen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Gäste sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal zwei Personen erlaubt, in den Wohnungen dürfen sich nur Mitglieder von zwei Familien treffen. Für den 21. April 2022 hat die Regierung erste Lockerungen dieser Maßnahmen angekündigt.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Indien - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserweg sind zugelassen und e-Tourist Visa/Tourist Visa werden erteilt, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage beträgt und vor dem 6. Oktober 2021 erteilte Touristenvisa ungültig sind, siehe Abschnitt Einreise und Zoll - Visum. Es ist zu beachten, dass die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe nicht möglich ist, sondern dass in diesem Fall ein Visum bei der indischen Auslandsvertretung einzuholen ist.
Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke ist möglich, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen deutsche Staatsbürger nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis als PDF-Datei hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Die Frequenz internationaler Linienflugverbindungen bleibt bis auf Weiteres reduziert. In einigen Staaten gelten weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Es werden mancherorts verpflichtende kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verlegt. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit hohen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners' Regional Registration Office beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden. Eine Ausreise mit abgelaufenem Visum ist nicht möglich, es ist ein Ausreisevisum (Exit Permit) über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen. Im Falle der Visumsüberziehung ist mit der Verhängung einer Geldbuße zu rechnen.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Lesotho - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Lesothos.
Alle Personen müssen bei Einreise einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene.
Ausreise und Transit
Folgende Landgrenzen zwischen Südafrika und Lesotho sind derzeit geöffnet: Maserubridge, Ficksburg, Van Rooyensgate, Qachasnek, Caledonspoort, Sanipass und Telle Bridge. Einreisen über diese Landgrenzen und über den internationalen Flughafen Moshoeshoe sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
In Lesotho gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Das öffentliche Leben ist teilweise eingeschränkt. Informationen veröffentlicht die Regierung von Lesotho.
Es gelten Maskenpflicht und die üblichen Abstandsregeln im gesamten öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Lesotho.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Libanon - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der libanesischen Regierung.
Grundsätzlich muss bei Abflug ein maximal 48 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) erfolgter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) erfolgter Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Stelle (mit QR-Code) vorgelegt werden.
Ausgenommen von der Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses vor Einreise sind alle Personen mit vollständigem Impfschutz (d.h. Personen, deren zweite Impfung weniger als sechs Monate zurückliegt bzw. eine dritte Impfung erhalten haben).
Auch Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses bei der Wiedereinreise ausgenommen.
Ausreise und Transit
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besondere Regeln.
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es kann weiterhin kurzfristig zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen, insbesondere an religiösen Feiertagen.
In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung und erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID-19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Für Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr, die aus einem in der "red list" geführten Land kommend nach Malta einreisen, besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Akzeptiert werden Impf-, Test- und Genesenennachweise.
Anforderung an die Nachweise:
• Es muss sich um eine Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff oder mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff handeln. Kreuzimpfungen mit von der EMA zugelassenen Impfstoffen werden anerkannt. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Impfnachweise ohne Auffrischungsimpfung (Booster) dürfen nicht älter als neun Monate sein.
• Es werden sowohl PCR- als auch Antigenschnelltests akzeptiert. PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden, Antigenschnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Im Fall von PCR-Tests muss es sich um einen nasopharyngeal durchgeführte Test handeln (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert.
• Im Fall von Genesenennachweisen darf der erste positive PCR-Test, mit dem die Infektion festgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 180 Tage alt sein.
Nachweise werden in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert. Darüber hinaus werden auch nationale Impfnachweise einzelner Länder akzeptiert. Die vollständige Länderliste ist auf der Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht. Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis.
In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen neun Monate gültig.
Reisende, die nicht über den notwendigen COVID-Nachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR geahndet werden.
Ausreise und Transit
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen Räumen und in Fahrzeugen muss, mit Ausnahme privater Wohnungen und privater Pkws, grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 EUR belegt. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten. Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen sind auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
Marokko - Änderung Einreise
Für die Einreise per Fähre könnte es in Kürze zu Lockerungen bei den Einreiseregeln kommen. Mehr dazu bei Maghreb Post
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Beschränkungen imLand
Nach starken Corona-Beschränkungen in den vergangenen Jahren lässt Saudi-Arabien in diesem Sommer bei der muslimischen Wallfahrt nach Mekka wieder eine Million Gläubige zu. Während in den vergangenen beiden Jahren nur Pilger aus dem Königreich zur Hadsch nach Mekka durften, können nun wieder Muslime aus dem Ausland anreisen. Das teilte das saudische Hadsch-Ministerium mit. Zugelassen sind jedoch nur Gläubige unter 65 Jahren, die gegen Corona geimpft sind. Die Wallfahrt in die für Muslime heilige Stadt Mekka beginnt in diesem Jahr Anfang Juli. Quelle: tagesschau.de
Südafrika - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene. Ungeimpften Personen wird bei Einreise eine Impfung angeboten.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Ausreise und Transit
Die Nachweispflicht einer Impfung oder eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg sind nur an den hier genannten Grenzübergängen sowie am Übergang Telle Bridge zu Lesotho erlaubt. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reguläre internationale Flugverbindungen operieren mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Am 5. April 2022 wurde der nationale Notstand aufgehoben. Es gilt allerdings weiterhin Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen für Personen ab sechs Jahren, Abstandsregeln (mindestens ein Meter) sind einzuhalten. Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Tschad - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen des Tschads.
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 96 Stunden zurückliegen darf. Hiervon befreit sind vollständig Geimpfte bei Vorlage eines entsprechenden Impfnachweises tschadischen Impfbescheinigung. Nicht vollständig geimpfte einreisende Flugpassagiere sind verpflichtet, noch vor der Sicherheitskontrolle und Gepäckabholung einen kostenlosen PCR-Test durchführen zu lassen. Die Maßnahme gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise aus Tschad muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. PCR-Tests für die Ausreise dürfen ausschließlich im „Hôpital Amitié-Tchad-Chine“ oder in der Klinik „Programme National de Tuberculose“ (PNT) durchgeführt werden. Nur PCR-Tests dieser zwei Labore werden bei Ausreise akzeptiert. In Tschad Geimpfte benötigen für die Ausreise nur dann einen PCR-Test, wenn er Voraussetzung für die Einreise im Zielland ist.
Beschränkungen im Land
Auf Basis der regionalen Infektionslage können jederzeit örtliche Maßnahmen wie z.B. Ausgangssperren oder Zugangssperren zu einzelnen Städten verhängt werden. Zudem gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie insbesondere auch bei unvermeidbaren Reisen innerhalb des Landes auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich über die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen Ihrer Transit- und Zielländer.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Tschechien hebt die wegen der Corona-Pandemie eingeführte FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn zum Gründonnerstag 14. April 2022 auf. Die Lage in den Krankenhäusern verbessere sich stetig, und die Zahl der positiven Fälle gehe zurück, sagte Gesundheitsminister Vlastimil Valek im öffentlich-rechtlichen Fernsehen CT. Rechtzeitig vor der Oster-Reisesaison hatte die liberalkonservative Regierung bereits alle Corona-Einreiseregeln auslaufen lassen. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt die Maskenpflicht vorerst weiter. Quelle: tagesschau.de
Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Bis zum 18. April 2022 stuft die Republik Zypern in Abhängigkeit von der Infektionslage Staaten in farbige Kategorien ein. Die aktuelle Einstufung wird regelmäßig angepasst und in einer Liste veröffentlicht.
Die Einreise ist unabhängig von der Einstufung des Herkunftslandes für Geimpfte oder Genese möglich. Ungeimpfte müssen sich je nach Einstufung ihres Herkunftslandes testen lassen oder in Quarantäne begeben.
Genaue Angaben, wie der Nachweis zu führen ist und welche Impfungen wie lange anerkannt werden, können der zyprischen Veröffentlichung entnommen werden.
Bis zum 18. April 2022 müssen sich alle Reisenden müssen sich vor Abflug weiterhin online registrieren, um einen „Cyprus Flight Pass “ zu erhalten.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. zu Restriktionen für Einreisen aus Ländern der „grauen Kategorie“ oder detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen weiterhin bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Innerhalb von geschlossenen Räumen besteht ab sechs Jahren die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen über längere Zeit zusammenkommen ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Supermärkten, Behörden und Banken einen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden und zum Besuch von Cafés, Restaurants, Tavernen, Kinos usw. einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
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- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 12.04.2022
Bangladesch - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bangladeschs.
Reisende, die die vollständige Dosis eines von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können mit dem offiziellen Impfnachweis nach Bangladesch einreisen. Ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat ist nicht erforderlich.
Reisende, die keine volle Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können nach Bangladesch einreisen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit über ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat verfügen. Dies gilt für alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Personen unter 12 Jahren benötigen kein RT-PCR-Zertifikat. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienangehörigen bei der Ankunft gelten.
Unabhängig vom Herkunftsland und der COVID-19-Impfung werden Reisende mit COVID-19-Symptomen bei Ankunft zur Durchführung eines RT-PCR-Tests in ein staatlich autorisiertes Krankenhaus oder eine staatlich autorisierte Einrichtung geschickt. Wenn das RT-PCR-Testergebnis positiv ist, werden die Betroffenen auf eigene Kosten in einer von der Regierung benannten Einrichtung isoliert. Ein weiterer RT-PCR-Test wird nach sieben Tagen durchgeführt. Sofern das Testergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Die Quarantäne wird durch die jeweils zuständige Behörde sichergestellt. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt. Ein Visum bei der Ankunft ist unter anderem für Inhabende von Diplomaten- und Beamtenpässen, ausländische Geschäftsleute/Investoren und ausländischen Personen mit bangladeschischer Abstammung möglich.
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr ist nicht beeinträchtigt. Möglicherweise werden Flugverbindungen verringert. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.), der öffentliche Nahverkehr und der nationale Flugverkehr wurden wiederaufgenommen.
Reisende sind zudem aufgefordert, die Anforderungen zu befolgen, die von den Transit- und Zielländern oder von den Fluggesellschaften auferlegt werden.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln von 10 bis 20 Uhr öffnen. Lebensmittelgeschäfte und Restaurants können von 8 bis 20 Uhr mit halber Kapazität geöffnet bleiben.
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit wie auch in Geschäften, Supermärkten, Shopping-Malls und auf Märkten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Brunei Darussalam - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bruneis.
Seit 1. April 2022 gelten folgende Regeln:
Touristische Einreisen (non-essential travel) aus Deutschland sind grundsätzlich weiterhin nicht möglich. Lediglich aus den 11 Ländern, die in der „Travel Green List“ enthalten sind, (Australien, China, Großbritannien, Japan, Kambodscha, Korea, Malaysia, Neuseeland, Saudi-Arabien, Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten) sind touristische Reisen erlaubt. Voraussetzung ist vollständiger Impfschutz sowie ein Aufenthalt vor Abreise von mindestens sieben Tagen in einem Land der „Travel Green List“.
Ausländische Staatsangehörige ohne ständigen Wohnsitz in Brunei können aus nicht auf der „Travel Green List“ stehenden Ländern nur bei Vorliegen eines dringenden Grundes (essential travel) einreisen. Darin eingeschlossen sind Geschäftsreisen, Reisen zu Familienangehörigen, medizinische Aufenthalte, Studienaufenthalte und begründete Notfälle.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Vollständiger COVID-19-Impfschutz mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff, d.h. 28 Tage nach der Einmal-Impfung mit Johnson & Johnson und 14 Tage nach der zweiten Impfung bei den 2-Dosen-Impfstoffen.
• Bei im Ausland erfolgter Impfung muss der Nachweis mittels des WHO-Zertifikates erfolgen (gelber Impfpass), bei Impfung in Brunei über die BruHealthApp.
Ausnahme: Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Einreise ungeimpfter Personen unterliegt der Einzelfallprüfung durch die bruneiischen Behörden im Rahmen der Beantragung einer Einreisegenehmigung (Entry Travel Pass, ETP).
• Vorliegender Entry Travel Pass (ETP), der spätestens acht Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden muss. Eine Arrival Declaration Form (ADF) ist spätestens 24 Stunden vor Antritt der Reise zu übermitteln.
• Negativer PCR-Test (höchstens 48 Stunden vor Abreise) oder Antigen-Schnelltest (ART) (höchstens 24 Stunden vor Abreise. Das Testergebnis muss beim Einchecken am Flughafen vorgelegt werden).
• Vor der Abreise Buchung und Bezahlung für einen nach der Einreise durchzuführenden PCR- und Antigen-Schnelltest (ART) (insges. 100 BND (Brunei-Dollar)/ca. 65 EUR). Die Bezahlung kann online über die „Arrival Declaration Form (ADF) erfolgen. Ein Ausdruck der Quittung (payment receipt) mit Name und Passnummer des Reisenden muss mitgeführt werden.
• Registrierung der Einreise in der BruHealthApp vor Abreise.
• Kurzzeitreisende (Aufenthaltsdauer in Brunei max. 90 Tage): Reisekrankenversicherung mit einer Mindestkostendeckung von 50.000 BND (ca. 32.600 EUR), welche COVID-19-Erkrankungen und den gesamten Aufenthaltszeitraum in Brunei abdeckt. Für Reisende nach Brunei zum Zwecke der Arbeitsaufnahme gelten Sonderregelungen.
Alle entsprechenden Unterlagen sind in englischer Sprache bei der Einreise mitzuführen und werden kontrolliert.
Einreisende aus Deutschland werden nach Ankunft am Flughafen auf COVID-19 getestet (ART) und begeben sich anschließend in Quarantäne in ihre private Unterkunft oder ihr Hotel. Die Fahrt vom Flughafen zur Unterkunft ist über das Hotel oder einen privaten Taxianbieter zu organisieren. An Tag fünf nach Ankunft (Ankunftstag ist Tag eins) ist in einem Test-Center ein PCR-Test durchzuführen und in die Unterkunft zurückzukehren. Nach Erhalt des negativen Testergebnisses ist die Quarantäne beendet. Die Kosten für die Tests sind durch die Reisenden zu tragen. Bei positivem Testergebnis wird die Quarantäne bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses verlängert.
Von COVID-19 genesene Einreisende mit entsprechendem Zertifikat mit maximaler Gültigkeitsdauer von 90 Tagen nach COVID-19-Infektion benötigen keinen PCR-Test oder Antigen-Test (ART) vor Abreise. Nach Ankunft haben sie sich lediglich einem ART zu unterziehen. Nach negativem Testergebnis sind sie von der Pflicht zur Quarantäne befreit.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist für sämtliche Bewohner - einschließlich ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Brunei seit 1. April 2022 erleichtert. Für Reisende mit vollständigem Impfnachweis (BruHealthApp oder gelber Impfpass) , einer Bescheinigung, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, oder eines Genesenen- Nachweises, ist die Ausreise jederzeit ohne Vorliegen eines dringenden Grundes (essential travel) möglich (siehe Einreise).
Die bisher benötigte Genehmigung durch das Amt des Premierministers (Prime Minister’s Office) ist entfallen. Eine Registrierung im e-Register System sowie eine Reisekrankenversicherung mit einer COVID-19-Mindestdeckung von 50.000 BND (ca. 32.600 EUR) ist für die Ausreise nur noch für bruneiische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ erforderlich.
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist weiterhin stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an. Transit ist seit 1. April 2022 möglich.
Beschränkungen im Land
Es gelten folgende Restriktionen: Das Betreten von Geschäften, Restaurants und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur für vollständig geimpfte Personen und mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits-App (BruHealthApp) und nach Temperaturkontrollen möglich. Ein Impfnachweis ist zwingend vorzuzeigen. Ungeimpfte Kinder dürfen in Begleitung geimpfter Elternteile Gebäude betreten.
Die Ausgangssperre wurde am 1. April 2022 aufgehoben.
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen, wie die Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch im Freien, wenn Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, gelten weiterhin.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise unbedingt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung von Brunei.
• Informieren Sie sich über die geltenden Beförderungsbedingungen Ihrer Fluglinie.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; BruHealthApp ) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.
Guatemala - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Guatemalas.
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet.
Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen ein Impfnachweis oder ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis vorgelegt werden. Der Test darf beim Check-In nicht älter als drei Tage sein. Ausgenommen vom Erfordernis des Impfnachweises sind Kinder unter 12 Jahren. Kinder unter zehn Jahren müssen keinen Testnachweis vorlegen. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt. Alle Reisenden, die älter als zwei Jahre sind, müssen einen Mund-Nasenschutz tragen.
In Guatemala können PCR-/Antigentest-Termine online mit den Laboren vereinbart werden. Die Probeentnahme kann direkt vor Ort im Labor erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen Kostenaufschlag einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Je nach Labor und Test variieren die Preise sowie die Wartedauer für die Laborergebnisse (bis zu 24 Stunden). Die Kosten für Antigen-Tests beginnen bei 300 GTQ (35 EUR) und für PCR-Tests bei 600 GTQ (65 EUR).
Am Flughafen Aeropuerto Internacional La Aurora in Guatemala-Stadt können auch vor Ort Tests durchgeführt werden.
Ausreise und Transit
Die Grenzen zu den Nachbarländern sind offen.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im Land richten sich nach einem Ampelsystem. Die Regierung veröffentlicht den aktuellen Stand für jeden Gemeindebezirk und die in der jeweiligen Ampelphase geltenden Beschränkungen . Behörden, Geschäfte, Märkte, usw. unterliegen beschränkten Kapazitäten.
Im öffentlichen Raum besteht Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.
Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Visa für deutsche Staatsangehörige können ab sofort auch wieder bei der Einreise beantragt werden. Nähere Informationen hierzu sind bei der indonesischen Immigrationsbehörde zu finden.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Ab 18 Jahren wird zusätzlich ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird das Vorhandensein der mit persönlichen Daten ausgefüllten App PeduliLindungi geprüft und grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Für zweifach Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Derzeit gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Zudem wird bei einem Inlandsflug grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi “ verlangt.
Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Zweifach Geimpfte benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen den gleichen Testerfordernissen. Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur kostenpflichtigen Isolation in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Iran - Änderung Einreise
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutationen von COVID-19 umgehend ausgesetzt werden. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich daher vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.
Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand müssen für die Einreise nach Iran nicht-iranische Staatsangehörige ab 12 Jahren vollständig geimpft sein. Zusätzlich benötigen Reisende ab zwölf Jahren ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch.
Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung, mit dem man seine Zustimmung für weitere COVID-19-Maßnahmen am Flughafen gibt.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinische Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im öffentlichen Leben gelten auch für vollständig Geimpfte und Genesene. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten und im öffentlichen Personennahverkehr.
Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, z.B. in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben.
Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann kontrolliert und beschränkt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsreisen mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus sowie für Hotels kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und/oder ein negatives PCR-Testergebnis verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Transportunternehmen und die Beherbergungsbetriebe. Im Alltag können auch kurzfristig Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot vor allem in „gelb“, „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen verfügt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen über die aktuellen Einreisebedingungen.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und der für die Einreise erforderlichen Nachweise.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Madagaskar - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der madagassischen Regierung.
Die Grenzen Madagaskars sollen schrittweise geöffnet werden; anbei aktuelle Informationen zur Einreise nach Madagaskar.
Vor Reiseantritt muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Ankunft am Flughafen erfolgt nunmehr nur noch ein verpflichtender Schnelltest. Die Kosten für den Test betragen rund 25 EUR (ca. 30 USD bzw. 115.000 MGA). Bei negativem Testergebnis gelten keine weiteren Einschränkungen. Bei positivem Ergebnis folgt eine siebentägige Quarantäne in einem madagassischen Krankenhaus oder Quarantänehotel (selbst zu zahlen) bis zu einem erneuten Test.
Ausreise und Transit
Bei Inlandsflügen werden nur bei Personen mit erhöhter Temperatur Schnelltests durchgeführt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen weiterhin nicht in Madagaskar anlegen.
Beschränkungen im Land
Es gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum, sowohl in Gebäuden als auch im Freien. Geschäfte, Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet.
Überlandbusverkehr ist eingeschränkt möglich; in der Hauptstadt fahren Kleinbusse und Taxen nahezu vollumfänglich.
Kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte oder Gottesdienste finden wieder statt.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne. Die Bedingungen für eine Einreise aus Deutschland können sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens plötzlich und ohne Vorwarnung ändern. Halten Sie daher engen Kontakt zu Ihrer Fluggesellschaft
• und/oder kontaktieren Sie die Botschaft Madagaskars in Deutschland hinsichtlich der aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der madagassischen Regierung.
Mali - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Mali hat mit Wirkung vom 12. April 2022 die meisten COVID-19-bezogenen innerstaatlichen Maßnahmen und Reisebeschränkungen gelockert.
Luft- und Landgrenzen sind offen. Screening-Maßnahmen werden verstärkt durchgeführt. Vollständig geimpfte Reisende können uneingeschränkt ein- und ausreisen. Nicht geimpfte Reisende müssen ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft). Bei Ausreise aus Mali müssen ungeimpfte Reisende ebenfalls ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor Reiseantritt).
Das Tragen von Gesichtsmasken im öffentlichen Raum ist nicht mehr obligatorisch. Alle sozialen Aktivitäten können mit voller Kapazität wieder aufgenommen werden, sofern die Teilnehmer vollständig geimpft sind. Quelle: Garda World
Malta - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Für Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr, die aus einem in der "red list" geführten Land kommend nach Malta einreisen, besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Akzeptiert werden Impf-, Test- und Genesenennachweise.
Anforderung an die Nachweise:
• Es muss sich um eine Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff oder mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff handeln. Kreuzimpfungen mit von der EMA zugelassenen Impfstoffen werden anerkannt. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Impfnachweise ohne Auffrischungsimpfung (Booster) dürfen nicht älter als neun Monate sein.
• Es werden sowohl PCR- als auch Antigenschnelltests akzeptiert. PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden, Antigenschnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Im Fall von PCR-Tests muss es sich um einen nasopharyngeal durchgeführten Test handeln (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert.
• Im Fall von Genesenennachweisen darf der erste positive PCR-Test, mit dem die Infektion festgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 180 Tage alt sein.
Nachweise werden in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert. Darüber hinaus werden auch nationale Impfnachweise einzelner Länder akzeptiert. Die vollständige Länderliste ist auf der Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht. Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis.
In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen neun Monate gültig.
Reisende, die nicht über den notwendigen COVID-Nachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR geahndet werden.
Ausreise und Transit
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen Räumen und in Fahrzeugen muss, mit Ausnahme privater Wohnungen und privater Pkws, grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 EUR belegt. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen die Teilnehmenden stehen, ist Personen, die älter als 11 Jahre alt sind, nur gestattet, wenn sie in Besitz eines gültigen Impfnachweises sind.
Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen sind auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
Marokko - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise über den Luftweg ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 18. Lebensjahres).
und
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des sechsten Lebensjahres
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Die Einreise mit der Fähre soll bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann (s.o.)
und
• mit gültigem Impfpass.
oder
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probenentnahme max. 72 Stunden vor Registrierung).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen bisher nicht vor.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter sechs Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landesgrenze zu Algerien sind weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten weiter möglich.
Die Ausreise aus Marokko ist mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Für die Ausreise ist für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein gültiger Impfpass erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein.
Ob für Ausreisen mit Fähren abweichende Regelungen gelten, ist nicht bekannt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. April 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner zum Teil Versammlungs- und Feierverbote. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Myanmar - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Aktuell muss eine Quarantäne von mindestens fünf Tagen mit mehreren kostenpflichtigen PCR-Tests absolviert werden. Ab dem 17. April 2022 gelten neue Regelungen: neben dem PCR-Test muss bei Einreise eine Pflichtkrankenversicherung der Firma Myanma Insurance vorgelegt werden. In einem von zehn von den Gesundheitsbehörden bestimmten Quarantänehotels muss auf das Ergebnis eines kostenpflichtigen PCR-Tests gewartet werden. Hoteltransfer muss privat übernommen werden. Bei einem positiven Testergebnis nach Einreise ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern und hohen Kosten zu rechnen.
Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden ca. zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr soll gemäß Mitteilungen der verantwortlichen Stellen ab 17. April 2022 wieder zugelassen werden.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt, wenn überhaupt, nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen. Viele Restaurants, Geschäfte, Banken, etc. bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Tonga - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden in Tonga haben die Beschränkungen aufgrund von COVID-19-Bedenken bis zum 9. Mai 2022 um 20:00 Uhr auf die Inseln 'Eua, Niuatoputapu und Niuafo'u ausgeweitet. Es gilt eine Ausgangssperre von 00:01 bis 05:00 Uhr. Die Bewohner können nur während der Ausgangssperre reisen, wenn es sich um einen medizinischen Notfall handelt oder sie in kritischen Branchen arbeiten. Trauerfeiern sind auf 50 Personen im Innenbereich und 100 Personen im Außenbereich begrenzt. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bangladeschs.
Reisende, die die vollständige Dosis eines von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können mit dem offiziellen Impfnachweis nach Bangladesch einreisen. Ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat ist nicht erforderlich.
Reisende, die keine volle Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können nach Bangladesch einreisen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit über ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat verfügen. Dies gilt für alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Personen unter 12 Jahren benötigen kein RT-PCR-Zertifikat. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienangehörigen bei der Ankunft gelten.
Unabhängig vom Herkunftsland und der COVID-19-Impfung werden Reisende mit COVID-19-Symptomen bei Ankunft zur Durchführung eines RT-PCR-Tests in ein staatlich autorisiertes Krankenhaus oder eine staatlich autorisierte Einrichtung geschickt. Wenn das RT-PCR-Testergebnis positiv ist, werden die Betroffenen auf eigene Kosten in einer von der Regierung benannten Einrichtung isoliert. Ein weiterer RT-PCR-Test wird nach sieben Tagen durchgeführt. Sofern das Testergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Die Quarantäne wird durch die jeweils zuständige Behörde sichergestellt. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt. Ein Visum bei der Ankunft ist unter anderem für Inhabende von Diplomaten- und Beamtenpässen, ausländische Geschäftsleute/Investoren und ausländischen Personen mit bangladeschischer Abstammung möglich.
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr ist nicht beeinträchtigt. Möglicherweise werden Flugverbindungen verringert. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.), der öffentliche Nahverkehr und der nationale Flugverkehr wurden wiederaufgenommen.
Reisende sind zudem aufgefordert, die Anforderungen zu befolgen, die von den Transit- und Zielländern oder von den Fluggesellschaften auferlegt werden.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln von 10 bis 20 Uhr öffnen. Lebensmittelgeschäfte und Restaurants können von 8 bis 20 Uhr mit halber Kapazität geöffnet bleiben.
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit wie auch in Geschäften, Supermärkten, Shopping-Malls und auf Märkten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Brunei Darussalam - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bruneis.
Seit 1. April 2022 gelten folgende Regeln:
Touristische Einreisen (non-essential travel) aus Deutschland sind grundsätzlich weiterhin nicht möglich. Lediglich aus den 11 Ländern, die in der „Travel Green List“ enthalten sind, (Australien, China, Großbritannien, Japan, Kambodscha, Korea, Malaysia, Neuseeland, Saudi-Arabien, Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten) sind touristische Reisen erlaubt. Voraussetzung ist vollständiger Impfschutz sowie ein Aufenthalt vor Abreise von mindestens sieben Tagen in einem Land der „Travel Green List“.
Ausländische Staatsangehörige ohne ständigen Wohnsitz in Brunei können aus nicht auf der „Travel Green List“ stehenden Ländern nur bei Vorliegen eines dringenden Grundes (essential travel) einreisen. Darin eingeschlossen sind Geschäftsreisen, Reisen zu Familienangehörigen, medizinische Aufenthalte, Studienaufenthalte und begründete Notfälle.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Vollständiger COVID-19-Impfschutz mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff, d.h. 28 Tage nach der Einmal-Impfung mit Johnson & Johnson und 14 Tage nach der zweiten Impfung bei den 2-Dosen-Impfstoffen.
• Bei im Ausland erfolgter Impfung muss der Nachweis mittels des WHO-Zertifikates erfolgen (gelber Impfpass), bei Impfung in Brunei über die BruHealthApp.
Ausnahme: Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Einreise ungeimpfter Personen unterliegt der Einzelfallprüfung durch die bruneiischen Behörden im Rahmen der Beantragung einer Einreisegenehmigung (Entry Travel Pass, ETP).
• Vorliegender Entry Travel Pass (ETP), der spätestens acht Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden muss. Eine Arrival Declaration Form (ADF) ist spätestens 24 Stunden vor Antritt der Reise zu übermitteln.
• Negativer PCR-Test (höchstens 48 Stunden vor Abreise) oder Antigen-Schnelltest (ART) (höchstens 24 Stunden vor Abreise. Das Testergebnis muss beim Einchecken am Flughafen vorgelegt werden).
• Vor der Abreise Buchung und Bezahlung für einen nach der Einreise durchzuführenden PCR- und Antigen-Schnelltest (ART) (insges. 100 BND (Brunei-Dollar)/ca. 65 EUR). Die Bezahlung kann online über die „Arrival Declaration Form (ADF) erfolgen. Ein Ausdruck der Quittung (payment receipt) mit Name und Passnummer des Reisenden muss mitgeführt werden.
• Registrierung der Einreise in der BruHealthApp vor Abreise.
• Kurzzeitreisende (Aufenthaltsdauer in Brunei max. 90 Tage): Reisekrankenversicherung mit einer Mindestkostendeckung von 50.000 BND (ca. 32.600 EUR), welche COVID-19-Erkrankungen und den gesamten Aufenthaltszeitraum in Brunei abdeckt. Für Reisende nach Brunei zum Zwecke der Arbeitsaufnahme gelten Sonderregelungen.
Alle entsprechenden Unterlagen sind in englischer Sprache bei der Einreise mitzuführen und werden kontrolliert.
Einreisende aus Deutschland werden nach Ankunft am Flughafen auf COVID-19 getestet (ART) und begeben sich anschließend in Quarantäne in ihre private Unterkunft oder ihr Hotel. Die Fahrt vom Flughafen zur Unterkunft ist über das Hotel oder einen privaten Taxianbieter zu organisieren. An Tag fünf nach Ankunft (Ankunftstag ist Tag eins) ist in einem Test-Center ein PCR-Test durchzuführen und in die Unterkunft zurückzukehren. Nach Erhalt des negativen Testergebnisses ist die Quarantäne beendet. Die Kosten für die Tests sind durch die Reisenden zu tragen. Bei positivem Testergebnis wird die Quarantäne bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses verlängert.
Von COVID-19 genesene Einreisende mit entsprechendem Zertifikat mit maximaler Gültigkeitsdauer von 90 Tagen nach COVID-19-Infektion benötigen keinen PCR-Test oder Antigen-Test (ART) vor Abreise. Nach Ankunft haben sie sich lediglich einem ART zu unterziehen. Nach negativem Testergebnis sind sie von der Pflicht zur Quarantäne befreit.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist für sämtliche Bewohner - einschließlich ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Brunei seit 1. April 2022 erleichtert. Für Reisende mit vollständigem Impfnachweis (BruHealthApp oder gelber Impfpass) , einer Bescheinigung, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, oder eines Genesenen- Nachweises, ist die Ausreise jederzeit ohne Vorliegen eines dringenden Grundes (essential travel) möglich (siehe Einreise).
Die bisher benötigte Genehmigung durch das Amt des Premierministers (Prime Minister’s Office) ist entfallen. Eine Registrierung im e-Register System sowie eine Reisekrankenversicherung mit einer COVID-19-Mindestdeckung von 50.000 BND (ca. 32.600 EUR) ist für die Ausreise nur noch für bruneiische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ erforderlich.
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist weiterhin stark eingeschränkt und derzeit nur über Kuala Lumpur sowie über Singapur möglich. Die bruneiische Luftfahrtgesellschaft Royal Brunei Airlines bietet vereinzelt Direktflüge von und nach London an. Transit ist seit 1. April 2022 möglich.
Beschränkungen im Land
Es gelten folgende Restriktionen: Das Betreten von Geschäften, Restaurants und anderen öffentlichen Gebäuden ist nur für vollständig geimpfte Personen und mittels Anwendung einer Tracking-/Gesundheits-App (BruHealthApp) und nach Temperaturkontrollen möglich. Ein Impfnachweis ist zwingend vorzuzeigen. Ungeimpfte Kinder dürfen in Begleitung geimpfter Elternteile Gebäude betreten.
Die Ausgangssperre wurde am 1. April 2022 aufgehoben.
Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen, wie die Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch im Freien, wenn Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, gelten weiterhin.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise unbedingt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung von Brunei.
• Informieren Sie sich über die geltenden Beförderungsbedingungen Ihrer Fluglinie.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Zugangsregelungen (Temperaturmessung; BruHealthApp ) können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.
Guatemala - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Guatemalas.
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet.
Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen ein Impfnachweis oder ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis vorgelegt werden. Der Test darf beim Check-In nicht älter als drei Tage sein. Ausgenommen vom Erfordernis des Impfnachweises sind Kinder unter 12 Jahren. Kinder unter zehn Jahren müssen keinen Testnachweis vorlegen. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt. Alle Reisenden, die älter als zwei Jahre sind, müssen einen Mund-Nasenschutz tragen.
In Guatemala können PCR-/Antigentest-Termine online mit den Laboren vereinbart werden. Die Probeentnahme kann direkt vor Ort im Labor erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen Kostenaufschlag einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Je nach Labor und Test variieren die Preise sowie die Wartedauer für die Laborergebnisse (bis zu 24 Stunden). Die Kosten für Antigen-Tests beginnen bei 300 GTQ (35 EUR) und für PCR-Tests bei 600 GTQ (65 EUR).
Am Flughafen Aeropuerto Internacional La Aurora in Guatemala-Stadt können auch vor Ort Tests durchgeführt werden.
Ausreise und Transit
Die Grenzen zu den Nachbarländern sind offen.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im Land richten sich nach einem Ampelsystem. Die Regierung veröffentlicht den aktuellen Stand für jeden Gemeindebezirk und die in der jeweiligen Ampelphase geltenden Beschränkungen . Behörden, Geschäfte, Märkte, usw. unterliegen beschränkten Kapazitäten.
Im öffentlichen Raum besteht Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.
Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Visa für deutsche Staatsangehörige können ab sofort auch wieder bei der Einreise beantragt werden. Nähere Informationen hierzu sind bei der indonesischen Immigrationsbehörde zu finden.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Ab 18 Jahren wird zusätzlich ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird das Vorhandensein der mit persönlichen Daten ausgefüllten App PeduliLindungi geprüft und grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Für zweifach Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Derzeit gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Zudem wird bei einem Inlandsflug grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi “ verlangt.
Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Zweifach Geimpfte benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen den gleichen Testerfordernissen. Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur kostenpflichtigen Isolation in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Iran - Änderung Einreise
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutationen von COVID-19 umgehend ausgesetzt werden. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich daher vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.
Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand müssen für die Einreise nach Iran nicht-iranische Staatsangehörige ab 12 Jahren vollständig geimpft sein. Zusätzlich benötigen Reisende ab zwölf Jahren ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch.
Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung, mit dem man seine Zustimmung für weitere COVID-19-Maßnahmen am Flughafen gibt.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinische Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im öffentlichen Leben gelten auch für vollständig Geimpfte und Genesene. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten und im öffentlichen Personennahverkehr.
Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, z.B. in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben.
Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann kontrolliert und beschränkt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsreisen mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus sowie für Hotels kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und/oder ein negatives PCR-Testergebnis verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Transportunternehmen und die Beherbergungsbetriebe. Im Alltag können auch kurzfristig Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot vor allem in „gelb“, „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen verfügt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen über die aktuellen Einreisebedingungen.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und der für die Einreise erforderlichen Nachweise.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Madagaskar - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der madagassischen Regierung.
Die Grenzen Madagaskars sollen schrittweise geöffnet werden; anbei aktuelle Informationen zur Einreise nach Madagaskar.
Vor Reiseantritt muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Ankunft am Flughafen erfolgt nunmehr nur noch ein verpflichtender Schnelltest. Die Kosten für den Test betragen rund 25 EUR (ca. 30 USD bzw. 115.000 MGA). Bei negativem Testergebnis gelten keine weiteren Einschränkungen. Bei positivem Ergebnis folgt eine siebentägige Quarantäne in einem madagassischen Krankenhaus oder Quarantänehotel (selbst zu zahlen) bis zu einem erneuten Test.
Ausreise und Transit
Bei Inlandsflügen werden nur bei Personen mit erhöhter Temperatur Schnelltests durchgeführt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen weiterhin nicht in Madagaskar anlegen.
Beschränkungen im Land
Es gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum, sowohl in Gebäuden als auch im Freien. Geschäfte, Restaurants und Bars sind eingeschränkt geöffnet.
Überlandbusverkehr ist eingeschränkt möglich; in der Hauptstadt fahren Kleinbusse und Taxen nahezu vollumfänglich.
Kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte oder Gottesdienste finden wieder statt.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne. Die Bedingungen für eine Einreise aus Deutschland können sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens plötzlich und ohne Vorwarnung ändern. Halten Sie daher engen Kontakt zu Ihrer Fluggesellschaft
• und/oder kontaktieren Sie die Botschaft Madagaskars in Deutschland hinsichtlich der aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der madagassischen Regierung.
Mali - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Mali hat mit Wirkung vom 12. April 2022 die meisten COVID-19-bezogenen innerstaatlichen Maßnahmen und Reisebeschränkungen gelockert.
Luft- und Landgrenzen sind offen. Screening-Maßnahmen werden verstärkt durchgeführt. Vollständig geimpfte Reisende können uneingeschränkt ein- und ausreisen. Nicht geimpfte Reisende müssen ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft). Bei Ausreise aus Mali müssen ungeimpfte Reisende ebenfalls ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor Reiseantritt).
Das Tragen von Gesichtsmasken im öffentlichen Raum ist nicht mehr obligatorisch. Alle sozialen Aktivitäten können mit voller Kapazität wieder aufgenommen werden, sofern die Teilnehmer vollständig geimpft sind. Quelle: Garda World
Malta - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Für Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr, die aus einem in der "red list" geführten Land kommend nach Malta einreisen, besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Akzeptiert werden Impf-, Test- und Genesenennachweise.
Anforderung an die Nachweise:
• Es muss sich um eine Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff oder mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff handeln. Kreuzimpfungen mit von der EMA zugelassenen Impfstoffen werden anerkannt. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Impfnachweise ohne Auffrischungsimpfung (Booster) dürfen nicht älter als neun Monate sein.
• Es werden sowohl PCR- als auch Antigenschnelltests akzeptiert. PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden, Antigenschnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Im Fall von PCR-Tests muss es sich um einen nasopharyngeal durchgeführten Test handeln (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert.
• Im Fall von Genesenennachweisen darf der erste positive PCR-Test, mit dem die Infektion festgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 180 Tage alt sein.
Nachweise werden in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert. Darüber hinaus werden auch nationale Impfnachweise einzelner Länder akzeptiert. Die vollständige Länderliste ist auf der Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht. Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis.
In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen neun Monate gültig.
Reisende, die nicht über den notwendigen COVID-Nachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR geahndet werden.
Ausreise und Transit
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen Räumen und in Fahrzeugen muss, mit Ausnahme privater Wohnungen und privater Pkws, grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz oder ein Gesichtsschutz (Visier) getragen werden. Ausgenommen von der Tragepflicht sind Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 EUR belegt. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen die Teilnehmenden stehen, ist Personen, die älter als 11 Jahre alt sind, nur gestattet, wenn sie in Besitz eines gültigen Impfnachweises sind.
Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen sind auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
Marokko - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise über den Luftweg ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 18. Lebensjahres).
und
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des sechsten Lebensjahres
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Die Einreise mit der Fähre soll bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann (s.o.)
und
• mit gültigem Impfpass.
oder
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probenentnahme max. 72 Stunden vor Registrierung).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen bisher nicht vor.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter sechs Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landesgrenze zu Algerien sind weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten weiter möglich.
Die Ausreise aus Marokko ist mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Für die Ausreise ist für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein gültiger Impfpass erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein.
Ob für Ausreisen mit Fähren abweichende Regelungen gelten, ist nicht bekannt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. April 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner zum Teil Versammlungs- und Feierverbote. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Myanmar - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Aktuell muss eine Quarantäne von mindestens fünf Tagen mit mehreren kostenpflichtigen PCR-Tests absolviert werden. Ab dem 17. April 2022 gelten neue Regelungen: neben dem PCR-Test muss bei Einreise eine Pflichtkrankenversicherung der Firma Myanma Insurance vorgelegt werden. In einem von zehn von den Gesundheitsbehörden bestimmten Quarantänehotels muss auf das Ergebnis eines kostenpflichtigen PCR-Tests gewartet werden. Hoteltransfer muss privat übernommen werden. Bei einem positiven Testergebnis nach Einreise ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern und hohen Kosten zu rechnen.
Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden ca. zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr soll gemäß Mitteilungen der verantwortlichen Stellen ab 17. April 2022 wieder zugelassen werden.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt, wenn überhaupt, nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen. Viele Restaurants, Geschäfte, Banken, etc. bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Tonga - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden in Tonga haben die Beschränkungen aufgrund von COVID-19-Bedenken bis zum 9. Mai 2022 um 20:00 Uhr auf die Inseln 'Eua, Niuatoputapu und Niuafo'u ausgeweitet. Es gilt eine Ausgangssperre von 00:01 bis 05:00 Uhr. Die Bewohner können nur während der Ausgangssperre reisen, wenn es sich um einen medizinischen Notfall handelt oder sie in kritischen Branchen arbeiten. Trauerfeiern sind auf 50 Personen im Innenbereich und 100 Personen im Außenbereich begrenzt. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.04.2022
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Feriengäste in Griechenland müssen während ihres Aufenthalts im Sommer keine Masken in Innenräumen tragen oder etwa Impfausweise in Restaurants zeigen. Die Regierung in Athen teilte mit, dass die Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus während der Urlaubssaison ausgesetzt werden. Die ersten Lockerungen treten demnach zum 1. Mai 2022 in Kraft und gelten zunächst bis 31. August. Im September soll dann entschieden werden, ob wieder neue Auflagen gebraucht werden. Quelle: tagesschau.de
Gruß
Birgitt
Feriengäste in Griechenland müssen während ihres Aufenthalts im Sommer keine Masken in Innenräumen tragen oder etwa Impfausweise in Restaurants zeigen. Die Regierung in Athen teilte mit, dass die Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus während der Urlaubssaison ausgesetzt werden. Die ersten Lockerungen treten demnach zum 1. Mai 2022 in Kraft und gelten zunächst bis 31. August. Im September soll dann entschieden werden, ob wieder neue Auflagen gebraucht werden. Quelle: tagesschau.de
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Aserbaidschan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft. Die Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen möglich (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich.
Ausreise und Transit
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. Mai 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und im ÖPNV. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen usw. sind geöffnet. Für Ungeimpfte ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Impfzertifikate verlieren ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Hongkong - Änderung Beschränkungen im Land
Hongkong kündigt Lockerungen der Einschränkungen an. Ab dem 21. April 2022 dürfen Restaurants wieder bis 22 Uhr öffnen und ihre Tische mit jeweils bis zu vier Gästen besetzen. Andere Betriebe wie Schönheitssalons, Fitnessstudios, Themenparks und Kinos dürften bei halber Auslastung wieder öffnen. Bars und Kneipen bleiben geschlossen. Auch Beschränkungen, wonach sich Menschen aus höchstens zwei Haushalten treffen dürfen, werden aufgehoben. Quelle: tagesschau.de
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Österreich wird die allgemeine Maskenpflicht für Innenräume am Samstag 16. April 2022 wieder aufgehoben. FFP2-Masken müssen dann nur noch in Lebensmittelgeschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen getragen werden. Vier Wochen zuvor wurde die Maskenpflicht auf den gesamten Einzelhandel, Kultureinrichtungen und Arbeitsräume ausgedehnt. Diese Regelung wird nun zurückgenommen. Außerdem müssen Gäste in Clubs, Bars und bei Großveranstaltungen von Samstag an nicht mehr geimpft, von Covid-19 genesen oder getestet (3G) sein. In Wien galt bislang im Unterschied zum Rest des Landes in der Gastronomie noch die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Auch diese Maßnahme wird am Samstag aufgehoben. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ruandas.
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das Testergebnis hochladen.
Nach Einreise erfolgt ein PCR-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Alle Reisenden müssen sich im Anschluss an die Einreise bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses in Heimquarantäne begeben. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder es ergeht eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS-Gerät überwacht wird. Die Landgrenzen Ruandas sind für den Reiseverkehr wieder geöffnet. Vor der Einreise nach Ruanda auf dem Landweg ist für Geimpfte kein Testnachweis vorgeschrieben, es gibt stichprobenartigen Tests auf ruandischer Seite der Grenze nach Einreise. Eine COVID-19-Impfung wird von den ruandischen Behörden empfohlen.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen Antigen-Schnelltest auf eigene Kosten bei ruandischen Stellen durchführen. Je nach Reiseziel ist auch ein PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 USD) erforderlich. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern.
Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 12 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Die Landgrenzen Ruandas sind grundsätzlich wieder geöffnet. Die Ausreise nach Burundi ist jedoch weiterhin nicht möglich. Zu den Einreisebedingungen sind die Vorgaben der Demokratischen Republik Kongo, Ugandas und Tansanias zu konsultieren.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum gilt Maskenpflicht. Besucher öffentlich zugänglicher Einrichtungen, Hotels, Restaurants, etc. müssen vollständig geimpft sein (dies gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr), Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen und die Abstandsregeln beachten.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Informationen, unter welchen Bedingungen touristische Aktivitäten stattfinden, stellt das Rwanda Development Board zur Verfügung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich bei den offiziellen Stelle Ruandas über die Öffnung von Grenzübergängen zu den Nachbarländern.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
San Marino - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle San Marinos.
Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, sodass die Einreisebestimmungen für Italien auch maßgeblich sind.
Reisende mit Voraufenthalten in bestimmten auf der Webseite des Außenministeriums nachzulesenden Ländern benötigen für die Einreise einen negativen PCR-Test, der maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zu Durch- und Weiterreise durch Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien.
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar. Für Verbindungen ab Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien.
Beschränkungen im Land
In San Marino ist der nationale Gesundheitsnotstand aufgehoben.
In geschlossenen Räumen, auf Märkten, Demonstrationen sowie dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, wird das korrekte Tragen zumindest einer chirurgischen Maske nachdrücklich empfohlen. FFP2-Masken werden für öffentliche Verkehrsmitteln und die Benutzung von Fahrstühlen empfohlen.
Kinder unter sechs Jahren und Personen mit entsprechender Einschränkung sowie deren Hilfspersonen, sofern dadurch eine Interaktion mit der Person verhindert wäre, müssen generell keine Maske tragen.
Bei einer bestätigten COVID-19-Infektion ist eine Selbstisolation vorgeschrieben. Personen mit Symptomen wie Atemwegsinfektion und Fieber dürfen das Haus nicht verlassen und müssen einen Arzt kontaktieren.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung , dem Istituto per la Sicurezza Sociale oder über diese E-Mailadresse: viaggiareinformati@esteri.sm.
• Bei Grippesymptomen oder Fieber (über 37,5°C) ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, einen Arzt zu kontaktieren.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.
Sierra Leone - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Sierra Leones.
Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte weisen mit der Registrierung ein negatives PCR-Testergebnis mit QR-Code nach, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise ist die Durchführung eines Tests verpflichtend. Ungeimpfte Passagiere sind nach der Einreise verpflichtet, auf eigene Kosten eine Quarantäne einzuhalten, bis ihr negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise muss eine Registrierung auf dem Reiseportal vorgenommen und ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht für nicht und nicht vollständig geimpfte Personen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies .
Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden.
Quarantäne, Q-Code
Für Einreisende nach Südkorea, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, besteht keine Quarantänepflicht. Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen. Für nicht geimpfte Personen gilt eine siebentägige Quarantänepflicht.
PCR-Testpflicht
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für genesene Einreisende, die in Korea leben und deren Genesenenstatus in Korea registriert ist, für Kinder unter sechs Jahren und für Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten PCR-Test am Flughafen oder in einer medizinischen Einrichtung unterziehen. Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten PCR-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen.
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige einem weiteren Antigenschnelltest am sechsten oder siebten Tag nach Ankunft unterziehen.
Ausreise und Transit
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfach Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Wichtigste Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sind die Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Der Verstoß gegen Gesundheitsauflagen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Mit Wirkung vom 9. April 2022 entfallen alle Ein- und Durchreisebeschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Gesundheits- und Sozialeinrichtungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Einschränkungen bestehen derzeit nicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC sowie bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende; informieren Sie sich auch auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106, +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft. Die Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen möglich (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich.
Ausreise und Transit
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. Mai 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und im ÖPNV. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen usw. sind geöffnet. Für Ungeimpfte ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Impfzertifikate verlieren ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Hongkong - Änderung Beschränkungen im Land
Hongkong kündigt Lockerungen der Einschränkungen an. Ab dem 21. April 2022 dürfen Restaurants wieder bis 22 Uhr öffnen und ihre Tische mit jeweils bis zu vier Gästen besetzen. Andere Betriebe wie Schönheitssalons, Fitnessstudios, Themenparks und Kinos dürften bei halber Auslastung wieder öffnen. Bars und Kneipen bleiben geschlossen. Auch Beschränkungen, wonach sich Menschen aus höchstens zwei Haushalten treffen dürfen, werden aufgehoben. Quelle: tagesschau.de
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Österreich wird die allgemeine Maskenpflicht für Innenräume am Samstag 16. April 2022 wieder aufgehoben. FFP2-Masken müssen dann nur noch in Lebensmittelgeschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen getragen werden. Vier Wochen zuvor wurde die Maskenpflicht auf den gesamten Einzelhandel, Kultureinrichtungen und Arbeitsräume ausgedehnt. Diese Regelung wird nun zurückgenommen. Außerdem müssen Gäste in Clubs, Bars und bei Großveranstaltungen von Samstag an nicht mehr geimpft, von Covid-19 genesen oder getestet (3G) sein. In Wien galt bislang im Unterschied zum Rest des Landes in der Gastronomie noch die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Auch diese Maßnahme wird am Samstag aufgehoben. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ruandas.
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das Testergebnis hochladen.
Nach Einreise erfolgt ein PCR-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Alle Reisenden müssen sich im Anschluss an die Einreise bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses in Heimquarantäne begeben. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder es ergeht eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS-Gerät überwacht wird. Die Landgrenzen Ruandas sind für den Reiseverkehr wieder geöffnet. Vor der Einreise nach Ruanda auf dem Landweg ist für Geimpfte kein Testnachweis vorgeschrieben, es gibt stichprobenartigen Tests auf ruandischer Seite der Grenze nach Einreise. Eine COVID-19-Impfung wird von den ruandischen Behörden empfohlen.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen Antigen-Schnelltest auf eigene Kosten bei ruandischen Stellen durchführen. Je nach Reiseziel ist auch ein PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 USD) erforderlich. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern.
Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 12 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Die Landgrenzen Ruandas sind grundsätzlich wieder geöffnet. Die Ausreise nach Burundi ist jedoch weiterhin nicht möglich. Zu den Einreisebedingungen sind die Vorgaben der Demokratischen Republik Kongo, Ugandas und Tansanias zu konsultieren.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum gilt Maskenpflicht. Besucher öffentlich zugänglicher Einrichtungen, Hotels, Restaurants, etc. müssen vollständig geimpft sein (dies gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr), Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen und die Abstandsregeln beachten.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Informationen, unter welchen Bedingungen touristische Aktivitäten stattfinden, stellt das Rwanda Development Board zur Verfügung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich bei den offiziellen Stelle Ruandas über die Öffnung von Grenzübergängen zu den Nachbarländern.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
San Marino - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle San Marinos.
Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, sodass die Einreisebestimmungen für Italien auch maßgeblich sind.
Reisende mit Voraufenthalten in bestimmten auf der Webseite des Außenministeriums nachzulesenden Ländern benötigen für die Einreise einen negativen PCR-Test, der maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zu Durch- und Weiterreise durch Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien.
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar. Für Verbindungen ab Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien.
Beschränkungen im Land
In San Marino ist der nationale Gesundheitsnotstand aufgehoben.
In geschlossenen Räumen, auf Märkten, Demonstrationen sowie dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, wird das korrekte Tragen zumindest einer chirurgischen Maske nachdrücklich empfohlen. FFP2-Masken werden für öffentliche Verkehrsmitteln und die Benutzung von Fahrstühlen empfohlen.
Kinder unter sechs Jahren und Personen mit entsprechender Einschränkung sowie deren Hilfspersonen, sofern dadurch eine Interaktion mit der Person verhindert wäre, müssen generell keine Maske tragen.
Bei einer bestätigten COVID-19-Infektion ist eine Selbstisolation vorgeschrieben. Personen mit Symptomen wie Atemwegsinfektion und Fieber dürfen das Haus nicht verlassen und müssen einen Arzt kontaktieren.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung , dem Istituto per la Sicurezza Sociale oder über diese E-Mailadresse: viaggiareinformati@esteri.sm.
• Bei Grippesymptomen oder Fieber (über 37,5°C) ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, einen Arzt zu kontaktieren.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.
Sierra Leone - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Sierra Leones.
Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte weisen mit der Registrierung ein negatives PCR-Testergebnis mit QR-Code nach, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise ist die Durchführung eines Tests verpflichtend. Ungeimpfte Passagiere sind nach der Einreise verpflichtet, auf eigene Kosten eine Quarantäne einzuhalten, bis ihr negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise muss eine Registrierung auf dem Reiseportal vorgenommen und ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht für nicht und nicht vollständig geimpfte Personen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies .
Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden.
Quarantäne, Q-Code
Für Einreisende nach Südkorea, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, besteht keine Quarantänepflicht. Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen. Für nicht geimpfte Personen gilt eine siebentägige Quarantänepflicht.
PCR-Testpflicht
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für genesene Einreisende, die in Korea leben und deren Genesenenstatus in Korea registriert ist, für Kinder unter sechs Jahren und für Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten PCR-Test am Flughafen oder in einer medizinischen Einrichtung unterziehen. Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten PCR-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen.
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige einem weiteren Antigenschnelltest am sechsten oder siebten Tag nach Ankunft unterziehen.
Ausreise und Transit
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfach Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Wichtigste Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sind die Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Der Verstoß gegen Gesundheitsauflagen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Mit Wirkung vom 9. April 2022 entfallen alle Ein- und Durchreisebeschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
In Gesundheits- und Sozialeinrichtungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Weitere Einschränkungen bestehen derzeit nicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC sowie bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende; informieren Sie sich auch auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106, +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 19.04.2022
Antigua und Barbuda - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Website der Regierung von Antigua und Barbuda.
Vollständig geimpfte Personen können seit dem 20. April 2022 ohne COVID-Test einreisen, sofern sie symptomfrei sind.
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen ab 5 Jahren benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden alten PCR- oder einen höchsten 24 Stunden alten Antigen-Test. Bei Einreise muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Personen mit Symptomen können in eine staatliche Quarantäneeinrichtung eingewiesen werden.
Detaillierte Reiseinformationen, auch für Schiffsreisende, veröffentlicht die Regierung in ihrem Travel Advisory.
Für Personen mit einem Voraufenthalt in bestimmten Ländern innerhalb der letzten 14 Tage besteht Einreiseverbot; die jeweils aktuelle Liste wird in den Travel Advisory veröffentlicht.
Der internationale Flughafen ist geöffnet. Der Schiffsverkehr ist zugelassen. Private Boote und Schiffe sollen ihre Ankunft mit mindestens sechs Stunden Vorlauf anzeigen.
Ausreise und Transit
Für Transit gelten die gleichen Regeln wie für die Einreise. Für die Ausreise bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen einige Einschränkungen zur Versammlung größerer Gruppen und Feierlichkeiten und eine zeitliche Beschränkung des Strandzugangs. Einzelheiten sind den Regulations zu entnehmen.
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Die örtlichen Behörden empfehlen nachdrücklich, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen im „Travel Advisory “ von Antigua und Barbuda. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Antigua und Barbuda geltende Auslegung bezieht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
China - Änderung Aktuelle Quarantänebestimmungen
Die Corona-Situation in Shanghai ist weiterhin angespannt. Es bestehen großflächige Lockdowns. Bereits zuvor waren diverse Wohnviertel (inkl. Compounds und Hotels) nacheinander -und teilweise wiederholt- von bis zu zweiwöchigen Lockdowns und obligatorischen Massentestungen betroffen. In dieser Zeit darf die Unterkunft grundsätzlich nicht verlassen werden, auch nicht, um Flüge zur Ausreise aus China anzutreten.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die angespannte Situation in Krankenhäusern und Isolationseinrichtungen kurzfristig bessert.
Personen, die auf regelmäßige ärztliche Behandlung angewiesen sind wie z.B. Dialysen, Chemotherapie o.ä., oder die regelmäßig besondere, in Shanghai nicht verfügbare Medikamente benötigen, sollten derzeit nicht nach Shanghai reisen. Dies gilt insbesondere für Personen ohne Orts- und/oder Sprachkenntnisse.
Die Corona-Situation in der Provinz Jilin ist ebenfalls angespannt. Darüber hinaus muss bei Ausbrüchen in anderen Regionen mit vergleichbaren Maßnahmen gerechnet werden.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums.
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt Folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Für die Einreise aus anderen Ländern bietet die französische Regierung weitere Informationen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• sieben Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• vier Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• sieben Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Reisende aus Deutschland, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt Folgendes:
Reisende, die aus Deutschland nach Frankreich einreisen, benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App (CovPass oder Corona-Warn-App) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von Personen, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Ausreise und Transit
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht für Personen ab sechs Jahren nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sowie im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. In den Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des „pass sanitaire“ (3G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Zur Gültigkeit des Impfnachweises ist im „pass sanitaire“/„pass vaccinal“ für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen zwischen Französisch-Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festland-Frankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten geltenden und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung, insbesondere dem Ministerium der französischen Überseegebiete und dort bei dem Gebiet, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Achten Sie bitte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Haiti - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Haiti wird derzeit gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Haitis.
Die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist grundsätzlich möglich. Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 oder ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, muss von allen Personen ab dem 12. Lebensjahr vorgelegt werden. Für Kinder zwischen fünf und 11 Jahren ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, zwingend vorgeschrieben. Kinder unter fünf Jahren sind von der Test- und Impfnachweispflicht befreit. Andernfalls ist eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben.
Ausreise und Transit
Flugverbindungen sind derzeit nur wenige vorhanden, die Durchreise über Haiti ist möglich.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in geschlossen und klimatisierten Räumen Pflicht. Außerdem ist das Waschen/Desinfizieren der Hände vor dem Betreten von Behörden und Unternehmen, einschließlich Geschäften, vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.
Jamaika - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Nach vielen anderen Ländern hat nun auch Jamaika die Einreise erleichtert. Seit 16. April 2022 benötigen Urlauber keinen Covid-Test mehr, um die Karibikinsel betreten zu können. Auch die Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen entfällt. Wichtig: Das Reiseformular gibt es weiterhin, Urlauber können sich online unter https://enterjamaica.com registrieren. Laut Jamaica Tourist Board können Reisende aber auch das Formular in Papierform im Flugzeug ausfüllen. Quelle: touristik aktuell
Lesotho - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Lesothos.
Alle Personen müssen bei Einreise einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene.
Ausreise und Transit
Folgende Landgrenzen zwischen Südafrika und Lesotho sind derzeit geöffnet: Maserubridge, Ficksburg, Van Rooyensgate, Qachasnek, Caledonspoort, Sanipass und Telle Bridge. Einreisen über diese Landgrenzen und über den internationalen Flughafen Moshoeshoe sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist teilweise eingeschränkt. Informationen veröffentlicht die Regierung von Lesotho.
Es gelten Maskenpflicht und die üblichen Abstandsregeln im gesamten öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Lesotho.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Libyen - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Libyens.
Die Einreise ist grundsätzlich sowohl für libysche Staatsangehörige als für auch Ausländer mit gültigem Visum möglich. Die Grenzübergänge nach Tunesien sind geöffnet. Es bestehen in eingeschränktem Umfang Flugverbindungen ins Ausland.
Einreisende Personen, die zwei oder mehr Impfdosen erhalten haben, benötigen bei Einreise weder einen Testnachweis noch müssen sie sich in Quarantäne begeben. Die Impfung muss mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein und es müssen mindestens 14 Tage und maximal sechs Monate seit der letzten Impfung vergangen sein.
Einreisende ohne oder ohne vollständige Impfung müssen einen negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, die durch einen negativen Test, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden darf, verkürzt werden kann.
Kinder unter 12 Jahren benötigen für die Einreise weder Impfnachweis noch Test.
Reisende mit Erkältungssymptomen können unabhängig von Alter und Impfstatus verpflichtet werden, bei Einreise einen Antigentest vornehmen zu lassen.
Beschränkungen im Land
Der nationale Flugverkehr sowie der Bahn- und Busverkehr im Land wurden wieder aufgenommen. Ausgangssperren können kurzfristig und regional verhängt werden. Für öffentlich zugängliche Einrichtungen, darunter größere Märkte, ist die Vorlage eines Impfnachweises erforderlich.
Es gibt nur an den Orten, an denen die Vorlage eines Impfnachweises erforderlich ist, eine Maskenpflicht; Abstandsregeln werden kaum eingehalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.
Moldawien - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Republik Moldau.
Die Einreise in die Republik Moldau ist ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Beschränkungen im Land
Der Gesundheitsnotstand wurde aufgehoben. Damit entfallen alle Abstands-, Masken-, Selbstisolierungs- und Quarantäneregeln. Beibehaltung der Hustenetikette, Handhygiene und Maskentragen in geschlossenen öffentlichen Räumen werden weiterhin empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis auf Weiteres ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
Empfehlungen
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von morgen 20. April 2022 an muss in Spanien fast nirgendwo mehr eine Maske getragen werden. Nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und Altenheimen wird die Maskenpflicht vorerst noch aufrechterhalten. Quelle: tagesschau.de
Zimbabwe - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der simbabwischen Botschaft in Berlin.
Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und bei der Einreise symptomfrei sein.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Personen dürfen nur auf dem Landweg einreisen und müssen nachweisen, dass sie das Land noch am selben Tag auf dem Luftweg verlassen.
Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise für Touristen auf dem Landweg ist derzeit nur an den Grenzübergängen Kazungula (von und nach Botsuana) und Victoria Falls Bridge (von und nach Sambia) möglich.
Ausreise und Transit
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen oder unter Einschränkungen auf dem Landweg (s. Einreise) zur unmittelbaren Weiterreise möglich. Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt eine Ausgangssperre von null Uhr bis 5.30 Uhr morgens. Für Geschäfte, Hotels, Restaurants, etc. gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und Desinfektion der Hände.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Zypern - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise ist unabhängig vom Herkunftsland für Geimpfte oder Genese möglich. Ungeimpfte müssen einen PCR-Test 72 Stunden vor Abreise oder einen Antigen-Schnelltest 24 Stunden vor Abreise auf eigene Kosten machen lassen und vor Abflug vorlegen.
Genaue Angaben, wie der Nachweis zu führen ist und welche Impfungen wie lange anerkannt werden, können der zyprischen Veröffentlichung entnommen werden.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. zu Restriktionen für Einreisen aus Ländern der „grauen Kategorie“ oder detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen weiterhin bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Innerhalb von geschlossenen Räumen besteht ab sechs Jahren die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen über längere Zeit zusammenkommen ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Supermärkten, Behörden und Banken einen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden und zum Besuch von Cafés, Restaurants, Tavernen, Kinos usw. einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Website der Regierung von Antigua und Barbuda.
Vollständig geimpfte Personen können seit dem 20. April 2022 ohne COVID-Test einreisen, sofern sie symptomfrei sind.
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen ab 5 Jahren benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden alten PCR- oder einen höchsten 24 Stunden alten Antigen-Test. Bei Einreise muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Personen mit Symptomen können in eine staatliche Quarantäneeinrichtung eingewiesen werden.
Detaillierte Reiseinformationen, auch für Schiffsreisende, veröffentlicht die Regierung in ihrem Travel Advisory.
Für Personen mit einem Voraufenthalt in bestimmten Ländern innerhalb der letzten 14 Tage besteht Einreiseverbot; die jeweils aktuelle Liste wird in den Travel Advisory veröffentlicht.
Der internationale Flughafen ist geöffnet. Der Schiffsverkehr ist zugelassen. Private Boote und Schiffe sollen ihre Ankunft mit mindestens sechs Stunden Vorlauf anzeigen.
Ausreise und Transit
Für Transit gelten die gleichen Regeln wie für die Einreise. Für die Ausreise bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen einige Einschränkungen zur Versammlung größerer Gruppen und Feierlichkeiten und eine zeitliche Beschränkung des Strandzugangs. Einzelheiten sind den Regulations zu entnehmen.
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Die örtlichen Behörden empfehlen nachdrücklich, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen im „Travel Advisory “ von Antigua und Barbuda. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Antigua und Barbuda geltende Auslegung bezieht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
China - Änderung Aktuelle Quarantänebestimmungen
Die Corona-Situation in Shanghai ist weiterhin angespannt. Es bestehen großflächige Lockdowns. Bereits zuvor waren diverse Wohnviertel (inkl. Compounds und Hotels) nacheinander -und teilweise wiederholt- von bis zu zweiwöchigen Lockdowns und obligatorischen Massentestungen betroffen. In dieser Zeit darf die Unterkunft grundsätzlich nicht verlassen werden, auch nicht, um Flüge zur Ausreise aus China anzutreten.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die angespannte Situation in Krankenhäusern und Isolationseinrichtungen kurzfristig bessert.
Personen, die auf regelmäßige ärztliche Behandlung angewiesen sind wie z.B. Dialysen, Chemotherapie o.ä., oder die regelmäßig besondere, in Shanghai nicht verfügbare Medikamente benötigen, sollten derzeit nicht nach Shanghai reisen. Dies gilt insbesondere für Personen ohne Orts- und/oder Sprachkenntnisse.
Die Corona-Situation in der Provinz Jilin ist ebenfalls angespannt. Darüber hinaus muss bei Ausbrüchen in anderen Regionen mit vergleichbaren Maßnahmen gerechnet werden.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums.
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt Folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Für die Einreise aus anderen Ländern bietet die französische Regierung weitere Informationen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• sieben Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• vier Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• sieben Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Reisende aus Deutschland, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt Folgendes:
Reisende, die aus Deutschland nach Frankreich einreisen, benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App (CovPass oder Corona-Warn-App) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von Personen, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Ausreise und Transit
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht für Personen ab sechs Jahren nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sowie im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. In den Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des „pass sanitaire“ (3G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Zur Gültigkeit des Impfnachweises ist im „pass sanitaire“/„pass vaccinal“ für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen zwischen Französisch-Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festland-Frankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten geltenden und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung, insbesondere dem Ministerium der französischen Überseegebiete und dort bei dem Gebiet, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Achten Sie bitte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Haiti - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Haiti wird derzeit gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Haitis.
Die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist grundsätzlich möglich. Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 oder ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, muss von allen Personen ab dem 12. Lebensjahr vorgelegt werden. Für Kinder zwischen fünf und 11 Jahren ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, zwingend vorgeschrieben. Kinder unter fünf Jahren sind von der Test- und Impfnachweispflicht befreit. Andernfalls ist eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben.
Ausreise und Transit
Flugverbindungen sind derzeit nur wenige vorhanden, die Durchreise über Haiti ist möglich.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in geschlossen und klimatisierten Räumen Pflicht. Außerdem ist das Waschen/Desinfizieren der Hände vor dem Betreten von Behörden und Unternehmen, einschließlich Geschäften, vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.
Jamaika - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Nach vielen anderen Ländern hat nun auch Jamaika die Einreise erleichtert. Seit 16. April 2022 benötigen Urlauber keinen Covid-Test mehr, um die Karibikinsel betreten zu können. Auch die Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen entfällt. Wichtig: Das Reiseformular gibt es weiterhin, Urlauber können sich online unter https://enterjamaica.com registrieren. Laut Jamaica Tourist Board können Reisende aber auch das Formular in Papierform im Flugzeug ausfüllen. Quelle: touristik aktuell
Lesotho - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Lesothos.
Alle Personen müssen bei Einreise einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene.
Ausreise und Transit
Folgende Landgrenzen zwischen Südafrika und Lesotho sind derzeit geöffnet: Maserubridge, Ficksburg, Van Rooyensgate, Qachasnek, Caledonspoort, Sanipass und Telle Bridge. Einreisen über diese Landgrenzen und über den internationalen Flughafen Moshoeshoe sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist teilweise eingeschränkt. Informationen veröffentlicht die Regierung von Lesotho.
Es gelten Maskenpflicht und die üblichen Abstandsregeln im gesamten öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Lesotho.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Libyen - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Libyens.
Die Einreise ist grundsätzlich sowohl für libysche Staatsangehörige als für auch Ausländer mit gültigem Visum möglich. Die Grenzübergänge nach Tunesien sind geöffnet. Es bestehen in eingeschränktem Umfang Flugverbindungen ins Ausland.
Einreisende Personen, die zwei oder mehr Impfdosen erhalten haben, benötigen bei Einreise weder einen Testnachweis noch müssen sie sich in Quarantäne begeben. Die Impfung muss mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein und es müssen mindestens 14 Tage und maximal sechs Monate seit der letzten Impfung vergangen sein.
Einreisende ohne oder ohne vollständige Impfung müssen einen negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, die durch einen negativen Test, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden darf, verkürzt werden kann.
Kinder unter 12 Jahren benötigen für die Einreise weder Impfnachweis noch Test.
Reisende mit Erkältungssymptomen können unabhängig von Alter und Impfstatus verpflichtet werden, bei Einreise einen Antigentest vornehmen zu lassen.
Beschränkungen im Land
Der nationale Flugverkehr sowie der Bahn- und Busverkehr im Land wurden wieder aufgenommen. Ausgangssperren können kurzfristig und regional verhängt werden. Für öffentlich zugängliche Einrichtungen, darunter größere Märkte, ist die Vorlage eines Impfnachweises erforderlich.
Es gibt nur an den Orten, an denen die Vorlage eines Impfnachweises erforderlich ist, eine Maskenpflicht; Abstandsregeln werden kaum eingehalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.
Moldawien - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Republik Moldau.
Die Einreise in die Republik Moldau ist ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Beschränkungen im Land
Der Gesundheitsnotstand wurde aufgehoben. Damit entfallen alle Abstands-, Masken-, Selbstisolierungs- und Quarantäneregeln. Beibehaltung der Hustenetikette, Handhygiene und Maskentragen in geschlossenen öffentlichen Räumen werden weiterhin empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis auf Weiteres ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
Empfehlungen
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Von morgen 20. April 2022 an muss in Spanien fast nirgendwo mehr eine Maske getragen werden. Nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und Altenheimen wird die Maskenpflicht vorerst noch aufrechterhalten. Quelle: tagesschau.de
Zimbabwe - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der simbabwischen Botschaft in Berlin.
Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und bei der Einreise symptomfrei sein.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Personen dürfen nur auf dem Landweg einreisen und müssen nachweisen, dass sie das Land noch am selben Tag auf dem Luftweg verlassen.
Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise für Touristen auf dem Landweg ist derzeit nur an den Grenzübergängen Kazungula (von und nach Botsuana) und Victoria Falls Bridge (von und nach Sambia) möglich.
Ausreise und Transit
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen oder unter Einschränkungen auf dem Landweg (s. Einreise) zur unmittelbaren Weiterreise möglich. Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt eine Ausgangssperre von null Uhr bis 5.30 Uhr morgens. Für Geschäfte, Hotels, Restaurants, etc. gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und Desinfektion der Hände.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Zypern - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise ist unabhängig vom Herkunftsland für Geimpfte oder Genese möglich. Ungeimpfte müssen einen PCR-Test 72 Stunden vor Abreise oder einen Antigen-Schnelltest 24 Stunden vor Abreise auf eigene Kosten machen lassen und vor Abflug vorlegen.
Genaue Angaben, wie der Nachweis zu führen ist und welche Impfungen wie lange anerkannt werden, können der zyprischen Veröffentlichung entnommen werden.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. zu Restriktionen für Einreisen aus Ländern der „grauen Kategorie“ oder detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Alle Reisenden (Touristen) ab 18 Jahren müssen weiterhin bei Einreisen über den Flughafen Ercan aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie vor Abflug oder Überquerung der Demarkationslinie online innerhalb von 72 Stunden vor Einreise als „TRNC passenger“ registrieren. Hierfür muss zunächst eine App heruntergeladen und dann online (nur auf mobilen Geräten) ein Fragebogen ausgefüllt werden. Dokumente wie der Impfnachweis können der Online-Anmeldung beigefügt werden. Die Anmeldung muss ausgedruckt oder digital beim Flug bzw. der Überquerung der Demarkationslinie mitgeführt werden genauso wie die weiteren Dokumente.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Innerhalb von geschlossenen Räumen besteht ab sechs Jahren die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen über längere Zeit zusammenkommen ist der Besitz des „Cyprus Flight Pass“ Zugangsvoraussetzung und gilt für sieben Tage nach Einreise als sogenannter ‚SafePass‘. Danach muss jeweils ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) vorgelegt werden, um diese Orte zu besuchen. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Supermärkten, Behörden und Banken einen Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden und zum Besuch von Cafés, Restaurants, Tavernen, Kinos usw. einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.04.2022
Barbados - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Barbados.
Die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. Sie werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Personen mit vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen von Barbados und mit gültigem negativem PCR- oder Antigentest können ohne Quarantäne einreisen. Ungeimpfte Reisende müssen fünf Tage in einer dafür zugelassenen Unterkunft verbringen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden.
Ausreise und Transit
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Weitere Transitregeln werden jeweils in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Es gibt diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service. Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht Maskenpflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Barbados geltende Definition bezieht.
Indonesien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Visa für deutsche Staatsangehörige können ab sofort auch wieder bei der Einreise beantragt werden. Nähere Informationen hierzu sind bei der indonesischen Immigrationsbehörde zu finden.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Ab 18 Jahren wird zusätzlich ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird das Vorhandensein der mit persönlichen Daten ausgefüllten App PeduliLindungi verlangt.
Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Für zweifach Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Derzeit gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Bei einem Inlandsflug wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi “ verlangt.
Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Zweifach Geimpfte benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen den gleichen Testerfordernissen. Kinder im Alter zwischen sechs und 17 Jahren, die nicht zweifach geimpft sind, benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr für jedes Transportmittel einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur kostenpflichtigen Isolation in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Ab Samstag 23. April 2022 wird die Maskenpflicht in Innenräumen aufgehoben. Lediglichh in Krankenhäusern, Altenheimen und Flugzeugen bleibt die Maskenpflicht bestehen. Quelle: ANSAmed
Liberia - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der liberianischen Botschaft bzw. des liberianischen Gesundheitsministeriums .
Der Flughafen Monrovia ist geöffnet, internationale Flugverbindungen bestehen.
Jeder Reisende muss vor der Einreise online ein „Health Screening Arrival Form“ ausfüllen. Die entsprechende App ist im jeweiligen App-Store unter „Lib Travel“ herunterzuladen.
Alle Reisenden müssen bei Einreise den Nachweis einer vollständigen COVID-Impfung und ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Außerdem wird am Flughafen Monrovia für alle Reisenden ein Schnelltest durchgeführt. Für diesen Test wird eine Gebühr in Höhe von 75 USD erhoben. Bei positivem Testergebnis müssen sich Betroffene in der Regel in staatliche Quarantäne begeben.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Teststelle befindet sich im Union Center, Sophia Road, Congo Town, Monrovia (Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 16 Uhr). Die Testgebühr beträgt 75 USD.
Zusätzlich ist für die Ausreise eine Online-Registrierung vorzunehmen („Request a travel certificate“).
Die Weiterreise auf dem Luftweg ist möglich, die Land- und Seegrenzen sind für den Personen- und Warenverkehr geöffnet. Mit Einschränkungen im internationalen Flugverkehr ist weiterhin zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen im Land.
Die nach wie vor bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum wird in der Praxis nicht mehr umgesetzt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Madagaskar - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der madagassischen Regierung.
Die Grenzen Madagaskars sollen schrittweise geöffnet werden; anbei aktuelle Informationen zur Einreise nach Madagaskar.
Vor Reiseantritt muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Ankunft am Flughafen erfolgt nunmehr nur noch ein verpflichtender Schnelltest. Die Kosten für den Test betragen rund 15 EUR (ca. 20 USD bzw. 65.000 MGA; kann in einer der drei Währungen, nicht aber mit Kreditkarte bezahlt werden). Bei negativem Testergebnis gelten keine weiteren Einschränkungen. Bei positivem Ergebnis folgt eine siebentägige Quarantäne in einem madagassischen Krankenhaus oder Quarantänehotel (selbst zu zahlen) bis zu einem erneuten Test.
Ausreise und Transit
Bei Inlandsflügen werden nur bei Personen mit erhöhter Temperatur Schnelltests durchgeführt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen weiterhin nicht in Madagaskar anlegen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht im öffentlichen Raum, sowohl in Gebäuden als auch im Freien. Geschäfte, Restaurants und Bars sind geöffnet.
Überlandbusverkehr ist möglich; in der Hauptstadt fahren Kleinbusse und Taxen vollumfänglich.
Kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte oder Gottesdienste finden wieder statt.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne. Die Bedingungen für eine Einreise aus Deutschland können sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens plötzlich und ohne Vorwarnung ändern. Halten Sie daher engen Kontakt zu Ihrer Fluggesellschaft
• und/oder kontaktieren Sie die Botschaft Madagaskars in Deutschland hinsichtlich der aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der madagassischen Regierung.
Moldawien - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Republik Moldau.
Die Einreise in die Republik Moldau ist ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Beschränkungen im Land
Der Gesundheitsnotstand wurde aufgehoben. Damit entfallen alle Abstands-, Masken-, Selbstisolierungs- und Quarantäneregeln. Beibehaltung der Hustenetikette, Handhygiene und Maskentragen in geschlossenen öffentlichen Räumen werden weiterhin empfohlen. Beachten Sie allerdings die abweichenden Regelungen in Transnistrien.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einreisebeschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen. Die pandemiebedingten Einschränkungen wie Maskenpflicht, Selbstisolierungs- und Quarantäneregeln sind jedoch weiterhin in Kraft.
Empfehlungen
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
Mosambik - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Botschaft von Mosambik in Berlin .
Alle Personen ab Vollendung des elften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene.
Ausreise und Transit
Bei Ein- und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer Antigen- oder PCR-Test eine Gültigkeit von sieben Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin reduziert. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Am 20. April 2022 wurde der nationale Katastrophenfall aufgehoben und zu einem Gesundheitsnotstand umgewandelt. Es gilt allerdings weiterhin Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln für Personen ab elf Jahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, da diese von den nationalen Regelungen zur Einreise im Zielland abweichen können.
Nordmazedonien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nordmazedoniens.
Reisende benötigen zur Einreise keine Impf- oder Testnachweise.
Wenn die lokalen Gesundheitsbehörden Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen anordnen, müssen ausländische Staatsangehörige die Kosten selbst tragen.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt.
Beschränkungen im Land
In gesundheitlichen Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern, Kliniken, Arztpraxen und Apotheken, aber auch Altersheimen) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Flugzeug, Taxi) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen.
Der Zutritt zu den Innenräumen von Restaurants, Hotels etc. ist für Erwachsene nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder einem Genesenennachweis (ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache oder mit Übersetzung mit Genesungsdatum, welches nicht mehr als 180 Tage zurückliegen darf) erlaubt (vergleichbar 2G-Regel).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
Slowenien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise nach Slowenien ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Die Einreise nach Slowenien ist uneingeschränkt möglich. Detaillierte Informationen zu den bei Einreise zu beachtenden Bestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Slowenien ist derzeit uneingeschränkt möglich. Bei der Weiterreise nach Kroatien ist ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Beschränkungen im Land
Ein medizinischer oder FFP2-Mund-Nasen-Schutz wird in öffentlichen Verkehrsmitteln und allen geschlossen Räumen des öffentlichen Lebens empfohlen. Auch im Freien wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen, wenn die üblichen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Das Betreten bzw. die Nutzung von medizinischen und sozialen Einrichtungen ist nur mit einem 3G-Nachweis und einem Mund-Nasen-Schutz gestattet.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden Sie sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112. Mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts wenden Sie sich an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite der slowenischen Regierung über die geltenden Einreiseregeln. Dort finden Sie auch Links zu aktuellen COVID-19-Maßnahmen sowie zu ausführlichen Informationen der slowenischen Polizei über Transitreisen durch Slowenien. Einzelfragen können per E-Mail gestellt werden.
• Weitere allgemeine Informationen zu COVID-19 erhalten Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Tadschikistan - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tadschikistans.
Die Einreise ist, unabhängig vom Impfstatus, nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) möglich.
Bei Einreise am Flughafen ein zusätzlicher PCR-Test durch die örtlichen Behörden durchgeführt werden.
Vereinzelt wurde bei der Einreise ein Impfnachweis gefordert (gelber Impfpass, nicht digitales Impfzertifikat).
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Flughafen in Duschanbe ist geöffnet, das Flugangebot ist jedoch weiterhin reduziert. Die Landgrenzen zu China und Afghanistan sind weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die tadschikische Regierung hat alle Einwohner nachdrücklich zur Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln aufgefordert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Für unbedingt notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der zuständigen tadschikischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihres tadschikischen Visums oder kontaktieren Sie die Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums: Tel. 227-6363, Pushkin-Str. 34, Duschanbe.
• Beachten Sie, dass bei einer hohen Zahl neuer COVID-19-Erkrankungen die Möglichkeiten zur medizinischen Versorgung begrenzt sein können und Luftrettung im Ansteckungsfall durch die Schließung des Flughafens erschwert ist.
Uruguay - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Uruguays.
Für vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige sind Reisen nach Uruguay zu touristischen und sonstigen Zwecken wieder möglich.
Einreisende müssen bei Ankunft einen amtlichen Impfnachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung vorweisen, deren letzte notwendige Dosis mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegt. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind. Minderjährige Personen können auch ungeimpft einreisen.
Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens 10 Tage zurückliegen muss.
Volljährige Ungeimpfte, die keinen Wohnsitz in Uruguay haben, können nur bei Vorliegen zwingender Gründe und nach Erhalt einer Sondergenehmigung einreisen. Sie müssen sich ferner nach Ankunft für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn am siebten Tag ein zweiter negativer PCR-Test durchgeführt wird.
Vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjähre unterliegen keiner Quarantänepflicht. Bei Einreise ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Selbsttests werden nicht anerkannt, die Tests (PCR- oder Antigentest) müssen in einem dafür zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist (frühestens 48 Stunden) vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abzugeben.
Ausreise und Transit
Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise. Für Umsteigeflugverbindungen bestehen keine besonderen Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkte und Ladengeschäfte) noch empfohlen, ist aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, kulturelle und soziale Veranstaltungen finden wieder uneingeschränkt statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.
Zimbabwe - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der simbabwischen Botschaft in Berlin.
Für vollständig geimpfte Reisende (zweifach Impfung mit einem durch die WHO anerkannten Impfstoff) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR Tests.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen weiterhin einen negativen PCR Test nachweisen, der bei Abreise aus dem Ursprungsland nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise für Touristen auf dem Landweg ist derzeit nur an den Grenzübergängen Kazungula (von und nach Botsuana) und Victoria Falls Bridge (von und nach Sambia) möglich.
Ausreise und Transit
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen oder unter Einschränkungen auf dem Landweg (s. Einreise) zur unmittelbaren Weiterreise möglich. Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt eine Ausgangssperre von null Uhr bis 5.30 Uhr morgens. Für Geschäfte, Hotels, Restaurants, etc. gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und Desinfektion der Hände.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Barbados.
Die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. Sie werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Personen mit vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen von Barbados und mit gültigem negativem PCR- oder Antigentest können ohne Quarantäne einreisen. Ungeimpfte Reisende müssen fünf Tage in einer dafür zugelassenen Unterkunft verbringen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden.
Ausreise und Transit
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Weitere Transitregeln werden jeweils in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Es gibt diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service. Am Flughafen und in öffentlichen Gebäuden, Geschäften etc. besteht Maskenpflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Barbados geltende Definition bezieht.
Indonesien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Visa für deutsche Staatsangehörige können ab sofort auch wieder bei der Einreise beantragt werden. Nähere Informationen hierzu sind bei der indonesischen Immigrationsbehörde zu finden.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Ab 18 Jahren wird zusätzlich ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird das Vorhandensein der mit persönlichen Daten ausgefüllten App PeduliLindungi verlangt.
Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Für zweifach Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Derzeit gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Bei einem Inlandsflug wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi “ verlangt.
Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Zweifach Geimpfte benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen den gleichen Testerfordernissen. Kinder im Alter zwischen sechs und 17 Jahren, die nicht zweifach geimpft sind, benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr für jedes Transportmittel einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur kostenpflichtigen Isolation in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Ab Samstag 23. April 2022 wird die Maskenpflicht in Innenräumen aufgehoben. Lediglichh in Krankenhäusern, Altenheimen und Flugzeugen bleibt die Maskenpflicht bestehen. Quelle: ANSAmed
Liberia - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der liberianischen Botschaft bzw. des liberianischen Gesundheitsministeriums .
Der Flughafen Monrovia ist geöffnet, internationale Flugverbindungen bestehen.
Jeder Reisende muss vor der Einreise online ein „Health Screening Arrival Form“ ausfüllen. Die entsprechende App ist im jeweiligen App-Store unter „Lib Travel“ herunterzuladen.
Alle Reisenden müssen bei Einreise den Nachweis einer vollständigen COVID-Impfung und ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Außerdem wird am Flughafen Monrovia für alle Reisenden ein Schnelltest durchgeführt. Für diesen Test wird eine Gebühr in Höhe von 75 USD erhoben. Bei positivem Testergebnis müssen sich Betroffene in der Regel in staatliche Quarantäne begeben.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Teststelle befindet sich im Union Center, Sophia Road, Congo Town, Monrovia (Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 16 Uhr). Die Testgebühr beträgt 75 USD.
Zusätzlich ist für die Ausreise eine Online-Registrierung vorzunehmen („Request a travel certificate“).
Die Weiterreise auf dem Luftweg ist möglich, die Land- und Seegrenzen sind für den Personen- und Warenverkehr geöffnet. Mit Einschränkungen im internationalen Flugverkehr ist weiterhin zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen im Land.
Die nach wie vor bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum wird in der Praxis nicht mehr umgesetzt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Madagaskar - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der madagassischen Regierung.
Die Grenzen Madagaskars sollen schrittweise geöffnet werden; anbei aktuelle Informationen zur Einreise nach Madagaskar.
Vor Reiseantritt muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Ankunft am Flughafen erfolgt nunmehr nur noch ein verpflichtender Schnelltest. Die Kosten für den Test betragen rund 15 EUR (ca. 20 USD bzw. 65.000 MGA; kann in einer der drei Währungen, nicht aber mit Kreditkarte bezahlt werden). Bei negativem Testergebnis gelten keine weiteren Einschränkungen. Bei positivem Ergebnis folgt eine siebentägige Quarantäne in einem madagassischen Krankenhaus oder Quarantänehotel (selbst zu zahlen) bis zu einem erneuten Test.
Ausreise und Transit
Bei Inlandsflügen werden nur bei Personen mit erhöhter Temperatur Schnelltests durchgeführt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen weiterhin nicht in Madagaskar anlegen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht im öffentlichen Raum, sowohl in Gebäuden als auch im Freien. Geschäfte, Restaurants und Bars sind geöffnet.
Überlandbusverkehr ist möglich; in der Hauptstadt fahren Kleinbusse und Taxen vollumfänglich.
Kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte oder Gottesdienste finden wieder statt.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne. Die Bedingungen für eine Einreise aus Deutschland können sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens plötzlich und ohne Vorwarnung ändern. Halten Sie daher engen Kontakt zu Ihrer Fluggesellschaft
• und/oder kontaktieren Sie die Botschaft Madagaskars in Deutschland hinsichtlich der aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der madagassischen Regierung.
Moldawien - Änderung Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Regionen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Republik Moldau.
Die Einreise in die Republik Moldau ist ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Beschränkungen im Land
Der Gesundheitsnotstand wurde aufgehoben. Damit entfallen alle Abstands-, Masken-, Selbstisolierungs- und Quarantäneregeln. Beibehaltung der Hustenetikette, Handhygiene und Maskentragen in geschlossenen öffentlichen Räumen werden weiterhin empfohlen. Beachten Sie allerdings die abweichenden Regelungen in Transnistrien.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einreisebeschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen. Die pandemiebedingten Einschränkungen wie Maskenpflicht, Selbstisolierungs- und Quarantäneregeln sind jedoch weiterhin in Kraft.
Empfehlungen
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
Mosambik - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Botschaft von Mosambik in Berlin .
Alle Personen ab Vollendung des elften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene.
Ausreise und Transit
Bei Ein- und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer Antigen- oder PCR-Test eine Gültigkeit von sieben Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin reduziert. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Am 20. April 2022 wurde der nationale Katastrophenfall aufgehoben und zu einem Gesundheitsnotstand umgewandelt. Es gilt allerdings weiterhin Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln für Personen ab elf Jahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, da diese von den nationalen Regelungen zur Einreise im Zielland abweichen können.
Nordmazedonien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nordmazedoniens.
Reisende benötigen zur Einreise keine Impf- oder Testnachweise.
Wenn die lokalen Gesundheitsbehörden Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen anordnen, müssen ausländische Staatsangehörige die Kosten selbst tragen.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt.
Beschränkungen im Land
In gesundheitlichen Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern, Kliniken, Arztpraxen und Apotheken, aber auch Altersheimen) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Flugzeug, Taxi) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen.
Der Zutritt zu den Innenräumen von Restaurants, Hotels etc. ist für Erwachsene nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder einem Genesenennachweis (ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache oder mit Übersetzung mit Genesungsdatum, welches nicht mehr als 180 Tage zurückliegen darf) erlaubt (vergleichbar 2G-Regel).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
Slowenien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise nach Slowenien ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Die Einreise nach Slowenien ist uneingeschränkt möglich. Detaillierte Informationen zu den bei Einreise zu beachtenden Bestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Slowenien ist derzeit uneingeschränkt möglich. Bei der Weiterreise nach Kroatien ist ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Beschränkungen im Land
Ein medizinischer oder FFP2-Mund-Nasen-Schutz wird in öffentlichen Verkehrsmitteln und allen geschlossen Räumen des öffentlichen Lebens empfohlen. Auch im Freien wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen, wenn die üblichen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Das Betreten bzw. die Nutzung von medizinischen und sozialen Einrichtungen ist nur mit einem 3G-Nachweis und einem Mund-Nasen-Schutz gestattet.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden Sie sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112. Mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts wenden Sie sich an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite der slowenischen Regierung über die geltenden Einreiseregeln. Dort finden Sie auch Links zu aktuellen COVID-19-Maßnahmen sowie zu ausführlichen Informationen der slowenischen Polizei über Transitreisen durch Slowenien. Einzelfragen können per E-Mail gestellt werden.
• Weitere allgemeine Informationen zu COVID-19 erhalten Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Tadschikistan - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tadschikistans.
Die Einreise ist, unabhängig vom Impfstatus, nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) möglich.
Bei Einreise am Flughafen ein zusätzlicher PCR-Test durch die örtlichen Behörden durchgeführt werden.
Vereinzelt wurde bei der Einreise ein Impfnachweis gefordert (gelber Impfpass, nicht digitales Impfzertifikat).
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Flughafen in Duschanbe ist geöffnet, das Flugangebot ist jedoch weiterhin reduziert. Die Landgrenzen zu China und Afghanistan sind weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die tadschikische Regierung hat alle Einwohner nachdrücklich zur Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln aufgefordert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Für unbedingt notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der zuständigen tadschikischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihres tadschikischen Visums oder kontaktieren Sie die Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums: Tel. 227-6363, Pushkin-Str. 34, Duschanbe.
• Beachten Sie, dass bei einer hohen Zahl neuer COVID-19-Erkrankungen die Möglichkeiten zur medizinischen Versorgung begrenzt sein können und Luftrettung im Ansteckungsfall durch die Schließung des Flughafens erschwert ist.
Uruguay - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Uruguays.
Für vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige sind Reisen nach Uruguay zu touristischen und sonstigen Zwecken wieder möglich.
Einreisende müssen bei Ankunft einen amtlichen Impfnachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung vorweisen, deren letzte notwendige Dosis mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegt. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind. Minderjährige Personen können auch ungeimpft einreisen.
Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens 10 Tage zurückliegen muss.
Volljährige Ungeimpfte, die keinen Wohnsitz in Uruguay haben, können nur bei Vorliegen zwingender Gründe und nach Erhalt einer Sondergenehmigung einreisen. Sie müssen sich ferner nach Ankunft für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn am siebten Tag ein zweiter negativer PCR-Test durchgeführt wird.
Vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjähre unterliegen keiner Quarantänepflicht. Bei Einreise ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Selbsttests werden nicht anerkannt, die Tests (PCR- oder Antigentest) müssen in einem dafür zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist (frühestens 48 Stunden) vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abzugeben.
Ausreise und Transit
Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise. Für Umsteigeflugverbindungen bestehen keine besonderen Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkte und Ladengeschäfte) noch empfohlen, ist aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, kulturelle und soziale Veranstaltungen finden wieder uneingeschränkt statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.
Zimbabwe - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der simbabwischen Botschaft in Berlin.
Für vollständig geimpfte Reisende (zweifach Impfung mit einem durch die WHO anerkannten Impfstoff) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR Tests.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen weiterhin einen negativen PCR Test nachweisen, der bei Abreise aus dem Ursprungsland nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise für Touristen auf dem Landweg ist derzeit nur an den Grenzübergängen Kazungula (von und nach Botsuana) und Victoria Falls Bridge (von und nach Sambia) möglich.
Ausreise und Transit
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen oder unter Einschränkungen auf dem Landweg (s. Einreise) zur unmittelbaren Weiterreise möglich. Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt eine Ausgangssperre von null Uhr bis 5.30 Uhr morgens. Für Geschäfte, Hotels, Restaurants, etc. gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und Desinfektion der Hände.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.04.2022
Argentinien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Argentiniens .
Die Einreise zu touristischen und sonstigen Zwecken ist wieder gestattet. Personen mit unvollständigem Impfstatus sind angehalten, sich 24 Stunden nach Einreise einem diagnostischen Test zu unterziehen.
Voraussetzungen zur Einreise:
• 48 Stunden vor der Reise online abzugebende eidesstattliche Erklärung.
• Reisekrankenversicherung, die eine COVID-19-Erkrankung sowie notwendige Quarantäne und Krankentransporte abdeckt. Diese Voraussetzungen entfallen bei einer Einreise über den Landweg und Aufenthaltsdauer in Argentinien bis zu 24 Stunden.
Neben den bisher für die Einreise vorgesehenen Grenzübertrittstellen werden abhängig von lokalen Vorschriften weitere Grenzübertrittsmöglichkeiten wieder eröffnet.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreise-, Test- und Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung.
Ausreise und Transit
Die Notwendigkeit zur Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung bei Ausreise besteht nicht mehr.
Beschränkungen im Land
Für Argentinien gilt weiterhin der sanitäre Notstand. Auf dieser Grundlage können kurzfristig Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben verhängt werden (ASOP). Zur Teilnahme an Großveranstaltungen kann das argentinische digitale Impfzertifikat der Applikation "Cuidar" notwendig sein
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in ausgeschilderten Bereichen erforderlich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung , ggf. auch der Provinzregierungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für die jeweilige Provinz zuständige Gesundheitsamt.
Hongkong - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Für die Einreise nach Hongkong gelten aus allen Ländern dieselben, folgenden Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften:
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den Behörden des jeweiligen Landes anerkannten Labors vorgelegt werden. Für deutsche Labore finden Sie diese Bestätigung auf der Webseite des deutschen Generalkonsulats Hongkong . Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich Antigen-Schnelltests (RAT) und am fünften und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am fünften Tag und die Antigen-Schnelltests am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Der PCR-Test am 12. Tag erfolgt in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Ausreise und Transit
Der Transit oder dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern Person und Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt sind. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 48 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss. Das durchführende Labor muss ISO10189 zertifiziert oder staatlich anerkannt sein.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr- bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Die Hongkonger Regierung hat angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle umfangreiche einschränkende Maßnahmen verfügt. Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Schwimmbädern, Grillplätzen und öffentlichen Stränden. Kindergärten, Schulen und Universitäten sind zum Online-Betrieb übergegangen. Restaurants dürfen nur von 6 Uhr bis 22 Uhr öffnen und dürfen nur vier Personen pro Tisch zulassen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Besucher sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal vier Personen erlaubt.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Paraguay - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Paraguays.
Seit dem 19. April 2022 gelten für alle Ausländer und paraguayische Staatsangehörige ab 12 Jahren folgende Einreisebestimmungen:
1. Reisende mit vollständiger Impfung (zwei Dosen plus Booster-Impfung bzw. eine Dosis plus Booster-Impfung bei bestimmten Impfstoffen) müssen einen Nachweis über den gültigen Impfschutz erbringen. Der genannte Nachweis muss in französischer, spanischer, portugiesischer und englischer Sprache sein und folgende Angaben enthalten:
- Name des Reisenden
- Geburtsdatum
- Ausweis-/Passnummer
- Informationen zum Hersteller des Impfstoffes
- Datum der Impfung
2. Reisende ohne vollständige Impfung müssen einen gültigen, negativen SARS-CoV-2 Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Zulässig sind Tests, die mit PCR, LAMP oder NAA-Verfahren ermittelt worden sind.
3. Reisende, die als genesen gelten, müssen einen Nachweis über die Erkrankung in Form eines SARS-CoV20 Test vorlegen. Die Erkrankung muss innerhalb von 10 bis 90 Tagen vor Abflug liegen. Zulässig sind Tests, die mit PCR, LAMP oder NAA-Verfahren oder per Antigen-Test ermittelt worden sind.
Für den „kleinen Grenzverkehr“ (Einreise auf dem Landweg) muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass Einreisende ihren ständigen Wohnsitz in einer Grenzstadt haben. Die Einreise ist dann ohne Impf- oder Testnachweis möglich.
Nähere Informationen erteilt die paraguayische Migrationsbehörde.
Ausreise und Transit
Es gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr seitens der Nachbarländer. Für die Einreise auf dem Landweg nach Paraguay bestehen jedoch keine Beschränkungen mehr.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.
Spanien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Personen ab 12 Jahren, die nach Spanien auf dem Luftweg einreisen (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), müssen unabhängig von ihrem Herkunftsland über das Spain Travel Health-Portal prüfen, ob sie mit ihrem digitalen COVID-Zertifikat der EU einreisen können oder auf dem Portal ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen müssen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Für alle Reisenden ab 12 Jahren (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Ab diesem Zeitpunkt muss der Impfnachweis eine Booster-Impfung belegen. Der Impfnachweis über die vollständige Impfung für minderjährige Personen unter 18 Jahren hat kein Ablaufdatum.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis (Nukleinsäureamplifikationstest, z.B. PCR, LAMP oder TMA) oder Antigen-Schnelltest) erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Tests, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die genauen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal.
Ausreise und Transit
Informationen zur Weiterreise nach Portugal finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken, etc. sowie für die Beschäftigten und Besucher von Alten- und Pflegeheimen. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Die spanischen Behörden empfehlen für besonders vulnerable Gruppen weiterhin die Nutzung von Mund- und Nasenbedeckung.
Besonderheiten auf den Inseln
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Informationen zu möglichen Einschränkungen in den Autonomen Gemeinschaften werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
Aktuelle und detaillierte Informationen für die Region Andalusien bietet die andalusische Regionalregierung .
Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Regelungen auf den Balearen bietet die balearische Regionalregierung .
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Argentiniens .
Die Einreise zu touristischen und sonstigen Zwecken ist wieder gestattet. Personen mit unvollständigem Impfstatus sind angehalten, sich 24 Stunden nach Einreise einem diagnostischen Test zu unterziehen.
Voraussetzungen zur Einreise:
• 48 Stunden vor der Reise online abzugebende eidesstattliche Erklärung.
• Reisekrankenversicherung, die eine COVID-19-Erkrankung sowie notwendige Quarantäne und Krankentransporte abdeckt. Diese Voraussetzungen entfallen bei einer Einreise über den Landweg und Aufenthaltsdauer in Argentinien bis zu 24 Stunden.
Neben den bisher für die Einreise vorgesehenen Grenzübertrittstellen werden abhängig von lokalen Vorschriften weitere Grenzübertrittsmöglichkeiten wieder eröffnet.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreise-, Test- und Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung.
Ausreise und Transit
Die Notwendigkeit zur Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung bei Ausreise besteht nicht mehr.
Beschränkungen im Land
Für Argentinien gilt weiterhin der sanitäre Notstand. Auf dieser Grundlage können kurzfristig Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben verhängt werden (ASOP). Zur Teilnahme an Großveranstaltungen kann das argentinische digitale Impfzertifikat der Applikation "Cuidar" notwendig sein
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in ausgeschilderten Bereichen erforderlich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung , ggf. auch der Provinzregierungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für die jeweilige Provinz zuständige Gesundheitsamt.
Hongkong - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Für die Einreise nach Hongkong gelten aus allen Ländern dieselben, folgenden Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften:
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den Behörden des jeweiligen Landes anerkannten Labors vorgelegt werden. Für deutsche Labore finden Sie diese Bestätigung auf der Webseite des deutschen Generalkonsulats Hongkong . Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich Antigen-Schnelltests (RAT) und am fünften und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am fünften Tag und die Antigen-Schnelltests am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Der PCR-Test am 12. Tag erfolgt in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Ausreise und Transit
Der Transit oder dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern Person und Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt sind. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 48 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss. Das durchführende Labor muss ISO10189 zertifiziert oder staatlich anerkannt sein.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr- bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Die Hongkonger Regierung hat angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle umfangreiche einschränkende Maßnahmen verfügt. Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Schwimmbädern, Grillplätzen und öffentlichen Stränden. Kindergärten, Schulen und Universitäten sind zum Online-Betrieb übergegangen. Restaurants dürfen nur von 6 Uhr bis 22 Uhr öffnen und dürfen nur vier Personen pro Tisch zulassen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Besucher sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal vier Personen erlaubt.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Paraguay - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Paraguays.
Seit dem 19. April 2022 gelten für alle Ausländer und paraguayische Staatsangehörige ab 12 Jahren folgende Einreisebestimmungen:
1. Reisende mit vollständiger Impfung (zwei Dosen plus Booster-Impfung bzw. eine Dosis plus Booster-Impfung bei bestimmten Impfstoffen) müssen einen Nachweis über den gültigen Impfschutz erbringen. Der genannte Nachweis muss in französischer, spanischer, portugiesischer und englischer Sprache sein und folgende Angaben enthalten:
- Name des Reisenden
- Geburtsdatum
- Ausweis-/Passnummer
- Informationen zum Hersteller des Impfstoffes
- Datum der Impfung
2. Reisende ohne vollständige Impfung müssen einen gültigen, negativen SARS-CoV-2 Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Zulässig sind Tests, die mit PCR, LAMP oder NAA-Verfahren ermittelt worden sind.
3. Reisende, die als genesen gelten, müssen einen Nachweis über die Erkrankung in Form eines SARS-CoV20 Test vorlegen. Die Erkrankung muss innerhalb von 10 bis 90 Tagen vor Abflug liegen. Zulässig sind Tests, die mit PCR, LAMP oder NAA-Verfahren oder per Antigen-Test ermittelt worden sind.
Für den „kleinen Grenzverkehr“ (Einreise auf dem Landweg) muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass Einreisende ihren ständigen Wohnsitz in einer Grenzstadt haben. Die Einreise ist dann ohne Impf- oder Testnachweis möglich.
Nähere Informationen erteilt die paraguayische Migrationsbehörde.
Ausreise und Transit
Es gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr seitens der Nachbarländer. Für die Einreise auf dem Landweg nach Paraguay bestehen jedoch keine Beschränkungen mehr.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.
Spanien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Personen ab 12 Jahren, die nach Spanien auf dem Luftweg einreisen (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), müssen unabhängig von ihrem Herkunftsland über das Spain Travel Health-Portal prüfen, ob sie mit ihrem digitalen COVID-Zertifikat der EU einreisen können oder auf dem Portal ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen müssen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Für alle Reisenden ab 12 Jahren (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Ab diesem Zeitpunkt muss der Impfnachweis eine Booster-Impfung belegen. Der Impfnachweis über die vollständige Impfung für minderjährige Personen unter 18 Jahren hat kein Ablaufdatum.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis (Nukleinsäureamplifikationstest, z.B. PCR, LAMP oder TMA) oder Antigen-Schnelltest) erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Tests, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die genauen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal.
Ausreise und Transit
Informationen zur Weiterreise nach Portugal finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken, etc. sowie für die Beschäftigten und Besucher von Alten- und Pflegeheimen. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Die spanischen Behörden empfehlen für besonders vulnerable Gruppen weiterhin die Nutzung von Mund- und Nasenbedeckung.
Besonderheiten auf den Inseln
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Informationen zu möglichen Einschränkungen in den Autonomen Gemeinschaften werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
Aktuelle und detaillierte Informationen für die Region Andalusien bietet die andalusische Regionalregierung .
Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Regelungen auf den Balearen bietet die balearische Regionalregierung .
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 22.04.2022
Armenien - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des armenischen Außenministeriums.
Zur Einreise nach Armenien wird ein Impfnachweis oder ein PCR-Test benötigt, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Über Details zu den aktuellen, sich häufig ändernden Bestimmungen bezüglich einzelner Impfstoffe und Einreisebestimmungen für Kinder informiert das armenische Außenministerium .
Ausreise und Transit
Die Landgrenze zwischen Armenien und Georgien ist geöffnet. Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen von Armenien nach Georgien bietet die Webseite des georgischen Außenministeriums . Die Landgrenze in den Iran ist nur unter strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Beschränkungen im Land
Abstandsregeln sind zu beachten. In geschlossenen öffentlichen Räumen (z.B. Restaurants, Sporthallen, Konzerthallen) wird teilweise der Impfstatus digital abgefragt. Die generelle Maskenpflicht ist aufgehoben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des armenischen Außenministeriums.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch) und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch).
Chile - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise nach Chile ist derzeit grundsätzlich für alle Personen wieder möglich. Bestimmungen zur Einreise können sich jedoch mit der Pandemielage schnell ändern. Bitte informieren Sie sich deshalb immer bei den offiziellen Stellen Chiles.
Die Pandemiesituation in Chile wird durch die zuständigen chilenischen Behörden in drei Krisenstufen unterteilt, welche sowohl die Ein-und Ausreise aus dem Land als auch die Bewegungsmöglichkeiten innerhalb Chiles betreffen.
Das Land befindet sich derzeit in Krisenstufe 1. Dies bedeutet, dass die Ein-und Ausreise uneingeschränkt unter Beachtung der regulären Bestimmungen möglich ist. Zur Einreise wird in Krisenstufe 1 kein Impfnachweis gefordert, jedoch ist dieser zur freien Bewegung innerhalb Chiles nötig. Es wird daher empfohlen, die im Ausland erhaltenen Impfungen in Chile vor Einreise in das Land anerkennen zu lassen. Dies geschieht über die Beantragung eines sogenannten Pase de Movilidad (PdM) ein elektronischer Impfpass. Die Bearbeitungszeit wird von den chilenischen Behörden mit bis zu zehn Tagen angegeben. Die Vorgehensweise zur Beantragung finden Sie hier in spanischer Sprache.
Auch ist in Krisenstufe 1 zur Einreise kein negativer PCR Test erforderlich, wird aber von den chilenischen Behörden empfohlen. Es werden stichprobenartig PCR-Tests am Flughafen nach Einreise durch die chilenische Gesundheitsbehörde durchgeführt. In diesem Fall muss bis zur Vorlage des Testergebnisses eine Quarantäne eingehalten werden. Bei positivem Testergebnis verlängert sich diese zwingend um sieben Tage.
Unabhängig von der Krisenstufe muss vor Einreise eine ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000 USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen für Personen, die nicht in Chile ansässig sind, abgeschlossen werden.
Zudem müssen alle Reisenden einen internationalen Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen ) mitführen, der maximal 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland erstellt werden darf.
Die genau aufgeschlüsselten Einreisebestimmungen für alle drei Krisenstufen sowie die Mitteilung in welcher Krisenstufe das Land sich jeweils aktuell befindet, werden auf Spanisch hier mitgeteilt.
Ausreise und Transit
Der internationale Transit am Flughafen Santiago de Chile ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt.
Ab dem 1. Mai sollen alle Grenzübergänge wieder geöffnet sein.
Beschränkungen im Land
Im Rahmen des nationalen Planes „Plan Seguimos Cuidándos Paso a Paso “ erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in drei Krisenstufen.
Im öffentlichen Raum besteht vielfach noch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit PdM (Pase de Movilidad) möglich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
Jamaika - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Jamaikas wie der Webseite der nationalen Tourismusorganisation.
Derzeit bestehen keine Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Die meisten Fluggesellschaften und Reedereien haben den regulären Betrieb wiederaufgenommen.
Beschränkungen im Land
Aktuell gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.
Kamerun - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen Kameruns, z.B. der kamerunischen Botschaft.
Kamerun hat seine Landesgrenzen teilweise geöffnet. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist unter Auflagen möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Kamerunische Auslandsvertretungen können unter bestimmten Auflagen auch anderen Personen Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt erteilen. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft.
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Weiterhin muss an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt. Der Botschaft ist es in diesen Fällen nicht möglich, konsularische Hilfe zu leisten, da der Zugang verwehrt wird.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test nur verlangt, wenn das Zielland diesen bei Einreise fordert. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.
Beschränkungen im Land
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden. Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken sind geöffnet.
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hgieneregeln
Malta will sich ab dem kommenden Monat von einem Großteil seiner Corona-Beschränkungen verabschieden. Ab dem 2. Mai 2022 müssen die Menschen in Geschäften, Büros oder öffentlichen Gebäuden keine Masken mehr tragen. Wer nach Malta reist, braucht außerdem kein Einreiseformular mehr. Auf den Flügen gilt allerdings noch die Maskenpflicht, und bei der Einreise werden ein Corona-Impfnachweis, ein negativer Test oder ein Genesungsnachweis verlangt. Quelle: n-tv
Mongolei - Änderung Einreise, Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Mongolei.
Im Personenverkehr ist die Einreise über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan möglich, außerdem ist die Landgrenze zu Russland geöffnet. Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen bei der Grenzkontrolle eine Gesundheitserklärung vorlegen. Eine Test- und Quarantänepflicht besteht nicht, diese Regelung gilt unabhängig vom Impfstatus.
Ausreise und Transit
Ein Transitaufenthalt ist grundsätzlich möglich.
Im Personenverkehr ist die Grenze zu China nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen, hier ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der Bereitschaft (Level Gelb, Stufe 2 von 4). An den Landgrenzen gilt nach wie vor die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4), eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist aus Russland möglich, für die Einreise auf dem Landweg aus China ist eine Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde erforderlich.
In der Öffentlichkeit gilt Maskenpflicht sowie die Einhaltung von Abstandsregeln. Verstöße dagegen können mit einer hohen Geldstrafe geahndet werden. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Maßnahmen der mongolischen Regierung bei der staatlichen Nachrichtenagentur Montsame und auf der Webseite des mongolischen Außenministeriums.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Portugal - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den autonomen Regionen Madeira und Azoren
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften.
Für die Einreise nach Portugal - auch für Transitaufenthalte - ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test für alle Einreisenden verpflichtend., Dieser darf bei Einreise auf dem Luftweg nicht mehr als 72 bzw. 24 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist stets gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Regeln gelten gleichermaßen für die Einreise auf dem See- oder Landweg. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit.
Die Pflicht zur elektronischen Reiseanmeldung bei Luft-, See- und Landeinreisen nach Portugal (Festland) entfällt am 23. April 2022. Es wird bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Ausreise und Transit
Für Transitaufenthalte, beispielsweise auf dem Weg nach Madeira/Azoren, ist eine eventuell bestehende Testpflicht bzw. die Nachweispflicht des Digitalen COVID-Zertifikats der EU zu befolgen.
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind geöffnet. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (Estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Es gibt keine systematische Testpflicht mehr, nur im Einzelfall kann ein Test von der Gesundheitsbehörde angeordnet werden.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum entfällt am 23. April 2022, lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich.
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Hygieneregeln
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken ist in allen geschlossenen Räumen verpflichtend. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die unter Einreise genannten Regelungen für das Festland Portugal.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind auf der Seite der Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren zu finden.
Innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Madeira (ausnahmsweise auch noch bei Ankunft) soll eine Gesundheitserklärung abgegeben werden, hierbei werden keine Unterlagen mehr hochgeladen und es wird auch kein QR-Code mehr erzeugt. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen. Weitere Einreisebeschränkungen (zu Luft oder zu Wasser) gibt es derzeit nicht. Informationen zu den Voraussetzungen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss ebenfalls eine digitale Einreiseanmeldung gemacht werden. Auch beim Reisen zwischen den Inseln gibt es derzeit keine weiteren Beschränkungen, siehe auch Einreise Madeira.
Auf Madeira ist der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken beschränkt auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres Jahren, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und kostenpflichtig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen.
Bei der nationalen Einreise auf die Azoren gibt es keinerlei Beschränkungen mehr.
Bei der internationalen Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU unterliegen keiner Testpflicht. Alle anderen Einreisenden müssen entweder einen negativen PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorlegen. Davon ausgenommen sind Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahrs. Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen. Ein PCR-Test oder Antigen-Schnelltest kann ausnahmsweise auch noch bei Einreise durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die eventuell bestehende Test- und Reiseanmeldungspflicht auch bei Transitaufenthalten auf dem Festland. Dies gilt auch bei Rückkehr von den Autonomen Regionen auf bzw. über das Festland.
• Bei einem Hotelaufenthalt auf Madeira erkundigen Sie sich vor Anreise beim Hotel nach den vorzulegenden Nachweisen beim Check-In (Impfnachweis und/oder Testnachweis).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
Thailand - Änderung Einreise
Bereits Ende März hatte Thailands Tourismusminister Phiphat Ratchakitprakarn Erleichterungen bei der Einreise zum 1. Juni in Aussicht gestellt. Nun könnte es schneller gehen. Wie Thailands Center for Covid-19 Situation Administration (CCSA) mitteilte, sollen vollständig geimpfte Personen bereits ab 1. Mai 2022 ohne PCR-Test und dem damit verbundenen „Test & Go“-Programm einreisen dürfen. Somit müssen Urlauber ab Mai auch kein Quarantäne-Hotel mehr für die erste Nacht buchen, um dort auf ihr Corona-Testergebnis zu warten. Stattdessen wird ihnen empfohlen, sich selbst während ihres Aufenthaltes und bei Symptomen zu testen, heißt es unter anderem in einem Bericht im Magazin „Farang“. Im Zuge der Erleichterungen wird auch die die Deckungssumme der Reisekrankenversicherung auf 10.000 US-Dollar reduziert. Derzeit beträgt die Mindestdeckung noch 20.000 US-Dollar. Für die Einreise weiterhin notwendig bleibt jedoch die Beantragung des Thailand Pass. Doch auch dort soll es Erleichterungen geben: Lediglich Impfbescheinigung und Versicherungsnachweis müssen künftig hochgeladen werden.
Für ungeimpfte Reisende ändert sich hingegen nichts: Sie müssen nach wie vor ein zertifiziertes Quarantäne-Hotel (SHA+) buchen und am fünften Aufenthaltstag einen PCR-Test machen.
Wie der Farang berichtet, müssen die Änderungen noch in der „Royal Gazette“, dem offiziellen Gesetzesanzeiger der thailändischen Regierung, veröffentlicht werden, damit sie in Kraft treten können. Weitere Informationen zu den Bestimmungen sind auf der Webseite der Thailändischen Botschaft zu finden. Quelle: touristik aktuell und Farang
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des armenischen Außenministeriums.
Zur Einreise nach Armenien wird ein Impfnachweis oder ein PCR-Test benötigt, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Über Details zu den aktuellen, sich häufig ändernden Bestimmungen bezüglich einzelner Impfstoffe und Einreisebestimmungen für Kinder informiert das armenische Außenministerium .
Ausreise und Transit
Die Landgrenze zwischen Armenien und Georgien ist geöffnet. Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen von Armenien nach Georgien bietet die Webseite des georgischen Außenministeriums . Die Landgrenze in den Iran ist nur unter strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Beschränkungen im Land
Abstandsregeln sind zu beachten. In geschlossenen öffentlichen Räumen (z.B. Restaurants, Sporthallen, Konzerthallen) wird teilweise der Impfstatus digital abgefragt. Die generelle Maskenpflicht ist aufgehoben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des armenischen Außenministeriums.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch) und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch).
Chile - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise nach Chile ist derzeit grundsätzlich für alle Personen wieder möglich. Bestimmungen zur Einreise können sich jedoch mit der Pandemielage schnell ändern. Bitte informieren Sie sich deshalb immer bei den offiziellen Stellen Chiles.
Die Pandemiesituation in Chile wird durch die zuständigen chilenischen Behörden in drei Krisenstufen unterteilt, welche sowohl die Ein-und Ausreise aus dem Land als auch die Bewegungsmöglichkeiten innerhalb Chiles betreffen.
Das Land befindet sich derzeit in Krisenstufe 1. Dies bedeutet, dass die Ein-und Ausreise uneingeschränkt unter Beachtung der regulären Bestimmungen möglich ist. Zur Einreise wird in Krisenstufe 1 kein Impfnachweis gefordert, jedoch ist dieser zur freien Bewegung innerhalb Chiles nötig. Es wird daher empfohlen, die im Ausland erhaltenen Impfungen in Chile vor Einreise in das Land anerkennen zu lassen. Dies geschieht über die Beantragung eines sogenannten Pase de Movilidad (PdM) ein elektronischer Impfpass. Die Bearbeitungszeit wird von den chilenischen Behörden mit bis zu zehn Tagen angegeben. Die Vorgehensweise zur Beantragung finden Sie hier in spanischer Sprache.
Auch ist in Krisenstufe 1 zur Einreise kein negativer PCR Test erforderlich, wird aber von den chilenischen Behörden empfohlen. Es werden stichprobenartig PCR-Tests am Flughafen nach Einreise durch die chilenische Gesundheitsbehörde durchgeführt. In diesem Fall muss bis zur Vorlage des Testergebnisses eine Quarantäne eingehalten werden. Bei positivem Testergebnis verlängert sich diese zwingend um sieben Tage.
Unabhängig von der Krisenstufe muss vor Einreise eine ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000 USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen für Personen, die nicht in Chile ansässig sind, abgeschlossen werden.
Zudem müssen alle Reisenden einen internationalen Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen ) mitführen, der maximal 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland erstellt werden darf.
Die genau aufgeschlüsselten Einreisebestimmungen für alle drei Krisenstufen sowie die Mitteilung in welcher Krisenstufe das Land sich jeweils aktuell befindet, werden auf Spanisch hier mitgeteilt.
Ausreise und Transit
Der internationale Transit am Flughafen Santiago de Chile ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt.
Ab dem 1. Mai sollen alle Grenzübergänge wieder geöffnet sein.
Beschränkungen im Land
Im Rahmen des nationalen Planes „Plan Seguimos Cuidándos Paso a Paso “ erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in drei Krisenstufen.
Im öffentlichen Raum besteht vielfach noch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit PdM (Pase de Movilidad) möglich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
Jamaika - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Jamaikas wie der Webseite der nationalen Tourismusorganisation.
Derzeit bestehen keine Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Die meisten Fluggesellschaften und Reedereien haben den regulären Betrieb wiederaufgenommen.
Beschränkungen im Land
Aktuell gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der jamaikanischen Regierung über die offizielle Tourismus-Webseite.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jamaikanische Gesundheitsministerium.
Kamerun - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen Kameruns, z.B. der kamerunischen Botschaft.
Kamerun hat seine Landesgrenzen teilweise geöffnet. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist unter Auflagen möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Kamerunische Auslandsvertretungen können unter bestimmten Auflagen auch anderen Personen Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt erteilen. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft.
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Weiterhin muss an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt. Der Botschaft ist es in diesen Fällen nicht möglich, konsularische Hilfe zu leisten, da der Zugang verwehrt wird.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test nur verlangt, wenn das Zielland diesen bei Einreise fordert. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.
Beschränkungen im Land
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden. Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken sind geöffnet.
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hgieneregeln
Malta will sich ab dem kommenden Monat von einem Großteil seiner Corona-Beschränkungen verabschieden. Ab dem 2. Mai 2022 müssen die Menschen in Geschäften, Büros oder öffentlichen Gebäuden keine Masken mehr tragen. Wer nach Malta reist, braucht außerdem kein Einreiseformular mehr. Auf den Flügen gilt allerdings noch die Maskenpflicht, und bei der Einreise werden ein Corona-Impfnachweis, ein negativer Test oder ein Genesungsnachweis verlangt. Quelle: n-tv
Mongolei - Änderung Einreise, Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Mongolei.
Im Personenverkehr ist die Einreise über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan möglich, außerdem ist die Landgrenze zu Russland geöffnet. Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen bei der Grenzkontrolle eine Gesundheitserklärung vorlegen. Eine Test- und Quarantänepflicht besteht nicht, diese Regelung gilt unabhängig vom Impfstatus.
Ausreise und Transit
Ein Transitaufenthalt ist grundsätzlich möglich.
Im Personenverkehr ist die Grenze zu China nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen, hier ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der Bereitschaft (Level Gelb, Stufe 2 von 4). An den Landgrenzen gilt nach wie vor die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4), eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist aus Russland möglich, für die Einreise auf dem Landweg aus China ist eine Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde erforderlich.
In der Öffentlichkeit gilt Maskenpflicht sowie die Einhaltung von Abstandsregeln. Verstöße dagegen können mit einer hohen Geldstrafe geahndet werden. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Maßnahmen der mongolischen Regierung bei der staatlichen Nachrichtenagentur Montsame und auf der Webseite des mongolischen Außenministeriums.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Portugal - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den autonomen Regionen Madeira und Azoren
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften.
Für die Einreise nach Portugal - auch für Transitaufenthalte - ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test für alle Einreisenden verpflichtend., Dieser darf bei Einreise auf dem Luftweg nicht mehr als 72 bzw. 24 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist stets gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Regeln gelten gleichermaßen für die Einreise auf dem See- oder Landweg. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit.
Die Pflicht zur elektronischen Reiseanmeldung bei Luft-, See- und Landeinreisen nach Portugal (Festland) entfällt am 23. April 2022. Es wird bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Ausreise und Transit
Für Transitaufenthalte, beispielsweise auf dem Weg nach Madeira/Azoren, ist eine eventuell bestehende Testpflicht bzw. die Nachweispflicht des Digitalen COVID-Zertifikats der EU zu befolgen.
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind geöffnet. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (Estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Es gibt keine systematische Testpflicht mehr, nur im Einzelfall kann ein Test von der Gesundheitsbehörde angeordnet werden.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum entfällt am 23. April 2022, lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich.
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Hygieneregeln
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken ist in allen geschlossenen Räumen verpflichtend. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die unter Einreise genannten Regelungen für das Festland Portugal.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind auf der Seite der Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren zu finden.
Innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Madeira (ausnahmsweise auch noch bei Ankunft) soll eine Gesundheitserklärung abgegeben werden, hierbei werden keine Unterlagen mehr hochgeladen und es wird auch kein QR-Code mehr erzeugt. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen. Weitere Einreisebeschränkungen (zu Luft oder zu Wasser) gibt es derzeit nicht. Informationen zu den Voraussetzungen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss ebenfalls eine digitale Einreiseanmeldung gemacht werden. Auch beim Reisen zwischen den Inseln gibt es derzeit keine weiteren Beschränkungen, siehe auch Einreise Madeira.
Auf Madeira ist der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken beschränkt auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres Jahren, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und kostenpflichtig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen.
Bei der nationalen Einreise auf die Azoren gibt es keinerlei Beschränkungen mehr.
Bei der internationalen Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU unterliegen keiner Testpflicht. Alle anderen Einreisenden müssen entweder einen negativen PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorlegen. Davon ausgenommen sind Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahrs. Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen. Ein PCR-Test oder Antigen-Schnelltest kann ausnahmsweise auch noch bei Einreise durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die eventuell bestehende Test- und Reiseanmeldungspflicht auch bei Transitaufenthalten auf dem Festland. Dies gilt auch bei Rückkehr von den Autonomen Regionen auf bzw. über das Festland.
• Bei einem Hotelaufenthalt auf Madeira erkundigen Sie sich vor Anreise beim Hotel nach den vorzulegenden Nachweisen beim Check-In (Impfnachweis und/oder Testnachweis).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
Thailand - Änderung Einreise
Bereits Ende März hatte Thailands Tourismusminister Phiphat Ratchakitprakarn Erleichterungen bei der Einreise zum 1. Juni in Aussicht gestellt. Nun könnte es schneller gehen. Wie Thailands Center for Covid-19 Situation Administration (CCSA) mitteilte, sollen vollständig geimpfte Personen bereits ab 1. Mai 2022 ohne PCR-Test und dem damit verbundenen „Test & Go“-Programm einreisen dürfen. Somit müssen Urlauber ab Mai auch kein Quarantäne-Hotel mehr für die erste Nacht buchen, um dort auf ihr Corona-Testergebnis zu warten. Stattdessen wird ihnen empfohlen, sich selbst während ihres Aufenthaltes und bei Symptomen zu testen, heißt es unter anderem in einem Bericht im Magazin „Farang“. Im Zuge der Erleichterungen wird auch die die Deckungssumme der Reisekrankenversicherung auf 10.000 US-Dollar reduziert. Derzeit beträgt die Mindestdeckung noch 20.000 US-Dollar. Für die Einreise weiterhin notwendig bleibt jedoch die Beantragung des Thailand Pass. Doch auch dort soll es Erleichterungen geben: Lediglich Impfbescheinigung und Versicherungsnachweis müssen künftig hochgeladen werden.
Für ungeimpfte Reisende ändert sich hingegen nichts: Sie müssen nach wie vor ein zertifiziertes Quarantäne-Hotel (SHA+) buchen und am fünften Aufenthaltstag einen PCR-Test machen.
Wie der Farang berichtet, müssen die Änderungen noch in der „Royal Gazette“, dem offiziellen Gesetzesanzeiger der thailändischen Regierung, veröffentlicht werden, damit sie in Kraft treten können. Weitere Informationen zu den Bestimmungen sind auf der Webseite der Thailändischen Botschaft zu finden. Quelle: touristik aktuell und Farang
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 02.05.2022 - Teil 1
Äquatorialguinea - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Äquatorialguineas.
Die Einreise wird nur geimpften Personen gestattet, die einen negativen PCR-Test vorlegen können, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für Einreisende ohne Wohnsitz in Äquatorialguinea ist eine dreitägige Quarantäne in einem zugelassenen Quarantänehotel auf eigene Kosten vorgeschrieben. Nach drei Tagen soll ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt werden. Ist dieser auch negativ, endet die Quarantäne; andernfalls folgen ggf. weitere Quarantänemaßnahmen, bei Symptomen muss mit Einweisung in die für COVID-19-Patienten reservierte Klinik in Sampaka gerechnet werden.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise müssen Reisende, deren Zielland einen PCR-Test verlangt, einen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, vorlegen. Passagiere, deren Zielland keinen PCR-Test verlangt, können ohne PCR-Test fliegen. Zugang zu Flügen wird nur geimpften Personen gestattet.
Zwischen der Insel und dem Festland verkehren wöchentlich drei Fähren. Zugang zu den Fähren ist nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Impfpflicht, die auch Ausländer betrifft.
Restaurants, usw. können unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen öffnen. Die Gäste müssen für den Eintritt ihren Impfnachweis vorlegen. Ein Impfnachweis ist auch für das Betreten von Banken und Supermärkten sowie für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel erforderlich.. Nationalparks und Strände sind zugänglich.
Sowohl auf der Insel als auch auf dem Festland sind rund um die größeren Orte Hygienekontrollpunkte installiert worden. Für Überlandreisen ist der Impfnachweis mitzuführen. Reisende, die die Stadtgebiete von Malabo oder Bata verlassen, müssen neben dem Impfnachweis ein negatives PCR-Testzertifikat mitführen.
Auf der Insel Bioko wird ebenfalls ein aktueller Test und ein Impfnachweis sowie eine Reisegenehmigung verlangt, um die Bezirksgrenze zu überschreiten.
In der Öffentlichkeit besteht strenge Maskenpflicht. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden gelten AHA-Regeln.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.
Albanien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Albaniens.
Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 entfallen die COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen.
Bis zum 30. April 2022 müssen alle Einreisenden bei Einreise nach Albanien über einen Impfnachweis, ein negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) oder einen Genesenennachweis (nicht älter als sechs Monate) verfügen. Personen ohne entsprechenden Nachweis müssen sich für fünf Tage in Quarantäne begeben und nach zehn Tagen ein negatives Testergebnis vorlegen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Die Grenze zu Griechenland ist ebenfalls wieder geöffnet. Der Grenzübergang Mertziani ist die Öffnungszeit von 8 Uhr bis 20 Uhr (albanische Zeit) geöffnet. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt erkundigen, ob die Grenzübergänge ihrer Zielländer geöffnet sind und welche Einreisebedingungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht nicht mehr. Es wird jedoch empfohlen, den Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen weiterhin zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Freiwillige PCR-Tests für Reisende können in Albanien durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Informieren Sie sich auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums über zugelassene Labore. Die Anforderungen für die Anerkennung in Deutschland veröffentlicht das RKI.
Aserbaidschan - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft. Die Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen möglich (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich.
Ausreise und Transit
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. Juli 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und im ÖPNV gilt bis zum 1. Mai 2022. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen usw. sind geöffnet. Für Ungeimpfte ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Impfzertifikate verlieren ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Australien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des australischen Innenministeriums.
Geimpfte Reisende können grundsätzlich wieder quarantänefrei nach Australien einreisen; dies gilt auch für touristische Aufenthalte und ohne Einschränkungen bezüglich des Landes, aus dem die Reise angetreten wird. Zu den Voraussetzungen für die Einreise nach Australien gehört neben einem gültigen Visum der Nachweis eines hinreichenden Impfschutzes. Informationen zu den anerkannten Impfstoffen und den Impfzeitpunkten stellt die australische Regierung zur Verfügung. Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten müssen keine Impfung nachweisen. Nicht gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen weiterhin vor Reiseantritt zusätzlich zum Visum eine Ausnahmegenehmigung für die Einreise beantragen. Informationen zu möglichen Ausnahmegenehmigungen bei Nichtvorliegen der Einreisevoraussetzungen veröffentlicht die australische Regierung online.
Vor Einreise nach Australien ist online eine Einreiseerklärung inklusive Angaben zum Gesundheitszustand und zur Erreichbarkeit auszufüllen.
Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien.
Da in Australien die einzelnen Bundesstaaten für die Gesundheitsvorschriften zuständig sind, sind je nach Zielflughafen und bei unmittelbarer Weiterreise im Land die dortigen Regelungen zu beachten. Teilweise kann die Verpflichtung bestehen, unmittelbar nach Ankunft einen COVID-19-Test durchzuführen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Selbstisolation zu begeben (weitere Details zu den bundesstaatlichen Regelungen, die sich jederzeit und sehr kurzfristig ändern können).
Ausreise und Transit
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Gegebenenfalls wird ein Transitvisum benötigt und die COVID-19 Einreiseregeln des Ziellands sind zu beachten. Informationen zum Transit stellt das australische Innenministerium zur Verfügung.
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Bei Reisen zwischen den einzelnen Bundesstaaten kann es daher zu Bewegungseinschränkungen kommen und Quarantänepflichten oder Testpflichten geben. Auch der Impfstatus von Reisenden kann bei Reisen zwischen den Bundesstaaten Berücksichtigung finden. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die australische Regierung.
Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gelten vielerorts, insbesondere in der Gastronomie, fort. Auf Inlandsflügen gilt Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für ihren spezifischen Flug nach Australien.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich sind.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker .
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung.
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die bestehenden Restriktionen nochmals bestätigen und beachten Sie die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums . Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
Bangladesch - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bangladeschs.
Reisende, die die vollständige Dosis eines von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können mit dem offiziellen Impfnachweis nach Bangladesch einreisen. Ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat ist nicht erforderlich.
Reisende, die keine volle Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können nach Bangladesch einreisen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit über ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat verfügen. Dies gilt für alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Personen unter 12 Jahren benötigen kein RT-PCR-Zertifikat. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienangehörigen bei der Ankunft gelten.
Unabhängig vom Herkunftsland und der COVID-19-Impfung werden Reisende mit COVID-19-Symptomen bei Ankunft zur Durchführung eines RT-PCR-Tests in ein staatlich autorisiertes Krankenhaus oder eine staatlich autorisierte Einrichtung geschickt. Wenn das RT-PCR-Testergebnis positiv ist, werden die Betroffenen auf eigene Kosten in einer von der Regierung benannten Einrichtung isoliert. Ein weiterer RT-PCR-Test wird nach sieben Tagen durchgeführt. Sofern das Testergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Die Quarantäne wird durch die jeweils zuständige Behörde sichergestellt. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt. Ein Visum bei der Ankunft ist unter anderem für Inhabende von Diplomaten- und Beamtenpässen, ausländische Geschäftsleute/Investoren und ausländischen Personen mit bangladeschischer Abstammung möglich.
Bei Einreise nach Bangladesch sind ferner die folgenden, vom Generaldirektor der Gesundheitsdienste vorgeschriebenen, Verfahren zu beachten:
Jeder Fluggast muss innerhalb von höchstens drei Tagen vor Einreise nach Bangladesch ein Online-Gesundheitserklärungsformular (HDF) ausfüllen. Das ausgefüllte Formular, das mit einem QR-Code versehen ist, kann heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Transitpassagiere, die den Transitflughafen verlassen, müssen vor der nächsten Abfertigung am Transitflughafen ein neues ausgefülltes HDF mitführen.
Die Fluggesellschaften vergewissern sich vor dem Einsteigen, dass der Fluggast im Besitz des HDF mit QR-Code ist.
Die Fluggäste legen den ausgefüllten HDF mit QR-Code in ausgedruckter Form bei der Ankunft an der Immigration vor.
Fluggäste mit COVID-19-Symptomen müssen sich an den Gesundheitsschalter wenden, bevor sie zur Einwanderungsbehörde gehen
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr ist nicht beeinträchtigt. Möglicherweise werden Flugverbindungen verringert. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.), der öffentliche Nahverkehr und der nationale Flugverkehr wurden wiederaufgenommen.
Reisende sind zudem aufgefordert, die Anforderungen zu befolgen, die von den Transit- und Zielländern oder von den Fluggesellschaften auferlegt werden.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln von 10 bis 20 Uhr öffnen. Lebensmittelgeschäfte und Restaurants können von 8 bis 20 Uhr mit halber Kapazität geöffnet bleiben.
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit wie auch in Geschäften, Supermärkten, Shopping-Malls und auf Märkten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Bolivien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.
Bei der Einreise muss eines der drei folgenden Dokumente vorgelegt werden:
• Impfzertifikat gegen COVID-19 in physischer oder digitaler Form mit einem vollständigen Impfstatus von zwei Dosen bzw. einer Dosis, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden haben muss, oder
• Negativer PCR-Test für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder
• Negativer nasaler Antigentest für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt. Außerdem muss eine eidesstattliche Versicherung zum Gesundheitszustand abgegeben werden.
Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren . Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen seitens der bolivianischen Behörden.
Einzelheiten siehe auch Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist, mit Ausnahme von Peru und einzelnen Grenzübergängen zu Argentinien, Brasilien und Paraguay, nicht möglich. Die Durch- und Weiterreise auf dem Landweg nach Chile ist nicht möglich.
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich. Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.
Bulgarien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bulgariens.
Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 werden alle pandemiebedingten Beschränkungen für die Einreise nach Bulgarien aufgehoben.
Ausreise und Transit
Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen alle Grenzübergänge zur Verfügung. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wiederaufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Einschränkungen in Bezug auf die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude. Die Maskenpflicht ist entfallen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums (nur auf Bulgarisch) sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal (nur auf Bulgarisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
China - Änderung Aktuelle Quarantänebestimmungen, Empfehlungen
Aktuelle Quarantänebestimmungen
Die Corona-Situation in Shanghai ist weiterhin angespannt. Es bestehen großflächige Lockdowns auch im weiteren Umfeld. Bereits zuvor waren diverse Wohnviertel (inkl. Compounds und Hotels) nacheinander -und teilweise wiederholt- von bis zu zweiwöchigen Lockdowns und obligatorischen Massentestungen betroffen. In dieser Zeit darf die Unterkunft grundsätzlich nicht verlassen werden; Flüge zur Ausreise aus China können nur mit Einwilligung des Nachbarschaftskomitees angetreten werden.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die angespannte Situation in Krankenhäusern und Isolationseinrichtungen kurzfristig bessert.
Darüber hinaus muss bei Ausbrüchen in anderen Regionen mit vergleichbaren Maßnahmen gerechnet werden.
• Prüfen Sie geplante Reisen nach China unter Berücksichtigung der nicht vorhersehbaren Pandemieentwicklung auf ihre Notwendigkeit und verschieben Sie diese, falls möglich.
• Falls Sie auf regelmäßige ärztliche Behandlung angewiesen sind wie z.B. Dialysen, Chemotherapien o.ä., oder Sie regelmäßig besondere, in Shanghai nicht verfügbare Medikamente benötigen, sollten Sie gegenwärtig nicht nach Shanghai reisen. Dies gilt insbesondere, falls Sie nicht über Orts- und/oder Sprachkenntnisse verfügen.
• Falls Sie bereits in Shanghai und Umgebung wohnen und auf solche regelmäßigen ärztlichen Behandlungen angewiesen sind, sollten Sie eine vorübergehende Ausreise in Erwägung ziehen.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind zurzeit grundsätzlich nur per Direktflug ab Frankfurt/Main möglich. Transitreisen, mit Frankfurt/Main als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Für alle geimpften Fluggäste, die nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) und ein negatives Antigen-Testergebnis verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden, der Antigen-Test maximal 12 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis und digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie Letter of Commitment on COVID-19 Vaccination und gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür ein Röntgenbild der Lunge bzw. ein Lungen-CT und zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte, Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Zusätzlich zu den negativen PCR- und IgM-Testergebnissen sind hierfür das Lungenbild sowie das Isolationsprotokoll und Screenshots der Vorprüfungsergebnisse hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Zusätzlich wird nach Einreise an manchen Flughäfen (Shanghai) auch noch ein Bluttest (IgM und IgG) durchgeführt.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Dominica - Änderung Einreise; Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Für vollständig geimpfte Personen sind alle COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben. Ungeimpfte Personen benötigen für die Einreise einen Negativtest.
Über Einzelheiten zum Einreiseverfahren informiert die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Ausreise und Transit
Es gelten für die Durch- und Weiterreise grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, sollten mindestens 48 Stunden einplanen, bis das Ergebnis vorliegt.
Der internationale Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich in Ihrer Unterkunft nach kurzfristigen Änderungen der Bestimmungen.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Dominica mit den Voraussetzungen für die Einreise vertraut. Über aktuelle Einreisebestimmungen informieren die Regierung von Dominica und das "Travel Advisory" für Dominica.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Dominica geltende Auslegung bezieht.
Frankreich - Änderung Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums.
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt Folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Für die Einreise aus anderen Ländern bietet die französische Regierung weitere Informationen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• sieben Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• vier Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• sieben Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Reisende aus Deutschland, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt Folgendes:
Reisende, die aus Deutschland nach Frankreich einreisen, benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App (CovPass oder Corona-Warn-App) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von Personen, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Ausreise und Transit
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht für Personen ab sechs Jahren nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sowie im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. In den Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des „pass sanitaire“ (3G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Zur Gültigkeit des Impfnachweises ist im „pass sanitaire“/„pass vaccinal“ für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen zwischen Französisch-Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festland-Frankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten geltenden und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung, insbesondere dem Ministerium der französischen Überseegebiete und dort bei dem Gebiet, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Achten Sie bitte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Für die Einreise nach Hongkong gelten aus allen Ländern dieselben, folgenden Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften:
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich. Ab dem 1. Mai 2022 ist die Einreise auch für Personen ohne Aufenthaltstitel (z.B. Hongkong ID) möglich. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den Behörden des jeweiligen Landes anerkannten Labors vorgelegt werden. Für deutsche Labore finden Sie diese Bestätigung auf der Webseite des deutschen Generalkonsulats Hongkong . Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich Antigen-Schnelltests (RAT) und am fünften und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am fünften Tag und die Antigen-Schnelltests am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Der PCR-Test am 12. Tag erfolgt in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Ausreise und Transit
Der Transit oder dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern Person und Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt sind. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 48 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss. Das durchführende Labor muss ISO10189 zertifiziert oder staatlich anerkannt sein.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr- bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Die Hongkonger Regierung hat angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle umfangreiche einschränkende Maßnahmen verfügt. Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Schwimmbädern, Grillplätzen und öffentlichen Stränden. Restaurants dürfen nur von 6 Uhr bis 22 Uhr öffnen und dürfen nur vier Personen pro Tisch zulassen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Besucher sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal vier Personen erlaubt.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Die Einreise nach Israel ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Reisende müssen grundsätzlich ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der PCR-Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug bzw. vor Einreise über eine Landesgrenze durchgeführt worden sein. Ausnahmen davon gelten u.a. für israelische Staatsangehörige und Personen mit israelischer ID-Karte, sowie für Wiedereinreisende, die Israel für weniger als 72 Stunden verlassen haben. Für touristische Einreisen nach Israel gilt keine Ausnahme.
Für alle Reisenden ist ein kostenpflichtiger PCR-Test unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion bzw. nach dem Passieren des Grenzübergangs verpflichtend.
Bei Einreisen besteht für alle Reisenden eine Isolationspflicht für die Dauer von 24 Stunden, sofern das PCR-Testergebnis vom Flughafen bzw. vom Grenzübergang nicht vorher vorliegt.
Reisende sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung im Rahmen der Einreiseanmeldung (Entry Statement) innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang hochzuladen. Nach Ausfüllen des „Entry Statement“ erhält der Reisende per SMS oder Email eine Information des Ministry of Health über die Quarantänedauer und weitere Anweisungen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen und nach israelischer Definition nicht als geimpft oder genesen gelten, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung , die mindestens 45 Tage vor der geplanten Einreise zu beantragen ist und nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke, Jordan River/Sheikh Hussein und Yitzak Rabin/Wadi Araba nach Jordanien sowie Taba nach Ägypten sind täglich für einige Stunden geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen am Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke ein jordanisches Visum, das vorab einzuholen ist. Inhaber einer palästinensischen oder israelischen Personenkennziffer müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
In Israel wurde die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgehoben. Sie gilt weiterhin an Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (u.a. am Flughafen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen).
Auch in den Palästinensischen Gebieten besteht im Alltag keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise muss bis zum 30. April 2022 über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende müssen bei Einreise über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem EMA-zugelassenen Impfstoff oder einen Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) verfügen. Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in deutscher, italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.
Reisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den keine Quarantänepflicht besteht. Grenzgänger aus beruflichen oder schulischen Gründen und Berufspendler sind von der Nachweis- und Quarantänepflicht ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Isolations- und Testpflicht unter Berücksichtigung der COVID-19-Schutzmaßnahmen (siehe Beschränkungen im Land) möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Über Zugverbindungen und mögliche Einschränkungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Beschränkungen im Land
Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung ist nur zum Zwecke der Einreise nach Italien bis zu neun Monate gültig. Innerhalb Italiens, d.h. für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen, darf das Zertifikat nicht älter als sechs Monate sein. Nach Erhalt einer Auffrischungsimpfung (Booster) oder nach vollständiger Impfung mit anschließender Genesung bleibt das digitale COVID-Zertifikat der EU dauerhaft gültig. Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer Genesung ist in Italien sechs Monate gültig – unabhängig von einer ggf. abweichenden Gültigkeit im Ausstellungsstaat.
Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, benötigt für Dienstleistungen/Aktivitäten, für die der sog. „Super Green Pass“ erforderlich ist, einen zusätzlichen negativen PCR- oder Antigentestnachweis (nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden). Diese zusätzliche Testpflicht gilt auch für Personen, die mit Impfstoffen geimpft wurden, die in Italien nicht zugelassen sind.
Im Fernverkehr, im Innenbereich von Restaurants und Bars sowie bei Sportveranstaltungen im Freien gilt die 3G-Regel. Für den Besuch von Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinos, Theater, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Diskotheken) besteht die 2G-Regel bis zum 1. Mai 2022 fort.
Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 wird die COVID-19-Nachweispflicht für den Zugang zu jeglichen Dienstleistungen und Infrastrukturen abgeschafft. Die einzige Ausnahme bilden Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, für die bis zum 31. Dezember 2022 die 2G-Regel besteht.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Bis zum 15. Juni 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr, bei Kultur- und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.
Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel nach wie vor Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrem Reisezweck und unter Berücksichtigung Ihres COVID-19-Nachweises.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Äquatorialguineas.
Die Einreise wird nur geimpften Personen gestattet, die einen negativen PCR-Test vorlegen können, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für Einreisende ohne Wohnsitz in Äquatorialguinea ist eine dreitägige Quarantäne in einem zugelassenen Quarantänehotel auf eigene Kosten vorgeschrieben. Nach drei Tagen soll ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt werden. Ist dieser auch negativ, endet die Quarantäne; andernfalls folgen ggf. weitere Quarantänemaßnahmen, bei Symptomen muss mit Einweisung in die für COVID-19-Patienten reservierte Klinik in Sampaka gerechnet werden.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise müssen Reisende, deren Zielland einen PCR-Test verlangt, einen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, vorlegen. Passagiere, deren Zielland keinen PCR-Test verlangt, können ohne PCR-Test fliegen. Zugang zu Flügen wird nur geimpften Personen gestattet.
Zwischen der Insel und dem Festland verkehren wöchentlich drei Fähren. Zugang zu den Fähren ist nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Impfpflicht, die auch Ausländer betrifft.
Restaurants, usw. können unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen öffnen. Die Gäste müssen für den Eintritt ihren Impfnachweis vorlegen. Ein Impfnachweis ist auch für das Betreten von Banken und Supermärkten sowie für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel erforderlich.. Nationalparks und Strände sind zugänglich.
Sowohl auf der Insel als auch auf dem Festland sind rund um die größeren Orte Hygienekontrollpunkte installiert worden. Für Überlandreisen ist der Impfnachweis mitzuführen. Reisende, die die Stadtgebiete von Malabo oder Bata verlassen, müssen neben dem Impfnachweis ein negatives PCR-Testzertifikat mitführen.
Auf der Insel Bioko wird ebenfalls ein aktueller Test und ein Impfnachweis sowie eine Reisegenehmigung verlangt, um die Bezirksgrenze zu überschreiten.
In der Öffentlichkeit besteht strenge Maskenpflicht. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden gelten AHA-Regeln.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.
Albanien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Albaniens.
Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 entfallen die COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen.
Bis zum 30. April 2022 müssen alle Einreisenden bei Einreise nach Albanien über einen Impfnachweis, ein negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) oder einen Genesenennachweis (nicht älter als sechs Monate) verfügen. Personen ohne entsprechenden Nachweis müssen sich für fünf Tage in Quarantäne begeben und nach zehn Tagen ein negatives Testergebnis vorlegen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Die Grenze zu Griechenland ist ebenfalls wieder geöffnet. Der Grenzübergang Mertziani ist die Öffnungszeit von 8 Uhr bis 20 Uhr (albanische Zeit) geöffnet. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt erkundigen, ob die Grenzübergänge ihrer Zielländer geöffnet sind und welche Einreisebedingungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht nicht mehr. Es wird jedoch empfohlen, den Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen weiterhin zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Freiwillige PCR-Tests für Reisende können in Albanien durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Informieren Sie sich auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums über zugelassene Labore. Die Anforderungen für die Anerkennung in Deutschland veröffentlicht das RKI.
Aserbaidschan - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft. Die Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen möglich (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich.
Ausreise und Transit
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. Juli 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und im ÖPNV gilt bis zum 1. Mai 2022. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen usw. sind geöffnet. Für Ungeimpfte ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Impfzertifikate verlieren ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Australien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des australischen Innenministeriums.
Geimpfte Reisende können grundsätzlich wieder quarantänefrei nach Australien einreisen; dies gilt auch für touristische Aufenthalte und ohne Einschränkungen bezüglich des Landes, aus dem die Reise angetreten wird. Zu den Voraussetzungen für die Einreise nach Australien gehört neben einem gültigen Visum der Nachweis eines hinreichenden Impfschutzes. Informationen zu den anerkannten Impfstoffen und den Impfzeitpunkten stellt die australische Regierung zur Verfügung. Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten müssen keine Impfung nachweisen. Nicht gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen weiterhin vor Reiseantritt zusätzlich zum Visum eine Ausnahmegenehmigung für die Einreise beantragen. Informationen zu möglichen Ausnahmegenehmigungen bei Nichtvorliegen der Einreisevoraussetzungen veröffentlicht die australische Regierung online.
Vor Einreise nach Australien ist online eine Einreiseerklärung inklusive Angaben zum Gesundheitszustand und zur Erreichbarkeit auszufüllen.
Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien.
Da in Australien die einzelnen Bundesstaaten für die Gesundheitsvorschriften zuständig sind, sind je nach Zielflughafen und bei unmittelbarer Weiterreise im Land die dortigen Regelungen zu beachten. Teilweise kann die Verpflichtung bestehen, unmittelbar nach Ankunft einen COVID-19-Test durchzuführen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Selbstisolation zu begeben (weitere Details zu den bundesstaatlichen Regelungen, die sich jederzeit und sehr kurzfristig ändern können).
Ausreise und Transit
Ein Transit durch australische Flughäfen ist für ausländische Reisende grundsätzlich möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Gegebenenfalls wird ein Transitvisum benötigt und die COVID-19 Einreiseregeln des Ziellands sind zu beachten. Informationen zum Transit stellt das australische Innenministerium zur Verfügung.
Der inländische Flugverkehr und der übrige Reiseverkehr zwischen den einzelnen australischen Bundesstaaten und -territorien sind noch eingeschränkt und können in Reaktion auf lokal verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen wieder stärker beeinträchtigt werden.
Beschränkungen im Land
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Bei Reisen zwischen den einzelnen Bundesstaaten kann es daher zu Bewegungseinschränkungen kommen und Quarantänepflichten oder Testpflichten geben. Auch der Impfstatus von Reisenden kann bei Reisen zwischen den Bundesstaaten Berücksichtigung finden. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die australische Regierung.
Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gelten vielerorts, insbesondere in der Gastronomie, fort. Auf Inlandsflügen gilt Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für ihren spezifischen Flug nach Australien.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich sind.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker .
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung.
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die bestehenden Restriktionen nochmals bestätigen und beachten Sie die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums . Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
Bangladesch - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bangladeschs.
Reisende, die die vollständige Dosis eines von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können mit dem offiziellen Impfnachweis nach Bangladesch einreisen. Ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat ist nicht erforderlich.
Reisende, die keine volle Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können nach Bangladesch einreisen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit über ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat verfügen. Dies gilt für alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Personen unter 12 Jahren benötigen kein RT-PCR-Zertifikat. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienangehörigen bei der Ankunft gelten.
Unabhängig vom Herkunftsland und der COVID-19-Impfung werden Reisende mit COVID-19-Symptomen bei Ankunft zur Durchführung eines RT-PCR-Tests in ein staatlich autorisiertes Krankenhaus oder eine staatlich autorisierte Einrichtung geschickt. Wenn das RT-PCR-Testergebnis positiv ist, werden die Betroffenen auf eigene Kosten in einer von der Regierung benannten Einrichtung isoliert. Ein weiterer RT-PCR-Test wird nach sieben Tagen durchgeführt. Sofern das Testergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Die Quarantäne wird durch die jeweils zuständige Behörde sichergestellt. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt. Ein Visum bei der Ankunft ist unter anderem für Inhabende von Diplomaten- und Beamtenpässen, ausländische Geschäftsleute/Investoren und ausländischen Personen mit bangladeschischer Abstammung möglich.
Bei Einreise nach Bangladesch sind ferner die folgenden, vom Generaldirektor der Gesundheitsdienste vorgeschriebenen, Verfahren zu beachten:
Jeder Fluggast muss innerhalb von höchstens drei Tagen vor Einreise nach Bangladesch ein Online-Gesundheitserklärungsformular (HDF) ausfüllen. Das ausgefüllte Formular, das mit einem QR-Code versehen ist, kann heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Transitpassagiere, die den Transitflughafen verlassen, müssen vor der nächsten Abfertigung am Transitflughafen ein neues ausgefülltes HDF mitführen.
Die Fluggesellschaften vergewissern sich vor dem Einsteigen, dass der Fluggast im Besitz des HDF mit QR-Code ist.
Die Fluggäste legen den ausgefüllten HDF mit QR-Code in ausgedruckter Form bei der Ankunft an der Immigration vor.
Fluggäste mit COVID-19-Symptomen müssen sich an den Gesundheitsschalter wenden, bevor sie zur Einwanderungsbehörde gehen
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr ist nicht beeinträchtigt. Möglicherweise werden Flugverbindungen verringert. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.), der öffentliche Nahverkehr und der nationale Flugverkehr wurden wiederaufgenommen.
Reisende sind zudem aufgefordert, die Anforderungen zu befolgen, die von den Transit- und Zielländern oder von den Fluggesellschaften auferlegt werden.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln von 10 bis 20 Uhr öffnen. Lebensmittelgeschäfte und Restaurants können von 8 bis 20 Uhr mit halber Kapazität geöffnet bleiben.
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit wie auch in Geschäften, Supermärkten, Shopping-Malls und auf Märkten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Bolivien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.
Bei der Einreise muss eines der drei folgenden Dokumente vorgelegt werden:
• Impfzertifikat gegen COVID-19 in physischer oder digitaler Form mit einem vollständigen Impfstatus von zwei Dosen bzw. einer Dosis, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden haben muss, oder
• Negativer PCR-Test für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder
• Negativer nasaler Antigentest für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt. Außerdem muss eine eidesstattliche Versicherung zum Gesundheitszustand abgegeben werden.
Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren . Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen seitens der bolivianischen Behörden.
Einzelheiten siehe auch Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist, mit Ausnahme von Peru und einzelnen Grenzübergängen zu Argentinien, Brasilien und Paraguay, nicht möglich. Die Durch- und Weiterreise auf dem Landweg nach Chile ist nicht möglich.
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich. Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.
Bulgarien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bulgariens.
Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 werden alle pandemiebedingten Beschränkungen für die Einreise nach Bulgarien aufgehoben.
Ausreise und Transit
Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen alle Grenzübergänge zur Verfügung. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wiederaufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Einschränkungen in Bezug auf die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude. Die Maskenpflicht ist entfallen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums (nur auf Bulgarisch) sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal (nur auf Bulgarisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
China - Änderung Aktuelle Quarantänebestimmungen, Empfehlungen
Aktuelle Quarantänebestimmungen
Die Corona-Situation in Shanghai ist weiterhin angespannt. Es bestehen großflächige Lockdowns auch im weiteren Umfeld. Bereits zuvor waren diverse Wohnviertel (inkl. Compounds und Hotels) nacheinander -und teilweise wiederholt- von bis zu zweiwöchigen Lockdowns und obligatorischen Massentestungen betroffen. In dieser Zeit darf die Unterkunft grundsätzlich nicht verlassen werden; Flüge zur Ausreise aus China können nur mit Einwilligung des Nachbarschaftskomitees angetreten werden.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die angespannte Situation in Krankenhäusern und Isolationseinrichtungen kurzfristig bessert.
Darüber hinaus muss bei Ausbrüchen in anderen Regionen mit vergleichbaren Maßnahmen gerechnet werden.
• Prüfen Sie geplante Reisen nach China unter Berücksichtigung der nicht vorhersehbaren Pandemieentwicklung auf ihre Notwendigkeit und verschieben Sie diese, falls möglich.
• Falls Sie auf regelmäßige ärztliche Behandlung angewiesen sind wie z.B. Dialysen, Chemotherapien o.ä., oder Sie regelmäßig besondere, in Shanghai nicht verfügbare Medikamente benötigen, sollten Sie gegenwärtig nicht nach Shanghai reisen. Dies gilt insbesondere, falls Sie nicht über Orts- und/oder Sprachkenntnisse verfügen.
• Falls Sie bereits in Shanghai und Umgebung wohnen und auf solche regelmäßigen ärztlichen Behandlungen angewiesen sind, sollten Sie eine vorübergehende Ausreise in Erwägung ziehen.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind zurzeit grundsätzlich nur per Direktflug ab Frankfurt/Main möglich. Transitreisen, mit Frankfurt/Main als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Für alle geimpften Fluggäste, die nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) und ein negatives Antigen-Testergebnis verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden, der Antigen-Test maximal 12 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis und digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie Letter of Commitment on COVID-19 Vaccination und gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür ein Röntgenbild der Lunge bzw. ein Lungen-CT und zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte, Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Zusätzlich zu den negativen PCR- und IgM-Testergebnissen sind hierfür das Lungenbild sowie das Isolationsprotokoll und Screenshots der Vorprüfungsergebnisse hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Zusätzlich wird nach Einreise an manchen Flughäfen (Shanghai) auch noch ein Bluttest (IgM und IgG) durchgeführt.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Dominica - Änderung Einreise; Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Für vollständig geimpfte Personen sind alle COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben. Ungeimpfte Personen benötigen für die Einreise einen Negativtest.
Über Einzelheiten zum Einreiseverfahren informiert die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Ausreise und Transit
Es gelten für die Durch- und Weiterreise grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, sollten mindestens 48 Stunden einplanen, bis das Ergebnis vorliegt.
Der internationale Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich in Ihrer Unterkunft nach kurzfristigen Änderungen der Bestimmungen.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Dominica mit den Voraussetzungen für die Einreise vertraut. Über aktuelle Einreisebestimmungen informieren die Regierung von Dominica und das "Travel Advisory" für Dominica.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Dominica geltende Auslegung bezieht.
Frankreich - Änderung Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums.
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt Folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Für die Einreise aus anderen Ländern bietet die französische Regierung weitere Informationen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• sieben Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• vier Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• sieben Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Reisende aus Deutschland, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt Folgendes:
Reisende, die aus Deutschland nach Frankreich einreisen, benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App (CovPass oder Corona-Warn-App) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von Personen, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Ausreise und Transit
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
Eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht für Personen ab sechs Jahren nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sowie im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. In den Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des „pass sanitaire“ (3G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Zur Gültigkeit des Impfnachweises ist im „pass sanitaire“/„pass vaccinal“ für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen zwischen Französisch-Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festland-Frankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten geltenden und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung, insbesondere dem Ministerium der französischen Überseegebiete und dort bei dem Gebiet, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Achten Sie bitte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Für die Einreise nach Hongkong gelten aus allen Ländern dieselben, folgenden Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften:
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich. Ab dem 1. Mai 2022 ist die Einreise auch für Personen ohne Aufenthaltstitel (z.B. Hongkong ID) möglich. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den Behörden des jeweiligen Landes anerkannten Labors vorgelegt werden. Für deutsche Labore finden Sie diese Bestätigung auf der Webseite des deutschen Generalkonsulats Hongkong . Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich Antigen-Schnelltests (RAT) und am fünften und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am fünften Tag und die Antigen-Schnelltests am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Der PCR-Test am 12. Tag erfolgt in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Ausreise und Transit
Der Transit oder dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern Person und Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt sind. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 48 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss. Das durchführende Labor muss ISO10189 zertifiziert oder staatlich anerkannt sein.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr- bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Die Hongkonger Regierung hat angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle umfangreiche einschränkende Maßnahmen verfügt. Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Schwimmbädern, Grillplätzen und öffentlichen Stränden. Restaurants dürfen nur von 6 Uhr bis 22 Uhr öffnen und dürfen nur vier Personen pro Tisch zulassen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Besucher sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal vier Personen erlaubt.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Die Einreise nach Israel ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Reisende müssen grundsätzlich ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der PCR-Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug bzw. vor Einreise über eine Landesgrenze durchgeführt worden sein. Ausnahmen davon gelten u.a. für israelische Staatsangehörige und Personen mit israelischer ID-Karte, sowie für Wiedereinreisende, die Israel für weniger als 72 Stunden verlassen haben. Für touristische Einreisen nach Israel gilt keine Ausnahme.
Für alle Reisenden ist ein kostenpflichtiger PCR-Test unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion bzw. nach dem Passieren des Grenzübergangs verpflichtend.
Bei Einreisen besteht für alle Reisenden eine Isolationspflicht für die Dauer von 24 Stunden, sofern das PCR-Testergebnis vom Flughafen bzw. vom Grenzübergang nicht vorher vorliegt.
Reisende sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung im Rahmen der Einreiseanmeldung (Entry Statement) innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang hochzuladen. Nach Ausfüllen des „Entry Statement“ erhält der Reisende per SMS oder Email eine Information des Ministry of Health über die Quarantänedauer und weitere Anweisungen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der Impfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen und nach israelischer Definition nicht als geimpft oder genesen gelten, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung , die mindestens 45 Tage vor der geplanten Einreise zu beantragen ist und nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke, Jordan River/Sheikh Hussein und Yitzak Rabin/Wadi Araba nach Jordanien sowie Taba nach Ägypten sind täglich für einige Stunden geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen am Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke ein jordanisches Visum, das vorab einzuholen ist. Inhaber einer palästinensischen oder israelischen Personenkennziffer müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
In Israel wurde die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgehoben. Sie gilt weiterhin an Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (u.a. am Flughafen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen).
Auch in den Palästinensischen Gebieten besteht im Alltag keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.
Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise muss bis zum 30. April 2022 über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende müssen bei Einreise über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem EMA-zugelassenen Impfstoff oder einen Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) verfügen. Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in deutscher, italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.
Reisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den keine Quarantänepflicht besteht. Grenzgänger aus beruflichen oder schulischen Gründen und Berufspendler sind von der Nachweis- und Quarantänepflicht ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Isolations- und Testpflicht unter Berücksichtigung der COVID-19-Schutzmaßnahmen (siehe Beschränkungen im Land) möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Über Zugverbindungen und mögliche Einschränkungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Beschränkungen im Land
Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung ist nur zum Zwecke der Einreise nach Italien bis zu neun Monate gültig. Innerhalb Italiens, d.h. für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen, darf das Zertifikat nicht älter als sechs Monate sein. Nach Erhalt einer Auffrischungsimpfung (Booster) oder nach vollständiger Impfung mit anschließender Genesung bleibt das digitale COVID-Zertifikat der EU dauerhaft gültig. Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer Genesung ist in Italien sechs Monate gültig – unabhängig von einer ggf. abweichenden Gültigkeit im Ausstellungsstaat.
Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, benötigt für Dienstleistungen/Aktivitäten, für die der sog. „Super Green Pass“ erforderlich ist, einen zusätzlichen negativen PCR- oder Antigentestnachweis (nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden). Diese zusätzliche Testpflicht gilt auch für Personen, die mit Impfstoffen geimpft wurden, die in Italien nicht zugelassen sind.
Im Fernverkehr, im Innenbereich von Restaurants und Bars sowie bei Sportveranstaltungen im Freien gilt die 3G-Regel. Für den Besuch von Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinos, Theater, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Diskotheken) besteht die 2G-Regel bis zum 1. Mai 2022 fort.
Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 wird die COVID-19-Nachweispflicht für den Zugang zu jeglichen Dienstleistungen und Infrastrukturen abgeschafft. Die einzige Ausnahme bilden Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, für die bis zum 31. Dezember 2022 die 2G-Regel besteht.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Bis zum 15. Juni 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr, bei Kultur- und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.
Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel nach wie vor Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrem Reisezweck und unter Berücksichtigung Ihres COVID-19-Nachweises.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




