Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 04.01.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles – Teilreisewarnung (Kampfhandlungen / Ausnahmezustand)
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage; Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Transit)
Aktuelles
Vor Reisen in die Regionen Tigray, Afar und Amhara sowie in bestimmte Gebiete der Regionen Oromia, Somali, Benishangul-Gumuz und Gambella wird gewarnt.
Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Regionen Äthiopiens wird abgeraten. Davon ausgenommen ist ein Transit über den Addis Abeba International Airport (Bole Airport).
Der landesweite Ausnahmezustand gilt weiterhin fort. Die Botschaft hat aufgrund dessen und der derzeitigen Sicherheitslage vor allem außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba zurzeit nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.
Kampfhandlungen und Ausnahmezustand
Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und bewaffneten Akteuren der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) in der Region Tigray im Norden des Landes und im Grenzgebiet zu den Regionen Amhara und Afar dauern an. Die Situation bleibt äußerst volatil. Ein erneutes Ausweitung auf Amhara und Afar kann nicht ausgeschlossen werden. In einigen Gebieten innerhalb der Regionen Oromia und Amhara kommt es zu bewaffneten Überfällen und Kampfhandlungen der Oromo Liberation Army (OLA) gegen staatliche Ziele.
Am 2. November 2021 wurde der landesweite Ausnahmezustand verhängt. Es gilt die Pflicht, sich jederzeit durch gültige Papiere ausweisen zu können. Die Sicherheitsbehörden führen umfangreiche Personenkontrollen, Hausdurchsuchungen und Verhaftungen durch, v.a. von Äthiopiern, aber auch von Ausländern tigrinischer Herkunft.
In Amhara und in der Region Oromia wurden abendliche Ausgangssperren verhängt.
In Tigray und in anderen Gebieten mit bewaffneten Auseinandersetzungen funktionieren das Internet und Mobiltelefonverbindungen kaum bzw. nicht. Auch in Addis Abeba und anderen Regionen des Landes sind im Rahmen des Ausnahmezustandes kurzfristige Abschaltungen des Internets und Mobiltelefonverbindungen möglich.
Es ist möglich, dass bestehende Flugverbindungen im Inland aufgrund der Sicherheitslage kurzfristig ausgesetzt werden.
In zahlreichen Gebieten im Land kommt es regelmäßig zu gewaltsamen Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen.
- Bitte registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste (auch bei Kurzzeitaufenthalten).
- Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
- Halten Sie stets ein gültiges Ausweispapier bereit.
- Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Terrorismus
Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten der somalischen Terrororganisation Al-Shabaab auch in Äthiopien. In den vergangenen Jahren konnten Anschlagsversuche von Al-Shabaab in Addis Abeba vereitelt werden.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten, in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, als auch größerer Hotels und bei besonderen Anlässen und Großveranstaltungen besonders aufmerksam.
- Achten Sie auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel und melden diese ggf. der Polizei.
- Verhalten Sie sich möglichst unauffällig und meiden Sie größere Menschenansammlungen.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage in Äthiopien ist sehr volatil.
In verschiedenen Regionen des Landes finden derzeit Militäraktionen der äthiopischen Armee und bewaffneten Akteuren der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) sowie der Oromia Liberation Army (OLA) und anderen bewaffneten Gruppen statt.
Es kommt überall im Land regelmäßig zu Demonstrationen und Unruhen, oft mit Todesopfern.
In den Grenzgebieten des Landes kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen.
Im Zuge des Tigray-Konflikts kam es in den vergangenen Monaten zu anti-westlichen Kundgebungen in Addis Abeba, die jedoch friedlich verliefen.
- Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit.
- Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen, Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung und einer erhöhten Aktivität der Sicherheitskräfte im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
- Informieren Sie sich regelmäßig zur Sicherheitslage über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Regionen Tigray, Amhara und Afar
Vor Reisen in die Regionen Tigray, Amhara und Afar wird gewarnt.
Die am 4. November 2020 begonnenen Kämpfe zwischen der äthiopischen Regierung und der TPLF dauern in Tigray und den Grenzregionen Amhara und Afar an.
Die Lage bleibt äußerst volatil. Eine erneute Ausweitung des Konflikts auf Amhara und Afar kann nicht ausgeschlossen werden. In Amhara wurde eine Ausgangssperre ab 20 Uhr verhängt.
Im Grenzgebiet zwischen den Regionen Amhara und Tigray mit dem Sudan kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen äthiopischen Sicherheitskräften und Milizen mit sudanesischen Sicherheitskräften. Die Lage dort bleibt äußerst volatil.
In der Danakilsenke in Nord-Afar können gewalttätige Überfälle sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Anfang Dezember 2017 wurde ein deutscher Staatsangehöriger am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste getötet.
Ein anhaltender Konflikt zwischen den Volksgruppen der Issa und Afar führt immer wieder zu Auseinandersetzungen oftmals entlang der Durchgangsstraße von Awash nach Mille (Gabi Rasu Zone, Gewane woreda).
Auf der
Straße Eli Dar Richtung Assab muss mit Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden.
Somali Region und Grenzgebiet zu Somalia
Vor Reisen in das Grenzgebiet (ca. 100 km) zu Somalia und Kenia südlich der Region Farfan wird gewarnt.
Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der Ogaden National Liberation Front (ONLF), der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten (v.a. Al-Shabaab) stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen, vor allem im Grenzgebiet zu Somalia und Kenia. In der gesamten Somali Region (v.a. Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Größere Truppenbewegungen erfolgen auch grenzüberschreitend.
Region Benishangul-Gumuz
Vor Reisen in die Metekel Zone wird gewarnt.
Nach bewaffneten Auseinandersetzungen im Dezember 2020 zwischen Bevölkerungsgruppen vor allem in der Metekel-Zone führt die äthiopische Armee dort seither eine Militäraktion durch.
Im Grenzgebiet zwischen Benishangul-Gumuz und der Oromia-Region finden seit Jahren bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und der äthiopischen Armee statt. Die Lage dort ist sehr volatil.
Oromia-Region
Vor Reisen in die folgenden Gebiete Oromias wird gewarnt: Die Zonen Kelem Wollega, West Wollega, Ost Wollega, Horo Gulu Wollega, die Zonen Guji und West Guji, sowie das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia.
In zahlreichen Gebieten von Oromia kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Oromo Liberation Army (OLA) und der äthiopischen Armee mit Angriffen auf staatliche Ziele sowie Überfällen auf Fahrzeuge, auch auf Hauptverkehrsstraßen. Rund um den Grenzübergang nach Kenia (Moyale) gibt es immer wieder gewaltsame Zusammenstöße zwischen der OLA und Sicherheitskräften.
Es kommt in Oromia regelmäßig zu teils gewalttätigen Demonstrationen und Protestaktionen sowie Straßensperren durch die lokale Bevölkerung und Milizen. Betroffen davon waren zuletzt v.a. Städte in den Zonen West und Ost Wollega, Shewa und West Arsi, einschließlich Ambo, Wolissa, Nekemte und Shashemene, aber auch in den Jimma und Bale Zonen.
Im westlichen Oromia (Kelem Wollega, West Wollega) besteht ein Entführungsrisiko.
In der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Zone) besteht Minengefahr abseits der Hauptverkehrsstraßen.
Gambella-Region und Grenzgebiete zum Südsudan
Vor Reisen in das Grenzgebiet zum Südsudan wird gewarnt.
In der Gambella-Region kommt es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen, vor allem im Grenzgebiet zum Südsudan.
Die Lage ist trotz hoher Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften angespannt. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten.
Southern Nations, Nationalities and Peoples Region und Sidama Region
Bei Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen wurden im Jahr 2020 in Konso und Turmi (Maji District) zahlreiche Menschen verletzt, getötet und vertrieben.
- Informieren Sie sich für Reisen in der Süd-Omo-Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.
- Unternehmen Sie in der Region nördlich des Omo-Nationalparks keine Individualreisen, sondern nur mit professioneller Begleitung.
Kriminalität
In Addis Abeba, aber auch in anderen Städten und auf dem Land, kommt es häufig zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Ausländer. Zuletzt mehrten sich Meldungen über Raubüberfälle in entlegenen Teilen von öffentlichen Parks oder auf Spaziergängen bzw. Wanderungen im Raum Addis Abeba.
Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse führen gelegentlich zu gewaltsamen Übergriffen auf Ausländer.
Taschendiebstähle und das Entwenden von Gepäck vor dem Bole Addis Abeba International Airport kommen vor.
- Nutzen Sie nach Ankunft möglichst nur von Ihrem Hotel oder Reiseunternehmen organisierte Transportmittel oder die gelben Taxiunternehmen.
- Seien Sie in touristischen Gegenden und Ausgehvierteln in Addis Abeba besonders vorsichtig.
- Meiden Sie Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Vermeiden Sie Konfrontationen, die zu Gewaltanwendung gegen Sie führen könnten.
- Führen Sie stets mehrere Kopien des Reisepasses mit, wenn Sie Wohnraum oder Mietwagen vor Ort anmieten möchten.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege im Land sind aufgrund der Sicherheitslage und von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt, siehe Aktuelles.
Es gibt außer einer modernen Eisenbahnverbindung von Addis Abeba nach Dschibuti nur eingeschränkten Zug- und Busverkehr. Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden.
Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt.
Der Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug nach Äthiopien ist in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich.
- Holen Sie vor Reisen ins Landesinnere genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall ein.
- Verzichten Sie grundsätzlich am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten.
- Schalten Sie möglichst immer ortskundige Führer ein und stimmen Sie ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden ab.
- Bereiten Sie Überlandreisen entsprechend mit Proviant, Wasser und sinnvoller Ausrüstung (Powerbank, Ersatzreifen, Starthilfekabel etc.) vor.
Rechtliche Besonderheiten
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher“ Drogen wie zum Beispiel Marihuana.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren. Einfuhr und Betrieb von Film-Drohnen bedarf der vorherigen Genehmigung der Sicherheitsbehörden.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu 25 Jahren geahndet werden. Bei Fällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen droht eine lebenslange Haftstrafe.
Einreise und Zoll
Transit in andere ostafrikanische Länder
Seit der baulichen Erweiterung des Flughafens Bole International werden die inner-afrikanischen Flüge zumeist im Neubau des Terminal 2 International – Bereich C- Bus Gates abgefertigt.
Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich.
Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Terminal 1-Domestic zu Verzögerungen kommen.
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige (und andere Drittstaater) nach Eritrea ist von Äthiopien kommend weiterhin nur auf dem Luftweg nach Asmara möglich.