Reisehinweise für: Libyen
Letzte Aktualisierung: 24.07.2008
Unverändert gültig: 25.07.2008
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.
Aktuelles
Die vorübergehende Festnahme von Hannibal Khadafi Mitte Juli 2008 in Genf hat zu politischen Spannungen zwischen Libyen und der Schweiz geführt. Die libyschen Behörden reagieren mit Massnahmen gegen schweizerische Personen und Unternehmen in Libyen, z.B. Festnahme von Schweizer Bürgern, Behinderung der Geschäftstätigkeit.
Deshalb wird bis zur Klärung der Lage von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen nach Libyen abgeraten.
Schweizer Bürgern und Bürgerinnen, die sich zur Zeit in Libyen aufhalten, werden aufgefordert, die Schweizerische Botschaft in Tripolis über Ihre Anwesenheit zu informieren: genaue Personalien, Aufenthaltsort, Telefonnummer und E-Mailadresse. Die Botschaft kann erreicht werden unter
tri.vertretung@eda.admin.ch
oder der Telefonnummer 021-361 41 18/19.
Falls sich eine Reise nicht aufschieben lässt, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Grundsätzliche Einschätzung
Die politische Lage in Libyen kann als stabil bezeichnet werden.
Ereignisse der internationalen Politik und die komplizierten Verhältnisse im Nahen Osten können Demonstrationen und Unruhen verursachen, vor allem in Osten des Landes.
Die Rubrik Reisen und Terrorismus macht auf die Risiken des weltweiten Terrorismus aufmerksam.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage, meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Individualtouristen wird empfohlen, die Dienste eines in Libyen ansässigen Reisebüros in Anspruch zu nehmen für die Vorbereitung der Reise sowie für die Abwicklung von Einreise- und anderen Formalitäten.
Allen Reisenden wird empfohlen, bei der schweizerischen Botschaft in Tripolis folgende Angaben zu hinterlegen: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Libyen und in der Schweiz.
Spezifische regionale Risiken
Wegen der instabilen Lage im Süden des Landes wird von Reisen ins Grenzgebiet zu Tschad und Sudan abgeraten.
In den Grenzgebieten mit Tunesien, Tschad (einschliesslich Tibesti) und Ägypten besteht die Gefahr von Landminen und Blindgängern. Die meisten Minenfelder sind nicht markiert. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Kriminalität
Die Kleinkriminalität hat in den letzten Jahren leicht zugenommen (Einbrüche in Wohnungen und Autos, Taschen- und Autodiebstähle). Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und besuchen Sie die Strände nur in Gruppen. Frauen wird empfohlen, in Gruppen oder in Begleitung eines Führers eines anerkannten libyschen Reisebüros zu reisen. Tagsüber kann sich eine Frau alleine in der Öffentlichkeit bewegen; sie muss aber zuweilen mit Unhöflichkeiten rechnen.
Verkehr und Infrastruktur
Die Strassen sind generell in gutem Zustand, doch gibt es zunehmend schadhafte Abschnitte. Auf Überlandstrassen ist erhöhte Vorsicht geboten (Missachten der Verkehrsordnung, gefährliche Überholmanöver, Sandverwehungen). Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Bei Strassenkontrollen und Verkehrsumleitungen muss den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge geleistet werden.
Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät, ein Satellitentelefon, ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.
Besondere rechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken sowie aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sind strafbar. Es ist untersagt, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten zu fotografieren (Flughäfen, Brücken usw.). Kritik am politischen System, der Regierung, der Verwaltung oder an Oberst Muammar Ghadafi gilt als Verbrechen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen zwischen 10 Jahren und lebenslänglich geahndet.
Die Haftbedingungen sind prekär: veraltete Infrastruktur der Gefängnisse, überfüllte Zellen, unzureichende medizinischen Versorgung usw.
Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, müssen damit rechnen, während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen zu können. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen Ausländer an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.
Kulturelle Besonderheiten
Libyen ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.
Gesundheit
Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen Krankheiten tritt auch die Leishmaniose (Haut- oder Schleimhautgeschwür oder Infektion wichtiger Organe) auf. Sie wird durch Sandfliegen übertragen (Mückenschutz!).
Besondere Hinweise
Seit dem 11. November 2007 erlauben die libyschen Behörden die Ein- und Ausreise nur, wenn der Pass mit einer arabischen Übersetzung der Passdaten versehen ist. Die libysche Botschaft in Bern erteilt Auskunft in diesem Zusammenhang und über die Visumvorschriften.
Die libyschen Behörden prüfen die Reise- und Aufenthaltsbewilligungen genau. Auch bei geringsten Unregelmässigkeiten muss mit administrativen oder strafrechtlichen Massnahmen gerechnet werden, z.B. Einreiseverweigerung, Inhaftierung oder Verweigerung des Ausreisevisums für Schweizer Bürger mit Wohnsitz in Libyen.
Für gewisse Wüstenregionen wird eine Bewilligung der lokalen Behörden benötigt. Erkundigen Sie sich bei der libyschen Botschaft in Bern oder bei Ihrer Reiseagentur über die gültigen Bestimmungen zum Zeitpunkt Ihrer Reise.
Auf dem Landweg ist die Ein- und Ausreise nur über die Grenzposten Ras Jadir (Tunesien/Libyen) und Amsaad (Ägypten/Libyen) erlaubt. Alle anderen Grenzübergänge sind grundsätzlich für Nicht-Araber bzw. Nicht-Afrikaner gesperrt.
Nützliche Adressen
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen