In Kasachstan wird lt. AA jedoch schrittweise ein elektronisches Einreisegenehmigungsverfahren eingeführt.
In der Übergangsphase bis 30. Juni 2027 muss abhängig vom genutzten Grenzübergang vor der Einreise eine Electronic Travel Authorization (ETA) über die App QazETA beantragt werden:
- Seit 1. November 2026: Internationaler Flughafen Aktau sowie die Grenzübergänge Urljutobe (Pawlodar Gebiet), Auhatty (Zhambyl Gebiet), Atameken (Turkestan Gebiet) und Nurly Zhol (Zhetysu Gebiet)
- Ab 1. Januar 2027: Internationale Flughäfen Astana und Almaty
- Ab 1. März 2027: Alle übrigen Grenzübergänge der Republik Kasachstan
Während der Übergangsphase bis zum 30. Juni 2027 werden Reisenden ggf. auf die erforderliche ETA hingewiesen; eine Einreiseverweigerung erfolgt in diesem Zeitraum laut Auskunft der zuständigen kasachischen Behörden nicht.
Gruß
Birgitt




