Aufgrund der enormen Unfallhaeufigkeit hat Libyen nun ein Nachtfahrverbot fuer LKW verhaengt. Soviel ich weiss, duerfen LKW nach 1800hrs nicht mehr auf der Strasse sein (muesste die Zeit aber noch bestaetigen lassen).
Das hat nun natuerlich den Effekt, dass sich die LKW nicht mehr auf 24 Stunden sondern nur noch auf 12 Stunden verteilen; ergo hat man tagsueber nun mehr LKW auf den Strassen. Wird schwieriger, die Jungs zu ueberholen, vor allem am Morgen, wenn praktische alle zur gleichen Zeit von den Uebernachtungsplaetzen wegfahren kommt es zu 'Rudelbildung'.
Schaetze, dass der Tourist eher die negative Seite dieser Massnahme zu spuehren bekommt, da er ja meist nicht nachts unterwegs ist. Aber ich sehe es trotzdem als prinzipiell positiv an - die Chance, einen LKW zu treffen, dessen Fahrer schon 20 Stunden hinter dem Steuer sass ist nun ziemlich eliminiert worden...
Libyen / Nachtfahrverbot
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Werner Lenz
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Re: Libyen / Nachtfahrverbot
Hallo Kuno,
So mancher libysche Begleiter versuchte uns zu überzeugen, daß es für Touristen auch ein Nacht-Fahrverbot gäbe.
Der eigentliche Beweggrund kann natürlich auch ein ganz anderer gewesen sein, da an den Kontrollstellen niemals ernstlich auf einem Stop beharrt wurde.
Weißt Du da was genaueres zu??
Gruß
Werner
So mancher libysche Begleiter versuchte uns zu überzeugen, daß es für Touristen auch ein Nacht-Fahrverbot gäbe.
Der eigentliche Beweggrund kann natürlich auch ein ganz anderer gewesen sein, da an den Kontrollstellen niemals ernstlich auf einem Stop beharrt wurde.
Weißt Du da was genaueres zu??
Gruß
Werner
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Wolfgang K
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Re: Libyen / Nachtfahrverbot
Das Nachtfahrtverbot (für Ausländer) wurde uns mehrfach von behördlicher Seite (Nicht vom Begleiter) bestätigt. Offensichtlich wird es in jüngerer Zeit den Begleitern stark eingebläut, denn der ein oder andere wurde dann doch zusehen unruhig, wenn die Fahrt mal in die Dämmerung ging.
An Gates wie Mizda oder Gariyat sind wir auch schon mal „ins Körbchen“ geschickt worden, sprich gebeten nach ein par km bitte schlafen zu gehen.
Denke das ist ausnahmsweise mal keine symbolische, sondern eine tatsächlich der Sicherheit geschuldete Maßnahme, da wie wir an anderer Stelle gelernt haben, die Touristen das eigentliche Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr sind.
Im Ernst: Ich glaube man will einfach die Verluste gering halten und ist ernstlich um die Gäste besorgt.
Grüße
Wolfgang
An Gates wie Mizda oder Gariyat sind wir auch schon mal „ins Körbchen“ geschickt worden, sprich gebeten nach ein par km bitte schlafen zu gehen.
Denke das ist ausnahmsweise mal keine symbolische, sondern eine tatsächlich der Sicherheit geschuldete Maßnahme, da wie wir an anderer Stelle gelernt haben, die Touristen das eigentliche Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr sind.
Im Ernst: Ich glaube man will einfach die Verluste gering halten und ist ernstlich um die Gäste besorgt.
Grüße
Wolfgang
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Kuno
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Re: Libyen / Nachtfahrverbot
Werner, Wolfgang;
Es ist tatsaechlich so, dass wohl schon seit langem ein Nachtfahrverbot fuer Touristen existiert. Der Libysche Touroperator muss ein Formular unterschreiben, in dem er versichert, dass er verantwortlich dafuer ist, dass die seiner Obhut anvertrauten Touristen nicht in 'Gefaehrliche Gegenden' fahren und dass sie sich nicht mehr nachts auf der Strasse befinden. (Nebst einigem mehr).
Es ist mir allerdings nicht bekannt, dass fuer Touristen tatsaechlich ein Nachtfahrverbot durchgesetzt wird. Nur; wenn ein Unfall passiert, dann hat mindestens der Touroperator schlechte Karten und kann wohl vom Staat haftbar gemacht werden. Wie sich das dann im Detail zeigt weiss ich -zum glueck- nicht. Ich gehe aber davon aus, dass es recht schwierig sein wuerde, da von irgend jemandem Geld / Schadenersatz zu bekommen. Es koennte sich sogar fuer den Touristen negativ auswirken, wenn der Fuehrer gegen seinen Willen zu einer Nachtfahrt veranlasst wurde.
Und ganz ungefaehrlich ist es ja tatsaechlich nicht, vor allem, wenn man nach zwei Wochen in der Wueste wieder nach Norden fahert.
(Ich kenne Firmen, bei denen gibt es eine fristlose Kuendigung, wenn ein Angestellter nach Einbruch der dunkelheit noch weiterfahert.)
Es ist tatsaechlich so, dass wohl schon seit langem ein Nachtfahrverbot fuer Touristen existiert. Der Libysche Touroperator muss ein Formular unterschreiben, in dem er versichert, dass er verantwortlich dafuer ist, dass die seiner Obhut anvertrauten Touristen nicht in 'Gefaehrliche Gegenden' fahren und dass sie sich nicht mehr nachts auf der Strasse befinden. (Nebst einigem mehr).
Es ist mir allerdings nicht bekannt, dass fuer Touristen tatsaechlich ein Nachtfahrverbot durchgesetzt wird. Nur; wenn ein Unfall passiert, dann hat mindestens der Touroperator schlechte Karten und kann wohl vom Staat haftbar gemacht werden. Wie sich das dann im Detail zeigt weiss ich -zum glueck- nicht. Ich gehe aber davon aus, dass es recht schwierig sein wuerde, da von irgend jemandem Geld / Schadenersatz zu bekommen. Es koennte sich sogar fuer den Touristen negativ auswirken, wenn der Fuehrer gegen seinen Willen zu einer Nachtfahrt veranlasst wurde.
Und ganz ungefaehrlich ist es ja tatsaechlich nicht, vor allem, wenn man nach zwei Wochen in der Wueste wieder nach Norden fahert.
(Ich kenne Firmen, bei denen gibt es eine fristlose Kuendigung, wenn ein Angestellter nach Einbruch der dunkelheit noch weiterfahert.)


